3. Fachforum Datenschutz
|
|
- Katharina Förstner
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 3. Fachforum Datenschutz Datenverwaltung in der Immobilienwirtschaft: Was müssen Immobilienverwaltungen beachten? 18./ DDIV-Forum_DS-Workshop 1
2 Sebastian Harrand Lars-Holger Krause Mitglied des Vorstandes Senior Berater Geprüfter Datenschutzbeauftragter Datenschutzauditor ISMS-Auditor ISO Mitglied des Vorstandes Senior Berater Geprüfter Datenschutzbeauftragter ISMS-Auditor ISO / DDIV-Forum_DS-Workshop 2
3 Die TERCENUM AG ist deutschlandweit in den Bereichen Datenschutz und Informationssicherheit tätig. Standorte: Berlin Hamburg Wiesbaden Reutlingen 18./ DDIV-Forum_DS-Workshop 3
4 Unsere Kernkompetenzen Datenschutz Informationssicherheit Auditing Externer Datenschutzbeauftragter Beratung zum Datenschutz Unterstützung von internen Datenschutzbeauftragten Schulung von Datenschutzbeauftragten Informationssicherheitsbeauftragter Beratung zum Informationssicherheitsmanagement (ISMS) Vorbereitung und Begleitung zur Zertifizierung (ISO 27001) Vorbereitung und Begleitung zur Zertifizierung (ISIS12) Prüfung von Datenschutzorganisationen Prüfung von Dienstleistern im Rahmen des 11 BDSG (ADV) Testierungen Prüfung von IS- Managementsystemen 18./ DDIV-Forum_DS-Workshop 4
5 18./ DDIV-Forum_DS-Workshop 5
6 Warum ist Datenschutz notwendig? Artikel 2 Abs. 1 Grundgesetz Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. Datenschutz ist notwendig zur freien Entfaltung der Persönlichkeit: Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (1983): Schutz der Privatsphäre; Kenntnis darüber, welche Daten wo gespeichert sind Grundrecht auf digitale Intimsphäre (2008): Schutz der Daten in IT-Systemen sowie deren Vertraulichkeit und Integrität BUNDES- VERFASSUNGS- GERICHT 18./ DDIV-Forum_DS-Workshop 6
7 Wo ist der Datenschutz geregelt? Interne Regeln, z. B. Betriebsvereinbg. Einzelvereinbg. Allg. Gleichstellungsgesetz Spezialgesetze, z. B. Multimediagesetze Dienst-/Arbeitsrecht Sozialgesetze Abgabenordnung StGB Melderecht Landes-DS- Gesetze BDSG Kirchen-DS- Gesetze EU-Datenschutz-Richtlinie 95/46/EU 18./ DDIV-Forum_DS-Workshop 7
8 Einführung in den Datenschutz Seite 8 Geltungsbereich des Bundesdatenschutzgesetzes Der Umgang mit personenbezogenen Daten wird durch das Datenschutzrecht geregelt. Es kommt zur Anwendung, wenn Sie Daten bearbeiten, die einem Menschen zugeordnet werden können. Daten von juristischen Personen, Vereinen, Verbänden etc. sind durch das BDSG nicht geschützt. 18./ DDIV-Forum_DS-Workshop 8
9 Wer muss sich um Datenschutz kümmern? Jedes Unternehmen, welches personenbezogene Daten verarbeitet! Unabhängig davon, ob es ein Ein-Mann Unternehmen oder ein Konzern ist. 18./ DDIV-Forum_DS-Workshop 9
10 Was ist Datenschutz? Datenschutz ist nicht (primär) der Schutz der Daten, sondern Datenschutz ist der Schutz der Menschen vor dem Umgang mit ihren Daten... vor unberechtigter Speicherung... vor fremder (unberechtigter) Kenntnisnahme und Verwendung... vor unsauberem Umgang ihrer Daten (Computer, Internet!) 18./ DDIV-Forum_DS-Workshop 10
11 11 - Verbot mit Erlaubnisvorbehalt Das BDSG verbietet grundsätzlich die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten, erlaubt diese aber unter bestimmten Voraussetzungen (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt). Datenerhebung ist somit zulässig, wenn sie... durch das BDSG selbst... Beispiel: öffentlich zugängliche Daten oder durch eine andere Rechtsvorschrift... Beispiel: Betriebsvereinbarung, Abgabenverordnung oder durch die Einwilligung des Betroffenen... Beispiel: Gewinnspiel, werbliche Ansprache... erlaubt wird. 18./ DDIV-Forum_DS-Workshop 11
12 Personenbezogene Daten (I): Übersicht Wann muss man an Datenschutz denken? Das Bundesdatenschutzgesetz gilt immer dann, wenn 1. es um personenbezogene Daten geht (d.h. Einzelangaben über bestimmte natürliche Personen), 2. die erhoben, verarbeitet oder genutzt werden (unabhängig, ob dies mit EDV oder auf Papier erfolgt). 3. Ausnahme: Das Bundesdatenschutzgesetz gilt nicht im ausschließlich persönlichen oder familiären Bereich. 18./ DDIV-Forum_DS-Workshop 12
13 Personenbezogene Daten (II): Beispiele Was heißt personenbezogene Daten? Personenbezogen sind alle Einzelangaben, die sich auf bestimmte oder bestimmbare natürliche Person beziehen, z. B. Persönliche Verhältnisse: Name, Anschrift, Geburtsdatum Familienstand, Anzahl der Kinder Aussehen Fingerabdruck Telefonnummer (priv. u. berufl.) Arbeitgeber und Beruf Zeugnisse / berufl. Bewertungen Kontonummer / Bankverbindung Hobbys ethnische Herkunft u. Konfession * politische Meinungen * Mitglied in Gewerkschaft * Gesundheit / Krankheiten *... Sachliche Verhältnisse: Einkommen Vermögen Kfz-Typ Steuern Versicherungen Grundbesitz Vertragsbeziehungen Führen von Telefonaten Schreiben von s Umfang der Internet-Nutzung / DDIV-Forum_DS-Workshop 13
14 Personenbezogene Daten (III): Begriffsbestimmungen Was muss mit den personenbezogenen Daten passieren, damit das BDSG gilt? Erheben Verarbeiten Nutzen Verändern Übermitteln Sperren Löschen Anonymisieren Pseudonymisieren Das BDSG gilt immer, sobald personenbezogene Daten im Spiel sind! 18./ DDIV-Forum_DS-Workshop 14
15 Personenbezogene Daten (IV): Konkret Welche personenbezogenen Daten werden bei Immobilienverwaltern erhoben, verarbeitet oder genutzt? Mitarbeiterdaten (z. B. Adresse, Sozialdaten, Arbeitszeiten, Ausbildung, Fähigkeiten, Arbeitszeugnisse) Mieterdaten (z. B. Adresse, Bonität, Religionszugehörigkeit) Interessentendaten (z. B. Adresse, Bonität, Religionszugehörigkeit) Lieferantendaten (z. B. Adresse) Eigentümerdaten (z.b. Adresse, Kontodaten) 18./ DDIV-Forum_DS-Workshop 15
16 16 - Besondere Arten personenbezogener Daten Weitaus strengere Regeln gibt es für den Umgang mit sogenannten besonderen Arten personenbezogener Daten ( 3 Absatz 9 BDSG), da diese besonders schützenswert sind. Politische Meinung Gewerkschaftszugehörigkeit Ethnische Herkunft Religiöse Überzeugung Gesundheit Sexualleben Quelle: Datacontext 18./ DDIV-Forum_DS-Workshop 16
17 Ihre Pflichten: 5 BDSG: Datengeheimnis 5 BDSG: Datengeheimnis Den bei der Datenverarbeitung beschäftigten Personen ist untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Diese Personen sind, soweit sie bei nicht-öffentlichen Stellen beschäftigt werden, bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis zu verpflichten. Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit fort. Quelle: Datacontext 18./ DDIV-Forum_DS-Workshop 17
18 Ihre Pflichten: 5 BDSG: Datengeheimnis Geben Sie unbefugt keine Informationen an Dritte weiter. Bleiben Sie verschwiegen bezüglich der Informationen und Angelegenheiten des Unternehmens, die Ihnen im Rahmen Ihrer Tätigkeit zur Kenntnis gelangen. Beachten Sie das Datengeheimnis. Quelle: Datacontext 18./ DDIV-Forum_DS-Workshop 18
19 Grundschulung Datenschutz Ihre Pflichten: 9 BDSG TOMs Unternehmen, die personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen, haben angemessene TOMs technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten zu treffen. Foto Kontonummer Telefonnummer Sozialversicherung Name Quelle: Datacontext 18./ DDIV-Forum_DS-Workshop 19
20 Schutz der Daten Während Ihrer täglichen Arbeit können Sie viel für den Datenschutz tun: Geben Sie niemals Ihre Benutzerkennungen weiter! Schließen Sie Räume, die länger unbesetzt sind, ab! Sperren Sie Ihren Arbeitsplatzrechner durch "Strg-Alt-Entf"! Verwenden Sie sichere Passwörter! Verwahren Sie Daten, Datenträger und Ausdrucke stets sicher! Shreddern Sie nicht mehr benötigte Dokumente! Verwehren Sie Unbefugten Einsicht in vertrauliche Unterlagen! Quelle: Datacontext 18./ DDIV-Forum_DS-Workshop 20
21 Einführung in den Datenschutz Seite 21 Rechte des Betroffenen Betroffener 34 Firma Auskunftsrecht über die zu seiner Person gespeicherten Daten über die Herkunft der gespeicherten Daten über die Empfänger, an die Daten weitergegeben werden Quelle: Datacontext 18./ DDIV-Forum_DS-Workshop 21
22 Einführung in den Datenschutz Seite 22 Rechte des Betroffenen Betroffener 35 Firma Außerdem Berichtigungsanspruch Löschungsanspruch Sperrungsanspruch Quelle: Datacontext 18./ DDIV-Forum_DS-Workshop 22
23 Grundschulung Datenschutz Der Datenschutzbeauftragte Der Datenschutzbeauftragte... berät Geschäftsführung und Mitarbeiter bei Fragen, die den Datenschutz betreffen unterliegt der Verschwiegenheitspflicht wirkt auf die Einhaltung des Datenschutzrechts hin. Bei Fragen zum Thema Datenschutz bzw. Datensicherheit oder in Zweifelsfällen (auch bzgl. der Sicherheit Ihrer Daten) können Sie sich an Ihren betrieblichen Beauftragten für den Datenschutz wenden. Quelle: Datacontext 18./ DDIV-Forum_DS-Workshop 23
24 Wer muss einen Datenschutzbeauftragten bestellen? In der Regel müssen Unternehmen, bei denen personenbezogene Daten von mehr als 9 Personen verarbeitet werden, einen Datenschutzbeauftragten bestellen. 18./ DDIV-Forum_DS-Workshop 24
25 Vorteile bei der Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten Wegfall des erweiterten Kündigungsschutzes Verbesserte Haftung / Absicherung Überschaubarer und transparenter Kostenfaktor (Kosten der) Weiterbildung / Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen an die Fachkunde eines DSB Vermeidung von Interessenskonflikten Interidsziplinäres und unternehmensübergreifendes Know How 18./ DDIV-Forum_DS-Workshop 25
26 Grundschulung Datenschutz Sanktionen Ordnungswidrigkeiten sind bestimmte vorsätzliche oder fahrlässige Datenschutzverstöße. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Verstöße gegen Melde-, Dokumentations- oder Informationspflichten sowie um unbefugte Datenerhebungs- oder Verarbeitungsschritte. Straftaten sind vorsätzliche unzulässige Datenverarbeitungen, die gegen Entgelt oder in Schädigungs- oder Bereicherungsabsicht begangen werden. Antragsberechtigt ist nicht nur der Betroffene, sondern auch die Datenschutzaufsichtsbehörde und das Unternehmen. 43 BDSG Bußgeld bis zu pro Vorfall. 44 BDSG Strafrechtlich relevante Verstöße werden mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 18./ DDIV-Forum_DS-Workshop 26
27 Datenschutzschwerpunkte im Tagesgeschäft der Immobilienverwalter Wer darf personenbezogene Daten von Immobilienverwaltern erhalten und wenn ja unter welchen Bedingungen? Täglich erhalten Immobilienverwaltungen Anfragen bzw. Auskunftsersuchen von öffentlichen und privaten Stellen. Handelt es sich dabei um Anfragen bezüglich personenbezogener Daten, so sind die datenschutzrechtlichen Vorgaben zu beachten! Typische anfragende öffentliche Stellen: Zollämter Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Steuerfahndung) Stadtverwaltungen / Bezirksämter Gerichte Typische anfragende private Stellen: Energieversorger Inkassounternehmen 18./ DDIV-Forum_DS-Workshop 27
28 Datenschutzschwerpunkte im Tagesgeschäft der Immobilienverwalter Was ist zu beachten bei der Reaktion auf Anfragen, die personenbezogene Daten verlangen? Niemals personenbezogene Daten aufgrund von mündlichen oder fernmündlichen Anfragen an die auskunftsersuchende Stelle übermitteln! Verlangen Sie in jedem Fall eine schriftliche Anfrage sowie eine Begründung für das Auskunftsersuchen! Prüfen Sie ob die angeforderten Daten wirklich notwendig sind und beachten Sie 3a BDSG 3a BDSG Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten und die Auswahl und Gestaltung von Datenverarbeitungssystemen sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren, soweit dies nach dem Verwendungszweck möglich ist und keinen im Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. 18./ DDIV-Forum_DS-Workshop 28
29 Datenschutzschwerpunkte im Tagesgeschäft der Immobilienverwalter Was ist zu beachten bei der Reaktion auf Anfragen öffentlicher Stellen, die personenbezogene Daten verlangen? Prüfen Sie vor der Übermittlung bzw. Beauskunftung ob die schriftliche Anforderung folgende Angaben enthält: Name und Anschrift der Auskunft ersuchenden Behörde mit amtlichem Aktenzeichen, die Rechtsgrundlage, auf die dass Auskunftsbegehren gestützt wird ( durch Angabe der zugrunde liegenden Rechtsnorm), die Begründung für das Auskunftsersuchen sowie die Angabe, in welcher Funktion die verantwortliche Stelle Auskunft erteilen soll (als Vermieter, Darlehensgeber usw.) sowie genaue Angaben über den Gegenstand des Auskunftsersuchens bzw. die herauszugebenden Unterlagen (z.b. über welchen Mieter und aus welchen Gründen). Sollten diese Angaben im Anschreiben der Behörde nicht vollständig enthalten sein, fordern Sie diese schriftlich nach, ohne Ihrerseits Informationen preiszugeben. 18./ DDIV-Forum_DS-Workshop 29
30 Datenschutzschwerpunkte im Tagesgeschäft der Immobilienverwalter Was ist zu beachten bei der Reaktion auf Anfragen öffentlicher Stellen, die personenbezogene Daten verlangen? Sie erteilen die Auskunft schriftlich gegenüber der Auskunft ersuchenden Behörde unter Bezugnahme auf deren schriftliche Aufforderung und zur Vermeidung einer Durchsuchung/Beschlagnahme (sog. Abwendungsauskunft bzw. Abwendungsvorlage)! Bei Fragen wenden Sie sich an Ihren Datenschutzbeauftragten. 18./ DDIV-Forum_DS-Workshop 30
31 Datenschutzschwerpunkte im Tagesgeschäft der Immobilienverwalter Beispiele von Anfragen ohne Nennung der Rechtsgrundlage Kein Aktenzeichen genannt. Keine Rechtsgrundlage mitgeteilt. Ist der komplette Mietvertrag notwendig? Ist der richtige Versandweg? 18./ DDIV-Forum_DS-Workshop 31
32 Datenschutzschwerpunkte im Tagesgeschäft der Immobilienverwalter Beispiele von Anfragen Sind die kompletten Mietverträge notwendig? In diesem Fall waren Objektbezeichnungen, Vertragsnummern und Objektadressen ausreichend. 18./ DDIV-Forum_DS-Workshop 32
33 Datenschutzschwerpunkte im Tagesgeschäft der Immobilienverwalter Auftragsvergabe Auftragsdatenverarbeitung ja oder nein und wenn ja, was ist zu beachten? Was ist Auftragsdatenverarbeitung i.s.d. 11 BDSG? 11 BDSG ist überschrieben mit "Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag". Werden personenbezogene Daten im Auftrag durch andere Stellen erhoben, verarbeitet oder genutzt (Erhebung, Verarbeitung, Nutzung = Umgang mit Daten), ist der Auftraggeber nach 11 Abs. 1 Satz 1 BDSG weiterhin für die Einhaltung der Datenschutzvorschriften verantwortlich. Der Auftragnehmer darf die Daten gemäß 11 Abs. 3 Satz 1 BDSG nur im Rahmen der Weisungen des Auftraggebers erheben, verarbeiten oder nutzen. 18./ DDIV-Forum_DS-Workshop 33
34 Datenschutzschwerpunkte im Tagesgeschäft der Immobilienverwalter Beispiele für eine Auftragsdatenverarbeitung: dv-technische Arbeiten für die Lohn- und Gehaltsabrechnungen oder die Finanzbuchhaltung, Werbeadressenverarbeitung, Auslagerung eines Teils des eigenen Telekommunikationsanlagenbetriebs, Auslagerung der -Verwaltung oder von Datendiensten zu Web-Sites, Datenerfassung, Mikroverfilmung oder Datenkonvertierung, Backup-Sicherheitsspeicherung, Datenträgerentsorgung, usw. Erläuterungen zur ADV - BLfD Regierung Mittelfranken 18./ DDIV-Forum_DS-Workshop 34
35 Datenschutzschwerpunkte im Tagesgeschäft der Immobilienverwalter Keine Auftragsdatenverarbeitung sind zum Beispiel: die Auslagerung bzw. externe Inanspruchnahme von Aufgaben/Funktionen wie Personalverwaltung, Mitarbeiterrekrutierung, Vertragskundenbetreuung, Finanzberatung, Steuerberatung, Unternehmensberatung, Wirtschaftsprüfung, Inkassotätigkeit usw. an/durch ein verbundenes Unternehmen oder sonstige Dritte mit dort eigenverantwortlichen Wahrnehmung. Dies geht über Hilfstätigkeiten bzw. dv-technische Unterstützungen hinaus; die hierzu notwendige Weitergabe von Daten durch den Auftraggeber bedarf einer speziellen Rechtsgrundlage nach 4 Abs. 1 BDSG (häufig Einwilligung oder 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BDSG). Die insoweit mit dem Aufgabenübernehmer zu treffenden vertraglichen Vereinbarungen haben im Hinblick auf die zu berücksichtigenden Interessenlagen der betroffenen Personen oft einen vergleichbaren Inhalt wie Verträge nach 11 BDSG. Erläuterungen zur ADV - BLfD Regierung Mittelfranken 18./ DDIV-Forum_DS-Workshop 35
36 Datenschutzschwerpunkte im Tagesgeschäft der Immobilienverwalter Keine Auftragsdatenverarbeitung im Sinne von 11 BDSG sind auch fremd in Anspruch genommene Tätigkeiten, die im eigentlichen Kern nicht den Umgang (Erhebung, Verarbeitung, Nutzung) mit personenbezogenen Daten betreffen, sondern es stehen andere Dienstleistungsschwerpunkte im Vordergrund und der dabei notwendigerweise verbundene Umgang mit personenbezogenen Daten ist nur ein unvermeidliches "Beiwerk", oder eine Kenntnisnahme personenbezogener Daten bei der Leistungserbringung ist nicht ausgeschlossen. Beispiele: Transportleistungen von Post- oder Kurierdiensten, Transportleistungen von öffentlichen Telekommunikationsdiensten, Bankdienstleistungen als "Transportleistungen von Geld", Bewachungsdienste, Reinigungsdienstleistungen, Handwerkereinsätze im Unternehmen, usw. Wenn hier keine besonderen Geheimhaltungsverpflichtungen bestehen, wie Postgeheimnis, Telekommunikations-/Fernmeldegeheimnis, Bankgeheimnis, ist eine Geheimhaltungsverpflichtung der externen Personen (Bewachungs- und Reinigungspersonal, Handwerker etc.) notwendig, die sich inhaltlich an der Verpflichtung auf das Datengeheimnis nach 5 BDSG orientieren kann. Erläuterungen zur ADV - BLfD Regierung Mittelfranken 18./ DDIV-Forum_DS-Workshop 36
37 Datenschutzschwerpunkte im Tagesgeschäft der Immobilienverwalter Unterschiedliche Ansichten der Aufsichtsbehörden Fragerecht_des_Vermieters_-_Stand_November_2013_01 HmbBfDI Dem steht die Auffassung der Bayerischen Aufsichtsbehörde entgegen. Keine Auftragsdatenverarbeitung Handwerkereinsätze im Unternehmen, usw. Erläuterungen zur ADV - BLfD Regierung Mittelfranken 18./ DDIV-Forum_DS-Workshop 37
38 Datenschutzschwerpunkte im Tagesgeschäft der Immobilienverwalter Unterschiedliche Ansichten der Aufsichtsbehörden Im Zweifelsfall stimmen Sie sich immer mit Ihrer zuständigen Stelle i.s.d. 38 BDSG ab. Es gilt 38 Abs. 1 Satz 2 BDSG Sie berät und unterstützt die Beauftragten für den Datenschutz und die verantwortlichen Stellen mit Rücksicht auf deren typische Bedürfnisse. 18./ DDIV-Forum_DS-Workshop 38
39 Datenschutzschwerpunkte im Tagesgeschäft der Immobilienverwalter Umgang mit Beschwerden Betroffener Oftmals gehen den Beschwerden unsachgemäße Behandlungen von Anfragen Betroffener voraus. Nach 34 BDSG hat der Betroffene einen Anspruch zu erfahren: welche Daten über ihn gespeichert werden woher die Daten stammen an wen die Daten weitergegeben wurden Zweck der Speicherung Die Aufsichtsbehörden erwarten eine Beantwortung des Auskunftsersuchen des Betroffenen innerhalb von 14 Tagen. Erfolgt dies nicht in der geforderten Zeit oder nicht ausreichend, so besteht die Gefahr einer Beschwerde durch den Betroffenen. 18./ DDIV-Forum_DS-Workshop 39
40 Datenschutzschwerpunkte im Tagesgeschäft der Immobilienverwalter Umgang mit Beschwerden Betroffener Was ist zu beachten, wenn sich die Aufsichtsbehörde aufgrund einer Beschwerde eines Betroffenen an die verantwortliche Stelle (Immobilienverwaltung) wendet? Abstimmung zwischen verantwortlicher Stelle und dem Datenschutzbeauftragten Prüfung der Beschwerde (ist die Beschwerde berechtigt?) Prüfung der relevanten internen Prozesse und der dazu gehörigen Dokumentationen Fachlich fundierte Beantwortung der Anfrage/Beschwerde an die Aufsichtsbehörde in der Regel erfolgt diese durch den Datenschutzbeauftragten in Abstimmung mit der Unternehmensleitung 18./ DDIV-Forum_DS-Workshop 40
41 Datenschutzschwerpunkte im Tagesgeschäft der Immobilienverwalter Umgang mit Beschwerden Betroffener Ist die Beschwerde berechtigt, so sind folgende Reaktionen erforderlich: Einleitung von Maßnahmen zur zukünftigen Vermeidung von datenschutzrechtlichen Fehlverhalten Eventuelle Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde (Bestätigung der definierten Maßnahmen) Sensibilisierung der zuständigen Mitarbeiter (Information, Belehrung oder Schulung) Entschuldigung an den Betroffenen Benachrichtigung der Aufsichtsbehörde über die durchgeführten Maßnahmen 18./ DDIV-Forum_DS-Workshop 41
42 Kontakt TERCENUM AG Berlin Reutlingen Unter den Linden 16 Altenwaldstraße Berlin Reutlingen Telefon: 030 / Telefon: / Telefax: 030 / info@tercenum.de Wiesbaden Hamburg Wilhelmstr. 62 Baurstraße Wiesbaden Hamburg Telefon 0611 / Telefon: 040 /
Einführung in den Datenschutz Mitarbeiterschulung nach 4g BDSG (MA4g)
Einführung in den Datenschutz Mitarbeiterschulung nach 4g BDSG (MA4g) Dieter Braun IT-Sicherheit & Datenschutz Gliederung Einführung 3 Personenbezogene Daten 7 Die Pflichtenverteilung 10 Daten aktiv schützen
MehrDatenschutz eine Einführung. Malte Schunke
Datenschutz eine Einführung Malte Schunke Gliederung 1. Wieso Datenschutz? 2. Was hat das mit mir zu tun? 3. Begriffserklärungen Pause 4. Wichtige Rechtsvorschriften 5. Datenschutz in der Arztpraxis Wieso
MehrDatenschutz im Unternehmen. Was muss der Unternehmer wissen?
Was muss der Unternehmer wissen? Was ist Datenschutz nach BDSG? Basis: Recht auf informelle Selbstbestimmung Jeder Mensch kann selbst entscheiden, wem wann welche personenbezogene Daten zugänglich sein
MehrDatenschutz und Schule
Datenschutz und Schule - erste Impulse zum Themenbereich - Referent: Ingo Nebe Staatliches Schulamt Nordthüringen, Bahnhofstraße 18, 37339 Leinefelde-Worbis www.schulamt-nordthueringen.de Datenschutz und
MehrGesetzliche Grundlagen des Datenschutzes
Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes Informationelle Selbstbestimmung Bundesdatenschutzgesetz Grundgesetz Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes allg. Persönlichkeitsrecht (Art. 1, 2 GG) Grundrecht
MehrDatenschutz ist Persönlichkeitsschutz
Was ist Datenschutz? Personen sollen vor unbefugter Verwendung oder Weitergabe ihrer persönlichen Daten geschützt werden. Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz Verpflichtung auf das Datengeheimnis Was
MehrDatenschutz im Projekt- und Qualitätsmanagement Umfeld
Datenschutz im Projekt- und Qualitätsmanagement Umfeld Personenbezogene Daten im Qualitäts- und Projektmanagement 17.02.2014 migosens GmbH 2014 Folie 2 Definitionen Was sind personenbezogene Daten? sind
MehrDatenschutz-Unterweisung
Datenschutz-Unterweisung Prof. Dr. Rolf Lauser Datenschutzbeauftragter (GDDcert) öbuv Sachverständiger für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung im kaufmännisch-administrativen Bereich sowie
MehrInformationen zum Datenschutz im Maler- und Lackiererhandwerk
Institut für Betriebsberatung des deutschen Maler- und Lackiererhandwerks Frankfurter Straße 14, 63500 Seligenstadt Telefon (06182) 2 52 08 * Fax 2 47 01 Maler-Lackierer-Institut@t-online.de www.malerinstitut.de
MehrBayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken
in der Regierung von Mittelfranken 2 Wesentliche Elemente des Datenschutzes im Unternehmen 3 Teil A Datenschutz im Unternehmen Teil A Allgemeines zum Datenschutz 4 I. Schutz der personenbezogenen Daten
MehrEinführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz
Dr. Thomas Petri Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Hochschule für Politik, Sommersemester 2011, Foliensatz 2-2 bis 2-4 (1.6.2011) 1 Grobübersicht 1. Einführung, europa- und verfassungsrechtliche
MehrII 1 Verantwortung der Leitung II 1.13 Datenschutzkonzept. Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team
Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team Zweck AWO RV Halle Merseburg und alle Tochtergesellschaften GF Datenschutzbeauftragter ist Prozessverantwortlich Alle MA sind durchführungsverantwortlich Zweck des
MehrDatenschutz im Unternehmen. Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen?
Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen? 1 Herzlich willkommen! Die Themen heute: Datenschutz ein aktuelles Thema Gründe für einen guten Datenschutz Welche Grundregeln sind zu beachten?
MehrDatendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015. Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch?
Datendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015 Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch? Datensicherheit oder Datenschutz? 340 Datenschutz Schutz des Einzelnen vor Beeinträchtigung seines 220
MehrInhalt. Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4. Wessen Daten werden geschützt? 5. Wer muss den Datenschutz beachten? 6
Datenschutz ist... Inhalt Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4 Wessen Daten werden geschützt? 5 Wer muss den Datenschutz beachten? 6 Welche Daten werden vom Datenschutzrecht erfasst? 7 Wann dürfen personenbezogene
MehrIMMANUEL DIAKONIE. Datenschutz Grundsätzlich ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.
IMMANUEL DIAKONIE Datenschutz Grundsätzlich ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Sehr geehrte Damen und Herren, der Datenschutz ist uns in der Immanuel Diakonie wichtig! Patienten, Bewohner
MehrBayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken _ Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich Informationen für die verantwortliche Stelle Stand: November 2009 Impressum:
Mehr17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz?
17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte Volkszählungsurteil Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1983) Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung als fachspezifische
MehrDatenschutz im Spendenwesen
Datenschutz im Spendenwesen Corinna Holländer, Referentin beim Berliner Beauftragten für f r Datenschutz und Informationsfreiheit (Bereiche: Wirtschaft, Sanktionsstelle) Berlin, den 16. Mai 2011 1 Gliederung
MehrWas Sie über Datenschutz wissen sollten!
Was Sie über Datenschutz wissen sollten! Präsentation: 10.10.2014 1 Zu meiner Person: Lars Querbach Geschäftsführer Das LohnTEAM GmbH externer Datenschutzbeauftragter TÜV Datenschutz-Auditor TÜV Personalfachkaufmann
MehrDatenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH
Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS
MehrGuter Datenschutz schafft Vertrauen
Oktober 2009 Guter Datenschutz schafft Vertrauen 27.10.2009 ruhr networker e.v. in Mettmann K.H. Erkens Inhalt Handlungsbedarf, Aktualität Grundlagen oder was bedeutet Datenschutz Pflichten des Unternehmens
Mehr1.1.4 Wissen, was unter Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 1.1.5. schützen. 1.1.7 Wissen, was man unter personenbezogenen 1.1.8 1.1.
Datenschutz DLGI Dienstleistungsgesellschaft für Informatik Am Bonner Bogen 6 53227 Bonn Tel.: 0228-688-448-0 Fax: 0228-688-448-99 E-Mail: info@dlgi.de, URL: www.dlgi.de Dieser Syllabus darf nur in Zusammenhang
Mehr%HVRQGHUH$UWHQ3HUVRQHQEH]RJHQHU'DWHQ
%HVRQGHUH$UWHQ3HUVRQHQEH]RJHQHU'DWHQ Bestimmte Daten dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung bzw. nur in Ausnahmefällen verarbeitet werden. Hierzu gehören zum Beispiel Krankheitsdaten selbstverständlich
MehrEinführung in den Datenschutz
Einführung in den Datenschutz Grundlagen zu Recht und Praxis Inhaltsverzeichnis Was ist Datenschutz?... 3 Wo spielt Datenschutz in der Uni Bonn eine Rolle?... 4 Warum gibt es Datenschutz?... 5 Wo ist der
MehrCheckliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung
Checkliste 2006 Checkliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung Nach 4 Abs. 3 BDSG Bitte lesen Sie vorab die Ausführungen zu dem Thema Datenschutz/Datenerhebung. So kommen Sie durch
MehrMittagsinfo zum Thema
Mittagsinfo zum Thema Datenschutz und Datensicherheit in Non-Profit Profit-Organisationen 6. September 2007 Folie 1 Agenda I. Überblick über Datenschutzgesetzgebung und die Datenschutzaufsichtstellen II.
MehrAnmeldung für ein Ehrenamt in der Flüchtlingsbetreuung
Bitte zurücksenden an: Stadtverwaltung Eschborn Fachbereich 4 Arbeitskreis Flüchtlinge Rathausplatz 36 65760 Eschborn Anmeldung für ein Ehrenamt in der Flüchtlingsbetreuung Name Vorname geboren am Straße,
MehrDatenschutz. Praktische Datenschutz-Maßnahmen in der WfbM. Werkstätten:Messe 2015
Datenschutz Praktische Datenschutz-Maßnahmen in der WfbM Werkstätten:Messe 2015 Referentin: Dipl.-Math. Ilse Römer, Datenschutzauditorin (TÜV) Qualitätsmanagementbeauftragte (TÜV) Herzlich Willkommen Datenschutz
MehrHaftungsfalle Datenschutz Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
Haftungsfalle Datenschutz Aufgaben des Datenschutzbeauftragten Joachim Frost, Berater für Datenschutz Stellung des Datenschutzbeauftragten -Berater der Geschäftsleitung -weisungsfrei in Fachfragen -nur
MehrDatenschutzvereinbarung
Datenschutzvereinbarung Vereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach 11 BDSG zwischen dem Nutzer der Plattform 365FarmNet - nachfolgend Auftraggeber genannt - und
MehrBeraten statt prüfen Betrieblicher Datenschutzbeauftragter
Beraten statt prüfen Betrieblicher Datenschutzbeauftragter Bestellpflicht zum Datenschutzbeauftragten Nach 4 f Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) müssen Unternehmen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten
MehrMustervorlage Verpflichtung auf das Datengeheimnis - Stand: 1. März 2013 -
DER LANDESBEAUFTRAGTE FÜR DEN DATENSCHUTZ Mustervorlage Verpflichtung auf das Datengeheimnis - Stand: 1. März 2013 - Seite 2 Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg Königstraße 10a
MehrDatenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht
Datenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht Datenschutzziel Datenschutz und Datensicherung Personenbezogene Daten Datenverarbeitung Zulässigkeit personenbezogener Datenverarbeitung Zulässigkeit
MehrComputer & Netzwerktechnik. Externer Datenschutzbeauftragter
Computer & Netzwerktechnik Externer Datenschutzbeauftragter Zweck des Bundesdatenschutzgesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem
MehrBetriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000
Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Version November 2013 1. Anwendungsbereich Dieses Dokument regelt die Überlassung von Daten zum Zweck der Verarbeitung als Dienstleistung
MehrIT-Compliance und Datenschutz. 16. März 2007
IT-Compliance und Datenschutz 16. März 2007 Die Themen Agenda Vorstellung Deutsche Post Adress GmbH IT-Compliance und Datenschutz allgemein Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Der Datenschutzbeauftragte Verbot
MehrTabelle: Maßnahmen und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz
Tabelle: Maßn und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz (Verweis aus Maß M 7.5) Basierend auf den IT-Grundschutz-Katalogen Version 2006 Stand: November 2006, Stand der Tabelle: 22.08.07
MehrWAS DAS BUNDESDATENSCHUTZGESETZ VON UNTERNEHMEN VERLANGT
WAS DAS BUNDESDATENSCHUTZGESETZ VON UNTERNEHMEN VERLANGT Technische und organisatorische Maßnahmen nach 9 BDSG - Regelungsinhalte von 9 BDSG sowie Umsetzungsmöglichkeiten der Datenschutzgebote Fraunhofer
MehrVerpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
Verpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Mustermann GmbH Musterstr. 123 12345 Musterstadt Sehr geehrte(r) Frau/Herr, aufgrund Ihrer Aufgabenstellung in unserem Unternehmen gilt
MehrMerkblatt zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten nach 4f, 4g BDSG
Merkblatt zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten nach 4f, 4g BDSG Wann ist das Bundesdatenschutzgesetz anwendbar? Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gilt gemäß 1 Abs. 2 Nr. 3 BDSG für alle nicht öffentlichen
MehrDer Schutz von Patientendaten
Der Schutz von Patientendaten bei (vernetzten) Software-Medizinprodukten aus Herstellersicht 18.09.2014 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Vorstellung meiner Person Gerald Spyra, LL.M. Rechtsanwalt Spezialisiert
MehrAuch in kleineren Unternehmen ist der Datenschutzbeauftragte Pflicht
. Auch in kleineren Unternehmen ist der Datenschutzbeauftragte Pflicht Themenschwerpunkt 1. Wer braucht einen Datenschutzbeauftragter? Unternehmen, die personenbezogene Daten automatisiert erheben, verarbeiten
MehrVerpflichtung auf das Datengeheimnis
BAYERISCHES LANDESAMT FÜR DATENSCHUTZAUFSICHT Verpflichtung auf das Datengeheimnis Herausgeber: Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht Promenade 27 91522 Ansbach Telefon: (0981) 53-1300 Telefax:
MehrD i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s
M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine
MehrMerkblatt zur Verpflichtung auf das Datengeheimnis nach 6 Abs. 2 Sächsisches Datenschutzgesetz
Merkblatt zur Verpflichtung auf das Datengeheimnis nach 6 Abs. 2 Sächsisches Datenschutzgesetz 1. Was versteht man unter der "Verpflichtung auf das Datengeheimnis"? Die Verpflichtung auf das Datengeheimnis
MehrDatenschutz in der Cloud Datenschutzrechtliche Besonderheiten bei Services aus der Cloud und der Vertragsgestaltung
Datenschutzrechtliche Besonderheiten bei Services aus der Cloud und der Vertragsgestaltung Channel-Sales Kongress Cloud Computing, München 9. Mai 2012 Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska Externer Datenschutzbeauftragter
MehrAnsätze für datenschutzkonformes Retina-Scanning
Ansätze für datenschutzkonformes Retina-Scanning Friederike Schellhas-Mende, Ass. iur. Forschungsgruppe Compliance, ZAR KIT Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in
Mehr- durch die Pax-Familienfürsorge Krankenversicherung AG im Raum der Kirchen selbst (unter 2.1.),
2. Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und eventuellen Angaben zu Ihrer Religionszugehörigkeit sowie Schweigepflichtentbindungserklärung Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes,
MehrNutzung dieser Internetseite
Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher
MehrAUSZUG AUS DEM BUNDESDATENSCHUTZGESETZ
AUSZUG AUS DEM BUNDESDATENSCHUTZGESETZ Auszug aus dem Bundesdatenschutzgesetz in der Fassung vom 14.01.2003, zuletzt geändert am 14.08.2009 1 Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen (1) Zweck dieses Gesetzes
MehrDatenschutzbeauftragte
MEIBERS RECHTSANWÄLTE Externe Datenschutzbeauftragte für Ihr Unternehmen Stand: Juli 2014 Datenschutz im Unternehmen ist mehr als eine Forderung des Gesetzgebers Der Schutz personenbezogener Daten ist
MehrDatenschutz im Betriebsratsbüro. Referent: Lorenz Hinrichs TBS Niedersachsen GmbH lh@tbs-niedersachsen.de
Datenschutz im Betriebsratsbüro Referent: Lorenz Hinrichs TBS Niedersachsen GmbH lh@tbs-niedersachsen.de Datenschutz im BR-Büro Seite 2 Ausgangssituation Ausgangssituation Kurz gefasst ist es Euer Job
MehrDatenschutz nach. Herzlich Willkommen. bei unserem Datenschutz-Seminar. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Datenschutz nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Herzlich Willkommen bei unserem Datenschutz-Seminar 1 Vorstellung Matthias A. Walter EDV-Sachverständiger (DESAG) Datenschutzbeauftragter (TÜV) 11 Jahre
MehrRösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 1
Datenschutz für das Liegenschaftskataster Dipl.-Ing. Michael Rösler-Goy Landesamt für Vermessung und Geoinformation Bayern Rösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 1 1. Wozu dient Datenschutz?
MehrDienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden
Dienstleistungen Externer Datenschutz Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Markus Strauss 14.11.2011 1 Dienstleistungen Externer Datenschutz Inhalt 1. Einleitung... 2
MehrDATENSCHUTZERKLÄRUNG
DATENSCHUTZERKLÄRUNG Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Website. Der Schutz Ihrer Privatsphäre ist für uns sehr wichtig. Nachstehend möchten wir Sie ausführlich über den Umgang mit Ihren Daten
MehrVerpflichtung auf das Datengeheimnis
Verpflichtung auf das Datengeheimnis nach 6 Abs. 2 des Sächsischen Datenschutzgesetzes (SächsDSG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 25. August 2003 (SächsGVBl. S. 330), Rechtsbereinigt mit Stand vom 31.
MehrErläuterungen zum Abschluss der Datenschutzvereinbarung
Erläuterungen zum Abschluss der Datenschutzvereinbarung Bei der Nutzung von 365FarmNet erfolgt die Datenverarbeitung durch die365farmnet GmbH im Auftrag und nach Weisung des Kunden. Die die365farmnet GmbH
MehrDatenschutz in beratenden Berufen 10 Tipps & Fragen zum Umgang mit personenbezogenen Daten
Datenschutz in beratenden Berufen 10 Tipps & Fragen zum Umgang mit personenbezogenen Daten Zusammengestellt für Immobilienmakler, Versicherungsmakler, Vermögensberater, Finanzberater, Personalvermittler,
Mehr- Datenschutz im Unternehmen -
- Datenschutz im Unternehmen - Wie schütze ich mein Unternehmen vor teuren Abmahnungen 1 Referenten Philipp Herold TÜV zertifizierter Datenschutzbeauftragter & Auditor Bachelor of Science (FH) 2 Inhaltsverzeichnis
Mehr4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin
4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin Vortrag zum Thema Qualitätssicherung und Datenschutz, Anforderungen an den Datenschutz aus der Sicht des
MehrDatenschutz. Vortrag am 27.11.2012. GmbH Datenschutz und IT - Sicherheit. Sutthauser Straße 285 49080 Osnabrück
Datenschutz bei mobilen Endgeräten Vortrag am 27.11.2012 Sutthauser Straße 285 49080 Osnabrück GmbH Datenschutz und IT - Sicherheit Telefon: 0541 600 79 296 Fax: 0541 600 79 297 E-Mail: Internet: datenschutz@saphirit.de
MehrFirmeninformation zum Datenschutz
BAYERISCHES LANDESAMT FÜR DATENSCHUTZAUFSICHT Firmeninformation zum Datenschutz Herausgeber: Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht Promenade 27 91522 Ansbach Telefon: (0981) 53-1300 Telefax: (0981)
MehrDirektmarketing und Datenschutz
Direktmarketing und Datenschutz Welche Möglichkeiten gibt es? Was ist zu beachten? Berlin, 12.06.2012 2 Rechtsgrundlagen Welche Verteiler dürfen erstellt und genutzt werden? Datenschutzrecht Wettbewerbsrecht
MehrWeil der Informationsbedarf in Staat und Gesellschaft enorm gewachsen ist, hat sich die automatisierte Datenverarbeitung längst zu einer Art
1 2 3 Weil der Informationsbedarf in Staat und Gesellschaft enorm gewachsen ist, hat sich die automatisierte Datenverarbeitung längst zu einer Art Nervensystem der Gesellschaft entwickelt. Neben vielen
MehrCheckliste zum Datenschutz
Checkliste zum Datenschutz Diese Checkliste soll Ihnen einen ersten Überblick darüber geben, ob der Datenschutz in Ihrem Unternehmen den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und wo ggf. noch Handlungsbedarf
MehrKurz & Gut DATENSCHUTZ IM WISSENSCHAFTLICHEN BEREICH
Kurz & Gut DATENSCHUTZ IM WISSENSCHAFTLICHEN BEREICH Technischer Datenschutz Thorsten Sagorski Campus Duisburg LG 110 Behördlich bestellte Datenschutzbeauftragte Herr Tuguntke Leiter des Justitiariats
Mehrvom 15. Januar 1991 (ABl. 1991 S. 36), geändert durch Verordnung vom 17. Januar 1995 (ABl. S. 41) Inhaltsverzeichnis
Verordnung zum Schutz von Patientendaten DSVO KH-Pfalz 50.02 Verordnung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) zum Schutz von Patientendaten in kirchlichen Krankenhäusern (DSVO
MehrNutzung von Kundendaten
Nutzung von Kundendaten Datenschutzrechtliche Möglichkeiten und Grenzen Novellierung des BDSG 2009 / 2010 Rechtsanwalt: David Conrad 1 Datenschutz? Geschützt sind nur personenbezogene Daten Datenschutz
MehrVerband Bildung und Erziehung Landesbezirk Südbanden. Datenschutz, Sorgerecht und Schulanmeldung
Verband Bildung und Erziehung Landesbezirk Südbanden Datenschutz, Sorgerecht und Schulanmeldung Neue VwV Datenschutz I. Allgemeines Zulässigkeit der Datenverarbeitung Datenerhebung... Datenlöschung und
MehrForschungsdaten und Datenschutz 2. Workshop des AK Forschungsdaten
Forschungsdaten und Datenschutz 2. Workshop des AK Forschungsdaten Jan Goebel, DIW Berlin / SOEP Idealvorstellung Idealvorstellung Idealvorstellung Skripte (GitHub, Bitbucket, Codeplane,...) Daten (Dropbox,
MehrDatenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller
Datenschutz im Jobcenter Ihre Rechte als Antragsteller Wieso braucht das Jobcenter Ihre persönlichen Daten? Arbeitsuchende erhalten Leistungen, wie zum Beispiel Geldleistungen, die ihren Unterhalt sichern
MehrDatenschutzerklärung der Perfekt Finanzservice GmbH
Datenschutzerklärung der Perfekt Finanzservice GmbH Anschrift Perfekt Finanzservice GmbH Augustinusstraße 9B 50226 Frechen Kontakt Telefon: 02234/91133-0 Telefax: 02234/91133-22 E-Mail: kontakt@perfekt-finanzservice.de
MehrE-Mail-Seminar: Datenschutz an Schulen
E-Mail-Seminar: Datenschutz an Schulen Autorin: Veronika Höller Lektion 3: Datenübermittlung/-austausch In dieser Lektion erfahren Sie alles über das Thema Datenübermittlung und -austausch. Es werden u.
MehrDer Datenschutzbeauftragte. Eine Information von ds² 05/2010
Der Datenschutzbeauftragte Eine Information von ds² 05/2010 Inhalt Voraussetzungen Der interne DSB Der externe DSB Die richtige Wahl treffen Leistungsstufen eines ds² DSB Was ds² für Sie tun kann 2 Voraussetzungen
MehrGrundbegriffe und Grundprinzipien des Datenschutzrechts Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Grundbegriffe und Grundprinzipien des Datenschutzrechts Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Valerij Serediouk SE Designing for Privacy HU WS 09 / 10 1 Gliederung Einführung Zweck und Anwendungsbereich des BDSG
MehrDiese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der. Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung
Datenschutzbestimmung 1. Verantwortliche Stelle Diese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung Pieskower Straße
MehrMeine Daten. Mein Recht
Meine Daten Mein Recht... auch in der Schule Ihr Landesbeauftragter für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern Karsten Neumann Besuchsanschrift:
MehrTelekommunikation Ihre Datenschutzrechte im Überblick
Telekommunikation Ihre Datenschutzrechte im Überblick Inhalt Bestands- und Verkehrsdaten 5 Vertragsschluss 6 Bonitätsabfrage 7 Telefonbuch und Auskunft 8 Rechnung und Einzelverbindungsnachweis 9 Auskunftsrecht
MehrSecorvo. Partner und Unterstützer
Partner und Unterstützer Datenschutz Anspruch und Wirklichkeit im Unternehmen Karlsruher IT-Sicherheitsinitiative, 31.03.2004 Dirk Fox fox@secorvo.de Secorvo Security Consulting GmbH Albert-Nestler-Straße
MehrBefragung zur Wahrnehmung von Datenschutzrechten durch Verbraucher
Befragung zur Wahrnehmung von Datenschutzrechten durch Verbraucher Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) ist vom Bundesamt für Ernährung und Landwirtschaft beauftragt worden,
MehrSeite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort
Anlage 1 Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sehr geehrte(r) Frau/Herr, wir möchten Sie über Hintergrunde
MehrWinfried Rau Tankstellen Consulting
Winfried Rau Tankstellen Consulting Teil 1 Wer muss einen Datenschutzbeauftragten bestellen?... 4f BDSG, nicht öffentliche Stellen die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten innerhalb eines Monats
Mehr1. bvh-datenschutztag 2013
1 CLOUD COMPUTING, DATENSCHUTZ ASPEKTE DER VERTRAGSGESTALTUNG UND BIG DATA Rechtsanwalt Daniel Schätzle Berlin, 20. März 2013 1. bvh-datenschutztag 2013 Was ist eigentlich Cloud Computing? 2 WESENTLICHE
MehrDATENSCHUTZ IM UNTERNEHMEN. Effiziente Beratung für Ihre Firma
DATENSCHUTZ IM UNTERNEHMEN Effiziente Beratung für Ihre Firma Was ist Datenschutz? Wir alle haben ein berechtigtes Interesse daran, dass andere Menschen mit unseren persönlichen Daten korrekt umgehen.
MehrDatenschutzunterweisung kompakt
Datenschutzunterweisung kompakt Mitarbeiter gekonnt und dauerhaft sensibilisieren Bearbeitet von Oliver Schonschek, Jochen Brandt, Harald Eul 1. Auflage 2015. CD. ISBN 978 3 8245 8092 7 Format (B x L):
MehrWenn mindestens 9 Mitarbeiter in einem Unternehmen (auch Praxis oder Kanzlei) bearbeiten, ist nach dem Bundesdaten-
Wenn mindestens 9 Mitarbeiter in einem Unternehmen (auch Praxis oder Kanzlei) mittels EDV Kunden- oder Mitarbeiterdaten bearbeiten, ist nach dem Bundesdaten- schutzgesetz die wirksame Bestellung eines
MehrStammtisch Recklinghausen. Datenschutz gestern heute - morgen. Mark Spangenberg mark.spangenberg@googlemail.com
Stammtisch Recklinghausen Datenschutz gestern heute - morgen mark.spangenberg@googlemail.com Agenda 1. Was ist Datenschutz 2. Entstehung des Datenschutzes in Deutschland 3. Umsetzung / Organisation 4.
MehrMonitoring und Datenschutz
Zentrum für Informationsdienste und Hochleistungsrechnen Monitoring und Datenschutz Dresden, 27.Mai 2008 Bundesrepublik Deutschland Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung: Der Betroffene kann
MehrDatenschutz - Ein Grundrecht
Datenschutz - Ein Grundrecht? Der Sächsische Datenschutzbeauftragte Datenschutz als Grundrecht Argumente für den Datenschutz Der Sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig GRuSSwort 2 Liebe Leserin,
MehrAufbewahrung von erweiterten Führungszeugnissen. Von Antje Steinbüchel, LVR-Landesjugendamt Rheinland
Aufbewahrung von erweiterten Führungszeugnissen Von Antje Steinbüchel, LVR-Landesjugendamt Rheinland Nach 72a Abs. 1 SGB VIII dürfen Träger der öffentlichen Jugendhilfe keine Personen hauptamtlich beschäftigen
Mehremetrics Summit, München 2011 Special: Datenschutz im Online-Marketing HÄRTING Rechtsanwälte Chausseestraße 13 10115 Berlin
emetrics Summit, München 2011 6. April 2011 Dr. Martin Schirmbacher Fachanwalt für IT-Recht twitter.com/mschirmbacher HÄRTING Rechtsanwälte Chausseestraße 13 10115 Berlin www.haerting.de Überblick Grundzüge
MehrDatenschutzbeauftragten bestellt.
Zwischen Firma vertreten durch und Herrn: Name, Vorname Personal-Nr. wird folgendes vereinbart: Herr wird gemäß 4f Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten zum Datenschutzbeauftragten
MehrVon Stefan Lang und Ralf Wondratschek
- Umgang von Betrieben mit - Mitarbeiterdaten - Kundendaten - Technisierung der Betriebe - Grenzen der Datensammlung / -speicherung bei Betrieben - Strafen - aktuelles Beispiel - Quellen Es gibt 2 Arten
MehrBei der Kelter 5 74321 Bietigheim-Bissingen. Terminbörse 26. September 2015
Bei der Kelter 5 74321 Bietigheim-Bissingen Terminbörse 26. September 2015 Familienstand: verheiratet, keine Kinder Jahrgang: 1962 Ausbildung: 1981 1986: Informatik-Studium an der FH Karlsruhe Abschluß:
MehrVertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Datenschutz in der Arztpraxis
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser Datenschutz in der Arztpraxis Gesetzlicher Rahmen ärztlicher Tätigkeit Ärztliche Berufsordnung BGB Behandlungsvertrag SGB V (KV + Krankenkassen) Bundesdatenschutzgesetz
MehrDatenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller
Datenschutz im Jobcenter Ihre Rechte als Antragsteller Wieso braucht das Jobcenter Ihre persönlichen Daten? Arbeitsuchende erhalten Leistungen, wie zum Beispiel Geldleistungen, die ihren Unterhalt sichern
MehrMitarbeiter-Merkblatt zum Datenschutz (Unverbindliches Muster)
Anlage 5: Mitarbeiter-Merkblatt zum Datenschutz Mitarbeiter-Merkblatt zum Datenschutz (Unverbindliches Muster) Bei Ihrer Tätigkeit in unserem Unternehmen werden Sie zwangsläufig mit personenbezogenen Daten
Mehr