Orientierung im Trauerfall Handlungshilfen für Hinterbliebene

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1 Orientierung im Trauerfall Handlungshilfen für Hinterbliebene Stand: Juni 2017 Wenn ein nahestehender Angehöriger erkrankt oder womöglich völlig unerwartet verstirbt, ist das für die Familie ein einschneidendes Erlebnis. Neben dem Gefühl der Hilflosigkeit und der Trauer bleibt dann meist wenig Kraft, die vielen anstehenden Maßnahmen einzuleiten. In der kurzen Zeit zwischen dem Tod eines Menschen und seiner Bestattung sind bestimmte Melde- und Anzeigepflichten zu beachten. Diese zu versäumen kann zu Nachteilen führen. Auf den folgenden Seiten finden Sie mehrere Handlungshilfen. Ferner finden Sie im Anschluss daran ab Seite 3 die dazugehörige Checkliste. Sie hilft Ihnen, alle Anforderungen Schritt für Schritt zu erledigen. Diese Checkliste soll Ihnen ein Anhaltspunkt für die zu erledigenden Tätigkeiten sein; es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Die Vorgehensweise ist abhängig von Ihrer persönlichen Situation. Gegebenenfalls sollten Sie einen Rechtsanwalt zurate ziehen. Hilfreiche Dienstleistungen bieten auch Bestattungsunternehmen. Sie organisieren nicht nur die Bestattung und Trauerfeier, sondern übernehmen auf Wunsch auch einige der Aufgaben, die in der Checkliste angesprochen werden. Stellen Sie die Überlegung voran, ob die Organisation der angeführten Aufgaben die Beantragung von Sonderurlaub beim eigenen Arbeitgeber erfordert; Ihnen das Bestattungsinstitut ggf. einen Teil der Aufgaben abnehmen kann. Totenschein Wird vom (Unfall-)Arzt, dem Krankenhausarzt oder Leichenschaudienst ausgestellt. Sie erhalten die von dem Standesamt, in dessen Bezirk sich der Sterbefall ereignet hat. Sie sollten diese spätestens am auf den Todestag folgenden Werktag besorgen. Beglaubigte Kopien der Urkunde sind für weitere Erledigungen hilfreich. Bestattung Bestattungsunternehmen mit der gewünschten Bestattungsform beauftragen Termin festlegen Weitere Informationen sind ggf. in der Trauerverfügung des Verstorbenen zu finden. Zuständig für die Durchführung der Bestattung ist das Friedhofsamt bzw. die -verwaltung oder das Pfarramt. Sie müssen die und, wenn vorhanden, die Urkunde über das Grabnutzungsrecht vorlegen. Soll es eine Feuerbestattung sein, ist dazu die Genehmigung der Polizei bzw. der Ordnungsbehörde notwendig. Hierzu benötigen Sie die und ggf. die letztwillige Verfügung des Verstorbenen. Die Feuerbestattung sollten Sie spätestens 24 Stunden vor dem Wunschtermin initiiert haben. Ist der Tod durch Unfall eingetreten, dann ist eine sofortige Benachrichtigung des zuständigen Unfallversicherers erforderlich. Dort sind die entsprechende und die vorzulegen. Trauerfeier gestalten Zeitpunkt Örtlichkeit Gäste (Unterbringung auswärtiger Trauergäste) Speisen Dekoration Weitere Informationen sind ggf. in der Trauerverfügung des Verstorbenen zu finden. Testament/Erbvertrag Das Testament oder der Erbvertrag kann beim Amtsgericht hinterlegt sein. Sollte die letztwillige Verfügung zu Hause verwahrt sein, ist diese zusammen mit der beim Nachlassgericht vorzulegen. Erbschein Sie erhalten den Erbschein beim zuständigen Amtsgericht (Nachlassgericht). Ausschlagung Die Ausschlagung einer Erbschaft muss innerhalb von sechs Wochen ab Kenntniserlangung des Erbfalls dem Amtsgericht vorliegen. Finanzamt Nach dem Erbfall haben Sie bis zu drei Monate ab Kenntniserlangung des Erbfalls Zeit, mittels Formblatt dem ört lichen Finanzamt den Erbfall anzuzeigen. Traueranzeigen / Trauerkarten Anzeigen in den gewünschten Zeitungen aufgeben Trauerkarten texten und den Druck in Auftrag geben

2 Orientierung im Trauerfall Seite 2 von 6 Dienst- bzw. Arbeitsvertrag Die ist beim Arbeitgeber vorzulegen. (Bei einem Unfall hat der Arbeitgeber die der Berufsgenossenschaft vorzulegen.) Gesetzliche Rentenversicherung: Witwen- und Waisenrente Die Hinterbliebenenrente an Verwitwete beträgt im sogenannten Sterbevierteljahr 100 % der Rente des Verstorbenen und reduziert sich ab dem 4. Monat nach dem Tod des Ehe- / Lebenspartners, je nach Fallgruppe, auf einen geringeren Prozentsatz. Verlieren Kinder unter 18 Jahren einen Elternteil, können sie eine Waisenrente bekommen, unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 27. Lebensjahr. Zur Beantragung der Witwen- und Waisenrente gegenüber der Deutschen Rentenversicherung benötigen Sie den letzten Rentenbescheid und die. Krankenkasse bzw. Beihilfestellen (wegen Sterbegeld bei Beamten) Legen Sie die und den Beleg der Bestattungskosten bei der Krankenkasse oder der Beihilfestelle des Verstorbenen vor. (Hier kann Sie ggf. das Bestattungsinstitut unterstützen.) (Risiko-)Lebensversicherung Bitte wenden Sie sich an den zuständigen Ansprechpartner der Versicherung. Sie benötigen zur Vorlage die und die. Diverse Versicherungen (z. B. Zusatzversicherungen, Haftpflicht, Hausrat, Rechtsschutz etc.) Folgende Dokumente benötigen Sie für die Vorlage bei der zuständigen Stelle der Versicherung: Bankangelegenheiten Stellen Sie fest, welche Bankverbindungen bestehen, und kontaktieren Sie die betroffenen. Folgende Dokumente werden neben der wahlweise von der Bank benötigt: Erbschein gerichtliche Eröffnungsniederschrift mit allen Testamenten gerichtliche Eröffnungsniederschrift mit allen Erbverträgen Stellen Sie fest, welche Daueraufträge existieren, und löschen Sie hinfällige. Überprüfung von Lastschrift- und Daueraufträgen Bitte sichten Sie die Kontoauszüge (am besten die letzten 12 Monate) und kontaktieren Sie den Empfänger bzw. die einziehende Stelle. Sonstiges Vermögen Sollte eine Waffensammlung im Nachlass sein, nehmen Sie bitte umgehend mit dem örtlichen Landratsamt oder Kreisverwaltungsreferat Kontakt auf. Kündigung von Verträgen Kündigen Sie gegebenenfalls Verträge wie zum Beispiel: Telefon, Heizung, Strom, Wasser, Gas, Miete, Abonnements, Rundfunk und Fernsehen, Vereinsmitgliedschaften. Digitaler Nachlass Hierzu gehören: Daten auf Notebook, Smartphone, Tablet oder PC, - Account, Website, Nutzerprofile auf Sozialen Netzwerken, Accounts bei Online-Bezahlsystemen, Konten bei Online- Shops oder Online-Abos. Prüfen Sie, was im Netz vom Verstorbenen existiert und welche Zugriffe Sie haben. Im besten Fall liegen Passwörter und Zugangsdaten vor. Andernfalls kontaktieren Sie die jeweiligen Webanbieter.

3 Orientierung im Trauerfall Seite 3 von 6 Checkliste: Was nach einem Sterbefall zu tun ist Die nachfolgende Checkliste dient Ihnen als Hilfestellung für die Abwicklung im Sterbefall. Die Bearbeitung sollte zeitnah erfolgen, da in einigen Fällen besondere Fristen einzuhalten sind. Nähere Informationen diesbezüglich können Sie in den ständig aktualisierten und im Internet erhältlichen Broschüren des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) sowie der Justizministerien der Länder nachlesen. Weitere Informationsgeber sind beispielsweise die örtlichen Amtsgerichte und Bestattungsinstitute sowie Rechts- und Steuerberater. Im Vermögens- / Vorsorge- und Versorgungsbereich wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils genannten Institute. Amtliche Bestätigungen / Bestattung / dringende Benachrichtigung Totenschein Hausarzt, Leichenschaudienst, Krankenhaus Standesamt des Be zirks, in dem sich der Sterbefall ereignet hat Bestattung Friedhofsamt, Pfarramt Todesanzeigen Arbeitgeber informieren Zeitungen, Druckerei Arbeitgeber Nachlassabwicklung Testamentseröffnung Amtsgericht Testament, Erbverträge Erbschein Amtsgericht Testament oder Erbvertrag, Personalausweis des Antragstellers Ausschlagen der Erbschaft Amtsgericht Anzeige an das Finanzamt örtlich zuständiges Finanzamt Formblatt des Finanzamts

4 Orientierung im Trauerfall Seite 4 von 6 Versicherungen und Versorgungsinstitute Lebensversicherung (Risiko-) Lebensversicherung Unfallversicherung Sachversicherung (Rechtsschutz, Kfz etc.) Rentenversicherung (Hinterbliebenenrente) Deutsche Rentenversicherung Krankenversicherung letzter Rentenbescheid

5 Orientierung im Trauerfall Seite 5 von 6 und weitere Finanzdienstleister Feststellung aller Bankverbindungen Klärung der Verfügungsbefugnisse Konto- / Kreditkarten z. B. Vollmachten Kartensperrung Daueraufträge Übersicht der Daueraufträge bei den betreffenden anfragen Lastschriften Darlehen / Kredite, einziehende Zahlungsempfänger bestehende Lastschriften anhand der Kontoauszüge überprüfen Bausparkassen Sparverträge Beteiligungen, Versicherungen, Fondsgesellschaften, Bausparkassen Bausparverträge Beteiligungsgesellschaften Unser Service für Sie: Wir unterstützen und beraten Sie als Erbe, Nachlasspfleger oder Testamentsvollstrecker bei allen Fragen rund um das Thema Nachlass. Gerne unterstützt Sie unser Partner PlanetHome mit einem unverbindlichen Beratungstermin zu einer bestehenden Immobilie. Weitere Tätigkeiten, die unser Haus für Sie übernimmt: Erstellung der Finanzamtsmeldung und Bearbeitung eines eventuellen Rentenrückrufs durch den Rententräger. Kontolöschungen und -umschreibungen von Gemeinschaftskonten auf den überlebenden Ehe- / Lebenspartner.

6 Orientierung im Trauerfall Seite 6 von 6 Haus und Wohnung Grundbuchamt Mietvertrag Vermieter Rundfunk / Fernsehen Strom / Gas Beitragsservice Versorgungsunternehmen Wasser Wasserwerke Telefon / Mobilfunk Grundbuchkorrektur Gebäudeversicherung Zeitungsabonnement Vertragspartner Zeitungsverlag

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