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1 Bundesleitung 12 Folge 3 Oktober 2007 Gewerkschaft Berufsschule www. goed-berufsschule.at Pädagogische Hochschule der Zug rollt aber vieles ist noch Baustelle Foto: Markus Arzt inhalt > Dienstrechtsnovelle > Projekt Sokrates Comenius 6 > Fragen zum Dienstrecht 8

2 Aktuell Personeller Wechsel in der Bundesleitung der Gewerkschaft Berufsschule Albert Arzt Gerhard Herberger liebe kolleginnen und Kollegen! Der vergangene Sommer war hoffentlich eine Zeit der Erholung und Ruhe, damit die Kraftreserven für das laufende Schuljahr wieder aufgefüllt sind. Es gibt neben der Unterrichtstätigkeit eine Reihe von Themen die uns sicher das ganze Jahr begleiten werden. Pädagogische Hochschulen Mit 1. Oktober sind die Pädagogischen Hochschulen nun offiziell in Betrieb gegangen. Gerade das vergangene Jahr war jedoch von emsigen Vorbereitungsarbeiten an den Pädagogischen Hochschulen geprägt. Die Unterstützung und die Lösungsansätze durch das Ministerium entsprach dabei in vielen Bereichen nicht den Vorstellungen der Betroffenen. Das Titelbild unserer Zeitung ist ein passendes Symbol für die derzeitige Situation. Die Züge fahren aber das Innenleben des Bahnhofs ist noch Baustelle. Es gibt im laufenden Studienjahr noch sehr viel zu erledigen. Vor allem wird es auch wichtig sein, die Erfahrungen des 1. Studienjahres in die Entwicklung einzubauen. Für uns alle ist letztlich eine erfolgreiche Umsetzung der Aus- und Fortbildung an den Pädagogischen Hochschulen auch die Absicherung unserer beruflichen Zukunft. Forderungen der Gewerkschaft Berufsschule an das BMUKK Für 17. Oktober wurde uns ein Gesprächstermin seitens des BMUKK zugesagt. Die in der Sitzung der Erweiterten Bundesleitung in Bad Leonfelden im Juni 2007 diskutierten Druckpunkte wurden in der Bundesleitungssitzung vom 19. und 20. September zu einem Forderungspaket geschnürt. Die Verhandlungspunkte der Bundesleitung für den 17. Oktober im Überblick: Stundenpool zur Abdeckung der Mehrleistungen im Zusammenhang mit integrativer Berufsausbildung, Mobilitäts- Projekten (Auslandsprojekte), Qualitätsentwicklung und ähnlichen Bereichen Anpassung der Supplierregelung im 61 Gehaltsgesetz an die reale Berufsschulsituation Neubewertung der Leiterfreistellung und Leiterbezahlung Klassenschülerhöchstzahl 25 und damit verbundene Aufstockung der Dienstposten auch für die Berufsschulen Ausweitung der Möglichkeiten der Berufsschulen im Hinblick auf Berufsreifeprüfung und gesetzliche Regelungen für die große Anzahl der außerordentlichen Schüler EDV-Kustodiat Anpassung an die aktuelle Situation Beratungs- und Betreuungslehrer Nachgraduierung der Diplompädagogen Nachhaltige Absicherung der Ausbildung und Bezahlung der Berufsschullehrerinnen und Berufsschullehrer Über den laufenden Stand der Gespräche und Verhandlungen werden wir in unserer nächsten Ausgabe informieren. Herzliche Grüße Albert Arzt und Gerhard Herberger Vorsitzender und Vors.-Stv. der Gewerkschaft Berufsschule Ferdinand Eichberger (Niederösterreich) hat seine gewerkschaftlichen Funktionen auf Landesund Bundesebene zurückgelegt. Hannes Pailer (Salzburg) hat den Vorsitz der Landesleitung und sein Mandat in der Bundesleitung zurückgelegt. Er ist aber weiterhin Mitglied der Landesleitung Salzburg und Mitglied der Erweiterten Bundesleitung. Im Namen der Bundesleitung bedanken wir uns bei den beiden langjährigen Weggefährten für ihr Engagement in ihren bisherigen Aufgabenbereichen. Neu in der Bundesleitung: Georg Fuchs (Salzburg) zugleich Vorsitzender der Landesleitung und Walter Schlögl (Niederösterreich) Vorsitzender Stellvertreter der Landesleitung Die Mitglieder der Bundesleitung freuen sich auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit. 2 goed-berufsschule

3 Länder Landesleitung Niederösterreich Am Landessektionstag im Februar 2006 wurde das Führungsteam der Landesleitung NÖ gewählt und das Arbeitsprogramm der Landesleitung für diese Periode beschlossen. Von BOL Ing. Franz Pleil, Vorsitzender Landesleitung NÖ Die Landesleitung nach der Wahl im Februar 2006 Ing. Franz Pleil (FCG) aus der Landesberufsschule Mistelbach, der seit 1984 Berufsschullehrer ist, von 1995 bis 2000 Personalvertreter war und seit 2001 Mitglied der Landes(sektions)leitung ist, wurde einstimmig zum neuen Vorsitzenden gewählt. Zum Stellvertreter wurden Ing. Ferdinand Eichberger (FSG) LBS Neunkirchen und Ing. Günther Glasl (FCG) LBS Stockerau 1 gewählt. Die weiteren Mitglieder, die am Landessektionstag gewählt wurden, sind: Franz Huber (FCG) Zentralausschuss, Doris Wagner MEd. (FCG) Landesschulrat, Mag. Eveline Platschka (FCG) LBS Wiener Neustadt, Ing. Petra Brachinger (FCG) LBS Pöchlarn/Amstetten, Markus Gogollock (FCG) und Walter Schlögl (FSG) beide aus der LBS Baden. Den ausscheidenden Mitgliedern Ing. Josef Schagerl, Ing. Gottfried Turner und Ing. Helmut Eder wurde am Landessektiontag für die vorbildhafte Mitarbeit gedankt, und es wurden Ehrenzeichen des Landesvorstandes überreicht. Da wir uns ständig in Weiterentwicklung befinden, hat es mittlerweile auch personelle Veränderungen gegeben, so wurde Ing. Petra Brachinger, die in Karenzurlaub war, von Ing. Ewald Üblacker (FCG) LBS Amstetten vertreten. Ing. Ferdinand Eichberger (FSG), ein langjähriges Mitglied der Landes(sektions)leitung, hat sich mittlerweile von der Gewerkschaftsarbeit zurückgezogen. Auch ihm sei für die langjährige vorbildhafte Gewerkschaftsarbeit gedankt. An seine Stelle als Vorsitzender Stellvertreter tritt nun Walter Schlögl und das frei werdende Mandat wird von Ing. Johann Hochleithner (FSG) LBS Mistelbach belegt. Ab Herbst 2007 wird Mag. Belinda Kalab als Vertreterin des Zentralausschusses anstelle von Franz Huber in der Landesleitung mitarbeiten. Zahlreiche Anforderungen an den Berufsschullehrer Auf dem Landessektionstag wurde nicht nur Personalpolitik gemacht. Zahlreiche Anträge wurden bearbeitet und bestimmen damit einen wesentlichen Teil der inhaltlichen Arbeit der Gewerkschaft. Von der Gesellschaft und vom Dienstgeber werden immer höhere Anforderungen an den Berufsschullehrer gestellt. Die Durchführung der Integrativen Berufsausbildung, Organisation von Projekten und Wettbewerben, Betreuung von EDV-Anlagen, Konflikt- und Krisenmanagement sind nur einige Beispiele. Die Erhaltung und Weiterentwicklung des dualen Ausbildungssystems einerseits und die Abgeltung von den immer höher werdenden Anforderungen an die Berufsschullehrer sind die wesentlichen Ziele für diese Periode. Verhandlungen zu Gunsten der Kolleginnen und Kollegen Neben der Mitgliederbetreuung wie z.b. Gewährung von Bildungsförderungsbeiträgen, Familienunterstützung, Rechtsschutzunterstützungen usw., arbeiten wir ständig an Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen und wir verhandeln, sodass unsere Vorstellungen zu Gunsten unserer Kolleg/innen und zur positiven Entwicklung unseres dualen Systems zur Realität werden. Als aktuelles Beispiel für unsere erfolgreiche Arbeit möchten wir die Klassenschülerhöchstzahl 25, die wir ab Herbst 2007 in den ersten Klassen der Berufsschule, in NÖ umsetzen, anführen. Selbstverständlich unterstützen wir die Forderung, die Klassenschülerzahlen auch bundesweit zu reduzieren. Wir bedanken uns bei allen Kolleginnen und Kollegen, die durch ihre Mitgliedschaft und Mitarbeit die Gewerkschaftsarbeit unterstützen! goed-berufsschule 3

4 Recht Dienstrechtsnovelle 2007 Die Dienstrechtsnovelle 2007 wurde nach Einigung zwischen GÖD und Dienstgeber am 4. Juli 2007 im Nationalrat beschlossen und ist im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 53/2007 vom 31. Juli 2007 kundgemacht worden. Von Judith Roth, Vorsitzende Landesleitung Oberösterreich Judtih Roth SSie enthält u. a. die Einführung des Sabbaticals für alle Bediensteten im Öffentlichen Dienst, die Ausweitung der Pflegefreistellung, die Gleichstellung von FachhochschulabsolventInnen und UniversitätsabsolventInnen, die Gleichstellung von Vordienstzeiten bei Einrichtungen der Europäischen Union bei der Einstufung mit Bundesdienstzeiten, frauenfördernde Maßnahmen im Ausschreibungsgesetz, die Verlängerung der Abschlagsfreiheit der so genannten Hacklerregelung um drei Jahre, die Halbierung des Abschlags bei Inanspruchnahme der Korridorpension, keine neue Verleihung von schulfesten Lehrerstellen im Bereich der Volks-, Haupt- und Sonderschulen, an Polytechnischen Schulen, Berufsschulen und Bundesschulen ab 1. September 2008 mehr. Im folgenden Artikel werden die Bestimmungen, die besonders für Berufsschullehrer relevant sind, genauer betrachtet. Der gesamte Gesetzestext bzw. das Bundesgesetzblatt ist im RIS, dem Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes abrufbar: Sabbatical (Gesetzliche Grundlagen: LDG 58 d, VBG 20a, 20b, 47a, GehG 12g) Innerhalb einer Rahmenzeit von zwei bis fünf Schuljahren kann eine Dienstfreistellung für die Dauer eines Schuljahres gegen anteilige Kürzung der Bezüge gewährt werden, wenn keine wichtigen dienstlichen Gründe entgegenstehen und das Dienstverhältnis bereits seit fünf Jahren besteht. Unter Schuljahr versteht man hier den Zeitraum zwischen 1. September und 31. August. Die Vereinbarung ist schriftlich zwischen Antragsteller und Behörde zu treffen und darf nur getroffen werden, wenn die Vertretung durch einen vorhandenen Lehrer erfolgt oder wenn ein befristetes Vertragsverhältnis zur Vertretung abgeschlossen wird. Beispiel: Ein vollbeschäftigter Bediensteter vereinbart ein Sabbatical über 3 Jahre Jahr Beschäftigungsausmaß Monatsbezug in der Höhe von: % 66,7 % % 66,7 % 3 Freistellung 66,7 % Berechnung: Summe Beschäftigungsausmaß : Anzahl der Jahre = Monatsbezug während der Rahmenzeit 200 : 3 = 66,7 % Bei zwei- oder dreijähriger Rahmenzeit darf die Freistellung nach einjähriger Dienstleistungszeit, bei vier- oder fünfjähriger Rahmenzeit nach zweijähriger Dienstleistungszeit angetreten werden. Die Freistellung ist ungeteilt zu verbrauchen, der Dienstnehmer darf im Freistellungsjahr nicht zur Dienstleistung herangezogen werden. Das Sabbatical kann auch von einem teilbeschäftigten Bediensteten in Anspruch genommen werden. Bezahlung: Der Bezug wird auf die gesamte Rahmenzeit aufgeteilt, während der Dienstleistungszeit gebühren eventuelle Zulagen (z.b: LDU-Zulagen, Mehrdienstleistungen, Kustodiate usw.) zur Gänze und entfallen in der Freistellungszeit auch zur Gänze. (siehe Beispiel im Kasten unten) Ansuchen: Der Antrag hat Angaben über Beginn, Dauer der Rahmenzeit und Beginn der Freistellung zu enthalten. Auf Ansuchen des Lehrers kann das Sabbatical vorzeitig beendet werden, wenn keine wichtigen dienstlichen Interessen entgegenstehen. Es endet bei Karenzurlaub, unentschuldigter Abwesenheit vom Dienst oder Beschäftigungsverbot lt. Mutterschutzgesetz, wenn der Anlass länger als 1 Monat dauert. 4 goed-berufsschule

5 Recht Schulfeste Stellen (Gesetzliche Grundlagen: LDG 24 26) Ab 1. September 2008 werden keine neuen schulfesten Stellen verliehen. Bis können neue schulfeste Stellen nur mehr bis zum Ausmaß von 25 % der gesicherten Lehrerstellen geschaffen werden. Bisher waren 50 % der gesicherten Lehrerstellen als schulfest auszuschreiben. Als unmittelbar kraft Gesetz schulfest gelten bisher die Leiterstellen. Ab September 2007 sind neue schulfeste Leiterstellen nur mehr bis zum Ausmaß von 25 % der gesicherten Lehrerstellen möglich, ab September 2008 wird die Schulfestigkeit auch in diesem Bereich abgeschafft. Bereits eingeleitete Besetzungsverfahren werden noch nach dem Altrecht durchgeführt. Für bereits bestehende schulfeste Lehrer- und Leiterstellen ist keine Änderung vorgesehen. Nebenbeschäftigung (Gesetzliche Grundlage: LDG 40) Derzeit ist der Landeslehrer verpflichtet, jede erwerbsmäßige Nebenbeschäftigung unverzüglich zu melden. Neu ist, dass auch jede Änderung unverzüglich zu melden ist. Die Dienstbehörde ist nun verpflichtet, eine Nebenbeschäftigung, die den Lehrer an der Erfüllung seiner dienstlichen Aufgaben behindert, die Vermutung seiner Befangenheit hervorruft oder sonstige wesentliche dienstliche Interessen gefährdet, unverzüglich mit schriftlicher Weisung zu untersagen. Pflegefreistellung (Gesetzliche Grundlage: LDG 59) Der Anspruch auf Pflegefreistellung wird auf die im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder der Lebensgefährtin/ des Lebensgefährten und auf die Stiefkinder ausgedehnt. Abfertigung (Gesetzliche Grundlagen: GehG 27, VBG 84) Bedienstete, die anlässlich ihres Austrittes, ihrer Kündigung oder ihres Ausscheidens aus dem Dienstverhältnis eine Abfertigung erhalten haben und innerhalb von 6 Monaten wieder in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis aufgenommen werden, haben die erhaltene Abfertigung zurückzuerstatten. Nicht zurückzuerstatten ist die erhaltene Abfertigung bei Wiederaufnahme in ein vertragliches Verhältnis, da in diesen Fällen die Regelung der Mitarbeitervorsorgekasse ( Abfertigung neu ) anzuwenden ist. Langzeitversichertenregelung (Gesetzliche Grundlagen: LDG 115d Abs. 1, PensG 5 Abs.2) Die sogenannte Hacklerregelung wird bis Ende 2010 verlängert. Das bedeutet für Beamte: wer vor dem geboren wurde und wenn vor dem beitragsgedeckte Jahre (d.s. Jahre, in denen Pensionsversicherungsbeiträge bezahlt wurden) vorliegen, kann mit Vollendung des 60. Lebensjahres abschlagsfrei gemäß LDG 13 in den Ruhestand treten. Korridorpension (Gesetzliche Grundlagen: 13c LDG) Bei Versetzung in den Ruhestand mit Vollendung des 62. Lebensjahres mit 37,5 Jahren ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit werden die Abschläge halbiert und betragen 0,14 Prozentpunkte pro Monat (bzw. 1,68 PP pro Jahr) also höchstens 5,04 % (statt wie bisher 10,08 PP). Eine ähnliche Änderung wurde auch im ASVG durchgeführt. Änderung im Personalvertretungsrecht (Gesetzliche Grundlagen: B-PVG 9 (3), 14 (3)) Bei Kontrollmaßnahmen bzgl. des Umgangs von Bediensteten mit automationsunterstützten Datenverarbeitungssystemen ist mit dem Zentralausschuss das Einvernehmen herzustellen. Unter diese Kontrollmaßnahmen fallen insbesondere Kontrollen des Umgangs von Bediensteten mit sensiblen Daten aus den beruflich genutzten Datenbanken sowie mit Internet und . Weiters ist der Personalvertretung mitzuteilen, welche Arten von personenbezogenen Daten der Bediensteten automationsunterstützt aufgezeichnet und welche Verarbeitung vorgesehen werden. Karenzurlaub zur Pflege eines behinderten Kindes (Pensionsgesetz 4 (2)) Für die Zeit eines Karenzurlaubes gegen Entfall der Bezüge zur Pflege eines behinderten Kindes wird eine Beitragsgrundlage von , pro Monat eingeführt (rückwirkend mit ). Diese Beitragsgrundlage wird ab 2006 mit der Aufwertungszahl nach dem ASVG erhöht. Valorisierung der Beitragsgrundlagen Die bereits mit eingeführten Beitragsgrundlagen von , für Zeiten der Kindererziehung, des Präsenz- oder Zivildienstes und der Familienhospizkarenz werden ab 2006 mit der Aufwertungszahl nach dem ASVG erhöht. Exklusivangebot für Mitglieder der Gewerkschaft Berufsschule Faire Tarife für Sprache und Daten mit Member-Bonus T-Mobile Member z.b. Fairplay Basic 0 Cent zu T-Mobile und Klax 0 Cent ins Festnetz 6 7, monatliche Gebühr Aktuelle Infos erhalten Sie bei Ihrem Member- Service-Partner Firma NOMIK, Schönbrunner Straße 61, 1050 Wien, Infoline: 0676/ , web: bs-lehrer@nomik.at Als Service der Gewerkschaft Berufsschule in der GÖD (Sekretariat Andrea Seeliger, Tel. 01/ ) wird die Member Bestätigung direkt an die Firma Nomik weitergeleitet. Die gesamte Abwicklung erfolgt österreichweit über die Firma Nomik. goed-berufsschule 5

6 Schulprojekte Sokrates Comenius projekt an der LBS OBERTRUM In den Jahren 2003 bis 2007 lief an der Landesberufsschule Obertrum ein Sokrates Comenius Projekt zum Thema Gästebetreuung unter dem Patronat der Europäischen Kommission. Von Mag. Alicja König, LBS Obertrum EEin dreijähriges Projekt ist keine Bagatelle. Das heißt drei Jahre ein Thema im Auge behalten, ein Arbeitskonzept zu befolgen und gleichzeitig ständig zu revidieren, KollegenInnen für das Projekt gewinnen, die Vorgesetzten davon überzeugen, selber streckenweise nicht zu verzweifeln. Planung und Durchführung von Mobilitäten, Abwicklung von Arbeitstreffen und Schüleraustausch, integrieren von Projektinhalten in die Lehrplaninhalte. Alles in einem eine gewisse Herausforderung für Leute, die nicht für die Projektarbeit freigestellt wurden, sondern diese nur nebenbei zu erledigen haben. Am Anfang ist man meistens von der Begeisterung getragen, zum Schluss ist eher die Ausdauer gefragt. Das Einfachste und Schönste was uns dabei ständig begleitete, war die niemals schwächer werdende Begeisterung der Schüler und auch die Tatsache, dass alle unsere Aktivitäten durch keinerlei unangenehmen Vorkommnisse gekennzeichnet wurden. Dies war der vielleicht ausreichend guten Organisation zu verdanken und natürlich auch dem gnädigen Schicksal! Projektthema: Der typische, mitteleuropäische Tourist Fünf Tourismusschulen aus den Nachbarländern Mitteleuropas wie Polen, Tschechien, Kroatien, Italien und Österreich machten sich an eine gemeinsame Aufgabe heran: Es galt, den jeweils typischen Touristen zu finden und seine Wünsche, Vorstellungen und Bedürfnisse zu definieren, mit dem Ziel, nach Möglichkeit in die Ausbildung der jungen Tourismusfachkräfte regulierend einzugreifen. Früchte dieser Arbeit sollten jedem Partner zugute kommen. Im Zuge der Recherchen haben wir festgestellt, dass es heute im mitteleuropäischen Tourismus ein großes Interesse am anders geartetem oder Exotischen gibt. Der Gast der Nachkriegszeit dominierte noch in seiner mitgebrachten Identität im Gastland. Er schleppte die ganze deutsche oder französische Küche inklusive der vertrauten Getränke mit sich. Der Gast der Gegenwart ist ehrlich interessiert am Zielland und seiner Kultur wie auch seiner Nationalküche. Man ist vorsichtig interessiert, aber auch immer noch recht distanziert durch nicht abgebaute Vorurteile. Etwa 56 Prozent der Gäste äußern Bedenken oder Ängste trotz Interesse. Projektarbeit: Process in progress Eine unserer Projektaufgaben, war die Durchführung von Umfragen. Darunter war die Frage, wie sehr sind wir als Gastgeber an dem Gast aus dem ehemaligen Ostblock interessiert. Das Interesse der Österreicher lag etwa bei etwa 56 Prozent. Das Interesse der Italiener dagegen bei etwa 86 Prozent. Kroaten hei- 6 goed-berufsschule

7 Schulprojekte Fotos: LBS Obertrum Links: Schüler/innen aus Italien, Österreich, Polen und Tschechien mit ihren Betreuer/innen beim Projektabschluss am Gaisberg in Salzburg Rechts: Erstes Projekttreffen der Betreuer/innen in Polen ßen die Gäste aus dem ehemaligen Ostblock zu 75 Prozent willkommen. Gibt es da vielleicht offenere und weniger offene Europäer? Der Gast des gerade erst begonnenen dritten Jahrtausends ist schon eine Kreation des modernen großen Europas. Als wir das Projekt gestartet haben, waren Veränderungen der Gästestruktur und der Gästeströme gerade im Anrollen. Heute sind diese Veränderungen längst vollzogene Tatsachen und wir brauchen über diese nicht nachzudenken, sondern versuchen ihnen mit Adaptionen im Angebot bzw. der Ausbildung nachzukommen. Die Zeiten sind so schnelllebig, dass kaum Zeit zur Analyse bleibt. Es geht also nicht mehr darum sich auf etwas vorzubereiten, sondern dem längst Geschehenen nachzukommen. Unsere Jugend ist dazu fähig und nur die Jugend ist dafür prädestiniert in der Welt von Morgen zu leben (im Sinne von Kalil Gibran). Projekt und Schulalltag Einen sehr bunten und sinnesstarken Part des Projektes bildete das internationale Traditionskulinarium. Lehrer und Schüler präsentierten gemeinsam ein typisches Nationalmenü und prüften es auf seine Aktualität und Attraktivität beim modernen Gast. Dieser Teil des Projektes hat jedes Mal alle Teilnehmer sehr erfreut und begeistert. Unser Chef, Direktor Dr. August Feichter, sieht die Projektarbeit als etwas Zusätzliches, Zugehöriges und Besonderes zum Schulalltag. Gleichzeitig beschwor er das Bild des über den Tellerrand Schauenden. Und es war tatsächlich etwas mehr an Arbeit und etwas mehr an Erfahrungen. Administrativer Aufwand und Organisation Wobei hatten wir Probleme während der Projektabwicklung? Für Lehrer, die am Projekt arbeiten, gibt es keine Geldmittel aus dem Sokratestopf. So ist es natürlich schwer KollegInnen für den zusätzlichen Arbeitsaufwand, den das Projekt bedeutet, zu gewinnen. Weiters gibt es keinen klaren rechtlichen Rahmen für die Schulpartnerschaft, der aus den Vorgaben des Comeniusprojektes und der Rechtslage der österreichischen Schule klar hervorgehen würde. Zusätzlich müssen bei jeder Projektaktivität, bei jedem Projektschritt mindestens vier Instanzen gefragt werden, von denen jede einzelne meistens eine jeweils eigene Meinung vertritt. Fazit: Nach Abschluss des Projektes kann man sagen: Es war schön, interessant, aber auch anstrengend. Wir freuen uns, dass es auch gut abgeschlossen werden konnte. goed-berufsschule 7

8 Fragen an die Bundesleitung Von Thomas Bäuerl, Finanzreferent der Bundesleitung 12 Eine pragmatisierte Kollegin ist Jahrgang 1955 und fragt an, was alte und neue Nebengebühren sind und wie sich diese auf ihre zukünftige Pension auswirken werden. Nebengebühren sind MDL-Vergütungen, Vergütungen für Klassenvorstände, Kustoden bzw. Werkstättenleiter. Für diese Nebengebühren sind Pensionsbeiträge zu bezahlen. Nur bei der Berechnung einer Beamtenpension werden die Nebengebühren vom Grundgehalt getrennt behandelt und in Nebengebührenwerte umgerechnet. Anlässlich der Pensionierung wird daraus die Nebengebührenzulage errechnet (max. 20 % der höchsten Beitragsgrundlage). Bei der Berechnung ist zwischen NGW, die vor bzw. nach dem erworben wurden zu unterscheiden. Alte NGW, die vor dem erworben wurden Der Geldwert im Jahr 2007 von rund 4,78 Cent je altem NGW ergibt sich aus der Formel NGW x 20,903 : 437,5 = Nebengebührenzulage. Da der Umrechnungsfaktor (20,903) an das Gehalt der Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2 gebunden ist, der Divisor (437,5) aber immer gleich bleibt, steigt mit jeder Gehaltserhöhung auch der Geldwert der alten NGW. Neue NGW, die nach dem erworben wurden NGW x 20,903 : 577,5 = Nebengebührenzulage (Stand 2007) Damit entspricht bei einem Pensionsantritt im Jahr 2007 jeder neue NGW einem Geldwert von rund 3,62 Cent. Bei einer Pensionierung in den kommenden Jahren erhöht sich der Divisor für die ab erworbenen NGW jährlich. Der Geldwert, der seit erworbenen neuen NGW sinkt somit von Jahr zu Jahr. Im Jahr 2014 hat der Divisor dann den endgültigen Wert von 700,00 erreicht, was einem aktuellen Geldwert von 2,99 Cent je neuem NGW entspräche. Pensionierungsjahr Divisor Pensionierungsjahr Divisor , , , , , , , ,0 Sollten auch Sie Antworten auf dienstrechtliche Fragen wünschen, wenden Sie sich bitte an folgende Mailadresse: andrea.seeliger@goed.at Interessante Beiträge erwünscht! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Redaktionsteam freut sich über jeden interessanten Beitrag aus den österreichischen Berufsschulen. Die Veröffentlichung der Artikel erfolgt in Absprache mit dem Vorsitzenden der Landesleitung. IMPRESSUM: ist die Zeitschrift der Bundesleitung der Gewerkschaft Berufsschule in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst. Herausgeber und Medieninhaber: GÖD Wirtschaftsbetriebe GmbH, Teinfaltstraße 7, 1010 Wien. Redaktion: Werner Brenner (Leitung), Ing. Norbert Seldte, Thomas Bäuerl, Schenkenstraße 4/5, 1010 Wien, Tel.: 01/ Konzeption und Produktion: Modern Times Media Verlagsges.m.b.H., 4020 Linz, Büro Wien: 1030 Wien, Lagergasse 6, Tel.: 01/ Druck: Niederösterreichisches Pressehaus, Druck- und Verlagsges.m.b.H., 3100 St. Pölten. DVR-Nr.: Namentlich gekennzeichnete Beiträge stellen die Meinung des Autors dar, die sich nicht mit der Meinung der Redaktion decken muss. Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe: 29. Oktober 2007 Lieber Briefträger, falls Sie diese Zeitschrift nicht zustellen können, teilen Sie uns bitte hier den Grund und gegebenenfalls die neue oder richtige Adresse mit. Name Straße Nr. PLZ Ort Telefonische Adressenberichtigung: 01/ od. 132 P.b.b., Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 3100 St. Pölten, GZ 03Z035305M

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