ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG
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- Heini Lorenz
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1 ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG Zwei Core-Switche und ein Access-Switch Auftraggeber: Deutsches Jugendinstitut e.v., Zentrale Verwaltung, Nockherstraße 2, München Herr Wolfgang Müller, Verwaltungsdirektor, stellvertretender Vorstandsvorsitzender Kontakt für fachliche Auskünfte: Deutsches Jugendinstitut e.v., Nockherstraße 2, München Herr Matias Basgier, Tel.089/ Art des Unternehmens: Sozialwissenschaftliches Forschungsinstitut Art und Umfang der Leistung: Das Deutsche Jugendinstitut e.v. beabsichtigt im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung die Vergabe von zwei Core-Switchen sowie einem Access-Switch zur Optimierung des internen Netzwerks. Auftragsdauer bzw. Fristen für die Durchführung des Auftrags: Beginn: Ende: Aufteilung in Lose: Keine Aufteilung in Lose. Ablauf der Angebotsfrist: Das Angebot muss bis zum , Uhr beim Deutschen Jugendinstitut e.v. eingegangen sein. Der verschlossene Umschlag ist wie folgt zu beschriften: Nicht öffnen enthält Angebot: Zwei Core-Switche und ein Access-Switch Deutsches Jugendinstitut e.v. Zentrale Verwaltung Nockherstraße München Mit dem Angebot sind alle geforderten Unterlagen unterschrieben einzureichen. Die Vergabe- und Vertragsunterlagen sind hiermit vollständig veröffentlicht. Weitere Unterlagen werden nicht verschickt. Evtl. wettbewerbsrechtlich relevante Bieterfragen werden unter veröffentlicht. Die Bindefrist endet am: Vergabe-und Vertragsunterlagen: Anlage 1: Leistungsbeschreibung Anlage 2: Auftragsbedingungen DJI Anlage 3: Ehrenwörtliche Erklärung Anlage 4: Kostenplan veröffentlicht am
2 Anlage 1 Leistungsbeschreibung Zwei Core-Switche und ein Access-Switch Allgemeiner Hintergrund der Ausschreibung Das DJI beabsichtigt die Optimierung und Beschleunigung des Netzwerkszugriffs im Bereich des Serverraums OG1 durch Austausch bzw. Ergänzung von bestehenden Switchen der Marke HP. Durch ein Clustering der beiden Core-Switche soll eine Ausfallsicherheit der Anbindung an die zentralen Verteiler-Switche (HP5406) erreicht werden. Der Access-Switch dient als Notfallreserve für den 1:1-Austausch der vorhandenen Unterverteiler-Switche HP G- PoE+. A Auftragsgegenstand Zur Ausschreibung stehen zwei gleich auszustattende Core-Switche sowie ein Access-Switch. Im Folgenden werden Funktionalitäten und Features der anzubietenden Geräte beschrieben, die anhand von Referenzgeräten geprüft wurden. Bei gleichwertigen Produkten: weist der Auftragnehmer mit Verweis auf eine Textstelle in der Herstellerdokumentation nach, dass die oben genannten Voraussetzungen in vollem Umfang erfüllt werden und legt entsprechende Zusicherungen vor. Die Herstellerdokumentationen mit markierten Textstellen sind dem Angebot beizulegen. Auf Verlangen ist ein Testlauf in der Kombination mit den vorhandenen Systemen in unserem Hause kostenneutral durchzuführen. Im Haus vorhanden sind die Gerätetypen HP5406, HP2910, HP2920, die in Kombination mit den zu liefernden Geräten vollständig kompatibel weiter funktionieren müssen. Bei Angebot von Referenzgeräten sind keine Nachweise erforderlich. Alle Komponenten sind ausschließlich von einem Hersteller anzubieten. Weiterhin darf ausschließlich Ware über die zertifizierte deutsche Distribution angeboten werden, um Fälschungen und Grauimporte auszuschließen. Alle Hardware-Komponenten müssen bei der Lieferung ausschließlich fabrikneu sein, der aktuellen Hardware-Version entsprechen und in Originalverpackung geliefert werden. Sie müssen neu sein und dürfen nicht im Vorbesitz eines anderen Endkunden gewesen sein. B Leistungsbeschreibung 2 Core-Switche Für nachfolgende HP-Komponenten oder gleichwertige wird gebeten, ein Angebot abzugeben. Für als optional gekennzeichnete HP-Komponenten oder gleichwertige wird ebenfalls gebeten, ein Angebot abzugeben veröffentlicht am
3 Referenzgerät Core-Switch (die genannte Anzahl wird je zweimal benötigt) Anzahl pro Switch Beschreibung Modellnummer 1 HP 5406R zl2 Switch J9821A 2 HP 5400R 700W PoE+ zl2 Power Supply J9828A 2 HP 24p 10/100/1000BASE-T v3 zl2 Mod J9987A 1 HP 8p 1G/10GbE SFP+ v3 zl2 Mod J9993A 5 HP X132 10G SFP+ LC SR Transceiver J9150A 1 HP X242 10G SFP+ SFP+ 3m DAC Cable J9283B 1. Anforderungen im Einzelnen Interne, redundante Stromversorgung mit mind. 700Watt PoE+ Hot-Swap-fähige Module SDN ready mit OpenFlow Hitless failover mit Non-Stop Switching und Rapid-Rout Switchover Integriertes L2 bis L4 intelligent Feature Set rmon, xrmon und sflow Layer 4 Priorisierung Mind. 390 Millionen pps Durchsatz Mind. 1 Tbit/s Crossbar-Switching-Fabrik Managementmodul: - 1 GB Speicherkapazität - 4 GB Arbeitsspeicher - CPU zwei Core a mind. 1 GHz Kommandozeilen und Web-Konfiguration Vollständig managebar Anschluss zur Konfiguration/Diagnose vor Ort 48 Ports RJ45 autosensing für 10/100/1000 BASE-T MACSec PoE+ 8 Ports für 1GB/10GB SFP+ MACsec 5 x 10 Gigabit SFP+ LC SR Transceiver 1 x 10-GbE SFP+ Kabel für Direktanschluss, 3 m Maximale Höhe: 4HE Standard 19" Maximale Tiefe: 50 cm 2. Erweiterungsmöglichkeiten Drei freie Slots für Erweiterungskarten Management optional erweiterbar 3. Garantie und Herstellerservice Hersteller-Garantie für mind. 5 Jahre mit Vorab-Austausch Next Business Day Telefonischer Herstellersupport 24x7 für mindestens 3 Jahre veröffentlicht am
4 4. Protokolle und Standards BGP RFC 1997 BGP Communities Attribute RFC 2918 Route Refresh Capability RFC 4271 A Border Gateway Protocol 4 (BGP-4) RFC 4456 BGP Route Reflection: An Alternative to Full Mesh Internal BGP (IBGP) RFC 5492 Capabilities Advertisement with BGP-4 Geräte-Management RFC 1591 DNS (client) HTML and telnet management Allgemeine Protokolle IEEE 802.1ad Q-in-Q IEEE 802.1AX-2008 Link Aggregation IEEE 802.1D MAC Bridges IEEE 802.1p Priority IEEE 802.1Q VLANs IEEE 802.1s Multiple Spanning Trees IEEE 802.1v VLAN classification by Protocol and Port IEEE 802.1w Rapid Reconfiguration of Spanning Tree IEEE 802.3ad Link Aggregation Control Protocol (LACP) IEEE 802.3af Power over Ethernet IEEE 802.3x Flow Control RFC 768 UDP RFC 783 TFTP Protocol (revision 2) RFC 792 ICMP RFC 793 TCP RFC 826 ARP RFC 854 TELNET RFC 868 Time Protocol RFC 951 BOOTP RFC 1058 RIPv1 RFC 1350 TFTP Protocol (revision 2) RFC 1519 CIDR RFC 1542 BOOTP Extensions RFC 2030 Simple Network Time Protocol (SNTP) v4 RFC 2131 DHCP RFC 2453 RIPv2 RFC 2548 (MS-RAS-Vendor only) RFC 3046 DHCP Relay Agent Information Option RFC 3576 Ext to RADIUS (CoA only) RFC 3768 VRRP RFC 4675 RADIUS VLAN & Priority UDLD (Uni-directional Link Detection) IP Multicast RFC 3376 IGMPv3 (host joins only) RFC 3973 PIM Dense Mode RFC 4601 PIM Sparse Mode IPv6 RFC 1981 IPv6 Path MTU Discovery veröffentlicht am
5 RFC 2375 IPv6 Multicast Address Assignments RFC 2460 IPv6 Specification RFC 2464 Transmission of IPv6 over Ethernet Networks RFC 2710 Multicast Listener Discovery (MLD) for IPv6 RFC 2925 Definitions of Managed Objects for Remote Ping, Traceroute and Lookup Operations (Ping only) RFC 3019 MLDv1 MIB RFC 3315 DHCPv6 (client and relay) RFC 3484 Default Address Selection for IPv6 RFC 3587 IPv6 Global Unicast Address Format RFC 3596 DNS Extension for IPv6 RFC 3810 MLDv2 for IPv6 RFC 4022 MIB for TCP RFC 4087 IP Tunnel MIB RFC 4113 MIB for UDP RFC 4213 Basic Transition Mechanisms for IPv6 Hosts and Routers RFC 4251 SSHv6 Architecture RFC 4252 SSHv6 Authentication RFC 4253 SSHv6 Transport Layer RFC 4254 SSHv6 Connection RFC 4291 IP Version 6 Addressing Architecture RFC 4293 MIB for IP RFC 4294 IPv6 Node Requirements RFC 4419 Key Exchange for SSH RFC 4443 ICMPv6 RFC 4541 IGMP & MLD Snooping Switch RFC 4861 IPv6 Neighbor Discovery RFC 4862 IPv6 Stateless Address Autoconfiguration RFC 5095 Deprecation of Type 0 Routing Headers in IPv6 RFC 5340 OSPFv3 for IPv6 RFC 5453 Reserved IPv6 Interface Identifiers RFC 5519 Multicast Group Membership Discovery MIB (MLDv2 only) RFC 5722 Handling of Overlapping IPv6 Fragments MIBs IEEE 802.1ap (MSTP and STP MIB's only) RFC 1213 MIB II RFC 1493 Bridge MIB RFC 1724 RIPv2 MIB RFC 1850 OSPFv2 MIB RFC 2021 RMONv2 MIB RFC 2096 IP Forwarding Table MIB RFC 2613 SMON MIB RFC 2618 RADIUS Client MIB RFC 2620 RADIUS Accounting MIB RFC 2665 Ethernet-Like-MIB RFC MAU MIB RFC p and IEEE 802.1Q Bridge MIB RFC 2737 Entity MIB (Version 2) RFC 2787 VRRP MIB RFC 2863 The Interfaces Group MIB RFC 2925 Ping MIB RFC 2933 IGMP MIB veröffentlicht am
6 Network Management IEEE 802.1AB Link Layer Discovery Protocol (LLDP) RFC 2819 Four groups of RMON: 1 (statistics), 2 (history), 3 (alarm) and 9 (events) RFC 3176 sflow ANSI/TIA-1057 LLDP Media Endpoint Discovery (LLDP-MED) SNMPv1/v2c/v3 XRMON OSPF RFC 2328 OSPFv2 RFC 3101 OSPF NSSA RFC 5340 OSPFv3 for IPv6 QoS/CoS RFC 2474 DiffServ Precedence, including 8 queues/port RFC 2597 DiffServ Assured Forwarding (AF) RFC 2598 DiffServ Expedited Forwarding (EF) Security IEEE 802.1X Port Based Network Access Control RFC 1492 TACACS+ RFC 2865 RADIUS (client only) RFC 2866 RADIUS Accounting RFC 3579 RADIUS Support For Extensible Authentication Protocol (EAP) Secure Sockets Layer (SSL) SSHv2 Secure Shell C Leistungsbeschreibung Access-Switch Für nachfolgende HP-Komponenten oder gleichwertige wird gebeten, ein Angebot abzugeben. Referenzgerät Access-Switch (wird einmal benötigt) Anzahl Beschreibung Modellnummer 1 HP G-PoE+ 740W J9836A 1. Anforderungen im Einzelnen: Hoch performanter Gigabit Ethernet Switch Layer 2, statisches Layer 3 und RIPng 4 optionale 10 Gigabit Ports als SFP+ oder 10GBase-T Interne, austauschbare Stromversorgung PoE+ Mindestens 700 Watt PoE Power Hot-Swap-Fähige Module OpenFlow bereit rmon und sflow Kommandozeilen und Web-Konfiguration Vollständig managebar Anschluss zur Konfiguration/Diagnose vor Ort 44 Ports RJ45 autosensing für 10/100/1000 BASE-T PoE veröffentlicht am
7 2 Modulsteckplätze 1 Steckplatz für Stacking-Modul Mind. 130 Millionen pps Durchsatz Mind. 170 Gbps Switching Kapazität Managementmodul: - 1 GB Speicherkapazität MB Arbeitsspeicher - CPU zwei Core a mind. 900 MHz oder drei Core a mind. 600 MHz - Paket Puffer-Größe mind Erweiterungsmöglichkeiten Erweiterung auf Stack von 4 Switchen 3. Garantie und Herstellerservice Hersteller-Garantie für mind. 5 Jahre mit Vorab-Austausch Next Business Day Telefonischer Herstellersupport 24x7 für mindestens 3 Jahre 4. Protokolle und Standards CPU DoS Protection Geräteverwaltung RFC 1155 Structure and Mgmt Information (SMIv1) RFC 1157 SNMPv1/v2c RFC 1591 DNS (client) RFC 1901 (Community based SNMPv2) RFC SNMPv2c, SMIv2 and Revised MIB-II RFC 1908 (SNMP v1/2 Coexistence) RFC SMIv2 RFC 2579 (SMIv2 Text Conventions) RFC 2580 (SMIv2 Conformance) RFC 2819 (RMON groups Alarm, Event, History and Statistics only) RFC 3416 (SNMP Protocol Operations v2) RFC 3417 (SNMP Transport Mappings) HTML and telnet management HTTP, SSHv1, and Telnet Multiple Configuration Files Multiple Software Images SNMP v3 and RMON RFC support SSHv1/SSHv2 Secure Shell TACACS/TACACS+ Web UI veröffentlicht am
8 Allgemeine Protokolle IEEE 802.1AX-2008 Link Aggregation IEEE 802.1D MAC Bridges IEEE 802.1p Priority IEEE 802.1Q VLANs IEEE 802.1s Multiple Spanning Trees IEEE 802.1v VLAN classification by Protocol and Port IEEE 802.1w Rapid Reconfiguration of Spanning Tree IEEE 802.3ab 1000BASE-T IEEE 802.3ad Link Aggregation Control Protocol (LACP) IEEE 802.3af Power over Ethernet IEEE 802.3at PoE+ IEEE 802.3az Energy Efficient Ethernet IEEE 802.3x Flow Control RFC 768 UDP RFC 783 TFTP Protocol (revision 2) RFC 792 ICMP RFC 793 TCP RFC 826 ARP RFC 854 TELNET RFC 868 Time Protocol RFC 951 BOOTP RFC 1058 RIPv1 RFC 1256 ICMP Router Discovery Protocol (IRDP) RFC 1350 TFTP Protocol (revision 2) RFC 1519 CIDR RFC 1542 BOOTP Extensions RFC 2030 Simple Network Time Protocol (SNTP) v4 RFC 2131 DHCP RFC 2236 IGMP Snooping RFC 2453 RIPv2 RFC 2865 Remote Authentication Dial In User Service (RADIUS) RFC 2866 RADIUS Accounting RFC 3046 DHCP Relay Agent Information Option RFC 3411 An Architecture for Describing Simple Network Management Protocol (SNMP) Management Frameworks RFC 3412 Message Processing and Dispatching for the Simple Network Management Protocol (SNMP) RFC 3413 Simple Network Management Protocol (SNMP) Applications RFC 3414 User-based Security Model (USM) for version 3 of the Simple Network Management Protocol (SNMPv3) RFC 3415 View-based Access Control Model (VACM) for the Simple Network Management Protocol (SNMP) RFC 3416 Protocol Operations for SNMP RFC 3417 Transport Mappings for the Simple Network Management Protocol (SNMP) RFC 3418 Management Information Base (MIB) for the Simple Network Management Protocol (SNMP) RFC 3576 Ext to RADIUS (CoA only) veröffentlicht am
9 RFC 4541 Considerations for Internet Group Management Protocol (IGMP) and Multicast Listener Discovery (MLD) Snooping Switches RFC 4675 RADIUS VLAN & Priority RFC 4861 Neighbor Discovery for IP version 6 (IPv6) RFC 4862 IPv6 Stateless Address Autoconfiguration UDLD (Unidirectional Link Detection) IP multicast RFC 1112 IGMP RFC 2236 IGMPv2 RFC 2710 Multicast Listener Discovery (MLD) for IPv6 RFC 3376 IGMPv3 (host joins only) RFC 4541 Considerations for Internet Group Management Protocol (IGMP) and Multicast Listener Discovery (MLD) Snooping Switches IPv6 RFC 1981 IPv6 Path MTU Discovery RFC 2460 IPv6 Specification RFC 2710 Multicast Listener Discovery (MLD) for IPv6 RFC 2925 Definitions of Managed Objects for Remote Ping, Traceroute, and Lookup Operations (Ping only) RFC 2925 Remote Operations MIB (Ping only) RFC 3019 MLDv1 MIB RFC 3315 DHCPv6 (client and relay) RFC 3513 IPv6 Addressing Architecture RFC 3596 DNS Extension for IPv6 RFC 3810 MLDv2 (host joins only) RFC 4022 MIB for TCP RFC 4113 MIB for UDP RFC 4251 SSHv6 Architecture RFC 4252 SSHv6 Authentication RFC 4253 SSHv6 Transport Layer RFC 4254 SSHv6 Connection RFC 4293 MIB for IP RFC 4419 Key Exchange for SSH RFC 4443 ICMPv6 RFC 4541 IGMP & MLD Snooping Switch RFC 4861 IPv6 Neighbor Discovery RFC 4862 IPv6 Stateless Address Auto-configuration MIBs IEEE 802.1ap (MSTP and STP MIB's only) RFC 1156 (TCP/IP MIB) RFC 1157 A Simple Network Management Protocol (SNMP) RFC 1213 MIB II RFC 1493 Bridge MIB RFC 1724 RIPv2 MIB RFC 2021 RMONv2 MIB veröffentlicht am
10 RFC 2578 Structure of Management Information Version 2 (SMIv2) RFC 2579 Textual Conventions for SMIv2 RFC 2580 Conformance Statements for SMIv2 RFC 2613 SMON MIB RFC 2618 RADIUS Client MIB RFC 2620 RADIUS Accounting MIB RFC 2665 Ethernet-Like-MIB RFC MAU MIB RFC p and IEEE 802.1Q Bridge MIB RFC 2737 Entity MIB (Version 2) RFC 2819 RMON MIB RFC 2863 The Interfaces Group MIB RFC 2925 Ping MIB RFC 2933 IGMP MIB RFC 3414 SNMP-User based-sm MIB RFC 3415 SNMP-View based-acm MIB RFC 3417 Simple Network Management Protocol (SNMP) over IEEE 802 Networks RFC 3418 MIB for SNMPv3 Netzwerkmanagement IEEE 802.1AB Link Layer Discovery Protocol (LLDP) RFC 1155 Structure of Management Information RFC 1157 SNMPv1 RFC 2021 Remote Network Monitoring Management Information Base Version 2 using SMIv2 RFC 2576 Coexistence between SNMP versions RFC 2578 Structure of Management Information Version 2 (SMIv2) RFC 2579 Textual Conventions for SMIv2 RFC 2580 Conformance Statements for SMIv2 RFC 2819 Four groups of RMON: 1 (statistics), 2 (history), 3 (alarm) and 9 (events) RFC 2819 Remote Network Monitoring Management Information Base RFC 2856 Textual Conventions for Additional High Capacity Data Types RFC 2925 Definitions of Managed Objects for Remote Ping, Traceroute, and Lookup Operations RFC 3164 BSD syslog Protocol RFC 3176 sflow RFC 3411 SNMP Management Frameworks RFC 3412 SNMPv3 Message Processing RFC 3414 SNMPv3 User-based Security Model (USM) RFC 3415 SNMPv3 View-based Access Control Model (VACM) ANSI/TIA-1057 LLDP Media Endpoint Discovery (LLDP-MED) SNMPv1/v2c/v3 XRMON QoS/CoS IEEE 802.1P (CoS) RFC 2474 DiffServ Precedence, including 8 queues/port RFC 2597 DiffServ Assured Forwarding (AF) RFC 2598 DiffServ Expedited Forwarding (EF) Ingress Rate Limiting veröffentlicht am
11 Sicherheit IEEE 802.1X Port Based Network Access Control IEEE 802.1X:Port-Based Network Access Control (2001) RFC 1321 The MD5 Message-Digest Algorithm RFC 1334 PPP Authentication Protocols (PAP) RFC 1492 An Access Control Protocol, Sometimes Called TACACS RFC 1492 TACACS+ RFC 1994 PPP Challenge Handshake Authentication Protocol (CHAP) RFC 2082 RIP-2 MD5 Authentication RFC 2104 Keyed-Hashing for Message Authentication RFC 2138 RADIUS Authentication RFC 2139 RADIUS Accounting RFC 2246 Transport Layer Security (TLS) RFC 2548 Microsoft Vendor-specific RADIUS Attributes RFC 2618 RADIUS Authentication Client MIB RFC 2620 RADIUS Accounting Client MIB RFC 2716 PPP EAP TLS Authentication Protocol RFC 2818 HTTP Over TLS RFC 2865 RADIUS (client only) RFC 2865 RADIUS Authentication RFC 2866 RADIUS Accounting RFC 2867 RADIUS Accounting Modifications for Tunnel Protocol Support RFC 2868 RADIUS Attributes for Tunnel Protocol Support RFC 2869 RADIUS Extensions RFC 2882 NAS Requirements: Extended RADIUS Practices RFC 3162 RADIUS and IPv6 RFC 3576 Dynamic Authorization Extensions to RADIUS RFC 3579 RADIUS Support For Extensible Authentication Protocol (EAP) RFC 3580 IEEE 802.1X Remote Authentication Dial In User Service (RADIUS) Usage Guidelines RFC 4576 RADIUS Attributes Access Control Lists (ACLs) draft-grant-tacacs-02 (TACACS) Guest VLAN for 802.1x MAC Authentication MAC Lockdown MAC Lockout Port Security Secure Sockets Layer (SSL) SSHv2 Secure Shell Web Authentication veröffentlicht am
12 D Art der Aufgaben Lieferung der ausgeschriebenen Waren frei Haus ohne Vorort-Arbeiten E Zeitlicher Ablauf der Arbeiten Beginn der Arbeiten: Lieferung ab ankommend Beendigung der Arbeiten: Lieferung nicht später als ankommend F Zahlungsmodalitäten Zahlung nach Lieferung und Rechnungseingang. Rechnungseingang nicht später als G Qualitätskontrolle Das DJI behält sich das Recht vor, die Qualität der gelieferten Waren selbst zu prüfen oder durch von ihr benannte Einrichtungen/Firmen prüfen zu lassen. H Vertraglicher Rahmen Das Angebot des Bieters entsprechend der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) ist vollwertiger Vertragsbestandteil. Die Leistungsbeschreibung geht dem Angebot vor. Die Auftragsbedingungen des DJI sind ebenfalls integraler Bestandteil der Auftragserteilung. I Fachliche Leistungsfähigkeit Das von dem Bieter (natürliche und juristische Personen) einzureichende Angebot muss Folgendes enthalten: a) Name bzw. Firmenname, Adresse (Sitz und Verwaltungsanschrift), Telefon- und Telefaxnummer, -Adresse, b) Ggf. USt-Identifikationsnummer, c) Kontonummer, Name und Anschrift der Bank, BLZ, IBAN-Code, d) Ggf. Bestätigung der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach dem Recht des Mitgliedstaats, in dem der Bieter seinen Sitz hat, e) Ansprechpartner/in bei diesem Angebot (Name, Vorname, Funktion, Telefonnummer, Telefaxnummer, -Adresse, Dienstanschrift), f) Bei juristischen Personen außerdem: Rechtsform, Kopie des Handelsregisterauszugs, Name und Funktion der Mitglieder der Unternehmensleitung. J Ausschlusskriterien 1. Von der Auftragsvergabe ausgeschlossen werden Bieter, wenn Ausschlussgründe nach 6 Abs. 5 VOL/A bzw. 6 Abs. 4 EG VOL/A und 6 Abs. 6 EG VOL/A vorliegen. 2. Die Bieter müssen nachweisen, dass keiner dieser Ausschlussgründe zutrifft. Die Bieter reichen eine ordnungsgemäß unterzeichnete und mit Datum versehene Ehrenwörtliche Erklärung ein, in der sie versichern, dass sie sich nicht in einer der oben genannten Situationen befinden. (Siehe dazu Anlage 3 mit Erläuterungen der genannten Paragraphen.) veröffentlicht am
13 K Termine: Ende der Angebotsfrist: , Uhr Ende der Bindefrist: Beginn der Leistungsfrist: Ende der Leistungsfrist: L Bewertungskriterien 1. Wirtschaftlichkeit des Angebots 2. Kompatibilität der angebotenen mit vorhandenen Geräten M Einzureichendes Angebot Das Angebot ist unter Berücksichtigung der Leistungsbeschreibung entsprechend aufzubauen und hat alle Leistungsmerkmale und die geforderten Ergänzungen/ Alternativen zu enthalten. Das Angebot ist in Deutsch zu verfassen, zu datieren und zu unterzeichnen. Der Bieter hat sich bei der Gestaltung seines Angebots an die in der Leistungsbeschreibung vorgegebene Struktur und geforderten Angaben zu halten. Zu jedem Punkt sind zweifelsfreie Angaben zu machen. Das Angebot muss eine Liste sämtlicher eingereichter Unterlagen enthalten. Der Kostenplan ist nach Anlage 4 aufzubauen. Das Angebot ist beim Deutschen Jugendinstitut mit allen in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Elementen in schriftlicher Fassung einzureichen (auf dem Postweg oder persönlich). Das Angebot muss bis zum , Uhr beim Deutschen Jugendinstitut e.v. eingegangen sein. Der verschlossene Umschlag ist wie folgt zu beschriften: Nicht öffnen enthält Angebot: Zwei Core-Switche und ein Access-Switch Deutsches Jugendinstitut e.v. Zentrale Verwaltung Nockherstraße München Die Bindefrist endet am Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Angebot zu allen aufgeführten Punkten Angaben enthält veröffentlicht am
14 Anlage 2 AUFTRAGSBEDINGUNGEN Deutsches Jugendinstitut e.v., Nockherstraße 2, München 1 Leistung Der Auftraggeber ist berechtigt, sich jederzeit über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung zu unterrichten. Der Auftragnehmer wird die Arbeiten/Lieferung/Leistung unter Zugrundelegen des neuesten Erkenntnisstandes von Methoden, Technik etc. durchführen. Er gewährleistet die sachgerechte Sorgfalt. 2 Kosten Mögliche Fremdaufträge werden aus dem vereinbarten Preis gedeckt. Mit dem gezahlten Preis sind alle Ansprüche abgegolten. 3 Versteuerung/Sozialversicherung Die Pflicht zur Versteuerung sowie gegebenenfalls zur Sozialversicherung obliegt dem Auftragnehmer. 4 Sonderleistungen Nachträglich vom Auftraggeber geforderte Leistungen werden nach näherer Vereinbarung gesondert vergütet. 5 Kostenprüfung Kostenprüfungen können auch während der Laufzeit des Auftrages vorgenommen werden. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber oder dessen Beauftragten alle Prüfungsrechte ein, die nach der VOPR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VPÖA) vom in der jeweils gültigen Fassung zulässig sind. 6 VOL/B und VPÖA Soweit in diesen Auftragsbedingungen nichts anderes geregelt ist, gelten die "Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen -VOL- )" sowie die "VO PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VPÖA) vom " in der jeweils gültigen Fassung. 7 Abnahme Die Arbeit/Lieferung/Leistung wird von einem Beauftragten, in der Regel ein/e Beschäftigte/r des Auftraggebers, abgenommen. Erst nach der Abnahme beginnt die Zahlungsfrist für die vereinbarte Vergütung. 8 Nutzungsrechte (1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das ausschließliche, ohne die Zustimmung des Urhebers übertragbare und räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht an seinen urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen ein. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere die in 15, 23, 87b) und 88 UrhG genannten Nutzungsarten sowie die Bearbeitung und Umgestaltung. Der Auftraggeber ist berechtigt, das Nutzungsrecht Dritten zu übertragen oder ihnen ein einfaches Nutzungsrecht einzuräumen. Die Ausübung des Rückrufrechtes nach 41 UrhG wird für die Dauer von fünf Jahres ausgeschlossen. Soweit Dritte mit Arbeiten betraut werden, muss sich der Auftragnehmer von dem Dritten vertraglich das ausschließliche Nutzungsrecht einräumen lassen. Er stellt seinerseits den Auftraggeber von evtl. Ansprüchen Dritter frei. (2) Mitteilungen an die Presse oder Öffentlichkeit über Thema, Inhalt, Ergebnisse oder sonstigen Einzelheiten des vom Auftragnehmer zu erbringenden Werkes sowie jede sonstige Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit dem Werk sind allein dem DJI vorbehalten. Soweit der Auftragnehmer Dritte mit Arbeiten betraut, muss er sich von diesen entsprechende Rechte einräumen lassen und auf das DJI weiter übertragen. (3) Für den Fall der vorzeitigen Vertragsbeendigung gelten die Absätze (1) und (2) entsprechend für den bereits fertiggestellten Teil des Werkes veröffentlicht am
15 9 Geheimhaltung (1) Der Auftragnehmer wird auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheit Verschwiegenheit bewahren. (2) Von dienstlichen Schriftstücken, Zeichnungen und dergleichen, die dem Auftragnehmer in Ausführung dieses Auftrages zugänglich gemacht werden, dürfen ohne Zustimmung des Auftraggebers oder sonstiger Verfügungsberechtigter keine Abschriften, Ablichtungen oder andere Vervielfältigungen gefertigt werden. (3) Veröffentlichungen über die im Rahmen des Vertrages gewonnen Erkenntnisse bedürfen der Genehmigung durch den Auftraggeber. 10 Kündigung (1) Auftraggeber und Auftragnehmer können den Vertrag auch aus wichtigem Grund kündigen. Als wichtige Gründe kommen insbesondere in Betracht: a) Erheblicher Dissens über Gestaltung und Durchführung des Auftrages, der eine weitere Zusammenarbeit unmöglich macht; b) Leistungsverzug von mehr als zwei Monaten. (2) Wird aus einem Grund gekündigt, den der Auftragnehmer zu vertreten hat, so steht ihm nur anteilige Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen zu, soweit diese Leistungen für den Auftraggeber verwertbar sind. (3) Wird aus einem Grund gekündigt, den weder der Auftraggeber noch der Auftragnehmer zu vertreten hat, so steht dem Auftragnehmer die Vergütung für die bis zur Kündigung geleistete Arbeit zuzüglich der Aufwendungen zu, die ihm aufgrund des Vertragsverhältnisses erwachsen. (4) Die bis zum Kündigungszeitpunkt vorliegenden Arbeitsergebnisse einschl. etwaiger Nutzungsrechte stehen dem Auftraggeber zu (vgl. 8 (3) ebenda). (5) Die Regelungen in 9 VOL/B bleiben hiervon unberührt. 11 Haftungsausschluss Der Auftraggeber darf aufgrund dieses Vertrages Dritten gegenüber nicht verpflichtet werden. Jede Haftung des Auftraggebers gegenüber Dritten für Schäden aller Art aus der Durchführung des Auftrages ist ausgeschlossen. 12 Datenschutz Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Falls der Vertragsgegenstand auch die Bearbeitung personenbezogener Daten beinhaltet, verpflichten Sie sich durch Annahme des Auftrages zur Wahrung des Datengeheimnisses nach 5 BDSG. Es ist Ihnen nach dieser Vorschrift untersagt, unbefugt personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung Ihrer Tätigkeit fort. Verstöße gegen das Datengeheimnis können nach 44, 43 Absatz 2 BDSG sowie nach anderen Strafvorschriften mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden. 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München. 14 Schlussbestimmungen Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages/Auftrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten solche Regelungen, die in gesetzlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung am nächsten kommen. Entsprechendes gilt, wenn sich bei der Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke ergeben sollte. Stand Heydrich/Freiberger veröffentlicht am
16 Anlage 3 Ehrenwörtliche Erklärung Firma/Unternehmen: Vor- und Zuname: Straße: PLZ, Ort: Telefon: Fax: I. Hiermit wird erklärt, dass die Ausschlussgründe nach 6 Abs. 5 VOL/A (siehe Anlage) bzw. 6 Abs. 4 EG VOL/A und 6 Abs. 6 EG VOL/A (siehe Anlage) zur Kenntnis genommen wurden und diese für den Bieter nicht vorliegen. II. Sollten Unterauftragnehmer zugelassen und beauftragt werden, so wird gewährleistet, dass auch bei diesen die unter I. genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen. Ort, Datum Vor- und Zuname Unterschrift* *Unterschrift der Geschäftsleitung. Bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Partnergesellschaften Unterschrift aller Gesellschafter veröffentlicht am
17 6 Abs. 5 VOL/A (5) Von der Teilnahme am Wettbewerb können Bewerber ausgeschlossen werden, Anlage zur ehrenwörtlichen Erklärung nach VOL/A (diese Seite muss nicht eingereicht werden) a) über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, b) die sich in Liquidation befinden, c) die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber infrage stellt, d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt haben, e) die im Vergabeverfahren unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben. 6 Abs. 4 EG VOL/A (4) Ein Unternehmen ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen: a) 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), b) 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), c) 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, d) 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, e) 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes, f) Artikel 2 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder g) 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt. 6 Abs. 6 EG VOL/A Von der Teilnahme am Wettbewerb können Bewerber ausgeschlossen werden, a) über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, b) die sich in Liquidation befinden, c) die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber infrage stellt, d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt haben, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben veröffentlicht am
18 Anlage 4 (Firmen-) name: Anschrift: Name und Tel. Ansprechpartner/in Datum Angebot: Kostenplan Steuernummer: (immer anzugeben) Name/Ort Kreditinstitut: IBAN: BIC: Bezeichnung LM 1 Kurzbeschreibung Anzahl Stückpreis [Euro] Kosten je LM [Euro] MwSt. gesamt: Datum: Unterschrift: 1 Abkürzung Leistungsmerkmal = LM veröffentlicht am
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