BEBAUUNGSPLAN BRÜHL - 7. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "BEBAUUNGSPLAN BRÜHL - 7. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG"

Transkript

1 GEMEINDE BISINGEN ZOLLERNALBKREIS BEBAUUNGSPLAN BRÜHL - 7. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG Entwurf vom als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB Büro Gfrörer Ingenieure, Sachverständige, Landschaftsarchitekten Dettenseer Straße Empfingen

2 GEMEINDE BISINGEN Landkreis ZOLLERNALBKREIS BEBAUUNGSPLAN BRÜHL - 7. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG 1. Erfordernis der Planaufstellung Aktueller Planungsanlass ist die ungebrochene Nachfrage nach günstigen und attraktiven Bauplätzen in der Gemeinde Bisingen. Mit zwei bisher unbebauten Grundstücken mit einer Größe von insgesamt ca m² im Innenbereich der Ortslage von Thanheim kann die Auslastung vorhandener Infrastruktur- und Erschließungseinrichtungen optimiert werden. Ziel der Planung ist eine bauliche Entwicklung zur Stärkung der Wohnfunktion innerhalb des Gemeindegebiets sowie eine nachhaltige städtebauliche Konzeption, die den Anforderungen gesunder Wohnumfeldverhältnissen gerecht wird. Laut Regionalplan liegt die Gemeinde Bisingen an den Landesentwicklungsachse Rottweil Balingen He chingen Reutlingen/Tübingen. Als Verbindungen zwischen Ober- und Mittelzentren stellen die Entwicklungsachsen ein Instrument der Bündelung von Verkehrs- und Vorsorgeinfrastruktur dar. Darüber hinaus soll zur Sicherung einer ausgewogenen Raumstruktur und zur Vermeidung einer flächenhaften Ausbreitung der Verdichtung die Siedlungsentwicklung in den Zentralen Orten und den Siedlungsbereichen der Entwick lungsachsen konzentriert werden. Gemeinden und Gemeindeteile, die innerhalb einer Entwicklungsachse liegen, kommt eine verstärkte Siedlungsentwicklungsfunktion zu. Solche Gemeinden können in geringem Umfang Siedlungstätigkeiten über den Eigenbedarf hinaus vornehmen. Die Gemeinde Bisingen möchte aus diesem Grund die Bebauung von Grundstücken innerhalb des Gemeindegebiets entsprechend dem Grundsatz einer flächensparenden Entwicklung (Innenentwicklung vor Außenentwicklung) vorantreiben. Wegen der hohen Standortgunst von Bisingen als Kleinzentrum, der Nähe zu den Mittelzentren Balingen und Hechingen und der nahe gelegenen Bundesstraße B 27 Rottweil Tübingen Stuttgart sowie der Autobahn A 81 Singen - Stuttgart, kommt der Gemeinde Bisingen eine bedeutende Funktion als attraktive Wohngemeinde zu. Im Zuge der geplanten Bebauungsplanänderung werden die Baufelder im Planungsgebiet vergrößert um zukünftige Bauvorhaben zu erleichtern und einen Lückenschluss im Bauverlauf zu erhalten. Da der Geltungsbereich des Bebauungsplans innerhalb des Siedlungsbereiches liegt, also in einem bebauten Ortsteil im Sinne von 34 BauGB, kann das Bebauungsplanverfahren als Maßnahme der Innenentwick lung nach 13a BauGB angesehen werden und im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. 1.1 Beschleunigtes Verfahren / Bebauungsplan der Innenentwicklung Das Bebauungsplan-Verfahren wird im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB durchgeführt. Die Voraussetzungen hierzu werden erfüllt, da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung und der Nachverdichtung handelt, die zulässige Grundfläche der überbaubaren Grundstücke deutlich kleiner als m² ist (siehe Kapitel 2) und weder UVP-pflichtige Vorhaben noch Natura 2000 Gebiete (FFH- oder Vogelschutzgebiete) betroffen sind. Seite 1

3 Für das Planungsverfahren ergeben sich nach 13a BauGB folgende begünstigende Besonderheiten: Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung nach 3 (1) und 4 (1) BauGB; Verzicht auf die Umweltprüfung, den Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung; Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, gelten als bereits erfolgt oder zulässig und müssen nicht ausgeglichen werden; Umweltbelange sind im Rahmen der Abwägung entsprechend 1 (6) Nr. 7 BauGB zu berücksichtigen. Die Besonderheiten des Planungsverfahrens sind entsprechend 13a (3) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 2. Lage im Raum und räumlicher Geltungsbereich Das Plangebiet befindet sich im östlichen Teil der Ortslage von Thanheim in der Gemeinde Bisingen. An das Gebiet grenzt bereits existierende Wohnbebauung an. Westlich des Plangebietes verläuft die Straße Im Brühl, nördlich eine 4m breite Zufahrt zu dem Gebäude Im Brühl 15. Abbildung 1: Übersichtskarte zur Lage des Plangebietes (rote gestrichelte Linie) Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens beinhaltet die Flurstücke Nr. 522 und 523 und hat eine Fläche von insgesamt 1610 m ². Er wird begrenzt Im Norden: durch das Flurstück Nr. 2246/1 Im Osten: durch das Flurstück Nr. 2246/1 Im Süden: durch die Flurstücke Nr. 524 und 525 Im Westen: durch das Flurstück Nr (Im Brühl) Seite 2

4 3. Vorbereitende Bauleitplanung und übergeordnete Planungen Regionalplan: bestehende Siedlungsfläche (Wohnen) Flächennutzungsplan bestehendes Wohngebiet Landschaftsschutzgebiete: nicht betroffen Naturschutzgebiete: nicht betroffen Besonders geschützte Biotope: nicht betroffen Natura2000: europäische Schutzgebiete nach Natura 2000 wie FFH-Gebiete oder Vogelschutzgebiete sind nicht betroffen. Wasserschutzgebiete: nicht betroffen Überschwemmungsgebiete: nicht betroffen Ausschnitt Regionalplan Neckar - Alb Ausschnitt FNP Bisingen - Grosselfingen Gemäß dem Regionalplan der Region Neckar-Alb ist das betroffene Gebiet bereits als bestehende Siedlungsfläche ausgewiesen. Eine bauliche Entwicklung innerhalb des Plangebiets kann somit als zulässig angesehen werden. Der Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Bisingen/ Grosselfingen weist im Plangebiet ein Wohngebiet aus. Eine Änderung des FNP wird somit nicht notwendig. Seite 3

5 Grafik: LUBW Daten- und Kartendienst Stand: Naturschutzrechtliche Festsetzungen, einschließlich Gebietsausweisungen nach Natura 2000 sowie Vogelschutzgebiete nach europäischem Recht, sind nicht betroffen und befinden sich auch nicht im unmittelbaren Umfeld des Geltungsbereiches. Wasserschutzgebiete und Überschwemmungsgebiete sind ebenfalls nicht betroffen. Sonstige Festsetzungen z.b. in Form von Landschaftsschutz- oder Naturschutzgebieten sowie Wasserschutzgebieten bzw. Überschwemmungsgebieten sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht betroffen. 4. Bestehende Rechtsverhältnisse Das Plangebiet liegt vollständig im rechtskräftigen Bebauungsplan 'Brühl 2. Änderung' mit Rechtsgültigkeit vom Dieser setzt die Flurstücke 522 und 523 als allgemeines Wohngebiet fest. Ausschnitt BBP Brühl 2. Änderung vom (Plangebiet rot gestrichelt umgrenzt) Seite 4

6 5. Ziele und Zwecke der Planung Mit dem Bebauungsplan-Änderungsverfahren 'Brühl 7. Änderung' sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Nutzung der Flurstücke Nr. 522 und 523 für eine Wohnbebauung geschaffen werden. Die dafür notwendige verkehrliche Erschließung erfolgt auf dem Flurstück Nr (Im Brühl). Gleichzeitig dient die Bebauungsplanänderung der Bewältigung möglicher Konflikte zwischen dem vorliegenden Nutzungsanspruch und den Belangen von Natur und Landschaft. Das Bebauungsplanverfahren wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a (beschleunigtes Verfahren) durchgeführt Beschreibung des Plangebietes Der Geltungsbereich des Bebauungsplan- Änderungsverfahrens befindet sich im östlichen Teil von Thanheim im Gemeindegebiet von Bisingen. Das Planungsgebiet wird von bestehender Wohnbebauung eingefasst. Westlich verläuft die Straße Im Brühl, von der aus die planmäßige Zufahrt zu den Baugrundstücken erfolgt. Die Flurstücke befinden sich in einem nach Westen hin ausgerichteten Hang und wurden bisher als Obst baumwiesen genutzt. Auf dem Flurstück Nr. 523 sind vereinzelte Obstgehölze vorzufinden. Plangebiet (rot gestrichelte Linie) 5.2. Städtebauliche Konzeption Um Wohnbauformen mit möglichst hohem Gestaltungsspielraum zu ermöglichen, wird im Plangebiet die offene Bauweise festgeschrieben. Mit dem vorgesehenen städtebaulichen Ziel, sich neuen Bau- und vor allem Dachformen zu öffnen, erreicht die Planumsetzung eine größtmögliche Vielfalt baulicher Entwicklung und belebter Dachlandschaften. Lediglich Tonnendächer sind nicht zulässig. Die Stellung der Gebäude wird nicht festgeschrieben. Dies ist auch die Voraussetzung für eine optimale Nut zung der Sonnenenergie. Die Erschließung ins Plangebiet erfolgt über die Straße 'Im Brühl'. Gemäß der geplanten Nutzung wird als Art der baulichen Nutzung ein allgemeines Wohngebiet (WA) nach 4 BauNVO festgesetzt. Seite 5

7 5.3. Planungsrechtliche Festsetzungen Art der baulichen Nutzung Festgesetzt wird ein allgemeines Wohngebiet nach 4 BauNVO, wobei Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen werden Maß der baulichen Nutzung und weitere planungsrechtliche Festsetzungen Dachformen werden freigestellt, allerdings sind Tonnendächer unzulässig. Die Begrenzung der Gebäudehöhen erfolgt durch Festsetzung der maximalen Trauf- und Gebäudehöhen im zeichnerischen Teil des Bebau ungsplanes. Zulässig sind Nebenanlagen und Einrichtungen, die der Versorgung des Baugebietes einschließlich Telekommunikation dienen Örtliche Bauvorschriften Die örtlichen Bauvorschriften machen Vorgaben zum äußeren Erscheinungsbild der Gebäude und den Grundstücken. Sie sind auf das Notwendigste reduziert. 6. Verkehrliche Erschließung Die Anbindung der Grundstücke erfolgt über die Straße 'Im Brühl'. 7. Ver- und Entsorgung Anschlussmöglichkeiten für Wasser, Abwasser, Strom und Kommunikation befinden sich in den unmittelbar angrenzenden Versorgungsnetzen der Gemeinde in der Straße 'Im Brühl'. Entsprechend müssen innerhalb des Plangebiets die Erschließungsmaßnahmen für Wasser, Abwasser, Strom und Kommunikation hergestellt und an das vorhandene Leitungsnetz angeschlossen werden. Die Grundstücke schließen die Schmutz- und Regenwasserleitungen an dem bestehenden Mischwasserkanal in der Straße 'Im Brühl' an. 8. Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung und dem Umweltbericht nach 2 BauGB Abs.4 abgesehen. Es sind jedoch Aussagen über die Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft bzw. über die Betroffenheit der Schutzgüter Biotope, Arten, Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Klima, Land schaftsbild und Erholung sowie auf den Menschen zu treffen. Die Überprüfung erfolgt anhand nachfolgender Ausführungen. Außerdem wurde ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erarbeitet. Dieser kommt zu dem Ergebnis, dass durch das geplante Vorhaben nur unter Umsetzung entsprechender Maßnahmen (genannt im Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag) ein Verstoß gegen 44 Abs. 1 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG abgewendet werden kann Arten und Biotope Das Plangebiet setzt sich aus einem Grünland mit einzelnen Gehölzstrukturen in Form einzelner, in Reihe gepflanzter Obstbäume zusammen. Jahreszeitlich bedingt war eine vollständige Erfassung der Vegetation nicht möglich. Im Rahmen der Übersichtsbegehung wurden oben genannte Arten erfasst. Die Wiese ist relativ steil und südwestexponiert. Hinweise auf einen besonders trockenen bzw. mageren Standort waren jedoch nicht ersichtlich. Lediglich Brachezeiger wurden mehrfach festgestellt. Erhebliche Beeinträchtigungen sind somit nicht zu erwarten Boden Es handelt sich um anthropogen überprägte Böden des Siedlungsbereichs, naturnahe oder weitgehend unveränderte Bodenflächen oder auch landwirtschaftliche Nutzflächen sind nicht vorhanden. Zudem stellt sich die vorhandene Grünfläche im Plangebiet als intensiv genutzte Wiese dar. Die Auswirkungen der geplanten Änderung sind als nicht erheblich einzustufen. Seite 6

8 8.3. Grund- und Oberflächenwasser Nach derzeitigem Kenntnisstand sind keine nutzbaren Grundwasservorkommen oder Oberflächengewässer vorhanden, die durch die Planung beeinträchtigt werden können. Durch die geplante Bebauung erfolgt Ver siegelung in herkömmlichen Maße. Erhebliche Beeinträchtigungen sind somit nicht zu erwarten Klima und Luft Auf Grund der geringen Größe der geplanten Änderungen und der Lage im Innenbereich ist der Eingriffsbereich von untergeordneter Bedeutung für die lokalklimatischen Verhältnisse. Erhebliche Beeinträchtigungen sind somit nicht zu erwarten Ortsbild und Erholungsfunktion Das Plangebiet befindet sich im Siedlungsbereich der Ortslage von Thanheim, umgeben von bebauten Wohngebieten. Der Bestand stellt sich als innerörtliche und intensiv genutzte Grünfläche mit einzelnen Ge hölzstrukturen dar. Für das Landschaftsbild und die Erholungseignung bleibt der Bereich von untergeordneter Bedeutung, solange Gehölzrodungen auf ein notwendiges Maß beschränkt werden. Somit kann davon ausgegangen werden, dass keine erheblichen Beeinträchtigungen für das Schutzgut entstehen Kultur und Sachgüter Besondere Sachgüter als Schutzgut im Rahmen des Umweltschutzes, die für Einzelne, besondere Gruppen oder die Gesellschaft insgesamt von besonderer Bedeutung sind, sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht betroffen Mensch Durch das geplante Vorhaben sind keine negativen Auswirkungen auf die Bewohner der Nachbarschaft zu erwarten. Zu Berücksichtigen sind dabei die bestehende als auch die zukünftige Bebauung und Erschließung. Da mit zusätzlichem Verkehr in einer erheblichen Größenordnung nicht zu rechnen ist, sind Emissio nen nicht zu erwarten. Ebenso sind in der Planung keine künstlichen Beleuchtungseinrichtungen, die zu übermäßiger Beeinträchtigungen führen könnten, vorgesehen. Beeinträchtigungen durch Staub, Lärm oder Erschütterungen sind ebenfalls nicht zu erwarten. Bezüglich des Schutzgutes Erholung ist von keiner negativen Auswirkung auszugehen, da der überplante Bereich dem Innenbereich der Ortslage von Thanheim zuzuordnen ist und derzeit keinen relevanten Erholungswert für die Anwohner besitzt Zusammenfassende Bewertung des Eingriffs Die Bestandsbewertung und die Prüfung der Auswirkungen der geplanten Bebauung auf Natur und Landschaft und dabei insbesondere auf die zu berücksichtigenden Schutzgüter Arten und Biotope, Boden, Grundund Oberflächenwasser, Klima und Luft, Ortsbild und Erholung, Kultur- und Sachgüter sowie den Menschen kommt zu dem Ergebnis, dass durch das vorliegende Bebauungsplanverfahren keine Beeinträchtigungen der einzelnen Schutzgüter zu erwarten sind, und keine Verschlechterung des Umweltzustandes gegenüber dem derzeitigen Bestand und gegenüber den bisherigen Festsetzungen vorbereitet wird. 9. Kosten Die Kosten für das Bebauungsplanverfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB trägt der Investor. Aufgestellt: Anerkannt und ausgefertigt: Empfingen, den Bisingen, den... Büro Gfrörer Ingenieure, Sachverständige, Landschaftsarchitekten Dettenseer Straße Empfingen... Roman Waizenegger, Bürgermeister Seite 7

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) GEMEINDE CALDEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) 18. Februar 2016 Udenhäuser Straße 13 34393

Mehr

ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE. Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB:

ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE. Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB: GEMEINDE ADELBERG ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE SATZUNG und BEGRÜNDUNG Entwurf vom 15.09.2016 Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1

Mehr

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB Stadtbezirk 5 - Stadtteil Lohausen 1. Örtliche Verhältnisse Das etwa

Mehr

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung Stadt Sendenhorst Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB Begründung 1 von 7 Inhalt: Übersichtsplan 3 Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebaungsplanes Nr. 4 Alte Stadt 4 1 Geltungsbereich

Mehr

G e m e i n d e G e o r g e n b e r g. Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Mitteräcker

G e m e i n d e G e o r g e n b e r g. Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Mitteräcker G e m e i n d e G e o r g e n b e r g Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Mitteräcker Gemeinde Georgenberg Neuenhammerstraße 1 92714 Pleystein Pleystein, Johann

Mehr

Bebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung"

Bebauungsplan Im Tal, 2. Änderung Bebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung" Gemeinde Bekond Kreis Trier-Saarburg Begründung Entwurf September 2009 Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates vom 10.09.2009 Ausfertigungsvermerk: Es wird hiermit bescheinigt,

Mehr

BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ. 1. Änderung BEGRÜNDUNG REF. III - 2 AUFGESTELLT:

BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ. 1. Änderung BEGRÜNDUNG REF. III - 2 AUFGESTELLT: STADT BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ 1. Änderung BEGRÜNDUNG STADTBAUAMT BAD KISSINGEN REF. III - 2 AUFGESTELLT: 23.07.2013 GEÄNDERT: STAND: FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITS-

Mehr

Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung. Entscheidungsbegründung

Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung. Entscheidungsbegründung Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung Entscheidungsbegründung Stand: 12.07..2007 Inhalt: 1 Erfordernis der Planaufstellung und allgemeine Ziele 1.1 Geltungsbereich/Lage des

Mehr

Gemeinde Edesheim. Bebauungsplan Raiffeisenweg Im Verfahren nach 13a BauGB i.v.m. 13 BauGB. Begründung gem. 9 Abs. 8 BauGB

Gemeinde Edesheim. Bebauungsplan Raiffeisenweg Im Verfahren nach 13a BauGB i.v.m. 13 BauGB. Begründung gem. 9 Abs. 8 BauGB Im Verfahren nach 13a BauGB i.v.m. 13 BauGB Inhaltsverzeichnis 1 Erfordernis und Zielsetzung der Planaufstellung... 2 2 Aufstellungsbeschluss... 2 3 Planungsgrundlagen... 2 3.1 Lage des Plangebiets Grenzen

Mehr

7. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 52: UNTERHOFKIRCHEN

7. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 52: UNTERHOFKIRCHEN 7. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 52: UNTERHOFKIRCHEN Begründung zur 7. Bebauungsplanänderung Architekt: Dipl.-Ing. Architekt Alexander Groh Roßmayrgasse 17 85435 Erding Tel: 08122-880020 Fassung vom 16.09.2014

Mehr

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sandäcker II 1. Änderung umfasst eine Fläche von ca m².

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sandäcker II 1. Änderung umfasst eine Fläche von ca m². Begründung zum Bebauungsplan "Sandäcker II - 1. Änderung" Gemeinde Landkreis Regierungsbezirk Ravensburg Tübingen 1 Anlass der Planänderung Das Gewerbegebiet Sandäcker II liegt am südlichen Ortsrand der.

Mehr

Gemeinde Herxheim. Bebauungsplan "Gewerbe- und Industriegebiet West II" Begründung. 1. Änderung nach 13 BauGB. Endfassung vom

Gemeinde Herxheim. Bebauungsplan Gewerbe- und Industriegebiet West II Begründung. 1. Änderung nach 13 BauGB. Endfassung vom Gemeinde Herxheim Bebauungsplan "Gewerbe- und Industriegebiet West II" 1. Änderung nach 13 BauGB Begründung Endfassung vom 14.07.2014 Pröll- GmbH Architekten-Ingenieure Am Storrenacker 1 b 76139 Karlsruhe

Mehr

1. Änderung Bebauungsplan Nr. 263 Zur Horst. Begründung. Stadt Olsberg

1. Änderung Bebauungsplan Nr. 263 Zur Horst. Begründung. Stadt Olsberg Zur Horst Begründung 1 Allgemeine Planungsvorgaben und Planungsziele 3 1.1 Planungsanlass und Planungsziel 3 1.2 Planverfahren 3 1.3 Derzeitige Situation 3 1.4 Planungsrechtliche Vorgaben 3 2 Änderungspunkt

Mehr

Kurzbegründung zum. Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen. Gemeinde Großenkneten

Kurzbegründung zum. Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen. Gemeinde Großenkneten Vorentwurf (Stand: 14.12.2016) Seite 1 Kurzbegründung zum Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen Gemeinde Großenkneten Vorentwurf (Stand: 14.12.2016) Seite 2 1. PLANAUFSTELLUNG Aufgrund des 1 Abs. 3

Mehr

Gemeinde Lambsheim Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße 1. Änderung

Gemeinde Lambsheim Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße 1. Änderung Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße 1. Änderung Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Begründung Entwurf Stand: 19.06.2012 1. PLANUNGSANLASS UND VERFAHREN Der Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße

Mehr

BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften Linsenberg, 2. Änderung BEGRÜNDUNG gemäß 9 (8) BauGB

BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften Linsenberg, 2. Änderung BEGRÜNDUNG gemäß 9 (8) BauGB KREIS LUDWIGSBURG STADT VAIHINGEN AN DER ENZ STADTTEIL AURICH Plb. 9.2 BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften Linsenberg, 2. Änderung BEGRÜNDUNG gemäß 9 (8) BauGB Übersichtsplan (ohne Maßstab) Vaihingen

Mehr

Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 b Westlich der Estebrügger Straße

Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 b Westlich der Estebrügger Straße Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 b Westlich der Estebrügger Straße Auftraggeber: Gemeinde Jork Am Gräfengericht 2 21634 Jork Auftragnehmer und Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd

Mehr

Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, Forst, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard. FNP-Einzeländerung. Im Brühl. Gemarkung Bruchsal

Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, Forst, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard. FNP-Einzeländerung. Im Brühl. Gemarkung Bruchsal Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, Forst, Hbrücken, Karlsdorf-Neuthard FNP-Einzeländerung Im Brühl Gemarkung Bruchsal Inhaltsverzeichnis Teil A A - I A - II A - III Plandarstellung Änderungsbereich

Mehr

Stadt Büdingen - Stadtteil Büdingen Bebauungsplan Nr. 32 Im Bachmichel 2. Änderung BEGRÜNDUNG

Stadt Büdingen - Stadtteil Büdingen Bebauungsplan Nr. 32 Im Bachmichel 2. Änderung BEGRÜNDUNG Stadt Büdingen - Stadtteil Büdingen Bebauungsplan Nr. 32 Im Bachmichel 2. Änderung BEGRÜNDUNG Bearbeitung: Büro Dr. Klaus Thomas Ritterstraße 8 61118 Bad Vilbel Tel: 06101/ 582106 Fax 06101/ 582108 info@buerothomas.com

Mehr

STADT BAD AIBLING FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG FÜR TEILBEREICHE IM PARKGELÄNDE MIETRACHING UND IM ORTSTEIL WILLING

STADT BAD AIBLING FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG FÜR TEILBEREICHE IM PARKGELÄNDE MIETRACHING UND IM ORTSTEIL WILLING STADT BAD AIBLING FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG FÜR TEILBEREICHE IM PARKGELÄNDE MIETRACHING UND IM ORTSTEIL WILLING Flächennutzungsplan Änderung für Teilbereiche im Parkgelände Mietraching und im Ortsteil

Mehr

Begründung zum Bebauungsplan Verwaltungs, Sport und Freizeitzentrum und Gewerbegebiet im Schlangengarten 7. Änderung Ortsgemeinde Offenbach/Queich

Begründung zum Bebauungsplan Verwaltungs, Sport und Freizeitzentrum und Gewerbegebiet im Schlangengarten 7. Änderung Ortsgemeinde Offenbach/Queich B e g r ü n d u n g Seite 1 Begründung zum Bebauungsplan Verwaltungs, Sport und Freizeitzentrum und Gewerbegebiet im Schlangengarten 7. Änderung Ortsgemeinde Offenbach/Queich 1 ALLGEMEINES... 2 1.1 Lage

Mehr

Stand: Entwurf November 2015 BV 15794

Stand: Entwurf November 2015 BV 15794 Gemeinde Bad Feilnbach Landkreis Rosenheim Bebauungsplan Nr. 52 Umfeld Blumenhofklinik 1.Änderung für die Flur-Nummern 50/10, 50/16-18, 63T Begründung Bearbeitung: Werner Schmidt Mühlenstraße 20a Tel.:

Mehr

BAULEITPLANUNG TEILAUFHEBUNG BEBAUUNGSPLAN STRANG OELSBERG TEIL 2

BAULEITPLANUNG TEILAUFHEBUNG BEBAUUNGSPLAN STRANG OELSBERG TEIL 2 STADT BAD HÖNNINGEN BAULEITPLANUNG TEILAUFHEBUNG BEBAUUNGSPLAN STRANG OELSBERG TEIL 2 - BEGRÜNDUNG - Stadt Bad Hönningen 2 Auftraggeber: Stadt Bad Hönningen Auftragnehmer: - GmbH Tannenweg 10 56751 Polch

Mehr

A M T S B L A T T. P A S S A U Leben an drei Flüssen DER STADT PASSAU Nummer 22

A M T S B L A T T. P A S S A U Leben an drei Flüssen DER STADT PASSAU Nummer 22 A M T S B L A T T DER P A S S A U Leben an drei Flüssen 29.07.2015 Nummer 22 INHALT Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Passau, 100. Änderung

Mehr

A n d e r B i e s e l h e i d e

A n d e r B i e s e l h e i d e Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Glienicke / Nordbahn A n d e r B i e s e l h e i d e (Textbebauungsplan) Satzung Begründung gemäß 9(8) BauGB Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 89

Mehr

23. Jahrgang 21. Oktober 2014 Nr.: 39 Seite 1. Inhaltsverzeichnis

23. Jahrgang 21. Oktober 2014 Nr.: 39 Seite 1. Inhaltsverzeichnis Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde 23. Jahrgang 21. Oktober 2014 Nr.: 39 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Öffentliche - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31 Waldsiedlung Am Gimpelweg der Stadt Ludwigsfelde

Mehr

Begründung zur 3. Änderung Bebauungsplan 12 A "Gewerbegebiet Begründung und Abwägung

Begründung zur 3. Änderung Bebauungsplan 12 A Gewerbegebiet Begründung und Abwägung - Landkreis Stade Begründung zur 3. Änderung Bebauungsplan 12 A "Gewerbegebiet Begründung und Abwägung aufgestellt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB Einfügen

Mehr

Markt Bad Endorf. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 Hofhamer Strasse, Am Mühlberg. Begründung und Satzungstext vom

Markt Bad Endorf. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 Hofhamer Strasse, Am Mühlberg. Begründung und Satzungstext vom Markt Bad Endorf Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 Hofhamer Strasse, Am Mühlberg Begründung und Satzungstext vom 25.10.2016 Planung contecton Dipl. Ing. Thomas W. Bauer, Architekt Wittelsbacherstr. 17,

Mehr

BEBAUUNGSPLAN NR. 14 STOLZENAU - NORD 1. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN NR. 14 STOLZENAU - NORD 1. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG G E M E I N D E S T O L Z E N A U L A N D K R E I S N I E N B U R G / W E S E R BEBAUUNGSPLAN NR. 14 STOLZENAU - NORD 1. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG Landkreis Nienburg / Weser Baut Bauleitplanung September 2005

Mehr

Gemeinde Heidekamp - Bebauungsplan Nr. 5 An der Auwiese

Gemeinde Heidekamp - Bebauungsplan Nr. 5 An der Auwiese Gemeinde Heidekamp - Bebauungsplan Nr. 5 An der Auwiese 1 Gemeinde Heidekamp - Bebauungsplan Nr. 5 An der Auwiese Öffentlichkeitsbeteiligung am 20. September 2011 Gemeinde Heidekamp - Bebauungsplan Nr.

Mehr

Städtebauliche Begründung

Städtebauliche Begründung Städtebauliche Begründung Stadtteil Troisdorf- Spich, Bereich Hauptstraße, Im Kreuzfeld Änderung überbaubarer Flächen zur Blockentkernung Vorentwurf, Stand: 13.11.2014 Stadt Troisdorf Der Bürgermeister

Mehr

STADT DIEMELSTADT 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 Beim niederen Teiche Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf 12. Januar 2016

STADT DIEMELSTADT 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 Beim niederen Teiche Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf 12. Januar 2016 STADT DIEMELSTADT 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 Beim niederen Teiche Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf 12. Januar 2016 Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Udenhäuser Straße 13 34393 Grebenstein

Mehr

Stadt Erlangen. 1. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan Erläuterungsbericht. für den Teilbereich Im Brühl -

Stadt Erlangen. 1. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan Erläuterungsbericht. für den Teilbereich Im Brühl - 1. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan 2003 Stadt Erlangen Erläuterungsbericht für den Teilbereich Im Brühl - Referat für Stadtplanung und Bauwesen Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung

Mehr

BEBAUUNGSPLAN "BRÜHL - 7. ÄNDERUNG"

BEBAUUNGSPLAN BRÜHL - 7. ÄNDERUNG GEMEINDE BISINGEN ZOLLERNALBKREIS BEBAUUNGSPLAN "BRÜHL - 7. ÄNDERUNG" Entwurf vom 23.02.2016 Büro Gfrörer Ingenieure, Sachverständige, Landschaftsarchitekten Dettenseer Straße 23 72186 Empfingen GEMEINDE

Mehr

Begründung zum Bebauungsplan. Carl-Diem-/ Rommelsbacher Straße. Gemarkung/Flur Reutlingen

Begründung zum Bebauungsplan. Carl-Diem-/ Rommelsbacher Straße. Gemarkung/Flur Reutlingen Anlage 2 zu GR-Drs. 15/008/01 Amt für Stadtentwicklung und Vermessung 05.12.2014 Begründung zum Bebauungsplan Carl-Diem-/ Rommelsbacher Straße Gemarkung/Flur Reutlingen Inhalt: 1. Anlass und Zweck der

Mehr

Begründung gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr "Hauptstraße/Alte Straße"

Begründung gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr Hauptstraße/Alte Straße Begründung gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73.1 "Hauptstraße/Alte Straße" 1. Allgemeine Vorbemerkungen / Anlass und Ziel der Planung 2. Übergeordnete

Mehr

Planfeststellungsverfahren. von Fachplanungsrecht für Straße, Schiene, Wasser etc. von 1-13 a BauGB

Planfeststellungsverfahren. von Fachplanungsrecht für Straße, Schiene, Wasser etc. von 1-13 a BauGB Wege zur Schaffung von Baurecht Baugenehmigungsverfahren auf Basis von 34 BauGB (Innenbereich) oder 35 BauGB (Außenbereich) Bauleitplanverfahren auf Basis von 1-13 a BauGB Planfeststellungsverfahren auf

Mehr

BEGRÜNDUNG. zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.20 < Alter Meierhof > der Stadt Glücksburg / Ostsee

BEGRÜNDUNG. zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.20 < Alter Meierhof > der Stadt Glücksburg / Ostsee BEGRÜNDUNG zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.20 < Alter Meierhof > der Stadt Glücksburg / Ostsee Inhalt : Teil A - Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen des Bebauungsplanes 1. Planungsgrundlage

Mehr

Bebauungsplan Nr Änderung und Teilaufhebung

Bebauungsplan Nr Änderung und Teilaufhebung STADT PORTA WESTFALICA Bebauungsplan Nr. 10 3. Änderung und Teilaufhebung Bocksköppen Umweltbericht Sachgebiet Stadtplanung ENTWURF Stand: 19.08.2013 aktualisiert Februar 2014 1. Einleitung Gemäß 2a BauGB

Mehr

BEBAUUNGSPLAN STEINIGEN, 2. ÄNDERUNG IN GOSBACH. A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan

BEBAUUNGSPLAN STEINIGEN, 2. ÄNDERUNG IN GOSBACH. A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan SATZUNGEN GEMEINDE BAD DITZENBACH BEBAUUNGSPLAN STEINIGEN, 2. ÄNDERUNG IN GOSBACH A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Entwurf vom 17.09.2015 Bebauungsplan der Innenentwicklung

Mehr

Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 16.07.2014 die 74. Änderung

Mehr

Begründung zur 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch im beschleunigten Verfahren gem.

Begründung zur 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch im beschleunigten Verfahren gem. Begründung zur 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch Begründung zur 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch im beschleunigten

Mehr

BEGRÜNDUNG ZUR TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANES 2. VERKEHRSRING I

BEGRÜNDUNG ZUR TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANES 2. VERKEHRSRING I STADT OBERKOCHEN OSTALBKREIS BEGRÜNDUNG ZUR TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANES 2. VERKEHRSRING I Aufgestellt: Adelmannsfelden, 25.05.2011 / 21.09.2011 Ausfertigung: Die Übereinstimmung der Teilaufhebung

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 13, 3 (2), 4 (2) BauGB gemäß 10 (1) BauGB gemäß 10 (3) BauGB 12.12.2007 STADT SARSTEDT BEBAUUNGSPLAN NR. 34 IM KIRCHENFELDE, 1. ÄNDERUNG

Mehr

B E G R Ü N D U N G ( 9 Abs. 8 BauGB)

B E G R Ü N D U N G ( 9 Abs. 8 BauGB) B E G R Ü N D U N G ( 9 Abs. 8 BauGB) zur 17. Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet Haiden-Wiedmannsfelden der Stadt Laufen, Landkreis Berchtesgadener Land. Der Begründung liegt der Änderungsplan,

Mehr

Aufhebung Bebauungsplan Nr. 205 Schloß Schellenstein

Aufhebung Bebauungsplan Nr. 205 Schloß Schellenstein Aufhebung Bebauungsplan Nr. 205 Schloß Schellenstein Begründung Entwurf Stand: Öffentliche Auslegung Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Planungsvorgaben und Planungsziele 3 1.1 Aufstellungsbeschluss und räumlicher

Mehr

Gemeinde Geiselbach Landkreis Aschaffenburg

Gemeinde Geiselbach Landkreis Aschaffenburg Gemeinde Geiselbach Landkreis Aschaffenburg 4. Änderung des Bebauungsplanes Zwischen Ziegelberg und Waldstraße Begründung Entwurfsfassung: 11.11.2015 Verfahrensübersicht: 20.11.2015 Aufstellungsbeschluss

Mehr

Bebauungsplan 2465 Plantage Findorff. Fachausschusssitzung Bau, Verkehr und Umwelt am

Bebauungsplan 2465 Plantage Findorff. Fachausschusssitzung Bau, Verkehr und Umwelt am Bebauungsplan 2465 Plantage Findorff Fachausschusssitzung Bau, Verkehr und Umwelt am 11.11.2014 Bestehendes Planungsrecht: Bebauungsplan 2226 BP 2226, rechtskräftig seit 09.12.2004 BP 2358 BP 2226 > Art

Mehr

Bebauungsplan Gewerbegebiet Leppersdorf, 2. Änderung Präsentation der geplanten Erweiterung des Gewerbegebiets Leppersdorf

Bebauungsplan Gewerbegebiet Leppersdorf, 2. Änderung Präsentation der geplanten Erweiterung des Gewerbegebiets Leppersdorf Bebauungsplan Gewerbegebiet Leppersdorf, 2. Änderung Präsentation der geplanten Erweiterung des Gewerbegebiets Leppersdorf Panoramafoto Katasterauszug Änderungs- und Erweiterungsbereich Ost: 5,2 ha 2 Rechtskräftiger

Mehr

im Rathaus Heinsberg, Apfelstr. 60, Zimmer 601, während der Geschäftszeiten eingesehen werden.

im Rathaus Heinsberg, Apfelstr. 60, Zimmer 601, während der Geschäftszeiten eingesehen werden. Bekanntmachung über die Offenlage des Entwurfes der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg im Bereich zwischen der Linderner Straße und dem Brunnenweg sowie des Bebauungsplanes Nr.

Mehr

Gemeinde Börger Der Bürgermeister

Gemeinde Börger Der Bürgermeister Gemeinde Börger Der Bürgermeister Waldstraße 4, 26904 Börger Bekanntmachung (05953) 3 Fax: (05953) 472 E-Mail: boerger@soegel.de Internet: www.boerger-huemmling.de Datum: 28.06.2016 Bauleitplanung der

Mehr

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. 3c UVPG. Bebauungsplan Nr. 71 Campingplatz Steinfurter Land Stadt Steinfurt, Stadtteil Burgsteinfurt

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. 3c UVPG. Bebauungsplan Nr. 71 Campingplatz Steinfurter Land Stadt Steinfurt, Stadtteil Burgsteinfurt LANDSCH AFTSPL ANUNG GARTENGEST ALTUNG NATURTOURISM US JUTTA KÜDDE Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. 3c UVPG zum Vorhaben Bebauungsplan Nr. 71 Campingplatz Steinfurter Land Stadt Steinfurt, Stadtteil

Mehr

Zeichenerklärung. Gewerbliche Baufläche. Fläche für die Landwirtschaft

Zeichenerklärung. Gewerbliche Baufläche. Fläche für die Landwirtschaft Bisherige Darstellung Verfahrensvermerke Änderung des Flächennutzungsplans des Regionalverbandes Saarbrücken im Bereich Gewerbegebiet nördlich Flughafen Ensheim Landeshauptstadt Saarbrücken Stadtteil Ensheim

Mehr

Stadt Datteln. Bebauungsplan Nr. 20, 5. Änderung Gewerbepark Meckinghoven. Bürgerinformation zur frühzeitigen Beteiligung gemäß 3 Abs.

Stadt Datteln. Bebauungsplan Nr. 20, 5. Änderung Gewerbepark Meckinghoven. Bürgerinformation zur frühzeitigen Beteiligung gemäß 3 Abs. Bebauungsplan Nr. 20, 5. Änderung Gewerbepark Meckinghoven Bürgerinformation zur frühzeitigen Beteiligung gemäß 3 Abs. 1 BauGB Dipl.-Ing. Oliver Knebel, FIRU mbh Datteln, 15.01.2016 Inhalt 1. Übersicht

Mehr

Gemeinde Taufkirchen (Vils) 58. Änderung des Flächennutzungsplans

Gemeinde Taufkirchen (Vils) 58. Änderung des Flächennutzungsplans Gemeinde Taufkirchen (Vils) Landkreis Erding 58. Änderung des Flächennutzungsplans "Änderung und Erweiterung der Campingplatzanlage Lain Bereich 3 a und 3 b" Begründung Max Bauer, Landschaftsarchitekt,

Mehr

2. Änderung Bebauungsplan GE Aufm Wasem Ortsgemeinde Hennweiler, Verbandsgemeinde Kirn Land Begründung Teil A: Städtebauliche Begründung

2. Änderung Bebauungsplan GE Aufm Wasem Ortsgemeinde Hennweiler, Verbandsgemeinde Kirn Land Begründung Teil A: Städtebauliche Begründung 2. Änderung Bebauungsplan GE Aufm Wasem Ortsgemeinde Hennweiler, Verbandsgemeinde Kirn Land Datum: 09.08.2016 Auftraggeber: Ortsgemeinde Hennweiler Bürgermeister Michael Schmidt In Ambrach 5 55619 Hennweiler

Mehr

HANSESTADT ROSTOCK. Land Mecklenburg-Vorpommern. Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01.Golf.145

HANSESTADT ROSTOCK. Land Mecklenburg-Vorpommern. Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01.Golf.145 HANSESTADT ROSTOCK Land Mecklenburg-Vorpommern Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01.Golf.145 Golfplatz Diedrichshagen/Elmenhorst (Golfanlage Warnemünde) Teilgebiet Diedrichshagen - 3

Mehr

Begründung zur 222. Änderung des Flächennutzungsplanes

Begründung zur 222. Änderung des Flächennutzungsplanes Stadt Mönchengladbach Der Oberbürgermeister - Fachbereich Stadtentwicklung und Planung Begründung zur 222. Änderung des Flächennutzungsplanes - Vorentwurf - Änderungsbereich: Stadtbezirk West - Hehn Gebiet

Mehr

Anhang XIII: Gliederung und Checkliste einer Zusammenfassung der Angaben nach 11 UVPG

Anhang XIII: Gliederung und Checkliste einer Zusammenfassung der Angaben nach 11 UVPG Umwelt-Leitfaden des Eisenbahn-Bundesamtes Anhang XIII, 41 Anhang XIII: Gliederung und Checkliste einer Zusammenfassung der Angaben nach 11 UVPG Die nachfolgende Gliederung kann bei der Erstellung der

Mehr

Ortsgemeinde Waldrohrbach

Ortsgemeinde Waldrohrbach Ortsgemeinde Waldrohrbach Bebauungsplan Bärloch 3. Änderung im vereinfachten Verfahren gem. 13 Baugesetzbuch Bestandteil der 3. Änderung - Textteil - zeichnerische Festsetzungen Beigefügter Teil zum Bebauungsplan

Mehr

mg t i Gm WAKflS, Satzung der Stadt Eutin über die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 109 Begründung

mg t i Gm WAKflS, Satzung der Stadt Eutin über die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 109 Begründung mg t i Gm WAKflS, Satzung der Stadt Eutin über die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 109 Begründung 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 109 der Stadt Eutin Inhaltsverzeichnis

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lohmar

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lohmar Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lohmar OFFENLAGEBESCHLUSS Außenbereichssatzung gem. 35 Abs.6 BauGB für die Ortslage Lohmar - Bombach Bekanntmachungstafel Rathaus Aushangdatum: 13.12.2013 Abnahmedatum:

Mehr

GEMEINDE INZELL Landkreis Traunstein

GEMEINDE INZELL Landkreis Traunstein GEMEINDE INZELL Landkreis Traunstein Außenbereichssatzung Ortsteil Boden Begründung Stand: 28. Mai 2015 Planung: Johann Hohlneicher Bau GmbH Theresienstraße 3 83313 Siegsdorf Tel: +49 8662/4960-0 Fax +49

Mehr

Ortsgemeinde Neitersen Ortsteil Niederölfen Verbandsgemeinde Altenkirchen

Ortsgemeinde Neitersen Ortsteil Niederölfen Verbandsgemeinde Altenkirchen Ortsgemeinde Neitersen Ortsteil Niederölfen Verbandsgemeinde Altenkirchen Bebauungsplan "Auf dem Jägermorgen" Fassung für die Bekanntmachung gemäß 10 (3) BauGB (Stand :14.01.2005) Bearbeitet im Auftrag

Mehr

BEBAUUNGSPLAN NR. 1. zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke

BEBAUUNGSPLAN NR. 1. zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke BEBAUUNGSPLAN NR. 1 zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke - BAUNUTZUNGSPLAN - vom 24. Juli 1963 in der Änderungsfassung vom 26.05.1971 Dieser Plan besteht aus dem folgenden Text

Mehr

Zum Umgang mit Darstellungen in Flächennutzungsplänen soll folgende Regelung aufgenommen werden:

Zum Umgang mit Darstellungen in Flächennutzungsplänen soll folgende Regelung aufgenommen werden: Planungsrechtliche Einschätzung des Gesetzentwurfes zur Änderung der Bay. Bauordnung (BayBO) vom 09.04.2014 Ausfüllung der Länderöffnungsklausel für die Regelung der Abstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung

Mehr

BEBAUUNGSPLAN NR. 76 "PARKGELÄNDE MIETRACHING" MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN. 5. ÄNDERUNG IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEM.

BEBAUUNGSPLAN NR. 76 PARKGELÄNDE MIETRACHING MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN. 5. ÄNDERUNG IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEM. STADT BAD AIBLING BEBAUUNGSPLAN NR. 76 "PARKGELÄNDE MIETRACHING" MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN 5. ÄNDERUNG IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEM. 13a BauGB C BEGRÜNDUNG Städtebau: Eberhard von Angerer Dipl.

Mehr

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Anlage 2 zur Drucksache Nr. /2014 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Festsetzung allgemeiner Wohngebiete, privater und öffentlicher

Mehr

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Windenergieanlagen" 1. Änderung in der Gemeinde Herxheimweyher Kreis Südliche Weinstraße.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Windenergieanlagen 1. Änderung in der Gemeinde Herxheimweyher Kreis Südliche Weinstraße. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Windenergieanlagen" 1. Änderung Kreis Südliche Weinstraße Mai 2015 Gliederung 1. Ausgangslage 3 2. Grundlagen 4 2.1 Landesentwicklungsprogramm IV (LEP) 4 2.2 Einheitlicher

Mehr

WOHNBAU STADT COBURG GMBH AZ: 610-702

WOHNBAU STADT COBURG GMBH AZ: 610-702 Begründung zum Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 39/5 vom 17.09.2014 für das Gebiet Fröbelstraße im Stadtteil Wüstenahorn Vorhaben- und Erschließungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB

Mehr

Schloss-Stadt Hückeswagen Der Bürgermeister

Schloss-Stadt Hückeswagen Der Bürgermeister Schloss-Stadt Hückeswagen Der Bürgermeister 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 39 A Hambüchener Weg Teil A: Begründung -Vorentwurf- Stand: 04.05.2015 Bebauungsplan Nr. 39 A Hambüchener Weg, 2. Änderung 1 Inhalt

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.8 der Stadt Fulda Gewerbegebiet Lehnerz November 2012

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.8 der Stadt Fulda Gewerbegebiet Lehnerz November 2012 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.8 der Stadt Fulda Gewerbegebiet Lehnerz November 2012 Teil A Begründung Teil B Umweltbericht Bearbeitung durch das Stadtplanungsamt der Stadt Fulda: Ulrike Schneider,

Mehr

Zusammenfassende Erklärung. gemäß 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB zum Flächennutzungsplan der Gemeinde St. Oswald-Riedlhütte

Zusammenfassende Erklärung. gemäß 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB zum Flächennutzungsplan der Gemeinde St. Oswald-Riedlhütte Zusammenfassende Erklärung gemäß 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB zum Flächennutzungsplan der Gemeinde St. Oswald-Riedlhütte Anlass und Ziel der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Mit der Aufstellung des Flächennutzungsplanes

Mehr

BP-Nr. 23 Dauerkleingartenanlagen der Stadt Meiningen Entwurf zur Auslegung Stand:

BP-Nr. 23 Dauerkleingartenanlagen der Stadt Meiningen Entwurf zur Auslegung Stand: 1. Änderung BP-Nr. 23 Dauerkleingartenanlagen der Stadt Meiningen Entwurf zur Auslegung Stand: 15.02.2016 Teilbebauungspläne 23.1. 23.7 sowie 23.9 und 23.10. bleiben unverändert rechtsgültig! BP-Nr. 23.1.

Mehr

Begründung gem. 9 Abs. 8 BauGB zum. Bebauungsplan Unna Nr. 145 Hubert-Biernat-Straße der Kreisstadt Unna. Entwurf

Begründung gem. 9 Abs. 8 BauGB zum. Bebauungsplan Unna Nr. 145 Hubert-Biernat-Straße der Kreisstadt Unna. Entwurf Begründung gem. 9 Abs. 8 BauGB zum Bebauungsplan Unna Nr. 145 Hubert-Biernat-Straße der Kreisstadt Unna Entwurf Kreisstadt Unna, März 2015 - 2 - Inhalt Teil 1 1. Allgemeines 4 1.1 Allgemeine Ziele und

Mehr

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 29 Nahversorgungsbereich Golm, 1. Änderung, Teilbereich Nahversorgung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 29 Nahversorgungsbereich Golm, 1. Änderung, Teilbereich Nahversorgung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 29 Nahversorgungsbereich Golm, 1. Änderung, Teilbereich Nahversorgung Begründung Datum: Oktober 2013 Planungsstand: Satzungsbeschluss gemäß 9 Abs. 8 BauGB Art des Verfahrens:

Mehr

Beschluss. Beratung. Bisherige Sitzungen. Beschlussvorschlag. Finanzierung. Ergebnis. 1. Über das weitere Vorgehen ist zu entscheiden.

Beschluss. Beratung. Bisherige Sitzungen. Beschlussvorschlag. Finanzierung. Ergebnis. 1. Über das weitere Vorgehen ist zu entscheiden. Seite 1 von 4 Vorlage Nr. 73/2016 Befreiungsantrag im vereinfachten Genehmigungsverfahren hier: Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garage und Pkw-Stellplatz auf dem Grundstück Ligetistr. 8 Überschreitung

Mehr

Melben/Träufle-Hengst, Nord"

Melben/Träufle-Hengst, Nord Villingen-Schwenningen Stadt Villingen-Schwenningen Begründung zum Bebauungsplan Melben/Träufle-Hengst, Nord" (Nr. Mb / 2015) im Stadtbezirk Marbach vom 30.03.2015 Der Stadt Villingen-Schwenningen vorgelegt

Mehr

Baugebiet Backhausgewann II

Baugebiet Backhausgewann II Verkaufsexposé Baugebiet Backhausgewann II 55278 Dalheim Inhalt 1 1. Übersichtsplan 2 2. Lageplan (Nord) 3 3. Lageplan (Süd) 4 4. Bebauungsplan 5 5. Standort- und Objektbeschreibung 6/7 I. Lage II. Objekt

Mehr

Fürstenhof Eisenach. Luisenstraße 11-13, 2.FLURKARTE GRUNDSTÜCKSDATEN: Eisenach Nr. 6139; Flur 067 BLATT 1/7 APRIL 2013 PLANUNG ARCHITEKTURBÜRO

Fürstenhof Eisenach. Luisenstraße 11-13, 2.FLURKARTE GRUNDSTÜCKSDATEN: Eisenach Nr. 6139; Flur 067 BLATT 1/7 APRIL 2013 PLANUNG ARCHITEKTURBÜRO 2.FLURKARTE GRUNDSTÜCKSDATEN: - Flurstück:, 99817 Eisenach Nr. 6139; Flur 067 - Größe: ca.11538 m² - bebautes Bauland: ca. 9450 m² - Steilhangfläche: ca. 2100² BLATT 1/7 3.1 ANALYSE ER S TR CHL EP PE IESSU

Mehr

Gemeinsame Begründung zum Bebauungsplan "Weizenfeld" in der Fassung der 1. Änderung

Gemeinsame Begründung zum Bebauungsplan Weizenfeld in der Fassung der 1. Änderung Fassung vom 2008-06-16 Anlage: 2 OR 6410 Fertigung: GmbH weissenrieder Ingenieurbüro für Bauwesen und Stadtplanung Offenburg GEMEINDE ORTENBERG Ortenaukreis Gemeinsame Begründung zum Bebauungsplan "Weizenfeld"

Mehr

Marktflecken Weilmünster

Marktflecken Weilmünster Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes im Bereich Waldfriedhof in der Gemarkung Aulenhausen Begründung Planstand: Entwurf Inhalt 1 Grundlagen, Ziele... 3 2 Lage und Abgrenzung des Änderungsbereichs...

Mehr

EXPOSE über Baugrundstücke in MARSBERG - Canstein

EXPOSE über Baugrundstücke in MARSBERG - Canstein BAUEN SIE JETZT! SONDERPREIS! Grundstück und Haus nur 149.900! Attraktives Sonderangebot in MARSBERG - Canstein (HSK)! z. B. Kaufpreis für Flurstück 414 mit ca. 745 qm ab 25.000! Abbildung 1: z. B. Flurstück

Mehr

Planerische Rahmenbedingungen am Standort Horemer. Planerische Rahmenbedingungen am Standort Horemer. (Stand: 7. April 2016) Plangebiet

Planerische Rahmenbedingungen am Standort Horemer. Planerische Rahmenbedingungen am Standort Horemer. (Stand: 7. April 2016) Plangebiet Planerische Rahmenbedingungen am Standort Horemer (Stand: 7. April 2016) Planerische Rahmenbedingungen am Standort Horemer Plangebiet Das ca. 4.600 m² große Plangebiet wird im Westen durch die Straße Horemer

Mehr

Die Sicherung der Nahversorgung und ihre rechtlichen Grenzen

Die Sicherung der Nahversorgung und ihre rechtlichen Grenzen Die Sicherung der Nahversorgung und ihre rechtlichen Grenzen Dr. Torsten van Jeger Bild einfügen (Cover Small) zur Image Library Frankfurt am Main, 4.11.2013 1. Grundproblem: Warum sterben Nahversorger

Mehr

Begründung zur 44. Flächennutzungsplanänderung Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 1164 und 1165/4 Stand: 24.11.

Begründung zur 44. Flächennutzungsplanänderung Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 1164 und 1165/4 Stand: 24.11. F Stadt Garching E n t w u r f 44. Flächennutzungsplanänderung Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 1164 und 1165/4 in der Fassung vom 24.11.2011 für den Bereich östlich der

Mehr

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 648 Hochhaus Berliner Platz ; Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt; Stadtteil: Mitte

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 648 Hochhaus Berliner Platz ; Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt; Stadtteil: Mitte Herausgabe Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 25 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de Verantwortlich: Sigrid Karck Ausgabe

Mehr

Begründung zur öffentlichen Auslegung. Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem. 2a BauGB

Begründung zur öffentlichen Auslegung. Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem. 2a BauGB Gemeinde Blankenheim Bebauungsplan 4 N3 - Hohental 18. Änderung Begründung zur öffentlichen Auslegung Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem. 2a BauGB Bearbeitung: H+B Stadtplanung

Mehr

BEGRÜNDUNG. zum Bebauungsplan Nr. 1/02-06 mit örtlichen Bauvorschriften für den Bereich "Fliederstraße/ Apfelstraße

BEGRÜNDUNG. zum Bebauungsplan Nr. 1/02-06 mit örtlichen Bauvorschriften für den Bereich Fliederstraße/ Apfelstraße BEGRÜNDUNG zum Bebauungsplan Nr. 1/02-06 mit örtlichen Bauvorschriften für den Bereich "Fliederstraße/ Apfelstraße Der Bebauungsplan wurde beschlossen am 23.05.2007 Er ist in Kraft getreten am 26.05.2007

Mehr

Die Flächennutzungsplanänderung umfasst folgende Änderungsbereiche:

Die Flächennutzungsplanänderung umfasst folgende Änderungsbereiche: ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG NACH 6 ABS. 5 BAUGB Seite 1 von 5 1 ALLGEMEINES Im Vorgriff auf zukünftige Entwicklungen wurde bereits im 2011 genehmigten Flächennutzungsplan westlich des Ortsteils Buggingen

Mehr

Bebauungsplan Nr. 15 Liethfeld

Bebauungsplan Nr. 15 Liethfeld Stadt Wedel Bebauungsplan Nr. 15 Liethfeld Begründung Entwurf 1 Inhalt 1 Planungsanlass und ziel 3 2 Rechtsgrundlage 3 3 Planungsverfahren 3 4 Plangebiet 4 5 Übergeordnete Planung 4 6 Vorhandene Bebauung

Mehr

Stadt Bielefeld. Stadtbezirk Dornberg. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. II/Ba 2.1 Gellershagen / Menzelstraße

Stadt Bielefeld. Stadtbezirk Dornberg. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. II/Ba 2.1 Gellershagen / Menzelstraße 1 Stadt Bielefeld Stadtbezirk Dornberg 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. II/Ba 2.1 Gellershagen / Menzelstraße Allgemeine Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen der Planung Bauamt, 600.41 Garthaus

Mehr

Investitionspotentialflächen zur Bebauung durch Investoren Hier: Berliner str. 9 im Ortsteil Hennickendorf

Investitionspotentialflächen zur Bebauung durch Investoren Hier: Berliner str. 9 im Ortsteil Hennickendorf Investitionspotentialflächen zur Bebauung durch Investoren Hier: Berliner str. 9 im Ortsteil Hennickendorf Ansicht über den Stienitzsee Richtung Hennickendorf Bebauungsfläche Berliner Str.9, Gemarkung

Mehr

ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG

ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG gemäß 10 Abs. 4 BauGB Bebauungsplan Nr. 44 Hamburger 1. Änderung und Ergänzung" der Stadt Kaltenkirchen Für den Bereich der Grundstücke, die südlich an die Hamburger Straße grenzen,

Mehr

Bösensell Ehemalige Hofstelle Brock 17

Bösensell Ehemalige Hofstelle Brock 17 Gemeinde Senden Aufstellung des Bebauungsplanes Hundeschule Münsterland Ortslage: Plangebiet: Bösensell Ehemalige Hofstelle Brock 17 Begründung Teil A: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Verfahrensstand:

Mehr

Nr.17/2015 vom 12. Juni Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite)

Nr.17/2015 vom 12. Juni Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite) Nr.17/2015 vom 12. Juni 2015 23. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 106 Auf dem Einert 1. Änderung vom 03.06.2015 5 Aufstellung des Bebauungsplanes

Mehr

Stadt Weilheim i. OB Fassung vom: Geändert am: Begründung

Stadt Weilheim i. OB Fassung vom: Geändert am: Begründung Begründung zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Weilheim i. OB 1 Stadt Weilheim i. OB Fassung vom: 26.01.2015 Geändert am: 21.05.2015 Begründung zur 14. Änderung des Flächennutzungsplans

Mehr

BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG UND ERGÄNZUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 16 DER GEMEINDE NEUKIRCHEN FÜR DAS GEBIET: OSTERMADE-NORD

BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG UND ERGÄNZUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 16 DER GEMEINDE NEUKIRCHEN FÜR DAS GEBIET: OSTERMADE-NORD STAND. 29.JANUAR 2009 BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG UND ERGÄNZUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 16 DER GEMEINDE NEUKIRCHEN FÜR DAS GEBIET: OSTERMADE-NORD VERFAHRENSSTAND (BAUGB VOM 21.12.2006): FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG

Mehr

Bebauungsplan Nr. 51 Freiflächenphotovoltaikanlage Laufen-Asperfeld

Bebauungsplan Nr. 51 Freiflächenphotovoltaikanlage Laufen-Asperfeld Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (mit integriertem Grünordnungsplan) Bebauungsplan Nr. 51 Freiflächenphotovoltaikanlage Laufen-Asperfeld Stadt: Landkreis: Regierungsbezirk: Laufen Berchtesgadener

Mehr

Änderung des Regionalplans Köln Aktueller Stand des Genehmigungsverfahrens Nachbarschaftsforum Niederaußem 3. Juli RWE Power

Änderung des Regionalplans Köln Aktueller Stand des Genehmigungsverfahrens Nachbarschaftsforum Niederaußem 3. Juli RWE Power Änderung des Regionalplans Köln Aktueller Stand des Genehmigungsverfahrens Nachbarschaftsforum Niederaußem 3. Juli 2012 RWE Power 03.07.2012 SEITE 1 Vorhaben BoAplus Niederaußem Aktueller Stand des Verfahrens

Mehr