Amtliches Bekanntmachungsblatt Mandelbachtal

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1 Amtliches Bekanntmachungsblatt Mandelbachtal Umweltfreundlich Das amtliche Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Mandelbachtal erscheint wöchentlich und wird durch den Verlag allen Haushalten in der Gemeinde unentgeltlich zugestellt. Einzelbezug durch den Verlag gegen Berechnung der Selbstkosten. Herausgeber, Satz und Druck: Druck + Verlag Berthold Faber GmbH, Mandelbachtal, Otto-Walle-Straße 10, Telefon ( ) 4 04 und 4 05, Telefax ( ) 34 25, mail@verlag-faber.de, Internet: Verantwortlich für den amtlichen Teil: der Bürgermeister der Gemeinde Mandelbachtal, Rathaus, Mandelbachtal. Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Berthold Faber 27. Jahrgang Donnerstag, 3. Juli 2008 Nummer 27 aus 100% Altpapier Gemeinde Mandelbachtal Bebelsheim Bliesmengen-Bolchen Erfweiler-Ehlingen Habkirchen Heckendalheim Ommersheim Ormesheim Wittersheim AUS DEM INHALT: Sommerakademie im Haus Lochfeld 28. Juli bis 1. August 2008 Aquarell, Malerei, Keramik, Filzen, Gitarre, Film, Schreiben, Gold schmieden, Körpertraining, Kinderakademie mit Zirkus, Theater, Gestalten, Musik, Tanz und Sport Näheres siehe im Innenteil! 28. Ommersheimer Dorffest Eröffnung am Samstag, 5. Juli, Uhr: Gottesdienst Uhr: Einzug der teilnehmenden Vereine und Fassanstich Für Speisen, Getränke und Unterhaltung sorgen die Ortsvereine. unn Patronsdah Ommersheimer Dorffest am 5. und 6. Juli 2008 Saarbra.Kadabra - das Mitmachzauberprogramm die Reise auf die Zauberinsel am Sonntag, 6. Juli, um Uhr am Stand der Känguruh-Kinder bei Christinchen in der Einfahrt! SPENDE BLUT am Donnerstag, , von bis Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Habkirchen, Prälat-Roth-Straße Siehe auch Artikel unter Aus der Gemeinde! Naturbühne Gräfinthal Das Himmelreich ist ausgebucht Freitag, 04. Juli 2008, Uhr Die Schöne und das Biest Samstag, 05. Juli, Uhr Sonntag, 06. Juli, Uhr Infos und Kartenreservierung: Telefon Kuschelweich rockt wieder am Ommersheimer Dorffest, Sonntag, , ab Uhr oberhalb des Hallenparkplatzes bei der JU Ommersheim 40. Saar- Blies-Turnier und Unser Dorf spielt Fußball Freitag, 04. Juli, bis Sonntag, 13. Juli

2 Die bestehenden Spielplätze der Gemeinde Mandelbachtal sind in einem guten bis sehr guten Zustand Dies ist das Ergebnis der diesjährigen Kontrolle unserer 18 Spielplätze durch die Firma Oldrich Becher, Firma für Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik. Bei dieser Kontrolle wurden folgende Faktoren berücksichtigt: - Erscheinungsbild (Einfriedung, Verkehrswege, Sitzgelegenheiten) - Stolperstellen, allg. leichtere Verletzungsgefahren - Quetsch- und Scherstellen, Kopf-, Fuß-, Hand-, Fingermaße - Fangstellen Kordel, Finger, Hand und Kopf - Absturz, Fallraum Das oben genannte Ergebnis, das unter Berücksichtigung der entsprechenden DIN-Normen und der Bestimmungen GUV (Gemeinde-Unfall-Versicherer) zu Stande kam, hat uns sehr erfreut. Das der Gemeinde übergebene Zertifikat ist nachstehend abgedruckt. Drei Sterne sind eine hohe Auszeichnung und bedeuten eine wohnliche Gesamtausstattung mit gehobenem Komfort und einer Ausstattung mit besserer Qualität. Sicherlich ein Pluspunkt ist die landschaftlich reizvolle Lage der Wohnung im Biosphärenreservat Bliesgau. Die Sterne werden für drei Jahre vergeben und danach erfolgt wie beim TÜV eine Nachprüfung. Nochmals herzlichen Glückwunsch. Herbert Keßler, Bürgermeister Herr Alois Tussing, Ommersheim, Osthofenstraße 9, feiert seinen 74. Geburtstag Frau Jacqueline Schmitt geb. Martz, Ormesheim, Kastanienweg 3, vollendet ihr 77. Lebensjahr. Wir gratulieren den Jubilaren herzlich und wünschen ihnen einen gesegneten Lebensabend bei bester Gesundheit. Gemeinderat Mandelbachtal verabschiedet Ruth Vogelgesang Etwas Wehmut war wohl auch dabei. Zum letzten Mal vor ihrem Ruhestand im September versah Ruth Vogelgesang aus Ormesheim am 25. Juni den Sitzungsdienst in einer Sitzung des Gemeinderates Mandelbachtal. Dafür bedankte sich Bürgermeister Herbert Keßler im öffentlichen Teil der Sitzung und überreichte ihr einen großen Blumenstrauß. Unsere ständigen Bemühungen, die gemeindeeigenen Spielplätze zum Wohle unserer Kinder in einem Top-Zustand zu halten, wurden durch die Ausstellung des Zertifikates mit den Bestnoten belohnt. Auch zukünftig sollen die Spielplätze auf diesem hohen Niveau gehalten werden. Sternenglanz über Mandelbachtal Bürgermeister Keßler verleiht Sterne an Familie Wolter in Erfweiler-Ehlingen für ihre Ferienwohnung Eine Sternstunde im wahrsten Sinne des Wortes schlug für Familie Wolter in der Gemeinde Mandelbachtal. Ich überreichte mit einem Vertreter der Saarpfalz-Touristik an die Familie die Urkunde und ein wunderschönes leschild des Deutschen Tourismusverbandes mit drei Sternen für ihre Ferienwohnung. Die Ferienwohnung wurde gemäß den Kriterien des Deutschen Tourismusverbandes von Mitarbeiterinnen der Saarpfalz-Touristik, die zugelassene Prüferinnen für Klassifizierungen des Deutschen Tourismusverbandes sind, unter die Lupe genommen. Insgesamt 9 Hauptkriterien mit ca. 160 Unterkriterien, die bundeseinheitlich vom Deutschen Tourismusverband festgelegt sind, wurden vor Ort in der Wohnung überprüft. Für jedes ihrer 32 Amtsjahre erhielt sie eine Rose. In den drei Jahrzehnten saß sie im Vorzimmer von allen vier der bisherigen Bürgermeister der Gemeinde Mandelbachtal. Mehr als 25 Jahre leistete sie Sitzungsdienst im Gemeinderat und in den Ausschüssen. Der Sitzungsdienst ist zuständig für die Erstellung und Vorlage der gesetzlich vorgeschriebenen Niederschrift des Gemeinderates. Gemeinde Mandelbachtal dankte Clemens Schindler Aufgrund seiner schweren Herzprobleme war Gemeinderatsmitglied und Ortsvorsteher Clemens Schindler im Februar von allen seinen öffentlichen Ämtern zurückgetreten. Nachdem er im Ortsrat Habkirchen bereits in aller Form verabschiedet worden war, wurden nun Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Mandelbachtal Nr. 27/2008 Seite 3

3 in der letzten Gemeinderatssitzung sein Verdienste von Bürgermeister Herbert Keßler gewürdigt. Er überreichte ihm zu Beginn der Sitzung unter dem Applaus des Gemeinderates den Großen Wappenteller der Gemeinde Mandelbachtal. Für die CDU-Fraktion, der Schindler fast 25 Jahre lang angehörte, dankte der Fraktionsvorsitzende Manfred Pfeiffer dem ausgeschiedenen Mitglied. Pfeiffer bedankte sich für das große Engagement Schindlers für die Gemeinde und überreichte ihm einen Buchgutschein im Wert von 50 Euro. Clemens Schindler bedankte sich bei Bürgermeister Keßler und dem Gemeinderat ganz herzlich. Ihm habe die kommunalpolitische Arbeit immer viel Freude gemacht und er habe auch noch einige Ziele gehabt, die er erreichen wollte. Leider habe ihm sein Herz ein Strich durch die Rechnung gemacht. Er dankte allen Gemeinderatsmitgliedern für die gute Zusammenarbeit. Schindler gehörte vom 17. Juni 1984 bis zum 29. Februar dieses Jahres ununterbrochen dem Gemeinderat Mandelbachtal an. Fast genauso lange war er Mitglied des Bauausschusses. Er war damit das dienstälteste Mitglied des aktuellen Gemeinderates. Darüber hinaus war Schindler von 1979 bis 1989 und von 1999 bis zu seinem Rücktritt Mitglied in seinem Heimatort Habkirchen, wo er von 1979 bis 1984 und von 2004 bis 2008 auch Ortsvorsteher war. Personalausweise Personalausweise, die bis zum beantragt wurden, können von der Person selbst oder mit Vollmacht abgeholt werden. Bitte den alten bzw. vorläufigen Personalausweis unbedingt vorlegen. Reisepässe Reisepässe, die bis zum beantragt wurden, können von der Person selbst oder mit Vollmacht abgeholt werden. Bitte den alten bzw. vorläufigen Reisepass unbedingt vorlegen. Führerscheine Führerscheine, deren Tausch bis zum beantragt wurde, können von der Person selbst oder mit Vollmacht abgeholt werden. Der alte Führerschein muss vorgelegt werden. Sprechstunde der Unteren Bauaufsichtsbehörde Die für die Gemeinde Mandelbachtal zuständige Sachbearbeiterin bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde - Frau Erbel - führt am Montag, , von bis Uhr und von bis Uhr eine Sprechstunde im Rathaus der Gemeinde Mandelbachtal durch. Sprechstunde des Försters Am , und fallen die Sprechstunden des Försters im Rathaus aus. Fasan zugeflogen Im Gemeindebezirk Bliesmengen-Bolchen ist in der Ritterstraße am ein Fasan, beringt, zugeflogen. Der Eigentumsanspruch kann beim Finder unter Tel. (06804) 1231 geltend gemacht werden. Der Bürgermeister: i. A. Rachel Die Deutsche Rentenversicherung Saarland informiert Die Deutsche Rentenversicherung bietet gehörlosen Menschen einen neuen Service: Sie erklärt das Wichtigste aus dem Rentenrecht in Gebärdensprachfilmen. Die Filme sind über das Internetangebot abrufbar. Gemeinsam mit dem Gebärdenwerk in Hamburg hat die Deutsche Rentenversicherung die Themen für die Videos zusammengestellt. Über einen Klick auf das Symbol für Deutsche Gebärdensprache (DGS) auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung Saarland wird dem Besucher das Angebot an Gebärdensprach-Filmen in einer Übersicht angezeigt. Das Angebot begleitet ein Moderator, der in Gebärdensprache über die Inhalte der einzelnen Filme informiert. Mit dem neuen Service erweitert die Deutsche Rentenversicherung die Zugänglichkeit der Internetseite für Menschen mit Behinderung und setzt das Thema Barrierefreiheit für gehörlose Internetnutzer konsequent und serviceorientiert um. Für die Darstellung der Videos wird der Adobe Flash Player benötigt, den man sich kostenlos beim Hersteller herunterladen kann. Keßler, Bürgermeister Vom Fundbüro Beim Fundbüro der Gemeinde Mandelbachtal wurden als Fundsachen in Verwahrung gegeben bzw. gemeldet: im Gemeindebezirk Habkirchen wurden eine Kinderbrille an der Mandelbachbrücke und eine Damenbrille gegenüber dem Feuerwehrgerätehaus gefunden; Perlenkette, ca. 40 cm lang, gefunden am am Waldparkplatz im Allmend, Ommersheim. Der Eigentumsanspruch kann beim Finder, Tel. (06803) 3472, geltend gemacht werden. 2 Sicherheitsschlüssel mit Anhänger (0024), gefunden am Parkplatz Buchholz an der L 238 zwischen Ormesheim und Gräfinthal am ; Haustürschlüssel mit Band, gefunden am auf einer Wiese etwas unterhalb des Naturfreundehauses in Ormesheim; City-Roller, gefunden am in einer Hecke am Grundschulgebäude in Ormesheim; Geldbetrag, gefunden am in Ommersheim; Parka-Jacke, gefunden am an der Tieferbach in Ormesheim; Schlüsselbund (4 Schlüssel) mit Band (Hein Gericke), gefunden in der 12. KW 2008 in der Adenauerstraße in Höhe der Poststelle in Ormesheim; Rollstuhl, gefunden an der L 238 zwischen Bliesmengen-Bolchen und Ormesheim, Höhe Waldparkplatz; Kinderweste, weiß, gefunden in der 22. KW im Rathaus Ormesheim; Geldbetrag, gefunden am , Im Pfarrgarten, Bliesmengen- Bolchen; Kofferschlüssel, gefunden in Ormesheim; Sonnenbrille, gefunden in der 24. KW gegenüber Einmündung Adenauerstraße - Theo-Carlen-Platz; Autoschlüssel, gefunden am auf dem Trimm-Dich-Pfad im Kirchenwald, Gemeindebezirk Ormesheim; Schlüssel mit kleinem Schlüssel, gefunden am im Schweyer Weg, Bliesmengen-Bolchen; zwei Spielzeugpistolen und ein Kinder T-Shirt, gefunden in der 25. KW an der ev. Kirche im Gemeindebezirk Ormesheim. Der Bürgermeister: i. A. Rachel Bebauungsplan Sportanlage Heckendalheim der Gemeinde Mandelbachtal, Gemarkung Heckendalheim hier: Offenlegung des Bebauungsplanentwurfs mit seinen Festsetzungen und seiner Begründung sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) Der Gemeinderat Mandelbachtal hat in seiner Sitzung vom 12. März 2008 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich der Sportanlagen im Gemeindebezirk Heckendalheim gefasst. Das Amt für Planung und Regionalentwicklung des Saarpfalz-Kreises hat am 25. März 2008 hierzu einen Bebauungsplanentwurf ausgearbeitet. Nach Durchführung der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen einer öffentlichen Auslegung in der Seite 4 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Mandelbachtal Nr. 27/2008

4 Zeit vom 25. April bis einschließlich 26. Mai 2008 und nach der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat Mandelbachtal in seiner Sitzung vom 25. Juni 2008 beschlossen, den Bebauungsentwurf mit seinen Festsetzungen und der dazugehörigen Begründung sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen entsprechend der Vorschrift des 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz ist in seiner Stellungnahme vom 27. Mai 2008 auf umweltbezogene Belange eingegangen. Der Bebauungsplanentwurf Sportanlage Heckendalheim mit seinen Festsetzungen und seiner dazugehörigen Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 11. Juli bis einschließlich 11. August 2008 bei der Gemeindeverwaltung Mandelbachtal, Rathaus, Theo-Carlen-Platz 2, Gemeindebezirk Ormesheim, Zimmer 2.02, zu jedermanns Einsicht aus. Die Offenlegung erfolgt zu den üblichen Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung: Montag bis Freitag von 8.30 bis Uhr Montag und Donnerstag von bis Uhr Mittwoch von bis Uhr Während der Offenlegung können gemäß 3 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen zu dem Bebauungsplanentwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist dem abgedruckten Plan zu entnehmen. Keßler, Bürgermeister Bebauungsplan Historischer Weiler Gräfinthal, 1. Änderung der Gemeinde Mandelbachtal, Gemeindebezirk Bliesmengen-Bolchen hier: Bekanntmachung gemäß 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) Der Gemeinderat Mandelbachtal hat in seiner Sitzung vom 25. Juni 2008 den Bebauungsplan Historischer Weiler Gräfinthal, 1. Änderung der Gemeinde Mandelbachtal im Gemeindebezirk Bliesmengen-Bolchen auf der Grundlage des 12 des Saarländischen Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt Seite 682), zuletzt geändert durch Art. 1 i. V.m. Art. 14 des Gesetzes Nr zur Reform der saarländischen Verwaltungsstrukturen vom 21. November 2007 (Amtsblatt Seite 2393), in Verbindung mit 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I. S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316), m. W. v. 1. Januar 2007 als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist auf dem abgedruckten Kartenauszug erkennbar. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie dessen textliche und zeichnerische Festsetzungen ergeben sich im Einzelnen aus der Planzeichnung mit Zeichenerklärung des Amtes für Planung und Regionalentwicklung des Saarpfalz-Kreises vom 29. November 2007, die Bestandteil dieses Bebauungsplanes ist. Es gilt die Begründung vom 29. November Der Bebauungsplan mit seiner Begründung liegt zu den üblichen Dienststunden der Gemeindeverwaltung im Rathaus, Gemeindebezirk Ormesheim, Theo-Carlen-Platz 2, Zimmer 2.02, zu jedermanns Einsicht bereit. Über den Inhalt des Bebauungsplanes wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Mit dieser Bekanntmachung tritt der vorgenannte Bebauungsplan in Kraft ( 10 Abs. 3 BauGB). Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 und 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Gemäß 215 Abs. 1 BauGB werden 1) eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2) eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3) nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Des Weiteren gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Saarländischen Kommunalselbstverwaltungsgesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist der Bürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist. Der Bürgermeister: Keßler Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Mandelbachtal Nr. 27/2008 Seite 5

5 Information zur Gebührenerhöhung für Wasser und Abwasser Die rechtlichen Grundlagen der Gebührenerhebung sind in der Gemeindehaushaltsordnung, dem Kommunalabgabengesetz (KAG) des Saarlandes sowie den Satzungen der Technische Werke Mandelbachtal (Zweckverband) festgesetzt. Die Benutzungsgebühr ist gemäß der Definition in 4 Abs. 2 des KAG eine Geldleistung für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Anlagen. Die öffentliche Kanalisation wie auch die Wasserversorgung sind solche öffentlichen Einrichtungen. Benutzungsgebühren werden erhoben, um die voraussichtlichen Kosten einer Einrichtung ganz oder teilweise zu decken. Zu den Gebührenerhöhungen, die im amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Mandelbachtal in der Ausgabe 25 vom veröffentlicht waren, möchten wir Ihnen folgende Informationen geben: Die größten Kostenblöcke für die Kanalisation bilden der Verbandsbeitrag an den Entsorgungsverband/Saar und die Abschreibungen auf das Anlagevermögen sowie die Zinsen. Neben der Steigerung des Verbandsbeitrages sind in den letzten Jahren rund 4 Millionen Euro vor allem in Kanalbaumaßnahmen im Zusammenhang mit dem Anschluss an Kläranlagen und in die Sanierung der Kanalanlagen geflossen. Daneben wurde auch in die Entflechtung von Fremdwasser aus dem Kanalsystem investiert. Generell wurde mit diesen Maßnahmen ein wichtiger Beitrag für die Zukunft, das heißt, in die Entlastung unserer Böden und Gewässer, geleistet. Weiterhin sind auch die allgemeinen Kosten angestiegen, so dass für eine kostendeckende Gebühr für den Bereich Abwasser eine Erhöhung unvermeidbar war. Nach ausführlichen Beratungen hat daher die Verbandsversammlung der Technische Werke Mandelbachtal (Zweckverband) für den Bereich Abwasser folgende neue Gebühren beschlossen: Kanalbenutzungsgebühr: 3,60 Euro/m³ und Niederschlagswassergebühr: 0,85 Euro/m². Im Bereich des Trinkwassers haben wir einen Rückgang des Wasserverkaufs zu verzeichnen. Dies ist unseres Erachtens auf den bewussten Umgang mit unserem wichtigsten Lebensmittel, dem Trinkwasser, zurückzuführen. Dieser Rückgang der Verkaufsmengen bringt jedoch keinen Rückgang der Kosten mit sich. Auch hier ist eine Kostensteigerung beim Aufwand zu verzeichnen, so dass auch hier eine Anpassung der Preise notwendig wurde. Der Grundpreis wurde gestaffelt nach Zählergröße: Nenndurchfluss bis 2,5 m³/h: 60,00 Euro/a netto Nenndurchfluss von 6,0 m³/h: 72,00 Euro/a netto Für einen Wasserverbundzähler: 360,00 Euro/a netto Der Wasserpreis beträgt für Haushaltskunden = 1,86 Euro/m³ netto bzw. 1,99 Euro/m³ brutto, für Nicht-Haushaltskunden erhöht sich die Gebühr lt. Gesetz um das Grundwasserentnahmeentgelt um 0,07 Euro/m³ = 1,93 Euro/m³ netto, für Nicht-Haushaltskunden mit EMAS-Zertifizierung um 0,06 Euro/m³ = 1,92 Euro/m³ netto. Die gesetzliche Mehrwertsteuer beträgt 7 v. H. Sofern Sie eine exakte Erfassung des Verbrauchs zum wünschen, teilen Sie uns bitte umgehend den Zählerstand mit. Wenn Sie eine Anpassung der Abschlagsforderungen wünschen, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Gerne passen wir in Absprache mit Ihnen die Forderungen an, um eine evtl. Nachforderung im Rahmen der Endabrechnung zu vermeiden. Sofern keine Erfassung des Zählerstandes erfolgt, wird das Abrechnungsprogramm den Verbrauch prozentual zuordnen. Kontaktaufnahme: Telefonisch unter (06893) oder 372, per Fax (06893) , tewema@mandelbachtal.de Hausanschrift: Technische Werke Mandelbachtal (Zweckverband), Theo-Carlen-Platz2, Mandelbachtal Der Verbandsvorsteher: Die Geschäftsführung Herbert Keßler, Bürgermeister Helga Bähr, Walter Schwingel Beispielberechnung: Für einen 2-Personen-Haushalt, mit einem Wasserzähler mit einem Nenndurchfluss von 2,5 m³/h, Berechnung nach einem durchschnittlicher Jahresverbrauch von 30 m³ pro Person und bei einer befestigten Fläche von 100 m². Berechnung vom bis (= 1. Halbjahr) Berechnung vom bis (= 2. Halbjahr) Information an Nicht-Haushaltskunden Änderung der Wasserversorgungssatzung und Abwassersatzungen zum Der Landtag des Saarlandes hat in seiner Sitzung vom 12. März 2008 das Gesetz Nr über die Erhebung eines Grundwasserentnahmeentgeltes beschlossen. Dieses Gesetz ist am 01. Mai 2008 in Kraft getreten. Private Haushalte sind von dem Grundwasserentnahmeentgelt freigestellt. Ab dem 1. Juli 2008 werden im Gebiet der Gemeinde Mandelbachtal somit Wasserlieferung an nach EMAS zertifizierte Betriebe gewerblicher Art mit 0,06 /m³ und Wasserlieferung an nicht zertifizierte Betriebe mit 0,07 Euro/m³ Grundwasserentnahmeentgelt belastet. Bitte teilen Sie uns daher mit, ob ihr Betrieb eine nach EMAS oder DIN Zertifizierungen besitzt. Die Verbandsversammlung der TeWeMa hat zum einen neuen Grundpreis im Bereich Wasser anstelle der bisherigen Zählermiete eingeführt. Weiterhin wurden die Wasserpreise und die Abwassergebühren zum neu festgesetzt. Die Preise und Gebühren waren in der Ausgabe 25 vom des amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Mandelbachtal veröffentlicht. Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Ablesetermin oder teilen Sie uns den Zählerstand zum mit, damit wir dies im Rahmen der Jahresabrechnung berücksichtigen können. Sofern keine Ablesung bzw. Mitteilung erfolgt, wird unser Abrechnungsprogramm den Verbrauch prozentual ermitteln. Die Nicht-Haushaltskunden werden neben dieser Information gesondert angeschrieben. Sofern Sie noch Fragen haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, Telefon (06893) , Fax (06893) Seite 6 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Mandelbachtal Nr. 27/2008

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