Landkreis Cuxhaven, Naturschutzamt. April 2013

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Landkreis Cuxhaven, Naturschutzamt. April 2013"

Transkript

1 Charakterisierung und Bewertung des Landschaftsbildes im Maßstab 1: für die Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans und für die Vorbereitung der Eingriffsregelung bei der Realisierung von Windenergieanlagen Landkreis Cuxhaven, Naturschutzamt April 2013

2 1. Einführung Der Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Cuxhaven (LANDKREIS CUXHAVEN 2000) entspricht in Teilen nicht mehr den derzeitigen Verhältnissen und wird derzeit fortgeschrieben. Die dort in Text und Karte getroffenen Aussagen für das Schutzgut Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft sind zudem noch nicht nach der von der Fachbehörde für Naturschutz entwickelten Methodik nach KÖHLER und PREISS erarbeitet worden (KÖHLER und PREISS 2000, NIEDERSÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR ÖKO- LOGIE 2001); zum Zeitpunkt der Ersterstellung des Landschaftsrahmenplans lag diese Methodik noch nicht vor. Nach der Arbeitshilfe Naturschutz und Windenergie des NLT wird für die Vorhabenszulassung von Windenergieanlagen jedoch ausdrücklich die Methodik von KÖHLER und PREISS empfohlen (NIEDERSÄCHSISCHER LANDKREISTAG 2011). Windenergieanlagen beeinträchtigen das Landschaftsbild in der Regel erheblich. Die Beeinträchtigungen sind umso schwerer, je höher die Bedeutung des betroffenen Landschaftsbildes ist, je mehr Anlagen errichtet werden und je höher diese sind. Als erheblich beeinträchtigt ist mindestens der Umkreis der 15-fachen Anlagehöhe anzusehen. Im Falle von Windenergieanlagen ist eine Wiederherstellung des Landschaftsbildes als Ausgleichsmaßnahme aufgrund ihrer optischen Wirkungen in der Regel nicht zu erreichen. Auch eine landschaftsgerechte Neugestaltung des Landschaftsbildes als Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme ist zumeist nicht möglich; diese verlangt nämlich, dass ein Zustand hergestellt wird, der den vorher vorhandenen Zustand in weitest möglicher Annährung fortführt, d.h. in gleicher Art, mit gleichen Funktionen und ohne Preisgabe wesentlicher Faktoren des optischen Beziehungsgefüges (BVerwG, Urteil vom C 44.87) (NIEDER- SÄCHSISCHER LANDKREISTAG 2011: 19). Scheiden Wiederherstellung und landschaftsgerechte Neugestaltung aus, ist eine Ersatzzahlung festzulegen ( 15 Abs. 6 Satz 1 BNatSchG). Die Ersatzzahlung bemisst sich nach den durchschnittlichen Kosten der nicht durchgeführten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich der erforderlichen durchschnittlichen Kosten für deren Planung und Unterhaltung sowie die Flächenbereitstellung unter Einbeziehung der Personal- und sonstigen Verwaltungskosten ( 15 Abs. 6 Satz 2 BNatSchG). Sind diese Kosten nicht feststellbar, bemisst sich die Ersatzzahlung allein nach Dauer und Schwere des Eingriffs und beträgt höchstens 7 % der Kosten für Planung und Ausführung des Vorhabens einschließlich der Beschaffungskosten für Grundstücke ( 6 Abs. 1 NAGBNatSchG). Die Höhe der Ersatzzahlung muss Dauer und Schwere des Eingriffs bzw. der Eingriffsfolgen berücksichtigen; sie wird deshalb nicht in jedem Fall an diese Obergrenze heranreichen können. Für die Bemessung der Ersatzzahlung ist jedoch auch zu sehen, dass Eingriffe, deren Folgen weder mit Ausgleichs- noch mit Ersatzmaßnahmen kompensiert werden können, generell zu den besonders schwerwiegenden Eingriffen zu rechnen sind und schon Eingriffe mit kompensierbaren Folgen regelmäßig Kompensationskosten bis zu 7 % der Investitionssumme verursachen (NIEDERSÄCHSICHER LANDKREISTAG 2011: 19). Um eine möglichst einheitliche, schnelle und rechtssichere Bearbeitung der Eingriffsregelung im Zusammenhang mit geplanten neuen Windenergieanlagen für die Ermittlung der Ersatzzahlungen vorzubereiten, wurde durch den Landkreis Cuxhaven, Naturschutzamt, die Erarbeitung eines Gutachtens Charakterisierung und Bewertung des Landschaftsbildes im Maßstab 1: für die Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans und für die Vorbereitung der Eingriffsregelung bei der Realisierung von Windenergieanlagen in Auftrag gegeben. Die Erstellung des Gutachtens erfolgte durch die Firma entera Umweltplanung & IT, Hannover (Projektleitung: Dr. Ernst Brahms, Bearbeitung: Dipl.-Geogr. Katharina Herbst). 2. Daten und Methodik Die Charakterisierung und Bewertung des Landschaftsbildes im Rahmen des Gutachtens stützt sich ausschließlich auf vorhandene Daten, die vom Landkreis Cuxhaven, Naturschutz-

3 amt, zur Verfügung gestellt worden sind. Alle bis zum Oktober 2012 vorliegenden, hierfür relevanten Daten aus der Ersterstellung bzw. der Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans sind eingeflossen; in Einzelfällen sind auch nach diesem Zeitpunkt erstellte Datenbestände verwendet worden. Im Hinblick auf die Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans bedeutet dies, dass die hiermit vorlegte Karte Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft Charakterisierung des Landschaftsbildes in wesentlichen Teilen mit der zukünftigen großformatigen Karte zum Landschaftsbild des Vorentwurfs des Landschaftsrahmenplans übereinstimmen wird; aufgrund in der Zwischenzeit bereits erstellter oder demnächst zu erstellender neuer Datenbestände wird es jedoch noch die eine oder andere Veränderung geben. Die Erfassung und Bewertung der Landschaftsbildeinheiten stützt sich methodisch auf den Ansatz von KÖHLER und PREISS (2000). In einem ersten Schritt erfolgte eine flächendeckende Abgrenzung weitgehend homogen strukturierter und wahrnehmbarer Landschaftsausschnitte, die als Landschaftsbildeinheiten bezeichnet werden. Die Abgrenzung erfolgte insbesondere auf der Basis der naturräumlichen Gliederung bzw. der naturräumlichen Einheiten der Textkarte 1-1 des Landschaftsrahmenplans für den Landkreis Cuxhaven 2000, der Daten zu den Biotoptypen und ihrer Bewertung aus der Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans für den Landkreis Cuxhaven (Stand: August 2012), der natur- und kulturgeprägten Landschaftselemente und -strukturen sowie der kulturgeprägten Siedlungselemente und -strukturen der Karte II des Landschaftsrahmenplans für den Landkreis Cuxhaven 2000, der digitalen Daten des ATKIS DGM 5 (DGM 5 = Digitales Geländemodell 5) und der DTK 50 (DTK 50 = Digitale Topografische Karte 1:50.000), der vorherrschenden Bodentypen nach der Karte III des Landschaftsrahmenplans für den Landkreis Cuxhaven 2000, der Echtfarben-Luftbilder/-Orthofotos aus dem Bildflug Juli 2008 im Auftrag des Landkreises Cuxhaven. Gemäß der Methodik von KÖHLER und PREISS wurden die ermittelten Landschaftsbildeinheiten in weitgehend gleichartige Landschaftsbildtypen gegliedert. Als zweiter Schritt erfolgte die Bewertung der einzelnen Landschaftsbildeinheiten anhand der drei Kriterien Natürlichkeit, Eigenart (Historische Kontinuität) und Vielfalt. Für jede Landschaftsbildeinheit wurden diese drei Kriterien bewertet und zu einer Gesamtbewertung der landschaftlichen Eigenart zusammengeführt. Dabei sind folgende fünf Stufen zu unterscheiden: o Landschaftsbildeinheit mit sehr hoher Bedeutung (Wertstufe V), o Landschaftsbildeinheit mit hoher Bedeutung (Wertstufe IV), o Landschaftsbildeinheit mit mittlerer Bedeutung (Wertstufe III), o Landschaftsbildeinheit mit geringer Bedeutung (Wertstufe II), o Landschaftsbildeinheit mit sehr geringer Bedeutung (Wertstufe I). Dieser Bewertungsschritt stützte sich vor allem auf die typischen und prägenden Elemente und Strukturen der Natur- und Kulturlandschaft (LANDKREIS CUXHAVEN 2000). Eine zunehmende Vereinheitlichung der Nutzungs-, Siedlungs- und Bauformen und der Flurgestaltung führt dazu, dass das Landschaftsbild vereinheitlicht und die landschaftliche Eigenart nivelliert wird. In diesem Zusammenhang sind u.a. intensiver, großflächiger Ackerbau, der zunehmend auch Niederungen und Moorrandbereiche einnimmt und damit die naturräumlichen Unterschiede verwischt, intensive Grünlandnutzung mit artenarmen, gleichförmigen Grünlandgesellschaften, die standörtliche Unterschiede nicht mehr erkennen lässt, und landschaftsuntypische Siedlungsformen und Gebäudestrukturen wie beispielsweise Biogasanlagen mit dazugehörigen Lagerflächen und angrenzendem großflächigen Maisanbau zu nennen. Diese Beeinträchtigungen fließen in die Bewertung der einzelnen Landschaftsbildeinheiten unmittelbar ein.

4 Im Unterschied hierzu gibt es Beeinträchtigungen, die nicht als gewachsener Bestandteil einer Landschaftsbildeinheit wahrgenommen werden, sondern die die landschaftliche Eigenart mit einem negativen visuellen, akustischen oder olfaktorischen Eindruck überlagern. Diese überlagernden Beeinträchtigungen bleiben bei der flächendeckenden Bewertung des Landschaftsbildes durch die o.g. fünf Wertstufen unberücksichtigt (NIEDERSÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR ÖKOLOGIE 2001: 144). Wesentliche überlagernde Beeinträchtigungen sind insbesondere - vielbefahrene Straßen (DTV über Kfz/d), - überregionale Schienenverbindungen (v.a. auf Dämmen), - Industrie- und Gewerbeanlagen und -flächen, - Funktürme, - Hochspannungsfreileitungen (110 kv, 220 kv und 380 kv), - Kraftwerke und Umspannwerke, - Windenergieanlagen, - Intensivtierhaltungsanlagen (Großstallanlagen), - Lagerstättenabbau, - Kläranlagen, - Deponien und Abfallbehandlungsanlagen, - Freizeitanlagen und -flächen wie Campingplätze, Sportflughäfen u.ä.. Von einer Fernwirkung dieser Beeinträchtigungen ist insbesondere in offenen Landschaften der Küste, der Marschen, der Niederungen, der Moore und der Geest (v.a. Kuppenlagen) auszugehen. 3. Ermittlung der Investitionsanteile Für die Bemessung der Ersatzzahlung für erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch Windenergieanlagen sollten bezogen auf Windenergieanlagen je nach Wertstufe des erheblich beeinträchtigten Raumes sowie Anzahl und Höhe der Anlagen folgende Richtwerte beachtet werden (NIEDERSÄCHSISCHER LANDKREISTAG 2011: 19-20). Die Höhe der Aufwendungen beträgt bezogen auf Windenergieanlagen über 100 m Gesamthöhe bzw. bei einer Tages- und Nachtkennzeichnung der Anlagen in Bereichen mit für das Landschaftsbild sehr geringer Bedeutung 1,0 %, geringer Bedeutung 2,5 %, mittlerer Bedeutung 4,0 %, hoher Bedeutung 5,5 %, sehr hoher Bedeutung 7,0 %. Der erheblich beeinträchtigte Raum wird i.d.r. mehreren Wertstufen angehören; in diesem Fall sind die Werte bezogen auf die Fläche der einzelnen Wertstufen anteilig zu ermitteln und zugrunde zu legen. Die Vorbelastung des Landschaftsbildes durch bestehende Windenergieanlagen ist zu berücksichtigen, indem die Flächen im Umkreis der 15-fachen Anlagenhöhe der bestehenden Windenergieanlage verglichen mit einem Zustand ohne Windenergieanlagen bei einer fünfstufigen Bewertung um zwei Wertstufen abgewertet werden (NIEDERSÄCHSISCHER LANDKREISTAG 2011: 20). Die Vorbelastung durch Industrie- und Gewerbeanlagen und - flächen mit einer Flächengröße von über 1,0 ha sowie Hochspannungsfreileitungen mit einem Pufferbereich von beidseits 200 m sollen nach Auffassung des Landkreises Cuxhaven, Naturschutzamt, durch Abstufung in die Wertstufe I (= Landschaftsbildeinheit mit sehr geringer Bedeutung) berücksichtigt werden. Ein Abzug sichtverschatteter Bereiche erscheint dann vertretbar, wenn die Fernwirkung der Windenergieanlagen aufgrund topografischer oder anderer Bedingungen gering ist. Für sichtverschattete Bereiche über 25 % kann ein Abzug von 0,1 %, über 50 % von 0,3 % und über 75 % von 0,5 % der Richtwerte als angemessen angesehen werden (NIEDER- SÄCHSISCHER LANDKREISTAG 2011: 20). Zur Abschätzung der Sichtverschattung

5 können näherungsweise die Flächenanteile der Wälder und der engmaschigen linearen Gehölzbestände (einschließlich Wallhecken) herangezogen werden; da letztere deutlich transparenter sind als Wald, wird empfohlen, diese nur jeweils mit einem Viertel ihres Flächenanteils zu berücksichtigen. Quellenverzeichnis Gesetze BauGB Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) geändert worden ist NAGBNatSchG Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz. Vom 19. Februar 2010 (Nds. GVBl S. 104) Literatur LANDKREIS CUXHAVEN (Hrsg.) (2000): Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Cuxhaven. Cuxhaven. NIEDERSÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR ÖKOLOGIE (Hrsg.) (2001): Hinweise zur Ausarbeitung und Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans. Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen, 21. Jg., Heft 3, Seite Hildesheim. NIEDERSÄCHSISCHER LANDKREISTAG (Hrsg.) (2011): Arbeitshilfe Naturschutz und Windenergie Hinweise zur Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie zur Durchführung der Umweltprüfung und Umweltverträglichkeitsprüfung bei Standortplanung und Zulassung von Windenergieverfahren. Stand: Oktober Auflage. Hannover. KÖHLER, B.; PREISS, A. (2000): Erfassung und Bewertung des Landschaftsbildes Grundlagen und Methoden zur Bearbeitung des Schutzguts Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft in der Planung. Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen, 20. Jg., Heft 1, Seite Hildesheim.

Ausbau der erneuerbaren Energien in M-V: Ein Blick auf die Kompensation der damit verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft

Ausbau der erneuerbaren Energien in M-V: Ein Blick auf die Kompensation der damit verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft Ausbau der erneuerbaren Energien in M-V: Ein Blick auf die Kompensation der damit verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft Angelika Fuß & Jacqueline Sambale Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie

Mehr

Mobilfunkmasten und Naturschutz

Mobilfunkmasten und Naturschutz Mobilfunkmasten und Naturschutz Hinweise zur Anwendung der Eingriffsregelung bei der Errichtung von Mobilfunkmasten (Stand: Januar 2011) Herausgegeben vom Niedersächsischen Landkreistag NLT (Januar 2011):

Mehr

Landschaftsbild im Windenergie-Erlass

Landschaftsbild im Windenergie-Erlass Landschaftsbild im Windenergie-Erlass - Methodik und Beispiele - Fachbereich 22: Planungsbeiträge Naturschutz und Landschaftspflege, Biotopverbund Landschaftsbild im Windenergie-Erlass Beeinträchtigungen

Mehr

BEBAUUNGSPLAN NR. 140 A UNTER DER HOHEMARK FRANKFURT INTERNATIONAL SCHOOL NATURSCHUTZRECHTLICHE EINGRIFFS- / AUSGLEICHSBETRACHTUNG

BEBAUUNGSPLAN NR. 140 A UNTER DER HOHEMARK FRANKFURT INTERNATIONAL SCHOOL NATURSCHUTZRECHTLICHE EINGRIFFS- / AUSGLEICHSBETRACHTUNG OBERUSEL/TAUNUS BAUVORHABEN / PROJEKT BEBAUUNGSPLAN NR. 140 A UNTER DER HOHEMARK FRANKFURT INTERNATIONAL SCHOOL NATURSCHUTZRECHTLICHE EINGRIFFS- / AUSGLEICHSBETRACHTUNG gem. Anlage 4 der Verordnung über

Mehr

Praxiserfahrung mit dem neuen Erlass "Ersatzzahlungen WEA" (MLUL 2016)

Praxiserfahrung mit dem neuen Erlass Ersatzzahlungen WEA (MLUL 2016) Praxiserfahrung mit dem neuen Erlass "Ersatzzahlungen WEA" (MLUL 2016) Forum 6 -Akzeptanz und Naturschutz Konflikte mit Windenergie erkennen und steuern 25. Windenergietage 10. November 2016 M.A. Sandra

Mehr

Inwertsetzung des Landschaftsbilds bei der Ausweisung von Windeignungsgebieten im Regionalplan

Inwertsetzung des Landschaftsbilds bei der Ausweisung von Windeignungsgebieten im Regionalplan Inwertsetzung des Landschaftsbilds bei der Ausweisung von Windeignungsgebieten im Regionalplan Prof. Dr. Jürgen Peters Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (FH) Fachveranstaltung des BBN Arbeitskreises

Mehr

(Stand: Januar 2011) Niedersächsischer Landkreistag

(Stand: Januar 2011) Niedersächsischer Landkreistag Hinweise zur Festlegung und Verwendung der Ersatzzahlung nach dem Bundesnaturschutzgesetz sowie dem Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (Stand: Januar 2011) Niedersächsischer

Mehr

Kommunale Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Überblick und Rahmenbedingungen

Kommunale Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Überblick und Rahmenbedingungen Kommunale Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Überblick und Rahmenbedingungen Annegret Engelke Referatsleiterin Naturschutz bei Planungen und Vorhaben Dritter Inhaltlicher Überblick Kurze Einführung in die

Mehr

Kommunale Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Überblick und Rahmenbedingungen

Kommunale Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Überblick und Rahmenbedingungen Kommunale Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Überblick und Rahmenbedingungen Annegret Engelke Referatsleiterin Naturschutz bei Planungen und Vorhaben Dritter Gebietsschutz Inhaltlicher Überblick Kurze Einführung

Mehr

Naturschutzrecht Übung. Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht

Naturschutzrecht Übung. Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht Naturschutzrecht Übung Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht 1 18 I BNatSchG Allgemeine Gebiete / Planung ROG + BauGB + 10 / 11 BNatSchG Landesentwicklungsprogramm / Landschaftsprogramm Regionalplan

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 13, 3 (2), 4 (2) BauGB 23.5.2014 STADT BOCKENEM BEBAUUNGSPLAN NR. 01-08 VOGESBERG 8. ÄNDERUNG BÜRO KELLER LOTHRINGER STRASSE 15 30559 HANNOVER

Mehr

Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung im marinen Bereich

Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung im marinen Bereich Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung im marinen Bereich Rechtsfragen am Beispiel der Offshore-Netzanbindung Dr. Mathias Schubert, Universität Rostock Überblick 1. Grundproblem: Übertragung terrestrischen

Mehr

Perspektiven zum landschaftsschonenden Ausbau der Windenergie

Perspektiven zum landschaftsschonenden Ausbau der Windenergie Windpark in Sachsen-Anhalt Windpark Druiberg Perspektiven zum landschaftsschonenden Ausbau der Windenergie Innovationsforum Energielandschaft Münsterland 18. November 2015 Gut Havichhorst bei Münster EnergieDialog.NRW

Mehr

1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer Sachlicher Teilabschnitt Windenergie.

1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer Sachlicher Teilabschnitt Windenergie. Landkreis Leer Kreisverwaltung 1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer 2006 Sachlicher Teilabschnitt Windenergie Entwurf - Teil 3 der Begründung - Teil 3 -

Mehr

Erarbeitung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes

Erarbeitung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes Angewandte Landschaftsökologie Heft 53 Erarbeitung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes Ergebnisse aus dem F+E-Vorhaben 89982130 des Bundesamtes für Naturschutz

Mehr

Ulrich Bielefeld Dipl.-Ing., Landschaftsarchitekt BDLA BGHplan, Kaiserstr.15, 54290 Trier

Ulrich Bielefeld Dipl.-Ing., Landschaftsarchitekt BDLA BGHplan, Kaiserstr.15, 54290 Trier Ulrich Bielefeld Dipl.-Ing., Landschaftsarchitekt BDLA BGHplan, Kaiserstr.15, 54290 Trier Vortrag 06.10.2004 auf der Insel Vilm: Vorsorgende Berücksichtigung des Landschaftsbildes - auf beiden Stufen der

Mehr

380/110-kV-Leitung (Altenfeld) Landesgrenze Redwitz Alternativenprüfung Bereich Froschgrundsee. ANHANG 1: Sichtbarkeitsanalyse

380/110-kV-Leitung (Altenfeld) Landesgrenze Redwitz Alternativenprüfung Bereich Froschgrundsee. ANHANG 1: Sichtbarkeitsanalyse 380/110-kV-Leitung (Altenfeld) Landesgrenze Redwitz Alternativenprüfung Bereich Froschgrundsee ANHANG 1: Sichtbarkeitsanalyse 25 Seite 1 Sichtbarkeitsanalyse Froschgrundsee Vergleich der Trassenvarianten

Mehr

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure 19, 20 HOAI 5

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure 19, 20 HOAI 5 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure 19, 20 HOAI 5 golten. 2 Bei Neuaufstellungen von Flächennutzungsplänen sind die Sitzungsteilnahmen abweichend von Satz 1 frei zu vereinbaren. 19Leistungsbild

Mehr

Naturschutzfachliche Einschätzung von Potentialflächen

Naturschutzfachliche Einschätzung von Potentialflächen Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Cuxhaven Fortschreibung des sachlichen Teilabschnittes Windenergie - 2015 - Naturschutzfachliche Einschätzung von Potentialflächen ENTWURF

Mehr

STADT AHAUS DER BÜRGERMEISTER

STADT AHAUS DER BÜRGERMEISTER STADT AHAUS DER BÜRGERMEISTER STADTPLANUNGSAMT Erfassung und Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft sowie von Maßnahmen zum Ausgleich i. S. des 1a (3) BauGB bei der Aufstellung des vorhabenbezogenen

Mehr

VI.1 Mustergliederung VI-1

VI.1 Mustergliederung VI-1 VI Anhang VI.1 Mustergliederung I. Einführung I.1 Gesetzliche Vorgaben I.2 Fachliche Vorgaben (landesweite Vorgaben) II. Planungsgrundlagen II.1 Übersicht über den Planungsraum II.1.1 Lage und Grenzen

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 13.10.2017 STADT SARSTEDT BEBAUUNGSPLAN NR. 57 BISMARCKSTRAẞE OST, 1. ÄNDERUNG MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES

Mehr

Kurzbegründung zum. Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen. Gemeinde Großenkneten

Kurzbegründung zum. Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen. Gemeinde Großenkneten Vorentwurf (Stand: 14.12.2016) Seite 1 Kurzbegründung zum Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen Gemeinde Großenkneten Vorentwurf (Stand: 14.12.2016) Seite 2 1. PLANAUFSTELLUNG Aufgrund des 1 Abs. 3

Mehr

Bauvorhaben Burgdorf Duderstädter Weg

Bauvorhaben Burgdorf Duderstädter Weg Bauvorhaben Burgdorf Duderstädter Weg Expertise zur Festlegung des Erfassungsbedarfs der Arten gem. Anhang IV der FFH-Richtlinie sowie der europäischen Vogelarten Auftraggeber: Deutsche Reihenhaus AG Auftragnehmer:

Mehr

24. Gewässernachbarschaftstag GN 254 Unstrut/Leine

24. Gewässernachbarschaftstag GN 254 Unstrut/Leine 24. Gewässernachbarschaftstag GN 254 Unstrut/Leine Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie Bewertung von Kompensationsmaßnahmen an Fließgewässern und in Auen Dipl.-Ing. Marcel Möller Gesetzliche Grundlagen

Mehr

Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork

Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork Gemeinde Jork Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 1. Änderung Peters Osterjork Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Hannes Korte Falkenried 74 a, 20251 Hamburg Tel. 040 460955-60, Fax

Mehr

Gemeinde Puchheim. Landkreis Fürstenfeldbruck. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes Umweltbericht

Gemeinde Puchheim. Landkreis Fürstenfeldbruck. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes Umweltbericht Gemeinde Puchheim Landkreis Fürstenfeldbruck Umweltbericht Stand: 13.10.2008/15.09.2009 Umweltbericht Stand: 13.10.2008/15.09.2009 Gemeinde Puchheim Poststraße 2 82178 Puchheim Tel.: 089-80098-0 Fax: 089-80098-222

Mehr

Orts- und Landschaftsbild bei der Planung und Umsetzung von Windenergie-/Repowering-Projekten

Orts- und Landschaftsbild bei der Planung und Umsetzung von Windenergie-/Repowering-Projekten Windpark in Sachsen-Anhalt Windpark Druiberg Orts- und Landschaftsbild bei der Planung und Umsetzung von Windenergie-/Repowering-Projekten Windenergie und Repowering: aktuelle Situation und kommunale Handlungsmöglichkeiten

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Bebauungsplan Nr. 129 Olpe-Mehrfamilienhäuser Biggestraße der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs Der Ausschuss Umwelt,

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Bebauungsplan Nr. 130 Thieringhausen-Am Großen Stück der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs Der Ausschuss Umwelt, Planen,

Mehr

Arbeitskreis Neubau der B 210n, Ortsumgehung Aurich. Sachstand Kompensation

Arbeitskreis Neubau der B 210n, Ortsumgehung Aurich. Sachstand Kompensation Arbeitskreis Neubau der B 210n, Ortsumgehung Aurich Sachstand Kompensation 18.08.2016 Gliederung Teil A: Rechtlicher Rahmen Teil B: Überschlägiger Kompensationsbedarf (anlagebedingt/betriebsbedingt) 1.

Mehr

Anhang. Anhang 1 Lage des Planungsgebiets Anhang 2 Bodenkarte... 2

Anhang. Anhang 1 Lage des Planungsgebiets Anhang 2 Bodenkarte... 2 GEMEINDE Gutach i. Brsg. Fassung vom 23.04.2013 1 Lage des Planungsgebiets... 1 2 Bodenkarte... 2 3 Klimatische Verhältnisse im Gebiet um Gutach i. Brsg. (aus REKLIP 1995)... 3 4 Wertstufen und Faktoren

Mehr

Windenergie in der Regional- und Bauleitplanung: Rechtsprechung und Planungspraxis

Windenergie in der Regional- und Bauleitplanung: Rechtsprechung und Planungspraxis Windenergie in der Regional- und Bauleitplanung: Rechtsprechung und Planungspraxis Erfahrungsbericht aus der Sicht eines Planers Dipl. Geograf Thomas Aufleger Oldenburg (Oldb.) 14.10.2014 mit Sitz in Oldenburg

Mehr

Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum

Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum Kreis Nordfriesland 2 Teil 2 Umweltbericht INHALT 1 ARTENSCHUTZ...3 1.1 Floristische Potenzialabschätzung und artenschutzrechtliche Prüfung... 3 1.2 Faunistische

Mehr

Kreisrechtssammlung des Landkreises Osterholz

Kreisrechtssammlung des Landkreises Osterholz des Landkreises Osterholz zuständiges Amt Planungs- und Naturschutzamt - Amt 61 - KRS-Nr. 5.41 Kurzbezeichnung (Lü Nr. 99) Verordnung der Bezirksregierung Lüneburg über das Naturschutzgebiet in der Gemarkung

Mehr

nähere Regelungen zur Kompensation von Eingriffen i.s. des 14 Abs. 1 BNatSchG, insbesondere

nähere Regelungen zur Kompensation von Eingriffen i.s. des 14 Abs. 1 BNatSchG, insbesondere Deutscher Landschaftspflegetag Schwäbisch Hall 10. Juli 2014 Fachforum Kompensation - Echter Ausgleich in der Kulturlandschaft Die Kompensationsverordnung des Bundes Stand, Verfahren, Eckpunkte Dr. Stefan

Mehr

Strategische Umweltprüfung (SUP) gemäß 14 UVPG

Strategische Umweltprüfung (SUP) gemäß 14 UVPG 1 Amt für Umweltschutz und Kreisplanung Strategische Umweltprüfung (SUP) gemäß 14 UVPG Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gemäß 16 LNatSchG NRW Stand: September 2017 In Verbindung mit 19a UVPG und

Mehr

Bebauungsplanes Nr. 161 Industriepark Heilshorn-Süd

Bebauungsplanes Nr. 161 Industriepark Heilshorn-Süd Vorentwurf Bebauungsplanes Nr. 161 Industriepark Heilshorn-Süd - 1. Änderung Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. 13a BauGB Stand: 07.07.2015 Stadt Osterholz-Scharmbeck Landkreis Osterholz Niedersachsen

Mehr

GEMEINDE DÖTLINGEN. Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann. 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG

GEMEINDE DÖTLINGEN. Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann. 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG GEMEINDE DÖTLINGEN Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann mit örtlichen Bauvorschriften gem. 84 NBauO und 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG Übersichtsplan (ohne Maßstab) Ehnernstraße

Mehr

Bodenschutz im Rahmen der Eingriffsregelung

Bodenschutz im Rahmen der Eingriffsregelung Stiftung Naturschutz Hamburg und Stiftung Loki Schmidt zum Schutze gefährdeter Pflanzen und Institut für Bodenkunde der Universität Hamburg Workshop: Bodenschutz eine Aufgabe des Naturschutzes? 24. Januar

Mehr

Satzungen nach 34 und 35 BauGB. 1

Satzungen nach 34 und 35 BauGB.  1 Satzungen nach 34 und 35 BauGB www.krautzberger.info 1 Innenbereichssatzungen nach 34 Abs. 4 und 5 BauGB www.krautzberger.info 2 34 Abs. 4 BauGB Die Innenbereichssatzungen (4) Die Gemeinde kann durch Satzung

Mehr

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 4.11.2015 GEMEINDE EICKLINGEN LANDKREIS CELLE VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR. 1 MÜHLENWEG 5 BÜRO

Mehr

BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 12 OSTERJORK SÜDLICH TRAUTE ECKHOFF

BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 12 OSTERJORK SÜDLICH TRAUTE ECKHOFF GEMEINDE JORK BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 12 OSTERJORK SÜDLICH TRAUTE ECKHOFF Stand: Satzungsbeschluss, 10.09.04 Planverfasser: Planungsgruppe Elbberg Kruse Schnetter & Rathje Architekten

Mehr

Bekanntmachung der Stadt Bad Berleburg

Bekanntmachung der Stadt Bad Berleburg Bekanntmachung der Stadt Bad Berleburg über die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Änderung des Flächennutzungsplans Sachlicher Teilplan Windenergie in Bad Berleburg (Darstellung von Konzentrationszonen

Mehr

Bayerische Kompensationsverordnung (BayKompV)

Bayerische Kompensationsverordnung (BayKompV) Bayerische Kompensationsverordnung (BayKompV) Rohstoff-Kolloquium 17. Juli 2014 Iphofen 1 Gliederung Anlass Aufbau Neuerungen Ausblick 2 Anlass Bisher keine einheitliches Regelungswerk in Bayern Neues

Mehr

A M T S B L A T T. P A S S A U Leben an drei Flüssen DER STADT PASSAU Nummer 22

A M T S B L A T T. P A S S A U Leben an drei Flüssen DER STADT PASSAU Nummer 22 A M T S B L A T T DER P A S S A U Leben an drei Flüssen 29.07.2015 Nummer 22 INHALT Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Passau, 100. Änderung

Mehr

Voranschreitender Bodenverbrauch landwirtschaftlicher Nutzflächen. Mag. Martin Längauer ÖGAUR-Herbsttagung

Voranschreitender Bodenverbrauch landwirtschaftlicher Nutzflächen. Mag. Martin Längauer ÖGAUR-Herbsttagung Voranschreitender Bodenverbrauch landwirtschaftlicher Nutzflächen Mag. Martin Längauer 17.11.2016 ÖGAUR-Herbsttagung Wien 2016 Veränderung der landwirtschaftlich genutzten Flächen 1960/2011 in % 50.00%

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der 1.

Mehr

Datengrundlagen und Bodenbewertung in Sachsen

Datengrundlagen und Bodenbewertung in Sachsen Datengrundlagen und Bodenbewertung in Sachsen Bernd Siemer Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Abteilung Natur, Landschaft, Boden (6) Referat Bodenschutz (64) Bedarf an Flächendaten

Mehr

Gemeinde Schwaig b.nbg.

Gemeinde Schwaig b.nbg. Gemeinde Schwaig b.nbg. 1. Änderung Bebauungsplan "Fachmarktzentrum Schwaig" Begründung zum Entwurf vom 27.05.2014 Bearbeitung: Guido Bauernschmitt, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner SRL TEAM 4 landschafts

Mehr

Landschaftsbildbewertung

Landschaftsbildbewertung Landschaftsbildbewertung im Rahmen hochstufiger Planungsverfahren zum Netzausbau Dr. Elke Bruns BNetzA Wissenschaftsdialog Bonn 22.09.2016 1 Gliederung 1. Anforderungen an Operationalisierung - Kriterien

Mehr

Erneuerbare Energie und Landschafts

Erneuerbare Energie und Landschafts Erneuerbare Energie und Landschafts Neue Stromtrassen Auswirkungen auf das + 380 kv + wka Landschaftsbild zeigen in 1 Folie Prof. Dr. Jürgen Peters Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde Foto:

Mehr

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/7425. Beschlussempfehlung

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/7425. Beschlussempfehlung Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/7425 Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport Hannover, den 22.02.2017 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes

Mehr

Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen nach dem Baugesetzbuch (Besonderes Gebührenverzeichnis) Vom 11.

Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen nach dem Baugesetzbuch (Besonderes Gebührenverzeichnis) Vom 11. Text Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen nach dem Baugesetzbuch (Besonderes Gebührenverzeichnis) Vom 11. September 2001 Auf Grund des 2 Abs. 4 des Landesgebührengesetzes für vom 3. Dezember

Mehr

Landschaftsbildbewertung und Ersatzgeldermitlung

Landschaftsbildbewertung und Ersatzgeldermitlung Teil C: Landschaftsbildbewertung und Ersatzgeldermitlung gemäß Windenergie-Erlass zum Windpark Lünten Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen gem. 4 Bundesimmissionsschutzgesetz

Mehr

VERBANDSGEMEINDE LINGENFELD

VERBANDSGEMEINDE LINGENFELD VERBANDSGEMEINDE LINGENFELD FLÄCHENNUTZUNGSPLAN! ÄNDERUNGSPLAN 3 (vereinfachte Änderung nach 13 BauNVO) ERLÄUTERUNGEN JULI 2001 Bauhof der Verbandsgemeinde im Bereich der ehemaligen Bezirksstelle der Pfalzwerke

Mehr

Sachwertanpassungsfaktoren 2006 Ostteil

Sachwertanpassungsfaktoren 2006 Ostteil Sachwertanpassungsfaktoren 2006 Ostteil Faktoren zur Anpassung des Sachwertes von Grundstücken mit Eigenheimen an die Lage auf dem Grundstücksmarkt im Ostteil Berlins für die Bezirke Marzahn-Hellersdorf,

Mehr

ArcSESS - ein Werkzeug zur GIS-gestützten Bewertung von Biotop- und Nutzungstypen bei Eingriffs- und Ausgleichsregelungen

ArcSESS - ein Werkzeug zur GIS-gestützten Bewertung von Biotop- und Nutzungstypen bei Eingriffs- und Ausgleichsregelungen ArcSESS - ein Werkzeug zur GIS-gestützten Bewertung von Biotop- und Nutzungstypen bei Eingriffs- und Ausgleichsregelungen Anette CONRAD, Ulrich KIAS und Ingrid SCHEGK Zusammenfassung Bundesweit existieren

Mehr

Windkraft Berechnung und Visualisierung von potenziellen Einflüssen auf das Landschaftsbild Werner Ackermann

Windkraft Berechnung und Visualisierung von potenziellen Einflüssen auf das Landschaftsbild Werner Ackermann 15. ArcView-Anwendertreffen 2013 Windkraft Berechnung und Visualisierung von potenziellen Einflüssen auf das Landschaftsbild Werner Ackermann Teil 1: Berechnungen zum Landschaftsbild Teil 2: Analyse der

Mehr

Landschaftsrahmenplan Wesermarsch

Landschaftsrahmenplan Wesermarsch I. Rechtliche Grundlagen Rechtliche Grundlagen 1 BNatSchG Ziele des Naturschutzes und d. Landschaftspflege Schutz von Natur und Landschaft als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen in Verantwortung

Mehr

FuE-Vorhaben Entwicklung eines Bewertungsmodells zum Landschaftsbild beim Stromnetzausbau

FuE-Vorhaben Entwicklung eines Bewertungsmodells zum Landschaftsbild beim Stromnetzausbau Projektleitung: Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen Geislingen Institut für Landschaft und Umwelt Prof. Dr. Michael Roth FuE-Vorhaben Entwicklung eines Bewertungsmodells zum Landschaftsbild

Mehr

Bezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I / 8-84 / I-02

Bezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I / 8-84 / I-02 Bezirksamt Neukölln von Berlin - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I-02 6144 / 8-84 / I-02 BEZIRKSAMTSVORLAGE NR. 37 / 17 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am 28.2.2017 1. GEGENSTAND

Mehr

über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle vom 29. Juni 1987

über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle vom 29. Juni 1987 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle vom 29. Juni 1987 Geändert am 15. Oktober 1990 22. November 1993 18. Mai 1998 22. Oktober 2001

Mehr

S a t z u n g. über besondere Anforderungen an die Erhaltung der Gebäudefassaden im Bereich der Oberen Kaiserstraße

S a t z u n g. über besondere Anforderungen an die Erhaltung der Gebäudefassaden im Bereich der Oberen Kaiserstraße S a t z u n g über besondere Anforderungen an die Erhaltung der Gebäudefassaden im Bereich der Oberen Kaiserstraße Satzung der Stadt Siegburg zur Erhaltung der Gebäudefassaden im Bereich der Oberen Kaiserstraße

Mehr

Erläuterungen zum Orientierungsrahmen (Kompensationsermittlung Straßenbau) Teil I Aufbau und Methodik

Erläuterungen zum Orientierungsrahmen (Kompensationsermittlung Straßenbau) Teil I Aufbau und Methodik Erläuterungen zum Orientierungsrahmen (Kompensationsermittlung Straßenbau) Auftraggeber Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mercatorstraße 9 24106 Kiel Auftragnehmer Trüper Gondesen Partner Landschaftsarchitekten

Mehr

AUSARBEITUNG. Die naturschutz- und baurechtliche Eingriffsregelung

AUSARBEITUNG. Die naturschutz- und baurechtliche Eingriffsregelung AUSARBEITUNG Thema: Die naturschutz- und baurechtliche Eingriffsregelung Fachbereich VII Zivil-, Straf- und Verfahrensrecht, Umweltschutzrecht, Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Verfasser: Abschluss der

Mehr

Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege Bundesrat Drucksache 594/09 BRFuss 19.06.09 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages U - Wi Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege Der Deutsche Bundestag hat in

Mehr

Konflikte zwischen Hochwasserschutz und Bauleitplanung

Konflikte zwischen Hochwasserschutz und Bauleitplanung 54. Fortbildungslehrgang des BWK Niedersachsen und Bremen e. V. Hochwasserrisiken managen Konflikte zwischen Hochwasserschutz und Bauleitplanung 23.04.2014 Seite 1 Gliederung Ausgangslage Rechtliche Grundlagen

Mehr

Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung -

Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung - Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung - Artenschutzrecht in der Vorhabenszulassung am Gesetz arbeiten Verbotstatbestände ( 44 Abs. 1 BNatSchG) Legalausnahme ( 44 Abs.

Mehr

Administration, Aufgaben und Personalisierung der Eingriffsregelung am Beispiel der unteren Naturschutzbehörden in Baden- Württemberg

Administration, Aufgaben und Personalisierung der Eingriffsregelung am Beispiel der unteren Naturschutzbehörden in Baden- Württemberg Administration, Aufgaben und Personalisierung der Eingriffsregelung am Beispiel der unteren Naturschutzbehörden in Baden- Württemberg Dipl. Biologin Renate Kübler Untere Naturschutzbehörde Stadtkreis Stuttgart

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13 i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 16.7.2015 STADT BOCKENEM STADTTEIL MAHLUM BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFT NR. 10-04 ÜBERNWEG 1. ÄNDERUNG BÜRO

Mehr

Amtsblatt FÜR DEN. Erscheint nach Bedarf - Zu beziehen beim Landratsamt Regen Einzelbezugspreis: 0,50

Amtsblatt FÜR DEN. Erscheint nach Bedarf - Zu beziehen beim Landratsamt Regen Einzelbezugspreis: 0,50 98 Amtsblatt FÜR DEN LANDKREIS REGEN Verantwortlicher Herausgeber: Landratsamt REGEN Erscheint nach Bedarf - Zu beziehen beim Landratsamt Regen Einzelbezugspreis: 0,50 Nr. 11 Regen, 28.05.2014 Inhalt:

Mehr

Richtlinie für die Ausarbeitung und Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans nach 5 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes

Richtlinie für die Ausarbeitung und Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans nach 5 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes 1 Richtlinie für die Ausarbeitung und Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans nach 5 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes RdErl. d. MU v. 1. 6. 2001-21-22404/01 - - VORIS 28100 01 00 00 047 - (Nds.

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) GEMEINDE CALDEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) 18. Februar 2016 Udenhäuser Straße 13 34393

Mehr

Windparkplanung im Bereich Rosenberg und Bereich Neuenwege. Stadt Varel. Windparkplanung im Bereich Rosenberg und Bereich Neuenwege

Windparkplanung im Bereich Rosenberg und Bereich Neuenwege. Stadt Varel. Windparkplanung im Bereich Rosenberg und Bereich Neuenwege Stadt Varel Windparkplanung im Bereich Rosenberg und Bereich Neuenwege 25. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bebauungsplan Nr. 219 A 35. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bebauungsplan Nr. 219 B -

Mehr

Information zu Bauleitplanverfahren. Das Instrument Bebauungsplan

Information zu Bauleitplanverfahren. Das Instrument Bebauungsplan Information zu Bauleitplanverfahren Das Instrument Bebauungsplan - 1 - Selbstverwaltungsrecht einer Stadt Im Grundgesetz verankert (Art. 28 GG) Planungshoheit der Stadt: Jede Stadt kann im Rahmen der Gesetze

Mehr

4. Berichtigung des Flächennutzungsplans der Stadt Soltau. zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 49 Winsener Straße West

4. Berichtigung des Flächennutzungsplans der Stadt Soltau. zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 49 Winsener Straße West 4. Berichtigung des Flächennutzungsplans der Stadt Soltau zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 49 Winsener Straße West Übersichtsplan M. 1:10.000 Geltungsbereich der 4. Berichtigung Kartengrundlage:

Mehr

STADT WEMDING LANDKREIS DONAU-RIES

STADT WEMDING LANDKREIS DONAU-RIES STADT WEMDING LANDKREIS DONAU-RIES 8. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS FÜR DEN BEREICH DES BEBAUUNGSPLANS STADELMÜLLERWEG-KEHLÄCKER 10. ÄNDERUNG UND DES BEBAUUNGSPLANS STADELMÜLLERWEG WEST 2. ÄNDERUNG

Mehr

Stadt Datteln. Bebauungsplan Nr. 20, 5. Änderung Gewerbepark Meckinghoven. Bürgerinformation zur frühzeitigen Beteiligung gemäß 3 Abs.

Stadt Datteln. Bebauungsplan Nr. 20, 5. Änderung Gewerbepark Meckinghoven. Bürgerinformation zur frühzeitigen Beteiligung gemäß 3 Abs. Bebauungsplan Nr. 20, 5. Änderung Gewerbepark Meckinghoven Bürgerinformation zur frühzeitigen Beteiligung gemäß 3 Abs. 1 BauGB Dipl.-Ing. Oliver Knebel, FIRU mbh Datteln, 15.01.2016 Inhalt 1. Übersicht

Mehr

Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft durch Maßnahmen innerhalb bebauter Gebiete*

Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft durch Maßnahmen innerhalb bebauter Gebiete* Köln, im Oktober 2014 Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft durch Maßnahmen innerhalb bebauter Gebiete* Entwicklung und Erhalt urbaner Grünflächen gewinnen bei stets zunehmender Urbanisierung

Mehr

Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 b Westlich der Estebrügger Straße

Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 b Westlich der Estebrügger Straße Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 b Westlich der Estebrügger Straße Auftraggeber: Gemeinde Jork Am Gräfengericht 2 21634 Jork Auftragnehmer und Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a BauGB i.v.m. 3 (2) BauGB gemäß 10 (1) BauGB gemäß 10 (3) BauGB 26.2.2015 STADT BAD SALZDETFURTH OT DETFURTH UND WESSELN BEBAUUNGSPLAN NR. 18A VIENIG

Mehr

Einsatz von ATKIS-Daten im AED-GIS

Einsatz von ATKIS-Daten im AED-GIS Heinz Steufmehl Einsatz von ATKIS-Daten im AED-GIS In kommunalen Planungsbereichen sind ein steigender Informationsbedarf und eine wachsende Flut von Daten zu verzeichnen. In technischen Ämtern werden

Mehr

Neue Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen 2009

Neue Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen 2009 FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Neue Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen 2009

Mehr

Ist Nordrhein-Westfalen so viel schöner als Brandenburg?

Ist Nordrhein-Westfalen so viel schöner als Brandenburg? Ist Nordrhein-Westfalen so viel schöner als Brandenburg? Photo: Christof Weiler, Freiburg im Breisgau Vergleichende Untersuchungen der Kompensationsnotwendigkeiten für die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes

Mehr

Schutzgüter Menschen, Landschaft, Kultur- und Sachgüter

Schutzgüter Menschen, Landschaft, Kultur- und Sachgüter Schutzgüter Menschen, Landschaft, Kultur- und Sachgüter Schutzgebiete/ -ausweisungen Naturpark Vorbelastungen Landschaftsschutzgebiet Hautptstraße (Bundes-, Landes- und Kreisstraße); sonstige Straßen sind

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen bei Trassenplanung im Bereich von Natura Biotopschutz und Entwicklung

Rechtliche Rahmenbedingungen bei Trassenplanung im Bereich von Natura Biotopschutz und Entwicklung Rechtliche Rahmenbedingungen bei Trassenplanung im Bereich von Natura 2000 - Biotopschutz und Entwicklung Bundesbedarfsplangesetz BBPlG vom Juli 2013 Artikel 6 FFH-Richtlinie (3) Pläne oder Projekte, die

Mehr

Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister

Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Beschlussvorlage 2014153/1 Dezernat: Dezernat 6 aktuelles Gremium Bau-, Sanierungs- und Umweltausschuss Amt: Bereich 061 öffentlich ja Sitzung am: 24.09.2014

Mehr

Gemeinde Wernersberg. Bebauungsplan Bei der Kapelle 5. Änderung, im vereinfachten Verfahren gem. 13 Baugesetzbuch (BauGB) Bestandteil der Änderung

Gemeinde Wernersberg. Bebauungsplan Bei der Kapelle 5. Änderung, im vereinfachten Verfahren gem. 13 Baugesetzbuch (BauGB) Bestandteil der Änderung Gemeinde Wernersberg Bebauungsplan Bei der Kapelle 5. Änderung, im vereinfachten Verfahren gem. 13 Baugesetzbuch (BauGB) Bestandteil der Änderung - Planfestsetzung durch Zeichnung - Textteil Beigefügter

Mehr

Gemeinde Marklohe Ortsteil Marklohe

Gemeinde Marklohe Ortsteil Marklohe Gemeinde Marklohe Ortsteil Marklohe 3. vereinfachte Änderung B-Plan Nr. 17 Nordfeld und Teilaufhebung B-Plan Nr. 9 Südfeld Auszug aus der Topographischen Karte 1:25.000, Blatt Nr. L 3320 Nienburg (Weser);

Mehr

Gemeinde Hilders. 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 1 Reulbachswiesen. Begründung

Gemeinde Hilders. 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 1 Reulbachswiesen. Begründung Gemeinde Hilders 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 1 Reulbachswiesen Begründung Entwurfsfassung: 10.08.2016 Verfahrensübersicht: 14.06.2016 Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.1 Reulbachswiesen

Mehr

Steuerung der Windkraft im Regionalplan. Erfahrungen aus Nordbayern

Steuerung der Windkraft im Regionalplan. Erfahrungen aus Nordbayern der Windkraft im Regionalplan Erfahrungen aus Nordbayern Praxisforum Windenergie bei der Regierung von Oberbayern München, 23. April 2013 Bereich (Behörde) Arial Regular 16pt Referent: Martin Füßl, Regionsbeauftragter

Mehr

Landschaftsentwicklungskonzept. Region München. Regierung von Oberbayern Bayerisches Landesamt für Umweltschutz

Landschaftsentwicklungskonzept. Region München. Regierung von Oberbayern Bayerisches Landesamt für Umweltschutz Landschaftsentwicklungskonzept Region München Regierung von Oberbayern Bayerisches Landesamt für Umweltschutz LEK 14 Die Region 14 Brennpunkt europaweit bedeutsamer Entwicklungen eine der fünf Wachstumsregionen

Mehr

Ortsgemeinde Waldrohrbach

Ortsgemeinde Waldrohrbach Ortsgemeinde Waldrohrbach Bebauungsplan Bärloch 3. Änderung im vereinfachten Verfahren gem. 13 Baugesetzbuch Bestandteil der 3. Änderung - Textteil - zeichnerische Festsetzungen Beigefügter Teil zum Bebauungsplan

Mehr

Verbandsbeteiligung in behördlichen Verfahren

Verbandsbeteiligung in behördlichen Verfahren Verbandsbeteiligung in behördlichen Verfahren 20. Neubrandenburger Kolloqium "Bilanz und künftige Herausforderungen für die Umweltverwaltung in M-V" 27.09.2011 Arndt Müller, Referent für Naturschutz BUND

Mehr

- BEBAUUNGSPLAN - "Obere Stehbach I" (7. Änderung), Mayen. Begründung

- BEBAUUNGSPLAN - Obere Stehbach I (7. Änderung), Mayen. Begründung - BEBAUUNGSPLAN - "Obere Stehbach I" (7. Änderung), Mayen Begründung August 2014 Inhaltsverzeichnis 1. Erforderlichkeit der Planung/ Aufstellungsbeschluss...3 2. Räumlicher Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung...3

Mehr

Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Barsinghausen

Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Barsinghausen Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Barsinghausen Stand: 11. August 2015 Vorentwurf Im Auftrag der Stadt Barsinghausen Fachdienst III/ 1 Bergamtstraße 5 30890 Barsinghausen Gruppe

Mehr

HERZLICH WILLKOMMEN. Bürgerinformationsveranstaltung Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie am

HERZLICH WILLKOMMEN. Bürgerinformationsveranstaltung Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie am HERZLICH WILLKOMMEN Bürgerinformationsveranstaltung Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie am 25.02.2015 Inhalt Windenergie esebene esebene ale Ebene Folgen für die Stadt Attendorn möchte die Stadt

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode Errichtung von Windkraftanlagen sowie Ausgleichmaßnahmen und -zahlungen

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode Errichtung von Windkraftanlagen sowie Ausgleichmaßnahmen und -zahlungen LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5930 6. Wahlperiode 26.09.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion DIE LINKE Errichtung von Windkraftanlagen sowie Ausgleichmaßnahmen

Mehr

Windkraft in der Planungsregion Landshut

Windkraft in der Planungsregion Landshut Windkraft in der Planungsregion Landshut Eignungs- und Ausschlusskriterien für die Erstellung eines Kapitels Windenergie im Regionalplan Sebastian Bauer Regionaler Planungsverband Landshut 10.11.2011 1

Mehr