Gleitende Arbeitszeit Leitfaden Stand: Juni Leitfaden zur. gleitenden Arbeitszeit an der Fachhochschule Münster. Seite 1

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Gleitende Arbeitszeit Leitfaden Stand: Juni 2008. Leitfaden zur. gleitenden Arbeitszeit an der Fachhochschule Münster. Seite 1"

Transkript

1 Leitfaden zur gleitenden Arbeitszeit an der Fachhochschule Münster Seite 1

2 Gleitende Arbeitszeit Durch die gleitende Arbeitszeit wird Ihnen die Möglichkeit eingeräumt, im Rahmen der gesetzlichen bzw. tariflichen Arbeitszeit den Dienstbeginn und das Dienstende innerhalb bestimmter Zeitspannen selbst zu bestimmen. Die hierdurch eingeräumte Freizügigkeit in der Wahl der Arbeitszeit setzt sicherlich bei allen Beteiligten ein besonderes Maß an Verantwortung voraus und darf keinesfalls zu einer Beeinträchtigung des Dienstbetriebes führen. Geltungsbereich Die gleitende Arbeitszeit gilt grundsätzlich für alle weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter -ausgenommen die Mitarbeiter des Hausmeister- und Kraftfahrdienstes-, sowie für Auszubildende. Für minderjährige Auszubildende gelten die gesetzlichen Regelungen. Regelarbeitszeit Regelarbeitszeit ist die vorgegebene Sollarbeitszeit. Sie beträgt für Vollzeitbeamte wöchentlich im Durchschnitt - mit Vollendung des 60. Lebensjahres oder bei einem Grad der Schwerbehinderung von mindestens 80 %: 39 Stunden, - mit Vollendung des 55. Lebensjahres: 40 Stunden sowie - im Übrigen: 41 Stunden für Vollzeitbeschäftigte wöchentlich im Durchschnitt - mit Vollendung des 60. Lebensjahres oder bei einem Grad der Schwerbehinderung von mindestens 80 %: 39 Stunden, - im Übrigen: 39 Stunden 50 Minuten, Sie wird grundsätzlich gleichbleibend von Montag bis Freitag, jeweils beginnend um 7.30 Uhr, verteilt (z.b. bei einer 41-Stunden Woche: Montag bis Freitag 7.30 Uhr bis Uhr). Für Teilzeitbeschäftigte wird die Regelarbeitszeit in Abstimmung mit der/dem Vorgesetzten individuell festgelegt. Seite 2

3 Gleitzeitrahmen Das ist die Zeit, in der Sie den Arbeitsbeginn und das Arbeitsende unter Beachtung dienstlicher Notwendigkeiten selbst bestimmen können; sie ist von Montag bis Freitag auf Uhr bis Uhr festgelegt. Sollte Samstagsarbeit notwendig sein, ist diese vorher vom Kanzler zu genehmigen. Funktionszeit Das ist die Zeit, in der in jeder Organisationseinheit eine personelle Besetzung, d.h. Erreichbarkeit und Ansprechbarkeit, zu sichern ist; sie ist wie folgt festgelegt: Montag bis Donnerstag Freitag Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr In Bereichen mit festen Öffnungszeiten gelten selbstverständlich diese Öffnungs-zeiten als Funktionszeiten. Pausenregelung Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden täglich ist eine Pause von 30 Minuten einzuhalten, bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden eine Pause von mindes-tens 45 Minuten. Die Pausen müssen jedoch nicht an einem Stück genommen werden, d.h. man kann auch mehrere kleinere Pausen, die vom System addiert werden, im Laufe des Tages einlegen. Diese Pause(n) werden automatisch und ohne Betätigung der Zeiterfassungsanlage auch dann berücksichtigt, wenn das Dienstgebäude nicht verlassen wird. Beispiele: Bei einer Arbeitszeit (durchgehende Anwesenheitszeit) zwischen 6 Stunden und 6 Stunden 30 Minuten wird die Differenz zwischen der Gesamtanwesenheitszeit und 6 Stunden als Pause berechnet: Anwesenheitszeit z.b Uhr bis Uhr = 6 Std. 15 Min. 15 Min. Pause = 6 Std. Arbeitszeit Uhr bis Uhr = 6 Std. 45 Min. 30 Min. Pause = 6 Std. 15 Min Arbeitszeit. Für Jugendliche, Schwangere und stillende Mütter gelten die gesetzlichen Regelungen. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an das Dezernat Personal. Seite 3

4 Höchstarbeitszeit Nach dem Arbeitszeitgesetz darf die tägliche Arbeitszeit - nicht gerechnet die Pause(n) - grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht über-schritten werden. Daher wird eine über zehn Stunden hinausgehende Anwesenheit nicht als Arbeitszeit berücksichtigt. Ausnahmen sind lediglich Not- und außergewöhnliche Fälle, die unabhängig vom Willen der Betroffenen eintreten und deren Folgen nicht auf andere Weise zu beseitigen sind. Die Anerkennung einer solchen Ausnahme muss eingehend begründet und von der/dem Vorgesetzten beantragt werden. Persönliches Zeitkonto Für die Beschäftigten, die an der gleitenden Arbeitszeitregelung teilnehmen, wird ein persönliches Zeitkonto geführt. Sie können pro Monat einen Kontoauszug anfordern. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denen eine Genehmigung für das web-basierte Führen des Zeitkontos per online-workflow erteilt wurde, können jederzeit selbst auf ihr Konto zugreifen. Näheres entnehmen Sie bitte der Broschüre Zeiterfassung Mitarbeiterportal. Abrechnungszeitraum Der Abrechnungszeitraum ist ein Jahr. Beginn und Ende des Abrechnungszeitraums werden aufgabenbezogen innerhalb der Organisationseinheiten festgelegt (d.h. ein Abrechnungsjahr muss nicht ein Kalenderjahr sein). Der Abrechnungszeitraum ist so festzulegen, dass der Ausgleich ohne Beeinträchtigung dienstlicher Interessen rechtzeitig erfolgen kann. Somit sollten arbeitsintensive Zeiten nicht unbedingt am Ende des Abrechnungszeitraumes liegen. Die Festlegung des Abrechnungs-zeitraums soll in Abstimmung zwischen Ihnen und Ihrer Vorgesetzten / Ihrem Vorge-setzten erfolgen. Kommt es nicht zu einer einvernehmlichen Festlegung des Ausgleichszeitraums, entscheidet der Kanzler. Seite 4

5 Zeitguthaben Ein Zeitguthaben entsteht, wenn die tägliche Regelarbeitszeit überschritten wird und nach Verrechnung mit evtl. Zeitschulden ein Stundenguthaben verbleibt. Zeitguthaben sollen grundsätzlich innerhalb eines Jahres ausgeglichen werden. Ist ein Ausgleich nicht vollständig möglich, so sind bei einem Zeitguthaben höchstens bei Beschäftigten maximal 20 Stunden 42 Minuten zu übertragen. Zeitguthaben, die 20 Stunden 42 Minuten überschreiten, werden ersatzlos gestrichen. Zeitguthaben werden in Ausnahmefällen jedoch über die Maximalgrenze hinaus übertragen, wenn - diese Stunden auf Grund dienstlicher Notwendigkeit kurzfristig angeordnet waren - das Zeitguthaben krankheitsbedingt nicht ausgeglichen werden konnte. Wichtig: Diese erhöhte Zeitguthabenübertragung muss von den Vorgesetzten begründet und beantragt werden! Bei Teilzeitbeschäftigten vermindern sich übertragbare Zeitguthaben anteilig im Verhältnis zu Vollzeitbeschäftigten. Beispiel: Bei einer durchschnittlichen regelmäßigen Arbeitszeit von 19 Stunden 55 Minuten pro Woche werden höchstens 10 Stunden und 21 Minuten nach einem Jahr in das nächste Abrechnungsjahr übertragen. Zeitschulden Zeitschulden entstehen, wenn die tägliche Sollarbeitszeit unterschritten wird und nach Verrechnung mit ggf. bestehenden Zeitguthaben Minderstunden verbleiben. Ist ein Ausgleich der Zeitschulden innerhalb eines Jahres nicht möglich, so werden die gesamten Fehlzeiten in den folgenden Monat übertragen; die Fehlzeiten dürfen bei Beschäftigten 10 Stunden 11 Minuten nicht überschreiten. Bei Teilzeitbeschäftigten vermindern sich übertragbare Zeitschulden anteilig im Verhältnis zu Vollzeitbeschäftigten. Beispiel: Bei einer durchschnittlichen regelmäßigen Arbeitszeit von 19 Stunden 55 Minuten pro Woche dürfen höchstens 5 Stunden und 11 Minuten Zeitdefizit am Ende des Abrechnungsjahres vorhanden sein. Damit die Vorgesetzten die Möglichkeit haben, bei nicht so hohem Arbeitsanfall einen Ausgleich von Zeitguthaben anzuordnen, erhalten die Vorgesetzen monatlich eine Mitteilung über den Kontostand (Saldo) ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Seite 5

6 Transponder Buchungen auf dem persönlichen Zeitkonto werden mit den in der Hochschule für div. Funktionen (z.b. auch Schließsystem) eingesetzten sogenannten Transpondern vorgenommen. Sie erhalten einen Transponder bei den jeweiligen Gebäudebeauftragten. Die Transponder werden personenbezogen zugeordnet und dürfen zur Zeiterfassung nur von Ihnen persönlich benutzt werden. Jeder Missbrauch kann zu dienst- bzw. arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen. Zeiterfassung Die Ermittlung der Anwesenheitszeit erfolgt über Zeiterfassungsterminals, die Sie grundsätzlich beim Betreten und Verlassen der Dienstgebäude bedienen müssen. Hier finden Sie die Zeiterfassungsterminals: Fachhochschulgebäude Terminal-Standort Hüfferstraße Haupteingang, gegenüber Raum 0.89 Nebeneingang, Untergeschoss, am Fahrstuhl Fachhochschulzentrum großer Kern, Erdgeschoss kleiner Kern, Erdgeschoss Leonardo-Campus Eingang Fachbereich Pflege Nebeneingang Fachbereich Architektur Holzwerkstatt Fachbereich Architektur Sentmaringer Weg HGI (Landwirtschaftsschule) Stegerwaldstraße Haupteingang Eingang Bauteil A, Eingang Bauteil D, Erdgeschoss (Aufgang großer Hörsaal) Bauteil L (Grips), Eingang Bauteil E (Kellergeschoss) Seite 6

7 Bedienungsanleitung Kommen oder Gehen Buchung: nur den Transponder vor den Leser halten - das System generiert automatisch die richtige Reihenfolge! alle anderen Buchungsfunktionen: erst die Taste betätigen und dann den Transponder vor den Leser halten! Mehrere Buchungen innerhalb einer Minute werden nicht übernommen. Buchung 15:37 Mittwoch Salden Status Dienstgang Salden - InfoTaste 1x drücken = Zeitkonto (Vortag) 2x drücken = Urlaubskonto Dienstgang - Taste Status - Taste anwesend seit oder abwesend seit. berührungsloser Kartenleser: nach Buchung = Farbveränderung Seite 7

8 Korrekturbeleg Wenn Sie a) eine Buchung oder Ihren Transponder vergessen oder b) eine Dienstreise oder Fortbildung nicht vom Dienstort angetreten haben, leiten Sie über Ihre Vorgesetzte/Ihren Vorgesetzten der Zeiterfassungsstelle einen Korrekturbeleg zu. Sollte Ihre Vorgesetzte /Ihr Vorgesetzter längerfristig nicht anwesend sein, können Sie den Korrekturbeleg auch über den Kanzler an die Zeiterfassungsstelle leiten. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denen eine Genehmigung für das web-basierte Führen des Zeitkontos per online-workflow erteilt wurde, können jederzeit selbst auf ihr Konto zugreifen und Korrekturen dort beantragen. Näheres entnehmen Sie bitte der Broschüre Zeiterfassung Mitarbeiterportal. Abwesenheit vom Dienst Ganztägige Abwesenheit wegen Urlaub, Krankheit, Kur/Rehabilitation, höherer Gewalt und sonstiger, im Vorfeld genehmigter Dienstbefreiung gilt als Anwesenheit der Stunden, die an diesem Tag nach der Regelarbeitszeit zu leisten gewesen wären. Die Zeitgutschrift erfolgt automatisch, da die Zeiterfassungsstelle die Krank- und Gesundmeldungen, Urlaubsanträge, Einberufungen zur Rehabilitation oder Genehmigungen über Dienstbefreiungen erhält. Ein Korrekturbeleg ist in diesen Fällen nicht erforderlich. Nicht ganztägige Abwesenheit wegen Krankheit, höherer Gewalt oder im Vorfeld genehmigter Dienstbefreiung gilt als Anwesenheit mit ihrer tatsächlichen Dauer -jedoch nur innerhalb der Regelarbeitszeit. Das bedeutet, dass Sie höchstens eine Zeitgutschrift bis zur Höhe Ihrer Regelarbeitszeit erhalten. Eine darüber hinaus gehende Abwesenheitszeit geht zu Lasten Ihres Zeitkontos. Mit höherer Gewalt ist tarifrechtlich das Betriebsrisiko gemeint, das die Fachhochschule trägt, wenn die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers und die Entgegennahme der Arbeitsleistung durch den Arbeitgeber aus Gründen unmöglich wird, die im betrieblichen Bereich liegen. Keinesfalls sind Zeitverzögerungen aufgrund von Verkehrsstaus, Glatteis etc. unter höherer Gewalt zu verstehen und müssen somit auf das persönliche Zeitguthaben angerechnet werden. Seite 8

9 Bei Dienstreisen oder Dienstgängen sowie bei Aus- und Fortbildungsveranstaltungen werden die Abwesenheitszeiten bis höchstens zehn Stunden täglich als Anwesenheitszeit berechnet. Bitte reichen Sie im Nachhinein einen Korrekturbeleg mit den tatsächlichen Abwesenheitszeiten (nicht eingerechnet natürlich die Pausenzeiten) bei der Zeiterfassungsstelle ein. Wenn Sie eine Dienstreise, einen Dienstgang oder eine Fortbildung von der Dienststelle aus antreten und an der Dienststelle beenden, können Sie selbstverständlich die Abwesenheitszeit mit der Dienst -Taste direkt erfassen; ein Korrekturbeleg ist dann nicht notwendig. Arztbesuche und therapeutische Maßnahmen können auch während der Regelarbeitszeit vorgenommen werden. Dabei gilt, dass grundsätzlich keine Anrechnung als Arbeitszeit erfolgt, da Sie verpflichtet sind, auf die Terminvereinbarung dahingehend Einfluss zu nehmen, dass eine Behandlung grundsätzlich außerhalb der Arbeitszeit erfolgt. Ein Anspruch auf bezahlte Freistellung besteht nämlich nur ausnahmsweise und zwar nur dann, wenn die Behandlung während der Arbeitszeit erfolgen muss. In den Fällen der zwingenden Notwendigkeit einer Behandlung während Ihrer Regelarbeitszeit reichen Sie der Zeiterfassungsstelle bitte das ausgefüllte Formular Anrechnung von Abwesenheitszeit durch ärztliche Behandlung / therapeutische Maßnahme als Arbeitszeit ein. Teilnehmerinnen und Teilnehmer am web-basierten workflow System reichen das Formular bei der/dem Vorgesetzten ein! Sollten Ihnen durch die Bestätigung des Arztes Kosten entstehen, müssen Sie diese selber tragen. Sie bekommen somit die Dauer der Veranstaltung/des Arztbesuchs und die erforderliche Wegezeit (bei dienstlichen Veranstaltungen innerhalb der Rahmenzeit, bei Arztbesuchen innerhalb Ihrer Regelarbeitszeit) als Anwesenheitszeit (bis maximal 10 Stunden pro Tag) angerechnet. Was ist erforderliche Wegezeit im Sinne dieser Dienstvereinbarung? Wegezeit ist maximal die Zeit, die zwischen Ihrer Dienststelle und dem Veranstaltungsort bzw. dem Arzt zum Reisen benötigt wird. Maximal deshalb, da u.u. nur die Zeit zwischen Ihrer Wohnung und dem Veranstaltungsort als Wegezeit berechnet wird. Das passiert dann, wenn der Weg zwischen Wohnung und Veranstaltungsort kürzer ist als zwischen Dienststelle und dem Veranstaltungsort und der Weg von der Wohnung aus angetreten wird. Seite 9

10 Dabei gilt: 1. Besuchen Sie eine Veranstaltung/einen Arzt an Ihrem Dienstort, wird Wegezeit angerechnet, wenn Sie vor oder nach der Veranstaltung/dem Arztbesuch gearbeitet haben, d.h., wenn Sie tatsächlich einen Weg zwischen der Dienststelle und der Veranstaltung bzw. dem Arzt zurücklegen. Andernfalls beginnt Ihre Arbeitszeit mit Beginn der Veranstaltung bzw. mit Beginn des Arzttermins oder endet mit Ende der Veranstaltung bzw. des Arzttermins. Darüber hinaus kann 2. Wegezeit nur noch angerechnet werden, wenn Sie eine Veranstaltung/einen Arzt außerhalb Ihres Dienst- und Wohnortes besuchen. Bei der Berechnung der Wegezeit wird hierbei die Zeit, die Sie üblicherweise für die Strecke zwischen Wohnung und Dienststelle benötigen, in Abzug gebracht. Beispiele: Wenn Sie - eine Veranstaltung in Münster besuchen, morgens direkt dort hinfahren und Ihr Dienstort ist Münster, beginnt Ihre Arbeitszeit mit Beginn der Veranstaltung. - einen Arztbesuch in Duisburg haben, Dienstort ist Münster und Ihr Wohnort ist Duisburg, wird keine Wegezeit angerechnet. - einen Arztbesuch in Steinfurt haben, Ihr Dienstort ist Steinfurt und Sie nachmittags zum Dienstschluss (innerhalb Ihrer Regelarbeitszeit) direkt zum Arzt fahren, wird Wegezeit zum Arzt hin angerechnet, egal, wo Ihr Wohnort ist. - eine Veranstaltung in Steinfurt besuchen, Münster Ihr Dienstort ist und Sie in Duisburg wohnen, wird maximal die Wegezeit zwischen Münster und Steinfurt berechnet. - eine mehrtägige Dienstreise unternehmen und der erste Tag ist reiner Reisetag zum Veranstaltungsort, erhalten Sie die Reisezeit als Arbeitszeit angerechnet. Am zweiten Tag beginnt die anrechenbare Arbeitszeit dann mit Beginn der Veranstaltung, da Sie sich bereits am Veranstaltungsort (der dann als Wohnort gilt) befinden. Persönliche Angelegenheiten wie Behördengänge, Zulassung von Kraftfahrzeugen, Elternsprechtage o.ä. können auch während der Regelarbeitszeit vorgenommen werden, jedoch nur unter Inanspruchnahme des persönlichen Zeitguthabens nach Genehmigung durch die Vorgesetzte/den Vorgesetzen. Seite 10

11 Dieser Leitfaden kann nicht alle Details zur Ausgestaltung der gleitenden Arbeitszeit an der Fachhochschule Münster hinreichend beantworten. Für Ihre Anregungen, Wünsche und Ihre Kritik haben wir stets ein offenes Ohr. Sprechen Sie uns bei Fragen und Problemen gern an: Ansprechpartnerin/Ansprechpartner im Dezernat Personal Bei Fragen zum Stand Ihres Zeitkontos für Beschäftigte in Steinfurt Ingrid Hömme für Beschäftigte in Münster Natalia Avrutskaya Vertretung: gegenseitig Bei Fragen organisatorischer Art in der Gleitzeitkommission Marita Espeter von Seiten des Personalrates Renate Haake Peter Overmann von Seiten der Zentralverwaltung Marita Espeter Ingrid Hömme Seite 11

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Technische Fachhochschule Wildau Amtliche Mitteilungen Nr. 14/2004 10.08.2004 Dienstvereinbarung über die Gestaltung der Arbeitszeit für wissenschaftliche Mitarbeiter an der TFH Wildau Zwischen und der

Mehr

Gleitzeitordnung. für die Beamtinnen, Beamte und Beschäftigten der Zentralen Verwaltung der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

Gleitzeitordnung. für die Beamtinnen, Beamte und Beschäftigten der Zentralen Verwaltung der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Gleitzeitordnung für die Beamtinnen, Beamte und Beschäftigten der Zentralen Verwaltung der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg 1 Inhalt, Grundlage und Geltungsbereich der Gleitzeitordnung (1) Inhalt

Mehr

Gleitzeitordnung für die Beschäftigten des ZENTRALBEREICH Neuenheimer Feld (ZNF) der Universität Heidelberg (Stand:16.10.2014)

Gleitzeitordnung für die Beschäftigten des ZENTRALBEREICH Neuenheimer Feld (ZNF) der Universität Heidelberg (Stand:16.10.2014) Gleitzeitordnung für die Beschäftigten des ZENTRALBEREICH Neuenheimer Feld (ZNF) der Universität Heidelberg (Stand:16.10.2014) 1 Inhalt, Grundlage und Geltungsbereich der Gleitzeitordnung (1) Inhalt der

Mehr

3 4 5 6 Berechnungsbeispiele: Beispiel 1: Verzicht auf 4% des Entgelts/der Besoldung für die Dauer eines Kalenderjahres bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 50% der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit

Mehr

Leitfaden zur flexiblen Arbeitszeit

Leitfaden zur flexiblen Arbeitszeit Leitfaden zur flexiblen Arbeitszeit Stand: November 2012 Impressum Herausgeber Bearbeitung/Redaktion Fachhochschule Düsseldorf Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung Loretta Salvagno Universitätsstraße,

Mehr

Der Vorrang der betrieblichen Erfordernisse muss hierbei gewahrt bleiben.

Der Vorrang der betrieblichen Erfordernisse muss hierbei gewahrt bleiben. Vorwort Die Dienstvereinbarung ermöglicht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine flexible Organisation ihrer Arbeitszeiten. Diese Flexibilität setzt ein hohes Verantwortungsbewusstsein voraus. Der

Mehr

(2) Die Vorschriften des 1. Abschnittes finden keine Anwendung auf Arbeitsverhältnisse von:

(2) Die Vorschriften des 1. Abschnittes finden keine Anwendung auf Arbeitsverhältnisse von: 2 (2) Die Vorschriften des 1. Abschnittes finden keine Anwendung auf Arbeitsverhältnisse von: 1. Beschäftigten, deren Arbeitszeit dienstplanmäßig oder betriebsüblich festgesetzt ist und 2. Beschäftigten,

Mehr

Gemeinde Immendingen. Dienstvereinbarung. gleitende Arbeitszeit

Gemeinde Immendingen. Dienstvereinbarung. gleitende Arbeitszeit Gemeinde Immendingen Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit vom 01. Januar 2012 - 2 - zwischen der Gemeinde Immendingen vertreten durch Herrn Bürgermeister Markus Hugger und dem Personalrat

Mehr

Dienstvereinbarung über die Ausgestaltung der gleitenden Arbeitszeit

Dienstvereinbarung über die Ausgestaltung der gleitenden Arbeitszeit Dienstvereinbarung über die Ausgestaltung der gleitenden Arbeitszeit Zwischen dem Personalrat, vertreten durch die Vorsitzende und der Fachhochschule Bielefeld, vertreten durch die Vizepräsidentin für

Mehr

Dienstvereinbarung über die Arbeitszeitregelung für die Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg bei gleitender Arbeitszeit

Dienstvereinbarung über die Arbeitszeitregelung für die Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg bei gleitender Arbeitszeit Dienstvereinbarung über die Arbeitszeitregelung für die Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg bei gleitender Arbeitszeit Gültig für die Hauptbibliothek und die Technisch-naturwissenschaftliche Zweigbibliothek

Mehr

Dienstvereinbarung. 2. Rahmenzeit Montags bis freitags wird eine tägliche Rahmenzeit wie folgt eingeführt:

Dienstvereinbarung. 2. Rahmenzeit Montags bis freitags wird eine tägliche Rahmenzeit wie folgt eingeführt: Dienstvereinbarung zwischen dem Personalrat und der Behörde für Bildung und Sport über die Verteilung der Arbeitszeit von Hausmeisterinnen, Hausmeistern und Hausmeisterpaaren 1) an Schulen Präambel Vor

Mehr

Dienstvereinbarung über die Arbeitszeitregelung für die Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg bei gleitender Arbeitszeit

Dienstvereinbarung über die Arbeitszeitregelung für die Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg bei gleitender Arbeitszeit Dienstvereinbarung über die Arbeitszeitregelung für die Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg bei gleitender Arbeitszeit Gültig für die Hauptbibliothek und die Technisch-naturwissenschaftliche Zweigbibliothek

Mehr

Dienstvereinbarung über die Arbeitszeitregelung für die Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg bei gleitender Arbeitszeit

Dienstvereinbarung über die Arbeitszeitregelung für die Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg bei gleitender Arbeitszeit Dienstvereinbarung über die Arbeitszeitregelung für die Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg bei gleitender Arbeitszeit Gültig für die Hauptbibliothek und die Technisch-naturwissenschaftliche Zweigbibliothek

Mehr

Dienstvereinbarung über die Arbeitszeit

Dienstvereinbarung über die Arbeitszeit Dienstvereinbarung über die Arbeitszeit zwischen der Dienststelle der Universität Ulm und dem Personalrat der Universität Ulm 1 Geltungsbereich 2 Regelmäßige Arbeitszeit / Sollarbeitszeit 3 Feststehende

Mehr

Dienstvereinbarung über die Arbeitszeitregelung für die Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg bei gleitender Arbeitszeit

Dienstvereinbarung über die Arbeitszeitregelung für die Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg bei gleitender Arbeitszeit Dienstvereinbarung über die Arbeitszeitregelung für die Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg bei gleitender Arbeitszeit 1. Dienstzeiten Gültig für alle Erlanger Standorte der Universitätsbibliothek

Mehr

Leitfaden. für die. Gleitende Arbeitszeit (GLAZ) in der. zentralen Verwaltung. der. Bergischen Universität. Wuppertal

Leitfaden. für die. Gleitende Arbeitszeit (GLAZ) in der. zentralen Verwaltung. der. Bergischen Universität. Wuppertal Leitfaden für die Gleitende Arbeitszeit (GLAZ) in der zentralen Verwaltung der Bergischen Universität Wuppertal Stand: 01.07.2004 1 Inhaltsverzeichnis Nr. Inhalt Seite 0. Vorwort 2 1. Grlegende Erläuterungen

Mehr

Gleitzeit - allgemeine Betriebsvereinbarung

Gleitzeit - allgemeine Betriebsvereinbarung Rechtsservice Arbeit + Soziales Gleitzeit - allgemeine Betriebsvereinbarung Wirtschaftskammer Steiermark Rechtsservice A-8021 Graz, Körblergasse 111 113 Tel. (0316) 601-601, Fax (0316) 601-505 Email: rechtsservice@wkstmk.at

Mehr

UNIVERSITÄT AUGSBURG. Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit

UNIVERSITÄT AUGSBURG. Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit UNIVERSITÄT AUGSBURG Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit Stand 15.11.2014 - 2 - Zwischen der Universität Augsburg, vertreten durch deren Leitung, und dem Personalrat der Universität Augsburg,

Mehr

Arbeitszeitregelung im Oberkirchenrat ab 1. Oktober 2007

Arbeitszeitregelung im Oberkirchenrat ab 1. Oktober 2007 EVANGELISCHER OBERKIRCHENRAT 70012 STUTTGART, 2007-10-26 POSTFACH 10 13 42 Telefon 0711 2149-0 Sachbearbeiterin - Durchwahl Frau Sautter -505 AZ 12.05-2 Nr. 118/5 E-Mail: astrid.sautter@elk-wue.de An die

Mehr

über die Regelung der Arbeitszeit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Evangelischen Kirchenkreisverbandes Schlesische Oberlausitz

über die Regelung der Arbeitszeit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Evangelischen Kirchenkreisverbandes Schlesische Oberlausitz Dienstvereinbarung zwischen dem Evangelischen Kirchenkreisverband Schlesische Oberlausitz und der Gemeinsamen Mitarbeitervertretung SOL im Evangelischen Kirchenkreis Schlesische Oberlausitz und im Evangelischen

Mehr

Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit. Zwischen dem Kirchenkreis Leverkusen. und. der Mitarbeitervertretung des Kirchenkreises Leverkusen

Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit. Zwischen dem Kirchenkreis Leverkusen. und. der Mitarbeitervertretung des Kirchenkreises Leverkusen Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit Zwischen dem Kirchenkreis Leverkusen und der Mitarbeitervertretung des Kirchenkreises Leverkusen wird gemäß 36 MVG-EKD folgende Dienstvereinbarung über

Mehr

1. Allgemeine Bestimmungen... 2. 2. Arbeitszeit... 2. 3. Schwankungen in der wöchentlichen Arbeitszeit... 3. 4. Überstunden... 3. 5. Überzeit...

1. Allgemeine Bestimmungen... 2. 2. Arbeitszeit... 2. 3. Schwankungen in der wöchentlichen Arbeitszeit... 3. 4. Überstunden... 3. 5. Überzeit... 1. Allgemeine Bestimmungen... 2 1.1. Geltungsbereich...2 1.2. Sprachregelung...2 2. Arbeitszeit... 2 2.1. Vertrauensarbeitszeit...2 2.2. Wöchentliche Arbeitszeit...2 2.3. Service Zeit...2 2.4. Individuelle

Mehr

Amtliche Mitteilungen der Technischen Universität Dortmund. Inhalt: Amtlicher Teil:

Amtliche Mitteilungen der Technischen Universität Dortmund. Inhalt: Amtlicher Teil: Amtliche Mitteilungen der Technischen Universität Dortmund Inhalt: Nr.9/2012 Dortmund, 18.06.2012 Amtlicher Teil: Dienstvereinbarung zur gleitenden Arbeitszeit in der zentralen Hochschulverwaltung und

Mehr

Dienstvereinbarung über Arbeitszeit-Richtlinien der Universität Konstanz (AZR) zuletzt geändert am 15.05.2008

Dienstvereinbarung über Arbeitszeit-Richtlinien der Universität Konstanz (AZR) zuletzt geändert am 15.05.2008 Dienstvereinbarung über Arbeitszeit-Richtlinien der Universität Konstanz (AZR) zuletzt geändert am 15.05.2008 1 Grundsatz: Arbeitszeit mit Gleitzeitregelung (1) An der Universität Konstanz gilt die gleitende

Mehr

Nr. 1.10/Seite 1. Dienstvereinbarung zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung bei der Gemeinde Bobenheim-Roxheim. Inhaltsverzeichnis

Nr. 1.10/Seite 1. Dienstvereinbarung zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung bei der Gemeinde Bobenheim-Roxheim. Inhaltsverzeichnis Nr. 1.10/Seite 1 Dienstvereinbarung zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung bei der Gemeinde Bobenheim-Roxheim Inhaltsverzeichnis 1 Ziele und Grundzüge der Arbeitszeitflexibilisierung 2 Geltungsbereich 3 Kernzeiten

Mehr

Für Arbeiter und Angestellte mit einer unbezahlten Frühstückspause in der Zeit von 09.00 Uhr bis 09.15 Uhr beginnt die Kernzeit um 9.15 Uhr.

Für Arbeiter und Angestellte mit einer unbezahlten Frühstückspause in der Zeit von 09.00 Uhr bis 09.15 Uhr beginnt die Kernzeit um 9.15 Uhr. Betriebsvereinbarung - Gleitende Arbeitszeit (Classic) der DaimIerChrysler AG 1. Präambel Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (nachfolgend "Mitarbeiter") soll durch die gleitende Arbeitszeit die Möglichkeit

Mehr

-1- Beispiele und Informationen zu Reisekosten bei Verbindung von Dienstreisen mit einem privaten Aufenthalt oder einer privaten Reisen

-1- Beispiele und Informationen zu Reisekosten bei Verbindung von Dienstreisen mit einem privaten Aufenthalt oder einer privaten Reisen -1- Beispiele und Informationen zu Reisekosten bei Verbindung von Dienstreisen mit einem privaten Aufenthalt oder einer privaten Reisen Werden Dienstreisen mit einem privaten Aufenthalt oder einer privaten

Mehr

HANDOUT TECHNISCHE UMSETZUNG DER ELEKTRONISCHEN ZEITERFASSUNG

HANDOUT TECHNISCHE UMSETZUNG DER ELEKTRONISCHEN ZEITERFASSUNG HANDOUT TECHNISCHE UMSETZUNG DER ELEKTRONISCHEN ZEITERFASSUNG Das Zeiterfassungskonto... 2 Der Zeiterfassungschip... 3 Rollen und Berechtigungen... 4 Persönliches Zeiterfassungskonto der Mitarbeiterinnen/

Mehr

Arbeitszeit-, Mehrarbeits-, Überstundenund Zeitzuschlagsbeispiele

Arbeitszeit-, Mehrarbeits-, Überstundenund Zeitzuschlagsbeispiele 01. Juni 2011 Arbeitszeit-, Mehrarbeits-, Überstundenund Zeitzuschlagsbeispiele für Mitarbeiter, die den Anlagen 31, 32 oder 33 zu den Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) des Deutschen Caritasverbandes zugeordnet

Mehr

Arbeitszeitkonten in AWO-Betrieben gemäß 15 Abs. 1 Satz 2 TV AWO NRW i.v.m. 12 Abs. 10 und 11 TV AWO NRW. Arbeitszeitkorridor und Rahmenzeit

Arbeitszeitkonten in AWO-Betrieben gemäß 15 Abs. 1 Satz 2 TV AWO NRW i.v.m. 12 Abs. 10 und 11 TV AWO NRW. Arbeitszeitkorridor und Rahmenzeit Arbeitszeitkonten in AWO-Betrieben gemäß 15 Abs. 1 Satz 2 TV AWO NRW i.v.m. 12 Abs. 10 und 11 TV AWO NRW Arbeitszeitkorridor und Rahmenzeit Zwang zu Arbeitszeitkonten Durch Betriebsvereinbarung kann ein

Mehr

Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung GLEITZEIT 8.10.2015

Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung GLEITZEIT 8.10.2015 Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung GLEITZEIT 8.10.2015 Rechtlicher Rahmen Betriebsvereinbarung (Mitteilungsblatt SJ 2010/2011, 1. St., Nr. 2) https://www.i-med.ac.at/mitteilungsblatt/2010/01.pdf

Mehr

M U S T E R Dienstvereinbarung über Arbeitszeitkonten

M U S T E R Dienstvereinbarung über Arbeitszeitkonten Anlage zur Rundverfügung G 6/2015 M U S T E R Dienstvereinbarung über Arbeitszeitkonten Zwischen dem Evangelisch-lutherischen Kirchenkreis (Dienststelle), vertreten durch den Kirchenkreisvorstand (Dienststellenleitung),

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Verordnung. über die gleitende Arbeitszeit. in der Gemeindeverwaltung

Verordnung. über die gleitende Arbeitszeit. in der Gemeindeverwaltung GEMEINDE BIRSFELDEN 0-4 Verordnung über die gleitende Arbeitszeit in der Gemeindeverwaltung A. Geltungsbereich... Gemeindeverwaltung... Aussendienst... B. Zeitbegriffe... Rahmenzeit... 4 Blockzeit... 5

Mehr

Schritt für Schritt zur Krankenstandsstatistik

Schritt für Schritt zur Krankenstandsstatistik Schritt für Schritt zur Krankenstandsstatistik Eine Anleitung zur Nutzung der Excel-Tabellen zur Erhebung des Krankenstands. Entwickelt durch: Kooperationsprojekt Arbeitsschutz in der ambulanten Pflege

Mehr

Arbeitszeitverordnung (ArbZVO) Vom 5. Juni 2007 (GVBl. LSA S. 173)

Arbeitszeitverordnung (ArbZVO) Vom 5. Juni 2007 (GVBl. LSA S. 173) Arbeitszeitverordnung (ArbZVO) Vom 5. Juni 2007 (GVBl. LSA S. 173) Folgende Änderungen wurden berücksichtigt: Verordnung zur Neuregelung des Urlaubsrechts für Beamtinnen und Beamte sowie zur Änderung anderer

Mehr

Dienstvereinbarung. Zwischen. dem Kanzler der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. und

Dienstvereinbarung. Zwischen. dem Kanzler der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. und Dienstvereinbarung Zwischen dem Kanzler der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und dem Personalrat für das nichtwissenschaftliche Personal an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf wird gem. 70 (1)

Mehr

Neue Steuererklärung 2013 erstellen

Neue Steuererklärung 2013 erstellen Neue Steuererklärung 2013 erstellen Bitte klicken Sie im Startmenü auf die Schaltfläche Steuererklärung 2013 NEU Anschliessend wird der folgende Dialog angezeigt. Wenn Sie die letztjährige Steuererklärung

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE SPREITENBACH REGLEMENT ÜBER DIE GLEITENDE ARBEITSZEIT (GLAZ)

EINWOHNERGEMEINDE SPREITENBACH REGLEMENT ÜBER DIE GLEITENDE ARBEITSZEIT (GLAZ) REGLEMENT ÜBER DIE GLEITENDE ARBEITSZEIT (GLAZ) 2007 Die in diesem Reglement verwendeten Personen- und Funktionsbezeichnungen beziehen sich auf beide Geschlechter. Gestützt auf 11 des Personalreglementes

Mehr

Musterformulare für Freiwillige QS-Inspektion Arbeits- und Sozialbedingungen (FIAS)

Musterformulare für Freiwillige QS-Inspektion Arbeits- und Sozialbedingungen (FIAS) Musterformulare für Freiwillige QS-Inspektion Arbeits- und Sozialbedingungen (FIAS) und Muster: Arbeits- und Ruhezeiten (2.1.11) Hinweis: Die folgende beinhaltet I. Informationen über die gesetzlichen

Mehr

HANDOUT TECHNISCHE UMSETZUNG DER ELEKTRONISCHEN ZEITERFASSUNG

HANDOUT TECHNISCHE UMSETZUNG DER ELEKTRONISCHEN ZEITERFASSUNG HANDOUT TECHNISCHE UMSETZUNG DER ELEKTRONISCHEN ZEITERFASSUNG Das Zeiterfassungskonto... 2 Der Zeiterfassungschip... 3 Rollen und Berechtigungen... 4 Persönliches Zeiterfassungskonto der Mitarbeiterinnen/

Mehr

Bereitschaftsdienst, Kurzpausenregelung, Anlagen 5a, 5b und 5c zu den AVR

Bereitschaftsdienst, Kurzpausenregelung, Anlagen 5a, 5b und 5c zu den AVR Bereitschaftsdienst, Kurzpausenregelung, Anlagen 5a, 5b und 5c zu den AVR A. Bereitschaftsdienst 1. Die 7 bis 9 der Anlage 5 zu den AVR erhalten folgende Fassung: 7 Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft

Mehr

Wissenswertes zum Thema Umzug und Reisen

Wissenswertes zum Thema Umzug und Reisen Informationsblatt Wissenswertes zum Thema Umzug und Reisen Wichtige Informationen zum Arbeitslosengeld Agentur für Arbeit Musterstadthausen Umzug Allgemeines Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist davon

Mehr

Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen. Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG)

Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen. Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG) Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG) Grundlagen Fortbildungsmaßnahmen Diese Maßnahmen dienen

Mehr

Dienstvereinbarung zur Regelung der Arbeitszeit für die Beschäftigten der Hochschule Anhalt (FH)

Dienstvereinbarung zur Regelung der Arbeitszeit für die Beschäftigten der Hochschule Anhalt (FH) Bernburg Dessau K then Hochschule Anhalt (FH) Hochschule f r angewandte Wissenschaften Dienstvereinbarung zur Regelung der Arbeitszeit für die Beschäftigten der Hochschule Anhalt (FH) Zwischen der Dienststelle

Mehr

Reglement über die Arbeitszeit für das Gemeindepersonal

Reglement über die Arbeitszeit für das Gemeindepersonal Reglement über die Arbeitszeit für das Gemeindepersonal vom 4. November 05 Inhaltsverzeichnis Präambel.... Allgemeine Bestimmungen... Geltungsbereich... Grundsatz... Definition der Arbeitszeit... 4 Zweck

Mehr

Dienstvereinbarung über die Arbeitszeitregelung an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg

Dienstvereinbarung über die Arbeitszeitregelung an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg Dienstvereinbarung über die Arbeitszeitregelung an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg Aufgrund der Verordnung der Landesregierung über die Arbeitszeit, den Urlaub, den Mutterschutz, die Elternzeit

Mehr

Aufgabenorientierte variable Arbeitszeit. Konzernleitung

Aufgabenorientierte variable Arbeitszeit. Konzernleitung Aufgabenorientierte variable Arbeitszeit Konzernleitung Ziele einer aufgabenorientierten variablen Arbeitszeit Konzernleitung weitere Arbeitszeitverkürzungen auffangen Betriebsnutzungszeiten sichern bzw.

Mehr

WEGE IN DEN RUHESTAND

WEGE IN DEN RUHESTAND WEGE IN DEN RUHESTAND Regelaltersgrenze für Lehrkräfte Ende des Schulhalbjahres, in dem die gesetzliche Altersgrenze erreicht wird das bedeutet: Ende des Monats, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Inhalt: Herausgegeben vom Rektor der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49(0)2 51/83-6 40 19 19. Februar 2003 Dienstvereinbarung über die Ausgestaltung

Mehr

Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit der weiteren Beschäftigten in der Fakultät für Chemie

Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit der weiteren Beschäftigten in der Fakultät für Chemie Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit der weiteren Beschäftigten in der Fakultät für Chemie Zwischen dem Kanzler der Universität Duisburg-Essen als Leiter der Dienststelle und dem Personalrat

Mehr

Urlaubsanspruch = Nominale Zahl der Urlaubstage X Pflichtarbeitstage pro Woche / 6 Werktage

Urlaubsanspruch = Nominale Zahl der Urlaubstage X Pflichtarbeitstage pro Woche / 6 Werktage Alle Arbeitnehmer in Deutschland haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Ein immer noch weit verbreiteter Irrtum bei Arbeitgebern und auch bei Arbeitnehmern ist, dass geringfügig Beschäftigte (Minijobber)

Mehr

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Lösungen: Fall 1: (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Fall 2: 13 Verhalten während der Berufsausbildung (BBiG)

Mehr

Anhang 1: Arbeitszeitreglement kantonale Verwaltung

Anhang 1: Arbeitszeitreglement kantonale Verwaltung Anhang 1 142.212 Anhang 1: Arbeitszeitreglement kantonale Verwaltung I. Allgemeine Bestimmungen (1.) Art. 1 Geltungsbereich 1 Dieser Anhang gilt für alle Angestellten, die der Personalverordnung unterstellt

Mehr

Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland

Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland Inhalt Wer bekommt eine Arbeitslosenleistung? 2 Kündigung in gegenseitigem Einvernehmen 2 Welche Arbeitslosenleistung bekommen Sie? 2 Wie

Mehr

Excel Arbeitszeiterfassung

Excel Arbeitszeiterfassung Dokumentation Arbeitszeiterfassung Version 2013 08 19 4.1 DE Excel Arbeitszeiterfassung Dokumentation Copyright (C) 2007 2013, stallwanger IT.dev process and controlling. All rights reserved. 1 Vorwort

Mehr

Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BPersVG

Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BPersVG Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BPersVG Was macht die JAV? Die JAV Jugend- und Auszubildendenvertretung ist eure Interessenvertretung: Wir kümmern uns um die Belange von jungen Beschäftigten und Auszubildenden.

Mehr

Betriebsvereinbarung über Arbeitszeitkonten

Betriebsvereinbarung über Arbeitszeitkonten Betriebsvereinbarung über Arbeitszeitkonten zwischen dem Alfried Krupp von Bohlen und Halbach Krankenhaus ggmbh, vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Horst A. Jeschke, Frau Dr. Sabine Kisselbach,

Mehr

Montag bis Freitag: von 7:00 Uhr bis 19:30 Uhr. Montag bis Freitag: von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Montag bis Freitag: von 7:00 Uhr bis 19:30 Uhr. Montag bis Freitag: von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr Was Sie über die Gleitzeit wissen sollten! 7. Auflage Stand 01.12.2013 Teil 1 1. Grundsätzliches 1. Personenkreis Von der Gleitzeitregelung werden erfasst: die nichtwissenschaftlichen Mitarbeiterinnen

Mehr

Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte ab 1. Januar 2005

Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte ab 1. Januar 2005 Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte 1. Unterstellung der Assistenzärztinnen und -ärzte unter das ArG Ab dem 1. Januar 2005 unterstehen

Mehr

Arbeitsvertrag. (Name des ärztlichen Arbeitgebers) (Praxisanschrift) (Name der Arzthelferin/des Arzthelfers) (Anschrift)

Arbeitsvertrag. (Name des ärztlichen Arbeitgebers) (Praxisanschrift) (Name der Arzthelferin/des Arzthelfers) (Anschrift) Arbeitsvertrag zwischen Frau/Herrn (Name des ärztlichen Arbeitgebers) in und Frau/Herrn in (Praxisanschrift) (Name der Arzthelferin/des Arzthelfers) (Anschrift) wird folgender Vertrag geschlossen: 1 (1)

Mehr

REGLEMENT ÜBER DIE JAHRESARBEITSZEIT

REGLEMENT ÜBER DIE JAHRESARBEITSZEIT 1 REGLEMENT ÜBER DIE JAHRESARBEITSZEIT Der Gemeinderat, gestützt auf 53 lit. b der Gemeindeordnung, beschliesst: 1 Geltungsbereich 1 Dieses Reglement gilt für das voll- und teilzeitlich beschäftigte Personal

Mehr

DAS URLAUBSRECHT. wien.arbeiterkammer.at. Von Urlaubsanspruch bis Urlaubsentgelt: Was Ihnen für Ihre Erholung zusteht

DAS URLAUBSRECHT. wien.arbeiterkammer.at. Von Urlaubsanspruch bis Urlaubsentgelt: Was Ihnen für Ihre Erholung zusteht DAS URLAUBSRECHT wien.arbeiterkammer.at Von Urlaubsanspruch bis Urlaubsentgelt: Was Ihnen für Ihre Erholung zusteht DAS URLAUBSRECHT Das Urlaubsgesetz brachte eine längere Erholungszeit sowie ein einheitliches

Mehr

Dienstvereinbarung über Arbeitszeitkonten. Zwischen dem Evangelisch-lutherischen Kirchenkreis Münden, vertreten durch den Kirchenkreisvorstand.

Dienstvereinbarung über Arbeitszeitkonten. Zwischen dem Evangelisch-lutherischen Kirchenkreis Münden, vertreten durch den Kirchenkreisvorstand. Dienstvereinbarung über Arbeitszeitkonten Zwischen dem Evangelisch-lutherischen Kirchenkreis Münden, vertreten durch den Kirchenkreisvorstand (Dienststellenleitung), und der Mitarbeitervertretung im Evangelisch-lutherischen

Mehr

Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - 450 Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen

Was Sie über kleine Jobs wissen sollten! Minijob - 450 Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen Euro-Geldscheine und Münzen Minijob - 450 Euro Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Einklinker DIN lang Logo Minijob - Chancen und Risiken Minijob -

Mehr

Auszug aus den Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 19/2012 - Seite 509-513 DIENSTVEREINBARUNG

Auszug aus den Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 19/2012 - Seite 509-513 DIENSTVEREINBARUNG DIENSTVEREINBARUNG zwischen der Universität Potsdam (Dienststelle), vertreten durch die Kanzlerin Frau Dr. Barbara Obst-Hantel, und dem Personalrat für Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung der Universität

Mehr

Lavid-F.I.S. Ablaufbeschreibung für. Arbeitszeiterfassung. Lavid-F.I.S.

Lavid-F.I.S. Ablaufbeschreibung für. Arbeitszeiterfassung. Lavid-F.I.S. Lavid-F.I.S. Ablaufbeschreibung für Dauner Str. 12, D-41236 Mönchengladbach, Tel. 02166-97022-0, Fax -15, Email: info@lavid-software.net 1. Inhalt 1. Inhalt... 2 2. Verwendbar für... 3 3. Aufgabe... 3

Mehr

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung

Mehr

Tutorial. Wie kann ich meinen Kontostand von meinen Tauschpartnern in. übernehmen? Zoe.works - Ihre neue Ladungsträgerverwaltung

Tutorial. Wie kann ich meinen Kontostand von meinen Tauschpartnern in. übernehmen? Zoe.works - Ihre neue Ladungsträgerverwaltung Wie kann ich meinen Kontostand von meinen Tauschpartnern in Tutorial übernehmen? 1. Schritt : Legen Sie ein Startdatum fest Im ersten Schritt legen Sie für Ihr Unternehmen ein Startdatum fest, an dem Sie

Mehr

Anhang I zur Personalverordnung (PV) Weisungen über die gleitende Arbeitszeit

Anhang I zur Personalverordnung (PV) Weisungen über die gleitende Arbeitszeit Anhang I zur Personalverordnung (PV) Weisungen über die gleitende Arbeitszeit Fassung vom 7. August 2014 Inhaltsverzeichnis Artikel Seite Grundsätzliches Art. 1 3 Arbeitszeit Art. 2 3 Überzeit Art. 3 4

Mehr

Richtlinien über die Zeiterfassung bei Teilzeitangestellten vom 29. August 2001 (in Kraft ab 1. Januar 2002) 3.1.12 W

Richtlinien über die Zeiterfassung bei Teilzeitangestellten vom 29. August 2001 (in Kraft ab 1. Januar 2002) 3.1.12 W Richtlinien über die Zeiterfassung bei Teilzeitangestellten vom 29. August 2001 (in Kraft ab 1. Januar 2002) G:\Verordnungen-Reglemente\Richtlinien\3_1_12_W_Zeiterfassung_bei_Teilzeitangestellten.doc Version:

Mehr

REGLEMENT ÜBER DIE GLEITENDE ARBEITSZEIT. (vom 10. Juni 2003) DER GEMEINDERAT DER STADT FREIBURG. Gestützt auf:

REGLEMENT ÜBER DIE GLEITENDE ARBEITSZEIT. (vom 10. Juni 2003) DER GEMEINDERAT DER STADT FREIBURG. Gestützt auf: REGLEMENT ÜBER DIE GLEITENDE ARBEITSZEIT (vom 10. Juni 2003) DER GEMEINDERAT DER STADT FREIBURG Gestützt auf: Artikel 60 des Personalreglements (nachstehend: PR) vom 10. März 1998 und dessen Durchführungsbestimmungen

Mehr

Landesamt für Besoldung und Versorgung Infobrief 1/10 vom 23.06.2010

Landesamt für Besoldung und Versorgung Infobrief 1/10 vom 23.06.2010 Sehr geehrte Damen und Herren, seit dem letzten Infobrief 4/09 vom 11.12.2009 haben sich drei Änderungen und Neuerungen ergeben. Des Weiteren möchten wir Sie nochmals über einige allgemeine Punkte informieren.

Mehr

4 / 2011. Universität der Künste Berlin. Anzeiger der Universität der Künste Berlin vom 29. Juli 2011

4 / 2011. Universität der Künste Berlin. Anzeiger der Universität der Künste Berlin vom 29. Juli 2011 Universität der Künste Berlin Der Präsident Bildende Kunst Gestaltung Musik Darstellende Kunst 4 / 2011 Anzeiger der Universität der Künste Berlin vom 29. Juli 2011 Inhalt Seite Dienstvereinbarung über

Mehr

2 Erfassung der An- und Abwesenheitszeiten

2 Erfassung der An- und Abwesenheitszeiten 1 Geltungsbereich (1) Diese Betriebsvereinbarung gilt grundsätzlich für alle Mitarbeiter/innen der Landesgeschäftsstelle einschließlich Bildungsinstitut (BI) und Informations- und Technologiecenter (ITC)

Mehr

3. Was muss ich tun, um Elternzeit in Anspruch zu nehmen? 4. Wie lange kann Elternzeit genommen werden?

3. Was muss ich tun, um Elternzeit in Anspruch zu nehmen? 4. Wie lange kann Elternzeit genommen werden? 1. Was ist eigentlich Elternzeit? Elternzeit ist der Anspruch von Arbeitnehmern auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit aus Anlass der Geburt und zum Zweck der Betreuung ihres Kindes. 2. Wer hat Anspruch

Mehr

Dienstvereinbarung zwischen der Präsidentin und dem Personalrat der Philipps-Universität Marburg

Dienstvereinbarung zwischen der Präsidentin und dem Personalrat der Philipps-Universität Marburg Dienstvereinbarung zwischen der Präsidentin und dem Personalrat der Philipps-Universität Marburg über die Weiterführung der gleitenden Arbeitszeit für die Beschäftigten der Universitätsbibliothek. Zwischen

Mehr

Rente und Hinzuverdienst

Rente und Hinzuverdienst Rente und Hinzuverdienst Altersrenten Sie wollen auch als Altersrentner beruflich aktiv bleiben? Das können Sie selbstverständlich. Ihr Einkommen heißt dann Hinzuverdienst. Wie viel Sie zur gesetzlichen

Mehr

BETRIEBS- KRANKENKASSE

BETRIEBS- KRANKENKASSE BETRIEBS- KRANKENKASSE Gesetzlich versichert, privat behandelt Wichtige Infos zur Kostenerstattung für Selbstzahler Privater Status für gesetzlich Versicherte Gesundheit ist das höchste Gut: Deshalb ist

Mehr

0. Wo finde ich detaillierte Informationen zum Fach Chemie für Human- und Zahnmediziner?

0. Wo finde ich detaillierte Informationen zum Fach Chemie für Human- und Zahnmediziner? FAQ -Übersicht 0. Wo finde ich detaillierte Informationen zum Fach Chemie für Human- und Zahnmediziner? 1. Warum wird meine Email nicht beantwortet? 2. Ich kann zu den Sprechzeiten nicht vorbeikommen,

Mehr

Inhaltsverzeichnis: (für weitere Informationen Klicken Sie bitte auf die jeweilige Zeile)

Inhaltsverzeichnis: (für weitere Informationen Klicken Sie bitte auf die jeweilige Zeile) Inhaltsverzeichnis: (für weitere Informationen Klicken Sie bitte auf die jeweilige Zeile) Inhaltsverzeichnis:... 1 Zeiterfassung... 4 1) Gibt es weiterhin die hochschulinterne Regelung, dass man an seinem

Mehr

Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern. zum Thema. Online - Meetings. Eine neue Form der Selbsthilfe?

Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern. zum Thema. Online - Meetings. Eine neue Form der Selbsthilfe? Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern zum Thema Online - Meetings Eine neue Form der Selbsthilfe? Informationsverhalten von jungen Menschen (Quelle: FAZ.NET vom 2.7.2010). Erfahrungen können

Mehr

EWR GmbH. ppa. Giera. * nur 6 Cent je Gespräch, Mobilfunkpreise max. 42 Cent/Minute

EWR GmbH. ppa. Giera. * nur 6 Cent je Gespräch, Mobilfunkpreise max. 42 Cent/Minute PRESSEINFORMATION mit der Bitte um kurzfristige Veröffentlichung Remscheid, 15.04.11 Netze / Herr Giera TelDaFax Stromkunden werden in Remscheid von der EWR ersatzversorgt Wie in den letzten Monaten den

Mehr

Produktbeschreibung. Personalzeiterfassung OSIRIS-PZE

Produktbeschreibung. Personalzeiterfassung OSIRIS-PZE Produktbeschreibung Personalzeiterfassung OSIRIS-PZE 1 OSIRIS-PZE ist ein Softwareprogramm im Bereich der Personal Zeit Erfassung lauffähig unter Microsoft Windows ab Version XP. Mit OSIRIS-PZE werden

Mehr

Anleitung zur Einrichtung von Kontoweckern im Online Banking

Anleitung zur Einrichtung von Kontoweckern im Online Banking Anleitung zur Einrichtung von Kontoweckern im Online Banking 1. Klicken Sie in der Menüleiste links auf Kontowecker. Klicken Sie auf Zur Freischaltung um den Kontowecker zu aktivieren. 2. Bitte lesen und

Mehr

EMIS - Langzeitmessung

EMIS - Langzeitmessung EMIS - Langzeitmessung Every Meter Is Smart (Jeder Zähler ist intelligent) Inhaltsverzeichnis Allgemeines 2 Bedienung 3 Anfangstand eingeben 4 Endstand eingeben 6 Berechnungen 7 Einstellungen 9 Tarife

Mehr

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der erziehungsbeauftragten Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch Einleitung Das Jugendschutzgesetz enthält im zweiten Abschnitt Reglementierungen

Mehr

Teilzeitbeschäftigte 209

Teilzeitbeschäftigte 209 Teilzeitbeschäftigte 209 Teilzeitbeschäftigte Erläuterungen zur Teilzeitarbeit Der Gesetzgeber verfolgt seit Ende 2000, in Kraft getreten zum 01.01.2001, mit dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete

Mehr

Universität Bremen Vereinbarung über die Arbeitszeit

Universität Bremen Vereinbarung über die Arbeitszeit Universität Bremen Vereinbarung über die Arbeitszeit Präambel: Rektor und Personalrat der Universität schließen gem. 1 der zwischen der Senatskommission für das Personalwesen und dem Gesamtpersonalrat

Mehr

Leistungsbeschreibung. VEDA HR Zeit Modul Workflow Manager

Leistungsbeschreibung. VEDA HR Zeit Modul Workflow Manager Leistungsbeschreibung VEDA HR Zeit Modul Workflow Manager Einleitung Zur täglichen Praxis von Arbeitsgruppen gehören Abläufe (Workflow), an denen mehrere Mitarbeiter beteiligt sind und die nach festgelegten

Mehr

Vereinbarung über die Arbeitszeit

Vereinbarung über die Arbeitszeit Vereinbarung über die Arbeitszeit Präambel: Rektor und Personalrat der Universität schließen gem. 1 der zwischen der Senatskommission für das Personalwesen und dem Gesamtpersonalrat für das Land und die

Mehr

Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl.

Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Unser Wegweiser zur Wahl eines Betriebsrates Inhalt: Warum sollten Sie einen Betriebsrat wählen? 1 Wann wird gewählt? 1 Was macht eigentlich ein Betriebsrat?

Mehr

Willkommen zur Personalversammlung der akademischen MitarbeiterInnen

Willkommen zur Personalversammlung der akademischen MitarbeiterInnen Personalrat akadem. MitarbeiterInnen Willkommen zur Personalversammlung der akademischen MitarbeiterInnen 11.05.2011 13 Uhr 13-027 Agenda 1. Vorstellung des Gremiums 2. Aufgaben und Rechte 3. Gemeinsamer

Mehr

Die JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit. Informationen für Arbeitnehmer. Geringfügige und kurzfristige Jobs

Die JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit. Informationen für Arbeitnehmer. Geringfügige und kurzfristige Jobs Die JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit Informationen für Arbeitnehmer Geringfügige und kurzfristige Jobs Die JOB-Vermittlung Wir vermitteln: befristete und geringfügige Beschäftigungen jeder Art. Stunden-,

Mehr

Hilfe zur Verwendung digitaler Formulare

Hilfe zur Verwendung digitaler Formulare Übersicht A) Allgemeines Seite 1 B) Antragstellung / Auswahl der Formulare Seite 1 Aufruf der Formulare Seite 1 Bearbeiten/Ausfüllen der Formulare Seite 2 C) Einreichen/Weiterleiten Seite 4 A) Allgemeines

Mehr

Arbeits- und Ruhezeiten

Arbeits- und Ruhezeiten Arbeits- und Ruhezeiten Dieses Merkblatt richtet sich insbesondere an Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es gibt Auskunft über die wesentlichen Bestimmungen der Arbeits- und Ruhezeiten gemäss dem Arbeitsgesetz.

Mehr

Stellvertretenden Genehmiger verwalten. Tipps & Tricks

Stellvertretenden Genehmiger verwalten. Tipps & Tricks Tipps & Tricks INHALT SEITE 1. Grundlegende Informationen 3 2.1 Aktivieren eines Stellvertretenden Genehmigers 4 2.2 Deaktivieren eines Stellvertretenden Genehmigers 11 2 1. Grundlegende Informationen

Mehr

Fragen und Antworten zum Thema. Lieferanspruch

Fragen und Antworten zum Thema. Lieferanspruch Fragen und Antworten zum Thema Lieferanspruch Was ist der Lieferanspruch und warum tritt er in Kraft? Der Lieferanspruch ist in den Satzungen der Nordzucker Holding AG und der Union-Zucker Südhannover

Mehr

Arbeitszeitrichtlinie

Arbeitszeitrichtlinie EINWOHNERGEMEINDE LOHN-AMMANNSEGG Arbeitszeitrichtlinie Stand 22.09.2014 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Bestimmungen... 3 1 Ziel... 3 2 Geltungsbereich... 3 2. Arbeitszeit... 3 3 Sollarbeitszeit... 3

Mehr

Studieren- Erklärungen und Tipps

Studieren- Erklärungen und Tipps Studieren- Erklärungen und Tipps Es gibt Berufe, die man nicht lernen kann, sondern für die man ein Studium machen muss. Das ist zum Beispiel so wenn man Arzt oder Lehrer werden möchte. Hat ihr Kind das

Mehr