Senatsverwaltung für Integration, Berlin, den Arbeit und Soziales (Telefon) 030/ ( )
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- Petra Ursler
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1 Senatsverwaltung für Integration, Berlin, den Arbeit und Soziales (Telefon) 030/ II C 3 ( ) uwe.tolksdorf@senias.berlin.de An den Vorsitzenden des Ausschusses für Integration, Arbeit und Soziales über den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Einzelplan 11 Integration, Arbeit und Soziales Kapitel Berichterstattung zur 2. Lesung des Entwurfs des Doppelhaushaltes 2018/2019 Titel Dienstleistungen Vorgang: 9. Sitzung des Ausschusses für Integration, Arbeit und Soziales am Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes von Berlin für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 (Haushaltsgesetz 2018/2019 HG 18/19) Berichtsauftrag Nr. 23 Ansätze (tabellarisch) zu allen thematisierten Titeln, und zwar für das Haushaltsjahr 2016: ,00 *) Haushaltsjahr ,00 *) Haushaltsplanentwurf 2018: ,00 Haushaltsplanentwurf 2019: ,00 Ist Haushaltsjahr 2015: ,55 Ist Haushaltsjahr 2016: ,59 Verfügungsbeschränkungen: 0,00 aktuelles Ist ( ): ,31 *) Die Aufgaben im Rahmen der Notfallplanung im Zusammenhang mit radioaktiven Vorfällen außerhalb Berlins sind 2016 von der für Arbeit zuständigen Senatsverwaltung auf die für Umwelt zuständige Senatsverwaltung übergegangen. Im Rahmen der Haushaltswirtschaft sind jeweils ,00 zum Kapitel 0720 Titel umgesetzt worden. Der Ausschuss für Integration, Arbeit und Soziales hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: Der Ausschuss bittet um einen Bericht zu folgenden Fragen:
2 Fragestellungen SPD/Linke/Grüne Wir bitten um einen Bericht: Wie ist der IST-Stand 2017? Zu Nr. 5: Welchen Auftrag hat die Europaagentur genau? Was für Projekte wurden und werden in 2016 und 2017 umgesetzt? Welche Projekte sind 2018 und 2019 geplant? Zu Nr. 12: Bitte um Bericht zur Umsetzung. Handelt es sich hier um die DGB-Beratungsstelle für entsandte Beschäftigte und was hat es in dem Zusammenhang mit dem Hinweis auf die Neuausschreibung auf sich? AFD Warum werden in 2019 bereits Verpflichtungsermächtigungen bis einschließlich 2023 vorausveranschlagt? CDU Zu lfd. 5: Wie begründen sich die erhöhten Ansätze für Expertisen, Wirkungsanalysen und fachpolitisches Controlling innerhalb der Landesmittel für die Jahre 2018 und 2019 im Vergleich zu 2017? Um was für Expertisen handelt es sich genau? Gutachten, Studien, Analysen und thematischen Untersuchungen, etc. Bitte um Auflistung. Zu lfd. 6: Wie werden die Ansatzerhöhungen für 2018 und 2019 begründet Zu Nr. 9 Bitte um Erläuterung. Zu lfd. 12: Wie hoch ist der veranschlagte Anteil der Migrationsberatungsstelle an den Ansatzerhöhungen für 2018 und 2019? Wie begründet sich die Kostensteigerung ab VE 2019? Bitte um Aufstellung der geplanten Prüf- und Archivierungsdienstleistungen. FDP Zu 3: Um welche Prüfungsunterlagen ZST handelt es sich? Zu 5: Welche Aufgaben übernimmt die Europaagentur? Bitte um Erläuterung der Mittelnutzung. Ich bitte, den Beschluss mit nachfolgender Darstellung als erledigt anzusehen. Hierzu wird berichtet: 2
3 Zu den Fragen der SPD/Linke/Grüne Der Ist-Stand der Ausgaben beträgt für den gesamten Titel per : ,31. Zu lfd. Nr. 5: Die Europaagentur ist beauftragt, SenIAS bei Aktivitäten im europäischen Kontext zu unterstützen. Die Beauftragung erstreckt sich auf internationalen Erfahrungsaustausch, Netzwerke und (Städte)-Partnerschaften sowie Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit wie Workshops und Konferenzen wurden folgende Projekte realisiert: Expert/-innen-Workshop Umsetzung des ESF Von der Schwierigkeit der Vereinfachung Work 4.0 deutsch-finnischer Expert/innen-Workshop Expert/innen-Workshop Coaching-Ansätze in der Arbeitsmarktpolitik und die Messung ihrer Wirkung Expert/innen-Workshop Arbeit 4.0 made in Berlin eine Zwischenbilanz Teilnahme an drei Netzwerkkonferenzen des Eurocities- Economic Development Forums (EDF) Teilnahme an drei Netzwerkkonferenzen des Eurocities Social Affairs Forums (SAF) Unterstützung bei Vorbereitungen zur aktiven Teilnahme an übergreifenden Veranstaltungen wie Eurocities Jahrestagung (AGM) in Mailand und einer Fachkonferenz zur Urban Agenda in Rotterdam; Unterstützung zur TN an einem internationalen Studienseminar zur Langzeitarbeitslosigkeit in Barcelona und Madrid. Unterstützung beim Erfahrungsaustausch mit schwedischen Arbeitsmarkt-Experten zum Thema Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten wurden bislang folgende Projekte realisiert: Konferenz: Gute digitale Arbeit in europäischen Metropolen gestalten. Digitale Kompetenzen in der Aus- und Weiterbildung von morgen Unterstützung zu einem 3 monatigen Online Dialog zum Thema Digitalisierung in der Ausund Weiterbildung. Unterstützung bei der Vorbereitung eines Erfahrungsaustausches mit einer dänischen Delegation von Arbeitsmarktexpertinnen und -experten Unterstützung bei der aktiven Teilnahme an einer Eurocities EDF Konferenz in Wien. Vorbereitung eines ESF-Workshops (Durchführung Nov. 2017) Folgende Projekte sind für 2018 / 2019 geplant: Workshop: Neue Herausforderungen für den Arbeitsschutz Int. Konferenz: Inklusion und Arbeitsmarkt TN an Eurocities EDF Konferenzen ESF Workshops weitere Konferenzen + Unterstützung bei Städtepartnerschaften nach aktuellen Erfordernissen diverse Unterstützungsleistungen wie o.g. (gemäß Vertrag) Zu lfd. Nr. 12: Es ist zutreffend, dass es sich bei dem Ansatz auch um Mittel für die Beratungsstelle für entsandte Arbeitnehmer*innen handelt. Der derzeit durchgeführte öffentliche Auftrag zum Betrieb der Entsandtenberatungsstelle ist für den Zeitraum 1. Januar 2016 bis 31. Dezember
4 vergeben worden. Ab 1. Januar 2018 ist eine erneute Vergabe erforderlich. Der Vorbereitung dieser Vergabe dient die erwähnte Neuausschreibung. Im Rahmen der Neuausschreibung sollen auch die bisher von der Beratungsstelle für Migrant*innen erbrachten Dienstleistungen als einheitlicher Auftrag mit ausgeschrieben und vergeben werden. Dabei werden die bisherigen Leistungen erweitert (siehe auch S. 6, Fragen der CDU zu lfd. Nr. 12). Das Vergabeverfahren durch europaweite Ausschreibung wurde begonnen. Zur Frage der AFD Verpflichtungsermächtigungen (VE) für mehrere Haushaltsjahre bis einschließlich 2023 werden für die o.g. Dienstleistungen im Haushalt 2019 eingestellt. Am läuft die Ende 2015 nach einer europaweiten Ausschreibung mit der zgs consult GmbH geschlossene Rahmenvereinbarung mit einer vierjährigen Laufzeit aus. Daher muss die Leistung im Haushaltsjahr 2019 neu ausgeschrieben oder die in der Rahmenvereinbarung vorgesehene Verlängerungsoption gezogen werden. In beiden Fällen bedarf es einer Verpflichtungsermächtigung, um Maßnahmen zur Leistung von Ausgaben in künftigen Haushaltsjahren ergreifen zu können. Der Abschluss von Verträgen mit mehrjähriger Laufzeit ist geboten, weil es sich um komplexe Dienstleistungen handelt, die mit der Förderung von ihrerseits mehrjährigen Arbeitsmarktmaßnahmen verbunden ist. Hier wäre es unwirtschaftlich, innerhalb kürzerer Zeiträume erneut auszuschreiben. Nach den bisherigen Erfahrungen mit den Ausschreibungen sind wirtschaftlichere Lösungen bei häufigeren Vergaben in diesem Bereich nicht zu erwarten. Die Laufzeit wurde analog der Förderperiode des Europäischen Sozialfonds gewählt, d.h. die Rahmenvereinbarung läuft längstens bis zu deren Ende. Die ESF-Mittel werden nach den bestehenden Regelungen jedoch in den Haushaltsjahren bewilligt, verausgabt und abgerechnet. Die bestehende Rahmenvereinbarung ermöglicht, dass in dieser Zeit die für die Umsetzung der Fördermittel zuständige Stelle nicht wechselt. Für alle Beteiligten würde dies einen nicht unerheblichen administrativen Aufwand bedeuten. Vor Ausschreibung aller Dienstleistungen bzw. deren Optionsziehung wird die weitere Externalisierung geprüft. Zu den Fragen der CDU Zu lfd. Nr. 5: Die für 2018 und 2019 eingeplanten Mittel sollen u.a. für eine erstmalige Beteiligung am DGB- Index Gute Arbeit mit einer repräsentativen Befragung von Beschäftigten zum Thema Gute Arbeit verwendet werden. Die Befragungsergebnisse spiegeln die Beschäftigtensicht wider und können dazu/ beitragen, die aktuell begrenzte Datenlage bei diesem Thema für die Arbeitsmarktbeobachtung und -berichterstattung von SenIntArbSoz zu ergänzen. Die Kosten für eine länderspezifische Aufstockung der Stichprobe und Auswertung der Daten für Berlin werden derzeit auf ca für eine einmalige Beteiligung geschätzt. SenIAS beabsichtigt, die Kosten für die Evaluation und die koordinierte Länderstatistik aus den Ansätzen des Titels zu decken. Der Kostenanteil des Landes Berlin für die Evaluation der Berufsqualifikationsfeststellungsgesetze in den Jahren 2018/2019 beträgt voraussichtlich rd Die Kosten der koordinierten Länderstatistik betragen zukünftig voraussichtlich jährlich ca Die Finanzierung des Anteils des Landes Berlin an der ländergemeinsamen Evaluation erfolgt im Rahmen der im Entwurf des Haushaltsplans 2018/2019 vorgesehenen Mittel. 4
5 Auch Kosten der Herstellung barrierefreier Dateifassungen für Veröffentlichungen der Abt. Arbeit u. berufliche Bildung auf den Internetseiten von SenIntArbSoz sollen aus dem Ansatz finanziert werden (Ansatz jährlich). Darüber hinaus ist regelmäßig die Anpassung/Neuausrichtung der Landesarbeitsmarktpolitik vor dem Hintergrund sich verändernder wirtschaftlicher, technischer, sozialer, demographischer und rechtlicher Rahmenbedingungen sowie gesellschaftlicher und arbeitsmarktlicher Anforderungen notwendig. Hierzu besteht Bedarf an Mitteln zur Finanzierung ergänzender externer Expertise und Unterstützung in Höhe von voraussichtlich in den Jahren 2018/2019. Zu lfd. Nr. 6: Bei diesem Teilansatz handelt es sich um die finanzielle Untersetzung für den Auftrag der zgs consult GmbH als beliehenes Unternehmen und Treuhänder zur Umsetzung der Förderinstrumente der Berliner Beschäftigungsförderung. Hierfür wurde am eine Rahmenvereinbarung über vier Jahre abgeschlossen. Die Ansatzerhöhung resultiert aus den geänderten Rahmenbedingungen: Für die Haushaltsjahre 2016/17 wurde der Teilansatz nach Kenntnis der damaligen Vertragslage mit einem anderen Dienstleister gebildet. Mit Kenntnis des tatsächlichen Bedarfs musste der Teilansatz zu lfd. Nr. 6 angepasst werden. Allerdings überstiegen auch 2016 die Kosten schon den Teilansatz, so dass im Rahmen der Haushaltswirtschaft die benötigten zusätzlichen Mittel (0,86 Mio. ) aufgebracht werden mussten. Vor diesem Hintergrund wurde der Teilansatz im Haushaltsplanentwurf mit einem höheren Betrag veranschlagt. Zu lfd. Nr. 9: Die Ausgaben dienen der Vergütung eines externen Dienstleisters, der als Treuhänder des Landes Berlin die Förderinstrumente der Aus- und Weiterbildung umsetzt. Mit der Umsetzung wurde die zgs consult GmbH betraut. Die Rahmenvereinbarung Zentraleinheit Fördermanagement für die Umsetzung arbeitsmarktlicher Förderinstrumente wurde am nach einer europaweiten Ausschreibung abgeschlossen und läuft vom bis zum Vertragliche Basis ist eine Rahmenvereinbarung der damaligen Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen mit der zgs consult GmbH sowie konkretisierende Einzelaufträge der beteiligten Fachreferate mit Festlegung der Förderkonditionen je Instrument. Es ist vorgesehen über die insgesamt vierjährige Beauftragung hinaus, die Umsetzung der Förderinstrumente für bis zu vier weitere Optionsjahre zu beauftragen (Restlaufzeit ESF-FP gem. n+3-prinzip). Für die Optionsziehung wurde im Rahmen des Entwurfs des Haushaltsplanes 2018/19 eine VE eingestellt. Im Land Berlin werden alle aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanzierten Förderinstrumente durch zwei sog. Zentraleinheiten bzw. Bewilligungsstellen umgesetzt. Dies ist für den Geschäftsbereich der o.g. Ressorts die zgs consult GmbH und für die übrigen, ESF- Mittel umsetzenden Senatsverwaltungen die direkt von der ESF-Verwaltungsbehörde beauftragte EFG Europäisches Fördermanagement GmbH. Reine Landesförderungen werden zusätzlich jedoch nur im Bereich der Ressorts Arbeit und Berufliche Bildung sowie Frauen vom externen Dienstleister umgesetzt. Während der Dienstleister EFG formal als Zwischengeschaltete Stelle (ZGS) im Sinne der Strukturfondsverordnungen wirkt und direkt der ESF-Verwaltungsbehörde gegenüber verantwortlich ist, gelten die für Arbeit, Integration und Frauen zuständigen Senatsverwaltungen für ihren Zuständigkeitsbereich als ZGS und delegieren die entsprechenden Aufgaben auf ihren Dienstleister zgs consult GmbH. Mit der ESF-Verwaltungsbehörde besteht eine Verwaltungsvereinbarung über das Verhältnis zwischen dieser und der ZGS (damals SenAIF). Die Verwaltungsvereinbarung gilt trotz Neuressortierung weiter. 5
6 Gegenstand des Auftrages ist die Umsetzung folgender Förderinstrumente: Ausbildung in Sicht; Internationale Weiterbildungsmaßnahmen; Berliner Ausbildungsprogramm BAPP; Landesprogramm Mentoring; Berliner Programm Vertiefte Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler (BVBO) ; Weiterbildungsberatung und Weiterbildungsberatungsdatenbank; Modell- und Pilotprojekte der Weiterbildung (MuP-Weiterbildung) Die Finanzierung der Förderinstrumente erfolgt aus den Titeln (Zuschüsse zur Förderung der Berufsausbildung), (Zuschüsse für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung) und (Zuschüsse für Maßnahmen der Berufsorientierung und Berufsvorbereitung) und bzw (beide ESF-Mittel) s. die dortigen Veranschlagungen. Daraus ergibt sich auch die Höhe der Vergütung, die aus Titel zu zahlen ist. Basis ist ein pro Förderinstrument festgelegter Prozentsatz der tatsächlich an Träger ausgezahlten Fördermittel pro Jahr. Für die Umsetzung der Maßnahmen Geflüchtete müssen künftig erhöhte Mittel für die Vergütung des Dienstleisters aufgewendet werden, insofern Erhöhung des Ansatzes. Zu lfd. Nr. 12: Der Ansatz wurde gebildet, indem die bisherigen Ansätze für die Entsandtenberatungsstelle und für die Migrantenberatungsstelle wegen der sich aus den Richtlinien der Regierungspolitik ergebenden Anforderungen, die bisherigen Beratungs- und Unterstützungsangebote abzusichern und auszubauen und damit qualitativ und quantitativ zu erweitern, angepasst und um Kosten für die Unterbringung von Opfern von Arbeitsausbeutung ergänzt wurden. Zu den VE: Die Frage nach der Kostensteigerung wird so aufgefasst, dass Auskunft über die Steigerung der Höhe der Verpflichtungsermächtigungen (VE) von 2018 ( ) auf 2019 ( ) erbeten wird. Die Ausgabemittel selbst weisen nur eine geringe Erhöhung von 2018 ( ) zu 2019 ( ) auf. Für das Haushaltsjahr 2018 sind nur in geringem Umfang VE erforderlich (für lfd. Nr. 5: Expertisen, Evaluation, Europaagentur ), weil die meisten Verträge zu den aus Titel zu finanzierenden Dienstleistungen nicht in diesem Jahr neu auszuschreiben sind, sondern die Leistungen werden noch auf Grund bestehender Verträge erbracht. Dazu gehören zum Beispiel die nachgenannten Verträge über Prüf- und Archivdienstleistungen. Im Haushaltsjahr 2019 werden jedoch VE benötigt, weil dort z.b. die Verträge mit der zgs consult GmbH mit einem großen Finanzvolumen auslaufen. Die Neuausschreibung oder mögliche Optionsziehung erfolgt dann für mehrere Jahre, so dass die VE entsprechend hoch angesetzt werden müssen. Die Volumina p.a. und die Verteilung auf die Haushaltsjahre ergeben sich aus dem Entwurf des Haushaltsplans (s. Tabelle zum Hinweis Die Verpflichtungsermächtigungen enthalten folgende Jahresbeträge und dort die Spalte Arbeitsmarktlicher Dienstleister sowie die Beratungs- und Unterstützungsleistungen an aus der EU entsandte Beschäftigte ). Die Bereiche Prüf-und Archivierungsdienstleistungen (lfd. Nrn. 7 und 8) umfassen jeweils einen Vertrag: Die Prüfdienstleistungen betreffen die zuwendungsrechtliche Prüfung von Verwendungsnachweisen aus Landesförderungen in der Regie der zgs consult GmbH. Dazu wurde im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung im August der Zuschlag an die Bietergemeinschaft Hamann & Partner, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft; Steuerberatungsgesellschaft und an die Wetreu 6
7 NTRG Norddeutsche Treuhand- und Revisionsgesellschaft mbh, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft für die Jahre erteilt. Für den Auftrag wurden VE des Haushaltsjahres 2017 in Anspruch genommen. Der Auftrag um fasst folgendes Mengengerüst: Projektprüfungen in den Jahren Jobcoaching Pilotprojekte Arbeitsmarkt BVBO Mentoring Berufliche Weiterbildungsberatung und Weiterbildungsdatenbank Pilotprojekte der beruflichen Aus- und Weiterbildung BAPP Summe Aufgrund der unterschiedlichen Laufzeiten der Projekte in den einzelnen Förderinstrumenten ergeben sich differenzierte Gesamtprüffälle in den jeweiligen Jahren. Seit 2014 ist die Archivierung aller Förderakten der arbeitsmarktlichen Treuhänder einem Archivdienstleister übertragen. Es handelte sich dabei um bis zu rd Akten. Für die Jahre 2017 bis 2023 wurde in einem Vergabeverfahren 2016 die Rhenus Office Systems GmbH neu ausgewählt. Die lange Vertragslaufzeit ist mit der höheren Wirtschaftlichkeit begründet, weil die Umzüge der Archivakten bei Neuvergabe und Wechsel des Dienstleisters einen nicht unerheblichen Kostenfaktor darstellen. Für den Auftrag wurden VE des Haushaltsjahres 2016 in Anspruch genommen. Zu den Fragen der FDP Die für die Berufsbildung zuständige Senatsverwaltung nimmt die Aufgaben der zuständigen Stelle für die Berufsbildung in der Landwirtschaft nach 71 (3) Berufsbildungsgesetz (BBiG) in Verbindung mit 71 (8) wahr, da in Berlin keine Landwirtschaftskammer eingerichtet ist. Die Aufgaben einer zuständigen Stelle sind gesetzlich im 76 ff. BBiG geregelt. Die zuständige Stelle für Berufsbildung überwacht nach dem BBiG die Durchführung 1. der Berufsausbildungsvorbereitung, 2. der Berufsausbildung und 3. der beruflichen Umschulung und fördert diese durch Beratung der an der Berufsbildung beteiligten Personen. Sie hat zu diesem Zweck Berater oder Beraterinnen zu bestellen. 7
8 Diese Aufgaben werden in der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen in der Abteilung Arbeit und Berufliche Bildung wahrgenommen und umfassen u.a. auch die Organisation und Durchführung des Prüfungswesens nach 37, 56, 66 BBiG. Alle Prüfungsunterlagen (Din A4-Papier-Dokumente) für die Auszubildenden im Beruf Gärtner (der verschiedenen Fachrichtungen) und der Fachwerker im Gartenbau werden in der zuständigen Stelle für Berufsbildung erstellt und im Anschluss vervielfältigt (alle Dokumente für die Azubis und alle Dokumente für die Prüfer/innen). Es finden 2 x jährlich Abschlussprüfungen (im Sommer mit ca. 200 Azubis und im Winter mit ca. 100 Azubis) sowie 1 x jährlich Zwischenprüfungen in verschiedenen Prüfungsorten statt, zu denen die jeweiligen Prüfungsunterlagen durch einen beauftragten Kurierdienst transportiert werden: schriftlichen Abschlussprüfung: jährlich 4 verschiedene Orte in Berlin (je ein Termin pro Ort) praktische Abschlussprüfung: jährlich 16 verschiedene Orte in Berlin (je 8 verschiedene Termine pro Ort) schriftliche Zwischenprüfung: jährlich 2 verschiedene Orte in Berlin (je ein Termin pro Ort) praktische Zwischenprüfung: jährlich 8 verschiedene Orte in Berlin (je 5 verschiedene Termine pro Prüfungsort) Die jeweilige Transportmenge an Din A4-Papier umfasst (Rundungswert): je Termin praktische Prüfung mindestens 50 Seiten je Prüfungsort (im Karton verpackt) je Termin schriftliche Prüfung mindestens 35 Seiten je Azubi (im Karton verpackt) Zu 5: siehe Ausführungen zur Fragestellung Nr. 5 der SPD/Linke/Grüne Elke B r e i t e n b a c h Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales 8
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