D i p l. - B i o l. K a r s t e n L u t z

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1 D i p l. - B i o l. K a r s t e n L u t z Bestandserfassungen, Recherchen und Gutachten Biodiversity & Wildlife Consulting Bebelallee 55 d D Hamburg Tel.: 040 / karsten.lutz@t-online.de 28. Juni 2016 Faunistische Bestandserfassung und Artenschutzprüfung sowie FFH-Verträglichkeitsstudie für die FFH-Gebiete DE (Ihlsee) und DE (Kalkhöhle) in Bad Segeberg, neuer Plenarsaal KVSH Im Auftrag von TGP-Landschaftsarchitekten, Lübeck Abbildung 1: Untersuchungsgebiet (rote Linie) und 1 km Umfeld (Luftbild aus Google-Earth )

2 Inhaltsverzeichnis 1 Anlass und Aufgabenstellung Bestandsdarstellungen Gebietsbeschreibung Methode der Fledermauserfassung Fledermausbestand Methode der Brutvogelerfassung Brutvogelbestand Potenziell vorhandenes Haselmausvorkommen Weitere Arten des Anhang IV Beschreibung des Vorhabens und seiner Wirkungen Wirkungen auf Vögel Wirkungen auf Fledermäuse Artenschutzprüfung Zu berücksichtigende Arten Zu berücksichtigende Lebensstätten von europäischen Vogelarten Zu berücksichtigende Lebensstätten von Fledermäusen Prüfung des Eintretens der Verbote nach FFH-Verträglichkeitsprüfung Übersicht über das Natura Gebiet DE Ihlsee Erhaltungsziele des Natura 2000 Schutzgebietes Ihlsee Erhaltungsgegenstand Übergreifende Ziele Ziele für Lebensraumtypen und Arten von besonderer Bedeutung Übersicht über das Natura Gebiet DE Segeberger Kalkberghöhlen Erhaltungsziele des Natura 2000 Schutzgebietes Segeberger Kalkhöhlen Erhaltungsgegenstand Übergreifende Ziele Ziele für Lebensraumtypen und Arten von besonderer Bedeutung Übersicht über das Natura Gebiet DE Travetal Erhaltungsziele des Natura 2000 Schutzgebietes Travetal Erhaltungsgegenstand Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Bebelallee 55d, Hamburg, Tel.: 040/

3 5.6.2 Übergreifende Ziele Ziele für Lebensraumtypen und Arten von besonderer Bedeutung Beschreibung des Vorhabens und seiner Wirkung auf die Erhaltungsziele Wirkung auf die Erhaltungsziele Beurteilung der vorhabensbedingten Wirkungen Methode der Konfliktbeschreibung Abschätzungsmethode der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen Beeinträchtigungen von Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie Beeinträchtigungen von Erhaltungsziel-Arten der FFH-Richtlinie Beeinträchtigung der übergreifenden Erhaltungsziele Gesamtübersicht über Beeinträchtigungen, Beurteilung der Erheblichkeit Übersicht über Fernwirkungen und kumulative Betrachtung Zusammenfassung Literatur Abbildung 2: Untersuchungsgebiet (Luftbild aus Google-Earth ). Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Bebelallee 55d, Hamburg, Tel.: 040/

4 Kap. 1 Anlass und Aufgabenstellung 1 Anlass und Aufgabenstellung In der Stadt Bad Segeberg soll ein Gebäude der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) erweitert werden. Dafür werden Teile eines Waldstücks in Anspruch genommen, wovon Arten, die nach 7 (2) Nr. 13 u. 14 BNatSchG besonders oder streng geschützt sind, betroffen sein können. Daher wird eine faunistische Bestandserfassung für geeignete Artengruppen unter besonderer Berücksichtigung gefährdeter und streng geschützter Arten angefertigt. Zu untersuchen ist, ob gefährdete Arten oder artenschutzrechtlich bedeutende Gruppen im Eingriffsbereich vorkommen. Es soll eine Bestandserfassung erstellt werden, die eine artenschutzrechtliche Betrachtung des Vorhabens ermöglicht. Dazu wurden die artenschutzrechtlich besonders relevanten, weil europarechtlich geschützten, Tiergruppen Brutvögel und Fledermäuse untersucht. (Kap. 2). Danach wird eine artenschutzfachliche Betrachtung des geplanten Vorhabens durchgeführt (Kap. 4). Das geplante Vorhaben liegt in der Nähe der FFH - Gebiete Ihlsee ( ), Segeberger Kalkberghöhlen ( ) und Travetal. In Kap. 5 wird eine Verträglichkeitsprüfung nach Art. 6 (3) FFH-Richtlinie, 34 BNatSchG bzw. 30 LNatSchG durchgeführt. 2 Bestandsdarstellungen 2.1 Gebietsbeschreibung Das Untersuchungsgebiet umfasst ca. 5 ha. Es besteht aus dem parkartig gestaltetem Gelände der KVSH und einem südlich angrenzenden Buchenwaldbestand. Geprägt wird das Gelände durch einen alten Buchenbestand. Das Gebiet ist von Fußwegen durchzogen, die intensiv genutzt werden. 2.2 Methode der Fledermauserfassung Die Erfassung der Fledermäuse ist detailliert in LEUPOLT (2016) beschrieben. Es kamen drei Methoden zum Einsatz: Transektmethode Stationäre Erfassungen Netzfänge Zudem wird ein Lichtexperiment ausgeführt, d.h. es wurden Teilbereiche an fünf Nächten mit Licht verschmutzt und dabei die Reaktion der Fledermäuse beobachtet. 4

5 Kap. 2 Bestandsdarstellungen 2.3 Fledermausbestand In diesem Kapitel werden die Ergebnisse der Untersuchungen von Leupolt (2016) zusammengefasst wiedergegeben. Im Untersuchungsgebiet wurden während der durchgeführten Begehungen mit der Zwerg-, Mücken-, Rauhaut-, Wasser-, Teich-, Fransen- und Bechsteinfledermaus sowie dem Großen Abendsegler und dem Braunen Langohr neun Fledermausarten beobachtet (Tabelle 1). Tabelle 1: Im Untersuchungsgebiet festgestellte Fledermausarten RL DE = Rote Liste der Säugetiere Schleswig-Holsteins (BORKENHAGEN 2014) und Deutschlands (MEINIG et al. 2009); 1 = vom Aussterben bedroht; 2 = stark gefährdet; 3 = gefährdet; V = Vorwarnliste; D = Daten defizitär, G = Gefährdung anzunehmen, Status unbekannt; - = nicht auf der Roten Liste geführt. Art RL-SH RL-DE Zwergfledermaus, Pipistrellus pipistrellus - - Mückenfledermaus, Pipistrellus pygmaeus V D Rauhautfledermaus, Pipistrellus nathusii 3 - Gr. Abendsegler, Nyctalus noctula 3 V Wasserfledermaus, Myotis daubentonii - - Bechsteinfledermaus, Myotis bechsteinii 2 2 Teichfledermaus, Myotis dasycneme 2 D Fransenfledermaus, Myotis nattererii V V Braunes Langohr, Plecotus auritus V V Im Ergebnis der Untersuchungen zeigt sich, dass die Lohmühlentrasse, d.h. der dunkle Korridor am Ostrand des Gebäudes der KV-SH insbesondere durch Myotis-Arten stark genutzt wird, während die Pipistrellus-Arten auch beleuchtete Flächen nutzen. Wegen der bereits vorhandenen Beleuchtung wird der engere Bereich am bestehenden Gebäude (Flurstück 33/21) allerdings bereits gemieden. Der Korridor verläuft direkt angrenzend. Auch konnte durch den Vergleich der Ergebnisse der Untersuchungen und der Daten der Lichtschranken der Kalkberghöhle festgestellt werden, dass hier eine Korrelation zwischen den Aktivitäten an der Höhle sowie der Nutzungsintensität der Lohmühlentrasse durch Myotis-Arten besteht. Anhand der Ergebnisse des Lichtexperimentes wurde ein signifikanter Einfluss (Loggerstandort 1) der erhöhten Lichtimmissionen auf die Nutzung der Lohmühlentrasse durch Myotis-Arten festgestellt. 2.4 Methode der Brutvogelerfassung Als Untersuchungsmethode für Brutvögel wurde die Revierkartierung angewendet. Dazu wurde von April bis Juli 2015 das Gebiet begangen und anhand von Sichtbeobachtungen oder akustischen Hinweisen der Brutbestand ermittelt. Die Darstel- 5

6 Kap. 2 Bestandsdarstellungen lung erfolgt als kommentierte Artenliste und bei gefährdeten, streng geschützten oder anderweitig bemerkenswerten Arten als Karte der Brutrevierverteilung. Tabelle 2: Begehungstage der Erfassungen für Vögel 03. Mai Mai 10. Mai 12. Juni Brutvogelbestand Die beobachteten Brutvogelarten sind in Tabelle 3 dargestellt. Es wird dargestellt, ob die Art im Untersuchungsgebiet Brutvogel (b) sein kann oder diesen Bereich nur als Teilrevier (tr) oder als Nahrungsgast (ng) nutzen kann. Das Teilrevier wird dann angenommen, wenn die Art zwar im Untersuchungsgebiet brüten kann, das Untersuchungsgebiet aber zu klein für ein ganzes Revier ist. Die Art muss weitere Gebiete in der Umgebung mit nutzen. Es kommen keine Arten vor, die auf der deutschen (SÜDBECK et al. 2007) oder schleswig-holsteinischen (KNIEF et al. 2010) Vorwarnliste verzeichnet oder gefährdet sind. Alle Arten haben in Schleswig-Holstein einen günstigen Erhaltungszustand. Alle Arten nehmen in Schleswig-Holstein im Bestand zu oder sind auf hohem Niveau stabil. Alle Vogelarten sind nach 7 BNatSchG als europäische Vogelarten besonders geschützt. Die Greifvögel und Eulen sind nach 7 (2) Nr. 14 BNatSchG streng geschützt. Tabelle 3: Artenliste der festgestellten Vogelarten. Status im Untersuchungsgebiet: b: Brutvogel; tr: Teilrevier; ng: Nahrungsgast; Trend = Bestandstrend in Schleswig-Holstein nach KNIEF et al. (2010): / = stabil, + = leicht zunehmend; Rote-Liste- Status nach KNIEF et al. (2010) und SÜDBECK et al. (2007). - = ungefährdet; Anz. = Anzahl Brutreviere, = nur Nahrungsgebiet Art Status Trend SH DE Anz. Gehölzbrüter Amsel, Turdus merula b / Blaumeise, Parus caeruleus b Buchfink, Fringilla coelebs b / Grauschnäpper, Muscicapa striata b Heckenbraunelle, Prunella modularis b Kernbeißer, Coccothraustes coccothraustes b Kleiber, Sitta europaea b Kohlmeise, Parus major b Mönchsgrasmücke, Sylvia atricapilla b Rotkehlchen, Erithacus rubecula b / Zaunkönig, Troglodytes t. b Zilpzalp, Phylloscopus collybita b Arten mit großen Revieren > 5 ha 6

7 Kap. 2 Bestandsdarstellungen Art Status Trend SH DE Anz. Buntspecht, Dendrocopos medius ng Eichelhäher, Garrulus glandarius b/tr Saatkrähe, Corvus frugilegus b/tr / Rabenkrähe, Corvus corone b/tr Ringeltaube, Columba palumbus b/tr Die Brutvogelwelt besteht aus weit verbreiteten und häufigen Laubwaldvogelarten. Diese Arten sind in allen Wäldern verbreitet und fehlen in Schleswig-Holstein nur dort, wo Laubwälder fehlen. Eine Besonderheit ist die Saatkrähenkolonie. Die Brutbäume befinden sich im südöstlichen Teil des Untersuchungsgebietes. Im Untersuchungsgebiet befindet sich nur ein Teil der Gesamtkolonie, die wesentlich mehr Nester aufweist und sich mit ihrem Hauptteil südlich und östlich des Untersuchungsgebietes befindet. 2.6 Potenziell vorhandenes Haselmausvorkommen Bad Segeberg liegt nach BORKENHAGEN (2011) im Verbreitungsgebiet der Haselmaus (Muscardinus avellanarius). Sie besiedelt Wälder, Parklandschaften, Feldgehölze und Gebüsche (MEINIG et al. 2004, JUŠKAITIS & BÜCHNER 2010). Von besonderer Bedeutung sind sonnige und fruchtreiche Gebüschlandschaften. Sie benötigt, dichte, fruchttragende und besonnte Hecken, die hier nicht vorkommen. An den Gehölzrändern wurde intensiv nach Kobeln und Fraßspuren gesucht, jedoch keine gefunden. Die Haselmaus nutzt relativ kleine Reviere (< 1 ha) und ist wenig mobil. Ortswechsel beschränken sich gewöhnlich auf wenige 100 m (MEINIG et al. 2004). Ein Vorkommen der Haselmaus ist nicht anzunehmen. 2.7 Weitere Arten des Anhang IV Weitere Artengruppen mit Arten des Anhang IV können ausgeschlossen werden, da offenkundig keine entsprechenden Lebensräume im Untersuchungsgebiet vorhanden sind. Alle Arten der Hochmoore, Küsten, Seeufer, Trockenrasen und Heiden können ausgeschlossen werden, denn diese Lebensräume fehlen hier gänzlich. Die beiden Holzkäferarten Heldbock (Cerambyx cerdo) und Eremit (Osmoderma eremita) benötigen sehr spezielle, große totholzreiche Bäume, die hier nicht vorhanden sind. Die Käferart Eremit (Osmoderma eremita) kann in mächtigen, alten Laubbäumen vorkommen. Die bis zu 7,5 cm großen Larven des Eremiten leben 3-4 Jahre im Mulm von Baumhöhlen, die z.b. von Spechten angelegt worden sind. Eine Larve benötigt zu ihrer Entwicklung mindestens 1 l Mulm. Brutstätte des Eremiten kann fast jeder Laubbaum sein, der einen Mindestdurchmesser von ca. 80 7

8 Kap. 3 Beschreibung des Vorhabens und seiner Wirkungen Zentimetern hat und große Höhlungen im Stamm oder an Ästen aufweist. Bevorzugt werden aber die ganz alten Bäume. Solch große Bäume mit großen Höhlungen sind hier nicht vorhanden. Alle zur Fällung vorgesehenen Bäume wurden im Hinblick auf das Vorhandensein von Höhlen betrachtet, jedoch keine Höhle gefunden. In Schleswig-Holstein kommen nur 4 sehr seltene Pflanzenarten des Anhangs IV vor (PETERSEN et al. 2003): Apium repens (Kriechender Scheiberich) (Feuchtwiesen, Ufer) Luronium natans (Froschzunge) (Gewässerpflanze) Oenanthe conioides (Schierlings-Wasserfenchel) (Süßwasserwatten) Hamatocaulis vernicosus (Firnisglänzendes Sichelmoos) (Moore, Nasswiesen, Gewässerufer) Diese Pflanzenarten des Anhangs IV benötigen ebenfalls sehr spezielle Standorte und können hier nicht vorkommen. 3 Beschreibung des Vorhabens und seiner Wirkungen Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein möchte zusätzliche Räumlichkeiten für Tagungsräume, einen Plenarsaal und Büros errichten. Die neuen Räumlichkeiten sollen durch einen Anbau und die Aufstockung eines vorhandenen Gebäudes geschaffen werden. Vorgesehen sind die Erhöhung der zulässigen Vollgeschosse sowie die Vergrößerung der überbaubaren Grundstücksfläche bis auf den rückwärtigen Bereich (Flurstück 33/21) nördlich des Kurparkes Die Planung liegt in einem Vorentwurf vom vor (Abbildung 3). Das Flurstück 33/21 wird erstmalig überbaubar. Hier soll der Erweiterungsbau errichtet werden. Dazu wird die südliche Baugrenze entsprechen dem geplanten Anbau im rückwärtigen Bereich erweitert. 8

9 Kap. 3 Beschreibung des Vorhabens und seiner Wirkungen Abbildung 3: Ausschnitt aus dem Vorentwurf vom Bezüglich des zu fällenden Baumbestandes wurde in Abstimmung mit dem MELUR ( ) eine Regelung gefunden, die es ermöglicht, im Bereich östlich des Gebäudes die Bäume weitgehend zu erhalten (Abbildung 4). Insgesamt werden 14 Laubbäume beseitigt. Die betroffene Fläche umfasst ca m 2 (Abbildung 5). Für den Verlust an Waldfläche ist Ausgleich im Verhältnis 1:3 vorgesehen. Der Bereich südlich des neuen Gebäudes wird als parkartige Fläche mit Ziergehölzen neu gestaltet. 9

10 Kap. 3 Beschreibung des Vorhabens und seiner Wirkungen Abbildung 4: Lage der zu fällenden Bäume (helle Kreise) und der zu erhaltenden (graue Kreise). Baum 3 bleibt zusätzlich erhalten (aus Lageplan Baumbestand und Baumerhalt, ) Abbildung 5: Lage der beanspruchten Flächen für Neubau und Baumfällung im Luftbild aus Google-Earth 10

11 Kap. 3 Beschreibung des Vorhabens und seiner Wirkungen Die Wirkungen des Baubetriebes werden im Rahmen des im Hochbau üblichen liegen. Spezielle Arbeiten, die besonderen Lärm oder Schadstoffemissionen verursachen, sind nicht vorgesehen. Die Schadstoffbelastung durch die Emissionen des Baubetriebes wird sich nach dem Stand der Technik im bei modernen Baumaschinen üblichen Rahmen halten und daher keine merklichen Veränderungen an der Vegetation oder der Gesundheit von Tieren im Umfeld der Baustelle hervorrufen. Zum Brutvogelschutz wird der eventuell zu entnehmende Gehölzbestand gemäß der allgemein gültigen Regelung des 27a LNatSchG in der Zeit nach dem 30. September und vor dem 15. März beseitigt. Vorgesehen ist eine fledermausgerechte Beleuchtung (Lichtmanagement) der vorhandenen Bestandsgebäude, des Neubaus sowie der Außenanlagen. Dazu wird derzeit ein Konzept entwickelt. 3.1 Wirkungen auf Vögel Von Bedeutung für die vorkommenden Vögel (Tabelle 3) ist der Verlust von Gehölzmasse (14 Laubbäume) bzw. Fläche (ca m2). Der Verlust an Waldfläche wird durch Waldausgleich im Verhältnis 1:3 kompensiert. Zudem entstehen mit den Ziergehölzen und bäumen in der parkartigen Fläche südlich des neuen Gebäudes neue Gehölze, so dass sich für Gehölzvögel der Lebensraum langfristig nicht verkleinert. Die vorkommenden Arten (Tabelle 3), die (mit Ausnahme der Saatkrähe) typische Arten der Gehölze (Brutplatz und Nahrungsraum) sind, verlieren mit ca. 0,1 ha Gehölzen einen kleinen Teil ihres Lebensraums. Die betroffene Fläche macht bei allen dort vorhandenen Revieren nur einen Teil des Lebensraumes aus, so dass auch bei Arten mit relativ kleinen Revieren kein komplettes Brutrevier zerstört o- der so beschädigt wird, dass es seine Funktion verliert, weil wesentliche Revierteile verloren gehen. In der Realität wird es zudem so sein, dass vorhandene Reviere nur angeschnitten werden, und nicht der gesamte Verlust ein Revier konzentriert trifft. Alle hier betroffenen Gehölzvogelarten sind im Bestand auf hohem Niveau stabil oder nehmen in Schleswig-Holstein tendenziell zu (vgl. Tabelle 3). Ursache ist das allgemeine Zunehmen des Gehölzanteils in Schleswig-Holstein, so dass zu erwarten ist, dass für Gehölzbrüter auf lange Sicht kontinuierlich Ausweichmöglichkeiten im Umfeld entstehen. Es kommt daher auch kurzfristig (bis zum Aufwachsen des Waldausgleichs) nicht zu einer für die Population erheblichen Verminderung des Brutbestandes bzw. des Brutplatzangebots. Die Saatkrähenkolonie ist weit genug entfernt, so dass sie nicht betroffen ist. 11

12 Kap. 3 Beschreibung des Vorhabens und seiner Wirkungen Tabelle 4: Wirkungen des Vorhabens auf Vögel. Begründung der Folgen der Vorhabenswirkungen im Text (siehe I-II). Wirkung des Vorhabenkungen Folgen der Vorhabenswir- Art (Anzahl) Alle Arten der Tabelle 3 mit nur Nah- Teiles des Nahrungshade möglich (I). Geringer Verlust eines Ausweichen in benachbartes Gelänrungsflächen im Untersuchungsgebiebitats oder Arten mit großen Revieren Arten des Baumbestandes ( Gehölzbrüter ) Geringer Verlust von Brutplatz und Nahrungshabitat. Neuschaffung durch neue Gehölze Kein Verlust von Revieren (II). I. Ausweichen in benachbarte Biotope möglich. Ringeltauben, Elstern und Rabenkrähen können als sehr anpassungsfähige Arten mit großen Revieren bzw. Nahrungssuchradien bei Verlust der Grünlandflächen problemlos in die Umgebung ausweichen. Im Umfeld (Abbildung 1) bleiben genug ähnliche Flächen erhalten, so dass die ökologischen Funktionen erhalten bleiben. II. Kein Verlust von Revieren. Diese Arten nutzen fast ausschließlich den dichteren Gehölzbestand als Brutstandort. Durch Gehölzverluste gehen nur 0,1 ha Revierfläche verloren. Zudem entstehen durch den Waldausgleich und mit den Ziergehölzen neue Gehölze, so dass am Ende kein Nettoverlust an Lebensraum eintritt. Die hier mit Brutrevieren vorkommenden Arten bauen in jedem Jahr ein neues Nest, so dass außerhalb der Brutzeit keine dauerhaft genutzten Fortpflanzungsstätten vorhanden sind. Die hier vorkommenden Vögel gehören sämtlich zu den weniger störungsempfindlichen Arten. Baumaßnahmen in der Umgrenzung des B-Plangebietes werden kaum weiter reichen als die Baustelle. Es kommt also nicht zu bedeutenden Störungen über die Baustelle hinaus. Im Übrigen wären die vorkommenden Arten häufig und ungefährdet, so dass selbst die Störung einzelner Brutpaare nicht zu erheblichen Störungen im Sinne des 44 BNatSchG führen würde, da der lokale Erhaltungszustand günstig bleiben würde. 12

13 Kap. 3 Beschreibung des Vorhabens und seiner Wirkungen 3.2 Wirkungen auf Fledermäuse Fledermausquartiere sind in den zur Fällung vorgesehenen Bäumen nicht vorhanden und werden daher von der Planung nicht beeinträchtigt. Die Nahrungsflächen von Fledermäusen werden durch den Verlust von 0,1 ha Waldfläche verkleinert. Aufgrund ihres großen Aktionsradius können die vorhandenen Arten (z.b. in die übrigen Gehölze und Seeufer - Abbildung 1) ausweichen. Dass damit Quartiere außerhalb des Untersuchungsgebietes einen wichtigen Teil ihrer Nahrungsquellen verlieren und somit so beschädigt werden, dass sie ihre Funktion verlieren, ist nicht zu erwarten. Langfristig wird dieser Verlust quantitativ durch den Waldausgleich kompensiert. Für die Fledermauspopulationen in Schleswig-Holstein entsteht dadurch wieder neuer Nahrungsraum. Besonders beachtet werden muss hier die Funktion des Gehölzes am Ostrand der Gebäude als lichtarmer Durchflugskorridor für Fledermäuse. Er hat große Bedeutung für die Fledermauspopulation insbesondere in der Segeberger Kalkhöhle (Kap. 2.3). Würde von dem Plenargebäude eine über den Status quo hinaus gehende Lichtimmission erfolgen, würde sich der für die Fledermäuse nutzbare Teil des Flugkorridors, der in diesem Bereich aufgrund der aktuellen Beleuchtungssituation seine geringste Ausdehnung hat, deutlich verkleinern. Da im Raum Bad Segeberg durch die allgemein zunehmende Beleuchtung von Außenflächen die Zahl der möglichen Abflugkorridore aus der Kalkberghöhle bereits reduziert ist, wäre eine weitere Einengung als Minderung der Funktion und damit als Beschädigung der Ruhestätte Winterquartier in der Segeberger Kalkhöhle zu werten. Aufgrund der mit dem MELUR abgestimmten Vorgehensweise bei der Baumfällung und in Kombination mit einer fledermausfreundlichen Gestaltung und Betriebsführung der Beleuchtung bleibt die Funktion des Durchflugskorridors für Fledermäuse erhalten. 13

14 Kap. 4 Artenschutzprüfung 4 Artenschutzprüfung Im Abschnitt 5 des Bundesnaturschutzgesetzes sind die Bestimmungen zum Schutz und zur Pflege wild lebender Tier- und Pflanzenarten festgelegt. Neben dem allgemeinen Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen ( 41) sind im 44 strengere Regeln zum Schutz besonders und streng geschützter Arten festgelegt. In diesem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag werden die Bestimmungen des besonderen Artenschutzes nach 44 Abs. 1 BNatSchG behandelt. 4.1 Zu berücksichtigende Arten Bei der Feststellung der vorkommenden und zu betrachtenden betroffenen Arten wird unterschieden, ob sie nach europäischem (FFH-RL, VSchRL) oder nur deutschem Recht geschützt sind. Im BNatSchG ist klargestellt, dass für nach 15 BNatSchG zulässige Eingriffe sowie für Vorhaben in Gebieten mit Bebauungsplänen nach 30 BauGB, während der Planaufstellung nach 33 BauGB und im Innenbereich nach 34 BauGB die artenschutzrechtlichen Verbote nur noch bezogen auf die europäisch geschützten Arten, also die Arten des Anhang IV der FFH- Richtlinie und die europäischen Vogelarten, gelten. Für Arten, die nur nach nationalem Recht (z.b. Bundesartenschutzverordnung) besonders geschützt sind, gilt der Schutz des 44 (1) BNatSchG nur für Handlungen außerhalb von nach 15 BNatSchG zugelassenen Eingriffen. Eine Rechtsverordnung nach 54 (Abs. 1) Nr. 2 BNatSchG ist noch nicht erlassen. Im hier vorliegenden Fall betrifft das Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie (Fledermäuse) und alle Vogelarten Zu berücksichtigende Lebensstätten von europäischen Vogelarten Nach 44 BNatSchG ist es verboten, europäischen Vogelarten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten, sie erheblich zu stören oder ihre Entwicklungsformen, Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Der Tatbestand des Tötens, Verletzens oder der Entnahme von Individuen sowie des Störens wird durch die Wahl des Rodungszeitpunktes von Gehölzen und der Baufeldfreimachung im Winterhalbjahr vermieden. Es verbleibt in dieser Untersuchung die Frage nach der Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Fortpflanzungsstätten sind die Nester der Vögel incl. eventueller dauerhafter Bauten, z.b. Spechthöhlen. Für Brutvögel, die sich jedes Jahr einen neuen Nistplatz suchen, ist das Nest nach dem Ausfliegen der letzten Jungvögel funktionslos ge- 14

15 Kap. 4 Artenschutzprüfung worden und eine Zerstörung des alten Nestes somit kein Verbotstatbestand. In diesen Fällen ist das gesamte Brutrevier als relevante Lebensstätte heranzuziehen: Trotz eventueller Inanspruchnahme eines Brutplatzes (z.b. altes Nest) kann von der Erhaltung der Brutplatzfunktion im Brutrevier ausgegangen werden, wenn sich innerhalb des Reviers weitere vergleichbare Brutmöglichkeiten finden, an denen die Brutvögel ihr neues Nest bauen können. In diesem Fall ist die Gesamtheit der geeigneten Strukturen des Brutreviers, in dem ein Brutpaar regelmäßig seinen Brutplatz sucht, als relevante Lebensstätte (Fortpflanzungs- und Ruhestätte) anzusehen. Soweit diese Strukturen ihre Funktionen für das Brutgeschäft trotz einer teilweisen Inanspruchnahme weiter erfüllen, liegt keine nach 44 relevante Beschädigung vor. Vogelfortpflanzungs- und Ruhestätten sind also dann betroffen, wenn ein ganzes Brutrevier, indem sich regelmäßig genutzte Brutplätze befinden, beseitigt wird. Das ist z.b. dann der Fall, wenn die Fläche eines beseitigten Gehölzes ungefähr der halben Größe eines Vogelreviers entspricht. Zu betrachten ist also, ob Brutreviere von europäischen Vogelarten beseitigt werden. Diese Frage wird in Kap. 3.1 beantwortet: Es werden keine Brutreviere von mit Fortpflanzungsstätten vorkommenden Arten beseitigt oder beschädigt Zu berücksichtigende Lebensstätten von Fledermäusen Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Fledermäusen sind ihre Quartiere. Die potenziellen Tagesquartiere von Spalten bewohnenden Arten gelten nach der derzeitigen Diskussion nicht als zentrale Lebensstätten und damit nicht als Fortpflanzungs- und Ruhestätten im Sinne des 44 BNatSchG, denn sie sind i.d.r. so weit verbreitet, dass praktisch immer ausgewichen werden kann. Jagdgebiete gehören nicht zu den in 44 aufgeführten Lebensstätten, jedoch können sie für die Erhaltung der ökologischen Funktion der Fortpflanzungsstätten Bedeutung erlangen. Das trifft dann zu, wenn es sich um besonders herausragende und für das Vorkommen wichtige limitierende Nahrungsräume handelt. Flugkorridore sind insofern von Bedeutung, als sie für die Funktion von Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Bedeutung sind, denn es müssen ausreichende Verbindungen zwischen den verschiedenen Teillebensräumen einer Population bestehen. Eine solche bedeutende Verbindungsstraße besteht hier (Kap. 2.3). Durch das Vorhaben geht keine potenzielle Fortpflanzungs- und Ruhestätte von Fledermäusen direkt verloren (Kap. 3.2). Es gehen keine Nahrungsräume in so bedeutendem Umfang verloren, dass es zum Funktionsverlust eventuell vorhandener, benachbarter Fortpflanzungsstätten kommt. Der bedeutende Flugkorridor bleibt mit den entsprechenden Maßnahmen erhalten. 15

16 Kap. 4 Artenschutzprüfung 4.2 Prüfung des Eintretens der Verbote nach 44 Die zutreffenden Sachverhalte werden dem Wortlaut des 44 (1) BNatSchG stichwortartig gegenübergestellt. Nach 44 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten (Zugriffsverbote) 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, a. Dieses Verbot wird im Hinblick auf Vögel und Fledermäuse nicht verletzt, da die Fällung der Gehölze und Arbeiten zur Baufeldräumung nach bzw. vor der Brutzeit der Vögel beginnen (allgemein gültige Regelung 27a LNatSchG-SH). Das Verbot wird also nicht verletzt. 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, b. Dieses Verbot wird nicht verletzt, da die Arbeiten zur Baufeldräumung (z.b. Rodung von Gehölzen) vor der Brutzeit der Vögel beginnen. Der Baubetrieb führt nicht zu erheblichen Störungen der umgebenden Tierwelt, da alle in der Umgebung potenziell vorkommenden Arten nicht besonders störanfällig sind. 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, c. Fortpflanzungsstätten von Vögeln werden nicht beschädigt (Kap. 3.1). Lebensstätten von Fledermäusen werden nicht beschädigt (Kap. 3.2). 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. d. Solche Pflanzen kommen hier nicht vor. Bei einer Verwirklichung des Vorhabens kommt es demnach nicht zum Eintreten eines Verbotes nach 44 (1) BNatSchG, wenn die Beleuchtung fledermausfreundlich gestaltet wird. 16

17 Kap. 5 FFH-Verträglichkeitsprüfung 5 FFH-Verträglichkeitsprüfung Das geplante Vorhaben liegt in der Nähe der FFH - Gebiete Ihlsee ( ), Segeberger Kalkberghöhlen ( ) und Travetal. Für Vorhaben, die solche Gebiete beeinträchtigen könnten, ist eine Verträglichkeitsprüfung nach Art. 6 (3) FFH-Richtlinie, 34 BNatSchG bzw. 30 LNatSchG durchzuführen. Zu untersuchen ist, ob das geplante Vorhaben einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Natura Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen führen kann. Abbildung 6: Lage der Natura 2000 Gebiete und des Vorhabens (roter Pfeil) 17

18 Kap. 5 FFH-Verträglichkeitsprüfung 5.1 Übersicht über das Natura Gebiet DE Ihlsee Das Natura 2000 Gebiet DE hat den Namen Ihlsee. Es hat eine Größe von 42 ha. Es umfasst einen kleinen See mit angrenzenden Laubwaldbeständen. Der Ihlsee ist ein nährstoff- und kalkarmer Klarwassersee (3110), der sich durch eine charakteristische Unterwasser- und Uferrandvegetation auszeichnet. Typisch ist das Auftreten von Pflanzenarten der Strandlings- und Zwergbinsengesellschaften wie Strandling (Litorella uniflora) und Seebrachsenkraut (Isoetes lacustris) sowie von Wasserlobelie (Lobelia dortmanna), Tausendblatt (Myriophyllum alterniflorum) und Uferhahnenfuß (Ranunculus reptans). Der Ihlsee repräsentiert einen für das Schleswig-Holsteinische Hügelland extrem seltenen Gewässertyp. Die Bestände des angrenzenden Ihlwaldes werden überwiegend von Bruchwald eingenommen, kleinflächig kommt bodensaurer Eichenwald (9190) vor. Der Gesamtkomplex ist Lebensraum von Bechstein- und Teichfledermaus sowie des Moorfrosches. Das übergreifende Schutzziel ist dementsprechend die Erhaltung des Klarwassersees mit seiner charakteristischen Unterwasser- und Uferrandvegetation einschließlich der Bestände des angrenzenden Ihlwaldes. 5.2 Erhaltungsziele des Natura 2000 Schutzgebietes Ihlsee Die Erhaltungsziele für das Schutzgebiet sind im Internet unter veröffentlicht (LANDESPORTAL SH 2015). Sie werden im Folgenden wiedergegeben Erhaltungsgegenstand Das Gebiet ist für die Erhaltung folgender Lebensraumtypen des Anhang I sowie Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie von besonderer Bedeutung: 3110 Oligotrophe, sehr schwach mineralische Gewässer der Sandebenen (Littiorelletalia uniflorae), 9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur von Bedeutung: 1318 Teichfledermaus (Myotis dasycneme) 1323 Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteini) 18

19 Kap. 5 FFH-Verträglichkeitsprüfung Übergreifende Ziele Erhaltung des für das Schleswig-Holsteinische Hügelland extrem seltenen oligotrophen, kalkarmen Ihlsees mit charakteristischer Ufer bzw. Verlandungs- und Unterwasservegetation Ziele für Lebensraumtypen und Arten von besonderer Bedeutung Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustandes der im Erhaltungsgegenstand genannten Lebensraumtypen und Arten. Es werden noch detailliertere Ziele angegeben, die sich alle auf die Standorteigenschaften des oligotrophen Gewässers und seiner Kontaktlebensräume beziehen und auf die Struktur und Qualität des Eichenwaldes. Diese Zielsetzungen werden vom Vorhaben eindeutig nicht beeinflusst, so dass auf eine umfangreiche Darstellung verzichtet werden kann. 5.3 Übersicht über das Natura Gebiet DE Segeberger Kalkberghöhlen Das Natura 2000 Gebiet DE hat den Namen Segeberger Kalkberghöhlen. Es hat eine Größe von nur 3 ha. Es liegt im Zentrum der Stadt Bad Segeberg und umfasst eine natürlich entstandene Gipshöhle sowie einen Teil der Umgebung u.a. ein naturnahes Kleingewässer. Die Segeberger Kalkberghöhlen beherbergen das größte bekannte Fledermausvorkommen Deutschlands. Die Nutzung der Höhle durch Fledermäuse findet ganzjährig statt. Während des Winterhalbjahres verbringen hier alljährlich etwa Wasserfledermäuse, Fransenfledermäuse, 500 Bechsteinfledermäuse, 50 Teichfledermäuse sowie einzelne Große Mausohren, Bartfledermäuse und Braune Langohren die Zeit des Winterschlafs. Von Mai bis Juli wird die Höhle von offenbar umherstreifenden Fledermausmännchen sporadisch aufgesucht. Derartige Einflüge betreffen mehrere Arten und können bis zu 600 Tiere pro Tag umfassen. Die Höhle ist damit nicht nur als Winterquartier, sondern im gesamten Jahresverlauf für Tausende von Fledermäusen vermutlich aus großen Teilen Schleswig-Holsteins und darüber hinaus von zentraler Bedeutung. Eine weitere Besonderheit der Höhle ist das Auftreten des nur hier vorkommenden Segeberger Höhlenkäfers (Chlidera holsatica). Die Segeberger Höhle ist als das größte bekannte Fledermausquartier Deutschlands, unter anderem mit den weltweit größten bekannten Ansammlungen von Fransen- und Bechsteinfledermäusen, besonders schutzwürdig. 19

20 Kap. 5 FFH-Verträglichkeitsprüfung Das übergreifende Schutzziel ist dementsprechend die Erhaltung der einzigen natürlichen Gips-Großhöhle Norddeutschlands, insbesondere als herausragender Lebensraum für zahlreiche Fledermausarten und des Segeberger Höhlenkäfers. 5.4 Erhaltungsziele des Natura 2000 Schutzgebietes Segeberger Kalkhöhlen Die Erhaltungsziele für das Schutzgebiet sind im Internet unter veröffentlicht (LANDESPORTAL SH 2015). Sie werden im Folgenden wiedergegeben Erhaltungsgegenstand Das Gebiet ist für die Erhaltung folgender Lebensraumtypen des Anhang I sowie Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie von besonderer Bedeutung: 8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen, 1318 Teichfledermaus (Myotis dasycneme) 1323 Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteini) 1324 Großes Mausohr (Myotis myotis) Übergreifende Ziele Erhaltung der einzigen natürlichen Gips-Großhöhle Norddeutschlands, insbesondere als herausragender, der größte Fledermausvorkommen Deutschlands bildender Lebensraum für zahlreiche Fledermausarten der Anhänge II und IV der FFH- Richtlinie und als Lebensraum des endemischen Segeberger Höhlenkäfers (Chlidera holsatica) Ziele für Lebensraumtypen und Arten von besonderer Bedeutung Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustandes der im Erhaltungsgegenstand genannten Lebensraumtypen und Arten. Dazu ist insbesondere zu beachten die Erhaltung des Höhlenklimas, der charakteristischen Tier- und Pflanzenarten, der ungestörten Bereiche und der für Fledermäuse ungestörten Erreichbarkeit der Quartiere. 5.5 Übersicht über das Natura Gebiet DE Travetal Das Natura 2000 Gebiet DE hat den Namen Travetal. Es hat eine Größe von 1280 ha und umfasst den Mittel- und Unterlauf der Trave mit Nebengewässern und Bachschluchten. Die Trave hat eine große Bedeutung für den weit- 20

21 Kap. 5 FFH-Verträglichkeitsprüfung räumigen Verbund verschiedener Lebensräume des Östlichen Hügellandes bis hin zur Ostsee. Die Trave ist in wenigen Abschnitten naturnah mit Vorkommen flutender Vegetation (3260), begleitenden feuchten Hochstaudenfluren (6430) und Röhrichten ausgeprägt. Besonders hervorzuheben ist das Vorkommen von kalkreichen Niedermooren (7230) sowie Salzquellen und Salzmooren zwischen Sühlen und Bad Oldesloe. Die Vegetation auf Salzstandorten ist dem prioritären Lebensraumtyp der Salzwiesen des Binnenlandes (1340) zuzuordnen. Am Traveufer im Bereich der Tralauer Salzquellen treten zudem Reste des prioritären Lebensraumtyps der Auwälder (91E0) auf. Am Travehang befinden sich mehrere tief und meist sehr steil eingeschnittene Bachschluchten. Sie werden überwiegend von Wald eingenommen. Während in flacheren Bereichen Waldmeister-Buchenwälder (9130) vorkommen, sind in steileren Bereichen Eichen-Hainbuchenwälder (9160) und der prioritäre Lebensraumtyp der Schluchtwälder (9180) ausgeprägt. Im Schluchtgrund verlaufen überwiegend naturnah ausgeprägte kleine Bäche. Einige Schluchten weisen breitere Talsohlen auf. Dort sind schmale Überflutungsbereiche vorhanden, in denen von Erlen dominierte Säume des prioritären Lebensraumtyps des Auwaldes (91E0) vorkommen. Die naturnahen Niederungsbereiche mit den begleitenden Gehölzbeständen sind Lebensraum unter anderem der Teichfledermaus. Weiterhin sind im Gebiet nährstoffreiche Seen (3150) sowie Schwing- und Übergangsmoore (7140) nachgewiesen. Aufgrund der Gewässergröße, des freien Zugangs zur Ostsee und der in Teilbereichen erhaltenen naturnahen Gewässerstruktur sind die Trave sowie einige ihrer kleineren Zuflüsse für Bachneunaugen und Fische von Bedeutung. Die Gemeine Flussmuschel (Unio crassus) und der Moorfrosch (Rana arvalis) kommen vor. Das gesamte Gewässersystem der Trave ist zudem Lebensraum des Fischotters. Es ist aufgrund des weiträumigen Verbundes verschiedener Lebensraumtypen in Verbindung mit der Bedeutung für Neunaugen und Fische sowie Tierarten mit großräumigen Lebensraumansprüchen besonders schutzwürdig. Das übergreifende Schutzziel für das Travetal ist dem entsprechend die Erhaltung des ökologischen Verbundes verschiedener Lebensräume und intakter Talräume. Insbesondere soll die Funktion als Wanderkorridor zwischen dem Östlichen Hügelland und der Ostsee sowie die Bedeutung für Neunaugen, Fische und die Gemeine Flussmuschel erhalten werden. Besonders wichtig sind hierbei die Erhaltung weitgehend naturnaher Gewässerstrecken, des vielfältigen, in Teilbereichen noch dynamischen Erscheinungsbildes der Trave und eines naturraumtypischen Wasserhaushaltes sowie einer guten Wasserqualität. 5.6 Erhaltungsziele des Natura 2000 Schutzgebietes Travetal Die Erhaltungsziele für das Schutzgebiet sind im Internet unter veröffentlicht (LANDESPORTAL SH 2015). 21

22 Kap. 5 FFH-Verträglichkeitsprüfung Erhaltungsgegenstand Das Gebiet ist für die Erhaltung folgender Lebensraumtypen des Anhang I sowie Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie und von Vogelarten von besonderer Bedeutung: 1340* Salzwiesen im Binnenland 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion-fluitanis und des Callitricho-Batrachion 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe 7230 Kalkreiche Niedermoore 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) 9160 Subatlantischer und mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Hainbuchenwald (Carpinion betuli) 9180* Schlucht- und Hangmischwald (Tilio Acerion) 91E0* Auwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicon albae) 1149 Steinbeißer (Cobitis taenia) 1095 Meerneunauge (Petromyzon marinus) 1096 Bachneunauge (Lampetra planeri) 1099 Flussneunauge (Lampetra fluviatilis) 1318 Teichfledermaus (Myotis dasycneme) 1032 Kleine Flussmuschel, Gemeine Flussmuschel (Unio crassus) von Bedeutung: 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions der Hydrocharitions 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore 1355 Fischotter (Lutra lutra) Übergreifende Ziele Erhaltung eines weiträumigen ökologischen Verbundes verschiedener Lebensräume und intakter Talräume auch als Wanderkorridor für Arten. Besondere Bedeutung kommt dabei der Erhaltung naturnaher Gewässerstrecken und dem vielfälti- 22

23 Kap. 5 FFH-Verträglichkeitsprüfung gen, in Teilbereichen noch dynamischen Erscheinungsbild der Trave mit Tunnelund Durchbruchstälern im Wechsel mit weitläufigen Niederungen einschließlich der offenen Seitengewässer zu. Zu erhalten ist das Gewässersystem der Trave auch als Lebensraum u.a. einer ursprünglichen Molluskenfauna, des Steinbeißers, des Bachneunauges sowie des Fluss- und Meerneunauges. Die Erhaltung eines naturraumtypischen Wasserhaushalts und einer guten Wasserqualität ist im gesamten Gebiet erforderlich. Für die Lebensraumtypen 1340*, 7230, 9180*, 91E0* und die Art 1032 soll ein günstiger Erhaltungszustand im Einklang mit den Anforderungen von Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur sowie den regionalen und örtlichen Besonderheiten wiederhergestellt werden Ziele für Lebensraumtypen und Arten von besonderer Bedeutung Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustandes der im Erhaltungsgegenstand genannten Lebensraumtypen. Es werden noch detailliertere Ziele angegeben, die sich alle auf die Standorteigenschaften der Gewässerlebensräume und der Kontaktlebensräume beziehen und auf die Struktur und Qualität der terrestrischen Lebensräume. Diese Zielsetzungen werden vom Vorhaben eindeutig nicht beeinflusst, so dass auf eine umfangreiche Darstellung verzichtet werden kann. Von den Arten kann nur die Teichfledermaus eine Beziehung zum Untersuchungsgebiet haben, so dass hier nur ihre speziellen Zielsetzungen mitgeteilt werden: Erhaltung der vorhandenen Wochenstuben, der Trave und ihrer Seitengewässer als störungsarmes Fließgewässersystem und größerer Gewässer in der Niederung- mit naturnahen Uferbereichen und offenen Wasserflächen, von Jagdgebieten mit reichem Insektenangebot, von Stollen und Bunkern und anderen unterirdischen Quartieren als Überwinterungsgebiete. 5.7 Beschreibung des Vorhabens und seiner Wirkung auf die Erhaltungsziele Eine Beschreibung des Vorhabens findet sich in Kapitel 3. Die Wirkungen auf die betroffenen Tiere sind in Kap. 3.1 und 3.2 dargestellt. 23

24 Kap. 5 FFH-Verträglichkeitsprüfung Wirkung auf die Erhaltungsziele Fledermäuse sind die Erhaltungsziele des FFH-Gebietes Segeberger Kalkberghöhlen (Kap. 5.4). Von den in Kap. 5.2 dargestellten Erhaltungszielen des FFH- Gebietes Ihlsee sind nur die beiden Fledermausarten betroffen. Da keine flächigen Lebensraumtypen des FFH-Gebietes betroffen sind, treten dort keine Wirkungen des Vorhabens auf. Das gilt auch für das FFH-Gebiet Travetal (Kap. 5.6). Auch alle dort aufgeführten Tierarten sind nicht betroffen. Die Wirkung des Vorhabens auf Fledermäuse wird in Kap. 3.2 dargestellt. Quartiere und Nahrungsgebiete werden nicht oder nur gering beeinträchtigt. Der bedeutende Flugkorridor Lohmühlentrasse bleibt durch die Maßnahmen zur Baumerhaltung und Lichtvermeidung im bisherigen Umfang bestehen. Es entstehen dadurch keine Beeinträchtigungen für die Funktion der Segeberger Kalkberghöhlen als Fledermausquartier. 5.8 Beurteilung der vorhabensbedingten Wirkungen Nach 34 BNatSchG (Artikel 6 Abs. 3 der FFH - Richtlinie) müssen Pläne und Projekte auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Gebietes gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Europäischen Vogelschutzgebietes überprüft werden. Es geht darum, dass das Gebiet als solches mit der Gesamtheit seiner Erhaltungsziele nicht beeinträchtigt wird. In Kapitel 5 und 5.7 wurden die möglichen Wirkfaktoren durch das Vorhaben dargestellt. Die zu schützenden Objekte oder Zustände sind in den Erhaltungszielen aufgeführt. Die Beeinträchtigungen werden in der FFH - Verträglichkeitsstudie an dem Einfluss auf die formulierten Erhaltungsziele und die zu erhaltenden Bestände der jeweiligen Arten bzw. Lebensräume im Schutzgebiet gemessen. Die Darstellung der Schwere der Beeinträchtigung hat diese Erhaltungsziele zum Maßstab. Zunächst wird im ersten Schritt eine Beschreibung der Beeinträchtigungen und damit des Konfliktes gegeben, die für sich genommen noch keine Wertung darstellt. Nachfolgend wird im zweiten Schritt eine Bewertung vorgenommen, indem die Beeinträchtigungen als erheblich oder nicht erheblich eingestuft werden Methode der Konfliktbeschreibung Es werden die Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die einzelnen Erhaltungsziele betrachtet. Danach erfolgt eine Zusammenschau. Die Konfliktbeschreibung erfolgt anhand einer fünfstufigen Skala, die den Grad der Beeinträchtigung wiedergibt. Der Grad der Beeinträchtigung wird an den voraussichtlichen Veränderungen der Bestände der jeweiligen Arten und Lebensraumtypen abgeschätzt. Maßstab sind die in Art. 1, Abs. e und i der FFH-Richtlinie aufgeführten Kriterien 24

25 Kap. 5 FFH-Verträglichkeitsprüfung für günstige Erhaltungszustände (Populationsdynamik, Verbreitungsgebiet, Größe und Qualität des Lebensraumes, Wiederherstellbarkeit). keine Beeinträchtigung Keine Beeinträchtigung liegt vor, wenn die Wirkprozesse nicht relevant sind (grundsätzlich von ihrer Art her oder wegen sehr geringem Ausmaß) oder es zu einer Förderung der Arten bzw. Lebensräume kommt. Struktur, Funktion und Wiederherstellungsmöglichkeit der Lebensräume werden nicht dauerhaft verändert. geringer Beeinträchtigungsgrad (geringe Beeinträchtigung) Die Eingriffe lösen nur geringe, Strukturen, Funktionen und Wiederherstellungsmöglichkeiten kaum verändernde Beeinträchtigungen aus. Die Lebensräume von Arten der Erhaltungsziele werden in ihrer Ausdehnung und Ausprägung nicht verkleinert oder verschlechtert. Die Populationen von Arten der Erhaltungsziele bleiben stabil oder schwanken wie bisher im natürlichen Umfang. mittlerer Beeinträchtigungsgrad (mittlere Beeinträchtigung) Die Lebensräume von Arten der Erhaltungsziele werden in ihrer Ausdehnung und Ausprägung nur geringfügig verändert, so dass sie ihre Funktion weiterhin in vollem Umfang erfüllen können. Im Falle von Arten bedeutet es, dass Mindestflächengrößen oder Mindestqualitäten nicht so stark vermindert werden, dass es zu Populationsrückgängen von Arten der Erhaltungsziele im Gebiet kommt. Punktuell bis lokal wirkende Störungen führen zur Verdrängung einzelner Individuen o- der kleiner Gruppen aus Teilbereichen des Schutzgebietes, die jedoch Ausweichmöglichkeiten haben, so dass der Gesamtbestand oder die Fläche im Schutzgebiet stabil bleibt. hoher Beeinträchtigungsgrad (starke Beeinträchtigung 1 ) Die Eingriffe erreichen ein solches Ausmaß, dass größere Teile der Lebensräume von Erhaltungsziel-Arten verloren gehen oder in ihrer Ausprägung stark verändert werden, so dass die ökologischen Funktionen des Gebietes in Bezug auf die Erhaltung der Schutzziele eingeschränkt werden. Durch Störung oder Veränderung kommt es zur Reduzierung der Populationen oder Verkleinerung der Fläche von Lebensräumen, doch kann ihr größter Teil weiterhin im Gebiet existieren. sehr hoher Beeinträchtigungsgrad (sehr starke Beeinträchtigung) Durch die Eingriffe kommt es zu einem vollständigen Verlust oder es gehen wesentliche Teile der Lebensräume von Erhaltungsziel-Arten verloren bzw. werden in ihrer Ausprägung so stark verändert, dass die ökologischen Funktionen des Gebietes in Bezug auf die Erhaltung der Schutzziele nachhaltig negativ verändert werden. Die Störungen führen zur Verdrängung des überwiegenden Teils der Tiere o- 1 Im folgenden Text wird aus sprachlichen Gründen ein hoher Beeinträchtigungsgrad mit einer starken Beeinträchtigung gleichgesetzt. 25

26 Kap. 5 FFH-Verträglichkeitsprüfung der Pflanzen. Leicht wieder herstellbare Lebensräume werden beinahe vollständig beseitigt Abschätzungsmethode der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen Nach 34 BNatSchG muss das Vorhaben auf seine Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des NATURA 2000 Gebietes überprüft werden. Es geht nach Art. 6 (3) der FFH - Richtlinie darum, dass das Gebiet als solches mit der Gesamtheit seiner Erhaltungsziele nicht beeinträchtigt wird. Im Bundes- und Landesnaturschutzgesetz wird eine Beeinträchtigung des Gebietes als solches mit erheblich bezeichnet. Ergibt die Prüfung der Verträglichkeit, dass der Plan zu erheblichen Beeinträchtigungen des Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen kann, ist er unzulässig. Eine Bewertung der Beeinträchtigungen im Hinblick auf ihre Erheblichkeit für die Erhaltungsziele ist daher nötig. Die Erheblichkeit ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der in jedem Fall einer Konkretisierung bedarf. Entscheidungsrelevant sind die Erhaltungsziele, für deren Erhaltung ein Schutzgebiet gemeldet wurde. Bei Gebieten, die bereits als Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, Naturdenkmal usw. ausgewiesen sind, ergeben sich die Maßstäbe für die Verträglichkeit aus dem Schutzzweck und den dazu erlassenen Vorschriften. Es lassen sich keine allgemeinen Grenzwerte für die Erheblichkeit einer speziellen Beeinträchtigung angeben. Das Ausmaß der akzeptablen Beeinträchtigungen muss deshalb aus der jeweiligen Sachlage argumentativ begründet werden. Als jeweilige Sachlage wird der Erhaltungszustand der jeweiligen Art bzw. des jeweiligen Lebensraums herangezogen. Ziel der FFH-Richtlinie ist der günstige Erhaltungszustand aller Arten und Lebensräume. Erheblich sind alle Beeinträchtigungen, die dazu führen, dass dieses Ziel nicht oder verzögert erreicht wird (bei Arten und Lebensräumen mit derzeit ungünstigem Erhaltungszustand) oder dass das bereits erreichte Ziel (bei Arten und Lebensräumen mit derzeit günstigem Erhaltungszustand) wieder verloren geht. Zu beachten ist dabei nicht nur der quantitative Aspekt, sondern auch der funktionale/ räumliche Beitrag zur Kohärenz des Netzes Natura Die erhebliche Beeinträchtigung eines einzigen Erhaltungszieles reicht aus, um die Unverträglichkeit des Vorhabens zu begründen. 26

27 Kap. 5 FFH-Verträglichkeitsprüfung Beeinträchtigungen von Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie Die in den Erhaltungszielen (Kapitel 5.2.1, und 5.6.1) für die FFH-Gebiete genannten Lebensraumtypen erfahren im jeweiligen Natura 2000 Gebiet keine Beeinträchtigungen, da nicht in die Gebiete eingegriffen wird und das Vorhaben weit entfernt ohne Einwirkung auf die Gebiete durchgeführt wird Beeinträchtigungen von Erhaltungsziel-Arten der FFH- Richtlinie Die hier vorkommenden Fledermäuse nutzen den Gehölzbereich östlich des bestehenden und geplanten Gebäudes als wichtigen Durchflugkorridor (Kap. 2.3). Diese Funktion wird nicht beeinträchtigt (Kap. 3.2) und somit ist für diese Arten keine Beeinträchtigung zu prognostizieren Beeinträchtigung der übergreifenden Erhaltungsziele Die ausformulierten übergreifenden Erhaltungsziele der Natura Gebietes sind in den Kapiteln 5.2.2, 5.2.3, 5.4.2, 5.4.3, und dargestellt. Die dort formulierten allgemeinen Ziele und die konkreter auf Arten und Lebensräume bezogenen Ziele werden in keinem Fall beeinträchtigt. Auch die Erreichbarkeit der Segeberger Kalkberghöhle für Fledermäuse bleibt erhalten (Kap. 3.2). Im Folgenden wird diese Aussage den einzelnen Erhaltungszielen zugeordnet. Die formulierten übergreifenden Erhaltungsziele der Natura Gebiete werden durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt. 5.9 Gesamtübersicht über Beeinträchtigungen, Beurteilung der Erheblichkeit Da das Vorhaben keine Beeinträchtigungen des Natura Gebietes erwarten lässt, ist auch keine erhebliche Beeinträchtigung zu prognostizieren Übersicht über Fernwirkungen und kumulative Betrachtung Da das Vorhaben keine Beeinträchtigungen des Natura Gebietes erwarten lässt, ist auch keine erhebliche Beeinträchtigung zu prognostizieren. Keine Beeinträchtigung kumuliert nicht mit anderen Beeinträchtigungen. Fernwirkungen, die über den unmittelbaren Umgebungsbereich des Vorhabens hinauswirken, sind nicht zu erwarten und können daher auch nicht mit Wirkungen andernorts zusammenwirken, z.b. diese verstärken. 27

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