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1 Der Kaufvertrag Veräusserungsverträge Kaufvertrag Tauschvertrag Schenkung GELD TAUSCH GRATIS Grundsatz Gegenseitige, übereinstimmende Willensäusserung, das Eigentum an einer Sache, oder an einem Recht gegen Entgelt zu übertragen Rechte und Pflichten Recht: Auf Kaufsache Pflicht: Kaufpreis zahlen Käufer Geld Ware Verkäufer Pflicht: Versprochene Kaufsache liefern Recht: Auf vereinbarten Kaufpreis zwei Obligationen Kaufpreisobligation Warenobligation Seite 1 / 6

2 Formen des Kaufvertrages Nach Art des Kaufvertrages Kaufvertrag Bewegliche Sachen Unbewegliche Sache Fahrniskauf Grundstückkauf Gattungskauf Nur der Art nach bestimmt Gleiche Beschaffenheit und Qualität in grosser Menge Sind austauschbar Wichtigster Anwendungsfall Spezieskauf Nicht vertretbare Sachen Nur einmal in gleicher Beschaffenheit und Qualität vorhanden Nach Zahlungsart Kaufvertrag Barverkauf Kreditverkauf Gewöhnlicher Barverkauf Zahlung erfolgt bei Übergabe Zug um Zug Vorauszahlungskauf Sparvertrag Monatliche Ratenzahlung Im Voraus zusammengespart Summe dient um spätere Anschaffungen zu tätigen Gewöhnlicher Kreditverkauf Kaufpreis wird innert vereinbarter Frist bezahlt Abzahlungskauf Anzahlung Danach Monatsraten Seite 2 / 6

3 Fahrniskauf Abschluss und Erfüllung Formlos für bewegliche Sachen Ort, Zeitpunkt und Art der Erfüllung, werden entsprechend der Vertragsbedingungen vereinbart Ansonsten gelten allgemeine Vertragsbedingungen Transportkosten wenn nichts anderes vereinbart wurde: Verkäufer trägt Bereitstellung und Übergabe Käufer trägt Übernahme und Transportkosten Warenschulden = Hohlschulden Übergabe von Nutzen und Gefahr Speziesware Bereits bei Vertragsabschluss Gattungsware Bei Platzkauf Wenn Ware deutlich von anderer ausgeschieden ist Bei Distanzkauf Wenn Ware zum Versand aufgegeben wurde Käufer muss somit auch zahlen, wenn Ware auf dem Transport kaputt geht. Aus diesem Grund sollte bei wichtigen Gegenständen immer eine Versicherung abgeschlossen werden. Wenn der Verkäufer die Transportkosten übernimmt, heisst das nicht gleichzeitig, dass er auch die Risiken übernimmt. Gerichtsstand Ort wo Streitigkeiten gerichtlich entschieden werden Wichtig bei Auslandgeschäften um Kosten zu sparen Wenn nichts vereinbart wurde, gilt der Wohnort des Beklagten als Gerichtsstand Ausnahme: Betreibung muss immer an Wohnort des Schuldners stattfinden. Seite 3 / 6

4 Vertragsverletzungen Vertragsverletzung Durch Käufer Durch Verkäufer 1 Annahmeverzug 4 Zahlungsverzug 2 Lieferverzug 3 Mangelhafte Ware Zahlen = Zeitlicher Ablauf der Vertragsverletzungen 1. Annahmeverzug Käufer verweigert ungerechtfertigter Weise die Annahme der vertragsmässig gelieferter Ware und kommt somit in Verzug Es ist möglich Schadenersatz zu verlangen 2. Lieferverzug Lieferverzug bei Mahnkauf (Mahnkauf = wenn Lieferung nicht auf bestimmten Tag oder Zeit versprochen ist) Käufer muss mahnen (in Verzug setzen) Nachlassfrist gewähren Mahngeschäft wird zu Fixgeschäft Drei Möglichkeiten wenn Ware in Nachfrist nicht eintrifft: 1. Auf nachträgliche Lieferung beharren 2. auf nachträgliche Lieferung verzichten 3. Vertrag fällt dahin (Rücktritt) Eventueller Schadenersatz Lieferverzug bei Fixkauf (Liefertermin hat entscheidende Bedeutung. Verspätete Lieferung hat normaler Weise keinen Sinn) Gerät automatisch mit Ablauf der Lieferfrist in Verzug Es entstehen automatisch die gleichen drei Wahlmöglichkeiten wie beim Mahnkauf Seite 4 / 6

5 3. Mangelhafte Lieferung Eine Kaufsache weißt wesentliche Mängel auf, wenn die Ware beschädigt, fehlerhaft oder unbrauchbar ist Der Verkäufer haftet für die normalerweise vorhandenen Eigenschaften und für die ausdrücklich zugesicherten (Garantie des Verkäufers) Diese Vereinbarung gilt, wenn nichts anderes abgemacht, für ein Jahr Garantieschein schlechter als die Garantie des Verkäufers Pflichten des Käufers bei Entdeckung: 1. Prüfungspflicht Sofort nach Erhalt Innerhalb der handelsüblichen Fristen Wenn möglich von neutraler Stelle bestätigen lassen 2. Anzeigepflicht Sofort dem Verkäufer mitteilen Am besten schriftlich (Mängelrüge) Mängel genau umschreiben 3. Aufbewahrungspflicht Weisungen des Verkäufers abwarten Käufer darf Ware nicht benützen Möglichkeiten: 1. Fehlerfreie Ersatzlieferung (nur bei Gattungskauf) 2. Minderungsklage (Preisnachlass oder Rabatt) 3. Wandlungsklage (Rücktritt von Vertrag, Ware geht zurück) 4. Reparatur (Nicht gesetzlich festgehalten) Bei nicht defekter, sondern falscher Lieferung, gelten die allgemeinen Bestimmungen über die nicht Erfüllung. 4. Zahlungsverzug Preis wird bei Fälligkeit nicht bezahlt Es muss gemahnt werden Man gerät nicht automatisch in Verzug Nach erfolgter Mahnung kann ein Verzugszins von 5% erhoben werden Konsumkreditvertrag Das Konsumkreditgesetz verlangt eine richtige und ausreichende Information des Kreditnehmers, sowie Mindestangaben im schriftlichen Vertrag Seite 5 / 6

6 Tatbestandmerkmale Muss gewerbsmässig abgeschlossen werden Zwischen Kreditgeber und natürlicher Person (Konsument) abgeschlossen Für Privatgebrauch (nicht beruflich oder gewerblich) Kredit oder Zahlungsaufschub zwischen 350 bis Franken Nicht durch bankübliche Sicherheit gedeckt Konsumkredite Abzahlungsgeschäfte Miet-/ Kaufverträge Klein-/ Privatkredite Überziehungskredite Konti von Kreditkarten Grundstückkauf Braucht öffentliche Beurkundung Grundstückeigentum erst mit Grundbucheintrag Nutzen und Gefahr mit Übergabe Gewährleistungspflicht für Mängel während 5 Jahren Grundstücke rechtlich unbebautes Stück Land Bebautes Stück Land (Liegenschaft) Bergwerke Mieteigentumsanteile an Grundstücken (Stockwerkeigentum, Eigentumswohnung, Büros) In Grundbuch aufgenommene, selbstständige und dauernde Rechte (Baurecht und Quellenrecht) Die 4 Belastungen, die auf dem Grundbuchauszug zu finden sind 1. Grunddienstbarkeit (Servitute) Der Eigentümer muss etwas auf dem belasteten Grundstück dulden Etwas tun darf man auf dem berechtigten Grundstück (Wegrecht) 2. Grundlasten Eigentümer des belasteten Grundstückes muss etwas tun (Unterhalt des Strässchens) 3. Pfandrecht Eigentümer hat sein Grundstück verpfändet (Schuldbrief, Gült, Grundpfandverschreibung) 4. Vormerkung Jemand erhält bestimmte persönliche Rechte (Vorkaufsrecht) Haben dingliche Wirkung (Rechte gelten auch bei neuen Gläubiger) Seite 6 / 6

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