Allgemeine Beitragsanpassung (BAK 700/17) zum 01. Januar 2017 und weitere Informationen

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1 Datum: Herausgeber: L/K-MVZB-K Branche: Kranken Sachgebiet: APKV 30.1 Information für Geschäftspartner Allgemeine Beitragsanpassung (BAK 700/17) zum 01. Januar 2017 und weitere Informationen Zum 01. Januar 2017 passen wir die Beiträge in verschiedenen Tarifen sowohl der Unisex- als auch der Bisex-Welt an. Durch eine erfolgreiche Kapitalanlage ist die Allianz Private Krankenversicherungs- AG in der Lage, die Beitragserhöhungen auf ein moderates Maß begrenzen. Während das Vermögen vieler Sparer in der Niedrigzinsphase stagniert, konnte die APKV zuletzt eine Rendite von 4,0 Prozent ausweisen. Dies kommt unseren Kunden zugute, da wir die Beitragsanpassung durch den Einsatz von 600 Millionen EUR auf das jetzige Niveau senken. Für unsere Kunden in der Rentenphase wurde darüber hinaus schon vorgesorgt: Für lebenslang niedrigere Beiträge unserer Versicherten über 65 Jahren wurden schon heute 1,9 Milliarden EUR für die Zukunft reserviert. Anpassungssituation im Detail Der technische Anpassungslauf wird in der 46. Kalenderwoche und in der 47. Kalenderwoche durchgeführt. Seite 1 / 10

2 Tarife bzw. Personengruppen ohne Erhöhung im Neugeschäft AktiMed-Tarife AktiMed Best S (AMBSU), alle Personen AktiMed Plus 100 (AMP100U), alle Personen AktiMed WechselOption (AWOPTU), alle Personen Krankentagegeldtarife Für Selbstständige und Freiberufler (KTSxxW), alle Personen Für Freiberufler (KTFxxW), alle Personen Für Angestellte (KTAxxW), alle Personen (Senkungen) Ärzte-Gruppenversicherung Ärzte Best 100 (MB100, MB100A), alle Personen Ärzte Plus 100 (MP100, MP100A), alle Personen Krankentagegeldtarife (KTMxxW), alle Personen (Senkungen) Zusatztarife AmbulantBest (AB02), AmbulantPlus (AP02), alle Personen DentalBest (DB02), DentalPlus (DP02), alle Personen ZahnBest (ZB02), alle Personen ZahnPlus (ZP02), alle Personen (Senkungen Erwachsene) ZahnPrivat (ZPRIV02), alle Personen ZahnFit (ZF02), alle Personen (Senkungen Jugendliche, Kinder) ZahnAmbulantPlus (ZAP02), alle Personen Krankenhaus (KHB02, KHP02, KHU02, KHPOPT02), alle Personen Ambulante OP Krankenhaus (AOPKH02), alle Personen (Senkungen Erwachsene) Krankentagegeldtarif für GKV-Versicherte (KTG07W), alle Personen Seite 2 / 10

3 Sonstige Tarife Kurkosten-Versicherung (KURT02), alle Personen (Senkungen) Krankenhaustagegeldversicherung (KHT02), Erwachsene, Kinder (Senkungen) Tarif Sport (SPT01U), alle Personen RKEXPS, RKEXPU, alle Personen Betriebliche Krankenversicherung Sehhilfe (FAS01 und FAS01E), alle Personen Heilpraktiker (FAH01 und FAH01E), alle Personen Vorsorge (FAV01 und FAV01E), alle Personen VorsorgeExtra (FAVE01 und FAVE01E), alle Personen Krankenhaus (FKH01 und FKH01E), alle Personen Krankenhaus bei Unfall (FKHU01 und FKHU01E), alle Personen Zahnersatz (FZZ01 und FZZ01E), alle Personen Zahnbehandlung (FZF02), alle Personen Krankentagegeld (FKT01 und FKT01E), alle Personen Reise (FRP01), alle Personen Anpassungssituation der Neuzugangstarife und der verkaufsgeschlossenen Tarife Eine detaillierte Aufstellung zur Anpassungssituation in den Neuzugangstarifen finden Sie als Anlage 1 beigefügt. Eine detaillierte Aufstellung zur Anpassungssituation in den verkaufsgeschlossenen Tarifen finden Sie als Anlage 2 beigefügt. Eine Übersicht der Beitragsanpassungen der Tarife in den letzten Jahren finden Sie als Anlage 3 beigefügt. Seite 3 / 10

4 Bitte beachten Sie: Für die bekannt gegebenen neuen Beiträge kann der Hinweis Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Treuhänder gestrichen werden, da die Zustimmung in der Zwischenzeit erfolgt ist. Argumentationsleitfaden und Argumentationshilfe zur Beitragsanpassung Gründe und Argumente zur Beitragsanpassung finden Sie als Anlage 4 beigefügt. Große Anwartschaftsversicherung (AwV) Änderung einiger Prozentsätze Im Zuge der Beitragskalkulation müssen auch die Prozentsätze für die AwV überprüft und ggf. die Rechnungsgrundlagen aktualisiert werden. Bei einigen Tarifen führt dies dazu, dass sich Prozentsätze ändern: Die Änderung wird nur für AwV-Neuzugänge mit Änderungsbeginn 01. Januar 2017 oder später wirksam. Für Versicherte mit bereits vereinbarter AwV und/oder Beginn der AwV vor 01. Januar 2017 bleibt der bisherige Prozentsatz unverändert. Die betroffenen Tarife und die neuen AwV-Prozentsätze finden Sie als Anlage 5 beigefügt. Seite 4 / 10

5 Änderung der Höchstbeträge (Kappungsgrenzen) für den Basistarif (BTN, BTS) und den Standardtarif (STN, STB) Der brancheneinheitliche Standard- und der Basistarif werden wie jeder andere Tarif der Krankenvollversicherung kalkuliert. Der Beitrag ist jedoch aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Kappungsgrenze in allen Tarifvarianten auf den fiktiven Höchstbeitrag der GKV (bei Personen mit Anspruch auf Beihilfe entsprechend geringer) begrenzt. Aufgrund der Erhöhung der Sozialversicherungsgrenzen zum 01. Januar 2017 kommt es zu einer Änderung des Höchstbeitrages bei der GKV und somit zu einem Anstieg der Kappungsgrenzen. Änderung des Höchstbeitrags im Basistarif Der feste Beitragssatz in der GKV bleibt unverändert bei 14,6%. Der prognostizierte durchschnittliche Zusatzbeitrag beträgt 1,1%. Der Höchstbeitrag in der GKV errechnet sich aus der Multiplikation des allgemeinen Beitragssatzes (14,6 %) zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitrags (1,1 %) mit der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze (4.350 EUR in 2017). Der GKV-Höchstbeitrag und damit auch der Höchstbeitrag für den Basistarif beträgt somit für das Jahr ,95 EUR (2016: 665,29 EUR). Zahlt ein Versicherter einen gekappten Beitrag im Basistarif, so wird dieser zum 01. Januar 2016 an den neuen Höchstbeitrag angeglichen. Änderung des Höchstbeitrags im Standardtarif Die Kappungsgrenze für den Standardtarif ergibt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6% ohne den durchschnittlichen GKV-Zusatzbeitrag. Der Höchstbeitrag und damit die Kappungsgrenze steigen auf 635,10 EUR (2016: 618,68 EUR). Seite 5 / 10

6 Änderung der Höchstbeträge (Kappungsgrenzen) für die Pflegepflichtversicherung (PVN und PVB) Die Höchstbeiträge (Kappungsgrenzen) für die Pflegepflichtversicherung steigen bei Tarif PVN um 11,34 EUR auf 110,92 EUR und für Tarif PVB um 4,54 EUR auf 44,37 EUR, jeweils ohne Zuschlag für Kinderlose. Neue Beiträge in AKMS Die finalen Beiträge stehen in AKMS in der 47. KW 2016 bereit. Information der Kunden zur Beitragsanpassung und Arbeitgeberbescheinigung Die neuen Versicherungsscheine mit Kundenanschreiben werden zwischen dem 18. und 28. November 2016 verschickt. Unterlagen der Kundenkommunikation Die Kundenanschreiben werden speziell für unterschiedliche Zielgruppen zusammengesetzt. Folgende Versicherten-Gruppen mit Beitragserhöhungen bekommen spezielle Bausteine: Tarife GKV-Zusatz, Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld und keine Beitrags-änderung Pflegepflicht oder Pflegezusatz. Neukunden mit Krankenvollversicherung: Beginn in 2016 und Erhöhung größer 10 EUR. Seite 6 / 10

7 Ältere Kunden mit Krankenvollversicherung: Beginn vor 2013, Jahre alt und Erhöhung größer 15 EUR. Kunden mit Krankenvollversicherung und der zweiten Anpassung in Folge: Eine Person im Mantel bekommt mindestens zwei Mal hintereinander eine Beitragserhöhung größer 15 EUR. Kunden die 2016 eine Beitragsrückerstattung erhalten haben und deren Beitragserhöhung größer 15 EUR ist. Übrige Kunden mit einer Krankenvollversicherung. Standard- und Basistarif wegen Änderung der Kappungsgrenze. Die Texte für Niederstufungsvorschläge und das Infoblatt Wichtige Hinweise zur Beitragsanpassung wurden überarbeitet. Am Briefende stehen alle Anlagen individuell (je nach versicherten Tarifen variabel angedruckt) als Bullet-Point- Aufzählung:. Als Anlage beigefügt wird die Info Wichtige Hinweise zur Beitragsanpassung und die Beiblätter mit den Informationen zu den Änderungen der Versicherungsbedingungen. Falls die aktuelle Schweigepflichtentbindungserklärung (EWE-/SEE) bisher noch nicht an den Vertrag verschickt wurde, kommt diese ebenfalls in den Brief. Ein Link führt auf die Landingpage zu den Synopsen der Versicherungsbedingungen. Link: Ein Link im Brief führt zur Landingpage mit vier Filmen zu den besonderen Leistungen der privaten Krankenversicherung hinsichtlich des medizinischen Fortschritts. Die Filme sind ab der 46. KW verfügbar. Link: Beide Links stehen ab dem BAK-Lauf zur Verfügung. Die Telefonnummer für Rückfragen steht nur im Absenderkopf. Seite 7 / 10

8 Bitte beachten Sie: Sofern eine neue Arbeitgeberbescheinigung notwendig wird, werden wir diese am 28. November 2016 automatisch an die betroffenen Kunden versenden. Weitere Informationen zur Kundenkommunikation Mit den BAK-Briefen informieren wir auch über die Leistungsoptimierungen in einigen Tarifen und die Neuerungen des Pflegestärkungsgesetzes (PSG II). Einen Musterbrief für eine Beitragserhöhung mit allen möglichen Anlagen finden Sie als Anlage 6 beigefügt. Hinweis für die Kundentarife zur Anpassung des bkv-tarifes FZF01: Die speziellen Anpassungsbriefe für die Tarife der bkv-gruppenversicherungsverträge werden nicht an die versicherten Kunden, sondern an die Versicherungsnehmer geschickt. Niederstufungsangebote für Personen bereits ab Alter 55 Wir sind verpflichtet, Versicherten, die das 60. Lebensjahr bereits vollendet haben, im Falle einer Beitragserhöhung in der substitutiven Krankenversicherung Vorschläge zur Niederstufung auf günstigere Tarife mit vergleichbaren Leistungen (gemäß 6 Abs. 2 der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG- InfoV)) zu unterbreiten. Mit einer Erklärung haben sich PKV-Unternehmen - wie auch die Allianz Private Krankenversicherungs-AG - zu mehr Transparenz und Service gegenüber Kunden verpflichtet. Daher erhalten unsere substitutiv Krankenversicherten bereits ab dem vollendeten 55. Lebensjahr in 2016 (bisher ab Alter 60) bei einer Beitragserhöhung die üblichen Niederstufungsvorschläge zum Wechsel in: Seite 8 / 10

9 günstigere Tarife mit gleichen Leistungsbereichen (Hauptangebot), unsere neuzugangsstärksten Tarife (VVG-Angebot), den Standardtarif oder Basistarif. Bitte beachten Sie: Kann für eine Person im Mantel kein Niederstufungsvorschlag erstellt werden, z.b. weil keine nennenswerte Beitragsersparnis erreicht wird, erhalten alle anderen Versicherten im Mantel trotzdem ihren Niederstufungsvorschlag ausgewiesen. Dadurch können pro Mantel einige Personen Niederstufungsvorschläge bekommen und andere nicht. Internetportal Meine Allianz Die zum 01. Januar 2017 angepassten Beiträge stehen über das Onlinesystem unseren Versicherten sofort nach dem technischen Lauf zur Verfügung. Für einige Versicherte sind die neuen Beiträge bereits ab 08. November 2016 zu sehen. Deren Anschreiben werden wie für alle Verträge ab 11. November eingespeichert. Zusätzlich zum Anpassungsbrief wird der BAK-Flyer im Dokumentenarchiv der Kunden abgelegt. BAK-Flyer für die Kundenberatung und -betreuung Als Ergänzung zur mündlichen oder schriftlichen Kundenberatung steht Ihnen der BAK-Flyer Fragen rund um Ihre Beiträge zur Verfügung. Er erklärt das Thema Beitragskalkulation und Beitragsanpassung und gibt Informationen über Maßnahmen zur Beitragsbegrenzung im Alter. Der Flyer steht im Internet unter oder als Druckstück unter der Bestellnummer MMK 0148Z0 zur Verfügung. Seite 9 / 10

10 Ein Muster des BAK-Flyers finden Sie als Anlage 7 beigefügt Alle Informationen hierzu finden Sie auch im Maklerportal -> Startseite -> Informationen für Geschäftspartner. Dazu ist eine Anmeldung erforderlich. Anlagen Anlage 1: BAK 2017 Übersicht verkaufsoffene Tarife Anlage 2: BAK 2017 Übersicht verkaufsgeschlossene Tarife Anlage 3: BAK 2017 Anpassungsübersicht Unisex Anlage 4: Gründe und Argumente zur Beitragsanpassung Anlage 5: AwV-Prozentsätze 2017 Anlage 6: BAK 2017 Musterbrief Beitragserhöhung und Anlagen Anlage 7: Muster BAK-Flyer Seite 10 / 10

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