46. Jahrgang Donnerstag, den 16. Januar 2014 Nr. 03/2014. Raureif an der Mosel. WOCHENZEITUNG für die Gemeinde Perl. Im Innenteil:

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1 46. Jahrgang Donnerstag, den 16. Januar 2014 Nr. 03/2014 Raureif an der Mosel Im Innenteil: WOCHENZEITUNG für die Gemeinde Perl

2 Perl Ausgabe 03/2014 Herzliche Einladung zum Neujahrsempfang 2014 am 24. Januar 2014 um Uhr Am Freitag, dem 24. Januar 2014, findet um Uhr im Deutsch-Luxemburgischen Schengen-Lyzeum in Perl der dritte Neujahrsempfang der Gemeinde Perl statt. Hierzu lade ich die Bevölkerung der Gemeinde Perl herzlich ein. Dort möchte ich gemeinsam mit Ihnen das alte Jahr Revue passieren lassen und auf das neue Jahr 2014 anstoßen. Gleichzeitig nehme ich dies zum Anlass, besonders verdienten Menschen unserer Gemeinde Dank und Anerkennung für ihr Engagement auszusprechen. Es wäre schön, wenn diese erste Gemeindeveranstaltung im neuen Jahr Ihr Interesse findet und ich Sie beim Neujahrsempfang begrüßen dürfte. Ich wünsche allen Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Perl nochmals alles Gute für das Jahr 2014! Bruno Schmitt Bürgermeister

3 Perl Ausgabe 03/2014 BICHERTHÉIK Gemeng Schengen 51, Wäistrooss Schwéidsbengen LIESUNG mam Jean PÜTZ Demokratie- an Wëssenschaftsvermëttlung perséinlech Iwwerleeungen Samschdeg, 25te Januar 2014 ëm Auer an der Bicherthéik Reservatioun um Telefon oder bichertheik@pt.lu Ëffnungszäiten: Méindeg - Dënschdeg - Donneschdeg: Auer Mëttwoch: Auer Freideg: an Auer Samschdeg: Auer Lëtzebuergesch, däitsch, franséisch an englesch Romaner, Krimien a Sachbicher (Politik, Kultur, Geographie etc) Grouss Auswiel vu Kanner a Jugendbicher Aschreiwung an Ausléinen gratis!

4 Perl Ausgabe 03/2014 Aufruf an die politischen Parteien und Wählergruppen zu den Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 Bestellung von Beisitzern für den Gemeindewahlausschuss Nach 8 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) hat der Gemeindewahlleiter zur Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahlen für die Gemeinde Perl einen Gemeindewahlausschuss zu bilden. Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Gemeindewahlleiter als Vorsitzendem und mindestens vier von ihm berufenen Wahlberechtigten als Beisitzer; für jeden Beisitzer ist ein Stellvertreter zu bestellen. Mitglied des Gemeindewahlausschusses kann nicht sein, wer Vertrauensperson oder stellvertretende Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag ist. Ich bitte die politischen Parteien und Wählergruppen in der Gemeinde Perl, für den Gemeindewahlausschuss Beisitzer und Vertreter zu benennen und ihre Vorschläge schriftlich spätestens bis zum Freitag, dem 28. Februar 2014 bei der Gemeinde Perl/Wahlamt, Trierer Straße 28, Zimmer E.02/E.03, Perl einzureichen. Perl, den 13. Januar 2014 Der Gemeindewahlleiter Schmitt Bürgermeister saarland picobello 2014 Müll-Sammelaktion findet am 21./22. März 2014 statt Am 21. und 22. März pünktlich zum Frühlingsbeginn und rechtzeitig vor Einsetzen der Brut- und Setzzeiten - ist es wieder soweit: Der nächste Frühjahrsputz für die Umwelt im Rahmen der Kampagne saarland picobello findet statt. Seit über einem Jahrzehnt engagieren sich jährlich bis zu Saarländerinnen und Saarländer bei der picobello- Aktion. Sie übernehmen aktiv Verantwortung für die Umwelt, zeigen ihre Wertschätzung für ein schönes Lebensumfeld und leisten einen wichtigen Beitrag für eine hohe Lebensqualität. Auch in diesem Jahr sind Vereine, Verbände, Unternehmen, Schulen, Kindergärten, Initiativen, Familien sowie Einzelpersonen aufgerufen, sich an der landesweiten Aktion zu beteiligen. Mit ihrer Sammelaktion leisten sie einen wichtigen Beitrag, z.b. Grünanlagen, Schulhöfe, Spielplätze, Parks und Wälder von Müll zu befreien. Träger und Koordinator der Kampagne ist der Entsorgungsverband Saar (EVS), der die picobello-abfälle in seinen Entsorgungsanlagen kostenlos annimmt. Die saarländischen Städte und Gemeinden unterstützen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer tatkräftig bei der Organisation ihrer Sammelaktionen vor Ort. Starker Partner von saarland picobello ist auch in diesem Jahr wieder die Handelskette Kaufland, die Handschuhe (für die teilnehmenden Kinder) sowie Abfallsäcke zur Verfügung stellt. Ausgewählte Sammelaktionen werden im Frühjahr 2014 prämiert. Alles Wichtige zu saarland picobello 2014 gibt es unter Dort besteht auch die Möglichkeit, sich online für die Aktion anzumelden oder ein Anmeldeformular herunterzuladen. Fragen zu Ablauf und Organisation der Sammelaktion beantworten gerne die Mitarbeiterinnen des picobello-organisationsbüros, Tel. 0681/ (EVS-Stabsstelle Kommunikation). Elterntreff Sie möchten andere Eltern kennen lernen? Kontakte knüpfen? sich austauschen und informieren? Dann schauen Sie bei uns im Elterntreff vorbei In gemütlicher Runde haben Sie Gelegenheit sich über Angebote des Familienzentrums zu informieren, Rat und Informationen über Erziehung oder andere Themen einzuholen, einfach kreativ zu sein. Kleinkinder können gerne mitkommen! Der Elterntreff wird von Mitarbeiterinnen des Familienzentrums begleitet. Wann und wo: Jeden dritten Mittwoch im Monat , , jeweils von 09:00-12:00 Uhr Familienzentrum Perl-Mettlach Schmiedewäldchen 9a Orscholz Tel info@fz-perl-mettlach.de

5 Perl Ausgabe 03/2014

6 Perl Ausgabe 03/2014 Mitteilung von Veranstaltungen für den Veranstaltungskalender Frist bis Im Jahr 2014 wird ein Faltblatt mit ausgewählten Veranstaltungen von Vereinen, Winzern und anderen Organisationen erscheinen. Dieser Veranstaltungskalender wird in Kalenderwoche 7 gedruckt werden. Bitte informieren Sie die Gemeindeverwaltung bis zum über Ihre Veranstaltungen. Es liegt sicher auch in Ihrem Interesse, wenn viele Bürger und Touristen von Ihrer Veranstaltung erfahren. Bitte teilen Sie uns daher Ihre Veranstaltungen per (info@perl-mosel.de) oder telefonisch ( ) mit Perl Auf dem Sabel Tel.: 06867/5178 Öffnungszeiten Bad und Sauna Montag geschlossen Dienstag Uhr Frühschwimmen für alle Uhr Bad für alle Uhr Sauna für alle Mittwoch Uhr Bad für alle Donnerstag Uhr Bad für alle Freitag Uhr Bad und Sauna für alle Samstag Uhr Bad und Sauna für alle Sonntag Uhr Bad für alle Kassenschluss ist eine Stunde vor Betriebsende! Solarien im PerlBad - Bräunen in seiner schönsten Form! Dampfbad im PerlBad - Gesund entspannen Die Becken und der Saunabereich müssen spätestens 20 Minuten vor Betriebsende verlassen werden.

7 Perl Ausgabe 03/2014 WICHTIGE TELEFONNUMMERN NOTDIENSTE ALLGEMEINE HINWEISE Gemeindeverwaltung Perl Telefon: / 66-0 Fax: / Anschrift: Rathaus Perl, Trierer Straße 28, Perl Internet: Sprechzeiten: montags bis freitags: Uhr dienstags: Uhr donnerstags: Uhr Beiträge für Perl aktuell: redaktion-perl@t-online.de Amtliche Mitteilungen: h.rugullies@perl-mosel.de oder info@perl-mosel.de Annahmeschluss Mosella und Perl aktuell: Montag, Uhr sowie Freitag, Uhr, wenn in der Erscheinungswoche ein Feiertag ist. Reklamation Mosella-Zustellung direkt an: MvG Zeitungsvertrieb, Tel.: 06502/ oder -719, -Adresse: service@mvg-zeitungsvertrieb.de Bürgermeister der Gemeinde Perl: Bruno Schmitt, Rathaus Perl, Tel.: / bgmschmitt@perl-mosel.de privat: Perl, Im Kemmer 24, Tel.: / 5454 Terminvereinbarung: Frau Fortner, Tel.: / Wasserversorgung: Gemeindewasserwerk Perl im Rathaus Perl, Zimmer 1.10, Tel.: 06867/66130, hw.staszak@perl-mosel.de Bei technischen Störungen: Pumpwerk Nennig, Schloßstr. 9, Tel.: 06866/1090 oder 0170/ , wasserwerk@perl-mosel.de Bereitschaftsdienst: 0170/ Härtebereich des Trinkwassers: Hart (mehr als 14 dh) Aktuelle Analysen des Trinkwassers im Internet unter Rubrik: Rathaus/Wasserversorgung Die Anträge auf Herstellung eines Wasser- und Kanalanschlusses stehen auf der Homepage der Gemeinde Perl zum Download bereit unter: / rathaus / virtuelles-rathaus / formulare Forstrevier Perl: Rathaus Perl Zimmer 2.01, 2. OG, Tel.: / , dienstags: Uhr, donnerstags: Uhr Forstrevier Merzig: In der Neuwild 13, Mettlach Tel.: Herr Thielmann, 0175/ , Herr Dincher 0175/ ; Sprechstd. Feuerwehrgerätehaus Weiten montags Uhr Sprechstunden im Rathaus Perl Fachberatung der Caritas-Sozialstation Merzig-Mettlach-Perl für Senioren und pflegebedürftige Menschen Mittwochs alle 2 Wochen in den ungeraden Kalenderwochen von Uhr, Zimmer 2.09 (2. Obergeschoss), Tel.: 06867/ AOK Dienstags, von Uhr, Zimmer 2.09 (2. Obergeschoss) Tel.: 06867/ Barmer-Ersatzkasse Nur nach Terminvereinbarung unter Tel.: 01850/526050; dienstags alle 2 Wochen in den ungeraden Kalenderwochen, Uhr, Zimmer 2.09 (2.Obergeschoss) Schulen Grundschule Dreiländereck Stammschule Perl, Tel.: 06867/560022, (Fax: ); Freiwillige Ganztagsbetreuung Perl und Besch, Tel.: 06867/ Dependance Besch, Tel.: 06867/ o. 758, (Fax: ) Schengen Lyzeum Tel.: 06867/ (Fax: 06867/ ) Gesamtschule Mettlach-Orscholz Tel.: 06865/9111-0, (Fax: ) Förderschule für geistig Behinderte, Merchingen Tel.: / 2668, (Fax: ) Familienzentrum/Jugendbüro/Spielkreise Familienzentrum Perl-Mettlach Schmiedewäldchen 9a, Mettlach-Orscholz; Telefon: 06865/ ; Fax: 06865/ info@fz-perl-mettlach.de Öffnungszeiten: Montag: Uhr bis Uhr, Donnerstag: Uhr bis Uhr, ansonsten nach telefonischer Vereinbarung. Jugendbüro Perl-Mettlach Schmiedewäldchen 9a, Mettlach-Orscholz; Telefon: 06865/ ; Mobil: 0175/ ; jugendbuero-perl-mettlach@merzig-wadern.de Ansprechpartnerin: Jenny Lauer. Mutter-Kind-Spielkreis Perl Jeden Dienstag von Uhr im Vereinshaus Perl. Anmeldungen und Infos bei Frau Nicole Sutschet-Maas, Telefon: 06865/ Bezirksschornsteinfegermeister Stefan Gergen, Zum Gipsberg 45, Merzig, Tel.: 06861/5317 Behörden in Merzig Amtsgericht; Finanzamt; Gesundheitsamt, Tel.: 06861/703-0, Landratsamt: 06861/800 Landesamt für Kataster-, Vermessungs- und Kartenwesen, Zentrale Außenstelle Saarlouis, Tel.: 0681/ Strom und Erdgasversorgung energis-netzgesellschaft mbh Merzig Störungsdienst Erdgas Tel.: 0681/ Störungsdienst Strom Tel.: 0681/ Rettungsdienst / Krankenhäuser / Polizei Rettungsleitstelle Saarland (aus dem dt. Festnetz: ohne Vorwahl): 19222; bei Handy mit Vorwahl (0681) Krankenwagen-Rettungswache Perl / 863 Rettungswache Mettlach / 1633 Rettungswache Merzig / Krankenhaus SHG Kliniken Merzig / Kreiskrankenhaus Saarburg / 820 Polizei Notruf Polizei 110 Polizeiposten Perl, / 93390, Fax: Polizeiposten Mettlach, / 93333, Fax: Polizeibezirksinspektion Merzig, / 7040 Bundespolizeirevier Nennig 06866/151490, Fax: Ärzte im Raum Perl - Nennig - Orscholz Allgemeinärzte: Thomas Dehnen, Orscholz, Am Gerstengarten 3, / 426 Drs. Rinneberg, Orscholz, Saarlandplatz 8, / 711 Dr. med. Thomas Röder, Perl, Kirschenstr. 28, / 254 Roland Woll, Dr. Annette Behres, Heide Zellerhoff, Perl, Trierer Str. 16, / 302 Joachim Zahn, Nennig, Im Hof 8, / 229 Zahnärzte: Thomas Huhnd, Bahnhofstr. 3, Perl, / Priv.: / 1226 Gilbert Krupp, Bahnhofstr. 21, Perl, / 5512 Priv.: / 5198 Drs. Nies u. Kaltenberg-Nies, Brunnenstr. 2, Orscholz, / 8024 Michaela Brück, Moselstr. 6, Orscholz, / 276 Tierärzte: Yvonne Schomburg, Tettinger Str. 5, Besch 06867/ Dr. Felix Nebauer, Kirschenstr. 51, Perl, / 5834 Serge Gusarov, Trierer Straße 9, Perl 06867/ und 01525/ Franz Stanik, Moselstr. 25, Orscholz, / 8177 Not-/Bereitschaftsdienst für den Raum Perl - Nennig - Orscholz Allgemeinärztlicher Notfalldienst: Zusammenlegung der Notfalldienstringe Merzig und Perl Ab dem 01. Mai 2012 ist der jeweilige Bereitschaftsdienst für die Wochentage Montag bis Freitag unter der Rufnummer 01805/ zu erfragen. Am Wochenende ab Samstag Uhr bis Montagmorgen Uhr und an Feiertagen ist die Rufnummer 06861/ (Bereitschaftsdienstpraxis Merzig) anzuwählen. Augenärztlicher Notfalldienst: am 18./ : Dr. Tim Marx, Merzig, Telefon: 06861/3394

8 Perl Ausgabe 03/2014 Kinderärztlicher Notfalldienst: am : Dr. med. Maria-Rita Schwarz, Dillingen, Telefon: 06831/ am : Dr: med. Hans-Jürgen Connette, Roden, Telefon: 06831/80677 HNO Notfalldienst: am 18./ : Dr. Thomas Nauhauser, Saarlouis, Telefon: 06831/41305 Tierärztlicher Notfalldienst: am 18./ : Dr. Jürgen Göschl, Dillingen, Telefon: 06831/71919 Zahnärztlicher Notfalldienst: am 18./ : Emad Abdallahzadeh, Merzig, Telefon: 06861/74211 Bereitschaftsdienst der Apotheken für den Raum Perl - Nennig - Orscholz Ab sofort kostenlose Notdienstrufnummer. Tel. 0800/ rund um die Uhr aus allen deutschen Festund Mobilfunknetzen. Feuerwehr Notruf 112 Gemeindewehrführer; Gelz, Manfred, Perl, 0171/ Feuerwehrlöschbezirke mit Löschbezirksführer (Lbzf) in der Gemeinde Perl: Besch: Rhein Christoph / Borg: Wehr Alwin / 733 Büschdorf: Hoffmann Georg / Eft-Hellendorf: Hahn Stefan / 1212 Nennig: Bach Peter (Stellv.) 0173/ Oberl./Ke./Mü.: Nittler Michael / Perl Foetz Michael / Sinz Willkomm Kurt / 1348 Tett.-Butzd. Palz Daniel / Wochern Jäger Esther / Gemeindejugendfeuerwehrwart: Taube, Daniel / THW-Perl/Obermosel Ortsbeauftragter: Hans Schmitt, Talweg 12, Perl-Besch, Tel.: 06867/5111 o. 0162/ , Unterkunft: 06867/ Zugführer: Michael Schmitt, Thornerstr. 8, Palzem-Kreuzweiler, Tel.: 06583/991166, dienstlich: 0171/ , Internet: Schiedspersonen der Gemeinde Perl Bezirk 1 - Nennig: Karl Colling, Martinusstr. 32, Nennig, Tel.: 06866/1279 Bezirk 2 - Besch: Johann Schmitt, Talweg 12, Besch, Tel.: 06867/5111 Bezirk 3 - Oberperl, Perl, Sehndorf: Irene Keren, Kirschenstr. 15, Perl, Tel.: 06867/93377 Bezirk 4 - Sinz, Tettingen-Butzdorf/Wochern Manfred Stegmann, Zerwasstr. 16, Tettingen-Butzdorf, Tel.: 06866/479 Bezirk 5 - Borg, Büschdorf, Eft-Hellendorf, Oberleuken-Keßlingen- Münzingen Robert Nittler, Kirchenstr. 23, Eft-Hellendorf, Tel.: 06868/1296 Naturschutzbeauftragte der Gemeinde Perl Besch: Günter Leuck, Moselstr. 6, Besch, Tel.: 06867/5143 Büschdorf, Eft-Hellendorf: Karl-Heinz Neisius, Am Schwarzbruch 2, Büschdorf, Tel.: 06868/420 Nennig, Wochern: Ute Schlumpberger, ute-schlumpberger@online.de Borg, Oberleuken, Keßlingen, Münzingen: Jakob Backes, Am Schwarzbruch 10, Büschdorf, Tel.: 06868/596 Oberperl, Perl, Sehndorf: Konrad Jackl, Im Kemmer 27, Perl, Tel.: 06867/5260 Tettingen-Butzdorf, Sinz: Florian HANS, Kreuzweilerstr. 22, Sinz, Tel.: 06866/1217 Allgemeine Entsorgungshinweise EVS, Untertürkheimer Str. 21, Saarbrücken oder service-abfall@evs.de Kunden-Service-Center: 0681/ Abfuhrunternehmen Saar-Entsorgung - Info/Reklamation Mülltonne und Gelber Sack:06849/ Info/Reklamation Gelber Sack: 0800/ Abfallsäcke, Zimmer E.01 im Rathaus Perl, Preis: 6,00 Altbatterien Sammelstellen und PCB-haltige Kleinkondensatoren: Im Rathaus Perl während den Öffnungszeiten. Fahrzeugbatterien müssen beim Ökomobil abgegeben werden. Bauschutt- und Grünschnittentsorgung ab bis Bauschutt in Kleinmengen bis zu 1 cbm können beim Bauhof der Gemeinde Perl abgeliefert werden. Die Gebühr für die Bauschuttentsorgung beträgt 9,-- Euro pro cbm, Mindestgebühr für Kleinstmengen pauschal 5,-- Euro. Gebühr für Grünschnittentsorgung: - bis 0,3 cbm: 3,-- Euro pauschal - bis 0,6 cbm: 6,-- Euro pauschal - ab 1,0 cbm: 9,-- Euro pauschal Annahmezeiten: Samstag: Uhr bis Uhr. Entsorgung von Haushaltskühlgeräten, Wärmepumpen, Neonröhren, Energiesparlampen sowie Elektro- und Elektronik-Altgeräten u.a.: EVS Wertstoffzentrum Losheim am See, Bahnhofstr. 39, Tel.: 06872/ Öffnungszeiten: Mo. bis Do Uhr, Fr Uhr, Sa Uhr. Tel.: 06872/ Die Geräte sind vom Entsorger selbst bei dem Wertstoffzentrum abzugeben. Erdmassendeponie Besch Für Erdmassen, die auf dem Gebiet der Gemeinde Perl anfallen, steht die Erdmassendeponie Auf Honecker im Ortsteil Besch zur Verfügung. Für die Anlieferung reiner Erdmassen wird eine Gebühr von 4,50 /cbm lose Masse erhoben. Termine für die Anlieferung sind mindestens einen Tag vor dem Anlieferungszeitpunkt mit der Gemeindeverwaltung Perl, Tel.-Nr / (Herr Leuk) bzw (Frau Esser) zu vereinbaren. Die Zufahrt zur Deponie ist an der B 419 zwischen Perl und Besch ausgeschildert. Gelber Sack kostenlos erhältlich: 1. Rathaus Perl, Trierer Straße 28, Timmer E Sabines Papierstübchen, Trierer Straße 5, Perl 3. Verkehrsverein Nennig am Bahnhof Nennig. Grünschnittentsorgung: siehe unter: Bauschutt- und Grünschnittentsorgung Kommunale Wertstoffberatung: Hotline EVS: 0800/ oder Gemeinde Perl, Herr Schade, Tel / PCB-haltige Kleinkondensatoren: Sammelbehälter im Rathaus (während der Öffnungszeiten) Tierkörperbeseitigung: Tierkörperbeseitigungsgesellschaft, Trier-Rivenich, Tel.: / Wertstoffcontainer für Altglas und Altpapier befinden sich in: Besch Ortsausgang Richtung Ehrenfriedhof in der Tettinger Straße und Parkplatz Friedhof in der Metzer Straße Borg Verbindungsstraße Borg - Tettingen Büschdorf Trafostation, Steinbachstraße Eft-Hellendorf: Bürgerhaus, Kirchenstraße Keßlingen am Ende der Straße Zum Jakobsbrunnen Nennig Parkplatz Römerstraße und Maatesplatz Wieser Straße Oberleuken Neue Kläranlage Perl Parkplatz Vereinshaus, Quirinusstr. neue Rettungswache, Zum Kreckelberg Sinz Stellplatz am neuen Friedhof Tettingen-Butzd.. Hinter dem Feuerwehrgerätehaus, Butzdorfer Str. Wochern Parkplatz neben dem Friedhof Wertstoffsäcke des Dualen Systems kostenlos erhältlich im Rathaus Perl, Zimmer E.01, Sabines Papierstübchen, Trierer Straße 5, Perl und beim Verkehrsverein Nennig am Bahnhof. Reklamationen wegen Nichtzustellung des Amtsblattes nimmt die MvG Zeitungsvertrieb GmbH entgegen unter folgenden Nummern: 06502/ oder Die neue -Adresse für Reklamationen ist: Service@mvg-zeitungsvertrieb.de

9 Perl Ausgabe 03/2014 IMPRESSUM - MOSELLA- Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Perl Herausgeber und verantwortlich für den Textteil: Der Bürgermeister der Gemeinde Perl, Trierer Straße 28, Perl, Tel.: 06867/660 Erscheinungstag: Grundsätzlich Donnerstag, jede Woche; Druckauflage: Exemplare Bezugsmöglichkeiten: Unentgeltliche Zustellung an alle Haushalte der Gemeinde. Einzelexemplare bei der Gemeinde. Abonnement beim Verlag (entgeltpflichtig). Erscheinungsweise: wöchentlich. Redaktionsschluss: Textteil: montags, Uhr, Rathaus Perl. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt bestehen weder Ansprüche gegen den Verlag noch gegen die Gemeinde. AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PERL Sitzung des Ortsrates Borg Am Dienstag, dem 21. Januar 2014, findet um Uhr im Bürgerhaus in Borg die 21. öffentliche Sitzung des Ortsrates des Gemeindebezirkes Borg in der 8. Wahlperiode statt. Tagesordnung: 1. Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2014 / Finanzplanung Informationen / Verschiedenes Borg, den 09. Januar 2014 Der Ortsvorsteher Biewer Sitzung des Ortsrates Büschdorf Am Mittwoch, dem 22. Januar 2014, findet um Uhr im Bürgerhaus in Büschdorf die 18. öffentliche Sitzung des Ortsrates des Gemeindebezirkes Büschdorf in der 8. Wahlperiode statt. Tagesordnung: 1. Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2014 / Finanzplanung Termine Verschiedenes / Informationen Büschdorf, den 08. Januar 2014 Der Ortsvorsteher Hoffmann Sitzung des Ortsrates Eft-Hellendorf Am Montag, dem 20. Januar 2014, findet um Uhr im Bürgerhaus in Eft die 24. öffentliche Sitzung des Ortsrates des Gemeindebezirkes Eft-Hellendorf in der 8. Wahlperiode statt. Tagesordnung: 1. Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2014 / Finanzplanung Besetzung des Wahlvorstandes für die Kommunalwahl am 25. Mai Verschiedenes Eft-Hellendorf, den 08. Januar 2014 Der Ortsvorsteher Engeldinger Sitzung des Ortsrates Oberperl Am Montag, dem , findet um Uhr die 21. öffentliche Sitzung des Ortsrates des Gemeindebezirkes Oberperl in der 8. Wahlperiode im Dorfgemeinschaftshaus in Oberperl statt. Tagesordnung: 1. Haushaltsplan und Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 / Finanzplanung Informationen / Verschiedenes Oberperl, den 10. Januar 2014 Der Ortsvorsteher Gelz Sitzung des Ortsrates Perl Am Mittwoch, dem 22. Januar 2014, findet um Uhr im Sitzungssaal des Rathauses in Perl die 39. öffentliche Sitzung des Ortsrates des Gemeindebezirkes Perl in der 8. Wahlperiode statt. Tagesordnung: 1. Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2014 / Finanzplanung Verschiedenes Perl, den Der Ortsvorsteher Lenert Sitzung des Ortsrates Sehndorf Am Mittwoch, dem 22. Januar 2014, findet um Uhr im Bürgerhaus in Sehndorf die 25. öffentliche Sitzung des Ortsrates des Gemeindebezirkes Sehndorf in der 8. Wahlperiode statt. Tagesordnung: 1. Haushaltsplan und Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 / Finanzplanung (früher: Investitionsprogramm ) 2. Umbau des Dorfgemeinschaftsraumes 3. Verschiedenes Sehndorf, den 08. Januar 2014 Der Ortsvorsteher Wagner Sitzung des Ortsrates Tettingen-Butzdorf/Wochern Am Donnerstag, dem 23. Januar 2014, findet um Uhr im Bürgerhaus in Tettingen-Butzdorf die 27. öffentliche Sitzung des Ortsrates des Gemeindebezirkes Tettingen-Butzdorf/Wochern in der 8. Wahlperiode statt. Tagesordnung: 1. Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2014 / Finanzplanung Altpapiercontainer in Tettingen-Butzdorf 3. Verschiedenes Tettingen-Butzdorf, den 09. Januar 2014 Der Ortsvorsteher Becker SATZUNG über die Erhebung von Vergnügungssteuern in der Gemeinde Perl Vergnügungssteuersatzung vom 19. Dezember 2013 Aufgrund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Februar 2009 (Amtsbl. S. 1215), des 2 des Kommunalabgabengesetzes - KAG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1998 (Amtsbl. 691), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. November 2007/ Amtsbl. S. 2393) und des 20 des Vergnügungssteuergesetzes - VgnStG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. April 1993 ( Amtsbl. S. 496), zuletzt geändert duch Gesetz vom 20. Juni 2012 (Amtsbl. S. 264), hat der Gemeinderat der Gemeinde Perl am folgende Satzung beschlossen: 1 Die Gemeinde Perl erhebt Vergnügungssteuern nach Maßgabe des Vergnügungssteuergesetzes - VgnStG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. April 1993 (Amtsbl. S. 496), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Juni 2012 (Amtsbl. S. 264), in der jeweils geltenden Fassung und den Bestimmungen dieser Satzung. 2 Für den Bereich der Gemeinde Perl werden für die Erhebung der Vergnügungssteuern im Rahmen der 8, 14 und 15 des Vergnügungssteuergesetzes die in den 3 und 4 dieser Satzung aufgeführten Steuersätze festgesetzt. 3 Der allgemeine Steuersatz nach 8 VgnStG beträgt 30 vom Hundert des Eintrittspreises oder Entgeltes.

10 Perl Ausgabe 03/ Der Steuersatz für die Pauschalsteuer nach 2 Abs. 1 Nr. 6 VgnStG für das Halten von Apparaten beträgt für jeden angefangenen Betriebsmonat (Kalendermonat): 1. für Musikapparate 21,00 Euro 2. in den Fällen des 2 Abs. 2 Nr. 6 Buchstabe a VgnStG a) für Apparate mit Gewinnmöglichkeit 140,00 Euro b) für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit 31,00 Euro 3. in den Fällen des 2 Abs. 2 Nr. 6 Buchstabe b VgnStG a) für Apparate mit Gewinnmöglichkeit 31,00 Euro b) für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit 16,00 Euro 5 Der Steuersatz für die Pauschalsteuer gem. 15 Abs. 2 Satz 1 VgnStG nach der Größe des benutzten Raumes beträgt für jede angefangene 10 qm Veranstaltungsfläche 1,10 Euro. 6 Straf- und Bußgeldvorschriften Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen des Vergnügungssteuergesetzes und des 12 des Kommunalabgabengesetzes in Verbindung mit der Abgabenordnung in den jeweils geltenden Fassungen werden nach Maßgabe der 13 und 14 des Kommunalabgabengesetzes in der jeweils geltenden Fassung verfolgt. 7 Geltung des Vergnügungssteuergesetzes, des Kommunalabgabengesetzes und der Abgabenordnung Im Übrigen gelten die Vorschriften des Vergnügungssteuergesetzes, der 12 bis 14 des Kommunalabgabengesetzes und - soweit diese nach dem Kommunalabgabengesetz anwendbar sind - die Vorschriften der Abgabenordnung in den jeweils geltenden Fassungen. 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Satzung tritt am 01. Januar 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Perl vom 01. Juli 1989 außer Kraft. Perl, den 19. Dezember 2013 (Siegel) Der Bürgermeister Schmitt Bauleitplanung für den Ortsteil Büschdorf Der Gemeinderat der Gemeinde Perl hat in seiner Sitzung am 19. Dezember 2013 die Aufstellung eines Bebauungsplanes Erweiterung Zu den Eichen im Ortsteil Büschdorf beschlossen. Gemäß 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan wird gem. den Bestimmungen des 13 a i.v.m. 13 BauGB aufgestellt. Der Bebauungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß 13a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung - i.v.m. 13 BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt zu werden; 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB gelten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB und gem. 13 Abs. 2 BauGB und 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird. Perl, den 06. Januar 2014 Der Bürgermeister Schmitt Bauleitplanungen für den Ortsteil Perl Der Gemeinderat der Gemeinde Perl hat in seiner Sitzung am 19. Dezember 2013 die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Dörrwiese-Mühlenklopp im Ortsteil Perl beschlossen. Ziel des Bebauungsplanes ist zum einen der geplante Neubau eines Einzelhandelsmarktes und zum anderen die Schaffung des Planungsrechtes für den Ausbau des geplanten Kreisverkehrsplatzes im Kreuzungsbereich der B 407/B419. Gemäß 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan wird gem. den Bestimmungen des 13 a i.v.m. 13 BauGB aufgestellt. Der Bebauungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß 13a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung - i.v.m. 13 BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt zu werden; 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB gelten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB und gem. 13 Abs. 2 BauGB und 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird. Perl, den 06. Januar 2014 Der Bürgermeister Schmitt Der Gemeinderat der Gemeinde Perl hat in seiner Sitzung am 19. Dezember 2013 die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Änderung des Bebauungsplanes Untere Bahnhofstraße-Maimühle im Ortsteil Perl beschlossen. Ziel des Bebauungsplanes ist die geplante Erweiterung eines Einzelhandelsmarktes (Rofu-Markt) an der Bahnhofstraße. Gemäß 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan wird gem. den Bestimmungen des 13 a i.v.m. 13 BauGB aufgestellt. Der Bebauungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß 13a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung - i.v.m. 13 BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt zu werden; 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB gelten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB und gem. 13 Abs. 2 BauGB und 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird. Perl, den 06. Januar 2014 Der Bürgermeister Schmitt Bauleitplanung für den Ortsteil Tettingen-Butzdorf Der Gemeinderat der Gemeinde Perl hat in seiner Sitzung am 19. Dezember 2013 die Aufstellung eines Bebauungsplanes Erweiterung Auf Keilen im Ortsteil Tettingen-Burtzdorf beschlossen. Gemäß 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Bürger sind gem. 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten. Hierauf wird in gesonderter Bekanntmachung hingewiesen. Perl, den 06. Januar 2014 Der Bürgermeister Schmitt Abholung von Personalausweisen und Reisepässen Bundespersonalausweise, die bis zum sowie Reisepässe, die bis zum beantragt wurden, sind eingetroffen und können auf Zimmer E. 11 abgeholt werden. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Personalausweis erst abholen können, wenn Sie den Pin-Brief von der Bundesdruckerei per Post erhalten haben. (Jugendliche unter 15 Jahren und 9 Monaten erhalten keinen Pin-Brief) Falls Sie das Dokument nicht persönlich abholen können, ist eine Vollmacht vorzulegen. Einen Vordruck hierfür finden Sie auf (Gilt nur für Personalausweise, nicht für Reisepässe!) Die abgelaufenen Personalausweise und Reisepässe müssen beim Empfang der neuen Ausweispapiere abgegeben werden. Die Lieferzeit für Personalausweise und Reisepässe liegt zurzeit bei ca. 4 Wochen. Bitte beantragen Sie die Ausweispapiere rechtzeitig. Die Lieferzeiten können sich evtl. auch verlängern.

11 Perl Ausgabe 03/2014 Ergebnis der Sitzung des Gemeinderates vom 17. Oktober 2013 Beitritt der Gemeinde zur Präventionskampagne Das Saarland lebt gesund! Die Kampagne des saarländischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Das Saarland lebt gesund! hat zum Ziel, gesundheitsfördernde Maßnahmen und Projekte des Landes, der Landkreise und der Kommunen zu bündeln und aufeinander abzustimmen. Im Mittelpunkt steht dabei die effiziente und nachhaltige Gesundheitsförderung für alle Bürgerinnen und Bürger. Das Gesundheitsministerium hat allen Kommunen im Saarland den Beitritt zu dieser Kampagne angetragen. Herr Gigout, Geschäftsführer der Landesarbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung Saarland e.v. (LAGS) erläuterte anhand einer Power-Point-Präsentation die Entwicklung, Aufgaben und Ziele der Bürger Präventionskampagne sowie die von der Gemeinde zu erwartenden Vorteile im Falle eines Beitritts. Hauptzweck der Kampagne ist die Verbesserung der Vernetzung alle für die Gemeinde infrage kommenden Gesundheitsangebote und des Informationsflusses für die Bevölkerung. Regelmäßige Kosten sind für die Gemeinde im Falle eines Beitritts nicht zu erwarten. Nach Beratung beschloss der Gemeinderat auf Antrag des Fraktionsvorsitzenden Ollinger und nach der zustimmenden Vorberatung des Finanz- und Personalausschusses vom , der Präventionskampagne Das Saarland lebt gesund! beizutreten und hierfür die Struktur des bestehenden Lokalen Bündnisses für Familie zu nutzen. Aufnahme der Rubrik Meinungen der Fraktionen in das Amtliche Bekanntmachungsblatt - Aufhebung des Beschlusses vom Auf Antrag der Fraktionen von CDU und FDP hat der Gemeinderat am mehrheitlich beschlossen, eine Rubrik Meinungen der Fraktionen in das amtliche Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Perl aufzunehmen. Diesem Beschluss hat der Bürgermeister gemäß 60 Abs. 1 Satz 1 KSVG widersprochen, da er ihn für rechtswidrig hält. Auf seine nachfolgende Frage an den Gemeinderat, ob dieser seinen Beschluss weiterhin aufrecht erhalten werde, stimmte der Gemeinderat mehrheitlich für die Aufrechterhaltung des Beschlusses. Damit hatte der Bürgermeister eine diesbezügliche Entscheidung der Kommunalaufsichtsbehörde gemäß 60 Abs. 1 Satz 2 KSVG einzuholen; dies ist mit Schreiben vom an das Landesverwaltungsamt in St. Ingbert (LaVA) erfolgt. Mit Schreiben vom , eingegangen am , hat das LaVA bei der Gemeinde folgenden Bescheid hierzu erteilt: 1. Der Beschluss des Gemeinderates Perl zum Tagesordnungspunkt 10 der Ratssitzung vom Aufnahme der Rubrik Meinungen der Fraktionen in das amtliche Bekanntmachungsblatt verletzt geltendes Recht und wird hiermit beanstandet. 2. Der Gemeinderat wird aufgefordert, den beanstandeten Beschluss innerhalb von 10 Wochen nach Bestandskraft dieses Bescheides aufzuheben. 3. Sollte der Gemeinderat dieser Aufforderung nicht nachkommen, beabsichtige ich, von meinen Aufhebungs- bzw. Anordnungsrechten nach den 131 und 132 KSVG Gebrauch zu machen. Den Bescheid der Kommunalaufsicht vom hatten die Ratsmitglieder mit der Einberufung als Fotokopie erhalten. Eingangs der Beratung kritisierte Fraktionsvorsitzender Ollinger, dass die Gemeinderatsmitglieder den Bescheid der Kommunalaufsicht erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist erhalten haben. Aus diesem Grunde werde die CDU-Fraktion der Aufforderung der Kommunalaufsicht zur Aufhebung des Beschlusses vom nicht nachkommen. Zudem gehe der Bescheid aus Sicht der CDU-Fraktion an der Sache und dem Inhalt des Beschlusses vorbei. Herr Schreiner erklärte für die SPD-Fraktion, dass der Bescheid aus deren Sicht eine schlüssige und eingehende Begründung aufweise und zeige, dass der Gemeinderat über seine Kompetenzen hinausgegangen sei. Da hier ein eindeutiger und fundiert begründeter Bescheid der Kommunalaufsicht vorliege, werde die SPD-Fraktion deren Aufforderung zur Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses nachkommen. Herr Keren verwies für die FDP-Fraktion auf die ursprünglichen Gründe für den Antrag eine Rubrik Meinungen der Fraktionen in das amtliche Bekanntmachungsblatt aufzunehmen. Nach eingehender Diskussion stellte Herr Ollinger für die CDU-Fraktion folgenden Antrag: Der Gemeinderat lehnt den Bescheid und die Aufforderung der Kommunalaufsicht, den Gemeinderatsbeschluss vom aufzuheben ab, weil er sich durch die Verwirkung der Rechtsmittelfrist bei Zustellung des Bescheides von seinen Rechten beschnitten fühlt. Abschließend wurden in der angegebenen Reihenfolge folgende zwei Abstimmungen durchgeführt: 1. Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom nach Aufforderung der Kommunalaufsicht: Ablehnung mit 11 Nein- Stimmen bei vier Ja-Stimmen und einer Enthaltung. 2. Antrag der CDU-Fraktion zur Ablehnung der Bescheidaufhebung: Annahme mit 10 Ja-Stimmen bei vier Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen. Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für die Gemeinde Perl - Festlegung der Konzentrationsflächen für die Windenenergienutzung - Beschluss Entwurf zur Öffentlichen Auslegung Mit dieser Thematik haben sich sowohl der Gemeinderat als auch der Bau- und Umweltausschuss in der Vergangenheit mehrfach befasst. Eingangs der Beratung stellte Herr Später von dem mit der Planung beauftragten Büro Argus Concept anhand eines Power-Point-Vortrages den aktuellen Planungsstand auf der Grundlage der letzten Beratungen vor. Bei Erweiterung des Schutzabstandes auf m zur Wohnbebauung verändert sich die Flächenkulisse für mögliche Konzentrationszonen von bisher 740 ha auf dann noch 411 ha. Eine weitere Problematik besteht in dem für den Vogelzug freizuhaltenden Korridor zwischen Renglischberg und Schneeberg. Herr Später empfiehlt, diesen nur nachrichtlich zu übernehmen und die Ausschlusswirkung dieser Festsetzung damit auf die Genehmigungsebene beim LUA zu verlagern. Im Hinblick auf die im Gemeinderat vorgestellten Planungen der weiteren möglichen Investoren (Juwi, GCE etc.) verwies Herr Später darauf, dass diese bereits mit dem m Abstand geplant hätten; damit entfällt u.a. auch ein möglicher Standort auf einer gemeindeeigenen Fläche. Ein genehmigter Standort der VSE ist lediglich 950 m von der Ortslage Borg entfernt; hierzu hatte der Gemeinderat jedoch das Einvernehmen hergestellt. Dies ist für die geplante Festsetzung des Schutzabstandes im FNP auf m laut Prof. Dr. Kröninger jedoch unschädlich. Erörtert wurde daraufhin der von Saarforst vorgelegte Antrag auf Ausweisung von Konzentrationszonen im Bereich des Schladerwaldes/Gehöferschaftswaldes. Hier verwies Herr Später darauf, dass die Anträge der von Saarforst, Gehöferschaft und Privatpersonen die Gemeinde abwägen muss, ob hier berechtigte Interessen vorliegen und inwieweit denen gefolgt werden kann. Gleiches gilt für die Flächen entlang des Korridors im Bereich des Schneeberges. Nach eingehender zum Teil kontrovers geführter Diskussion beschloss der Gemeinderat mehrheitlich bei einer Gegenstimme auf Antrag der CDU-Fraktion folgendes: 1. Den Abstand zur Wohnbebauung auf m neu festzusetzen und dies heute zu beschließen. 2. Die Konzentrationszonen noch nicht abschließend festzulegen, sondern zur nächsten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses bzw. des Gemeinderates einen Vertreter des LUA einzuladen. Finanzierung der Betriebskosten der kirchlichen Kindertageseinrichtungen - Verträge mit der KiTa ggmbh Zur Beratung lagen dem Gemeinderat zum einen ein neuer Vertragsentwurf über die Betriebskostenfinanzierung der kirchlichen Kindertageseinrichtungen in Besch, Nennig und Perl und zum anderen der Neuentwurf eines Nutzungsvertrages für die Kindertageseinrichtungen St. Martin Nennig und St. Quirinus Perl, der auch die Überlassung einer kleineren gemeindeeigenen Fläche im Bereich des Außengeländes der KiTa St. Franziskus, Besch, beinhaltet, vor. Wegen notwendiger klarstellender Formulierungen wurde die Beratung zum Vertrag über die Betriebskostenfinanzierung vertagt.

12 Perl Ausgabe 03/2014 Mit dem Neuentwurf des Nutzungsvertrages werden die bisherigen Nutzungsverträge durch Hinzunahme verschiedener Erfordernisse bei der Betriebsführung in den Kindertageseinrichtungen und Konkretisierung einiger Regelungen auf den aktuellen notwendigen Stand gebracht. Hierzu beschloss der Gemeinderat einstimmig nach einstimmiger Beschlussempfehlung durch den Finanz- und Personalausschuss, dem Abschluss des Nutzungsvertrages in der vorliegenden Form zuzustimmen. Gemeindezuschuss zu den Kosten der Erweiterung und Sanierung der Kindertageseinrichtung Tünsdorf Auf Antrag der Gemeinde Mettlach hatte der Gemeinderat am (TOP 8.1) der Mitfinanzierung des Aus- und Umbaus der Kindertageseinrichtung Tünsdorf unter Zugrundelegung der durchschnittlichen Kindergartennutzung durch Kinder aus Büschdorf im Fünfjahreszeitraum 2004 bis ein Anteil von 16,4 % der Gesamtauslastung- zugestimmt. Gleichzeitig hat der Gemeinderat beschlossen, den Finanzierungsanteil der Gemeinde Perl bei Abrechnung auf höchstens , EUR zu begrenzen. Grundlage für die anteilige Zuschussberechnung war eine mit dem Antrag der Gemeinde Mettlach vorgelegte Kostenberechnung des Architekturbüros P. Barth, Hilbringen, vom mit geschätzten Gesamtkosten der Maßnahme von , EUR. Mit der am eingegangenen ersten Mittelanforderung hat die Gemeinde Mettlach Fotokopien der Zuwendungsbescheide des Bildungsministeriums für die Maßnahme vorgelegt. Danach betragen die zuwendungsfähigen Gesamtkosten , EUR, also etwa 40 % mehr als bei der ursprünglichen Kostenermittlung. Nach der zwischenzeitlichen Beratung der Angelegenheit im Finanz- und Personalausschuss am und im Gemeinderat am hat die Gemeinde Mettlach mit Schreiben vom diesbezüglich Stellung genommen und weitere Unterlagen zu der Maßnahme vorgelegt. Aus den Unterlagen geht hervor, dass der gegenüber der ursprünglichen Planung hinzugekommene Sanierungsaufwand am Gebäudebestand insbesondere durch Initiative des Ministeriums für Bildung zusätzlich in das Projekt aufgenommen worden ist. Daher befürwortet der Bürgermeister das Ansinnen der Gemeinde Mettlach auf entsprechende Erhöhung des Zuschusses der Gemeinde Perl von , EUR auf ca , EUR und schlug vor, die entsprechenden Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2014 zu veranschlagen. Nach kurzer Beratung beschloss der Gemeinderat auf einstimmigen Vorschlag des Finanz- und Personalausschusses vom , dem Baukostenzuschuss der Gemeinde Perl an die Gemeinde Mettlach von , EUR auf , EUR unter der Maßgabe zu erhöhen, dass ein schriftlicher Vertrag über die ständige Aufnahme der Büschdorfer Kinder in die Kindertageseinrichtung Tünsdorf abgeschlossen wird. Bauleitplanung für den Ortsteil Nennig - Bebauungsplan An der Moselbrücke, Nennig (Ergebnis der Öffentlichen Auslegung/Abwägung und Satzungsbeschluss) Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes An der Moselbrücke erfolgte in der Zeit vom bis Damit wurde allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Lediglich drei Anregungen sind aus der Bürgerbeteiligung bei der Gemeinde eingegangen, zu denen das Planungsbüro einen entsprechenden Abwägungsvorschlag erstellt hat. Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB sowie die benachbarten Gemeinden gemäß 2 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom an der Planung beteiligt und um Stellungnahme bis gebeten. Das mit der Planung beauftragte Büro BKS-Plan, Trier, Herr Dipl.-Ing. Lang, hat die abwägungsrelevanten Stellungnahmen auf einer entsprechenden Matrix zusammengefasst. Besonders zu beachten ist dabei die Stellungnahme der Landesplanung (Abt. F beim Ministerium für Inneres und Sport), in der erhebliche Bedenken gegen den vorliegenden Bebauungsplanentwurf und die von der Gemeinde hier vorgesehenen Festsetzungen erhoben werden. U.a. stellt die Landesplanung fest, dass zur Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes kein Erfordernis besteht, wenn es das einzige Ziel des Bebauungsplanes ist, die Eingangssituation in deutsches Hoheitsgebiet aus dem europäischen Ausland adäquat auszugestalten und funktionalen sowie gestalterischen Fehlentwicklungen entgegen zu wirken. Der Bau- und Umweltausschuss hat sich am 12. September 2013 sehr eingehend mit dem Ergebnis der öffentlichen Auslegung sowie der Stellungnahme der TÖB, insbesondere den Einwendungen der Landesplanung, befasst und einstimmig als Empfehlung an den Gemeinderat beschlossen gemäß dem Antrag der CDU-Fraktion es bei dem ursprünglichen Beschluss und damit bei dem Entwurf in der jetzigen Fassung zu belassen und somit den Bedenken und Einwendungen der Landesplanung nicht zu folgen, dies entsprechend abzuwägen und damit den Bebauungsplan in der vorliegenden Fassung als Satzung zu beschließen. Nach kurzer Beratung schloss sich der Gemeinderat einstimmig bei zwei Enthaltungen der Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses an. Bauleitplanung für den Ortsteil Tettingen-Butzdorf - Aufstellung einer Einbeziehungssatzung Südlicher Ortseingangsbereich (Ergebnis Öffentliche Auslegung/Abwägung und Satzungsbeschluss) Der Entwurf der Einbeziehungssatzung Südlicher Ortseingangsbereich in Tettingen-Butzdorf hat gemäß Beschluss des Gemeinderates vom in der Zeit vom 15. Juni bis 15. Juli 2013 öffentlich ausgelegen; parallel dazu fand die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) statt. Während der öffentlichen Auslegung hat lediglich ein interessierter Mitbürger Einsichtnahme in die Planungsunterlagen genommen und die Frage hinsichtlich der Lage des Planungsbereiches außerhalb der Ortslage gestellt. Im Rahmen der Beteiligung der TÖB wurden einige Hinweise gegeben, die entsprechend redaktionell in die Planzeichnung bzw. die Begründung übernommen worden sind. Erhebliche Bedenken hat jedoch die Landesplanung beim Ministerium für Inneres und Sport geäußert. Danach bestehen sowohl aus landesplanerischer, als auch aus städtebaulicher und bauplanungsrechtlicher Sicht Bedenken gegen die Satzung. Dies wird insbesondere damit begründet, dass der Satzung aus Sicht der Landesplanung kein mit der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung zusammenhängendes öffentliches Interesse zugrunde liegt, sondern diese in erster Linie der Förderung einzelner privater Interessen dient. Aus Sicht der Landesplanung wird damit eine Situation hergestellt, die mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung unvereinbar ist, da der Planungsbereich außerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils von Tettingen-Butzdorf liegt und insoweit zweifelsfrei dem Außenbereich zuzuordnen ist. Verstärkt wird dieser Eindruck noch durch den Umstand, dass das Planungsvorhaben durch einen Feldweg von dem nördlich anschließenden Baubereich getrennt ist. Es wird weiter argumentiert, dass die Gemeinde mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Ortslage Tettingen-Butzdorf als Trägerin der Planungshoheit die Grenze des im Zusammenhang bebauten Ortsteils zweifelsfrei und abschließend selbst festgelegt hat. Der Bau- und Umweltausschuss hat sich am sehr eingehend mit dieser Situation und der Stellungnahme der Landesplanung befasst und mehrheitlich bei einer Gegenstimme dem Gemeinderat empfohlen, den Bedenken und Anregungen der Landesplanung nicht zu folgen und die Satzung -wie im Entwurf dargestellt- zu verabschieden. Ergänzend dazu wurde von der Verwaltung darauf hingewiesen, dass die Satzung gemäß 10 Abs. 2 BauGB i.v.m. 8 Abs. 4 BauGB der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde (Landesplanung) bedarf. Der Gemeinderat schloss sich nach kurzer Beratung einstimmig bei einer Enthaltung der Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses an und verabschiedete die Satzung in der vorliegend Fassung. Auftragsvergaben Der Gemeinderat beschloss jeweils einstimmig die Vergabe folgender Aufträge an den jeweils günstigsten Bieter: Innenputzarbeiten im Rahmen der Erweiterung der Kindertagesstätte St. Quirinus Perl: Firma Guthmann, Eppelborn. Estricharbeiten im Rahmen der Erweiterung der Kindertagesstätte St. Quirinus Perl: Firma Dilliberto, Nalbach. Fenster und Verglasungsarbeiten im Rahmen der Erweiterung der Kindertagesstätte St. Quirinus Perl: Firma Alucon, Völklingen.

13 Perl Ausgabe 03/2014 Zimmerer-, Dachdecker- und Klempnerarbeiten im Rahmen der Umgestaltungsmaßnahme am Bahnhof Nennig: Firma Biwersi, Perl. Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges GW-Logistik für die Freiwillige Feuerwehr: a) Fahrgestell: Firma MAN Truck & Bus Deutschland, Frankfurt, b) feuerwehrtechnischer Aufbau: Firma Ziegler, Rensburg. Ausbau der Forststraße in Oberleuken mit Erneuerung von Kanal und Wasserleitung: Firma Meiers GmbH, Losheim am See. Erneuerung/Erweiterung der Straßenbeleuchtung in der Fronstraße im Rahmen der städtebaulichen Sanierung Besch: Bestätigung der Auftragsvergabe an die Energis. Grundstücksangelegenheiten Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Verkauf einer Fläche im Gewerbegebiet Wieser Weg in Besch. Ergebnis der Sitzung des Gemeinderates vom 28. Oktober 2013 Bauleitplanung für den Ortsteil Perl - Aufstellung Bebauungsplan 2. Änderung Dörrwiese-Mühlenklopp (Ergebnis Öffentliche Auslegung/Abwägung und Satzungsbeschluss) Der Entwurf des Bebauungsplanes 2. Änderung Dörrwiese- Mühlenklopp hat gemäß Beschluss des Gemeinderates vom in der Zeit vom bis im Rathaus öffentlich ausgelegen; parallel dazu wurde die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) durchgeführt. Während der Zeit der öffentlichen Auslegung hat lediglich ein interessierter Bürger Einsichtnahme in die Planunterlagen genommen, jedoch keine Bedenken oder Anregungen vorgetragen. Bereits vor der Offenlegung hatte ein Bürger hier Bedenken geäußert, die in der Zusammenstellung und damit in der Abwägung enthalten sind. Ebenso wurden im Rahmen der Beteiligung der TÖB keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht, die einer besonderen Abwägung durch den Gemeinderat bedürfen; kleinere redaktionelle Änderungen wurden entsprechend in den Planunterlagen bzw. der Begründung berücksichtigt. Auf der Grundlage einer Übersicht über die im Rahmen der Offenlegung bzw. der Beteiligung der TÖB eingegangenen Bedenken und Anregungen verbunden mit einem entsprechenden Vorschlag des Planungsbüros hat die Verwaltung hatte vorgeschlagen, den Bebauungsplan 2. Änderung Dörrwiese-Mühlenklopp in dieser Form als Satzung zu beschließen. Nach kurzer Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig, entsprechend dieses Verwaltungsvorschlages und der Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses, 1. den Abwägungsvorschlägen entsprechend er Zusammenstellung des Planungsbüros zu folgen. 2. den Bebauungsplan in der vorliegenden Fassung als Satzung zu beschließen. Bauleitplanung für den Ortsteil Besch - Aufstellung Bebauungsplan 1. Änderung Schladt-Erweiterung (Aufstellungsbeschluss) Nach eingehender Beratung hat der Bau- und Umweltausschuss am mehrheitlich beschlossen, dem Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplanes 1. Änderung Schladt-Erweiterung zu empfehlen. Mit der Änderung des bisherigen Bebauungsplanes und der geplanten Einbeziehung einer Wegeparzelle in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes soll der Ausbau der gemeindlichen Wegeparzelle als Zuwegung in den rückwärtigen Geländebereich ermöglicht werden. Nach Erläuterung der Planungssituation beschloss der Gemeinderat mehrheitlich bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung, die Aufstellung des Bebauungsplanes 1. Änderung Schladt-Erweiterung gemäß dem Vorschlag des Bau- und Umweltausschusses (Aufstellungsbeschluss); der Beschluss ist gemäß 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen. Bauleitplanung für den Ortsteil Besch - Aufstellung Bebauungsplan Am Sportplatz (Aufstellungsbeschluss) Nachdem der Gemeinderat die Entscheidung getroffen hat, für den Ortsteil Besch ein neues Bürgerhaus im Umfeld des Sportplatzes/der Grundschule zu errichten, muss zur Umsetzung dieses Vorhabens auf den zur Bebauung vorgesehenen Grundstücksflächen Baurecht geschaffen werden. Dazu ist für diesen Bereich die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Ausweisung entsprechender Bauflächen für das Gebäude und die Nebenanlagen zwingend erforderlich. Aus diesem Grunde schlägt die Verwaltung vor, zur Errichtung des geplanten Bürgerhauses für den Ortsteil Besch im weiteren Umfeld des Sportplatzes bzw. der Grundschule einen Bebauungsplan aufzustellen und hierzu den sogenannten Aufstellungsbeschluss gemäß 2 Abs. 1 BauGB zu fassen. Nach eingehender Beratung beschloss der Gemeinderat mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen die Aufstellung des Bebauungsplanes Am Sportplatz mit dem Ziel der Errichtung des neuen Bürgerhauses für den Ortsteil Besch (Aufstellungsbeschluss). Der Beschluss ist gemäß 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen; damit beginnt das formelle Aufstellungsverfahren. Daran anschließend beschloss der Gemeinderat einstimmig bei zwei Enthaltungen, den Auftrag zur Erstellung des Bebauungsplanes an das Ing.-Büro Paulus & Partner zu erteilen. Aufnahme der Rubrik Meinungen der Fraktionen in das Amtliche Bekanntmachungsblatt - Beschlüsse des Gemeinderates vom und Auf Antrag der Fraktionen von CDU und FDP hat der Gemeinderat der Gemeinde Perl am mehrheitlich beschlossen, eine Rubrik Meinungen der Fraktionen in das amtliche Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Perl aufzunehmen. Nach dem Widerspruch des Bürgermeisters gegen diesen Beschluss gemäß 60 Abs. 1 Satz 1 KSVG hat die Kommunalaufsicht beim Landesverwaltungsamt (LaVA) mit Bescheid vom den Gemeinderat aufgefordert, seinen Beschluss vom innerhalb von zehn Wochen aufzuheben. Der Bescheid der Kommunalaufsicht ist am rechtskräftig geworden. Die Gemeinderatsmitglieder hatten eine Kopie dieses Bescheides mit der Einberufung zu der 42. Gemeinderatssitzung erst am erhalten. Die Ratsmitglieder hatten insoweit nicht die Möglichkeit, fristgerecht Widerspruch gegen den Bescheid der Kommunalaufsicht zu führen. Der Gemeinderat hat am mehrheitlich entschieden, seinen Beschluss vom nicht aufzuheben. Mit diesem Beschluss strebt der Gemeinderat die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand, d. h. die Zubilligung der Möglichkeit des Widerspruchs an. Der Kommunalaufsicht wurde dies mit Schreiben vom von der Verwaltung mit der Bitte um Mitteilung vorgetragen, wie nunmehr weiter verfahren werden soll; die Ratsmitglieder hatten eine Kopie dieses Schreibens mit der Einberufung erhalten. Mit einem Eilschreiben vom hat die Kommunalaufsicht um Begründung und Glaubhaftmachung des Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorherigen stand gebeten und auf die Vorschrift des 60 Abs. 2 Satz 3 der Verwaltungsgerichtsordnung (VWGO) hingewiesen, wonach der Widerspruch innerhalb der Antragsfrist von zwei Wochen -Fristablauf: nachzuholen ist. Daraufhin hat die Verwaltung vorsorglich auf der Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom gemäß 136 KSVG Widerspruch gegen den Bescheid der Kommunalaufsicht vom erhoben. Fotokopien des Schreibens der Kommunalaufsicht sowie des Widerspruchsschreibens der Verwaltung, beide vom , hatten die Ratsmitglieder als Tischvorlage erhalten. Eingangs der Beratung verwies Fraktionsvorsitzender Ollinger auf die Notwendigkeit der Begründung des Widerspruchs und bat um eine kurze Sitzungsunterbrechung, um sich innerhalb der CDU-Fraktion kurz in der Angelegenheit zu besprechen. Nach der kurzen Sitzungspause beantragte Herr Ollinger für die CDU-Fraktion, wegen der Begründung des Widerspruchs einen Rechtsbeistand hinzu zu ziehen. Herr Schreiner erklärte, dass diesbezüglich keine grundsätzlichen Vorbehalte der SPD-Fraktion bestünden, insoweit allerdings in seiner Fraktion Stimmenthaltung abgesprochen sei.

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