1. Aufklärungsschreiben an den Versicherten und Einholung der Einverständniserklärung, dass eine SBB zur Prüfung einer
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- Frauke Knopp
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1 Fachtag Wege in die Suchtbehandlung = Wege ins normale Leben!(?) Möglichkeiten in Mitteldeutschland Magdeburg am Die Kooperationsvereinbarung Erbringung von Leistungen für abhängigkeitskranke Menschen Umsetzung und Ergebnisse Roland Retzlaff Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland Bereich Koordination Reha-Einrichtungen und Sozialmedizin 1 Suchtkranke in der Agentur für Arbeit Antragstellung nach 125 SGB III Verfahren vor dem Aufklärungsschreiben an den Versicherten und Einholung der Einverständniserklärung, dass eine SBB zur Prüfung einer eventuellen Abhängigkeitserkrankung eingeschaltet werden darf. 2. Mahnschreiben mit Hinweis auf Mitwirkungspflicht 3. Nach Vorlage der Einverständniserklärung Anschreiben an die SBB mit der Bitte, den Versicherten zum Beratungsgespräch einzuladen. 4. Mehrere Sachstandsanfragen an SBB und Mahnschreiben an den Versicherten mit Hinweis auf Mitwirkungspflichten. 2
2 Lösung: Neue Wege Ziele mehr Abhängigkeitskranke frühzeitig für eine Rehabilitation gewinnen (Folgeschäden reduzieren) Erfolgsaussichten für die Wiedereingliederung ins Erwerbsleben verbessern Weniger Bürokratie und mehr Effizienz zur Verringerung der Kosten (z. B. weniger Sozialleistungen) 3 Antrittsverhalten (Auswertung ) Alkoholentwöhnungsbehan dlung Bewilligungen (absolut) Maßnahme angetreten (absolut) Maßnahme angetreten (prozentual) Mit Sozialbericht % ohne Sozialbericht Direktverlegung aus dem Akut-KH % ohne Sozialbericht von der Agentur für Arbeit nach 125 SGB III % Auch ohne Beratungsstelle und ohne Sozialbericht beginnen Versicherte eine Entwöhnungsbehandlung 4
3 3.2 Modellprojekt Magdeburger Weg seit November 2006 Umsetzung in Mitteldeutschland seit ARGE Magdeburg + Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland Antragstellung von suchtmittelabhängigen ALG II-Empfänger für Entwöhnungsbehandlungen analog dem Verfahren nach 125 SGB III Reha-Antrag und ärztliches Gutachten der ARGE (ohne Sozialbericht) Während der Entwöhnungsbehandlung ist der Kontakt zur regional zuständigen Suchtberatungsstelle aufzubauen. Umsetzung der Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit vom auch für die ARGE Nachsorge (Suchtberatungsstelle, ARGE, Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland) 5 Investition ARGE/optierende Kommunen Suchtmittelabhängige in den Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) und optierenden Kommunen Bei Vorliegen einer Abhängigkeitserkrankung im Sinne der ICD-10 1) besteht eine erhebliche Gefährdung oder Minderung des Leistungsvermögens 2). Damit ist grundsätzlich Rehabilitationsbedürftigkeit gegeben. D. h. akuter Handlungsbedarf für ARGE/optierende Kommune, um Leistungen nach SGB XII zu verhindern! 1) 2) Diagnoseschlüssel ICD-10-GM, Version 2006 Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD), 10. Revision Rahmenkonzept zur ambulanten medizinischen Rehabilitation im Bereich Abhängigkeitserkrankungen Stand
4 Mitwirkungspflicht nach 62 und 65 SGB I Kommt derjenige, der eine Sozialleistung wegen Arbeitsunfähigkeit, wegen Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach 62 und 65 nicht nach und ist unter Würdigung aller Umstände mit Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass deshalb die Arbeits- und Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt oder nicht gebessert wird, kann der Leistungsträger die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen. 7 (August 2010) 8
5 Artikel 4 Ziel der Kooperationsvereinbarung Ziel der Kooperationsvereinbarung ist, für abhängigkeitserkrankte Menschen, die Arbeitslosengeld II beziehen, frühzeitig eine Entwöhnungsbehandlung durchzuführen und durch den zeitnahen Einsatz von Arbeitsmarktinstrumenten den Rehabilitationserfolg zu sichern. Mit der unverzüglichen Einleitung soll einer weiteren Chronifizierung der Erkrankung und dem Eintritt einer vorzeitigen Erwerbsminderung entgegengewirkt werden. 9 Anträge auf stationäre Entwöhnung 2,61 % MD-Weg (ohne Sozialbericht) 2,61 % MD-Weg 97,39 % Anträge gesamt: / ohne MD Weg: / mit MD Weg-ohne Sozialbericht:
6 Bewilligungen von stat. Entwöhnungsmaßnahmen 73,71 % Arbeitslose 26,29 % andere Bewilligungen gesamt: davon Arbeitslose: Bewilligungen von stat. Entwöhnungsmaßnahmen 97,17% ,14% 73,71% 2,83% Bewilligungen Arbeitslose ohne MD Weg mit MD Weg gesamt (n = 8.404) (n = ) (n = 323) (n = ) 12
7 Antrittsverhalten / Nichtantrittsverhalten bei bewilligten Maßnahmen ,49% 75,15% 72,64% 52,01% 39,32% 21,98% 22,91% 21,47% Anträge gesamt Arbeitslose ohne MD Weg mit MD Weg Therapie angetreten Therapie nicht angetreten 13 Abgeschlossene Leistungen von stationären Entwöhnungsmaßnahmen 98,00% 96,00% 94,00% 92,00% 92,37% 92,14% 92,43% 89,29% 88,00% 86,00% 84,00% 82,00% gesamt Arbeitslose ohne MD Weg mit MD Weg gesamt: / davon Arbeitslose: / mit Sozialbericht: / nach MD Weg:
8 Reha-Entlassungsformen ,08% 61,12% 59,06% regulär 4,89% 4,94% 2,68% vorzeitig auf ärztl. Veranl. bzw. mit ärztl. Einv. 20,90% 20,82% 24,83% vorzeitig ohne ärztl. Einv. 7,34% 7,30% 9,40% disziplinarisch gesamt ohne MD Weg mit MD Weg - ohne Sozialbericht 15 Arbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nach medizinischer Rehabilitation ,00% 85,00% 84,00% gesamt Arbeitslose ohne MD Weg mit MD Weg (n = 6.282) (n = 8.580) (n = 6.163) (n = 119) 16
9 Leistungsvermögen nach der Rehabilitation auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ,68% 90,74% 87,92% 1 6,78% 6,74% 8,72% 2,03% 2,03% 2,01% < 3 Stunden 3 bis < 6 Stunden 6 und > Stunden gesamt ohne MD Weg mit MD Weg - ohne Sozialbericht 17 Von der Reha-Klinik vorgeschlagene nachfolgende Maßnahmen () ,11% 83,17% 80,54% 88,27% 88,28% 87,92% 15,14% 14,94% 24,83% 51,17% 51,20% 49,66% Suchtberatung Selbsthilfegruppe Prüfung LTA Reha-Nachsorge gesamt ohne MD Weg mit MD Weg - ohne Sozialbericht 18
10 Zusammenfassend kann festgestellt werden: 1. Der neue Zugangsweg zur Entwöhnungsbehandlung hat mit 386 Anträgen einen Anteil von 2,8 % aller beantragten Entwöhnungsbehandlungen. 2. Von den multimorbiden langzeitarbeitslosen suchtmittelabhängigen ALG II- Empfängern ohne Sozialbericht, die eine Suchtberatungsstelle gar nicht oder erst viel zu spät erreichen, haben 52,01 % die bewilligte Leistung angetreten und von denen wurden 79,9 % arbeitsfähig entlassen. 3. Bei den Vergleichsgruppen wurden kaum Unterschiede bezüglich der Entlassungsform festgestellt. 4. Befürchtungen von Kritikern, dass suchtmittelabhängige ALG II-Empfänger ohne Sozialbericht die Entwöhnungsbehandlungen nicht beginnen oder nach dem Beginn sofort abbrechen, haben sich nicht bestätigt. Deshalb ist dieser Zugang zur Entwöhnungsbehandlung ein erfolgreicher Weg, um Chronifizierungen und damit Erwerbsminderungsrenten zu verhindern. Darüber hinaus werden gesamtgesellschaftliche Folgekosten, wie zum Beispiel zahlreiche Krankenhausaufenthalte und SGB XII-Leistungen der Kommunen, reduziert. 19 Effizient und rentabel... Fazit 1. Das Ziel der Suchtkrankenhilfe besteht darin, dass der Suchtkranke so schnell wie möglich ohne Suchtstoffe und ohne Sozialleistungen leben und arbeiten kann. 2. Frühzeitige Antragstellung für Entwöhnungsbehandlung ermöglichen in den ARGEN und optierenden Kommunen in den Psychiatrischen Fachkrankenhäusern in den Krankenhäusern in den JVAs ohne Beteiligung einer Suchtberatungsstelle durch Betriebs- und Werksärzte durch Hausärzte. 3. Der Gesetzgeber ist gefordert, die Antragstellung von Leistungen zur Rehabilitation im SGB II analog dem Verfahren nach 125 SGB III zu ermöglichen, um Erwerbsfähigkeit zu erhalten und Folgekosten einer Chronifizierung zu verhindern. 4. Suchtkrankenhilfe hat nur Zukunft in einer sich selbst zwingenden und am Erfolg partizipierenden Behandlungskette, die effizient ist und rentabel für die Gesellschaft. 20
11 Impressum Die Kooperationsvereinbarung Erbringung von Leistungen für abhängigkeitserkrankte Menschen Umsetzung und Ergebnisse in Magdeburg Roland Retzlaff Tel.: Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland Koordination Reha-Einrichtungen und Sozialmedizin Leipzig 21
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