HANDBUCH DIE HERKUNFTS- KENNZEICHNUNG UNSER ESSEN: WO S HERKOMMT IN DER GEMEINSCHAFTSVERPFLEGUNG EINE INITIATIVE DER

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1 HANDBUCH UNSER ESSEN: WO S HERKOMMT DIE HERKUNFTS- KENNZEICHNUNG IN DER GEMEINSCHAFTSVERPFLEGUNG EINE INITIATIVE DER SEITE 1

2 HANDBUCH ZUR VERWENDUNG DER WORT-BILD-MARKE INHALT 1. Vorwort Das Logo Zwei Varianten der Wort-Bild-Marke Anwendung des Logos Die Schrift Das Fleisch-Eier-Motiv Die Geltungsbereiche Bei Fleisch Geltungsbereich Gesetzliche Grundlage der Fleischkennzeichnung Bestellung und Warenübernahme Bei Eiern Geltungsbereich Gesetzliche Anforderungen Herkunfts- und Haltungsformkennzeichnung Beispiele Herkunft Fleisch Beispiele Herkunft und Haltungsform verarbeiteter Eier Die Homepage intern.gutzuwissen.co.at So präsentieren Sie Ihren Betrieb auf der Homepage Die Banderole/der Aufkleber Die Folder für Gastronomie und Konsumenten Das Plakat Der Flyer/die Einladung Die Speisekarte Der Buffetaufsteller/das Buffetfähnchen/die Serviette Häufig gestelle Fragen Über Fleisch Über Eier Impressum... 21

3 1. VORWORT Heute essen Menschen viel häufiger außer Haus, wollen aber genauso wissen, was sie am Teller haben. Frische, Qualität und Herkunft sind entscheidende Informationen. Mit der Initiative GUT ZU WISSEN UNSER ESSEN: WO S HERKOMMT setzen Sie ein Zeichen, um mit einem Blick die Herkunft von Fleisch und Eiern für Ihre Gäste gut und deutlich sichtbar zu machen. Transparenz und Klarheit schaffen Vertrauen. Die Gemeinschaftsverpfleger sind eingeladen, bei dieser Initiative mitzumachen und finden einen Leitfaden über den Ablauf auf der Homepage. Die Registrierung für die Teilnahme erfolgt über die Homepage, die operative Abwicklung sowie Kontrolle obliegt der AMA. Die klare und einheitliche Wort-Bild-Marke ermöglicht auf unkomplizierte Weise Transparenz zu schaffen, unterstützt den Gast, seine Wahlfreiheit bei der täglichen Verpflegung auszuüben (Prinzip der informed choice ) und hilft dem Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. Gemeinschaftsverpfleger, den eigenen Wettbewerbsvorteil zu sichern bzw. auszubauen. Eine Anleitung und Beispiele dafür liefert dieses Manual. Das Corporate Design steht für das, was einfach GUT ZU WISSEN ist: klar, verständlich und mit großem Wiedererkennungswert. Dieser hängt von bestimmten Elementen ab, dazu zählen Wörter und Logo wie auch grafische Gestaltung, Farben, Bildsprache und Schrift. Jedes dieser Elemente spielt eine wichtige Rolle in der gemeinsamen Kommunikation. Um den gewünschten Wiedererkennungswert zu erreichen, ist es notwendig, alle Elemente wie hier vorgegeben konsequent in der internen und externen Kommunikation einzusetzen. SEITE 3

4 2. DAS LOGO Das Logo der Initiative GUT ZU WISSEN ist eine Wort-Bild-Marke und lässt Botschaften für beide großen Zielgruppen, Gastronomie und Konsumenten, zu. Das Logo besteht aus dem Symbol der Lupe und dem Schriftzug GUT ZU WISSEN. GUT ZU WISSEN mit transparenter (hellblauer) Lupe: Kennzeichnung von Fleisch und Eiern aus anderen Ländern sowie der Haltungsform der Legehennen Das Symbol der Lupe zeigt das Angebot, die Herkunft zu erfahren und ermöglicht dem Gast, sich bewusst für eine bestimmte Herkunft eines Lebensmittels zu entscheiden. Der Schriftzug GUT ZU WISSEN ist Ausdruck der Bereitschaft des Gastronomiebetriebes, die Herkunft von Fleisch und Eiern offenzulegen, um den Gast in seiner Wahlfreiheit zu unterstützen. 2.2 ANWENDUNG DES LOGOS Das Logo darf nur als Wort-Bild-Marke (Lupe und Schriftzug GUT ZU WISSEN) verwendet und eingesetzt werden. Eine getrennte Darstellung von Wort und Bild ist aufgrund des Markenschutzrechts nicht zulässig. 2.1 ZWEI VARIANTEN DER WORT-BILD-MARKE Die Landwirtschaftskammer Österreich hat diese beiden Wort-Bild-Marken schützen lassen und ist Markeninhaber. GUT ZU WISSEN mit rot-weiß-roter Lupe: Kennzeichnung von Fleisch und Eiern aus Österreich sowie der Haltungsform der Legehennen Anwendungsmöglichkeiten: Werbematerial Druckerzeugnisse (Print, Foto, Film) Give-aways Gastrobedarf etc. 3. DIE SCHRIFT Für die zur eigenen Gestaltung vorgesehenen Auslobungs-Kästchen, Flyer, Einladung und Plakat verwenden Sie bitte die Schrift Arial (bold, regular) bzw. Helvetica (bold, regular). SEITE 4

5 4. DAS FLEISCH-EIER-MOTIV Das Bildmotiv Fleisch und Eier veranschaulicht klar und einfach, welche Lebensmittelkennzeichnung im Vordergrund der Initiative GUT ZU WISSEN steht. Das Bildmotiv Fleisch und Eier samt Banderole ist nur als Einheit abzubilden. Die Fotos Fleisch bzw. Eier dürfen niemals einzeln verwendet werden. Die Bildrechte obliegen der Landwirtschaftskammer Österreich. Anwendungsmöglichkeiten: 5. DIE GELTUNGSBEREICHE Die Herkunft eines Lebensmittels zählt zu den wichtigsten verbraucherrelevanten Informationen. Ziel ist es, im Bereich der Gemeinschaftsverpflegung und Großküchen die Herkunft von Fleisch unter der Initiative GUT ZU WISSEN transparent auszuloben BEI FLEISCH GELTUNGSBEREICH Die Herkunftsauslobung im Rahmen der Initiative Gut zu Wissen gilt für Fleisch von Plakat Folder Flyer Roll-up Hintergrundwand Beach-flag Infoscreen Inserate etc. Rind, Kalb, Schwein, Geflügel (Huhn, Pute, Ente), Schaf/Lamm und Ziege/Kitz. Sie betrifft folgende Rohstoffe: Frischfleisch und Faschiertes inkl. TK-Ware mariniertes/gewürztes Fleisch inkl. TK-Ware Fleischzubereitungen, Halbfertig- und Fertiggerichte mit einem hohen Fleischanteil (z.b. panierte Schnitzel, Cordon Bleu, Faschierte Laibchen) inkl. TK-Ware Die Informationspflicht zur Herkunft gilt für alle betroffenen Speisen und Gerichte und für alle aufgezählten Fleischsorten, wenn sie wertbestimmend in Speisen vorkommen (z.b. Wiener Schnitzel, Schweinsbraten, Rindsroulade, Lammkeule, Hühnerbrust etc.). Gerichte mit einem geringeren Anteil an Fleisch, wie z.b. Ravioli, Fleischknödel oder Lasagne, sowie Wild- bzw. Pferdefleisch sind vom Geltungsbereich dieser Initiative ausgenommen. Eine Information zur Herkunft ist auch bei diesen Speisen möglich und wünschenswert, wenn die Herkunft des Fleisches bekannt ist. SEITE 5

6 GESETZLICHE GRUNDLAGE DER FLEISCHKENNZEICHNUNG Im Zuge der Eigenkontrollen sind die Angaben auf den Warenbegleitdokumenten (Lieferscheine, Rechnung und/oder sonstige Begleitdokumente) mit jenen BEISPIEL: BOS -RINDFLEISCHKENNZEICHNUNGSSYSTEM Im Falle der Anlieferung von Rind- und Kalbfleisch sind die Bestimmungen der Rindfleisch-Etikettierungsverordnung (EG) Nr. 1760/2000 einzuhalten. auf den Etiketten zu vergleichen. Informationen für die Kontrolle der Qualität und Rückverfolgbarkeit sind auf Lieferscheinen und Rechnungen zu überprüfen. Zur richtlinienkonformen Kennzeichnung der Herkunft ist bei allen Fleischsorten auf die Länderinformation hinsichtlich der Geburt, Aufzucht und Schlachtung zu achten. Die Herkunft jeder Fleischsorte darf nur mit z.b. Österreich angeführt werden, wenn AT-AT-AT oder Ursprung: Österreich (bei Schweine-, Geflügel-, Schaf- und Ziegenfleisch) bzw. Herkunft: Österreich (bei Rind- und Kalbfleisch) auf dem Lieferschein, der Rechnung bzw. dem Etikett nachvollzogen werden kann. AMA z.b. Schlachtkörperetikett ANGABEN ZUR HERKUNFT UND HALTUNGSFORM AUF DEM LIEFERSCHEIN, DER RECHNUNG UND DEM ETIKETT Bei verpacktem frischem, gekühltem, tiefgekühltem Fleisch und Faschiertem muss die Herkunft angegeben werden. Für Rind- und Kalbfleisch gilt die Kennzeichnung auch für unverpacktes Fleisch. RECHTLICHE ANFORDERUNGEN ZUR HERKUNFT VON RIND- UND KALBFLEISCH AMA Im Falle der Anlieferung von Rind- und Kalbfleisch sind die Bestimmungen der Rindfleisch-Etikettierungsverordnung (EG) Nr. 1760/2000 einzuhalten. z.b. Zerlegeetikett SEITE 6

7 Erfolgen die drei Schritte in einem Mitgliedsstaat oder Drittland: z.b. österreichisches Rindfleisch: Herkunft: Österreich oder AT-AT-AT z.b. niederländisches Rindfleisch: Herkunft: Niederlande oder NL-NL-NL Umsetzung der Richtlinie: am Etikett angeführtes Land, EU, Nicht-EU BEISPIEL FÜR LIEFERSCHEINE (Angaben zur Rückverfolgbarkeit) Zu achten ist auf die genaue Artikelbezeichnung, Herkunft bzw. nähere Angaben, Identitätsnummer (Ident-Nr.) und Menge/Gewicht. Im unten angeführten Beispiel eines Lieferscheines ist die Herkunft des Rindsgusto mit der Angabe AT-AT-AT korrekt angeführt. Bei der Herkunftskennzeichnung AT des Artikels Rinderhälften ist zu hinterfragen, ob AT-AT-AT gewährleistet ist hier ist eine schriftliche Bestätigung des Lieferanten notwendig. Für die Teilnahme an der Richtlinie muss AT-AT-AT oder Herkunft: Österreich am Lieferschein ersichtlich sein, damit in der Herkunftsinformation Österreich z.b. am Plakat angeführt werden darf. Erfolgen die Schritte in unterschiedlichen Mitgliedsstaaten oder Drittländern ist immer das Land anzugeben: z.b. Geburt und Aufzucht in Ungarn und Schlachtung in Österreich: geboren in: HU, gemästet in: HU, geschlachtet in: AT Umsetzung der Richtlinie: alle am Etikett angeführten Länder, EU, Nicht-EU RECHTLICHE ANFORDERUNGEN ZUR HERKUNFT VON SCHWEINE-, GEFLÜGEL, SCHAF- UND ZIEGENFLEISCH Für Schweine-, Geflügel, Schaf- und Ziegenfleisch gelten die Ursprungsangaben gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1337/2013. AMA Etikett mit Ursprungsangabe lt. VO (EU) 1337/2013: z.b. Lieferschein Erfolgen Geburt, Aufzucht und Schlachtung in ein und demselben Mitgliedstaat oder Drittland bzw. Nicht-EU-Land, kann statt geboren in, aufgezogen in und geschlachtet in der Begriff Ursprung am Etikett angeführt werden. BEISPIELE AM ETIKETT Erfolgen Geburt, Aufzucht und Schlachtung in ein und demselben Mitgliedstaat oder Drittland, kann statt geboren in, aufgezogen in und geschlachtet in auch der Begriff Herkunft am Etikett angeführt werden. Erfolgen die drei Schritte in einem Mitgliedsstaat oder Drittland: z.b. österreichisches Schweinefleisch: Ursprung: Österreich oder AT-AT-AT z.b. dänisches Schweinefleisch Ursprung: Dänemark oder DK-DK-DK z.b. kroatisches Schaffleisch: Ursprung: Kroatien oder HR-HR-HR SEITE 7

8 z.b. Faschiertes von Tieren, die in verschiedenen Mitgliedstaaten der EU geboren, aufgezogen und geschlachtet wurden: Ursprung: EU Umsetzung der Richtlinie: am Etikett angeführtes Land, EU, Nicht-EU Erfolgen Geburt, Aufzucht und/oder Schlachtung in unterschiedlichen Mitgliedsstaaten oder Drittländern: z.b. Geburt und Aufzucht in Österreich bzw. Schlachtung in Deutschland: geboren in: AT, aufgezogen in: AT, geschlachtet in: DE z.b. Geburt und Aufzucht außerhalb der EU und Schlachtung in Österreich: AMA z.b. sus -Etikett geboren: außerhalb der EU, aufgezogen: außerhalb der EU, geschlachtet in: AT z.b. Fleischabschnitte von Tieren, die in verschiedenen Mitgliedstaaten der EU geboren, aufgezogen und geschlachtet wurden: geboren, aufgezogen und geschlachtet in der EU z.b. Faschiertes, das in die EU importiert wurde: geboren, aufgezogen und geschlachtet außerhalb der EU z.b. Fleischabschnitte von Schlachttieren, die in die EU importiert wurden und die in mehreren Mitgliedstaaten geschlachtet wurden: geboren und aufgezogen außerhalb der EU, geschlachtet in der EU BESTELLUNG UND WARENÜBERNAHME Ist der Zukauf von Fleisch einer konkreten Herkunft (z.b. österreichisches Rindfleisch) gewünscht, ist der Lieferant im Zuge der Bestellung ausdrücklich darauf hinzuweisen. Im Rahmen der Wareneingangsprüfung ist in weiterer Folge darauf zu achten, dass ausschließlich korrekt gekennzeichnetes Fleisch der gewünschten Herkunft angeliefert wird und dass die Angaben auf den Etiketten auch von dem dazugehörigen Lieferschein und der Rechnung ableitbar sind. Eine einfache Orientierung beim Einkauf bieten das rotweiß-rote AMA-Gütesiegel und das AMA-Biosiegel. Bei z.b. Faschiertes von Tieren, geboren, aufgezogen und geschlachtet in einem oder mehreren Mitgliedstaaten und von Fleisch, das in die EU importiert wurde: geboren, aufgezogen und geschlachtet in und außerhalb der EU Umsetzung der Richtlinie: alle am Etikett angeführten Länder, EU, Nicht-EU diesen Siegeln hat die Herkunft des Fleisches verpflichtend aus kontrollierten österreichischen Betrieben zu stammen. Bei der direkten Belieferung durch landwirtschaftliche Betriebe wird empfohlen, die Herkunftsangabe (geboren/ aufgezogen/geschlachtet) einzuholen. Das rot-weiß-rote AMA-Gütesiegel Das rot-weiß-rote AMA-Biosiegel SEITE 8

9 5.2. BEI EIERN GELTUNGSBEREICH Neben den Frischeiern werden in Großküchen vor allem Eier in verarbeiteter Form verwendet. Die Herkunftsauslobung umfasst daher folgende Produkte: Rechnungen die Herkunft artikelbezogen aufzudrucken. Bei der Warenübernahme ist darauf zu achten, dass die Herkunft am Lieferschein/Rechnung jener der Bestellung und Ware entspricht. Laut EU-Regelung stammt ein Ei aus jenem Land, in dem es gelegt wurde. Frischeier Gekochte und gefärbte Eier (z.b. Jauseneier, Ostereier) Ei-Erzeugnisse - Flüssigei (z.b. Vollei, Eigelb, Eiweiß) - Trockenei (z.b. Volleipulver, Eigelbpulver, Eiweißpulver) - Sonstige Ei-Erzeugnisse (z.b. Eierspeise, Eirollen/Stangen-Ei, Ei-Panaden) ERZEUGERCODE Die Zusammensetzung des Erzeugercodes wurde durch die Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier, BGBl. II Nr. 365/2009, geregelt. Er besteht aus: dem Code für das Haltungssystem 1 = Freilandhaltung, 2 = Bodenhaltung, Bei Zukauf von Fertig- und Halbfertiggerichten, wie gefüllte Palatschinken, panierte Schnitzel oder Teigwaren, sind die Eier keine Hauptbestandteile, deshalb werden diese Artikel vom Geltungsbereich dieser Initiative ausgenommen. Eine GUT ZU WISSEN-Auslobung ist jedoch auch bei diesen Speisen möglich und wünschenswert, wenn der Ursprung der Eier bekannt ist GESETZLICHE GRUNDLAGE DER HERKUNFT UND HALTUNGSFORM BEI FRISCHEIERN UND EIPRODUKTEN FRISCHEIER Frischeier der Güteklasse A sind laut den EU-Vermarktungsnormen mit einem Erzeugercode zu kennzeichnen. Bereits bei der Bestellung von Eiern und Ei- 3 = Käfighaltung, 0 = Ökologische Erzeugung und der Kennnummer des Erzeugerbetriebs, die sich aus dem Code AT (für Österreich) und der LFBIS-Nummer (= landwirtschaftliche Betriebsnummer) ergibt. Im Zuge der Umsetzung der Richtlinie sind Eier aus mindestens Bodenhaltung einzusetzen. Eine einfache Orientierung beim Einkauf bietet beispielsweise das rot-weiß-rote AMA-Gütesiegel und AMA-Biosiegel. Bei diesen Siegeln hat die Herkunft der Eier verpflichtend aus kontrollierten Betrieben zu stammen. AMA Erzeugnissen ist die gewünschte Herkunft anzugeben. Damit die Nachvollziehbarkeit gewährleistet bleibt, hat auch der Lieferant auf den Lieferscheinen/ SEITE 9

10 BEISPIELE FÜR DIE KENNZEICHNUNG VON VERPACKUNGEN MIT EIERN DER KLASSE A Aus Drittländern eingeführte Eier: Aus Drittländern eingeführte Eier werden im Ursprungsland deutlich sichtbar und leicht lesbar gemäß dem ISO-3166-Ländercode gekennzeichnet. Verpackungen mit Eiern, die aus den Drittländern eingeführt werden, müssen auf der Außenseite deutlich sichtbar und leicht lesbar folgende Angaben tragen: Ursprungsland, die Haltungsart Nicht-EU-Norm. (Leitfaden Vermarktungsnormen für Eier: BMLFUW, 2017) Eiprodukte * Der Erzeugercode ist auf der Innen- oder Außenseite der Packung zu erklären. Quelle: Leitfaden Vermarktungsnormen für Eier (BMLFUW, 2017) Die Herkunft der Eier in Ei-Erzeugnissen (z.b. Flüssigei, Eipulver) muss dem Gesetz nach nicht am Produkt ausgewiesen werden. Es gibt zum Beispiel in Österreich Anbieter von Flüssigeierzeugnissen mit dem rot-weiß-roten AMA- Gütesiegel. Hier wird die Herkunft der Eier und die hohe Qualität sichergestellt. Ausgangslieferscheine der Packstellen von Eiern die z.b. der AMA-Gütesiegelrichtlinie Frischeier unterliegen haben folgende Mindestbestandteile aufzuweisen: fortlaufende Lieferscheinnummer, Anlieferungsdatum, Artikelbezeichnung, Menge, Angaben zur Haltungsform, Güte- und Gewichtsklasse, MHD und AMA-Gütesiegel -Hinweis Eindeutige Zuordnung auf den/die Erzeuger (z.b. durch eine Chargennummer) SEITE 10

11 6. HERKUNFTS- UND HALTUNGS- FORM-KENNZEICHNUNG BEISPIEL 2: Kalb: Geburt: Polen, Mast: Holland, Schlachtung: Holland ODER: Kalb: EU Bei der Umsetzung der Richtlinie Transparente Herkunft in der Gemeinschaftsverpflegung muss die Information umfassend und unmissverständlich sein. Die Information über die Herkunft der verwendeten Fleischsorten und die Herkunft Zukauf von Fleisch, bei dem die Geburt, Aufzucht und Schlachtung nicht im gleichen Land stattgefunden haben und Haltungsform der verwendeten Eier und Eiprodukte (siehe dazu die Herkunfts- Auslobungskästchen im Kapitel 6.1 und 6.2) hat daher gut sichtbar zu erfolgen z.b. am Buffet, an der Speisenausgabestelle, am Infoscreen, auf Anzeigetafeln, auf einem Infoplakat und/oder am Speise- bzw. Menüplan. BEISPIEL 3: Schwein: Österreich* Geflügel: Österreich* Rind: Österreich* Kalb: Österreich* BEISPIEL 4: Wir beziehen unser Rindfleisch nur mit AMA- Gütesiegel und ausschließlich aus der Steiermark* BEISPIELE HERKUNFT FLEISCH: Die jeweilige Herkunft von Fleisch ist gegenüber den Gästen folgendermaßen Zukauf von Frischfleisch mit Herkunft Österreich: * Österreich = 3 x AT (geboren/gemästet/geschlachtet) tagesaktuell auszuloben: BEISPIEL 1: Schwein: Deutschland Geflügel: Ungarn Rind: Argentinien Kalb: Holland ODER: Schwein: EU Geflügel: EU Rind: Nicht-EU Kalb: EU 6.2. BEISPIELE HERKUNFT UND HALTUNGSFORM VERARBEITER EIER: Die jeweilige Herkunft der Eier und Ei-Erzeugnisse ist gegenüber den Gästen folgendermaßen tagesaktuell auszuloben: Zukauf von Fleisch aus anderen Ländern Zukauf von Fleisch aus anderen Ländern (Kurzform) BEISPIEL 1: BEISPIEL 2: Frischeier: Österreich, Bio Flüssigeier: Österreich, Bodenhaltung Hinweis: Diese Auslobung ist nur zulässig, wenn alle Eier laut Geltungsbereich aus österreichischen Legehennenbetrieben stammen. SEITE 11

12 BEISPIEL 3: BEISPIEL 4: Die einfachste Form besteht in einer dauerhaften Basisinformation an jedem Standort eines Unternehmens der Gemeinschaftsverpflegung. Dies kann z.b. Flüssigeier: EU/Nicht-EU, unbekannte Haltungsform Flüssigeier: EU, Freilandhaltung durch Aushang des Infoplakates: Hinweis: Werden Ei-Erzeugnisse eingesetzt, dann sollte dies in der Speisekarte vermerkt werden (z.b. Eierspeise aus Flüssigeiern), damit der Gast die unterschiedlichen Herkünfte von Eiern den Speisen zuordnen kann. Im Sinne der Transparenz ist die GUT ZU WISSEN-Auslobung direkt, z.b. bei den Speisen am Buffet, am Infoscreen, auf den Anzeigetafeln, am Plakat oder in der Speisekarte/dem Einlageblatt, anzuführen. Wird die GUT ZU WISSEN-Auslobung gegenüber dem Gast geändert, sind alle Auslobungsvarianten mit Datum (Beginn und Ende) zu versehen und für eine spätere Nachvollziehbarkeit zu archivieren (elektronisch oder in Papierform). Die Basisinformation umfasst: im Falle von Fleisch die Herkunft jeder der Fleischsorten laut Geltungsbereich im Falle von Eiern und Eiprodukten die Haltungsform und Herkunft (getrennt nach Eiern und der Gruppe der Eiprodukte) SEITE 12

13 7. DIE HOMEPAGE: Wie Systemgastronomen GUT ZU WISSEN in ihren Betrieben erfolgreich umsetzen, kann unter dem Navigationspunkt Referenzen-Gastronomie gesehen werden. Das Echo der Medien ist im Bereich Presse zusammengestellt. Aktuelle Veranstaltungen und Termine sind auf der Homepage gelistet INTERN.GUTZUWISSEN.CO.AT Diese Partnerplattform steht allen Landwirtschaftskammern zur Verfügung. Hier können mithilfe eines Logins und Passwortes einerseits Termine eingetragen und andererseits die aktuellen Druckunterlagen heruntergeladen werden. Für die Veranstaltungen werden die Daten in ein übersichtliches Formular eingegeben und sowohl im internen Bereich als auch auf der Homepage zur Verfügung gestellt SO PRÄSENTIEREN SIE IHREN BETRIEB Das Internet ist das zentrale Kommunikationsinstrument geworden, der Benutzer informiert sich über die Homepage und ist gerne bereit, Angebote zum Dialog anzunehmen; dies geschieht nicht nur am Computer, sondern vermehrt auch via Smartphone. Die Homepage informiert über die Initiative der Landwirtschaftskammer Österreich und lädt die Unterstützer zu einer Stellungnahme ein. Über ein einfaches Online-Formular werden Name, Beruf, Bundesland und Stellungnahme eingetragen und ein Foto mitgeschickt. Damit erhält die Aktion viele Gesichter. Die Gemeinschaftsverpfleger sind eingeladen, bei dieser Initiative mitzumachen und finden einen Leitfaden über den Ablauf auf der Homepage. Die Registrierung für die Teilnahme erfolgt über die Homepage, die operative Abwicklung sowie Kontrolle obliegt der AMA. Mit der Registrierung gibt es die Möglichkeit, die Kommunikations- und Kennzeichnungsunterlagen (Herkunfts-Auslobungskästchen, Info-Plakat etc.) herunterzuladen. Via Formular kann dann die Umsetzung der eigenen Projekte zur Präsentation auf der Plattform eingetragen werden. Natürlich mit allen Kontaktinformationen und reich bebildert, so dass es der Gastronomiebetrieb auch für Eigenwerbung im Sinne der Herkunftskennzeichnung nutzen kann. Nach einer internen Prüfung werden diese Projekte online gestellt. SEITE 13

14 DIE DRUCKSORTEN Nachfolgend eine Auflistung unserer Drucksorten, die Sie im Download-Bereich unserer Homepage für den Eigenbedarf selbst herunterladen können. Darüber hinaus dürfen Drucksorten nur in Absprache mit der Landwirtschaftskammer Österreich, gestaltet und/oder publiziert werden. 8. BANDEROLE & AUFKLEBER Die Banderole setzt sich zusammen aus dem Schriftzug UNSER ESSEN: WO S HER- KOMMT, dem Logo und dem Homepage-Link und ist Bestandteil von Folder, Plakat, Flyer, Aufkleber, Buffetaufsteller und Servietten (zum Download im entsprechenden Bereich auf der Homepage). Darüber hinaus kann die Banderole vom Gastronomen zur Verbreitung und Bewerbung der Initiative selbst eingesetzt werden. Wichtig: Die Banderole darf aufgrund des Logos mit der rot-weiß-roten Lupe nur auf oder in Speisekarten verwendet werden, die Fleisch und Eier ausschließlich österreichischer Herkunft ausloben. SEITE 14

15 Anwendungsmöglichkeiten Banderole: Einladungen, Briefpapier 10. DAS PLAKAT Indoor-Infoscreen, Infotafeln Schürzen, Kochmützen, Kappen, T-Shirts, Sweater Sonnenschirme, Bierdeckel, Tischsets, Tischläufer Werbeartikel, Give-aways etc. 9. DIE FOLDER Die beiden Folder zur Initiative GUT ZU WISSEN dienen zur Information der Konsumenten und Gäste wie auch der Gastronomie und sind als Download auf der Homepage verfügbar. Das Plakat besteht aus dem Fleisch-Eier-Motiv, der Banderole und dem Logo der Landwirtschaftskammer Österreich (Platzierung rechts unten) sowie der URL. Hinzugefügt werden können das Logo der jeweiligen Landes-Landwirtschaftskammer (links unten) bzw. eigene Informationen (wie z.b. dein Informationstext für Gäste, siehe Seite 16) bei jenem Format, das eine freie Fläche für Informationen vorsieht. Das Plakat darf in Innenräumen, in Schaukästen, an der Hauswand, aber nicht als Straßenwerbung (verbietet das Urheberrecht) angebracht werden. Wichtig: Sollte ein Plakat für eine Straßenwerbung vorgesehen werden, ist unbedingt Rücksprache mit der Landwirtschaftskammer Österreich zu halten. SEITE 15

16 11. DER FLYER/DIE EINLADUNG einladung 12. DIE SPEISEKARTE So integrieren Sie die Herkunfts-Auslobungskästchen in Ihr Speisekarten-Layout HAUPTSPEISEN SALATTELLER mit gebratenen Putenstreifen (Italien)... 00,00 Flyer Vorderseite Unser essen: WO s HerKOMMT eine initiative der lk-österreich Flyer Rückseite: GEBACKENE HÜHNERFILETSTREIFEN In der Hadnhülle (Österreich*) mit Pommes frites... 00,00 TEIGTASCHERL Mit Eierschwammerl und Butterschmalz... 00,00 KRESSERISOTTO Mit frischem Parmesan... 00,00 WIENER SCHNITZERL Vom Schwein (Österreich*)... 00,00 Hier am Beispiel einer Einladung RINDSROULADE vom Kärntner Almochsen (Österreich*) mit Bandnudeln... 00,00 LAMMKEULE (Neuseeland) mit Rahmfisolen... 00,00 Schwein: Österreich* Huhn: Österreich* Rind: Österreich* Eier: Österreich, Bio Pute: Italien Lamm: Neuseeland * Österreich = 3 x AT (geboren/gemästet/geschlachtet) SEITE 16

17 DIE WOCHENKARTE So integrieren Sie die Herkunfts-Auslobungskästchen in Ihr Wochenkarten-Layout MONTAG DIENSTAG MITTWOCH KLARE GEMÜSESUPPE mit Gemüse Julienne 1,27 FRANZÖSISCHE ZWIEBELSUPPE mit Käsecroutons 1,27 PENNE ARRABBIATA 4,48 4,38 BUNTBARSCHFILET Naturreis Gemüse Beurre blanc 8,91 8,69 WOK Gemüse & Tofu Jasminreis Austernsauce 6,71 5,45 PUTENSTEAK Erdäpfel- Wedges gebratenes Gemüse 7,67 6,55 ERDBEER-JOGHURTCREME 1,38 KARTOFFEL-LAUCH- CREMESUPPE mit Croutons 1,27 Ravioli getrocknete Tomaten Rucola Parmesan 6,71 5,45 PAPRIKAHENDL Salzkartoffeln Sauerrahmdip 4,49 4,38 FILET VOM ZANDER Cous Cous Letschogemüse 7,67 6,55 KUSPRIGER SCHWEINS- BRATEN Semmelknödel Speckkrautsalat 8,91 8,69 BEEREN-MOHNSCHNITTE 1,38 KAROTTEN-INGWER- SUPPE mit knusprigen Gemüsestreifen 1,27 HÜHNERSUPPE mit Erbsen- Kräuter-Schöberl 1,27 LAMMKOTLETT VOM ROST Bratkartoffeln sautiertes Gemüse 6,71 5,45 ÖSTERREICHISCHES FORELLENFILET Reis Ratatouille Gemüse 8,91 8,69 WOK Huhn Kok Soy Sojasprossen Kokossauce Mie-Nudeln 7,67 6,55 TRÜFFELSCHNITTE 1,38 DAS INFOBLATT Informationstext für Gäste: für die Speisekarte als Einlageblatt für die Speisekarte Infoscreen Tischaufsteller Inklusivpreise in Euro Vegetarische Speise Rind: Österreich* Schwein: Österreich* Huhn: Österreich* * Österreich = 3 x AT (geboren/gemästet/geschlachtet) Pute: EU Lamm: Nicht-EU Eier: EU, unbekannte Haltungsform SEITE 17

18 13. DER BUFFETAUFSTELLER DIE SERVIETTE Die Buffetaufsteller gibt es in zwei Formaten (99 x 210 mm und 105 x 150 mm). Verwenden Sie je nach Herkunft der Speise das Logo mit rot-weiß-roter oder transparenter Lupe. DAS BUFFETFÄHNCHEN SEITE 18

19 14. HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ÜBER FLEISCH A. Reicht für die Kennzeichnung der österreichischen Herkunft ein österreichischer Lieferant? Nein. Jeder Lieferant kann Fleisch unterschiedlicher Herkunft beziehen. Nachweislich handelt es sich nur um österreichisches Fleisch, wenn die Angaben auf den Etiketten und Lieferscheinen die österreichische Herkunft bestätigen. D. Kann ich auch Regionen, die kleiner sind als ein Land ausloben? Ja. Substaatliche Angaben (z.b. Bundesländer, Viertel) können zum Gast hin ausgelobt werden, wenn die Herkunft nachweislich vom Etikett und Lieferschein ableitbar ist. Im Rahmen des Rindfleischkennzeichnungssystems und des Schweinefleischkennzeichnungssystems werden Qualitäts- und Markenprogramme mit substaatlicher Herkunft abgesichert (nähere Informationen finden Sie unter B. Wie erfolgt die Kontrolle der Herkunft beim Lieferanten? Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen wird von Organen der Lebensmittelaufsicht kontrolliert. Über das Rindfleischkennzeichnungs- E. Wie erfolgt die Kennzeichnung, wenn ich Fleisch verschiedener Herkunft in einem Gericht verkoche? Wird Fleisch verschiedener Herkunft in einem Gericht verkocht, so kann die system und das Schweinefleischkennzeichnungssystem nächst größere Region, in der alle Herkünfte liegen, ausgelobt werden. gekennzeichnetes Fleisch wird zusätzlich zu den gesetzlichen Kontrollen von zugelassenen unabhängigen Kontrollorganen geprüft (nähere Infos zum System bzw. zu den Teilnehmern finden Sie unter BEISPIEL GULASCH: ODER: C. Was sagt das rot-weiß-rote AMA-Gütesiegel auf Fleisch aus? Fleisch, das mit dem rot-weiß-roten AMA-Gütesiegel gekennzeichnet ist, hat nachweislich die Herkunft Österreich (Geburt/Aufzucht/Schlachtung) und erfüllt zusätzliche Qualitätskriterien (z.b. Gewicht, Fleischklasse), die auf allen Stufen der Produktion von unabhängigen Kontrollorganen überprüft werden. Rind: Holland, Ungarn, Deutschland Rind: EU SEITE 19

20 BEISPIEL GULASCH: Rind: Geburt: Deutschland Aufzucht: Deutschland Schlachtung: Österreich ODER: ÜBER EIER A. Wie erkenne ich bei Frischeiern die Herkunft? Jedes Frischei ist mit einem Erzeugercode gestempelt. Neben der Haltungsform (z.b. 1 für Freiland) werden das Herkunftsland (z.b. AT für Österreich) und die Nummer des landwirtschaftlichen Betriebes, wo das Ei gelegt wurde, angegeben. B. Bei gekochten und gefärbten Eiern ist der Erzeugercode oft nicht mehr Rind: EU erkennbar. Wie weiß man dann, woher das Ei stammt? F. Wie erfolgt die Kennzeichnung, wenn ich Fleisch verwende, bei dem die Bei gekochten und gefärbten Eiern gibt es keine verpflichtende Herkunftsangabe. Es ist bereits bei der Bestellung die gewünschte Herkunft anzugeben und der Lieferant hat diese Herkunft am Lieferschein auszuweisen. Geburt, Aufzucht und Schlachtung nicht in ein und demselben Land stattgefunden haben? Haben die Geburt, Aufzucht und Schlachtung des Tieres laut Fleischetikett nicht in ein und demselben Land stattgefunden, so sind entweder die einzelnen Stufen mit den Länderangaben auszuloben oder es ist die nächst größere Region, in der alle gekennzeichneten Länder liegen, auszuloben. C. Ist bei Flüssigei-Erzeugnissen die Adresse des Herstellers als Herkunftsangabe heranzuziehen? Nein. Im Sinne der Ursprungsdefinition bezieht sich die Herkunft immer auf den Ort, wo die Eier gelegt wurden. Bei Flüssigei-Erzeugnissen gibt es keine verpflichtende Herkunftskennzeichnung. Es gibt in Österreich jedoch Anbieter von Flüssigei-Erzeugnissen mit dem rot-weiß-roten AMA-Gütesiegel. Diese Auszeichnung garantiert die österreichische Herkunft der Eier und deren hohe Qualität. SEITE 20

21 D. Lieferanten bieten vermehrt Ei-Erzeugnisse (z.b. Eierrollen, Eierspeise, Ei- Panaden) an, wo keine Herkunftsdeklaration ersichtlich bzw. mitgeteilt werden kann. Wie hat in solchen Fällen die GUT ZU WISSEN-Auslobung zu erfolgen? Ist die Herkunft und die Haltungsform nicht bekannt, dann ist immer die Angabe EU/Nicht EU anzuführen. Flüssigeier: EU/Nicht-EU, unbekannte Haltungsform E. Gibt es überhaupt Eipulver aus österreichischen Eiern? Ja. Derzeit gibt es in Österreich ein Eitrocknungswerk (EiVita Austria KG), welches Produkte aus österreichischen Eiern anbietet. 15. IMPRESSUM Version Herausgeber und Medieninhaber: Landwirtschaftskammer Österreich, Schauflergasse 6, 1015 Wien Idee & Konzeption GUT ZU WISSEN UNSER ESSEN: WO S HERKOMMT: Mag. a Katharina Tidl und Dr. Josef Siffert (LKÖ), Mag. Dietmar Trummer (Agentur trummer+team GmbH) Koordination & Redaktion: Mag. a Katharina Tidl (LKÖ), Dr. Josef Siffert (LKÖ) Autoren: Mag. a Katharina Tidl (LKÖ), MitarbeiterInnen der Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH Graphik Design: Martin Stecher ( Bildmotiv Fleisch-Eier: Ingo Eisenhut (Fotostudio Eisenhut & Mayer) Gestaltung & Produktion Mag. a Michaela Vadasz (bestheads Online Marketing GmbH) Bildernachweise: Anna Schreiner (LKÖ), Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH SEITE 21

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