Bezirksamt Mitte von Berlin Datum:.2017 Abt. Ordnung, Personal und Finanzen Telefon: Ordnungsamt
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- Emma Flater
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1 Bezirksamt Mitte von Berlin Datum:.2017 Abt. Ordnung, Personal und Finanzen Telefon: Ordnungsamt Bezirksamtsvorlage Nr. 299 zur Beschlussfassung - für die Sitzung am Dienstag, dem Gegenstand der Vorlage: Einführung der Parkraumbewirtschaftung in der westlichen Oranienburger Vorstadt Berichterstatter: Bezirksbürgermeister von Dassel Beschlussentwurf: I. Das Bezirksamt beschließt: Die Einführung der flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung im Bereich der westlichen Oranienburger Vorstadt in den Abgrenzungen der Anlage 1 durch die Einrichtung einer neuen Parkzone. Die Bewirtschaftung der Parkzone in den Zeiten Montag bis Freitag von 9-20 Uhr. Samstags von 9 18 Uhr, Sonn- und Feiertage sind gebührenfrei. Die Festsetzung einer Parkgebührenhöhe von 0,50 je Viertelstunde in der westlichen Oranienburger Vorstadt. Die konkrete Realisierung der Parkraumbewirtschaftung nach Durchführung von Informationsveranstaltungen für die Anwohner_innen und ansässigen Betriebe, Vorliegen aller straßenverkehrsbehördlichen Einzelanordnungen, Erteilung von Bewohnerparkausweisen, Betriebsvignetten und Ausnahmegenehmigungen, Beschaffung und Aufstellung von Parkscheinautomaten und Parkzonenbeschilderung. II. Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme einzubringen. III. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Ordnung, Personal und Finanzen beauftragt. IV. Veröffentlichung: ja 1/9
2 V. Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen: nein a) Personalrat: nein b) Frauenvertretung: nein c) Schwerbehindertenvertretung: nein d) Jugend- und Auszubildendenvertretung: nein 1. Begründung, Rechtsgrundlage und Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: bitten wir, der beigefügten Vorlage an die Bezirksverordnetenversammlung zu entnehmen. 2. Gleichstellungsrelevante Auswirkungen: keine 3. Behindertenrelevante Auswirkungen: keine 4. Integrationsrelevante Auswirkungen: keine 5. Sozialraumrelevante Auswirkungen: keine 6. Mitzeichnung(en): JugFamBüDL: Vorbehalt Bezirksbürgermeister von Dassel 2/9
3 Bezirksamt Mitte von Berlin Datum:.2017 Abt. Ordnung, Personal und Finanzen Telefon: Ordnungsamt Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin Drucksache Nr.: Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Einführung der Parkraumbewirtschaftung in der westlichen Oranienburger Vorstadt Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung vom beschlossen: Die Einführung der flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung im Bereich der westlichen Oranienburger Vorstadt in den Abgrenzungen der Anlage 1 durch die Einrichtung einer neuen Parkzone. Die Bewirtschaftung der Parkzone in den Zeiten Montag bis Freitag von 9-20 Uhr. Samstags von 9 18 Uhr, Sonn- und Feiertage sind gebührenfrei. Die Festsetzung einer Parkgebührenhöhe von 0,50 je Viertelstunde in der westlichen Oranienburger Vorstadt. Die konkrete Realisierung der Parkraumbewirtschaftung nach Durchführung von Informationsveranstaltungen für die Anwohner_innen und ansässigen Betriebe, Vorliegen aller straßenverkehrsbehördlichen Einzelanordnungen, Erteilung von Bewohnerparkausweisen, Betriebsvignetten und Ausnahmegenehmigungen, Beschaffung und Aufstellung von Parkscheinautomaten und Parkzonenbeschilderung. A) Begründung: a. Notwendigkeit einer Parkraumbewirtschaftung Bereits im Jahr 2006 wurden im Auftrag des Bezirksamts Mitte in dem Gebiet der Oranienburger Vorstadt, der Rosenthaler Vorstadt und des Brunnenviertels Untersuchungen zum ruhenden Verkehr durch das Planungsbüro KommunalData GbR durchgeführt und die Notwenigkeit einer Parkraumbewirtschaftung geprüft. Der Gutachter empfahl in den Bereichen Oranienburger Vorstadt und Rosenthaler 4/9
4 Vorstadt eine Parkraumbewirtschaftung vorzunehmen. In der Rosenthaler Vorstadt und Teilen der Oranienburger Vorstadt wird nach Beschluss des Bezirksamtes Mitte vom bereits seit dem der Parkraum bewirtschaftet. Die Notwendigkeit der Einführung einer Parkraumbewirtschaftung auch in dem westlichen Teil der Oranienburger Vorstadt wird wie folgt begründet: Die Einführung der Parkraumbewirtschaftung steht im Einklang mit den verkehrs- und umweltpolitischen Zielen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sowie der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (siehe Stadtentwicklungsplan Verkehr und Luftreinhalteplan des Landes Berlin) und erfolgt nach Abstimmung mit den zu beteiligenden Dienststellen. Das Gebiet weist eine hohe Nutzungsmischung aus beschäftigungsintensiven Einrichtungen (u.a. Bundesnachrichtendienst am Standort Chausseestraße mit ca Mitarbeiter_innen, Bundesministerien für Wirtschaft und Energie sowie Verkehr und digitale Infrastruktur, Bundeswehrkrankenhaus, Deutsche Bahn AG, Naturkundemuseum), Wohnen und Einzelhandel auf. Aufgrund der begrenzten Anzahl von Stellplätzen im öffentlichen und privaten Bereich und der intensiven Nutzung durch verschiedene Nutzergruppen ist die Situation im ruhenden Verkehr kritisch. Die Auslastung der vorhandenen Stellplätze im öffentlichen Straßenraum betrug laut Gutachten aus dem Jahr 2006 insbesondere vor- und nachmittags zwischen 102 und 111 %. Im November 2017 im gesamten Erweiterungsgebiet durch die Straßenverkehrsbehörde Mitte durchgeführte Verkehrserhebungen zeigten, dass die Auslastung der Stellplätze mittlerweile zwischen 101 und 147% liegt, was auf einen weiter angestiegenen Falschparkeranteil zurückzuführen ist. Der hohe Parkdruck wird wesentlich von Beschäftigten verursacht. Der Kurzparkbedarf von Besucher_innen und Kunden_innen kann nicht angemessen befriedigt werden. Bewohner_innen haben häufig Schwierigkeiten, einen Stellplatz in Wohnungsnähe zu finden. Im Vergleich zur Untersuchung 2006 ist seit der weitgehenden Fertigstellung des Baues der BND-Zentrale und dem begonnenen Bezug also festzustellen, dass die Auslastungsgrade weiter gestiegen sind und inzwischen im gesamten Bereich der westlichen Oranienburger Vorstadt sehr hohe Werte anzutreffen sind. Die Parkraumbewirtschaftung ist ein geeignetes Instrument, um die Parkchancen der Bewohner_innen, Besucher_innen und Kund_innen zu erhöhen. Der Parkdruck und der Parksuchverkehr werden verringert. Die vorhandene Beeinträchtigung des Gebiets durch gebietsfremde Dauerparker wird weitestgehend vermieden. Mit der Maßnahme kann außerdem eine systematische Ordnung und Überwachung des ruhenden Verkehrs sichergestellt werden. Mit der Einführung der Parkraumbewirtschaftung in der westlichen Oranienburger Vorstadt wird auch ein Teil des Gesamtkonzept zur Parkraumbewirtschaftung im Bezirk Mitte von Berlin des Bezirksamtes Mitte von 2006 umgesetzt. Mit dem BVV-Beschluss vom (DS 0123/III) wurde das Ersuchen der Umsetzung des Konzeptes nochmals bekräftigt. Des Weiteren kann hiermit dem Ersuchen aus dem BVV-Beschluss vom (DS 0518/V) - Ausweisung einer Parkraumbewirtschaftungszone im Quartier Schwarzkopff-, Pflug- und Wöhlertstraße entsprochen werden. 5/9
5 b. Einteilung nach Parkzonen Nach der gesetzlichen Anforderung ist die Gebietsgröße einer Parkraumzone begrenzt. Aufgrund der Größe des Untersuchungsgebietes ist nur eine Bewirtschaftungszone erforderlich (siehe Anlage 1). Die Einteilung des Gebietes in eine Parkraumbewirtschaftungszone erfolgt in Berlin anhand des Leitfadens Parkraumbewirtschaftung der damaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Demnach sind die Abgrenzungen der Zone nach natürlichen Grenzen in der Stadtstruktur zu wählen wie beispielsweise Hauptverkehrsstraßen, Gewässer und Bahntrassen. Indem hier u.a. der Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal, ein Teil des S-Bahn-Rings und die stillgelegten Bahnanlagen westlich der Gartenstraße als Gebietsabgrenzung gewählt wurden, sind diese Vorgaben erfüllt. c. Bewohnerparken In der gesamten Zone des neuen Bewirtschaftungsgebietes wird das sogenannte Mischparken angeordnet. Es besteht eine Parkgebührenpflicht, von der Bewohner_innen mit Bewohnerparkausweis und Berechtigte mit Ausnahmegenehmigungen ausgenommen sind. d. Bewirtschaftungszeiten Die Erhebungen zeigen, dass die in Berlin laut dem Leitfaden Parkraumbewirtschaftung üblicherweise einzurichtenden Bewirtschaftungszeiten Montag bis Freitag von 9:00 bis 20:00 Uhr und Samstag 9:00 bis 18:00 Uhr ausreichen, um die angestrebten Wirkungen zu erzielen. e. Höhe der Parkgebühren Grundlage für die Höhe der Parkgebühren stellt die Parkgebühren-Ordnung des Landes Berlin dar. Nach den Kriterien der Parkgebühren-Ordnung betragen die Gebühren in zentralen Lagen mit hoher Parkraumnachfrage von Bewohnern, Pendlern, Kunden, Lieferanten, Touristen und Gewerbetreibenden sowie ausreichender Erschließung mit öffentlichen Verkehrsmitteln 0,50 für die erste angefangene viertel Stunde, danach 0,05 je angefangene weitere eineinhalb Minuten. Dies trifft auf die westliche Oranienburger Vorstadt zu. Deshalb wird diese Gebührenkategorie in der Zone vorgesehen. f. Zeitplan der Umsetzung Die nach Vorliegen des BA-Beschlusses erforderlichen Arbeiten zur Umsetzung des Beschlusses sind voraussichtlich in einem Zeitrahmen von Monaten zu erledigen. Nachfolgend werden die Maßnahmen wirksam (Einführung der Parkraumbewirtschaftung). 6/9
6 g. erforderlicher Personalmehrbedarf Unter Berücksichtigung des gemäß Leitfaden Parkraumbewirtschaftung empfohlenen Personalbedarf-Berechnungsmodells wird ein Personalmehrbedarf von 9 Überwachungskräften für die neu einzurichtende Parkzone festgestellt. Beim Bürgeramt entsteht voraussichtlich ein zusätzlicher Bedarf von 0,5 VzÄ für die Vergabe der Bewohnerparkausweise. Der für die Erteilung der Betriebs- und Handwerkervignetten etc. beim Ordnungsamt, Vignettenstelle, entstehende Personalmehrbedarf wurde durch einen im Jahr 2017 erfolgten Personalaufwuchs bereits abgedeckt. h. Einrichtung der Parkzonen Hier entstehen beim Straßen- und Grünflächenamt Kosten für die zu beschaffenden und montierenden Parkzonenkennzeichen inkl. Befestigungsmaterial. Die Kosten konnten zunächst nur geschätzt werden ( ), da die exakten Kosten erst durch Ausschreibung ermittelt werden müssen und die benötigten Mengen noch unbestimmt sind. Hierzu ist es erforderlich, dass die Straßenverkehrsbehörde die Standorte der notwendigen Verkehrszeichen anordnet, nachfolgend kann der Gesamtbedarf an Parkzonenkennzeichen ermittelt werden. i. Auswirkung auf Einnahmen und Ausgaben Die Prognosen der erwarteten Einnahmen und Ausgaben basieren auf einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Hierbei wurde konservativ gerechnet, d.h. bestehende Risiken berücksichtigt und gegenüber den bereits bestehenden Parkzonen eine Einnahmeerwartung im Bereich des unteren Durchschnitts zu Grunde gelegt. Im Hinblick auf die KLR-Ergebnisse des Bürgeramtes (PB 104) ist festzustellen, dass der einzelne Bearbeitungsvorgang % längere Bearbeitungszeit in Anspruch nimmt, als die "mittlere Bedienzeit" aller Bürgeramtsprodukte (= 10 Minuten), die als Erfahrungswert ermittelt worden ist. Hieraus ergibt sich trotz personeller Aufstockung ggf., dass in 2018 insgesamt weniger Kund*innen bedient werden können. j. Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerinformation Kosten für Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerinformation könnten in verschiedenen Bereichen entstehen. Es wird davon ausgegangen, dass diese jedoch nur von geringfügiger Höhe sind bzw. vom Haushalt i.d.r. bereits abgedeckt werden. Somit erfolgt hier kein separater Ausweis. B) Rechtsgrundlage 15 i.v.m. 36 BezVG 7/9
7 C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Jahr 1 Jahr 2 1. Einnahmen (jährlich) Parkgebühreneinnahmen E 01 vergleichbarer Anteil der Geldbußen und Verwarnungsgelder zusätzliche Erträge beim Produkt Ord - verkehrsbehördliche Erlaubnisse zusätzliche Erträge beim Produkt BüD Bewohnerparkausweise (wegen 24-monatiger Gültigkeit der Bewohnerparkausweise im Jahr 2 weniger) Summe Einnahmen Ausgaben (jährlich) Personalkosten Parkraumüberwachung Regiekosten Parkraumüberwachung (erweiterte Teilkosten ohne Personalkosten) Kosten 0,5 VzÄ Amt für Bürgerdienste Kosten 0,5 VzÄ Ordnungsamt (Vignettenstelle) Sachkosten Beschaffung von Parkscheinautomaten Bewirtschaftungskosten, Wartung, Inkasso, Reinigung von Parkscheinautomaten Einrichtungskosten Parkzone Summe Ausgaben Finanzergebnis davon: Jahr 1 Jahr 2 Finanzergebnis Ordnungsamt Finanzergebnis Amt für Bürgerdienste /9
8 Finanzergebnis Straßen- und Grünflächenamt b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Mehrbedarf von 9 Beschäftigungspositionen beim Wirtschaftsplan Parkraumüberwachung. Die Finanzierung erfolgt unterjährig aus 9550/ Mehrbedarf von 0,5 Vollzeitstellen beim Amt für Bürgerdienste. Die Stellen werden zum Stellenplan 2020 angemeldet. Der Stellenzuwachs wird nicht als Aufwuchs der VzÄ der betroffenen Ämter gewertet. Berlin, den Bezirksbürgermeister von Dassel 9/9
9 JugFamBüDL T: BzBM Mitzeichnung der BA-Vorlage Nr. 299 Einführung der Parkraumbewirtschaftung in der westlichen Oranienburger Vorstadt Die BA-Vorlage wird in der vorliegenden Form mitgezeichnet, wenn an geeigneter Stelle der VzK, z.b. unter i. die Einfügung folgenden Hinweises erfolgt: Im Hinblick auf die KLR-Ergebnisse des Bürgeramtes (PB 104) ist festzustellen, dass der einzelne Bearbeitungsvorgang % längere Bearbeitungszeit in Anspruch nimmt, als die "mittlere Bedienzeit" aller Bürgeramtsprodukte (= 10 Minuten), die als Erfahrungswert ermittelt worden ist. Hieraus ergibt sich trotz personeller Aufstockung ggf., dass in 2018 insgesamt weniger Kund*innen bedient werden können. Erläuterung: Wenn wir in 2018 am Ziel schnellerer Bedienung im Bürgeramt festhalten und damit die im Zielsystem des BA benannte Hilfsgröße "Kundensoll" = Durchschnitt in Mitte entspricht Berliner Durchschnitt benutzen, dann ist dieses Ziel durch die zusätzliche Aufgabe gefährdet. Das spricht nicht gegen die Parkraumbewirtschaftung, ist aber erklärungsbedürftig. Des Weiteren weise ich darauf hin, dass die in der BVV-Vorlage auf Seite 8 ausgewiesenen Finanzverlust für BüD im ersten Jahr sich aus der Differenz zwischen den Personalkosten BüD (0,5 VzÄ = ) und den zu erwartenden Einnahmen im Produkt Einwohnervignetten ( ) ergeben. Diese Tatsache verschärft sich im 2. Jahr leider gravierend, weil Vignetten in der Regel im Zweijahresrhythmus ausgegeben werden. Da das Gesamtergebnis für den Bezirk positiv sein wird, und auch BüD derzeit eine "schwarze Null" schreibt, ist ein interner Ausgleich nicht erforderlich. Es ist insofern gut, wenn das nicht vermeidbare Ergebnis erklärt werden kann. Dr. Sandra Obermeyer
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