Preis- und Leistungsverzeichnis

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1 Preis- und Leistungsverzeichnis gültig ab: Kapitel A: Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank Kapitel B: Girokonto und Zahlungsverkehr Kapitel C: Sparverkehr und Wertpapiergeschäft Kapitel D: Kreditgeschäft Kapitel E: Sonstiges Die Sparkasse kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, und die nach den Umständen zu urteilen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. Ein solches Entgelt kann nur verlangt werden, wenn die Leistungen im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden. Die Sparkasse wird nach Nr. 17 Abs. 4 der AGB für Tätigkeiten, zu deren Erbringung sie bereits gesetzlich oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im eigenen Interesse erbringt, kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen erhoben.

2 Preis- und Leistungsverzeichnis gültig ab: , Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite A Allgemeine Informationen zur Sparkasse I Name und Anschrift der Sparkasse 4 II Zuständige Aufsichtsbehörden 4 III Eintragung im Handelsregister 4 IV Vertragssprache 4 V Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten 4 VI Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU-Geldtransferverordnung 5 B Girokonto und Zahlungsverkehr I Girokonten 6 1 Preismodelle für Privatkonten 6 2 Preismodelle für Geschäftskonten 11 3 Preismodelle für Fremdwährungskonten 13 4 Kontoauszug (pro Vorgang) 13 5 Rechnungsabschluss 13 6 Kontoüberziehungen 14 7 Kontowecker 14 8 Entgelte für die Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen Hauses 14 9 Sonstige Dienstleistungen 14 II Erbringung von Zahlungsdiensten 15 1 Überweisungen Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsaufträge Überweisungsgutschriften Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Überweisungsaufträge Überweisungsgutschriften 19 2 Lastschriften Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschrift Lastschriften aus weiteren Staaten SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschrift Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften ( CORE -Verfahren) SEPA-Firmen-Lastschrift Lastschriftinkasso Entgelte im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren Entgelte im SEPA-Firmenlastschriftverfahren 22 3 Kartengestützter Zahlungsverkehr Kreditkarten Debitkarten (Sparkassen-Card und Sparkassen-Kundenkarte) GeldKarte Barauszahlungen Ausführungsfrist 26

3 Preis- und Leistungsverzeichnis gültig ab: , Seite 3 Seite 4 Zahlscheingeschäft und Kassengeschäfte Bareinzahlung Barauszahlung 27 5 Online-Banking und Electronic Banking Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) Electronic Banking für Unternehmer Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS 29 6 Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung 31 7 Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse 32 8 Sonstige Dienstleistungen 32 III Scheckverkehr 33 1 Allgemein 33 2 Grenzüberschreitender Scheckverkehr Scheckzahlungen in das Ausland Scheckzahlungen aus dem Ausland Umrechnungskurse 34 3 Sonstige Entgelte 34 4 Reiseschecks und Sorten 34 C Sparverkehr und Wertpapiergeschäft I Sparkonto 35 1 Kennwortvereinbarung 35 2 Beginn und Ende der Verzinsung (Wertstellung) 35 II Wertpapiere 36 1 Depotleistungen 36 2 Effektive Stücke 36 3 Transaktionsleistungen 37 4 Ersatz von Aufwendungen 37 D Kredite I Kredite 39 II Bankbürgschaft (Aval) 42 E Sonstiges I Erträgnisaufstellung im Auftrag des Kunden 43 II Im Auftrag des Kunden vorgenommene 43 III Duplikaterstellung im Auftrag des Kunden 43 IV Bankauskunft im Auftrag des Kunden 44 V Schließfächer/Verwahrstücke 44 VI Edelmetallgeschäft 45 VII Erbfallabwicklung 45 VIII Weitere Dienstleistungen 45

4 gültig ab: , Seite 4 A Allgemeine Informationen zur Sparkasse Auf mögliche Änderungen dieser allgemeinen Informationen wird die Sparkasse den Kunden direkt oder per Kontoauszug hinweisen. I Name und Anschrift der Sparkasse Sparkasse Altmark West Wallstraße Salzwedel II Zuständige Aufsichtsbehörden Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Str Bonn und Marie-Curie-Str Frankfurt am Main (Internet: Europäische Zentralbank Sonnemannstraße Frankfurt am Main Postanschrift: Europäische Zentralbank Frankfurt am Main (Internet: III Eintragung im Handelsregister Amtsgericht Stendal HRA 597 IV Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. V Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Bei Streitigkeiten mit der Sparkasse besteht die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes zu wenden. Das Anliegen ist in Textform an die folgende Adresse zu richten: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V. Schlichtungsstelle Charlottenstraße Berlin Internet: Näheres regelt die Verfahrensordnung der DSGV-Schlichtungsstelle, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Sparkasse Altmark West nimmt am Streitbeilegungsverfahren von dieser anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teil.

5 gültig ab: , Seite 5 A Allgemeine Informationen zur Sparkasse Die Europäische Kommission hat unter eine Europäische Onlinestreitbeilegungsplattform errichtet. Die Online-Streitbeilegungsplattform können Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus online abgeschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen nutzen. Die -Adresse der Sparkasse lautet: vgs-info@spk-altmark-west.de Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche kann auch Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingelegt werden. Die Adressen lauten: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Str Bonn und Marie-Curie-Str Frankfurt am Main VI Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU-Geldtransferverordnung Die "Verordnung (EU) 2015/847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers" (EU-Geldtransferverordnung) dient dem Zweck der Verhinderung, Aufdeckung und Ermittlung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei Geldtransfers. Sie verpflichtet uns als Sparkasse bei der Ausführung von Geldtransfers Angaben zum Auftraggeber (Zahler) und Begünstigten (Zahlungsempfänger) zu prüfen und zu übermitteln. Diese Angaben bestehen aus Name und Kundenkennung von Zahler und Zahlungsempfänger und der Adresse des Zahlers. Bei Geldtransfers innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums kann auf die Weiterleitung der Adresse des Zahlers zunächst verzichtet werden, jedoch kann gegebenenfalls diese Angabe von Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers angefordert werden. Bei der Angabe von Name und gegebenenfalls Adresse nutzen wir die in unseren Systemen hinterlegten Daten, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Mit der Verordnung wird erreicht, dass aus den Zahlungsverkehrsdatensätzen selber immer eindeutig bestimmbar ist, wer Zahler und Zahlungsempfänger ist. Das heißt auch, dass die Sparkasse Zahlungsdaten überprüfen, Nachfragen anderer Kreditinstitute zur Identität des Zahlers bzw. Zahlungsempfängers beantworten und auf Anfrage diese Daten den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen muss.

6 gültig ab: , Seite 6 I Girokonten 1 Preismodelle für Privatkonten Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B. I. 4, 6, 7, 8; B. II; B. III und E berechnet. 1.1 Einzelpreisabrechnung Preis in Kontoführungskosten - Standard sowie Basiskonto nach ZKG 3,95 je angefangener Monat (inkl. der ersten Kundenkarte/SparkassenCard) - Servicekonto 7,45 je angefangener Monat (inkl. der ersten Kundenkarte/SparkassenCard) - Konten mit erhöhtem 10,95 je angefangener Monat Kontoführungsaufwand Buchungsposten 2) 0,60 Barein- bzw. auszahlungen, Einlösung eigener Inhaberchecks, jedoch 2 Freiposten je Monat 0,35 Standard 0,15 Online einschl. maschin. Sammelüberweisung/-lastschrift 0,15 DTA/ELKO 0,15 SB-Standard-Überweisung, Ausführung vorber. SB/Online-Überw. 0,25 Lastschrift electronic cash, EDC, ELV SEPA-Lastschriften siehe B II 2 0,00 Dauerauftragsbelastungen z. G. Sparkonten und Smiley-Konten in der Ansparphase (Smiley-Kids) eigenes Haus RTGSplus-Ausgänge 3) RTGSplus-Eingänge 12,00 Eilige Zahlungen 12,00 Telegrafische Zahlungen 3,75 Eilige und telegrafische Zahlungen 5,00 zu avisierende telegrafische Überweisungen/Eingänge zur Barauszahlung Weitergabe von Zahlungsverkehrsprogrammen Star Money 44,90 ggf. zzgl. 10,00, sofern der Kunde die Installation wünscht Update StarMoney 22,90 ggf. zzgl. 9,90, sofern der Kunde die Installation wünscht SFIRM32 HBCI Inland inkl. Installation SFIRM 32 EBICS inkl. Installation 50,00 ggf. zzgl. 59,50 jährliche Wartung, sonst 35,70 /Servicestunde 275,00 ggf. zzgl. 59,50 jährliche Wartung, sonst 35,70 /Servicestunde keine Neueröffnungen mehr möglich 2) Wird nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen, nicht bei Korrektur- und Stornobuchungen. 3) Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen.

7 gültig ab: , Seite Paketpreise - Sonderpreismodelle Preis in Giro-Silber Grundpreis monatlich, inkl. 10,95 - Grundkosten Kontoführung - eine SparkassenCard - eine MasterCard oder VISA (Standard) - Auszugskosten bei KAD-Nutzung, Internet, ELKO - Daueraufträge zugunsten Spar (Eröff./Änder./Lösch.) - kostenfreie Buchungen: - Barein-/Barauszahlungen Kasse (für Kreditkarten siehe Ziffer B II 3) - Verfügungen an -Geldautomaten (für Kreditkarten siehe Ziffer B II 3) - maschinelle/beleglose Zahlungen - Buchungen über online-banking - Überweisungen über Scanner eingelesen Zusatzleistungen: 1,50 beleggebundene Scheckeinreichung/Überweisungen eilige/telegrafische Zahlungen (RTGSplus) 12,00 Ausgänge 3,75 Eingänge 5,00 zu avisierende telegrafische Überweisungen/Eingänge zur Barauszahlung Zusatzkarten analog Ziffer B II 3.2 Bereitstellung von Benachrichtigungen (z. B. Kontowecker) - je Push-Nachricht 0,08 - je SMS-Nachricht 0,08 - je -Nachricht 0, Giro-Gold Grundpreis monatlich, inkl. 14,70 - Grundkosten Kontoführung und Buchungskosten (für Verfügungen an der Kasse/am Geldautomaten s. Ziffer B II 3) - eine SparkassenCard - eine MasterCard oder VISA (Gold) inkl. Reiserücktrittskostenversicherung, Auslands-Autoschutzbrief, Auslandsreise-Krankenversicherung Reiseservice-Hotline - Angebot zu Vortragsveranstaltungen - Auszugskosten bei KAD-Nutzung, Internet, ELKO - Daueraufträge zu Gunsten Spar (Eröff./Änder./Lösch.) Zusatzleistungen: - eilige/telegrafische Zahlungen (RTGSplus) 12,00 Ausgänge 3,75 Eingänge 5,00 zu avisierende telegrafische Überweisungen/Eingänge zur Barauszahlung - Zusatzkarten analog Ziffer B II 3.2 Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen.

8 gültig ab: , Seite 8 Bereitstellung von Benachrichtigungen Preis in (z. B. Kontowecker) - je Push-Nachricht 0,08 - je SMS-Nachricht 0,08 - je -Nachricht 0, Online-Privatgiro sowie Basiskonto-Online-Privatgiro Grundpreis monatlich, incl. 3,95 - Kontoführung - eine SparkassenCard - Auszugskosten bei KAD-Nutzung, Internet, ELKO - beleglose Buchung einschl. Verfügung an Geldautomaten - Online-Erfassung von Daueraufträgen (Einrichten/Ändern/Löschen) Zusatzleistungen: - Barein-/-auszahlungen an der Kasse 1,50 jedoch 2 Freiposten pro Monat - beleggebundene Scheckeinreichungen/Überweisungen 1,50 - eilige/telegrafische Zahlungen (RTGSplus) 12,00 Ausgänge Zusatzkarten - SparkassenCard analog Ziffer B II Kreditkarten analog Ziffer B II 3.1 Bereitstellung von Benachrichtigungen (z. B. Kontowecker) - je Push-Nachricht 0,08 - je SMS-Nachricht 0,08 - je -Nachricht 0,00 3,75 Eingänge 5,00 zu avisierende telegrafische Überweisungen/Eingänge zur Barauszahlung Smiley-Konto Voraussetzungen: Smiley-Kids Ansparkonto (Lebensphase I) bis zum 12. Geburtstag Smiley-Cool Taschengeldkonto (Lebensphase II) ab 12. bis zum 18. Geburtstag Smiley-Free grundsätzlich bis zum 21. Geburtstag, darüber hinaus Auszubildende: Dauer der Ausbildung bis max. zum 25. Geburtstag 2), Jugendliche im Bundesfreiwilligendienst bzw. freiwilligen sozialen Jahr: für die Dauer des entsprechenden Dienstes, max. bis zum 25. Geburtstag 2), Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen. 2) Smiley-Kunden, die vor dem geboren sind, erhalten eine Preisbefreiung bei Vorlage der Nachweise max. bis zum 27. Geburtstag.

9 gültig ab: , Seite 9 Grundpreis monatlich inklusive - Kontoführung - einer SparkassenCard, Automatenkarte oder Kundenkarte - nicht freizügig - aller Buchungsposten lt , außer RTGSplus-Ein- und Ausgänge - Kontoauszugskosten bei KAD-Nutzung, Internet, ELKO sowie monatliche Kontoauszüge und in den Phasen Smiley-Kids/Smiley-Cool Portokosten bei Nichtabruf Preis in 0,00 Schüler und Studenten ab dem 21. Geburtstag bis max. zum 25. Geburtstag 2) : Vorlage des Schüler- bzw. Studentenausweises, anschließend jeweils um ein Jahr verlängern gegen Vorlage der aktuellen Immatrikulationsbescheinigung, Behinderte, die in häuslicher Gemeinschaft bzw. in unmittelbarem Umfeld mit ihren Eltern leben und für die Kindergeld bezogen wird (Vorlage der Bescheinigung über Kindergeld vom Arbeitsamt bzw. von der Kindergeldkasse) Für alle weiteren Leistungen einschließlich Bereitstellung von Benachrichtungen (z. B. Kontowecker) werden die Standardkosten berechnet. 1.3 Kostenfreie Privatgirokonten Smiley-Konten vgl Mitarbeiter/Angehörige/Rentner + Modelle Pensionäre vor dem aus Altersgründen oder Erwerbsunfähigkeit ausgeschiedene Mitarbeiter Schulkonten - bestehende Schulkonten 3) Zins & Cash Tagesgeldkonto, nicht für den Zahlungsverkehr bestimmt Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen. 2) Smiley-Kunden, die vor dem geboren sind, erhalten eine Preisbefreiung bei Vorlage der Nachweise max. bis zum 27. Geburtstag. 3) Neubelegung grundsätzlich nur noch als Geschäftsgirokonto

10 gültig ab: , Seite Privatgirokonten mit Sonderkonditionen Preis in Idealvereine (nicht wirtschaftliche Vereine, einschl. Parteien, Stiftungen mit gemeinnützigem Zweck, Kreissportbund) - Pauschalpreis 1,95 je angefangener Monat (inklusive der ersten Kundenkarte/SparkassenCard) Wirtschaftliche Vereine - mit ehrenamtlichem Vorstand und angestellter Geschäftsführung, meist Verbände - mit hauptamtlichem Vorstand, meist dienstleistende Vereine und Kirchen Kontoführungskosten Buchungsposten 2) Standard + Modelle Sonderkonditionen Mitarbeiter Online-Konto SparkassenCard Plus - gemeinnützige GmbH Mitarbeiter/Pensionäre/Azubis/ Ehepartner/Kinder der Mitarbeiter/Mitarbeiter der Verbundpartner 4,95 je angefangener Monat (inklusive der ersten Kundenkarte/SparkassenCard 0,02 beleglose Buchungen 0,35 beleghafte Buchungen 0,60 Barein- und Barauszahlungen individuelle Verzinsung und Kostenregelung Onlinekonto, Online-Girokonto, Basiskonto Online (nur Grundleistung) 4) Das Konto dient nicht dem allgemeinen Zahlungsverkehr. - Grundpreis inklusive Kontoführungskosten, einer SparkassenCard Plus, Auszugskosten bei Nutzung KAD, elektronisches Postfach, beleglose Buchungen im Rahmen der Inanspruchnahme der Sparkassen Card Plus und der Tilgung der Kreditinanspruchnahme, Bareinzahlungen an der Kasse (Sondertilgung) 0,00 Buchungskosten 2) 5,00 für nicht vertragskonforme Buchungen RTGSplus-Ausgänge 3) (= eilige telegra- 12,00 fische Ausgänge) Für alle weiteren Leistungen werden die Standardkosten berechnet. Neubelegung grundsätzlich nur noch als Geschäftsgirokonto 2) Wird nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen, nicht bei Korrektur- und Stornobuchungen. 3) Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen. 4) Grundleistungen: Kontoführung, alle SparkassenCards, Auszugskosten bei KAD-Nutzung, Internet Internet, ELKO - beleglose Buchungen einschließlich Verfügungen am Geldautomaten - Online-Erfassung von Daueraufträgen Alle weiteren Zusatzleistungen werden entsprechend S-Online-Privatgiro-Konto Ziffer berechnet.

11 gültig ab: , Seite 11 2 Preismodelle für Geschäftskonten Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B. I. 4, 6, 7, 8; B. II; B. III und E berechnet. 2.1 Einzelpreisabrechnung Preis in Kontoführungskosten - Standard 4,95 je angefangener Monat (inkl. der ersten Kundenkarte/SparkassenCard) - Konten mit erhöhtem 10,95 je angefangener Monat Kontoführungsaufwand Buchungsposten 0,35 Standard 0,60 Barein- bzw. Auszahlung 0,15 Online einschl. maschin. Sammelüberweisung/-lastschrift 0,15 DTA/ELKO 0,15 SB-Standard-Überweisung, Ausführung vorber. SB/Online-Überw. 0,25 Lastschrift electronic cash, EDC, ELV SEPA-Lastschriften siehe B II/3. 1,00 Nachttresorbenutzung eigene Girokonten 10,00 Nachttresorbenutzung fremde Girokonten 1 RTGSplus-Ausgänge 2) 12,00 Eilige Zahlungen 12,00 Telegrafische Zahlungen RTGSplus-Eingänge 3,75 Eilige und telegrafische Zahlungen 5,00 zu avisierende telegrafische Überweisungen/Eingänge zur Barauszahlung Kfz-Brief-Inkasso Variante I 15,00 je Auftrag und 5,00 je Inkassoänderung Variante II 25,00 je Auftrag 0,00 je Inkassoänderung Weitergabe von Zahlungsverkehrsprogrammen Star Money 44,90 ggf. zzgl. 10,00, sofern die Installation durch die Sparkasse erfolgt Update StarMoney 22,90 ggf. zzgl. 9,90, sofern die Installation durch die Sparkasse erfolgt SFRM32 HBCI Inland inkl. Installation SFIRM 32 EBICS inkl. Installation 50,00 ggf. zzgl. 59,50 jährliche Wartung, sonst 35,70 /Servicestunde 275,00 ggf. zzgl. 59,50 jährliche Wartung, sonst 35,70 /Servicestunde Wird nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen, nicht bei Korrektur- und Stornobuchungen 2) Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen.

12 gültig ab: , Seite Kostenfreie Geschäftsgirokonten Produkt Bezeichnung Bemerkungen Anderkonten Notar- und Rechtsanwaltsanderkonten Kommunen Rechtsform juristische Person öffentlichen Rechts z. B. Landkreis, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, kommunale Zweckverbände Abwicklungskonto Abwicklungskonten Rechtsabteilung Geschäftsgiro Schulkonten - Schulkonten (lt. Schulgesetzt LSA) Geschäftsgiro Gerichtsvollzieher lt. Gesetz ohne Zinsen + Kosten Standard + Modelle Zins & Cash Tagesgeldkonto, nicht für den Zahlungsverkehr bestimmt 2.3 Geschäftsgirokonten mit Sonderkonditionen Preis in Idealvereine (nicht wirtschaftliche Vereine, einschl. Parteien, Stiftungen mit gemeinnützigem Zweck, Kreissportbund) - Pauschalpreis 1,95 je angefangener Monat (inklusive der ersten Kundenkarte/SparkassenCard) Wirtschaftliche Vereine Kontoführungskosten Buchungsposten Kommunale Unternehmen Kontoführungskosten Buchungsposten Standard + Modelle Sonderkonditionen - mit ehrenamtlichem Vorstand und angestellter Geschäftsführung, meist Verbände) - mit hauptamtlichem Vorstand, meist dienstleistende Vereine und Kirchen - gemeinnützige GmbH 4,95 je angefangener Monat (inklusive der ersten Kundenkarte/SparkassenCard) 0,02 beleglose Buchungen 0,35 beleghafte Buchungen 0,60 Barein- und Barauszahlungen individuelle Verzinsung und Kostenregelung Rechtsform juristische Person privaten Rechts 4,95 je angefangener Monat (inklusive der ersten Kundenkarte/SparkassenCard) 0,02 beleglose Buchungen 0,35 beleghafte Buchungen 0,60 Barein- und Barauszahlungen individuelle Verzinsung und Kostenregelung individuelle Verzinsung/Kostenregelung Wird nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen, nicht bei Korrektur- und Stornobuchungen.

13 gültig ab: , Seite 13 3 Preismodelle für Fremdwährungskonten entfällt 4 Kontoauszug (pro Vorgang) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren Preis in keine gesonderte Berechnung Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit dies über das Vereinbarte hinausgeht Tagesauszug - bei Postversand 1,00 zzgl. Porto - bei Abholung in der Geschäftsstelle 0,50 (nur für Privatkonten) Wochenauszug - bei Postversand 1,00 zzgl. Porto - bei Abholung in der Geschäftsstelle 0,00 Monatsauszug - bei Postversand 1,00 zzgl. Porto - bei Abholung in der Geschäftsstelle 0,00 - im Briefabholfach 0,50 (zzgl. einmalig 5,00 pro Antrag und Konto) Postversand von Kontoauszügen, die nach 90 Tagen am Kontoauszugdrucker nicht abgerufen wurden Portokosten Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Duplikats von Kontoauszügen auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - bei Postversand je 1,00 zzgl. Porto - bei Abholung in der Geschäftsstelle je 0,50 Die Sparkasse unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführug von Zahlungsvorgängen. 1 1 Zahlungsvorgänge sind insbesondere - Bareinzahlungen (auf ein Zahlungskonto) oder - Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die - Übermittlung von Geldbeträgen (auf ein anderes Zahlungskonto) durch Ausführung von - Lastschriften - Überweisungen oder - Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments 5 Rechnungsabschluss Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich.

14 gültig ab: , Seite 14 6 Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Kreditrahmen gedeckt sind (Kontoüberziehungen), sind die vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Unternehmer. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. 7 Kontowecker Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapital B Nummer I. 1 bis I. 3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. Benachrichtigungen per Preis in - SMS 0, ,00 - Mobile-Banking-App (Push-Nachricht) 0,08 8 Entgelte für die Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen Hauses Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapital B Nummer I. 1 bis I. 3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. - fällige Darlehensraten 0,00 - fällige Sparraten 0,00 - Schließfachgebühren 0,00 9 Sonstige Dienstleistungen 9.1 Arbeitsintensive Kontoführung Individuelle Vereinbarung, mind. 7,00 zusätzliche Kontoführungskosten je angefangenem Monat Tankstellensonderkonto 30,00 zusätzliche Kontoführungskosten je angefangenem Monat 9.2 Dauer-/Lastschriftaufträge (auf Wunsch des Kunden) Rückruf wegen Widerspruch 8, Ausführungsbestätigung 8, Kontoumschreibung infolge Vertragspartnerwechsel 9,50

15 gültig ab: , Seite 15 II Erbringung von Zahlungsdiensten Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapital B Nummer I. 1 bis I. 3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. 1 Überweisungen 1.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen 2) Überweisungsaufträge Die Geschäftstage und Cut-Off-Zeiten der Sparkasse ergeben sich aus Kapitel B Nummer II 7. a) Ausführungsfristen Die Sparkasse ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens nach folgender Frist eingeht (gerechnet ab Zugang des Auftrags bei der Sparkasse). - Überweisungen in Euro belegloser Überweisungsauftrag 3) max. ein Geschäftstag beleghafter Überweisungsauftrag 4) max. 2 Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen belegloser Überweisungsauftrag 3) max. 4 Geschäftstage beleghafter Überweisungsauftrag 4) max. 4 Geschäftstage b) Entgelte für die Ausführungen von Überweisungen ba) Überweisungen in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte 5) : Andere EWR-Staaten sind derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 2) Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 3) Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 4) Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Überweisungsscanner, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 5) Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat.

16 gültig ab: , Seite 16 Überweisungsart Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Sparkasse (SEPA-Überweisung) Überweisung mit IBAN in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedsstaates lautet an einen anderen Zahlungsdienstleister Modalitäten: je Überweisung vom Girokonto beleghaft beleglos 2) per per Eil- Dauerauftrag überweisung per Zahlschein 0,35 0,15 0,35-10,00 0,35 0,15 0,35 12,00 20,00 0,15 % mind. 15,00 * zzgl. 1,50 0,15 % mind. 11,00 * zzgl. 1,50 0,15 % mind. 11,00 * zzgl. 1,50 beleglos: 0,15 % mind. 11,00 zzgl. 5,00 * beleghaft: 0,15 % mind. 15,00 zzgl. 5,00 * Euro-Expresszahlung online ,15 - * Nachbearbeitung bei internationalen Überweisungen aufgrund unvollständiger und/oder falscher Angaben zu IBAN, BIC, Zielland, Währung, Betrag, Name des Auftraggebers, Name des Empfängers = 10,00 bb) Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtige: Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: - 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) - 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) Höhe der Entgelte - Überweisungsart Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedsstaates lautet Überweisungsmodalitäten je Überweisungsart Entgeltregelung SHARE beleghafte beleglose per per Eilüberweisung Überweisung Überweisung 2) Dauerauftrag beleghaft beleglos 2) 0,15 % mind. 15,00 * zzgl. 1,50 0,15 % mind. 11,00 * zzgl. 1,50 0,15 % mind. 11,00 * zzgl. 1,50 0,15 %, mind. 15,00 *, zzgl. 5,00 jeweils zzgl. Courtage 0,025 %, mindestens 2,00 0,15 %, mind. 11,00 *, zzgl. 5,00 * Nachbearbeitung bei internationalen Überweisungen aufgrund unvollständiger und/oder falscher Angaben zu IBAN, BIC, Zielland, Währung, Betrag, Name des Auftraggebers, Name des Empfängers = 10,00 Bei der Entgeltregelung OUR trägt der Zahler zusätzlich folgendes Entgelt: = 20,00 Hinweis: Dieses Entgelt wird zusätzlich zu den unter ba) ausgewiesenen Entgelten erhoben. Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Überweisungsscanner, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 2) Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ).

17 gültig ab: , Seite 17 c) Sonstige Entgelte Preis in Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrages - per Postversand/Schließfach 1,00 - per elektronischem Postfach 0,00 - per Kontoauszugsdrucker entfällt Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 9,50 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 9,50 Bemühen um die Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 9,50 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 9,50 Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen. Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung im Auftrag des Kunden (je Auftrag, aber nicht bei Smiley-Kids, Smiley-Cool und zugunsten Sparkonten) Eilüberweisung zur Barauszahlung (Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen.) 2,50 12, Überweisungsgutschriften Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet : Gutschrift einer Entgelt in Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Sparkasse (SEPA-Überweisung) 0,35 Überweisung ohne Angabe von IBAN in Euro von einem Zahlungsdienst- 0,35 leister innerhalb des EWR Überweisung mit IBAN in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister 0,35 (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedsstaates 0,35 lautet von einem anderen Zahlungsdienstleister Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedsstaates 0,35 lautet Hinweis: Für Überweisungseingänge in einer anderen Kontowährung wird zusätzlich zu den o. g. Entgelten folgendes Entgelt (inklusive Courtage) erhoben: 0,025 %, mind. 2,00 Keine Berechnung erfolgt, wenn der Überweisende die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt. Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisungsgutschrift vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde.

18 gültig ab: , Seite Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) 2) sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) 3) Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen ba) Entgeltpflichtige Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: - 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) - 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) - 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweise: - Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag ggf. Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag ggf. Entgelte abgezogen werden. bb) Entgelte 4) Überweisungsart SEPA Überweisung in EUR mit IBAN/BIC in die Schweiz Überweisung in Kontowährung Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Überweisungsmodalitäten je Überweisung - Entgeltverteilung SHARE Beleghafte Beleglose Überweisung Überweisung analog B II per Dauerauftrag 0,15 %, mind. 15,00 * 0,15 %, mind. 11,00 * 0,15 %, mind. 11,00 * 0,15 %, mind. 15,00 0,15 %, mind. 11,00 0,15 %, mind. zzgl. Courtage 0,025 %, zzgl. Courtage 0,025 %, 11,00 zzgl. mind. 2,00 * mind. 2,00 * Courtage 0,025 %, mind. 2,00 * * Nachbearbeitung bei internationalen Überweisungen aufgrund unvollständiger und/oder falscher Angaben zu IBAN, BIC, Zielland, Währung, Betrag, Name des Auftraggebers, Name des Empfängers 10,00 Aufschlag/Zusatzentgelt - für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung SHARE oder OUR) 5,00 - für normale Priorität (bei Entgeltregelung SHARE oder OUR) 1,50 Bei der Entgeltregelung OUR trägt der Zahler zusätzlich folgendes Entgelt: = 20,00 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 2) z. B. US-Dollar 3) Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 4) Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn der Zahlungsdienst/die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat.

19 gültig ab: , Seite 19 cc) Sonstige Entgelte Preis in Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrages - per Postversand/Schließfach 1,00 - per elektronischem Postfach 0,00 - per Kontoauszugdrucker entfällt Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe auf Anfrage - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern auf Anfrage Bemühen um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe auf Anfrage - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern auf Anfrage Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen. Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung im Auftrag des Kunden 2, Überweisungsgutschriften a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: - 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) - 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) - 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: - Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag ggf. Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag ggf. Entgelte abgezogen werden.

20 gültig ab: , Seite 20 b) Entgelte Bei einer Entgeltregelung 0 oder 2 werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet: Bei einer Entgeltregelung SHARE oder BEN werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet, die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden: Absenderland/Währung Entgelt in Schweiz in mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) 0,35 Monaco in mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) 0,35 San Marino in mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) 0,35 übrige Länder: Überweisungsgutschrift aus Überweisungsbetrag Entgelt Überweisung in Kontowährung von einem anderen Zahlungsdienstleister Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung von einem anderen Zahlungsdienstleister 2 Lastschriften bis 15,00 über 15,00 bis 15,00 über 15,00 0,35 0,1 %, mind. 10,00, max. 100,00 0,35 0,1 %, mind. 10,00, max. 100,00, zzgl. Courtage 0,023 %, mind. 2, Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) 2) SEPA-Basis-Lastschrift a) Ausführungsfrist Entgelt in Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 3) Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse 0,35 SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister 0,35 c) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA- Basis-Lastschrift - per Postversand/Schließfach 1,00 - per elektronischem Postfach 0,00 - per Kontoauszugdrucker entfällt Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats- Widerrufs 5,00 Rücklastschrift (gilt nur für den Lastschrifteinreicher) 3,00 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisungsgutschrift vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde. 2) andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 3) Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde.

21 gültig ab: , Seite SEPA-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Entgelt in Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung bei Einreichungen von SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse 1,00 SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister 1,00 c) Sonstige Entgelte Entgegennahme von Bestätigungen über die Erteilung/Änderung eines 8,00 SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandates Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA- Firmen-Lastschrift - per Postversand/Schließfach 1,00 - per elektronischem Postfach 0,00 - per Kontoauszugdrucker entfällt Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats- 5,00 Widerrufs Rücklastschrift (gilt nur für den Lastschrifteinreicher) 3, Lastschriften aus weiteren Staaten Ausführungsfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt SEPA-Basis-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Entgelt in Lastschrifteinlösung bei Einreichungen aus der Schweiz 0,35 Monaco 0,35 San Marino 0,35 b) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA- Basis-Lastschrift - per Postversand/Schließfach 1,00 - per elektronischem Postfach 0,00 - per Kontoauszugdrucker entfällt Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats- 5,00 Widerrufs Rücklastschrift (gilt nur für den Lastschrifteinreicher) 3,00 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde.

22 gültig ab: , Seite SEPA-Firmen-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Entgelt in Lastschrifteinlösung bei Einreichungen aus der Schweiz 1,00 Monaco 1,00 San Marino 1,00 b) Sonstige Entgelte Entgegennahme von Bestätigungen über die Erteilung/Änderung eines 8,00 SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandates Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA- Firmen-Lastschrift - per Postversand/Schließfach 1,00 - per elektronischem Postfach 0,00 - per Kontoauszugdrucker entfällt Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats- 5,00 Widerrufs Rücklastschrift (gilt nur für den Lastschrifteinreicher) 3, Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften ( CORE -Verfahren) bei Erst-, Einmal- und Folgelastschriften frühestens 15 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis 15:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschriften bei Erst-, Einmal- und Folgelastschriften frühestens 15 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis 15:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Firmen-Lastschrift 2.4 Lastschriftinkasso 2) Entgelte im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren a) beleglose Auftragserteilung bzw. Auftragserteilung im Datenträger je Datenträger 0,00 je Datei 0,05 je Lastschrift 0, Entgelte im SEPA-Firmenlastschriftverfahren a) beleglose Auftragserteilung bzw. Auftragserteilung im Datenträger je Datenträger 0,00 je Datei 0,05 je Lastschrift 0,10 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 2) Entgelte werden nur für die beauftragte und fehlerfreie Ausführung erhoben.

23 gültig ab: , Seite 23 3 Kartengestützter Zahlungsverkehr 3.1 Kreditkarten a) Jahrespreise Preis in aa) für Privatkunden MasterCard Karte/Visa Card - Hauptkarte 22,00 - Zusatzkarte 15,00 MasterCard Gold Karte/Visa Card Gold - Hauptkarte 68,00 - Zusatzkarte 45,00 MasterCard Basis/Visa Basis Platinum MasterCard Karte/Platinum Visa entfällt entfällt ab) für Firmenkreditkarten 2) MasterCard Business/Visa Card Business 22,00 (ab der 2. Karte 15,00 3) ) MasterCard Business Gold/Visa Card Business Gold 68,00 (ab der 2. Karte 50,00 3) ) b) Ausstattung mit Bild - aus Galerie 1,00 - individuelles Motiv 1,00 c) Mehrwertleistungen - Miles & More entfällt d) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte für eine nicht gesperrte Karte aufgrund eines Auftrages des Kunden - für eine beschädigte Karte, soweit durch vom Kunden zu vertretende 5,50 Umstände verursacht - wegen Namensänderung 5,50 - bei Vergessen der PIN 5,50 e) Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnungen 4) Portokosten f) Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Abrechnung - per Postversand 6,00 - per elektronischen Postfach 5,00 Zusatzkreditkarte ist an den Bestand der Hauptkreditkarte gebunden und muss über das gleiche Abrechnungskonto abgerechnet werden. 2) Jede Firmenkreditkarte muss über das Geschäftsgirokonto der Firma abgerechnet werden. 3) gilt nur für bestehende Karten 4) Die Kreditkartenabrechnung kann ab dem 26. jeden Kalendermonats preisfrei über unsere Kontoauszugdrucker sowie über das Internet abgerufen werden. Wird der Abruf nicht innerhalb von 20 Tagen vorgenommen, erfolgt der Postversand. Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt.

24 gültig ab: , Seite 24 g) Sperren einer MasterCard/Visa Card (auf Veranlassung und im Interesse des Kunden, die Sperranzeige gemäß den Kreditkartenbedingungen ist unentgeltlich) Preise in 0,00 h) Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Euro erfolgen unentgeltlich i) Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen 1 % des Umsatzes j) Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raumes 2) 1 % des Umsatzes k) Barauszahlung (siehe Kapitel B Nummer II 3.4) l) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Aktivierungs-PIN für eine nicht gesperrte Karte aufgrund eines Auftrages des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z. B. Vergessen der PIN) Hinweis: Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkassen ist unentgeltlich. 5, Debitkarte (SparkassenCard und Sparkassen-Kundenkarte) a) Debitkarten Jahrespreise Kundenkarte - nicht freizügig - ohne PIN (Laufzeit 10 Jahre) 0,00 - mit PIN 3) 2,50 - Sparkassen-Hauskarte SparkassenCard b) Täglicher Verfügungsrahmen 4) Sparkassen-Card je nach Einsatz 5) - Abhebung von Bargeld an eigenen/fremden 6) Geldautomaten - an Geldautomaten der Sparkasse bis zu Euro - an allen anderen Geldautomaten im Inland bis zu 500 Euro - an allen anderen Geldautomaten im Ausland bis zu 500 Euro - Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistungsunternehmen 7) (2.200 Euro) - Aufladen der Geldkarte (200 Euro) Sparkassen-Kundenkarte - Abhebung von Bargeld an eigenem Geldautomaten (1.000 Euro) Zum Umrechnungskurs siehe Nummer II 6 dieses Kapitels. 2) Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende Zahlungsdienstleister vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten 3) gilt nur für bestehende Karten, Neuausgabe nicht mehr möglich 4) Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt der Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. 5) Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. 6) Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. 7) Verfügungslimit im Ausland kann geringer sein. 6,50 6,50

25 gültig ab: , Seite 25 Preise in c) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte für eine nicht gesperrte Karte aufgrund eines Auftrages des Kunden - für eine beschädigte Karte, soweit durch vom Kunden zu vertretende 6,50 Umstände verursacht - wegen Namensänderung 6,50 - bei Vergessen der PIN 6,50 d) Sperren einer Debitkarte auf Veranlassung und im Interesse des Kunden (Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die Sparkassen-Card/Sparkassen-Kundenkarte und eine daraufhin erfolgende Sperre sind unentgeltlich.) e) Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Euro erfolgen unentgeltlich f) Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen 2) 0,35 g) Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raumes 0,35 h) Barauszahlung (siehe Kapitel B Nummer II 3.4) i) vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Aktivierungs-PIN für eine nicht gesperrte Karte aufgrund eines Auftrages des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z. B. Vergessen der PIN) Hinweis: Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkasse ist unentgeltlich. 3.3 GeldKarte Aufladung unserer GeldKarten - an unseren Terminals, die mit dem GeldKarte-Logo gekennzeichnet sind, und an unseren Geldautomaten (Ladeterminals) 0,35 - an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/Landesbanken 0,35 - an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister 0,35 - an electronic-cash-terminals des Handels, die zusätzlich mit dem GeldKarte- oder dem girogo-logo gekennzeichnet sind unentgeltlich 3.4 Barauszahlungen a) Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten - mit unserer Sparkassen-Card - unentgeltlich - mit unserer MasterCard - 2 % des Umsatzes, mind. 5,11 - mit unserer Visa Card - 2 % des Umsatzes, mind. 5,11 0,00 5,50 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern 2) Zum Umrechnungskurs siehe Nummer II 6 dieses Kapitels

26 gültig ab: , Seite 26 b) Barauszahlung an eigene Kunden bei fremden am Schalter am Geldautomaten Zahlungsdienstleistern (ZD) mit Debitkarte (Sparkassen-Card) - bei Sparkassen und Landesbanken, die am entfällt unentgeltlich Heimatsparkassenmodell teilnehmen - bei ZD im EWR, die ein direktes Kundenentgelt erheben: - Verfügungen im griocard-system in entfällt unentgeltlich - Verfügungen im Maestro/Cirrus-System in entfällt 0,00 - bei ZD im EWR, die kein direktes Kundenentgelt erheben: - Verfügungen in den Zahlungssystemen EAPS, Maestro/Cirrus und V-Pay/Plus in Euro entfällt 4,50 - bei ZD im EWR in Fremdwährung im 1 %, Maestro/Cirrus- oder V-Pay/Plus-System - bei ZD außerhalb des EWR im Maestro/Cirrusoder V-Pay/Plus-System entfällt entfällt mind. 5,00 2 %, mind. 5,50 mit Kreditkarte (MasterCard/Visa Card) - im Inland und EWR 3 % des Umsatzes, mind. 5,11 - in Fremdwährung bzw. außerhalb des EWR 4 % des Umsatzes, mind. 5,11 2 % des Umsatzes, mind. 5,11 3 % des Umsatzes, mind. 5,11 Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet. 3.5 Ausführungsfrist Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen: Kartenzahlungen im EWR in Kartenzahlungen im EWR in einer anderen EWR- Währung 4) als Kartenzahlungen außerhalb des EWR unabhängig von der Währung max. ein Geschäftstag max. 4 Geschäftstage Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Kapitel B Nummer II 7. EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern 2) Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. 3) In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt berechnet. 4) Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.

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