Empfehlungen für einen sicheren und attraktiven Fußgängerverkehr
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- Maya Bösch
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1 Dipl.-Ing. Dankmar Alrutz Planungsgemeinschaft Verkehr, Hannover (PGV) Große Barlinge 72a Hannover Tel.: / Fax: / pgv@pgv-hannover.de Folie 1
2 Wer geht überhaupt noch zu Fuß? in % 40 Entwicklung der Verkehrsanteile des Fußgängerverkehrs Quelle: Mobilität in Deutschland DIW Berlin 2002 Folie 2
3 Wer geht überhaupt noch zu Fuß? Quelle: Mobilität in Deutschland DIW Berlin 2002 Folie 3
4 Unfallzahlen (2005) Im Straßenverkehr Getötete nach Verkehrsart (n = 5.361, innerorts und außerorts) Etwa 80 % aller Unfälle mit Fußgängerbeteiligung passieren Beim Überqueren von Straßen 12,8 % zu Fuß Fahrrad Motorzweirad Pkw (Fahrer/Mitfahrer) Sonstige Im Straßenverkehr Getötete nach Verkehrsart (n = 1.471, innerorts) Verunglückte Fußgänger nach Altersklassen (n = ) bis 10 Jahre Jahre Jahre Jahre über 65 Jahre ohne Altersangabe 32,7 % zu Fuß Fahrrad Motorzweirad Pkw (Fahrer/Mitfahrer) Sonstige Quelle: Statistisches Bundesamt, Verkehrsunfälle 2005 Folie 4
5 Regelwerke für den Fußgängerverkehr Folie 5
6 Flächenansprüche des Fußgängerverkehrs - Grundanforderungen Kurzbeschreibung bzw. Nutzung Breite im Seitenraum 1 Straßenunabhängig geführte Wege 3,00 m 2 Befahrbare Wohnwege Mindestbreite Straßenraum 4,50 m 3 Wohnstraße, offene Bebauung Einfriedungen # 0,50 m Einfriedungen > 0,50 m 4 Geschlossene Bebauung, geringe Dichte max. 3 Geschosse 5 Geschlossene Bebauung, mittlere Dichte: 3 bis 5 Geschosse 6 Gemischte Wohn- und Geschäftsnutzung, mittlere Dichte: 3 bis 5 Geschosse 7 Gemischte Wohn- und Geschäftsnutzung, mit häufig frequentierter ÖPNV-Linie, hoche Dichte 8 Ortsdurchfahrt, geringe Dichte, landwirtschaftliche Nutzung 9 Geschäftsstraße mit Auslagen, hoch frequentierte ÖPNV-Linie 2,10 m 2,30 m 2,50 m 3,00 m 3,30 m 4,00 m 5,00 m 3,30 m 4,00 m 5,00 m 6,00 m Folie 6
7 Flächenansprüche des Fußgängerverkehrs - Probleme Folie 7
8 Flächenansprüche des Fußgängerverkehrs Folie 8
9 Verträglichkeit mit dem Radverkehr Folie 9
10 Grundanforderung: Sicherung des Überquerens Die Sicherung des Fußgängers beim Überqueren der Fahrbahn ist eine der vornehmsten Aufgaben der Straßenverkehrsbehörden und der Polizei. Verwaltungsvorschrift zur StVO, zu 25 Folie 10
11 Sicherung des Überquerens - Fußgängerüberwege FGÜ in Brühl-Vochem, L 183/K 7 DTV Kfz/24h FG-Spitzenstunde 168 Querungen/Std. Foto: Planerbüro Südstadt, Köln Folie 11
12 Sicherung des Überquerens - Erkennbarkeit und Sicht an FGÜ Quelle: R-FGÜ 2001 Folie 12
13 Sicherung des Überquerens Mittelinseln und -streifen Folie 13
14 Sicherung des Überquerens - Fußgängerfreundliche Signalisierung... erfordert ausreichende Aufstellflächen Folie 14
15 Sicherheit von Überquerungsanlagen Zahl der Fußgängerunfälle maßgeblich geprägt durch Überquerungshäufigkeit Ausreichende Erkennbarkeit und Sicht auf die Wartefläche Spezielle Anlagenbeleuchtung 1,0,9,8,7,6,5,4 Hinweise Einsatzbereiche: Mittelinsel ohne FGÜ bis Kfz/Tag FGÜ ohne Insel bis (9.000) Kfz/Tag U-FG/(50m*3a),3,2,1 0,0 Mittelinsel ohne FGÜ FGÜ ohne Insel FG-LSA Unfälle mit Fußgängerbeteiligung im Bereich der Querungsstelle Quelle: Untersuchung von 335 Überquerungsanlagen Durchführung: PGV, Hannover Auftraggeber: VTIV, Berlin Abschluss: vor. bis Ende 2006 Folie 15
16 Verminderung der Trennwirkung von Straßen Folie 16
17 Verminderung der Trennwirkung von Straßen Beispiel: Leipzig Goerdelerring nachher vorher Folie 17
18 Barrierefreie Verkehrsanlagen Folie 18
19 Orientierung im Netz Folie 19
20 Attraktive Verbindungen für Fußgänger Beispiel: Hörnbrücke Kiel, Verbindung Stadtteil Gaarden Innenstadt/Hbf Ergebnis: - Etwa FG/8 Std. - Sehr positive Wertung durch die Nutzer - Zwei Drittel gehen häufiger in die Innenstadt Quelle: Chancen und Optimierungspotenziale des nichtmotorisierten Verkehrs, PGV Folie 20
21 Es geht darum, die Belange und Sichtweisen von Fußgängern wieder zum Planungsmittelpunkt der Städte und Gemeinden zu machen. Das Leitbild ist die fußgängerfreundliche Stadt. (Quelle: Verkehrssicherheit in NRW. Das Verkehrssicherheitsprogramm 2004, Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung des Landes Nordrhein- Westfalen) Folie 21
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