Vergaberecht und Sozialrecht. Werner Hesse Berlin, 17. Okt. 2017

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1 Vergaberecht und Sozialrecht Werner Hesse Berlin, 17. Okt DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND GESAMTVEBAND GESAMTVERBAND e. e. V., V., Oranienburger Straße , 14, Berlin 1

2 Themenvorschau Zusammentreffen von Sozialrecht und Vergaberecht Das Zuwendungsrecht nicht vergessen EU-rechtlicher Rahmen Das Zusammenwirken von Sozialrecht und Vergaberecht Das sozialrechtliche Dreiecksverhältnis Kein sozialrechtliches Dreiecksverhältnis Ausübung des Ermessens DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND GESAMTVEBAND GESAMTVERBAND e. e. V., V., Oranienburger Straße , 14, Berlin 2

3 Zusammentreffen von Sozialrecht und Vergaberecht DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND GESAMTVEBAND GESAMTVERBAND e. e. V., V., Oranienburger Straße , 14, Berlin 3

4 Zusammentreffen von Sozialrecht und Vergaberecht, ein intensiv diskutiertes Spannungsverhältnis DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND GESAMTVEBAND GESAMTVERBAND e. e. V., V., Oranienburger Straße , 14, Berlin 4

5 Zusammentreffen von Sozialrecht und Vergaberecht, ein lange diskutiertes Spannungsverhältnis, das gar nicht besteht. DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND GESAMTVEBAND GESAMTVERBAND e. e. V., V., Oranienburger Straße , 14, Berlin 5

6 Das Zuwendungsrecht nicht vergessen DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND GESAMTVEBAND GESAMTVERBAND e. e. V., V., Oranienburger Straße , 14, Berlin 6

7 EU-rechtlicher Rahmen Artikel 1 Absatz 5 Dienstleistungs-Richtlinie Diese Richtlinie berührt nicht die Art und Weise, in der die Mitgliedstaaten ihre Systeme der sozialen Sicherheit gestalten. DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND GESAMTVEBAND GESAMTVERBAND e. e. V., V., Oranienburger Straße , 14, Berlin 7

8 EU-rechtlicher Rahmen Erwägungsgrund 6 zur Dienstleistungs-Richtlinie Ferner sei darauf hingewiesen, dass diese Richtlinie nicht die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die soziale Sicherheit berühren sollte. Ebensowenig sollte sie die Liberalisierung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse, die öffentlichen oder privaten Einrichtungen vorbehalten sind, oder die Privatisierung öffentlicher Einrichtungen, die Dienstleistungen erbringen, betreffen. DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND GESAMTVEBAND GESAMTVERBAND e. e. V., V., Oranienburger Straße , 14, Berlin 8

9 EU-rechtlicher Rahmen Folgerung Mitgliedstaaten können die Finanzierung sozialer Dienstleistungen frei gestalten. Sie müssen sie nicht dem Vergaberecht unterwerfen. DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND GESAMTVEBAND GESAMTVERBAND e. e. V., V., Oranienburger Straße , 14, Berlin 9

10 Das Zusammenwirken von Sozialrecht und Vergaberecht Sozialrecht und Daseinsvorsorge bestimmen über das Ob von Leistungen. Sozialrecht, Vergaberecht und Zuwendungsrecht regeln die Bereitstellung von Leistungen. DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND GESAMTVEBAND GESAMTVERBAND e. e. V., V., Oranienburger Straße , 14, Berlin 10

11 Das sozialrechtliche Dreiecksverhältnis Soweit das Sozialrecht offene Zulassungssysteme vorsieht, liegt mangels Auswahlentscheidung der öffentlichen Hand kein öffentlicher Auftrag vor. Vergaberecht muss nicht angewendet werden. Vergaberecht darf aber auch nicht angewendet werden, weil ausgeschlossene Anbieter in ihren Rechten verletzt würden und auch das Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten unterminiert würde. DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND GESAMTVEBAND GESAMTVERBAND e. e. V., V., Oranienburger Straße , 14, Berlin 11

12 Kein sozialrechtliches Dreiecksverhältnis Der öffentliche Träger kann ein Dreiecksverhältnis einrichten (zb Gutscheinvergabe für Schuldnerberatung). Der öffentliche Träger kann Vergaberecht anwenden (Im SGB III allerdings weitestgehend obligatorisch). Der öffentliche Träger kann Zuwendungsrecht anwenden. DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND GESAMTVEBAND GESAMTVERBAND e. e. V., V., Oranienburger Straße , 14, Berlin 12

13 Ausübung des Ermessens hinsichtlich der Bereitstellung Zielerreichung Qualität Wirtschaftlichkeit Wunsch- und Wahlrecht Trägerpluralität ( 3 SGB VIII, 5 SGB XII) Förderung freier Träger ( 4 SGB VIII, 5 SGB XII) DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND GESAMTVEBAND GESAMTVERBAND e. e. V., V., Oranienburger Straße , 14, Berlin 13

14 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND GESAMTVEBAND GESAMTVERBAND e. e. V., V., Oranienburger Straße , 14, Berlin 14

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