Quartier der Zukunft Protokoll des Rückfragenkolloquiums vom 04. Oktober 2016

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1 Quartier der Zukunft Protokoll des Rückfragenkolloquiums vom 04. Oktober 2016

2 Rückfragenkolloquium vom Ort: Aula des Evangelisches Gymnasiums Lippstadt, Beckumer Straße 61, Lippstadt Das Protokoll ist Teil der Auslobung. Frau Eggert-Höfel begrüßte die Teilnehmer als Vorstand der Arbeitsgemeinschaft der Wohnungswirtschaft Ostwestfalen-Lippe und zeigte durch einen kurzen Film, dass das Aufgabenspektrum der Wohnungswirtschaft weit über die reine Bereitstellung von Wohnraum hinaus geht. Im Anschluss übernahm Prof. Oliver Hall vom urbanlab der HS OWL die Moderation der Veranstaltung und stellte die Wettbewerbsaufgabe vor. Dabei wurde insbesondere auf die jeweiligen Herausforderungen und Potentiale der Planungsgebiete eingegangen. Darauf folgend erläuterte Andre Stadermann von der Stadt Lippstadt das Plangebiet in Lippstadt im Detail und beantwortete bereits erste schriftliche Rückfragen. Im Anschluss erhielten die Teilnehmer die Möglichkeit weitere Rückfragen zu stellen. Hierzu waren aus der Jury, den beteiligten Städten und der Auslober folgende Personen für die Beantwortung der Rückfragen auf dem Podium zugegen: Prof. Oliver Hall (urbanlab, HS OWL) Heinrich Horstmann (Fachbereichsleiter Stadtentwicklung und Bauen Stadt Lippstadt) Herr Meinolf Köller (Geschäftsführer GWL Lippstadt) Florian Ohmes (Arbeitsgemeinschaft der Wohnungswirtschaft Ostwestfalen-Lippe) Hans-Peter Rohler (urbanlab, HS OWL) Im nachfolgenden Abschnitt sind die Rückfragen chronologisch protokolliert. 2

3 1. (Beide Standorte) Ist es möglich die Grundrisse der beteiligten Wohnungen in Lippstadt sowie in Bielefeld als Plangrundlage zur Verfügung gestellt zu bekommen? Die Grundrisse der öffentlichen Liegenschaften können zur Verfügung gestellt werden. Die Unterlagen sind der Anlage K01 zu entnehmen. 2. (Lippstadt) Befinden sich im Planungsgebiet denkmalgeschützte Gebäude oder Anlagen auf deren Erhalt Rücksicht genommen werden muss? Ja, siehe Plankarte. (Siehe Anlage K02) 3. (Lippstadt) Handelt es sich bei dem Parkplatz auf Flurstück 547 um einen öffentlichen Parkplatz oder ist dieser Parkplatz privat? Es handelt sich um einen privaten Parkplatz 4. (Lippstadt) In der Anlage Quartier der Zukunft_LP Stadthaus_Vertiefungsbereich.pdf sind private Liegenschaften gesondert gekennzeichnet. Ist davon auszugehen, dass es sich bei allen sonstigen Liegenschaften im Planungsgebiet um öffentliche Liegenschaften handelt? Im Vertiefungsbereich sind alle nicht als privat gekennzeichneten Liegenschaften im städtischen Besitz (siehe Anlage K03) 5. (Lippstadt) Zusätzlich ist in dieser Anlage Flurstück 47 alsöffentliche Liegenschaft mit Zugang zum Lippekanal gekennzeichnet, ist das Gebäude, dass sich derzeit auf diesem Flurstück befindet zu erhalten? Das Gebäude ist nicht zu erhalten. Es handelt sich auch um eine städtische Liegenschaft die zur Überplanung zur Verfügung steht und einen Zugang zum Lippe-Kanal bietet. 6. (Lippstadt) Sind alle Gebäude und Flurstücksgrenzen des Planungsgebietes in ihrer derzeitigen Form zu erhalten? Nein, insbesondere die öffentliche Liegenschaften stehen zur Überplanung zur Verfügung, dabei ist auf die Restriktionen bezüglich der Feuerwehr und der denkmalgeschützten Gebäude zu achten. 7. (Lippstadt) Bestehen Hochwasserschutzverordnungen die im Bereich des Grünen Winkels an der Lippe berücksichtigt werden müssen? Ja, siehe Plankarte K04. 3

4 8. (Lippstadt) Das Luftbild, dass den Bereich des Planungsgebietes darstellt, liegt bisher nur als PDF mit Markierungen der Flurstücksgrenzen vor. Könnte das Luftbild als separate Datei ohne Markierungen noch zur Verfügung gestellt werden? Das Luftbild ist in Anlage K05 angefügt. 9. (Brockeiche) Ist der Baumbestand im Bereich oberhalb der Bahnlinien schützenswert? Das Gebiet ist im Landschaftsplan Bielefeld Ost als Landschaftsschutzgebiet ( 21 LG) gekennzeichnet. Ob davon jeder Einzelbaum schützenswert ist kann zu diesem Zeitpunkt nicht festgelegt werden und sollte in Abhängigkeit des Konzeptes entschieden werden. Ein Ausschnitt des Landschaftsplans ist in Anlage K06 hinterlegt. 10. (Brockeiche) Kann eine topographische Karte zur Verfügung gestellt werden? In der Anlage K07 ist eine topographische Karte hinterlegt. 11. (Brockeiche) Sind beide Vertiefungsbereiche zu bearbeiten? Sie können zwischen den beiden Vertiefungsbereichen wählen. Für neubauorientierte Konzepte bietet sich Bereich B an. Für bestandsorientierte Konzepte Bereich A. In beiden Fällen sind im M 1:200 nur geeignete Ausschnitte des Vertiefungsbereichs darzustellen. 12. (Beide Standorte) Welcher Bereich ist auf dem Modell darzustellen? Das Modell zeigt den gesamten gewählten Vertiefungsbereich im Maßstab 1: 500 und den Übergang zur angrenzenden Bebauung. 13. (Beide Standorte) Für welche Zielgruppen soll geplant werden? Es ist nicht für eine einzelne Zielgruppe zu planen. Erwartet werden Angebote für ganz unterschiedliche Bevölkerungsgruppen und Lebensstile. 14. (Beide Standorte) Was erwartet die Wohnungswirtschaft von einem innovativen und zukunftsgerichteten Konzept? Es gilt die Monofunktionalität der Liegenschaften aufzulösen und mit geeigneten flankierenden Dienstleistungen/ Gewerbe zu ergänzen. Die Wohnungswirtschaft ist nicht vordergründig an der Wirtschaftlichkeit der Konzepte oder nur Wohnungsbau interessiert, sondern an städtebaulich verträglichen und nachhaltigen Lösungen zu Nutzungsgemischten Quartieren, die das Zusammenleben unterschiedlicher Kulturen und Lebensstile ermöglichen. 4

5 15. (Lippstadt) Ist die vom Rat beschlossene Gestaltungssatzung für den Entwurf bindend? Die Gestaltungssatzung kann für den Wettbewerb als Richtlinie verstanden werden, von der begründet und nachvollziehbar abgewichen werden kann. Sie ist als Anlage K08 beigefügt. Höhere Gebäude, bzw. Gebäudeteile sind nicht ausgeschlossen, müssen sich aber entsprechend in den Maßstab der bestehenden Bebauung einfügen. 16. (Beide Standorte) Werden Aussagen zu energetischen Aspekten erwartet? Es werden keine technischen Lösungen oder Berechnungen erwartet. Jedoch sind energetische und klimaschützende Aspekte im städtebaulichen Maßstab zu berücksichtigen, u.a. zur Mobilität der dort zukünftig Lebenden. Erwartet werden innovative und ganzheitliche Konzepte mit hohem Nutzwert. 17. (Lippstadt) Ist ein Anschluss des Quartiers an den nördlich gelegenen grünen Winkel zwingend erforderlich? Es muss nicht zwingend eine neue Verbindung hergestellt werden, jedoch wird auf die Chancen hingewiesen, die mit dem geplanten Wegzug der Amtsstelle auf dem Grundstück Geiststraße 47 verbunden sind. 18. (Lippstadt) Wird eine städtebauliche Verbindung des Bahnhofs an das Wettbewerbsgebiet erwartet? Es wird generell erwartet, dass über das Plangebiet hinaus gedacht wird und eine behutsame und durchdachte Einfügung und Vernetzung mit der Umgebung erfolgt. Hierzu zählen u.a. auch Mobilitätsangebote insbesondere für Menschen, die kein eigenes Auto besitzen. 19. (Beide Standorte) Ist es möglich die Anforderungen an die Darstellungen im Vertiefungsbereich (1:200) zu vereinfachen und frei wählbar zu machen? Verwiesen wird auf den Auslobungstext auf seite 10 unter Pkt.2 Abs.4. Erwartet wird demnach eine exemplarische Ausarbeitung von Teilen des Vertiefungsbereichs als Lageplan mit gemischten Nutzungstypologien, durch Darstellung von Grundrissen der Erdgeschosslagen und konzeptrelevanten Details der privaten und/oder öffentlichen Räume. Darüber hinaus sind weitere zur Erläuterung des Konzepts notwendige Darstellungen wie z.b. Ansichten, Schnitte, Isometrien oder Perspektiven wünschenswert. 20. (Beide Standorte) Können Informationen, Karten oder Planmaterial zu den aktuellen Leerständen in den Städten bereit gestellt werden? Wohnungsleerstände sind nicht nennenswert vorhanden. Ganz im Gegenteil ist ein Nachfrageüberhang festzustellen. Die Wohnungsmarktberichte der Stadt Bielefeld und der Stadt Lippstadt sind in der Anlage K09 beigefügt. 5

6 Wichtig: Das Plangebiet in Bielefeld wurde auf Anfrage der BGW und der Stadt Bielefeld bei der Ortsbegehung am Vormittag nach Westen hin ergänzt und erhält einen weiteren Vertiefungsbereich, der optional gewählt werden kann. Die aktualisierten Grenzen des zu bearbeitenden Wettbewerbsgebiets sind Anlage K10 zu entnehmen. Um 15:40 Uhr schließt Prof. Oliver Hall das Rückfragenkolloquium und verweist auf den Treffpunkt für die folgende Ortsbesichtigung des Plangebiets in Lippstadt. Um 16:00 Uhr erfolgt eine geführte Ortsbesichtigung des Plangebiets durch Björn Bühlmeier, Fachdienstleiter Stadtplanung und Umweltschutz und André Stadermann, Fachdienst Stadtplanung und Umweltschutz Stadt Lippstadt. Protokoll: Marcel Cardinali Anlagen: K01 Verfügbare Grundrisse für Lippstadt und Bielefeld K02 Gebäude unter Denkmalschutz in Lippstadt K03 Liegenschaften in öffentlichem/privatem Besitz in Lippstadt K04 Hochwasser K05 Luftbilder zu beiden Plangebieten K06 Landschaftsschutzgebiet im Plangebiet in Bielefeld K07 Höhenlinien im Plangebiet in Bielefeld K08 Gestaltungssatzung Lippstadt K09 Wohnungsmarktberichte beider Städte K10 Ergänzung des Plangebiets in Bielefeld Altenhagen 6

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