Informationsblatt. Die europäische Integration im geschichtlichen Abriss

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1 Die europäische Integration im geschichtlichen Abriss Gedanken einer politischen Einigung Europas existieren schon lange, doch haben erst die Erfahrungen der beiden Weltkriege diesen einen starken Auftrieb gegeben. Die Entwicklung der europäischen Integration ist schrittweise erfolgt. Der wirtschaftliche Zusammenbruch nach dem Zweiten Weltkrieg und die Gefahr eines dritten Weltkrieges zwischen Ost und West schufen die Voraussetzungen für die Ideen einer neuen europäischen Ordnung. Im Frühjahr 1950 erteilten Amerika und England dem französische Außenminister Robert Schuman das Mandat, einen Vorschlag für die Wiedereingliederung der Bundesrepublik Deutschland in die europäische Politik auszuarbeiten. Zu den politischen Schwierigkeiten kamen wirtschaftliche hinzu, vor allem eine Stahlkrise wegen der Überproduktion durch mehrere europäische Staaten. Zusammen mit Jean Monnet, dem Leiter des Amtes für wirtschaftliche Planung, erarbeitete Schuman seine Ideen für eine neue internationale Politik. Am 9. Mai 1950 wurde der so genannte Schuman-Plan den französischen Ministern vorgestellt. Das wenige Seiten umfassendes Papier stellte alle Modelle der klassischen Diplomatie auf den Kopf. Nach der Zustimmung der franz. Regierung wurde es dem damaligen deutschen Bundeskanzler Adenauer überreicht, der es sofort bedingungslos unterstützte. Bei einer Pressekonferenz stellte Robert Schuman den Entwurf vor: Fast auf den Tag genau fünf Jahre nach der bedingungslosen Kapitulation Deutschlands tut Frankreich den ersten entscheidenden Schritt für den Aufbau Europas und beteiligt Deutschland daran. Die Verhältnisse in Europa müssen sich dadurch vollständig verändern. Diese Veränderung wird weitere gemeinsame Taten möglich machen, die bisher undenkbar waren. Daraus wird ein Europa entstehen, ein zuverlässig vereintes und ein sicher gebautes Europa. Ein Europa, in dem der Lebensstandard steigen wird dank der Zusammenlegung der Produktionen und der Erweiterung der Märkte, was zu einem Sinken der Preise führen wird. Grundlegend war dabei, dass Frankreich Deutschland eine Zusammenarbeit auf gleichberechtigter Basis anbot, auf der in der Folge aufgebaut werden konnte. Begonnen wurde bei einer gemeinsamen Verwaltung des Montanbereichs beider Länder. Der Schuman-Plan, die Geburtsurkunde des gemeinschaftlichen Europas, enthält eine Reihe von zukunftsweisenden Grundsätzen: Europa lässt sich nicht mit einem Schlag herstellen, es wird durch konkrete Tatsachen entstehen. Der jahrhundertealte Gegensatz zw. Frankreich und Deutschland muss ausgelöscht werden. Die beiden Länder sollten für alle anderen europäischen Nationen offen sein, die ihre Ziele teilen. Die Zusammenfassung der wirtschaftlichen Interessen wird zur Hebung des Lebensstandards und zur Schaffung einer Wirtschaftsgemeinschaft beitragen. Die Entscheidungen der Hohen Behörde, die aus unabhängigen Personen zusammengesetzt ist, werden für die teilnehmenden Länder bindend sein = das Revolutionäre an diesem Plan: Er geht vom Grundprinzip der Abtretung von Souveränität in einem zunächst begrenzten Bereich zur Lösung gemeinsamer Probleme aus. Auf dieser Basis setzten sich Frankreich, Deutschland, die drei Benelux-Staaten und Italien, die dem Aufruf zur Mitarbeit gefolgt waren, an den Verhandlungstisch und am 18. April 1951 wurde der Vertrag über die Gründung der Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) als Einrichtung zur gemeinschaftlichen Verwaltung der Kohle- und Stahlproduktion gegründet. Laufzeit: 50 Jahre. Die Hohe Behörde, das unabhängige überregionale Gremium dieser ersten europäischen Gemeinschaft, nahm am 10. Aug in Luxemburg ihre Arbeit auf. Dieser Neuanfang nach dem Krieg zeigte einen derartigen Erfolg, dass die Gründungsmitglieder weitere Bereiche ihrer Wirtschaft integrierten; es folgte am 25. März 1957 die Unterzeichnung der Römischen Verträge. Damit wurden die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG Aufbau einer Freihandelszone) und die Europäische Atomgemeinschaft (EAG) mit Sitz in Brüssel gegründet. Seite 1/5

2 Zum gemeinsamen Markt kam auch die Regelung der Agrar-, Handels-, Regional-, Sozial-, Forschungs-, Umwelt-, Bildung- und Entwicklungspolitik wurden die Organe der drei Europäischen Gemeinschaften vereinigt. Seitdem gibt es eine gemeinsame Kommission, einen gemeinsamen Ministerrat sowie das Europäische Parlament. Letzteres wurde zunächst von den nationalen Parlamenten entsandt, seit 1979 jedoch von den Bürgern der Mitgliedsstaaten alle fünf Jahre gewählt schlossen sich der ursprünglichen Sechsergemeinschaft Großbritannien, Irland, Dänemark, Griechenland, Spanien und Portugal an entstand durch den Beitritt Österreichs, Schwedens und Finnlands die Gemeinschaft der Fünfzehn. Die zwei Ölkrisen der Jahre 1973 u konsolidierten den Zusammenhalt durch die Schaffung des Europäischen Währungssystems im Jahr 1979 = wichtiger Schritt zur Wirtschafts- und Währungsunion und zur Einführung des Euro. Nachdem sich das politische Gefüge des europäischen Kontinents nach dem Fall der Mauer 1990 und der Demokratisierungswelle der osteuropäischen Staaten 1991 grundlegend geändert hatte, stellte der Abschluss des Vertrags über die Europäische Union (Vertrag von Maastricht), der am 1. Nov in Kraft trat, ein besonders wichtiges Ereignis im Integrationsprozess dar. Ziele: Währungsunion bis 1999, gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, innere Sicherheit. Zur Integration trug maßgeblich ein weiteres wichtiges Ereignis bei, nämlich das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) 1992, das am 1. Jan in Kraft trat. Es war dies die Zusammenführung von zwei Wirtschaftsgemeinschaften zu einem gemeinsamen Wirtschaftsraum mit Binnenmarkt ähnlichen Verhältnissen war von mehreren westeuropäischen Staaten, die aus völkerrechtlichen oder politischen Gründen der 1957 gegründeten EWG ferngeblieben waren, die EFTA (European Free Trade Association) gegründet worden. Für Österreich kam wegen der immerwährenden Neutralität eine Mitgliedschaft nicht in Frage. Es war daher gemeinsam mit Dänemark, Norwegen, Portugal, Schweden, der Schweiz, Großbritannien und Nordirland Gründungsstaat der EFTA, einer Organisation zur Einrichtung einer Freihandelszone. Beschlussfassungen durch den EFTA-Rat mussten einstimmig gefasst werden. Das Nebeneinander von EFTA und EWG führte zu einer Zweigleisigkeit in der europäischen Integrationspolitik. Da sich bald zeigte, dass sich die EWG zur effektiveren Gemeinschaft entwickelte, wurden mehrere EFTA-Staaten auch Mitglieder in der EWG. Um der Gefahr einer wirtschaftlichen Zweiteilung Westeuropas zu begegnen, kam es in den 1970er-Jahren zu Freihandelsabkommen zwischen EFTA-Staaten und der EWG, mit dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) wurde diese Zweigleisigkeit 1992 schließlich beseitigt. Österreich trat dem EWR-Abkommen mit Wirkung vom 1. Jan bei. Seit 1. Jan ist Österreich auch Mitglied der EU. Seit dem Unionsvertrag von Maastricht 1992 sind die 3 Gemeinschaften (= EGKS, EAG, EWG) zur Europäischen Union zusammengefasst, haben allerdings ihre eigene Rechtspersönlichkeit beibehalten. Dieser Vertrag sah eine stufenweise Entwicklung der Gemeinschaft zu einer Währungs- und Wirtschaftsunion mit Zielrichtung einer politischen Union vor. Der Weg sollte über die wirtschaftliche Integration führen. Seit Ende 1992 wurde der gemeinsame Binnen-Markt verwirklicht, der den freien Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr brachte, aber auch ein einheitliches System des Wettbewerbs und der öffentlichen Beihilfen. Mit der Gründung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) erfolgte 1992 die Einführung einer einheitlichen europäischen Währung. Der EURO existierte zunächst als rechnerisches Zahlungsmittel auf der Basis von festen Wechselkursen zwischen den EU-Staaten. Mit 1. Jan ersetzte er in 12 der 15 Mitgliedsstaaten die nationalen Währungen. Seit 1. Jänner 2015 ist auch Litauen Mitglied der Eurozone. Es ist das 19. Mitglied. Für über 330 Millionen Menschen ist damit der Euro die Landeswährung. Seite 2/5

3 Darüber hinaus legte der Vertrag von Maastricht eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie eine Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres (ZBJI) fest. Das weist in Richtung einer politischen Union, denn hier geht es um klassische Staatsaufgaben, wie die Gestaltung der auswärtigen Beziehungen, das Polizeiwesen, die Kontrolle der Grenzen und die Asyl- und Einwanderungspolitik. Nachdem es in mehreren Jahren zu Beitritten gekommen war, bestand die Europäische Gemeinschaft seit 1995 aus 15 Mitgliedsstaaten erfolgte die größte Erweiterung der Union bisher. Am 9. April 2003 billigte das Europäische Parlament den Beitritt der Beitrittswerber, am 16. April wurden die Verträge der 10 neuen Mitgliedsstaaten ratifiziert. Es waren dies: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern folgte die Aufnahme von Bulgarien und Rumänien. Als bisher letzte Land ist Kroatien am der Europäischen Union beigetreten. Mit dem Beitrittswerber Türkei bildet die EU bereits seit 1996 eine Zollunion, die Meinungen für einen Vollbeitritt sind derzeit jedoch noch sehr different. Durch diese Erweiterungen ist die Bevölkerung in der Europäischen Union auf 505,5 Millionen Menschen angewachsen. Aktuell gibt es 5 Beitrittskandidaten: Island, Mazedonien, Montenegro, Serbien u. die Türkei. Neben den Erweiterungen kam es in einigen Fällen auch zu einer Verkleinerung der Gemeinschaft: durch den Wegfall von Algerien nach seiner Unabhängigkeit von Frankreich 1962 und dem Austritt des zu Dänemark Abbildung 1 - Mitgliedstaaten der EU, Quelle: Wikipedia gehörende autonome Grönlands Nach dem EU Austrittsvotum des Vereinten Königreichs ( ,89% stimmten für den Austritt) endet die EU Mitgliedschaft des Vereinten Königreichs am 29. März Die Austrittsverhandlungen befinden sich gerade in Vorbereitung. Seite 3/5

4 Die wichtigsten EU-Verträge im Überblick Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) Unterzeichnung: 18. April 1951 Inkrafttreten: 23. Juli 1952 Ausgelaufen am: 23. Juli 2002 Ziel: Schaffung einer Abhängigkeit zwischen Kohle- und Stahlindustrie, damit ein Land nicht mehr ohne das Wissen der anderen bewaffnete Einsatzkräfte mobilisieren kann. Mit dieser Maßnahme wurde dem Misstrauen und den Spannungen nach dem Zweiten Weltkrieg entgegengewirkt. Der EGKS-Vertrag lief 2002 aus. Verträge von Rom Verträge zur Gründung der EWG und von Euratom Unterzeichnung: 25. März 1957 Inkrafttreten: 1. Januar 1958 Ziel: Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom). Wichtigste Neuerungen: Ausbau der europäischen Integration durch Einbeziehung einer allgemeinen wirtschaftlichen Zusammenarbeit. Fusionsvertrag Vertrag von Brüssel Unterzeichnung: 8. April 1965 Inkrafttreten: 1. Juli 1967 Ziel: Umgestaltung der Europäischen Institutionen Wichtigste Neuerungen: Einrichtung einer gemeinsamen Kommission und eines gemeinsamen Rates für die damaligen drei Europäischen Gemeinschaften (EWG, Euratom und EGKS). Aufgehoben durch den Vertrag von Amsterdam. Schengener Abkommen Unterzeichnung: 14. Juni 1985, 19. Juni 1990 Inkrafttreten: 26. März 1995 Ziel: Schrittweise Beseitigung der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen und Regelung des freien Personenverkehrs aller Staatsangehöriger der Unterzeichnerstaaten, anderer EU-Länder und bestimmter Drittländer. Wichtigste Neuerungen: keine Grenzkontrolle zwischen den Schengen-Staaten Kontrolle und Überwachung der Außengrenzen nach gemeinsamen Standards gemeinsame Visumpolitik gegenüber Drittländern Erteilung von Visa für das gesamte Schengen-Gebiet gemeinsame Fahndungsdatei (Schengen Informations-System) und gemeinsames Visa- Informationssystem Einheitliche Europäische Akte (EEA) Unterzeichnung: 17. Februar 1986 (Luxemburg) / 28. Februar 1986 (Den Haag) Inkrafttreten: 1. Juli 1987 Ziel: Reform der Institutionen zur Vorbereitung auf den Beitritt Portugals und Spaniens und Beschleunigung des Entscheidungsprozesses bei der Verwirklichung des Binnenmarkts. Wichtigste Neuerungen: Ausdehnung der Fälle, über die im Rat mit einer qualifizierten Mehrheit entschieden wird (so dass ein einziges Land gegenüber einer vorgeschlagenen Rechtsvorschrift nicht mehr so einfach ein Veto einlegen kann), Einführung von Zusammenarbeits- und Zustimmungsverfahren, die den Einfluss des Parlaments stärken. Vertrag über die Europäische Union Vertrag von Maastricht Seite 4/5

5 Unterzeichnung: 7. Februar 1992 Inkrafttreten: 1. November 1993 Ziel: Vorbereitung auf die Europäische Währungsunion und Einführung von Elementen einer politischen Union (Unionsbürgerschaft, gemeinsame Außen- und Innenpolitik). Wichtigste Neuerungen: Gründung der Europäischen Union und Einführung des Mitentscheidungsverfahrens, das dem Parlament im Entscheidungsprozess eine stärkere Stimme verleiht; neue Formen der Zusammenarbeit zwischen den Regierungen der EU-Länder, z.b. in den Bereichen Verteidigung, Justiz und Inneres. Vertrag von Amsterdam Unterzeichnung: 2. Oktober 1997 Inkrafttreten: 1. Mai 1999 Ziel: Eine Reform der EU-Institutionen zur Vorbereitung auf den Beitritt neuer Mitgliedstaaten. Wichtigste Neuerungen: Änderungen, Umnummerierung und Konsolidierung der EU- und EWG- Verträge sowie ein transparenterer Entscheidungsprozess (vermehrte Anwendung des Mitentscheidungsverfahrens). Vertrag von Nizza Unterzeichnung: 26. Februar 2001 Inkrafttreten: 1. Februar 2003 Ziel: Eine Reform der EU-Institutionen, damit die EU auch nach ihrer Erweiterung auf 25 Mitgliedstaaten ihre Aufgaben wirksam erfüllen konnte. Wichtigste Neuerungen: Bestimmungen über eine geänderte Zusammensetzung der Kommission und eine neue Stimmengewichtung im Rat. Vertrag von Lissabon Unterzeichnung: 13. Dezember 2007 Inkrafttreten: 1. Dezember 2009 Ziel: Eine demokratischere und wirksamere EU, die in der Lage ist, globale Probleme wie den Klimawandel besser anzugehen und dabei mit einer Stimme zu sprechen. Wichtigste Neuerungen: Mehr Befugnisse für das Europäische Parlament, ein geändertes Abstimmungsverfahren im Rat, die europäische Bürgerinitiative, die Einführung der Ämter eines ständigen Präsidenten des Rates der Europäischen Union und eines neuen Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, ein neuer diplomatischer Dienst der EU. Der Lissabon-Vertrag legt eindeutig fest, welche Befugnisse: die EU hat, die EU-Mitgliedstaaten haben, beide haben. Seite 5/5

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