Finanzierung der Pflege im Alter aus der Sicht eines Krankenversicherers

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Finanzierung der Pflege im Alter aus der Sicht eines Krankenversicherers"

Transkript

1 rter Schweizer Ökonomentag: Alterung der Gesellschaft Oktober 2002, Zürich Finanzierung der Pflege im Alter aus der Sicht eines Krankenversicherers Referat von Manfred Manser Vorsitzender der Konzernleitung Helsana Versicherungen AG Schweizer Oekonomentag

2 liederung. Heutige Finanzierung der Pflegemassnahmen durch die soziale Krankenversicherung. Künftige Finanzierung der Pflege im Alter durch die soziale Kranken- und Pflegeversicherung

3 ndesgesetz über die Krankenversicherung (KVG): ltungsbereich KVG regelt die soziale Krankenversicherung Obligatorische Krankenpflegeversicherung Leistungen (Art. 1 KVG) a) Krankheit b) Unfall, soweit dafür keine Unfallversicherung aufkommt c) Mutterschaft Schweizer Oekonomentag

4 undesgesetz über die Krankenversicherung (KVG): rankheitsbegriff Krankheit (Art. 2 KVG) Krankheit ist jede Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Gesundheit, die nicht Folge eines Unfalles ist und die eine medizinische Untersuchung oder Behandlung erfordert oder eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat

5 bligatorische Krankenpflegeversicherung: llgemeine Leistungen bei Krankheit rt. 25, Abs. 1 KVG) Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt die Kosten für die Leistungen, die der Diagnose oder Behandlung einer Krankheit und ihrer Folgen dienen.

6 bligatorische Krankenpflegeversicherung: llgemeine Leistungen bei Krankheit (Art. 25, Abs. 2 KVG) a. die Untersuchungen, Behandlungen und Pflegemassnahmen, die ambulant, bei Hausbesuchen, stationär, teilstationär oder in einem Pflegeheim durchgeführt werden von: 1. Ärzten oder Ärztinnen 2. Chiropraktoren oder Chiropraktorinnen 3. Personen, die auf Anordnung oder im Auftrag eines Arztes oder einer Ärztin Leistungen erbringen; b. die ärztlich oder unter den vom Bundesrat bestimmten Voraussetzungen von Chiropraktoren oder Chiropraktorinnen verordneten Analysen, Arzneimittel und der Untersuchung oder Behandlung dienenden Mittel und Gegenstände; c. einen Beitrag an die Kosten von ärztlich angeordneten Badekuren d. die ärztlich durchgeführten oder angeordneten Massnahmen der medizinischen Rehabilitation; e. den Aufenthalt in der allgemeinen Abteilung eines Spitals; f. den Aufenthalt in einer teilstationären Einrichtung; g. einen Beitrag an die medizinisch notwendigen Transportkosten sowie an die Rettungskosten h. die Leistung der Apotheker und Apothekerinnen bei der Abgabe von nach Buchstabe b. verordneten Arzneimitteln.

7 bligatorische Krankenpflegeversicherung: istungsumfang bei Krankenpflege zu Hause, bulant oder im Pflegeheim rt. 7 KLV) Massnahmen zur Abklärung und Beratung Massnahmen der Untersuchung und der Behandlung Massnahmen der Grundpflege Positivliste Pflegemassnahmen

8 Schweizer Oekonomentag ligatorische Krankenpflegeversicherung: lassung von Spitälern und anderen Einrichtungen (Art. 39 KVG) Anstalten oder deren Abteilungen, die der stationären Behandlung akuter Krankheiten oder der stationären Durchführung von Massnahmen der medizinischen Rehabilitation dienen (Spitäler), sind zugelassen, wenn sie: a. ausreichende ärztliche Betreuung gewährleisten b. über das erforderliche Fachpersonal verfügen c. über zweckentsprechende medizinische Einrichtungen verfügen und eine zweckentsprechende pharmazeutische Versorgung gewährleisten d. der von einem oder mehreren Kantonen gemeinsam aufgestellten Planung für eine bedarfsgerechte Spitalversorgung entsprechen, wobei private Trägerschaften angemessen in die Planung einzubeziehen sind e. auf der nach Leistungsaufträgen in Kategorien gegliederten Spitalliste des Kantons aufgeführt sind Die genannten Voraussetzungen gelten sinngemäss für Anstalten, Einrichtungen oder ihre Abteilungen, die der Pflege und medizinischen Betreuung g sowie der Rehabilitation von Langzeitpatienten und -patientinnen dienen (Pflegeheim)

9 bligatorische Krankenpflegeversicherung: rifverträge mit Pflegeheimen (Art. 50 KVG) Bei Aufenthalt in einem Pflegeheim vergütet der Versicherer die gleichen Leistungen wie bei ambulanter Krankenpflege und bei Krankenpflege zu Hause Art. 104 a KVG Art. 59 a KVV Art. 9 a KLV Rahmentarife des EDI wegen ungenügenden Kostenberechnungsgrundlagen und Kostentransparenz

10 ligatorische Krankenpflegeversicherung: hmentarife für Krankenpflege zu Hause t. 9a KLV) Massnahmen der Grundpflege in einfachen und stabilen Situationen Massnahmen der Grundpflege in instabilen und komplexen Situationen Massnahmen der Untersuchung und der Behandlung Massnahmen der Abklärung und Beratung Franken/Std Franken/Std Franken/Std Tarifschutz, gesetzliche Leistungen sind damit abgegolten

11 bligatorische Krankenpflegeversicherung: ahmentarife für Pflegeheime (Art. 9a KLV) a) für die erste Pflegebedarfsstufe Franken/Tag b) für die zweite Pflegebedarfsstufe Franken/Tag c) für die dritte Pflegebedarfsstufe Franken/Tag d) für die vierte Pflegebedarfsstufe Franken/Tag Tarifschutz, gesetzliche Leistungen sind damit abgegolten

12 bligatorische Krankenpflegeversicherung: legeheime haben gleich wie die Spitäler osten- und Leistungstransparenz herzustellen rt KVG sinngemäss) Pflegeheime ermitteln ihre Kosten und erfassen ihre Leistungen nach einheitlicher Methode Pflegeheime führen hiezu eine Kostenstellenrechnung und eine Leistungsstatistik Die Kantonsregierung und Vertragsparteien können die Unterlagen einsehen Finanzbuchhaltung Anlagebuchhaltung Kostenrechnung Leistungsrechnung

13 bligatorische Krankenpflegeversicherung: ostenberechnungsgrundlagen für Spitäler und flegeheime sind inzwischen vorhanden... Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime in der Krankenversicherung (VKL) Inkrafttreten Kosten- und Leistungstransparenz fehlt, Offenlegungsvorschriften sind durchzusetzen Politischer Wille?

14 bligatorische Krankenpflegeversicherung:. werden nun durch die Einführung der VKL die ahmentarife für Pflegemassnahmen obsolet? VKL lädt die Kantone ein, sämtliche Kosten der Pflegeheime der OKP aufzubürden Nebeneinander von VKL und Rahmentarife ist nicht möglich Massiver Kostenschub ist vorprogrammiert, wenn nun die vollen Kosten der Pflegemassnahmen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gehen

15 bligatorische Krankenpflegeversicherung: ostenentwicklung im Pflegebereich in Mio. Franken Jahr Pflegeheime Spitex Total uelle: Versichertenstatistik santésuisse

16 bligatorische Krankenpflegeversicherung: rhöhte Mitfinanzierung via KVG Pflegekosten steigen mit zunehmender Alterung langfristig überproportional Demographische Entwicklung führt zu steigenden Pflegekosten Gesellschaftliche Tendenzen wie Kleinfamilien, keine Pflege mehr im Familienverband usw. führen zu steigenden Pflegekosten Weitere Belastungsprobe für die soziale Krankenversicherung

17 bligatorische Krankenpflegeversicherung: msetzung KVG im Bereich der Pflegemassnahmen ingt massiven Kostenschub Kosten Mio. Franken Kopf-Prämien + 10 %

18 bligatorische Krankenpflegeversicherung: war keine Pflegeversicherung geplant Finanzierung der effektiven Pflege- und Betreuungsleistungen bei Pflegebedürftigkeit kann nicht vollumfänglich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übertragen werden Gesetzgeber wollte mit dem KVG keine Pflegeversicherung einführen Vorgesehen war aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung ein Beitrag an die Kosten der Grundpflege Wenn Pflegekosten weiterhin über die obligatorische Krankenpflegeversicherung finanziert werden und noch ein Ausbau stattfindet, wird das System mit einer schweren Hypothek belastet Solidarität wird überstrapaziert

19 ligatorische Krankenpflegeversicherung: setzung KVG im Bereich der Pflegemassmahmen führt einer sehr hohen Belastung der jüngeren Generation... tarker Anstieg der Pflegekosten mit zunehmendem Alter wird egenwärtig solidarisch von allen erwachsenen Versicherten etragen eutige Lastenverteilung wird den wirtschaftlichen Verhältnisse icht gerecht eute würde in vielen Fällen die Einkommens- und Vermögensituation der Atlersrentner eine höhere und dem zunehmenden flegerisiko entsprechende Prämienbelastung zulassen

20 ligatorische Krankenpflegeversicherung: setzung KVG im Bereich der Pflegemassmahmen führt einer sehr hohen Belastung der jüngeren Generation... eute zeigt sich bei den Prämienverbilligungen in der OKP, das or allem unter 40jährige und die über 75jährigen aufgrund ihre inkommenssituation einen ausgewiesenen Anspruch haben it weiter steigender Lebenserwartung wird im übrigen auch die ermögensübertragung von Altersrentnerhaushalten zu Altersentnern bald eher die Regel als die Ausnahme sein Solidaritätsgedanke darf nicht aufgegeben aber auch nicht überstrapaziert werden

21 legebedürftigkeit ist keine Krankheit... flegebedürftigkeit ist eine Einschränkung der Funktionalität es Körpers oder des Geistes iese Einschränkungen führen dazu, dass die Betroffenen bensnotwendige Verrichtungen (An- und Auskleiden, Essen, örperpflege, Verrichten der Notdurft, Fortbewegung, Aufstehen bsitzen, Abliegen) nicht mehr vollständig vornehmen können etroffene sind auf fremde Hilfe angewiesen

22 nanzierung der Pflege ist klarer zu regeln onzept zur Finanzierung der Pflege des BR fehlt nach wie vo erteilung der Finanzierung der Pflege auf mehrere uellen ist klar in den Gesetzen zu verankern der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sind die Rahmentarife für Pflegemassnahmen bis zum Vorliegen eines onzeptes zur Finanzierung der Pflege einzufrieren

23 utige Regelung der Finanzierung der flegemassnahmen ist generell reformbedürftig 1 Pflegebedürftigkeit stellt in leistungsrechtlicher Hinsicht keinen eigenständigen Anknüpfungsbegriff dar Pflegebedürftigkeit wird im Schlepptau mit anderen sozialen Risiken (Invalidität, Alter, Unfall, Krankheit, Mutterschaft und Familienförderung) mitgeregelt Leistungshöhe bei einer alters-, krankheits- oder unfallbedingte Pflegebedürftigkeit hängt immer vom primären Leistungssystem ab Schutz bei Unfall ist immer besser als derjenige bei Krankheit und Alter

24 utige Regelung der Finanzierung der flegemassnahmen ist generell reformbedürftig 2 Eine generelle Reform der Pflegesozialleistungen ist notwendig Es braucht ein nationales Gesamtkonzept Für die Pflege im Alter ist ein schlankes, in die soziale Krankenversicherung integriertes Leistungssystem zu zu erarbeiten

25 euordnung der Finanzierung der flege im Alter ist dringend notwendig Komplexes und intransparentes Finanzierungssystem für Pflege Keine Kostentransparenz Schleichender Rückzug der Kantone und Gemeinden aus der Finanzierung der Pflege Kontinuierliche Verlagerung der Finanzlast auf die soziale Krankenversicherung Überwälzung der Pflege- und Betreuungskosten auf die Kopfprämien der Versicherten Verteilung der finanziellen Last auf mehrere Quellen ist unumgänglich

26 bligatorische Krankenversicherung: nheitsprämie Einheitsprämie pro Versicherten, keine Eintrittsalters- oder Lebensaltersprämien Prämien sind nach ausgewiesenen Kostenunterschieden kantonal und regional abgestuft Jüngere Versicherte zahlen die gleichen Prämien wie ältere Versicherte Solidarbeiträge zugunsten der älteren Generation 3 Milliarden pro Jahr

27 stenverteilung zwischen den Generationen: mverteilung zwischen Jung und Alt nimmt zu Generation der Erwerbstätigen wird in zunehmendem Masse durch die obligatorische Altersvorsorge zu einem erheblichen Konsumverzicht gezwungen sein Altersrentner werden aufgrund ihrer Einkommens- und Vermögenssituation über eine zunehmende Konsumleistungsfähigkeit verfügen

28 esamtkonzept zur Finanzierung der Pflegebedürftigkeit ist überfällig Transparente Aufgabenteilung Kantone, Gemeinden, Sozialversicherungen Unterschiedlichsten Leistungen der Sozialversicherungen bei Pflegebedürftigkeit aufeinander abstimmen Klarer Leistungskatalog Finanzierung auf neue Beine stellen Finanzierung der Pflege und Betreuung zu Hause und im Pflegeheim

29 nanzierungsvarianten bei flegebedürftigkeit im Alter Schweizer Oekonomentag Soziale Krankenversicherung übernimmt die vollen Pflegekosten im Alter Soziale Krankenversicherung und öffentliche Hand teilen sich die Pflegekosten im Alter Öffentliche Hand übernimmt die Pflegekosten im Alter Schaffung einer Pflegeversicherung für die Pflegekosten im Alter

30 evorzugte Finanzierungsvariante für das Risiko flegebedürftigkeit im Alter : Aufspaltung Aufspaltung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) obligatorische Krankenversicherung obligatorische Pflegeversicherung

31 Schweizer Oekonomentag evorzugte Finanzierungsvariante für das isiko Pflegebedürftigkeit im Alter : Aufspaltung Art der Ausgaben Kostenträger Medizinische Kosten (Arzt, Medikamente, Heilanwendungen, usw.) Obligatorische Krankenversicherung Pflegekosten (Pflege und Betreuung im eigentlichen Sinne) Pensionskosten (Unterkunft, Verpflegung, Lebensunterhalt) Obligatorische Pflegeversicherung (neu) Privat (Altersvorsorge)

32 rundzüge einer neuen Pflegeversicherung Obligatorium für die ganze Bevölkerung ab 50 Jahren Finanzierung über Beiträge der Versicherten und Beiträge Kantone/Gemeinden Ausgabenumlageverfahren, Kopfprämien, Prämienverbilligung für Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen In obligatorische Krankenversicherung integriert Rückzug der Kantone/Gemeinden aus der direkten Finanzierung der Pflege in Institutionen, dafür Transferzahlungen an die Pflegeversicherung

33 undzüge einer neuen Pflegeversicherung: utige Umverteilung der Kosten der Pflege im Alter schwächen bzw. Jüngere von Solidaritätsleistungen entlasten obligatorische rankenpflegeversicherung obligatorische Pflegeversicherung Prämie bis 18. Altersjahr... bis 25. Altersjahr... ab 26. Altersjahr... ab 50. Altersjahr...

34 eistungen der Pflegeversicherung ei Pflegebedürftigkeit im Alter Keine Sachleistungen (Kostenersatz) nur Geldleistungen (Pflegegeld) je nach Pflegebedürftigkeit nur Geldleistungen können die gewünschte Effizienz und Vielfalt der Pflege garantieren Pflegebedürftige nutzen Geld- leistungen um ihre Pflege und Betreuung eigenverantwortlich zu organisieren

35 flegeversicherung : Geld- statt Sachleistungen 1 Naturalleistungsprinzip Versicherer hat dem Versicherten die geschuldeten Leistungen in natura und auf seine Kosten zur Verfügung zu stellen (Sachleistungen) Schuldner des Leistungserbringers ist der Versicherer

36 flegeversicherung : Geld- statt Sachleistungen 2 Kostenvergütungsprinzip Versicherer hat dem Versicherten die von ihm bezahlten Kosten für Sach- oder Dienstleistungen Dritter zurückzuvergüten (Geldleistungen) Schuldner des Leistungserbringers ist der Versicherte

37 flegeversicherung : bjekt- statt objektorientierte Leistungen Subjektorientierte oder individuelle Leistungen auf pflegebedürftige Person bezogene Leistungen Objektorientierte oder kollektive Leistungen auf Institutionen bezogene Leistungen die Pflegebedürftigkeit behandeln oder betreuen

38 legebedürftige Personen entscheiden er die Leistungen der Pflegeversicherung Geldleistungen = Pflegegeld je nach Pflegebedarf Pflegebedürftige Personen entscheiden, wie sie diesen Geldbetrag nutzen

39 itfinanzierung der Kantone/Gemeinden bei der inanzierung der Pflegebedürftigkeit im Alter Heute objektbezogene Finanzierung komplex, unterschiedlich je nach Kanton Beiträge an Pflegeheime/ Spitex durch öffentliche Hand Neu subjektbezogene Finanzierung einheitlich, übersichtlich Beiträge für Pflege- bedürftige durch öffentliche Hand

40 ank Geldleistungen mehr Wettbewerb unter n Anbietern von Pflege- und Betreuungsleistungen Anbieter von Pflege- und Betreuungsleistungen müssen ihre Produkte definieren und in einen Preis umsetzen Wettbewerb soll im Leistungs- und Qualitätsbereich sowie in der Produktepolitik stattfinden Angebot soll quantitativ breiter und qualitativ besser werden

41 ettbewerb unter den Anbietern on Pflege- und Betreuungsleistungen Pflegebedürftige suchen die Anbieter ihrer Wahl aus Anbieter konkurrieren um Pflegebedürftige Massgebend für die Auswahl der Anbieter ist die Qualität und das Preis-/Leistungsverhältnis Benchmarking Ratings Führer

42 ögliche Aufgaben des Staates im neuen Modell der inanzierung der Pflegebedürftigkeit im Alter Rahmenbedingungen für versicherte Personen, Versicherer und Leistungsanbieter Leistungsrahmen Rahmenbedingungen für Bedarfsermittlung und Klassifikationssystem für Pflegebedürftige Finanzierungsregeln Vorgaben zur Qualitätssicherung bei den Leistungsanbietern Rahmenplanung und Koordination Sicherstellung der Versorgung Transparenzvorgaben z.b. Heimführer, Spitexführer

43 el der neuen Finanzierung der Pflegebedürftigkeit im Alter Gleiche Behandlung der Versicherten Gleiche Behandlung der Anbieter Gleiche Leistung gleich entschädigen

zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung

zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung GSD/Vorentwurf vom 6.05.00 Ausführungsgesetz vom zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom 3. Juni 008 über die Neuordnung

Mehr

Tarif und Tarifanpassung in der Krankenversicherung (KVG)

Tarif und Tarifanpassung in der Krankenversicherung (KVG) Tarif und Tarifanpassung in der Krankenversicherung (KVG) Folien-Auszüge von Willy Oggier, Dr.oec.HSG Aufbau Wie war die Tarifaushandlung im KVG gedacht? Methodische Hinweise Die Fragen im einzelnen Fazit

Mehr

Die Finanzierung des Gesundheitswesens mit Fokus Langzeitpflege

Die Finanzierung des Gesundheitswesens mit Fokus Langzeitpflege Die Finanzierung des Gesundheitswesens mit Fokus Langzeitpflege Jubiläumsanlass 10 Jahre Spitex Bern Referat von Peter Marbet Leiter der Abteilung Politik und Kommunikation Mitglied der Direktion santésuisse

Mehr

Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze

Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze Deutsch-französisch-schweizerische Konferenz, Baden-Baden, 17. 18. November 2014 Susanne Jeker Siggemann, stellvertretende Leiterin Sektion Rechtliche Aufsicht

Mehr

832.104 Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime in der Krankenversicherung

832.104 Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime in der Krankenversicherung Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime in der Krankenversicherung (VKL) vom 3. Juli 2002 (Stand am 17. September 2002) Der Schweizerische Bundesrat,

Mehr

Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime in der Krankenversicherung

Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime in der Krankenversicherung Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime in der Krankenversicherung (VKL) Änderung vom Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom

Mehr

Sie benötigen Pflege Wir begleiten Sie. Informationen für die Pflege zu Hause und im Heim

Sie benötigen Pflege Wir begleiten Sie. Informationen für die Pflege zu Hause und im Heim Sie benötigen Pflege Wir begleiten Sie Informationen für die Pflege zu Hause und im Heim Erklärungen rund um Ihre Pflege Pflegeaufwand und Vergütung Sie benötigen persönliche Pflege und Hilfestellungen.

Mehr

Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege.

Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege. Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege. Finanzierung der Pflege. Seit dem 1. Januar 2011 gilt das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung. Zum einen wird die Situation

Mehr

ASF 2010_135. Ausführungsgesetz. zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung. Der Grosse Rat des Kantons Freiburg.

ASF 2010_135. Ausführungsgesetz. zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung. Der Grosse Rat des Kantons Freiburg. Ausführungsgesetz vom 9. Dezember 2010 Inkrafttreten:... zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom 13. Juni 2008

Mehr

Wie machen es die anderen? Beispiel Schweiz. Dr.med. Thomas Maier Chefarzt St. Gallische Kantonale Psychiatrische Dienste Sektor Nord

Wie machen es die anderen? Beispiel Schweiz. Dr.med. Thomas Maier Chefarzt St. Gallische Kantonale Psychiatrische Dienste Sektor Nord Wie machen es die anderen? Beispiel Schweiz Dr.med. Thomas Maier Chefarzt St. Gallische Kantonale Psychiatrische Dienste Sektor Nord 2 Kanton St. Gallen 487 000 Einwohner Sektor Nord 280 000 Einwohner

Mehr

Umsetzung der Pflegefinanzierung im

Umsetzung der Pflegefinanzierung im Umsetzung der Pflegefinanzierung im Kanton Bern 1 Ausgangslage 13. Juni 2008: Eidgenössisches Parlament beschliesst Bundesgesetz über Neuordnung Pflegefinanzierung (im Rahmen der Revision des KVG Art.

Mehr

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung SRL Nr. 865 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung vom 23. März 1998* Der Grosse Rat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 27. Mai 1997 1,

Mehr

Die neue Pflegefinanzierung zur Finanzierung des Heimaufenthalts

Die neue Pflegefinanzierung zur Finanzierung des Heimaufenthalts Die neue Pflegefinanzierung zur Finanzierung des Heimaufenthalts Claudio Zogg, Geschäftsleiter Curaviva Kanton Zürich Angehörigenabend 2011, 1. November 2011 Altersheime der Stadt Zürich Zahlen zu den

Mehr

Kostenübernahme durch Krankenkassen. Inkontinenz-Tag Zürich Martin Künzler, Publicare AG

Kostenübernahme durch Krankenkassen. Inkontinenz-Tag Zürich Martin Künzler, Publicare AG Kostenübernahme durch Krankenkassen Inkontinenz-Tag Zürich Martin Künzler, Publicare AG 19. Mai 2010 19. Mai 2010 2 Inhalt des Referates: Einleitung zur MiGeL Geltungsbereich der MiGeL Vergütungsregelung

Mehr

Der Pflegefall. -mich trifft das nicht?! Copyright Brigitte Tanneberger GmbH

Der Pflegefall. -mich trifft das nicht?! Copyright Brigitte Tanneberger GmbH Der Pflegefall -mich trifft das nicht?! Auch Sie werden mit hoher Wahrscheinlichkeit im Alter zum Pflegefall Anzahl älterer Menschen nimmt gravierend zu: heute sind 20 % der Bevölkerung 65+ und 5 % der

Mehr

1. KISS-Zusammenkunft Kanton Zürich

1. KISS-Zusammenkunft Kanton Zürich 1. KISS-Zusammenkunft Kanton Zürich Warum KISS? Demografische Entwicklung Gegenwärtig leben in der Schweiz rund 290 000 über 80-jährige Menschen bis 2050 wird ihre Zahl gemäss Prognosen auf 608 000 bis

Mehr

04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung (Differenzen)

04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung (Differenzen) Wintersession 007 e-parl 18.1.007 09:08 04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung (Differenzen) für soziale Sicherheit und Gesundheit des es Bundesgesetz über

Mehr

Die Invaliden-Versicherung ändert sich

Die Invaliden-Versicherung ändert sich Die Invaliden-Versicherung ändert sich 1 Erklärung Die Invaliden-Versicherung ist für invalide Personen. Invalid bedeutet: Eine Person kann einige Sachen nicht machen. Wegen einer Krankheit. Wegen einem

Mehr

Rechtswissenschaftliches Institut 6. Lektion: Finanzierung / Beitragsrecht

Rechtswissenschaftliches Institut 6. Lektion: Finanzierung / Beitragsrecht 6. Lektion: Finanzierung / Beitragsrecht Seite 1 Ziele der heutigen Lektion Sie wissen, aus welchen Quellen die schweizerischen Sozialversicherungen finanziert werden, kennen die zwei grundlegenden Finanzierungsmethoden

Mehr

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH micura Pflegedienste München/Dachau GmbH 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste München/ Dachau schließt die Lücke einer eingeschränkten

Mehr

Pflegebedürftig was nun?

Pflegebedürftig was nun? BILOBA Pflegebedürftig was nun? Pflegestufen und Leistungen gemeinnützige Biloba Häusliche Kranken- und Altenpflege www.biloba-pflege.de Entlastung im Alltag Hilfe und Unterstützung Pflegestufe 1 Erheblich

Mehr

DIE OPITK DER KANTONE

DIE OPITK DER KANTONE DIE OPITK DER KANTONE CURAVIVA-Impulstagung zu CURATIME Kostentransparenz und Finanzierungswahrheit in der neuen Pflegefinanzierung vom 15. April 2015 Georg Schielke Projektleiter Tarife GDK Gesundheitsdirektorenkonferenz

Mehr

Pflege ein großes Thema...

Pflege ein großes Thema... Pflege ein großes Thema... Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen Im Alter möchte jeder gerne gesund und unabhängig sein. Doch die Realität sieht anders auch: Immer mehr Deutsche brauchen in späteren Jahren

Mehr

Bundesgesetz über die Krankenversicherung

Bundesgesetz über die Krankenversicherung Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) Entwurf Änderung vom... Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 1, beschliesst: I

Mehr

Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz

Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz Pflegereform 2013 Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz Die Situation für Menschen, die z. B. wegen einer dementiellen Erkrankung eine

Mehr

Informationen zur Tagespflege

Informationen zur Tagespflege Informationen zur spflege Die pflegerische Versorgung älterer Menschen stützt sich auf verschiedene Bausteine, die sich jeweils ergänzen sollen: 1. Häusliche Pflege durch Angehörige 2. Ambulante Pflege

Mehr

Unfallversicherung. Zusatzbedingungen (ZB) Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen. Ausgabe Januar 2007

Unfallversicherung. Zusatzbedingungen (ZB) Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen. Ausgabe Januar 2007 Unfallversicherung Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen Zusatzbedingungen (ZB) Ausgabe Januar 2007 Inhaltsverzeichnis Zweck und Grundlagen 5 1 Gemeinsame Bestimmungen 1.1 Begriffe......................................5

Mehr

Bleiben Sie unabhängig im Pflegefall.

Bleiben Sie unabhängig im Pflegefall. Bleiben Sie unabhängig im Pflegefall. Finanzieller Schutz in allen Pflegestufen. PflegePREMIUM PflegePLUS PflegePRIVAT Optimale Sicherheit schon ab Pflegestufe I PflegePREMIUM beste Versorgung in allen

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen. Claudia Schöne. Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS

Leistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen. Claudia Schöne. Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS Leistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen Claudia Schöne Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS 2015 Pflegeversicherung Unterstützung der familiären und nachbarschaftlichen

Mehr

Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG)

Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) Entwurf Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom... 1, beschliesst: I

Mehr

Volksinitiative Einheitskasse:

Volksinitiative Einheitskasse: Volksinitiative Einheitskasse: H+ steht für f r ein zukunftsorientiertes Gesundheitswesen Die Einheitskasse löst l bestehende Probleme nicht H+ Die Spitäler der Schweiz, 3. Januar 2007 1 H+ gegen Einheitskasse

Mehr

Die Pflegeversicherung. Ausbau der Sozialversicherung - ein Mittel gegen sozialen Abstieg im Alter und zur Sicherung der Pflege Hartmut Vöhringer

Die Pflegeversicherung. Ausbau der Sozialversicherung - ein Mittel gegen sozialen Abstieg im Alter und zur Sicherung der Pflege Hartmut Vöhringer Ausbau der Sozialversicherung - ein Mittel gegen sozialen Abstieg im Alter und zur Sicherung der Pflege Hartmut Vöhringer 2 Einführung Pflegebedürftig Pflegestufen Die Hilfe bei den ATL Leistungen bei

Mehr

Risiko Pflegebedürftigkeit Unwissenheit verhindert Vorsorge

Risiko Pflegebedürftigkeit Unwissenheit verhindert Vorsorge Continentale Studie 2014 Risiko Pflegebedürftigkeit Unwissenheit verhindert Vorsorge Grafiksatz Eine repräsentative TNS-Infratest-Bevölkerungsbefragung der Continentale Krankenversicherung a.g. Die Ängste

Mehr

Ziele der heutigen Lektion

Ziele der heutigen Lektion 6. Lektion: Finanzierung / Beitragsrecht Seite 1 Ziele der heutigen Lektion Sie wissen, aus welchen Quellen die schweizerischen Sozialversicherungen finanziert werden, kennen die zwei grundlegenden Finanzierungsmethoden

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI

Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI Leistungsumfang Die Leistungen der Pflegeversicherung unterstützen die familiäre und nachbarschaftliche Pflege. Die Pflegeversicherung stellt

Mehr

Pflege 2009. Soziales

Pflege 2009. Soziales Pflege 2009 Von Gerhard Hehl In Rheinland-Pfalz gab es im Dezember 2009 rund 106 400 e Menschen. Fast die Hälfte erhielt ausschließlich Pflegegeld, 21 Prozent wurden ambulant, weitere 30 Prozent stationär

Mehr

04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung

04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung Ständerat Wintersession 007 e-parl 0..007 3:4 04.06 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung Geltendes Recht Entwurf der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit

Mehr

Rund ums Thema Pflegestufen

Rund ums Thema Pflegestufen Rund ums Thema Pflegestufen Seit 1. Juli 1996 erhalten Pflegebedürftige - abgestuft in drei Pflegestufen - Leistungen aus der Pflegeversicherung. Jeder ist dort pflegeversichert, wo sein Krankenversicherungsschutz

Mehr

Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft. Gewinner sind die Pflegebedürftigen!

Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft. Gewinner sind die Pflegebedürftigen! Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft Gewinner sind die Pflegebedürftigen! Die erste gute Nachricht: Durch Beitragserhebung bessere Leistungen! Um bessere Leistungen für die

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016)

Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016) Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016) Pflegegeld Pflegegeld wird im Rahmen der häuslichen Pflege von der Pflegekasse an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, damit dieser eine selbst

Mehr

Übersicht. Kantonale Leistungen im Sozialversicherungsrecht

Übersicht. Kantonale Leistungen im Sozialversicherungsrecht für kantonale Leistungen in der Sozialversicherung Präsentation zum Vortrag von Prof. Dr. Fragestellung Kann ein Kanton für Leistungen im Sozialversicherungsrecht auf die haftpflichtige Person regressieren?

Mehr

Pflegedossier für den Landkreis Potsdam-Mittelmark

Pflegedossier für den Landkreis Potsdam-Mittelmark Pflegedossier für den Landkreis Potsdam-Mittelmark Regionalbüros für Fachkräftesicherung - Fachkräftemonitoring - Dieses Projekt wird durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und

Mehr

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner!

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Die Änderungen in der Pflegeversicherung beruhen auf dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Dieses ist in weiten

Mehr

Pflegefall wer bezahlt, wenn es ernst wird?

Pflegefall wer bezahlt, wenn es ernst wird? Pflegefall wer bezahlt, wenn es ernst wird? Schützen Sie sich und Ihre Angehörigen rechtzeitig vor den finanziellen Folgen im Pflegefall. Kunden und Rating-Agenturen empfehlen die Württembergische Krankenversicherung

Mehr

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2012. Soziale Krankenversicherung (KV)

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2012. Soziale Krankenversicherung (KV) SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 01 Soziale Krankenversicherung (KV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt):

Mehr

A7 Pflegeversicherung

A7 Pflegeversicherung Das ist in Österreich anders 2 Das regelt die EU 2 EG-Verordnung 2 Geld- statt Sachleistungen 2 So ist die Situation in Österreich 3 Rechtliche Grundlage 3 Anspruchsberechtigte Personen 3 Leistungen 4

Mehr

Die Reform der Pflegeversicherung. Gewinner sind die Pflegebedürftigen!

Die Reform der Pflegeversicherung. Gewinner sind die Pflegebedürftigen! Die Reform der Pflegeversicherung Gewinner sind die Pflegebedürftigen! (Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.08 in Kraft) Seite 1 Die erste gute Nachricht: Durch Beitragserhebung bessere

Mehr

Pflegestärkungsgesetz 1. Leistungsrechtliche Änderungen

Pflegestärkungsgesetz 1. Leistungsrechtliche Änderungen Pflegestärkungsgesetz 1 Leistungsrechtliche Änderungen Pflegestärkungsgesetze 1 und 2 2015 Pflegestärkungsgesetz 1 Verbesserung der Leistungen der Pflegeversicherung Stärkung der ambulanten Pflege Stärkung

Mehr

Was ist die Krankenkasse?

Was ist die Krankenkasse? Wer bezahlt den Arzt? Arbeitsauftrag: Ziel: Die LP erläutert das System Krankenversicherung mit Hilfe einer PPT. Die Sch fassen die wichtigsten Informationen mit einem Arbeitsblatt zusammen. Sch kontrollieren

Mehr

Krankenversicherung Wettbewerb oder Einheitskasse?

Krankenversicherung Wettbewerb oder Einheitskasse? Krankenversicherung Wettbewerb oder Einheitskasse? Vortrag für den Schweizerischen Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Hotel Cascada, Luzern 14. November 2011 Leiter CSS Institut Aufbau 1. Wozu Wettbewerb

Mehr

Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG)

Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG) Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG) Stand 30.10.2012 Neuausrichtung der Pflegeversicherung mit dem Ziel Stärkung der an Demenz erkrankten pflegebedürftigen

Mehr

Die Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation

Die Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation Die Krankenversicherung Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation Versicherte 1 Wer ist versichert? Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig,

Mehr

Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung

Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung Satzungsleistungen Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung Was sind Satzungsleistungen? Der Rahmen für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung wird im Fünften Sozialgesetzbuch

Mehr

30 Fragen zur Sozialversicherung

30 Fragen zur Sozialversicherung 01. Die Gesetzgebung der Sozialversicherung ist derzeit in 12 Bücher unterteilt. Welche der genannten Bereiche ist in diesen 12 Büchern nicht geregelt? a) Sozialhilferegelungen b) Rentenversicherung c)

Mehr

Vorsorge für den Pflegefall? Jetzt handeln und nicht später

Vorsorge für den Pflegefall? Jetzt handeln und nicht später LVM-Pflege-Bahr (Tarif PTG) Vorsorge für den Pflegefall? Jetzt handeln und nicht später \ Mit staatlicher Förderung \ Für alle Pflegestufen \ Sofortleistung bei Unfall Private Vorsorge tut not und wird

Mehr

Inhalt. Das ist in Österreich anders 2. Das regelt die EU 2 EG-Verordnung 2 Geld- statt Sachleistungen 2

Inhalt. Das ist in Österreich anders 2. Das regelt die EU 2 EG-Verordnung 2 Geld- statt Sachleistungen 2 Inhalt Das ist in Österreich anders 2 Das regelt die EU 2 EG-Verordnung 2 Geld- statt Sachleistungen 2 So ist die Situation in Österreich 2 Rechtliche Grundlage 2 Anspruchsberechtigte Personen 3 Leistungen

Mehr

Herzlich Willkommen Ihr

Herzlich Willkommen Ihr Herzlich Willkommen Ihr 2 Deutschland altert 3 3 4 5 6 Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung Bis 2030 steigt der Anteil der über 60jährigen um 8 Millionen auf 28,5 Mio. Menschen oder 36 % der Gesamtbevölkerung.

Mehr

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, ein krankes Kind zu versorgen bedeutet eine enorme Herausforderung. Hinzu kommen viele Fragen zu Hilfen und Leistungen der Kranken- und Pflegekassen. Im Folgenden

Mehr

DIE SOZIALVERSICHERUNG

DIE SOZIALVERSICHERUNG EINLEITUNG So können Sie sicher starten DIE SOZIALVERSICHERUNG BBK VBU-Schulung zum Thema Sozialversicherung EINLEITUNG Jetzt einsteigen und los! Ein neuer Lebensabschnitt hat für Sie begonnen: die berufliche

Mehr

Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8. Leichte Sprache

Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8. Leichte Sprache Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8 Leichte Sprache Der Pflegedienst Iserlohn bietet über die seit dem 01. Juli 2008 neue Pflegereform 2008 kostenlos

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für Medicasa, Hausarztversicherung für das Oberw allis

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für Medicasa, Hausarztversicherung für das Oberw allis Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für Medicasa, Hausarztversicherung für das Oberw allis I nhaltsverzeichnis 1. Grundsätze 1.1. Versicherungsform 1.2. Ärzteliste 1.3. Behandlung, Qualität, Versorgung

Mehr

Warum sind Kosten und Prämien kantonal unterschiedlich?

Warum sind Kosten und Prämien kantonal unterschiedlich? Warum sind Kosten und Prämien kantonal unterschiedlich? Die vom BAG angekündigten kantonalen durchschnittlichen Prämienerhöhungen von 15% bewegen sich in einer Bandbreite von 3 bis 20 Prozent Warum gibt

Mehr

Das ändert sich ab 1. Januar 2015

Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Die Pflegeleistungen Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Pflegestufe 0 (mit Demenz) 120,00 123,00 Pflegestufe I 235,00 244,00 Pflegestufe

Mehr

Was bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Ihre Pflegestützpunkte im Rhein-Lahn-Kreis

Was bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Ihre Pflegestützpunkte im Rhein-Lahn-Kreis Was bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Erstmals Leistungen in Pflegestufe 0 Bisher leistet die Pflegeversicherung (SGB XI) einen finanziellen Zuschuss bei den Pflegestufen 1, 2 oder 3 jedoch nicht

Mehr

Welche Anliegen haben die Kantone an die EL-Reform? Die öffentliche Hand zwischen Spardruck und sozialer Verantwortung für die Existenzsicherung.

Welche Anliegen haben die Kantone an die EL-Reform? Die öffentliche Hand zwischen Spardruck und sozialer Verantwortung für die Existenzsicherung. Welche Anliegen haben die Kantone an die EL-Reform? Die öffentliche Hand zwischen Spardruck und sozialer Verantwortung für die Existenzsicherung. Regierungsrat Peter Gomm, SVSP-Jahrestagung, 28. Oktober

Mehr

über die Verbilligung der Krankenkassenprämien (VKP)

über die Verbilligung der Krankenkassenprämien (VKP) Verordnung vom 8. November 2011 Inkrafttreten: 01.01.2012 über die Verbilligung der Krankenkassenprämien (VKP) Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Ausführungsgesetz vom 24. November 1995

Mehr

micura Pflegedienste München Ost

micura Pflegedienste München Ost In Kooperation mit: 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE Ein Gemeinschaftsunternehmen der DKV Pflegedienste & Residenzen GmbH und dem Praxisverbund GmbH München Süd-Ost Der Gesetzgeber wünscht eine engere Verzahnung

Mehr

Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung

Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung Zwischen Zahlungspflichtige/-r und Zahnärztin I Zahnarzt für Patient (falls abweichend vom Zahlungspflichtigen)

Mehr

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie )

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie ) Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie ) in der Fassung vom 22. Januar 2004 veröffentlicht im Bundesanzeiger

Mehr

micura Pflegedienste Köln

micura Pflegedienste Köln micura Pflegedienste Köln 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste schließt die Lücke einer eingeschränkten Lebensführung. Viele Alltäglichkeiten

Mehr

Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler

Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler Die erste gute Nachricht: Die Leistungen der Pflegeversicherung für die stationäre Pflege bleiben stabil Ursprünglich

Mehr

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der

Mehr

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2011. Soziale Krankenversicherung (KV)

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2011. Soziale Krankenversicherung (KV) SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 20 Soziale Krankenversicherung (KV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt):

Mehr

Die gesetzliche Unfallversicherung. Folie 1. Besser sicher. Die gesetzliche Unfallversicherung.

Die gesetzliche Unfallversicherung. Folie 1. Besser sicher. Die gesetzliche Unfallversicherung. Folie 1 Besser sicher.. ihre Entstehung. Folie 2 ist von den fünf Säulen des deutschen Sozialversicherungssystems (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung

Mehr

Fakten, die für die PKV sprechen.

Fakten, die für die PKV sprechen. Fakten, die für die PKV sprechen. 96 % der Versicherten sind mit den Leistungen der PKV zufrieden. Von solchen Zustimmungswerten können andere Branchen nur träumen. Ein zusätzlicher Gradmesser der Kundenzufriedenheit

Mehr

Krankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am 06.12.2012. Dr. Thomas Vollmoeller vollmoeller@seufert-law.de

Krankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am 06.12.2012. Dr. Thomas Vollmoeller vollmoeller@seufert-law.de Krankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am 06.12.2012 Dr. Thomas Vollmoeller vollmoeller@seufert-law.de VIII. Ambulante Tätigkeit des Krankenhauses (1) 1. Vor- und nachstationäre Krankenhausbehandlung,

Mehr

DAS GRÜNE REZEPT. Für eine sichere Medikation mit rezeptfreien Arzneimitteln

DAS GRÜNE REZEPT. Für eine sichere Medikation mit rezeptfreien Arzneimitteln DAS GRÜNE REZEPT Für eine sichere Medikation mit rezeptfreien Arzneimitteln Was ist das Grüne Rezept? Obwohl das Grüne Rezept schon seit Jahren in Arztpraxen verwendet wird, ist es vielen Patienten und

Mehr

Vorsorge für den Pflegefall? Na klar, schon wegen der Kinder!

Vorsorge für den Pflegefall? Na klar, schon wegen der Kinder! LVM-Pflege-Bahr (Tarif PTG) Vorsorge für den Pflegefall? Na klar, schon wegen der Kinder! \ Mit staatlicher Förderung \ Für alle Pflegestufen \ Sofortleistung bei Unfall Private Vorsorge tut not und wird

Mehr

Die Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation

Die Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation Die Krankenversicherung Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation Versicherte 1 Wer ist versichert? Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig,

Mehr

Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau

Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau AUSGLEICHSKASSE DES KANTONS THURGAU Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau Ausgleichskasse des Kantons Thurgau St. Gallerstrasse 13, Postfach, 8501 Frauenfeld T 052 724 71 71, F 052 724 72

Mehr

Grundwissen Wirtschaft Antwort 1. Grundwissen Wirtschaft Frage 1 Unser Gesundheitswesen. Grundwissen Wirtschaft Antwort 2

Grundwissen Wirtschaft Antwort 1. Grundwissen Wirtschaft Frage 1 Unser Gesundheitswesen. Grundwissen Wirtschaft Antwort 2 Grundwissen Wirtschaft Frage 1 Grundwissen Wirtschaft Antwort 1 Wie viele Erwerbstätige arbeiten im Gesundheitssektor? Von den rund 4,9 Millionen Erwerbstätigen der Schweiz arbeitet jeder fünfzehne im

Mehr

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung) P f l e g e d i e n s t Plus LUX HELIOS 72474 Winterlingen, Ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung Häufige Fragen und Antworten an unseren Pflegedienst Wer erhält Leistungen aus

Mehr

über die Finanzierung der Spitäler und Geburtshäuser

über die Finanzierung der Spitäler und Geburtshäuser 8.0. Gesetz vom 4. November 0 über die Finanzierung der Spitäler und Geburtshäuser Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf die Änderung vom. Dezember 007 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung

Mehr

Schützen Sie sich und Ihre Familie im Pflegefall. Ich vertrau der DKV MIT DEN MASSGESCHNEIDERTEN KOMBIMED-PFLEGETARIFEN DER DKV

Schützen Sie sich und Ihre Familie im Pflegefall. Ich vertrau der DKV MIT DEN MASSGESCHNEIDERTEN KOMBIMED-PFLEGETARIFEN DER DKV KOMBIMED PFLEGE TARIFE KPEK UND KPET Schützen Sie sich und Ihre Familie im Pflegefall MIT DEN MASSGESCHNEIDERTEN KOMBIMED-PFLEGETARIFEN DER DKV Ich vertrau der DKV Pflegekosten können das Vermögen auffressen!

Mehr

Gesundheitspolitische Gesamtplanung 2010. Vernehmlassungsverfahren. Name /Organisation: Kontaktperson: Kontaktadresse: Telefon / Email:

Gesundheitspolitische Gesamtplanung 2010. Vernehmlassungsverfahren. Name /Organisation: Kontaktperson: Kontaktadresse: Telefon / Email: Gesundheitspolitische Gesamtplanung 2010 Vernehmlassungsverfahren Name /Organisation: Kontaktperson: Kontaktadresse: Telefon / Email: 1 Aarau, 3. Juni 2010 Sehr geehrte Vernehmlassungsteilnehmende Der

Mehr

GWL-Definition und -Finanzierung aus Sicht der Kantone Gibt es bereits einen gemeinsamen Nenner?

GWL-Definition und -Finanzierung aus Sicht der Kantone Gibt es bereits einen gemeinsamen Nenner? GWL-Definition und -Finanzierung aus Sicht der Kantone Gibt es bereits einen gemeinsamen Nenner? 8. Kongress Rechnungswesen und Controlling Hplus, 13. Mai 2014 Stefan Leutwyler Stv. Zentralsekretär GDK

Mehr

Pflege im Jahr 2007. Pflege

Pflege im Jahr 2007. Pflege Pflege im Jahr 2007 Von Gerhard Hehl In Rheinland-Pfalz gab es im Dezember 2007 fast 102 500 pflegebedürftige Menschen. Gut die Hälfte erhielt ausschließlich Pflegegeld. Fast 20% wurden ambulant, weitere

Mehr

Pflegeversicherung von AXA: Langfristige Erhaltung der Lebensqualität als zentrale Herausforderung

Pflegeversicherung von AXA: Langfristige Erhaltung der Lebensqualität als zentrale Herausforderung Pflegeversicherung von AXA: Langfristige Erhaltung der Lebensqualität als zentrale Herausforderung E-Interview mit Lutz Lieding Name: Lutz Lieding Funktion/Bereich: Geschäfts- und Produktpolitik Organisation:

Mehr

Ihre Prämien für 2014

Ihre Prämien für 2014 Ihre Prämien für 2014 In der obligatorischen Grundversicherung erhöht Sympany die Prämien nur sehr moderat, im gesamtschweizerischen Durchschnitt um 1.1 Prozent. Darunter sind mehrere Kantone mit einer

Mehr

Einführung der SwissDRG seitens der Krankenkassen

Einführung der SwissDRG seitens der Krankenkassen Einführung der SwissDRG seitens der Krankenkassen PCS Schweiz DRG 2012 Welcher Übergang von APDRG zu SwissDRG? Wie weit ist man? Olten, 30. September 2010 Beitrag von Verena Nold Stv. Direktorin santésuisse

Mehr

Clever investieren und für den Pflegefall vorsorgen: Gothaer PflegeRent Invest

Clever investieren und für den Pflegefall vorsorgen: Gothaer PflegeRent Invest Clever investieren und für den Pflegefall vorsorgen: Gothaer PflegeRent Invest Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen auch Ihre Kunden! Über 2,25 Millionen Menschen in Deutschland sind derzeit ständig

Mehr

Vorsorge für den Pflegefall treffen.

Vorsorge für den Pflegefall treffen. Vorsorge für den Pflegefall treffen. Schützen Sie sich und Ihre Angehörigen rechtzeitig vor den finanziellen Folgen im Pflegefall. Kunden und Rating-Agenturen empfehlen die Württembergische Krankenversicherung

Mehr

COMPLEMENTA. Hat das Hausarztsystem Vorteile? Wenn Sie bereit sind, bei gesundheitlichen Problemen immer zuerst Ihren Hausarzt aufzusuchen, hat das

COMPLEMENTA. Hat das Hausarztsystem Vorteile? Wenn Sie bereit sind, bei gesundheitlichen Problemen immer zuerst Ihren Hausarzt aufzusuchen, hat das COMPLEMENTA Hat das Hausarztsystem Vorteile? Wenn Sie bereit sind, bei gesundheitlichen Problemen immer zuerst Ihren Hausarzt aufzusuchen, hat das Das umfangreichste Hausarztsystem Vorteile. Durch das

Mehr

Pflegedossier für den Landkreis Oberspreewald- Lausitz

Pflegedossier für den Landkreis Oberspreewald- Lausitz Pflegedossier für den Landkreis Oberspreewald- Lausitz Regionalbüros für Fachkräftesicherung - Fachkräftemonitoring - EUROPÄISCHE UNION Europäischer Sozialfonds Dieses Projekt wird durch das Ministerium

Mehr

Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Statistik BFS. Exkurs: Datenlieferung

Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Statistik BFS. Exkurs: Datenlieferung Exkurs: Grundlagen der Datenlieferung Welche rechtlichen Grundlage bestimmen die zu liefernden Daten? 1) Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler, Geburtshäuser und

Mehr

Gesundheitliche und pflegerische Regelangebote

Gesundheitliche und pflegerische Regelangebote Gesundheitliche und pflegerische Regelangebote Netzwerk moderne kommunale Seniorenpolitik Niedersachsen Modul 4 11.August 2009 Dagmar Henseleit Diakonisches Werk der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers Übersicht

Mehr

Akut- und Übergangspflege Kanton Aargau

Akut- und Übergangspflege Kanton Aargau Akut- und Übergangspflege Kanton Aargau Claudia Eng, Sektion Planung, Gesundheitsversorgung Zusammenschluss der Sozialarbeitenden im Bezirk Aarau ZSBA 30. Mai 2012 Inhalt Gesetzliche Grundlagen Ausgangslage

Mehr

Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger in den Pflegestufen, Pflegestufe 2001 2007 I 0,755 0,806 II 0,518 0,458 III 0,161 0,136

Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger in den Pflegestufen, Pflegestufe 2001 2007 I 0,755 0,806 II 0,518 0,458 III 0,161 0,136 Millionen Menschen anerkannt pflegebedürftig und im Jahr 2007 2,1 Millionen. In beiden Jahren wurden jeweils 1,4 Millionen anerkannt Pflegebedürftige ambulant versorgt. Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger

Mehr

Fakten Prämien Kosten Begründungen GRUNDSÄTZE: SOLIDARITÄT UND EIGENVERANTWORTUNG

Fakten Prämien Kosten Begründungen GRUNDSÄTZE: SOLIDARITÄT UND EIGENVERANTWORTUNG Fakten Prämien Kosten Begründungen curafutura zeigt die wichtigsten Fakten und Mechanismen zum Thema Krankenversicherungsprämien auf; erklärt, wie die Krankenkassenprämie zustande kommt, welche gesetzlichen

Mehr

Pflegeleistungen ab 1. Januar 2015

Pflegeleistungen ab 1. Januar 2015 Pflegeleistungen ab 1. Januar 2015 Anspruch auf Pflegegeld für häusliche Pflege Pflegestufe 0 (mit Demenz*) 123,00 EUR 120,00 EUR Pflegestufe 1 244,00 EUR 235,00 EUR Pflegestufe 1 (mit Demenz*) 316,00

Mehr