Oberbürgermeister Michael Jann

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1 Oberbürgermeister Michael Jann An die Mitglieder des Technischen Ausschusses der Großen Kreisstadt M O S B A C H 30. September 2013 Sitzung des Technischen Ausschusses Nr. 8/2013 Sehr geehrte Damen und Herren, am Dienstag, , 17:30 Uhr, findet im Sitzungssaal im Technischen Rathaus in Mosbach eine Sitzung des Technischen Ausschusses statt, wozu ich Sie hiermit einlade. Mit kollegialem Gruß Die Geschäftsstelle Technischer Ausschuss erreichen Sie wie folgt: Herr Mohr (82-427), während der Sitzung: Sitzungssaal Technisches Rathaus (82-441)

2 T A G E S O R D N U N G: Öffentlicher Teil: 1. Kanalunterhaltung Entwässerungsanlagen - überplanmäßige Ausgaben HH-Stelle: Drucksache Nr. 122/2013 Unterhaltung Quellwasserleitungen - überplanmäßige Ausgaben HH-Stelle: Unterhaltung der Gemeindestraßen HH-Stelle: /2013 Unterhaltung der Beleuchtungsanlagen HH-Stelle: Mitteilungen und Anfragen

3 TOP 1 öffentlich Technischer Ausschuss Drucksache-Nummer: 122/2013 gefertigt: Planen und Technik/ 61-2/Nanke Grißtede Kanalunterhaltung Entwässerungsanlagen - überplanmäßige Ausgaben HH-Stelle: Unterhaltung Quellwasserleitungen - überplanmäßige Ausgaben HH-Stelle: BERATUNGSWEG Ohne. BESCHLUSSVORSCHLAG 1. Der Technische Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt überplanmäßige Ausgaben in Höhe von bei Haushaltsstelle (Kanalunterhaltung Entwässerungsanlagen), die durch Mehreinnahmen bei den Haushaltsstellen (Verwaltungsgebühren), i. H. v , (Parkgebühren) i. H v und (Zuweisungen vom Land für die Altlastensanierung) i. H. v sowie Minderausgaben bei der Haushaltsstelle (Zinsen für Kredite vom Kreditmarkt) i. H. v gedeckt werden. 2. Der Technische Ausschuss beschließt überplanmäßige Ausgaben in Höhe von bei der Haushaltsstelle (Unterhaltung Quellwasserleitung), die durch Mehreinnahmen in gleicher Höhe bei der Haushaltsstelle (Verwaltungsgebühren) gedeckt werden. SACHVERHALT Zu Punkt 1: Im Budget der Kanalunterhaltung werden nachfolgende überplanmäßige Ausgaben erforderlich: a.) Reinigung von Kanälen und TV Befahrung (gesetzliche Verpflichtung gem. Eigenkontrollverordnung) b.) Sanierung von Kanalschäden der Schadensklasse 0 und 1 (gesetzliche Verpflichtung gem. Eigenkontrollverordnung) c.) Reinigen von Straßeneinläufen und Entsorgung von Kanalschlamm d.) Erneuerung eines Rührwerkes beim RÜB in Reichenbuch Summe

4 a.) und b.) Die Eigenkontrollverordnung schreibt einen Kontrollrhythmus von 15 Jahren bei schadensfreien Kanälen (Neubau) und 10 Jahre bei Altkanälen bzw. sanierten Kanälen vor. In Lohrbach wurden die Kanäle zuletzt 1998 befahren. Weiter schreibt die EKVO vor, dass Schäden der Klassen 0 und 1 sofort bzw. kurzfristig (in 1 bis 2 Jahren) zu beheben sind. In Folge des andauernden Sanierungsstaus der letzten Jahre sind wir in diesem und in den folgenden Jahren in beiden Punkten stark gefordert. Daher steigt auch von Jahr zu Jahr der benötigte Finanzbedarf. Dem konnte bei der Planung des Haushalts 2013 nicht vollständig Rechnung getragen werden. Deshalb werden nun überplanmäßige Ausgaben erforderlich. c.) Im Spätjahr ist noch einmal ein Reinigungsdurchgang der Straßeneinläufe notwendig. Die Kosten für die Reinigung belaufen sich auf ca , die Entsorgung des dabei anfallenden Kanalsandes liegen bei weiteren Die im HH-Jahr 2013 hierfür eingeplanten Mittel wurden ebenfalls bereits durch die erhöhten Aufwendungen unter Punkt a.) und b.) aufgebraucht. d.) Beim Befüllen des Regenüberlaufbeckens während eines Regenereignisses kommt es schon nach kurzer Zeit zur Sedimentation der festen Bestandteile von Sohle und Wänden des Beckens. Werden diese Feststoffe nicht entfernt können sie nicht der Klärung zugeführt werden. Außerdem führt dies zu Geruchsbelästigungen. Bislang mussten die Beläge vom Klärwärter aufwendig mittels Wasserstrahl zeitnah gereinigt werden. Dieses Verfahren ist nicht mehr zeitgemäß und verursacht erhebliche Personal- und Sachkosten. Rührwerke sorgen für eine gewisse Homogenisierung des Mediums Abwasser. So kann eine größere Feststoffmenge aus dem Regenbecken ausgetragen und der Kläranlage zugeführt werden. Die Sedimentation bleibt aus und eine Nachreinigung ist in vielen Fällen nicht mehr erforderlich oder gelingt mit wesentlich geringerem Aufwand. Zur Deckung dieser o.g. überplanmäßigen Ausgaben können folgende Positionen herangezogen werden: Mehreinnahmen bei Beschreibung Betrag Verwaltungsgebühren Parkgebühren Zuweisung vom Land für die Altlastensanierung Minderausgaben bei Zinsen für Kredite vom Kreditmarkt Zu Punkt 2: Im Stadtgebiet Mosbach (Altstadt) fließt der sogenannte Kandel. Er wird aus zwei Quellen gespeist, der Michelsrotquelle und der Hardquelle aus der Forststraße. Leider macht die chemische Zusammensetzung der Wässer (PH-Wert 7,5 und die Gesamthärte von 23 Grad) auch erhebliche Probleme. Das Wasser neigt sehr stark zum Ausfällen von Calcium- und Hydrogencarbonat, weitläufig als Verkalken bezeichnet. Sichtbar wird dieses vor allem an unserem Brunnen (Kiwwelschisser, Brunnen am Ende der Heugasse und - 2 -

5 Frohndbrunnengasse). Weniger sichtbar aber leider mindestens so problematisch ist die Verkalkung der unterirdischen Rohrnetze. Wird diesen Ausfällungen nicht entgegengewirkt drohen die Rohre innerhalb weniger Jahre zu verstopfen. So hatte man im HH-Jahr 2013 wieder eine Grundreinigung (Auffräsen) aller Leitungen von der Heugasse bis zur Elz eingeplant. Die Arbeiten fielen erheblich umfangreicher aus als erwartet. So wurde der ursprüngliche Ansatz von bereits im Frühjahr überschritten. Hinzu kamen noch Ausgaben für zwei Brunnenreinigungen. In der Summe belaufen sich die überplanmäßigen Ausgaben auf Die Mehrausgaben können durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle (Verwaltungsgebühren) gedeckt werden. Um diese Kosten in Zukunft zu verringern hat man eine alternative Vorgehensweise geprüft. Durch Zugabe von Stoffen über eine Dosierungsanlage soll der PH-Wert von alkalisch auf neutral bzw. leicht sauer (7 bis 6,5) verringert werden. Somit wird die Ausfällung der o.g. Carbonate gehemmt und die Verkalkung der Rohre und Brunnen vermindert. Im Idealfall können sogar die bestehenden Verkalkungen aufgelöst werden. FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN 1.) Es entstehen überplanmäßige Ausgaben in Höhe von bei der HH Stelle (Kanalunterhaltung Entwässerungsanlagen), die durch Mehreinnahmen bei den Haushaltsstellen (Baugenehmigungsgebühren), (Parkgebühren) und (Zuweisungen vom Land für die Altlastensanierung) sowie Minderausgaben bei der Haushaltsstelle (Zinsen für Kredite vom Kreditmarkt) gedeckt werden. 2.) Es entstehen überplanmäßige Ausgaben in Höhe von bei der Haushaltsstelle (Unterhaltung Quellwasserleitung), die durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle (Verwaltungsgebühren) gedeckt werden. Anlage: keine - 3 -

6 TOP 2 öffentlich Technischer Ausschuss Drucksache-Nummer: 123/2013 gefertigt: Planen und Technik/ 61-2/Nanke Grißtede Unterhaltung der Gemeindestraßen HH-Stelle: Unterhaltung der Beleuchtungsanlagen HH-Stelle: BERATUNGSWEG Ohne. BESCHLUSSVORSCHLAG 1. Der Technische Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt überplanmäßige Ausgaben in Höhe von bei der Haushaltsstelle (Unterhaltung Gemeindestraßen), die durch Minderausgaben bei den Haushaltsstellen (Altlastensanierung) i. H. v und (Zinsen für Kredite vom Kreditmarkt) i. H. v gedeckt werden. 2. Der Technische Ausschuss beschließt überplanmäßige Ausgaben in Höhe von bei der Haushaltsstelle (Unterhaltung Beleuchtungsanlagen), die durch Mehreinnahmen in gleicher Höhe bei der Haushaltsstelle (Einnahmen Parkgebühren) gedeckt werden. SACHVERHALT Zu 1. Trotz der in den letzten Jahren immer wieder erhöhten Ansätzen für die Unterhaltung der Gemeindestraßen werden erneut überplanmäßige Ausgaben für die notwendigen Reparaturen und für die Sanierung von Straßen und Wegen, sowie von Treppen zur Beseitigung akuter Verkehrsgefahren erforderlich. Die Gründe für diese überplanmäßigen Ausgaben sind: Lange Frostperiode Zunehmende Verkehrsbelastung Das Alter unserer Anlagen und Straßen Schäden aufgrund von Straßenaufgrabungen durch Versorgungsunternehmen Aufwendungen zur Herstellung / Erhaltung der Verkehrssicherheit im Bereich der nicht endgültig ausgebauten Straßen im Stadtgebiet Die o.g. Mehrausgaben sind natürlich auch eine Folge des weiter andauernden Sanierungsstaus der letzten Jahre

7 Daher konnte das Budget trotz erheblicher Anstrengungen und auch unter Zurückweisung von verschiedenen Wünschen aus der Bürgerschaft nicht gehalten werden. So wurde z.b. der Vorjahresansatz für den Kauf von Kaltasphaltmischgut bereits im August überschritten. Weiter wurden in fünf großen Anliegerstraßen (Alte Bergsteige, Am Sonnenrain, Michelsrotweg, Birkenweg und Waldstraße) mehr als aufgewendet. Für diverse Treppen im Stadtgebiet vor allem in der Waldstadt wurden mehr als benötigt. Für die Instandsetzung der Gemeindeverbindungsstraße Diedesheim Reichenbuch inkl. Abzweig ins Masseldorn entstanden Kosten in Höhe von Die Deckung dieser überplanmäßigen Ausgaben erfolgt durch Minderausgaben bei (Altlastensanierung) in Höhe von und durch Minderausgaben bei (Zinsen für Kredite vom Kreditmarkt) in Höhe von Zu 2. Im Budget für die Unterhaltung der Beleuchtungsanlagen werden überplanmäßige Ausgaben erforderlich. Die Gründe für diese unvorhergesehenen Ausgaben sind: Bei den Standsicherheitsprüfungen, die die Stadt seit 2010 an relevanten Masten durchführt werden, sind verstärkt Standsicherheitsdefizite zu erkennen. Deshalb werden die betreffenden Masten in wirtschaftlich vertretbarer Weise gegen neue ausgetauscht. Die überplanmäßigen Ausgaben können mit Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle (Einnahmen Parkgebühren) gedeckt werden. FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN 1. Es entstehen überplanmäßige Ausgaben in Höhe von bei HH-Stelle (Unterhaltung Gemeindestraßen), die durch Minderausgaben bei den Haushaltsstellen (Altlastensanierung) und (Zinsen für Kredite vom Kreditmarkt) gedeckt werden. 2. Es entstehen überplanmäßige Ausgaben in Höhe von bei der Haushaltsstelle (Unterhaltung Straßenbeleuchtung), die durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle (Parkgebühren) gedeckt werden. Anlage: keine - 2 -

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