Bio Natur Plus. Richtlinien für die MANOR Eigenmarke. Diese Version ist gültig für das Jahr 2016 Stand vom 31. Dezember 2015
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1 Richtlinien für die MANOR Eigenmarke Bio Natur Plus Diese Version ist gültig für das Jahr 2016 Stand vom 31. Dezember 2015 Autor: Manor Eigenmarkenkommission BNP Richtlinien /15
2 Inhaltsverzeichnis 1. Präambel 3 2. Grundlagen, Grundsätze und Geltungsbereich 4 3. Biologische Landwirtschaft Schweiz 7 4. Verarbeitung und Handel 8 5. Import von Bioprodukten Deklaration der Bio Natur Plus Produkte Aufnahme der Betriebe in das Bio Natur Plus Programm Qualitätsmanagement und Bio-Zertifizierung 13 BNP Richtlinien /14
3 1 Präambel Die Manor AG ist bestrebt, die Bedürfnisse der Kundschaft zu bedienen und die Sortimente laufend darauf auszurichten. Die Eigenmarke Bio Natur Plus der Manor AG (in der Folge Manor genannt) deckt das wachsende Bedürfnis der Schweizer Konsumenten nach biologischen Lebensmittel. Bio Natur Plus (BNP) bietet ganzjährig ein genussvolles Bio- Vollsortiment an, dass sich kontinuierlich den veränderten Kundenbedürfnissen anpasst. Bio Natur Plus ist eine unabhängige Eigenmarke von Manor, die mindestens gleichwertig oder besser als die übrigen im Schweizer Biomarkt verbreiteten Bio-Label ist. Sämtliche Produkte von Bio Natur Plus werden periodisch von einer unabhängigen staatlich akkreditierten Zertifizierungsstelle auf die Einhaltung der definierten Standards überprüft. Die vorliegenden Bio Natur Plus Richtlinien definieren umfassend die Grundlagen, Grundsätze und den Geltungsbereich für die Vermarktung der Manor Eigenmarke Bio Natur Plus für das Jahr 2016 Die Richtlinien werden jährlich überarbeitet und an die gesetzlichen Anforderungen und die Bedürfnisse des Marktes angepasst. Die Bio Natur Plus Richtlinien orientieren sich an den allgemeinen Nachhaltigkeitszielen von Manor und unterstützen diese. Mit dem Verkauf von Bioprodukten fördert Manor die Durchsetzung von ökologischen und naturgerechten Anbaumethoden in der Landwirtschaft und eine ressourcenschonende Verarbeitung. Manor setzt dabei auf langfristige und enge Partnerschaften mit Zulieferbetrieben aus Landwirtschaft, Verarbeitung und Handel. In erster Linie werden Bio Natur Plus Produkte aus dem Inland (Schweiz oder mindestens nahes Ausland) bezogen. Qualitätsprodukte aus der Nähe entwickeln sich angesichts der globalisierten Märkte zu einem wichtigen Gegentrend, der neben der Identitätsstiftung auch für die lokale Wirtschaft und zusätzlich aufgrund der Klimadebatte (Energieaufwände, Transporte usw.) immer wichtiger wird. Die priorisierte Beschaffung der Bio Natur Plus Produkte in der Schweiz fördert die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen der Kunden in die Marke Bio Natur Plus. Die herausragende Qualität der Bio Natur Plus Produkte definiert sich anhand der 3 Gs und erlaubt in allen drei Bereichen keine Kompromisse: Gerechtigkeit: Ökologische, natur- und tiergerechte Produktionsmethoden mit einer ressourcenschonenden Verarbeitung Gesundheit: Zusatzstoffe sind wo immer möglich komplett zu vermeiden Genuss: Bioprodukte bieten ein unverfälschtes Geschmackerlebnis als konventionell hergestellte Lebensmittel Umsetzungsbestimmungen, Einbezug der Stakeholder Die Weiterentwicklung der Anforderungen erfolgt im regelmässigen Austausch mit den Partnerfirmen und - Organisationen der ganzen Wertschöpfungskette. Manor pflegt einen aktiven Austausch mit zivilgesellschaftlichen Bewegungen sowie Organisationen, die sich für eine nachhaltige Entwicklung engagieren. BNP Richtlinien /14
4 2 Grundlagen, Grundsätze und Geltungsbereich Als Grundlage für die Eigenmarken von Manor Food gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Schweizer Agrar-, Tierschutz- und Lebensmittelrechts. Gesetzliche und privatrechtliche Detailbestimmungen und Branchenstandards können als integraler Bestandteil erklärt werden (z.b. Bioanforderungen, Regionalprogramme, Fair Trade/ Social Standards, nachhaltige Branchenstandards). Die Detailbestimmungen werden in den jeweiligen Richtlinien geregelt. Sämtliche Produkte, die mit dem Label Bio Natur Plus ausgezeichnet und bei Manor verkauft werden, müssen jederzeit die Anforderungen des Schweizerischen Lebensmittelgesetzes (LMI) und die dazugehörenden Verordnungen (bspw. Verordnung des EDI über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln (LKV)) erfüllen. Ebenfalls sind diverse übergeordnete Basis-Anforderungen der Manor Food Eigenmarken einzuhalten. Im Wesentlichen sind diese im Aufnahmeformular Anmeldung lokal Lieferant erwähnt. Zusätzlich sind folgende Anforderungen einzuhalten: - Eier und Eiprodukte müssen zwingend aus Freiland- oder Bodenhaltung stammen. - Zwingender Einsatz von nachhaltigem Palmöl, zertifiziert nach RSPO Segregation oder Identity Preserved. - Einhaltung der Schweizer Lebensmittelgesetzgebung auch bei kritischen Import- Rohstoffzutaten (z.b. Tierhaltungsvorschriften für Eier- und Fleischerzeugung). Über Ausnahmen entscheidet die Manor Eigenmarkenkommission in Koordination mit der Zertifizierungsstelle. Ausnahmen müssen begründet und zeitlich befristet sein. Es erfolgt eine regelmässige Evaluation im Rahmen der Richtlinienüberarbeitung. Die Umsetzung aller Anforderungen wird in den Manor-internen QM-Abläufen integriert. Für die Richtlinien der Manor Eigenmarke Bio Natur Plus gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Schweiz für die Herstellung, Verarbeitung und Vermarktung von biologischen Lebensmittel. Darüber hinaus definiert Manor eigenständige Anforderungen, die den Mehrwert der Manor Eigenmarke im Vergleich zu Konkurrenz-Produkten ausmachen. Das hauptsächliche Ziel der Richtlinie ist es, die Zusatzanforderungen an Bio Natur Plus Produkte zu erläutern. 2.1 Gesetzliche Grundlagen Bioanforderungen Die Vermarktung von Bioprodukten ist in der Schweiz in Übereinstimmung mit internationalen Regelungen gesetzlich festgelegt. Als Basis gelten die folgenden gesetzlichen Bestimmungen: - Schweizer Bio-Verordnung Verordnung über die biologische Landwirtschaft und die Kennzeichnung biologisch produzierter Erzeugnisse und Lebensmittel vom 22. September 1997 Aktuelle Version 2016: - WBF-Verordnung über die biologische Landwirtschaft vom 22. September 1997 Aktuelle Version 2016: - Diese Verordnungen werden in der Folge Bio-Verordnung und WBF-Verordnung genannt. Für die Richtlinien der Manor Eigenmarke Bio Natur Plus gelten alle in diesen Verordnungen festgelegten gesetzlichen Regelungen als Basis und sind deshalb integraler Bestandteil. Aus Gründen der Übersicht wird nicht der Volltext der Verordnungen übernommen. Nachfolgend werden jeweils nur die wichtigsten gesetzlichen Bio-Anforderungen erwähnt und kurz erläutert. BNP Richtlinien /14
5 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen (Bio-Verordnung) Art. 1 - Geltungsbereich Die Bio-Verordnung gilt für pflanzliche und tierische Agrarerzeugnisse sowie für Futtermittelerzeugnisse. Art. 2 Kennzeichnung Für die Kennzeichnung als biologisches Erzeugnis dürfen die folgenden Bezeichnungen oder davon abgeleitete gebräuchliche Bezeichnungen (wie Bio-, Öko-) verwendet werden: - deutsch: biologisch, ökologisch - französisch: biologique, écologique - italienisch: biologico, ecologico - romanisch: biologic, ecologic Art. 2 - Absatz 6: Marken mit Bezeichnungen nach Absätzen 2 und 4 dürfen nur verwendet werden, wenn das Erzeugnis nach dieser Verordnung hergestellt wurde. Art. 3 - Grundsätze der biologischen Produktionsweise Für die Produktion und die Aufbereitung biologischer Erzeugnisse gelten folgende Grundsätze: - Die natürlichen Kreisläufe und Prozesse werden berücksichtigt. - Der Einsatz von chemisch-synthetischer Hilfsstoffe und Zutaten wird vermieden. - Auf den Einsatz gentechnisch veränderter Organismen und deren Folgeprodukte wird verzichtet. Davon ausgenommen sind veterinärmedizinische Erzeugnisse. - Die Erzeugnisse werden nicht mit ionisierenden Strahlen behandelt, und es werden keine bestrahlten Produkte verwendet. - Die Zahl der Nutztiere ist an die für das Verwenden der Hofdünger geeignete eigene oder gepachtete Nutzfläche anzupassen. - Die Nutztiere werden während ihrer ganzen Lebensdauer auf Biobetrieben nach den Anforderungen dieser Verordnung gehalten und mit Futtermitteln, die nach dieser Verordnung erzeugt worden sind, gefüttert. Es gelten darüber hinaus die Detailbestimmungen der WBF-Verordnung 2.2 Zusätzliche Zielsetzungen für die Manor Eigenmarke Bio Natur Plus Über die Bestimmungen für Anbau, Tierhaltung und Aufbereitung hinaus gelten für die Bio Natur Plus Produkte besondere Bestimmungen: - Hohe, ganzheitliche Produktqualität in den Ausprägungen Gerechtigkeit, Gesundheit und Genuss - Bei vergleichbaren Produkten werden Schweizer Bioprodukte bevorzugt, um die regionale Wertschöpfung zu fördern und unnötige Transportwege zu vermeiden - Unnötige Verarbeitungsschritte sind zu vermeiden und möglichst schonende Verarbeitungsverfahren einzusetzen - Zusatzstoffe tierischer Herkunft werden vermieden (Ausnahme in Fleischprodukten) BNP Richtlinien /14
6 - Es sind so wenig Zusatzstoffe wie möglich einzusetzen, aber soviel wie nötig (um die Produktsicherheit zu gewährleisten Detailregelung siehe Weisung 1 Anforderungen Verarbeitung - Zutaten, Zusatz- und Verarbeitungshilfsstoffe, nicht landwirtschaftliche Zutaten. 2.3 Nachhaltigkeit und die Manor Eigenmarke Bio Natur Plus Manor Food legt im Rahmen der Nachhaltigkeitszielsetzungen von Manor für die verschiedenen Eigenmarken konkrete Nachhaltigkeitsanforderungen fest. Für Bio Natur Plus stehen folgende Bereiche im Vordergrund: Verbindung von Bio und Fair Trade - Grundsätzlich verwendet Manor wenn immer möglich Rohstoffe aus der Schweiz oder dem nahen Ausland. - Manor unterstützt ein zusätzliches Fair Trade Labeling der Produkte mit Rohstoffen aus dem Weltsüden. Ein Cobranding mit Max Havelaar/ FLO-Cert oder weiteren Swiss Fair Trade Mitgliedern ist Pflicht, namentlich bei Monoprodukten (z.b. Früchte, Zucker, Reis, Saft). - Weitere Labels sind nach Rücksprache mit der Eigenmarkenkommission ebenfalls möglich. - Bei Rohstoffen in zusammengesetzten Produkten, welche namensgebende Zutaten aus dem Weltsüden enthalten, ist eine Fair Trade Label-Zertifizierung ebenfalls Pflicht (z.b. Kaffee-, Kakao-, Bananen-, Ananas-Joghurt). - Darf aufgrund der Fair Trade Label-Richtlinien das Fair Trade Label nicht ausgezeichnet werden, besteht bei zusammengesetzten Produkten die Möglichkeit, nur die Rohstoffe aus dem Weltsüden in Fair Trade Qualität zu beziehen und die Bezeichnung * aus fairem Handel zu verwenden. - Beim Einsatz von * aus fairem Handel ist der Kriterienkatalog von Manor, erstellt auf den Grundlagen der Swiss Fair Trade Grundsätzen ( für Fair Trade Auszeichnung auf Manor Produkten anzuwenden (Anhang Richtlinien Weisung 2). - Bei Umsetzungsproblemen kann die Eigenmarkenkommission in gut begründeten Fällen eine Übergangsfrist bis maximal Ende 2017 gewähren Nachhaltigkeitsstandards bei kritischen Rohstoffen Bei kritischen Rohstoffen wird sicher gestellt, dass die Bio-Zertifizierung auch alle relevanten Nachhaltigkeitsaspekte mitgeprüft, bzw. eine entsprechende Doppelzertifizierung (Beispiel Palmöl: RSPO Segregation, Identity Preserved) vorliegt. Bei Umsetzungsproblemen kann die Eigenmarkenkommission in gut begründeten Fällen eine Übergangsfrist gewähren. BNP Richtlinien /14
7 3 Biologische Landwirtschaft Schweiz Landwirtschaftsprodukte umfassen pflanzliche und tierische Agrarerzeugnisse sowie Lebensmittel, die im Wesentlichen aus solchen Erzeugnissen bestehen. 3.1 Wichtige Regelungen der Bio-Verordnung 2. Kapitel: Anforderungen an die biologische Produktion (Bio-Verordnung) Die Bio-Verordnung legt die Bedingungen fest, v.a. bezüglich Gesamtbetrieblichkeit, Umstellung auf den Biolandbau, Pflanzenbau und Nutztierhaltung. Die WBF-Verordnung regelt in speziellen Anhängen die Detailbestimmungen, v.a. in Bezug auf die zugelassenen Hilfsmittel Zusätzliche Zielsetzungen für die Manor Eigenmarke Bio Natur Plus Über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus gelten für Landwirtschaftliche Bio Natur Plus Produkte folgende Regelungen: Hoher Standard der Schweizer Biolandwirtschaft -Gesamtbetrieblichkeit - Die Bio Natur Plus Produkte aus der Schweizer Biolandwirtschaft stammen aus gesamtbetrieblich umgestellten Betrieben (Anforderungen der Bio Suisse-Richtlinien). - Die Bio Natur Plus Produkte aus der Schweizer Biolandwirtschaft müssen über die gesetzlichen Anforderungen hinaus die privatrechtlich allgemein verbreiteten Qualitätsstandards erfüllen (Anforderungen der Bio Suisse-Richtlinien). - Die Bio Natur Plus Produkte erfüllen allgemein anerkannte soziale und ethische Standards (Arbeitsrecht, Bio Suisse-Anforderungen). - Es werden bevorzugt Produkte mit anerkannter QM-Zertifizierung eingekauft (z.b. ISO, BRC/ IFS, GlobalGap). Relevant sind v.a. die in der Biobranche (Bio Suisse- Anforderungen) etablierten Standards in der Schweiz und beim Import Förderung der Artenvielfalt/ Biodiversität Über die gesetzlichen Anforderungen zum ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) hinaus verpflichten sich die Bewirtschafter der Bio Natur Plus-Landwirtschaftsbetriebe zur Erhaltung, Ergänzung oder Neuanlage naturnaher Lebensräume (ökologische Ausgleichsflächen) und deren sachgerechte Pflege. Die Bestimmungen bezüglich der ökologischen Ausgleichsflächen richten sich über die gesetzlichen Anforderungen hinaus nach den in der Schweizer Biolandwirtschaft verbreiteten Qualitätsstandards (privatrechtliche Anforderungen der Bio Suisse-Richtlinien). Bei Bio Natur Plus Produkten aus der Schweizer Biolandwirtschaft werden landwirtschaftliche Lieferbetriebe mit innovativen Sonderleistungen im Bereich Biodiversität und Nachhaltigkeit bevorzugt berücksichtigt. Tierhaltung Über die Anforderungen der Bio-Verordnung hinaus gelten für die verschiedenen Tierarten die Bestimmungen des Bundes bezüglich regelmässiger Auslaufhaltung (RAUS-Verordnung und Ökologischem Leistungsnachweis, ÖLN (Nährstoffbilanz)). Die in der Schweizer Biolandwirtschaft über die gesetzlichen Anforderungen hinaus und allgemein verbreiteten privatrechtlichen Qualitätsstandards (Bio Suisse) müssen erfüllt sein (Dünger, Anwendungsbestimmungen usw.). BNP Richtlinien /14
8 Keine Produkte aus Umstellbetrieben Das Bio Natur Plus Label wird nicht an Produkte aus Umstellbetrieben vergeben. Diese Regelung gilt bei Bezügen von Schweizer Biobetrieben ebenso wie bei Importprodukten. Förderung des Biolandbaus Um die Umstellung auf den Biolandbau zu unterstützen, vermarktet Manor im Rahmen eines zusätzlichen Förderprogramms auch Bioprodukte aus Umstellbetrieben. Diese werden gemäss den Anforderungen der Bio-Verordnung mit dem Umstellvermerk deklariert und gesondert angepriesen (ohne Bio Natur Plus Logo). Sparsamer Energieeinsatz für Bioprodukte Bei Biobetrieben aus der Schweizer Biolandwirtschaft ist eine Beheizung von Gewächshäusern nur zum Schutz vor Frost erlaubt (max. 5 C). Bei Bio-Importen ist eine Beheizung aufgrund des wärmeren Klima in den Herkunftsländern nur in Ausnahmefällen nötig und erlaubt. 4 Verarbeitung und Handel Im Bereich Verarbeitung und Handel mit Bioprodukten geht es v.a. darum, die landwirtschaftlichen Erzeugnisse in separierten Verfahrensabläufen und im Rahmen einer rückverfolgbaren Warenflussdokumentation aufzubereiten und als korrekt deklarierte Bioprodukte in den Verkauf zu bringen. Zusätzlich gelten auch hier die Grundsätze der biologischen Produktionsweise. Diese sind unten auszugsweise aufgeführt. 4.1 Wichtige Regelungen der Bio-Verordnung 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen (Bio-Verordnung) Grundsätze der biologischen Produktionsweise (Auszug aus Art.3): - Der Einsatz chemisch-synthetischer Hilfsstoffe und Zutaten wird vermieden. - Auf den Einsatz gentechnisch veränderter Organismen und deren Folgeprodukte wird verzichtet. Davon ausgenommen sind veterinärmedizinische Erzeugnisse. - Die Erzeugnisse werden nicht mit ionisierenden Strahlen behandelt, und es werden keine bestrahlten Produkte verwendet. 4.2 Zusätzliche Regelungen für die Manor Eigenmarke Bio Natur Plus Für die Bio Natur Plus Produkte gelten folgende zusätzlichen Bestimmungen und Zielsetzungen: Keine unnötigen Verarbeitungsschritte Unnötige Verarbeitungsschritte werden vermieden, um die Biorohstoffe möglichst schonend zu verarbeiten. Die Verarbeitung, Aufbereitung und Verpackung erfolgt teilweise vor den Augen der Kundschaft im Food Markt (Brot, Käse). Diese Arbeitsschritte (z.b. Hausbäckerei, Käseportionierung, Offenverkauf) unterstehen dem Bio Natur Plus Zertifizierungsverfahren. BNP Richtlinien /14
9 Biozutaten: Aktive Beschaffungsbestrebungen Wo möglich (abhängig von: Verfügbarkeit, Menge, Qualität) werden auch Zutaten in biologischer Qualität verwendet, die im Moment gemäss Schweizer Bio-Verordnung noch in konventioneller Qualität zulässig sind. Bei verarbeiteten Produkten mit Rohstoffen aus Schweizer Landwirtschaft ist Bio Suisse der Standard (z.b. Milch, Fleisch, Erzeugnisse daraus). Natürliche Rezepturen - Zielsetzung Biozutaten mit Zusatzstofffunktion - Der Einsatz von (auch gemäss Schweizer Bio-Verordnung erlaubten) Zusatz- und Verarbeitungshilfsstoffen ist zu vermeiden. - Viele Zutaten haben auch funktionelle Eigenschaften und können deshalb Zusatzstoffe ersetzen. Beispiele: Zitronensaftkonzentrat anstelle von Zitronensäure oder Acerola-Pulver anstelle von Ascorbinsäure. - Bei gleicher Qualität haben Produkte den Vorzug, bei denen die Zielsetzung Biozutaten mit Zusatzstofffunktion am optimalsten umgesetzt ist. Aromen: - Aromaextrakte aus der Natursubstanz idealerweise in Bioqualität. - Über die Basisanforderungen der Bio-Verordnung hinaus werden Aromaextrakte aus der Natursubstanz, idealerweise in Bioqualität, bevorzugt. Die Eigenmarkenkommission entscheidet in Präzedenzfällen über die Zulässigkeit der Rezepturen. Sie kann befristete Übergangsbestimmungen und weitere Massnahmen festlegen. Die Entscheide, Gründe und die festgelegten Massnahmen werden in einer entsprechenden Liste festgehalten. Die Bestimmungen betreffend der Verarbeitungsmethoden und der zugelassenen Hilfsmittel und -stoffe sind in der Weisung 1 Anforderungen Verarbeitung - Zutaten, Zusatz- und Verarbeitungshilfsstoffe, nicht landwirtschaftliche Zutaten geregelt. Optimierung der Transporte: Wo möglich aus der Region Wo möglich erfolgt ein Direktbezug von Biolandbaubetrieben aus der Umgebung der Manor Warenhäuser. Im Rahmen der Marktmöglichkeiten wird ein hoher Anteil des Bedarfs aus der Schweizer Biolandwirtschaft gedeckt. Für Bio Natur Plus Produkte sind Flugtransporte verboten. Dies gilt sowohl für den Direkteinkauf durch die Manor AG als auch beim Bezug der Produkte über den Biohandel. Lagerung Die Lagerung in kontrollierter Atmosphäre (CA-Lagerung mit CO 2, O 2 und N 2 ) ist erlaubt. Erlaubte Lagermethoden sind auch Kühlung und Tiefkühlung. Die Lagermethoden sind zusammen mit der Zertifizierungsstelle im Detail zu regeln. Die von Manor beauftragten Lagerhäuser (eigene und Lohnlagerunternehmen) werden in das Inspektions- und Zertifizierungsverfahrens einbezogen. Verpackungen: So ökologisch wie möglich Verpackungen aus PVC und Aluminium sind nur in Ausnahmefällen zugelassen. Bei der Auswahl und Gestaltung der Verpackungen werden ökologische Gesichtspunkte beachtet BNP Richtlinien /14
10 (Recycling, schadstofffreie Entsorgung usw.). Soweit sinnvoll werden kompostierbare Verpackungsmaterialien verwendet (z.b. Beutel für Karotten). Offenverkauf In geeigneten Fällen (Regelfall für Früchte und Gemüse) erfolgt die Vermarktung im Offenverkauf. Dabei muss die physische Separierung sicher gestellt und der Warenfluss entsprechend dokumentiert werden. Die Bio Natur Plus-Deklaration erfolgt mittels geeigneter Mittel (Sticker, Banderolen o.ä.). Die Eigenmarkenkommission bewilligt in Koordination mit der Zertifizierungsstelle entsprechende Vermarktungsmodelle. Detailbestimmungen dazu werden in den Weisungen 1, 3 und 4 festgehalten. 5 Import von Bioprodukten 5.1 Wichtige gesetzliche Regelungen für Bioimporte 4. Kapitel: Ausländische Erzeugnisse (Bio-Verordnung) Art. 22 bis 24a Bio-Verordnung / Art. 16. WBF-Verordnung Gleichwertigkeit mit ausländischen gesetzlichen Bioregelungen Zwischen der Schweiz und der EU besteht die gegenseitige Anerkennung der Bio- Verordnungen. Bei Importen aus anderen Ländern sind in Koordination mit den Zertifizierungsstellen und den Behörden (BLW) die nötigen Massnahmen einzuleiten und gegebenenfalls Einzelermächtigungen zu beantragen (BLW). Die Details sind im Anhang 1, Kapitel 5 der Bio-Verordnung Kontrollvorschriften für die Einfuhr geregelt. 5.2 Zusätzliche Regelungen für die Manor Eigenmarke Bio Natur Plus Über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus gelten die hohen Branchenstandards der Schweizer Biolandwirtschaft (Anforderungen der Bio Suisse-Richtlinien oder gleichwertige Biostandards). Schweizer Bioprodukte werden bevorzugt. Erfolgen Bio-Importe, so wird ein kurzer Transportweg bevorzugt (nahes Ausland). Bio Natur Plus Produkte werden bevorzugt aus der Schweizer Bio-Landwirtschaft und - Tierhaltung bezogen. Als Bezugsstandard gelten dabei die Anforderungen der Bio Suisse. Nach Möglichkeit erfolgt auch die Verarbeitung durch Unternehmen in der Schweiz. Beim Import von Bioprodukten, bzw. von Rohstoffen und Zutaten für verarbeitete Produkte gelten die folgenden Priorisierungen. 1. Bio Suisse-Importanerkennung 2. Von Bio Suisse direkt anerkannte Biolabelanforderungen (z.b. Bioland, Naturland) 3. EU-Bio-Verordnung und damit Anerkennung gemäss Schweizer Bio-Verordnung 4. Kleinkomponenten (z.b. Gewürze): CH/ EU-Bezug aus Europa hat Priorität vor Bezug aus Übersee in Bio-Knospe-Qualität. BNP Richtlinien /14
11 Weitere Importbestimmungen: - Flugtransporte sind verboten (inkl. Halbfabrikate) - Es erfolgen keine Importe von Produkten aus Betrieben in Umstellung auf Biolandbau. - Die Bio Natur Plus Produkte müssen über die gesetzlichen Anforderungen hinaus die privatrechtlich allgemein verbreiteten Qualitätsstandards Schweizer Biolandwirtschaft erfüllen (Anforderungen der Bio Suisse-Richtlinien oder gleichwertige Biostandards). - Unverarbeitete Rohstoffe (Gemüse und Früchte, Getreide) müssen neben den gesetzlichen Vorgaben die Anerkennung durch die Bio Suisse oder gleichwertige Biostandards erfüllen. Als Basis gilt die Liste der von Bio Suisse direktanerkannten Biolabelverbände. - Kleinkomponenten (z.b. Gewürze): CH/ EU-Bezug aus Europa hat Priorität vor Bezug aus Übersee in Bio-Knospe-Qualität. - Eier als verarbeitete Zutat aus dem Inland (Herkunft Schweiz) nur in Bio-Knospe-Qualität (Bio Suisse). - Eier als verarbeitete Zutat aus dem Ausland (ausschliesslich Herkunft EU erlaubt) nur in Bio-Knospe-Qualität (Bio Suisse) oder von direkt anerkannten Labelanforderungen (Bioland, Naturland, Demeter etc.). - Es werden bevorzugt Produkte mit anerkannter QM-Zertifizierung eingekauft (z.b. ISO, BRC/ IFS, GlobalGap). - Die Bio Natur Plus Produkte erfüllen allgemein anerkannte soziale und ethische Standards (Arbeitsrecht, ILO-Bestimmungen, SA 8000 oder gleichwertige Standards). Als Grundlage gilt der Verhaltenskodex für Manor Zulieferer. - Die Bio Natur Plus Produkte aus Südländern ausserhalb Europas verfügen über eine Bio/ Fair Trade Doppelzertifizierung (siehe Pkt. 2.3). Die Detailbestimmungen dazu sind in den Weisungen 2 und 3 festgehalten, die ein integraler Bestandteil der Bio Natur Plus Richtlinien sind. 6 Deklaration der Bio Natur Plus Produkte 6.1 Wichtige Regelungen der Bioverordnung Die korrekte Kennzeichnung spielt für die Vermarktung der Bioprodukte eine wesentliche Rolle. Erst durch die Deklaration gemäss den gesetzlichen Anforderungen wird ein Bioprodukt für die KonsumentInnen zweifelsfrei als solches erkennbar. 3. Kapitel: Kennzeichnung (Bio-Verordnung) 2. Abschnitt: Lebensmittel, Art. 18 sowie Art. 21 Kennzeichnung in der Sachbezeichnung Dieser Artikel legt neben den bereits oben (siehe 4. Verarbeitung und Handel allgemeine Anforderungen) erwähnten Regelungen im Detail die Deklarationsbestimmungen für Bioprodukte fest: - Eine Kennzeichnung als Bioprodukt ist möglich, wenn mindestens 95 Massenprozent der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs biologisch produziert wurden. BNP Richtlinien /14
12 - Höchstens 5 Massenprozent der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs nicht biologisch produziert wurden (gemäss Anhang 3, Teil C der WBF-Verordnung oder Bewilligung durch das BLW). - Auf vorverpackten Produkten ist der Name oder der Code der zuständigen Zertifizierungsstelle anzugeben. - Klarer Hinweis auf die biologisch produzierten landwirtschaftlichen Zutaten - Im Offenverkauf gilt eine sinngemässe Umsetzung dieser Vorgabe (z.b. Biozertifikat aufhängen). 6.2 Zusätzliche Regelungen für die Manor Eigenmarke Bio Natur Plus Bio Natur Plus Produkte enthalten zu 100% biologische landwirtschaftliche Zutaten. Gemäss Bio-Verordnung zugelassene Bioprodukte mit konventionellen Zutaten im Rahmen der 5%- Massenprozent werden nicht mit Bio Natur Plus-Kennzeichnung vermarktet. Für den Bio Natur Plus Auftritt und die Gestaltung der Etiketten und Verpackungen gelten die Detailbestimmungen der folgenden Dokumente: - Weisung 4: Einheitlicher Marktauftritt der Bio Natur Plus Produkte - Dokumente Product Briefing und Gestaltungsmanual Bio Natur Plus - Manor Food Eigenmarken - Manual Bio Natur Plus (inkl. Bestimmungen der Box Collection) - Bei Grosspackungen für die Manor-interne Aufbereitung ist auch die Deklaration nach anerkannten Biostandards möglich (z.b. Bio Suisse) 7 Aufnahme der Betriebe in das Bio Natur Plus Programm 7.1 Wichtige Regelungen der Bio-Verordnung Als Basis für die Zulassung als Bio Natur Plus Produkte müssen alle Betriebe in Landwirtschaft, Verarbeitung und Handel die Bestimmung der Bio-Verordnung und der WBF- Verordnung erfüllen, insbesondere die Bestimmungen zum Kontrollverfahren (Anhang 1 der Bio-Verordnung). 7.2 Zusätzliche Regelungen für die Manor Eigenmarke Bio Natur Plus Die Bio Natur Plus Kommission führt eine aktuelle Sortimentsliste. Sie entscheidet über Neuaufnahmen und Streichungen von Bio Natur Plus Produkten aus dem Sortiment. Es werden keine Bio Natur Plus Produkte ohne Genehmigung der Eigenmarkenkommission ausgelistet. Detailbestimmungen dazu werden in den Weisungen und Anhängen festgehalten, die ein integraler Bestandteil der Bio Natur Plus Richtlinien sind. Basierend auf diesen Richtlinien werden eine Reihe von Umsetzungsweisungen für den Manor-internen Gebrauch verwendet. Diese gelten als integraler Bestandteil der Richtlinien für das Bio Natur Plus Label. BNP Richtlinien /14
13 Der Neuheiten Prozess Bio Natur Plus (2015) (inkl. Übersicht zu allen relevanten Dokumenten Manor-intern verlinkt) regelt die Verantwortlichkeiten und sämtliche Schritte bis zur Produkt-Einführung. 8 Qualitätsmanagement und Bio-Zertifizierung 8.1 Wichtige Regelungen der Bio-Verordnung Detailbestimmungen dazu werden in der Weisungen 2 und 3 festgehalten, die ein integraler Bestandteil der Bio Natur Plus Richtlinien sind. 5. Kapitel: Kontrollverfahren - 1. Abschnitt: Pflichten der Unternehmen (Bio-Verordnung) Art. 25 Produzentinnen und Produzenten Für die Betriebe der Biolandwirtschaft legt die Bio-Verordnung die Pflicht zur Bio-Zertifizierung fest. Die Auflagen an das Kontrollverfahren enthalten die Detailbestimmungen bezüglich der Aufzeichnungspflichten in Pflanzenbau, Tierhaltung und Futter- und Hilfsstoffeinsatz. Art. 26 Aufbereitungs- und Einfuhrunternehmen Für diese Betriebe legt die Bio-Verordnung die Pflicht zur Bio-Zertifizierung fest. Die Auflagen an das Kontrollverfahren enthalten die Detailbestimmungen bezüglich separierter Produktion (besonders wichtig in Betrieben mit biologischer und konventioneller Produktion: Verarbeitungsabläufe, Trennmengen usw.), Warenflusserfassung und Rückverfolgbarkeit. Art. 27 Vermarktungsunternehmen Vermarktungsunternehmen ohne eigene Aufbereitung sind nicht zertifizierungspflichtig, müssen aber ansonsten die Bestimmungen der Bio-Verordnung einhalten (v.a. Warenflusserfassung und Rückverfolgbarkeit). Es gelten darüber hinaus die Bestimmungen im Anhang 1 Bestimmungen zum Kontrollverfahren der Bio-Verordnung. 5. Kapitel: Kontrollverfahren - 2. Abschnitt: Zertifizierungsstellen (Bio-Verordnung) Art. 28 bis 30 Diese Artikel regeln die Anforderungen und Pflichten der Zertifizierungsstellen, die ihrerseits von den zuständigen staatlichen Stellen anerkannt und regelmässig überwacht werden. Es gelten darüber hinaus die Bestimmungen im Anhang 1 Bestimmungen zum Kontrollverfahren der Bio-Verordnung. 8.2 Zusätzliche Regelungen für die Manor Eigenmarke Bio Natur Plus Bio-Zertifizierung/ Labelvergabe Die Manor AG erteilt bio.inspecta die Verantwortung für die Zertifizierung und Labelvergabe für das Bio Natur Plus Sortiment. Die Zusammenarbeit zwischen der Manor AG und bio.inspecta ist in einem separaten Vertrag geregelt. Jährlich findet eine gemeinsame Auswertung aller Zertifizierungsarbeiten statt, sowohl bezüglich der Manor-internen wie auch der externen Zertifizierung (siehe unten). Auf dieser BNP Richtlinien /14
14 Basis werden die Jahresziele für das Folgejahr definiert und nach Bedarf als Richtlinienänderungen festgelegt Manor-interne Zertifizierung Die Manor-eigene Bio-Produktion sowie die Bio-Importe unterstehen einem die Anforderungen der Bio-Verordnung erfüllendem Kontrollverfahren, das auch die Erfüllung der Anforderungen der Bio Natur Plus Richtlinien integriert. Die Details der Manor-internen Zertifizierung (inkl. Sanktionsbestimmungen) werden im Rahmen der Zertifizierungsjahresplanung gemeinsam festgelegt. Nach Bedarf erfolgt eine Kombination mit weiteren Zertifizierungsprogrammen (v.a. lokal). Die Manor-interne Zertifizierung betrifft v.a. die folgenden Bereiche: - Bäckereien (Eigenproduktion) - Offenverkauf (Früchte/Gemüse/ Käse/Charcuterie/Fisch) - Manor-Zentrale (Bio-Importe/ allgemeine Bestimmungen) - Manor-Lagerhaus (Identifikations- und Separierungsmassnahmen) Externe Zertifizierung (Manor-Zulieferbetriebe) Zulieferbetriebe unterstehen wie die Manor-interne Zertifizierung einem die Anforderungen der Bio-Verordnung erfüllendem Kontrollverfahren. Die Lieferung von Bioprodukten einer bestimmten Produktkategorie ist erst möglich nach Erfüllung der Anforderungen der Bio- Verordnung und der Bio Natur Plus Richtlinien. Das entsprechende Zertifikat für die Zertifizierungsstelle muss vor der Erstlieferung vorliegen. Die Zertifizierungsstelle erarbeitet nach Möglichkeit branchenspezifische Vorgaben. Die Zertifizierungsstelle meldet Manor umgehend, wenn ein Betrieb bzw. seine Bioprodukte nicht biozertifiziert werden können. In gravierenden Fällen kann auf dieser Basis ein Ausschluss aus dem Bio Natur Plus Programm verfügt werden Aberkennung und Sanktionen Die Zertifizierungsstelle meldet Manor umgehend, wenn ein Betrieb bzw. seine Bioprodukte nicht biozertifiziert werden können. In gravierenden Fällen kann auf dieser Basis ein Ausschluss aus dem Bio Natur Plus Programm verfügt werden. Weitere Massnahmen bleiben vorbehalten Manor Food QM-Basisdokumente Eine Reihe von Manor-internen QM-Dokumenten gelten als integraler Bestandteil der Bio Natur Plus Richtlinien. Insbesondere gilt dies für alle QM-Dokumente, die beim Direkteinkauf von landwirtschaftlichen Produzentenbetrieben oder Verarbeitungsbetrieben erhoben werden, v.a. die folgenden Formulare: - Qualitätsbestätigung für Lieferanten/Produzenten - Qualitätsbestätigung Lieferschein - Verpackungskonformität (geregelt durch Branding Prozess) - und sämtliche Dokumente gemäss Neuheiten Prozess Bio Natur Plus (2015/2016) (vgl. Bio Natur Plus-Richtlinien 7. Aufnahme der Betriebe in das Bio Natur Plus- Programm ) BNP Richtlinien /14
Bio Natur Plus. Kurzfassung. Richtlinien für die MANOR-Eigenmarke. Kurzfassung Diese Version ist gültig für das Jahr 2015 Stand vom 31.
Kurzfassung Richtlinien für die MANOR-Eigenmarke Bio Natur Plus Kurzfassung Diese Version ist gültig für das Jahr 2015 Stand vom 31. Dezember 2014 Autor: Manor Eigenmarkenkommission BNP Richtlinien Kurzfassung
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