BEBAUUNGSPLAN BRÜHL - 7. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG
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- Anke Koenig
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1 GEMEINDE BISINGEN ZOLLERNALBKREIS BEBAUUNGSPLAN BRÜHL - 7. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG Entwurf vom als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB Büro Gfrörer Ingenieure, Sachverständige, Landschaftsarchitekten Dettenseer Straße Empfingen
2 GEMEINDE BISINGEN Landkreis ZOLLERNALBKREIS BEBAUUNGSPLAN BRÜHL - 7. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG 1. Erfordernis der Planaufstellung Aktueller Planungsanlass ist die ungebrochene Nachfrage nach günstigen und attraktiven Bauplätzen in der Gemeinde Bisingen. Mit zwei bisher unbebauten Grundstücken mit einer Größe von insgesamt ca m² im Innenbereich der Ortslage von Thanheim kann die Auslastung vorhandener Infrastruktur- und Erschließungseinrichtungen optimiert werden. Ziel der Planung ist eine bauliche Entwicklung zur Stärkung der Wohnfunktion innerhalb des Gemeindegebiets sowie eine nachhaltige städtebauliche Konzeption, die den Anforderungen gesunder Wohnumfeldverhältnissen gerecht wird. Laut Regionalplan liegt die Gemeinde Bisingen an den Landesentwicklungsachse Rottweil Balingen He chingen Reutlingen/Tübingen. Als Verbindungen zwischen Ober- und Mittelzentren stellen die Entwicklungsachsen ein Instrument der Bündelung von Verkehrs- und Vorsorgeinfrastruktur dar. Darüber hinaus soll zur Sicherung einer ausgewogenen Raumstruktur und zur Vermeidung einer flächenhaften Ausbreitung der Verdichtung die Siedlungsentwicklung in den Zentralen Orten und den Siedlungsbereichen der Entwick lungsachsen konzentriert werden. Gemeinden und Gemeindeteile, die innerhalb einer Entwicklungsachse liegen, kommt eine verstärkte Siedlungsentwicklungsfunktion zu. Solche Gemeinden können in geringem Umfang Siedlungstätigkeiten über den Eigenbedarf hinaus vornehmen. Die Gemeinde Bisingen möchte aus diesem Grund die Bebauung von Grundstücken innerhalb des Gemeindegebiets entsprechend dem Grundsatz einer flächensparenden Entwicklung (Innenentwicklung vor Außenentwicklung) vorantreiben. Wegen der hohen Standortgunst von Bisingen als Kleinzentrum, der Nähe zu den Mittelzentren Balingen und Hechingen und der nahe gelegenen Bundesstraße B 27 Rottweil Tübingen Stuttgart sowie der Autobahn A 81 Singen - Stuttgart, kommt der Gemeinde Bisingen eine bedeutende Funktion als attraktive Wohngemeinde zu. Im Zuge der geplanten Bebauungsplanänderung werden die Baufelder im Planungsgebiet vergrößert um zukünftige Bauvorhaben zu erleichtern und einen Lückenschluss im Bauverlauf zu erhalten. Da der Geltungsbereich des Bebauungsplans innerhalb des Siedlungsbereiches liegt, also in einem bebauten Ortsteil im Sinne von 34 BauGB, kann das Bebauungsplanverfahren als Maßnahme der Innenentwick lung nach 13a BauGB angesehen werden und im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. 1.1 Beschleunigtes Verfahren / Bebauungsplan der Innenentwicklung Das Bebauungsplan-Verfahren wird im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB durchgeführt. Die Voraussetzungen hierzu werden erfüllt, da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung und der Nachverdichtung handelt, die zulässige Grundfläche der überbaubaren Grundstücke deutlich kleiner als m² ist (siehe Kapitel 2) und weder UVP-pflichtige Vorhaben noch Natura 2000 Gebiete (FFH- oder Vogelschutzgebiete) betroffen sind. Seite 1
3 Für das Planungsverfahren ergeben sich nach 13a BauGB folgende begünstigende Besonderheiten: Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung nach 3 (1) und 4 (1) BauGB; Verzicht auf die Umweltprüfung, den Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung; Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, gelten als bereits erfolgt oder zulässig und müssen nicht ausgeglichen werden; Umweltbelange sind im Rahmen der Abwägung entsprechend 1 (6) Nr. 7 BauGB zu berücksichtigen. Die Besonderheiten des Planungsverfahrens sind entsprechend 13a (3) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 2. Lage im Raum und räumlicher Geltungsbereich Das Plangebiet befindet sich im östlichen Teil der Ortslage von Thanheim in der Gemeinde Bisingen. An das Gebiet grenzt bereits existierende Wohnbebauung an. Westlich des Plangebietes verläuft die Straße Im Brühl, nördlich eine 4m breite Zufahrt zu dem Gebäude Im Brühl 15. Abbildung 1: Übersichtskarte zur Lage des Plangebietes (rote gestrichelte Linie) Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens beinhaltet die Flurstücke Nr. 522 und 523 und hat eine Fläche von insgesamt 1610 m ². Er wird begrenzt Im Norden: durch das Flurstück Nr. 2246/1 Im Osten: durch das Flurstück Nr. 2246/1 Im Süden: durch die Flurstücke Nr. 524 und 525 Im Westen: durch das Flurstück Nr (Im Brühl) Seite 2
4 3. Vorbereitende Bauleitplanung und übergeordnete Planungen Regionalplan: bestehende Siedlungsfläche (Wohnen) Flächennutzungsplan bestehendes Wohngebiet Landschaftsschutzgebiete: nicht betroffen Naturschutzgebiete: nicht betroffen Besonders geschützte Biotope: nicht betroffen Natura2000: europäische Schutzgebiete nach Natura 2000 wie FFH-Gebiete oder Vogelschutzgebiete sind nicht betroffen. Wasserschutzgebiete: nicht betroffen Überschwemmungsgebiete: nicht betroffen Ausschnitt Regionalplan Neckar - Alb Ausschnitt FNP Bisingen - Grosselfingen Gemäß dem Regionalplan der Region Neckar-Alb ist das betroffene Gebiet bereits als bestehende Siedlungsfläche ausgewiesen. Eine bauliche Entwicklung innerhalb des Plangebiets kann somit als zulässig angesehen werden. Der Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Bisingen/ Grosselfingen weist im Plangebiet ein Wohngebiet aus. Eine Änderung des FNP wird somit nicht notwendig. Seite 3
5 Grafik: LUBW Daten- und Kartendienst Stand: Naturschutzrechtliche Festsetzungen, einschließlich Gebietsausweisungen nach Natura 2000 sowie Vogelschutzgebiete nach europäischem Recht, sind nicht betroffen und befinden sich auch nicht im unmittelbaren Umfeld des Geltungsbereiches. Wasserschutzgebiete und Überschwemmungsgebiete sind ebenfalls nicht betroffen. Sonstige Festsetzungen z.b. in Form von Landschaftsschutz- oder Naturschutzgebieten sowie Wasserschutzgebieten bzw. Überschwemmungsgebieten sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht betroffen. 4. Bestehende Rechtsverhältnisse Das Plangebiet liegt vollständig im rechtskräftigen Bebauungsplan 'Brühl 2. Änderung' mit Rechtsgültigkeit vom Dieser setzt die Flurstücke 522 und 523 als allgemeines Wohngebiet fest. Ausschnitt BBP Brühl 2. Änderung vom (Plangebiet rot gestrichelt umgrenzt) Seite 4
6 5. Ziele und Zwecke der Planung Mit dem Bebauungsplan-Änderungsverfahren 'Brühl 7. Änderung' sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Nutzung der Flurstücke Nr. 522 und 523 für eine Wohnbebauung geschaffen werden. Die dafür notwendige verkehrliche Erschließung erfolgt auf dem Flurstück Nr (Im Brühl). Gleichzeitig dient die Bebauungsplanänderung der Bewältigung möglicher Konflikte zwischen dem vorliegenden Nutzungsanspruch und den Belangen von Natur und Landschaft. Das Bebauungsplanverfahren wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a (beschleunigtes Verfahren) durchgeführt Beschreibung des Plangebietes Der Geltungsbereich des Bebauungsplan- Änderungsverfahrens befindet sich im östlichen Teil von Thanheim im Gemeindegebiet von Bisingen. Das Planungsgebiet wird von bestehender Wohnbebauung eingefasst. Westlich verläuft die Straße Im Brühl, von der aus die planmäßige Zufahrt zu den Baugrundstücken erfolgt. Die Flurstücke befinden sich in einem nach Westen hin ausgerichteten Hang und wurden bisher als Obst baumwiesen genutzt. Auf dem Flurstück Nr. 523 sind vereinzelte Obstgehölze vorzufinden. Plangebiet (rot gestrichelte Linie) 5.2. Städtebauliche Konzeption Um Wohnbauformen mit möglichst hohem Gestaltungsspielraum zu ermöglichen, wird im Plangebiet die offene Bauweise festgeschrieben. Mit dem vorgesehenen städtebaulichen Ziel, sich neuen Bau- und vor allem Dachformen zu öffnen, erreicht die Planumsetzung eine größtmögliche Vielfalt baulicher Entwicklung und belebter Dachlandschaften. Lediglich Tonnendächer sind nicht zulässig. Die Stellung der Gebäude wird nicht festgeschrieben. Dies ist auch die Voraussetzung für eine optimale Nut zung der Sonnenenergie. Die Erschließung ins Plangebiet erfolgt über die Straße 'Im Brühl'. Gemäß der geplanten Nutzung wird als Art der baulichen Nutzung ein allgemeines Wohngebiet (WA) nach 4 BauNVO festgesetzt. Seite 5
7 5.3. Planungsrechtliche Festsetzungen Art der baulichen Nutzung Festgesetzt wird ein allgemeines Wohngebiet nach 4 BauNVO, wobei Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen werden Maß der baulichen Nutzung und weitere planungsrechtliche Festsetzungen Dachformen werden freigestellt, allerdings sind Tonnendächer unzulässig. Die Begrenzung der Gebäudehöhen erfolgt durch Festsetzung der maximalen Trauf- und Gebäudehöhen im zeichnerischen Teil des Bebau ungsplanes. Zulässig sind Nebenanlagen und Einrichtungen, die der Versorgung des Baugebietes einschließlich Telekommunikation dienen Örtliche Bauvorschriften Die örtlichen Bauvorschriften machen Vorgaben zum äußeren Erscheinungsbild der Gebäude und den Grundstücken. Sie sind auf das Notwendigste reduziert. 6. Verkehrliche Erschließung Die Anbindung der Grundstücke erfolgt über die Straße 'Im Brühl'. 7. Ver- und Entsorgung Anschlussmöglichkeiten für Wasser, Abwasser, Strom und Kommunikation befinden sich in den unmittelbar angrenzenden Versorgungsnetzen der Gemeinde in der Straße 'Im Brühl'. Entsprechend müssen innerhalb des Plangebiets die Erschließungsmaßnahmen für Wasser, Abwasser, Strom und Kommunikation hergestellt und an das vorhandene Leitungsnetz angeschlossen werden. Die Grundstücke schließen die Schmutz- und Regenwasserleitungen an dem bestehenden Mischwasserkanal in der Straße 'Im Brühl' an. 8. Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung und dem Umweltbericht nach 2 BauGB Abs.4 abgesehen. Es sind jedoch Aussagen über die Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft bzw. über die Betroffenheit der Schutzgüter Biotope, Arten, Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Klima, Land schaftsbild und Erholung sowie auf den Menschen zu treffen. Die Überprüfung erfolgt anhand nachfolgender Ausführungen. Außerdem wurde ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erarbeitet. Dieser kommt zu dem Ergebnis, dass durch das geplante Vorhaben nur unter Umsetzung entsprechender Maßnahmen (genannt im Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag) ein Verstoß gegen 44 Abs. 1 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG abgewendet werden kann Arten und Biotope Das Plangebiet setzt sich aus einem Grünland mit einzelnen Gehölzstrukturen in Form einzelner, in Reihe gepflanzter Obstbäume zusammen. Jahreszeitlich bedingt war eine vollständige Erfassung der Vegetation nicht möglich. Im Rahmen der Übersichtsbegehung wurden oben genannte Arten erfasst. Die Wiese ist relativ steil und südwestexponiert. Hinweise auf einen besonders trockenen bzw. mageren Standort waren jedoch nicht ersichtlich. Lediglich Brachezeiger wurden mehrfach festgestellt. Erhebliche Beeinträchtigungen sind somit nicht zu erwarten Boden Es handelt sich um anthropogen überprägte Böden des Siedlungsbereichs, naturnahe oder weitgehend unveränderte Bodenflächen oder auch landwirtschaftliche Nutzflächen sind nicht vorhanden. Zudem stellt sich die vorhandene Grünfläche im Plangebiet als intensiv genutzte Wiese dar. Die Auswirkungen der geplanten Änderung sind als nicht erheblich einzustufen. Seite 6
8 8.3. Grund- und Oberflächenwasser Nach derzeitigem Kenntnisstand sind keine nutzbaren Grundwasservorkommen oder Oberflächengewässer vorhanden, die durch die Planung beeinträchtigt werden können. Durch die geplante Bebauung erfolgt Ver siegelung in herkömmlichen Maße. Erhebliche Beeinträchtigungen sind somit nicht zu erwarten Klima und Luft Auf Grund der geringen Größe der geplanten Änderungen und der Lage im Innenbereich ist der Eingriffsbereich von untergeordneter Bedeutung für die lokalklimatischen Verhältnisse. Erhebliche Beeinträchtigungen sind somit nicht zu erwarten Ortsbild und Erholungsfunktion Das Plangebiet befindet sich im Siedlungsbereich der Ortslage von Thanheim, umgeben von bebauten Wohngebieten. Der Bestand stellt sich als innerörtliche und intensiv genutzte Grünfläche mit einzelnen Ge hölzstrukturen dar. Für das Landschaftsbild und die Erholungseignung bleibt der Bereich von untergeordneter Bedeutung, solange Gehölzrodungen auf ein notwendiges Maß beschränkt werden. Somit kann davon ausgegangen werden, dass keine erheblichen Beeinträchtigungen für das Schutzgut entstehen Kultur und Sachgüter Besondere Sachgüter als Schutzgut im Rahmen des Umweltschutzes, die für Einzelne, besondere Gruppen oder die Gesellschaft insgesamt von besonderer Bedeutung sind, sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht betroffen Mensch Durch das geplante Vorhaben sind keine negativen Auswirkungen auf die Bewohner der Nachbarschaft zu erwarten. Zu Berücksichtigen sind dabei die bestehende als auch die zukünftige Bebauung und Erschließung. Da mit zusätzlichem Verkehr in einer erheblichen Größenordnung nicht zu rechnen ist, sind Emissio nen nicht zu erwarten. Ebenso sind in der Planung keine künstlichen Beleuchtungseinrichtungen, die zu übermäßiger Beeinträchtigungen führen könnten, vorgesehen. Beeinträchtigungen durch Staub, Lärm oder Erschütterungen sind ebenfalls nicht zu erwarten. Bezüglich des Schutzgutes Erholung ist von keiner negativen Auswirkung auszugehen, da der überplante Bereich dem Innenbereich der Ortslage von Thanheim zuzuordnen ist und derzeit keinen relevanten Erholungswert für die Anwohner besitzt Zusammenfassende Bewertung des Eingriffs Die Bestandsbewertung und die Prüfung der Auswirkungen der geplanten Bebauung auf Natur und Landschaft und dabei insbesondere auf die zu berücksichtigenden Schutzgüter Arten und Biotope, Boden, Grundund Oberflächenwasser, Klima und Luft, Ortsbild und Erholung, Kultur- und Sachgüter sowie den Menschen kommt zu dem Ergebnis, dass durch das vorliegende Bebauungsplanverfahren keine Beeinträchtigungen der einzelnen Schutzgüter zu erwarten sind, und keine Verschlechterung des Umweltzustandes gegenüber dem derzeitigen Bestand und gegenüber den bisherigen Festsetzungen vorbereitet wird. 9. Kosten Die Kosten für das Bebauungsplanverfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB trägt der Investor. Aufgestellt: Anerkannt und ausgefertigt: Empfingen, den Bisingen, den... Büro Gfrörer Ingenieure, Sachverständige, Landschaftsarchitekten Dettenseer Straße Empfingen... Roman Waizenegger, Bürgermeister Seite 7
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