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1 Universität für Bodenkultur Institut für Alpine Naturgefahren Department Bautechnik und Naturgefahren Peter Jordan Str. 82 Tel.: # A-1190 WIEN Fax: # IAN Report 107 Schutz vor alpinen Naturgefahren Objektschutz Erstellung der Grundlagen für eine Sicherheitsfibel Objektschutz Im Auftrag des In Zusammenarbeit mit Wien, Mai 2006

2 Objektschutz - Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3 Präambel seitens des Ministeriums 5 Einleitung 6 Alpine Naturgefahren in Österreich Welche Gefahren gibt es? 7 Was sind alpine Naturgefahren 7 Welche alpinen Naturgefahren können in Österreich auftreten? 7 Vorwarnzeiten bei alpinen Naturgefahren 15 Instrumente zur Information Bin ich gefährdet? 17 Gefahrenzonenplanung Wo bin ich sicher? 23 Allgemeine Strategien Welche Möglichkeiten habe ich? 29 Objektschutz (Eigenvorsorge) Was kann mir passieren und wie kann ich mich schützen? 33 Was ist unter Objektschutz oder Eigenvorsorge zu verstehen? 33 Grundsätze zur Planung und Umsetzung von Objektschutzmaßnahmen 33 Naturgefahr Hochwasser 35 Charakteristik der einzelnen Prozesse 35 Veranschaulichung der einwirkenden Kräfte 45 Leitschadwirkungen 47 Maßnahmen 52 Maßnahmenkatalog 76 Die häufigsten Fehler 76 Naturgefahr Mure 77 Charakteristik der einzelnen Prozesse 78 Veranschaulichung der einwirkenden Kräfte 80 Leitschadwirkungen 81 Maßnahmen 83 Maßnahmenkatalog 87 Die häufigsten Fehler 87 Naturgefahr Rutschung 88 Charakteristik der einzelnen Prozesse 89 Leitschadwirkungen 95 Maßnahmen 96 Maßnahmenkatalog 98 Die häufigsten Fehler 98 Naturgefahr Steinschlag 99 Charakteristik der einzelnen Prozesse 100 Veranschaulichung der einwirkenden Kräfte 101 Leitschadwirkungen 103 Maßnahmen 103 Maßnahmenkatalog 112 Die häufigsten Fehler 112 Naturgefahr Lawine 113 Charakteristik der einzelnen Prozesse 114 Veranschaulichung der einwirkenden Kräfte 121 Leitschadwirkungen 121 Maßnahmen 122 Maßnahmenkatalog 136 Die häufigsten Fehler 136 Baumaterialien Was eignet sich wofür? 137 3

3 Objektschutz - Kosten-Nutzen Was bringt mir Objektschutz? 139 Ablauf des Bauverfahrens Wer ist wann für was verantwortlich? 144 Tipps zum richtigen Verhalten im Ereignisfall Was ist wann zu tun? 150 Beratungsstellen Wer kann mir helfen? 153 Literaturverzeichnis 161 Bildnachweis 163 4

4 Objektschutz - Präambel seitens des Ministeriums 5

5 Objektschutz Einleitung (ein) Einleitung Die intensive Nutzung des Alpenraumes im Zuge der sich ständig ausweitenden Siedlungstätigkeit hat zur Folge, dass Grundstücke und Bauparzellen in vom Standpunkt der Gefährdung durch alpine Naturgefahren sicherer Lage kaum noch zur Verfügung stehen. Somit müssen in Regionen mit sehr hohem Siedlungsdruck zunehmend auch Flächen zu Bauland gewidmet werden, die vom Sicherheitstechnischen Standpunkt nicht mehr optimal oder nur unter Einhaltung von Auflagen zur Dauerbesiedlung geeignet sind. Unabhängig davon wurde eine Vielzahl an Gebäuden lange vor der Umsetzung von Flächenwidmungs- und Gefahrenzonenplänen errichtet. Manche jener Objekte kommen nach den Erkenntnissen der Gefahrenzonenpläne in diesen gefährdeten Zonen zu liegen. Die vorliegende Broschüre soll Sie nun dabei unterstützen, sämtliche Gesichtspunkte betreffend alpiner Naturgefahren zu bedenken und Ihnen diesbezügliche Lösungsvorschläge aufzeigen. Dabei gibt es keine Universallösungen, die für jedes Grundstück oder Gebäude geeignet sind und Sie vor allen Gefahren schützen. Mit einigen Anpassungen an die regionalen Gegebenheiten und an Ihre Bedürfnisse sowie der geschickten Kombination mehrerer der hier vorgestellten Maßnahmen gegen alpine Naturgefahren lässt sich jedoch ein deutliches Plus an Sicherheit für Ihre Familie und Ihr Eigentum erzielen, das bei rechtzeitiger Planung nicht unbedingt höhere Kosten verursachen muss. Des Weiteren wird auf Institutionen verwiesen, die Sie objektiv in all Ihren Fragen zum Schutz vor alpinen Naturgefahren beraten können. 6

6 Objektschutz Naturgefahren in Österreich (gefahr) Alpine Naturgefahren in Österreich Welche Gefahren gibt es? Was sind alpine Naturgefahren Alpine Naturgefahren sind natürliche Transportprozesse, bei denen Massen allein durch die Schwerkraft verlagert werden. Man spricht daher im Zusammenhang alpiner Naturgefahren auch häufig von Massenverlagerungen und gravitativen Transportprozessen. Erfahrungsgemäß werden derartige Transportprozesse durch extreme Witterungsbedingungen ausgelöst. Die dabei bewegten Massen können Wasser in flüssigem oder gefrorenem Zustand (Schnee, Eis), sowie Erdmaterial, Geröll und Fels sein. Meist werden auch andere Feststoffe wie Baumstämme und Astwerk mittransportiert. Die Massen können im Zuge ihrer Verlagerung fließen, gleiten, rollen, springen und stürzen. Derartige Ereignisse können rasch und ohne jede Vorwarnung eintreten und verfügen über ein großes Zerstörungspotenzial. Die Wirkung dieser Gefahren ist durch hohe Fließgeschwindigkeiten und somit auch durch hohe Krafteinwirkungen auf Landschaft und Gebäude charakterisiert. Lebensgefahr für Mensch und Tier kann dabei sowohl innerhalb als auch außerhalb von Gebäuden bestehen. Österreich, dessen Landschaft durch die Ostalpen stark alpin geprägt ist, weist über Einzugsgebiete von Wildbächen, Lawinen und anderen Naturgefahren auf. Diese Einzugsgebiete nehmen ca. 62 % des österreichischen Bundesgebietes in Anspruch. Etwa dieser Einzugsgebiete gefährden Siedlungen (Gebäude, Infrastruktur) und deren Bewohner unmittelbar. Welche alpinen Naturgefahren können in Österreich auftreten? Die für Österreichs Berglandschaft relevanten Gefahrenprozesse sind: Hochwasser Mure Rutschung Steinschlag Lawine Nachstehend werden die oben genannten Prozesse kurz erläutert. Eine detaillierte Behandlung der einzelnen Gefahrenprozesse, ihrer möglichen Schadwirkungen sowie konstruktive Gegenmaßnahmen sind dem Abschnitt Objektschutz zu entnehmen. 7

7 Objektschutz Naturgefahren in Österreich (gefahr) Hochwasser Im Gegensatz zu einem Flusshochwasser der Tallandschaften weist ein Hochwasser, das durch einen Wildbach ausgelöst wird, völlig unterschiedliche Merkmale auf: rasches Ansteigen und Eintreffen der Hochwasserwelle vor Ort durch die geringe Zeitspanne zwischen Vorwarnung und Eintreffen der Hochwasserwelle können keine Sofortmaßnahmen ergriffen werden hohe Fliessgeschwindigkeit Geschiebe, Holz und andere Feststoffe werden mittransportiert Schäden können entstehen durch (Abbildung 1): Oberflächenabfluss: Verlässt der Bach sein Bachbett oder kann der Niederschlag nicht rasch genug im Boden versickern, kommt es zu Oberflächenabfluss. Dabei wirken der hydrostatische Druck, also der Druck des stehenden Wassers sowie der hydrodynamische Druck (Druck des fließenden Wassers) auf das Gebäude. Die Wassermassen können in das Objekt eindringen. Anprall und Ablagerung mitgeführter Feststoffe: Im Wasser transportierte Feststoffe können durch ihren Anprall (dynamischer Druck, Stossdruck) die Außenmauern beschädigen bzw. durch das Gewicht ihrer Ablagerungen die Statik darunter bzw. innen liegender Geschoßdecken gefährden. Erosion: Das abfließende Wasser trägt stetig Bodenmaterial ab und kann die Fundamente eines Objektes unterspülen. Uferböschungen können abrutschen. Dadurch kann es zu Setzungen und irreparablen Schäden des Gebäudes kommen. Ansteigendes Grundwasser: Bei anhaltenden oder starken Niederschlägen steigt der Grundwasserspiegel. Der so entstehende Auftrieb wirkt wie bei einem eingetauchten Korken im Wasser von unten auf das Fundament und gefährdet die Statik des Gebäudes. Rückstau aus dem Kanalsystem: Bei großen Niederschlagsmengen oder Überflutungen ist das Kanalsystem unter Umständen nicht in der Lage, die Wassermassen rasch genug abzuführen. Es kommt zum Rückstau im Leitungsnetz. Bei Fehlen geeigneter Rückstauklappen dringt das Wasser durch das Abwassersystem des Objektes in das Hausinnere vor. Verschmutzung: Im Wasser werden häufig gelöste Stoffe transportiert. Diese können in poröse Baustoffe und Materialien eindringen und führen in Folge zu unbehebbaren Geruchsbelästigungen. 8

8 Objektschutz Naturgefahren in Österreich (gefahr) Übersicht_Hochwasser.jpg Abbildung 1: Übersicht über die Gefahren durch Hochwasser 9

9 Objektschutz Naturgefahren in Österreich (gefahr) Mure Muren sind Massen von wenig verfestigtem Material wie Geröll, Schutt und Erdmaterial, die durch das Transportmedium Wasser in Bewegung geraten und von diesem transportiert werden. Vom Wassergehalt her sind Muren zwischen einem Hochwasser und einer Rutschung einzustufen. Muren entstehen im steilen Gelände im Bachbett oder an Hängen (Hangmure) Hangmuren entstehen durch stark wassergesättigten Boden während des Transportprozesses wird meist zusätzliches Material aufgenommen Baumstämme und große Felsblöcke können problemlos verlagert werden das Bachbett kann durch Seiten- und Tiefenerosion stark vergrößert werden Der vorderste Teil der Mure (Murfront) kann Geschwindigkeiten bis zu 40 km/h (10 m/s) erreichen Schäden können entstehen durch (Abbildung 2): Anprall der Murfront: Der dynamische Druck (Stossdruck) der Murfront auf ein Gebäude kann durch die hohe Belastung zu schweren Schäden an der Gebäudehülle führen. Anprall einzelner mitgeführter Festkörper: Auch nach dem Anprall der Murfront können einzelne mitgeführte Feststoffe wie Felsblöcke oder Baumstämme anprallen und durch die hohe Belastung Schäden verursachen. Reibung des Murmaterials an der Gebäudehülle: Durch die mitgeführten Feststoffe wirkt die Mure beim Umfließen von Gebäuden wie Schleifpapier und kann durch Reibung zu Schäden an Mauern führen. den Druck des nachfließenden Wassers: Häufig fließt nach einer Mure Wasser im Bett der Mure ab. Dieses kann zu ähnlichen Schäden wie ein Hochwasser führen (vergleiche Hochwasser) Eindringen von Murmaterial (Wasser, Schlamm, Geschiebe, Holz) in das Gebäudeinnere: Durch das Eindringen von Murmaterial in das Gebäudeinnere können Schäden durch mechanische Zerstörung ebenso wie durch Verschmutzung und Geruchsbelästigung entstehen. 10

10 Objektschutz Naturgefahren in Österreich (gefahr) Übersicht_Mure2.jpg Abbildung 2: Übersicht über die Gefahren durch Muren Rutschung Rutschungen entstehen durch Wassersättigung von steilen Hängen. Die durchfeuchteten Lockermaterialmassen verlieren ihre Stabilität, brechen los und rutschen auf Gleitflächen zu Tal. Ausbildungsformen sind so genannte Spontanrutschungen, also Rutschungen die zumeist in Folge von Niederschlägen plötzlich auftreten und sehr rasch ablaufen bzw. Permanentrutschungen, die eine deutlich reduzierte Rutschgeschwindigkeit (oft nur einige Zentimeter im Jahr) aufweisen, dafür aber über sehr lange Zeiträume (Jahre) wirksam sein können. Eine Einteilung von Rutschungen erfolgt an Hand der Lage (Tiefe) der Gleitfläche (flach-, mittel- und tiefgründige Rutschungen). Schäden können entstehen durch (Abbildung 3): Anprall der bewegten Erdmassen: Der dynamische Druck (Stossdruck) der Erdmassen auf ein Gebäude kann durch die hohe Belastung zu schweren Schäden an der Gebäudehülle führen. Ablagerung der Erdmassen: Durch das Gewicht ihrer Ablagerungen können die Erdmassen die Statik darunter liegender Geschoßdecken gefährden. Freilegung der Fundamente: Bricht ein Rutschkörper unmittelbar unterhalb eines Gebäudes ab oder erfasst eine Rutschung das gesamte Objekt kann es zu Setzungen und Kippbewegungen des Gebäudes kommen, die schwere Schäden bis hin zur Zerstörung nach sich ziehen können. 11

11 Objektschutz Naturgefahren in Österreich (gefahr) Übersicht_Rutschung2.jpg Abbildung 3: Übersicht über die Gefahren durch Rutschungen Steinschlag Zumeist durch Gesteinsverwitterung ausgelöst, kommt es zum Abbruch aus dem Felsverbund und zur Bewegung einzelner oder mehrerer Steine bis hin zu groben Blöcken (Durchmesser größer als 0,5 m). Große Massen können in Form von Fels- und Bergstürzen abgehen, wobei bei derartigen Transportprozessen auch Objektschutzmaßnahmen überfordert sind. Ein Steinschlag weist folgende Charakteristika auf: Bewegungsformen sind: o Gleiten o Rollen o Springen o Stürzen hohe Sturzenergie Geschwindigkeiten deutlich über 100 km/h sind keine Seltenheit mit zunehmender Abflachung verkleinert sich die Sprungweite Schäden können entstehen durch (Abbildung 4): Anprall der Steine und Blöcke: Durch die hohe Sturzenergie können Steine auch springen und verursachen Schäden an der Gebäudefront sogar in mehreren Meter Höhe ebenso wie auf dem Dach eines Objektes. Selbst innen liegende Geschoßdecken können noch durchschlagen werden 12

12 Objektschutz Naturgefahren in Österreich (gefahr) Übersicht_Steinschlag2.jpg Abbildung 4: Übersicht über die Gefahren durch Steinschlag 13

13 Objektschutz Naturgefahren in Österreich (gefahr) Lawine Durch Witterungseinflüsse können Schneedecken labil werden und selbständig abgehen. Auch durch zusätzliche mechanische Belastungen auf die Schneedecke aufgebracht (z.b. durch Tourengeher, Snowboardfahrer) können Schneepakete unter Umständen in Bewegung geraten. Folgende Punkte sind im Zusammenhang mit Lawinen von Interesse: Bewegungsform: o Schneegleiten (meist sichelförmiges Aufreißen der Schneedecke an Sonnenhängen und Abgleiten auf einer Gleitfläche) o Fliesslawine (die Schneemassen gleiten in Schollen bei stetigem Bodenkontakt zu Tal) o Staublawine (Staublawinen entwickeln sich immer aus Fliesslawinen, haben demnach meist auch einen Fliessanteil. Der Staubanteil geht als stiebender Wirbel zu Tal und erzeugt einen Staudruck mit hohem Zerstörungspotenzial.) Geschwindigkeit: o Fliesslawine bis zu 140 km/h o Staublawine bis zu 250 km/h Schäden können entstehen durch (Abbildung 5): Anprall des Fliessanteils: Durch den dynamischen Druck (Stossdruck) der Schneemassen sowie durch den stetigen Druck durch Schneegleiten auf ein Gebäude kann es zur Beschädigung der Außen- und Innenwände kommen. Anprall einzelner mitgeführter Festkörper: Auch nach dem Anprall der Lawinenfront können einzelne mitgeführte Feststoffe wie Felsblöcke oder Baumstämme anprallen und Schäden verursachen. Anprall und Sogwirkung des Staubanteils: Durch die Druckwelle des Staubanteils können Außen- und Innenwände beschädigt werden. Die Sogwirkung einer Staublawine kann die Dachkonstruktion beschädigen bzw. vollständig abheben. die Gewichtslast (statischer Druck) der Schneeablagerungen: Schnee kann mitunter eine sehr hohe Dichte und damit ein hohes Gewicht aufweisen. Demnach gefährden Schneeablagerungen das Dach und beim Eindringen der Schneemassen in das Gebäude auch die Geschoßdecken. das Eindringen von Schnee in das Objekt: Dringt der Schnee durch Öffnungen in das Gebäudeinnere vor, so kann er durch seine mechanische Zerstörungskraft Schäden verursachen bzw. nach dem Schmelzen auch Wasserschäden hervorrufen. 14

14 Objektschutz Naturgefahren in Österreich (gefahr) Übersicht_Lawine2.jpg Abbildung 5: Übersicht über die Gefahren durch Lawinen Vorwarnzeiten bei alpinen Naturgefahren Bei allen drohenden Gefahren spielt die Vorwarnzeit eine entscheidende Rolle. Wird rechtzeitig auf eine Gefahr hingewiesen, so besteht die Möglichkeit Schutzmaßnahmen zu ergreifen um die Auswirkungen einer solchen Bedrohung möglichst gering zu halten. Wie verhält es sich nun mit den Vorwarnzeiten alpiner Naturgefahren. Betrachtet man Tabelle 1, so ist zu erkennen, dass alpine Naturgefahren meist mit so großer Geschwindigkeit ablaufen, dass für die Ergreifung von Schutzmaßnahmen keine Zeit mehr bleibt. Demnach müssen Schutzmaßnahmen schon vor dem Eintritt eines Ereignisses installiert sein, also permanent vorhanden sein, um die Schadanfälligkeit zu reduzieren. Tabelle 1: Geschwindigkeiten der Transportprozesse und daraus resultierende Vorwarnzeiten Transportprozess maximale Geschwindigkeit [km/h] ([m/s]) Vorwarnzeit Hochwasser 20 (5) Minuten bis Stunden Mure 40 (10) Minuten spontane Rutschung 4 (1) Sekunden bis Minuten permanente Rutschung mm/jahr Monate bis Jahre Steinschlag (30-40) Sekunden Fliesslawine (10-40) Sekunden bis Minuten Staublawine (30-70) Sekunden Um seine Familie und sein Eigentum optimal schützen zu können, ist es also von großer Bedeutung sich bewusst zu sein, ob, und wenn ja, durch welche alpine Naturgefahr man bedroht wird. Vorwarnzeit.xls 15

15 Objektschutz Naturgefahren in Österreich (gefahr) Auf den Punkt gebracht: In Österreich treten folgende alpine Naturgefahren auf: o Hochwasser o Mure o Rutschung o Steinschlag o Lawine Wirksame Schutzmaßnahmen gegen alpine Naturgefahren müssen auf Grund der kurzen Vorwarnzeit permanent installiert sein. 16

16 Objektschutz Instrumente zur Information (info) Instrumente zur Information Bin ich gefährdet? Steht man nun kurz davor in ein Grundstück zu investieren, so möchte man sich Klarheit verschaffen, ob sich dieses im Einzugsgebiet einer Naturgefahr befindet. Hierzu gibt es sehr einfache Mittel und Wege um sich einen ersten Eindruck über denkbare Gefahrenquellen zu verschaffen. Weiterführend existieren aber auch zahlreiche andere Möglichkeiten um auf unterschiedlichen Genauigkeitsebenen Gewissheit über das Naturgefahrenpotenzial einer konkreten Bauparzelle zu erlangen. In der Folge nun eine kurze Übersicht über mögliche Informationsquellen zur Beurteilung ob das eigene Grundstück durch Naturgefahren bedroht scheint. Beobachtungen in der Natur Häufig kann ein kleiner Spaziergang in der unmittelbaren Umgebung des Grundstückes bereits sehr aufschlussreich sein. So können bei der genauen Betrachtung des Geländes und der Vegetation mitunter Besonderheiten festgestellt werden, die auf mögliche Naturgefahren hindeuten. Spuren in der Natur, so genannte Stumme Zeugen, können auch nachträglich noch Aufschluss über Ablauf und Ausmaß vergangener Ereignisse geben. So können zum Beispiel untypische Aufwölbungen im Gelände oder an Gebäudekanten mit Hangbewegungen im Zusammenhang stehen (Abbildung 6 und Abbildung 7). Sind in den Wiesen an Hängen Vernässungen oder Quellaustritte, so kann es zur Durchfeuchtung und Instabilität des Hanges und in Folge zu Rutschungen kommen. Ungewöhnliche, talwärts gerichtete Schneisen im Wald, die eindeutig nicht durch forstwirtschaftliche Nutzung entstanden sind (Wurzelstöcke fehlen also), können Sturzbahnen von Lawinen signalisieren. Ist im Wald die Rinde zahlreicher Bäume abgeschlagen oder sind diese andersweit mechanisch beschädigt, so rührt dies häufig von Steinschlag her (Abbildung 8). Nicht immer sind die Ursachen derartiger Beobachtungen eindeutig festzustellen. Daher sollte der Laie im Zweifelsfall eine erfahrene Person zu Rate ziehen. 17

17 Objektschutz Instrumente zur Information (info) Info_001.JPG Abbildung 6: Wülste im Gelände können durch Hangbewegungen verursacht werden Inf0_002.jpg Abbildung 7: Wülste an Gebäudekanten können durch Hangbewegungen verursacht werden 18

18 Objektschutz Instrumente zur Information (info) Info_003.jpg Abbildung 8: Abgeschlagene Baumstämme bzw. Rindenverletzungen mit starkem Harzfluss können durch Steinschlag verursacht werden Information durch Ortskundige und Chroniken Wertvolle Hinweise auf mögliche Naturgefahrenquellen können häufig auch im Gespräch mit Nachbarn bzw. Ortskundigen gewonnen werden. Deren eigene Beobachtungen sowie die Überlieferungen ihrer Vorfahren können nähere Informationen zur Situation in der Umgebung liefern. Gemeinde und Kirche führen zumeist sehr penible Aufzeichnungen über die Geschehnisse der Ortschaft. Diese Chroniken können ebenfalls sehr aufschlussreich in Bezug auf Häufigkeit und Intensität von Naturgefahren sein. Information aus dem Flächenwidmungsplan Von zentraler Bedeutung für einen Grundeigentümer ist die Widmung seines Grundstückes. Die Widmung einer Parzelle erfolgt durch die Gemeinde und orientiert sich an der regionalen Raumplanung, die sich mit der örtlichen Entwicklung des Gemeindegebietes befasst. Dabei werden Raumordnungskonzepte für einen Zeitraum von etwa Jahren erstellt. In diesen Konzepten werden unter anderem jene Grundflächen ausgewiesen, die von einer Bebauung freizuhalten sind, sowie weiters das Ausmaß und die großräumige Anordnung des Baulandes und der erforderlichen Infrastruktureinrichtungen festgelegt. Die Ziele dieser örtlichen Entwicklungskonzepte werden im Flächenwidmungsplan dargestellt, dessen Erstellung strengen Richtlinien unterliegt. Er basiert auf dem Kataster des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen und ist parzellengenau. Somit liefert der Flächenwidmungsplan für exakt jede Grundparzelle die entsprechende Widmungsart (Bauland, Verkehrsflächen, Freiland). Der Flächenwidmungsplan ist also ein Instrument, das dem Grundeigentümer oder Interessenten genau Auskunft gibt, ob das fragliche Grundstück zur Bebauung vorgesehen ist. Flächenwidmungspläne können sowohl am Gemeindeamt eingesehen werden, als auch neuerdings über das Internet abgefragt werden. Der Entwicklungsstand bzw. die Flächendeckung der einzelnen Bundesländer ist 19

19 Objektschutz Instrumente zur Information (info) dabei jedoch unterschiedlich weit fortgeschritten. Die Bundesländer Oberösterreich, Niederösterreich und Burgenland bieten derzeit noch keinen diesbezüglichen Dienst an, sind aber an der Umsetzung tätig. Die restlichen Bundesländer bieten, wenn auch noch nicht immer flächendeckend eine kostenlose Online-Abfrage unter den folgenden Links an: Vorarlberg: Tirol: Salzburg: Kärnten: Steiermark: Wien: Weitere Geodatenabfragen können österreichweit unter Einbindung der Geografischen Informationssysteme (GIS) der Bundesländer unter getätigt werden. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Daten der oben genannten GIS-Portale von unterschiedlicher Aktualität sind und kein Rechtsanspruch auf den Online-Stand der Flächenwidmung besteht. Rechtsgültigkeit besitzt nach wie vor ausschließlich jenes Planexemplar, dass in der Gemeinde aufliegt. Info_004.jpg Abbildung 9: GIS-Portal des Landes Salzburg mit der Anzeige eines Flächenwidmungsplanes Information durch Gutachten von Experten Eine weitere Möglichkeit um Informationen zu einer eventuellen Exponiertheit eines Grundstückes gegenüber Naturgefahren zu erhalten, sind Gutachten von Experten. Es empfiehlt sich, den Forsttechnischen Dienst der Wildbachund Lawinenverbauung zu Rate zu ziehen. Weiters können auch Ziviltechniker mit der Erstellung derartiger Expertisen betraut werden, sofern diese mit den regionalen Gegebenheiten vertraut sind. Information aus dem Gefahrenzonenplan 20

20 Objektschutz Instrumente zur Information (info) Zu den Instrumenten eines modernen Risiko-Managements zählt zweifellos die Gefahrenzonenplanung. Gefahrenzonenpläne (GZP), die auf der Grundlage des Forstgesetzes durch den Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung, üblicherweise für ein Gemeindegebiet, erstellt werden, sind als flächenhaftes Gutachten über die Gefährdung durch Wildbäche, Lawinen und Erosion zu bewerten. Sie weisen die Gefahrenzonen sowohl für ein 150-jährliches Ereignis (ein Ereignis, das in dieser Intensität statistisch alle 150 Jahre einmal auftritt) als auch ein häufiges Ereignis (ein Ereignis mit einer Wiederkehrwahrscheinlichkeit zwischen ein und zehn Jahren) aus. Die Planung von Schutzmaßnahmen und die Abschätzung der Dringlichkeit diese zu realisieren basiert auf dem GZP ebenso wie er Eingang in die Raumordnung und Flächenwidmung findet. Gefahrenzonen werden daher in den Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen der Gemeinden parzellengenau ausgewiesen (Abbildung 10). Alle für die Planung und Gestaltung von Schutzmaßnahmen nötigen Grundlagen lassen sich grundsätzlich dem Gefahrenzoneplan entnehmen. Trotzdem wird dringend empfohlen, Art, Häufigkeit und Intensität der Gefährdung jeweils im Einzelfall vor Ort durch Experten beurteilen zu lassen. Info_005.jpg Abbildung 10: Gefahrenzoneplan mit ausgewiesenen gelben und roten Zonen (Quelle: die.wildbach) Auf Grund seiner zentralen Bedeutung als Entscheidungsgrundlage für Schutzmaßnahmen aller Art wird in Folge detailliert auf den Gefahrenzonenplan eingegangen. 21

21 Objektschutz Instrumente zur Information (info) Auf den Punkt gebracht: Informationen zur Bedrohung eines Grundstückes durch Naturgefahren können gewonnen werden durch: Beobachtungen in der Natur, Ortskundige und Chroniken den Flächenwidmungsplan Expertengutachten Gefahrenzonenplan 22

22 Objektschutz GZP (gzp) Gefahrenzonenplanung Wo bin ich sicher? Welche Informationen kann mir ein Gefahrenzonenplan geben? Der Gefahrenzonenplan bezieht sich nicht nur auf ein Einzelereignis, sondern stellt die Summe aller möglichen Ereignisse und damit die Summe aller möglichen Gefährdungen des Siedlungsraumes und von Verkehrsflächen dar. Für durch Wildbäche und Lawinen verursachte Naturgefahren werden rote und gelbe Gefahrenzonen sowie Vorbehalts- und Hinweisbereiche definiert: In der roten Gefahrenzone ist die Gefährdung durch Wildbäche und Lawinen so groß, dass eine ständige Besiedlung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. Dies ist derart zu verstehen, dass die nötigen konstruktiven Maßnahmen am Einzelobjekt, die nötig wären um ein Gebäude und dessen Bewohner in dieser Zone gegen Schäden abzusichern, das normale Maß an vertretbaren Adaptionen übersteigen. Damit ist primär der finanzielle Mehraufwand für diese technischen Maßnahmen gemeint. Wird ein Objekt in der roten Zone gegen auftretende Belastungen nicht geschützt, so besteht im Ereignisfall für Personen auch innerhalb des Gebäudes akute Lebensgefahr. Weiters darf nicht übersehen werden, dass extreme Schutzmaßnahmen auch die Lebens- bzw. Wohnqualität des Objektes deutlich reduzieren. In der gelben Gefahrenzone ist die ständige Benützung für Siedlungsund Verkehrszwecke beeinträchtigt. Eine Bebauung ist hier nur eingeschränkt und unter Einhaltung von Auflagen möglich. Somit ist unter Anbringung technisch und finanziell vertretbarer Schutzkonstruktionen am Gebäude eine Bebauung des Grundstückes möglich. Mit dem Eintritt von Schäden am Gebäude und dessen Einrichtung ist im Ereignisfall aber dennoch zu rechnen. Die vorliegende Broschüre nimmt sich dem Thema Objektschutzmaßnahmen an, die speziell bei Gebäuden in der gelben Zone zur Anwendung kommen. Blaue Vorbehaltsbereiche sind für technische (z.b. Errichtung eines Geschiebeablagerungsbeckens) oder biologische Maßnahmen (z.b. Aufforstungen) freizuhalten oder bedürfen einer besonderen Art der Bewirtschaftung. Diese Flächen werden also für künftige Schutzmaßnahmen seitens der Wildbach- und Lawinenverbauung benötigt und stehen der Allgemeinheit zu Siedlungszwecken nicht zur Verfügung. Braune Hinweisbereiche weisen auf andere als durch Wildbäche oder Lawinen hervorgerufene Naturgefahren hin, so zum Beispiel Steinschlag und Rutschungen. Derzeit werden die Gefahrenzonen nur für Wildbach- und Lawineneinzugsgebiete ausgeschieden. Andere Naturgefahren werden durch die braunen Hinweiszonen berücksichtigt und sind ebenso ernst zu nehmende Bedrohungen für Gebäude und deren Bewohner. Violette Hinweisbereiche kennzeichnen jene Flächen (z.b. Hochwasserrückhalteräume, natürliche Ablenkdämme), deren 23

23 Objektschutz GZP (gzp) gegenwärtiger Zustand erhalten werden muss, weil sie bereits einen natürlichen Schutz bieten. Häufig finden sich in der Natur Landschaftselemente, die in die Schutzkonzepte des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung optimal integriert werden können. Solche Maßnahmen weisen eine deutlich höhere Landschaftsästhetik auf als technische Maßnahmen und sind zudem kostengünstiger. Es versteht sich von selbst, dass eine Bebauung dieser Flächen nicht zielführend ist, da sie im Ereignisfall beansprucht werden. Wie entsteht ein Gefahrenzonenplan? Die Experten der Wildbachbach- und Lawinenverbauung erheben und bewerten im Zuge der GZP-Erstellung alle verfügbaren naturräumlichen Daten. Dazu zählen neben dem Studium von Chroniken und alten Aufzeichnungen über historische Katastrophen ebenso Gutachten und Detailuntersuchungen zur Geologie, Hydrogeologie, Hydrologie, Meteorologie und Bodenmechanik. Einen nicht zu vernachlässigenden Einfluss üben auch anthropogene Einflüsse aus. Sämtliche Regionen des Einzugsgebietes werden begangen um sich vor Ort ein genaues Bild über die Geländeverhältnisse und Gefahrenquellen zu machen. Betroffene und Ortskundige werden zu beobachteten und überlieferten Ereignissen befragt. Auch den Experten liefern so genannte Stumme Zeugen wertvolle Hinweise über die Häufigkeit und Intensität früherer Ereignisse (Abbildung 11). Die Abgrenzung der Gefahrenzonen erfolgt anhand vorgegebener Kriterien wie zum Beispiel: Höhe der möglichen Feststoffablagerungen Tiefe des Abtrags Dynamik des abfließenden Wassers Druckbelastung durch Lawinen Die Kriterien sowie deren Erhebungsmethoden werden kontinuierlich geprüft und dem Stand der Technik angepasst (Abbildung 12 und Abbildung 13). 24

24 Objektschutz GZP (gzp) Gzp_001.jpg Abbildung 11: Durch Hochwasser verschmutzte Wäschestücke einer Wäscheleine geben Aufschluss über die maximale Abflusstiefe während eines Hochwasserereignisses (Quelle: die.wildbach). Wie werden Gefahrenzonen bei Wildbächen abgegrenzt? Für Wildbäche erfolgt die Abgrenzung zwischen roter und gelber Zone für das 150-jährliche Ereignis (bzw. für das häufige Ereignis) durch die Festlegung einer Fliesstiefe von 1,5 m (bzw. 0,5 m für ein häufiges Ereignis) für stehendes Wasser, die innerhalb der roten Zone überschritten und innerhalb der gelben Zone unterschritten wird. Für fließendes Wasser ist die Angabe der Wassertiefe allein nicht ausreichend, da hier dynamische Aspekte zu berücksichtigen sind. Bei dynamischen Überschwemmungen bezieht sich somit die Höhe von 1,5 m (bzw. 0,25 m für ein häufiges Ereignis) nicht auf die Fliesstiefe, sondern gibt die so genannte Energiehöhe an. Diese inkludiert die Geschwindigkeitshöhe, die als Staudruck der Strömung auf umflossene Hindernisse beschrieben werden kann, und die Druckhöhe die den hydrostatischen Druck beschreibt. Für beide Hochwasserarten (statisch und dynamisch) gleichermaßen gilt die Grenze zwischen roter und gelber Zone für die Tiefe von Erosionsrinnen, die ebenfalls mit 1,5 m anzugeben ist. Geschiebeablagerungen können in der roten Zone höher bzw. in der gelben Zone niedriger als 0,7 m sein. Wie werden Gefahrenzonen bei Lawinen abgegrenzt? Auch bei der Gefahrenzonenplanung für Lawineneinzugsgebiete werden rote und gelbe Zonen ausgeschieden. Die Abgrenzung zwischen diesen beiden Zonen erfolgt durch die Festlegung von Grenzwerten für Druck und Mächtigkeit der Ablagerungen, die innerhalb der roten Zone überschritten und innerhalb der gelben Zone unterschritten werden. So gilt für 150-jährliche Ereignisse (bzw. für häufige Ereignisse) für den Druck ein Grenzwert von 10 kn/m² (= 1 t/m² = kg/m²; bzw. 3 kn/m² für ein häufiges Ereignis) der je nach Zone über- oder unterschritten wird. Für die Ablagerungshöhe wird für die gelbe Zone ein Bereich von 0,2 bis 1,5 m (bzw. < 0,5 m für ein häufiges Ereignis), für die rote Zone ein Wert größer als 1,5 m (bzw. 0,5 m für ein häufiges Ereignis) angegeben. 25

25 Objektschutz GZP (gzp) gzp_002.jpg Abbildung 12: Gefahrenzonenplan mit parzellengenauer Abgrenzung der roten und gelben Gefahrenzonen eines Wildbaches (Quelle: die.wildbach). Gzp_003.jpg Abbildung 13: Die überfluteten Flächen eines Hochwasserereignisses im Jahr 2002 bestätigen die Richtigkeit jenes Gefahrenzonenplanes der in Abbildung 12 dargestellt wurde. Wie lange gilt ein Gefahrenzonenplan? Gefahrenzonenpläne müssen dann revidiert werden, wenn sich die Verhältnisse in einem Einzugsgebiet ändern, wenn die Wissenschaft und Katastrophenereignisse neue Erkenntnisse zur Ausscheidung der Grenzen liefern oder wenn Verbauungsmaßnahmen durchgeführt wurden und sich dadurch die Grundlagen zur Abgrenzung der Gefahrenzonen verändert haben. Wer genehmigt den Gefahrenzonenplan? Anschließend an die Erstellung eines Gefahrenzonenplanes durch die 26

26 Objektschutz GZP (gzp) Experten der Wildbachbach- und Lawinenverbauung und einer fachlichen Überprüfung durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft liegt dieser Entwurf über vier Wochen öffentlich im zuständigen Gemeindeamt auf. Betroffene Bürger/Innen können dazu schriftlich Stellung nehmen. In Folge überprüft eine Kommission, bestehend aus Vertretern des Ministeriums, des Landes, der Gemeinde sowie der zuständigen Sektion der Wildbach- und Lawinenverbauung den Entwurf unter Berücksichtigung der Stellungnahmen. Die endgültige Genehmigung erfolgt durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Wo liegt der Gefahrenzoneplan zur Einsichtnahme auf? Nach der Genehmigung des Gefahrenzonenplanes liegt dieser zur freien Einsichtnahme bei folgenden Institutionen auf: Landesregierung Bezirksverwaltungsbehörde Gemeinde Gebietsbauleitung der Wildbach- und Lawinenverbauung 27

27 Objektschutz GZP (gzp) Auf den Punkt gebracht: Der GZP basiert auf der Unterstellung eines 150-jährlichen Extrem- Ereignisses sowie häufiger Ereignisse, diese können aber auch in kürzeren Abständen auftreten. Der GZP liefert parzellengenaue Information über gefährdete Bereiche. Die Zonen sind zwar exakt abgegrenzt, tatsächlich existieren aber Übergangsbereiche. Der GZP kann als Basis für Flächenwidmungsund Bebauungspläne fungieren. Schutzmaßnahmen können entsprechend dem GZP geplant werden. GZP und daraus abgeleitete bauliche Auflagen sind keine Schikane der Behörde gegenüber dem Bauherrn, sondern sollen die Sicherheit von dessen Familie und Eigentum gewährleisten. GZP und Objektschutz tragen also vor allem zur eigenen Sicherheit bei. 28

28 Objektschutz Allgemeine Strategien (strat) Allgemeine Strategien Welche Möglichkeiten habe ich? Ergibt sich nun aus dem Gefahrenzonenplan oder anderen Informationsquellen die Tatsache, dass ein Grundstück durch Naturgefahren bedroht wird, so gilt es Überlegungen anzustellen, welche Möglichkeiten sich dem Eigentümer anbieten. Die Maßnahmen zur Kontrolle der relevanten Naturgefahren Hochwasser, Mure, Rutschung, Steinschlag und Lawine fallen im alpinen Raum Österreichs in den Kompetenzbereich des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung als Dienststelle des Lebensministeriums (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft). Dieser ist unter anderem für die Projektierung, Umsetzung und Betreuung von Schutzkonzepten aller Art zuständig. Sowohl technische als auch forstlich-biologische Maßnahmen bieten den Österreicher/Innen guten Schutz vor Naturgefahren. Doch selbst Extremereignisse in ein und demselben Einzugsgebiet können eine jeweils unterschiedliche Dynamik aufweisen und erschweren damit die Kalkulierbarkeit des so genannten Restrisikos. Ein 100-prozentiger Schutz vor Naturgefahren ist also nicht möglich. Dies rufen uns der Lawinenwinter 1999 sowie die Hochwasserjahre 2002 und 2005 schmerzlich in Erinnerung. Verbauungsprojekte unterliegen technischen und leider immer häufiger auch wirtschaftlichen Machbarkeitsgrenzen. Dementsprechend gilt es Wege zu finden um dieses verbleibende Risiko bzw. die daraus resultierenden Auswirkungen zu minimieren. In diesem Zusammenhang können die folgenden grundsätzlichen Strategien genannt werden um die Schadanfälligkeit (Vulnerabilität) eines jeden Einzelnen hintan zu halten: Flächenvorsorge: Nachdem Flächenwidmungs- und Gefahrenzonenpläne für viele Regionen Österreichs erst in den letzten Jahrzehnten erstellt wurden, existieren natürlich zahlreiche Bauten, die vor der Wirksamkeit dieser planerischen Instrumente errichtet wurden und heute in gelben und roten Zonen liegen. Für diese Gebäude kann die Flächenvorsorge nicht mehr angewandt werden. Unter Flächenvorsorge ist nämlich die Freihaltung von Flächen zu verstehen, die permanent oder zumindest temporär Naturgefahren ausgesetzt sind. Um einer möglichen Gefahr passiv auszuweichen, sollen diese Flächen künftig von der Widmung zu Bauland ausgeschlossen werden. Die Nutzung für landwirtschaftliche Zwecke oder Freizeitaktivitäten ist in Abhängigkeit der Gefährdung jedoch möglich. Planerische Instrumente hierfür sind die Raumordnung (Zuständigkeit des Landes), Flächenwidmung (Zuständigkeit der Gemeinde, zugleich Baubehörde), Gefahrenzonenplanung (GZP) des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung (Zuständigkeit des Bundes). 29

29 Objektschutz Allgemeine Strategien (strat) Verhaltensvorsorge: Diese beschreibt das konkrete Handeln vor, während und nach dem Gefahrenereignis. Günstigerweise wurden bereits vor einem Naturereignis Katastrophen- und Notfallpläne erstellt. Notfallpläne beschreiben das richtige Handeln zu unterschiedlichen Zeitpunkten. So können zum Beispiel bei Bekanntwerden einer drohenden Gefahr bestimmte Räume des Hauses (Keller, Garage) vorsorglich von Wertsachen und Mobiliar geräumt werden. Kraftfahrzeuge können an einen sicheren Ort gebracht werden. Für ausreichend Lebensmittel und Trinkwasser sowie benötigte Medikamente kann bereits im Vorfeld von Gefahrenereignissen, zum Beispiel bei einer Unwetterwarnung, Sorge getragen werden. Telefonlisten von Gemeindevertretern und Nachbarn erleichtern den ständigen Informationsaustausch während der Gefahrensituation. Solche und weitere Verhaltensregeln können checklistenartig von jedem Haushalt zusammengestellt werden und erleichtern in Stresssituationen den reibungslosen Ablauf der Vorbereitungen ungemein. Die Verhaltensvorsorge kann mit dem Nachgeben gegenüber der Gefahr beschrieben werden. Risikovorsorge: Haben die Flächen- sowie die Verhaltensvorsorge nicht ausreichend funktioniert und ist es zu Schäden gekommen, so ist es von Vorteil wenn eine so genannte Risikovorsorge betrieben wurde. Unter Risikovorsorge ist die Schaffung von finanziellen Rücklagen eigens für den Schadensfall durch Elementarereignisse zu verstehen. Dies kann in Form von privaten Ersparnissen ebenso wie durch den Abschluss von speziellen Versicherungen erfolgen. Gerade der Versicherungsmarkt hat auf die Ereignisse der letzten Jahre reagiert und bietet zahlreiche Möglichkeiten sich gegen Naturgefahren abzusichern. Entschädigungszahlungen durch Mittel der öffentlichen Hand wie zum Beispiel des Katastrophenfonds sollten hier nicht mit eingerechnet werden, da die Ressourcen des Katastrophenfonds die entstandenen Schäden üblicherweise nicht zur Gänze abdecken können. Bauvorsorge: Nach dem Meiden von gefährdeten Flächen bietet die Bauvorsorge das meiste Potenzial zur Erhöhung der eigenen Sicherheit. Unter Bauvorsorge ist eine angepasste Bauweise und Nutzung des Gebäudes zu verstehen. Man widersteht also der Gefahr, indem man sein Haus konstruktiv und das Nutzungskonzept der Räume den regionalen Gegebenheiten anpasst. Dadurch wird die Schadanfälligkeit des Gebäudes und dessen Inhalt gegenüber der drohenden Gefahr deutlich vermindert. Objektschutzmaßnahmen ermöglichen somit das Bauen in gelben Zonen, wo konventionelle Bauten auf Grund des vorhandenen Gefahrenpotenzials ungeeignet sind. So können zum Beispiel Gebäude, die durch Lawinen bedroht 30

30 Objektschutz Allgemeine Strategien (strat) werden, durch verstärkende Elemente für Außenwände und Öffnungen geschützt werden. Ebenso kann bei Notwendigkeit an diesen exponierten Wänden auf Fenster gänzlich verzichtet werden oder werden diese zumindest klein gehalten. Abbildung 14 zeigt die Verstärkung einer Ziegelmauer eines lawinengefährdeten Hauses mittels Stahlbetonelementen. Objekte die im Hochwasserbereich von Wildbächen errichtet wurden, können ohne großen technischen Aufwand durch hochgezogene Kellerlichtschächte sowie erhöhte Hauseingänge und Fenster wasserdicht gemacht werden. Weiters empfiehlt es sich die Raumnutzung der Gefahr anzupassen. Demnach sollten Räumlichkeiten mit langer Aufenthaltsdauer (zum Beispiel Wohn- und Schlafräume) auf der der Gefahr abgewandten Seite angelegt sein, während sich auf der exponierten Seite nur Räume mit kurzer Aufenthaltsdauer (Stiegenhaus, WC, Badezimmer) befinden sollten. Abbildung 15 veranschaulicht die Raumanordnung bzw. Nutzung gegenüber der Gefahrenrichtung nach Räumen mit kurzer und langer Aufenthaltsdauer. Strat_001.JPG Abbildung 14: Bauvorsorge; Verstärkung einer Ziegelmauer eines lawinengefährdeten Hauses mittels Stahlbetonelementen 31

31 Objektschutz Allgemeine Strategien (strat) Strat_002.jpg Abbildung 15: Bauvorsorge; Raumanordnung bzw. Nutzung gegenüber der Gefahrenrichtung nach Räumen mit kurzer und langer Aufenthaltsdauer Die Möglichkeiten die Nutzung seines Heimes bzw. dieses konstruktiv den örtlichen Bedingungen anzupassen sind also mannigfaltig und werden in weiterer Folge das primäre Thema der vorliegenden Broschüre sein. Da je nach Naturgefahrenprozess unterschiedliche Maßnahmen unterschiedlich wirksam sind, werden in Folge für jedes Gefährdungsbild die entsprechenden Schadwirkungen sowie die möglichen Gegenmaßnahmen detailliert erläutert. Auf den Punkt gebracht: Die eigene Mitverantwortung der Österreicher/Innen zur Sicherheit gegen Naturgefahren liegt in der Auswahl ungefährdeter Bauparzellen, der geeigneten Nutzung von Grund und Objekt, in der finanziellen Absicherung gegen Schäden sowie der konstruktiven Adaption von Bestand und Neubauten. Eigenvorsorge kann den persönlichen Schaden deutlich reduzieren. 32

32 Objektschutz Objektschutz (Eigenvorsorge) (os) Objektschutz (Eigenvorsorge) Was kann mir passieren und wie kann ich mich schützen? Was ist unter Objektschutz oder Eigenvorsorge zu verstehen? Soll der Begriff Bauvorsorge näher erklärt werden, so ist dies am ehesten mit den Umschreibungen Objektschutz und Eigenvorsorge möglich. Wie der Name Eigenvorsorge bereits nahe legt, ist hierbei jeder Bürger angehalten, seinen Beitrag zur Reduktion der persönlichen Schadanfälligkeit zu leisten, in dem er sein eigenes Gebäude oder Grundstück mit meist geringem technischem und finanziellem Aufwand konstruktiv an eventuelle Gefährdungen anpasst. Dabei stehen je nach Gefahrenprozess unterschiedlichste Lösungen zur Verfügung. Die Kosten für den Objektschutz stehen bei rechtzeitiger Planung meist in einem sehr günstigen Verhältnis zu den Gesamtbaukosten. Die Nachrüstung bereits bestehender Bauten mit Objektschutzmaßnahmen ist üblicherweise aufwendiger als beim Neubau. Um aber auch diese Objekte entsprechend absichern zu können, werden öffentliche Zuschüsse für Projekte zum Schutze bestehender Gebäude und Anlagen gewährt. Diese Förderungen werden durch Katastrophenfonds des Bundes finanziert. Die Einhaltung behördlicher Auflagen ist jedoch Voraussetzung für die Bereitstellung von Förderungsmitteln. Objektschutzmaßnahmen sollten daher bereits in der Entwurfsphase gemeinsam durch Bauherr, Architekt (Baumeister), Sachverständige sowie die Baubehörde diskutiert und geplant werden. Bei entsprechender Beratung und Planung sind diese Maßnahmen ohne Schwierigkeiten herzustellen. Je nach Art der Maßnahmen werden Gebäudegruppen, Einzelobjekte, Teile davon bzw. ein oder mehrere Grundstücke geschützt. Grundsätze zur Planung und Umsetzung von Objektschutzmaßnahmen Die Planung von Objektschutzmaßnahmen basiert auf der Schadempfindlichkeit (Vulnerabilität) eines Objektes, wobei die Schadempfindlichkeit die Beziehung zwischen dem erwarteten Schaden am betroffenen Objekt (Immobilien, Mobilien) und der Charakteristik der Transportprozesse beschreibt. Die Vulnerabilität steht somit in direkter Beziehung zum Gefährdungsbild, der Interaktion zwischen Gelände und Transportprozess sowie den Objekteigenschaften. Objektschutzmaßnahmen sollen neben ihrer Schutzwirkung auch in Harmonie mit der Nutzung des Gebäudes stehen. Die theoretische Machbarkeit von Schutzmaßnahmen liegt meist höher als es die Wohnqualität zulässt. Es kann nicht das Ziel sein, aus einem gemütlichen Wohnhaus einen unbequemen Schutzbunker zu machen. Folgende Grundsätze zur Planung und Umsetzung von technischen Objektschutzmaßnahmen im alpinen Bereich sind zu berücksichtigen: Die Kenntnis über Häufigkeit und Intensität aller alpinen Naturgefahren die auf ein Objekt einwirken können ist von Nöten (Prozessüberlagerung). 33

33 Objektschutz Objektschutz (Eigenvorsorge) (os) Die Wahl eines sicheren Standortes (Bauplatzes) ist ausschlaggebend. Maßnahmen die auf die Standortwahl oder Geländegestaltung abzielen sind konstruktiven und technischen Maßnahmen vorzuziehen. Für größere Erschließungsgebiete wie z.b. ganze Siedlungen empfiehlt es sich großräumig wirkende Schutzkonzepte zu entwickeln. Präventiver (konstruktiver) Objektschutz am bestehenden Objekt wie auch am Neubau ist wirkungsvoller als mobiler Objektschutz zu bewerten. Zu kurze Vorwarnzeiten und ungeübte sowie fehlerhafte Anwendung der Notsysteme können zum Versagen der mobilen Objektschutzmaßnahmen führen. Die Planung von individuellem Objektschutz hat sich am gesamten gefährdeten Bereich und nicht nur am Einzelobjekt zu orientieren. Eine Verbesserung des eigenen Schutzes darf keine Verschlechterung für angrenzende Grundstücke nach sich ziehen (z.b. Ableiten von Hochwasser oder Muren und Lawinen durch Mauern und Ablenkdämme auf Nachbargrundstücke). Einzelmaßnahmen bedeuten bereits eine deutliche Verbesserung des Schutzes vor Naturgefahren. Jedoch kann das gesamte Potenzial des Objektschutzes erst durch die Kombination diverser Maßnahmen ausgeschöpft werden. Ausschlaggebend für den Wirkungsgrad von Maßnahmenkombinationen sind: das Gefährdungsbild, die Machbarkeit der Einzelmaßnahmen, die Wirkung der Einzelmaßnahmen in der Kombination. Auf den folgenden Seiten werden nunmehr die Gefährdungsbilder der in Österreich relevanten alpinen Naturgefahren erläutert. Weiters wird erklärt, welche Schäden durch diese Prozesse zu erwarten sind bzw. durch welche baulichen Maßnahmen man seinen persönlichen Besitz schützen kann. Bitte betrachten Sie die nachstehenden Ausführungen unter dem Gesichtspunkt, dass Eigenvorsorge bzw. Objektschutz nicht dem Gesetz zuliebe, sondern in Ihrem ureigensten Interesse erfolgen sollte. Auch die besten Verbauungsmaßnahmen der öffentlichen Hand können keinen hundertprozentigen Schutz garantieren und Sie nicht immer vor Schäden bewahren. Abbildung 16 soll Ihnen stellvertretend für alle alpinen Naturgefahren verdeutlichen, in wie vielfältiger Weise Ihr Eigentum in Mitleidenschaft gezogen oder gänzlich zerstört werden kann. Bitte werden Sie daher selbst aktiv um Ihre Familie und Ihr erwirtschaftetes Hab und Gut zu beschützen. 34

34 Objektschutz Objektschutz (Eigenvorsorge) (os) Os_001.jpg Abbildung 16: Mögliche Schäden durch Hochwasser Naturgefahr Hochwasser In den alpinen Regionen Österreichs sind hauptsächlich Wildbäche für die Bedrohung durch Hochwasser verantwortlich. Wildbäche sind gekennzeichnet durch Hohes Längsgefälle Schnelles Anschwellen des Wasserspiegels bei Extremniederschlägen Geschiebeführung Geschiebeablagerungen auch außerhalb des Bachbettes Mitunter starke Unholzführung Charakteristik der einzelnen Prozesse Kommt es nun zu einem Hochwasserereignis, das zumeist durch einen Starkregen ausgelöst wird, bei dem der Wildbach in Folge über seine Ufer tritt, so können in Abhängigkeit des Ereignisablaufes unterschiedliche Kräfte auf die betroffenen Gebiete bzw. Bauwerke wirken. Gefährdungsbild Statische Überschwemmung Ablauf (Abbildung 17): Bach tritt über seine Ufer tief gelegene Gebiete werden überschwemmt Fliessgeschwindigkeit ist meist kleiner als 1 m/s Nach Rückzug des Baches bleiben Senken und Gebäude überschwemmt, sofern sie keine natürliche Abflussmöglichkeit aufweisen Belastung der Objekte (Abbildung 18): hydrostatischer Druck (Staudruck des stehenden Wassers) steigt mit zunehmender Einstautiefe an keine dynamische Belastung der Bauten durch fließendes Wasser Auftrieb des Gebäudes durch senkrecht nach oben gerichtete 35

35 Objektschutz Objektschutz (Eigenvorsorge) (os) Druckkraft des Grundwassers auf die Bodenplatte des Objektes Gefahr des Wassereintritts durch das Abwassersystem Resultierende Leitschadwirkung: Wassereintritt in das Objekt o Schäden durch Wasser und Verschmutzung Gefährdung der Standsicherheit o Schäden der statischen Konstruktion durch die Auftriebskraft Os_002.jpg Abbildung 17: Statische Überschwemmung einer Tiefgarage (Quelle: die.wildbach) Hochwasser v11.jpg Abbildung 18: Einwirkende Kräfte im Zuge einer statischen Überschwemmung 36

36 Objektschutz Objektschutz (Eigenvorsorge) (os) Gefährdungsbild Dynamische Überflutung Ablauf (Abbildung 19): Bach tritt über seine Ufer Fließgeschwindigkeit von bis zu 5 m/s (= 20 km/h) Feststoffe (Baumstämme, Kleinholz, PKW) können mitgeführt werden Nach Rückzug des Baches bleiben Senken und Gebäude überschwemmt, sofern sie keine natürliche Abflussmöglichkeit aufweisen Belastung der Objekte (Abbildung 20): Flächiger hydrodynamischer Druck (Stossdruck des fließenden Wassers) Punktueller dynamischer Druck (Stossdruck) durch den Anprall mitgeführter Feststoffe hydrostatischer Druck (Staudruck des stehenden Wassers) steigt mit zunehmender Einstautiefe an Auftrieb des Gebäudes durch senkrecht nach oben gerichtete Druckkraft des Grundwassers auf die Bodenplatte des Objektes Gefahr des Wassereintritts durch das Abwassersystem Resultierende Leitschadwirkung: Gefährdung der Standsicherheit o Schäden der Außenwände und Geschoßdecken durch Anprall o Schäden der statischen Konstruktion durch die Auftriebskraft Wassereintritt in das Objekt o Schäden durch Wasser und Verschmutzung Os_003.JPG Abbildung 19: Abfließendes (dynamisches) Hochwasser (Quelle: die.wildbach) 37

37 Objektschutz Objektschutz (Eigenvorsorge) (os) Hochwasser Anprall v4).jpg Abbildung 20: Einwirkende Kräfte im Zuge einer dynamischen Überflutung 38

38 Objektschutz Objektschutz (Eigenvorsorge) (os) Gefährdungsbild Dynamische Überflutung mit Erosion (Kolkbildung) und Ablagerung von Feststoffen Ablauf (Abbildung 21): Bach tritt über seine Ufer Fließgeschwindigkeit von bis zu 5 m/s (= 20 km/h) Geschiebetransport und -ablagerung Feststoffe (Baumstämme, Kleinholz, PKW) können mitgeführt werden Wirbelbildung an Gebäudeteilen führt zu Erosion Nach Rückzug des Baches bleiben Senken und Gebäude überschwemmt, sofern sie keine natürliche Abflussmöglichkeit aufweisen Belastung der Objekte (Abbildung 22): flächiger hydrodynamischer Druck (Stossdruck des fließenden Wassers) punktueller dynamischer Druck (Stossdruck) durch den Anprall mitgeführter Feststoffe flächiger dynamischer Druck (Stossdruck) durch den Geschiebetransport statischer Druck (Gewichtslast) des abgelagerten Geschiebes (z.b. bei erdüberdeckten Kellerräumen, Tanks oder Tiefgaragen) Erosion bedingt Gefahr der Setzung des Gebäudes durch Unterspülung der Fundamente hydrostatischer Druck (Staudruck des stehenden Wassers) steigt mit zunehmender Einstautiefe an Auftrieb des Gebäudes durch senkrecht nach oben gerichtete Druckkraft des Grundwassers auf die Bodenplatte des Objektes Gefahr des Wassereintritts durch das Abwassersystem Resultierende Leitschadwirkung: Gefährdung der Standsicherheit o Schäden der Außenwände durch Anprall o Schäden der Geschoßdecken durch Geschiebeablagerung o Schäden der statischen Konstruktion durch Erosion (Setzung) und Auftriebskraft Wassereintritt in das Objekt o Schäden durch Wasser und Verschmutzung 39

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