CAESAR UND DIE HELVETIER
|
|
- Laura Hofer
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 CAESAR UND DIE HELVETIER C) Indizien aus Caesars Text Was immer sonst Caesar mit seinem vielwöchigen Aufenthalt vor Rom am Jahresanfang von 58 v. Chr. bezweckte: Eine Folge war, daß er nicht früh genug im jenseitigen Gallien ankam, um die Helvetier an Ort und Stelle vor ihrem Aufbruch warnen und vor falschen Hoffnungen bewahren zu können. Aber er kam rechtzeitig, um mit den bereits Aufgebrochenen und Versammelten noch zu verhandeln und um ihre kommenden Entscheidungen zu beeinflussen. Waren dies die ersten Verhandlungen zwischen dem neuen Statthalter und den Helvetiern? Oder hat er damit, entgegen dem mit seiner Darstellung bezweckten Eindruck, frühere wieder aufgenommen? Wir haben im bisherigen Teil der vorliegenden Untersuchung1) das letztere vermutet. Anlaß zu dieser Vermutung war neben anderem sein Verhalten während der spanischen Statthalterschaft von 61/60 gegenüber den einheimischen Bergstämmen. Zu seiner ersten Berührung mit den Helvetiern im Frühjahq 8 berichtetcaesar selbstfolgendes (B. G. I, 7, 3ff.): Die Gesandten unter Führung von Nammeius und Verucloetius, von den die Auswanderung mit Entschiedenheit betreibenden Helvetiern geschickt, erbitten Erlaubnis zum friedlichen Durchzug durch die Provinz. Caesar ist abzulehnen gewillt, aber um Zeit zu gewinnen (so scheint er die Leser in seine Taktik einweihen zu wollen), weist er sie an, ad Id. Apr. (am 13. April) wiederzukommen, er müsse sich die Sache ~berlegen. Wieviel Zeit hat er sich zum Uberlegen genommen? diem se ad deliberandum sumpturum sagt er leichthin. Will er mit dem unbestimmten Ausdruck 'dies' der Welt gegenüber etwas beschönigen? Ist ihm darum zu tun, die Frist nicht als auffallend lang erscheinen zu lassen? Denn wäre es glaubhaft, daß die selbstbewußten und vor Ungeduld brennenden J:Ielvetier einem Statthalter volle zwei Wochen für eine einfache Überlegung ein- I) Rhein. Mus. I23, 1980, 126ff.
2 60 Walter Wimme! räumten, bei dem sie damit rechnen konnten, daß er diese Frist gegen sie verwenden würde? Denn ungefähr zwei Wochen müssen es in der Tat gewesen sein. Die Logik der Ereignisse drängt zur Annahme, daß Caesar spätestens Ende März in der Nähe von Genf eintraf. Es darf zunächst als gewiß vorausgesetzt werden, daß Caesar von einem so wichtigen und Aufsehen machenden Ereignis wie dem Aufbruch der Helvetier und ihrem beabsichtigten Treffen am 2.8. März durch seine Gewährsleute rechtzeitig erfuhr, um gegebenenfalls zur Stelle zu sein2). Viel später als am 2.8. durfte er auch keinesfalls eintreffen. Denn er mußte erwägen, daß eine Menschenmenge wie das Helvetiervolk, das sein Schicksal völlig auf diese Auswanderung gestellt hatte, sich nicht ohne einen gegenwärtigen, triftigen Grund würde am Platz festhalten lassen. Caesar wäre Gefahr gelaufen, daß ihm die Ereignisse entglitten, wenn er nicht rechtzeitig zum Helvetiertreffen an der Rhone erschien. T. Riee Holmes nahm denn auch an, er sei Mitte März von Rom in Richtung Genf aufgebrochen3). Das stimmt mit der älteren Vermutung von Lange zusammen, Caesar sei einige Tage vor dem 2.8. März in der Provinz angekommen (zu folgern aus B. G. 1,6,4 und 7, 1)4). Das ist eine in der Tat, wenn nicht 2) Der 28. März des unberichtigten Kalenders. Ein Überblick über die Berechnungen des berichtigten (julianischen) Datums findet sich bei Meusel im Kommentar (KranerfDittenbergerfMeuselfOppermann, 18. Aufl. 1960) zur Stelle. 3) Vg!. die Bearb. von T. Rice Holmes durch W.Schott und F.Rosenberg "Caesars Feldzüge in Gallien und Britannien" 1913, 26f. Früher hatte v. Göler bereits den Februar als Zeitraum des Eintreffens von Caesar in Genfangenommen (Caesars gallischer Krieg..., 2.Aufl. 1880, Bd. 1,7). Der Kommentar KranerfDittenbergerfMeuselfOppermann, 18. Aufl. Nachdr. 1960) bemerkt: "00. jedenfalls nicht erst, wie man gewöhnlich annimmt, in den ersten Tagen des April, sondern schon in der zweiten Hälfte des März. Da er nach Plutarch Caes. 17 am achten Tage nach seiner Abreise von Rom an der Rhone... eintraf,..., wird man nicht fehl gehen, wenn man annimmt, daß er bald nach dem 20. März Rom verlassen hat." 4) Ludwig Lange (Römische Altertümer, III. Band, Ber!. 1871, 295) stellte fest: "Cicero verließ, nachdem er Tags zuvor auf Grund der Ermächtigung durch ein Plebiscit... eine Bildsäule der Minerva Custos vor der Cella der Minerva auf dem Capitol dedicirt hatte, Rom noch vor der Annahme der Lex Clodia, welche spätestens um die Mitte des März erfolgt sein muß. Denn Caesar, der erst nach Ciceros Entfernung in seine Provinz abging, muß einige Tage vor dem 28. März in derselben angekommen sein.
3 Caesar und die Helvetier 61 zwingende, so doch natürliche Folgerung aus dem Wortlaut, der angeführt sei: omnibus rebus ad profectionem comparatis diem dicunt J qua die ad ripam Rhodani omnes conveniant. is dies erat a. d. V. Kai. Apr. L.PisoneA. Gabinio consulibus. - Caesaricum idnuntiatum esset eosper provinciam nostram iterfacere conari J maturatab urbe proftcisci et quam maximis potest itineribus in Galliam ulteriorem contendit et ad Genavam pervenit. Was den Prokonsul in jenen Tagen noch vor Rom gehalten hatte, mochte vor allem der Wunsch sein, den Ausgang der Clodius-Aktion gegen Cicero und Cato abzuwarten. Plutarch berichtet: Kaiaa(} OV n(}orb(}oy s~ija(jey snl r~y \ ", K I 'K 1.ll" ß 1 - ar(}artay 'YJ "araaraawaat l"b(}wya /-lbra ILWulOV "at avyb" ailbl'/! s" rijl; '!ra).{ar; (Caes. 14)5). M. Ge/zer legt das Entweichen Ciceros aus Rom in das erste Märzdrittel (RE-Art. M. Tullius Cicero, 917). Am Tage nach dem Entweichen ist (nach Cic. Sest. 53) das Gesetz des Clodius angenomm~n worden. Auch wer der heute preisgegebenen Auffassung Groebes folgt, daß Cicero erst am 19. März der Minerva custos urbis auf dem Capitol ein Bild aus seinem Haus geweiht habe (Drumannj Groebe II 552), kann (unter der Voraussetzung, Caesar habe die Entscheidung von Ciceros Schicksal abgewartet) einen Aufbruch Caesars am 21. März mutmaßen. Da Caesar, wie Plutarch, Caesar 17 berichtet, 8 Tage unterwegs war, oder genauer: am 8. Tage ankam, könnte er auch unter der letztgenannten Voraussetzung am 28. März bei Genf eingetroffen sein6). Groebe hatte mit Sternkopffür den 19. März die Aufstellung des Minervenbildes, für den 20. März das Entweichen Ciceros aus Rom und für das gleiche Datum die Annahme der lex Clodia de capite civis Romani (die im Februar promulgiert worden war) vermutet. Nachdem Caesar am Ort war, dürfte die Gesandtschaft des Nammeius und Verucloetius alsbald vor ihm erschienen sein, mag man nun annehmen, daß diese Gesandtschaft schon vor 5) Aus dem Wortlaut läßt sich schließen, daß Caesar sich hinsichtlich Catos mit der Einleitung des Verfahrens (Catos Entsendung nach Cypern) begnügte; vgi. W.Drumann, Geschichte Roms, 2.Aufl. hg. von P.Groebe (1902), 2. Band, ) a'vjit6vw~ oe ip..avvev oi57:w~ WaTe TTrv n(]umllj l~ooov MO 'pwp.1]~ noi1]adp.gvo~ &yooato~ in! TOV 'PooavOv t),oetv.
4 62. Walter Wimmel dem helvetischen Treffen oder erst aus Anlaß des Treffens am 28. März von den Helvetiern abgegangen war. Selbst bei dem (unwahrscheinlichen) späten Ansatz der Abreise Caesars von Rom bleibt demnach die Wahrscheinlichkeit, daß die Helvetier Caesar zwei Wochen oder mehr "ad deliberandum" eingeräumt haben, wenn sie sich mit dem 13. April als Termin des caesarischen Bescheids hinsichtlich des Durchzuges durch die Provinz einverstanden erklärten. Nimmt mm etwa den 29. März als den Tag an, an dem Caesar die Gesandten empfing, so ist der 13. April der 15. Tag nach diesem Datum. Die Zeit.yon zwei Wochen oder mehr zwingt aber nun zu bestimmten Uberlegungen. Wenn die Helvetier eine so auffallend, ja provozierend lange Frist in Kauf nahmen, dann kann der Grund nur sein, daß die Frist eine für die Helvetier einleuchtende sachliche Notwendigkeit besaß, eine Notwendigkeit freilich, von welcher Caesar,in commentariis' nichts sagen will 7 ). Und die Helvetier müssen An- 7) ].H. Collins (Caesar as Political Propagandist, Aufstieg und Niedergang der römischen \Velt, hg. von H. Temporini, Band I, I, 1972., 92.2.ff.) betont die Offenheit und Selbstverständlichkeit der caesarischen Darstellung in den Kapiteln B.G. I, 7-II, wo man in Fällen, wo Caesar illegal vorgehe, alle suppressio veri und suggestio fa/si vermisse. Dabei habe Caesar durchaus nach den Maßstäben seiner Zeitgenossen gehandelt. Er habe wegen praktizierter und eingestandener List und Brutalität mit keiner Verurteilung durch die öffentliche Meinung zu rechnen brauchen. Zeugnisse, die dem zu widersprechen scheinen, sucht Collins zu entkräften: Dem von Sueton, Caes. 2.4, 3 liege letztlich keine moralische oder legalistische Einstellung, sondern finanzielles Interesse der Senatoren zugrunde. Und Dias Kritik (38, 3I, I; 38, 34, I ; 3; 6; 38, 35, 2.) habe nur "imagination and reading between the lines of the 'Bellum Gallicum'" zur Grundlage. - Der Hinweis auf die öffentliche Meinung bringt, zumindest allgemein, etwas Richtiges ins Spiel, wenn ich auch die genannten Kapitel für nicht so 'offen' halte, wie sie Collins erscheinen. Sicher war die öffentliche Beurteilung ein entscheidender Gesichtspunkt für Caesars Sagen, aber auch für sein Verschweigen. Die öffentliche Meinung ist nichts Simples. Sie weiß zu differenzieren. Und wenn Caesar, einmal in Aktion, mit entschlossener List und Rücksichtslosigkeit handelt und dies nicht zu verbergen braucht, dann liegt das auf einer durchaus anderen Ebene als die Annahme, daß die Helvetier, als es zu diesen Akten kam, bereits von langher das Opfer einer caesarischen Intrige geworden waren. Eine solche Vorstellung vom eigenen Handeln wäre, gerade mit Blick auf die Öffentlichkeit, das letzte gewesen, was Caesar aufkommenlassen durfte.-vgl. zur Glaubwürdigkeitsfrageauch die früheren Teile vorliegender Arbeit. Um die "Kleinlichkeit der Fälscherhypothese" und die "ganze Problematik der 'deformation historique'" zu überwinden, schlägt neuerdings ].Latacz vor, den "Begriff der Erzählstrategie" einzuführen und damit die Diskussion aufeine der Größe Caesars
5 Caesar und die Helvetier laß gehabt haben, auf Caesars Wohlwollen zu vertrauen. Auch die Nachricht bei Dio (38, 31,4), Caesar habe den Vorwand gebraucht, er müsse erst mit seinen Unterführern beraten, verrät nur, daß entweder von Caesar selbst über den heiklen Punkt verschieden detaillierte Versionen ausgingen oder daß seine Beurteiler über den Punkt nachzugrübeln Anlaß hatten8). Welches aber der plausible Vorwand war, den Caesar den Helvetiern gegenüber gebrauchte und den sie anerkennen mußten, das verrät uns die Frist selbst, zwei Wochen nämlich, oder darüber. Zwei Wochen, das ist die Mindestzeit, die ein eiliger Reisender brauchte, um nach Rom und zurück zu kommen. Aufgrund der Angabe Plutarchs, Caesar selbst habe in 8 Tagen die einfache Strecke zurückgelegt, hat man seine Tagesleistung auf km errechnet9). Es läßt sich schwer entscheiden, ob ein Eilbeauftragter gegebenenfalls noch schneller sein konnte, jedenfalls mußte glaubhaft sein, daß dieser Beauftragte in Rom noch eine Entscheidung einholte. Man mag annehmen, daß Caesar die Notwendigkeit einer Senatsentscheidung als Vorwand gebrauchte. Caesar dürfte also den Gesandten in Wahrheit gesagt haben, er brauche (mindestens) zwei Wochen Frist, um in Rom Bescheid einholen zu lassen (und nicht etwa, um während der ganzen Zeit selbst über die Entscheidung nachzudenken). Wenn er diesen tatsächlichen Vorwand aber der Welt gegenüber verschweigt, dann lassen sich dafür zwar unterschiedliche Gründe denken. Am besten aber würde sein Verhalten begreiflich unter der Annahme, die wir im früheren Teil vortrugen, nämlich: Caesar hatte den Helvetiern in der Absicht, sie zum rechten Zeitpunkt in die Hand zu bekommen und durch sie einen gallischen Initialkrieg zu erlangen, schon in früheren Verhandlungen zugesagt, er werde als Statthalter im Frühjahr 58 einer Auswanderung u. U. persönlich nicht entgegensein, und er werde sich gegebenenfalls in Rom dafür verwenden, daß dem helvetischen Volk der Durchmarsch durch die Provinz gestattet werde. gemäßere Ebene zu heben (Zu Caesars Erzählstrategie (BG I 1-29: Der Helvetierfeldzug), Der altsprachl. Unterricht 21, 3, 1978, 70ff.). 8)... ßOVAevaea(Ja[ Te vnee wv r#ovv p.6ta TWV vnoa'rean/ywv lqj'ij "al TTjV dno"etatv v e'ijtfi nn i}p.ieg. owaetv. Geradezu einen Widerspruch braucht man zwischen Dios und Caesars Wortlaut nicht zu sehen, denn Caesars deliberare kann ebenso persönliches Erwägen wie gemeinsames Beraten meinen. 9) So M.Gelzer, Caesar (6. Aufl. 1960), 92.
6 Walter WimmeI Dies vorausgesetzt, war die bei Genf zu spielende Rolle für Caesar vorgezeichnet. Er mußte glaubhaft machen, daß Rom bisher nicht entschieden habe, er aber sofort einen Beauftragten dorthin senden werde10). Den Helvetiern blieb, nachdem sie sich so weit auf das Konzept eingelassen hatten, nichts übrig, als die von Caesar vorgeschlagene Frist noch dranzugeben. Nimmt man das einmal an, dann wird man andere Eigentümlichkeiten des Eingangs von Caesars Darstellung besser verstehen. Caesar berichtet einigermaßen ausführlich, wenn auch nicht völlig klar ll ), vom Auswanderungsplan der Helvetier im Stadium des Orgetorix (das Jahre zurückliegt). Er ist knapper und noch weniger deutlich, wo es um die Frage geht, warum mit Orgetorix nicht auch der Auswanderungsplan gestorben ist, vielmehr trotz des politischen Umschwungs auch von der neuen Richtung übernommen wurde 12 ). post eius mortem nihilo minus Helvetii id quod constituerantfacere conantur, ut e jinibus suis exeant, so stellt er lediglich fest (B. G. I, 5, I). Er verschweigtdie helvetischen Aktivitäten des Jahres 60 (wir gehen hier nicht auf die Frage ein, wie diese zeitlich zum Tod des Orgetorix stehen), von denen Cicero an Atticus berichtet. Er verschweigt ebenso die Reaktion des Senats, und vollends bleibt im Dunkel, was etwa im letzten und doch wohl nicht unwichtigen Stadium, während Caesars Konsulat im Jahr 59, sich zugetragen hat. Nach der Bemerkung von der Beibehaltung des helvetischen Planes (B. G. I, 5, I) geht er gleich 10) Konnte für die Helvetier glaubhaft sein, daß Caesar die Frage des Durchmarsches des Stammes durch die Provinz nicht vorher selbst in Rom hatte klären können? Caesars Entgegnung auf diesen möglichen Zweifel mußte sein (worauf mich D. Graepler aufmerksam macht), daß die Durchmarschfrage in Rom erst ventiliert werden und Caesar in dieser Sache erst aktiv werden konnte, nachdem die Helvetier sich versammelt und verbindlich ihre Pläne und ihr Ersuchen bekundet hatten. II) Über "difficulties", von denen Caesars Darstellung der Vorgeschichte und seine allgemeinen Angaben über die Helvetier voll sind, handelt C. E. Stevens, The "Bellum Gallicum" as a Work ofpropaganda, Latomus I I, 1952, 165 ff. Er bemerkt unter anderem zu B. G. I, 3, 2: "Caesar's account is - perhaps deliberately - ambiguous, and we cannot be certain that the Helvetii did not originally plan to migrate in 59 C. c." (S. 167, Anm. 3). - Stevens hat im übrigen das Verdienst, auf dem Zusammenhang zwischen den patierungsfragen der caesarischen Veröffentlichung und den Fragen seiner propagandistischen Absicht bestanden zu haben (tom. cit. 3ff.; 165ff.). 12) Über den Mangel eines klaren Bildes hinsichtlich der Vorgänge bei den Helvetiern im B. G. G. Walser, Caesar und die Germanen, Historia Einzelschr. I, 1956, 2ff.
7 Caesar und die Helvetier zu den letzten, definitiven Vorbereitungen, der Verbrennung der eigenen Städte, Dörfer usw. über (B. G. I, 5, zf.). Dabei hätte sich etwa der Umstand, daß Caesar im Frühjahr 59 das Helvetierproblem sozusagen von Metellus geerbt hatte, sehr wohl im Sinne einer rechtfertigenden Darstellung des eigenen Vorgehens verwenden lassen, wenn Caesar mit Bezug auf die Zeit von März 59 bis März 58 nicht übergeordnete Gründe des Verschweigens gehabt hätte. Wie entwickeln sich die Dinge in Caesars Darstellung nun weiter? Caesar baut seine Befestigung der Rhonestrecke (B. G. 1,8, If.), und als die Gesandten zurückkommen (1,8,3), erteilt er ihnen die Auskunft, nach Brauch und Beispiel des römischen Volkes (more et exemplo populi Romani) könne er niemandem den Durchmarsch durch die Provinz gestatten. Falls er diese Auskunft als Ergebnis vierzehntägigen Nachdenkens und Beratens am Ort angeboten hat, mußten die Gesandten das Ganze als einen Zug plumpster Taktik oder als Beleidigung empfinden. Dagegen wird das Argument völlig plausibel, wenn man annimmt, daß Caesar es den Helvetiern eben nicht als Frucht langen eigenen Nachdenkens, sondern als Quintessenz der in Rom vorgeblich eingeholten Entscheidung anbot. Dann konnte die Auskunft, imfalle der Ablehnung des Gesuches, kaum anders lauten. Man wird auch hier als Caesars Darstellungsmaxime annehmen dürfen: Soviel Wahrheit wie möglich. Aber von dem Vorwand der Rom-Konsultation mochte er dem Leser nichts verraten. Denn das hätte diesen auf die Erwägung geführt, daß die Helvetier sich aufden umständlichen und zeitraubenden Vorschlag nur einlassen konnten, wenn er ihnen eben nicht als ein vom unbekannten neuen Statthalter improvisierter Vorwand mit dem Zweck des Zeitgewinns erschien, sondern ihnen konkrete, gegründete Hoffnungen bot. Daß er sie bot, ist nur dann wahrscheinlich, wenn er mit früheren Vereinbarungen zwischen Caesarundden Helvetiern ganz oderhalbwegs in Einklangwar13). Zusatz Ig32. Die auffallende "Friedfertigkeit" und das "naive Zutrauen" der Helvetier mit Blick auf ihre bei Caesars Bedenkzeit bewiesene Geduld hat neuerdings auch Ulrich Maier zu erklären versucht (Caesars Feldzüge in Gallien (58-51 v.chr.) in ihrem 13) Für kritische Durchsicht des Vorstehenden und freundliche Hilfe bin ich Dieter Flach verbunden. S Rhein. Mus. f. PhiloI. 12s/1
8 66 Walter Wimme! Zusammenhang mit der stadtrömischen Politik, Saarbr. Beitr. z. Altertumskunde Bd. 29, Bonn 1978, 33f.). Er geht davon aus, daß Caesar den Stamm zum Angriff verleiten wollte, allerdings erst an Ort und Stelle, nachdem er (vor Rom wartend) vom helvetischen Aufbruch und danach von der Friedfertigkeit des Stammes völlig überrascht worden sei. Caesar habe sich kurzfristig auf die helvetische Chance eingestellt und bis dahin geplant (vor allem mit Blick auf die stadtrömischen Verhältnisse), in Illyrien, und nicht in Gallien, einzugreifen. Das erscheint aus verschiedenen Gründen problematisch. Das Zutrauen der Helvetier in den neuen Statthalter ging so weit, daß sie, wie Maier betont, als Gesandte "die Vornehmsten ihres Stammes schickten, die als Geiseln festgehalten werden konnten" (S. 34, A. 5). Mir scheint, all ihr Zutrauen müßte schon dann als Leichtsinn gewertet werden, wenn sie über den neuen Statthalter nichts wußten; als grobe Fahrlässigkeit aber, wenn sie (wie es nicht unwahrscheinlich ist) schon Kenntnisse besaßen (vgl. Teil A und B dieser Arbeit). Wirklich erklärt ist ihr Verhalten nur, wenn Caesar ihnen durch ein längerfristiges Versprechen der von uns vermuteten Art sicheres Zutrauen zu geben verstanden hatte. Außerdem spricht viel dafür, daß Caesar vom Tode des Metellus an in seinem Planen mehr auf das transalpine Gallien als auf Illyrien gesetzt hat und daß die Beantragung der transalpinen Provinz durch Pompeius ihm nicht nur bloß mit Blick auf Rom den Rücken freihalten sollte (vgl. Maier S. 31; zur Zeit von Lex Vatinia und Pompeius' Zusatzantrag vgl. Teil A vorliegender Arbeit, Rh.M. 123, 1980, 128 A. 5). Was Caesar wirklich brauchte, waren überzeugende Siege und eine Erweiterung des Reiches, waren Erfolge, die ihn dem Pompeius gleichrangig machten. Und da er Pompeius eben hierfür als Helfer benutzte: auch darum mußte er mit seinen wahren gallischen Plänen vor jedermann zurückhalten. Man muß also wohl doch umgekehrt ponderieren: Caesar hat sich für den Fall, daß Gallien keine Eingreifmöglichkeit bot (daß insbesondere die Helvetier nicht termingerecht auswanderten), die illyrische Alternative offengehalten und z. B. die drei Legionen bis zum tatsächlichen Bedarf (in der Transalpina) bei Aquileia stehen lassen. Daß ihm die Transalpina zunächst nur auf ein Jahr übertragen worden war, dürfte seine taktischen Grundlinien kaum beeinflußt haben. Marburg Walter WimmeI
1 2 3 4 Caesari cum id nuntiatum esset. 15 16 17 18 quam maximis potest itineribus,
Caesar, de bello Gallico, I,7 1 2 3 4 Caesari cum id nuntiatum esset 5 6 7 8 9 10 eos per provinciam nostram iter facere conari 11 12 13 14 maturat ab urbe proficisci et, 15 16 17 18 quam maximis potest
Die Krise in Luca und die Entwicklung bis hin zu Caesars erstem Konsulat
Geschichte Jörn Fritsche Die Krise in Luca und die Entwicklung bis hin zu Caesars erstem Konsulat Studienarbeit Inhaltsverzeichnis Blatt Einleitung 1 I. Die Entwicklung bis hin zu Caesars erstem Konsulat
Cicero und die Catilinarische Verschwörung
Geschichte Friederike Doppertin Cicero und die Catilinarische Verschwörung Studienarbeit 1 1. Inhaltsverzeichnis 1. Inhaltsverzeichnis 1 2. Einleitung 2 3. Brauchbarkeit von Reden in der historischen
7 Gültigkeit und logische Form von Argumenten
7 Gültigkeit und logische Form von Argumenten Zwischenresümee 1. Logik ist ein grundlegender Teil der Lehre vom richtigen Argumentieren. 2. Speziell geht es der Logik um einen spezifischen Aspekt der Güte
Beschluss vom 22. April 2015 Beschwerdekammer
B u n d e s s t r a f g e r i c h t T r i b u n a l p é n a l f é d é r a l T r i b u n a l e p e n a l e f e d e r a l e T r i b u n a l p e n a l f e d e r a l Geschäftsnummer: BG.2015.8 Beschluss vom
ZEITGENOSSE CICERO. HLuHB Darmstadt EIN LEBENSBILD AUS ZEITGENÖSSISCHEN QUELLEN ZUSAMMENGETRAGEN VON GEORG SCHOECK LEBENDIGE ANTIKE ARTEMIS
ZEITGENOSSE CICERO EIN LEBENSBILD AUS ZEITGENÖSSISCHEN QUELLEN ZUSAMMENGETRAGEN VON GEORG SCHOECK HLuHB Darmstadt 14340211 LEBENDIGE ANTIKE ARTEMIS INHALT Einleitung 3 /. Teil Herkunft und Name 9 Der Knabe
KARL CHRIST KRISE UND UNTERGANG DER RÖMISCHEN REPUBLIK
KARL CHRIST KRISE UND UNTERGANG DER RÖMISCHEN REPUBLIK INHALTSVERZEICHNIS Vorwort XIII Einleitung: Die Problematik des Untergangs der Römischen Republik 1 Die Römische Republik im Geschichtsbild der Neuzeit...
Weinfelder. Predigt. Als Christ in der Welt leben. Januar 2015 Nr aus Johannes 17,15-18
Weinfelder Januar 2015 Nr. 761 Predigt Als Christ in der Welt leben aus Johannes 17,15-18 von Pfr. Johannes Bodmer gehalten am 28.12.2014 Johannes 17,15-18 Ich bitte dich nicht, sie aus der Welt wegzunehmen,
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 4. April 2000. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF VI ZB 3/00 BESCHLUSS vom 4. April 2000 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein ZPO 233 Fc a) Der einen Rechtsmittelauftrag erteilende Rechtsanwalt muß wegen der besonderen
Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung und leichtfertiger Steuerverkürzung nach Schwarzgeldbekämpfungsgesetz
Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung und leichtfertiger Steuerverkürzung nach Schwarzgeldbekämpfungsgesetz - Checkliste RA Benedikt Kröger, Sendenhorst www.kroeger-ra.de A. Einführung I. Steuerstraftaten
Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 21.12.2011 KOM(2011) 909 endgültig 2011/0444 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über die im Interesse der Europäischen Union abgegebene Einverständniserklärung
WERNER DAHLHEIM JULIUS CAESAR DIE EHRE DES KRIEGERS UND DIE NOT DES STAATES 2. AUFLAGE FERDINAND SCHONINGH PADERBORN MÜNCHEN WIEN ZÜRICH
WERNER DAHLHEIM JULIUS CAESAR DIE EHRE DES KRIEGERS UND DIE NOT DES STAATES 2. AUFLAGE FERDINAND SCHONINGH PADERBORN MÜNCHEN WIEN ZÜRICH INHALT VORWORT 11 EINLEITUNG 13 I. DIE UMSTÄNDE DES LEBENS (1) DIE
INHALT. (1) DIE NOT DER REPUBLIK Der Zerfall aristokratischer Gleichheit Die Auflösung der Verfassung Der Bürgerkrieg Terror und Reform
INHALT VORWORT................................................ 11 EINLEITUNG.............................................. 13 I. DIE UMSTÄNDE DES LEBENS (1) DIE NOT DER REPUBLIK...............................
Rechtsgeschäft, Willenserklärung, Vertrag
1 Rechtsgeschäft, Willenserklärung, Vertrag Fall 2a: (Fall in Anlehnung an die Trierer Weinversteigerung ) Der A nimmt zum ersten Mal an einer Weinversteigerung teil. Während der Versteigerer (V) Gebote
sich die Schuhe zubinden können den Weg zum Bahnhof kennen die Quadratwurzel aus 169 kennen
Programm Christian Nimtz www.nimtz.net // lehre@nimtz.net Grundfragen der Erkenntnistheorie Kapitel 2: Die klassische Analyse des Begriffs des Wissens 1 Varianten des Wissens 2 Was ist das Ziel der Analyse
Führungsverhaltensanalyse
Führungsverhaltensanalyse 1 Fragebogen zur Einschätzung des Führungsverhaltens (FVA) Selbsteinschätzung Bitte beantworten Sie die folgenden Fragen möglichst spontan und offen, indem Sie die zutreffende
Seele und Emotion bei Descartes und Aristoteles
Geisteswissenschaft Anne-Kathrin Mische Seele und Emotion bei Descartes und Aristoteles Studienarbeit Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 2 2. Das Leib-Seele-Verhältnis bei Descartes und Aristoteles...
Die Verwendung zweier unterschiedlicher Demonstrativpronomina in gesprochenem Deutsch
Germanistik David Horak Die Verwendung zweier unterschiedlicher Demonstrativpronomina in gesprochenem Deutsch Der/die/das vs. dieser/diese/dieses Studienarbeit Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 1 2.
Wer spricht? Im Jahr 46 v. Chr. hält Cicero im Senat eine Rede vor Caesar. Darin geht es um Marcellus, einen Anhänger des Pompeius.
Wer spricht? Jesper Cicero Caesar Pompeius Marcellus Im Jahr 46 v. Chr. hält Cicero im Senat eine Rede vor Caesar. Darin geht es um Marcellus, einen Anhänger des Pompeius. Im folgenden Spiel geht es darum,
Kapitel 15 Was tun, wenn Leistungen verweigert werden? Wie wehre ich mich gegen vermeintliches Unrecht der Behörde?
228 Kapitel 15 Was tun, wenn Leistungen verweigert werden? Wie wehre ich mich gegen vermeintliches Unrecht der Behörde? Die Bundesrepublik ist ein Rechtsstaat. Deshalb braucht kein Bürger Entscheidungen
Lösungen zu den. Beispielaufgaben für die Klasse 6. zum Themenbereich
Lösungen zu den Beispielaufgaben für die Klasse zum Themenbereich Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnung erstellt von den Kolleginnen und Kollegen der Aufgabenentwicklergruppe für Vergleichsarbeiten
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 19. Juni 2001. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF VI ZB 22/01 BESCHLUSS vom 19. Juni 2001 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein ZPO 233 Fd Zur eigenverantwortlichen Verpflichtung des Rechtsanwalts bei der Überwachung von
Aus diesem bekannten Text höre ich heute, dass Gott die Welt sehr liebt, die Schöpfung und alle Menschen.
3. März 2013, Johannes 3,14-21 Predigt Aus diesem bekannten Text höre ich heute, dass Gott die Welt sehr liebt, die Schöpfung und alle Menschen. Gottes Liebe ist nichts Neues. Gottes Liebe für das Volk
der die und in den von zu das mit sich des auf für ist im dem nicht ein eine als auch es an werden aus er hat daß sie nach wird bei
der die und in den von zu das mit sich des auf für ist im dem nicht ein eine als auch es an werden aus er hat daß sie nach wird bei einer um am sind noch wie einem über einen so zum war haben nur oder
Unsere Gruppe beim Aufbauen der Schokoladentafeln und der Schokoriegel
Unser Marktstand Unsere Gruppe hat am Mittwoch, 27.9, in der 2. Aktionswoche der fairen Wochen, den Stand auf den Marktplatz zum Zentrum für Umwelt und Mobilität aufgebaut und dekoriert. Wir dekorierten
Beilage Arbeitshilfe Nr. 8
Beilage Arbeitshilfe Nr. 8 Aufgrund neuerer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) sowie der Veröffentlichung eines neuen Emittentenleitfadens durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
H e r a u s g e b e r
West-Europa-Mission e.v. Postfach 2907 35539 Wetzlar WEM e.v., 2006 Tel. 0 64 41/4 28 22 Fax 0 64 41/4 31 79 email: info@wem-online.de Internet: www.wem-online.de H e r a u s g e b e r D i e W e t t e
Descartes, Dritte Meditation
Descartes, Dritte Meditation 1. Gewissheiten: Ich bin ein denkendes Wesen; ich habe gewisse Bewusstseinsinhalte (Empfindungen, Einbildungen); diesen Bewusstseinsinhalten muss nichts außerhalb meines Geistes
Landgericht Aachen IM NAMEN DES VOLKES. Urteil
Beglaubigte Abschrift 9 O 545/09 Verkündet am 26.03.2010 Olejniczak Justizbeschäftigte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Landgericht Aachen IM NAMEN DES VOLKES Urteil In dem Rechtsstreit der Firma
Der Bundesgerichtshof (BGH) 1 befasste sich kürzlich mit einer interessanten. Annahme des Mietvertrages führte.
-1- ZUSTANDEKOMMEN EINES MIETVERTRAGES AUCH OHNE UNTERZEICHNUNG DES VERTRAGES Zum konkludenten Eintritt eines Ehegatten als weiterer Mieter in den von seinem Ehepartner und dem Vermieter geschlossenen
Annahme: Jede Wahrnehmung ist subjektiv: ICH sehe, höre und fühle. Regel: Ich spreche von meiner Wahrnehmung, also von ich nicht von
Feedback-Regeln Feedback bedeutet Rückmeldung. Rückmeldung zu bekommen ist für viele Menschen ungewohnt. Daher sollte vor der Rückmeldung gefragt werden, ob diese überhaupt erwünscht ist. Außerdem sollte
Checklisten Wirtschaftlichkeitsprüfung
Checklisten Wirtschaftlichkeitsprüfung Inhalt: 1. Positionsbestimmung im Prüfverfahren 2. Routinecheck am Quartalsende 3. Meine Praxisbesonderheiten 4. Eröffnung eines Prüfverfahrens 5. Mündliche Verhandlung
Rechtsgeschäft, Willenserklärung, Vertrag
1 Rechtsgeschäft, Willenserklärung, Vertrag Fall 5: Der Klaus sieht auf dem Gelände des Autohändlers Vogel einen blauen Ford Fiesta ausgestellt, der mit 250 ausgezeichnet ist, was dem Klaus als ein wahres
Das erste Mal Erkenntnistheorie
Das erste Mal... Das erste Mal...... Erkenntnistheorie Systemische Therapie hat nicht nur theoretische Grundlagen, sie hat sich in der letzten Dekade auch in verschiedene Richtungen und Ansätze aufgesplittert
688 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3, 691 Abs. 1 Nr. 1, 696 Abs. 1 ZPO
688 Abs. 2 Nr. 3 Abs. 3 691 Abs. 1 Nr. 1 696 Abs. 1 ZPO Stellt sich erst nach Erlass des Mahnbescheids heraus dass das Mahnverfahren aus einem der in 688 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 3 ZPO genannten Gründe nicht
Aufgabe 1.6: Der Goldbarren 1
SINUS-TRANSFER Rheinland-Pfalz Offene Aufgaben für die Hauptschule Aufgabe 1.: Der Goldbarren 1 Die Aufgabe wird in zwei Varianten angeboten, die sich in ihrer Komplexität und in ihren Anforderungen an
Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung Sachenrecht im SS 2011 bei Prof. Dr. Matthias Schmoeckel. Fall 8 Der Bauernhof
Dr. Oliver Mörsdorf Institut für Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung Sachenrecht im SS 2011 bei Prof. Dr. Matthias Schmoeckel Fall 8 Der Bauernhof Bauer
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES LANDESSOZIALGERICHT BESCHLUSS
Az.: L 4 SF 80/11 B SG Az.: S 14 KA 382/10 SG Kiel SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES LANDESSOZIALGERICHT BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren - Kläger - Prozessbevollmächtigte: g e g e n vertreten durch - Beklagte
a) Warum/worin unterscheidet sich die Bibel als Informationsquelle über die Zukunft von allen anderen Informationsquellen?
Aus: MITTENDRIN (CV Dillenburg) Andacht Andacht Heute schon die Zukunft buchen Andacht zu 1. Thessalonicher 4 und 1. Korinther 15 1. Situation Schon immer wollten Menschen aus unterschiedlichsten Gründen
Übersicht: Zeugnisverweigerungsrechte, 52 ff. StPO / Verwertungsverbote nach 252 StPO. I. Zeugnisverweigerungsrechte, 52 ff. StPO
52 ff., 252 StPO - Überblick / Seite 1 Übersicht: Zeugnisverweigerungsrechte, 52 ff. StPO / Verwertungsverbote nach 252 StPO I. Zeugnisverweigerungsrechte, 52 ff. StPO Verstoß gegen 52 III StPO fehlende
hab gesagt (.) ne beziehung geht nur wenn du wirklich n vernünftiges (.) geregeltes leben lebst =hat sie das bis dahin nich? hmm ich mein wenn man
Gesprächsname und -nummer: drogen Aufnahmedatum und -zeit: - - Aufnahmedauer: 4.47 Min. SprecherInnen: Moderator Oliver Geissen Gast 1 (Mann) Gast 2 (Mann) Gast3 (Frau) Kurzbeschreibung: Gespräch in der
1,64 1,96 2,56. Statistik. Cusanus-Gymnasium Wittlich Faustregeln
Faustregeln Die folgenden Faustregeln für Binomialverteilungen gelten umso genauer, je größer n ist, insbesondere falls die Laplace- Bedingung n p q 3 erfüllt ist. Radius der Umgebung Wahrscheinlichkeit
Fall 12. Frage: Hat V gegen S einen Kaufpreisanspruch in Höhe von 120 oder 100? Lösungsskizze Fall V gegen S Kaufpreiszahlung gemäß 433 II?
Fall 12 Dem Sammler S, der sein Leben mit der Suche nach obskuren Wärmeflaschen erfüllt, liegt ein schriftliches Angebot des V vom 03.01. vor, der ein von S lange ersehntes Exemplar für 100 verkaufen möchte.
Berufungsentscheidung
Außenstelle Linz Senat 9 GZ. RV/0230-L/06 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des F und der E Bw, Landwirte in Adresse, vertreten durch Holzinger & Partner Steuer- und
Beurteilende Statistik
Beurteilende Statistik Wahrscheinlichkeitsrechnung und Beurteilende Statistik was ist der Unterschied zwischen den beiden Bereichen? In der Wahrscheinlichkeitstheorie werden aus gegebenen Wahrscheinlichkeiten
6 Reelle und komplexe Zahlenfolgen
$Id: folgen.tex,v.7 200//29 :58:57 hk Exp hk $ 6 Reelle und komplexe Zahlenfolgen 6. Folgenkonvergenz In der letzten Sitzung hatten wir den Begriff der Konvergenz einer reellen oder komplexen Folge gegen
Einführung in die Logik
Einführung in die Logik Prof. Dr. Ansgar Beckermann Wintersemester 2001/2 Allgemeines vorab Wie es abläuft Vorlesung (Grundlage: Ansgar Beckermann. Einführung in die Logik. (Sammlung Göschen Bd. 2243)
Erörterung. Hauptteil Zweck: Themafrage erörtern; Möglichkeiten des Hauptteils:
Erörterung Ausgangsfrage Einleitung Zweck: Interesse wecken, Hinführung zum Thema; Einleitungsmöglichkeiten: geschichtlicher Bezug, Definition des Themabegriffs, aktuelles Ereignis, Statistik/Daten, Zitat/Sprichwort/Spruch;
Caesar, de bello Gallico, I,10
Caesar, de bello Gallico, I,10 Satz/Struktur 1 2 Caesari nuntiatur 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 11 13 Helvetiis esse in animo per agrum Sequanorum et Haeduorum iter in Santonum fines facere, 14 15 16 17 18 17
Praktische Anleitung im Umgang mit Demenz
Praktische Anleitung im Umgang mit Demenz Die geistigen Bilder, die helfen, ein Konzept im Kopf zu erstellen, fügen sich bei Menschen mit Demenz nicht mehr recht zusammen. Der Demenzkranke hat Schwierigkeiten
KRISE UND UNTERGANG DER RÖMISCHEN REPUBLIK
KARL CHRIST 2008 AGI-Information Management Consultants May be used for personal purporses only or by libraries associated to dandelon.com network. KRISE UND UNTERGANG DER RÖMISCHEN REPUBLIK Zweite, durchgesehene
ERKLÄRUNGEN ZUM PRÄFERENZPROFIL
Myers-Briggs Typenindikator (MBTI) Der MBTI ist ein Indikator er zeigt an wie Sie sich selbst einschätzen welche Neigungen Sie haben und wie diese Neigungen Ihr Verhalten beeinflussen können. Der MBTI
Vereinbarung über eine gute gesetzliche Betreuung
Vereinbarung über eine gute gesetzliche Betreuung Kurze Information vorab: In diesem Text steht immer: die Betreuerin. Aber natürlich gibt es auch Männer als Betreuer. Deshalb gibt es den gleichen Text
De Oratore über den Redner
CoachingBrief 05/2016 De Oratore über den Redner Eine gute Rede muss laut Cicero delectare, movere et docere, also unterhalten, berühren und informieren. Diese Grundsätze bilden auch heute noch die Eckpfeiler
"FLÜGE DER GÖTTLICHEN AHNEN":
"FLÜGE DER GÖTTLICHEN AHNEN": Aus:http://www.christianreincarnation.com/Babylon2.htm Kurze Beschreibung: Die Keilschrifttafeln aus Babylonien, Sumerien etc. enthalten eine ausführliche Schöpfungsgeschichte.
mögliche Semesterplanung zum Rahmenthema 1 (Abitur 2015)
mögliche Semesterplanung zum Rahmenthema 1 (Abitur 2015) Rahmenthema 1: Krisen, Umbrüche und Revolutionen Kernmodul: Theorien und Modelle zu Umbruchsituationen (KM) Wahlpflichtmodul: Republik seit dem
Lösung Fall 1: (nach Egbert Rumpf-Rometsch, Die Fälle BGB AT, Fall 11)
Lösung Fall 1: (nach Egbert Rumpf-Rometsch, Die Fälle BGB AT, Fall 11) S könnte gegen S einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises aus 433 II BGB haben. I. Dazu müsste gemäß 433 BGB ein wirksamer Kaufvertrag
HELGA GESCHE CAESAR 1976 WISSENSCHAFTLICHE BUCHGESELLSCHAFT DARMSTADT
HELGA GESCHE CAESAR 1976 WISSENSCHAFTLICHE BUCHGESELLSCHAFT DARMSTADT INHALTSVERZEICHNIS Vorwort Allgemeine Vorbemerkungen Erläuterungen zu Inhalt und Aufbau des Textteiles sowie zur Bibliographie Zeittafel
Städtischer Konflikt im Mittelalter - Der Knochenhaueraufstand 1380 in Lübeck
Geschichte Daniela Martens Städtischer Konflikt im Mittelalter - Der Knochenhaueraufstand 1380 in Lübeck Studienarbeit Inhaltsverzeichnis: 1. Einleitung...1 2. Die Entwicklung der Zünfte...4 2.1 Die Ämter
Raus aus der Krise Neue Motivation an heute
Thomas Fink Raus aus der Krise Neue Motivation an heute MiniSeminare für Büro und zu Hause Verlag FVM-Systems Diese Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Nachdruck und Vervielfältigung sind nur gestattet
Schlusswort Einen wissenschaftlichen Text kann man schließen
Schlusswort Einen wissenschaftlichen Text kann man schließen: mit einem Fazit (nach jedem größeren Kapitel des Hauptteils oder nur nach dem ganzen Hauptteil); mit Schlussfolgerungen; mit einem Fazit und
Konkurrenzklausel im Arbeitsvertrag
Inhaltsverzeichnis Die Konkurrenzklausel in einem Arbeitsverhältnis... 2 Voraussetzung für die Gültigkeit einer Konkurrenzverbotsklausel... 2 Konkurrenzverbot im Arbeitsvertrag nur gültig, wenn unmissverständlich
HEXACO-PI-R (FORM S) Kibeom Lee, Ph.D., & Michael C. Ashton, Ph.D. Instruktion. Dafür stehen Ihnen die folgenden Antwortmöglichkeiten zur Verfügung:
HEXACO-PI-R (FORM S) Kibeom Lee, Ph.D., & Michael C. Ashton, Ph.D. Instruktion Auf den folgenden Seiten finden Sie eine Liste mit Aussagen, die mehr oder weniger auf Sie zutreffen können. Es gibt keine
Georges Perec Über die Kunst seinen Chef anzusprechen und ihn um eine Gehaltserhöhung zu bitten
Georges Perec Über die Kunst seinen Chef anzusprechen und ihn um eine Gehaltserhöhung zu bitten aus dem Französischen übersetzt von Tobias Scheffel Klett-Cotta Sie haben reiflich nachgedacht haben ihren
Hypothesentest, ein einfacher Zugang mit Würfeln
R. Brinkmann http://brinkmann-du.de Seite 4..4 ypothesentest, ein einfacher Zugang mit Würfeln Von einem Laplace- Würfel ist bekannt, dass bei einmaligem Wurf jede einzelne der Zahlen mit der Wahrscheinlichkeit
Hintergrundinformation zu Lukas 7,1-10 Der Hauptmann von Kapernaum
Hintergrundinformation zu Lukas 7,1-10 Der Hauptmann von Kapernaum Personen! Jesus Christus! Hauptmann: befehligt etwa 100 Soldaten. Obwohl er Herodes gedient haben dürfte, könnte er einen Teil der römischen
Urteil vom 5. Februar 2002//Art. 72 Abs. 4 PG verleiht keinen Rechtsanspruch auf die Ausrichtung einer Abgeltung. aus dem Sachverhalt:
Urteil vom 5. Februar 2002//Art. 72 Abs. 4 PG verleiht keinen Rechtsanspruch auf die Ausrichtung einer Abgeltung. aus dem Sachverhalt: A. war seit 1978 am Kollegium B. als Hauptlehrer tätig gewesen. Mit
Der ruhigste Bürgerentscheid aller Zeiten
Main Post 31.05.2016 Der ruhigste Bürgerentscheid aller Zeiten Karlheinz Haase 30. Mai 2016 16:05 Uhr Aktualisiert am:30. Mai 2016-16:25 Uhr Wahlhelfer und Abstimmungsleiterin Sabine Zabl beim Auszählen
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 7 B 36.06 VG 3 K 1422/03 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 23. Mai 2006 durch die Richter am Bundesverwaltungsgericht
Was ist Manipulation?
9 Was ist Manipulation? e mehr Schwäche, je mehr Lüge. Die Kraft geht gerade. ean Paul Warum gelingt es manchen Menschen immer wieder, andere zu etwas zu bringen, was diese eigentlich gar nicht wollen?
Merkblatt für Arbeitnehmer zum Thema Personalgespräch
Merkblatt für Arbeitnehmer zum Thema Personalgespräch Die Arbeitswelt hat sich in den letzten Jahren sehr verändert. Es ist schwieriger geworden, den Anforderungen gerecht zu werden und es wird mit teilweise
Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss
9 AR 8/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht 019 Amtsgericht Schwedt (Oder) ED 29/07 Amtsgericht Eberswalde - Familiengericht - Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Unterbringungssache
Bedeutung des Vertragsschlusses in der Klausur: Prüfung v. Primäranspruch (z.b. Kaufpreiszahlung, 433 II BGB)
1 VERTRAGSSCHLUSS 1 1 VERTRAGSSCHLUSS Bedeutung des Vertragsschlusses in der Klausur Zentrales Problem im Zivilrecht ist die Frage, ob zwischen den sich streitenden Parteien ein Vertrag geschlossen wurde,
(Start mit F5) Folie 1: Titelfolie mit Büchern. Reihe. Thema von heute. Buchhinweis. 2 peter hauser peter hauser 2a
(Start mit F5) Folie 1: Titelfolie mit Büchern Reihe Thema von heute Buchhinweis 2 peter hauser peter hauser 2a Folie 2: Warum glauben Menschen oder gerade nicht? - Tradition, eine Kirche zufrieden stellen
OLG Stuttgart, Beschluss vom Az. 16 UF 122/10 Keine öffentlich-rechtliche Namensänderung für Scheidungshalbwaisen
Februar 2011 Seite: 6 OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.08.2010 Az. 16 UF 122/10 Keine öffentlich-rechtliche Namensänderung für Scheidungshalbwaisen EINLEITUNG: Die öffentlich-rechtliche Änderung eines Familiennamens
Frege löst diese Probleme, indem er zusätzlich zum Bezug (Bedeutung) sprachlicher Ausdrücke den Sinn einführt.
1 Vorlesung: Denken und Sprechen. Einführung in die Sprachphilosophie handout zum Verteilen am 9.12.03 (bei der sechsten Vorlesung) Inhalt: die in der 5. Vorlesung verwendeten Transparente mit Ergänzungen
Das Problem des Übels (besser: Das Problem des Leides)
Manche Gottesbeweise gehen von der These aus: In der Welt gibt es unbestreitbare Tatsachen, die für die Existenz Gottes sprechen. Das Problem des Übels (besser: Das Problem des Leides) Umgekehrt kann man
Schulinternes Curriculum LATEIN. Sekundarstufe II
Schulinternes Curriculum LATEIN Sekundarstufe II Vorbemerkungen Das schulinterne Curriculum für die Sek II (Q 1 bis Q 4) orientiert sich wesentlich an Rahmenlehrplanes (2006) und der in den Fachbriefen
Lösung Fall 8 a. I. Beschränkte Geschäftsfähigkeit, 2, 106 BGB
Lösung Fall 8 a B hat gegen K einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises in Höhe von 50 aus 433 II BGB, wenn zwischen B und K ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist. A. Angebot Ein wirksamer Kaufvertrag
3. In der Nacht hat es geregnet,... die Waldwege schlammig geworden sind er nach Amerika ausgewandert ist, haben wir nichts von ihm gehört.
Konjunktionen (MC-Test) 1. Er hat mir Geld gegeben,... ich für ihn dieses Buch kaufe. (a) dass (b) um... zu (c) damit (d) weil rum 2. Du musst eine Tablette nehmen,... die Schmerzen aufhören sollen. (a)
Selbsteinschätzung Lesen
Lesen Ich kann dank eines ausreichend großen Wortschatzes viele Texte zu Themen des Alltagslebens (z.b. Familie, Hobbys, Interessen, Arbeit, Reisen, Tagesereignisse) verstehen. Ich kann unkomplizierte
Vorstellungen des Krieges und Beginn des Großen Krieges
Vorstellungen des Krieges und Beginn des Großen Krieges Vorstellungen des Krieges und Kriegsbeginn des Großen Krieges Vorstellungen des Krieges Erwartung vs. Realität Kriegsbeginn Vorstellungen des Krieges
Grundformel, Naturgesetzformel und Menschheitsformel des kategorischen Imperativs nur verschiedene Formulierungen desselben Prinzips?
Grundformel, Naturgesetzformel und Menschheitsformel des kategorischen Imperativs nur verschiedene Formulierungen desselben Prinzips? Fabian Hundertmark Matrikel-Nummer: 1769284 1. August 2007 1 Was werde
Voraussetzungen zu Caesars Aufstieg
Voraussetzungen zu Caesars Aufstieg a) fehlende römische Expansionsstrategie: Willkür statt Verantwortung kurzfristiges Handeln nach Eigeninteressen statt langfristiges staatspolitisches Planen Voraussetzungen
Staatstheoretiker der Aufklärung
John Locke (1632-1704) 1 John Locke war ein Philosoph. Er konnte sich mit dem bestehenden Regierungssystem nicht anfreunden, denn es war für ihn unverständlich, dass der König die alleinige, absolute Macht
Berufungsleitfaden Anlage zur Berufungsordnung der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig (BerufungsO) vom 07. Februar 2011
Berufungsleitfaden Anlage zur Berufungsordnung der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig (BerufungsO) vom 07. Februar 2011 I. Vorverfahren - Unterrichtung des Rektors über das Freiwerden einer Professur
Public Relations Öffentlichkeitsarbeit
Lehrgang: Krisenmanagement Kommunikationskrisen meistern Public Relations Öffentlichkeitsarbeit Dr. Heinz Ortner, MBA Bahnhofplatz 5, A-9020 Klagenfurt, Tel.: 05 0536 22873-22879, Fax: 05 0536 22870, e-mail:
Veröffentlichung der Befreiung von den Pflichten des 35 WpÜG
Veröffentlichung der Befreiung von den Pflichten des 35 WpÜG Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") hat mit Bescheid vom 1. Dezember 2009 die Phoenix Erste Treuhand GmbH, Berlin,
10 Der statistische Test
10 Der statistische Test 10.1 Was soll ein statistischer Test? 10.2 Nullhypothese und Alternativen 10.3 Fehler 1. und 2. Art 10.4 Parametrische und nichtparametrische Tests 10.1 Was soll ein statistischer
Inklusion an Schulen aus Sicht der Lehrerinnen und Lehrer Meinungen, Einstellungen und Erfahrungen
Inklusion an Schulen aus Sicht der Lehrerinnen und Lehrer Meinungen, Einstellungen und Erfahrungen Ergebnisse einer repräsentativen Lehrerbefragung Auswertung Baden-Württemberg 21. April 2015 q5355/31532
Kommentar zum Anfang des «Kapital» (drittes bis fünftes Kapitel) Drittes Kapitel: Das Geld oder die Warenzirkulation
Kommentar zum Anfang des «Kapital» (drittes bis fünftes Kapitel) Drittes Kapitel: Das Geld oder die Warenzirkulation Wie bei jedem neuen Kapitel sollte man versuchen, sich anhand der Überschrift und eventuell
Brandenburgisches Oberlandesgericht
1 U 4/05 Brandenburgisches Oberlandesgericht Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In dem Rechtsstreit P... S...,, Kläger und Antragsteller, - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte... - g e g e
Grundkurs Alte Geschichte Römische Republik
Grundkurs Alte Geschichte Römische Republik Dozent: Dr. Carsten Binder Historisches Seminar III (Alte Geschichte) Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf 12.Sitzung Wintersemester 2008/09 1 Formalitäten
Unabhängigkeit KAPITEL 4
KAPITEL 4 Unabhängigkeit 4.1. Unabhängigkeit von Ereignissen Wir stellen uns vor, dass zwei Personen jeweils eine Münze werfen. In vielen Fällen kann man annehmen, dass die eine Münze die andere nicht
Zur Entstehungsgeschichte von Thomas Morus' Utopia und Niccolo Machiavelli's Der Fürst
Politik Frank Hoffmann Zur Entstehungsgeschichte von Thomas Morus' Utopia und Niccolo Machiavelli's Der Fürst Studienarbeit Inhaltsverzeichnis 1.Einleitung...S. 2 2.Die Renaissance... S. 3 3. Das Leben
DaF-Lehrwerke aus Sicht algerischer Germanistikstudenten
Germanistik Mohamed Chaabani DaF-Lehrwerke aus Sicht algerischer Germanistikstudenten Wissenschaftlicher Aufsatz 1 DaF-Lehrwerke aus Sicht algerischer Germanistikstudenten Chaabani Mohamed Abstract Die
Sonderbericht Schiedsrichter
Unerfreuliche Vorgänge bei Spielen in der zurückliegenden Zeit, die Berichte hierüber in getrennten Schreiben, so genannte Sonderberichte durch die Schiedsrichter und deren Verwertung in sportgerichtlichen
Predigt zu Markus 9,14-21 "Ich glaube, hilf meinem Unglauben" Pfrin Martina Müller, 31. Oktober 2000, Muttenz Dorf, Jubiläum Goldene Hochzeit
Predigt zu Markus 9,14-21 "Ich glaube, hilf meinem Unglauben" Pfrin Martina Müller, 31. Oktober 2000, Muttenz Dorf, Jubiläum Goldene Hochzeit 1. Einleitung Ich möchte Sie heute dazu anstiften, über Ihren
Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen. Beschluss. In der Verwaltungsrechtssache. gegen
Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen OVG: 1 B 134/07 (VG: 2 V 371/07) Ger Beschluss In der Verwaltungsrechtssache der Partei "Die Republikaner", Landesverband Bremen, Prozessbevollmächtigter: