Oberbürgermeister Michael Jann

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1 Oberbürgermeister Michael Jann An die Mitglieder des Gemeinderates der Großen Kreisstadt M O S B A C H 2. Oktober 2014 Sitzung des Gemeinderates Nr. 10/2014 Sehr geehrte Damen und Herren, am Mittwoch, , 17:30 Uhr, findet im Bürgersaal im Rathaus in Mosbach eine Sitzung des Gemeinderates statt, wozu ich Sie hiermit einlade. Mit kollegialem Gruß In Vertretung Michael Keilbach Bürgermeister Die Geschäftsstelle Gemeinderat erreichen Sie wie folgt: Frau Hillebrand ( vormittags), Herr Böer ( nachmittags), während der Sitzung: Sitzungssaal (82-204)

2 T A G E S O R D N U N G: Öffentlicher Teil: Drucksache Nr. 1. Bekanntgabe einer Eilentscheidung 2. Verpflichtung von Frau Stadträtin Leni Endlich und Herrn Stadtrat Friedolf Fehr 098/ Ansprechpartner/innen der Stadtratsfraktionen für unterschiedliche Aufgabenbereiche 089/ Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Mosbach-Elztal-Neckarzimmern-Obrigheim im Bereich der Gemeinde Elztal Änderung Nr. 2.12: Gebiet "Sportflächen Auerbach" auf Gemarkung Auerbach - Vorberatung zur Abwägung und zum Feststellungsbeschluss 122/ "Abgrenzungssatzung Sattelbach, 3. Änderung, Nr C" zur Änderung der "Abgrenzungssatzung Sattelbach, 2. Änderung, Nr B" auf Gemarkung Sattelbach - Aufstellungsbeschluss 121/ Bebauungspläne 6.1. Bebauungsplan "Konversion Neckartal-Kaserne, Nr. 2.37" auf Gemarkung Neckarelz - Aufstellungsbeschluss 6.2. Bebauungsplan "Bleichwiese II, Nr A" zur Änderung des Bebauungsplanes "Bleichwiese II, Nr. 1.68" einschließlich Örtlicher Bauvorschriften auf Gemarkung Mosbach - Abwägung und Satzungsbeschluss 119/ / Beigeordneter (Bürgermeister) Stellenausschreibung, Wahltag, Bildung einer Auswahlkommission 101/ Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes 116/2014

3 T A G E S O R D N U N G: Öffentlicher Teil: 9. Feststellung der Jahresrechnungen 2013 der Stadt Mosbach und der Stiftung Hospitalfonds Drucksache Nr. 118/ Quartier an der Bachmühle- Tiefbauarbeiten - Auftragsvergabe 125/ Mehrausgaben aus Umsatzsteuerpflicht für städtische Parkplätze nach StVO 117/ Änderung der Konzessionsverträge für Strom, Gas und Wasser und des Vertrages über die Fernwärmeversorgung 128/ Anwendung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) für die Stadtwerke Mosbach GmbH 102/ Annahme von Spenden 107/ Mitteilungen und Anfragen

4 TOP 2 öffentlich Gemeinderat Drucksache-Nummer: 098/2014 gefertigt: Service, Bildung, Generationen / Eckhard Böer / Wb Verpflichtung von Frau Stadträtin Leni Endlich und Herrn Stadtrat Friedolf Fehr BERATUNGSWEG Ohne. BESCHLUSSVORSCHLAG Die nach dem festgestellten Ergebnis der Gemeinderatswahl am gewählten Frau Stadträtin Leni Endlich und Herrn Stadtrat Friedolf Fehr werden, nachdem keine Hinderungsgründe gemäß 29 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) vorliegen, in der Gemeinderatssitzung gemäß 32 Abs. 1 Satz 2 GemO vom Oberbürgermeister verpflichtet. Hierzu sprechen die beiden Stadträte die vom Oberbürgermeister laut vorgelesene Verpflichtungsformel nach, die wie folgt lautet: rfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren Die Verpflichtungsniederschrift ist Bestandteil des Protokolls. SACHVERHALT Die am gewählte Stadträtin Leni Endlich war bei der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates am aus privaten Gründen und Herr Stadtrat Friedolf Fehr aus beruflichen Gründen verhindert. Sie müssen deshalb vom Oberbürgermeister noch offiziell verpflichtet werden. FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN Verwaltungskosten. Anlage: Keine

5 TOP 3 öffentlich Gemeinderat Drucksache-Nummer: 089/2014 gefertigt: Zentrale Dienste und Gremien/ Eckhard Böer / Wb Ansprechpartner/innen der Stadtratsfraktionen für unterschiedliche Aufgabenbereiche BERATUNGSWEG Ohne. BESCHLUSSVORSCHLAG Der Gemeinderat nimmt die Vorschläge der einzelnen Stadtratsfraktionen für Ansprechpartner/innen und Kontaktpersonen für unterschiedliche Aufgabenfelder zustimmend zur Kenntnis. SACHVERHALT Die Stadtverwaltung hat die Fraktionen im Gemeinderat aufgefordert, Ansprechpartner/innen und Kontaktpersonen für die nachfolgenden Bereiche zu benennen: a) Verkehrsschau b) Jugendgemeinderat c) Sportbeirat d) Städtepartnerschaften Die Fraktionen haben daraufhin folgende Fraktionsmitglieder benannt: a) Verkehrsschau Stadtrat Franz Otto Kipphan (CDU-Fraktion), Stadtrat Manfred Bulling (SPD-Fraktion), Stadtrat Werner Heininger (FW-Fraktion) und Stadtrat Timo Riedinger (AL-Fraktion). b) Jugendgemeinderat Stadtrat Arno Flicker (CDU-Fraktion), Stadträtin Kim Schuck (SPD-Fraktion), Stadtrat Joachim Barzen (FW-Fraktion) und Stadtrat Jonathan Schlegel (AL-Fraktion). c) Sportbeirat Stadtrat Josef Bittler (CDU-Fraktion), Stadtrat Manfred Bulling (SPD-Fraktion), Stadtrat Joachim Barzen (FW-Fraktion) und Stadträtin Elisabeth Laade (AL-Fraktion)

6 d) Städtepartnerschaften Stadtrat Anton Kindtner (CDU-Fraktion), Stadträtin Kim Schuck (SPD-Fraktion), Stadtrat Friedolf Fehr (FW-Fraktion) und Stadträtin Elisabeth Laade (AL-Fraktion). Der Gemeinderat sollte diese Voten noch formell bestätigen. FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN Verwaltungskosten und Sitzungsgelder. Anlage: Keine

7 TOP 4 öffentlich Gemeinderat Drucksache-Nummer: 122/2014 gefertigt: Stadtplanung/ Claudia Starke / Wb Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Mosbach-Elztal-Neckarzimmern-Obrigheim im Bereich der Gemeinde Elztal Änderung Nr. 2.12: Gebiet "Sportflächen Auerbach" auf Gemarkung Auerbach - Vorberatung zur Abwägung und zum Feststellungsbeschluss BERATUNGSWEG Die Vorlage wurde im Technischen Ausschuss am in nicht öffentlicher Sitzung vorberaten. BESCHLUSSVORSCHLAG Der Gemeinderat fasst auf Empfehlung des Technischen Ausschusses folgenden Beschluss: Der Gemeinderat empfiehlt dem Gemeinsamen Ausschuss, folgende Beschlüsse zu fassen: 1. Der Gemeinsame Ausschuss beschließt die Behandlung der vorgetragenen Anregungen wie in der Anlage 1 zur Beratungsvorlage dargestellt. 2. Der Gemeinsame Ausschuss fasst den Feststellungsbeschluss zur o.g. FNP-Änderung. SACHVERHALT Der Gemeinsame Ausschuss hat in seiner Sitzung am den Aufstellungsbeschluss zur Änderung Nr. r die Landwirt- - 1,3 ha. Vom bis einschließlich wurde die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach 3 Abs. 1 BauGB bzw. 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Vom bis einschließlich wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung nach 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behördenbeteiligung nach 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die vorgebrachten Anregungen mit entsprechenden Behandlungsvorschlägen sind der Anlage 1 zu entnehmen. Der Gemeinderat sollte dem Gemeinsamen Ausschuss empfehlen, den Feststellungsbeschluss zu dieser FNP-Änderung zu fassen. FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN Es entstehen Verwaltungs- und Veröffentlichungskosten. Die Planungskosten werden von der Gemeinde Elztal übernommen. Anlage: 1. Behandlung der eingegangenen Anregungen 2. Lageplan und Begründung - 1 -

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41 TOP 5 öffentlich Gemeinderat Drucksache-Nummer: 121/2014 gefertigt: Stadtplanung/ Claudia Starke / Wb "Abgrenzungssatzung Sattelbach, 3. Änderung, Nr C" zur Änderung der "Abgrenzungssatzung Sattelbach, 2. Änderung, Nr B" auf Gemarkung Sattelbach - Aufstellungsbeschluss BERATUNGSWEG Die Vorlage wurde im Technischen Ausschuss am in nicht öffentlicher Sitzung vorberaten. BESCHLUSSVORSCHLAG Der Gemeinderat fasst auf Empfehlung des Technischen Ausschusses folgenden Beschluss: Der Gemeinderat fasst gemäß 2 Abs. bgrenzungssatzung Sattelbach, 3. Änderung, Nr C tzung Sattelbach, 2. Änderung, Nr ist in der Anlage dargestellt. SACHVERHALT bzw. noch vorhandene Baulücken kurzfristig nicht verfügbar sind, hat sich gezeigt, dass weiterer Bedarf nach Bauflächen besteht. Eine Bebauung außerhalb der Geltungsbereiche der Bebauungspläne und der Abgrenzungssatzung ist planungsrechtlich nicht möglich. Bereits im Jahr 2007 wurde nach Prüfung mehrerer Alternativen die Abgrenzungssatzung einer erneuten Änderung der Abgrenzungssatzung an der Lohrbacher Straße weiterer Spielraum für die Eigenentwicklung des Stadtteiles geschaffen werden. Dabei soll jedoch der bgrenzungssatzung hat sich für die Steuerung der Siedlungsentwicklung bewährt. Es handelt sich um eine bisher unbebaute Teilfläche, die nördlich an die Lohrbacher Straße angrenzt. Mit Ausnahme der hier betroffenen Fläche ist die Lohrbacher Straße beidseitig bebaut. Diese Struktur wird von räumlichen Zäsuren unterbrochen, die den Charakter Sattelbachs als Streudorf prägen. Auf Grund der südlich der Lohrbacher Straße bereits vorhandenen Bebauung ist in dem betroffenen Bereich jedoch eine behutsame Ergänzung der Siedlungsstruktur als verträglich einzustufen. Hier könnten ca. drei neue Bauplätze geschaffen werden. Die Erschließungsanlagen sind bereits vorhanden. n- ist auch eine Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung erforderlich. Dies wurde in einem Vorgespräch mit der Unteren Naturschutzbehörde am erörtert mit dem Ergebnis, dass die Untere Naturschutzbehörde unter bestimmten Voraussetzungen bereit ist, das Änderungsverfahren durchzuführen

42 Der Änderungsbereich umfasst rd. 0,2 ha. Der Gemeinderat sollte den Aufstellungsbeschluss zur Änderung der Abgrenzungssatzung fassen. FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN Es entstehen Verwaltungs- und Veröffentlichungskosten. Außerdem fallen Kosten für die Erstellung eines Umweltberichtes, einer Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung und einer Artenschutzrechtlichen Prüfung an. Mittel stehen unter der Haushaltsstelle zur Verfügung. Anlage: Abgrenzung des Geltungsbereiches - 2 -

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44 TOP 6.1 öffentlich Gemeinderat Drucksache-Nummer: 119/2014 gefertigt: Stadtplanung/ Stefan Baumhackel / Wb Bebauungsplan "Konversion Neckartal-Kaserne, Nr. 2.37" auf Gemarkung Neckarelz - Aufstellungsbeschluss BERATUNGSWEG Die Vorlage wurde im Technischen Ausschuss am in nicht öffentlicher Sitzung vorberaten. BESCHLUSSVORSCHLAG Der Gemeinderat fasst auf Empfehlung des Technischen Ausschusses folgende Beschlüsse: Der Gemeinderat fasst gemäß 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Konversion Neckartal-Kaserne, Nr Anlage dargestellten Bereich. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Übernahme sämtlicher im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren entstehenden Kosten durch den künftigen Eigentümer des Areals der ehemaligen Neckartal-Kaserne verbindlich zu regeln. SACHVERHALT Im Herbst 2011 wurde die militärische Nutzung der ehemaligen Neckartal-Kaserne offiziell aufgegeben. Damit erfolgte die Übergabe des Areals an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA), die den Verkauf der Liegenschaft anstrebt. Maßgeblich dabei sind die künftigen Nutzungsmöglichkeiten, die die Stadt Mosbach als Träger der kommunalen Planungshoheit vorgibt. Wegen der Relevanz des Themas für die Stadtentwicklung hat der Gemeinderat der Stadt Mosbach die künftigen Nutzungsmöglichkeiten des Areals in einem zweijährigen Prozess zur Entscheidungsfindung intensiv erörtert. Der Gemeinderat der Nachbarkommune Neckarzimmern war wegen der direkten Betroffenheit ebenfalls mit eingebunden. Zunächst hatte man sich mit dem Thema in mehreren Klausursitzungen befasst. Bürgerinformationsveran- - es am wurde das Ergebnis dieses Prozederes vorgestellt. Grundsätzlich wird eine Kombination verschiedener Nutzungen angestrebt. Die vorhandene technische Infrastruktur soll - soweit möglich - einer gewerblichen Nutzung dienen. Dabei wurden speziell die Aspekte Umweltdienste, neue Technologien, erneuerbare Energien und Nutzung der vorhandenen Heizzentrale betont. Zur Abrundung werden Nutzungen aus dem Bereich Ausbildung / Schulung angestrebt

45 Voraussetzung für eine nicht militärische Nutzung des Areals ist die Schaffung von Planungsrecht. Deshalb hat der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Mosbach-Elztal-Neckarzimmern-Obrigheim mit dem Aufstellungsbeschluss am ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans in Gang gesetzt, um die im Ergebnis des beschriebenen Entscheidungsprozesses gefundene Nutzungskombination zu ermöglichen. Die BIMA hat mittlerweile die Immobilie ausgeschrieben und dabei die Zielsetzungen zur angestrebten Nutzungskombination zu Grunde gelegt. Im Ergebnis ist als einziger in Frage kommender Bieter für das Gesamtgelände der ehemaligen Neckartal-Kaserne die Firma INAST hervorgegangen. Diese hat bereits ein Nutzungskonzept ausgearbeitet, das dem Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am vorgestellt wurde. Im Resonanz- Workshop mit dem Bürgerrat war dieses Konzept, das neben Nutzungen der Firma INAST auch Flächen für den Bundesverband Rettungshunde beinhaltet, als denkbare Möglichkeit gesehen worden. Da nun absehbar ist, dass die Firma INAST das Areal der ehemaligen Neckartal-Kaserne erwerben wird, sollte neben dem bereits in Gang gesetzten Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung (vorbereitende Bauleitplanung) jetzt auch das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans (verbindliche Bauleitplanung) eingeleitet werden. Als Basis für den Bebauungsplan-Entwurf kann das Nutzungskonzept der Firma INAST dienen. Diese sollte sämtliche im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren entstehenden Kosten tragen, da sie als einziger Eigentümer der Flächen durch die Planung profitieren wird. Der Gemeinderat sollte den Aufstellungsbeschluss zu dem Bebauungsplanverfahren für das Gelände der ehemaligen Neckartal-Kaserne fassen. Der Geltungsbereich umfasst rd. 27 ha. FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN Es entstehen Kosten für die Erarbeitung der Planunterlagen und die in diesem Zusammenhang erforderlichen Fachgutachten. Diese sind insgesamt vom künftigen Grundstückseigentümer zu übernehmen. Anlage: Abgrenzung des Geltungsbereiches - 2 -

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47 TOP 6.2 öffentlich Gemeinderat Drucksache-Nummer: 120/2014 gefertigt: Stadtplanung/ Claudia Starke / Wb Bebauungsplan "Bleichwiese II, Nr A" zur Änderung des Bebauungsplanes "Bleichwiese II, Nr. 1.68" einschließlich Örtlicher Bauvorschriften auf Gemarkung Mosbach - Abwägung und Satzungsbeschluss BERATUNGSWEG Die Vorlage wurde im Technischen Ausschuss am in nicht öffentlicher Sitzung vorberaten. BESCHLUSSVORSCHLAG Der Gemeinderat fasst auf Empfehlung des Technischen Ausschusses folgende Beschlüsse: 1. Der Gemeinderat beschließt die Behandlung der vorgetragenen Anregungen wie in der Anlage 1 zur Beratungsvorlage dargestellt. 2. Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan rkung Mosbach gemäß 10 Baugesetzbuch als Satzung. 3. Der Gemeinderat beschließt die Örtlichen Bauvorschriften gemäß 74 Landesbauordnung Baden-Württemberg. SACHVERHALT Am hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan II, Nr rechtsverbindlichen Beb II, Nr. Zweck der Bebauungsplanänderung ist die Anpassung der Festsetzungen bzgl. der Gebäudehöhe und bzgl. öffentlicher Stellplätze an aktuelle Anforderungen. In der Zeit vom wurden die Öffentlichkeitsbeteiligung nach 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behördenbeteiligung nach 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Alle im Planverfahren vorgebrachten Anregungen sind den in Anlage 1 beigefügten Tabellen zu entnehmen. Der Gemeinderat sollte die Behandlung der Anregungen wie in Anlage 1 dargestellt beschließen. Er sollte den Bebauungsplan sowie die Örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschließen

48 FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN Das Verfahren kann im Hause durchgeführt werden. Es entstehen Verwaltungs- und Veröffentlichungskosten. Anlage: 1. Behandlung der eingegangenen Anregungen 2. Satzung mit Zeichnerischem Teil, Textlichen Festsetzungen und Örtlichen Bauvorschriften sowie mit Begründung - 2 -

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83 TOP 7 öffentlich Gemeinderat Drucksache-Nummer: 101/2014 gefertigt: Zentrale Dienste und Gremien/ Eckhard Böer / Wb Beigeordneter (Bürgermeister) Stellenausschreibung, Wahltag, Bildung einer Auswahlkommission BERATUNGSWEG Die Vorlage wurde im Haupt- und Finanzausschuss am nichtöffentlich vorberaten. BESCHLUSSVORSCHLAG Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat zu beschließen, die Stelle des Beigeordneten im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg sowie in der Rhein-Neckar-Zeitung Mosbacher Nachrichten am im Wortlaut des als Anlage beigefügten Ausschreibungstextes öffentlich auszuschreiben. Die vier Stadtratsfraktionen benennen jeweils ein Mitglied aus ihren Reihen, das in einer gemeinsamen Kommission unter Vorsitz des Oberbürgermeisters die eingehenden Bewerbungen sichtet und eine Vorauswahl trifft, welche Bewerber/innen sich dem Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am vorstellen und somit zur Wahl stehen. SACHVERHALT In Gemeinden mit mehr als Einwohnern können ein oder mehrere hauptamtliche Beigeordnete bestellt werden. Ihre Zahl wird durch die Hauptsatzung bestimmt. Die Beigeordneten vertreten den Oberbürgermeister ständig in ihrem Geschäftskreis. Der Erste Beigeordnete ist der ständige allgemeine Stellvertreter des Oberbürgermeisters. Der/die Beigeordnete/n sind als hauptamtliche Beamte zu bestellen. Ihre Amtszeit beträgt acht Jahre. Die aktuelle Amtszeit von Herrn Bürgermeister Michael Keilbach endet am Die Stelle des Beigeordneten ist spätestens zwei Monate vor der Besetzung öffentlich auszuschreiben. Bei Ablauf der Amtszeit eines Beigeordneten ist die Neubestellung frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor Ablauf der Amtszeit durch den Gemeinderat vorzunehmen. Die Verwaltung schlägt aus diesem Grunde folgende Terminplanung vor: Freitag, 17. Oktober 2014: Sonntag, 9. November 2014: anschließend: Dienstag, 18. November 2014: Stellenausschreibung Ende der Bewerbungsfrist Sitzung der Auswahlkommission, sofern mehrere Bewerbungen eingehen Wahl durch den Gemeinderat - 1 -

84 FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN Die Personalausgaben für die Stelle des Beigeordneten sind im Sammelnachweis 4000 berücksichtigt. Anlage: Entwurf für die Stellenausschreibung - 2 -

85 Stellenausschreibung Die Große Kreisstadt Mosbach ist Mittelzentrum mit Einwohnern und erfüllende Gemeinde für einen Verwaltungsraum von Einwohnern sowie Hauptsitz der Verwaltung des Neckar-Odenwald-Kreises. Mosbach liegt landschaftlich reizvoll im ländlich geprägten Raum Nordbadens zwischen den Ballungsräumen Heidelberg/Mannheim und Heilbronn/Stuttgart. Die Stadt verfügt über ein breites Bildungsangebot mit allen weiterführenden Schulen bis hin zur Dualen Hochschule. Wegen Ablauf der Amtszeit ist die Stelle der/des hauptamtlichen Beigeordneten mit der Amtsbezeichnung Bürgermeisterin/Bürgermeister ab 1. Februar 2015 neu zu besetzen. Die/Der Beigeordnete ist ständige/r allgemeine/r Stellvertreter/in des Oberbürgermeisters. Die Abgrenzung der Geschäftsbereiche erfolgt durch den Oberbürgermeister im Einvernehmen mit dem Gemeinderat. Der Geschäftsbereich der/des Beigeordneten umfasst das Amt für Bürgerdienste mit Grundbuchamt, das Kulturamt, die Stabstellen Rechtsamt, Stadtgeschichte/Stadtmuseum, Feuerwehr und Katastrophenschutz sowie die Geschäftsführung des Eigenbetriebs Kultur- und Tagungszentrum Alte Mälzerei. Eine Änderung bleibt vorbehalten. Die/Der Bewerber/in soll die Befähigung zum höheren Verwaltungs- oder Justizdienst oder zum Richteramt haben oder eine abgeschlossene wirtschaftswissenschaftliche Vorbildung als Diplom-Kauffrau/-mann bzw. Diplom-Volkswirt/in nachweisen können. Wahl, Rechtstellung und Besoldung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bitte richten Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis Sonntag, an Herrn Oberbürgermeister Michael Jann, Stadtverwaltung Mosbach, Postfach 11 62, Mosbach. Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich wieder. Vielleicht besuchen Sie uns auch im Internet unter

86 TOP 8 öffentlich Gemeinderat Drucksache-Nummer: 116/2014 gefertigt: Feuerwehr und Katastrophenschutz/ Detlev Ackermann / Wb Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes BERATUNGSWEG Die Vorlage wurde im Haupt- und Finanzausschuss mit einstimmigem Empfehlungsbeschluss am unter TOP 1 nicht öffentlich vorberaten. BESCHLUSSVORSCHLAG Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses den der Beratungsvorlage beigefügten Feuerwehrbedarfsplan. SACHVERHALT Das Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg fordert eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Gemeindefeuerwehr. Der für die Stadt Mosbach ausgearbeitete Entwurf für einen Feuerwehrbedarfsplan enthält wesentliche Angaben für die Beschreibung der feuerwehrtechnisch relevanten örtlichen Verhältnisse (Gefährdungsanalyse) und bildet die Grundlage für die Aufstellung und Ausrüstung einer für einen geordneten Lösch- und Rettungseinsatz erforderlichen leistungsfähigen Feuerwehr. Zur Festlegung der Mindestanforderungen bezüglich Personal und Ausstattung wird auf die vom Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg im Einvernehmen mit dem Gemeindetag, dem Städtetag und dem Innenministerium herausgegebenen Hinweise zur Leistungsfähigkeit einer Gemeindefeuerwehr verwiesen. Der Feuerwehr-Bedarfsplan besteht aus folgenden Teilen: 1. Gemeindestruktur 2. Feuerwehrstruktur und ggf. Abteilungsstrukturen 3. Individuelle Bewertung des örtlichen Risikos 4. Fahrzeug-Konzeption FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN Die entstehenden Kosten sind in den Entwurf für den Doppelhaushalt 2015/2016 und die mittelfristige Finanzplanung aufzunehmen. Anlage: Feuerwehrbedarfsplan - 1 -

87 Stadt Mosbach Feuerwehrbedarfsplan 2014

88 Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Mosbach, September 2014 Inhaltsverzeichnis Allgemeines 1. Gemeindestruktur 1.1 Allgemeine Informationen 1.2 Gemeindeinfrastruktur Flächen Versorgung Entsorgung Verkehrswege Industrie- und Gewerbebetriebe Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen 1.3 Gefahrenpunkte Gebäude mit automatischer Brandmeldeanlage Industrie- und Gewerbebetriebe mit besonderen Risiken Abseits gelegene Gebäude und Waldhütten Hochhäuser lt. Landesbauordnung Gebäude sonstiger Höhe (hohe Häuser) Tiefgaragen Versammlungsstätten nach VstättV (BVS pflichtig) Beherbergungsbetriebe (BVS pflichtig) Hochwasser Veränderte Bauweisen Atomare Gefahren Löschwasserversorgung 2. Feuerwehrstruktur 2.1 Gesamtwehr Feuerwehrangehörige Abteilungsstruktur Einsatzstatistik Durchschnitt der letzten 5 Jahre Seite 1 von 42

89 Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Mosbach, September Abteilungen Abteilung Mosbach-Stadt Aktive Feuerwehrangehörige Überlandhilfe Fahrzeuge der Abteilung Mosbach-Stadt Abteilung Neckarelz-Diedesheim Aktive Feuerwehrangehörige Überlandhilfe Fahrzeuge der Abteilung Neckarelz-Diedesheim Abteilung Reichenbuch Aktive Feuerwehrangehörige Überlandhilfe Fahrzeug der Abteilung Reichenbuch Abteilung Lohrbach Aktive Feuerwehrangehörige Fahrzeug der Abteilung Lohrbach Abteilung Sattelbach Aktive Feuerwehrangehörige Fahrzeuge der Abteilung Sattelbach 2.3 Nachbarschaftshilfe durch Nachbargemeinden 2.4 Feuerwehren mit überörtlichem Einsatzbereich 3. Bewertung Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Mosbach 3.1 Fazit 4. Fahrzeugkonzeption 4.1 Fahrzeugkonzeption Zusammenfassung Seite 2 von 42

90 Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Mosbach, September 2014 Allgemeines Das Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg fordert eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Gemeindefeuerwehr. Dieser Feuerwehrbedarfsplan enthält wesentliche Angaben für die Beschreibung der feuerwehrtechnisch relevanten örtlichen Verhältnisse (Gefährdungsanalyse) und bildet die Grundlage für die Aufstellung und Ausrüstung einer für einen geordneten Lösch- und Rettungseinsatz erforderlichen leistungsfähigen Feuerwehr. Zur Festlegung der Mindestanforderungen bezüglich Personal und Ausstattung wird auf die vom Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg im Einvernehmen mit dem Gemeindetag, dem Städtetag und dem Innenministerium herausgegebenen Hinweise zur Leistungsfähigkeit einer Gemeindefeuerwehr verwiesen. Der Feuerwehrbedarfsplan besteht aus folgenden Teilen: 1 Gemeindestruktur 2 Feuerwehrstruktur 3 Bewertung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Mosbach 4 Fahrzeugkonzeption Seite 3 von 42

91 Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Mosbach, September Gemeindestruktur Aus der ehemals beschaulichen Beamten- und Handwerkerstadt Mosbach mit seinen fünf Stadtteilen Diedesheim, Lohrbach, Neckarelz, Reichenbuch und Sattelbach ist heute eine moderne und aufgeschlossene Große Kreisstadt mit über Einwohnern geworden. Das Mittelzentrum ist gesellschaftliches, kulturelles und wirtschaftliches Zentrum und die Dienstleistungs-, Einkaufs- und Behördenstadt im Neckar-Odenwald- Kreis. Mit allen weiterführenden Schulen sowie einer Dualen Hochschule verfügt sie über ein ausgezeichnetes Aus- und Fortbildungsangebot. Die Große Kreisstadt Mosbach liegt in malerischer Lage an den südlichen Ausläufern des Odenwaldes im romantischen Neckartal. Benachbarte Städte sind Eberbach, Heidelberg, Mannheim und Heilbronn. Am Wohnort Mosbach sind rund sozialversicherungspflichtige Beschäftigte. Die Zahl der Einpendler beträgt gegenüber den Auspendlern mit Circa 25% der Beschäftigten arbeiten im produzierenden Gewerbe, 25% im Handel und Gastgewerbe und rund 50% bei sonstigen Dienstleistungen. Die Große Kreisstadt Mosbach stellt einen attraktiven Wirtschafts-und Handelsstandort dar und übernimmt als Mittelzentrum Versorgungs- und Einkaufsfunktionen für über Menschen. Das Angebot an Kunden und Besucher umfasst dabei nahezu alle erdenklichen Waren und Dienstleistungen. Handwerk und Mittelstand bilden das Rückgrat eines gesunden Wirtschaftslebens, das sich auf mehrere Gewerbegebiete im gesamten Stadtgebiet verteilt und unterschiedlichste Branchen mit innovativen Arbeitsplätzen bietet. 134 ha Gewerbefläche weist der Flächennutzungsplan der Stadt Mosbach aus. Durch Mosbach verläuft die zweispurige Neckartalstrecke der Deutschen Bahn AG. Beginnend in Neckarelz Richtung Würzburg verläuft ebenfalls eine zweispurige Bahnstecke. Die Binnenwasserstraße des Neckars von Mannheim nach Stuttgart tangiert die südliche Stadtgrenze. Parallel zum Neckar führt die B37 aus Heidelberg kommend Richtung Heilbronn. Diese wird immer mehr zur Schwerlastausweichroute der Autobahn A6 zwischen Heidelberg und Heilbronn. Durchschnitten wird die Stadt Mosbach durch die B27 Richtung Würzburg, die teilweise vierspu- Seite 4 von 42

92 Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Mosbach, September 2014 rig ausgebaut ist. Diese Strecke wird ebenfalls häufig als Schwerlastausweichroute der mautpflichtigen A 81 genutzt. Durch die Waldfläche von über ha bietet Mosbach nicht nur den Einheimischen sondern auch zahlreichen Feriengästen eine Vielzahl von Ausflugszielen zum Wandern, Radfahren, Grillen und Rasten. Die topografische Lage von Mosbach mit der Nähe zur höchsten Erhebung im Odenwald, dem Katzenbuckel (628m/NN), begründet die großen Höhenunterschiede der einzelnen Ortsteile. Hier sind bis zu 280 Höhenmeter zu überwinden. Aber auch von der Tallage der Altstadt zu den höhergelegenen Wohngebieten sind Steigungen von bis zu 15% zu überwinden. Aufgrund der einzelnen nicht unerheblichen Entfernungen, der Topographie und bei schlechten Witterungsbedingungen kann es zu Anfahrtsverzögerungen und somit zu verlängerten Hilfsfristen kommen. Zur Definition Hilfsfrist wird auf die vorgegebenen Hinweise zur Leistungsfähigkeit einer Gemeindefeuerwehr hingewiesen. Seite 5 von 42

93 Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Mosbach, September Allgemeine Informationen Einwohnerzahl Stadt Mosbach davon in den Ortsteilen Einwohner Mosbach Nüstenbach 207 Waldstadt Reichenbuch 600 Lohrbach Sattelbach 711 Diedesheim Neckarelz Gemeindeinfrastruktur Flächen Fläche, gesamt Fläche, bebaut ha ha Hiervon: Wohngebiet Gewerbe- u. Industriegebiet Waldgebiet Landwirtschaftliche Fläche Wasserfläche 421 ha 701 ha 2853 ha 2213 ha 38 ha Seite 6 von 42

94 Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Mosbach, September Versorgung Trinkwasser Stromversorgung Gasversorgung Stadtwerke Mosbach Stadtwerke Mosbach Stadtwerke Mosbach Entsorgung Abwasser Regenwasser Kläranlage Obrigheim Mehrere Regenüberlaufbecken Verkehrswege Kreisstraße: K3946 Stockbrunner Hof K3944 Lohrbach-Sattelbach K3943 L589 Reichenbuch 1,1 km 1,7 km 2,4 km Landstraße: L636 B37 Obrigheim L589 Lohrbach-Weisbach L527 Reichenbuch-Sulzbach L525 B27 Sattelbach 0,6 km 4,7 km 13,2 km 5,6 km Bundesstraße: B37 Binau-Mosbacher Kreuz B27 Mosb. Kreuz-Neckarburken 4,9 km 8,2 km Seite 7 von 42

95 Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Mosbach, September 2014 DB-Strecke: Eberbach bis Neckarzimmern Mosbach bis Osterburken Rangier- und Umschlagbahnhof in Neckarelz 33 km 30 km ÖPNV-Strecke Bus: Streckenkilometer 148 km Binnengewässer (schiffbar) Neckar Umschlaghafen in Neckarelz Umschlaghafen in Diedesheim 17 km Luftverkehr: Verkehrslandeplatz Lohrbach Segelflugplatz Hamberg Industrie- und Gewerbebetriebe Anzahl angemeldete Betriebe Beschäftigte am Arbeitsort Beschäftigte am Wohnort Einpendler Auspendler Seite 8 von 42

96 Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Mosbach, September Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten (Stand: Oktober 2013) Schulen Anzahl Schüler Mosbach Nicolaus-Kistner-Gymnasium 836 Pestalozzi-Realschule 600 Lohrtal- Grund- u. Werkrealschule 283 Wilhelm-Stern-Grundschule 83 Müller-Guttenbrunn-Schule 182 Hardberg-Förderschule 113 Gewerbeschule Mosbach 1029 Augusta-Bender-Schule 690 Ludwig-Erhard-Schule 942 Duale Hochschule BW Neckarelz-Diedesheim Auguste-Pattberg-Gymnasium 991 Auguste-Pattberg-Hauptschule 25 Grundschule Diedesheim 124 Clemens-Brentano-Schule 86 Waldsteige Grundschule 126 Lohrbach Kurfürstin-Amalia-Grundschule 71 Seite 9 von 42

97 Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Mosbach, September 2014 Waldstadt Waldstadt Grundschule 72 Kindergärten Anzahl Kinder (genehmigte Plätze) Mosbach St. Cäcilia < 3 Jahre: 0 Kinder (0) > 3 Jahre: 57 Kinder (75) St. Josef (Hammerweg) < 3 Jahre: 2 Kinder (0) > 3 Jahre: 29 Kinder (50) Pfalzgraf-Otto-Straße < 3 Jahre: 14 Kinder (16) > 3 Jahre: 58 Kinder (52) Nüstenbacher Straße < 3 Jahre: 7 Kinder (13) > 3 Jahre: 22 Kinder (16) Bergfeld: Maria König < 3 Jahre: 2 Kinder (8) > 3 Jahre: 17 Kinder (31) Waldstadt: Bruder Klaus < 3 Jahre: 0 Kinder (0) > 3 Jahre: 26 Kinder (51) Tarunstraße < 3 Jahre: 5 Kinder (3) > 3 Jahre: 13 Kinder (16) Seite 10 von 42

98 Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Mosbach, September 2014 Neckarelz-Diedesheim St. Marien < 3 Jahre: 1Kind (6) > 3 Jahre: 33 Kinder (35) Münchgraben: < 3 Jahre: 0 Kinder (0) > 3 Jahre: 29 Kinder (36) Spielwiese Mosbach e. V. < 3 Jahre: 22 Kinder (20) > 3 Jahre: 0 Kinder (0) Krabbelkäfer Mosbach e. V. < 3 Jahre: 12 Kinder (20) > 3 Jahre: 0 Kinder (0) Privater Kindergarten e.v. < 3 Jahre: 0 Kinder (0) > 3 Jahre: 16 Kinder (22) Don Bosco < 3 Jahre: 10 Kinder (10) > 3 Jahre: 26 Kinder (37) Kommunaler Kindergarten < 3 Jahre: 1 Kind (0) > 3 Jahre: 59 Kinder (70) Reichenbuch St. Paulus < 3 Jahre: 2 Kinder (5) > 3 Jahre: 18 Kinder (22) Lohrbach Zum Wasserschloss < 3 Jahre: 6 Kinder (16) > 3 Jahre: 23 Kinder (26) Sattelbach < 3 Jahre: 0 Kinder (4) > 3 Jahre: 14 Kinder (14) Seite 11 von 42

99 Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Mosbach, September Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen Neckar-Odenwald-Kliniken 200 Betten Radiologische Abteilung Ärztehaus Mosbach Radiologische Abteilung ASB Seniorenzentrum 44 Plätze Pfalzgrafenstift Mosbach 93 Plätze Johanneshaus Tannenhof 80 Plätze AWO Betreute Seniorenwohnanlage 46 Wohnungen à 2 Per. ASB Betreute Seniorenwohnanlage 22 Wohnungen Seite 12 von 42

100 Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Mosbach, September Gefahrenpunkte im Stadtgebiet Gebäude mit automatischer Brandmeldeanlage Insgesamt 37 Stück Industrie- und Gewerbebetriebe mit besonderen Risiken Lackierbetriebe Liersch Karosserie und Lack Autolackiererei Müller SKS Karle GmbH & Co. Eisengießereien Eisengießerei Röth GmbH & Co. Eisenguss GmbH Sonstige Herm Mineralölvertrieb (Gastankstelle) Zahradnik GmbH (Heizöllager und Umschlag) Honeywell GmbH (Härterei) ATC Technology Coatings GmbH & Co. KG (Galvanisierung) Seite 13 von 42

101 Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Mosbach, September Abseits gelegene Gebäude und Waldhütten Waldhütte Diedesheim Waldhütte Neckarelz Waldhütte Dreibrunnenwiese Waldhütte Weisbach Waldhütte Knopfwald Skihütte Nüstenbach Gärtnerei und Aussiedlerhöfe Waldhauer Hochhäuser Bahnhof Ehemaliges Bahnwärterhäuschen Im Knoten Reitklub (Bergfeld) Aussiedlerhof Jungviehweide Aussiedlerhof (Bergfeld) Knopfhof ehemalige Kaserne Stockackersiedlung Hochhäuser lt. Landesbauordnung Tannenhof (3 Stück) Bismarckweg Gebäude sonstiger Höhe (hohe Gebäude) Römerring Am Sonnenrain (Terrassenhäuser) Steige Seite 14 von 42

102 Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Mosbach, September Tiefgaragen Zwingerstraße Alte Bergsteige (Handelshof) Hauptstraße (Volksbank) Gartenweg (im Bau) Industriepark Neckarelz Badischer Hof Rathausgasse Versammlungsstätten nach VStättVO (BVS pflichtig) Ökumenisches Zentrum Neckarelz Martin-Luther-Haus Kino Pattberghalle DGH Sattelbach Odenwaldhalle Lohrbach Tennisheim Nüstenbach Jahnhalle Jugendbegegnungsstätte Mosbach Diskothek Peaktime Diskothek Airport Steiner Haus Volksbank Sparkasse Alte Mälzerei EV Brüdergemeinde Neckarelz EV Verein Innere Mission Schillerstraße Seite 15 von 42

103 Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Mosbach, September Beherbergungsbetriebe (BVS pflichtig) Jugendherberge Verdi Katholisches Bildungshaus Bruder Klaus Hotel Eisenbahn Hotel Lamm Amtsstüble Operation Mobilisation Goldener Hirsch Hotel Linde Wald 2853 ha Wald, teilweise in unwegsamen Hanglagen. Seite 16 von 42

104 Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Mosbach, September Hochwasser In regelmäßigen Abständen sind überwiegend die Stadteile Neckarelz und Diedesheim vom Hochwasser betroffen. Bei Rückstau der Elz tritt diese ebenfalls schnell über die Ufer. Auf der vorliegenden Grafik sieht man deutlich die Überflutungsflächen bei einem HQ 100 Hochwasser. Hier ist selbst die Altstadt betroffen. Ein Hochwassereinsatzplan wurde bereits erstellt und liegt den entsprechenden Verantwortlichen vor. Seite 17 von 42

105 Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Mosbach, September Veränderte Bauweisen Die ständig veränderten Bauweisen der sogenannten Niedrigenergiehäuser stellt die Feuerwehr immer wieder vor neue Herausforderungen. Der Brandverlauf eines solchen Gebäudes unterscheidet sich grundlegend von normalen Hausbränden. Eine Rauchgasdurchzündung ist hier in fast allen Fällen unvermeidlich. Umso mehr muss darauf geachtet werden, dass die persönliche Ausstattung der Feuerwehr auf einen maximalen Schutz ausgelegt wird Atomare Gefahren Die Stadt Mosbach liegt in unmittelbarer Nähe des abgeschalteten Kernkraftwerks Obrigheim (10 km Radius) Die Feuerwehr Mosbach ist momentan nicht dafür ausgerüstet, atomare Strahlung zu messen Löschwasserversorgung durch Trinkwasserversorgung gemäß DVGW 405 durch Löschteich, Zisterne: Schwimmbad Reichenbuch Trockenleitung vom Wasserturm ins Bergfeld durch Entnahmestellen offenes Gewässer: Neckar, Elz, Trienzbach, Nüstenbach Zuständig für das Leitungswassernetz sind die Stadtwerke Mosbach Seite 18 von 42

106 Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Mosbach, September Feuerwehrstruktur 2.1 Gesamtwehr Feuerwehrangehörige 246 davon in Aktiver Abteilung 6 Jugendfeuerwehr 4 Altersabteilung 5 Musikzug Abteilungsstruktur Ortsteil Einwohner Fw. Angh. Abteilung Mosbach-Stadt ja Neckarelz ja Diedesheim Lohrbach ja Sattelbach ja Reichenbuch ja Nüstenbach* (Abt. Stadt) nein Waldstadt* (Abt. Stadt) nein * keine Abteilungswehr vorhanden Seite 19 von 42

107 Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Mosbach, September Einsatzstatistik - Durchschnitt der letzten 5 Jahre Gesamtanzahl 223 Einsätze davon: Brandeinsätze 55 Einsätze, das entspricht 24% Technische Hilfeleistungen 59 Einsätze, das entspricht 26% Tiere / Insekten 1 Einsatz, das entspricht 1% Fehlalarme 31 Einsätze, das entspricht 14% Sonstige Einsätze 78 Einsätze, das entspricht 35% davon: im Gemeindebereich 92% im Rahmen der Überlandhilfe 8% Seite 20 von 42

108 Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Mosbach, September Abteilungen Abteilung Mosbach Stadt Aktive Feuerwehrangehörige Feuerwehrangehörige Aktive 72 davon tagsüber in der Regel im Ort anwesend 27 Zugführer / Gruppenführer davon tagsüber in der Regel im Ort anwesend 6 ZF, 15 GF 5 ZF, 7 GF Maschinisten mit Führerschein Klasse C 33 davon tagsüber in der Regel im Ort anwesend 13 Atemschutzgeräteträger 19 davon tagsüber in der Regel im Ort anwesend 17 Durchschnittliche Antrittstärke bei Alarmierung Montag Freitag von 7.00 bis Uhr 18 Montag Freitag von bis 7.00 Uhr und Samstag/Sonntag/Feiertag Überlandhilfe RW (Rüstwagen für Technische Hilfe) Südlicher Neckar-Odenwald-Kreis Teil des Gefahrgutzuges Bahnstrecken von Eberbach bis Neckarzimmern und Mosbach bis Osterburken Seite 21 von 42

109 Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Mosbach, September 2014 DLAK 23/12 (Drehleiter) Sulzbach, Billigheim, Schefflenz, Katzental, Dallau, Neckarburken, Muckental, Fahrenbach, Trienz, Waldbrunn, Mülben, Weisbach, Wagenschwend, Robern, Auerbach, Rittersbach, SW 2000 (Schlauchwagen) Südlicher Neckar-Odenwald-Kreis, Kleiner Odenwald Seite 22 von 42

110 Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Mosbach, September Fahrzeuge der Abteilung Mosbach-Stadt LF 20/16 Bj (Löschfahrzeug) TLF 8/18 Bj (Tanklöschfahrzeug) LF 8 Bj (Löschfahrzeug) Seite 23 von 42

111 Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Mosbach, September 2014 TLF 16/25 Bj (Tanklöschfahrzeug) DLAK 23/12 Bj.1986 (Drehleiter) VRW Bj (Vorausrüstwagen) RW Bj (Rüstwagen) Seite 24 von 42

112 Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Mosbach, September 2014 SW 2000Tr. Bj (Schlauchwagen) KEF Bj (Kleineinsatzfahrzeug) Kdow Bj (Kommandowagen) Seite 25 von 42

113 Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Mosbach, September 2014 MTW Bj (Mannschaftstransport- MTW Bj wagen) Anhänger Wasserbrücke Bj Anhänger Bahnrettung Bj Seite 26 von 42

114 Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Mosbach, September Abteilung Neckarelz-Diedesheim Aktive Feuerwehrangehörige Feuerwehrangehörige Aktive 89 davon tagsüber in der Regel im Ort anwesend 28 Zugführer / Gruppenführer davon tagsüber in der Regel im Ort anwesend 10 ZF, 7 GF 7 ZF, 2 GF Maschinisten mit Führerschein Klasse C 19 davon tagsüber in der Regel im Ort anwesend 9 Atemschutzgeräteträger 49 davon tagsüber in der Regel im Ort anwesend 10 Durchschnittliche Antrittstärke bei Alarmierung Montag Freitag von 7.00 bis Uhr 22 Montag Freitag von bis 7.00 Uhr und Samstag/Sonntag/Feiertag Überlandhilfe DLAK 18/12 Obrigheim, Neckarzimmern, Binau, Neckargerach, Guttenbach MZB Obrigheim, Neckarzimmern, Binau, Neckargerach, Guttenbach GWG Auf Kreisebene Seite 27 von 42

115 Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Mosbach, September Fahrzeuge der Abteilung Neckarelz-Diedesheim ELW 1 Bj.2010 (Einsatzleitwagen) LF 16 Bj (Löschfahrzeug) LF 10/6 Bj (Löschfahrzeug) DLAK 18/12 Bj.2013 (Drehleiter) GW Gefahrgut Bj (Gerätewagen Gefahrgut) MZB Bj.1981 (Mehrzweckboot) Seite 28 von 42

116 Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Mosbach, September Abteilung Reichenbuch Aktive Feuerwehrangehörige Feuerwehrangehörige Aktive 21 davon tagsüber in der Regel im Ort anwesend 4 Zugführer / Gruppenführer: davon tagsüber in der Regel im Ort anwesend 2 ZF, 1 GF 1 ZF Maschinisten mit Führerschein Klasse C 2 davon tagsüber in der Regel im Ort anwesend 1 Atemschutzgeräteträger 7 davon tagsüber in der Regel im Ort anwesend 0 Durchschnittliche Antrittstärke bei Alarmierung Montag Freitag von 7.00 bis Uhr 4 Montag Freitag von bis 7.00 Uhr und Samstag/Sonntag/Feiertag Überlandhilfe Neckargerach, Aussiedlung Eisenbusch Fahrzeug der Abteilung Reichenbuch (Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wasser) TSF-W Bj Seite 29 von 42

117 Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Mosbach, September Abteilung Lohrbach Aktive Feuerwehrangehörige Feuerwehrangehörige Aktive 49 davon tagsüber in der Regel im Ort anwesend 6 Zugführer / Gruppenführer davon tagsüber in der Regel im Ort anwesend 2 ZF, 4 GF 1 ZF, 1 GF Maschinisten mit Führerschein Klasse C 8 davon tagsüber in der Regel im Ort anwesend 4 Atemschutzgeräteträger 8 davon tagsüber in der Regel im Ort anwesend 3 Durchschnittliche Antrittstärke bei Alarmierung Montag Freitag von 7.00 bis Uhr 10 Montag Freitag von bis 7.00 Uhr und Samstag/Sonntag/Feiertag Fahrzeug der Abteilung Lohrbach LF 8/6 Bj (Löschfahrzeug) Seite 30 von 42

118 Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Mosbach, September Abteilung Sattelbach Aktive Feuerwehrangehörige Feuerwehrangehörige Aktive 30 davon tagsüber in der Regel im Ort anwesend 8 Zugführer / Gruppenführer davon tagsüber in der Regel im Ort anwesend 4 GF 0 GF Maschinisten mit Führerschein Klasse C 16 davon tagsüber in der Regel im Ort anwesend 4 Atemschutzgeräteträger 9 davon tagsüber in der Regel im Ort anwesend 2 Durchschnittliche Antrittstärke bei Alarmierung Montag Freitag von 7.00 bis Uhr 11 Montag Freitag von bis 7.00 Uhr und Samstag/Sonntag/Feiertag Fahrzeuge der Abteilung Sattelbach TSF-W Bj 2003 (Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wasser) TS-A (Tragkraftspritzenanhänger) Seite 31 von 42

119 Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Mosbach, September Nachbarschaftshilfe durch Nachbargemeinden Gemeinde Feuerwehrfahrzeuge Durchschnittliche Anfahrzeit Obrigheim ELW 1, LF 20/16, LF 10/6, RW1, 20 Min. Gemeinde Elztal-Dallau Feuerwehrfahrzeuge HLF 10/6 Durchschnittliche Anfahrzeit 20 Min. Gemeinde Feuerwehrfahrzeuge Durchschnittliche Anfahrzeit Billigheim LF 20/16, TLF 16/25, MZF 25 Min. 2.4 Feuerwehren mit überörtlichem Einsatzbereich Gefahrstoffzug: Buchen AC-ErKW 35 Minuten Buchen Dekon-P 35 Minuten Führungseinheit Schefflenz ELW 2 NOK 25 Minuten Seite 32 von 42

120 Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Mosbach, September Bewertung Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Mosbach Personelle Mindestanforderungen der Hinweise zur Leistungsfähigkeit für 1. und 2. Gruppe erfüllt? An Arbeitstagen während des Tages (7.00 Uhr bis Uhr) 1. Gruppe innerhalb von zehn Minuten an der Einsatzstelle? Mannschaftsstärke: 1/8/9 in 93,5 Prozent der Einsätze erreicht (Wert aus 2013) mit LF 20/16, Gruppe innerhalb von weiteren fünf Minuten an der Einsatzstelle? Mannschaftsstärke: 1/5/6 in 96 Prozent der Einsätze erreicht (Wert aus 2013) mit TLF 16/25, 1-23 An Arbeitstagen während der Nacht (17.00 Uhr bis 7.00 Uhr) sowie an Sonn- und Feiertagen 1. Gruppe innerhalb von zehn Minuten an der Einsatzstelle? Mannschaftsstärke: 1/8/9 in 100 Prozent der Einsätze erreicht (Wert aus 2013) mit LF 20/16, Gruppe innerhalb von weiteren fünf Minuten an der Einsatzstelle? Mannschaftsstärke: 1/5/6 in 100 Prozent der Einsätze erreicht (Wert aus 2013) mit TLF 16/25, 1-23 Falls eine oder mehrere Anforderungen nicht erfüllt werden, wird im Einsatzfall von der Leitstelle die Abteilung Neckarelz-Diedesheim mitalarmiert. Mindestanforderungen der Hinweise zur Leistungsfähigkeit für den Drehleitereinsatz erfüllt? JA Seite 33 von 42

121 Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Mosbach, September 2014 In der Stadt Mosbach gibt es zahlreiche sonstige Gebäude bei denen der zweite Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr sichergestellt werden muss. Hierfür stehen in Mosbach-Stadt eine DLAK 23/12 und in Neckarelz-Diedesheim eine DLAK 18/12 zur Verfügung. 3.1 Fazit Die Feuerwehr Mosbach besteht aus drei Löschzügen: 1. Abteilung Mosbach Stadt 2. Abteilung Neckarelz Diedesheim 3. Sattelbach, Lohrbach, Reichenbuch Um den Anforderungen der Hinweise zur Leistungsfähigkeit der Feuerwehr des Landesfeuerwehrverband und des Innenministeriums Baden Württemberg gerecht zu werden, sind folgende gemeinsame Alarmierungen vorgenommen worden. Die Abteilungen Sattelbach, Lohrbach und Reichenbuch werden rund um die Uhr zusammen alarmiert. Gleichzeitig wird die Abteilung Mosbach Stadt mitalarmiert (Löschzug oder VRW/RW). In Reichenbuch sind tagsüber keine Atemschutzgeräteträger vorhanden. Hier kann trotz der gemeinsamen Alarmierung die geforderte Eintreffzeit nicht erreicht werden. Bei verschiedenen Einrichtungen im Stadtgebiet wie z.b. Johannes- Diakonie, Neckar-Odenwald-Kliniken, Alten- und Pflegeheime sowie der Historischen Altstadt werden die Löschzüge Mosbach Stadt und Neckarelz-Diedesheim zusammen alarmiert. Seite 34 von 42

122 Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Mosbach, September Fahrzeugkonzeption Die Fahrzeugkonzeption aus dem Jahr 2001 wurde von der Stadt Mosbach ausnahmslos umgesetzt. Hierdurch konnten die Kosten für die Feuerwehrausstattung über einen Zeitraum von 12 Jahren konstant gehalten werden. Außerdem ist dadurch kein Investitionsstau entstanden. Im Vorgriff auf diesen Feuerwehrbedarfsplan hat man erkannt, dass in der Abteilung Neckarelz-Diedesheim durch den Wegfall der DLAK (Drehleiter) mit Gruppenbesatzung und eines TSF (Tragkraftspritzenfahrzeug) die Transportkapazität der Mannschaft an seine Grenzen gekommen ist. Ebenfalls steht der MTW (Mannschaftstransportwagen) der Abteilung Mosbach-Stadt altersbedingt zur Ersatzbeschaffung an. Auch in den Ortsteilen Sattelbach, Lohrbach und Reichenbuch werden immer wieder Privatfahrzeuge für Einsatzfahrten genutzt. Um diese Defizite auszugleichen, hat die Stadt Mosbach beschlossen, bereits 2014 drei neue MTW s für die Abteilungen Mosbach-Stadt, Neckarelz-Diedesheim und Lohrbach zu beschaffen. Ein weiterer MTW ist im Jahr 2016 für die Abteilung Sattelbach vorgesehen. Die Ersatzbeschaffung für das Mehrzweckboot der Abteilung Neckarelz- Diedesheim wurde bereits mehrfach verschoben. Die Ersatzteilbeschaffung gestaltet sich mittlerweile als äußerst schwierig, da diese Ersatzteile nur noch auf dem Gebrauchtteilemarkt zu finden sind. Außerdem ist der GFK Rumpf altersbedingt so spröde und brüchig, dass zum Beispiel die Halterung für den Motor schon mehrfach abgebrochen ist. Aus diesen Gründen hat sich die Stadt Mosbach dafür entschieden, in 2014 eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen. Nach Rücksprache mit Herrn Kreisbrandmeister Jörg Kirschenlohr kann ein Zuschuss für dieses Boot in 2014 nicht gewährt werden. Aus diesem Grund wurde die Ersatzbeschaffung auf das Jahr 2018 verschoben. Da das Mehrzweckboot nicht mehr 100 -prozentig einsatzbereit ist, hat die Feuerwehr ein Ersatzboot der Öl - Wehr Bodensee kostenlos vom Land Baden Württemberg übernommen. Dieses Boot ist ebenfalls über 30 Jahre alt, konnte aber durch die bauhofeigene Werkstatt wieder einsatzbereit gemacht werden. Dieses Boot wurde von Herrn Kreisbrandmeister Jörg Kirschenlohr vermittelt und soll bis 2018 als Überbrückungsmaßnahme dienen. Seite 35 von 42

123 Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Mosbach, September 2014 Ersatzboot mit Alurumpf Öl Wehr Bodensee Das TLF 8/18 (Tanklöschfahrzeug Unimog ) Baujahr 1980 der Abteilung Mosbach-Stadt sollte nach der alten Fahrzeugkonzeption nicht ersetzt werden. In der Vergangenheit hat sich aber gezeigt, dass diverse Unwetter immer häufiger auftreten. Durch die Topografie der Stadt Mosbach müssen oft Steilstrecken überwunden werden (z.b. Ziegelsteige bis zu 15% Steigung). Hier hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass bei Schnee und Eis (u.a. Blitzeis) dieses Fahrzeug unentbehrlich ist. Aber auch bei extremer Hitze wurde dieses Fahrzeug mehrfach bei Entstehungsbränden in Wald und Flur eingesetzt. Aber auch im Hochwassereinsatz findet dieses Fahrzeug durch seine hohe Wattiefe Verwendung. Außerdem ist es das einzige Fahrzeug welches eine ausreichende Anhängelast besitzt um das Ersatzboot mit dem Trailer zu transportieren. Nicht zuletzt wird das wendige Fahrzeug zur Brandbekämpfung in der Innenstadt eingesetzt. Seite 36 von 42

124 Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Mosbach, September 2014 Dieses hochgeländegängige Fahrzeug muss aus Sicht der Feuerwehr so lange wie möglich erhalten werden und über eine Ersatzbeschaffung in der nächsten Konzeptionsfortschreibung entschieden werden. Durch die engen Gassen der Altstadt Mosbach ist es oftmals nicht möglich, diese mit den vorhandenen Gruppen- oder Staffellöschfahrzeugen zu befahren. Erschwerend kommen hier die vielen Veranstaltungen wie Wochenmärkte, Weihnachtsmarkt, Kulturveranstaltungen, etc. hinzu. Um dieses Defizit auszugleichen muss schnellstmöglich das LF8 (ohne Wassertank) durch ein wasserführendes geländegängiges MLF (Mittleres Löschfahrzeug) ersetzt werden. Dieses Fahrzeug soll auch in den engen, steilen Straßen wie z.b. Ziegelsteige oder Schorre als Erstangriffsfahrzeug eingesetzt werden. Beispielbild eines MLF (Mittleres Löschfahrzeug) Seite 37 von 42

125 Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Mosbach, September 2014 In den beiden Abteilungen Mosbach-Stadt und Neckarelz-Diedesheim werden viele Materialien (z.b. Ölsperren, Bindemittel, Schläuche, Pumpen, Dekonmaterial usw.) auf Paletten gelagert und mit mehreren Anhängern transportiert. Diese binden zum einen mehrere Zugfahrzeuge (Löschfahrzeuge), die im Einsatzfall für andere Zwecke wesentlich dringender gebraucht werden und zum anderen kostet die Verlastung viel Zeit und Personal. Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob in Zukunft Wechselladerfahrzeuge zum Einsatz kommen. Diese Fahrzeuge sind sowohl bei Berufsfeuerwehren wie auch Freiwilligen Feuerwehren schon im Einsatz und haben sich bestens bewährt. Durch die hohe Flexibilität der Wechselaufbauten sind den Einsatzmöglichkeiten kaum Grenzen gesetzt. Dies ist besonders wichtig bei der ständig steigenden Aufgabenstellung der Feuerwehr. Außerdem können langfristig einzelne Fahrzeuge (Fahrgestelle) eingespart werden, da nur der Aufbau und nicht das ganze Fahrzeug beschafft werden muss. Hier beispielhaft ein Wechselladerfahrzeug der Berufsfeuerwehr Heilbronn. Dieses Fahrzeug kann im Einsatzfall auch von der Freiwilligen Feuerwehr Heilbronn zum Einsatz gebracht werden: Seite 38 von 42

126 Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Mosbach, September 2014 Ein paar Beispiele für Wechselaufbauten: AB Atemschutz AB MZB (Mehrzweckboot) AB Pritsche AB Führung AB Tank / Wasser AB Sonderlöschmittel Diese Wechselladerfahrzeuge können auch Sonderaufgaben auf Kreisebene übernehmen. Seite 39 von 42

127 Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Mosbach, September 2014 Die DLAK 23/12 (Drehleiter) der Abteilung Mosbach-Stadt ist bereits in der mittelfristigen Finanzplanung 2017 zur Ersatzbeschaffung vorgesehen. Auf Grund des Alters und der steigenden technischen Probleme sollte diese Ersatzbeschaffung unbedingt durchgeführt werden. Zum Transport von Maschinen und Geräten müsste für die beiden Gerätewarte ein entsprechendes Transportfahrzeug beschafft werden. Momentan wird für diese Transportarbeiten ein MTW benutzt. Da dieses Fahrzeug weder entsprechende Verzurr- noch Belüftungsmöglichkeiten besitzt (z.b. zum Transport von Treibstoff oder Geräten mit Verbrennungsmotor) ist dieses Fahrzeug ungeeignet. Als Sofortmaßnahme wird momentan ein ehemaliger Pritschenwagen des Bauhofs eingesetzt. Dieses Fahrzeug soll noch in Eigenregie für seinen Einsatzzweck umgebaut werden. Über eine geeignete Ersatzbeschaffung muss in der nächsten Konzeptionsfortschreibung entschieden werden. Der Kdow (Kommandowagen) ist dem Kommandant zur ständigen Nutzung überlassen worden. Er muss das Fahrzeug während seiner Bereitschaftszeit als Kommandant ständig mitführen. Durch den Wegfall eines MTW (Mannschaftstransportwagen) bei der Abteilung Mosbach-Stadt fehlt hier ein Führungsfahrzeug für den Zugführer. Um hier eine Neubeschaffung zu vermeiden, soll der bisherige Kdow als Zugführerfahrzeug eingesetzt werden. Außerdem soll das Fahrzeug für zukünftige Zugführer vom Dienst oder dem stellvertretenden Kommandanten zu Verfügung stehen. Um hier eine effektive Kostensenkung zu erreichen wird für den Kommandant zukünftig ein Leasingfahrzeug als Kdow beschafft. Das LF 16/12 (Löschfahrzeug) der Abteilung Neckarelz-Diedesheim wurde bereits mit hydraulischem Rettungsgerät, Rettungszylindern und sonstigen Materialien zur Technischen Hilfeleistung nachgerüstet. Dies hat sich bei größeren Verkehrsunfällen bestens bewährt. Auch wenn der RW (Rüstwagen) oder der VRW (Vorausrüstwagen) der Abteilung Mosbach-Stadt in der Überlandhilfe ist, kann dieses Fahrzeug die Technische Hilfeleistung übernehmen. Dieses Fahrzeug sollte als HLF 20/16 (Hilfeleistungslöschfahrzeug) im Jahr 2021 ersetzt werden. Seite 40 von 42

128 Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Mosbach, September Fahrzeugkonzeption Zusammenfassung Fahrzeug Abteilung Baujahr Beschaffung Ersatzbeschaffung Anschaffungspreis Zuschuss Neubesch. Lohrbach 2014 MTW , ,00 MTW Mosbach-Stadt MTW , ,00 Neubesch. Neckarelz Diedesheim 2014 MTW , ,00 gesamt ,00 LF 8 Mosbach-Stadt MLF geländegängig , ,00 KdoW/ Mosbach-Stadt 2015 KdoW Leasing (VwHH) Pressluftatmer Mosbach-Stadt 2015 DLK 23/ ,00 Atemschutzprüfstand Mosbach-Stadt 2015 Atemschutzprüfstand ,00 Stromerzeuger Gerätehaus Mosbach-Stadt ,00 Ertüchtigung GWG Neckarelz-Diedesheim ,00 gesamt ,00 Neubesch. Sattelbach 2016 MTW , ,00 Ertüchtigung GWG Neckarelz-Diedesheim ,00 gesamt ,00 DLAK 23/12 Mosbach-Stadt DLAK/Hubmast , ,00 gesamt ,00 Neubesch. Neckarelz-Diedesheim 2018 WLF , ,00 Neubesch. Neckarelz-Diedesheim 2018 AB Mulde ,00 MZB Neckarelz-Diedesheim MZB , ,00 GWG Neckarelz-Diedesheim 1986 AB gesamt ,00 Neubesch. Mosbach-Stadt 2019 WLF , ,00 Neubesch. Mosbach-Stadt 2019 AB Wasser ,00 Neubesch. Mosbach-Stadt 2019 AB Mulde ,00 Anhänger Mosbach-Stadt AB-TH Bahn ,00 gesamt ,00 KdoW Mosbach-Stadt Kdow , ,00 gesamt ,00 LF16 Neckarelz-Diedesheim LF20/ , ,00 gesamt ,00 LF8 8/6 Lohrbach LF10/ , ,00 gesamt ,00 TLF 16/25 Mosbach-Stadt LF 20/ , ,00 gesamt ,00 VRW Mosbach-Stadt VRW , ,00 SW 2000 Tr. Mosbach-Stadt AB ,00 gesamt ,00 ELW1 Neckarelz-Diedesheim ELW , ,00 gesamt ,00 TSF-W Sattelbach TSW-W LF 20/16 Mosbach-Stadt LF 20 RW Mosbach-Stadt RW DLAK 18/12 Neckarelz-Diedesheim DLAK 18/12 LF10/6 Neckarelz-Diedesheim LF10/6 TSF-W Reichenbuch TSF-W KEF Mosbach-Stadt 1981 keine MTW Mosbach-Stadt 1980 keine Kdow (alt) LF8 Mosbach-Stadt 1990 keine TS-A Sattelbach 1980 keine Anhänger Mosbach-Stadt 2006 Seite 41 von 42

129 Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Mosbach, September 2014 Erstellt: [Namen, Gremium, ], [Datum].((Unterschrift)) Dieser Feuerwehrbedarfsplan soll spätestens im Jahr 2019 überarbeitet werden. Beschluss: Der Gemeinderat hat den vorliegenden Feuerwehrbedarfsplan in seiner Sitzung am [Datum] beschlossen. [Datum] ((Unterschrift)) Oberbürgermeister Seite 42 von 42

130 TOP 9 öffentlich Gemeinderat Drucksache-Nummer: 118/2014 gefertigt: Finanzen und Controlling/ Interne Revision und Beratung / Wolfgang Baur / Christian Steck / Arnd Koppelhuber / Wb Feststellung der Jahresrechnungen 2013 der Stadt Mosbach und der Stiftung Hospitalfonds 1. Jahresrechnung der Stadt Mosbach und Beschluss über die Verwendung des gebührenrechtlichen Ergebnisses 2013 in der Abwasserbeseitigung 2. Jahresrechnung der Stiftung Hospitalfonds 3. Schlussbericht des Amtes für interne Revision und Beratung zu den Jahresrechnungen der Stadt Mosbach und der Stiftung Hospitalfonds BERATUNGSWEG Ohne. BESCHLUSSVORSCHLAG Der Gemeinderat beschließt 1. den Schlussbericht des Amtes für interne Revision und Beratung zu den Jahresrechnungen der Stadt Mosbach und der Stiftung Hospitalfonds für das Haushaltsjahr 2013 zur Kenntnis zu nehmen, 2. die Feststellung der Jahresrechnung 2013 der Stadt Mosbach nach dem Feststellungsbeschluss, der auf den Seiten 5 und 6 des Rechenschaftsberichtes 2013 formuliert ist, 3. die Verwendung des gebührenrechtlichen Ergebnisses in der Abwasserbeseitigung für das Haushaltsjahr 2013 wie folgt: Die Unterdeckung im Bereich Schmutzwasser in Höhe von ,37 und die Unterdeckung im Bereich Niederschlagswasser in Höhe von ,58 werden in die Kalkulationen der Folgejahre bis spätestens 2018 eingestellt, 4. die Feststellung der Jahresrechnung 2013 der Stiftung Hospitalfonds Mosbach nach dem Feststellungsbeschluss, der auf den Seiten 5 und 6 des Rechenschaftsberichtes 2013 formuliert ist

131 SACHVERHALT Jahresrechnung 2013 der Stadt Mosbach Nach 95 GemO sind das Ergebnis der Haushaltswirtschaft und die Entwicklung des Vermögens und der Schulden in der Jahresrechnung nachzuweisen und durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Die Jahresrechnung und der Rechenschaftsbericht 2013 sind aufgestellt. Mit Schreiben vom wurde dem Oberbürgermeister und dem Amt für interne Revision und Beratung die Aufstellung der Haushaltsrechnung angezeigt. Das Ergebnis des vorläufigen Jahresabschlusses 2013 wurde in der Gemeinderatssitzung am bekannt gegeben. Der Rechenschaftsbericht 2013 ist dieser Vorlage beigefügt. Einen Kurzüberblick über das Jahresergebnis 2013 geben die Seiten 15 bis 18 (rosa) des Rechenschaftsberichts. Gebührenrechtliches Ergebnis der Abwasserbeseitigung 2013 Nach 14 KAG dürfen Benutzungsgebühren höchstens so bemessen werden, dass die Kosten gedeckt werden. Nach Abschluss des Jahres 2013 wurden die gebührenrechtlichen Ergebnisse der Abwasserbeseitigung ermittelt. Im Bereich des Schmutzwassers ergab sich eine Unterdeckung in Höhe von ,37 und im Bereich des Niederschlagswassers eine Unterdeckung in Höhe von ,58. Über die Verwendung der gebührenrechtlichen Ergebnisse hat der Gemeinderat zu entscheiden. Die Ergebnisse des Jahres 2013 sollten komplett in die Gebührenkalkulation der Folgejahre eingestellt werden. Dort führen Unterdeckungen zukünftig zu höheren Gebühren und Überdeckungen zu geringeren Gebühren. Jahresrechnung 2013 der Stiftung Hospitalfonds Gemäß 101 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde die örtlichen Stiftungen zu verwalten. Das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes des Vermögens und der Schulden ist entsprechend 95 Gemeindeordnung zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres nachzuweisen. Die Jahresrechnung ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Die Jahresrechnung und der Rechenschaftsbericht 2013 sind aufgestellt. Mit Schreiben vom wurde dem Oberbürgermeister und dem Amt für interne Revision und Beratung die Aufstellung der Haushaltsrechnung angezeigt. Der Rechenschaftsbericht ist dieser Vorlage beigefügt. Schlussbericht 2013 des Amtes für interne Revision und Beratung Das Amt für interne Revision und Beratung hat die Jahresrechnungen gemäß 110 GemO geprüft und dem Oberbürgermeister den Bericht über das Prüfungsergebnis vorgelegt. Der Schlussbericht liegt dieser Vorlage als Anlage bei

132 FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN Neben den Verwaltungskosten entstehen Veröffentlichungskosten für die Jahresrechnungen von ca Anlage: - Rechenschaftsbericht 2013 der Stadt Mosbach - Rechenschaftsbericht 2013 der Stiftung Hospitalfonds - Schlussbericht 2013 des Amtes für interne Revision und Beratung - 3 -

133 Schlussbericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2013 Stadt Mosbach und Stiftung Hospitalfonds Interne Revision u. Beratung -Stadtverwaltung Mosbach-

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135 Inhaltsverzeichnis I. Vorbemerkungen Allgemeines Prüfungsauftrag Prüfung des Eigenbetriebs Prüfung nichtstädtischer Einrichtungen ( 112 Abs. 2 Nr. 4 GemO) Grundlagen und Umfang der Prüfung Abwicklung der Jahresrechnungen Stadt/Stiftung Hospitalfonds Eigenbetrieb Kultur- und Tagungszentrum Alte Mälzerei Stadtwerke Mosbach GmbH Musikschule, Volkshochschule, Abwasserzweckverband (nachrichtl.) Stand der Prüfungen... 5 II. Jahresrechnung Finanzwirtschaft Haushaltssatzung und Haushaltsplan Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan Jahresrechnung Rechenschaftsbericht Höchstbetrag der Kassenkredite Vorläufige Haushaltsführung (Interimswirtschaft) Gesamthaushalt Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Kassenreste Haushaltsreste Einhaltung Haushaltsplan (über- und außerplanmäßige Ausgaben) Zweckgebundene Einnahmen Rücklagen Verschuldung Vermögensrechnung Feststellungen zur Jahresrechnung Seite I

136 4. Betätigungsprüfung III. Einzelfeststellungen und -bemerkungen Kostenrechnende Einrichtungen Forstwirtschaft Kassenprüfungen Eigenbetrieb Kultur- und Tagungszentrum Alte Mälzerei Stadtwerke Mosbach GmbH Abwasser-Zweckverband Elz-Neckar Musikschule Mosbach e.v Volkshochschule Mosbach e.v Vergabeprüfung Verwendung der Verfügungsmittel (Oberbürgermeister, Bürgermeister) Begleitende Belegprüfung Sonstige Prüfungen (Einzel- und Schwerpunktprüfungen) IV. Allgemeine Feststellungen zu den Stiftungen Ratsherrenweckstiftung Stiftung Hospitalfonds Zusammenfassung und Bestätigung Seite II

137 Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2013 I. Vorbemerkungen 1. Allgemeines Nach 110 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) 1 hat das Amt für interne Revision u. Beratung die Jahresrechnung innerhalb von vier Monaten nach deren Aufstellung zu prüfen und das Prüfungsergebnis in einem Schlussbericht zusammen zu fassen. Der vorliegende Schlussbericht behandelt die Prüfung der Jahresrechnung Der Schlussbericht dient dem Gemeinderat als Grundlage für die Vorberatung und die Feststellung der Jahresrechnung nach 95 der Gemeindeordnung. Er beschränkt sich auf die zur Feststellung der Jahresrechnung erforderlichen Angaben sowie auf wesentliche Prüfungsfeststellungen und vorgänge. 2. Prüfungsauftrag Rechtsgrundlagen für die örtliche Prüfung sind die 110, 112 und 114 a der Gemeindeordnung (GemO) sowie die Verordnung des Innenministeriums über das kommunale Prüfungswesen (Gemeindeprüfungsordnung GemPrO). Außer für die Prüfung der Jahresrechnung war das Amt für interne Revision u. Beratung auch im Jahr 2013 gemäß 112 Abs. 1 GemO für folgende weitere Aufgaben zuständig: die laufende Prüfung der Kassenvorgänge zur Vorbereitung der Prüfung der Jahresrechnung der Gemeinde, der Eigenbetriebe und der kommunalen Stiftungen die Kassenüberwachung der Gemeinde, der Eigenbetriebe und der kommunalen Stiftungen, insbesondere die Durchführung von Kassenprüfungen 1 Bei den genannten Rechtsgrundlagen Gemeindeordnung (GemO) und Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) handelt es sich jeweils noch um die letzte Fassung für das kamerale Rechnungswesen, die bis zur Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- u. Rechnungswesens bei der jeweiligen Kommune übergangsweise noch gültig bleibt. Die aktuellen, bereits an die kommunale Doppik angepassten Fassungen von GemO und GemHVO gelten für die jeweilige Kommune erst mit der Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- u. Rechnungswesens (NKHR). Seite 1

138 Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2013 die Prüfung des Nachweises der Vorräte und Vermögensbestände der Gemeinde, der Eigenbetriebe und der kommunalen Stiftungen die Prüfung aller prüfpflichtigen autonomen Programme. Darüber hinaus wurden dem Amt für interne Revision u. Beratung durch Gemeinderatsbeschluss folgende weitere (Kann-)Aufgaben übertragen: Prüfung der Organisation und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung Prüfung der Vergaben Prüfung der Wirtschaftsführung der wirtschaftlichen Unternehmen Prüfung der Betätigung der Stadt als Gesellschafter in Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit Buch-, Betriebs- und Kassenprüfungen, die sich die Stadt bei einer Beteiligung als Darlehensgeber oder sonst vorbehalten hat 3. Prüfung des Eigenbetriebs Die Stadt Mosbach führt den Eigenbetrieb Kultur- u. Tagungszentrum Alte Mälzerei. Die Jahresabschlüsse eines Eigenbetriebs sind ebenfalls zwingend zu prüfen. Der Bericht dient zur Vorberatung der Beschlussfassung des Gemeinderats über den Jahresabschluss und als Grundlage für die Entlastung der Betriebsleitung ( 16 Abs. 3 Nr. 3 Eigenbetriebsgesetz). Die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 des Eigenbetriebs findet aktuell gerade statt. Über die Prüfung wird ein gesonderter Prüfbericht erstellt. 4. Prüfung nichtstädtischer Einrichtungen ( 112 Abs. 2 Nr. 4 GemO) Das Amt für interne Revision u. Beratung nimmt aufgrund von Beschlüssen des Gemeinderats bei folgenden Einrichtungen Prüfungsaufgaben wahr: Abwasserzweckverband Elz-Neckar Volkshochschule Mosbach e.v. Musikschule Mosbach e.v. Stiftung Hospitalfonds. Seite 2

139 Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung Grundlagen und Umfang der Prüfung Inhalt der Prüfung Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ist die Jahresrechnung mit allen Unterlagen zu prüfen. Im Einzelnen erstreckt sich die Prüfung auf folgende Punkte: Einhaltung des Haushaltsplans Belegprüfung Einhaltung der Rechtsvorschriften Vermögens- und Schuldenverwaltung. Ferner hat gemäß 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) und der entsprechenden Verwaltungsvorschriften im Falle von staatlichen Zuweisungen durch das Amt für interne Revision u. Beratung eine Prüfung der Verwendungsnachweise zu erfolgen. Als Grundlage für die Prüfungen wurden die erforderlichen Unterlagen von den Fachämtern und externen Stellen ausnahmslos und vollständig zur Verfügung gestellt. Prüfungsdurchführung Die oben beschriebenen Prüfungsaufgaben wurden im Rahmen der personellen Möglichkeiten wahrgenommen. Umfassende sachliche Prüfungen werden vorrangig vor rechnerischen und förmlichen Prüfungen durchgeführt. Prüfungen werden in der Regel bis zur Gegenwart ausgedehnt; auch bei Erstellung des Schlussberichts werden -soweit möglich- aktuelle Entwicklungen mit berücksichtigt. Um in einem bestimmten Jahresturnus alle zu prüfenden Bereiche erfassen zu können, sind die jeweiligen Prüfungsschwerpunkte in Prüfungsplänen festgelegt. Die Prüfungsplanung sowie die Festlegungen zu Art, Umfang und Prüfungstiefe obliegt dem Amt für interne Revision u. Beratung. Das umfangreiche Aufgabengebiet erfordert es, dass Prioritäten gesetzt werden und die Prüfungen in manchen Fällen auch auf Stichproben beschränkt bleiben müssen. Teilweise sind auch größere Prüfungsabstände in Kauf zu nehmen. Bei der Prüfung haben die Beachtung der Recht- und Gesetzmäßigkeit sowie Sicherheitsaspekte oberste Priorität. Seite 3

140 Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2013 Daneben bezieht das Amt für interne Revision u. Beratung verstärkt wirtschaftliche und organisatorische Aspekte in die Prüfung mit ein und sieht sich auch in beratender und unterstützender Funktion als Ansprechpartner für die Fachämter der Verwaltung. Das Recht zur späteren nachträglichen Prüfung bleibt davon unbeschadet, da die Fachämter in eigener Zuständigkeit und Verantwortung entscheiden, ob und inwieweit sie Beratungs- und Prüfungsempfehlungen umsetzen. Organisatorische Zuordnung Das Amt für interne Revision und Beratung hat aufgrund seiner Aufgabenstellung einen Sonderstatus. Es ist gemäß 109 Abs. 2 der Gemeindeordnung bei der Erfüllung der ihm zugewiesenen Prüfungsaufgaben unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Organisatorisch ist es Stabsstelle des Oberbürgermeisters. Ergänzend zu den Bestimmungen der Gemeindeordnung und der Gemeindeprüfungsordnung sind die Grundsätze der Prüfung bei der Stadt in einer Prüfungsordnung festgelegt. 6. Abwicklung der Jahresrechnungen 6.1. Stadt/Stiftung Hospitalfonds Die Jahresrechnungen 2012 der Stadt und der Stiftung Hospitalfonds wurden am in öffentlicher Gemeinderatssitzung festgestellt Eigenbetrieb Kultur- und Tagungszentrum Alte Mälzerei Der Jahresabschluss 2012 wurde am vom Gemeinderat festgestellt. Der Abschluss 2013 ist noch festzustellen Stadtwerke Mosbach GmbH Der Jahresabschluss 2013 wurde am von der Gesellschafterversammlung festgestellt Musikschule, Volkshochschule, Abwasserzweckverband (nachrichtl.) Musikschule Mosbach e.v. Der Jahresabschluss 2012 wurde in der Mitgliederversammlung am festgestellt. Der Abschluss 2013 ist noch festzustellen. Seite 4

141 Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2013 Volkshochschule Mosbach e.v. Der Jahresabschluss 2013 wurde in der Mitgliederversammlung vom beschlossen. Abwasser-Zweckverband Elz-Neckar Der Jahresabschluss 2012 wurde in der Verbandsversammlung vom beschlossen. Der Jahresabschluss 2013 ist noch von der Verbandsversammlung festzustellen. 7. Stand der Prüfungen Überörtliche Prüfung Die letzte überörtliche Prüfung der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Stadt und der Stiftung Hospitalfonds fand für die Jahre 2005 bis 2009 im Zeitraum bis statt. Der entsprechende Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) datiert vom Nach Stellungnahme der Verwaltung zu den von der GPA als wesentlich eingestuften Prüfungsbemerkungen wurde das Prüfungsverfahren mit Schreiben vom durch das Regierungspräsidium Karlsruhe als der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde für abgeschlossen erklärt. Der Gemeinderat wurde in der Sitzung vom hierüber in Kenntnis gesetzt. Die Prüfung der Bauausgaben durch die GPA erfolgte letztmals im Zeitraum bis für die Jahre 2006 bis Der Gemeinderat wurde in der Sitzung vom über die wesentlichen Prüfungsfeststellungen und anschließend in der Sitzung vom über die abzugebene Stellungnahme der Verwaltung an die GPA informiert. Das Prüfungsverfahren wurde mit Schreiben des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom für abgeschlossen erklärt. Hierüber wurde der Gemeinderat in der Sitzung vom informiert. Die überörtlichen Prüfungen der Jahresrechnungen sollen innerhalb von 4 Jahren nach Ende des Haushaltsjahrs vorgenommen werden ( 114 Abs. 3 GemO). Damit stehen voraussichtlich noch im laufenden Jahr 2014 (Bauausgabeprüfung) bzw. für das Jahr 2015 (Allgemeine Finanzprüfung) wieder turnusmäßige Prüfungen durch die Gemeindeprüfungsanstalt an. Seite 5

142 Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2013 Örtliche Prüfung Mit diesem Bericht wird die örtliche Prüfung für das Berichtsjahr 2013 abgeschlossen. II. Jahresrechnung Finanzwirtschaft 1.1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt für das Haushaltsjahr 2013 kam gesetzesmäßig zustande. Die Gesetzmäßigkeit wurde durch die Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom bestätigt Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan Ein Nachtragshaushalt wurde im Haushaltsjahr 2013 nicht aufgestellt. Hierzu bestand nach Auffassung des Amtes für interne Revision u. Beratung nach den gesetzlichen Vorschriften ( 82 GemO) auch keine Notwendigkeit Jahresrechnung In der Jahresrechnung ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich der Stände des Vermögens und der Schulden zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres nachzuweisen. Sie ist innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen und vom Gemeinderat innerhalb eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres festzustellen ( 95 Abs. 1 und 2 GemO). Die Haushaltsrechnung und der Kassenabschluss datieren vom und sind am beim Amt für interne Revision u. Beratung eingegangen Rechenschaftsbericht Die Jahresrechnung ist nach 95 Abs. 1 GemO durch den Rechenschaftsbericht zu erläutern. Der Rechenschaftsbericht gibt einen Überblick über die Haushaltswirtschaft des abgelaufenen Jahres; in ihm sind u.a. die wichtigsten Ergebnisse der Jahresrechnung sowie erhebliche Abweichungen von den Haushaltsansätzen darzustellen ( 44 Abs. 3 GemHVO). Er hat für die Rechenschaft gegenüber dem Stadtrat und der Öffentlichkeit eine besondere Bedeutung und wir daher regelmäßig vollständig in die Prüfung mit einbezogen. Seite 6

143 Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2013 Der Rechenschaftsbericht entspricht den gesetzlichen Anforderungen, die Jahresrechnung wird übersichtlich und ausführlich erläutert. Soweit sinnvoll oder erforderlich wird in diesem Bericht auf Daten aus dem Rechenschaftsbericht verwiesen, um auf Doppeldarstellungen zu verzichten Höchstbetrag der Kassenkredite Kassenkredite dienen der Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit der Kasse zur Überbrückung des zeitlichen Auseinanderfallens von zu leistenden Zahlungen und Zahlungseingängen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde in der Haushaltssatzung 2013 auf 10,0 Mio. festgesetzt. Die städtische Liquiditätslage war im Jahr 2013 durchgehend sehr gut. Kassenkredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen der Stadt mussten daher 2013 überhaupt nicht in Anspruch genommen werden Vorläufige Haushaltsführung (Interimswirtschaft) Die Interimszeit beginnt am des Haushaltsjahres und endet mit Ablauf der öffentlichen Auslegung des Haushaltsplanes (= Zeitpunkt des Erlasses der Haushaltssatzung), wenn die Haushaltssatzung nicht vor Beginn des Haushaltsjahres erlassen wurde. Während dieser Interimszeit ist die Bewirtschaftung des Haushalts im Vorgriff auf die noch zu erlassende Haushaltssatzung nur in beschränktem Umfang zulässig; u.a. dürfen Ausgaben nur geleistet werden, sofern sich diese aus einer rechtlichen Verpflichtung ergeben bzw. sofern diese für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Die Haushaltssatzung 2013 wurde am öffentlich bekannt gemacht, mit Ablauf der Auslegungsfrist am ist sie rückwirkend zum in Kraft getreten. Bis zum Inkrafttreten waren somit die Vorschriften über die vorläufige Haushaltsführung anzuwenden. Die Regelungen zur Interimswirtschaft wurden stichprobenhaft geprüft; es ergaben sich keine Beanstandungen. Seite 7

144 Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung Gesamthaushalt Das Haushaltsvolumen beträgt im Jahresergebnis 2013 insgesamt 79,2 Mio.. Hiervon betreffen 68,1 Mio. oder 86,0% die laufende Verwaltungstätigkeit ( Verwaltungshaushalt ) und 11,1 Mio. oder 14,0% Einnahmen und Ausgaben in Zusammenhang mit Investitionen ( Vermögenshaushalt ) Verwaltungshaushalt Im Rechenschaftsbericht sind der Vergleich der Planzahlen mit den Soll-Ergebnissen sowie die jahresübergreifende Entwicklung der Rechnungsergebnisse ausführlich dargestellt. Ergänzend hierzu nachfolgend noch einige Erläuterungen zum Verwaltungshaushalt. Der Verwaltungshaushalt schließt mit einem Volumen von 68,1 Mio. im Planvergleich um 2,4 Mio. höher ab (Planansatz: 65,7 Mio. ; Vorjahreswert: 66,6 Mio. ). Das um die inneren Verrechnungen und kalkulatorischen Kosten bereinigte Haushaltsvolumen des Verwaltungshaushalts beläuft sich auf 52,2 Mio. (Vorjahr: 49,8 Mio. ). Seite 8

145 Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2013 Verwaltungshaushalt Einnahmen- u. Ausgabenstruktur (bereinigtes HH-Volumen - ohne kalk. Kosten u. ILV) Ergebnis 2013 proz. Anteil Grundsteuer ,98% Gewerbesteuer ,15% Gemeindeanteil Einkommenssteuer ,26% Gemeindeanteil Umsatzsteuer ,25% Vergnügungs- u. Hundesteuer ,62% Schlüsselzuweisungen ,60% Zuweisungen Große Kreisstadt ,40% Familienlastenausgleich ,52% Gebühren u. ähnliche Entgelte ,00% Einnahmen aus Verkauf, Miete, Pacht ,77% Kostenerstattungen ,61% Zuweisungen u. Zuschüsse für lfd. Zwecke ,48% Gewinnanteile wirtschaftl. Untern., Konzessionsabgabe ,66% Zins- u. sonstige Finanzeinnahmen ,71% Zuführung vom Vermögenshaushalt 0 0,00% Summe bereinigte Einnahmen VwH ,00% Personalausgaben ,75% Unterhaltung Grundst. u. bauliche Anlagen ,38% Unterhaltung des bewegl. Vermögens ,48% Bewirtschaft. der Grundst. u. baulichen Anlagen ,63% Sonst. sächl. Verwalt. u. Betriebsaufwand ,76% Zuweisungen u. Zuschüsse für lfd. Zwecke ,97% Zinsausgaben ,23% Gewerbesteuerumlage ,94% Finanzausgleichsumlage ,95% Kreisumlage ,63% Sonstige Finanzausgaben ,26% Zuführung zum Vermögenshaushalt ,00% Summe bereinigte Ausgaben VwH ,00% Seite 9

146 Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2013 Einnahmen des Verwaltungshaushalts Verwaltungshaushalt Einnahmen (bereinigtes HH-Volumen - ohne kalk. Kosten u. ILV) Ergebnis 2013 proz. Anteil Eigene Steuern ,74% Anteile Gemeinschaftssteuern ,51% FAG-Zuweisungen ,52% Gebühren u. ähnliche Entgelte ,00% Privatrechtl. Entgelte ,77% Kostenerstattungen ,61% Zuweisungen u. Zuschüsse ,48% Sonstige Finanzeinnahmen ,37% Summe bereinigte Einnahmen VwH ,00% Seite 10

147 Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2013 Steueraufkommen Das Steueraufkommen umfasst die eigenen Steuereinnahmen und die Anteile an den Gemeinschaftssteuern. Die Gewerbesteuer wird hierbei netto, d.h. abzgl. der nach dem Gemeindefinanzreformgesetz zu leistenden Gewerbesteuerumlage betrachtet. Mit einem Anteil von rund 43% an den um die kalkulatorischen Kosten und inneren Verrechnungen bereinigtem Volumen des Verwaltungshaushalts ist das Steueraufkommen der bedeutendste Einnahmefaktor im Verwaltungshaushalt. Für das gesamte Steueraufkommen zeigt sich im Mehrjahresvergleich folgende Entwicklung: Im Vorjahresvergleich ergibt sich für 2013 eine nochmalige Steigerung des Steueraufkommens um rd. 1,6 Mio. (oder entsprechend 7,4%). Seite 11

148 Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2013 Das Steueraufkommen setzt sich im Einzelnen wie folgt zusammen: Steueraufkommen (Eigene Steuern zzgl. Anteile an Gemeinschaftssteuern) Vgl. Vorjahr Grundsteuer Gewerbesteuer (netto) Sonstige Steuern Anteil EKSt Anteil USt Summe Das im Vorjahresvergleich erhöhte Steueraufkommen resultiert im Wesentlichen aus: Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer von 914 T in der Nettobetrachtung Um 576 T erhöhte Einkommenssteueranteile der Gemeinden (Steigerung der Bemessungsgrundlage) Das Steueraufkommen je Einwohner ist ein wichtiger Vergleichsindikator für die Steuerkraft einer Kommune. Das nachfolgende Diagramm vergleicht das Steueraufkommen der Stadt je Einwohner mit dem landesweiten Durchschnitt von Kommunen der Größenklasse bis Einwohner (Basis: Ist-Werte). Seite 12

149 Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2013 Das gesamte Steueraufkommen 2013 (nach Ist-Werten ) beträgt für Mosbach 995 je Einwohner (landesweiter Vergleichswert von Kommunen der Größenordnung Einwohner: ). Das Steueraufkommen ist damit im Vergleich zu Gemeinden ähnlicher Größenordnung in Baden-Württemberg bei der Stadt Mosbach deutlich unterdurchschnittlich. Die Ursache hierfür besteht vorwiegend in fehlenden Gewerbesteuereinnahmen. Im Vergleich zu den landesweiten Werten von Gemeinden gleicher Größenklasse betrugen die Netto-Gewerbesteuereinnahmen je Einwohner mit 329 nur knapp die Hälfte der durchschnittlichen Gewerbesteuereinnahmen je Einwohner von Gemeinden derselben Größenklasse (687 je Einwohner). 2 Soweit im Einzelfall nicht anders angeben: Alle genannten Vergleichswerte nach Internetauftritt des statistischen Landesamts Baden-Württemberg - Seite 13

150 Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2013 Gewerbesteuer Die Gewerbesteuer ist die bedeutsamste Einnahmequelle der Stadt, für die ein eigenes Hebesatzrecht besteht. Im Mehrjahresvergleich ergibt sich bei der Gewerbesteuer folgende Entwicklung: Das Nettoaufkommen (Gewerbesteuereinnahmen abzgl. Gewerbesteuerumlage) ist damit im Vorjahresvergleich von 6,5 Mio. um 900 T (entsprechend rd. 14%) auf 7,4 Mio. angestiegen. Seite 14

151 Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2013 Zuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz Die Zuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz stellen mit absolut 13,3 Mio. rund ein ¼ der um innere Verrechnungen u. kalkulatorische Kosten bereinigten Gesamteinnahmen des Verwaltungshaushalts dar. Den Großteil der Zuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz bilden hierbei mit 12,3 Mio. die Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft ( 5 Finanzausgleichsgesetz). Im Vorjahresvergleich ergeben sich hier Mehreinnahmen von rd. 800 T. Die Verteilungsmasse für den kommunalen Finanzausgleich ist entsprechend weiter angestiegen. Seite 15

152 Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2013 Ausgaben des Verwaltungshaushalts Verwaltungshaushalt Ausgaben (bereinigtes HH-Volumen - ohne kalk. Kosten u. ILV) Ergebnis 2013 proz. Anteil Personalausgaben ,75% Unterhaltung ,87% Bewirtschaftung ,63% Sonst. Verwalt. u. Betriebsaufwand ,76% Zuweisungen u. Zuschüsse ,97% Zinsausgaben ,23% Steuerkraftabhängige Umlagen ,52% Sonstige Finanzausgaben ,26% Zuführung VmH ,00% Summe bereinigte Ausgaben VwH ,00% Seite 16

153 Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2013 Die steuerkraftabhängigen Finanzumlagen (Gewerbesteuer-, Finanzausgleichsund Kreisumlage) stellen mit einem Gesamtvolumen von rd. 14,3 Mio. (Anteil an den bereinigten Gesamtausgaben des Verwaltungshaushalts: 27,5%) die größte Ausgabenposition des Verwaltungshaushalts dar. Die zweitgrößte Ausgabenposition bilden die Personalausgaben mit einem Volumen von insgesamt 12,4 Mio. (Anteil an den bereinigten Ausgaben des Verwaltungshaushalts: 23,8%). Seite 17

154 Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2013 Im Vorjahresvergleich ergibt sich eine Steigerung der Personalausgaben um rund 613 T (entsprechend 5,2%). Die Gründe für diese Entwicklungen sind im Rechenschaftsbericht der Verwaltung ausführlich dargelegt. Zum Stellenplan 2013: Der Stellenplan 2013 sah insgesamt 217,87 Vollzeitstellen für die Kernverwaltung vor (Stellenplan 2012: 214,45 Planstellen). Zum Stichtag waren insgesamt 209,87 Vollzeitstellen tatsächlich besetzt. Die Vorgaben des Haushaltsplans 2013 hinsichtlich der Anzahl der Stellen für die Stadtverwaltung wurden in der Stichtagsbetrachtung per somit eingehalten. Ein Vergleich der Personalausgaben der Kernverwaltung mit landesweiten Durchschnittswerten ist generell nur sehr bedingt möglich. Eine sinnvolle Wertung setzt Kenntnis darüber voraus, welche Aufgaben überhaupt im Kernhaushalt abgebildet werden und ob und ggf. in welchem Umfang Aufgaben in Eigenbetriebe, Eigen- bzw. Beteiligungsgesellschaften oder Zweckverbände ausgegliedert sind. Dies ist bei einem rein am Kernhaushalt orientierten Vergleich nicht möglich. Seite 18

155 Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2013 Die nachfolgende Kennzahl Personalausgaben je Einwohner im Vergleich zu Gemeinden der gleichen Einwohnerkategorie in Baden-Württemberg kann daher lediglich erste Hinweise im Hinblick auf einen externen Vergleich liefern. Leider liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Vergleichswerte des statistischen Landesamtes zu den Personalausgaben von Gemeinden der Größenklasse von Mosbach ( bis Einwohner) für 2013 vor. Die zum Vergleich herangezogenen Personalkosten je Einwohner im Landesdurchschnitt basieren daher auf den Personalausgaben des Jahres Tendenziell ist hierbei von einer deutlichen Steigerung dieser im Jahr 2013 auszugehen. Als Fazit kann damit festgehalten werden, dass auch im Jahr 2013 die Personalausgaben je Einwohner für die Stadt Mosbach unter den Durchschnittswert Kommunen ähnlicher Größenordnung liegen. Seite 19

156 Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2013 Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt Nach 22 Abs. 1 Satz 2 GemHVO muss die Zuführung des Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt mindestens so hoch sein, dass damit die Kreditbeschaffungskosten und die ordentliche Tilgung von Krediten gedeckt werden kann (Musszuführung), soweit dafür keine Einnahmen nach 1 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 GemHVO (sog. Ersatzdeckungsmittel) zur Verfügung stehen. Berechnung der Musszuführung 2013 Ordentliche Tilgung Kreditbeschaffungskosten - Musszuführung Tatsächliche Zuführung Die Erwirtschaftung der ordentlichen Tilgung von Krediten aus dem laufenden Betrieb ( Verwaltungshaushalt ) war damit auch für 2013 gesichert. Im Plan 2013 war eine Zuführungsrate von rd. 3,9 Mio. vorgesehen. Die Ergebnisverbesserung im Verwaltungshaushalt beläuft sich damit im Planvergleich auf rund 2,4 Mio.. Seite 20

157 Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2013 Die Nettoinvestitionsrate (sog. Freie Spitze ) zeigt auf, in welchem Umfang dem Vermögenshaushalt vom Verwaltungshaushalt über die ordentliche Tilgung von Krediten hinaus Mittel für Investitionen u. Investitionsförderungsmaßnahmen bereitgestellt werden konnten. Zuführung an den Vermögenshaushalt Jahr Zuführung Mußzuführung Freie Spitze Mit 5,0 Mio. konnte im vergangenen Zehn-Jahres-Zeitraum die zweithöchste Nettoinvestitionsrate erwirtschaftet werden. Die Nettoinvestitionsrate steht entsprechend für investive Zwecke im Vermögenshaushalt zur Verfügung. Seite 21

158 Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2013 Zuschussbedarf der Einzelpläne des Verwaltungshaushalts Mit der Betrachtung des Zuschussbedarfs (Soll-Ausgaben abzgl. Soll-Einnahmen) nach Einzelplänen wird ersichtlich, welcher Nettoaufwand für die einzelnen Aufgabenbereiche der Stadt entsteht. Innere Verrechnungen und kalkulatorische Kosten und Erlöse wurden hierbei mit berücksichtigt. Zuschussbedarf nach Einzelplänen Einzelplan Allg. Verwaltung Öffentl. Ordnung Schulen Kultur Soziale Sicherung Gesundheit, Sport, Erholung Bau- u. Wohnungswesen, Verkehr Öffentl. Einricht., Wirtschaftsförd Wirtschaftl. Untern Allg. Finanzwirtschaft Seite 22

159 Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung Vermögenshaushalt Haushaltsvolumen - Vergleich Plan zu Rechnungsergebnis: Investitionstätigkeit der Stadt (je Einwohner): (Vermögenserwerb, bauliche Maßnahmen, Zuschüsse an Dritte für Investitionen) Seite 23

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