Erweiterungslehrstoff

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1 5 Erweiterungslehrstoff Worum geht s in diesem Kapitel? Die in diesem Kapitel dargestellten Lerneinheiten sind eine Vertiefung bzw. Ergänzung der in den bisherigen Kapiteln behandelten Lehrstoffinhalte. In diesem Kapitel lernen Sie, l wie in Bau befindliche Anlagen in der Buchführung zu behandeln sind, l wie die Verbuchung von in Zahlung gegebenen Anlagegegenständen vorzunehmen ist, l wie Entgeltzahlungen während eines Krankenstandes geregelt sind, l was man unter geringfügig Beschäftigten und freien Dienstnehmern versteht, l wann eine Aufrollung von Lohnzahlungszeiträumen vorzunehmen ist, l was unter der Abfertigung NEU und der Abfertigung ALT zu verstehen ist und l wie Valuten und Devisen abzurechnen sind. Lerneinheit 1: Vertiefende Abschlussbuchungen Lernen /2 1 Verbuchung von in Bau befindlichen Anlagen /2 2 Verbuchung von in Zahlung gegebenen Gegenständen des Anlagevermögens /4 Üben /7 Sichern /9 Wissen /10 Lerneinheit 3: Abrechnung von Valuten und Devisen Lernen /21 1 Begriffe und Grundlagen /21 2 Abrechnung von Valuten /23 3 Abrechnung von Devisen /25 Üben /28 Sichern /28 Wissen /29 Lerneinheit 2: Sonderfälle der Personalverrechnung Lernen /11 1 Entgelt während des Krankenstandes /11 2 Geringfügig Beschäftigte /14 3 Freie Dienstnehmer /14 4 Neuberechnung der Lohnsteuer durch Aufrollen der vergangenen Lohnzahlungszeiträume /15 5 Abfertigung /16 Sichern /19 Wissen /20 Zusätzliche Übungsbeispiele zum Erweiterungslehrstoff /31 Download des Kapitels 5 ID: 8644 Die Lerneinheiten des Erweiterungslehrstoffs mit den Übungsbeispielen Ü 78 bis Ü 103 stehen Ihnen unter der SbX-ID 8644 und unter als PDF-Datei zum Download zur Verfügung. Rechnungswesen HAS 2 231/1 5 Erweiterungslehrstoff

2 Lernen Üben Sichern Wissen Alle SbX-Inhalte zu dieser Lerneinheit finden Sie unter der ID: Lerneinheit 1 Vertiefende Abschlussbuchungen Die Verbuchung von in Bau befindlichen Anlagen sowie der Kauf von Anlagegegenständen mit gleichzeitigem Eintausch gebrauchter Anlagen ziehen komplexere Buchungsvorgänge nach sich und vermitteln damit über das Grundwissen hinausgehende Kenntnisse der Anlagenbewertung. Lernen 1 Verbuchung von in Bau befindlichen Anlagen Hier lernen Sie, l wann ein Konto Anlagen in Bau erforderlich ist und l was mit dem Konto Anlagen in Bau nach Fertigstellung der Anlage geschieht. Definition In Bau befindliche Anlagen Anlagen in Bau sind Anlagengegenstände, z. B. eine Lagerhalle, die zum Abschlussstichtag nicht fertiggestellt sind. Ihre Herstellung erstreckt sich über einen größeren Zeitraum, z. B. über mehrere Jahre. In der Praxis ist es üblich, Aufwendungen für nicht fertiggestellte Anlagen während des Herstellungszeitraumes auf dem Konto 0710 Anlagen in Bau auszuweisen. Dieses ist ein Vorkonto zu den eigentlichen Sachanlagenkonten der Kontengruppe 00 bis 06. Nach Fertigstellung der Anlage erfolgt die Umbuchung auf das entsprechende Sachanlagenkonto. Neues Konto 0710 Anlagen in Bau Verbuchung der Teilrechnungen Mit Teilrechnungen werden die für die Erstellung der Anlage bisher erbrachten Leistungen (z. B. für den Rohbau eines Gebäudes) in Rechnung gestellt. Verbuchung der Endabrechnung Buchungen während der Herstellung der Anlage Werden Abschlagszahlungen (Teilzahlungen) aufgrund von Teilrechnungen geleistet, so wird gebucht: 0710 Anlagen in Bau Lieferantenkonto (2800 Bank etc.) 2500 Vorsteuer Buchungen nach Fertigstellung der Anlage Nach Fertigstellung der Anlage (Endabrechnung) ergeben sich folgende Buchungen: Endabrechnung (Restbetrag): 0710 Anlagen in Bau Lieferantenkonto (2800 Bank etc.) 2500 Vorsteuer Umbuchung des Kontos 0710 Anlagen in Bau auf das entsprechende Anlagenkonto: Umbuchung der Gesamtherstellungskosten Abschreibung ab Inbetriebnahme 0... Anlagenkonto / 0710 Anlagen in Bau Gemäß dem Umsatzsteuergesetz sind Anzahlungen (Abschlagszahlungen, Teilzahlungen) im Allgemeinen umsatzsteuerpflichtig. Der Leistungsempfänger ist zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn eine vorsteuergerechte Rechnung vorliegt und die Zahlung geleistet wurde. Mit der Vornahme der planmäßigen Abschreibung darf erst mit dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme begonnen werden. 231/2 Rechnungswesen HAS 2

3 Lerneinheit 1: Vertiefende Abschlussbuchungen Lehrbeispiel 0710 Anlagen in Bau , , , , L 28: Verbuchung von in Bau befindlichen Anlagen Die Textilfabrik K. Schramm GmbH, Telfs, errichtet in den Jahren 2007 und 2008 ein Betriebsgebäude (Produktionshalle). Im Jahre 2007 wird der Rohbau fertiggestellt, wofür an den Baumeister Ing. K. Zeiler GmbH (33998) aufgrund von zwei Teilrechnungen Teilzahlungen geleistet werden, und zwar: B 95 Überweisung , , USt = , P 132 Überweisung , , USt = , Am 16. Juni 2008 wird das fertige Gebäude dem Bauherrn übergeben und in Nutzung genommen E 1260 Endabrechnung des Baumeisters: Gesamtherstellungskosten ,00 Teilzahlungen , , % Umsatzsteuer ,00 Restbetrag , B 110 Ausgleich des Restbetrages durch Banküberweisung Aufgabe: Aufstellung der erforderlichen Buchungsanweisungen für 2007 und 2008 Abschreibung des Gebäudes, 3 % p. a. direkt Lösung: Anlagen in Bau , 2800 Bank , 2500 Vorsteuer , Anlagen in Bau , 2810 PSK , 2500 Vorsteuer , Anlagen in Bau , Ing. K. Zeiler GmbH , 2500 Vorsteuer , 0300 Gebäude / 0710 Anlagen in Bau , Ing. K. Zeiler GmbH / 2800 Bank , % Abschreibung von , = , 7010 Abschreibungen von Sachanlagen / 0300 Gebäude , Übungsbeispiel Weiteres Übungsbeispiele auf Seite 231/7 Ü 78: Verbuchung von in Bau befindlichen Anlagen Die Firma K. Bauer GmbH, Autohandel und -reparatur, Lienz, beginnt im Jahre 2007 mit dem Bau einer modernen Reparaturhalle. Im Jahre 2007 werden aufgrund von Teilrechnungen, die dem jeweiligen Baufortschritt entsprechen, folgende Abschlagszahlungen an den Baumeister P. Bruck OG (33998) geleistet: , , USt = , am 17. August (P 52) und am 21. Dezember , , USt = , (P 104). Im Jahre 2008 wird die Halle weitergebaut und fertiggestellt. Eine weitere Abschlagszahlung (für die 3. Teilrechnung) wird am 23. Juni 2008 in Höhe von , , USt = = , (P 103) geleistet. Am 19. Sep wird die Reparaturhalle übernommen und in Verwendung genommen. Die Endabrechnung wird am 29. Sep durch den Baumeister gelegt. Der entsprechende Auszug davon zeigt folgendes Bild (E 2160): Reparaturhalle laut Plan E ,00 Teilrechnungen: 17. Aug E , Dez E , Juni 2008 E ,00 E ,00 E , % USt E ,00 Restbetrag E ,00 Der Ausgleich des Restbetrages erfolgt am 17. Okt durch Banküberweisung (B 171). Aufgabe: Aufstellung der erforderlichen Buchungsanweisungen für 2007 und Die Halle wird mit 3 % p. a. direkt abgeschrieben. Rechnungswesen HAS 2 231/3 5 Erweiterungslehrstoff

4 Lernen Üben Sichern Wissen 2 Verbuchung von in Zahlung gegebenen Gegenständen des Anlagevermögens Hier lernen Sie, l welche Buchungen sich ergeben, wenn beim Kauf einer neuen Anlage eine alte Anlage in Zahlung gegeben wird und l wie die Verbuchung von in Zahlung gegebenen Anlagen bei einem Zug um Zug - Geschäft vorzunehmen ist. Definition In Zahlung gegebene Anlagegegenstände Bei Anschaffung eines neuen Anlagegegenstandes nimmt häufig die Lieferfirma den alten Anlagegegenstand gegen einen angemessenen Betrag in Zahlung. Der Käufer zahlt dann nur die Differenz zwischen dem Anschaffungswert der neuen Anlage und der Gutschrift für die eingetauschte alte Anlage. Einbuchung des neuen Anlagegegenstandes mit dem vollen Anschaffungswert: Verbuchung des neuen Anlagegegenstandes Verbuchung des Erlöses des in Zahlung gegebenen Anlagegegenstandes Verbuchung der Zahlung des Restbetrages 0... Anlagenkonto Lieferantenkonto 2500 Vorsteuer Der Wert, mit dem die Lieferfirma den alten Anlagegegenstand in Zahlung nimmt, stellt den Erlös aus dem Anlagentausch dar und vermindert die Verbindlichkeit bzw. den zu zahlenden Betrag gegenüber dem Lieferanten. Meist wird dafür von der Lieferfirma eine von der Rechnung getrennte Gutschrift erstellt. Verbuchung des Erlöses für den in Zahlung gegebenen alten Anlagegegenstand: Lieferantenkonto 4600 Erlöse aus dem Abgang von Anlagen 20 % 3500 Umsatzsteuer Bei Ausgleich des Restbetrages an die Lieferfirma bucht der Käufer Lieferantenkonto / 2800 Bank (2700 Kassa etc.) Erfolgt das Geschäft Zug um Zug, d. h. sofortige Hingabe der alten Anlage bei Erhalt der neuen Anlage, so kann folgender zusammengesetzter Buchungssatz gebildet werden: Verbuchung bei einem Zug um Zug -Geschäft 0... Anlagenkonto 4600 Erlöse aus dem Abgang von Anlagen 20 % 2500 Vorsteuer 3500 Umsatzsteuer Lieferantenkonto (2800 Bank, 2700 Kassa etc.) Die Ausbuchung des alten Anlagegegenstandes erfolgt in gleicher Weise wie bei einem Anlagenverkauf. Lehrbeispiel L 29: Verbuchung einer in Zahlung gegebenen Anlage Das Bauunternehmen Gerhild Katzenberger GmbH, Völkermarkt, schließt mit der Renault Aichlseder Autohof Handels- und Service-GmbH (33991), Klagenfurt, einen Kaufvertrag über die Lieferung eines Tranporters Renault MASTER L3H1, zum Kaufpreis von E , (inkl. 20 % USt) ab. Die Übernahme eines alten Lkw wird vereinbart; Liefertermin Anfang März Frau Gerhild Katzenberger übernimmt den neuen Lkw und übergibt den alten Lkw. Rechnung und Gutschrift der Renault Aichlseder Autohof Handels- und Service- GmbH (siehe nächste Seite) Bankausgang E , ; Überweisung des restlichen Kaufpreises an die Renault Aichlseder Autohof Handels- und Service-GmbH Daten des alten Lkw, laut Anlagendatei: AW E ,, Buchwert am 1. Jan. des Abschlussjahres E 6.900, ; Abschreibung 20 % p. a. direkt Neuer Lkw: Nutzungsdauer 5 Jahre 231/4 Rechnungswesen HAS 2

5 Lerneinheit 1: Vertiefende Abschlussbuchungen Alexander Krassnitzer RECHNUNG NEU-FZG Firma Gerhild Katzenberger GmbH Griffner Straße B 3 1 A Völkermarkt UID-Nr.: ATU / R. Master L3H1 DK FG VF1HDC1K B Wir verrechnen Ihnen für ein Neufahrzeug Marke : Renault Type : MASTER L3H1 FG DK 2,5dCi 120PS 3,5t. Lackierung : WEISS Polsterung : D2 KFZ-Brief-Nummer : Schlüsselnummer 1 : RMPSRP64 Motornummer : C Radiocode : 9811 OPTIONEN: EPAKET PAKET COOL&SOUND PRITSCHE KOPFSTÜTZEN HINTEN Rechnungswesen HAS 2 231/5 vereinbarungsgemäß ,00 2 MWSt von ,00 20,0% 4.200,00 2 Endbetrag EUR ,00 ============ Zahlung durch Banküberweisung Fällig bis: Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Wir wünschen Ihnen gute Fahrt! Bei Überweisung folgenden Code angeben Lall Alexander Krassnitzer GUTSCHRIFT Firma Gerhild Katzenberger GmbH Griffner Straße B 3 1 A Völkermarkt UID-Nr.: ATU R. Trafic L2H2 2,0 VF1FLBAD66Y Y Wir schreiben Ihnen für Ihr Gebrauchtfahrzeug Marke : Renault Type : R. Trafic L2H2 Kasten 2,0 16V 120PS 2,9t Lackierung : PANORAMA-BLAU Polsterung : POSTERUNG STOFF D1 Hubraum : KFZ-Brief-Nummer : Schlüsselnummer 1 : NMNPSP72 Motornummer : C Leistung in KW : 87 vereinbarungsgemäß gut 4.500,00 2 MWSt von 4.500,00 20,0% 900,00 2 Endbetrag EUR 5.400,00 ============ Dieser Betrag wurde Ihnen heute gutgeschrieben. Ende des Beleges Ende des Beleges 5 Erweiterungslehrstoff

6 Lernen Üben Sichern Wissen Verbuchung des neuen Anlagegegenstandes Verbuchung des Erlöses des in Zahlung gegebenen Anlagegegenstandes Verbuchung der Zahlung des Restbetrages Verbuchung der Abschreibung Ausbuchung des Buchwertes Verbuchung der Abschreibung der neuen Anlage Aufgabe: Aufstellung der sich ergebenden Buchungen vom Standpunkt der Firma Gerhild Katzenberger GmbH, und zwar für den Anlagenkauf, für die Gutschrift des alten Lkw, für die Überweisung des restlichen Kaufpreises, für die Abschreibung und Ausbuchung des alten Lkw und für die Abschreibung des neuen Lkw per 31. Dez Lösung: Verbuchung der Eingangsrechnung (E 284): 0640 Lkw , Renault Aichlseder GmbH , 2500 Vorsteuer 4.200, Verbuchung der Gutschrift (S 64): Renault Aichlseder 4600 Erlöse aus dem Abgang GmbH 5.400, von Anlagen 20 % 4.500, 3500 Umsatzsteuer 900, Anmerkung: Die angegebenen Buchungssätze können auch zu nachstehendem Buchungssatz zusammengefasst werden: 0640 Lkw , 4600 Erlöse a. d. Abgang von Anlagen 20 % 4.500, 2500 Vorsteuer 4.200, 3500 Umsatzsteuer 900, Renault Aichlseder GmbH , Renault Aichlseder GmbH / 2800 Bank , Ausbuchung des alten Lkw: Anschaffungswert , bisherige Abschreibung , Buchwert am 1. Jan , 20 % Abschreibung für 1 2 Jahr 2.300, Buchwert am 12. März , 7010 Abschreibungen von Sachanlagen / 0640 Lkw 2.300, 7820 Buchwert abgegangener Anlagen / 0640 Lkw 4.600, Abschreibung des neuen Lkw: 20 % Abschreibung von , = 4.200, 7010 Abschreibungen von Sachanlagen / 0640 Lkw 4.200, Übungsbeispiel Ü 79: Verbuchung einer in Zahlung gegebenen Anlage Die Firma Klara Macht OG, Wien, bestellt am 26. Februar 20.. bei der Firma Müller Bürotechnik GmbH, Wien (Konto Nr ), einen Office Colour Printer, Modell Canon, Type IR 6870Ci. Der alte Kopierer wird in Zahlung genommen. Die neue Büromaschine wird am 12. März 20.. geliefert und das alte Modell übergeben. Am 17. März erhält die Firma Klara Macht OG die auf der Seite 231/7 abgebildete Rechnung: Aufgabe: a) Erstellen Sie die Buchungsanweisungen für diesen Beleg. b) Stellen Sie die Buchungen für die Aussonderung der alten Anlage und für die Abschreibung der neuen Anlage per 31. Dezember 20.. auf. (Alte Anlage: AW 3.920,, BW am 1. Jan ,, Nutzungsdauer für beide Anlagen 5 Jahre, direkte Abschreibung) 231/6 Rechnungswesen HAS 2

7 Lerneinheit 1: Vertiefende Abschlussbuchungen Canon Kopierer Telefax Laserdrucker Büromaterial EDV-Zubehör HP Hewlett Packard Gebietsvertretung MÜLLER Bürotechnik GmbH A 1160 Wien, Wiesberggasse 4 Tel.: , Fax: mueller.edv@aon.at UID: ATU , ARA-LNr.: Firmenbuch: HG Wien, FN t DVR: RECHNUNG Nr Weitere Übungsbeispiele nachfolgend im Schritt Üben Üben Buchungstrainer zur Lerneinheit ID: 8658 erledigt 4 Ü 78 Ü 79 Ü 80 Ü 81 Ü 82 Ü 83 Ü 80: Verbuchung von in Bau befindlichen Anlagen Die Memoplast-Kunststoffbearbeitungs-GmbH, Horn, errichtet ein neues Geschäftsgebäude. Mit dem Bau wird Mitte des Jahres 2007 begonnen. Eine Teilfaktura (Rechnungsdatum 15. Nov. 2007) des Baumeisters K. Müller & Sohn OG (33997), der als Generalunternehmer das Gebäude errichtet, in Höhe von , , USt = , wird am 28. November 2007 (P 127) ausgeglichen. Im Jahre 2008 wird das Geschäftsgebäude fertiggestellt und am 2. Oktober der Memoplast- Kunststoffbearbeitungs-GmbH übergeben und in Betrieb genommen. Der Auszug der Endabrechnung (E 1314) mit Datum 20. Oktober 2008 zeigt folgendes Bild: Geschäftsgebäude laut Plan ,00 Teilrechnung vom 15. Nov , , % USt ,00 Restbetrag ,00 Rechnungswesen HAS 2 231/7 5 Erweiterungslehrstoff

8 Lernen Üben Sichern Wissen Am 24. Oktober 2008 erfolgt eine weitere Zahlung in Höhe von , (B 179), der Rest bleibt offen. Nutzungsdauer 40 Jahre, direkte Abschreibung Aufgabe: Darstellung der erforderlichen Buchungen in den Jahren 2007 und 2008 Ü 81: Verbuchung von in Bau befindlichen Anlagen Die Firma Christina Zangl OG, Graz, lässt vom Baumeister Ing. Karl Sommer e. U. (33990) eine Lagerhalle aufstellen. Während der Bauphase werden für Teilrechnungen, die dem jeweiligen Baufortschritt entsprechen, folgende Abschlagszahlungen geleistet: B 45 Überweisung der ersten Teilrechnung über , , USt = , P 77 Ausgleich der zweiten Teilrechnung über , , USt = = , Am 18. Juni 2008 wurde vom Baumeister Ing. Karl Sommer e. U. die neu gebaute Lagerhalle übernommen und in Verwendung genommen. Die Endabrechnung zeigt folgendes Bild: Lagerhalle laut Plan ,00 Teilzahlungen , , % USt ,00 Restbetrag ,00 Die Endabrechnung wurde noch nicht ausgeglichen. Nutzungsdauer der Lagerhalle Jahre (= 3 % p. a.). Abschreibung des am 1. Jan. vorhandenen Gebäudes , Aufgabe: Aufstellung der erforderlichen Buchungsanweisungen für 2007 und 2008 bei direkter Abschreibung Ü 82: Verbuchung einer in Zahlung gegebenen Anlage Auszug aus der Saldenbilanz des Vorjahres der Firma Mag. Carmen Perchtaler KG, Bludenz, per 1. Jänner 20.. : Konto- Nr. Kontobezeichnung 0640 Lkw ,00 Soll Saldenbilanz Haben S 48 Anschaffung eines City-Transporters, Ford Connect TDCi, um , , USt = ,. Der Autohändler nimmt den alten Transporter, Fiat Ducato, mit 1.440, ( 1.200, + 240, USt) in Zahlung. Der Restbetrag wird mit der Firmen-Bankomatkarte bezahlt Ausbuchung des alten Transporters: AW 9.200,, Nutzungsdauer 5 Jahre, bis 1. Jan. des Jahres 7.360, abgeschrieben. Abschreibung des neuen City-Transporters, Nutzungsdauer 5 Jahre Abschreibung der übrigen Fahrzeuge laut Anlagendatei , Aufgabe: Es sind die Buchungsanweisungen für 20.. bei direkter Abschreibung aufzustellen. Ü 83: Verbuchung einer in Zahlung gegebenen Anlage E 321 Kauf und sofortige Inbetriebnahme eines Elektrostaplers Still R20-18 durch die Kathrin Huss GmbH, Eisenstadt. Der bisher im Einsatz befindliche Dieselgabelstapler Linde H16D wurde von der Heinrichs Flurförderungsgeräte GmbH (33190) in Zahlung genommen. Die Rechnung der Heinrichs Flurförderungsgeräte GmbH zeigt folgendes Bild: Stapler werden zum Transport verschiedener Materialien, z. B. in Baumärkten, verwendet. Zum Schutz der Beschäftigten und der Umwelt werden vermehrt Elektrostapler eingesetzt. Elektrostapler Still R20-18, fabriksneu E 6.500, % Umsatzsteuer E 1.300,00 E 7.800,00 In Zahlung gegebener Dieselstapler Linde H16D E 2.000, % Umsatzsteuer E 400,00 E 2.400,00 E 5.400,00 231/8 Rechnungswesen HAS 2

9 Lerneinheit 1: Vertiefende Abschlussbuchungen Nutzungsdauer der Stapler jeweils 8 Jahre; direkte Abschreibung; Anschaffungswert des Dieselstaplers ,, Abschreibung bis zum 1. Jan. d. J. 6 Jahre; Abschreibung weiterer Maschinen laut Anlagendatei , Aufgabe: a) Verbuchung der Eingangsrechnung E 321 b) Erstellung der Buchungen per 31. Dez Sichern Anlagen in Bau Verbuchung von in Bau befindlichen Anlagen 1. Während der Herstellung der Anlage 2. Nach Fertig- stellung der Anlage In Zahlung gegebene Gegenstände des Anlagevermögens Verbuchung 1. Einbuchung des Anlagegegenstandes 2. Verbuchung des Erlöses 3. Ausgleich des Restbetrages Zusammenfassung von 1. und 2. Anlagen in Bau sind Anlagegegenstände, die zum Abschlussstichtag nicht fertiggestellt sind. Ihre Herstellung erstreckt sich über einen größeren Zeitraum, z. B. über mehrere Jahre. Verbuchung von Abschlagszahlungen 0710 Anlagen in Bau Lieferantenkonto (2800 Bank etc.) 2500 Vorsteuer Verbuchung der Endabrechnung (Restbetrag) 0710 Anlagen in Bau Lieferantenkonto (2800 Bank etc.) 2500 Vorsteuer Umbuchung auf das Anlagenkonto 0... Anlagenkonto / 0710 Anlagen in Bau Bei Anschaffung eines neuen Anlagegegenstandes nimmt häufig die Lieferfirma den alten Anlagegegenstand gegen einen angemessenen Betrag in Zahlung. Der Käufer zahlt dann nur die Differenz zwischen dem Anschaffungswert der neuen Anlage und der Gutschrift für die eingetauschte alte Anlage Anlagenkonto Lieferantenkonto 2500 Vorsteuer Lieferantenkonto 4600 Erlöse aus dem Abgang von Anlagen 20 % 3500 Umsatzsteuer Lieferantenkonto / 2800 Bank (2700 Kassa etc.) 0... Anlagenkonto 4600 Erlöse aus dem Abgang von Anlagen 20 % 2500 Vorsteuer 3500 Umsatzsteuer Lieferantenkonto (2800 Bank, 2700 Kassa etc.) SbX Zusätzlich zu dieser Zusammenfassung finden Sie im SbX-Angebot eine Audio-Wiederholung mit Audio-Player und mp3-download sowie eine Bildschirmpräsentation. ID: 8686 Rechnungswesen HAS 2 231/9 5 Erweiterungslehrstoff

10 Lernen Üben Sichern Wissen Wissen Wiederholungsfragen 1. Auf welchem Konto der Klasse 0 werden Abschlagszahlungen für ein in Bau befindliches Gebäude erfasst? 2. Erklären Sie den Buchungssatz: 0300 Gebäude an 0710 Anlagen in Bau. 3. Wie lauten die Buchungssätze, wenn bei Anschaffung eines neuen Anlagegegenstandes die alte Anlage in Zahlung gegeben und der Restbetrag mit Banküberweisung ausgeglichen wird? 4. Sie kaufen einen neuen Klein-Lkw und geben Zug um Zug einen alten Lkw in Zahlung. Den Restbetrag zahlen Sie mit der Firmen-Bankomatkarte. Wie lautet der Buchungssatz für dieses Zug um Zug -Geschäft? 231/10 Rechnungswesen HAS 2

11 Lerneinheit 2: Sonderfälle der Personalverrechnung ersonalverrechnung Alle SbX-Inhalte zu dieser Lerneinheit finden Sie unter der ID: Lerneinheit 2 Sonderfälle der Personalverrechnung In dieser Lerneinheit werden in Ergänzung zum Kapitel 3 Personalverrechnung besondere Fälle der Personalverrechnung behandelt. Lernen 1 Entgelt während des Krankenstandes Hier lernen Sie, l was man unter Krankenentgelt und Krankengeld versteht, l wie lange das Krankenentgelt im Falle einer Dienstverhinderung weiterbezahlt wird, l wie das Krankengeld berechnet und für welchen Zeitraum es bezahlt wird, l von wem der Arbeitnehmer das Krankengeld bekommt und l wie die abgabenrechtliche Behandlung von Krankenentgelt und Krankengeld erfolgt. Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts Kollektivverträge, Betriebsvereinbarungen und Einzelverträge können weiters einen Zuschuss des Dienstgebers zum Krankengeld Krankengeldzuschuss vorsehen. Der Dienstnehmer behält den Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts bei l einer Krankheit oder einem Freizeitunfall, l einem Betriebs- bzw. Arbeitsunfall und l einer Berufskrankheit. Liegen solche Dienstverhinderungsgründe vor, erhält der Dienstnehmer für eine bestimmte Zeit l vom Dienstgeber das Krankenentgelt und/oder l von der zuständigen Gebietskrankenkasse das Krankengeld. Krankenentgelt Dienstnehmer (Angestellte und Arbeiter) behalten für eine bestimmte Zeit ihren Anspruch auf Weiterzahlung der Bezüge, wenn sie l die Dienstverhinderung nicht vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt haben und l dem Dienstgeber die Dienstverhinderung ohne Verzug bekanntgegeben und auf dessen Verlangen eine kassenärztliche Bestätigung über Beginn, voraussichtliche Dauer und Ursache, vorlegt haben. Anspruchstabelle für Angestellte Für Angestellte sind nach den Bestimmungen des Angestelltengesetzes die Bezüge gemäß folgender Tabelle weiterzuzahlen: Dauer des Dienstverhältnisses Anspruch auf volles Entgelt Anspruch auf halbes Entgelt insgesamt weniger als 5 Jahre 6 Wochen 4 Wochen 10 Wochen mindestens 5 Jahre 8 Wochen 4 Wochen 12 Wochen mindestens 15 Jahre 10 Wochen 4 Wochen 14 Wochen mindestens 25 Jahre 12 Wochen 4 Wochen 16 Wochen Rechnungswesen HAS 2 231/11 5 Erweiterungslehrstoff

12 Lernen Üben Sichern Wissen Das regelmäßige Entgelt entspricht dem Entgelt, das dem Angestellten gebührt hätte, wenn keine Dienstverhinderung eingetreten wäre. Tritt nach Ablauf einer Frist von 6 Monaten, gerechnet vom Dienstantritt nach der ersten Erkrankung, eine neuerliche Erkrankung ein, dann beginnen die oben angeführten Fristen wieder von vorne zu laufen. Tritt jedoch innerhalb eines halben Jahres wieder eine Verhinderung ein, so wird zunächst das durch die erste Erkrankung noch nicht ausgeschöpfte Krankenentgelt bezahlt. Die restliche Zeit der Erkrankung hat der Angestellte Anspruch auf die Hälfte des ihm nach obiger Tabelle gebührenden Entgeltes. Der Gesamtanspruch für die zweite Erkrankung ist durch die Höchstentgeltdauer (die neu zu laufen beginnt) beschränkt. Grundlage für die Berechnung des Krankenentgeltes ist das regelmäßige Entgelt vor dem Krankenstand. Beispiel Ein Angestellter mit 17-jähriger Dienstzeit ist 6 Wochen, d. s. 42 Kalendertage (KT), krank; nach 5 Monaten erkrankt er wieder für 16 Wochen (112 KT). Grundanspruch: 10 Wochen (70 KT) volles und 4 (28 KT) Wochen halbes Entgelt 1. Krankenstand: 6 Wochen (42 KT) volles Entgelt 2. Krankenstand: 4 Wochen (28 KT) volles Entgelt (Rest vom 1. Krankenstand) 4 Wochen (28 KT) halbes Entgelt (Rest vom 1. Krankenstand) 6 Wochen (42 KT) halbes Entgelt 14 Wochen (98 KT) Höchstentgeltdauer 2 Wochen (14 KT) kein Entgelt Anspruchstabelle für Arbeiter Abgabenrechtliche Behandlung Die Bestimmungen über die Entgeltansprüche von Arbeitern im Krankheitsfall sind im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) enthalten. Es besteht Anspruch auf Weiterzahlung des Entgeltes gemäß folgender Tabelle: Dauer des Arbeitsverhältnisses Anspruch bei Krankheit oder Unglücksfall pro Arbeitsjahr auf volles Entgelt halbes Entgelt Anspruch pro Arbeitsunfall oder Berufskrankheit auf volles Entgelt weniger als 5 Jahre 6 Wochen 4 Wochen 8 Wochen mindestens 5 Jahre 8 Wochen 4 Wochen 8 Wochen mindestens 15 Jahre 10 Wochen 4 Wochen 10 Wochen mindestens 25 Jahre 12 Wochen 4 Wochen 10 Wochen Bei wiederholter Arbeitsverhinderung durch Krankheit (Unglücksfall) innerhalb eines Arbeitsjahres (nicht sechs Monate!) besteht ein Anspruch auf Krankenentgelt nur insoweit, als die vorgenannte Anspruchsdauer noch nicht erschöpft ist. Im Falle eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit steht dem Arbeiter die Fortzahlung des Entgeltes pro Unfall bzw. Krankheit (d. h. ohne Rücksicht auf andere Zeiten der Dienstverhinderung) für die Dauer von 8 Wochen bzw. 10 Wochen (bei mindestens 15-jährigem Dienstverhältnis) zu. Die Höhe des fortzuzahlenden Entgeltes richtet sich nach dem regelmäßigen Entgelt, das dem Arbeiter gebührt hätte, wenn keine Arbeitsverhinderung eingetreten wäre. Die abgabenrechtliche Behandlung des Krankenentgeltes ist wie folgt geregelt: l Sozialversicherung: Das Krankenentgelt ist in der Regel beitragspflichtig. Beträgt das Krankenentgelt jedoch weniger als 50 % des vollen Entgeltes, so tritt Beitragsfreiheit ein, sofern gleichzeitig Anspruch auf Krankengeld besteht. l Lohnsteuer: Das Krankenentgelt ist als laufender Bezug lohnsteuerpflichtig. Anspruch auf Krankengeld Krankengeld Anspruch auf Krankengeld besteht laut ASVG ab dem vierten Tag der Dienstverhinderung für die Dauer von 26 bzw. 52 Wochen (bei einer Vorversicherungszeit). Unter bestimmten Voraussetzungen wird durch 78 Wochen Krankengeld bezahlt. 231/12 Rechnungswesen HAS 2

13 Lerneinheit 2: Sonderfälle der Personalverrechnung ersonalverrechnung Arbeits- und Entgeltbestätigung Das Krankengeld ruht, solange der Dienstnehmer Anspruch auf Fortzahlung von mehr als 50 % der vollen Bezüge hat. Bei einem Anspruch von 50 % ruht das Krankengeld zur Hälfte, darunter kommt es voll zur Auszahlung. Das tägliche Krankengeld beträgt 50 % bis 60 % der täglichen Beitragsgrundlage des Dienstnehmers zur Krankenversicherung. Das Krankengeld wird von der Gebietskrankenkasse direkt an den Dienstnehmer ausbezahlt. Voraussetzung für die Auszahlung des Krankengeldes ist neben der Krankmeldung durch den Arzt die Vorlage einer Arbeits- und Entgeltbestätigung per DFÜ, mittels FAX oder auf dem Postweg. Beispiel Abgabenrechtliche Behandlung Die abgabenrechtliche Behandlung des Krankengeldes ist wie folgt geregelt: l Sozialversicherung: Das Krankengeld ist beitragsfrei. l Lohnsteuer: Die Lohnsteuer beträgt 22 %, soweit das Krankengeld den Freibetrag von E 20, pro Tag bzw. E 600, pro Monat übersteigt. Die endgültige Versteuerung erfolgt im Rahmen der Pflichtveranlagung. Rechnungswesen HAS 2 231/13 5 Erweiterungslehrstoff

14 Lernen Üben Sichern Wissen Aufzeichnungen Aufzeichnungen über die Krankenstände Aufgrund der Ansprüche der Dienstnehmer während des Krankenstandes muss der Dienst geber Aufzeichnungen, z. B. mit dem eingesetzten Lohnprogramm, über die Krankheitstage führen. 2 Geringfügig Beschäftigte Hier lernen Sie, l wann eine geringfügige Beschäftigung vorliegt und l wie geringfügig Beschäftigte abgabenrechtlich zu behandeln sind. Definition Geringfügig Beschäftigte Unfallversicherungspflicht Beispiel Voll versicherungspflicht Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das Beschäftigungsverhältnis l für eine kürzere Zeit als einen Kalendermonat vereinbart wird und für einen Arbeitstag im Durchschnitt ein Entgelt von höchstens E 26,20, insgesamt jedoch höchstens E 341,16 gebührt oder l für mindestens einen Kalendermonat oder auf unbestimmte Zeit vereinbart wird und im Kalendermonat kein höheres Entgelt als E 341,16 gebührt. Geringfügig beschäftigte Dienstnehmer unterliegen nur der Unfallversicherung (UV 1,4 % der Beitragsgrundlage inkl. eventueller Sonderzahlungen). Der Beitrag ist vom Dienstgeber zu entrichten. Sie sind bei der zuständigen Krankenkasse anzumelden. Beitragsgrundlage ist die monatliche Lohnsumme, Beitragszeitraum ist immer das Kalenderjahr, sodass diese Beiträge erst mit Ablauf des Kalenderjahres fällig sind und bis zum 15. Jänner des folgenden Kalenderjahres bei der Krankenkasse eingelangt sein müssen. Für geringfügig beschäftigte Dienstnehmer ist vom Dienstgeber kein E-Card-Service-Entgelt einzuheben, weil kein Krankenversicherungsschutz besteht. Eine Bedienerin arbeitet in einem privaten Haushalt regelmäßig 8 Stunden pro Woche und erhält E 9,50/Stunde. Aufgabe: Liegt eine geringfügige Beschäftigung vor? Lösung: 9,50 8 4,33 Wochen = 329,08/Monat; unter 341,16, daher geringfügige Beschäftigung. Es muss noch geprüft werden, ob Lohnsteuer abzuführen ist. Dies ist im obigen Beispiel nicht der Fall. Übersteigt bei einem Dienstnehmer die Summe der Entgelte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit (z. B. bei mehreren geringfügigen Beschäftigungen) den Betrag von E 341,16, so besteht Vollversicherungspflicht. Die Dienstnehmerbeiträge zur Krankenversicherung (KV) und Pensionsversicherung (PV) (nicht Arbeitslosenversicherung [AV]!) werden dem Dienstnehmer einmal jährlich im folgenden Kalenderjahr vorgeschrieben. 3 Freie Dienstnehmer Hier lernen Sie, l durch welche Merkmale ein freies Dienstverhältnis gekennzeichnet ist und l wie freie Dienstnehmer abgabenrechtlich zu behandeln sind. Definition Freie Dienstnehmer Freie Dienstnehmer sind Personen, die sich aufgrund freier Dienstverträge auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zur Erbringung von Dienstleistungen für einen Dienstgeber verpflichten und l aus dieser Tätigkeit ein Entgelt beziehen, l die Dienstleistungen im Wesentlichen persönlich erbringen und l über keine wesentlichen eigenen Betriebsmittel verfügen, sofern sie aufgrund dieser Tätigkeit nicht bereits anderweitig versichert sind. Sie unterliegen keinen kollektivvertraglichen und im Allgemeinen keinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen. 231/14 Rechnungswesen HAS 2

15 Lerneinheit 2: Sonderfälle der Personalverrechnung ersonalverrechnung Im Gegensatz zum echten Dienstnehmer, der seine Beschäftigung in einem Verhältnis persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegen Entgelt ausübt und lohnsteuerpflichtig ist, begründet ein freies Dienstverhältnis keine persönliche Abhängigkeit und keine Weisungsbindung im Arbeitsablauf. Der freie Dienstnehmer kann die Arbeitszeit und den Arbeitsort selbst bestimmen und sich auch vertreten lassen. Er schuldet nicht eine einzelne Leistung (ein Werk), sondern bestimmte Dienste (ein Wirken) für eine befristete oder unbestimmte Dauer. Die freien Dienstnehmer sind mit Beginn ihrer Tätigkeit bei der Krankenkasse anzumelden. Die Pflichtversicherung endet mit dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses bzw. mit dem Ende des Entgeltanspruches. Abgabenrechtliche Behandlung l Sozialversicherung: l Einkommensteuer: Wird die tägliche bzw. monatliche Geringfügigkeitsgrenze nicht überschritten, so wird eine geringfügige Beschäftigung als freier Dienstnehmer begründet und es entsteht nur eine Teilversicherung in der Unfallversicherung (UV). Wird die Geringfügigkeitsgrenze von E 26,20 bzw. E 341,16 überschritten, dann ist Vollversicherungspflicht (KV, PV und UV, nicht jedoch AV) bis zur Höchstbeitragsgrundlage gegeben. Der Dienstnehmeranteil beträgt 13,85 %, der Dienstgeberanteil 17,45 % (zusammen 31,30 %) der Beitragsgrundlage. Die Einkünfte unterliegen beim freien Dienstnehmer im Allgemeinen der Einkommensteuer (und gegebenenfalls der Umsatzsteuer). l Dienstgeberabgaben: Die den freien Dienstnehmern gezahlten Entgelte unterliegen nicht dem DB, dem DZ, der Kommunalsteuer und nicht der Wiener Dienstgeberabgabe. Beispiel Ein freier Dienstnehmer erhält im März ein Honorar von E 2.150,. Aufgabe: Berechnung des Auszahlungsbetrages Lösung: Honorar (= Entgelt gem. ASVG) E 2.150, SV: 2.150, 13,85 % E 297,78 E 1.852,22 Der DG-Anteil dafür beträgt 17,45 % von E 2.150,, d. s. E 375,18. 4 Neuberechnung der Lohnsteuer durch Aufrollen der vergangenen Lohnzahlungszeiträume Hier lernen Sie, l wozu das Aufrollen von Bezügen dient und l wann der Dienstgeber bei der Aufrollung auch entrichtete Gewerkschaftsbeiträge und Kirchenbeiträge berücksichten kann. Hat der Arbeitnehmer Krankengeld bezogen, ist eine Neuberechnung der Lohnsteuer nicht zulässig. Der Arbeitgeber kann im laufenden Kalenderjahr von den zum laufenden Tarif zu versteuernden Bezügen durch Aufrollen der vergangenen Lohnzahlungszeiträume die Lohnsteuer neu berechnen. Umfasst die Aufrollung Bezüge des Monats Dezember, können dabei vom Arbeitnehmer entrichtete Gewerkschaftsbeiträge und Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften berücksichtigt werden, wenn l der Arbeitnehmer im Kalenderjahr ständig von diesem Arbeitgeber Arbeitslohn erhalten hat, l der Arbeitgeber keine Freibeträge aufgrund einer Mitteilung zur Vorlage beim Arbeitgeber berücksichtigt hat und l dem Arbeitgeber die entsprechenden Belege vorgelegt werden. Rechnungswesen HAS 2 231/15 5 Erweiterungslehrstoff

16 Lernen Üben Sichern Wissen Der Arbeitgeber kann bei Arbeitnehmern, die im Kalenderjahr ständig von diesem Arbeitgeber Arbeitslohn erhalten haben, in dem Monat, in dem der letzte sonstige Bezug für das Kalenderjahr ausgezahlt wird, die Lohnsteuer für die im Kalenderjahr innerhalb des Jahressechstels zugeflossenen sonstigen Bezüge gemäß 67 Abs. 1 und 2 EStG (das sind z. B. die UB und die WR) neu berechnen. Übersteigen diese sonstigen Bezüge die Freigrenze von E 2.000,, beträgt die Steuer 6 % des E 620, übersteigenden Betrages. Die Steuer beträgt jedoch höchstens 30 % des E 2.000, übersteigenden Betrages (= Einschleifregelung). Beispiel Angestellter; ohne AV(E)AB; Pendlerpauschale E 520,50/Monat; Bruttobezüge 2007 inkl. Dezembergehalt E ,, davon steuerfreie Überstundenzuschläge E 137,50, sonstige Bezüge gemäß 67 Abs. 1 EStG E 3.176, ; einbehaltene SV-Beiträge inkl. Dez. (einschließlich KU, WF und E-Card-Service-Entgelt) E 4.069,15, davon SV-Beiträge Sonderzahlungen E 539,92; Lohnsteuer Jan. bis Dez. E 1.768,22, davon E 120,96 LSt mit festem Steuersatz (für die sonstigen Bezüge); Kirchenbeitrag E 110, Aufgabe: Durchführung der Aufrollung. Wie hoch ist die LSt-Gutschrift? Lösung: Bruttobezüge E , steuerfreie Überstundenzuschläge E 137,50 sonstige Bezüge gem. 67 Abs. 1 EStG E 3.176, SV lfd. Bezüge E 3.529,23 Pendlerpauschale E 520,50 Kirchenbeitrag E 100, E 7.463,23 E ,77 durchschnittliche Bemessungsgrundlage/Monat = E ,77 : 12 = E 1.271,98 Lohnsteuer: E 1.271,98 38,33333 % 354,328 = E 133,26 gesamte LSt lt. Aufrollung: 133,26 12 E 1.599,12 bisherige LSt E 1.768,22 LSt nach festem Steuersatz E 120,96 E 1.647,26 LSt-Gutschrift E 48,14 Die Lohnsteuergutschrift (-rückzahlung) wird von der Lohnsteuer des laufenden Bezuges des Monats der Aufrollung abgezogen. Sie sollte auf der Abrechnung gesondert ausgewiesen werden, um den Arbeitnehmer entsprechend zu informieren. 5 Abfertigung Hier lernen Sie, l was man unter einer Abfertigung versteht, l für welchen Arbeitnehmer die Bestimmungen des Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetzes gelten, l wie viel Prozent der Beitrag beträgt, den der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer monatlich zu leisten hat, l welche Verfügungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorgesehen sind, l woraus sich die Abfertigung durch die Mitarbeitervorsorgekasse bei Beendigung des Dienstverhältnisses zusammensetzt, l welche Möglichkeiten ein Arbeitnehmer hat, der schon vor dem 1. Jänner 2003 beschäftigt war, l wovon die Höhe der Abfertigung für Arbeitnehmer abhängt, deren Arbeitsverhältnis vor dem 1. Jänner 2003 begonnen hat, und wie hoch diese maximal sein kann und l wie eine Abfertigung abgabenrechtlich zu behandeln ist. Definition Abfertigung Die Abfertigung ist eine einmalige Entschädigung, die dem Dienstnehmer bei Auflösung des Dienstverhältnisses aufgrund gesetzlicher Anordnung, kollektivvertraglicher Regelung oder freiwilliger Vereinbarung zusteht. 231/16 Rechnungswesen HAS 2

17 Lerneinheit 2: Sonderfälle der Personalverrechnung ersonalverrechnung Abfertigung bei Beginn des Arbeitsverhältnisses nach dem 31. Dez Abfertigung NEU Betriebliches Mitarbeitervorsorgegesetz Arbeitgeber 1,53 % des monatlichen Entgelts Fälligkeits- und Zahlungstermin Durch das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz (BMVG) wurde das Recht des Arbeitnehmers auf eine Abfertigung neu geregelt. Die durch dieses Gesetz geschaffenen Bestimmungen gelten für alle Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis nach dem 31. Dezember 2002 begonnen hat. Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Abfertigung richtet sich gegen die durch den Arbeitgeber und den Betriebsrat ausgewählte Mitarbeitervorsorge-Kasse (MV-Kasse), in die der Arbeitgeber laufend Beiträge einzahlt. Beginn, Höhe und Ende der Beitragszahlung Der Arbeitgeber hat für den Arbeitnehmer ab dem zweiten Monat des Dienstverhältnisses einen Beitrag in Höhe von 1,53 % des monatlichen sozialversicherungspflichtigen Entgeltes einschließlich der Sonderzahlungen, ohne Beachtung der Geringfügigkeitsgrenze und der Höchstbeitragsgrundlage, an die zuständige Krankenkasse zur Weiterleitung an die MV-Kasse zu entrichten. Der erste Monat ist beitragsfrei. Die Beiträge sind mit Ende des Kalendermonats fällig und monatlich gemeinsam mit dem SV-Beitrag bis zum 15. des Folgemonats an die Krankenkasse zu überweisen. Die Beiträge unterliegen beim Arbeitnehmer weder der Sozialversicherung noch der Lohnsteuer. Die Beitragspflicht erlischt mit dem Ende des Beschäftigungs- bzw. der Auflösung des Lehrverhältnisses oder mit dem späteren Ende des Entgeltanspruches (z. B. bei einer Urlaubsersatzleistung). Abfertigungsanspruch gegenüber der MV-Kasse Beiträge Verwaltungskosten + Übertragungsbeträge früherer Arbeitgeber bzw. MV-Kassen + Veranlagungserträge Abfertigung Leistungsrecht, Verfügungsmöglichkeiten Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer gegen die MV-Kasse Anspruch auf eine Abfertigung. Je nachdem, auf welche Art und Weise das Arbeitsverhältnis endet und wie viele Einzahlungsjahre vorliegen, sieht das Gesetz folgende Verfügungsmöglichkeiten vor: l Auszahlung der Abfertigung als Kapitalbetrag, l Weiterveranlagung der gesamten Abfertigung in der MV-Kasse des bisherigen Arbeitgebers, l Übertragung des gesamten Abfertigungsbetrages an die MV-Kasse des neuen Arbeitgebers, l Überweisung der Abfertigung an ein Versicherungsunternehmen als Einmalprämie für eine Pensionszusatzversicherung, an ein Kreditinstitut zum Erwerb von Anteilen an einem Pensionsinvestmentfonds oder an eine Pensionskasse, bei der der Arbeitnehmer bereits Berechtigter ist. Die Höhe der Abfertigung ergibt sich aus den tatsächlich zugeflossenen Beiträgen (abzüglich verschiedener im Gesetz vorgesehener Verwaltungskosten), allfälligen Übertragungsbeträgen von früheren Arbeitgebern bzw. von anderen MV-Kassen und den anteiligen Veranlagungserträgen. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis entweder durch Kündigung seitens des Arbeitgebers, durch einvernehmliche Beendigung, durch Zeitablauf (bei einem befristeten Dienstverhältnis), durch berechtigten Austritt oder durch unverschuldete Entlassung beendet wurde und dass mindestens drei Einzahlungsjahre seit der ersten Beitragszahlung oder einer bereits erfolgten Auszahlung einer Abfertigung vorliegen. Der Arbeitnehmer muss binnen sechs Monaten ab dem Ende des Arbeitsverhältnisses der MV-Kasse die Art der Verwendung des Abfertigungsbetrages schriftlich bekanntgeben. Die Abfertigung ist innerhalb von 5 Werktagen nach dem zweiten Monat nach Geltendmachung des Anspruches fällig. Bei Kündigung durch den Arbeitnehmer, bei verschuldeter Entlassung, bei unberechtigtem vorzeitigem Austritt und weniger als drei Einzahlungsjahren liegt eine sogenannte gesperrte Abfertigung vor. In diesen Fällen ist grundsätzlich nur eine weitere Veranlagung in der MV-Kasse des bisherigen Arbeitgebers möglich. Rechnungswesen HAS 2 231/17 5 Erweiterungslehrstoff

18 Lernen Üben Sichern Wissen Verbleib im System Abfertigung ALT Ab einem Stichtag Übertritt in das System Abfertigung NEU. Vorherige Abfertigungsansprüche nach System Abfertigung ALT Alle Abfertigungsansprüche nach System Abfertigung NEU Übergangsbestimmungen Arbeitnehmern, deren Arbeitsverhältnis schon vor dem 1. Jänner 2003 begonnen hat, ist freigestellt, ob sie im alten Abfertigungssystem verbleiben oder auf die neuen Bestimmungen umsteigen (Teil- oder Vollübertritt). l Verbleib im alten System Für den Arbeitnehmer gelten für die volle Dauer seines Dienstverhältnisses die alten Bestimmungen betreffend Anspruch auf Abfertigung. l Teilübertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren gemeinsam einen bestimmten Stichtag, ab dem die neuen Bestimmungen mit monatlicher Beitragsleistung durch den Arbeitgeber anzuwenden sind. Die an diesem Stichtag bestehenden Abfertigungsansprüche bleiben erhalten, d. h. sie werden eingefroren. l Vollübertritt Der Dienstnehmer wechselt zu einem bestimmten Stichtag unter Mitnahme seiner bestehenden Abfertigungsanwartschaften in das neue System. Ein solcher Vollübertritt ist bis 31. Dezember 2012 möglich. Zu diesem Zweck ist zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Betrag auszuhandeln, der als Abgeltung der erworbenen Abfertigungsansprüche an die MV-Kasse überwiesen wird. Abfertigung bei Beginn des Arbeitsverhältnisses vor dem 1. Jänner 2003 Abfertigung ALT Dauer des Dienstverhältnisses Höhe der Abfertigung Gehalt letztes Monat + 1 /12 UB und WR + 1 /12 andere Zuwendungen + Überstundenpauschale, Überstundenentlohnung monatliches Entgelt Arbeitnehmern, deren Arbeitsverhältnis vor dem 1. Jänner 2003 begonnen hat und die nicht auf die betriebliche Mitarbeitervorsorge umgestiegen sind, steht bei Auflösung des Dienstverhältnisses im Allgemeinen eine Abfertigung zu. Die Höhe der Abfertigung für Arbeiter und Angestellte ist abhängig von der Dauer des Dienstverhältnisses und wird vom monatlichen Entgelt berechnet. Hat das Dienstverhältnis mindestens 3 Jahre gedauert, beträgt die Abfertigung nach 3 Dienstjahren zwei Monatsentgelte, 5 Dienstjahren drei Monatsentgelte, 10 Dienstjahren vier Monatsentgelte, 15 Dienstjahren sechs Monatsentgelte, 20 Dienstjahren neun Monatsentgelte, 25 Dienstjahren zwölf Monatsentgelte. Das monatliche Entgelt setzt sich zusammen aus dem für das letzte Monat gebührenden Entgelt, dem aliquoten Teil der Urlaubsbeihilfe und der Weihnachtsremuneration, den allfälligen sonstigen jährlich zur Auszahlung gelangten Zuwendungen (z. B. Provisionen, Bilanzgelder) und dem Überstundenpauschale oder den Überstundenentlohnungen für regelmäßig geleistete Überstunden. Kein Abfertigungsanspruch besteht im Allgemeinen, wenn der Dienstnehmer selbst kündigt oder ohne wichtigen Grund vorzeitig austritt und bei einer gerechtfertigten Entlassung aus Verschulden des Dienstnehmers. Abgabenrechtliche Behandlung l Sozialversicherung: l Lohnsteuer: beitragsfrei Besteuerung mit dem festen Steuersatz von 6 % für sonstige Bezüge ohne Berücksichtigung des Freibetrages von E 620,, der Freigrenze von E 2.000, und der Sechstelbestimmung. 231/18 Rechnungswesen HAS 2

19 Lerneinheit 2: Sonderfälle der Personalverrechnung ersonalverrechnung Beispiel Angestellter; ohne AV(E)AB; Bruttogehalt E 1.845, ; Freibetrag E 56,70/Monat; Kündigung nach 6-jähriger Dienstzeit durch den Dienstgeber per 30. September; Urlaub bereits konsumiert, UB E 1.845, erhalten, die aliquote UB ist nicht zurückzuzahlen. 1. Laufender Bezug und aliquote WR Gehalt E 1.845, aliquote WR: 1.845, 9 : 12 E 1.383,75 E 3.228,75 SV lfd. Bezug: 1.845, 18 % E 332,10 SV aliquot WR: 1.383,75 17 % E 235,24 LSt lfd. Bezug: Gehalt E 1.845, SV E 332,10 Freibetrag E 56,70 E 1.456,20 E 203,88 (1.456,20 38,33333 % 354,328) LSt aliquot WR E 1.383,75 SV E 235, ,51 6 % E 68,91 2. Abfertigung: Anspruch auf das Dreifache des monatlichen Entgeltes Gehalt E 1.845, 1 12 UB und WR: 3.690, : 12 E 307,50 E 2.388,62 E 2.152,50 3 E 6.457,50 LSt: 6.457,50 6 % E 387,45 E 6.070,05 Sichern Entgelt während des Krankenstandes Krankenentgelt l Höhe l abgabenrechtliche Behandlung Krankengeld Geringfügig Beschäftigte Krankenentgelt Krankengeld Weiterzahlung der Bezüge durch den Arbeitgeber bei Dienstverhinderung durch Krankheit, Unglücksfall oder Berufskrankheit Arbeitnehmer (Angestellte und Arbeiter) erhalten bis maximal 12 Wochen das volle Entgelt und für 4 Wochen das halbe Entgelt. Sozialversicherung: beitragspflichtig Lohnsteuer: als laufender Bezug lohnsteuerpflichtig Anspruch besteht ab dem vierten Tag der Dienstverhinderung für die Dauer von im Allgemeinen 26 (52) Wochen. Kein Anspruch besteht bei Fortzahlung von mehr als 50 % der Bezüge durch den Arbeitgeber. Bei Fortzahlung von genau 50 % ruht das Krankengeld zur Hälfte. Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das Entgelt pro Kalendermonat nicht höher als E 341,16 und pro Arbeitstag nicht höher als E 26,20 ist. Geringfügig Beschäftigte unterliegen nur der Unfallversicherung. Freie Dienstnehmer l Abgrenzung zum echten Dienstnehmer l abgabenrechtliche Behandlung Freie Dienstnehmer sind Personen, die aufgrund freier Dienstverträge beschäftigt sind. Keine persönliche Abhängigkeit Keine Weisungsbindung im Arbeitsablauf Der freie Dienstnehmer kann Arbeitszeit und Arbeitsort selbst bestimmen. Der freie Dienstnehmer kann sich vertreten lassen. Sozialversicherung: Teilversicherung bei Einkünften bis zur Geringfügigkeitsgrenze, sonst Vollversicherungspflicht Einkommensteuer: Die Einkünfte unterliegen der Einkommensteuer (und gegebenenfalls der Umsatzsteuer). Dienstgeberabgaben: Kein DB, DZ, KommSt und Wiener Dienstgeberabgabe Rechnungswesen HAS 2 231/19 5 Erweiterungslehrstoff

20 Lernen Üben Sichern Wissen Aufrollen der vergangenen Lohnzahlungszeiträume Abfertigung 1. Abfertigung NEU l Höhe der Beitragszahlung l Leistungsrecht l Übergangsbestimmungen 2. Abfertigung ALT l Höhe l abgabenrechtliche Behandlung Der Arbeitgeber kann im laufenden Kalenderjahr durch Aufrollen der vergangenen Lohnzahlungszeiträume die Lohnsteuer neu berechnen, wodurch sich in der Regel eine Lohnsteuergutschrift für den Arbeitnehmer ergibt. Die Abfertigung ist eine einmalige Entschädigung, die dem Dienstnehmer vom Dienstgeber bei Auflösung des Dienstverhältnisses zu zahlen ist oder freiwillig bezahlt wird. Das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz gilt für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis nach dem 31. Dezember 2002 begonnen hat. Der Arbeitgeber hat für den Arbeitnehmer ab dem zweiten Monat des Dienstverhältnisses 1,53 % des sozialversicherungspflichtigen Entgeltes zu entrichten. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Abfertigung. Für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis vor dem 1. Jänner 2003 begonnen hat, bestehen folgende Möglichkeiten: Verbleib im alten System Teilübertritt Vollübertritt Arbeitnehmern, deren Arbeitsverhältnis vor dem 1. Jänner 2003 begonnen hat, steht bei Auflösung des Dienstverhältnisses im Allgemeinen eine Abfertigung zu. Die Höhe der Abfertigung ist von der Dauer des Dienstverhältnisses abhängig und beträgt zwei bis maximal zwölf Monatsentgelte. Sozialversicherung: beitragsfrei Lohnsteuer: Besteuerung in der Regel mit dem festen Steuersatz von 6 %. ID: 6870 Zusätzlich zu dieser Zusammenfassung finden Sie im SbX-Angebot eine Bildschirmpräsentation. Wissen 1. Welche Zahlungen erhält der Dienstnehmer im Allgemeinen während der Dienstverhinderung? 2. Wann entsteht der Anspruch auf Bezahlung des Krankenentgeltes? 3. Für welche Zeiträume hat der Dienstnehmer Anspruch auf das Krankenentgelt? 4. Wie ist die abgabenrechtliche Behandlung des Krankengeldes geregelt? 5. Wann entsteht der Anspruch auf das Krankengeld? 6. Wann muss eine Arbeits- und Entgeltbestätigung ausgestellt werden? 7. Wie wird das Krankengeld abgabenrechtlich behandelt? 8. Wann liegt eine geringfügige Beschäftigung vor? 9. Was versteht man unter einem freien Dienstnehmer? 10. Wie ist das Entgelt eines freien Dienstnehmers abgabenrechtlich zu behandeln? 11. Wann darf der Arbeitgeber bezahlte Gewerkschaftsbeiträge und Kirchenbeiträge bei der Aufrollung berücksichtigen? 12. Was versteht man unter einer Abfertigung? 13. Für welche Personen gilt das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz? 14. Wie hoch ist der MV-Beitrag und von welchem Betrag ist er zu berechnen? 15. Wann und an wen hat der Arbeitgeber den MV-Beitrag abzuführen? 16. Welche Verfügungsmöglichkeiten bestehen für den Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses? 17. Welche Möglichkeiten in Bezug auf die Abfertigung NEU hat ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis bereits vor dem 1. Jänner 2003 begonnen hat? 18. Wovon ist die Höhe einer Abfertigung abhängig? 19. Wie wird die vom Dienstgeber zu zahlende Abfertigung abgabenrechtlich behandelt? 231/20 Rechnungswesen HAS 2

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