Antrag auf Gewährung höherer Gelder an Hochwassergeschädigte (gilt nur für Privathaushalte)

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1 Malteser Hilfsdienst e. V. Hochwasserhilfe Bayern Am Singrün Regensburg Antrag auf Gewährung höherer Gelder an Hochwassergeschädigte (gilt nur für Privathaushalte) Der Antragsteller ist verpflichtet, zunächst die Anträge auf Hochwasserhilfe bei der zuständigen Kommune zu stellen. Darüber hinaus sind die Leistungen der abgeschlossenen Versicherungen vorrangig in Anspruch zu nehmen. Erst zweitranging gilt dieser Antrag. Es gelten die Vergabekriterien (siehe Seite 9) für Anträge auf Gewährung höherer Gelder an Hochwassergeschädigte. Antragsteller/-in: Name, Vorname... Anschrift... Tel.-Nr.... Geburtsdatum... Ehegatte/Partner: Name, Vorname... Geburtsdatum... Bei Gebäudeschaden: Weitere im Grundbuch eingetragene Personen: Name, Vorname... Geburtsdatum... Name, Vorname... Geburtsdatum... Unterlagen, die alle Antragsteller vorlegen müssen: Kopie Personalausweis Glaubhaftmachung des Schadens durch Bestätigung der Gemeinde über Status Hochwassergeschädigter 2013 bzw. Fotos oder ähnliches Kostenvoranschläge/Gutachten bei Schäden - je nach Größenordnung (Betrag ab ,00 ); sonst reicht eigene Kostenschätzung Nachweis der Antragstellung von beantragten Erstattungen bzw. Nachweis über Erstattung von Versicherungen, von staatlicher Seite oder anderen Hilfsorganisationen Stand: Juni

2 Bankverbindung Bank: IBAN: BIC: Kontoinhaber: 1. Benennung des Schadens: Schadensereignis: Benennung des Schadens und Angaben zur beabsichtigten Verwendung der Hilfe 1.1. für Schäden am Wohngebäude - bitte Grundbuchauszug beilegen! (Schäden an Garagen, Zufahrt und Außenbereich werden nicht automatisch erstattet. Die Prüfung erfolgt im Einzelfall.) 1.2. für sonstige Schäden (Möbel, Inneneinrichtung, Kleidung, Hausrat, Gutachterkosten, Mietkosten für Übergangswohnung und sonstiges) Ab einer Schadenshöhe von bitte ausführliche Inventarliste beifügen! 2. Kostenschätzung (Aufteilung nach Gebäude und sonstige Schäden) Gebäudeschäden Sonstige Schäden Euro Euro Euro Gesamtkosten Hinweis: Der MHD e.v. gewährt dem Antragsteller unter der Voraussetzung eine Zuwendung, dass keine Schadensüberkompensation entsteht. 3. Voraussichtlicher Zeitplan der Sanierung von bis Stand: Juni

3 4. Für diesen Schaden bei anderen Organisationen/Institutionen beantragte und/oder bewilligte Zuwendungen (Zutreffendes bitte ankreuzen). Der Antragsteller ist verpflichtet, zunächst Anträge bei Stadt/Land/Bund bzw. Versicherung zu stellen. (Nachweise bitte beilegen!) O Zuwendung Stadt/Land/Bund O Versicherungserstattungen Euro Euro O Zuwendungen anderer Hilfsorganisationen (Bitte ankreuzen, ob für Gebäude oder Inventar) Name der Hilfsorganisation Betrag Gebäude Inventar O andere Zuwendungen Euro 5. Nachweise zur wirtschaftlichen Bedürftigkeit (Zutreffendes bitte ankreuzen): O Ich/Wir (im Fall einer Bedarfsgemeinschaft Wir ) bin/sind wirtschaftlich hilfsbedürftig und beziehen eine der folgenden Leistungen: o o o o o SGB II (Hartz IV, Grundsicherung für Arbeitssuchende) SGB XII (Sozialhilfe) Wohngeld Kriegsopferfürsorge - ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach 27a BVG Kinderzuschlag nach 6a BKGG Als Nachweis der Hilfsbedürftigkeit genügt die Kopie des jeweiligen Bewilligungsbescheides oder die Bestätigung des Sozialleistungsträgers, der für den Unterstützungszeitraum (ab Juni 2013 bzw. ab dem Zeitpunkt der Antragstellung) maßgebend ist. 6. Angaben zum Familieneinkommen und Vermögen gemäß der nachfolgenden Selbstauskunft. Bitte legen Sie dem Antrag folgende Nachweise jeder im Haushalt lebenden Person mit eigenem Einkommen bei: Steuerbescheid des vergangenen bzw. vorvergangenen Jahres aktuelle Lohnbescheinigungen und/oder aktuelle Rentenbescheinigung Stand: Juni

4 Selbstauskunft Die Prüfung der wirtschaftlichen Bedürftigkeit wird anhand des Bruttoeinkommens des beantragenden Haushaltes im Vergleich zu den Regelsätzen der Sozialhilfe vorgenommen. Dabei darf das Bruttoeinkommen den fünffachen (Alleinstehende/Alleinerziehende) bzw. den vierfachen Wert (Eheleute/Lebenspartner) der Regelsätze nicht übersteigen. Gleiches gilt für vorhandenes Vermögen ( Euro pro Person ohne Kinder). Daher bitten wir Sie, Angaben zu Ihrer Bedarfsgemeinschaft zu machen sowie zu Ihrem Einkommen. INFORMATION: Eine Bedarfsgemeinschaft ( 19 Abs. 1 S. 2 SGB XII) bilden: nicht getrennt lebende Ehegatten, minderjährige, unverheiratete Kinder, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln decken können, und deren Eltern bzw. ein Elternteil im gemeinsamen Haushalt leben, nicht dauernd getrennt lebende Partner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG), Personen in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftlicher Gemeinschaft. Angaben zu Ihrer Bedarfsgemeinschaft: O Ich bin alleinstehend/alleinerziehend oder O Wir sind Eheleute/Lebenspartner Folgende weitere Personen gehören zu Ihrer Bedarfsgemeinschaft Haushaltsangehörige bis 6 Jahre Haushaltsangehörige ab 7 bis 14 Jahre Haushaltsangehörige ab 15 bis 18 Jahre Haushaltsangehörige ab 18 Jahre Angaben zum Bruttoeinkommen aller Personen Ihrer Bedarfsgemeinschaft: INFORMATION: Bitte geben Sie hier alle Einkünfte (Brutto, also vor Steuern!) an, die Personen in Ihrer Bedarfsgemeinschaft erhalten. Davon werden die Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, etc.) abgezogen, daher geben Sie diese bitte auch an. Die Beträge finden Sie in Ihren Lohn- oder Rentenbescheinigungen, die Sie bitte ebenfalls einreichen. Bei Fragen kontaktieren Sie bitte unser Hochwasserteam unter Stand: Juni

5 Ich/Wir beziehe/n - Löhne und Gehälter (einschl. Kindergeld) in Höhe von monatlich Euro brutto davon abgezogene Sozialversicherungsbeiträge: Euro - Pensionen (einschl. Kindergeld) in Höhe von monatlich Euro brutto davon abgezogene Sozialversicherungsbeiträge: Euro - Renten (einschl. Kindergeld) in Höhe von monatlich Euro brutto davon abgezogene Sozialversicherungsbeiträge: Euro - andere Einkünfte pro Monat durchschnittlich Euro brutto (z.b. aus Vermietung/ Verpachtung, Land-/ Forstwirtschaft, Einkünfte aus nebenberuflicher, freiberuflicher oder gewerblicher Tätigkeit lt. letztem Einkommenssteuerbescheid und Kapitalerträge (in vollem Umfang)) - andere zur Bestreitung des Lebensunterhaltes bestimmte oder geeignete Bezüge (z. B. Unterhaltsansprüche pro Monat durchschnittlich) Euro Ich/Wir verfüge/n über folgendes Vermögen (ohne angemessenes, selbst bewohntes Haus bzw. Wohnung, Hausrat, Schmuck und ähnliches): Euro 7. Weitere Angaben zur persönlichen Hilfsbedürftigkeit O O O Ich habe bzw. eine im Haushalt lebende Person hat das 75. Lebensjahr vollendet. Ich habe bzw. eine im Haushalt lebende Person hat eine bescheinigte Schwerbehinderung von mindestens 80%. Ich bin bzw. eine im Haushalt lebende Person ist der Pflegestufe 2 bzw. 3 zugeordnet. Bitte Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. der Bestätigung über die Einstufung in die Pflegestufe 2 bzw. 3 vorlegen. Erklärung: Hiermit erkläre ich, dass mein Schaden durch das Hochwasser 2013 am Privateigentum in meinem Haushalt mindestens so hoch wie die beantragte Hilfe ist. Mir ist bekannt, dass ich die finanzielle Unterstützung des Malteser Hilfsdienst e. V. (nachfolgend MHD e. V. ) ganz oder teilweise zurückzahlen muss, wenn ich für den unter Ziffer 1 und 2 dieses Antrags genannten Schaden entsprechende Gelder von Versicherungen, staatliche Hilfen, finanzielle Unterstützung von anderen Hilfsorganisationen oder Hilfen sonstiger Institutionen erhalte und/oder kein nachweisbarer Fall der wirtschaftlichen Hilfsbedürftigkeit vorliegt. Ich verpflichte mich, den MHD e. V. über alle Anträge und Zuwendungen zu informieren, die in Ziffer 4 des Antrages erwähnt werden bzw. die mir/uns über die in Ziffer 4 dieses Antrags genannten Zuwendungen hinaus gewährt wurden. Zudem ist mir bekannt, dass ich zur Rückzahlung der vom MHD e. V. gewährten Unterstützung verpflichtet bin, wenn ich Rechnungen bzw. andere geeignete Belege zum Nachweis der Verwendung der gewährten Unterstützung sowie der Gesamtschadenssumme nicht bzw. nicht vollständig innerhalb von 12 Monaten nach Auszahlung vorlege. Stand: Juni

6 Ich bestätige die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorgenannten Angaben sowie die Vollständigkeit der Nachweise zu meinen Einkünften. Die o. g. Angaben werden zur Prüfung benötigt, ob die Voraussetzungen für die Gewährung der Unterstützung vorliegen. Die Datenerhebung ist daher zur Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich. Ich bin darüber informiert, dass die im Rahmen der Hochwasserhilfe erhobenen Daten für die Antragsbearbeitung, unter anderem auch in elektronischer Form, verwendet werden. Die Antragsdaten werden außerdem außerhalb des Malteserkonzerns in der Datenbank PHOENIX zum Abgleich mit Informationen anderer Hilfsorganisationen gespeichert. Diese Datenbank ermöglicht ein abgestimmtes, transparentes, gerechtes und gegenüber den Spendern und Hilfsbedürftigen ehrliches Spendenmanagement. Auf diese Weise soll eine doppelte Hilfeleistung vermieden werden. Auf die Datenbank haben die nachfolgenden Institutionen und Einrichtungen Zugriff: Öffentliche Stellen (Kommunen, Spendenkommissionen, Vergabeausschüsse) und vor Ort tätige Spendengeber (Arbeiter-Samariter-Bund, Arbeiterwohlfahrt, Bayerisches Rotes Kreuz, Caritas, Diakonie, Johanniter-Unfall-Hilfe, örtliche Pastoralämter, Passauer Neue Presse, Sternstunden e. V.). Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten und die empfangenen Hilfeleistungen mit den Daten der oben genannten Institutionen und Einrichtungen im Rahmen der Hochwasserhilfe abgeglichen werden und stimme den dafür notwendigen Datenübermittlungen zu. Weiterhin ist der MHD e. V. berechtigt, bei den Versicherungsgesellschaften, bei denen zum Zeitpunkt des Hochwassers (Juni 2013) ein oder mehrere Versicherungsverhältnisse bestanden, alle vertrags- und leistungsbezogenen Daten und Unterlagen zur Prüfung, inwieweit bisher schon eine Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen stattgefunden hat, anzufordern. Hierdurch soll ebenfalls eine doppelte Hilfeleistung vermieden werden. Der Auskunftseinholung und der damit verbundenen Anforderung von Unterlagen und der Übermittlung von Daten durch den Versicherer an den MHD e.v. stimme ich zu. Belehrung: Die Einwilligung kann jederzeit und bedingungslos widerrufen werden. Der Widerruf ist zu richten an Malteser Hilfsdienst e.v., Hochwasserhilfe Bayern, Am Singrün 1, Regensburg. Der Widerruf unterliegt keiner Form. Sollten die finanziellen Zuwendungen von Stadt/Land/Bund den angegebenen Schadensbetrag nicht decken, so gilt für den Differenzbetrag Folgendes: der/die Antragsteller/in darf diesen Betrag als unentgeltliche Zuwendung (Schenkung) betrachten, wenn alle erforderlichen Belege innerhalb von 12 Monaten ab Auszahlung im Original eingereicht wurden. Dieser Betrag ist dann eine unentgeltliche Zuwendung des MHD e. V. an den Antragsteller, der diesen unter den o. g. Voraussetzungen nicht zurückzahlen muss. Sofern der Schaden durch die finanziellen Zuwendungen durch Stadt/Land/Bund vollständig gedeckt ist, verpflichtet sich der Antragsteller, die vom MHD e.v. gewährten Gelder vollumfänglich zurückzuzahlen. Ort, Datum Unterschrift Antragsteller (bei Gebäudeschaden: Alle im Grundbuch eingetragenen Personen) Stand: Juni

7 Vergabekriterien für Anträge auf Gewährung höherer Gelder an Hochwassergeschädigte Richtlinie zum Antrag auf Gewährung höherer Gelder an Hochwassergeschädigte Die Malteser gewähren aus den Spendengeldern eine Zuwendung an die durch das Hochwasser im Juni 2013 geschädigten Personen nach Maßgabe dieser Richtlinie. Ein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung wird durch diese Richtlinie nicht begründet. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 1. Zuwendungszweck Mit der Unterstützung der vom Hochwasser betroffen Personen, werden ausschließlich die satzungsgemäßen Zwecke des Malteser Hilfsdienstes e.v. verfolgt, insbesondere mildtätige Zwecke im Sinne von 53 der Abgabenordnung. Die Art und der Umfang der Unterstützung werden somit durch die Regelungen zu den steuerbegünstigten Zwecken der Abgabenordnung beschränkt. 2. Geförderte Maßnahmen 2.1 Gebäudeschäden durch Hochwasser Die Zuwendung können Privatpersonen erhalten, welche als Eigentümer eines zum Zeitpunkt des Schadenseintritts selbst genutzten Einfamilienhauses, mitbenutzten Mehrfamilienhauses bzw. einer selbst genutzten Eigentumswohnung direkt vom Hochwasser betroffen waren. Eine Zuwendung erfolgt, soweit der Antragsteller nach der Anrechnung von bestehenden Versicherungsansprüchen, staatlichen Zuschüssen und Zuwendungen Dritter einen verbleibenden Eigenanteil für notwendige Reparaturkosten bzw. Herstellungskosten für ein vergleichbares Ersatzgebäude oder eine vergleichbare Ersatzwohnung nicht aufzubringen imstande ist. Grundstückserwerbe aufgrund von Hochwasserschäden werden nicht gefördert. 2.2 Sonstige Schäden Die Zuwendungen können auch für die Ersatzbeschaffung von Kleidungsstücken, Möbeln, Hausrat oder ähnlichem gewährt werden. Diese Schäden müssen im Einzelnen glaubhaft gemacht werden z. B. durch Fotos, eidesstattliche Versicherungen etc. Es werden keine Luxusgüter erstattet. 3. Persönliche Zuwendungsvoraussetzungen Die Malteser gewähren Zuschüsse an Antragsteller, die nachweisbar wirtschaftlich hilfsbedürftig sind. In Einzelfällen können weitere Umstände, insbesondere die folgenden persönlichen Kriterien berücksichtigt werden: Der Antragsteller oder eine im Haushalt lebende Person ist älter als 75 Jahre, oder der Antragsteller oder eine im Haushalt lebende Person hat eine bescheinigte Schwerbehinderung von mindestens 80 %, oder der Antragsteller oder eine im Haushalt lebende Person ist der Pflegestufe 2 oder 3 zugeordnet. 4. Sachliche Zuwendungsvoraussetzungen Voraussetzung für die Gewährung der Zuwendung ist das Vorliegen eines auf das Hochwasser vom Juni 2013 zurückzuführenden Schadens. Art und Umfang des Schadens sind vom Antragsteller darzulegen. Dies erfolgt insbesondere durch die Ermittlung des Schadens unter Darlegung der tatsächlich erforderlichen und aufgewendeten Reparaturkosten bzw. Wiedererrichtungskosten. Eine Glaubhaftmachung des Schadens erfolgt bei einer Schadenssumme ab EUR beim Gebäude durch ein Gutachten (Kostenvoranschläge sind unzureichend!) und beim Inventarschaden durch eine Auflistung der neu zu beschaffenden Gegenstände. Die Zuwendung ist ausgeschlossen, soweit der Schaden durch Versicherungsleistungen oder durch eine Förderung anderer Institutionen zur Beseitigung der Schäden des Hochwassers vollständig abgedeckt ist. Dies gilt auch, wenn anderweitige Fördermöglichkeiten nicht ausgeschöpft werden und daher keine nachweisbare wirtschaftliche Hilfsbedürftigkeit des Antragstellers gegeben ist. Demgegenüber ist eine Zuwendung nicht automatisch dadurch ausgeschlossen, dass der Antragsteller für mit dieser Richtlinie vergleichbare Förderungen anderer Hilfsorganisationen (z.b. Caritas, Johanniter, Bayerisches Rotes Kreuz u.a.) erhält. Jedoch stellt eine Zuwendung der Malteser für einen Antragsteller nur dann eine unentgeltliche Leistung (Schenkung) dar, wenn der Antragsteller für den betreffenden Schaden nicht bereits in voller Höhe Leistungen durch Dritte (Behörde, Versicherung oder andere Hilfsorganisationen) erhalten hat. 5. Umfang, Höhe und Art der gewährten Zuwendung Die Malteser gewähren Zuschüsse ausschließlich an Personen, die primär und nachweisbar die wirtschaftliche Hilfsbedürftigkeit und die sachlichen Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. Sofern keine wirtschaftliche Hilfsbedürftigkeit gegeben ist, jedoch der Antragsteller und/oder einer im Haushalt lebenden Person die persönlichen Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt, steht es im Ermessen der Malteser, eine abweichende Einzelfallentscheidung zu treffen. Der Umfang der Zuwendung bestimmt sich nach dem Ausmaß der entstandenen und vom Antragsteller glaubhaft gemachten Schäden, der Höhe der dem Betroffenen zustehenden oder erhaltenen sonstigen Hilfen. Die persönlichen Zuwendungsvoraussetzungen sind insbesondere anhand der Zahl der Haushaltsangehörigen, des Jahreseinkommens, des frei verfügbaren Haushaltseinkommens und des verfügbaren Vermögens zu prüfen. Berücksichtigt werden die Umstände des Einzelfalls und die zur Verfügung stehenden Spendenmittel. Die Vergabe der Zuwendung muss der sozialen und wirtschaftlichen Situation der betroffenen Personen bzw. Haushalte in angemessener Weise Rechnung tragen und den tatsächlichen Bedarf in Abhängigkeit von der Schadenshöhe berücksichtigen. Die Höhe der Zuwendung ist beschränkt auf den Eigenanteil, der nicht von staatlicher Seite gefördert wird, in der Regel 20 %. Bisher erhaltene Förderungen auf den Eigenanteil wie z. B. Spenden sind von diesen abzuziehen. Die Zuwendung wird so bemessen, dass sie zusammen mit Versicherungsleistungen, Leistungen nach anderen staatlichen Richtlinien und sonstigen Zuwendungen die volle Schadenshöhe nicht überschreitet. 6. Verfahren 6.1 Antragstellung Der Antrag zur Gewährung höherer Gelder an Hochwassergeschädigte einschließlich der geforderten Nachweise und Dokumente ist bei der Malteser Hochwasserhilfe Bayern einzureichen. Die Hochwasserhilfe prüft den Antrag gemäß der hier formulierten Vergabekriterien auf dessen Vollständigkeit. Die Prüfung erfolgt durch die zuständige Mitarbeiterin der Malteser Hochwasserhilfe ggf. im Rahmen eines Hausbesuches und wenn erforderlich in Abstimmung mit den anderen vor Ort tätigen Spendenorganisationen, der Kommune etc. 6.2 Bewilligung Liegt der Antrag vollständig vor und ist eine wirtschaftliche Bedürftigkeit gegeben, entscheidet die Malteser Hochwasserhilfe Bayern bis zu einem Betrag von ,00. Bei besonderen Härtefällen, die einer Zuwendung von mehr als ,00 bedürfen, oder bei Anträgen, bei denen statt der wirtschaftlichen Bedürftigkeit alleinig eine persönliche Bedürftigkeit vorliegt, wird der Antrag an die Malteser-Zentrale Hochwasserhilfe zur Einzelfallentscheidung weitergeleitet. 6.3 Auszahlung Die Auszahlung erfolgt durch Banküberweisung an den Antragsteller. 7. Verwendungsnachweis Der Antragsteller hat unaufgefordert durch Vorlage von Rechnungen bzw. anderen geeigneten Belegen die Verwendung der gewährten Mittel den Maltesern innerhalb von 12 Monate ab Auszahlung der bewilligten Zuwendung nachzuweisen. Innerhalb dieser Frist in der Antragsteller verpflichtet, auch Rechnungen bzw. andere geeignete Belege zum Nachweis der Gesamtschadenssumme vorzulegen. Gehen die Nachweise nicht bzw. nicht vollständig fristgemäß ein, ist der Antragsteller zur Rückzahlung der gewährten Zuwendung, für die kein Verwendungsnachweis vorliegt, verpflichtet. 8. Datenschutz Der Antragsteller erklärt sich mit der Antragstellung mit dem Abgleich und der Weitergabe seiner Antragsdaten und der von den Maltesern gewährten Hilfeleistungen mit anderen Spendenorganisationen und öffentlichen Stellen einverstanden. Die Antragsunterlagen unterliegen einer Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren. Stand: Juni

8 Malteser Hilfsdienst e.v. Hochwasserhilfe Bayern Am Singrün Regensburg Zusatz zum Antrag auf Gewährung höherer Gelder an Hochwassergeschädigte Angaben zu Verbindlichkeiten Name, Vorname: Adresse: Telefon: Geburtsdatum: Gibt es Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, die dazu führen können, dass die von staatlichen Stellen bzw. die vom Malteser Hilfsdienst e.v. zu gewährenden Gelder nicht für die Beseitigung der Hochwasserschäden aus 2013 eingesetzt werden können? Bestehen bisher Baufinanzierungen, sonstige Finanzierungen/Darlehen, Leasingverbindlichkeiten, bestehende oder drohende Inanspruchnahmen aus Bürgschaften etc., die nicht mit Ihrem regulären Einkommen getilgt werden können? Ja Nein Erklärung: Hiermit versichere ich die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorgenannten Angaben. Ich wurde darüber aufgekärt, dass ich verpflichtet bin, die Leistungen des Malteser Hilfsdienst e.v. auf Grundlage des o.g. Antrags zurückzuzahlen, wenn ich die Leistungen durch falsche Angaben erwirkt habe oder ich meinen Nachweispflichten nicht bzw. nicht ausreichend nachkomme. Zudem bin ich darauf hingewiesen worden, dass unrichtige Angaben einen Verstoß gegen strafgesetzliche Bestimmungen (Betrug nach 263 StGB) darstellen können. 263 StGB Betrug (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat, 2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen, 3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt, 4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder 5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat. (4) 243 Abs. 2 sowie die 247 und 248a gelten entsprechend. (5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht. (6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen ( 68 Abs. 1). (7) Die 43a und 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt. Ort, Datum Unterschrift Antragsteller/in Zusatz Verbindlichkeiten zum Antrag auf Gewährung Höherer Gelder an Hochwassergeschädigte Stand Juni

9 Malteser Hilfsdienst e.v. Hochwasserhilfe Bayern Am Singrün Regensburg Zusatz zum Antrag auf Gewährung höherer Gelder an Hochwassergeschädigte Angaben zu Vermögen Name, Vorname: Adresse: Telefon: Geburtsdatum: Hiermit bestätige ich, dass ich aus den mir zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln bzw. aus vorhandenem Vermögen den Eigenanteil an dem von mir geltend gemachten Hochwasserschaden nicht finanzieren kann. Erklärung: Hiermit versichere ich die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorgenannten Angaben. Ich wurde darüber aufgekärt, dass ich verpflichtet bin, die Leistungen des Malteser Hilfsdienst e.v. auf Grundlage des o.g. Antrags zurückzuzahlen, wenn ich die Leistungen durch falsche Angaben erwirkt habe oder ich meinen Nachweispflichten nicht bzw. nicht ausreichend nachkomme. Zudem bin ich darauf hingewiesen worden, dass unrichtige Angaben einen Verstoß gegen strafgesetzliche Bestimmungen (Betrug nach 263 StGB) darstellen können. 263 StGB Betrug (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat, 2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen, 3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt, 4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder 5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat. (4) 243 Abs. 2 sowie die 247 und 248a gelten entsprechend. (5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht. (6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen ( 68 Abs. 1). (7) Die 43a und 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt. Ort, Datum Unterschrift Antragsteller/in Zusatz Vermögen zum Antrag auf Gewährung Höherer Gelder an Hochwassergeschädigte Stand Juni

10 Checkliste zum Antrag auf Gewährung höherer Gelder für Hochwassergeschädigte o Antrag ausfüllen o erforderliche Nachweise beifügen o Antrag bei der Malteser Hochwasserhilfe einreichen o nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid o diesen gut aufbewahren, da er ggf. bei staatlichen Stellen oder anderen Organisationen vorgelegt werden muss o die Zuwendung geht auf Ihrem Konto ein o Verwendungsnachweise sind in Form von Rechnungen/Belegen bei der Malteser Hochwasserhilfe einzureichen o Nachweise sind im Original über die Gesamtschadensumme innerhalb von 12 Monaten nach der Bewilligung vorzulegen (Falls Ihnen keine Originale mehr vorliegen, fordern Sie bitte entsprechende Duplikate an) o Rechnungen/Belege werden geprüft, abgestempelt und wieder vollständig an Sie zurückgesandt, wenn die Summe vollständig nachgewiesen wurde o gehen Rechnungen/Belege nicht vollständig und fristgerecht ein, sind Sie zur Rückzahlung der Zuwendung verpflichtet o werden Verwendungsnachweise fristgemäß vorgelegt, ist die Hilfe als unentgeltliche Zuwendung (Schenkung) zu betrachten Hinweis: Die Antragsdaten werden auch in der Datenbank PHOENIX gespeichert. Diese dient zum Abgleich von Informationen und Zuwendungen mit anderen Hilfsorganisationen. Stand Juni 2016

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