Fachkunde für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Fachkunde für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte"

Transkript

1 Fachbuchreihe für rechtliche Bildung Fachkunde für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte Lösungen 2. Auflage Zur 2. Auflage des Lehrbuchs Verlag Europa-Lehrmittel Nourney, Vollmer GmbH & Co. KG Düsselberger Straße Haan-Gruiten Europa-Nr.: 7547

2 Autoren: Dipl.-Kfm., Dipl.-Hdl. Ferdinand Lutz, Rodalben Petra Schöneberger, Bürovorsteherin, Hornbach 2. Auflage 204 Zur 2. Auflage des Lehrbuchs Druck Alle Drucke derselben Auflage sind parallel einsetzbar, da sie bis auf die Behebung von Druckfehlern untereinander unverändert sind. ISBN Alle Rechte vorbehalten. Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der gesetzlich geregelten Fälle muss vom Verlag schriftlich genehmigt werden. 204 by Verlag Europa-Lehrmittel, Nourney, Vollmer GmbH & Co. KG, 4278 Haan-Gruiten Umschlaggestaltung, Satz: Satz+Layout Werkstatt Kluth GmbH, Erftstadt Druck: Totem, Inowrocław (PL)

3 Lerngebiet I: Recht/Kapitel 5 3 Lerngebiet I: Recht Kapitel 5: Rechtspflege S. 6 horizontal vertikal Legislative Exekutive Judikative Bund Bundestag Bundesregierung Bundesver- Bundesrat Bundesverwaltung fassungsgericht (BVerfG) Bundeswehr Landtag Landesregierung OLG Land Bürgerschaft Polizei LG Abgeordneten- AG haus VG Kreistag Kreisverwaltung Stadträte Stadtverwaltung Gemeinde Gemeinderäte Gemeinde- Stadtverordneten- verwaltung versammlung BGH, BSG, BVG 2 S. 6 Beispiel Gesetz PR ÖR a) Die Stadt Leipzig kauft für 5 000,00 x Papier BGB b) Franz Kurz kauft am Kiosk Kaugummi BGB c) Die Politesse Silke Hoch-Erfreut aus der Stadt Erfurt verwarnt Herrn Karl-Heinz Unbedacht wegen Parkens auf dem Gehweg OWiG d) Die Stadt Pirmasens erlässt gegen Frau Christa Weißviel einen Hundesteuerbescheid VerwR e) Der Einzelhändler Otto Fisch-Weck kauft bei der Getränkegroßhandlung Trinkmich Mineralwasser für sein Ladengeschäft HGB

4 4 Lerngebiet I: Recht/Kapitel 5 3 S StGB Geldfälschung Lösung: Materielles Recht Inhalte, nach denen jemand bestraft werden kann 72 ZPO Zustellung an Prozessbevollmächtigte Lösung: Formelles Recht Verfahrensablauf 823 BGB Schadensersatzpflicht Lösung: Materielles Recht Voraussetzungen der Schadensersatzpflicht 57 StPO Zeugenbelehrung Lösung: Formelles Recht Verfahrensablauf 4 S. 62 a) Richter; b) Gerichtsvollzieher; c) Staatsanwalt; d) Rechtsanwalt; e) Rechtspfleger; f) Notar; g) Urkundsbeamter der Geschäftsstelle. 5 S. 62 a) Europäischer Gerichtshof in Straßburg; b) Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. 6 S. 63 Beispiel AG LG OLG BGH a) Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter wegen Räumung von Wohnraum, Streitwert 2.000,00 M b) Führung des Handelsregisters c) Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids, Wert ,00 M d) Geiselnahme mit Todesfolge e) Revision gegen ein Urteil des Landgerichts im Falle der Sprungrevision f) Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht g) Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts erster Instanz wegen einer Kaufpreisforderung in Höhe von ,00 M h) Beschwerde gegen einen Beschluss des Amtsgerichts Familiengerichts in Ehesachen 7 S. 63 a) Arbeitsgerichtsbarkeit ArbG, LArbG, BAG b) Sozialgerichtsbarkeit SG, LSG, BSG c) Verwaltungsgerichtsbarkeit VG, OVG, BVG

5 Lerngebiet II: Das Mahnverfahren/Kapitel S. 63 Lösung: Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind ( 2 Abs. StGB). Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bedroht sind ( 2 Abs. 2 StGB). 9 S. 64 Beispiel Gesetzliche Verbrechen/ Gericht und Spruchkörper mit Bestimmung Vergehen gesetzlicher Bestimmung a) Hausfriedensbruch 23 StGB Vergehen AG, Strafrichter, 25 Nr. 2 GVG b) Landfriedensbruch durch Erwachsene 25 StGB Vergehen AG, Schöffengericht, 28 GVG durch Jugendliche AG, Jugendschöffengericht, 33 JGG c) Mord 2 StGB Verbrechen LG, Schwurgericht, 74 Abs. 2 Nr. 4 GVG d) Verstrickungsbruch 36 StGB Vergehen AG, Strafrichter, 25 Nr. 2 GVG 0 S. 64 Ein Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist ( 35 VwVfG). Lerngebiet II: Das Mahnverfahren Kapitel 6: Außergerichtliche Mahnung S. 74 a) Verzug liegt vor. Keine Mahnung, weil kalendermäßig bestimmter Tag. b) 488 Abs. 3 BGB Kein Verzug, weil Kündigungsfrist noch nicht abgelaufen ist. c) Kein Verzug; Kündigung erforderlich, weil kein kalendermäßig bestimmter Tag. 2 S. 74 a) mit Klageauftrag Unser Mandant hat uns bereits Klageauftrag erteilt, falls die geforderten Beträge nicht bis zum auf einem unserer Konten eingegangen sind. b) ohne Klageauftrag Falls Sie die geforderten Beträge nicht bis zum auf eines unserer Konten eingezahlt haben, werden wir unserem Mandanten empfehlen, gegen Sie Klage zu erheben.

6 6 Lerngebiet II: Das Mahnverfahren/Kapitel 6 3 S. 74 Mit Klageauftrag 2, 3 Abs. RVG i. V. m. Nrn. 300, 30 Nr., 700, 7002, 7008 VV RVG Ohne Klageauftrag 2, 3 Abs., 4 RVG i. V. m. Nrn. 2300, 700, 7002, 7008 VV RVG 4 S. 74 Dr. Fritz Daddel Ludwigshafen, 5. Oktober (0) Rechtsanwalt Badgasse 3 Dr. Fritz Daddel, Badgasse 3, Ludwigshafen Herrn Hugo Arm Roter Hof Ludwigshafen Rückzahlung des Darlehens aus Darlehensvertrag vom 0.03.(0) Sehr geehrter Herr Arm, Herr Josef Großzügig, Entenstraße, Ludwigshafen, hat mich mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt. Aus dem schriftlichen Darlehensvertrag vom 0.03.(0) schulden Sie meinem Mandanten die Rückzahlung des Ihnen zinslos gewährten Darlehens. Obwohl als Zahlungstermin der 30. September (0) vereinbart war, haben Sie bis heute keine Zahlungen geleistet, so dass Sie sich in Zahlungsverzug befinden. Ich fordere Sie daher auf, das Ihnen gewährte Darlehen in Höhe von M 2.000,00 zuzüglich 4 Prozent Zinsen vom 0.0.(0) bis zum 5.0.(0), das sind,50 M, bis spätestens 5. Oktober (0) an meinen Mandanten zu zahlen. Herr Großzügig arbeitet mit Bankdarlehen, für das zz. 4 Prozent Darlehenszinsen zu zahlen sind. Außerdem haben Sie die unten aufgeführten Gebühren und Auslagen zu tragen. Bitte überweisen Sie den angegebenen Betrag bis zum gleichen Termin auf mein Konto. Vergütungsberechnung Gegenstandswert 2.000,00 M M.,3 Geschäftsgebühr gem. 2, 3 Abs., 4 Abs. RVG i. V. m. Nr VV RVG 72,90 M 2. Post- und Telekompauschale gem. Nr VV RVG 20,00 M 3. Zwischensumme 92,90 M 4. 9 % Umsatzsteuer aus 92,90 M gem. Nr VV RVG 36,65 M 5. Insgesamt 229,55 M Sollten Sie die Beträge nicht fristgerecht bezahlen, werde ich meinem Mandanten empfehlen, gegen Sie unverzüglich Klage zu erheben. Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwalt

7 Lerngebiet II: Das Mahnverfahren/Kapitel 7 7 Kapitel 7: Das gerichtliche Mahnverfahren S. 45 a) Wenn der Gläubiger damit rechnen kann, dass der Schuldner den Anspruch nicht bestreitet. b) Das gerichtliche Mahnverfahren ist schneller, weil weder eine mündliche Verhandlung noch eine Beweisaufnahme stattfindet, einfacher, weil das Verfahren formularmäßig abgewickelt wird, kostengünstiger, weil nur eine halbe (0,5) Verfahrensgebühr entsteht. 2 S. 45 a) sachlich Amtsgericht 689 Abs. ZPO b) funktionell Rechtspfleger/Urkundsbeamter der Geschäftsstelle 20 Nr., 36b RPflG c) örtlich Allgemeiner Gerichtsstand des Antragstellers 689 Abs. 2 ZPO 3 S. 45 a) Vollstreckungsbescheid kann ab (0), 00:00 Uhr, beantragt werden. b) Der Mahnbescheid verliert seine Wirkung am (0), 24:00 Uhr. 4 S. 45 Kapital Zinssatz Laufzeit Tage x x % Bürger- Kauf- Bürg. Kfm. lich männisch 3.600, bis ,36 9, , bis ,5 3, , bis ,55 269,54 678,90 9 /2 3.0.(0) (02) ,5 70,4 400,00, (0) (02) ,86 5,60 376,40 2 /3 3.2.(0) 0.05.(02) ,52 5,60 5 S. 45 Mahnantrag wird gem. 69 Abs. ZPO zurückgewiesen. 6 S. 45 Antragsteller/-in Antragsgegner/-in a) Bekleidungshaus Rote Socke e. K. Schade & Sohn KG Inhaber Josef Blech vertreten durch den persönlichen haftenden Gesellschafter Jürgen Glücklich b) Rund & Gesund OHG Karl Prall GmbH & Co. KG vertreten durch die persönlich vertreten durch die Hugo Prall GmbH, haftenden Gesellschafterinnen diese vertreten durch den Zensi Jodler und Adele Schlau Geschäftsführer Herrn Rolf Knick

8 8 Lerngebiet II: Das Mahnverfahren/Kapitel 7 7 S. 46 a) Tag der Zustellung des Mahnbescheids: Montag, Errechnetes Ende der Widerspruchsfrist: Montag, , 24:00 Uhr Tatsächliches Ende der Widerspruchsfrist: Montag, , 24:00 Uhr Frühestes Antragsdatum für den Vollstreckungsbescheid: Dienstag, , 00:00 Uhr b) Tag der Zustellung des Mahnbescheids: Samstag, Errechnetes Ende der Widerspruchsfrist: Samstag, , 24:00 Uhr Tatsächliches Ende der Widerspruchsfrist: Dienstag, , 24:00 Uhr Frühestes Antragsdatum für den Vollstreckungsbescheid: Mittwoch, , 00:00 Uhr c) Tag der Zustellung des Mahnbescheids: Freitag, Errechnetes Ende der Widerspruchsfrist (Karfreitag): Freitag , 24:00 Uhr Tatsächliches Ende der Widerspruchsfrist: Dienstag, , 24:00 Uhr Frühestes Antragsdatum für den Vollstreckungsbescheid: Mittwoch, , 00:00 Uhr 8 S. 46 a) Einspruchsschrift Dr. Bea Köllsche Jena, 22. Februar (02) Rechtsanwältin Filmweg 3 Dr. Bea Köllsche, Filmweg 3, Bochum Amtsgericht Mahnabteilung Jena Aktenzeichen Einspruch gem. 338 Abs., 700 Abs. ZPO In der Mahnsache Schuhfabrik Wolf Gräfenstein GmbH./. Schuhhaus Felix Vorderkappe KG zeige ich an, dass ich die Antragsgegnerin vertrete. Ich versichere ordnungsgemäße Vollmacht. Gegen den Vollstreckungsbescheid vom (02), Az , ausgestellt vom Amtsgericht Jena, der Antragsgegnerin zugestellt am (02), lege ich ein. Einspruch Im Termin zur mündlichen Verhandlung werde ich folgende Anträge stellen:. Der Vollstreckungsbescheid vom (02) wird aufgehoben und die Klage abgewiesen. 2. Die Zwangsvollstreckung wird gegen Sicherheitsleistung, die auch durch eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft erbracht werden kann, einstweilen eingestellt. Eine beglaubigte und eine nichtbeglaubigte Abschrift ist für die Gegenseite beigefügt. Rechtsanwältin Anlage

9 Lerngebiet II: Das Mahnverfahren/Kapitel 8 9 b) Antragsteller: Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Jena wird aufrechterhalten. c) Antragsteller: Der Einspruch wird verworfen. 9 S. 46 0,5 Gebühr für das Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids gem. Nr. 0 KostVerz GKG. 0 Vergleichen Sie hierzu die Übersicht in Kapitel S. 46 Kapitel 8: Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids in einer nur maschinell lesbaren Form Zustellung des Mahnbescheids im Ausland Mahnbescheid gegen Angehörige der Stationierungsstreitkräfte 2 Rechtspfleger oder Urkundsbeamter der Geschäftsstelle 3 S. 46 S. 46 S. 47 Person/Gesellschaft Gesetzliche Bestimmung/gesetzlicher Vertreter a) AG 78 Abs. AktG Vorstand b) eingetragener Verein (e.v.) 26 Abs. 2 BGB Vorstand c) GmbH 35 Abs. GmbHG Geschäftsführer d) GmbH & Co. KG 35 Abs. GmbHG GmbH ist persönlich haftende Gesellschafterin, diese wird vom Geschäftsführer vertreten e) KG 6 Abs. 2, 25, 24 HGB Komplementäre f) KGaA 6 Abs. 2, 25, 24 HGB Komplementäre 278 AktG g) Minderjähriges Kind 626 Abs., 629 BGB Eltern h) Mündel 793 BGB Vormund i) OHG 25 HGB Gesellschafter 4 S. 47 Zeilen- Katalog- Rechnung/ Nummer Datum Betrag Nummer Nummer Schreiben der Rechnung x 32 8 Rechnung (0) 800, Rechnung (0).000, Schreiben (0) 200,00

10 0 Lerngebiet II: Das Mahnverfahren/Kapitel 8 5 S. 47 Zeilen- Nummer 2 3 Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids Nicht verwendbar für Rechtsanwälte und registrierte Inkassodienstleister Antragsteller Spalte Datum des Antrags (02) B Bitte beachten Sie die Ausfüllhinweise! Raum für Vermerke des Gerichts Bei mehreren Antragstellern: Es wird versichert, dass der in Spalte Bezeichnete bevollmächtigt ist, die weiteren zu vertreten. Spalte 2 Weiterer Antragsteller Spalte 3 Nur Firma, juristische Person u. dgl. als Antragsteller Rechtsform, z. B. GmbH, AG, OHG, KG 3 = nur Einzelfirma 4 = nur GmbH u. Co. KG sonst. Rechtsform GmbH Vollständige Bezeichnung Sitz & Polster GmbH Fortsetzung von Zeile 9 Möbelfabrik Vaterunsergasse Ulm Gesetzlicher Vertreter Gesetzlicher Vertreter (auch weiterer) 3 Nr. der Spalte, in der der Vertretene bezeichnet ist Nr. der Spalte, in der der Vertretene bezeichnet ist Stellung (z.b. Geschäftsführer, Vater, Mutter, Vormund) Stellung Geschäftsführer Alois von Armlehne Antragsgegner Spalte Spalte 2 Antragsgegner sind Gesamtschuldner Weiterer Antragsgegner Spalte 3 Nur Firma, juristische Person u. dgl. als Antragsgegner Rechtsform, z. B. GmbH, AG, OHG, KG 3 3 = nur Einzelfirma 4 = nur GmbH u. Co. KG sonst. Rechtsform Vollständige Bezeichnung Liesel Großfuß e. Kfr. Fortsetzung von Zeile 24 Geißhirtlesweg 7334 Waiblingen Gesetzlicher Vertreter Gesetzlicher Vertreter (auch weiterer) Nr. der Spalte, in der der Vertretene bezeichnet ist Nr. der Spalte, in der der Vertretene bezeichnet ist Stellung (z.b. Geschäftsführer, Vater, Mutter, Vormund) Stellung Bitte die nächste Vordruckseite beachten!

11 Lerngebiet II: Das Mahnverfahren/Kapitel 8 Rückseite des Antrags Zeilen- Nummer 32 Bezeichnung des Anspruchs I. Hauptforderung siehe Katalog in den Hinweisen Katalog- Rechnung/Aufstellung/Vertrag Nr. der Rechng./des Kontos u. dgl. Datum bzw. Zeitraum (TT.MM.JJ) Betrag EUR Nr. oder ähnliche Bezeichnung vom bis 4 Darlehensvertrag 0.06.(0) 2.000, Postleitzahl Ort als Zusatz bei Katalog-Nr. 7, 9, 20, 90 Ausl. Kz. Vertragsart als Zusatz bei Katalog-Nr. 28 Sonstiger Anspruch nur ausfüllen, wenn im Katalog nicht vorhanden mit Vertrags-/Lieferdatum/Zeitraum vom bis -Vertrag 36 Fortsetzung von Zeile 36 vom bis Betrag EUR Nur bei Abtretung oder Forderungsübergang: Früherer Gläubiger, Firma (Kurzbezeichnung) Datum Seit diesem Datum ist die Forderung an den Antragsteller abgetreten/auf ihn übergegangen. Postleitzahl Ort Ausl.Kz. 39 IIa. Laufende Zinsen Hauptforderung Zinssatz % = jährl. Betrag EUR nur angeben, oder %-Punkte über 2 = mtl. wenn abweichend vom Basiszinssatz 3 = tägl. Hauptforderungsbetrag Ab Zustellung des Mahnbescheids, wenn kein Datum angegeben, ab oder vom bis , (02) 4 42 IIb. Ausgerechnete Zinsen Gemäß dem Antragsgegner mitgeteilter Berechnung für die Zeit vom bis Betrag EUR III. Auslagen des Antragstellers für dieses Verfahren Vordruck/Porto Sonstige Auslagen Betrag EUR Betrag EUR Bezeichnung IV. Andere Nebenforderungen Anwaltsvergütung für vorgerichtl. Mahnkosten Auskünfte Bankrücklastkosten Inkassokosten Tätigkeit Sonstige Nebenforderung Betrag EUR Betrag EUR Betrag EUR Betrag EUR Betrag EUR Betrag EUR Bezeichnung Ein streitiges Verfahren wäre durchzuführen vor dem = Amtsgericht 2 = Landgericht 3 = Landgericht KfH 6 = Amtsgericht Familiengericht 8 = Sozialgericht Prozessbevollmächtigter des Antragstellers 3 = Rechtsbeistand 4 = Herr, Frau 9 = Verbraucherzentrale, -verband in Postleitzahl Ort 7334 Waiblingen 8 Betrag EUR Ordnungsgemäße Bevollmächtigung versichere ich. Bei Rechtsbeistand: Anstelle der Auslagenpauschale (Nr VV RVG) werden die nebenstehenden Auslagen verlangt, deren Richtigkeit versichert wird. Im Falle eines Widerspruchs beantrage ich die Durchführung des streitigen Verfahrens. Der Antragsteller ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. 47 Postleitzahl Ort Ausl.Kz. 48 IBAN oder Bankleitzahl Konto-Nr. bei der/dem BIC (Bank Identifier Code) 49 Von Kreditgebern (auch Zessionar) zusätzlich zu machende Angaben bei Anspruch aus Verbraucherdarlehenvertrag ( 49 bis 504 BGB): Effektiver Effektiver Hauptforderung Vertragsdatum Jahreszins Hauptforderung Vertragsdatum Jahreszins Hauptforderung Vertragsdatum Effektiver Jahreszins An das Amtsgericht Mahnabteilung Postfach 7074 Stuttgart Postleitzahl, Ort Geschäftszeichen des Antragstellers/Prozessbevollmächtigten Ich erkläre, dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhängt, die bereits erbracht wurde oder nicht von einer Gegenleistung abhängt. Ich beantrage, einen Mahnbescheid zu erlassen und in diesen die Kosten des Verfahrens aufzunehmen. Unterschrift des Antragstellers/Vertreters/Prozessbevollmächtigten

12 2 Lerngebiet II: Das Mahnverfahren/Kapitel 8 6 S. 47 Mahnbescheid Computervertrieb Zeilen- Nummer 2 3 Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids Nicht verwendbar für Rechtsanwälte und registrierte Inkassodienstleister Antragsteller Spalte Datum des Antrags 06.0.(02) B Bitte beachten Sie die Ausfüllhinweise! Raum für Vermerke des Gerichts Bei mehreren Antragstellern: Es wird versichert, dass der in Spalte Bezeichnete bevollmächtigt ist, die weiteren zu vertreten. Spalte 2 Weiterer Antragsteller Spalte 3 Nur Firma, juristische Person u. dgl. als Antragsteller Rechtsform, z. B. GmbH, AG, OHG, KG 3 = nur Einzelfirma 4 = nur GmbH u. Co. KG sonst. Rechtsform GmbH Vollständige Bezeichnung Josef Dödel GmbH Fortsetzung von Zeile 9 Computervertrieb Eiweißplatz Rodalben Gesetzlicher Vertreter Gesetzlicher Vertreter (auch weiterer) 3 Nr. der Spalte, in der der Vertretene bezeichnet ist Nr. der Spalte, in der der Vertretene bezeichnet ist Stellung (z.b. Geschäftsführer, Vater, Mutter, Vormund) Stellung Geschäftsführerin Sophie Klanglos Antragsgegner Antragsgegner sind Gesamtschuldner Spalte Spalte 2 Weiterer Antragsgegner Franz Alt Neugasse Düsseldorf Spalte 3 Nur Firma, juristische Person u. dgl. als Antragsgegner Rechtsform, z. B. GmbH, AG, OHG, KG 3 = nur Einzelfirma 4 = nur GmbH u. Co. KG sonst. Rechtsform KG Vollständige Bezeichnung Maria-Anna Göttlich KG Fortsetzung von Zeile Kalorienstraße 6 26 Gesetzlicher Vertreter 3 Nr. der Spalte, in der der Vertretene bezeichnet ist 27 Stellung (z.b. Geschäftsführer, Vater, Mutter, Vormund) 28 Komplementär 29 Franz Alt 4023 Düsseldorf Gesetzlicher Vertreter (auch weiterer) Nr. der Spalte, in der der Vertretene bezeichnet ist Stellung 30 3 Bitte die nächste Vordruckseite beachten!

13 Lerngebiet II: Das Mahnverfahren/Kapitel 8 3 Rückseite des Antrags Zeilen- Nummer 32 Bezeichnung des Anspruchs I. Hauptforderung siehe Katalog in den Hinweisen Katalog- Rechnung/Aufstellung/Vertrag Nr. der Rechng./des Kontos u. dgl. Datum bzw. Zeitraum (TT.MM.JJ) Betrag EUR Nr. oder ähnliche Bezeichnung vom bis 43 Rechnung (0) , Postleitzahl Ort als Zusatz bei Katalog-Nr. 7, 9, 20, 90 Ausl. Kz. Vertragsart als Zusatz bei Katalog-Nr. 28 Sonstiger Anspruch nur ausfüllen, wenn im Katalog nicht vorhanden mit Vertrags-/Lieferdatum/Zeitraum vom bis -Vertrag 36 Fortsetzung von Zeile 36 vom bis Betrag EUR Nur bei Abtretung oder Forderungsübergang: Früherer Gläubiger, Firma (Kurzbezeichnung) Datum Seit diesem Datum ist die Forderung an den Antragsteller abgetreten/auf ihn übergegangen. Postleitzahl Ort Ausl.Kz. 39 IIa. Laufende Zinsen Hauptforderung Zinssatz % = jährl. Betrag EUR nur angeben, oder %-Punkte über 2 = mtl. wenn abweichend vom Basiszinssatz 3 = tägl. Hauptforderungsbetrag Ab Zustellung des Mahnbescheids, wenn kein Datum angegeben, ab oder vom bis ,5 0.0.(02) IIb. Ausgerechnete Zinsen Gemäß dem Antragsgegner mitgeteilter Berechnung für die Zeit vom bis Betrag EUR 0.0.(0) 3.2.(0) 600,00 IV. Andere Nebenforderungen III. Auslagen des Antragstellers für dieses Verfahren Vordruck/Porto Sonstige Auslagen Betrag EUR Betrag EUR Bezeichnung Anwaltsvergütung für vorgerichtl. Mahnkosten Auskünfte Bankrücklastkosten Inkassokosten Tätigkeit Sonstige Nebenforderung Betrag EUR Betrag EUR Betrag EUR Betrag EUR Betrag EUR Betrag EUR Bezeichnung 20,00 Ein streitiges Verfahren wäre durchzuführen vor dem = Amtsgericht 2 = Landgericht 3 = Landgericht KfH 3 8 = Sozialgericht Familiengericht Postleitzahl 4023 Ort Düsseldorf 8 in Prozessbevollmächtigter des Antragstellers 3 = Rechtsbeistand 4 = Herr, Frau 9 = Verbraucherzentrale, -verband Betrag EUR Ordnungsgemäße Bevollmächtigung versichere ich. Bei Rechtsbeistand: Anstelle der Auslagenpauschale (Nr VV RVG) werden die nebenstehenden Auslagen verlangt, deren Richtigkeit versichert wird. Im Falle eines Widerspruchs beantrage ich die Durchführung des streitigen Verfahrens. Der Antragsteller ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. 47 Postleitzahl Ort Ausl.Kz. 48 IBAN oder Bankleitzahl Konto-Nr. bei der/dem BIC (Bank Identifier Code) 49 Von Kreditgebern (auch Zessionar) zusätzlich zu machende Angaben bei Anspruch aus Verbraucherdarlehenvertrag ( 49 bis 504 BGB): Effektiver Effektiver Hauptforderung Vertragsdatum Jahreszins Hauptforderung Vertragsdatum Jahreszins Hauptforderung Vertragsdatum Effektiver Jahreszins An das Amtsgericht Mahnabteilung Postfach Mayen Postleitzahl, Ort Geschäftszeichen des Antragstellers/Prozessbevollmächtigten Ich erkläre, dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhängt, die bereits erbracht wurde oder nicht von einer Gegenleistung abhängt. Ich beantrage, einen Mahnbescheid zu erlassen und in diesen die Kosten des Verfahrens aufzunehmen. Unterschrift des Antragstellers/Vertreters/Prozessbevollmächtigten

14 4 Lerngebiet II: Das Mahnverfahren/Kapitel 8 Antrag zu Aufgabe 8 Zeilen- Nummer Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids Nicht verwendbar für Rechtsanwälte und registrierte Inkassodienstleister Antragsteller Spalte Datum des Antrags (0) B Hausverwaltungs-GmbH Bitte beachten Sie die Ausfüllhinweise! Raum für Vermerke des Gerichts Bei mehreren Antragstellern: Es wird versichert, dass der in Spalte Bezeichnete bevollmächtigt ist, die weiteren zu vertreten. Spalte 2 Weiterer Antragsteller GmbH Spalte 3 Nur Firma, juristische Person u. dgl. als Antragsteller Rechtsform, z. B. GmbH, AG, OHG, KG 4 3 = nur Einzelfirma 4 = nur GmbH u. Co. KG sonst. Rechtsform Vollständige Bezeichnung Immobilien GmbH & Co. KG Fortsetzung von Zeile Engelsgäßchen 2 Gesetzlicher Vertreter Nr. der Spalte, in der der Vertretene bezeichnet ist Stellung (z.b. Geschäftsführer, Vater, Mutter, Vormund) Geschäftsführer Karl-Uwe von Geiz Koblenz Gesetzlicher Vertreter (auch weiterer) Nr. der Spalte, in der der Vertretene bezeichnet ist Stellung Antragsgegner Antragsgegner sind Gesamtschuldner Spalte Spalte 2 Weiterer Antragsgegner 2 Elke Fritz Schnurlos Hasenpfad Koblenz Spalte 3 Nur Firma, juristische Person u. dgl. als Antragsgegner Rechtsform, z. B. GmbH, AG, OHG, KG 3 = nur Einzelfirma 4 = nur GmbH u. Co. KG sonst. Rechtsform Vollständige Bezeichnung Fortsetzung von Zeile Gesetzlicher Vertreter Nr. der Spalte, in der der Vertretene bezeichnet ist Stellung (z.b. Geschäftsführer, Vater, Mutter, Vormund) Gesetzlicher Vertreter (auch weiterer) Nr. der Spalte, in der der Vertretene bezeichnet ist Stellung Bitte die nächste Vordruckseite beachten!

15 Lerngebiet II: Das Mahnverfahren/Kapitel 8 5 Rückseite des Antrags Zeilen- Nummer 32 Bezeichnung des Anspruchs I. Hauptforderung siehe Katalog in den Hinweisen Katalog- Rechnung/Aufstellung/Vertrag Nr. der Rechng./des Kontos u. dgl. Datum bzw. Zeitraum (TT.MM.JJ) Betrag EUR Nr. oder ähnliche Bezeichnung vom bis 9 Mietvertrag 0.05.(0) 3.07.(0).590, Postleitzahl Ort als Zusatz bei Katalog-Nr. 7, 9, 20, 90 Ausl. Kz. Vertragsart als Zusatz bei Katalog-Nr Koblenz Sonstiger Anspruch nur ausfüllen, wenn im Katalog nicht vorhanden mit Vertrags-/Lieferdatum/Zeitraum vom bis -Vertrag 36 Fortsetzung von Zeile 36 vom bis Betrag EUR Nur bei Abtretung oder Forderungsübergang: Früherer Gläubiger, Firma (Kurzbezeichnung) Datum Seit diesem Datum ist die Forderung an den Antragsteller abgetreten/auf ihn übergegangen. Postleitzahl Ort Ausl.Kz IIa. Laufende Zinsen Hauptforderung Zinssatz % = jährl. Betrag EUR nur angeben, Ab Zustellung des Mahnbescheids, oder %-Punkte über 2 = mtl. wenn abweichend vom wenn kein Datum angegeben, Basiszinssatz 3 = tägl. Hauptforderungsbetrag ab oder vom bis , (0) , (0) , (0) IIb. Ausgerechnete Zinsen III. Auslagen des Antragstellers für dieses Verfahren Gemäß dem Antragsgegner mitgeteilter Berechnung für die Zeit Vordruck/Porto Sonstige Auslagen vom bis Betrag EUR Betrag EUR Betrag EUR Bezeichnung IV. Andere Nebenforderungen Anwaltsvergütung für vorgerichtl. Mahnkosten Auskünfte Bankrücklastkosten Inkassokosten Tätigkeit Sonstige Nebenforderung Betrag EUR Betrag EUR Betrag EUR Betrag EUR Betrag EUR Betrag EUR Bezeichnung Ein streitiges Verfahren wäre durchzuführen vor dem 20,00 = Amtsgericht 2 = Landgericht 3 = Landgericht KfH 6 = Amtsgericht Familiengericht 8 = Sozialgericht 3 = Rechtsbeistand 4 = Herr, Frau 9 = Verbraucherzentrale, -verband in Postleitzahl Ort Koblenz Prozessbevollmächtigter des Antragstellers Betrag EUR Ordnungsgemäße Bevollmächtigung versichere ich. Bei Rechtsbeistand: Anstelle der Auslagenpauschale (Nr VV RVG) werden die nebenstehenden Auslagen verlangt, deren Richtigkeit versichert wird. 8 Im Falle eines Widerspruchs beantrage ich die Durchführung des streitigen Verfahrens. Der Antragsteller ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. 47 Postleitzahl Ort Ausl.Kz. 48 IBAN oder Bankleitzahl Konto-Nr. bei der/dem BIC (Bank Identifier Code) 49 Von Kreditgebern (auch Zessionar) zusätzlich zu machende Angaben bei Anspruch aus Verbraucherdarlehenvertrag ( 49 bis 504 BGB): Effektiver Effektiver Hauptforderung Vertragsdatum Jahreszins Hauptforderung Vertragsdatum Jahreszins Hauptforderung Vertragsdatum Effektiver Jahreszins An das Amtsgericht Mahnabteilung Postfach Mayen Postleitzahl, Ort Geschäftszeichen des Antragstellers/Prozessbevollmächtigten Ich erkläre, dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhängt, die bereits erbracht wurde oder nicht von einer Gegenleistung abhängt. Ich beantrage, einen Mahnbescheid zu erlassen und in diesen die Kosten des Verfahrens aufzunehmen. Unterschrift des Antragstellers/Vertreters/Prozessbevollmächtigten

16 6 Lerngebiet III: Das Verfahrensrecht/Kapitel 9 7 S. 48 Mahnbescheid Widerspruch gem. 694 Abs. ZPO Frist zwei Wochen seit Zustellung des Mahnbescheids gem. 692 Abs. ZPO. Allerdings: Widerspruch ist so lange möglich, so lange der Rechtspfleger oder der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle den Vollstreckungsbescheid nicht verfügt hat ( 694 Abs. ZPO). Ein verspätet eingelegter Widerspruch wird als Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid behandelt (694 Abs. 2 ZPO). Vollstreckungsbescheid Einspruch gem. 338, 700 ZPO Gem. 700 Abs., 339 Abs. ZPO ist der Einspruch innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen einzulegen. 8 S. 48 Mahnbescheid Immobilien GmbH & Co. KG Lerngebiet III: Das Verfahrensrecht Kapitel 9: Der Zivilprozess S. 280 Das Recht von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen ( 94 Abs. BGB). 2 S. 280 Sachliche Zuständigkeit: 23, 23 a und 23 b, 7, 72, 94, 95, 9, 33 GVG örtliche Zuständigkeit: 2 bis 34 ZPO 3 S. 28 Klage/Anspruch in x Gesetz AG LG a) Feststellungklage über die Vaterschaft 23 a Nr. GVG, 69 ff. FamFG b) Rückzahlung eines Darlehens, 0.00,00 23, 7 GVG c) Zahlung rückständiger Wohnungsmiete, 23 Nr. 2 a GVG.000,00 d) Herausgabe eines Kindes 23 b GVG e) Selbstständiges Beweisverfahren 486 Abs. 3 ZPO f) Nichtigkeitsklagen gegen eine GmbH 75 Abs. 2 GmbHG g) Zahlung einer Kaufpreisforderung, 3.780,00 23 Nr. GVG

17 Lerngebiet III: Das Verfahrensrecht/Kapitel S. 28 Feststellung der sachlichen Zuständigkeit eines Gerichts Streitwert, der für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels erreicht sein muss Wertberechnung für die Gerichtskosten und Gebühren des Rechtsanwalts 5 S. 28 a) Bei Einreichung der Klage beträgt der Streitwert.60,00 M. b) Wird Rechtsmittel eingelegt, beträgt der Streitwert.62,00 M. c) Der Streitwert am Schluss der mündlichen Verhandlung beträgt.595,00 M. 6 S. 28 a) Der Streitwert beträgt 0 000,00 M. Für die Zahlungsklage ist das Landgericht zuständig. b) Kaufpreisanspruch 8.000,00 M (einschließlich 2.000,00 M Zinsen) Schadensersatzforderung.600,00 M (einschließlich 60,00 M Nebenkosten) Werklohnforderung.200,00 M Darlehensforderung 2.00,00 M (einschließlich 268,00 M Zinsen) Vorläufiger Streitwert ,00 M./. Zinsen und Nebenkosten 2.328,00 M Streitwert für Klageeinreichung ,00 M Zuständig ist das Landgericht. c) Zuständig für die Herausgabeklage ist das Landgericht. Der Streitwert beträgt 6.000,00 x. d) Berechnung des Streitwertes auf die gesamte streitige Zeit entfallen = 800,00 x 2 =.600,00 x 4 Jahre = 6.400,00 x 25facher Jahresbetrag des Pachtzinses = 800,00 x 2 =.600,00 x 25 = ,00 x Der Streitwert ist 6.400,00 x; zuständig ist das Landgericht. e) Berechnung des Streitwertes für eine Zahlungsklage: Jahresunterhalt = 2 x 500,00 = 6.000,00 x. Streitwert = 6.000,00 x 3,5 = 2.000,00 x. Der Streitwert beträgt 2.000,00 x; zuständig ist das Amtsgericht gem. 23 a Nr. 2 GVG. f) Streitwertberechnung: Gesamter Pachtzins für die Dauer von 5 Jahren (0) bis (05) = 60 x 200 = 2.000,00 x Künftiger Gesamtbetrag des Pachtzinses: 4 Monate (0) + 48 = 52 x 200 = 0.400,00 x Der Streitwert beträgt 0.400,00 x, weil er der geringere ist. Zuständig ist das Landgericht. 7 S. 282 a) 2 ZPO allgemeiner Gerichtsstand; Wohnsitz der Person gem. 3 ZPO; Wohnsitz ist der Ort, an dem sich die Partei ständig niederlässt ( 7 BGB). b) Sitz der juristischen Person; Sitz ist da, wo die Verwaltung geführt wird ( 7 Abs. ZPO).

18 8 Lerngebiet III: Das Verfahrensrecht/Kapitel 9 8 S. 282 a) Sachlich zuständig? Landgericht gem. 23 Nr., 7 Abs. GVG Örtlich zuständig? München gem. 6 ZPO b) Sachlich zuständig? Amtsgericht 23 Nr. GVG Örtlich zuständig? Zweibrücken 7 Abs. ZPO c) Sachlich zuständig? Amtsgericht 23 Nr. GVG Örtlich zuständig? Augsburg 20 ZPO d) Sachlich zuständig? Amtsgericht gem. 23 Nr. GVG Örtlich zuständig? Allgemeiner Gerichtsstand: Heinz L. Mann Kiel gem. 2, 3 ZPO Gut & Böse AG Kaiserslautern gem. 7 ZPO Besonderer Gerichtsstand der unerlaubten Handlung Saarbrücken gem. 32 ZPO e) Sachlich zuständig? Amtsgericht 23 Nr. 2 a GVG Örtlich zuständig? Flensburg 29 a ZPO 9 S. 283 Aktive Streitgenossen: Mehrere Personen klagen Passive Streitgenossen: Mehrere Personen werden verklagt. 0 S. 283 Parteifähigkeit 50 Abs. ZPO Geschäftsfähigkeit gem. 52 Abs. ZPO S. 283 a) KG ist parteifähig gem. 6 Abs. 2, 24 Abs. HGB b) KG ist nicht prozessfähig. Sie wird vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter. c) Nein. Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht erforderlich, weil Parteiprozess. 2 S. 283 a) sorgeberechtigte Eltern b) Jugendamt 3 S. 283 Parteiprozess: Verfahren vor dem Amtsgericht, Partei kann ihn selbst führen ( 79 ZPO) Anwaltsprozess: Parteien können Prozess nicht selbst führen, Anwaltszwang ( 78 ZPO).

19 Lerngebiet III: Das Verfahrensrecht/Kapitel S. 283 Klageeinreichung und Klagerücknahme Zuständigkeitsvereinbarungen Erteilung der Untervollmacht Bevollmächtigung eines Vertreters für die höhere Instanz Zwangsvollstreckung Kostenfestsetzungsverfahren 5 S. 283 Die Zustellung ist gem. 66 Abs. ZPO die in gesetzlicher Form zu bewirkende Bekanntgabe eines Schriftstückes an den Zustellungsadressaten. 6 S. 283 a) Die sorgeberechtigte Mutter gem. 70 Abs. ZPO. b) Der Prozessbevollmächtigte gem. 72 ZPO. c) Zustellungsempfänger ist Wumm nach 900 Abs. ZPO. d) Ersatzzustellung gem. 78 ZPO an eine zur Familie gehörende erwachsene Person, an eine in der Familie beschäftigte Person oder an einen erwachsenen ständigen Mitbewohner. 7 Geschäftsstelle gem. 68 ZPO. 73 ZPO Aushändigung an der Amtsstelle 74 ZPO Übermittlung gegen Empfangsbekenntnis 75 ZPO Übermittlung durch Einschreiben mit Rückschein. S Zustellungen auf Betreiben der Parteien. Beispiele finden Sie in Kapitel S S. 284 Sonderform der Zustellung im Parteibetrieb. Beide Parteien müssen durch einen RA vertreten sein. Zum Nachweis genügt ein schriftliches Empfangsbekenntnis.

20 20 Lerngebiet III: Das Verfahrensrecht/Kapitel 9 20 S. 284 Verurteilung des Beklagten zu einer Leistung. Die Leistung kann in einem Tun, Unterlassen oder in einer Duldung bestehen. Feststellung, dass zwischen den Parteien ein Rechtsverhältnis besteht oder nicht besteht. Begründung, Änderung oder Aufhebung eines Rechtsverhältnisses. 2 S. 284 Rechtsgestaltungsklage Leistungsklage Rechtsgestaltungsklage Feststellungsklage Leistungsklage Leistungsklage 22 S. 284 Wirkung in die Zukunft: Ehescheidungsklagen Eheaufhebungsklagen Rückwirkende Kraft: Ehenichtigkeitsklagen Anfechtungsklagen 23 S. 284 RAGGU Streitwert, Beweismittel, Erklärung über die Besetzung des Gerichts. 24 S. 284 a) Ich beantrage den Beklagten zu verurteilen, die Wohnung, Badstraße 3 in Bremen,. Obergeschoss, links, bestehend aus zwei Zimmern, Küche, Bad, Toilette zu räumen und an den Kläger herauszugeben. b) Ich beantrage festzustellen, dass das von dem Beklagten vorgelegte Zeugnis gefälscht ist. c) Ich beantrage den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger das gewährte Darlehen in Höhe von 2.000,00 x nebst % Zinsen hieraus seit dem zu zahlen. d) Ich beantrage den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger 200,00 x Werklohn nebst 0 % Verzugszinsen seit dem (0) zu zahlen. e) Ich beantrage die am (0) vor dem Standesbeamten des Standesamts Leipzig, Heiratsregister Nr. 234/(0), geschlossene Ehe der Parteien wird geschieden.

Vielen Dank für den Erwerb eines Europa-Download-Produkts! Diese PDF-Version ist eine Einzellizenz für Ihren persönlichen Gebrauch.

Vielen Dank für den Erwerb eines Europa-Download-Produkts! Diese PDF-Version ist eine Einzellizenz für Ihren persönlichen Gebrauch. PDF-Version Vielen Dank für den Erwerb eines Europa-Download-Produkts! Diese PDF-Version ist eine Einzellizenz für Ihren persönlichen Gebrauch. ISBN (PDF-Version): 978-3-8085- Bei Fragen zu unseren Download-Produkten

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten

Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte 12.03.2014 Recht Zeit: 60 Minuten Kenn-Nr.: Name, Vorname Berufsschule Tragen Sie Ihre Lösung jeweils auf das Aufgabenblatt. Bitte keine Zusatzblätter verwenden!

Mehr

Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten. «Azubi_Name», «Azubi_Vorname»

Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten. «Azubi_Name», «Azubi_Vorname» Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte 09.03.2016 Recht Zeit: 60 Minuten Kenn-Nr.: Name, Vorname Berufsschule «Kennummer» «Azubi_Name», «Azubi_Vorname» «Berufsschule» Tragen Sie Ihre Lösung jeweils

Mehr

Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten

Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte 23.09.2015 Recht Zeit: 60 Minuten Kenn-Nr.: Name, Vorname Berufsschule «Kennnummer» «Name», «Vorname» «Berufsschule» Tragen Sie Ihre Lösung jeweils auf das

Mehr

~ Amtsgericht Maulbronn

~ Amtsgericht Maulbronn Abschrift Aktenzeichen: 2C186/15 = ~ Amtsgericht Maulbronn Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit Lorraine Media GmbH, vertr. d.d. GF Sabine Goertz, Hauptstr. 117, 10827 Berlin, Gz.: - Klägerin-

Mehr

Über den Umgang mit Schuldnern

Über den Umgang mit Schuldnern Haufe Fachpraxis Über den Umgang mit Schuldnern Der Wegweiser vom Vertragsabschluss bis zur Zwangsvollstreckung von Peter David 18. Auflage 2008 Über den Umgang mit Schuldnern David schnell und portofrei

Mehr

Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten

Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte 11.03.2015 Recht Zeit: 60 Minuten Kenn-Nr.: Name, Vorname Berufsschule Tragen Sie Ihre Lösung jeweils auf das Aufgabenblatt. Bitte keine Zusatzblätter verwenden!

Mehr

Über den Umgang mit Schuldnern

Über den Umgang mit Schuldnern Haufe Fachpraxis Über den Umgang mit Schuldnern Der Wegweiser vom Vertragsabschluss bis zur Zwangsvollstreckung Bearbeitet von Peter David 18. Auflage 2008 2007. Buch. 660 S. Hardcover ISBN 978 3 448 08446

Mehr

Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten

Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte 01.10.2014 Recht Zeit: 60 Minuten Kenn-Nr.: Name, Vorname Berufsschule Tragen Sie Ihre Lösung jeweils auf das Aufgabenblatt. Bitte keine Zusatzblätter verwenden!

Mehr

Amtsgericht Menden (Sauerland) IM NAMEN DES VOLKES. Urteil

Amtsgericht Menden (Sauerland) IM NAMEN DES VOLKES. Urteil ~ C 284/15 Verkündet durch Zustellung an: Kläger-Vertr. am 30. Bekl.-Vertr. am Amtsgericht Menden (Sauerland) IM NAMEN DES VOLKES Urteil als Urkundsbeamter Geschäftsstelle 1 dem Rechtsstreit der Lorraine

Mehr

a) Der Gläubiger muss einen Schuldtitel mit vollstreckungsfähigem Inhalt gegen den Schuldner erwirkt haben (2P)

a) Der Gläubiger muss einen Schuldtitel mit vollstreckungsfähigem Inhalt gegen den Schuldner erwirkt haben (2P) Zivilprozessrecht mit Lösungen (50 Punkte) Aufgabe 1 (9 Punkte) Schuldner Müller hat gegen den Drittschuldner Meier eine Forderung in Höhe von 6.000,00. Die Gläubiger Bauer und Dreier haben dies erfahren

Mehr

Lösungshinweise Abschnitt B I (Besitz) 1. Materielles Recht

Lösungshinweise Abschnitt B I (Besitz) 1. Materielles Recht Lösungshinweise Abschnitt B I (Besitz) 1. Materielles Recht B/I a) Gem. 854 856 BGB definiert man den Besitz als tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache, die von einem Herrschaftswillen getragen

Mehr

Beglaubigte Abschrift. Urteil IM NAMEN DES VOLKES Berlin, - Klägerin-

Beglaubigte Abschrift. Urteil IM NAMEN DES VOLKES Berlin, - Klägerin- Amtsgericht Hamburg-Harburg Az.: 641 C 512/15 Beglaubigte Abschrift Verkündet am 25.02.2016 ohne Urkundsbeamtin der Geschäf1sstelle In dem Rechtsstreit Urteil IM NAMEN DES VOLKES Lorraine Media GmbH, vertreten

Mehr

Vollstreckbare Ausfertigung IM NAMEN DES VOLKES. Endurteil

Vollstreckbare Ausfertigung IM NAMEN DES VOLKES. Endurteil Vollstreckbare Ausfertigung Amtsgericht Amberg Az.: 2 C 222/16 IM NAMEN DES VOLKES In dem Rechtsstreit Hauptstr. 117, Lorralne Media GmbH vertreten durch d. Gesch~ftsführer 10827 Berlin, - Klägeringegen

Mehr

Lernakte Kostenrecht. Gerichtliches Mahnverfahren. Zivilrechtliches Verfahren I. Instanz

Lernakte Kostenrecht. Gerichtliches Mahnverfahren. Zivilrechtliches Verfahren I. Instanz Gerichtliches Mahnverfahren Lernakte Kostenrecht 1. Gerichtlicher Auftrag 2. Außergerichtlicher Auftrag gerichtlicher Auftrag 3. Außergerichtlich Teilzahlung gerichtlich 4. Gerichtlicher Auftrag Teilzahlung

Mehr

Im Namen des Volkes Versäumnisurteil

Im Namen des Volkes Versäumnisurteil VOllstreckbare Ausfertigung.. - Amtsgericht Frankfurt am Main - Aktenzeichen: 29 C 3157/14 (19) Verkündet -durch Zustellung- am 16.1.15, JAe Urkundsbeamtin-Ibeamter der GescMftsstelle Im Namen des Volkes

Mehr

Teil F. Übungsfälle C Klageschrift

Teil F. Übungsfälle C Klageschrift Teil F Übungsfälle C Klageschrift 1. a) Arnotro GmbH Herrn GF... Straße, Hausnummer 01744 Dippoldiswalde Walter Gerätetechnik GmbH./. Arnotro GmbH Auftrag vom 18. Dezember... (Auftragsnummer...) Sehr geehrter

Mehr

Lösungsvorschläge Abschnitt H: Kurzübungen Thema 7: Gebühren/RVG Gerichtliche Tätigkeiten

Lösungsvorschläge Abschnitt H: Kurzübungen Thema 7: Gebühren/RVG Gerichtliche Tätigkeiten 1. Lösungsvorschläge Abschnitt H: Kurzübungen Thema 7: Gebühren/RVG Gerichtliche Tätigkeiten Gegenstandswert: 4.500,00 1,3 Verfahrensgebühr 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 393,90 1,2 Terminsgebühr 13 RVG, Nr.

Mehr

Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Sommer 2016

Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Sommer 2016 Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Sommer 2016 Name: Vorname: Kenn-Nr.:: Ort: «Name» «Vorname» «Kennnummer» «Berufsschule» Datum: 26.04.2016 Prüfungsfach: Bearbeitungszeit: Zugelassene Hilfsmittel:

Mehr

Rechtsanwaltskammer Kassel. Zwischenprüfung 2012

Rechtsanwaltskammer Kassel. Zwischenprüfung 2012 Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Zwischenprüfung 2012 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter/Rechtsanwaltsund

Mehr

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2016

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2016 Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Sommer 2016 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte Zivilprozessrecht

Mehr

Gerichtliches Mahnverfahren

Gerichtliches Mahnverfahren INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER Arnsberg, Hellweg-Sauerland Königstr. 18 20, 59821 Arnsberg Telefon: 02931/878144 Fax: 02931/878147 Ein Merkblatt Ihrer Industrie- und Handelskammer Gerichtliches Mahnverfahren

Mehr

Das gerichtliche Mahnverfahren

Das gerichtliche Mahnverfahren Das gerichtliche Mahnverfahren Die Zahlungsmoral ist nach wie vor unbefriedigend. Zahlt der Kunde nicht, bestehen zwei Möglichkeiten, die Ansprüche gerichtlich geltend zu machen: Klageverfahren vor den

Mehr

147\ Amtsgericht Pforzheim. Im Namen des Volkes. Urteil

147\ Amtsgericht Pforzheim. Im Namen des Volkes. Urteil Aktenzeichen: 4 C 156/16 Vollstreckbare Ausfertigqog. 147\ W Amtsgericht Pforzheim Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit lorraine Media GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Hauptstr. 117,

Mehr

Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13

Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 INHALTSVERZEICHNIS Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 Teil I: Das Verfahrensrecht 15 1. Aufbau und Aufgaben der Gerichtsbarkeit 15 1.1 Übersicht 15 1.2 Die sachliche, örtliche und funktionelle Zuständigkeit

Mehr

Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Winter 2015/16 «VornameAzubi» «Berufsschule_TS_L» Datum:

Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Winter 2015/16 «VornameAzubi» «Berufsschule_TS_L» Datum: Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Winter 2015/16 Name: Vorname: Kenn-Nr.:: Ort: «NameAzubi» «VornameAzubi» «Kennummer» «Berufsschule_TS_L» Datum: 11.11.2015 Prüfungsfach: Bearbeitungszeit:

Mehr

Erster Abschnitt Erteilung der Vollstreckungsklausel zu gerichtlichen Entscheidungen und zu anderen Schuldtiteln. VollstrVtrNLDAG

Erster Abschnitt Erteilung der Vollstreckungsklausel zu gerichtlichen Entscheidungen und zu anderen Schuldtiteln. VollstrVtrNLDAG Gesetz zur Ausführung des Vertrages vom 30. August 1962 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen

Mehr

RA-MICRO Arbeitsbuch Band 2 Lösung zu Seite 9

RA-MICRO Arbeitsbuch Band 2 Lösung zu Seite 9 RA-MICRO Arbeitsbuch Band 2 Lösung zu Seite 9 Erläutern Sie anhand des unten abgebildeten Forderungskontos die bisherige Entwicklung und den derzeitigen Stand des Rechtsstreits. RA Dr. Recht hat von der

Mehr

, Vollstreckbare Ausfertigung / Zugestellt an /: 8)",(/ a) Klägerseite a: 0 t -0,~v..,... b) Beklagtenseit1,m: D ~ 1 <f IM NAMEN DES VOLKES

, Vollstreckbare Ausfertigung / Zugestellt an /: 8),(/ a) Klägerseite a: 0 t -0,~v..,... b) Beklagtenseit1,m: D ~ 1 <f IM NAMEN DES VOLKES 8 C 84/14, Vollstreckbare Ausfertigung / Zugestellt an /: 8)",(/ a) Klägerseite a: 0 t -0,~v..,... b) Beklagtenseit1,m: D 1 08 - ~ 1

Mehr

Abschrift. Urteil IM NAMEN DES VOLKES

Abschrift. Urteil IM NAMEN DES VOLKES Az.: 820 C 401/16 Abschrift In dem Rechtsstreit Urteil IM NAMEN DES VOLKES Lorraine Media GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführerin 10827 Berlin Hauptstr aße 117, - Klägerin- gegen - Beklagteerkennt das

Mehr

Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Sommer 2016

Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Sommer 2016 Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Sommer 2016 Name: Vorname: Kenn-Nr.:: Ort: «Name» «Vorname» «Kennnummer» «Berufsschule» Datum: 26.04.2016 Prüfungsfach: Bearbeitungszeit: Zugelassene Hilfsmittel:

Mehr

Zivilprozessrecht (Erkenntnisverfahren) Prof. Dr. Florian Jacoby Sommersemester 2015

Zivilprozessrecht (Erkenntnisverfahren) Prof. Dr. Florian Jacoby Sommersemester 2015 Zivilprozessrecht (Erkenntnisverfahren) Sommersemester 2015 Motivation Juristische Allgemeinbildung Verfahrensrechtliche Grundlagen, die Pflichtfachstoff sind. Klausur - Fall - Wissensfragen Folie 2 Rechtsgrundlagen

Mehr

Lösungshinweise Abschnitt A I (Kaufvertrag) 2. Verfahrensrecht

Lösungshinweise Abschnitt A I (Kaufvertrag) 2. Verfahrensrecht Lösungshinweise Abschnitt A I (Kaufvertrag) 2. Verfahrensrecht A/I 01 BB kann gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen, 694 Abs. 1 02 a) BB muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des VU Einspruch

Mehr

Inhalt. Lektion 4: Die Klagearten 35 A. Leistungsklage 35 B. Feststellungsklage 35 C. Gestaltungsklage 39 Zusammenfassende Übersicht 41

Inhalt. Lektion 4: Die Klagearten 35 A. Leistungsklage 35 B. Feststellungsklage 35 C. Gestaltungsklage 39 Zusammenfassende Übersicht 41 Inhalt ZPO I - Erkenntnisverfahren Einleitung 7 A. Aufgabe des Zivilprozesses 7 B. Gliederung des Zivilprozesses 7 C. Aufbau der Zivilgerichtsbarkeit 8 Lektion 1: Die Verfahrensgrundsätze 10 A. Dispositionsgrundsatz

Mehr

Lösungen zu den Prüfungsaufgaben der RENOpraxis 12/2015

Lösungen zu den Prüfungsaufgaben der RENOpraxis 12/2015 Lösungen zu den Prüfungsaufgaben der RENOpraxis 12/2015 Prüfe Dein Wissen Lernfeld 12: Zwangsvollstreckung Schwierigkeitsstufe: 3. Ausbildungsjahr Lösungen & 1. Aufgabe a) Nach der EuGVVO Nr. 1215/2012

Mehr

Abschrift. Amtsgericht Zossen. Im Namen des Volkes. Urteil

Abschrift. Amtsgericht Zossen. Im Namen des Volkes. Urteil Abschrift Az.: 4C158/16 Amtsgericht Zossen Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit Lorraine Media GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Hauptstraße 117, 10827 Berlin - Klägerin- Prozessbevollmächtigter:

Mehr

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Winter 2011/2012

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Winter 2011/2012 Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Winter 2011/2012 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte Rechtsanwaltsgebührenrecht

Mehr

Zivilprozessrecht (Erkenntnisverfahren) Prof. Dr. Florian Jacoby Sommersemester 2017

Zivilprozessrecht (Erkenntnisverfahren) Prof. Dr. Florian Jacoby Sommersemester 2017 Zivilprozessrecht (Erkenntnisverfahren) Sommersemester 2017 Motivation Juristische Allgemeinbildung Verfahrensrechtliche Grundlagen, - die Pflichtfachstoff sind und - unentbehrlich für das Referendariat.

Mehr

10.2 Voraussetzungen für die Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung von Urteilen

10.2 Voraussetzungen für die Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung von Urteilen 10. Vollstreckbare Ausfertigung 10. Vollstreckbare Ausfertigung 10.1 Zuständigkeit 10.1.1 Die vollstreckbare Ausfertigung von zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titeln, welche einen vollstreckungsfähigen

Mehr

Lösungshinweise Abschnitt A I (Kaufvertrag) 2. Verfahrensrecht

Lösungshinweise Abschnitt A I (Kaufvertrag) 2. Verfahrensrecht Lösungshinweise Abschnitt A I (Kaufvertrag) 2. Verfahrensrecht 01 a) Ja, es gilt 286 Abs. 3 BGB. BB ist mehr als 30 Tage im Verzug. Zinsen können ab dem 12.05. (vgl. 286 III 1 BGB) in Höhe von 5 Prozentpunkten

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 12 U 16/08 Brandenburgisches Oberlandesgericht 4 C 164/06 Amtsgericht Königs Wusterhausen (Geschäftsnummer der Vorinstanz) Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In dem Rechtsstreit des O H, - Prozessbevollmächtigter:

Mehr

Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Winter 2017/18 Name: Vorname: Kenn-Nr.:: Ort: Datum:

Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Winter 2017/18 Name: Vorname: Kenn-Nr.:: Ort: Datum: Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Winter 2017/18 Name: Vorname: Kenn-Nr.:: Ort: Datum: 08.11.2017 Prüfungsfach: Bearbeitungszeit: Zugelassene Hilfsmittel: Vergütung und Kosten 90 Minuten

Mehr

Das gerichtliche Mahnverfahren. Anwendung - Grundlagen Beispiele

Das gerichtliche Mahnverfahren. Anwendung - Grundlagen Beispiele Das gerichtliche Mahnverfahren Anwendung - Grundlagen Beispiele Wann ist ein Mahnbescheid sinnvoll 1. Schuldner (Kleingärtner) ist im Zahlungsverzug und ihm soll nicht gekündigt werden. 2. Forderung (Beitrag,

Mehr

:16, A,;?.90A'l am: os":ua. ChAC,

:16, A,;?.90A'l am: os:ua. ChAC, 32 C 2196/15 Zugestellt an a) Klägerseite a :16, A,;?.90A'l am: os":ua. ChAC, Amtsgericht Oberhausen,IM-NAMEN DES VOLKES Urteil In dem Rechtsstreit der Lorraine Media GmbH, vertr.d,d, GeschäftsflJhrer,

Mehr

Vollstreckbare Ausfertigung Zugestellt an IJ 2 a) Klagerseite am: ;11:>. fi. ClA] b) Beklagtenseite ar:y'l :/12-2..\01'13. Urteil. In dem Rechtsstreit

Vollstreckbare Ausfertigung Zugestellt an IJ 2 a) Klagerseite am: ;11:>. fi. ClA] b) Beklagtenseite ar:y'l :/12-2..\01'13. Urteil. In dem Rechtsstreit '37 C 636/13 Vollstreckbare Ausfertigung Zugestellt an IJ 2 a) Klagerseite am: ;11:>. fi. ClA] b) Beklagtenseite ar:y'l :/12-2..\01'13 '.'... -;','''', i' ;'/. Jus beseh' ~e,.. L, " ",," ", als Urkundsbeamti

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 6 U 76/04 Brandenburgisches Oberlandesgericht 2 O 51/02 Landgericht Cottbus Anlage zum Protokoll vom 25.11.2004 Verkündet am 25.11.2004... als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Brandenburgisches Oberlandesgericht

Mehr

Das gerichtliche Mahnverfahren

Das gerichtliche Mahnverfahren Das gerichtliche Mahnverfahren Ihre Ansprechpartner: Ass. Eva-Maria Mayer Telefon: 02 03-28 21-279 I. Allgemeines Hat jemand einen Anspruch auf Zahlung aus einem Kauf-, Dienst-, Werkvertrag oder einer

Mehr

Amtsgericht Cloppenburg

Amtsgericht Cloppenburg - Abschrift - Amtsgericht Cloppenburg 21 C 901/17 Im Namen des Volkes Urteil I n dem Rechtsstreit Lorraine Media GmbH, vertr. d.d. GF, Hauptstraße 117, 10827 Berlin Klägerin Prozessbevollmächtigter: Geschäftszeichen:

Mehr

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2016

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2016 Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Sommer 2016 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter/Rechtsanwaltsund Notarfachangestellte

Mehr

Amtsgericht Bergisch Gladbach IM NAMEN DES VOLKES. Urteil

Amtsgericht Bergisch Gladbach IM NAMEN DES VOLKES. Urteil 62 C139/16 Vollstreckbare Ausfertigung, Zugestellt an a) Klägerseite am: Ag, 0 'l j-ij b) Beklagtenseite a5'i -t-,0 g,)6 Amtsgericht Bergisch Gladbach IM NAMEN DES VOLKES Urteil Zielke, Justizamtsinspektorin

Mehr

- Vollstreckbare Ausfertigung - Amtsgericht Bremen. Im Namen des Volkes. Urteil

- Vollstreckbare Ausfertigung - Amtsgericht Bremen. Im Namen des Volkes. Urteil - Vollstreckbare Ausfertigung - Amtsgericht Bremen 10 C 178/16 Im Namen des Volkes Urteil I n dem Rechtsstreit Lorraine Media GmbH v.dd. Geschäftsführer Geschäftszeichen: Hauptstr. 117, 10827 Benin Klägerin

Mehr

fiiilptsgerifht Oberhausen IMJNAM8N DES VOLKES Urteil

fiiilptsgerifht Oberhausen IMJNAM8N DES VOLKES Urteil Abgekürzte vollstreckbare Ausfertigung 37 C 914/16 Zugestellt an a) Klägerseite am:,/14. o:l-. 20A.:b b) Beklagtenseite am:!i S. 2ßA b fiiilptsgerifht Oberhausen IMJNAM8N DES VOLKES Urteil _Justizb als

Mehr

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte EUROPA-FACHBUCHREIHE für wirtschaftliche Bildung Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte Informationsband 3. Ausbildungsjahr Cleesattel Gansloser Garcia Grillemeier König-Herick Kurrle Pott VERLAG EUROPA-LEHRMITTEL

Mehr

Gerichtliches Mahnverfahren

Gerichtliches Mahnverfahren Merkblatt Gerichtliches Mahnverfahren Ansprechpartner: Referat Recht Michael Mißbach Telefon: 0351 2802-198 Fax: 0351 2802-7198 missbach.michael@dresden.ihk.de Stand: 2016 Hinweis: Das Merkblatt wurde

Mehr

Die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche (DZA)

Die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche (DZA) Die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche (DZA) Vorlesung im Wintersemester 2009 / 2010 2. Vorlesungstag Montag, den 12.10.2009 Wiederholung Einführung in das Zivilprozessrecht Wiederholung Zivilprozessrecht

Mehr

... Beglmibigte Abschrift.. . Amtsgericht Heilbro. Im Namen des Volkes

... Beglmibigte Abschrift.. . Amtsgericht Heilbro. Im Namen des Volkes ....... ~ : :...... :.: :..... 1!... Beglmibigte Abschrift.. 1..L ; Aktenzeichen: 6 c 306/15. Amtsgericht Heilbro Im Namen des Volkes In dem Rechtsstreit gegen - Beklagte - i '! 1 wegen Forderung hat das

Mehr

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Winter 2016/2017

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Winter 2016/2017 Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Winter 2016/2017 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte Rechtsanwaltsgebührenrecht

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 22. November in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 22. November in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IX ZA 14/18 BESCHLUSS vom 22. November 2018 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 233 Satz 1 I, 700 Abs. 1, 339 Verfolgt der Kläger eine erhebliche Forderung

Mehr

Amtsgericht Waiblingen. lm Namen des Volkes. Urteil

Amtsgericht Waiblingen. lm Namen des Volkes. Urteil Beglaubigte Abschrift Aktenzeichen: 7C620/15 I Amtsgericht Waiblingen lm Namen des Volkes Urteil ln dem Rechtsstreit - Klägerin - Prozessbevonmäcbtigte: Rechtsanwålte Waldorf Frommer, Beethovenstrasse

Mehr

Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht. Was hat K hierbei zu beachten? Was hat K hierbei zu beachten? Was hat K hierbei zu beachten?

Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht. Was hat K hierbei zu beachten? Was hat K hierbei zu beachten? Was hat K hierbei zu beachten? ZPO (Fall 54) Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht Übung Einheit 12: Grundzüge des Zivilprozessrechts Sachverhalt K aus München verkauft an B aus Hamburg einen ein Jahr alten PKW zu einem Kaufpreis von 25.000,00.

Mehr

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommerprüfung 2014

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommerprüfung 2014 Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Sommerprüfung 2014 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte Zivilprozessrecht

Mehr

Endunefl. Amtsgericht Traunstein. - erlässt das Amtsgericht Traunstein durch den Richter am Amtsgericht. Beglaubigte Abschrift. Az.

Endunefl. Amtsgericht Traunstein. - erlässt das Amtsgericht Traunstein durch den Richter am Amtsgericht. Beglaubigte Abschrift. Az. Beglaubigte Abschrift Amtsgericht Traunstein Az.: 312 C 1328/17 In dem Rechtsstreit - Klägerin -... _ E l II I Rechtsanwälte Waldorf Frommer, Beethovenstraße 12, 80336 München, Gz.:_ gegen - Beklagter

Mehr

Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Winter 2015/16

Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Winter 2015/16 Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Winter 2015/16 Name: Vorname: Kenn-Nr.:: Ort: «NameAzubi» «VornameAzubi» «Kennummer» «Berufsschule_TS_L» Datum: 11.11.2015 Prüfungsfach: Bearbeitungszeit:

Mehr

Arbeitsgerichtliches Verfahren Einleitung des Verfahrens

Arbeitsgerichtliches Verfahren Einleitung des Verfahrens Arbeitsgerichtliches Verfahren Einleitung des Verfahrens Verfahrensarten Aufgabe des Gerichts Zulässigkeit und Begründetheit Arbeitsgerichtliches Verfahren 1 Verfahrensarten A ist als Arbeitnehmer bei

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 24. Juni in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 24. Juni in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF VII ZB 6/09 BESCHLUSS vom 24. Juni 2010 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 91 Abs. 1; RVG-VV Nr. 3200 Beantragt der Berufungsbeklagte nach Einlegung und Begründung

Mehr

Rechnungswesen für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

Rechnungswesen für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte Fachbuchreihe für wirtschaftliche Bildung Rechnungswesen für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte Lösungen 11. Auflage Ferdinand Lutz Verlag Europa-Lehrmittel Nourney, Vollmer GmbH & Co. KG Düsselberger

Mehr

Amtsgericht Eschweiler IM NAMEN DES VOLKES. Versäumnisurteil

Amtsgericht Eschweiler IM NAMEN DES VOLKES. Versäumnisurteil Vollstreckbare Ausfertigung 23 C 20/16 Verkündet am 02.05.2016 Duscha, Justizbeschäftigte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Amtsgericht Eschweiler IM NAMEN DES VOLKES Versäumnisurteil In dem Rechtsstreit

Mehr

Das Gesetz sieht zwei Möglichkeiten vor, diesen Zahlungsanspruch geltend zu machen:

Das Gesetz sieht zwei Möglichkeiten vor, diesen Zahlungsanspruch geltend zu machen: Gerichtliches Mahnverfahren I. Allgemeines Hat jemand einen Anspruch auf Zahlung aus einem Kauf-, Dienst-, Werkvertrag oder einer anderen Verbindlichkeit und bleibt die Zahlung des Schuldners aus, so stellt

Mehr

Forderungseinzug. Rechtsanwalt Christopher Langlotz

Forderungseinzug. Rechtsanwalt Christopher Langlotz Forderungseinzug Ausstehende Forderungen Viele Unternehmen haben Probleme mit der Zahlungsmoral ihrer Kunden. Ein erheblicher Teil der Insolvenzen in Deutschland geht auf das Konto säumiger Zahler. Aber

Mehr

Gerichtliches Mahnverfahren

Gerichtliches Mahnverfahren Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld I. Allgemeines Hat jemand einen Anspruch auf Zahlung aus einem Kauf-, Dienst-, Werkvertrag oder einer anderen Verbindlichkeit und bleibt die Zahlung

Mehr

Lösungshinweise Abschnitt A II (Werkvertrag) 1. materielles Recht

Lösungshinweise Abschnitt A II (Werkvertrag) 1. materielles Recht Lösungshinweise Abschnitt A II (Werkvertrag) 1. materielles Recht 01 Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.000,00 Zug um Zug gegen Beseitigung der Mängel am Schrank, befindlich im Wohnzimmer der

Mehr

~ Aktenzeichen: 1s2 e 2936/14

~ Aktenzeichen: 1s2 e 2936/14 ~ Aktenzeichen: 1s2 e 2936/14 Beglaubigte Abschrift Amtsgericht Koblenz IM NAMEN DES VOLKES Urteil ln dem Rechtsstreit Klägerin Prozessbeyo!!mächtigte: Rechtsanwälte Waldorf Frommer Rechtsanwälte, Beethovenstraße

Mehr

Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Winter 2014/15

Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Winter 2014/15 Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Winter 2014/15 Name: Vorname: Kenn-Nr.:: Ort: Datum: 19.11.2014 Prüfungsfach: Bearbeitungszeit: Zugelassene Hilfsmittel: Gebührenrecht 90 Minuten -Gesetzessammlung

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BUNDESGERICHTSHOF XII ZR 58/06 BESCHLUSS vom 5. Juli 2006 in dem Rechtsstreit - 2 - Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 5. Juli 2005 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Hahne und die Richter

Mehr

16. Teil: Rechtsmittel. A. Gemeinsame Grundsätze B. Die Berufung C. Die Revision D. Die Beschwerde E. Sicherstellung einheitlicher Entscheidungen

16. Teil: Rechtsmittel. A. Gemeinsame Grundsätze B. Die Berufung C. Die Revision D. Die Beschwerde E. Sicherstellung einheitlicher Entscheidungen 16. Teil: Rechtsmittel A. Gemeinsame Grundsätze B. Die Berufung C. Die Revision D. Die Beschwerde E. Sicherstellung einheitlicher Entscheidungen Folie 121 Begriff: Rechtsbehelfe Rechtsmittel (= mit Devolutiveffekt)

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 7 U 189/06 Brandenburgisches Oberlandesgericht 014 12 O 421/05 Landgericht Potsdam Anlage zum Protokoll vom 4.4.2007 Verkündet am 4.4.2007 als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Brandenburgisches Oberlandesgericht

Mehr

Prüfungsfragen und Aufgaben Verfahrensrecht und Zwangsvollstreckung Rechtsanwaltskammer Köln. RA Dr. Ulrich Prutsch 13.09.2014. A.

Prüfungsfragen und Aufgaben Verfahrensrecht und Zwangsvollstreckung Rechtsanwaltskammer Köln. RA Dr. Ulrich Prutsch 13.09.2014. A. Prüfungsfragen und Aufgaben Verfahrensrecht und Zwangsvollstreckung Rechtsanwaltskammer Köln RA Dr. Ulrich Prutsch 13.09.2014 A. Verfahrensrecht I. Aufforderungsschreiben und gerichtliches Mahnverfahren

Mehr

Beglaubigte Abschrift IM NAMEN DES VOLKES. erlässt das Amtsgericht Ebersberg durch den Richter am Amtsgericht Kaltbeitzer im vereinfachten.

Beglaubigte Abschrift IM NAMEN DES VOLKES. erlässt das Amtsgericht Ebersberg durch den Richter am Amtsgericht Kaltbeitzer im vereinfachten. Beglaubigte Abschrift Amtsgericht Ebersberg Az.: 2 C 19/15 IM NAMEN DES VOLKES In dem Rechtsstreit Lorraine Media GmbH, vertr.d.d. Hauptstraße 117, 10827 Berlin, Gz.: - Klägerin - gegen - Beklagte - wegen

Mehr

Mandatsverhältnis Prof. Dr. Th. Kaiser Prozessvol macht

Mandatsverhältnis Prof. Dr. Th. Kaiser Prozessvol macht Mandatsverhältnis Prozessvollmacht Einseitiges Rechtsgeschäft Umfang Im Innenverhältnis, Im Außenverhältnis Erlöschen der Vollmacht Innenverhältnis Außenverhältnis: Bestellung eines anderen Anwalts, 87

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss 6 W 63/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht 022 1 O 14/06 Landgericht Potsdam Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In dem Kostenfestsetzungsverfahren B Brandenburg/Havel Immobilien Verwaltungsgesellschaft

Mehr

Zivilprozessrecht I, Universität Bonn SS 2014, Prof. Dr. Moritz Brinkmann. Zivilprozessrecht I, Universität Bonn SS 2014, Prof. Dr.

Zivilprozessrecht I, Universität Bonn SS 2014, Prof. Dr. Moritz Brinkmann. Zivilprozessrecht I, Universität Bonn SS 2014, Prof. Dr. Wiederholungsfragen Geben Sie Beispiele für eine notwendige Streitgenossenschaft! Welche Folgen hat die Nebenintervention? Welche Folgen hat die Streitverkündung? Geben Sie Beispiele für Situationen, in

Mehr

Beschluss / ABG

Beschluss / ABG Beschluss 250-4005.20-1164/2008-006-ABG In dem Kostenfestsetzungsverfahren, 128 Abs. 4 GWB auf Grund des Antrages der Antragstellerin des Ausgangsverfahrens -360-4002.20-709/2008-003-ABG-, der Fa. GmbH

Mehr

Gerichtliches Mahnverfahren

Gerichtliches Mahnverfahren Gerichtliches Mahnverfahren Stefan Balk - Fotolia.com Hat jemand einen Anspruch auf Zahlung aus einem Kauf-, Dienst-, Werkvertrag oder einer anderen Verbindlichkeit und bleibt die Zahlung des Schuldners

Mehr

Lösungen zu den Prüfungsaufgaben der RENOpraxis 10/2015

Lösungen zu den Prüfungsaufgaben der RENOpraxis 10/2015 Lösungen zu den Prüfungsaufgaben der RENOpraxis 10/2015 Prüfe Dein Wissen Lernfeld 9: Kostenrechtliche Prüfungsfragen zum Mahnverfahren Schwierigkeitsstufe: Abschlussprüfung Lösungen & 1. Aufgabe Außergerichtliche

Mehr

Vollstreckung - was passiert, wenn die geschlossene Vereinbarung nicht erfüllt wird? Grundzüge des Zwangsvollstreckungsrechts

Vollstreckung - was passiert, wenn die geschlossene Vereinbarung nicht erfüllt wird? Grundzüge des Zwangsvollstreckungsrechts Vollstreckung - was passiert, wenn die geschlossene Vereinbarung nicht erfüllt wird? Grundzüge des Zwangsvollstreckungsrechts Wolfsburg, 06.05.2017 Philipp Reh Amtsgericht Wolfsburg Gliederung I. Allgemeine

Mehr

Beschluss vom 04. August 1999, Az.: 8 U 2159/ ZPO. Leitsatz:

Beschluss vom 04. August 1999, Az.: 8 U 2159/ ZPO. Leitsatz: Beschluss vom 04. August 1999 Az.: 8 U 2159/99 345 ZPO Leitsatz: 1. Ein Verhandeln zur Hauptsache i.s.v. 345 ZPO setzt nicht voraus dass Sachanträge gestellt werden. Es genügt dass nach Erörterung von

Mehr

Beglaubigte Abschrift IM NAMEN DES VOLKES

Beglaubigte Abschrift IM NAMEN DES VOLKES Beglaubigte Abschrift Amtsgericht Deggendorf Az.: 1 C 525/16 IM NAMEN DES VOLKES In dem Rechtsstreit M. I. C. M. Mircom International Content Management & Consulting LTD, Spyrou Kyprianou 32, 2 nd floor,

Mehr

Gerichtliches Mahnverfahren

Gerichtliches Mahnverfahren Gerichtliches Mahnverfahren Stefan Balk - Fotolia.com Hat jemand einen Anspruch auf Zahlung aus einem Kauf-, Dienst-, Werkvertrag oder einer anderen Verbindlichkeit und bleibt die Zahlung des Schuldners

Mehr

Die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche (DZA)

Die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche (DZA) Die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche (DZA) Vorlesung im Wintersemester 2009 / 2010 9. Vorlesungstag Montag, den 07.12.2009 Wiederholung: Verfahrensablauf II. Das Erkenntnisverfahren Einleitung des

Mehr

3, 280, 281, 512a ZPO; 12, 14 GKG

3, 280, 281, 512a ZPO; 12, 14 GKG 3 280 281 512a ZPO; 12 14 GKG 1. Bejaht das Gericht des ersten Rechtszuges vorab seine örtliche Zuständigkeit anstatt im Wege eines Zwischenurteils durch Beschluss so ist die dagegen gerichtete sofortige

Mehr

Landgericht Leipzig 1.02 S 338/07 LG Leipzig 118 C 1663/07 AG Leipzig Verkündet am:

Landgericht Leipzig 1.02 S 338/07 LG Leipzig 118 C 1663/07 AG Leipzig Verkündet am: Landgericht Leipzig 1.02 S 338/07 LG Leipzig 118 C 1663/07 AG Leipzig Verkündet am: 22.1.2008 Ließ Urk.beamt.d.Geschäftsst. IM NAMEN DES VOLKES In dem Verfahren - Klägerin / Berufungsbeklagte - Prozessbevollmächtigte:

Mehr

Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS

Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS 31 Ca 17806/09 (ArbG München) Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren C. C-Straße, A-Stadt - Kläger und Beschwerdeführer - Prozessbevollmächtigte/r: Rechtsanwältin D. D-Straße,

Mehr

Beglaubigte Abschrift. Amtsgericht Aachen Familiengericht Beschluss. In der Familiensache. der Frau geborene,, Antragstellerin; gegen

Beglaubigte Abschrift. Amtsgericht Aachen Familiengericht Beschluss. In der Familiensache. der Frau geborene,, Antragstellerin; gegen Beglaubigte Abschrift Verkündet am Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Amtsgericht Aachen Familiengericht Beschluss EINGEGAI\i G E N 2 1. Sep. 2017 ANWALTSKANZLEI BEX In der Familiensache

Mehr

Endurteil. für Recht erkannt: Amtsgericht Erfurt Az.: 5 C 2538/16 IM NAMEN DES VOLKES

Endurteil. für Recht erkannt: Amtsgericht Erfurt Az.: 5 C 2538/16 IM NAMEN DES VOLKES Beglaubigte Abschrift Amtsgericht Erfurt Az.: 5 C 2538/16 IM NAMEN DES VOLKES Endurteil In dem Rechtsstreit - mmm K ägerin ~. Rechtsanwälte WALDORF FROMMER, Beethovenstraße 12, 80336 München, Gz.: -' gegen

Mehr

LANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS. In dem Kostenfestsetzungsverfahren. Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte I.,u. a., X. Straße 5, G.

LANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS. In dem Kostenfestsetzungsverfahren. Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte I.,u. a., X. Straße 5, G. Geschäftsnummer: 16 Ta 178/03 6 Ca 6282/99 ArbG Düsseldorf LANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS In dem Kostenfestsetzungsverfahren T. L., U.straße 37, N., - Kläger, Antragsteller und Beschwerdegegner

Mehr

Gerichtskosten- und Rechtsanwaltsvergütungsrecht für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

Gerichtskosten- und Rechtsanwaltsvergütungsrecht für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte FACHBUCHREIHE für rechtliche Bildung Gerichtskosten- und Rechtsanwaltsvergütungsrecht für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte Lösungen 7. Auflage Behr Lutz VERLAG EUROPA-LEHRMITTEL Nourney, Vollmer

Mehr