Verein Evangelischer Pfarrerinnen und Pfarrer in Österreich, VEPPÖ Obmann: Pfarrer Dr. Stefan Schumann

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1 Verein Evangelischer Pfarrerinnen und Pfarrer in Österreich, VEPPÖ Obmann: Pfarrer Dr. Stefan Schumann A-1030 Wien Landstraßer Hauptstraße 81/43 Telefn: 0699/ Wien, im Jänner 2012 Liebe Klleginnen und Kllegen in Dienst, in der Ausbildung und in Ruhe! Wie vn den letzten Jahren gewhnt, geht die Einladung zur Abstimmung zum Kllektivvertrag 2012 den meisten Mitgliedern per zu. Die Adressen wurden dankenswerter Weise wiederum vm Kirchenamt zur Verfügung gestellt. Mitglieder der Sektin swie die KllegInnen im Ruhestand erhalten diesen Brief per Pst. Damit liegt euch/ihnen der neue Kllektivvertrag 2012 vr. Mitglieder des VEPPÖ haben über die Annahme bzw. Ablehnung in einer Urabstimmung zu entscheiden (siehe weiter unten). Die Versendung erflgt größtenteils auch an Nicht-Mitglieder, da der Kllektivvertrag grundsätzlich für alle bindend ist. Wie mittlerweile gewhnt, ist auch diesmal der Kllektivvertrag nur der versendung bei gelegt. Diejenigen, die diesen Brief per Pst erhalten, können ihn vn unserer Hmepage herunterladen. Dies sll helfen, Ksten zu sparen und unnötigen Papieraufwand zu verringern. Wer nicht die Möglichkeit hat, den Kllektivvertrag auf diese Weise einzusehen, wende sich bitte umgehend an die VertreterInnen des VEPPÖ (sinnvllerweise an die eigene Superintendenzvertretung), wir werden einen Kllektivvertrag zusenden. Psitiv darf gleich zu Beginn festgestellt sein, dass die Urabstimmung frühzeitig wie nch nie durchgeführt wird und smit die erhöhten Gehaltsauszahlungen rasch erflgen können. Dies ist auf die gute und bewährte Zusammenarbeit der KllektivvertragspartnerInnen zurückzuführen. Stellvertretend sei Frau OKR Dr. Reiner als Verhandlungsleiterin dafür Dank ausgesprchen. Die Gehaltsverhandlungen knnten diesmal mit einer Erhöhung vn 2,8 % über alle Gehaltsstufen/Schema neu und über die Gehaltsstufen 1-17/Schema alt erhöht werden. Die Gehaltsstufe 18, Schema alt, an der die Pensins- und Abfertigungsberechnung hängt, wurde mit 2,7 % erhöht. Damit knnte die unseren Verhandlungen zugrunde liegende Berechnung der Teuerungsrate (September des Vrjahres bis August des aktuellen Jahres) abgeglten werden. Dies ist in diesen Zeiten als ein Erflg zu werten. Die Gehälter der Ausbildungsdienstverhältnisse knnten in gleicher Weise mit 2,8 % erhöht werden. Die Kinderzulage, die Ausbildungsbeihilfe, swie die Belastungs- und die Administratinszulage wurde jeweils mit 2 % erhöht. Zu den Änderungen im Kllektivvertrag im Einzelnen (Änderungen, die nicht inhaltlicher Art sind, werden hier nicht angeführt. Tlw. wurden unklare Frmulierungen deutlicher gefasst): 4 und 5 geben die eben skizzierten Gehaltsabschlüsse wieder. Im jeweiligen Abschnitt (2) ist die erhöhte Belastungszulage ausgewiesen. 1

2 Dh mit Annahme des Kllektivvertrages wird rückwirkend mit das erhöhte Gehalt ausgezahlt werden. 6 führt einen völlig neuen Passus ein. Das Dienstverhältnis zur Evangelischen Kirche A.B. bzw. H.B. ist grundsätzlich ein definitives, d.h. es wird ein Kündigungsverzicht ausgesprchen, der dann nur nch durch Disziplinarerkenntnis bzw. Persnalsenatsverfahren aufgehben werden kann. Davn ausgenmmen sind die Ausbildungsdienstverhältnisse, das prvisrische Dienstverhältnis der ersten drei Dienstjahre und grundsätzlich befristete Dienstverhältnisse. Im definitiven Dienstverhältnis drückt sich grundlegend das Treueverhältnis zw. Kirche und DienstnehmerIn aus, das etwa auch die freie Verkündigung schützt. Da ein nicht definitives Dienstverhältnis wegen der Zahlung der Beiträge zur Arbeitslsenversicherung vn DienstehmerIn und Dienstgeberin grundsätzlich teurer ist, ist es nicht einsehbar, die entstehenden Mehrksten den Kirchen und damit uns allen aufzulasten. Derzeit kann man schätzen, dass dadurch ca. die Ksten eines Dienstverhältnisses verlren gehen. Die neue Regelung sieht vr, dass nach einer Nachfrist vn 6 Mnaten, das Gehalt eingefrren bleibt bis es zum Ansuchen um Definitivstellung kmmt. In besnders begründeten Ausnahmefällen kann eine gesnderte Regelung mit dem Dienstgeber vereinbart werden. 8, 9 und 11 weisen die jeweils erhöhten Zulagen aus. 12 zeigt die neuen Przentsätze für die Berechnung der Funktinszulagen, bei denen es damit zu keiner Erhöhung kmmt. In 13 sind die Beträge des Whnungsunterstützungszuschusses angepasst. Dieser beträgt nun 390 Eur. Dementsprechend kann es bei Selbstanmietung max. zu einem Kstenbeitrag vn 780 Eur kmmen. In 20 wurde eine kleine Änderung mit einer grßen Wirkung vrgenmmen. In der 6. Zeile wurden hinter dem Wrtlaut...Zusatzkrankenfürsrge sind die Wrte der waren gestrichen. Damit sll gewährleistet sein, dass PfarrerInnen-Ehepaare den mit Pensinsantritt zu zahlenden Mitgliedsbeitrag zur Krankenzusatzfürsrge nur einfach aber nicht als Paar dppelt zu zahlen haben. In 22 wurde klärend hinzugefügt, dass auch PfarrerInnen in Ruhe die Kinderzulage und die Ausbildungsbeihilfe bei grundsätzlicher Anspruchberechtigung zustehen. 23 (10) frmuliert die bestehende Praxis genauer, hne dass es zu Änderungen in der Auszahlung kmmt. In 28 (3) wird der Auszahlungstermin der Snderzahlungen für PensinistInnen mit und neu festgelegt, da auch die Auszahlung durch den Staat sich verschben hat. Im Leistungskatalg zur Zusatzkrankenfürsrge ist die ärztlich verrdnete Heilgymnastik nun richtigerweise den Physitherapien zugerdnet. Derzeit sind flgende Themen für den VEPPÖ in Bearbeitung bzw. in Erledigung: Die Vrarbeiten für eine neue Administratinsverrdnung sind abgeschlssen und ein erster Entwurf, den wir erstellt haben, liegt zur Begutachtung beim OKR 2

3 Derzeit ist in Diskussin eine Neufassung der rechtlichen Regelungen zum Persnalsenatsverfahren. Im Vrfeld gab es schn einige Vrschläge, die nicht unsere Zustimmung fanden. Wir werden versuchen, einen höchstmöglichen Schutz der DienstnehmerInnen zu gewährleisten. Überlegungen zur Pensinsberechnung im Gehaltsschema alt unter Abkppelung vn der 18. Stufe sind in Verhandlung. Damit würde die Erhöhung der 18. Gehaltsstufe nicht immer wieder einen Snderfall darstellen und einer gesnderten Diskussin bedürfen. Gemeinsam mit der wirtschaftlichen Abteilung unserer Kirche sind wir dabei, Vergleiche zur Lebensverdienstsumme geistlicher AmtsträgerInnen mit anderen Berufen aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen anzustreben. Genaus sll der Verlust aus dem Auseinanderlaufen vn Teuerungsraten und Gehaltsabschlüssen seit 1996 (Einkauf in die ASVG) gemeinsam festgehalten werden. Mittelfristig sind wir weiter beim Thema: PfarrerInnen-Bild und Burnut am Arbeiten und werden die diesjährige Klausurtagung des VEPPÖ-Vrstandes diesem Thema widmen. Gerne erinnere ich wieder an unsere Burnut- Htline. AnsprechparterIn sind: Pfr. Herwig Hhenberger, 0699 / bzw. herwig.hhenberger@evang.at; der für PfarrerInnen, die nicht s gerne mit einem Kllegen über ihre Situatin sprechen möchten: Dr. Gisela Schwarz, Systemische Psychtherapeutin, Supervisrin, Cach, Tel: 0676/ bzw. stry.gisela@tm.at Nicht nur in Burnutfällen sndern auch bei allen dienstrechtlichen Prblemen können wir nur raten, schnellstmögliche Unterstützung zu suchen und gerade in dienstrechtlichen Fragen umgehend VEPPÖ- VertreterInnen zur Beratung beizuziehen. Gleiches gilt bei Prblemen mit der Dienstwhnung. Und nicht vergessen: Belege aus 2011 auf Refundierung aus der Krankenzusatzfürsrge müssen bis spätestens eingereicht sein. Persnelle Änderungen hat es im Vrstand gegeben: Mag. Mritz Strh, Vertreter der Sektin im Vrstand ist auf eigenen Wunsch mit aus dem Vrstand ausgeschieden. Es wäre sehr hilfreich, wenn ein Mitglied der Sektin uns signalisieren würde, dass er der sie Interesse hätte in den Vrstand sich wählen zu lassen. (sh. beiliegenden Brief) Pfr. i.r. Mag. Franz Zippenfenig ist einstimmig zum Vertreter der KllegInnen im Ruhestand gewählt wrden. Vn dem 97 Wahlberechtigten haben 64 abgestimmt. Vielen Dank für diese hhe Wahlbeteiligung. An Ende eines slchen Briefes danke ich gerne wieder für alles gezeigte Vertrauen in unsere Vertretungsarbeit und hffe, dass ihr euch auch weiterhin bei allen Anliegen und Prblemen möglichst rasch an uns wenden werdet. Dringend ist nun in der Flge die Abstimmung! Diese läuft bis zum 3. Februar

4 Bitte sendet (sfern VEPPÖ - Mitglied) die Rückantwrt mit Zustimmung der Ablehnung des Kllektivvertrages per Fax der Pst der zuverlässig und umgehend ab und zwar an Dein zuständiges Vrstandsmitglied, nicht an mich als Obmann! Wer dein zuständiges Vrstandsmitglied ist, ist der Liste auf der nächsten Seite zu entnehmen: - H.B. KllegInnen österreichweit an Harald Kluge, - alle anderen KllegInnen in Ausbildung, aktiv der in Ruhe an die zuständige Vertretung der Superintendenz. Die Rücksendung hat s zu erflgen, dass das Fax, die der die Pst bis spätestens 3. Februar 2012 beim Vrstandsmitglied angekmmen ist. Es ist für uns als Standesvertretung sehr wichtig, vn allen unseren Mitgliedern eine Rückantwrt zu erhalten, da nur auf diese Weise vn einer Urabstimmung die Rede sein kann und sich der damit verbundene Aufwand weiterhin rechtfertigt. Euch und Ihnen allen eine gute Zeit wünschend verbleibe ich mit herzlichen Grüßen Euer/Ihr 4

5 Stimmzettel zur Urabstimmung über den Kllektivvertrag 2012 Bitte per Pst, Fax der an die SuperintendenzvertreterInnen des VEPPÖ senden (Auch Mitglieder Sektin der in Ruhe senden Ihre Abstimmung bitte an den jeweiligen Superintendenzvertreter, an die vertreterin) Bei Benutzung vn bitte untenstehenden Text in die Mail übernehmen! Superintendenz Burgenland Kärnten und Osttirl Nieder - Österreich Ober Österreich Salzburg/ Tirl Steiermark Wien H.B. Kirche Name Adresse FAX Pfr. Mag. Sönke Frst nickelsdrf@utanet.at Pfr. Mag. Jhannes Satlw jh.satlw@an.at Sen. Mag. Birgit Schiller birgit.schiller@evang.at Pfr. Mag. Martin Madrutter martin.madrutter@linz-evang.at Pfr. Dr. Rbert Jnischkeit jnischkeit@gmx.at Pfr. Mag. Herwig Hhenberger herwig.hhenberger@evang.at Pfr. Mag. Gregr Schwimbersky pfarrer@markuskirche.cm Pfr. Mag. Harald Kluge 2425 Nickelsdrf, Untere Hauptstr / Eisentratten, Nr / Hrn, Adlf-Fischer-Gasse Linz, Jhann Knrad Vgelstr. 2a 5760 Saalfelden Palvenstraße Graz Mzartgasse Wien Thaliastrasse 156/ Wien 02982/ / / kein Fax 01/ / haraldkluge@yah.de Margaretenstraße 21/2/ Ich (Name bitte leserlich) stimme dem Kllektivvertrag 2012 zu ( nicht zu( ) bitte ankreuzen ) bitte ankreuzen Datum: Ort: Unterschrift: (entfällt bei ) 5

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