Heute mit Abfuhrplänen 2017 des Abfallservices. Amtsblatt

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1 Heute mit Abfuhrplänen 2017 des Abfallservices Aus dem Inhalt Amtlicher Teil Bekanntmachungen des WAZV Apfelstädt-Ohra 4 Bekanntmachungen des WAZV Gotha u. Landkreisgemeinden 8 Bekanntmachung des WAZV Schilfwasser-Leina 10 Beschlüsse des Werkausschusses KAS 12 Beschlüsse des Kreistages 13 Ausgabe vom 22. Dezember J a h r g a n g N r. 1 9 Amtsblatt Nichtamtlicher Teil Ausschreibungen Änderungen beim Unterhaltsvorschuss Informationen des KAS und Abfuhrtermine Liebe Bürgerinnen und Bürger, das Jahr 2016 neigt sich dem Ende entgegen. Und ohne zu weit vorweg zu greifen, kann man sagen: Es war ein erfolgreiches Jahr für unseren Landkreis. Gemeinsam haben der Kreistag und die Verwaltung Entscheidungen getroffen und Projekte auf den Weg gebracht, die für eine weitere positive Entwicklung zwischen Fahner scher Höhe und Rennsteig sorgen werden. So wurden mit dem Nahverkehrsplan und der Gründung der Nahverkehrsgesellschaft die sprichwörtlichen Weichen für die Zukunft des öffentlichen Personennahverkehrs gestellt. Die lang erwartete Komplexsanierung des Gymnasiums Ernestinum ist nun endlich begonnen worden. Und in Schönau vor dem Walde steht seit Sommer die modernste, weil komplett erneuerte Grundschule der Region. All das ist nicht selbstverständlich, denn etwas leisten zu können heißt auch, es sich leisten zu können. Dank der Veräußerung von Unternehmensanteilen ist der Landkreis Gotha in der komfortablen Situation, auch große und kostenintensive Maßnahmen zu stemmen. Ihre Fortsetzung findet diese Politik im kommenden Jahr, in dem nicht weniger als 16,5 Mio. Euro in Schulen, Straßen, Gebäude und Brandschutztechnik investiert werden sollen. Aus der Perspektive dieser Leistungsfähigkeit muss sich der Landkreis Gotha in Thüringen nicht verstecken. Die Landesregierung hat ihre Pläne zur Gebietsreform vorgestellt und dabei eine Fusion der Landkreise Gotha und Ilm ab 2018 favorisiert. Vom grünen Tisch herab werden zwei starke Gebilde zusammengelegt, die ihrerseits auch künftig selbstständig agieren könnten. Mit dem Ilm-Kreis verbindet uns auf Arbeitsebene bereits eine sehr gute Zusammenarbeit. Synergieeffekte werden also auf freiwilliger Basis erzielt, dafür braucht es keinen Zentralismus, dessen Einspareffekte bislang niemand beziffern konnte. So wird verständlich, warum sich der Landkreis Gotha juristisch gegen die Gebietsreform zur Wehr setzt. Hierbei geht es mitnichten darum, vorgeschlagene Partner zu verprellen, sondern das Recht auf Selbstverwaltung und auf die eigenbestimmte Entwicklung zu erhalten. Diese Diskussion wird uns im kommenden Jahr weiter beschäftigen. Doch zuvor möchte ich Ihnen und Ihren Familien für die bevorstehenden Feiertage eine besinnliche, hoffentlich sorgenfreie Zeit wünschen. Nutzen Sie die Tage, um innezuhalten und Kraft zu tanken für Und starten Sie gut ins neue Jahr, das Ihnen Gesundheit, Erfüllung und Gottes Segen bringen möge. Herzlichst, Ihr Konrad Gießmann Bürgerbeauftragter: Dr. Kurt Herzberg, der Thüringer Bürgerbeauftragte, kommt am Dienstag, 10. Januar 2017, zu einem Sprechtag nach Gotha. Die Gespräche finden ab 9 Uhr im Landratsamt Gotha, 18.-März-Str. 50, im Raum 207 statt. Interessierte können vorab einen persönlichen Gesprächstermin unter der Telefonnummer vereinbaren. Der Bürgerbeauftragte hilft Bürgern in allen Fällen, in denen sie von einer Handlung der öffentlichen Verwaltung betroffen sind. Der Bürgerbeauftragte befasst sich mit den von Bürgern herangetragenen Wünschen, Anliegen und Vorschlägen und hilft ihnen im Umgang mit Behörden. Er wirkt auf eine schnelle, unbürokratische und einvernehmliche Erledigung der Bürgeranliegen hin. Sofern der Bürgerbeauftragte nicht zuständig ist, leitet er das Anliegen an die entsprechende Stelle weiter. Berufsmesse: Welche Ausbildungsmöglichkeiten es am Erfurter Kreuz gibt, darüber kann man sich am Samstag, dem 28. Januar 2017, von 9 bis 13 Uhr auf der Berufsinformationsmesse Ausbildung am Erfurter Kreuz, in der Berufsschule Arnstadt, Karl-Liebknecht-Straße 27, informieren. Aktuell haben bereits 44 Unternehmen einen Standplatz gebucht und 7 weitere Aussteller wie z.b. die Agentur für Arbeit oder die Industrie- und Handelskammer werden vor Ort sein und ergänzende Informationen zur Thematik Beruf und Zukunft vermitteln. Konzert: Am 17. Juni 2017 findet mit Sounds of Hollywood erstmalig ein Open-Air-Filmspektakel im Hof des Schlosses Friedenstein statt. Die KulTourStadt Gotha GmbH präsentiert dabei in Kooperation mit der Thüringen Philharmonie einen Abend, der fantastische und unsterbliche FilmSoundtracks mit einem multimedialen Schauspiel vereint. Die Tickets sind erhältlich in der Tourist-Information in Gotha, telefonisch unter oder online unter

2 Seite 2 Amtlicher Teil vom 22. Dezember 2016 Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung Entsprechend 9 Grundbuchbereinigungsgesetz - GBBerG - vom 20. Dezember 1993 (BGBl I, S. 2182), geändert durch Sachenrechtsänderungsgesetz vom 21. September 1994 (BGBl I, S. 2457, 2491) i. V. m. 7 der Sachenrechtsdurchführungsverordnung - SachenR- DV - vom 20. Dezember 1994 (BGBl I S. 3900) erfolgt nachstehende Bekanntmachung: Durch die Thüringer Fernwasserversorgung, Haarbergstraße 37 in Erfurt wurde ein Antrag auf Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit für wasserwirtschaftliche Anlagen gestellt. Die zwei ergänzend zu sichernden Grundstücke, die zur Dammaufstandsfläche der Talsperre Wechmar gehören, wurden vor 1990 mit dem Dammbauwerk der Talsperre bebaut und sind keine öffentlichen Grundstücke in der Gemarkung Wechmar, Flur 5 und Flur 7. Antrag: Thüringer Fernwasserversorgung vom 29. September 2016 Die in der vorgelegten Katasterkarte beantragten Bereiche beziehen sich auf Grundstücke, auf denen sich Teile des Staudammbauwerkes der Talsperre Wechmar befinden. Die Talsperre selbst nebst ihren baulichen Anlagen, die zum Anlagenbestand der Thüringer Fernwasserversorgung gehören, wurde bereits gesichert und ist nicht Bestandteil dieser nunmehr auszustellenden Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung. Die von der Anlage (ergänzende Flurstücke der Dammaufstandsfläche) betroffenen Eigentümer der Grundstücke Gemarkung Wechmar Flur 5 Flurstück 331/1 Gemarkung Wechmar Flur 7 Flurstück 3/3 haben die Möglichkeit, den eingereichten Antrag und die beigefügten Unterlagen im Zeitraum vom 27. Dezember 2016 bis einschließlich 27. Januar 2017 im Umweltamt, Sachgebiet Wasserwirtschaft, Landratsamt Gotha, 18.-März-Straße 50, Gotha, Zimmer 250 während der öffentlichen Sprechzeiten einzusehen. Öffentliche Sprechzeiten: Montag Uhr bis Uhr Dienstag Uhr bis Uhr Mittwoch Uhr bis Uhr Donnerstag Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr Freitag Uhr bis Uhr Rechtsbehelfsbelehrung Bis zum Ende der Auslegungsfrist am 27. Januar 2017 kann Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Gotha, 18.-März-Straße 50, Gotha eingelegt werden. Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Anlagenkennzeichnung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von der Dammaufstandsfläche betroffen ist oder in anderer Weise, als von dem Unternehmen dargestellt. Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. gez. Gießmann Gotha, Landrat Öffentliche Bekanntmachung Entsprechend 9 Grundbuchbereinigungsgesetz GBBerG vom 20. Dezember 1993 (BGBl I, S. 2182), geändert durch Sachenrechtsänderungsgesetz vom 21. September 1994 (BGBl I, S. 2457, 2491) i. V. m. 7 der Sachenrechtsdurchführungsverordnung SachenR- DV vom 20. Dezember 1994 (BGBl I S. 3900) erfolgt nachstehende Bekanntmachung: Durch die ThüWa ThüringenWasser GmbH, Magdeburger Allee 34 aus Erfurt wurde ein Antrag auf Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit für wasserwirtschaftliche Anlagen gestellt. Die wasserwirtschaftlichen Anlagen - Trinkwasserleitungen - mit Zubehör wurden vor 1990 verlegt und verlaufen in nichtöffentlichen Grundstücken. Die zu sichernden Abschnitte befinden sich in der Gemarkung Bienstädt Flur 1 und Flur 3. Antrag: ThüWa ThüringenWasser GmbH vom 14. November 2016 Die Breite des Schutzstreifens beträgt maximal 4,00 m für die Trinkwasserleitung. Der in den eingereichten Katasterkarten eingezeichnete Leitungsverlauf stellt die Achsmitte der Leitung dar und bemisst sich nach beiden Seiten jeweils von der Achsmitte aus mit maximal 2,00 m. Bei einem grenznahen Leitungsverlauf im Flurstück wird dementsprechend die Inanspruchnahme eines Grundstückes reduziert. Insofern besteht die Möglichkeit, dass eine Schutzstreifenbreite kleiner als 4,00 m ausfällt und ein Flurstück nicht mit der vollen Schutzstreifenbreite belastet wird. Die von den Anlagen (Trinkwasserleitungen mit Schutzstreifen) betroffenen Eigentümer der Grundstücke Gemarkung Bienstädt Flur 1 Flurstück 142 Gemarkung Bienstädt Flur 1 Flurstück 146/4 Gemarkung Bienstädt Flur 1 Flurstück 146/5 Gemarkung Bienstädt Flur 1 Flurstück 138 Gemarkung Bienstädt Flur 1 Flurstück 140 Gemarkung Bienstädt Flur 1 Flurstück 159/1 Gemarkung Bienstädt Flur 1 Flurstück 49/3 Gemarkung Bienstädt Flur 1 Flurstück 143/2 Gemarkung Bienstädt Flur 1 Flurstück 143/3 Gemarkung Bienstädt Flur 1 Flurstück 143/4 Gemarkung Bienstädt Flur 3 Flurstück 1/9 Gemarkung Bienstädt Flur 3 Flurstück 1/14 haben die Möglichkeit, den eingereichten Antrag und die beigefügten Unterlagen im Zeitraum vom 27. Dezember 2016 bis einschließlich 27. Januar 2017 im Umweltamt, Sachgebiet Wasserwirtschaft, Landratsamt Gotha, 18.-März-Straße 50, Gotha, Zimmer 250 während der öffentlichen Sprechzeiten einzusehen. Öffentliche Sprechzeiten: Montag Uhr bis Uhr Dienstag Uhr bis Uhr Mittwoch Uhr bis Uhr Donnerstag Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr Freitag Uhr bis Uhr Rechtsbehelfsbelehrung Bis zum Ende der Auslegungsfrist am 27. Januar 2017 kann Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Gotha, 18.-März-Straße 50, Gotha eingelegt werden. Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Anlagenkennzeichnung nicht richtig ist.

3 Amtlicher Teil vom 22. Dezember 2016 Seite 3 Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von der Trinkwasserleitung einschließlich Schutzstreifen betroffen ist oder in anderer Weise, als von dem Unternehmen dargestellt. Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. gez. Gießmann Gotha, Landrat Landratsamt Gotha Bekanntmachung Die Firma BOREAS Energie GmbH, Grünstraße 106 in Ballhausen beantragte die Erteilung einer Genehmigung nach 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage vom Typ Vestas V 126-3,3 MW (Anlagen nach Nr des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen 4. BImSchV) mit einer Nabenhöhe von 149 m, einem Rotordurchmesser von 126 m und einer Gesamthöhe von 212 m unter der Bezeichnung HH 46 in: Hochheim Gemarkung: Hochheim Flur: 6 Flurstück: 6/0. Gemäß 3a Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) stellt die zuständige Genehmigungsbehörde fest, ob nach 3 b bis f für das geplante Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Nach 3c UVPG i. V. m. Anlage 1 Nr (Liste UVP-pflichtige Vorhaben ) des UVPG in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2490), war eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles aufgrund der kumulierenden Wirkung im Zusammenhang mit weiteren am Standort zur Genehmigung anstehenden und genehmigten WEA im Sinne des 3e Abs. 1 Nr. 2 UVPG durchzuführen. Nach Einschätzung der Behörde und überschlägiger Prüfung gemäß den Kriterien der Anlage 2 UVPG sind durch das beantragte Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten. Somit wird gemäß 3 a Satz 2 UVPG in Verbindung mit 45 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) hiermit bekannt gegeben, dass im Rahmen des beantragten Genehmigungsverfahrens keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) besteht. Die Feststellung ist nach 3a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar. Die Entscheidungsgründe sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Thüringer Umweltinformationsgesetzes (ThürUIG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2006 (GVBl. S. 513), geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 13. März 2014 (GVBl. S. 92) nach vorheriger Anmeldung während der Dienstzeiten im Landratsamt Gotha, Umweltamt, Untere Immissionsschutzbehörde, 18.-März-Straße 50, Gotha zugänglich. gez. Gießmann Gotha, Landrat Landratsamt Gotha Bekanntmachung Die Firma BOREAS Energie GmbH, Grünstraße 106 in Ballhausen beantragte die Erteilung einer Genehmigung nach 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage vom Typ Vestas V 136-3,45 MW (Anlagen nach Nr des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen 4. BImSchV) mit einer Nabenhöhe von 149 m, einem Rotordurchmesser von 136 m und einer Gesamthöhe von 217 m unter der Bezeichnung WN 10 in: Westhausen Gemarkung: Westhausen Flur: 2 Flurstück: 48. Gemäß 3a Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) stellt die zuständige Genehmigungsbehörde fest, ob nach 3 b bis f für das geplante Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Nach 3c UVPG i. V. m. Anlage 1 Nr (Liste UVP-pflichtige Vorhaben ) des UVPG in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2490), war eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles aufgrund der kumulierenden Wirkung im Zusammenhang mit weiteren am Standort zur Genehmigung anstehenden und genehmigten WEA im Sinne des 3e Abs. 1 Nr. 2 UVPG durchzuführen. Nach Einschätzung der Behörde und überschlägiger Prüfung gemäß den Kriterien der Anlage 2 UVPG sind durch das beantragte Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten. Somit wird gemäß 3 a Satz 2 UVPG in Verbindung mit 45 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) hiermit bekannt gegeben, dass im Rahmen des beantragten Genehmigungsverfahrens keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) besteht. Die Feststellung ist nach 3a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar. Die Entscheidungsgründe sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Thüringer Umweltinformationsgesetzes (ThürUIG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2006 (GVBl. S. 513), geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 13. März 2014 (GVBl. S. 92) nach vorheriger Anmeldung während der Dienstzeiten im Landratsamt Gotha, Umweltamt, Untere Immissionsschutzbehörde, 18.-März-Straße 50, Gotha zugänglich. gez. Gießmann Gotha, Landrat Landratsamt Gotha Bekanntmachung Die Firma Erol Ludwig, Suhler Straße 7 h in Ohrdruf hat einen Antrag nach 4 BImSchG auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Eisen- und Nichteisenschrotten in Verbindung mit einer Anlage zur Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen mit den zugehörenden Anlagenteilen in Ohrdruf, Suhler Str. 7 h gestellt. Das Vorhaben beinhaltet im Wesentlichen eine Anlage zur Lagerung von maximal t Eisen- und Nichteisenschrotten, maximal 17 t nicht gefährlicher Abfälle und maximal 5 t gefährlicher Abfälle sowie die Behandlung von maximal 102 t je Tag nicht gefährlicher Abfälle. Das Vorhaben bedarf einer Genehmigung nach den 4, 19 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. Nr V und Bekanntmachungen

4 Seite 4 Amtlicher Teil vom 22. Dezember 2016 Bekanntmachungen Nr V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV). Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage, die in der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2490) unter Nr genannt ist und unter den Anwendungsbereich des UVPG fällt. Gemäß 3 a Satz 1 UVPG stellt die zuständige Genehmigungsbehörde fest, ob nach 3 b bis f für das geplante Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Gemäß 3 a Satz 2 UVPG wird hiermit bekannt gegeben: TMA Treuhand für den Mittelstand Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Aktiengesellschaft gez. Eckehard Breitenbach Wirtschaftsprüfer gez. Dr. Peter Alavi Dehkordi Wirtschaftsprüfer 3. Auslegungshinweise Der Jahresabschluss Betriebszweig Wasserversorgung liegt in der Geschäftsstelle des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Apfelstädt-Ohra in Ohrdruf, Westfalenstr. 9 in der Zeit vom bis während der üblichen Geschäftszeiten öffentlich aus. gez. Jobst Ohrdruf, den Verbandsvorsitzender Aufgrund der standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß 3 c Satz 2 UVPG wird unter Berücksichtigung der Kriterien der Anlage 2 zum UVPG festgestellt, dass mit dem geplanten Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden sind und somit keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Die Feststellung gemäß 3 a UVPG ist nicht selbständig anfechtbar. Die Entscheidungsgründe sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Thüringer Umweltinformationsgesetzes (ThürUIG) in der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2006 (GVBl. S. 513) im Landratsamt Gotha, Untere Immissionsschutzbehörde, 18.-März-Straße 50, Gotha zugänglich. gez. Gießmann Gotha, Landrat Wasser- und Abwasserzweckverband Apfelstädt-Ohra Bekanntgabe der Feststellung des Jahresabschlusses des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Apfelstädt-Ohra Betriebszweig Wasserversorgung 1. Beschluss-Nr.: 15/ Feststellung des Jahresabschlusses 2015 Betriebszweig Wasserversorgung Durch die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Apfelstädt-Ohra am wurde folgender Beschluss gefasst: Die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Apfelstädt-Ohra hat für den Betriebszweig Wasserversorgung die Erfolgsübersicht des Wirtschaftsplanes 2015, die Abschlussbilanz zum , den Bestätigungsvermerk vom der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft TMA Treuhand für den Mittelstand zum Abschluss zum , den Anhang mit Anlagennachweis zum Jahresabschluss zum , den Lagebericht zum Jahresabschluss zum und die Stellungnahme des Werkausschusses voll inhaltlich zur Kenntnis genommen und bestätigt. Dem Werkleiter wird für das Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr 2015 die uneingeschränkte Entlastung erteilt. 2. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. München, 10. August 2016 Wasser- und Abwasserzweckverband Apfelstädt-Ohra Bekanntgabe der Feststellung des Jahresabschlusses des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Apfelstädt-Ohra Betriebszweig Abwasserbeseitigung 1. Beschluss-Nr.: 16/ Feststellung des Jahresabschlusses 2015 Betriebszweig Abwasserbeseitigung Durch die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Apfelstädt-Ohra am wurde folgender Beschluss gefasst: Die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Apfelstädt-Ohra hat für den Betriebszweig Abwasserbeseitigung die Erfolgsübersicht des Wirtschaftsplanes 2015, die Abschlussbilanz zum , den Bestätigungsvermerk vom der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft TMA Treuhand für den Mittelstand zum Abschluss zum , den Anhang mit Anlagennachweis zum Jahresabschluss zum , den Lagebericht zum Jahresabschluss zum und die Stellungnahme des Werkausschusses voll inhaltlich zur Kenntnis genommen und bestätigt. Dem Werkleiter wird für das Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr 2015 die uneingeschränkte Entlastung erteilt. 2. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. München, 10. August 2016 TMA Treuhand für den Mittelstand Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Aktiengesellschaft gez. Eckehard Breitenbach Wirtschaftsprüfer gez. Dr. Peter Alavi Dehkordi Wirtschaftsprüfer 3. Auslegungshinweise Der Jahresabschluss Betriebszweig Abwasserbeseitigung liegt in der Geschäftsstelle des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Apfelstädt-Ohra in Ohrdruf, Westfalenstr. 9 in der Zeit vom bis während der üblichen Geschäftszeiten öffentlich aus. gez. Jobst Ohrdruf, den Verbandsvorsitzender

5 Amtlicher Teil vom 22. Dezember 2016 Seite 5 Wasser- und Abwasserzweckverband Apfelstädt-Ohra Nachtragshaushaltssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Apfelstädt-Ohra Betriebszweig Wasserversorgung für das Haushaltsjahr 2016 Aufgrund des 36 Abs. 1 des Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG; GVBl Nr. 14, S. 232) in der Fassung der Neubekanntmachung vom (GVBl Nr. 8, S. 290), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze vom (GVBl. 2013, Nr. 7 S. 194, 201) i.v.m. den 53 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), in der Fassung der Neubekanntmachung vom (GVBl. 2003, Nr. 2 S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (GVBl. 2016, S. 242, 244) und der 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) in der Fassung der Neubekanntmachung vom (GVBl. 2014, Nr. 9, S. 642) hat der Wasser- und Abwasserzweckverband Apfelstädt-Ohra mit Beschluss Nr. 07/2016 in seiner Verbandsversammlung am folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen: Bekanntmachungen 1 Der in der Anlage* beigefügte Nachtragswirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt: er schließt und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge erhöht um vermindert um gegenüber bisher auf nunmehr a) im Erfolgsplan mit Erträgen mit Aufwendungen mit einem Jahresverlust b) im Vermögensplan mit Einnahmen mit Ausgaben ab. 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von investiven Ausgaben in Anspruch genommen werden darf, wird auf festgesetzt. 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung wird auf festgesetzt. 4 Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur kurzfristigen Finanzierung von Ausgaben im Erfolgs- oder Vermögensplan wird auf festgesetzt. 5 Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2016 in Kraft. Wasser- und Abwasserzweckverband Apfelstädt-Ohra Jobst -Siegel- Ohrdruf, den Verbandsvorsitzender I. Beschluss- und Genehmigungsvermerk Mit Beschluss-Nr.: 07/2016 hat die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Apfelstädt-Ohra am die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2016 Betriebszweig Wasserversorgung beschlossen. Mit Schreiben vom hat der Landrat des Landkreises Gotha gemäß 36 Abs. 1 ThürKGG i.v.m. 60 ThürKO sowie 57 Abs. 3, 59 Abs. 4 sowie 63 Abs. 2 ThürKO folgenden Bescheid erlassen: Die Höhe des mit Bescheid vom genehmigten Gesamtbetrages der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von wird um auf nunmehr erhöht. Dieser nunmehr in 2 der Nachtragshaushaltssatzung festgesetzte Betrag wird gemäß 36 Abs. 1 ThürKGG i.v.m. 63 Abs. 2 ThürKO rechtsaufsichtlich genehmigt. Der in 3 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 festgesetzte und mit Bescheid vom genehmigte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren in Höhe von wird um auf gemindert. Der Betrag in Höhe von wird gemäß 36 Abs. 1 ThürKGG i.v.m. 59 Abs. 4 ThürKO rechtsaufsichtlich genehmigt. Weitere genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Nachtragshaushaltssatzung 2016 nicht. II. Auslegungshinweise Die Haushaltssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Apfelstädt-Ohra für das Haushaltsjahr 2016 Betriebszweig Wasserversorgung liegt in der Zeit vom bis während der üblichen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Apfelstädt-Ohra in Ohrdruf, Westfalenstraße 9 aus. Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2016 nach 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO wird die Haushaltssatzung zu den üblichen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Apfelstädt-Ohra in Ohrdruf, Westfalenstraße 9 zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. *) hier nicht abgedruckt gez. Jobst Ohrdruf, den Verbandsvorsitzender

6 Seite 6 Amtlicher Teil vom 22. Dezember 2016 Bekanntmachungen Wasser- und Abwasserzweckverband Apfelstädt-Ohra 1. Nachtragshaushaltssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Apfelstädt-Ohra Betriebszweig Abwasserbeseitigung für das Haushaltsjahr 2016 Aufgrund des 36 Abs. 1 des Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG; GVBl Nr. 14, S. 232) in der Fassung der Neubekanntmachung vom (GVBl Nr. 8, S. 290), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze vom (GVBl. 2013, Nr. 7 S. 194, 201) i.v.m. den 53 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), in der Fassung der Neubekanntmachung vom (GVBl. 2003, Nr. 2 S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (GVBl. 2016, S. 242, 244) und der 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) in der Fassung der Neubekanntmachung vom (GVBl. 2014, Nr. 9, S. 642) hat der Wasser- und Abwasserzweckverband Apfelstädt-Ohra mit Beschluss Nr. 09/2016 in seiner Verbandsversammlung am folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen: 1 Der in der Anlage* beigefügte Nachtragswirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt: er schließt und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge erhöht um vermindert um gegenüber bisher auf nunmehr mit Erträgen mit Aufwendungen mit einem Jahresverlust mit einem Jahresgewinn b) im Vermögensplan mit Einnahmen mit Ausgaben ab. 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von investiven Ausgaben in Anspruch genommen werden darf, wird auf festgesetzt. 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung wird auf festgesetzt. 4 Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur kurzfristigen Finanzierung von Ausgaben im Erfolgs- oder Vermögensplan wird auf festgesetzt. 5 Der Anteil der Mitgliedsgemeinden an den Betriebskosten für die Straßenoberflächenentwässerung beträgt Die verbandsangehörigen Gemeinden haben in Anlehnung an 18 Abs. 2 der Verbandssatzung vierteljährlich eine anteilige Zahlung von den Betriebskosten für die Straßenoberflächenentwässerung an den Zweckverband zu leisten. Der Anteil der Gemeinden ist gegenüber dem Wirtschaftsplan 2016 unverändert. 6 Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2016 in Kraft. Wasser- und Abwasserzweckverband Apfelstädt-Ohra Jobst -Siegel- Ohrdruf, den Verbandsvorsitzender I. Beschluss- und Genehmigungsvermerk Mit Beschluss-Nr.: 09/2016 hat die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Apfelstädt-Ohra am die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2016 Betriebszweig Abwasserbeseitigung beschlossen. Mit Schreiben vom hat der Landrat des Landkreises Gotha gemäß 36 Abs. 1 ThürKGG i.v.m. 60 ThürKO sowie 57 Abs. 3, 59 Abs. 4 sowie 63 Abs. 2 ThürKO folgenden Bescheid erlassen: Die Höhe des mit Bescheid vom genehmigten Gesamtbetrages der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von wird um auf nunmehr vermindert. Dieser nunmehr in 2 der Nachtragshaushaltssatzung festgesetzte Betrag wird gemäß 36 Abs. 1 ThürKGG i.v.m. 63 Abs. 2 ThürKO rechtsaufsichtlich genehmigt. Der in 3 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 festgesetzte und mit Bescheid vom genehmigte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren in Höhe von wird um auf erhöht. Der Betrag in Höhe von wird gemäß 36 Abs. 1 ThürKGG i.v.m. 59 Abs. 4 ThürKO rechtsaufsichtlich genehmigt. Weitere genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Nachtragshaushaltssatzung 2016 nicht. II. Auslegungshinweise Die Haushaltssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Apfelstädt-Ohra für das Haushaltsjahr 2016 Betriebszweig Abwasserbeseitigung liegt in der Zeit vom bis während der üblichen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Apfelstädt-Ohra in Ohrdruf, Westfalenstraße 9 aus. Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2016 nach 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO wird die Haushaltssatzung zu den üblichen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Apfelstädt-Ohra in Ohrdruf, Westfalenstraße 9 zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. *) hier nicht abgedruckt gez. Jobst Ohrdruf, den Verbandsvorsitzender

7 Amtlicher Teil vom 22. Dezember 2016 Seite 7 Wasser- und Abwasserzweckverband Apfelstädt-Ohra Ankündigungsbeschluss zur Änderung der Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung (GS-WBS) des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Apfelstädt-Ohra Die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Apfelstädt-Ohra hat am die 5. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung (GS-WBS) beschlossen, wonach eine Erhöhung der Grund- und Verbrauchsgebühr zum erfolgt. Die Änderung der Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung (GS-WBS) wird hiermit wie folgt angekündigt: 1. 3 (Grundgebühren Qn) Absätze 2 bis 5 erhalten folgende Fassung: (2) Die Grundgebühr für einen Wasserzähler Qn 1,5 (nur für Einzelgärten) beträgt monatlich 3,00 EUR (netto) zzgl. der ermäßigten Umsatzsteuer (7 %) i. H. v. 0,21 EUR, also insgesamt 3,21 EUR (brutto). (3) Die Grundgebühr für einen Wasserzähler Qn 2,5 beträgt monatlich 12,00 EUR (netto) zzgl. der ermäßigten Umsatzsteuer (7 %) i. H. v. 0,84 EUR, also insgesamt 12,84 EUR (brutto). (4) Die monatliche Grundgebühr für einen Wasserzähler Qn 6 errechnet sich aus dem Verhältnis der minimalen Nutzungsäquivalente (1:16) anhand der Formel: G G6,0 = G G2,5 * 16 G G6,0 = Grundgebühr des Zählers 6,0 G G2,5 = Grundgebühr des Zählers 2,5 Somit beträgt die Grundgebühr des Wasserzählers Qn 6 monatlich 192,00 EUR (netto) zzgl. der ermäßigten Umsatzsteuer (7 %) i. H. v. 13,44 EUR, also insgesamt 205,44 EUR (brutto). (5) Die monatlichen Grundgebühren (netto) aller weiteren Wasserzähler werden nach folgender Formel berechnet: [ G GX = G GXV + Q nx *G G2,5 Q n2,5 ] G GX = Grundgebühr für einen Wasserzähler Qn = x m 3 /h G GXV = Grundgebühr für einen Wasserzähler mit dem nächstniedrigeren Nenndurchfluss Q nx = Nenndurchfluss für einen Wasserzähler mit x m 3 /h Q n2,5 = Nenndurchfluss des Wasserzählers 2,5 m 3 /h G G2,5 = Grundgebühr für einen Wasserzähler Qn = 2,5m 3 /h x = steht für 10; 15; 40; 60; 150 Unter Zugrundelegung der dargestellten Formel betragen die monatlichen Grundgebühren in Abhängigkeit des verwendeten Wasserzählers mit Nenndurchfluss: Q3=10 errechnet sich aus dem Verhältnis der minimalen Nutzungsäquivalente (1:30) anhand der Formel: G G10 =G G4 * 30 G G10 =Grundgebühr des Zählers 10,0 G G4 =Grundgebühr des Zählers 4 Somit beträgt die Grundgebühr des Wasserzählers Q3=10 monatlich 360,00 EUR (netto) zzgl. der ermäßigten Umsatzsteuer (7 %) i. H. v. 25,20 EUR, also insgesamt 385,20 EUR (brutto). (5) Die monatlichen Grundgebühren (netto) aller weiteren Wasserzähler werden nach folgender Formel berechnet: G GX = G GXV + Q3 x * G G4 Q3 4 G GX = Grundgebühr für einen Wasserzähler Q3 = x m 3 /h G GXV = Grundgebühr für einen Wasserzähler mit dem nächstniedrigeren Dauerdurchfluss Q3 x = Dauerdurchfluss für einen Wasserzähler mit x m 3 /h Q3 4 = Dauerdurchfluss des Wasserzählers 4 m 3 /h G G4 = Grundgebühr für einen Wasserzähler Q3 = 4 m 3 /h x = steht für 16; 25; 63; 100; 250 Unter Zugrundelegung der dargestellten Formel betragen die monatlichen Grundgebühren in Abhängigkeit des verwendeten Wasserzählers mit Dauerdurchfluss: Zählergröße Q3 [ ] monatliche zzgl. der ermäßigten Umsatzsteuer Grundgebühr (netto) (7 %) monatliche Grund- gebühr (brutto) ,00 EUR 28,56 EUR 436,56 EUR ,00 EUR 33,81 EUR 516,81 EUR ,00 EUR 47,04 EUR 719,04 EUR ,00 EUR 68,04 EUR 1.040,04 EUR ,00 EUR 120,54 EUR 1.842,54 EUR 3. 4 (Verbrauchsgebühr) Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst: (3) Die Gebühr beträgt pro Kubikmeter entnommenen Wassers 2,18 EUR (netto) zzgl. der ermäßigten Umsatzsteuer (7 %) i. H. v. 0,15 EUR, also insgesamt 2,33 EUR (brutto). gez. Günter Jobst - Siegel - Ohrdruf, Verbandsvorsitzender Bekanntmachungen Zählergröße Qn monatliche Grundgebühr (netto) zzgl. der ermäßigten Umsatzsteuer (7 %) monatliche Grundgebühr (brutto) ,00 EUR 16,80 EUR 256,80 EUR ,00 EUR 21,84 EUR 333,84 EUR ,00 EUR 35,28 EUR 539,28 EUR ,00 EUR 55,44 EUR 847,44 EUR ,00 EUR 105,84 EUR 1.617,84 EUR 2. 3a (Grundgebühren Q3) Absätze 2 bis 5 erhalten folgende Fassung: (2) Die Grundgebühr für einen Wasserzähler Q3=2,5 (nur für Einzelgärten) beträgt monatlich 3,00 EUR (netto) zzgl. der ermäßigten Umsatzsteuer (7 %) i. H. v. 0,21 EUR, also insgesamt 3,21 EUR (brutto). (3) Die Grundgebühr für einen Wasserzähler Q3=4 beträgt monatlich 12,00 EUR (netto) zzgl. der ermäßigten Umsatzsteuer (7 %) i. H. v. 0,84 EUR, also insgesamt 12,84 EUR (brutto). (4) Die monatliche Grundgebühr (netto) für einen Wasserzähler Impressum: Herausgeber: Landkreis Gotha Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Landrat Konrad Gießmann Redaktion: Andrea Jäschke, Landratsamt Gotha, Pressestelle, 18.-März-Straße 50, Gotha, Tel /214172, Fax 03621/214400, pressestelle@kreis-gth.de Fotos: L. Ebhardt (Titel), AIG Gotha GmbH (S. 22 unten) Gesamtproduktion: Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, Tel / , Fax / / Verlagsleiter: Mirko Reise Kostenlose Verteilung an alle Haushalte des Landkreises. Der Abonnementpreis beträgt bei Postversand 2,56 inkl. Porto. Einzelbezug 0,51 bei Abholung. Das nächste Amtsblatt des Landkreises Gotha erscheint voraussichtlich am 26. Januar 2017.

8 Seite 8 Amtlicher Teil vom 22. Dezember 2016 Bekanntmachungen Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden I. 1. Nachtragshaushaltssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden - Betriebszweig Wasserversorgung für das Haushaltsjahr 2016 Aufgrund des 36 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom (GVBl. 2001, Nr. 8, S. 290), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze vom (GVBl. 2013, Nr. 7 S. 194) i.v.m. den 53 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom (GVBl 2003, Nr. 2, S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Vorschaltgesetzes zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen vom (GVBl. 2016, Nr. 5, S. 242) und der 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) vom (GVBl. 2014, Nr. 9, S. 642), hat der Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden mit Beschluss Nr. 32/2016 in seiner Verbandsversammlung am folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen: 1 Der in der Anlage beigefügte Nachtragswirtschaftsplan*) für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt: dadurch werden erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher auf nunmehr a) im Erfolgsplan die Erträge die Aufwendungen der Gewinn b) im Vermögensplan die Einnahmen die Ausgaben verändert. 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von investiven Ausgaben in Anspruch genommen werden darf, wird auf festgesetzt. 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung wird auf festgesetzt. 4 Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur kurzfristigen Finanzierung von Ausgaben im Erfolgs- oder Vermögensplan (nicht jedoch für laufende Ausgaben) wird auf festgesetzt. 5 Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2016 in Kraft. Gotha, Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden gez. Brand Verbandsvorsitzender - Siegel - II. Beschluss- und Genehmigungsvermerk Mit Beschluss-Nr.: 32/2016 hat die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden am die Nachtragshaushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr Betriebszweig Wasserversorgung beschlossen. Mit Schreiben vom hat der Landrat des Landkreises Gotha gemäß 36 Abs. 1 ThürKGG i.v.m. 60 ThürKO sowie 57 Abs. 3, 59 Abs. 4, 63 Abs. 2 ThürKO folgenden Bescheid erlassen: Die Höhe des mit Bescheid vom genehmigten Gesamtbetrages der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von wird um auf vermindert. Dieser nunmehr in 2 der Nachtragshaushaltssatzung festgesetzte Betrag wird gemäß 36 Abs. 1 ThürKGG i.v.m. 63 Abs. 2 ThürKO rechtsaufsichtlich genehmigt. Der in 3 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 festgesetzte und mit Bescheid vom genehmigte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren in Höhe von wird um auf erhöht. Der Betrag in Höhe von wird gemäß 36 Abs. 1 ThürKGG i.v.m. 59 Abs. 4 ThürKO rechtsaufsichtlich genehmigt. Weitere genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Nachtragshaushaltssatzung 2016 nicht. III. Auslegungshinweise Die Nachtragshaushaltssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden für das Haushaltsjahr Betriebszweig Wasserversorgung liegt in der Zeit vom bis während der üblichen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden in Gotha, Kindleber Straße 188 aus. Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2016 nach 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO wird die Haushaltssatzung zu den üblichen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden in Gotha, Kindleber Straße 188 zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. *) hier nicht abgedruckt

9 Amtlicher Teil vom 22. Dezember 2016 Seite 9 Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden I. 1. Nachtragshaushaltssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden - Betriebszweig Abwasserbeseitigung für das Haushaltsjahr 2016 Aufgrund des 36 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom (GVBl. 2001, Nr. 8, S. 290), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze vom (GVBl. 2013, Nr. 7 S. 194) i.v.m. den 53 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom (GVBl 2003, Nr. 2, S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Vorschaltgesetzes zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen vom (GVBl. 2016, Nr. 5, S. 242) und der 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) vom (GVBl. 2014, Nr. 9, S. 642), hat der Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden mit Beschluss Nr. 34/2016 in seiner Verbandsversammlung am folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen: Bekanntmachungen 1 Der in der Anlage beigefügte Nachtragswirtschaftsplan*) für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt: dadurch werden erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher auf nunmehr a) im Erfolgsplan die Erträge die Aufwendungen der Gewinn im Vermögensplan die Einnahmen die Ausgaben verändert. 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von investiven Ausgaben in Anspruch genommen werden darf, wird auf festgesetzt. 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung wird auf festgesetzt. 4 Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur kurzfristigen Finanzierung von Ausgaben im Erfolgs- oder Vermögensplan (nicht jedoch für laufende Ausgaben) wird auf festgesetzt. 5 Der Anteil der Mitgliedsgemeinden an den Betriebskosten für die Straßenoberflächenentwässerung beträgt Die verbandsangehörigen Gemeinden haben in Anlehnung an 16 Abs. 2 der Verbandssatzung vierteljährlich eine anteilige Zahlung von den Betriebskosten für die Straßenoberflächenentwässerung an den Zweckverband zu leisten. Der Anteil der Gemeinden ist aus dem Nachtragswirtschaftsplan Seite 68 ersichtlich. 6 Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2016 in Kraft. Gotha, Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden gez. Brand Verbandsvorsitzender - Siegel - I. Beschluss- und Genehmigungsvermerk Mit Beschluss-Nr.: 34/2016 hat die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden am die Nachtragshaushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr Betriebszweig Abwasserbeseitigung beschlossen. Mit Schreiben vom hat der Landrat des Landkreises Gotha gemäß 36 Abs. 1 ThürKGG i.v.m. 60 ThürKO sowie 57 Abs. 3, 59 Abs. 4, 63 Abs. 2 ThürKO folgenden Bescheid erlassen: Die Höhe des mit Bescheid vom genehmigten Gesamtbetrages der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von wird um auf vermindert. Dieser nunmehr in 2 der Nachtragshaushaltssatzung festgesetzte Betrag wird gemäß 36 Abs. 1 ThürKGG i.v.m. 63 Abs. 2 ThürKO rechtsaufsichtlich genehmigt. Der in 3 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 festgesetzte und mit Bescheid vom genehmigte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren in Höhe von wird um auf erhöht. Dieser Betrag wird gemäß 36 Abs. 1 ThürKGG i.v.m. 59 Abs. 4 ThürKO rechtsaufsichtlich genehmigt. Weitere genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Nachtragshaushaltssatzung 2016 nicht. III. Auslegungshinweise Die Nachtragshaushaltssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden für das Haushaltsjahr Betriebszweig Abwasserbeseitigung liegt in der Zeit vom bis während der üblichen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden in Gotha, Kindleber Straße 188 aus. Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2016 nach 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO wird die Haushaltssatzung zu den üblichen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden in Gotha, Kindleber Straße 188 zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. *) hier nicht abgedruckt

10 Seite 10 Amtlicher Teil vom 22. Dezember 2016 Bekanntmachungen Bekanntgabe der Feststellung des Jahresabschlusses 2015 des Kommunalen Abfallservice Landkreis Gotha (KAS) 1. Durch den Kreistag des Landkreises Gotha wurde am folgender Beschluss gefasst: Beschluss Nr.: 24/2016 Feststellung des geprüften Jahresabschlusses Kommunaler Abfallservice Landkreis Gotha (KAS) zum und Entlastung der Werkleitung Der Kreistag Gotha möge beschließen: 001 Der mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers versehene Jahresabschluss und der Lagebericht 2015 des Kommunalen Abfallservice Landkreis Gotha werden mit einem Jahresfehlbetrag von 9.966,02 EUR und einer Bilanzsumme von ,62 EUR festgestellt. 002 Der Bilanzgewinn in Höhe von ,91 EUR wird in Höhe von ,64 EUR der Gewinnrücklage zugeführt und in Höhe von ,08 EUR auf neue Rechnung vorgetragen. In Höhe von 3.851,35 EUR besteht eine Verbindlichkeit gegenüber dem Landschafts-, Kontroll- und Beräumungsdienst (LKB). 003 Aus der bestehenden Kapitalrücklage in Höhe von ,41 sind ,16 für abgeschriebene uneinbringliche Forderungen zu entnehmen. 004 Dem Werkleiter des Kommunalen Abfallservice wird für das Jahr 2015 Entlastung erteilt. 2. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers: Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Potsdam, den 25. Februar 2016 ACCO GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gez. Huse Wirtschaftsprüfer gez. Perez Zayas Wirtschaftsprüfer 3. Auslegungshinweis Der Jahresabschluss 2015 des Kommunalen Abfallservice Landkreis Gotha (KAS) liegt in dem Verwaltungsgebäude des Kommunalen Abfallservice Landkreis Gotha (KAS) in Leinatal OT Wipperoda, An der Hardt 1 in der Zeit bis zu den bekannten Öffnungszeiten öffentlich aus. gez. Ulf Zillmann Werkleiter Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden Ankündigungsbeschluss zur Änderung der Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung (GS-WBS) des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden Es wird vorsorglich angekündigt, dass die Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung (GS-WBS) des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden mit Wirkung zum geändert wird. Auch für die neue Kalkulationsperiode vom 01. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2020 waren wesentliche Kostenentwicklungen, die Entwicklung des Trinkwasserverbrauchs von Einwohnern und Industrie sowie die Verwertung von Rückstellungen für Kostenüberdeckungen der Vorjahre zu berücksichtigen. Die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden hat am folgenden Ankündigungsbeschluss gefasst: Ab dem wird die voraussichtliche Höhe der Grundgebühr für einen Standrohrzähler gemäß 3 Abs. 6 der Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung (GS-WBS) des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden bei maximal 2,82 EUR/d (netto) zzgl. der ermäßigten Umsatzsteuer (7 %) liegen. gez. Brand - Siegel - Gotha, Verbandsvorsitzender Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden Ankündigungsbeschluss zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden Es wird vorsorglich angekündigt, dass die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden mit Wirkung zum geändert wird. Die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden hat am folgenden Ankündigungsbeschluss gefasst, der sich unter anderem auf eine Änderung der BGS-EWS in folgenden Bereichen bezieht: Für das Einleiten von Niederschlagswasser von Grundstücken wird jährlich eine Niederschlagswassergebühr ab 01. Januar 2017 bis 0,42 EUR pro m 2 versiegelte Grundstücksfläche erhoben ( 13a Abs. 1 BGS-EWS). Die Beseitigungsgebühr ( 14 Abs. 2 BGS-EWS) beträgt a) ab 01. Januar 2017 bis 34,00 EUR pro Kubikmeter Abwasser aus einer abflusslosen Grube, b) ab 01. Januar 2017 bis 42,00 EUR pro Kubikmeter Abwasser (Fäkalschlamm) aus einer Grundstückskläranlage. gez. Brand - Siegel - Gotha, Verbandsvorsitzender 1. Haushaltssatzung Haushaltssatzung des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Schilfwasser-Leina Trinkwasser / Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2017 Auf Grund des 36 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG)(GVBl. 1992, Nr.14, S. 232) in der Fassung der Neubekanntmachung vom (GVBl. 2001, Nr. 8, S. 290), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom (GVBl. S. 194) i. V. m. 53 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom (GVBl. 2003, Nr. 2, S. 41) zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom (GVBl.2016, S. 506,513) und der 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) vom (GVBl. S. 432) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom

11 Amtlicher Teil vom 22. Dezember 2016 Seite (GVBl. S. 82) hat der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Schilfwasser - Leina mit Beschluss VV-2016 in seiner Verbandsversammlung am folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017 für die Bereiche Wasser und Abwasser wird hiermit festgesetzt; dadurch ergeben sich: 1. im Erfolgsplan Wasser Abwasser Gesamt die Erträge * die Aufwendungen der Jahresgewinn/ -verlust im Vermögensplan Wasser Abwasser Gesamt die Einnahmen die Ausgaben * Differenz aus Rundung: 1 EUR II. Auslegungshinweise Die Haushaltssatzung des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Schilfwasser-Leina für das Jahr 2017 mit ihren Anlagen liegt gemäß 57 Abs. 3 der ThürKO in der Zeit vom in der Verwaltung des Zweckverbandes Schilfwasser-Leina, Untere Bachstraße 12 in Friedrichroda, im Zimmer 302 während der allgemeinen Dienststunden: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag öffentlich aus Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2017 nach 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO wird die Haushaltssatzung während der allgemeinen Dienststunden von Uhr bis Uhr im Zimmer 302 zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Bekanntmachungen 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Bereich Abwasser sind im Jahr 2017 i. H. v T vorgesehen. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt sind für 2017 nicht festgesetzt. 4 Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf , davon für Wasser und für Abwasser, festgesetzt. Kostenbeteiligung für die Herstellung der gemeinsam genutzten Anlagen zur Straßenentwässerung: Verbandsumlage für den kommunalen Anteil an Betriebskosten der Straßenoberflächenentwässerung: Diese Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2017 in Kraft. Friedrichroda, den gez. Klöppel Verbandsvorsitzender 2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung 5 Aus dem Wirtschaftsplan 2017 ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltspläne der Mitgliedsgemeinden/ Straßenbaulastträger: -Siegel- Die Haushaltssatzung für das Jahr 2017 wird hiermit bekanntgemacht. I. Beschluss- und Genehmigungsvermerk 1. Mit Beschluss - Nr. Beschluss VV-2016 hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Schilfwasser-Leina am die Haushaltssatzung zum Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen. 2. Das Landratsamt Gotha - Der Landrat - hat mit Schreiben vom die Haushaltssatzung 2017 genehmigt. Der Vollzug der Bekanntmachung ist der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen. gez. Klöppel Friedrichroda, den Verbandsvorsitzender Bekanntmachung der Beschlüsse aus der 50. Verbandsversammlung des Zweckverbandes Volkspark-Stadion Gotha am Wir weisen darauf hin, dass die Haushaltssatzung nach ihrer Veröffentlichung für zwei Wochen zur Einsichtnahme in der Finanzverwaltung der Stadtverwaltung Gotha ausliegt. Beschluss-Nr. 02/2016 Feststellung der Jahresrechnung 2015 Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes beschließt: 1. Auf der Grundlage des 36 des Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit in Verbindung mit 80 Abs. 3/4 ThürKO wird die Jahresrechnung 2015 festgestellt. 2. Die festgestellte Jahresrechnung 2015, der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes und die Beschlüsse über die Feststellung der Jahresrechnung und die Entlastung werden in der Zeit vom bis in der Finanzverwaltung der Stadt Gotha, Neues Rathaus, Zimmer 226 zu den Sprechzeiten öffentlich ausgelegt. Beschluss-Nr. 03/2016 Entlastung des Verbandsvorsitzenden zur Jahresrechnung 2015 Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes beschließt: Auf der Grundlage des 36 des Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit in Verbindung mit 80 Abs. 3 ThürKO wird für die Jahresrechnung 2015 Entlastung erteilt. Beschluss-Nr. 04/2016 Haushaltssatzung des Zweckverbandes Volkspark-Stadion Gotha für das Jahr 2017 Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes beschließt: Der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Jahr 2017 wird zugestimmt. Beschluss-Nr. 05/2016 Finanzplan des Zweckverbandes Volkspark-Stadion Gotha für die Jahre 2016 bis 2020 Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes beschließt: Dem Finanzplan für die Jahre 2016 bis 2020 wird zugestimmt. Beschluss-Nr. 06/2016 Investitionsplan des Zweckverbandes Volkspark-Stadion Gotha für die Jahre 2016 bis 2020 Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes beschließt: Dem Investitionsplan für die Jahre 2016 bis 2020 wird zugestimmt. gez. K. Gießmann Gotha, den Verbandsvorsitzender

12 Seite 12 Amtlicher Teil vom 22. Dezember 2016 Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachung Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Volkspark-Stadion Gotha bringt die nachfolgend abgedruckte Haushaltssatzung für das Jahr 2017 zur Veröffentlichung: Haushaltssatzung 2017 Zweckverband Volkspark-Stadion Gotha Aufgrund der 36 und 37 des Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit - ThürKGG - in der Fassung vom 10. Oktober 2001 (zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23.Juli 2013) in Verbindung mit der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.Januar 2003 erlässt der Zweckverband Volkspark-Stadion Gotha folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan 2017 wird hiermit festgesetzt: er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ab. 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. 3 Es werden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt. 4 Der Umlageschlüssel der Verbandsmitglieder richtet sich nach 16 der Verbandssatzung: Betriebskostenumlage gesamt: davon 50 % Stadt Gotha = % Landkreis Gotha = Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht festgesetzt. 6 Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt. 7 Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1.Januar 2017 in Kraft. gez. K. Gießmann Gotha, den Verbandsvorsitzender Beschluss- und Genehmigungsvermerk 1. Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Volkspark- Stadion Gotha hat am 02. November 2016 mit Beschluss 04/2016 der Haushaltssatzung für das Jahr 2017 mit ihren Anlagen einstimmig zugestimmt. Mit Beschluss 05/2016 wurde dem Finanzplan einstimmig zugestimmt. Mit Beschluss 06/2016 wurde dem Investitionsplan einstimmig zugestimmt. 2. Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat mit Schreiben vom , AZ /17-GTH, die Haushaltssatzung 2017 rechtsaufsichtlich bestätigt und die vorzeitige Bekanntmachung gemäß 21 Abs. 3, Satz 3 ThürKO ausdrücklich zugelassen. 3. Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 02. Januar bis 13. Januar 2017 in der Finanzverwaltung der Stadt Gotha, Neues Rathaus, Zimmer 226 zu den Sprechzeiten öffentlich aus. Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres steht der Haushaltsplan zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes zur Verfügung ( 57 Abs. 3 Satz 3 und 4 ThürKO ). gez. K. Gießmann Gotha, den Verbandsvorsitzender Bekanntmachung der Beschlüsse, die in den Sitzungen des Werkausschusses Kommunaler Abfallservice Landkreis Gotha gefasst wurden Werkausschuss KAS am Beschluss WA KAS Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Werkausschusses vom Der Werkausschuss beschließt: 001 Die Niederschrift über die Sitzung des Werkausschusses vom wird in der vorliegenden Fassung genehmigt. Werkausschuss KAS am Beschluss WA KAS Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Werkausschusses vom Der Werkausschuss beschließt: 001 Die Niederschrift über die Sitzung des Werkausschusses vom wird in der vorliegenden Fassung genehmigt. Werkausschuss KAS am Beschluss WA KAS Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Werkausschusses vom Der Werkausschuss beschließt: 001 Die Niederschrift über die Sitzung des Werkausschusses vom wird in der vorliegenden Fassung genehmigt. Beschluss WA KAS Gewinnabführung des Eigenbetriebes 2016 Der Werkausschuss beschließt: 001 Der Kommunale Abfallservice wird beauftragt, den Betrag in Höhe der Eigenkapitalverzinsung von ,14 EUR an den Haushalt des Landkreises Gotha gemäß Haushaltsplan 2016 mit der Haushaltsstelle abzuführen. Beschluss WA KAS Erteilung des Zuschlages im EU-weiten öffentlichen Ausschreibungsverfahren über Abfallbeseitigung aus freier Landschaft im Landkreis Gotha gem. 2 Absatz 1 Satz 3 Thüringer Abfallwirtschaftsgesetz (ThürAbfG) Der Werkausschuss beschließt: 001 Der Auftrag Abfallbeseitigung aus freier Landschaft im Landkreis Gotha gem. 2 Absatz 1 Satz 3 ThürAbfG wird an folgenden Bieter vergeben: TSI GmbH & Co. KG, Wandersleber Str. 15, Apfelstädt 002 Für den Fall, dass bis zum Ende der Informations- und Wartepflicht gemäß 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) von dem nicht berücksichtigten Bewerber keine Einwände gegen diese Absicht vorgebracht werden, beauftragt der Werkausschuss den Landrat, den Zuschlag an den im Punkt 001 genannten Bieter unter Beachtung der Zuschlags- und Bindefrist zu erteilen und die entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen abzuschließen. 003 Dieser Beschluss ist nach erfolgter Zuschlagserteilung bekannt zu machen. Werkausschuss KAS am Beschluss WA KAS Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Werkausschusses vom Der Werkausschuss beschließt: 001 Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Werkausschusses vom wird in der vorliegenden Fassung genehmigt. gez. Gießmann Gotha, Landrat

13 Amtlicher Teil vom 22. Dezember 2016 Seite 13 Bekanntmachung der Beschlüsse, die in der Sitzung des Kreistages Gotha am gefasst wurden Die Anlagen zu den nachstehenden Beschlüssen können während der üblichen Sprechzeiten im Büro des Landrates eingesehen werden. Beschluss Nr. 36/2016 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Kreistages vom Der Kreistag Gotha beschließt: 001 Die Niederschrift über die Sitzung des Kreistages vom wird in der vorliegenden Fassung genehmigt. Beschluss Nr. 37/2016 Feststellung des geprüften Jahresabschlusses Kommunaler Abfallservice Landkreis Gotha (KAS) zum und Entlastung der Werkleitung Vorlage: 24/2016 Der Kreistag Gotha beschließt: 001 Der mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers versehene Jahresabschluss und der Lagebericht 2015 des Kommunalen Abfallservice Landkreis Gotha werden mit einem Jahresfehlbetrag von 9.966,02 EUR und einer Bilanzsumme von ,62 EUR festgestellt. 002 Der Bilanzgewinn in Höhe von ,91 EUR wird in Höhe von ,64 EUR der Gewinnrücklage zugeführt und in Höhe von ,08 EUR auf neue Rechnung vorgetragen. In Höhe von 3.851,35 EUR besteht eine Verbindlichkeit gegenüber dem Landschafts-, Kontroll- und Beräumungsdienst (LKB). 003 Aus der bestehenden Kapitalrücklage in Höhe von ,41 EUR sind ,16 EUR für abgeschriebene uneinbringliche Forderungen zu entnehmen. 004 Dem Werkleiter des Kommunalen Abfallservice wird für das Jahr 2015 Entlastung erteilt. Beschluss Nr. 38/2016 Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss 2016 und 2017 für den Kommunalen Abfallservice Landkreis Gotha (KAS) Vorlage: 28/2016 Der Kreistag Gotha beschließt: 001 Die Bavaria Treu AG, Alfred-Hess-Str. 38 in Erfurt (Wirtschaftsprüfer Herr Will) wird gem. 6 Nr. 5 der Betriebssatzung für den Kommunalen Abfallservice Landkreis Gotha zum Prüfer für den Jahresabschluss 2016 und 2017 bestellt. Beschluss Nr. 39/2016 Besetzung Aufsichtsrat Nahverkehrsgesellschaft des Landkreises Gotha mbh (NVG) Vorlage: 33/2016 Der Kreistag Gotha beschließt: 001 In den Aufsichtsrat der Nahverkehrsgesellschaft des Landkreises Gotha mbh (NVG) werden folgende Mitglieder berufen: CDU/FDP Christian Jacob Stefan Müller SPD-Bündnis 90/Die Grünen Stefan Schambach Hans-Christian Kaiser Die Linke. Vera Fitzke Freie Wähler/BI Michael Pottin Beschluss Nr. 41/2016 Entlastung des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Gotha für das Geschäftsjahr 2015 Vorlage: 29/2016 Der Kreistag Gotha beschließt: 001 Entsprechend 20 Abs. 5 Thüringer Sparkassengesetz (Thür- SpkG) erteilt der Kreistag Gotha den Mitgliedern des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Gotha gemäß Anlage Entlastung für das Geschäftsjahr Dieser Beschluss ist öffentlich bekanntzumachen. gez. Gießmann Siegel Landrat Bekanntmachung der Beschlüsse, die in der Sitzung des Kreistages Gotha am gefasst wurden Die Anlagen zu den nachstehenden Beschlüssen können während der üblichen Sprechzeiten im Büro des Landrates eingesehen werden. Beschluss Nr. 42/2016 Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Kreistages vom Der Kreistag Gotha beschließt: 001 Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Kreistages vom wird in der vorliegenden Fassung genehmigt. Beschluss Nr. 43/2016 Änderung der Geschäftsordnung des Kreistages des Landkreises Gotha Antrag 39/2016 der Fraktion Freie Wähler/BI Der Kreistag Gotha beschließt: 001 Die Geschäftsordnung wird im 21 wie folgt geändert: 21 Weitere Ausschüsse (1) Der Kreistag bildet gemäß 105 Abs. 2 ThürKO folgende permanente und temporäre Ausschüsse: 4. Rechnungsprüfungsausschuss (temporärer Ausschuss) Abstimmungsergebnis: Abgelehnt Beschluss Nr. 44/2016 Antrag der Fraktion Freie Wähler/BI zur Geschäftsordnung Verweisung des Antrages 40/2016 zur Änderung der Hauptsatzung in den Kreisausschuss Der Kreistag Gotha beschließt: 001 Der Antrag 40/2016 der Fraktion Freie Wähler/BI in Bezug auf die Änderung der Hauptsatzung im 9 (1) Entschädigung wird zur weiteren Beratung in den Kreisausschuss verwiesen. Beschluss Nr. 45/2016 Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Gotha Antrag 40/2016 der Fraktion Freie Wähler/BI Der Kreistag Gotha beschließt: 001 Die Hauptsatzung des Landkreises Gotha wird in den 9 und 11 wie folgt geändert: 1. 9 Entschädigung, Absatz 8 wird gestrichen Beigeordnete, Satz 1 wird wie folgt geändert: Der Kreistag wählt zwei hauptamtliche Beigeordnete., Satz 3 wird gestrichen Beschluss Nr. 46/2016 Änderungen zum Entwurf Haushaltsplan Der Kreistag Gotha beschließt: 1. Änderungsantrag der Verwaltung zur BV 34/2016 Haushaltssatzung Änderungen zum Entwurf des Haushaltsplanes Die beiliegenden Änderungen der Verwaltung zum Entwurf des Verwaltungshaushalts 2017 nach Anlage 1 werden beschlossen. 002 Die beiliegenden Änderungen der Verwaltung zum Entwurf des Vermögenshaushalts 2017 nach Anlage 2 werden beschlossen. 2. Änderungsantrag Nr. 3 (Neufassung) der Fraktion SPD- Bündnis 90/Die Grünen Voraussetzungen für offene WLAN-Hotspots im Landratsamt und der Volkshochschule schaffen 001 Der in der Haushaltsstelle unter der Bezeichnung Entnahme aus der allgemeinen Rücklage Bekanntmachungen

14 Seite 14 Amtlicher und Nichtamtlicher Teil vom 22. Dezember 2016 Bekanntmachungen Ausschreibungen vorgesehene Haushaltsansatz wird um Euro erhöht. 002 Im Unterabschnitt Hauptgebäude 18.-März-Straße wird die folgende neue Haushaltsstelle im Haushaltsplan aufgenommen und mit Euro dotiert: Konzepterstellung und Planung für offene WLAN-Hotspots. 003 Im Unterabschnitt Volkshochschule wird die folgende Haushaltsstelle im Haushaltsplan aufgenommen und mit Euro dotiert: Konzepterstellung und Planung für offene WLAN-Hotspots. 004 Das Konzept bzw. die ggf. erforderliche Planung sollen so rechtzeitig vorliegen, dass auf deren Basis eine Veranschlagung von Investitionsmitteln für das Haushaltsjahr 2018 erfolgen kann. 3. Änderungsantrag Nr. 4 der Fraktion SPD-Bündnis 90/Die Grünen Unterstützung des Projektes Lokaler Aktionsplan Landkreis Gotha im Rahmen des Bundesprogramms Demokratie leben 001 Der in der Haushaltsstelle unter der Bezeichnung Abzugsbetrag Personalausgaben vorgesehene negative Haushaltsansatz wird um Euro erhöht. 002 Es wird die folgende neue Haushaltsstelle im Haushaltsplan aufgenommen und mit Euro dotiert: Unterstützung für das Projekt Lokaler Aktionsplan Landkreis Gotha im Rahmen des Bundesprogramms Demokratie leben. Beschluss Nr. 47/2016 Änderungen zum Entwurf Finanzplan Der Kreistag Gotha beschließt: 001 Die beiliegenden Änderungen der Verwaltung zum Entwurf der Finanzplanung für die Jahre 2018 bis 2020 im Teil 2 Investitionen werden beschlossen. 002 Die beiliegenden Änderungen der Verwaltung zum Entwurf der Finanzplanung für die Jahre 2018 bis 2020 im Teil 1 Einnahmen und Ausgaben nach Arten werden beschlossen. Nichtamtlicher Teil Hinweise auf die Auftragsbekanntmachung im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach VOB/A - EU Der Landkreis Gotha beabsichtigt, im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach VOB/A - EU für die Komplexsanierung des Staatlichen Gymnasiums Ernestinum, 1. BA, Bergallee 8, Gotha, folgende Leistungen zu vergeben : Los 15 Starkstromanlagen (CPV: ) Ausführungszeitraum : 27/03/2017 bis 29/09/2017 Ablauf der Angebotsfrist : 31/01/2017 um 13:00 Uhr Die Vergabeunterlagen können unter abgerufen werden. Der Landkreis Gotha beabsichtigt, im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach VOB/A - EU für die Komplexsanierung des Staatlichen Gymnasiums Ernestinum, 1. BA, Bergallee 8, Gotha, folgende Leistungen zu vergeben : Beschluss Nr. 48/2016 Änderung der Schulnetzplanung für das Staatliche Förderzentrum August Trinius Vorlage: 30/2016 Der Kreistag Gotha beschließt: 001 Der Schulnetzplan Förderzentren (Kreistags-Beschluss Nr. 73/2010 vom ) wird wie folgt geändert: Die Dienststelle des Staatlichen Förderzentrums August Trinius wird vom Standort Fabrikstraße 9 in Waltershausen zum Standort Wilhelm-Bock-Straße 18 in Gotha verlagert. 002 Am Standort der Staatlichen Grundschule Dr. Louis Mayer, Auestraße 36 in Georgenthal wird eine Außenstelle des Staatlichen Förderzentrums August Trinius errichtet. Beschluss Nr. 49/2016 Fortschreibung des Sportstättenrahmenleitplanes des Landkreises Gotha für den Zeitraum 2017 bis 2021 Vorlage: 31/2016 Der Kreistag Gotha beschließt: 001 Der Sportstättenrahmenleitplan des Landkreises Gotha wird für den Zeitraum 2017 bis 2021 in der vorliegenden Form bestätigt. Beschluss Nr. 50/2016 Änderung des Beschlusses Nr. 47/2011 vom zur Versorgung der Schüler mit Mittagessen Vorlage: 32/2016 Der Kreistag Gotha beschließt: 001 Punkt 004 des Beschlusses Nr. 47/2011 wird ersatzlos gestrichen. 002 Der Punkt 005 wird Punkt 004 mit der Änderung, dass der Beschluss mit Wirkung vom 1. Januar 2017 in Kraft tritt. Abstimmungsergebnis: Abgelehnt Beschluss Nr. 51/2016 Optionserklärung gegenüber dem Finanzamt Gotha zur Anwendung der Übergangsregelung gemäß 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz (UStG) bei Einführung des neuen 2b UStG Vorlage: 38/2016 Der Kreistag Gotha beschließt: 001 Die Übergangsregelung gemäß 27 Abs. 22 UStG bei Einführung des neuen 2b UStG soll zur Anwendung kommen. 002 Der Landrat wird beauftragt, gegenüber dem Finanzamt Gotha schriftlich zu erklären, dass der Landkreis Gotha den 2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 01. Januar 2021 ausgeführten Leistungen weiterhin anwendet. gez. Gießmann Siegel Landrat Ende des Amtlichen Teils Los 16 Blitzschutzanlagen (CPV: ) Ausführungszeitraum : 03/04/2017 bis 22/05/2017 Ablauf der Angebotsfrist : 31/01/2017 um 13:00 Uhr Die Vergabeunterlagen können unter abgerufen werden. Der Landkreis Gotha beabsichtigt, im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach VOB/A - EU für die Komplexsanierung des Staatlichen Gymnasiums Ernestinum, 1. BA, Bergallee 8, Gotha, folgende Leistungen zu vergeben : Los 17 Schwachstromanlagen (CPV: ) Ausführungszeitraum : 27/03/2017 bis 29/09/2017 Ablauf der Angebotsfrist : 31/01/2017 um 13:00 Uhr Die Vergabeunterlagen können unter abgerufen werden.

15 Nichtamtlicher Teil vom 22. Dezember 2016 Seite 15 Die Gemeinde Hörsel schreibt zur alsbaldigen Besetzung nachfolgende Stelle aus: 1 Mitarbeiter/-in in der Steuerverwaltung der Gemeindeverwaltung Die Tätigkeit umfasst: - Erstellen der Folgebescheide zur Veranlagung Grundsteuer A und B sowie Gewerbesteuer - Erstellen der Bescheide zur Vergnügungs- und Hundesteuer - Erstellen von Miet- und Pachtverträgen sowie Festsetzung der Mieten und Pachten - Betriebskostenabrechnungen für gemeindeeigne Wohnungen und Objekte - Ausführen der Hauptveranlagung und Buchen der Veranlagungen, Erstellen der Jahresbescheide, Einzelbuchungen - Führung und Dokumentation von Steuerunterlagen sowie Mietund Pachtunterlagen - Bearbeitung von Widersprüchen - Kontrolle von Zahlungen - allgemeine Verwaltungstätigkeiten Von dem Bewerber/ der Bewerberin werden erwartet: - abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/-r oder vergleichbare Ausbildung - Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht, Abgabenordnung (AO), Grund- und Gewerbesteuergesetz (GrStG und GewStG), bürgerliches Recht (BGB), Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) - sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PC- Technik - Team- und Kommunikationsfähigkeit - Einsatzbereitschaft, Flexibilität sowie selbstständige Aufgabenwahrnehmung Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD. Wir bitten um Vorlage aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Bewerbungen sind bis zum im verschlossenem Umschlag an folgende Adresse zu richten: Gemeinde Hörsel z.hd. Bürgermeister Kennwort: Bewerbung Steuerverwaltung Waltershäuser Str. 16a Hörsel - OT Hörselgau Kosten, die im Rahmen der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber(innen) vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung Ihrer Unterlagen fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte einen frankierten Rückumschlag bei. gez. Oppermann Bürgermeister Landratsamt Gotha Stellenausschreibung Das Landratsamt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung nachfolgende Stelle aus: Technische Mitarbeiterin/Systemverwalterin / Technischer Mitarbeiter/Systemverwalter im Amt für Bildung, Schulen, Sport und Kultur an der Gewerblich-Technischen Berufsschule Gotha Die Tätigkeit umfasst die Bewirtschaftung der informationstechnischen Infrastruktur in der Gewerblich-Technischen Berufsschule Gotha, - Planung und Aufbau der Netzwerkinfrastruktur in der Berufsschule; - Betreuung, Verwaltung und Administration des Netzwerkes; - Konfiguration, Wartung und Reparatur von Hardwarekomponenten; - Benutzerverwaltung und Anwenderbetreuung; - Systempflege und Datensicherung; Bereitstellung, Bedienung, Wartung und Pflege der für den Unterricht erforderlichen technischen Unterrichtsmittel; Beratung des Schulleiters und der Fachlehrer im Rahmen der informationstechnischen Absicherung des Unterrichtsbetriebes; Mitwirkung bei der Durchführung von Ausschreibungen und der Umsetzung neuer technischer Anlagen unter Berücksichtigung eines wirtschaftlichen Mitteleinsatzes und der Forderungen der Lehrpläne. Von dem Bewerber / der Bewerberin werden erwartet: Abgeschlossenes Informatikstudium in der Fachrichtung allgemeine Informatik (Informatiker/-in, Bachelor of Science) oder Vergleichbare Ausbildung wie z.b. Diplom-Verwaltungsinformatiker/-in (FH) oder Diplom-Informatiker/-in (FH) oder Dipl. Ing. Informatik (FH oder BA); oder Ausbildung zur Fachinformatikerin/zum Fachinformatiker mit Fachrichtung Systemintegration oder Abgeschlossener technischer IT-Beruf mit langjährigen und aktuellen Berufserfahrungen im Bereich der Netzwerk und IT- Sicherheitstechnik; Kenntnisse in allen gängigen Betriebssystemen wie Windows und Linux; Detaillierte Kenntnisse und Erfahrungen bei der Administration von Desktop PC`s, der Netzwerkadministration, des Netzwerkmanagements und der Netzwerkorganisation; Vertiefte Kenntnisse im Bereich von Datensicherungslösungen; Praktische Erfahrungen im beschriebenen Aufgabenumfeld sind wünschenswert; Hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Flexibilität und Belastbarkeit; Hohe Auffassungsgabe und selbstständige Aufgabenwahrnehmung; Team- und Kooperationsfähigkeit; Engagement und die Bereitschaft für Einsätze außerhalb der üblichen Dienstzeiten; Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B und Einverständniserklärung zur dienstlichen Nutzung des privaten Fahrzeuges. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD. Wir bitten um Zusendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Die Bewerbungsunterlagen sind bis einschließlich zu richten an das Landratsamt Gotha Rechts-/Personalamt 18.-März-Straße Gotha. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen werden können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurück senden, die einen frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden die Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens ordnungsgemäß vernichten. Gemäß den Bestimmungen des 31 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) i. V. mit 30 a BZRG wird im Einstellungsfall die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses gefordert. gez. Gießmann Gotha, Landrat Ausschreibungen

16 Seite 16 Nichtamtlicher Teil vom 22. Dezember 2016 Ausschreibungen Landratsamt Gotha Stellenausschreibung Das Landratsamt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung befristet zur Vertretung für die Dauer einer Elternzeit - vorerst längstens bis nachfolgende Stelle aus: Mitarbeiter/-in Betreuungsbehörde im Sachgebiet Wirtschaftliche Hilfen des Sozialamtes Die Tätigkeit umfasst die Information über Betreuungsmaßnahmen und Betreuungsleistungen; Organisation, Prüfung, Einleitung und Koordinierung von Betreuungsmaßnahmen und Betreuungsleistungen; Durchführung von Beratungsgesprächen und Hausbesuchen; Mitwirkung bei der Antragsbearbeitung zu Betreuungsleistungen; Übernahme von Betreuungsmaßnahmen nach dem Betreuungsgesetz sowie dem BGB; Organisation und Mitwirkung zivilrechtlicher Unterbringung nach dem FamFG; Entwicklung, Bewertung und Koordination lokaler Betreuungsdienstleistung; Gewinnung sowie Beratung und Unterstützung von Betreuern; Gewährleistung der Beratungs- und Unterstützungsaufgaben gegenüber den Betreuern; Verfahrensbeteiligung bei der Einrichtung, Aufhebung und Führung von rechtlichen Betreuungen; Erstellung eines Sozialberichts im Zuständigkeitsbereich. Von dem Bewerber / der Bewerberin werden erwartet: Abgeschlossene Ausbildung als Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagoge/Sozialpädagogin mit staatlicher Anerkennung; Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungs-, und Zivilrecht; Umfassende Kenntnisse im BtBG, FamFG, BGB sowie angrenzender gesetzlicher Regelungen; Hohes Maß an persönlicher Einsatzbereitschaft und Teamfähigkeit; Ausgeprägte soziale und analytische Kompetenz; Psychologisches Einfühlungsvermögen, Gesprächsführungskompetenz, Koordinierungsvermögen und Flexibilität; Belastbarkeit und Konfliktmanagement; Sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PC- Technik; Führerschein Klasse B und grundsätzliche Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten PKW. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD. Wir bitten um Zusendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Die Bewerbungsunterlagen sind bis einschließlich zu richten an das Landratsamt Gotha Rechts-/Personalamt 18.-März-Straße Gotha. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen werden können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen senden, die einen frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens die Unterlagen ordnungsgemäß vernichten. Landratsamt Gotha Stellenausschreibung Das Landratsamt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung nachfolgende Teilzeitstelle aus: Musikschullehrer/-in /Gitarre in der Kreismusikschule Louis Spohr Gotha Die Tätigkeit umfasst die Organisation, Vorbereitung, Koordinierung und Durchführung von Unterrichtseinheiten mit der Spezialisierungsrichtung Gitarre und musikalische Früherziehung im Rahmen von Gruppen- und Einzelunterricht sowie der Leitung von Ensemble; Führung der Ausbildungs- und Unterrichtsunterlagen; Vorbereitung von begabten Schülerinnen und Schülern auf die Teilnahme an Leistungsausscheiden; Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf öffentliche Auftritte / kulturelle Veranstaltungen der Kreismusikschule; Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen der Kreismusikschule und Mitwirkung bei deren Organisation und Vorbereitung; Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Vorbereitung, Absicherung und Mitwirkung an Konferenzen, Elternabenden und Sprechstunden. Von dem Bewerber / der Bewerberin werden erwartet: Abgeschlossenes Studium als Diplommusiklehrer/-in in der Fachrichtung Gitarre, Musikalische Früherziehung oder Anderweitige qualifizierte musikpädagogische Fachausbildung an einer Musikhochschule oder einer vergleichbaren Einrichtung in der o.g. Fachrichtung; Fachkenntnisse entsprechend der Ausbildungsanforderung; Teamfähigkeit sowie Organisations- und Durchsetzungsvermögen; Hohes Maß an persönlicher Einsatzbereitschaft, selbstständige Aufgabenwahrnehmung, Engagement und Kreativität; Pädagogisches Einfühlungsvermögen und Erfahrungen im Unterricht mit Anfängern und Fortgeschrittenen; Erfahrungen in der Ensembleleitung sind wünschenswert; Besitz des Führerscheins Klasse B und Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten PKW sind von Vorteil. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD. Es handelt sich um eine Teilzeitstelle mit einer durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 12 Stunden gem. 52 V TVöD (BT-V) Beschäftigte als Lehrkräfte an Musikschulen. Wir bitten um Zusendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Die Bewerbungsunterlagen sind bis einschließlich zu richten an das Landratsamt Gotha Rechts-/Personalamt 18.-März-Straße Gotha. Gemäß den Bestimmungen des 30 a i. V. m. 31 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) wird im Einstellungsfall die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses gefordert. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen werden können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurück senden, die einen frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden die Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens ordnungsgemäß vernichten. gez. Gießmann Gotha, Landrat gez. Gießmann Gotha, Landrat

17 Nichtamtlicher Teil vom 22. Dezember 2016 Seite 17 Landratsamt Gotha Stellenausschreibung Das Landratsamt Gotha schreibt zur Besetzung ab dem nachfolgende Stelle aus: Sekretär/-in im Jugendamt Die Tätigkeit umfasst die Mitwirkung bei der Organisation und Koordinierung des Büroablaufes im Arbeitsbereich; Bearbeitung der Ein- und Ausgangspost des Jugendamtes einschließlich der elektronischen Kommunikation und Entgegennahme und Vermittlung von Telefonaten; Entgegennahme und Vermittlung von Bürgeranliegen im Amt; Koordinierung und Mitwirkung bei der Terminplanung und -erfüllung; Erstellung und Formulierung von Schriftstücken nach Gedankenpunkten und Diktataufnahmen, Protokollführung; Vorbereitung von Dienstberatungen und Besprechungen der Amtsleitung; Schriftgutverwaltung, Führung und Registratur von Aktenlagen, Archivierung von Schriftgut; Führung und Aktualisierung von statistischen Angaben und anderen Erhebungen; Beschaffung und Verwaltung von Büromaterial für den Amtsbereich. Von dem Bewerber / der Bewerberin werden erwartet: Abschluss als Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement oder Sekretär/Sekretärin Fachkenntnisse entsprechend der Ausbildungsanforderung; Hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Teamfähigkeit, Flexibilität und Belastbarkeit; Organisations- und Koordinierungsvermögen; Kommunikationsfähigkeit und Konfliktmanagement im Umgang mit Bürgern; Sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PC- Technik sowie Bürokommunikationsmitteln. Landratsamt Gotha Stellenausschreibung Das Landratsamt Gotha schreibt - vorbehaltlich der Inkraftsetzung der geplanten Änderung des Gesetzes zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz) - zur alsbaldigen Besetzung nachfolgende acht Stellen aus: Mitarbeiter/-in Unterhaltsvorschuss im Jugendamt Die Tätigkeit umfasst die Rechtliche Beratung von Antragstellern zum Erhalt von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG); Bearbeitung von Anträgen und Überwachung laufender Bewilligungen nach dem UVG; Prüfung und Ermittlung von Anspruchsgrundlagen; Erstellung von UVG-Bescheiden; Widerspruchsbearbeitung; Einleitung und Bearbeitung von Rückforderungen; Bearbeitung von Stundungen, Niederschlagungen und Erlass von Forderungen; Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren nach 10 Abs. 1 UVG. Von dem Bewerber / der Bewerberin werden erwartet: Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/-r oder vergleichbare Ausbildung; Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungs-, Zivil- und Haushaltsrecht; Umfassende Kenntnisse im SGB, UVG sowie angrenzender Bestimmungen; Hohes Maß an persönlicher Einsatzbereitschaft und Teamfähigkeit; Kommunikationsfähigkeit im Umgang mit Bürgern; Belastbarkeit und Konfliktmanagement; Sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PC- Technik. Ausschreibungen Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD. Wir bitten um Zusendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Die Bewerbungsunterlagen sind bis einschließlich zu richten an das Landratsamt Gotha Rechts-/Personalamt 18.-März-Straße Gotha. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen werden können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurück senden, die einen frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden die Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens ordnungsgemäß vernichten. gez. Gießmann Gotha, Landrat Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD. Von den insgesamt acht Stellen sind sechs Stellen unbefristet und zwei Stellen befristet für die Dauer von zwei Jahren zu besetzen. Wir bitten um Zusendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Die Bewerbungsunterlagen sind bis einschließlich zu richten an das Landratsamt Gotha Rechts-/Personalamt 18.-März-Straße Gotha. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen werden können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurück senden, die einen frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden die Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens ordnungsgemäß vernichten. gez. Gießmann Gotha, Landrat

18 Seite 18 Nichtamtlicher Teil vom 22. Dezember 2016 Internate im Landkreis Gotha GmbH Stellenausschreibung Vorkenntnisse und berufliche Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie Fremdsprachenkenntnisse sind wünschenswert. Mitbringen sollten Sie darüber hinaus Organisationstalent, Flexibilität, Einsatzbereitschaft und Engagement sowie gute Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit den MS Office-Programmen. Ausschreibungen Die Internate im Landkreis Gotha GmbH sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Betrieb des Internats des Staatl. Gymnasiums für Sprachen Salzmannschule Schnepfenthal eine/n: Internatserzieher/in Zusätzlich zu Ihrem erfolgreich Abschluss in einem Studiengang der Sozialen Arbeit, Erziehungswissenschaften oder Psychologie, als Fachkraft für Soziale Arbeit, als staatlich anerkannte/r Erzieher/-in, staatlich anerkannte/r Heilpädagoge/-in oder in einer gleichartigen Bildungsrichtung, sollten Sie sich in der Lage fühlen, folgende Anforderungen erfüllen zu können: - pädagogische Betreuung der Kinder und Jugendlichen im Rahmen des Gruppen- und Schichtdienstes - Gestaltung und Strukturierung eines Tagesablaufes mit Regeln & Normen im Sinne eines angemessenen Zusammenlebens in Internat & Schule - teamorientiertes und teamübergreifendes Arbeiten im pädagogischem Bereich - Gestaltung einer engen Zusammenarbeit mit dem Lehrerteam der Schule sowie einer strukturierten und vertrauensvollen Elternarbeit - Organisation, Durchführung Unterstützung von Freizeitaktivitäten, Projekten und Tagesfahrten sowie Veranstaltungen in Internat und Schule (Winterball/ Fasching usw.) Wir bieten Ihnen: - Integration in ein motiviertes Team mit einer anspruchsvollen und abwechslungsreichen Tätigkeit - die Arbeitszeit beträgt 28 Stunden wöchentlich und erfolgt im Wechselschichtsystem, diese orientiert sich am Schuljahreskalender der Salzmannschule Schnepfenthal - Mehrarbeitsstunden werden auf einem Arbeitszeitkonto gesammelt, so dass Schulferien in Thüringen größtenteils frei sind! - jährliche stattfindende, interne Fortbildungsangebote - sowie ein an der Tätigkeit orientiertes, leistungsgerechtes Einkommen mit betrieblicher Altersvorsorge. Die Anstellung erfolgt zunächst als Elternzeitvertretung. Eine spätere unbefristete Übernahme mit steigender Anzahl der Wochenarbeitsstunden ist angestrebt. Ihre Bewerbungen mit ausführlichen Unterlagen inklusiver einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse (nur Kopien) richten Sie bitte an die: Internate im Landkreis Gotha GmbH -Personalabteilung- Robert-Koch-Str. 1a Waltershausen. Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung: Frau Viola Hänisch / Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten durch die Internate im Landkreis Gotha GmbH nicht erstattet werden können. Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/-innen ordnungsgemäß vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir um Beilage eines frankierten Rückumschlages. Landkreis aktuell Schützenallee 31, Gotha Tel.: , Fax: Internet: (vollständiges Programm und Anmeldung) Politik - Gesellschaft - Umwelt Ansprechpartner: Jan Heinrich ( ) Einkommenssteuererklärung verständlich gemacht ab , Do, 18:00-20:30 Uhr Kultur - Gestalten - Freizeit Ansprechpartner: Jan Heinrich ( ) Schauspiel - Grundlagen ab , Di, 19:00-21:15 Uhr Arbeit - Beruf - EDV Ansprechpartner: Jan Heinrich ( ) Erste Schritte in der Textverarbeitung - Kompaktkurs ab , Mo, 09:30-13:00 Uhr Einführungskurs: Mein neues Smartphone / Tablet (Android 4.x) am , Sa, 09:00-14:00 Uhr Bildbearbeitung am PC mit kostenlosen Programmen ab , Mo, 14:00-17:15 Uhr Einzelveranstaltung Wir bitten um verbindliche Voranmeldung! Hände und Füße als persönliches Spiegelbild am , Mo, 18:00-20:15 Uhr Landkreis aktuell Nähere Informationen/Anmeldungen sind möglich unter sowie in der Geschäftsstelle des Landratsamtes Gotha, Amt für Bildung, Schulen, Sport und Kultur, Sachgebiet Kreisvolkshochschule in der Schützenallee 31 (Eingang gegenüber Hohe Straße 37) und auf unserer Webseite: Ein herzliches Dankeschön unseren Kursteilnehmerinnen und -teilnehmern für die Treue im zurückliegenden Jahr. Wir wünschen Ihnen, unseren Kursleiterinnen und -leitern sowie Geschäftspartnern eine besinnliche Adventszeit, ein friedvolles Weihnachtsfest und für das neue Jahr Gesundheit, Zufriedenheit und Erfolg.

19 Nichtamtlicher Teil vom 22. Dezember 2016 Seite 19 Änderungen beim Unterhaltsvorschuss Landkreis. Durch die Bundesregierung ist geplant, die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) zu verbessern, das dazu notwendige Gesetzgebungsverfahren ist aber noch nicht abgeschlossen. Mit dem geänderten Gesetz wird die Altersgrenze von bisher 12 auf 18 Jahre angehoben und die Bezugsgrenze von 72 Monaten aufgehoben. Alle anderen Anspruchsvoraussetzungen bleiben unverändert bestehen. Dies hat zur Folge, dass zukünftig bei einem alleinerziehenden Elternteil lebende Kinder vom ersten Lebensmonat bis zum 18. Lebensjahr Unterhaltsvorschussleistungen erhalten können, wenn der andere unterhaltspflichtige Elternteil den Zahlungen von Unterhalt für das gemeinsame Kind nicht oder nicht vollständig nachkommt. Der Termin der Inkraftsetzung der Änderungen zum UVG ist bisher noch nicht bekannt, es muss aber davon ausgegangen werden, dass dieser nicht vor Ende des I. Quartals 2017 liegen wird. Auf Grund der Änderung im UVG ist mit einer erhöhten Zahl von alleinerziehenden Antragstellern zu rechnen. Durch die Kreisverwaltung werden entsprechende Maßnahmen ergriffen, um eine schnelle und effektive Antragsbearbeitung zu gewährleisten. Nach der Bekanntgabe des Termins zur Inkraftsetzung des geänderten UVG werden die erforderlichen organisatorischen Maßnahmen zur Antragsbearbeitung auf der Internetseite des Landkreises und in den Pressemedien veröffentlicht. Das Antragsformular finden Sie auf der Homepage des Landkreises Gotha unter folgendem Link: dokumente/jugend/antrag_uvg.pdf Bei der Antragstellung sind nachfolgende Unterlagen vorzulegen: Personalausweis oder Pass Geburtsurkunde des Kindes Vaterschaftsanerkennungsurkunde für das Kind, soweit nicht in der Geburtsurkunde ersichtlich aktuelle Melde- bzw. Haushaltsbescheinigung Ihrer Einwohnermeldebehörde Kindergeldbescheid oder entsprechende Nachweise des Bezugs von Kindergeld Angaben zu Ihrer Bankverbindung Der Landkreis Gotha gratuliert recht herzlich zur Gnadenhochzeit Ruth und Ernst Reinhardt aus Hörsel, OT Laucha am 7. Dezember 2016 zur Eisernen Hochzeit Annemarie und Hans-Joachim Wilhelm aus Friedrichroda, OT Finsterbergen am 8. Dezember 2016 Käte und Hans Kettner aus Tambach-Dietharz am 8. Dezember 2016 zur Diamantenen Hochzeit Erna und Günter Weida aus Waltershausen am 1. Dezember 2016 Christine und Dornwald Euchler aus Leinatal, OT Schönau v.d. W. am 14. Dezember 2016 Landkreis aktuell Der Landkreis bei Facebook Aktuelle Nachrichten aus dem Landkreis können Sie auch via Facebook erhalten: Hildegard und Rudi Kautz aus Leinatal, OT Wipperoda am 14. Dezember 2016 Margarete und Hilmar Guderian aus Drei Gleichen, OT Mühlberg am 16. Dezember 2016 Marianne und Kurt Heister aus Friedrichroda OT Ernstroda am 21. Dezember 2016 Inge und Hans Eggert aus Gotha am 22. Dezember 2016 zum 101. Geburtstag Luzia Kempf aus Friedrichroda am 8. Dezember 2016 Danke, BMW und Autohaus Langenhan: Diesen schicken Mini One Diesel im Wert von rund Euro erhielt das Berufsschulzentrum Hugo Mairich in Gotha Mitte November als Sponsoring von Geschäftsführerin Andrea Langenhan (vorn r.) und BMW-After-Sales Gebietsleiter Winfried Oppenhym (v., 2. v.r.). Die Azubi des zweiten Lehrjahres Pkw-Kfz 15b begrüßten das inzwischen fünfte Fahrzeug, das der bayrische Autohersteller der Schule kostenfrei überlässt, gemeinsam mit Schulleiter Reinhard Schenk (h.r.), Landrat Konrad Gießmann (h., 2. v.r.), Abteilungsleiter Uwe Hellmann (h., 3.v.r.), den Ausbildern Dr. Uwe Kirschberg (l.) und Carina Hellmann (2. v.l.). An dem Mini werden die angehenden Kfz-Mechatroniker vor allem Diagnosearbeiten durchführen sowie Fahrwerkseinstellungen, Achsvermessungen oder Bremsenprüfungen vornehmen. Luise Siegrist aus Tambach-Dietharz am 22. Dezember 2016 Wir wünschen den Jubilaren viel Gesundheit, persönliches Wohlergehen und Gottes Segen. Konrad Gießmann Landrat

20 Seite 20 Nichtamtlicher Teil vom 22. Dezember 2016 Landkreis aktuell Ladestation steigert Attraktivität für Radtouristen Drei Gleichen. Seit Monatsbeginn ist die erste Ladestation für Elektrofahrräder im Landkreis Gotha vor der Kulturscheune in Mühlberg in Betrieb. Christel Friedrich nutzte mit Unterstützung von Drei-Gleichen- Bürgermeister Jens Leffler, Landrat Konrad Gießmann und Ortsteilbürgermeister Karsten Ullrich (v.l.) die Neuerung, um die Akkus ihres Rades aufzufüllen. Die Ladestation besteht aus zwei Schließfächern, in denen je zwei Schuko-Steckdosen untergebracht sind. Darin können neben Ladegerät und Akku auch Fahrradhelm und Taschen sicher aufbewahrt werden. Insgesamt lassen sich somit vier Pedelecs zeitgleich laden. Die Bedienung der Schließfächer ist einfach und selbsterklärend, eine vorherige Registrierung nicht erforderlich. Die Schlüssel sind in der Kulturscheune erhältlich, die täglich von 10 bis 17 Uhr geöffnet ist. Die Nutzungsgebühr beträgt 1 je Schließfach. In der Zwischenzeit lässt sich die Umgebung unbeschwert erkunden. Die nahegelegene Mühlburg, die Kulturscheune oder die Gastwirtschaften Mühlbergs sind stets einen Abstecher wert. Das Vorhaben wurde über die LEADER-Förderung bezuschusst. Die Gesamtkosten der Ladestation betragen rund 3.200, davon sind Fördermittel und der Eigenanteil der Gemeinde beträgt rund 800. Drei weitere Ladestationen sind im Rahmen der letzten Fachbeiratssitzung der Regionalen Aktionsgruppe (RAG) Gotha- Ilmkreis-Erfurt e. V am bestätigt worden. Diese sollen dann in Tabarz am Großen Inselsberg und an der KUKUNA sowie in Georgenthal am Apfelstädtradweg in der Nähe des Kurparks aufgestellt werden. Programm für Strom- Eigenversorger Landkreis. Photovoltaik-Anlagen und Speichersysteme für elektrische Energie, die zum Eigenbedarf gewonnen wird, bezuschusst das Land Thüringen ab sofort mit einer neuen Förderrichtlinie. Darauf macht Klimaschutzmanager Jan Heinichen aufmerksam. Insgesamt können bis zu 40 Prozent der Gesamtkosten bei neuen Photovoltaik- Anlagen übernommen werden. Der gleiche Fördersatz gilt für Investitionen in Speichertechnologien (Strom- und Wärmespeicher). Investitionen in Speichertechnologien für bestehende Anlagen werden gar mit bis zu 50 Prozent gefördert. Bedingung ist, dass der erzeugte Strom der Eigen- oder Direktversorgung dient und nicht ins öffentliche Netz eingespeist wird. Profitieren können vom neuen Förderprogramm Kommunen und deren Eigenbetriebe, Zweckverbände, kommunale Unternehmen, Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Wohnungs- und Energiegenossenschaften, Vereine, gemeinnützige Gesellschaften, Stiftungen aber auch natürliche Personen und Bürgerenergiegesellschaften. Anträge auf Fördermittel sowie Informationen zur neuen Förderrichtlinie können ab sofort auf der Internetseite der Thüringer Aufbaubank (TAB) heruntergeladen werden: Solar-Invest Katastrophenschutzflotte verstärkt Gotha. Der Sanitäts- und Betreuungszug des Katastrophenschutzes im Landkreis Gotha erhält Verstärkung: Der Freistaat Thüringen stellt einen Einsatzleitwagen sowie einen Krankentransportwagen im Wert von zusammen Euro zur Verfügung. Beide Fahrzeuge hat Landrat Konrad Gießmann Ende November dem Rettungsdienst Schmolke übergeben. Gemeinsam mit dem Deutschen Roten Kreuz fährt das Unternehmen Rettungsdiensteinsätze im Landkreis Gotha. Und zusammen sichern beide Rettungsdienste auch die personelle Besetzung des Sanitäts- und Betreuungszuges durch Freiwillige im Ernstfall ab. Dabei fällt dem Einsatzleitwagen die Führungsrolle zu: Von hier aus wird der Sanitäts- und Betreuungszug, immerhin knapp 40 Helfer und zehn Fahrzeuge stark, koordiniert. Ebenso hält der Zugführer von hier aus die Verbindung zur Rettungsleitstelle. Der Krankentransportwagen dient mit zwei Tragen der Beförderung von Verletzten. Beide Fahrzeuge werden zu Ausbildungszwecken genutzt, aber nicht im klassischen Rettungsdienst. Zum Einsatz satzleitwagen vor. kommen sie nur auf Anforderung des Landkreises. Die beiden Neuzugänge ergänzen unsere recht moderne Fahrzeugflotte ideal, kommentiert Landrat Konrad Gießmann deren Bereitstellung. In den vergangenen Jahren haben wir bereits vom Bund über die so genannte Medical Taskforce einen Gerätewagen für den Sanitätsdienst und zwei Krankentransportwagen erhalten. Wenn nun noch der letzte vom Land angekündigte Krankentransporter eintrifft, ist der Sanitäts- und Betreuungszug komplett. Der Sanitäts- und Betreuungszug bildet neben den Feuerwehreinheiten das zweite Standbein im Katastrophenschutz. Peter Zimmermann und Michael Herold stellten den neuen Ein-

21 Nichtamtlicher Teil vom 22. Dezember 2016 Seite 21 Mit dem Burgen-Blick immer gut informiert Neudietendorfer Unternehmer betreibt Copy-Shop und bietet kreativen Service Nesse-Apfelstädt. Anfang 2016 haben Jörg und Jana Mansch mit der Gründung ihres Unternehmens Drei-Gleichen-Druck in Neudietendorf den Weg in die berufliche Selbständigkeit gewagt. Darüber sprachen der gelernte Verlagskaufmann und seine Ehefrau, die ebenfalls aus dieser Branche kommt, mit Landrat Konrad Gießmann und der Leiterin des regionalen IHK-Service- Centers, Sabine Wetterhahn, im Rahmen eines Firmenbesuches im November. Beide bieten nicht nur klassischen Copy- Shop-Service in Ihrem Ladengeschäft in der Zinzendorfstraße an, sondern viele individuelle Dienstleistungen darüber hinaus. Kopieren, Faxen, Scannen, Laminieren und Binden gehören ebenso zu den Angeboten der Agenturinhaber wie die grafische Gestaltung von Einladungen, Danksagungskarten, Flyern, Broschüren oder Visitenkarten sowie alle Formen der Bildbearbeitung und Beschriftungen. Wer seine schönsten Urlaubsfotos großformatig bearbeitet und bis zu einer Größe von A0 gedruckt haben möchte, ist beim Ehepaar Mansch genauso richtig wie Architekturbüros, die ihre Pläne und Zeichnungen kurzfristig vervielfältigen müssen. Im Juni 2016 haben Jörg und Jana Mansch die erste Ausgabe des neuen Vereins- und Firmengründer Jörg Mansch (M.) stellte IHK-Vertreterin Sabine Wetterhahn und Landrat Konrad Gießmann seine Fa. Drei Gleichen Druck vor. Gewerbe-Anzeigers Burgen-Blick herausgegeben. Der Burgen-Blick bietet insbesondere den Vereinen rund um die Drei Gleichen eine Plattform, sich vorzustellen, über bevorstehende Termine zu informieren oder die Vereinsaktivitäten zu veröffentlichen. Die Resonanz auf die Zeitung, die seitdem jeweils am Monatsende mit einer Auflage von 7000 Exemplaren in den Gemeinden Drei Gleichen, Günthersleben-Wechmar, Nesse-Apfelstädt und Teilen von Amt Wachsenburg verteilt wird, schätzt Jörg Mansch als sehr gut ein und freut sich, dass das neue Produkt von den Vereinen und Gewerbetreibenden gut angenommen wird. Mit weiteren Ideen wie Vereins- oder Stadionheften will der Unternehmer diesen Bereich weiter entwickeln und stellt das Apfelblättchen vor, das für die Heimspiele des SV Eintracht Apfelstädt aufgelegt wird. Hier sieht Jörg Mansch in Zusammenarbeit mit den ortsansässigen Vereinen noch Entwicklungspotential für die junge Firma. Ich bin beeindruckt davon, was Jana und Jörg Mansch in einem knappen Jahr auf die Beine gestellt haben. Ich bin mir sicher, dass sie ihre Ideen und Vorstellungen in dem guten wirtschaftlichen Umfeld der Drei Gleichen umsetzen können. Mit dem Burgen-Blick und der Möglichkeit für Kultur- und Sportvereine, ihr ehrenamtliches Engagement hier regelmäßig interessierten Lesern zugänglich zu machen, sind die Unternehmer auf einem guten Weg, verlässliche Partnerschaften im heimatlichen Umfeld zu entwickeln. Ich wünsche ihnen dabei viel Erfolg, bilanziert Landrat Konrad Gießmann das ausführliche Gespräch. Landkreis aktuell Neues Feuerwehrfahrzeug in den Dienst gestellt Waltershausen. Eine vorfristige Bescherung hat die Stützpunktfeuerwehr Waltershausen am Montag ereilt. Landrat Konrad Gießmann übergab im Beisein von Bürgermeister Michael Brychcy das neue Hilfeleistungslöschfahrzeug 20 im Wert von knapp Euro. Der MAN-Lkw mit einem Aufbau der Firma Rosenbauer kann sowohl für Lösch- als auch für technische Hilfeleistungseinsätze genutzt werden. Er führt Liter Wasser mit sich und ist mit diversen Werkzeugen, etwa zwei Rettungsaggregaten zur Befreiung eingeklemmter Verkehrsunfallopfer, ausgestattet. Der Neuzugang löst in Waltershausen ein Löschfahrzeug 16/12 ab. Das HLF 20 für Waltershausen ist bereits das dritte in Folge, das der Landkreis Gotha in jüngerer Vergangenheit seinen Stützpunktwehren bereitstellt. Zuvor wurden 2014 die Kameraden aus Neudietendorf sowie im vergangenen Jahr die Ohrdrufer Brandschützer mit nahezu baugleichen Wagen ausgerüstet wird der Landkreis den Kauf einer modernen Drehleiter für die Berufsfeuerwehr Gotha mit insgesamt Euro bezuschussen.

22 Seite 22 Nichtamtlicher Teil vom 22. Dezember 2016 Geschichtspreis 2016 verliehen Landkreis aktuell Friedrichroda. Interessante Arbeiten durften sich die Stiftungsgremien der Regionalstiftung in diesem Jahr ansehen. Am 10. November wurde der Preis im Veranstaltungsraum der Sparkassen-Filiale in Friedrichroda übergeben. Am Ende entschieden sich die Stiftungsgremien, zwei Schülerarbeiten zu prämieren und einen Anerkennungspreis zu vergeben. So erhielt eine Schülergruppe der Klasse 9 der Staatlichen Regelschule Oststadt in Gotha für ihre Arbeit... und raus bist DU! Aktion Ungeziefer zur Zwangsaussiedlung im DDR-Grenzgebiet im Jahr 1952 ebenfalls den Geschichtspreis wie Anna Paula Spengel Portillo aus Wolfsburg. Diese hatte eine Transkription eines Reisetagebuches von August Röse von Tabarz nach Leipzig im Jahre 1835 vorgelegt. Beide Preisträger erhielten für ihre Arbeiten in der Kategorie Schüler/Studenten ein anteiliges Preisgeld in Höhe von jeweils 750 Euro. Weitere 250 Euro gab es für Ingo Schäfer aus Altersbach, der in der Kategorie Professionals einen Anerkennungspreis erhielt. Er bewarb sich im Wettbewerb mit seiner Arbeit Gotha beflügelt zum 190. Geburtstag von Carl Friedrich Wilhelm Bechstein. Übergeben wurden die Preise durch den Vorsitzenden des Stiftungsrates der Regionalstiftung der Kreissparkasse Gotha, Landrat Konrad Gießmann, sowie durch den Stiftungsvorstandsvorsitzenden Jörg Krieglstein. Die Oststadt-Schüler freuten sich über die Würdigung ihrer Arbeit mit dem Geschichtspreis. In einer kurzen Rede lobte Jörg Krieglstein den Enthusiasmus der ausgezeichneten Preisträger. Diese Begeisterung sei unabdingbar für eine erfolgreiche Teilnahme an der Ausschreibung des Geschichtspreises. Auch deshalb sind wir sehr stolz auf diesen Geschichtspreis und auf den Enthusiasmus derjenigen, die sich an ihm beteiligen. Denn bei unseren heutigen Preisträgern ist nichts zu spüren von Gleichgültigkeit gegenüber unserer Vergangenheit, betonte Krieglstein. Es war bereits die vierte Geschichtspreis- Verleihung, die unter der Ägide der Regionalstiftung der Kreissparkasse Gotha stattfand. Die Regionalstiftung der Kreissparkasse Gotha bittet darum, auch für den Geschichtspreis 2018 wieder Arbeiten einzusenden. Die Ausschreibung hierfür läuft bereits. Die Ausschreibungsunterlagen sind in allen Geschäftsstellen der Kreissparkasse Gotha sowie im Internet unter www. kreissparkasse-gotha.de/regionalstiftung erhältlich. Grundschule Ohrdruf: dauerhafte Lösung favorisiert Ohrdruf. Der Ohrdrufer Grundschule Carl Eduard Meinung steht ab nächstem Jahr ein größeres Bauvorhaben ins Haus: Das in die Jahre gekommene Gebäude eins besteht aus mobilen Raumsystemen und muss nun ersetzt werden. Dafür plant der Landkreis als Schulträger einen massiven Bau, der an der Grundstücksgrenze zur Südstraße hin seinen Platz finden soll. Nicht weniger als Euro stehen als erster Jahresbetrag für 2017 zur Verfügung. Insgesamt soll diese Vorzugsvariante rund 3,4 Mio. Euro kosten. Das ist, gemessen an der Nutzungsdauer und den geringeren Einschränkungen für den Schulbetrieb während der Bauzeit, die langfristig bessere Lösung, sagt Landrat Konrad Gießmann. In der Variantenabwägung war auch geprüft worden, das zu ersetzende Gebäude abermals durch mobile Raumsysteme zu gestalten. Das wäre zwar mit rund 3,0 Mio. Euro zunächst günstiger, aber in der Nutzungsdauer ebenfalls wieder auf rund 20 Jahre beschränkt gewesen. Hinzu kommt: Ein abermaliger Containerbau hätte nur auf der Grundfläche des jetzigen, rückwärtig gelegenen Gebäudes Platz gehabt. Das hätte vor Baubeginn weichen, damit für die Grundschüler eine Außenstelle gefunden werden müssen. Mit der Positionierung für den zwar teureren, aber dafür umso dau- erhafteren Massivbau, der obendrein an anderer Stelle auf dem Schulgelände entstehen soll, kann das bisherige Containergebäude zumindest so lange erhalten bleiben und als Unterrichtsort dienen, bis der Neubau fertig gestellt ist. Eine aufwendige Außenstellenlösung ist damit nicht notwendig. Zudem könnte die Grundfläche des abzulösenden Gebäudes perspektivisch als weitere Freifläche für die Pausen hergerichtet werden. Bislang sind im Gebäude eins sechs Unterrichtsräume, ein Werkraum und der Speiseraum untergebracht. In dem geplanten Massivbau sollen künftig auf zwei Etagen sieben Klassenräume, die teilweise auch für den Hort genutzt werden, ein Kunst- Werken-Kabinett, ein Computerraum sowie Lehrer- und Erzieherzimmer Platz finden. Ein Foyer mit Garderoben und Sanitärbereich schafft die Verbindung zur Mensa mit eigenem Küchentrakt. Der Ersatzbau soll zudem einen Aufzug erhalten, womit eine weitere Schule des Landkreises Gotha barrierefrei zugänglich wird. Die Chancen stehen nicht schlecht, dass der Neubau Ende 2018 genutzt werden kann. Aktuell gehen dort rund 160 Mädchen und Jungen, die überwiegend aus Ohrdruf und Gräfenhain stammen, zum Unterricht.

23 Nichtamtlicher Teil vom 22. Dezember 2016 Seite 23 Landratsamt Gotha, Abfallservice Abfuhrplan 2017 Wie finden Sie Ihre Abfuhrtermine? Suchen Sie unten im alphabetischen Verzeichnis Ihren Wohnort und gegebenenfalls die Straße. Dort finden Sie die jeweiligen Tournummern für Rest- und Biomüll, den Gelben Sack sowie die Papiertonne. Im Tourenverzeichnis finden Sie dann die Tournummern für die verschiedenen Abfallfraktionen und die dazugehörigen Abfuhrterminketten. Ort Straße Restmüll Biomüll Gelber Sack Papier Ballstädt Bienstädt Brüheim Bufleben OT Bufleben Bufleben OT Hausen Bufleben OT Pfullendorf Crawinkel Dachwig Döllstädt Drei Gleichen OT Cobstädt Drei Gleichen OT Grabsleben Drei Gleichen OT Großrettbach Drei Gleichen OT Mühlberg Drei Gleichen OT Seebergen Drei Gleichen OT Wandersleben Emleben Eschenbergen Friedrichroda OT Ernstroda Friedrichroda OT Ernstroda/Cumbach Friedrichroda OT Finsterbergen Friedrichroda ohne Ortsteile Alexandrinenstraße Friedrichroda ohne Ortsteile Am Alten Bahnhof Friedrichroda ohne Ortsteile Am Gottlob Friedrichroda ohne Ortsteile Am Klosterberg Friedrichroda ohne Ortsteile Am Mittelweg Friedrichroda ohne Ortsteile Am Reinhardsberg Friedrichroda ohne Ortsteile Am Schwarzbach Friedrichroda ohne Ortsteile Am Tennisplatz Friedrichroda ohne Ortsteile An der Gasanstalt Friedrichroda ohne Ortsteile An der Marienglashöhle Friedrichroda ohne Ortsteile August-Eckardt-Straße Friedrichroda ohne Ortsteile Bachstraße Friedrichroda ohne Ortsteile Bäckergasse Friedrichroda ohne Ortsteile Bahnhofstraße Friedrichroda ohne Ortsteile Bebraer Straße Friedrichroda ohne Ortsteile Blumenstraße Friedrichroda ohne Ortsteile Büchig Friedrichroda ohne Ortsteile Burchardtsweg Friedrichroda ohne Ortsteile Burgstraße Friedrichroda ohne Ortsteile Burgweg Friedrichroda ohne Ortsteile Buschmannstraße Friedrichroda ohne Ortsteile Dachsbergblick Friedrichroda ohne Ortsteile Engelsbacher Straße Friedrichroda ohne Ortsteile Engelsbacher Weg Friedrichroda ohne Ortsteile Ernst-Barlach-Straße Friedrichroda ohne Ortsteile Finsterberger Weg Friedrichroda ohne Ortsteile Friedrichsplatz Friedrichroda ohne Ortsteile Friedrichstraße Friedrichroda ohne Ortsteile Fritz-Wiegleb-Straße Friedrichroda ohne Ortsteile Gartenstraße Friedrichroda ohne Ortsteile Goethestraße Friedrichroda ohne Ortsteile Gottlobsweg Friedrichroda ohne Ortsteile Grüner Weg Friedrichroda ohne Ortsteile Harksweg Friedrichroda ohne Ortsteile Hauptstraße Friedrichroda ohne Ortsteile Herzogsweg Friedrichroda ohne Ortsteile Hornschuhgasse Friedrichroda ohne Ortsteile Im Grund Friedrichroda ohne Ortsteile Kalter Markt Friedrichroda ohne Ortsteile Karlstraße Friedrichroda ohne Ortsteile Kirchgasse Friedrichroda ohne Ortsteile Kleine Tabarzer Straße Friedrichroda ohne Ortsteile Köhlergasse Friedrichroda ohne Ortsteile Körnberghaus Friedrichroda ohne Ortsteile Lilienweg Friedrichroda ohne Ortsteile Lindenstraße Friedrichroda ohne Ortsteile Marienstraße Ort Straße Restmüll Biomüll Gelber Sack Papier Friedrichroda ohne Ortsteile Marktstraße Friedrichroda ohne Ortsteile Max-Küstner-Straße Friedrichroda ohne Ortsteile Nelkenweg Friedrichroda ohne Ortsteile Neue Straße Friedrichroda ohne Ortsteile Nouvioner Straße Friedrichroda ohne Ortsteile Oststraße Friedrichroda ohne Ortsteile Otto-Jäger-Straße Friedrichroda ohne Ortsteile Perthesweg Friedrichroda ohne Ortsteile Reinhardsbrunn Friedrichroda ohne Ortsteile Reinhardsbrunner Straße Friedrichroda ohne Ortsteile Ringstraße Friedrichroda ohne Ortsteile Rosenau Friedrichroda ohne Ortsteile Schillerstraße Friedrichroda ohne Ortsteile Schloßweg Friedrichroda ohne Ortsteile Schmalkalder Straße Friedrichroda ohne Ortsteile Schreibersweg Friedrichroda ohne Ortsteile Schweizer Straße Friedrichroda ohne Ortsteile Struthsgasse Friedrichroda ohne Ortsteile Tabarzer Straße Friedrichroda ohne Ortsteile Teichgasse Friedrichroda ohne Ortsteile Untere Bachstraße Friedrichroda ohne Ortsteile Unterer Schloßweg Friedrichroda ohne Ortsteile Wilhelmstraße Friedrichswerth Friemar Georgenthal außer Am Flößgraben, Am Vitzerod, Lohmühle und Hesserod Georgenthal nur Am Flößgraben Georgenthal nur Am Vitzerod, Lohmühle und Hesserod Georgenthal Nur Neues Haus Georgenthal OT Nauendorf Gierstädt OT Gierstädt Gierstädt OT Kleinfahner Goldbach Gotha 18.-März-Straße Gotha Adolf-Schmidt-Straße Gotha Ahornweg Gotha Alschleber Weg Gotha Alte Kirchstraße Gotha Am Aquarium Gotha Am Friedhof Gotha Am Gustav-Freytag-Park Gotha Am Kindleber Feld Gotha Am Königsbrunnen Gotha Am Lindenhügel Gotha Am Luftschiffhafen Gotha Am Mönchhof Gotha Am Peter Gotha Am Schafrasen Gotha Am Schmalen Rain Gotha Am Seeberg Gotha Am Sembach Gotha Am Stadtfeld Gotha Am Steinborn Gotha Am Steinkreuz Gotha Am Stockborn Gotha Am Teichdamm Gotha Am Tivoli Gotha Am Viadukt Gotha Am Volkspark Gotha Am Wiegwasser Gotha Amselweg Gotha An den Hundert Äckern Gotha An den sieben Teichen Gotha An der Goth Abfuhrtermine Servicetelefon: /31129 Servicefax: /31122 Internet: Mail: abfallservice@kreis-gth.de

24 Seite 24 Nichtamtlicher Teil vom 22. Dezember 2016 Landratsamt Gotha, Abfallservice Abfuhrplan 2017 Abfuhrtermine Ort Straße Restmüll Biomüll Gelber Sack Papier Gotha An der Kirschwiese Gotha An der Ostbahn Gotha An der Rot Gotha An der Wolfgangwiese Gotha An der Wolfsgrube Gotha Anger Gotha Annastraße Gotha Arndtstraße Gotha Arnoldiplatz Gotha August-Creutzburg-Straße Gotha Augustinerstraße Gotha Bachstraße Gotha Backhausgasse Gotha Backhausstieg Gotha Bahnhofstraße Gotha Bahnweg Gotha Baumschulenweg Gotha Bebelstraße Gotha Beethovenstraße Gotha Behringer Weg Gotha Bendastraße Gotha Berg Gotha Bergallee Gotha Berggartenweg Gotha Bergweg Gotha Bertha-Schneyer-Straße Gotha Bertha-von-Suttner-Straße Gotha Birkenweg Gotha Blumenbachstraße Gotha Böhnerstraße Gotha Bohnstedtstraße Gotha Boilstädter Platz Gotha Boilstädter Straße Gotha Boilstädter Weg Gotha Boxberg Gotha Boxbergstraße Gotha Brahmsweg Gotha Brauhausstraße Gotha Breite Gasse Gotha Breitenbachstraße Gotha Breiter Weg Gotha Breitscheidstraße Gotha Brieglebstraße Gotha Brückengasse Gotha Brückenstraße Gotha Brühl Gotha Brunnenstraße Gotha Buchwaldgasse Gotha Bufleber Straße Gotha Bürgeraue Gotha Burgfreiheit Gotha Buttermarkt Gotha Carl-Vogel-Weg Gotha Carl-von-Ossietzky-Straße Gotha Clara-Zetkin-Straße Gotha Cobstädter Weg Gotha Coburger Platz Gotha Cosmarstraße Gotha Cyrusstraße Gotha Damaschkestraße Gotha Dittesstraße Gotha Doebelstraße Gotha Dorfstraße Gotha Dorotheenstraße Gotha Dr.-Troch-Straße Gotha Dreikronengasse Gotha Dr.-Hans-Loch-Straße Gotha Dr.-Wilhelm-Külz-Straße Gotha Edelhofgasse Gotha Eisenacher Straße Gotha Ekhofplatz Gotha Emleber Weg Gotha Emminghausstraße Gotha Enckestraße Gotha Enggasse Gotha Erfurter Landstraße Ort Straße Restmüll Biomüll Gelber Sack Papier Gotha Erfurter Straße Gotha Ernststraße Gotha Ernst-Thälmann-Straße Gotha Eschenberger Weg Gotha Eschleber Straße Gotha Fabrikstraße Gotha Feldstraße Gotha Feuerbachstraße Gotha Fichtestraße Gotha Finkenweg Gotha Finsterberger Straße Gotha Fischgasse Gotha Fliegerstraße Gotha Florschützstraße Gotha Franckestraße Gotha Frankenbergstraße Gotha Freiligrathstraße Gotha Freundstraße Gotha Friedensplatz Gotha Friedensstraße Gotha Friedhofstraße Gotha Friedhofsweg Gotha Friedrich-Ebert-Straße Gotha Friedrich-Fröbel-Straße Gotha Friedrich-Jacobs-Straße Gotha Friedrich-List-Straße Gotha Friedrich-Perthes-Straße Gotha Friedrichrodaer Straße Gotha Friedrichstraße Gotha Friedrichswerther Weg Gotha Friemarer Straße Gotha Friesenstraße Gotha Fritz-Bothmann-Straße Gotha Fritzelsgasse Gotha Gabelsberger Straße Gotha Gadollastraße Gotha Galbergweg Gotha Gallettistraße Gotha Gamstädter Weg Gotha Gartenstraße Gotha Gastoniastraße Gotha Gayerstraße Gotha Gebrüder-Ruppel-Straße Gotha Georg-Bonsack-Straße Gotha Georgenthaler Straße Gotha Georg-Herwegh-Straße Gotha Gerbergasse Gotha Gerrit-Engelke-Straße Gotha Geschwister-Scholl-Platz Gotha Gleichenstraße Gotha Goetheplatz Gotha Goethestraße Gotha Goldbacher Straße Gotha Goldene Aue Gotha Gothaer Straße Gotha Gotthardstraße Gotha Grabsleber Weg Gotha Grenzweg Gotha Gretengasse Gotha Große Fahnenstraße Gotha Grüne Gasse Gotha Grüner Weg Gotha Gustav-Berlet-Straße Gotha Gustav-Freytag-Straße Gotha Gutenbergstraße Gotha Hannah-Höch-Weg Gotha Hans-C.-Wirz-Straße Gotha Hansenstraße Gotha Harjesstraße Gotha Hauptmarkt Gotha Hauptstraße Gotha Heinestraße Gotha Heinoldsgasse Gotha Helenenstraße Gotha Heliosstraße Gotha Herbsleber Straße Servicetelefon: /31129 Servicefax: /31122 Internet: Mail: abfallservice@kreis-gth.de

25 Nichtamtlicher Teil vom 22. Dezember 2016 Seite 25 Landratsamt Gotha, Abfallservice Abfuhrplan 2017 Ort Straße Restmüll Biomüll Gelber Sack Papier Gotha Hermann-Haack-Straße Gotha Herrenwiesenweg Gotha Hersdorfplatz Gotha Hersdorfstraße Gotha Heutalsweg Gotha Hinterstraße Gotha Hochheimer Weg Gotha Högernweg Gotha Hohe Straße Gotha Hoher Sand Gotha Hölderlinstraße Gotha Holzweg Gotha Hospitalgasse Gotha Humboldtstraße Gotha Hünersdorfstraße Gotha Huttenstraße Gotha Hützelsgasse Gotha Ida-Koch-Weg Gotha Ifflandstraße Gotha In der Güldenen Aue Gotha In der Klinge Gotha Inselsbergstraße Gotha Jägergasse Gotha Jägerstraße Gotha Jenzschstraße Gotha Johannesgasse Gotha Johannesstraße Gotha Joseph-Meyer-Straße Gotha Jüdenstraße Gotha Juri-Gagarin-Straße Gotha Justus-Perthes-Straße Gotha Kantstraße Gotha Karl-Liebknecht-Straße Gotha Karl-Schwarz-Straße Gotha Kastanienallee Gotha Katharinenstraße Gotha Kesselmühlenweg Gotha Kielcestraße Gotha Kindermannstraße Gotha Kindleben Gotha Kindleber Straße Gotha Kindleber Weg Gotha Kirchenrat-Müller-Weg Gotha Kirchgasse Gotha Kirchhög Gotha Kirchstraße Gotha Kirchweg Gotha Kleine Fahnenstraße Gotha Kleine Feldstraße Gotha Kleine Seebergstraße Gotha Kleingartenweg Gotha Klosterplatz Gotha Klosterstraße Gotha Kohlstockstraße Gotha Konstantin-Ziolkowski-Straße Gotha Körnerstraße Gotha Kreuzstraße Gotha Krusewitzstraße Gotha Kunstmühlenweg Gotha Kurt-Nagel-Straße Gotha Kurze Straße Gotha Kurzer Weg Gotha Landhaus Gotha Lange Gasse Gotha Langensalzaer Straße Gotha Langenscheidtstraße Gotha Lassallestraße Gotha Leesenstraße Gotha Leinastraße Gotha Leinefelder Straße Gotha Lenaustraße Gotha Lerchenweg Gotha Lessingstraße Gotha Liebetraustraße Gotha Lindemannstraße Gotha Lindenauallee Ort Straße Restmüll Biomüll Gelber Sack Papier Gotha Lindenweg Gotha Lothringer Straße Gotha Lucas-Cranach-Straße Gotha Ludwig-Jahn-Straße Gotha Ludwigstraße Gotha Lutherstraße Gotha Mairichstraße Gotha Margarethenstraße Gotha Marianne-Brandt-Straße Gotha Maria-Uhden-Weg Gotha Mariengasse Gotha Marktstraße Gotha Mauerstraße Gotha Maybachstraße Gotha Mendelssohnweg Gotha Mittelhäuser Weg Gotha Mittelstraße Gotha Mohrenberg Gotha Mohrenstraße Gotha Molschleber Straße Gotha Mönchallee Gotha Mönchelsstraße Gotha Mönchstraße Gotha Moßlerstraße Gotha Mozartstraße Gotha Mühlenstraße Gotha Mühlgrabenweg Gotha Mühlhäuser Straße Gotha Myconiusplatz Gotha Nelkenberg Gotha Neubauerstraße Gotha Neue Straße Gotha Neumarkt Gotha Nonnenberg Gotha Nordstraße Gotha Nützleber Weg Gotha Obere Marktstraße Gotha Oberhofer Straße Gotha Oberstraße Gotha Obertor Gotha Ohrdrufer Straße Gotha Ordonnanzgasse Gotha Oskar-Blödner-Straße Gotha Oskar-Gründler-Straße Gotha Ostheimer Weg Gotha Oststraße Gotha Otto-Geithner-Straße Gotha Paracelsusstraße Gotha Parkallee Gotha Parkstraße Gotha Passauer Straße Gotha Pestalozzistraße Gotha Pfarrgasse Gotha Pfarrstraße Gotha Pfortenstraße Gotha Pfortenwallgasse Gotha Pfullendorfer Straße Gotha Philosophenweg Gotha Prießnitzstraße Gotha Purgoldweg Gotha Puschkinallee Gotha Querstraße Gotha Reinhardsbrunner Straße Gotha Remstädter Straße Gotha Remstädter Weg Gotha Reuterstraße Gotha Reyherstraße Gotha Riedgasse Gotha Riedweg Gotha Robert-Blum-Straße Gotha Robert-Koch-Straße Gotha Rohrbachstraße Gotha Rombergstraße Gotha Romillystraße Gotha Rosa-Luxemburg-Straße Gotha Roseggerstraße Abfuhrtermine Servicetelefon: /31129 Servicefax: /31122 Internet: Mail: abfallservice@kreis-gth.de

26 Seite 26 Nichtamtlicher Teil vom 22. Dezember 2016 Landratsamt Gotha, Abfallservice Abfuhrplan 2017 Abfuhrtermine Ort Straße Restmüll Biomüll Gelber Sack Papier Gotha Rosengasse Gotha Rudloffstraße Gotha Salzengasse Gotha Salzgitterstraße Gotha Salzmannstraße Gotha Schäferstraße Gotha Schelihastraße Gotha Schenkstraße Gotha Schillerstraße Gotha Schlegelstraße Gotha Schlichtenstraße Gotha Schloss Friedenstein Gotha Schlossberg Gotha Schlossergasse Gotha Schlossgasse Gotha Schlossstraße Gotha Schlüterstraße Gotha Schöne Allee Gotha Schöne Aussicht Gotha Schubertstraße Gotha Schulstraße Gotha Schulweg Gotha Schumannstraße Gotha Schützenallee Gotha Schützenberg Gotha Schwabhäuser Straße Gotha Seebachstraße Gotha Seeberger Landstraße Gotha Seebergstraße Gotha Siebleber Straße Gotha Siebleber Wall Gotha Siebleber Weg Gotha Siedelhofstraße Gotha Sonneborner Straße Gotha Spohrstraße Gotha Steinmühlenallee Gotha Steinstraße Gotha Stielerstraße Gotha Stiftsgasse Gotha Stölzelstraße Gotha Straße der Einheit Gotha Straße zum Sportplatz Gotha Südstraße Gotha Sundhäuser Gasse Gotha Sundhäuser Straße Gotha Tabarzer Straße Gotha Tambacher Straße Gotha Tonnaer Straße Gotha Töpferweg Gotha Töpfleber Weg Gotha Trügleber Straße Gotha Tulpenweg Gotha Tüttleber Weg Gotha Uelleber Straße Gotha Uhlandstraße Gotha Ulmenweg Gotha Unterstraße Gotha Uthmannstraße Gotha VEG-Siedlung Gotha Vereinsstraße Gotha Vogesenstraße Gotha Von-Hoff-Straße Gotha Von-Zach-Straße Gotha Waltershäuser Straße Gotha Waltershäuser Weg Gotha Wandersleber Weg Gotha Wangenheimer Weg Gotha Warzaer Straße Gotha Waschgasse Gotha Weg am Berlach Gotha Weimarer Straße Gotha Weinbergweg Gotha Weißdornweg Gotha Werner-Sylten-Straße Gotha Westhäuser Straße Gotha Wiesengasse Ort Straße Restmüll Biomüll Gelber Sack Papier Gotha Wiesenweg Gotha Wilhelm-Bock-Straße Gotha Wilhelm-Umbreit-Straße Gotha Windebach Gotha Zacharias-Becker-Straße Gotha Zeisigweg Gotha Zeppelinstraße Gotha Ziegeleigasse Gotha Zum Boxberg Gräfenhain Großfahner Günthersleben-Wechmar OT Günthersleben Günthersleben-Wechmar OT Wechmar Haina Herrenhof Hochheim Hohenkirchen Hörsel OT Aspach Hörsel OT Ebenheim Hörsel OT Fröttstädt Hörsel OT Hörselgau Hörsel OT Laucha Hörsel OT Mechterstädt Hörsel OT Metebach Hörsel OT Neufrankenroda Hörsel OT Teutleben Hörsel OT Trügleben Hörsel OT Weingarten Leinatal OT Altenbergen Leinatal OT Catterfeld Leinatal OT Engelsbach Leinatal OT Gospiteroda nur Boxberg Leinatal OT Gospiteroda außer Boxberg Leinatal OT Leina nur Auf dem Boxberg Leinatal OT Leina außer Auf dem Boxberg Leinatal OT Schönau v.d. Walde Leinatal OT Wipperoda Luisenthal Molschleben Nesse-Apfelstädt OT Apfelstädt Nesse-Apfelstädt OT Gamstädt Nesse-Apfelstädt OT Ingersleben Nesse-Apfelstädt OT Kleinrettbach Nesse-Apfelstädt OT Kornhochheim Nesse-Apfelstädt OT Neudietendorf Nottleben Ohrdruf Adolf-Schauder-Straße Ohrdruf Am Bahnhof Ohrdruf Am Gehrengraben Ohrdruf Am Goldberg Ohrdruf Am Mageren Berg Ohrdruf Am Schinds Ohrdruf Am Steigerhaus Ohrdruf An den drei Teichen Ohrdruf An der Lämmerwiese Ohrdruf An der Ohra Ohrdruf Arnstädter Straße Ohrdruf August-Bebel-Straße Ohrdruf Bahnhofstraße Ohrdruf Benjaminsgrund Ohrdruf Bonifatiusplatz Ohrdruf Brückenstraße Ohrdruf Clara-Zetkin-Straße Ohrdruf Crawinkler Straße Ohrdruf Erlenweg Ohrdruf Ferdinand-Lassalle-Straße Ohrdruf Franz-Mehring-Straße Ohrdruf Friedrichstraße Ohrdruf Gartenstraße Ohrdruf Gleichenstraße Ohrdruf Goethestraße Ohrdruf Goldbergstraße Ohrdruf Gothaer Straße Ohrdruf Gräfenhainer Straße Ohrdruf Guts-Muths-Straße Servicetelefon: /31129 Servicefax: /31122 Internet: Mail: abfallservice@kreis-gth.de

27 Nichtamtlicher Teil vom 22. Dezember 2016 Seite 27 Landratsamt Gotha, Abfallservice Abfuhrplan 2017 Ort Straße Restmüll Biomüll Gelber Sack Papier Ohrdruf Haberlandstraße Ohrdruf Hamburger Straße Ohrdruf Herrenhöfer Landstraße Ohrdruf Herrenhöfer Weg Ohrdruf Hohenkirchener Straße Ohrdruf Hohenlohestraße Ohrdruf Im Leichfeld Ohrdruf Im Winkel Ohrdruf Johann-Sebastian-Bach-Straße Ohrdruf Julius-Böttcher-Straße Ohrdruf Kirchstraße Ohrdruf Kirschweg Ohrdruf Kollerstedter Grund Ohrdruf Körntalstraße Ohrdruf Krügelsteinstraße Ohrdruf Lindenaustraße Ohrdruf Löberstraße Ohrdruf Ludwig-Jahn-Straße Ohrdruf Marktplatz Ohrdruf Marktstraße Ohrdruf Michaelisplatz Ohrdruf Michaelisstraße Ohrdruf Philosophenweg Ohrdruf Puschkinstraße Ohrdruf Querstraße Ohrdruf Reinhardtstraße Ohrdruf Ringstraße Ohrdruf Röderweg Ohrdruf Rosa-Luxemburg-Straße Ohrdruf Rötterstraße Ohrdruf Scherershüttenstraße Ohrdruf Schiefersteinfeld Ohrdruf Schloßplatz Ohrdruf Schrammstraße Ohrdruf Steinstraße Ohrdruf Straße der Freundschaft Ohrdruf Strengestraße Ohrdruf Südstraße Ohrdruf Suhler Straße Ohrdruf Theodor-Neubauer-Straße Ohrdruf Thomas-Müntzer-Straße Ohrdruf Trinitatisstraße Ohrdruf Vollrathstraße Ohrdruf Waldstraße Ohrdruf Weidigstraße Ohrdruf Westfalenstraße Ohrdruf Weststraße Ohrdruf Wilhelm-Bock-Straße Ohrdruf Winzerstraße Ohrdruf Wölfiser Straße Ohrdruf Zimmerstraße Ohrdruf Zur Harth Petriroda Pferdingsleben Remstädt Schwabhausen Sonneborn Sonneborn OT Eberstädt Tabarz/Thür. Wald Ackergasse Tabarz/Thür. Wald Alexandrinenweg Tabarz/Thür. Wald Am Burgholz Tabarz/Thür. Wald Am Hügel Tabarz/Thür. Wald Am Jagdhaus Tabarz/Thür. Wald Am Klauenberg Tabarz/Thür. Wald Am Mönchhof Tabarz/Thür. Wald Am Tabarzer Berg Tabarz/Thür. Wald Amselweg Tabarz/Thür. Wald An der Schaltstation Tabarz/Thür. Wald Ardennenstraße Tabarz/Thür. Wald Auestraße Tabarz/Thür. Wald Böttchergasse Tabarz/Thür. Wald Brühl Tabarz/Thür. Wald Datenbergstraße Tabarz/Thür. Wald Deysingslust Tabarz/Thür. Wald Ecke Ort Straße Restmüll Biomüll Gelber Sack Papier Tabarz/Thür. Wald Falkenweg Tabarz/Thür. Wald Finkenweg Tabarz/Thür. Wald Fischbacher Straße Tabarz/Thür. Wald Friedensweg Tabarz/Thür. Wald Friedhofstraße Tabarz/Thür. Wald Friedrichrodaer Straße Tabarz/Thür. Wald Gartenstraße Tabarz/Thür. Wald Gladenbacher Straße Tabarz/Thür. Wald H.-Hoffmann-Straße Tabarz/Thür. Wald Hainstraße Tabarz/Thür. Wald Inselsbergstraße Tabarz/Thür. Wald Karl-Kornhaß-Straße Tabarz/Thür. Wald Karl-Marx-Straße Tabarz/Thür. Wald Kurhausweg Tabarz/Thür. Wald Langenhainer Straße Tabarz/Thür. Wald Lauchagrundstraße Tabarz/Thür. Wald Lindenstraße Tabarz/Thür. Wald Max-Alvary-Straße Tabarz/Thür. Wald Meisenweg Tabarz/Thür. Wald Mittelweg Tabarz/Thür. Wald Mühlbachstraße Tabarz/Thür. Wald Nonnenberg Tabarz/Thür. Wald Reinhardsbrunner Straße Tabarz/Thür. Wald Schulplatz Tabarz/Thür. Wald Schulstraße Tabarz/Thür. Wald Schwarzhäuser Straße Tabarz/Thür. Wald Schwimmbadweg Tabarz/Thür. Wald Theo-Neubauer-Park Tabarz/Thür. Wald Töpfersberg Tabarz/Thür. Wald Übelbergweg Tabarz/Thür. Wald Über dem Kirchweg Tabarz/Thür. Wald Untergasse Tabarz/Thür. Wald Waldstraße Tabarz/Thür. Wald Waltershäuser Straße Tabarz/Thür. Wald Walther-Rathenau-Straße Tabarz/Thür. Wald Zimmerbergstraße Tabarz/Thür. Wald Zum Wachkopf Tambach-Dietharz Am Kirchberg Tambach-Dietharz Am Schmalkalder Stieg Tambach-Dietharz Am Schnepfenstein Tambach-Dietharz An den Salztrögen Tambach-Dietharz An der Burg Tambach-Dietharz Apfelstädter Straße Tambach-Dietharz August-Bebel-Straße Tambach-Dietharz Bahnhofstraße Tambach-Dietharz Bechergasse Tambach-Dietharz Bergstraße Tambach-Dietharz Brauhausstraße Tambach-Dietharz Breitemarkstein Tambach-Dietharz Burgstallstraße Tambach-Dietharz Das Hammerholz Tambach-Dietharz Finsterberger Straße Tambach-Dietharz Friedrich-Hörchner-Straße Tambach-Dietharz Friedrichrodaer Straße Tambach-Dietharz Fuchsbergstraße Tambach-Dietharz Gallbergstraße Tambach-Dietharz Gartenstraße Tambach-Dietharz Grenzstraße Tambach-Dietharz Hauptstraße Tambach-Dietharz Heinrich-Heine-Straße Tambach-Dietharz Hesserod Tambach-Dietharz Högstraße Tambach-Dietharz Hohe Warte Tambach-Dietharz Hopfenberg Tambach-Dietharz Im Grund Tambach-Dietharz Kirchstraße Tambach-Dietharz Kleine Verbindungsstraße Tambach-Dietharz Lutherstraße Tambach-Dietharz Mösweg Tambach-Dietharz Mühlenstraße Tambach-Dietharz Nesselberg Tambach-Dietharz Neue Straße Tambach-Dietharz Nordstraße Tambach-Dietharz Oberhofer Straße Tambach-Dietharz Oststraße Abfuhrtermine Servicetelefon: /31129 Servicefax: /31122 Internet: Mail: abfallservice@kreis-gth.de

28 Seite 28 Nichtamtlicher Teil vom 22. Dezember 2016 Landratsamt Gotha, Abfallservice Abfuhrplan 2017 Abfuhrtermine Ort Straße Restmüll Biomüll Gelber Sack Papier Tambach-Dietharz Oswaldstraße Tambach-Dietharz Pfarrstraße Tambach-Dietharz Poststraße Tambach-Dietharz Querstraße Tambach-Dietharz Robert-Koch-Straße Tambach-Dietharz Rödichenstraße Tambach-Dietharz Schmalkalder Straße Tambach-Dietharz Schützenstraße Tambach-Dietharz Sebastiansweg Tambach-Dietharz Seeberger Fahrt Tambach-Dietharz Sontraer Straße Tambach-Dietharz Spitterlaite Tambach-Dietharz Spitterstraße Tambach-Dietharz Steigerstraße Tambach-Dietharz Steinbacher Straße Tambach-Dietharz Straße der Einheit Tambach-Dietharz Straße des Friedens Tambach-Dietharz Talsperrstraße Tambach-Dietharz Tammichstraße Tambach-Dietharz Triftstraße Tambach-Dietharz Waldstraße Tambach-Dietharz Weststraße Tambach-Dietharz Wiesenweg Tambach-Dietharz Zipfel Tonna OT Burgtonna Tonna OT Gräfentonna Tröchtelborn Tüttleben Waltershausen OT Fischbach Waltershausen OT Langenhain Waltershausen OT Schmerbach Waltershausen OT Schnepfenthal Waltershausen OT Schwarzhausen Waltershausen OT Wahlwinkel Waltershausen OT Winterstein Waltershausen ohne Ortsteile Albrechtstraße Waltershausen ohne Ortsteile Alter Gothaer Weg Waltershausen ohne Ortsteile Am Alten Gothaer Weg Waltershausen ohne Ortsteile Am Erdfall Waltershausen ohne Ortsteile Am Stadtberg Waltershausen ohne Ortsteile An den Brühlwiesen Waltershausen ohne Ortsteile Arndtstraße Waltershausen ohne Ortsteile August-Bebel-Straße Waltershausen ohne Ortsteile August-Trinius-Straße Waltershausen ohne Ortsteile Ausfeldstraße Waltershausen ohne Ortsteile Badegasse Waltershausen ohne Ortsteile Bahnhofstraße Waltershausen ohne Ortsteile Beckengasse Waltershausen ohne Ortsteile Bergmühlengasse Waltershausen ohne Ortsteile Bergstraße Waltershausen ohne Ortsteile Birkenstraße Waltershausen ohne Ortsteile Borngasse Waltershausen ohne Ortsteile Bornpforte Waltershausen ohne Ortsteile Brauhausgasse Waltershausen ohne Ortsteile Bremerstraße Waltershausen ohne Ortsteile Brühl Waltershausen ohne Ortsteile Brühlgasse Waltershausen ohne Ortsteile Burgbergstraße Waltershausen ohne Ortsteile Burgbergweg Waltershausen ohne Ortsteile Burggasse Waltershausen ohne Ortsteile Clara-Zetkin-Straße Waltershausen ohne Ortsteile Daniel-Kestner-Straße Waltershausen ohne Ortsteile Denkmalplatz Waltershausen ohne Ortsteile Dr.-Salvador-Allende-Straße Waltershausen ohne Ortsteile Eisenacher Landstraße Waltershausen ohne Ortsteile Ernst-Thälmann-Straße Waltershausen ohne Ortsteile Fabrikstraße Waltershausen ohne Ortsteile Felsenkellergasse Waltershausen ohne Ortsteile Fichtestraße Waltershausen ohne Ortsteile Finkenstraße Waltershausen ohne Ortsteile Franz-Mehring-Straße Waltershausen ohne Ortsteile Fröttstädter Weg Waltershausen ohne Ortsteile Gänseweg Waltershausen ohne Ortsteile Gartenstraße Waltershausen ohne Ortsteile Geizenberg Waltershausen ohne Ortsteile Gerberstraße Ort Straße Restmüll Biomüll Gelber Sack Papier Waltershausen ohne Ortsteile Goethestraße Waltershausen ohne Ortsteile Gothaer Straße Waltershausen ohne Ortsteile GutsMuthsstraße Waltershausen ohne Ortsteile Gutzkowstraße Waltershausen ohne Ortsteile Hanauer Straße Waltershausen ohne Ortsteile Hauptstraße Waltershausen ohne Ortsteile Heiliges Kreuz Waltershausen ohne Ortsteile Heinrich-Heine-Straße Waltershausen ohne Ortsteile Heinrich-Schwerdt-Straße Waltershausen ohne Ortsteile Hinter der Mauer Waltershausen ohne Ortsteile Hörselgauer Straße Waltershausen ohne Ortsteile Ibenhainer Straße Waltershausen ohne Ortsteile Industriestraße Waltershausen ohne Ortsteile J.-M.-Bechstein-Straße Waltershausen ohne Ortsteile Jahnstraße Waltershausen ohne Ortsteile Kirchgasse Waltershausen ohne Ortsteile Korbacher Straße Waltershausen ohne Ortsteile Krumme Gasse Waltershausen ohne Ortsteile Kuckucksgasse Waltershausen ohne Ortsteile Lauchaer Höhe Waltershausen ohne Ortsteile Lessingstraße Waltershausen ohne Ortsteile Löbergutstraße Waltershausen ohne Ortsteile Louis-Bardorf-Straße Waltershausen ohne Ortsteile Louisenstraße Waltershausen ohne Ortsteile Lutherstraße Waltershausen ohne Ortsteile Markt Waltershausen ohne Ortsteile Mittelweg Waltershausen ohne Ortsteile Mühlgraben Waltershausen ohne Ortsteile Neue Gasse Waltershausen ohne Ortsteile Oberes Waldtor Waltershausen ohne Ortsteile Ohrdrufer Straße Waltershausen ohne Ortsteile Ortsstraße Waltershausen ohne Ortsteile Oststraße Waltershausen ohne Ortsteile Otterbachstraße Waltershausen ohne Ortsteile Papiermühlenstraße Waltershausen ohne Ortsteile Plan Waltershausen ohne Ortsteile Polackstraße Waltershausen ohne Ortsteile Projektierte Straße Waltershausen ohne Ortsteile Puschkinstraße Waltershausen ohne Ortsteile Quergasse Waltershausen ohne Ortsteile Robert-Koch-Straße Waltershausen ohne Ortsteile Ruhlaer Straße Waltershausen ohne Ortsteile Schillerstraße Waltershausen ohne Ortsteile Schloß Tenneberg Waltershausen ohne Ortsteile Schnepfenthaler Straße Waltershausen ohne Ortsteile Schönrasen Waltershausen ohne Ortsteile Schulgasse Waltershausen ohne Ortsteile Schulplatz Waltershausen ohne Ortsteile Schwarzhäuser Weg Waltershausen ohne Ortsteile Stadtgraben Waltershausen ohne Ortsteile Steinbachstraße Waltershausen ohne Ortsteile Steingasse Waltershausen ohne Ortsteile Striemelsbergstraße Waltershausen ohne Ortsteile Tabarzer Straße Waltershausen ohne Ortsteile Tannenstraße Waltershausen ohne Ortsteile Teichgasse Waltershausen ohne Ortsteile Tenneberg Waltershausen ohne Ortsteile Tennebergstraße Waltershausen ohne Ortsteile Tiergartenstraße Waltershausen ohne Ortsteile Töpfersberg Waltershausen ohne Ortsteile Unteres Waldtor Waltershausen ohne Ortsteile Verlängerte Goethestraße Waltershausen ohne Ortsteile Viktor-von-Scheffel-Straße Waltershausen ohne Ortsteile Waldplatz Waltershausen ohne Ortsteile Waldstraße Waltershausen ohne Ortsteile Wassergasse Waltershausen ohne Ortsteile Zeughausgasse Waltershausen ohne Ortsteile Ziegeleistraße Waltershausen ohne Ortsteile Ziegenbergstraße Waltershausen ohne Ortsteile Zimmerstraße Wangenheim Warza Westhausen Wölfis Zimmernsupra Servicetelefon: /31129 Servicefax: /31122 Internet: Mail: abfallservice@kreis-gth.de

29 Nichtamtlicher Teil vom 22. Dezember 2016 Seite 29 Landratsamt Gotha, Abfallservice Abfuhrplan 2017 Tourenverzeichnis Restmüll Bitte beachten Sie: Grau hinterlegte Termine sind Verlegetermine auf Grund von Feiertagen. Die Tournummern können sich jedes Jahr ändern Abfuhrtermine Biomüll Servicetelefon: /31129 Servicefax: /31122 Internet: Mail: abfallservice@kreis-gth.de

30 Seite 30 Nichtamtlicher Teil vom 22. Dezember 2016 Landratsamt Gotha, Abfallservice Abfuhrplan 2017 Abfuhrtermine Tourenverzeichnis Gelber Sack Bitte beachten Sie: Grau hinterlegte Termine sind Verlegetermine auf Grund von Feiertagen. Die Tournummern können sich jedes Jahr ändern Papier Servicetelefon: /31129 Servicefax: /31122 Internet: Mail:

31 Nichtamtlicher Teil vom 22. Dezember 2016 Seite 31 Landratsamt Gotha, Abfallservice Abfuhrplan 2017 Öffnungszeiten im Abfallservice zum Jahreswechsel Verwaltungsgebäude in Wipperoda Deponie und Wertstoffhof in Wipperoda Wertstoffhöfe Gotha, Ohrdruf, Waltershausen Wertstoffhöfe Kornhochheim, Gräfentonna Datum Wochentag Feiertag Montag 09:00-16:00 08:00-16:00 geschlossen geschlossen Dienstag 09:00-17:00 08:00-16:00 10:00-18:00 geschlossen Mittwoch 09:00-16:00 08:00-16:00 10:00-18:00 geschlossen Donnerstag 09:00-17:00 08:00-16:00 10:00-18:00 15:00-18: Freitag 09:00-13:00 08:00-16:00 10:00-18:00 10:00-18: Samstag Heiligabend geschlossen geschlossen geschlossen geschlossen Sonntag 1. Feiertag geschlossen geschlossen geschlossen geschlossen Montag 2. Feiertag geschlossen geschlossen geschlossen geschlossen Dienstag 09:00-17:00 08:00-16:00 10:00-18:00 geschlossen Mittwoch 09:00-16:00 08:00-16:00 10:00-18:00 geschlossen Donnerstag 09:00-17:00 08:00-16:00 10:00-18:00 15:00-18: Freitag 09:00-13:00 08:00-16:00 10:00-18:00 10:00-18: Samstag Silvester geschlossen geschlossen geschlossen geschlossen Sonntag Neujahr geschlossen geschlossen geschlossen geschlossen Montag 09:00-16:00 08:00-16:00 geschlossen geschlossen Abfuhrtermine Schadstoffentsorgungszeiten auf den Wertstoffhöfen 1. Wertstoffhof Gotha-Ost: immer am Donnerstag von 10:00-14:00 Uhr 2. Wertstoffhof Wipperoda: immer am Dienstag von 11:30-14:30 Uhr 3. Wertstoffhof Ohrdruf: immer am Dienstag von 15:00-18:00 Uhr 4. Wertstoffhof Waltershausen: immer am Mittwoch von 13:00-18:00 Uhr 5. Wertstoffhof Gräfentonna: immer am Freitag von 13:00-15:00 Uhr 6. Wertstoffhof Kornhochheim: immer am Freitag von 16:00-18:00 Uhr Änderungen in Ihrem Haushalt? Sollte es seit dem letzten Gebührenbescheid Änderungen in Ihrem Haushalt gegeben haben, z. B. durch Umzug, Wegzug oder Zuzug von Personen, so bitten wir Sie, sich spätestens bis zum schriftlich beim Landratsamt Gotha, Abfallservice, Postfach , Gotha oder - persönlich unter der Besucheranschrift An der Hardt 1, Leinatal OT Wipperoda zu melden. Die Änderungen können dann schon im Abrechnungsbescheid 2016 und dem Jahresbescheid 2017, welche wie gewohnt im Februar 2017 zugestellt werden sollen, Berücksichtigung finden. Wir bitten Sie, den Anträgen entsprechende Unterlagen beizufügen z. B. Ab- oder Anmeldebescheinigung der Einwohnermeldebehörde, aus der die Aufgabe sowohl des Haupt- als auch des Nebenwohnsitzes hervorgeht. Weihnachtsbaumentsorgung Die kostenfreie Weihnachtsbaumentsorgung erfolgt in der Zeit vom bis ausschließlich an den Tagen des jeweiligen regulären Bioabfuhrtermins an Ihrem Wohnort. Die Sammlung erfolgt durch ein separat und unabhängig von der Entleerung der Biotonnen eingesetztes Fahrzeug. Desweiteren können die Weihnachtsbäume auch kostenfrei an den Wertstoffhöfen im Landkreis abgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass die Weihnachtsbäume bei der Bereitstellung bzw. Abgabe frei von Baumschmuck (z.b. Lametta) und Pflanzbehältern sind. Servicetelefon: /31129 Servicefax: /31122 Internet: Mail: abfallservice@kreis-gth.de

32 Seite 32 Amtlicher Teil vom 22. Dezember 2016 Landkreis aktuell Gebietsreform: Gefragte Gemeinden wollen zusammenbleiben Finaler Arbeitsbesuch 2016 führte Kreisspitze in die Fahner Höhe Fahner Höhe. Die Gemeinden der nördlichsten Verwaltungsgemeinschaft (VG) im Landkreis sehen sich gut aufgestellt und blicken dank ausreichender künftiger Einwohnerzahl und weitgehender Schuldenfreiheit von einer guten Ausgangsposition in Richtung der heraufziehenden Gebietsreform. Das wurde deutlich während des finalen Arbeitsbesuches 2016, der Landrat Konrad Gießmann und dessen Beigeordnete Helmut Marx und Thomas Fröhlich Ende November in die Fahner Höhe führte. Die Ditmar Mucks. Räte der Fahner schen Gemeinden hätten sich allesamt für das Volksbegehren gegen einen verordneten Neuzuschnitt ausgesprochen, erklärten die anwesenden Bürgermeister Volker Aschenbach (Dachwig), Christina Kempf (Döllstädt), Ulf Henniger (Gierstädt), Hans Kirchner (Großfahner) und Heiko Krtschil (Tonna) unisono. Den von der Landesregierung postulierten Veränderungsbedarf teilen sie nicht. Und wenn es nicht vermeiden lässt, steht für die Gemeinden der VG fest: Wir wollen zusammen bleiben! Für Neuzugänge sei man offen, betonten die Bürgermeister, allerdings unter der Bedingung eines fairen Miteinanders. Die solide Ausgangsbasis lassen die Ortsvorsteher der VG Fahner Höhe derzeit eher in der bestehenden Gebietskulisse in Richtung Landgemeinde denken. Auf ein bewährtes Miteinander in Veränderungsprozessen setzen auch die heimischen mittelständischen Unternehmen, denen die Kreisspitze zuvor einen kurzen Besuch abstattete. Bei der Lackiererei Mucks in Dachwig etwa steht die Staffelübergabe des Gründers Ditmar Mucks an dessen Töchter Annett Seeland und Christiane Mucks kurz bevor. Das Unternehmen, nach der Wende im neuen Gewerbegebiet angesiedelt und seither Stück um Stück erweitert, beschäftigt aktuell 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Neben der klassischen Unfallinstandsetzung von Autos, die nicht allein die Farbretusche, sondern auch den Karosseriebau betrifft, setzt die Annett Seemann (l.) und Christiane Mucks übernehmen das Unternehmen von Vater Hub- und Spezialfahrzeuge sind seine Welt: Jürgen Ludloff, Geschäftsführender Gesellschafter der Döllstädter Gabelstapler Service GmbH. Familie auf Industrielackierung. Bauteile für Maschinen erhalten in Dachwig Oberflächen nach Kundenwunsch und werden hernach bis nach Asien versandt. Im Kfz- Geschäft arbeitet das Unternehmen eng mit Versicherern zusammen und bietet die komplette Abwicklung und Behebung von Schadensfällen an. Für die Zukunft hat Ditmar Mucks seinen Betrieb weitblickend aufgestellt und in ein Blockheizkraftwerk investiert, das die Firmenräume und Werkstätten kostengünstig mit Wärme und Strom versorgt. Auf den Erfahrungsschatz des Gründers, den man auch im Dachwiger Gemeinderat seit 1990 schätzt, müssen die bereits seit langem im Unternehmen mitarbeitenden Töchter selbst nach der Übergabe im kommenden Jahr nicht verzichten. Für die Nachfolge hat ebenfalls Jürgen Ludloff, Geschäftsführer der Döllstädter Gabelstapler Service GmbH, eine gute Lösung gefunden. Er gewann mit Meister Volker Scharfenberg einen Geschäftsführer aus dem Unternehmen für die Aufgabe. Ludloff sieht sich oft an die eigene Geschichte erinnert: Auch er wurde schrittweise an die Unternehmensleitung herangeführt. In den Vorgängern des Betriebes, dem er heute vorsteht, hat er Ende der 1960-er Jahre als Lehrling begonnen. Damals lernte er unter dem später enteigneten Alois Reuter, der als Koryphäe der Gabelstaplerwartung und -instandsetzung in der DDR galt. Nach 1990 fiel das Unternehmen an den Sohn des einstigen Gründers zurück, Ludloff engagierte sich im Verkauf. Die dem plötzlichen Tod des Eigentümers geschuldete Insolvenz im Jahr 1997 nutzte er, um die Stapler-Tradition in Döllstädt mit zunächst fünf Mitarbeitern in eigener Verantwortung fortzusetzen. Das Kalkül ging auf: Bestehende Kundenkontakte und ein traditionell guter Leumund halfen, auch die Landwirtschaft als Absatzmarkt für Spezialmaschinen zu gewinnen. Überdies hielten Hebestapler Einzug ins Produktportfolio, für das Ludloff international agierende Hersteller wie Hyster oder JCB gewinnen konnte. Inzwischen setzt das 18 Angestellte zählende Unternehmen etwa 80 bis 100 Fahrzeuge im Jahr ab, darunter auch gebrauchte Rückläufer, die in den Döllstädter Hallen überholt werden. Sorgen bereitet derzeit der Nachfrageeinbruch bei der Landwirtschaft, die ihrerseits unter dem Druck politisch motivierter Handelssanktionen und der Marktmacht von Handelsketten herbe Einbußen hinnehmen muss. Angesichts der Turbulenzen, denen die Döllstädter Gabelstaplertradition ausgesetzt war, gibt sich Ludloff aber seinem Naturell entsprechend optimistisch: Das schaffen wir schon, sagt der passionierte Hobbymusiker und Waidmann verschmitzt. Schließlich haben ihm Trompetenspiel und Ansitzjagd schon in der Vergangenheit den Weg zu ergiebigen Geschäftsabschlüssen geebnet.

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