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1 Herzlich Willkommen zum Vortrag Informationen für Niederlassungsinteressierte Ihre Referenten: Frau Krahe - Abrechnungsberaterin Herr Sybertz - Abrechnungsberater

2 Gesamtvergütung und Honorarverteilungsmaßstab Kranken- Kassen Vereinbaren Kassenärztliche Vereinigung Honorar Abrechnung Abrechnung Honorar Ärzte und Psychotherapeuten Zahlen Vertreterversammlung beschließt HVM Abrechnung Honorar 2

3 Das ärztliche Honorar schematische Darstellung Ärztliches Honorar Sonstige / Besondere KT Vergütung mind. zum OPW Vertragskrankenkassen Vergütung nach HVM Innerhalb MGV Außerhalb MGV Vergütung mind. zum OPW RLV/QZV Leistungen Freie Leistungen Bis Budgethöhe Vergütung zum OPW Mit Kontingent Vergütung ggf. unter OPW Ohne Kontingent Vergütung zum OPW Oberhalb Budgethöhe Vergütung zum RPW KT = Kostenträger OPW = Orientierungspunktwert HVM = Honorarverteilungsmaßstab MGV = Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung RLV = Regelleistungsvolumen QZV = Qualifikationsabhängige Zusatzvolumina RPW = Restpunktwert

4 Definition Regelleistungsvolumen (RLV) Das Regelleistungsvolumen ist eine fallzahlabhängige Mengenbegrenzung Fallzahl x Fallwert Die Berechnung erfolgt quartalsweise Unterschiedliche Werte für Haus und Fachärzte Vergleichswert ist die angeforderte Leistungsmenge im Bereich RLV/QZV 4

5 RLV Berechnung für Fachärzte Für Ärzte innerhalb der ersten 4 Jahre der Niederlassung wird die aktuelle Fallzahl verwendet Auch Jungärzte haben ein RLV und unterliegen ggf. einer Mengenbegrenzung 5

6 RLV Berechnung für Fachärzte Für Fachärzte ab dem 5. Niederlassungsjahr Vorjahresquartalsfallzahl Wird vor Quartalsbeginn mitgeteilt 6

7 RLV/QZV Berechnung für Hausärzte Hausärzte erhalten die aktuellen Fallzahlen Vor Quartalsbeginn werden kalkulatorische RLV/QZV Fallwerte veröffentlicht ( Tatsächliche Fallwerte können höher oder niedriger sein Absenkung um maximal 5 % (RLV Fallwert) Absenkung um maximal 15 % (QZV Fallwerte) 7

8 Fallzahlzuwachsbegrenzung für Hausärzte Greift nur, wenn alle Hausärzte mehr als 5 % Fallzuwachs erreicht haben Gilt dann nur für diejenigen Ärzte, die mehr als 5 % Fallzahlzuwachs erreichten Begrenzt den Fallzuwachs für diese Ärzte auf 5 % zum Vorjahresquartal 8

9 Fallzahlzuwachsbegrenzung für Hausärzte Gilt nicht: innerhalb der ersten 4 Jahre der Niederlassung für Ärzte deren Fallzahl unterhalb des Fachgruppenschnittes liegt 9

10 Berechnung Regelleistungsvolumen (RLV) Behandlungsfallzahl x Fallwert (Fallwert gilt für Fachgruppe) In Berufsausübungsgemeinschaften gilt: Fallzahl anteilig 10

11 Berechnung Regelleistungsvolumen (RLV) Der standortabhängige Kooperationszuschlag ist ein Zuschlag auf das RLV in Höhe von 10 % Überörtliche BAG mit zwei Standorten und drei Ärzten Standort 1 mit zwei Ärzten Standort 2 mit einem Arzt 10 % Zuschlag Kein Zuschlag 11

12 Berechnung Regelleistungsvolumen (RLV) Der Gewichtungsfaktor berücksichtigt die Altersstruktur der Praxis im Vergleich mit der Fachgruppe Er modifiziert das RLV und kann zu einer Senkung oder einer Erhöhung des RLV führen 12

13 Definition Qualifikationsgebundene Zusatzvolumina Ziffernkranz verschiedener Leistungen für deren Erbringung besondere Qualifikationen erforderlich sind Leistungsfallabhängige QZV QZV Fallzahl x QZV Fallwert Leistungsfallzahl ungleich Häufigkeit Behandlungsfallabhängige QZV Behandlungsfallzahl x QZV Fallwert 13

14 Die RLV Berechnung am Beispiel eines Jungarztes Individuelle Behandlungsfallzahl x Fallwert: 925 x 40 = Regelleistungsvolumen in Höhe von = Kooperationszuschlag: 1,00 (Einzelpraxis) = 0,00 Gewichtungsfaktor: 1,00 (Praxis im ersten Jahr) = 0,00 Regelleistungsvolumen modifiziert in Höhe von = Qualifikationsgebundene Zusatzvolumina Leistungsfallzahl x Fallwert Zählung Behandlungsfälle mit mindestens 1 GOP aus QZV 415 Fälle x 10 = Behandlungsfallzahl x Fallwert Zählung aller Behandlungsfälle bei Ansatz einer GOP aus QZV 925 Fälle x 2 = RLV/QZV in Höhe von = =

15 Anwendung des RLV / QZV auf die Leistungsanforderung eines Jungarztes Honoraranforderung Honoraranforderung oberhalb des RLV/QZV / 10 Cent = Punkte Punkte x 2 Cent = RLV/QZV Euro für RLV/QZV Leistungen Honoraranforderung bis zur Höhe des RLV/QZV Volle Vergütung zum Orientierungspunktwert Mengenbegrenzter Honoraranteil in Höhe von =

16 Honorarberechnung am Beispiel eines Jungarztes Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung Mengenbegrenzter Honoraranteil Freie Leistungen ohne Kontingentierung Freie Leistungen mit Kontingentierung Einzelleistungen Honorare sonstige / besondere Kostenträger Gesamthonorar =

17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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