Terravis Rollenkonzept 3.0

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Terravis Rollenkonzept 3.0"

Transkript

1 Terravis Rollenkonzept 3.0 Version: 3.10 Datum: Status: genehmigt Autoren: Silke Ettrich, Barbara Lehmann, Martin Schafflützel, Pascal Wernli, Walter Berli, Werner Möckli Terravis Rollenkonzept 3.0 1

2 Inhaltsverzeichnis 1. Begriffe Einleitung Ausgangslage Geltungsbereich dieses Dokumentes (Scope) Neue Nutzergruppen Technische vertragliche organisatorische Voraussetzungen Offene Punkte Auskunftsportal Terravis - Bestehende Nutzergruppen Auskunftsportal Terravis - Bestehende Rollen Bestehende Spezial- und egvt-rollen Auskunftsportal Terravis neue Nutzergruppen und Erweiterungen für bestehende Nutzergruppen Massen-Datenbezug Erweiterungen für bestehende Nutzergruppen Neue Nutzergruppen Neue Rechte Erweiterte Rollen- und Rechte-Matrix Profil-Zuteilung für konkrete Nutzer Änderungsnachweis: Terravis Rollenkonzept 3.0 Seite 2 von 19

3 1. Begriffe Nutzergruppe: Eine Nutzergruppe ist eine Bündelung von Rollen und Rechten, basierend auf einer gesetzlichen Grundlage. Ein Teilnehmer wird entsprechend seinem Profil einer oder mehreren Nutzergruppen zugeordnet. Profil: Ein Profil ist eine Summe von Rollen und Rechten. Recht: Ist die technisch implementierte Berechtigung auf eine Abfragemöglichkeit resp. auf einen zu erhaltenden Datenumfang. Rolle: Eine Rolle umfasst eine Menge von bestehenden Rechten (R1-R6). Teilnehmer: Ein Teilnehmer ist ein Terravis-Vertragspartner, welchem ein Profil zugewiesen wird. Ein Teilnehmer wird einer oder mehreren Nutzergruppen zugeordnet. Terravis Rollenkonzept 3.0 Seite 3 von 19

4 2. Einleitung 2.1. Ausgangslage Das geltende Rollenkonzept für die Nutzer des Auskunftsportals Terravis und den elektronischen Geschäftsverkehr Terravis (egvt) wurde 2013 von den Kantonen verabschiedet (siehe Version 2.0, datiert ). Es regelt die Rechte für Urkundspersonen (Notarinnen und Notare), Kreditinstitute (Banken, Versicherungen und Pensionskassen), Anwälte, kantonale/kommunale Verwaltungen und Verwaltungseinheiten des Bundes Geltungsbereich dieses Dokumentes (Scope) Mit der vorliegenden Version des Rollenkonzepts werden Erweiterungen der Rollen für bestehende und weitere Anspruchsgruppen für das Auskunftsportal Terravis zwecks Zugriffs auf Daten des Grundbuchs und des Registers für öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) geregelt. Die Regelung berücksichtigt die geltenden Vorgaben gemäss Art. 970 ZGB und Art. 26 ff. GBV. Die bestehenden Rollen bleiben unverändert Neue Nutzergruppen 2.4. Technische vertragliche organisatorische Voraussetzungen Die nachfolgend beschriebenen Erweiterungen des Rollenkonzepts setzten auf dem bestehenden technischen, vertraglichen und organisatorischen Setup auf, d.h. die bisherigen Definitionen werden übernommen. Somit muss technisch nicht von Grund auf alles neu implementiert werden, der Aufwand für die involvierten Stellen (Kantone und SI Terravis) bleibt in einem vertretbaren Rahmen. Es ist davon auszugehen, dass die Kantone bzw. die Grundbuchämter Daten nachbewirtschaften müssen (z.b. fehlende UID für juristische Personen nachtragen), was den positiven Nebeneffekt einer Verbesserung der Datenqualität hat Offene Punkte Im vorliegenden Dokument wird nicht thematisiert, wie der Bewilligungsprozess für die Aufschaltung neuer, zusätzlicher Nutzergruppen im Auskunftsportal Terravis aussehen soll. Dieser Aspekt wird zu einem späteren Zeitpunkt in Angriff genommen. Die Grundbuchverordnung lässt den Zugriff auf Grundbuch-Informationen für weitere Anspruchsgruppen zu. Die Öffnung des Zugangs über Terravis macht jedoch nur Sinn, wenn dieser einheitlich geregelt werden kann. Terravis Rollenkonzept 3.0 Seite 4 von 19

5 2.6. Auskunftsportal Terravis - Bestehende Nutzergruppen Im Rahmen des Projekts egris wurde ein einheitliches Rollenkonzept definiert, im Vernehmlassungsverfahren von allen Mitgliedskantonen genehmigt und als Version 2.0 am in Kraft gesetzt. Bewährt hat sich vor allem die klare Definition der geographischen Einschränkung des Zugriffs, was erlaubt, eine uneinheitliche Regelung (z.b. für Anwälte) von Kanton zu Kanton unterschiedlich zu regeln. Nachfolgend werden die bestehenden Nutzergruppen für das Auskunftsportal Terravis in Kombination mit geographischer Einschränkung und bestehenden Rollen gemäss Kapitel 2.7 aufgelistet. Die Rollen, welche geographisch auf die Kantone eingeschränkt sind, werden im Anhang des jeweiligen Betriebsvertrags mit jedem Kanton genau definiert. Die Ergänzungen bezüglich Kategorisierung der Nutzergruppen sind jeweils in Rot verfasst. Bestehende Nutzergruppen A Urkundspersonen (Art. 28 Abs. 1 Bst. a GBV) Kanton Zuordnung einer Rolle (R1 R6) nach Anordnung und in der Verantwortung des jeweiligen Kantons Auskunftsportal Terravis R1 Schweiz B C D E GeometerInnen (Art. 28 Abs. 1 Bst. a GBV) Kantonale Behörden (Art. 28 Abs. 1 Bst. a GBV) Kommunale Behörden (Art. 28 Abs. 1 Bst. a GBV) Anwälte (Art. 28 Abs. 1 Bst. c GBV) Zuordnung einer Rolle (R1 R6) nach Anordnung und in der Verantwortung des jeweiligen Kantons F G H J K L Bundesbehörden (Art. 28 Abs. 1 Bst. a GBV) Banken (Art. 28 Abs. 1 Bst. b GBV) Postfinance (Art. 28 Abs. 1 Bst. b GBV) Pensionskassen (Art. 28 Abs. 1 Bst. b GBV) Versicherungen (Art. 28 Abs. 1 Bst. b GBV) Berechtigte nach BGBB (Art. 28 Abs. 1 Bst. b GBV) R1 Zuordnung einer bestehenden Rolle (Rolle R1, R2 oder R5) nach Anordnung des jeweiligen Teilnehmers Zuordnung einer bestehenden Rolle (Rolle R1, R2 oder R5) nach Anordnung des jeweiligen Teilnehmers Zuordnung einer bestehenden Rolle (Rolle R1, R2 oder R5) nach Anordnung des jeweiligen Teilnehmers Zuordnung einer bestehenden Rolle (Rolle R1, R2 oder R5) nach Anordnung des jeweiligen Teilnehmers Zuordnung einer bestehenden Rolle (Rolle R1, R2 oder R5) nach Anordnung des jeweiligen Teilnehmers Terravis Rollenkonzept 3.0 5

6 2.7. Auskunftsportal Terravis - Bestehende Rollen Nachfolgend werden die bestehenden Rollen (gemäss Version 2.0) für das Auskunftsportal Terravis aufgelistet. Jeder Nutzergruppe werden eine oder mehrere Rollen zugeordnet. Bestehende Rollen Auskunftsportal Terravis (gemäss Version 2.0) Rolle Nr. R1 R2 R3 R4 R5 R6 Anzeigen von Daten aus dem Grundbuch Eigentum Dominierte Grundstücke Dienstbarkeiten Grundlasten Grundpfandrechte Vormerkungen Anmerkungen Pendente Tagebucheinträge Anzeigen von Daten aus der Amtlichen Vermessung Plan für das Grundbuch Anzeigen von Daten aus Hilfsregistern Korrespondenzadresse Suchfunktionen Grundstückbezogene Suche Personenbezogene Suche Terravis Rollenkonzept 3.0 Seite 6 von 19

7 2.8. Bestehende Spezial- und egvt-rollen Nachfolgend sind die bestehenden Rollen (gemäss Version 2.0) für Terravis-Administratoren und -Auditoren sowie die für den elektronischen Geschäftsverkehr Terravis (egvt) aufgelistet. Endbenutzer Auditor Administrator egvt TN SI Rolle Nr. R7 R8 R9 R10 R11 R12 Elektronischer Geschäftsverkehr Terravis Mutieren/Bearbeiten eigene Geschäftsfälle Signieren Anmeldungen und Freigabe Aufträge Einsicht/Mutation alle Terravis-Geschäftsfälle Kontrollfunktionen Abfragen durch die eigenen Endbenutzer Abfragen auf das eigene Grundbuchsysteme Globale Sicht der getätigten Abfragen Administrationsfunktionen Bewirtschaftung der eigenen Teilnehmerdaten Bewirtschaftung aller Teilnehmerdaten Bewirtschaftung der eigenen Benutzer Bewirtschaftung aller Benutzer Bewirtschaftung Grund- und Master-Daten Terravis Terravis Rollenkonzept 3.0 Seite 7 von 19

8 3. Auskunftsportal Terravis neue Nutzergruppen und Erweiterungen für bestehende Nutzergruppen Unter Berücksichtigung der grundbuchrechtlichen und datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen, den technischen und organisatorischen Möglichkeiten und konkreten Anforderungen der Nutzergruppen wurden in der Arbeitsgruppe Rollenkonzept der Einfachen Gesellschaft Terravis (EGT) folgende Rollen für neue Nutzergruppen und Erweiterungen für bestehende Nutzergruppen für den Zugriff auf Grundbuchdaten im Auskunftsportal Terravis definiert. Basierend auf Art. 4 TGBV erarbeitete das Eidg. Amt für Grundbuch- und Bodenrecht (EGBA) unter Mitwirkung der Kantone und der Systemhersteller die Erweiterung der Grundbuch-Schnittstelle GBDBS (neu Version 2.1). Basierend auf diesen technischen Erweiterungen wurde u.a. das Recht R29 (Abruf von Grundbuch-Belegen) gemäss Kapitel 3.4 ermöglicht. Die Neuerungen und Änderungen sind jeweils in roten Worten, Zahlen und Buchstaben verfasst Massen-Datenbezug Bei allen Rollen, für welche der Zugriff auf Grundbuchdaten 1 im Auskunftsportal Terravis ohne Interessensnachweis ermöglicht wird, ist gemäss Art. 27 GBV ein zu aktivieren. Bei allen Rollen, für welche der Zugriff auf Grundbuchdaten im Auskunftsportal Terravis mit Interessensnachweis gemäss Art. 28 GBV ermöglicht wird, sind Serienabfragen zulässig. Konkret haben beispielsweise Grosskunden (SBB, Swissgrid, Swisscom und weitere) die Anforderung, medienbruchfrei mittels technischer Anbindung auf eigene Grundbuchdaten zuzugreifen (siehe Kapitel 3.3). Diese Funktion ist zulässig, da der Nachweis des Interesses unbestritten ist (Eigentümer bzw. dinglich Berechtigte gemäss Art. 28 Abs. 1 Bst. d GBV) Erweiterungen für bestehende Nutzergruppen Basierend auf konkreten Anforderungen der nachfolgenden Nutzergruppen wurden neue Rechte gemäss Kapitel 3.4 sowie eine Erweiterung der zuteilbaren Rollen (siehe Kapitel 2.7) definiert. Die neuen Rechte können technisch nicht ohne eine darunter liegende Rolle zugeteilt werden. Es ist zu berücksichtigen, dass mit der Erweiterung lediglich die maximale Bandbreite an Rollen und Rechten festgelegt wird. Diese werden jedoch nicht automatisch vergeben, sondern gemäss Rechtsgrundlage dem einzelnen Teilnehmer einer Nutzergruppe zugeordnet. Nutzergruppen Auskunftsportal Terravis Erläuterungen Kanton Schweiz A Urkundspersonen (Art. 28 Abs. 1 Bst. a und Abs. 2 GBV) Zuordnung einer Rolle (R1 R6, zusätzlich Rechte RE26 - RE29) nach Anordnung und in der Verantwortung des jeweiligen Kantons R1 Die zusätzlichen Rechte R26 - RE29 (Details siehe Kapitel 3.4) ermöglichen Urkundspersonen, im Auskunftsportal Terravis mittels UID zu suchen, ehemalige Eigentümer anzuzeigen und Grundbuch-Belege abzurufen (wo 1 Art. 26 Abs. 1 Buchstabe a GBV: Grundstück-Bezeichnung, Grundstückbeschreibung, Name und Identifikation der Eigentümer, Eigentumsform, Erwerbdatum Terravis Rollenkonzept 3.0 Seite 8 von 19

9 verfügbar), wie es seit Jahren in mehreren kantonalen Auskunftsportalen bereits möglich ist. F Bundesbehörden (Art. 28 Abs. 1 Bst. a GBV) -- R1; Zuordnung einer Rolle (R2 - R6) sowie die Rechte RE24, RE25, RE26, RE27, RE28 nach Anordnung des jeweiligen Teilnehmers Details zu den Rollen siehe Kapitel 2.7. Details zu den neuen Rechten siehe Kapitel 3.4. C Kantonale Behörden (Art. 28 Abs. 1 Bst. a GBV) Zuordnung einer Rolle (R1 R6) sowie die Rechte RE24-RE28 nach Anordnung und in der Verantwortung des jeweiligen Kantons Zuordnung einer Rolle (R1 - R6) sowie die Rechte RE24, RE25, RE26, RE27, RE28 nach Anordnung des jeweiligen Teilnehmers Details zu den Rollen siehe Kapitel 2.7. Details zu den neuen Rechten siehe Kapitel 3.4. Terravis Rollenkonzept 3.0 Seite 9 von 19

10 3.3. Neue Nutzergruppen Basierend auf konkreten Anforderungen der nachfolgenden Nutzergruppen wurden neue Rechte gemäss Kapitel 3.4 definiert, welche auf den bestehenden Rollen gemäss Kapitel 2.7 aufbauen. Die neuen Rechte können technisch nicht ohne eine darunter liegende Rolle zugeteilt werden. Zu beachten: Einem Teilnehmer können mehrere Nutzergruppen zugeordnet werden. Neue Nutzergruppen Konkrete Nutzer (Beispiele) Interessennachweis Rollen/Rechte M Bestimmte Personen zu den Daten der Grundstücke, die ihnen gehören der Grundstücke, an denen ihnen Rechte zustehen (Art. 28 Abs. 1 Bst. d GBV) Bundesnahe Betriebe (bspw. SBB, Swisscom, swissgrid), kantonsnahe Betriebe (bspw. BLS), Infrastrukturbetriebe (bspw. Axpo, RePower Cablecom), private Institutionelle (bspw. Holcim) Grundeigentümer zwecks Bewirtschaftung (zur Wahrnehmung ihrer Rechte) der Grundstücke, deren Eigentümer oder (dinglich) Berechtigte sie sind Eigentum: Rolle R5 zwingend ergänzt um RE24 Dinglich Berechtigte: Rolle R1 zwingend ergänzt um RE25 Einschränkungen (schweizweit) P Basis (beschränkt) (Art. 26 Abs. 1 Bst. a in Verbindung mit Art. 27 GBV) Firmen wie Architektur- und Ingenieur-Büros u.a.m. Ohne Interessensnachweis Keine anonymen Zugriffe (Zugang vertraglich geregelt) : je Kanton je User max. 10 Bezüge pro Tag Rolle R1 Einschränkungen (schweizweit) Terravis Rollenkonzept 3.0 Seite 10 von 19

11 3.4. Neue Rechte Basierend auf konkreten Anforderungen der neuen Nutzergruppen gemäss Kapitel 3.3 wurden die nachfolgenden, neuen Rechte (RE 24 RE29) definiert. Diese Rechte können technisch nur ergänzend zu den bereits bestehenden Rollen (R1 - R6) gemäss Kapitel 2.7 zugeteilt werden: Rechte Suchkriterien Datenlieferung / Anzeige der Daten RE24 RE25 RE26 RE27 Personensuche mittels eigener UID auf eigene Grundstücke und Daten aus weiteren Quellen Personensuche mittels eigener UID auf eigene Rechte (ohne Eigentum) und Daten aus weiteren Quellen Personensuche mittels beliebiger UID auf Grundstücke und Daten aus weiteren Quellen von Dritten Personensuche mittels beliebiger UID auf Rechte (ohne Eigentum) und Daten aus weiteren Quellen von Dritten Alle Hauptbuch-Daten des Grundbuchs Daten aus Hilfsregistern des Grundbuchs Daten der amtlichen Vermessung Versicherungs- und Steuerwerte zum Grundstück Öffentliche Daten des Grundbuchs, an denen der Teilnehmer berechtigt ist* Daten aus Hilfsregistern des Grundbuchs Daten der amtlichen Vermessung Alle Hauptbuch-Daten des Grundbuchs Daten aus Hilfsregistern des Grundbuchs Daten der amtlichen Vermessung Versicherungs- und Steuerwerte zum Grundstück Öffentliche Daten des Grundbuch Rechte, auf welche der Teilnehmer abfragt Daten aus Hilfsregistern des Grundbuchs Daten der amtlichen Vermessung RE28 Abfrage von ehemaligen Eigentümern mittels Personensuche Zusätzlich zu den bezogenen Grundbuchdaten werden auch ehemalige Eigentümer-Informationen ausgegeben. RE29 Abfrage von Grundbuch-Belegen Zusätzlich zu den bezogenen Grundbuchdaten können Grundbuch-Belege abgerufen werden (aktuell nur für Urkundspersonen) * zum heutigen Zeitpunkt technisch noch nicht unterstützt, deshalb aktuell nur die Ausgabe der öffentlichen Daten gemäss Art. 26 GBV. Sobald jedoch die technische Unterstützung vorliegt, werden die der UID zugeordneten Rechte auch angezeigt. Terravis Rollenkonzept 3.0 Seite 11 von 19

12 3.5. Erweiterte Rollen- und Rechte-Matrix Nachfolgend werden die bestehenden Rollen (R1 bis R6) sowie die neuen Rechte (RE24 bis RE29) für das Auskunftsportal Terravis aufgelistet. Die generelle Zuordnung von Rollen und Rechten je Nutzergruppe erfolgt gemäss Kapitel 2.6 (bestehende Nutzergruppen), Kapitel 3.1 (Erweiterungen für bestehende Nutzergruppen) und Kapitel 3.4 (neue Rechte). Die konkrete Zuordnung von Rollen und Rechten als Profile für die konkreten Nutzer erfolgt in Kapitel 4. Terravis Rollenkonzept 3.0 Seite 12 von 19

13 4. Profil-Zuteilung für konkrete Nutzer Basierend auf dem bestehenden Rollenmodell, den Definitionen für neue Nutzergruppen gemäss Kapitel 3.3 und den neuen Rechten gemäss Kapitel 3.4 werden die Profile den folgenden konkreten Nutzern zugeteilt: Konkrete Nutzer Nutzergruppen Interessennachweis / Beschreibung Rollen/Rechte (Profile) Fedpol F - Bundesbehörden Nachweislicher Bedarf: Schweizweite Personensuche Interessensnachweis: Durch die Aufgaben in Zusammenhang mit einer Strafverfolgung und Polizeiaufgaben Bundesamt für Justiz F - Bundesbehörden Nachweislicher Bedarf: Schweizweite Personensuche Bundesamt für Rüstung (armasuisse) Interessensnachweis: Durch Aufgaben in Zusammenhang mit Rechtshilfegesuchen Interessensnachweis: Grundeigentümer. Zwecks Bewirtschaftung Rollen: R1 - R6 Rechte: RE26, RE27, RE28 Rollen: R1 R6 Rechte: RE26, RE27, RE28 Rolle: R5 ausschliesslich Interessensnachweis: Dinglich Berechtigte. Zugriff auf die öffentlichen Daten zwecks Bewirtschaftung der Grundstücke, deren (dinglich) Berechtigte sie sind. P Basis (beschränkt) Interessensnachweis: Daten werden zur Kommunikation mit Eigentümern der angrenzenden Grundstücke (Eigentum oder dinglich Berechtigte) benötigt mit Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) Interessensnachweis: Grundeigentümer. Zwecks Bewirtschaftung Rollen: R5 ausschliesslich Terravis Rollenkonzept 3.0 Seite 13 von 19

14 Interessensnachweis: Dinglich Berechtigte. Zugriff auf die öffentlichen Daten zwecks Bewirtschaftung der Grundstücke, deren (dinglich) Berechtigte sie sind. Bundesamt für Strassenbau (ASTRA) Betreibungs- und Konkursämter (ganze Schweiz) P Basis (beschränkt) Interessensnachweis: Daten werden zur Kommunikation mit Eigentümern der angrenzenden Grundstücke (Eigentum oder dinglich Berechtigte) benötigt F - Bundesbehörden Interessensnachweis: Amtsstellen mit Enteignungsrecht Rolle: R1 C - Kantonale Behörden Nachweislicher Bedarf: Personensuche zwecks Recherche nach Vermögenswerten Interessensnachweis: Durch Aufgaben in Zusammenhang mit Konkurs- und Verwertungsverfahren Kantonspolizei C - Kantonale Behörden Nachweislicher Bedarf: Kantonsweite Personensuche SBB Interessensnachweis: Durch die Aufgaben in Zusammenhang mit einer Strafverfolgung und Polizeiaufgaben Interessensnachweis: Grundeigentümer. Zwecks Bewirtschaftung mit Rollen: R1 R6 Rechte: RE26, RE27, RE28 Rollen: R1 R6 Rechte: RE26, RE27, RE28 geographisch eingeschränkt auf eigenen Kanton Rolle: R5 ausschliesslich Interessensnachweis: Dinglich Berechtigte. Zugriff auf die öffentlichen Daten zwecks Bewirtschaftung der Grundstücke, deren (dinglich) Berechtigte sie sind. P Basis (beschränkt) Interessensnachweis: Daten werden zur Kommunikation mit Eigentümern der angrenzenden Grundstücke (Eigentum oder dinglich Berechtigte) benötigt mit Terravis Rollenkonzept 3.0 Seite 14 von 19

15 Swisscom Interessensnachweis: Grundeigentümer. Zwecks Bewirtschaftung Rolle: R5 ausschliesslich Interessensnachweis: Dinglich Berechtigte. Zugriff auf die öffentlichen Daten zwecks Bewirtschaftung der Grundstücke, deren (dinglich) Berechtigte sie sind. P Basis (beschränkt) Interessensnachweis: Daten werden zur Kommunikation mit Eigentümern der angrenzenden Grundstücke (Eigentum oder dinglich Berechtigte) benötigt mit swissgrid Interessensnachweis: Grundeigentümer. Zwecks Bewirtschaftung Rolle: R5 ausschliesslich Interessensnachweis: Dinglich Berechtigte. Zugriff auf die öffentlichen Daten zwecks Bewirtschaftung der Grundstücke, deren (dinglich) Berechtigte sie sind. P - Basis (beschränkt) Interessensnachweis: Daten werden zur Kommunikation mit Eigentümern der angrenzenden Grundstücke (Eigentum oder dinglich Berechtigte) benötigt BLS Interessensnachweis: Grundeigentümer. Zwecks Bewirtschaftung mit Rolle: R5 ausschliesslich Terravis Rollenkonzept 3.0 Seite 15 von 19

16 Interessensnachweis: Dinglich Berechtigte. Zugriff auf die öffentlichen Daten zwecks Bewirtschaftung der Grundstücke, deren (dinglich) Berechtigte sie sind. P - Basis (beschränkt) Interessensnachweis: Daten werden zur Kommunikation mit Eigentümern der angrenzenden Grundstücke (Eigentum oder dinglich Berechtigte) benötigt mit Axpo Interessensnachweis: Grundeigentümer. Zwecks Bewirtschaftung Rolle: R5 ausschliesslich Interessensnachweis: Dinglich Berechtigte. Zugriff auf die öffentlichen Daten zwecks Bewirtschaftung der Grundstücke, deren (dinglich) Berechtigte sie sind. P - Basis (beschränkt) Interessensnachweis: Daten werden zur Kommunikation mit Eigentümern der angrenzenden Grundstücke (Eigentum oder dinglich Berechtigte) benötigt mit Terravis Rollenkonzept 3.0 Seite 16 von 19

17 repower Interessensnachweis: Grundeigentümer. Zwecks Bewirtschaftung Rolle: R5 ausschliesslich Interessensnachweis: Dinglich Berechtigte. Zugriff auf die öffentlichen Daten zwecks Bewirtschaftung der Grundstücke, deren (dinglich) Berechtigte sie sind. Holcim Interessensnachweis: Grundeigentümer. Zwecks Bewirtschaftung Rolle: R5 ausschliesslich Interessensnachweis: Dinglich Berechtigte. Zugriff auf die öffentlichen Daten zwecks Bewirtschaftung der Grundstücke, deren (dinglich) Berechtigte sie sind. UPC (cablecom) Interessensnachweis: Grundeigentümer. Zwecks Bewirtschaftung Rolle: R5 ausschliesslich Interessensnachweis: Dinglich Berechtigte. Zugriff auf die öffentlichen Daten zwecks Bewirtschaftung der Grundstücke, deren (dinglich) Berechtigte sie sind. P - Basis (beschränkt) Interessensnachweis: Daten werden zur Kommunikation mit Eigentümern der angrenzenden Grundstücke benötigt. mit Terravis Rollenkonzept 3.0 Seite 17 von 19

18 APG SGA, Allgemeine Plakatgesellschaft AG Verband freierwerbender Schweizer Architekten (resp. dessen Mitglieder wie Architekturbüro Vogel) P Basis (beschränkt) ohne mit P Basis (beschränkt) ohne mit Terravis Rollenkonzept 3.0 Seite 18 von 19

19 5. Änderungsnachweis: Version Datum Wer Änderung W. Berli Aktualisieren der Verweise auf die Kapitel, anpassen armasuisse nach Input von armasuisse, SBB nach Input von SBB W. Berli Ueberarbeiten Dokument nach AGR-Sitzung P. Wernli Ueberarbeiten Kapitel Team Ueberarbeiten nach Feedback des Kernteams Team Finaler Review EGT-Plenarversammlung W. Berli Korrekturen Abgenommen (incl Input AG) Terravis Rollenkonzept 3.0 Seite 19 von 19

Datennutzung / Rollenkonzept

Datennutzung / Rollenkonzept Projekt egris Projet egris Projektgruppe der Kantone Comité de pilotage des cantons Bern, Fribourg, Luzern, Neuchâtel, Tessin, Thurgau und Zürich Arbeitsgruppe Datennutzung / Rollenkonzepte Datennutzung

Mehr

1. GELTUNGSBEREICH ENTGELT AUSKUNFT TERRAVIS Pauschalentgelt Grundbuchinformationen Daten der Amtlichen Vermessung 2

1. GELTUNGSBEREICH ENTGELT AUSKUNFT TERRAVIS Pauschalentgelt Grundbuchinformationen Daten der Amtlichen Vermessung 2 Preisliste Rechtsanwälte Auskunft Terravis Inhalt 1. GELTUNGSBEREICH 2 2. ENTGELT AUSKUNFT TERRAVIS 2 2.1 Pauschalentgelt Grundbuchinformationen 2 2.2 Daten der Amtlichen Vermessung 2 3. KANTONALE GEBÜHREN

Mehr

TERRAVIS Anleitung für Grundbuchaudit

TERRAVIS Anleitung für Grundbuchaudit TERRAVIS Anleitung für Grundbuchaudit Version 1.1 vom 1.4.2015 TERRAVIS als zentrale Plattform für den schweizweiten Zugang zu Grundstückinformationen und den elektronischen Geschäftsverkehr zwischen Grundbuchämtern,

Mehr

Terravis - Straight-through-processing im Hypothekar- und Grundbuchgeschäft

Terravis - Straight-through-processing im Hypothekar- und Grundbuchgeschäft Terravis - Straight-through-processing im Hypothekar- und Grundbuchgeschäft Projekt egris - Priorisiertes E-Government-Vorhaben A1.19 Werner Möckli, SIX Terravis AG Bern, 16. Mai 2014 Agenda Projekt egris

Mehr

Verordnung über das EDV-Grundbuch

Verordnung über das EDV-Grundbuch .6 Verordnung über das EDV-Grundbuch Vom 7. April 998 (Stand. Januar 05) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 74 Absatz der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom 7. Mai 984,

Mehr

1. GELTUNGSBEREICH 2. 2. ENTGELT AUSKUNFT TERRAVIS 2 2.1 Pauschalentgelt Grundbuchinformationen 2 2.2 Daten der Amtlichen Vermessung 2

1. GELTUNGSBEREICH 2. 2. ENTGELT AUSKUNFT TERRAVIS 2 2.1 Pauschalentgelt Grundbuchinformationen 2 2.2 Daten der Amtlichen Vermessung 2 Preisliste Urkundspersonen Auskunft Terravis Inhalt 1. GELTUNGSBEREICH 2 2. ENTGELT AUSKUNFT TERRAVIS 2 2.1 Pauschalentgelt Grundbuchinformationen 2 2.2 Daten der Amtlichen Vermessung 2 3. KANTONALE GEBÜHREN

Mehr

ANMELDUNG. Zum grundbuchlichen Vollzug wird hiermit was folgt angemeldet: Nachtrag Nr. 2 zum Quartierplan "Valbella" in der Gemeinde Vaz/Obervaz

ANMELDUNG. Zum grundbuchlichen Vollzug wird hiermit was folgt angemeldet: Nachtrag Nr. 2 zum Quartierplan Valbella in der Gemeinde Vaz/Obervaz ANMELDUNG Zum grundbuchlichen Vollzug wird hiermit was folgt angemeldet: Nachtrag Nr. 2 zum Quartierplan "Valbella" in der Gemeinde Vaz/Obervaz Gemäss Beschluss des Gemeindevorstandes Vaz/Obervaz vom...

Mehr

Übergabe egovernment-sonderpreis Schweiz 2011. Bern, 15. November 2011

Übergabe egovernment-sonderpreis Schweiz 2011. Bern, 15. November 2011 Übergabe egovernment-sonderpreis Schweiz 2011 Bern, 15. November 2011 www.egovernment-wettbewerb.de 2011 BearingPoint Switzerland AG 2 egovernment-wettbewerb 2011 Zielsetzung Standortattraktivität der

Mehr

Einführung des Neuen Grundbuchs in der Gemeinde Balzers. Überblick. Einführung des Neuen Grundbuches

Einführung des Neuen Grundbuchs in der Gemeinde Balzers. Überblick. Einführung des Neuen Grundbuches Einführung des Neuen Grundbuchs in der Gemeinde Balzers Überblick Einführung des Neuen Grundbuches Was ist unter Neuem Grundbuch zu verstehen? Geschichte des Grundbuchs (altes/neues Grundbuch) Stand der

Mehr

Verordnung über das Alpregister im Grundbuch

Verordnung über das Alpregister im Grundbuch 1 211.640 Verordnung über das Alpregister im Grundbuch vom 22. November 2004 1 Der Grosse Rat des Kantons Appenzell I.Rh., gestützt auf Art. 59 Abs. 3 und Art. 949 Abs. 2 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches

Mehr

Terravis Revolution im Hypothekarwesen. Walter Berli, Stv. Geschäftsführer, Projekt-Manager egris und Nominee Luzern, 4. März 2014

Terravis Revolution im Hypothekarwesen. Walter Berli, Stv. Geschäftsführer, Projekt-Manager egris und Nominee Luzern, 4. März 2014 Terravis Revolution im Hypothekarwesen Walter Berli, Stv. Geschäftsführer, Projekt-Manager egris und Nominee Luzern, 4. März 2014 Terravis revolutioniert das Hypothekarwesen und in 3 Jahren werden 80%

Mehr

Gesamtschweizerische

Gesamtschweizerische Gesamtschweizerische Archivierung von Grundbuchdaten 26. Juni 2012, christian.buetler@bj.admin.ch Bundesamt für Justiz, Rechtsinformatik, Bundesrain 20, 3003 Bern Überblick egris Projekte BJ Personenidentifikator

Mehr

Vereinbarung bezüglich elektronischer Geschäftsverkehr Terravis egvt Grundbuch (Urkundsperson)

Vereinbarung bezüglich elektronischer Geschäftsverkehr Terravis egvt Grundbuch (Urkundsperson) Vereinbarung bezüglich elektronischer Geschäftsverkehr Terravis egvt Grundbuch (Urkundsperson) zwischen SIX Terravis AG, Brandschenkestrasse 47, Postfach 1758, 8021 Zürich (nachfolgend SIX Terravis) und

Mehr

Der e-geschäftsverkehr im Notariat

Der e-geschäftsverkehr im Notariat Der e-geschäftsverkehr im Notariat Grundlagen Anforderungen Heutige Lösungen - Register der Urkundspersonen - elektronisches Archiv Der Notar in der elektronischen Welt Gesetzliche Grundlagen Verordnung

Mehr

Kurzanleitung TERRAVIS

Kurzanleitung TERRAVIS Kurzanleitung TERRAVIS Version 2.2.1 vom 19.August 2013 TERRAVIS als schweizweites Auskunftsportal für Grundstückinformationen gewährt dem berechtigten Nutzer einen standardisierten Zugang. Da es sich

Mehr

wir sehen uns veranlasst, die Auswirkungen der Bereinigung der Flurwegverzeichnisse durch die Gemeinden auf die Grundbuchführung näher darzustellen.

wir sehen uns veranlasst, die Auswirkungen der Bereinigung der Flurwegverzeichnisse durch die Gemeinden auf die Grundbuchführung näher darzustellen. Verw.-Komm.Nr. 310 (Zirk.) K R EIS S C H R E I BEN DES VERWALTUNGS KOMMISSION DES OBERGERICHTES DES KANTONS ZUERICH an die Grundbuchämter über die grundbuchliche Behandlung der Flurwege vom 19. März 1984

Mehr

S C H E N K U N G S V E R T R A G *******************************************

S C H E N K U N G S V E R T R A G ******************************************* Ord.-Nr. Gemeinde Oberdorf - betreffend - UEBERTRAGUNG VON GRUNDEIGENTUM (Art. 657 ZGB, Art. 243 OR, Art. 64 GBV) S C H E N K U N G S V E R T R A G ******************************************* Die unterzeichnete

Mehr

213.512 Gebührentarif für Notare und Grundbuchverwalter sowie freiberufliche Urkundspersonen 1 2

213.512 Gebührentarif für Notare und Grundbuchverwalter sowie freiberufliche Urkundspersonen 1 2 .5 Gebührentarif für Notare und Grundbuchverwalter sowie freiberufliche Urkundspersonen (Vom 7. Januar 975) Der Regierungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf 8 Abs. des Justizgesetzes vom 8. November

Mehr

WEISUNGEN ÜBER DIE INFORMATION DER ÖFFENTLICHKEIT, DEN DATENSCHUTZ UND DIE ARCHIVIERUNG IN DER GEMEINDE NATERS

WEISUNGEN ÜBER DIE INFORMATION DER ÖFFENTLICHKEIT, DEN DATENSCHUTZ UND DIE ARCHIVIERUNG IN DER GEMEINDE NATERS WEISUNGEN ÜBER DIE INFORMATION DER ÖFFENTLICHKEIT, DEN DATENSCHUTZ UND DIE ARCHIVIERUNG IN DER GEMEINDE NATERS Zweck Artikel 1 In Anlehnung an das kantonale Gesetz über die Information der Öffentlichkeit,

Mehr

Einführung des Neuen Grundbuchs in der Gemeinde Vaduz. Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt

Einführung des Neuen Grundbuchs in der Gemeinde Vaduz. Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt Einführung des Neuen Grundbuchs in der Gemeinde Vaduz Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt 2 1 altes vs. provisorisches Grundbuch Grundbuch vor Einführung des neuen Sachenrechtes 1923 ( altes Grundbuch)

Mehr

Verband Solothurner Einwohnergemeinden VSEG in Zusammenarbeit mit dem Amt für Gemeinden und soziale Sicherheit

Verband Solothurner Einwohnergemeinden VSEG in Zusammenarbeit mit dem Amt für Gemeinden und soziale Sicherheit Verband Solothurner Einwohnergemeinden VSEG in Zusammenarbeit mit dem Amt für Gemeinden und soziale Sicherheit Leitfaden Gesetz Oeffentlichkeitsprinzip und Datenschutz: Informations- und Datenschutzgesetz

Mehr

Verordnung über das bäuerliche Bodenrecht (VBB) 1. Abschnitt: Ertragswert. vom 4. Oktober 1993 (Stand am 1.

Verordnung über das bäuerliche Bodenrecht (VBB) 1. Abschnitt: Ertragswert. vom 4. Oktober 1993 (Stand am 1. Verordnung über das bäuerliche Bodenrecht (VBB) 211.412.110 vom 4. Oktober 1993 (Stand am 1. Januar 2016) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 7 Absatz 1, 10 Absatz 2 und 86 Absatz 2

Mehr

Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG) (Erlassen von der Landsgemeinde am 4.

Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG) (Erlassen von der Landsgemeinde am 4. Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG) Vom 4. Mai 1997 (Stand 1. Januar 2011) (Erlassen von der Landsgemeinde am 4. Mai 1997) 1. Organisatorische Bestimmungen

Mehr

RiS Kommunal/Shell Release Notes

RiS Kommunal/Shell Release Notes RiS Kommunal/Shell Release Notes Version 4.0 release 09.06.2016 Änderungsverlauf Datum Version Beschreibung 06.06.2016 1.0 Erstfassung For General Release RiS GmbH, 2016 Page 2 of 13 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG) (Erlassen von der Landsgemeinde am 4.

Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG) (Erlassen von der Landsgemeinde am 4. Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG) Vom 4. Mai 1997 (Stand 1. September 2014) (Erlassen von der Landsgemeinde am 4. Mai 1997) 1. Organisatorische

Mehr

egov aus dem Baukasten Erfahrungen aus der Praxis

egov aus dem Baukasten Erfahrungen aus der Praxis egov aus dem Baukasten Erfahrungen aus der Praxis Grundidee Einmal definierte und realisierte Services in weiteren Projekten und Anwendungen nutzen und weitere Nutzern zur Verfügung stellen. Vorteile solcher

Mehr

NEWSLETTER FEBRUAR

NEWSLETTER FEBRUAR Kanton St.Gallen Amt für Raumentwicklung und Geoinformation Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen NEWSLETTER FEBRUAR 1 Baudepartement Was ist der ÖREB-Kataster Der Kataster der öffentlich-rechtlichen

Mehr

Gesetz zur Änderung des Bremischen Datenschutzgesetzes

Gesetz zur Änderung des Bremischen Datenschutzgesetzes BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/763 Landtag 18. Wahlperiode 12.02.2013 Mitteilung des Senats vom 12. Februar 2013 Mitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) vom 12. Februar 2013

Mehr

ASF 2010_112. Tarif. der festen Grundbuchgebühren. Der Staatsrat des Kantons Freiburg. beschliesst: vom 26. Oktober 2010

ASF 2010_112. Tarif. der festen Grundbuchgebühren. Der Staatsrat des Kantons Freiburg. beschliesst: vom 26. Oktober 2010 Tarif vom 26. Oktober 2010 Inkrafttreten: 01.01.2011 der festen Grundbuchgebühren Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Gesetz vom 28. Februar 1986 über das Grundbuch (GBG), insbesondere

Mehr

Konzept zur Einführung der E-GRID in der amtlichen Vermessung (AV) im Kanton Graubünden

Konzept zur Einführung der E-GRID in der amtlichen Vermessung (AV) im Kanton Graubünden Handbuch der amtlichen Vermessung im Kanton Graubünden Seite 1 Konzept zur Einführung der E-GRID in der amtlichen Vermessung (AV) im Kanton Graubünden 1. EINLEITUNG...1 2. RECHTLICHE GRUNDLAGEN UND DOKUMENTE...2

Mehr

Handbuch oasebw Seite 1 von 11

Handbuch oasebw Seite 1 von 11 Seite 1 von 11 Seite 2 von 11 Inhaltsverzeichnis BESCHREIBUNG 4 STARTSEITE 5 ANTRAG ZUR JUGENDERHOLUNG FÜR FINANZIELL SCHWÄCHER GESTELLTE (A1) 5 REGISTRIEREN 5 ANMELDEN 5 PASSWORT VERGESSEN 5 VORLAGEN

Mehr

Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV)

Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV) 7.0 Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV) Vom 7. Februar 0 (Stand. Juni 06) Gestützt auf Art. 45 der Kantonsverfassung ) sowie Art. 5, 6, 7, 8 und 9 des kantonalen Geoinformationsgesetzes ) von

Mehr

openk platform Dokumentation Setup Liferay Version 0.9.1

openk platform Dokumentation Setup Liferay Version 0.9.1 openk platform Dokumentation Setup Liferay Version 0.9.1 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines... 3 1.1 Änderungsnachweis... 3 2 Einleitung... 4 3 Setup Pages in Liferay... 5 3.1 Erstellung Startseite... 5

Mehr

Verwaltungsschule des Kantons Schwyz. III. Das Grundbuch. Grundsatz der Öffentlichkeit des Grundbuches. Vorlesung im Sachenrecht

Verwaltungsschule des Kantons Schwyz. III. Das Grundbuch. Grundsatz der Öffentlichkeit des Grundbuches. Vorlesung im Sachenrecht Verwaltungsschule des Kantons Schwyz Vorlesung im Sachenrecht III. Das Grundbuch lic.iur. Samuel Droxler, Rechtsanwalt III. Das Grundbuch Publizitätsmittel für dingliche Rechte an Grundstücke (vgl. Art.

Mehr

ASF 2002_039. Verordnung. über die Grundbuchgebühren. Der Staatsrat des Kantons Freiburg. beschliesst: vom 29. April 2002

ASF 2002_039. Verordnung. über die Grundbuchgebühren. Der Staatsrat des Kantons Freiburg. beschliesst: vom 29. April 2002 Verordnung vom 29. April 2002 Inkrafttreten: 01.06.2002 über die Grundbuchgebühren Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Gesetz vom 28. Februar 1986 über das Grundbuch (GBG); auf Antrag der

Mehr

Verordnung über das Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz

Verordnung über das Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz Verordnung über das Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz (VIVS) vom 14. April 2010 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 5 Absatz 1 und 26 des Bundesgesetzes vom 1.

Mehr

NetUSE-SSH-Keymanager 2.12

NetUSE-SSH-Keymanager 2.12 Benutzerhandbuch Maksim Kabakou - Fotolia.com Revision: 38 Stand: 10. Januar 2014 NetUSE AG Dr.-Hell-Straße 6 D-24107 Kiel Telefon: +49 431 2390 400 http://netuse.de/ Inhaltsverzeichnis 1. Versionsübersicht...3

Mehr

1.Wozu Datenquellen? Berechtigungen einstellen...3

1.Wozu Datenquellen? Berechtigungen einstellen...3 Datenquellen Inhalt 1.Wozu Datenquellen?...3 2.Berechtigungen einstellen...3 Allgemeine Berechtigung für Datenquellen...3 Spezielle Berechtigungen für Datenquellen-Typen...3 1.Anlegen der Datenquelle...5

Mehr

OGD Schweiz Entscheidgrundlage: Nutzungsbedingungen OGD Portal Definition OGD

OGD Schweiz Entscheidgrundlage: Nutzungsbedingungen OGD Portal Definition OGD OGD Schweiz Entscheidgrundlage: Nutzungsbedingungen OGD Portal Definition OGD Anne Wiedmer, Corinna Seiberth, 13. März 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangslage... 3 2. Öffentlich-rechtliche Nutzungsbedingungen

Mehr

Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen in der Schweiz

Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen in der Schweiz armasuisse Bundesamt für Landestopografie swisstopo Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen in der Schweiz 19. November 2009 Jean-Philippe Amstein Direktor swisstopo Grundeigentum:

Mehr

Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge

Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge Weisung für die Grundbuchämter betreffend Anmerkung bzw. Löschung einer Veräusserungsbeschränkung Das Eidgenössische Amt für Grundbuch- und Bodenrecht,

Mehr

Departement Volkswirtschaft und Inneres Vorsteher

Departement Volkswirtschaft und Inneres Vorsteher Departement Volkswirtschaft und Inneres Vorsteher Dr. iur. Urs Hofmann, Regierungsrat Frey-Herosé-Strasse 12, 5001 Aarau Telefon 062 835 14 00 Fax 062 835 14 25 E-Mail urs.hofmann@ag.ch Adressaten gemäss

Mehr

Der elektronische Geschäftsverkehr im Bereich Grundbuch funktioniert

Der elektronische Geschäftsverkehr im Bereich Grundbuch funktioniert Terravis Der elektronische Geschäftsverkehr im Bereich Grundbuch funktioniert Claude Eisenhut, Im Auftrag von SIX Terravis AG egov Lunch der Berner Fachhochschule - Bern, 26. Juni 2013 Programm Kurzvorstellung

Mehr

Der Nationale Normenkontrollrat hat den Regelungsentwurf geprüft.

Der Nationale Normenkontrollrat hat den Regelungsentwurf geprüft. Berlin, 5. Juli 2016 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. 6 Abs. 1 NKRG: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen

Mehr

Projet egris Comité de pilotage des cantons

Projet egris Comité de pilotage des cantons Projekt egris Projektgruppe der Kantone Projet egris Comité de pilotage des cantons Bern, Fribourg, Luzern Neuchâtel, Tessin, Thurgau, Zürich sowie KKVA (Konferenz der kantonalen Vermessungsämter) Kontaktadresse:

Mehr

SBB Businessmanager Die Anleitung für den Travelmanager

SBB Businessmanager Die Anleitung für den Travelmanager SBB Businessmanager Die Anleitung für den Travelmanager Als Travelmanager sind Sie die Hauptansprechperson der SBB und für die organisatorische Führung der Buchungsplattform SBB Businesstravel verantwortlich.

Mehr

Geoinformation und Datenschutz im Kanton Thurgau Wie passt das zusammen?

Geoinformation und Datenschutz im Kanton Thurgau Wie passt das zusammen? Datenschutzbeauftragter des Kantons Thurgau Geoinformation und Datenschutz im Kanton Thurgau Wie passt das zusammen? GIS Verbund Thurgau (GIV) Gasthaus zum Trauben, Weinfelden Was findet Google zum Stichwort

Mehr

Unternehmensverzeichnis.org

Unternehmensverzeichnis.org Unternehmensverzeichnis.org 1 Copyright Die hier enthaltenen Angaben und Daten können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Die in den Beispielen verwendeten Namen und Daten sind frei erfunden, soweit

Mehr

Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV)

Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV) 7.0 Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV) Gestützt auf Art. 45 der Kantonsverfassung ) sowie Art. 5, 6, 7, 8 und 9 des kantonalen Geoinformationsgesetzes ) Von der Regierung erlassen am 7. Februar

Mehr

Instruktionen Betreffend Bearbeitung von SwissDRG (elektronische Daten)

Instruktionen Betreffend Bearbeitung von SwissDRG (elektronische Daten) Instruktionen Betreffend Bearbeitung von SwissDRG (elektronische Daten) Validation et modifications Datum Durch Beschreibung Herausgeber (Vorname+Name) Version 23/05/2014 Direktion der Leistungen Aktualisierung

Mehr

Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Öffentliche Beurkundung)

Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Öffentliche Beurkundung) Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Öffentliche Beurkundung) Vorentwurf Änderung vom... Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom, beschliesst:

Mehr

Gebührenmodell egris (Kantonale Gebühren)

Gebührenmodell egris (Kantonale Gebühren) Projekt egris Projet egris Projektgruppe der Kantone Comité de pilotage des cantons Bern, Basel-Stadt, Fribourg, Neuchâtel, Tessin, Thurgau und Zürich Arbeitsgruppe Gebührenmodell Gebührenmodell egris

Mehr

SCHULSPEZIFISCHEN ROLLENRECHTE

SCHULSPEZIFISCHEN ROLLENRECHTE Bei BASISDATEN > ADMINISTRATION organisieren Sie, wer SOKRATES an Ihrer Schule mit welchen Rechten nutzen kann. Außerdem können unter ADMINISTRATION mit SOKRATES intern Texte an andere Schulen geschickt

Mehr

Neues Immobiliarsachenrecht Das Wichtigste auf einen Blick!

Neues Immobiliarsachenrecht Das Wichtigste auf einen Blick! Neues Immobiliarsachenrecht Das Wichtigste auf einen Blick! In rund 10 Monaten tritt das revidierte Sachenrecht in Kraft. Welches sind die wichtigsten Änderungen? Was betrifft Sie? Was empfiehlt Häusermann

Mehr

Eidgenössischen Grundstücksidentifikation. Leitfaden

Eidgenössischen Grundstücksidentifikation. Leitfaden Eidgenössisches Justiz und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Justiz BJ Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS armasuisse Bundesamt für Landestopografie swisstopo

Mehr

Info-Veranstaltung Kanton Nidwalden

Info-Veranstaltung Kanton Nidwalden 1. Einführung Info-Veranstaltung Kanton Nidwalden Dienstag, 14. Juni 2016, Stans Was ist inzwischen passiert..neben ÖREB NW und OW: Informationen und Support über ÖREB-Kataster bei weiteren Kantonen (TI,

Mehr

IT-Stelle der hessischen Justiz Das Projekt Schutzschriftenregister : Zentrales elektronisches Schutzschriftenregister (ZSSR)

IT-Stelle der hessischen Justiz Das Projekt Schutzschriftenregister : Zentrales elektronisches Schutzschriftenregister (ZSSR) Das Projekt Schutzschriftenregister : Zentrales elektronisches Schutzschriftenregister (ZSSR) Ein kurzer Überblick über das ZSSR mit den Schwerpunkten Einreichung und Recherche Saarbrücken, den 25. September

Mehr

ÖFFENTLICHE BEURKUNDUNG SCHENKUNGSVERTRAG. mit Dienstbarkeitsnachtrag und Begründung einer neuen Grunddienstbarkeit

ÖFFENTLICHE BEURKUNDUNG SCHENKUNGSVERTRAG. mit Dienstbarkeitsnachtrag und Begründung einer neuen Grunddienstbarkeit ÖFFENTLICHE BEURKUNDUNG SCHENKUNGSVERTRAG mit Dienstbarkeitsnachtrag und Begründung einer neuen Grunddienstbarkeit I. Die Politische Gemeinde Bergün/Bravuogn, 7482 Bergün/Bravuogn vertreten durch Herrn

Mehr

Kanton Zug 212.315. Ausführungsbestimmungen der Zentralschweizer BVGund Stiftungsaufsicht (ZBSA) über die berufliche Vorsorge

Kanton Zug 212.315. Ausführungsbestimmungen der Zentralschweizer BVGund Stiftungsaufsicht (ZBSA) über die berufliche Vorsorge Kanton Zug.35 Ausführungsbestimmungen der Zentralschweizer BVGund Stiftungsaufsicht (ZBSA) über die berufliche Vorsorge Vom 6. September 005 (Stand. Juli 03) Der Konkordatsrat der Zentralschweizer BVG-

Mehr

Elektronischer Geschäftsverkehr Terravis egvt. Bedienungsanleitung für Kreditinstitute

Elektronischer Geschäftsverkehr Terravis egvt. Bedienungsanleitung für Kreditinstitute SIX Terravis AG Brandschenkestrasse 47 Postfach 1758 8021 Zürich (UID: CHE-114.332.360) Elektronischer Geschäftsverkehr Terravis egvt Bedienungsanleitung für Kreditinstitute Gültig ab 15.5.2014 Version

Mehr

DecisionAdvisor Release Notes 6.4 MobileID

DecisionAdvisor Release Notes 6.4 MobileID DecisionAdvisor Release Notes 6.4 MobileID PBroker AG Nussbaumstrasse 21 3000 Bern 22 T +41 31 724 12 12 F +41 31 721 08 20 Version 1.00 Bern, 23. März 2016 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 3 2 Releasewechsel...

Mehr

Datenschutz Aufsichtsstelle über den Datenschutz der Stadt Burgdorf. Datenschutz Bericht vom der Geschäftsprüfungskommission

Datenschutz Aufsichtsstelle über den Datenschutz der Stadt Burgdorf. Datenschutz Bericht vom der Geschäftsprüfungskommission Datenschutz 2014 Aufsichtsstelle über den Datenschutz der Stadt Burgdorf Datenschutz 2014 Bericht vom 26.11.2014 der Geschäftsprüfungskommission Zur Datenschutzaufsicht in der Stadt Burgdorf Gemäss Art.

Mehr

AudaNet 19.1 AudaPad Web

AudaNet 19.1 AudaPad Web AudaNet 19.1 AudaPad Web Release-Notes Druckmodul (Ablösung HTML-Druck ) Stand: 15.09.2011 www.solerainc.com Geschäftsführer: Werner von Hebel UStr.Id-Nr.: DE 126 016 577 Steuer-Nr.: 335 5702 4288 Amtsgericht

Mehr

AGOBIS (Grundbuchdaten)

AGOBIS (Grundbuchdaten) AGOBIS (Grundbuchdaten) Benutzerhandbuch Auszug aus Benutzerhandbuch AGOBIS der Bedag Informatik AG, 19. Dezember 2014, Version 1.6 Auszug AGOBIS 6.20.1 Benutzerhandbuch - Inhaltsverzeichnis Kapitel A/Seite

Mehr

Kaufmann/Kauffrau EFZ der Ausbildungs- und Prüfungsbranche Öffentliche Verwaltung

Kaufmann/Kauffrau EFZ der Ausbildungs- und Prüfungsbranche Öffentliche Verwaltung Kaufmann/Kauffrau EFZ der Ausbildungs- und Prüfungsbranche Öffentliche Verwaltung Berufspraxis schriftlich/zweiter Teil/LZ ük betriebsgruppenspezifisch für Lernende auf Grundbuch-, Betreibungs- und Konkursämtern

Mehr

Vereinbarung bezüglich elektronischer Geschäftsverkehr Terravis egvt (Kreditinstitute)

Vereinbarung bezüglich elektronischer Geschäftsverkehr Terravis egvt (Kreditinstitute) Vereinbarung bezüglich elektronischer Geschäftsverkehr Terravis egvt (Kreditinstitute) zwischen SIX Terravis AG, Brandschenkestrasse 47, Postfach 1758, 8021 Zürich (nachfolgend SIX Terravis) und Kreditinstitut:

Mehr

Addendum zum Standard ech-0108 Unternehmens- Idendtifikationsregister

Addendum zum Standard ech-0108 Unternehmens- Idendtifikationsregister egovernment-standards Seite 1 von 5 Addendum zum Standard ech-0108 Unternehmens- Idendtifikationsregister Name Standard-Nummer Kategorie Reifegrad Version Addendum zum Standard Unternehmens-Identifikationsregister

Mehr

Der ÖREB-Kataster. Das neue Informationssystem im Bereich des Grundeigentums. Christoph Käser. Leiter ÖREB-Kataster und Koordination

Der ÖREB-Kataster. Das neue Informationssystem im Bereich des Grundeigentums. Christoph Käser. Leiter ÖREB-Kataster und Koordination Der ÖREB-Kataster Das neue Informationssystem im Bereich des Grundeigentums Christoph Käser Leiter ÖREB-Kataster und Koordination Öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen 2 Wir sind von ÖR(E)B umgeben

Mehr

Elektronischer Geschäftsverkehr im Terravis-Portal. Version 3.0 aktualisiert: 19.05.2014

Elektronischer Geschäftsverkehr im Terravis-Portal. Version 3.0 aktualisiert: 19.05.2014 Elektronischer Geschäftsverkehr im Terravis-Portal Version 3.0 aktualisiert: 19.05.2014 Prozesse im Terravis-Portal Prozess 1 Prozess 2 Prozess 3 Prozess 4 Prozess 5 Prozess 6 Prozess 7 Prozess 8 Prozess

Mehr

TERintra. Reglement über die Zugriffsberechtigung der Amtsstellen und Gemeinden des Kantons Nidwalden sowie Dritter auf Daten des EDV-Grundbuchs

TERintra. Reglement über die Zugriffsberechtigung der Amtsstellen und Gemeinden des Kantons Nidwalden sowie Dritter auf Daten des EDV-Grundbuchs TERintra Reglement über die Zugriffsberechtigung der Amtsstellen und Gemeinden des Kantons Nidwalden sowie Dritter auf Daten des EDV-Grundbuchs Bahnhofplatz 3 6371 Stans Telefon 041 618 72 74 Fax 041 618

Mehr

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) RECHTLICHE BESTIMMUNGEN Die Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) wird getroffen von und zwischen: Stadtwerke Walldürn GmbH

Mehr

CogVis Update Plan (CUP)

CogVis Update Plan (CUP) Update Plan 2014-1 Inhalt Definitionen...3 Was ist der CogVis Update Plan...3 Beschreibung...3 Warum CUP?...3 Vorteile für den Endverbraucher...4 Vorteile für Partner...4 CUP Optionen...5 Dauer...5 CUP

Mehr

E... B Ö... R... Der ÖREB-Kataster. das zuverlässige, offizielle Informationssystem für die wichtigsten öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen

E... B Ö... R... Der ÖREB-Kataster. das zuverlässige, offizielle Informationssystem für die wichtigsten öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen 2009 ÖREB-Kataster Der ÖREB-Kataster das zuverlässige, offizielle Informationssystem für die wichtigsten öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen Ö... R... E... B ÖREB Der neue ÖREB-Kataster: das

Mehr

Richtlinien für die Abgabe von Pachtland

Richtlinien für die Abgabe von Pachtland Richtlinien für die Abgabe von Pachtland gültig ab: 01. Juli 2014 Revidiert: Mai / Juni 2014 Vom Gemeinderat erlassen am: 04. Juni 2014 Erste Inkraftsetzung per: 01. November 2011 gestützt auf das Einführungsgesetz

Mehr

Immobiliarsachenrecht. Gliederung der Vorlesung

Immobiliarsachenrecht. Gliederung der Vorlesung Gliederung der Vorlesung a) in der Ausübungskonkurrenz b) in der Vollstreckungskonkurrenz a) gesetzliche b) gewillkürte 3. Der Rangvorbehalt 4. Rangänderungen 28. Juni 2012 Notar Dr. Christian Kesseler

Mehr

Verordnung über die Strassenbenennung und die Adressierung von Gebäuden

Verordnung über die Strassenbenennung und die Adressierung von Gebäuden Verordnung über die Strassenbenennung und die Adressierung von Gebäuden vom 4. November 05 Inhaltsverzeichnis Verordnung über die Strassenbenennung und die Adressierung von Gebäuden.... Teil: Strassenbenennung...

Mehr

Der Kanton Bern revolutioniert das Grundbuchgeschäft

Der Kanton Bern revolutioniert das Grundbuchgeschäft Kanton Bern Der Kanton Bern revolutioniert das Grundbuchgeschäft Die Einführung des papierlosen Geschäftsverkehrs mit den bernischen Grundbuchämtern und dem Handelsregisteramt Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion

Mehr

Die Verjährung von Sozialhilfeleistungen

Die Verjährung von Sozialhilfeleistungen Kantonales Sozialamt Graubünden Uffizi dal servetsch social chantunal dal Grischun Ufficio del servizio sociale cantonale dei Grigioni Die Verjährung von Sozialhilfeleistungen 1.1.2016 7001 Chur, Gürtelstrasse

Mehr

Elektronische Anfragen beim Kraftfahrtbundesamt nach ZPO 802l

Elektronische Anfragen beim Kraftfahrtbundesamt nach ZPO 802l Elektronische Anfragen beim Kraftfahrtbundesamt nach ZPO 802l Workshop Software GmbH Siemensstr. 21 47533 Kleve 02821 / 731 20 02821 / 731 299 www.workshop-software.de Verfasser: SK info@workshop-software.de

Mehr

I. Zivilrechtliche Grundlagen

I. Zivilrechtliche Grundlagen 13 I. Zivilrechtliche Grundlagen A. Allgemeines Zivilrecht Das sog Sachenrecht regelt, wem eine Sache zugeordnet wird und wer daher über sie verfügen darf. Die Arten der Sachenrechte sind im Gesetz geregelt.

Mehr

AM.Portal Handlingsbroschüre Rechnungen recherchieren und anzeigen

AM.Portal Handlingsbroschüre Rechnungen recherchieren und anzeigen AM Elektronisches Auftragsmanagement AM.Portal Handlingsbroschüre Rechnungen recherchieren und anzeigen (Stand 12.2014) Unternehmensbereich Post ecommerce Parcel (PeP) Einführung Mit AM.portal können Sie

Mehr

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (EG FWG)

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (EG FWG) Gesetzessammlung Appenzell I. Rh. Januar 0 75.00 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (EG FWG) vom 8. April 996 Die Landsgemeinde des Kantons Appenzell I. Rh., gestützt auf Art.

Mehr

856.211 Ausführungsbestimmungen der Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) über die berufliche Vorsorge

856.211 Ausführungsbestimmungen der Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) über die berufliche Vorsorge 856. Ausführungsbestimmungen der Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) über die berufliche Vorsorge vom 6. September 005 (Stand. Januar 0) Der Konkordatsrat der Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht

Mehr

S a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze

S a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze Stadt Oberlungwitz Landkreis Chemnitzer Land AZ: 630.552 S a t z u n g über die Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen und Garagen durch Zahlung eines Geldbetrages an die Stadt Oberlungwitz

Mehr

RDB Rechtsdatenbank Administrationshilfe. Einfach wie noch nie, zuverlässig wie schon immer.

RDB Rechtsdatenbank Administrationshilfe. Einfach wie noch nie, zuverlässig wie schon immer. Fotos: Sergii Moscaliuk, vschlichting, beide fotolia.com RDB Rechtsdatenbank Administrationshilfe Einfach wie noch nie, zuverlässig wie schon immer. 1 MANZ sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH

Mehr

I. Aktuelle Bedürfnisse. Bitte ausfüllen und dem nächsten ordentlichen Rechenschaftsbericht beilegen. Danke! Name, Vorname, Geburtsdatum:

I. Aktuelle Bedürfnisse. Bitte ausfüllen und dem nächsten ordentlichen Rechenschaftsbericht beilegen. Danke! Name, Vorname, Geburtsdatum: Fragen zur Überführung einer altrechtlichen BEIRATSCHAFT (samt allfälliger Kombination mit einer altrechtlichen BEISTANDSCHAFT) (altart. 395 ZGB, allenfalls kombiniert mit altart. 392-394 ZGB) in eine

Mehr

Sonstige Marktregeln Strom

Sonstige Marktregeln Strom Sonstige Marktregeln Strom Kapitel 11 Datenformat zur Übermittlung von Verbrauchsdaten intelligenter Messgeräte vom Netzbetreiber an den Lieferanten gemäß 2 DAVID-VO Version 1.0 Dokumentenhistorie Version

Mehr

Dokument Nr. 4.1/ Stand:

Dokument Nr. 4.1/ Stand: Dokument Nr. 4.1/ 2015-07-14 Stand: 14.07.2015 Vorschläge zur Anpassung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft TA

Mehr

Zürich, 25. August LMVZ digital CSV Import

Zürich, 25. August LMVZ digital CSV Import Zürich, 25. August 2016 LMVZ digital CSV Import Inhaltsverzeichnis 1. Betroffene Benutzerrollen... 2 2. CSV-Datenimport... 2 2.1. Mandant wählen... 2 2.2. Vorlage herunterladen... 3 2.3. Daten in die Vorlage

Mehr

Das Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung

Das Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung In der Gesetzessammlung veröffentlicht im September 2012 331.11 V. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung vom 26. Juni 2012 1 Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen

Mehr

die unter der Aufsicht des Bundes stehen (Art. 61 Abs. 2 BVG).

die unter der Aufsicht des Bundes stehen (Art. 61 Abs. 2 BVG). Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) Ausführungsbestimmungen über die berufliche Vorsorge (vom 16. September 2005 1 ; Stand am 1. Januar 2007) Der Konkordatsrat der Zentralschweizer BVG-

Mehr

INFORMATION ZUM VERTRIEB VON EU-AIF IN ÖSTERREICH ( 31 AIFMG/ART. 32 AIFMD)

INFORMATION ZUM VERTRIEB VON EU-AIF IN ÖSTERREICH ( 31 AIFMG/ART. 32 AIFMD) INFORMATION ZUM VERTRIEB VON EU-AIF IN ÖSTERREICH ( 31 AIFMG/ART. 32 AIFMD) Stand: 17. März 2014 STAND 17.03.2014 SEITE 1 INHALTSVERZEICHNIS EINLEITENDE BEMERKUNGEN... 3 I. VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN VERTRIEB

Mehr

Erläuternder Bericht des Sicherheits- und Justizdepartements zu einem Nachtrag zur Verordnung zum Ausländerrecht

Erläuternder Bericht des Sicherheits- und Justizdepartements zu einem Nachtrag zur Verordnung zum Ausländerrecht Erläuternder Bericht des Sicherheits- und Justizdepartements zu einem Nachtrag zur Verordnung zum Ausländerrecht 10. Februar 2015 Zusammenfassung... 2 I. Ausgangslage... 2 1. Änderung auf Bundesebene...

Mehr

Freigabemitteilung Nr. 42 Vereinsmeldebogen V System: DFBnet Neue Funktionen Fehlerkorrekturen Speicherpfad/Dokument:

Freigabemitteilung Nr. 42 Vereinsmeldebogen V System: DFBnet Neue Funktionen Fehlerkorrekturen Speicherpfad/Dokument: Freigabemitteilung Nr. 42 Vereinsmeldebogen V 1.2.8 System: DFBnet Neue Funktionen Fehlerkorrekturen Speicherpfad/Dokument: Erstellt: Letzte Änderung: Geprüft: Freigabe: Datum: 24.07.2007 25.07.2007 27.07.2007

Mehr

Kurzanleitung DKV-IPQ

Kurzanleitung DKV-IPQ Kurzanleitung DKV-IPQ Stand: 23.04.2014 Talstraße 30 66119 Saarbrücken Tel.: 0681/5881610 Fax: 0681/5896909 Email: mail@dktig.de INHALTSVERZEICHNIS 1. Technische Voraussetzungen für die Nutzung von DKV-IPQ...

Mehr

Daten der amtlichen Vermessung

Daten der amtlichen Vermessung Daten der amtlichen Vermessung Vertrag betreffend Daten der amtlichen Vermessung zwischen SIX Terravis AG Brandschenkenstrasse 47 8021 Zürich (nachstehend SIX genannt) und Kanton (nachstehend Kanton genannt)

Mehr

Organisation des Grundbuchwesens / Das Grundbuch

Organisation des Grundbuchwesens / Das Grundbuch 1 Organisation des Grundbuchwesens / Das Grundbuch 1. Organisation des Grundbuchwesens 1.1 Grundbuchkreise ZGB 953 ZGB 951 EGzZGB 137 Die Einrichtung der Grundbuchämter, die Umschreibung der Grundbuchkreise,

Mehr

Reglement zur Videoüberwachung der Gemeinde Dorf. vom 2. Dezember 2014

Reglement zur Videoüberwachung der Gemeinde Dorf. vom 2. Dezember 2014 Reglement zur Videoüberwachung der Gemeinde Dorf vom 2. Dezember 2014 In Kraft seit 1. Januar 2015 Reglement zur Videoüberwachung: Inhaltsverzeichnis Seite I. Allgemeine Bestimmungen 3 Art. 1 Gesetzliche

Mehr

Anleitung Elektronischer Rechtsverkehr des Kantons Thurgau

Anleitung Elektronischer Rechtsverkehr des Kantons Thurgau Amt für Informatik Anleitung Elektronischer Rechtsverkehr des Kantons Thurgau Version: 1.0 Datum: 08.03.2011 Ersteller: Ressort Sicherheit Zielgruppe: Bürgerinnen und Bürger sowie Anwältinnen und Anwälte

Mehr

REGLEMENT VIDEOÜBERWACHUNG DER GEMEINDE HORW VOM 13. MÄRZ 2008

REGLEMENT VIDEOÜBERWACHUNG DER GEMEINDE HORW VOM 13. MÄRZ 2008 REGLEMENT VIDEOÜBERWACHUNG DER GEMEINDE HORW VOM 13. MÄRZ 2008 A U S G A B E 1 3. M Ä R Z 2 0 0 8 N R. 3 0 5 INHALT Art. 1 Verantwortlichkeit und Zweck 3 Art. 2 Verhältnismässigkeit 3 Art. 3 Bekanntgabe

Mehr