Privatrecht II. Erbrecht (unter Einschluss des Güterrechts) Prof. Dr. Dominique Jakob, M.I.L. (Lund)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Privatrecht II. Erbrecht (unter Einschluss des Güterrechts) Prof. Dr. Dominique Jakob, M.I.L. (Lund)"

Transkript

1 Privatrecht II Erbrecht (unter Einschluss des Güterrechts), M.I.L. (Lund) Herbstsemester , KOH-B-10, Dienstag 12:15-13:45 Uhr (ohne Pause) Modulübersicht Privatrecht II (18 KP) Lehrveranstaltungen im Herbstsemester 2017 Vorlesung im Obligationenrecht BT Vorlesung im Familienrecht Vorlesung im Sachenrecht Vorlesung im Erbrecht (unter Einschluss des Güterrechts) Lehrveranstaltungen im Frühjahrssemester 2018 Übungen im Obligationenrecht BT Übungen im Familienrecht Übungen im Sachenrecht Übungen im Erbrecht (unter Einschluss des Güterrechts) HS 2017 Seite 2 1

2 Lehrveranstaltungsübersicht Vorlesung Erbrecht Zwei Gruppen: Di 10:15-12:00 (Prof. Breitschmid) Di 12:15-13:45 (Prof. Jakob) Teil 1: Zusammenspiel von Güter- und Erbrecht Teil 2: Erbrecht Teil 3: Güterrecht Teil 4: Schnittstellen und Gestaltungsfragen Weiterführende Veranstaltung auf Masterstufe: Nachlassplanung HS 2017 Seite 3 Literatur Hrubesch-Millauer/Wolf Stephan Grundriss des schweizerischen Erbrechts Bern 2017 Steinauer Paul-Henri Le droit des successions 2. Auflage, Bern 2015 Breitschmid Peter/Eitel Paul/Fankhauser Roland/Geiser Thomas/Rumo-Jungo Alexandra Erbrecht, Litera B 3. Auflage, Zürich 2016 Druey Jean Nicolas Grundriss des Erbrechts 5. Auflage, Bern 2002 Tuor Peter/Schnyder Bernard/Schmid Jörg/Rumo-Jungo Alexandra Das Schweizerische Zivilgesetzbuch 14. Auflage, Zürich 2015 Brückner Christian/Weibel Thomas Die erbrechtlichen Klagen 3. Auflage, Zürich 2012 Rumo-Jungo Alexandra Tafeln und Fälle zum Erbrecht 4. Auflage, Zürich 2017 HS 2017 Seite 4 2

3 Literatur Hrubesch-Millauer Stephanie Erbrecht In a Nutshell 2. Auflage, Zürich 2013 Abt Daniel/Weibel Thomas Praxiskommentar Erbrecht 3. Auflage, Basel 2015 Büchler Andrea/Jakob Dominique Kurzkommentar Zivilgesetzbuch 2. Aufl., Basel 2017 (im Erscheinen) Duss Jacobi Vanessa/Marro Pierre-Yves Klagen und Rechtsbehelfe im Zivilrecht Basel 2016 Wolf Stephan/Genna Gian Sandro Schweizerisches Privatrecht IV/2: Erbrecht Basel 2015 HS 2017 Seite 5 Literatur Hausheer Heinz/Geiser Thomas/Aebi-Müller Regina E. Das Familienrecht des Schweizerischen Zivilgesetzbuches 5. Auflage, Bern 2014 Sutter-Somm Thomas/Kobel Felix Familienrecht Zürich 2009 Hegnauer Cyril/Breitschmid Peter Grundriss des Eherechts 4. Auflage, Bern 2000 Büchler Andrea/Vetterli Rolf Ehe, Partnerschaft, Kinder: Eine Einführung in das Familienrecht der Schweiz 2. Auflage, Basel 2011 Jungo Alexandra/Fountoulakis Christiana Familienvermögensrecht: Berufliche Vorsorge Güterrecht Unterhalt Zürich 2016 Allgemeine Kommentare (Basler/Berner/Zürcher/Handkommentar) HS 2017 Seite 6 3

4 Übersicht Teil 1: Zusammenspiel von Güter- und Erbrecht Teil 2: Erbrecht Teil 3: Güterrecht Teil 4: Schnittstellen und Gestaltungsfragen HS 2015 Seite 7 Teil 1: Zusammenspiel von Güter- und Erbrecht HS 2017 Seite 8 4

5 Übersicht Teil 1: Zusammenspiel von Güter- und Erbrecht A. Das grosse Ganze: Vermögens- und Nachlassplanung B. «Personal Planning» C. Einsatz juristischer Personen D. Spannungsfelder HS 2015 Seite 9 Das grosse Ganze: Vermögens- und Nachlassplanung Einstiegsfall: Eine ganz normale Familie Fall illustriert: Güter- und Erbrecht als Teil der individuellen Vermögensplanung Ganzheitliche Regelung der Vermögensnachfolge Viele Gestaltungsmöglichkeiten Sowohl Vorkehrungen zu Lebzeiten als auch mittels Verfügungen von Todes wegen Steuerrechtliche Implikationen Rein nationaler Erbfall als Ausnahme, Beachtung des internationalen Kontexts nach IPRG 51 ff. und 86 ff. HS 2017 Seite 10 5

6 «Personal Planning» Generelle Vollmacht (OR 32 ff.) zur Geschäftsbesorgung im Falle der Urteilsunfähigkeit des Vollmachtgebers Postmortale Vollmacht Vollmacht über den Tod hinaus Vollmacht auf den Todesfall Seit : Instrumente des neuen Erwachsenenschutzrechts Vorsorgeauftrag (ZGB 360 ff.) Patientenverfügung (ZGB 370 ff.) Beistandschaft (ZGB 390 ff.) Anordnungen über den eigenen Körper Bestattung Sterbehilfe HS 2017 Seite 11 Einsatz juristischer Personen Gesellschaften (AG, GmbH ) Stiftungen (CH / FL) Trusts Unternehmensnachfolge Erbeinsetzung Abfindungsklauseln Nachfolgeklauseln Aktionärsbindungsverträge HS 2017 Seite 12 6

7 Spannungsfelder Konfligierende (gesetzliche) Wertungen Konfligierende Interessen Streben des Gesetzgebers und des Anwenders nach bestmöglicher Konkordanz HS 2017 Seite 13 Teil 2: Erbrecht HS 2017 Seite 14 7

8 Übersicht Teil 2: Erbrecht A. I. Sozioökonomischer Hintergrund II. Funktionen des Erbrechts III. Gegenstand und systematische Einordnung IV. Reform des Erbrechts V. Prinzipien des Erbrechts VI. Exkurs: Erbrechtliche Klagen B. Die Erben C. Die Verfügungen von Todes wegen D. HS 2015 Die Erbschaft Seite 15 I. Sozioökonomischer Hintergrund 1. Erben in der Schweiz Wahrscheinlichkeit des Empfangs einer Erbschaft ist im Alter von Jahren am höchsten Gesamte jährliche Erbmasse in der Schweiz: sehr unterschiedliche Angaben in Studien; Hochrechnungen aufgrund von Zahlen aus dem Jahr 2003 reichen von 40 bis zu 67 Milliarden Studie im Kanton Bern hat für das Jahr 2014 eine lokale Erbmasse von 1 2 Milliarden errechnet (Quelle: NZZ vom , Amrein Marcel, Erbschaften: Senioren und Gutsituierte erben am meisten) HS 2017 Seite 16 8

9 I. Sozioökonomischer Hintergrund 2. Die Schweiz im internationalen Umfeld Quelle: Brülhart, Marius und Elodie Moreau (2015). Inheritance Flows in Switzerland, HS 2017 ( Seite 17 II. Funktionen des Erbrechts Erblassermotivation: Sparsamkeit und Produktivität Umverteilung: breite Streuung des hinterlassenen Vermögens Aktualisierung: neue Ausrichtung des Vermögens in jeder Generation Solidarität: Berücksichtigung von Näheverhältnissen Kontinuität: Neutralisierung der Auswirkungen des Generationenwechsels (Quelle: Anatol Dutta, Warum Erbrecht?, Das Vermögensrecht des Generationenwechsels in funktionaler Betrachtung, Tübingen 2014) HS 2017 Seite 18 9

10 III. Gegenstand und systematische Einordnung Einleitungsartikel Erster Teil: Personenrecht Zweiter Teil: Familienrecht Dritter Teil: Erbrecht (Art ZGB) Vierter Teil: Sachenrecht Fünfter Teil: Obligationenrecht Schlusstitel HS 2017 Seite 19 IV. Reform des Erbrechts 1. Zurückliegende Reformen 1973: Gleichstellung von Adoptivkindern 1978: Gleichstellung nichtehelicher Kinder 1988: Besserstellung des überlebenden Ehegatten 2007: Gleichstellung gleichgeschlechtlicher, eingetragener Partnerschaften (vgl. PartG) HS 2017 Seite 20 10

11 IV. Reform des Erbrechts 2. Aktuelle Erbrechtsrevision - Entwicklungen Motion Gutzwiller (eingereicht im Juni 2010) verlangt eine Anpassung des Erbrechts an «zeitgenössische familiäre und gesellschaftliche Lebensrealitäten» Der Bundesrat greift das Thema in seinem Bericht «Modernisierung des Familienrechts» von März 2015 auf März 2016 wird die Revision des Erbrechts in die Vernehmlassung geschickt Vorentwurf enthält insbesondere: Verkleinerung der Pflichtteile und Einführung eines sog. «Unterhaltsvermächtnisses» zugunsten von Konkubinatspartnern Vernehmlassungsverfahren abgeschlossen und im Mai 2017 von Bundesrat zur Kenntnis genommen, Stossrichtung wird beibehalten, «technischer Teil» wird von Vorlage getrennt; «Botschaft I» für 2018 erwartet HS 2017 Seite 21 IV. Reform des Erbrechts 3. Aktuelle Erbrechtsrevision - Geplante Änderungen Reduktion der Pflichtteile (Art. 471 VE ZGB) Nachkommen: ¾ ½ des gesetzlichen Erbanspruchs Überlebender Ehegatte: ½ ¼ des gesetzlichen Erbanspruchs Eltern: ½ 0 des gesetzlichen Erbanspruchs Unterhaltsvermächtnis (Art. 484a VE ZGB) Faktische Lebensgemeinschaft während mind. 3 Jahren + erheblichen Leistungen im Interesse des Erblassers oder Als Minderjähriger mind. 5 Jahre in gemeinsamen Haushalt gelebt + finanzielle Unterstützung von Erblasser erhalten Ausrichtung des Unterhaltsvermächtnis für Erben «zumutbar» Klage innert 3 Monaten HS 2017 Seite 22 11

12 IV. Reform des Erbrechts 3. Aktuelle Erbrechtsrevision - Geplante Änderungen Ausschluss von Vertrauenspersonen von der Erbberechtigung (Art. 541a VE ZGB) Person, die aufgrund des Berufs in Vertrauensverhältnis zum Erblasser steht (Ärzte, Anwälte usw.) max. ¼ der Erbschaft Ziel: Verhinderung der Erbschleicherei Weitere punktuelle Änderungen siehe Merkblatt des Lehrstuhls; Vorentwurf und erläuternder Bericht sind abrufbar unter: HS 2017 Seite 23 V. Prinzipien des Erbrechts 1. Unmittelbarkeit der Erbfolge Zeitpunkt des Todes = Zeitpunkt des Erbgangs Nachfolge ipso iure : Erben erwerben die Erbschaft kraft Gesetzes (ZGB 560 I) le mort saisit le vif : Erblasser bestimmt (innerhalb der gesetzlichen Schranken), wer Erbe wird HS 2017 Seite 24 12

13 V. Prinzipien des Erbrechts 2. Universalsukzession Alles Vermögen geht auf die Erben über ( die Erbschaft als Ganzes, ZGB 560 I) Aktiven: Vermögenswerte; auch solche, die nicht bekannt sind Passiven: Schulden des Erblassers; auch solche, die nicht bekannt sind HS 2017 Seite 25 V. Prinzipien des Erbrechts 3. Gesamtnachfolge Keine individuellen Rechte an einzelnen Nachlassgegenständen, sondern Quoten Erbengemeinschaft = Gesamthandsgemeinschaft (vgl. ZGB 602 I, II; 652 ff.) Solidarische Haftung für Erbschaftsschulden (ZGB 603) Keine Erbenlosigkeit: Verwandte Ehegatte / eingetragener Partner (vgl. PartG) Gemeinwesen HS 2017 Seite 26 13

14 V. Prinzipien des Erbrechts 4. Verfangenheit und Verfügungsfreiheit Erblasser darf innerhalb gesetzlicher Schranken über seinen Nachlass verfügen (ZGB 470) Schranken Pflichtteilsrecht Numerus clausus der Verfügungsarten Formerfordernisse Eingriff in Persönlichkeitsrechte der Erben Einigkeit sämtlicher Erben HS 2017 Seite 27 VI. Erbrechtliche Klagen Primat des Erblasserwillens Einwirkungsmöglichkeiten nur durch Klagen: Ungültigkeitsklage (ZGB 519 ff.) Herabsetzungsklage (ZGB 522 ff.) Erbschaftsklage (ZGB 598 ff.) Teilungsklage (ZGB 602) Weitere Klagen Quelle: HS 2017 Seite 28 14

Rechtswissenschaftliches Institut Prof. Dr. Dominique Jakob

Rechtswissenschaftliches Institut Prof. Dr. Dominique Jakob Übersicht Teil 2: Erbrecht A. Grundlagen B. II. Pflichtteilsrecht C. Die Verfügungen von Todes wegen D. Die Erbschaft HS 205 Seite 27. Begriff gesetzlich Gesetzliche Erben Ordnung gilt, wenn Erblasser

Mehr

Stephanie Hrubesch-Millauer Prof. Dr. iur., Rechtsanwältin Professorin an der Universität Bern. Erbrecht. in a nutshell. 2.

Stephanie Hrubesch-Millauer Prof. Dr. iur., Rechtsanwältin Professorin an der Universität Bern. Erbrecht. in a nutshell. 2. Stephanie Hrubesch-Millauer Prof. Dr. iur., Rechtsanwältin Professorin an der Universität Bern Erbrecht in a nutshell 2. Auflage Vorwort Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis III V

Mehr

Soll das Gut noch fliessen wie das Blut? Familienbilder in aktuellen Diskussionen zur Reform des Erbrechts

Soll das Gut noch fliessen wie das Blut? Familienbilder in aktuellen Diskussionen zur Reform des Erbrechts Forum für Universität und Gesellschaft Universität Bern Brüchiger Generationenkitt? Generationenbeziehungen im Umbau 10. Dezember 2011 Soll das Gut noch fliessen wie das Blut? Familienbilder in aktuellen

Mehr

Prof. Dr. iur. Roland Fankhauser. Erbrecht. 3 Gesetzliche Erbfolge

Prof. Dr. iur. Roland Fankhauser. Erbrecht. 3 Gesetzliche Erbfolge Erbrecht 3 Gesetzliche Erbfolge I. Rechtfertigung und Grundzüge der gesetzlichen Konzeption Gemeinrechtlich ist schon lange klar, dass die Familie die hauptberechtigte Gruppe des Erbrechts darstellt. Man

Mehr

DataCard. Rund ums Erben. Schweizerische Treuhandgesellschaft AG

DataCard. Rund ums Erben. Schweizerische Treuhandgesellschaft AG DataCard Rund ums Erben Schweizerische Treuhandgesellschaft AG Vorbemerkungen Mit dem Tod eines Menschen gehen seine sämtlichen Vermögenswerte in den Nachlass (Erbmasse) über. War der Erblasser zum Zeitpunkt

Mehr

Erbrecht. Erbrecht. Welches sind die Rechtsquellen im Erbrecht? 25.02.2013. Silvio Kuster

Erbrecht. Erbrecht. Welches sind die Rechtsquellen im Erbrecht? 25.02.2013. Silvio Kuster Erbrecht Silvio Kuster Welches sind die Rechtsquellen im Erbrecht? ZGB = Erbrecht III. Teil EGzZGB EVzZGB Kommentare und Fachzeitschriften wie ZBGR BGE (= Bundesgerichtsentscheide) usw. Erbrecht Vorschriften

Mehr

Ehe- und erbrechtliche Fragen zur Unternehmensnachfolge

Ehe- und erbrechtliche Fragen zur Unternehmensnachfolge Referat bei der ERFA-Gruppe Weinfelden vom 11. Januar 2005 Ehe- und erbrechtliche Fragen zur Unternehmensnachfolge Dr. iur. Hans Rudolf Forrer Forrer Lenherr Bögli Rechtsanwälte, Weinfelden Man soll die

Mehr

Universität Hamburg Fakultät für Rechtswissenschaft

Universität Hamburg Fakultät für Rechtswissenschaft Hamburger Examenskurs Universität Hamburg Fakultät für Rechtswissenschaft Juris_07_Dutta_Familienrecht.indd 1 04.03.2009 10:19:44 Juris_07_Dutta_Familienrecht.indd 2 04.03.2009 10:19:45 Hamburger Examenskurs

Mehr

Wichtig: Der Voraus wird gesetzlich wie ein Vermächtnis behandelt (siehe Kapitel 7 Das Vermächtnis ).

Wichtig: Der Voraus wird gesetzlich wie ein Vermächtnis behandelt (siehe Kapitel 7 Das Vermächtnis ). Die gesetzliche Erbfolge Wie erhält der Ehegatte den Voraus? Er muss die Gegenstände von den Erben verlangen und sich das Eigentum übertragen lassen. Da der Ehegatte aber im Besitz der Gegenstände ist,

Mehr

Immobilien und Erbrecht

Immobilien und Erbrecht Immobilien und Erbrecht Eitel Paul Prof. Dr. iur., Rechtsanwalt, Fachanwalt SAV Erbrecht Rechtsanwalt in Solothurn, Ordinarius für Zivilrecht an der Universität Luzern, Lehrbeauftragter an der Universität

Mehr

Prof. A.K. Schnyder Lizentiat II-Klausur vom 29. August 2005, Privatrecht (Fall ZGB) Lösungsvorschlag

Prof. A.K. Schnyder Lizentiat II-Klausur vom 29. August 2005, Privatrecht (Fall ZGB) Lösungsvorschlag Prof. A.K. Schnyder Lizentiat II-Klausur vom 29. August 2005, Privatrecht (Fall ZGB) Lösungsvorschlag Sachverhalt Manfred Meierhans, wohnhaft gewesen in Horgen, verstarb am 15. Dezember 2004 in einem Zürcher

Mehr

Ehe- und Erbrecht. Dr. iur. Alexandra Zeiter Rechtsanwältin / Fachanwältin SAV Erbrecht

Ehe- und Erbrecht. Dr. iur. Alexandra Zeiter Rechtsanwältin / Fachanwältin SAV Erbrecht Ehe- und Erbrecht 10. November 2011 Dr. iur. Alexandra Zeiter Rechtsanwältin / Fachanwältin SAV Erbrecht Übersicht I. Zu meiner Person II. III. IV. Was bedeutet erben? Wer erbt nach Gesetz wie viel? 1.

Mehr

Unternehmensnachfolge

Unternehmensnachfolge Unternehmensnachfolge - eine rechtliche Herausforderung 1 Oliver Stumm Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht I. Möglichkeiten und Zeitpunkt der Unternehmensnachfolge 1. Zeitpunkt Übertragung zu Lebzeiten

Mehr

Immobilien-Training 3. April 2012. Ehe- und Erbrecht Fallstricke und Wissenswertes bei der Vermittlung von Immobilien

Immobilien-Training 3. April 2012. Ehe- und Erbrecht Fallstricke und Wissenswertes bei der Vermittlung von Immobilien Immobilien-Training 3. April 2012 Ehe- und Erbrecht Fallstricke und Wissenswertes bei der Vermittlung von Immobilien Referatsunterlagen von Dr. Boris T. Grell Obstgartenstrasse 28, Postfach 8021 Zürich

Mehr

Erbschaftsteuer und Unternehmensnachfolge. JProf. Dr. Katrin Haußmann

Erbschaftsteuer und Unternehmensnachfolge. JProf. Dr. Katrin Haußmann Erbschaftsteuer und Unternehmensnachfolge JProf. Dr. Katrin Haußmann SS 2016 Erbschaftsteuer und Unternehmensnachfolge Vorlesungstermine Vorlesung: Dienstag, 9.00-10.30 Uhr Bitte informieren Sie sich über

Mehr

Tagebuch Internet-Blog 2011. Datum: 07.06.2011 Fach / Thema: Recht/Erbrecht Dozenten: Herr Dohner

Tagebuch Internet-Blog 2011. Datum: 07.06.2011 Fach / Thema: Recht/Erbrecht Dozenten: Herr Dohner Tagebuch Internet-Blog 2011 Datum: 07.06.2011 Fach / Thema: Recht/Erbrecht Dozenten: Herr Dohner Themenschwerpunkte / Vorgehensweisen: Erben- teilen- streiten Ein Beispiel als Vorgeschmack auf unser heutiges

Mehr

Verena Heid (Autor) Die GbR als Erbin

Verena Heid (Autor) Die GbR als Erbin Verena Heid (Autor) Die GbR als Erbin https://cuvillier.de/de/shop/publications/421 Copyright: Cuvillier Verlag, Inhaberin Annette Jentzsch-Cuvillier, Nonnenstieg 8, 37075 Göttingen, Germany Telefon: +49

Mehr

Erbrecht. Grundzüge mit Fällen und Kontrollfragen. Dr. Dr.h.c. DIETER LEIPOLD. o. Professor an der Universität Freiburg i. Br.

Erbrecht. Grundzüge mit Fällen und Kontrollfragen. Dr. Dr.h.c. DIETER LEIPOLD. o. Professor an der Universität Freiburg i. Br. Erbrecht Grundzüge mit Fällen und Kontrollfragen Dr. Dr.h.c. DIETER LEIPOLD o. Professor an der Universität Freiburg i. Br. 16., neubearbeitete Auflage ULB Darmstadt 16351474 2006 MOHR SIEBECK l.teil Einführung

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS. Vorwort... 5. Die Autoren... 7 FRAGEN, DIE SIE SICH STELLEN SOLLTEN... 17

INHALTSVERZEICHNIS. Vorwort... 5. Die Autoren... 7 FRAGEN, DIE SIE SICH STELLEN SOLLTEN... 17 INHALTSVERZEICHNIS Vorwort... 5 Die Autoren... 7 FRAGEN, DIE SIE SICH STELLEN SOLLTEN... 17 1. Soll Vermögen vor dem Erbfall, etwa im Wege einer Schenkung, vorzeitig übertragen werden?... 18 2. Muss ich

Mehr

Die GbR als Erbin. Inaugural-Dissertation zur Erlangung der Doktorwürde der Juristischen Fakultät der Eberhard Karls Universität Tübingen

Die GbR als Erbin. Inaugural-Dissertation zur Erlangung der Doktorwürde der Juristischen Fakultät der Eberhard Karls Universität Tübingen Die GbR als Erbin Inaugural-Dissertation zur Erlangung der Doktorwürde der Juristischen Fakultät der Eberhard Karls Universität Tübingen vorgelegt von Verena Isabel Heid aus Stuttgart 2011 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Schweizerisches Zivilgesetzbuch

Schweizerisches Zivilgesetzbuch Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Erbrecht) Änderung vom... Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom..., beschliesst: I Das Zivilgesetzbuch

Mehr

Hinweise zum gesetzlichen Erbrecht der Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner Stand: 1. Januar 2009

Hinweise zum gesetzlichen Erbrecht der Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner Stand: 1. Januar 2009 TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUGüterstand TU3)UT TUGüterstand TU4)UT TUGüterstand TU5)UT TUEigentums- TU6)UT TUÜbersicht TU7)UT TUDer TU8)UT TUUnterhaltsansprüche TU9)UT TUDreißigste Hinweise zum gesetzlichen

Mehr

Gesetzliche Erbfolge. Unterhalt für die ersten 30 Tage Wer mit dem Erblasser bis zu dessen Tod in einem gemeinsamen Haushalt gelebt und

Gesetzliche Erbfolge. Unterhalt für die ersten 30 Tage Wer mit dem Erblasser bis zu dessen Tod in einem gemeinsamen Haushalt gelebt und 11 Gesetzliche Erbfolge Hat ein Verstorbener keine letztwillige Verfügung hinterlassen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Einige Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch regeln, wer das Vermögen dann erhält.

Mehr

Erben. Teilen. Streiten?

Erben. Teilen. Streiten? PODIUM MÄRZ 2015 Erben. Teilen. Streiten? Kinga M. Weiss, Rechtsanwältin Hans-Peter Kümin, Rechtsanwalt René Strazzer, Rechtsanwalt Moderation: Hans-Peter Kümin Zürcher Anwaltsverband Geschäftsstelle Birmensdorferstrasse

Mehr

Vorgehen bei überschuldeter Erbschaft

Vorgehen bei überschuldeter Erbschaft Vorgehen bei überschuldeter Erbschaft Erbrecht, MAS Treuhand Thomas Mayer, Im Hofacker 29, 4312 Magden Ausgangslage Prinzip der Universalsukzession (Art. 560 ZGB): Sämtliche Rechte und Pflichten (Vermögen,

Mehr

Übungen im Familienrecht

Übungen im Familienrecht Übungen im Familienrecht Lehrstuhl für Zivilrecht und Zivilverfahrensrecht unter besonderer Berücksichtigung des Familienrechts und der verfahrensrechtlichen Bezüge Prof. Dr. Margot Michel Frühlingssemester

Mehr

Grundkurs Familien- und Erbrecht

Grundkurs Familien- und Erbrecht Grundkurs Familien- und Erbrecht Diese Vorlesung vermittelt grundlegende Kenntnisse des Familien- und Erbrechts im zivilrechtlichen Pflichtfachbereich gemäß 11 Abs. 2 Nr. 1 e und f JAG NRW. Gliederung

Mehr

Kapitel 1: Die gesetzliche Erbfolge Wenn der Verstorbene Kinder hinterlässt Was erbt der Ehegatte? Pflegende Angehörige...

Kapitel 1: Die gesetzliche Erbfolge Wenn der Verstorbene Kinder hinterlässt Was erbt der Ehegatte? Pflegende Angehörige... Inhalt Vorwort... 9 Einleitung... 11 Kapitel 1: Die gesetzliche Erbfolge... 13 Wenn der Verstorbene Kinder hinterlässt... 14 Was erbt der Ehegatte?... 18 Pflegende Angehörige... 22 Kapitel 2: Das Testament...

Mehr

Erbrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit Stockwerkeigentum

Erbrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit Stockwerkeigentum Erbrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit Stockwerkeigentum 5. Luzerner Tag des Stockwerkeigentums 2015 Prof. Dr. Stephanie Hrubesch-Millauer Ordinaria an der Universität Bern, Rechtsanwältin Agenda A.

Mehr

Gesetzliche Erbfolge. A. Erbrecht der Abkömmlinge

Gesetzliche Erbfolge. A. Erbrecht der Abkömmlinge Gesetzliche Erbfolge A. 1 3 A. Erbrecht der Abkömmlinge Eine gewillkürte Erbfolge, die der Erblasser in formgültiger Weise selbst angeordnet hat, geht der gesetzlichen Erbfolge vor. Daher greift die gesetzliche

Mehr

Erbrecht und Nachlassregelung

Erbrecht und Nachlassregelung Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV Erbrecht und Nachlassregelung Eine Übersicht Eine Dienstabteilung des Sozialdepartements 05/2008 Was Sie wissen müssen... Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV, Amtshaus

Mehr

Familienrecht Erbrecht 29.04.2010

Familienrecht Erbrecht 29.04.2010 Würzburger Woche an der Bahçeşehir Universität Istanbul Familienrecht Erbrecht 29.04.2010 Christian Krauße, LL.M. Eur. Familienrecht Unterteilung Eherecht Verwandtschaftsrecht Vormundschafts- und Betreuungsrecht

Mehr

Willensvollstrecker und Vermögensverwaltung. Inhalt

Willensvollstrecker und Vermögensverwaltung. Inhalt Willensvollstrecker und Vermögensverwaltung Inhalt Aufgaben des Willensvollstreckers Abgrenzung Willensvollstrecker/Erbschaftsverwaltung Rechtsgrundlagen Willensvollstreckung Massgeblicher Wille Zeitliche

Mehr

Die gesetzliche Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge Die gesetzliche Erbfolge Was und wie wird geerbt? Gesamtrechtsnachfolge. Mit dem Tode eines Menschen geht sein Vermögen ohne dass die Erbin oder der Erbe etwas tun muss oder Kenntnis von dem Erbfall hat

Mehr

Wiederholung und Vertiefung Erbrecht

Wiederholung und Vertiefung Erbrecht MDg. Dr. Dr. Jan Backmann Wiederholung und Vertiefung Erbrecht Sommersemester 2016 1. Grundlagen Grundbegriffe Grundprinzipien Rechtsquellen 2. Gesetzliche Erbfolge Gesetzliches Erbrecht der Verwandten

Mehr

Nach mir die Sintflut??? Tipps zum Erben und Vererben

Nach mir die Sintflut??? Tipps zum Erben und Vererben Nach mir die Sintflut??? Tipps zum Erben und Vererben 8 Gesetzliche Erbfolge, Erben 1. und 2. Ordnung Enkel Enkel Enkel Enkel Enkel Kind 1 Kind 2 Bruder Vater Großvater Großmutter Erblasserin ledig, kinderlos,

Mehr

Ratgeber für Testamente und Vermächtnisse

Ratgeber für Testamente und Vermächtnisse Ratgeber für Testamente und Vermächtnisse Bern, im Dezember 2014 Liebe Leserin, lieber Leser Im Laufe des Lebens verwenden wir viel Kraft darauf, Werte zu schaffen, zu pflegen und weiterzugeben. Doch was

Mehr

Vorwort. Steuerforum 2011 Dr. Christ / Dr. von Elsner

Vorwort. Steuerforum 2011 Dr. Christ / Dr. von Elsner 4 Vorwort Am 1.1.2010 ist das viele Jahre diskutierte Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts in Kraft getreten. 1 Die wichtigsten Punkte der Reform betreffen das Pflichtteilsrecht und einen

Mehr

Vorwort 4. Teil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod?

Vorwort 4. Teil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod? Vorwort 4 Teil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod? I. Das gesetzliche Erbrecht 13 1. Was bestimmt das Gesetz? 13 1.1 Das Erbrecht Ihrer Verwandten 14 1.2 Das Erbrecht Ihres

Mehr

Informationsveranstaltung «Frau und Finanz» Nachlassplanung Heute an morgen denken

Informationsveranstaltung «Frau und Finanz» Nachlassplanung Heute an morgen denken Informationsveranstaltung «Frau und Finanz» Nachlassplanung Heute an morgen denken Haben Sie sich auch schon gefragt? Wie wird das Vermögen verteilt, wenn meinem Mann etwas zustossen sollte? Kann ich weiterhin

Mehr

Erben und Vererben. Vortrag am 09.10.2008 Die Heilsarmee in Deutschland

Erben und Vererben. Vortrag am 09.10.2008 Die Heilsarmee in Deutschland Erben und Vererben Vortrag am 09.10.2008 Die Heilsarmee in Deutschland Herzlich willkommen Erbrecht 2 Allgemeines Vortragszeit 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr Fragen sind willkommen Zu meiner Person Erbrecht 3

Mehr

Alleinstehend keine Nachkommen

Alleinstehend keine Nachkommen Erbrecht Alleinstehend keine Nachkommen Es erbt der elterliche Stamm. Art. 458 ZGB - Hinterlässt der Erblasser keine Nachkommen, so gelangt die Erbschaft an den Stamm der Eltern. - Vater und Mutter erben

Mehr

Die Personen, die in diesem Falle die Erbschaft erhalten, werden als die «gesetzlichen Erben» bezeichnet. Es sind dies:

Die Personen, die in diesem Falle die Erbschaft erhalten, werden als die «gesetzlichen Erben» bezeichnet. Es sind dies: ERBEN > REGELN SIE IHREN NACHLASS > SEITE 1 VON 5 ERBEN Regeln Sie Ihren Nachlass A WAS, WENN ICH NICHTS REGLE? Für all diejenigen Personen, die für den Fall ihres Todes keine Vorkehrungen getroffen haben,

Mehr

Erbrecht Vorlesung 2. Erbrecht

Erbrecht Vorlesung 2. Erbrecht Erbrecht Vorlesung 2 Erbfähigkeit Gesetzliche Erbfolge 23. April 2015 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Erbfähigkeit Der oder die Erben sind die Personen, auf die der Nachlass mit dem Erbfall übergeht. Erbfähigkeit

Mehr

Ehe- und Erbrecht Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

Ehe- und Erbrecht Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Pensionierungsseminar Zürich, 3. November 2015 Ehe- und Erbrecht Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Dr. Rechtsanwalt / Fachanwalt SAV Erbrecht Sticher Strazzer Zeiter Rechtsanwälte, Zürich www.sszlaw.ch

Mehr

Droxler Rechtsanwälte

Droxler Rechtsanwälte Droxler Rechtsanwälte Droxler Rechtsanwälte AG E-Mail: anwalt@droxler.ch lic.iur. Samuel Droxler Rietbrunnen 2 / Postfach 43 Telefon: 055 535 15 03 Rechtsanwalt & Urkundsperson 8808 Pfäffikon SZ www.droxler.ch

Mehr

Erbe. Bei der eigenhändigen Testamentserrichtung bestehen mehrere gravierende Nachteile, deren sich der Erblasser oft nicht bewusst ist:

Erbe. Bei der eigenhändigen Testamentserrichtung bestehen mehrere gravierende Nachteile, deren sich der Erblasser oft nicht bewusst ist: Erbe Hat der Verstorbene weder ein Testament noch einen Erbvertrag hinterlassen, greift die gesetzliche Erbfolge. Über das gesetzliche Erbrecht bestehen oftmals falsche Vorstellungen. Das böse Erwachen

Mehr

IBM AG Seminar zur Vorbereitung auf die Pensionierung Nachlassplanung, Erbrecht, Testament

IBM AG Seminar zur Vorbereitung auf die Pensionierung Nachlassplanung, Erbrecht, Testament IBM AG Seminar zur Vorbereitung auf die Pensionierung Zürich, 26./27. September 2013 Nachlassplanung, Erbrecht, Testament Dr. René Strazzer Rechtsanwalt / Fachanwalt SAV Erbrecht Übersicht I. Gegenstand

Mehr

Nachfolgeregelung im Erbrecht

Nachfolgeregelung im Erbrecht Nachfolgeregelung im Erbrecht Von Oliver Arter und Mathias H. Plutschow * 1. Übersicht Erbgang Das Erbrecht bestimmt, wer beim Tod des Erblassers wieviel erbt und wie der Nachlass zwischen den Erben aufgeteilt

Mehr

Slowenien Bearbeitungsstand Oktober 2010

Slowenien Bearbeitungsstand Oktober 2010 Slowenien Bearbeitungsstand Oktober 2010 Abspaltung von der Bundesrepublik Jugoslawien mit Wirkung vom 8.10.1991. Seither ist Slowenien ein eigenständiger Staat. Seit dem 1.5.2004 ist die Republik Slowenien

Mehr

Der Ehe- und Erbvertrag ein must-have in jeder Ehe

Der Ehe- und Erbvertrag ein must-have in jeder Ehe Der Ehe- und Erbvertrag ein must-have in jeder Ehe Ein Workshop von lic.iur.hsg Sonja Lendenmann Rechtsanwältin & Urkundsperson Ziele Sie kennen die wichtigsten rechtlichen Grundlagen im Eheund Erbrecht.

Mehr

Der Erbvertrag. Weiterbildungsveranstaltung des AAV 21. April 2016

Der Erbvertrag. Weiterbildungsveranstaltung des AAV 21. April 2016 Zivilistisches Seminar, Schanzeneckstrasse 1, 3001 Bern Rechtswissenschaftliche Fakultät Zivilistisches Seminar Der Erbvertrag Weiterbildungsveranstaltung des AAV 21. April 2016 Prof. Dr. iur. Stephanie

Mehr

Die Betreuung des Kunden im Erbfall naher Angehöriger

Die Betreuung des Kunden im Erbfall naher Angehöriger Die Betreuung des Kunden im Erbfall naher Angehöriger Vortrag im Rahmen der MMM der Fonds Finanz Maklerservice GmbH im März 2015 Referentin: Ulrike Specht Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht Paluka

Mehr

5. Eheliches Güterrecht (Ehe als Vermögensgemeinschaft) 6. Begünstigung (optimale Vorsorge des überlebenden Ehegatten)

5. Eheliches Güterrecht (Ehe als Vermögensgemeinschaft) 6. Begünstigung (optimale Vorsorge des überlebenden Ehegatten) Checkliste Erbrecht Inhalt 1. Kein Testament wer bekommt was 2. Das Pflichtteilsrecht die Freiheiten des Erblassers 3. Enterben so wird s gemacht 4. Testament und Erbvertrag 5. Eheliches Güterrecht (Ehe

Mehr

Zu Beginn ist zu empfehlen, sich einen Überblick zu verschaffen. Vier Leitfragen können dabei eine Rolle spielen.

Zu Beginn ist zu empfehlen, sich einen Überblick zu verschaffen. Vier Leitfragen können dabei eine Rolle spielen. Erbrecht I. Vorüberlegungen zur Nachlassgestaltung Zu Beginn ist zu empfehlen, sich einen Überblick zu verschaffen. Vier Leitfragen können dabei eine Rolle spielen. 1. Was habe ich zu vererben? Vermögensstatus

Mehr

Merkblatt "Lebensgemeinschaft Lebenspartnerrente / Todesfallkapital" 1. Einleitung 1.1 Grundlagen

Merkblatt Lebensgemeinschaft Lebenspartnerrente / Todesfallkapital 1. Einleitung 1.1 Grundlagen Merkblatt "Lebensgemeinschaft Lebenspartnerrente / Todesfallkapital" 1. Einleitung 1.1 Grundlagen Seit der Einführung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge

Mehr

Lernender.ch - Das Infoportal für Lernende

Lernender.ch - Das Infoportal für Lernende Das Personenrecht Personenrecht (Art. 11-89 ZGB) Beschreibt ab welchem Alter wir Rechte und Pflichten übernehmen oder durch Verträge begründen können. Rechtssubjekt (Art. 11 ZGB) Die rechtliche Bezeichnung

Mehr

Beck-Rechtsberater im dtv 50726. Ratgeber Erbrecht. Erben und vererben. von Heiko Ritter. 2. Auflage

Beck-Rechtsberater im dtv 50726. Ratgeber Erbrecht. Erben und vererben. von Heiko Ritter. 2. Auflage Beck-Rechtsberater im dtv 50726 Ratgeber Erbrecht Erben und vererben von Heiko Ritter 2. Auflage Ratgeber Erbrecht Ritter schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische

Mehr

Krankheits- und Pflegekosten (Art. 33 Abs. 1 Bst. h und h bis DBG bzw. 33 Abs. 3 Bst. a und b StG): Kosten ambulanter Pflege zu Hause

Krankheits- und Pflegekosten (Art. 33 Abs. 1 Bst. h und h bis DBG bzw. 33 Abs. 3 Bst. a und b StG): Kosten ambulanter Pflege zu Hause Entscheid der kantonalen Steuerkommission/Verwaltung für die direkte Bundessteuer vom 11. September 2009 i.s. K. (StKE 1/09) Krankheits- und Pflegekosten (Art. 33 Abs. 1 Bst. h und h bis DBG bzw. 33 Abs.

Mehr

Güter- und Erbrecht Feierabendseminar Vermögenssicherung im Alter Referent: Sébastien Baumann

Güter- und Erbrecht Feierabendseminar Vermögenssicherung im Alter Referent: Sébastien Baumann Güter- und Erbrecht Feierabendseminar Vermögenssicherung im Alter Referent: Sébastien Baumann 08. September 2015 BEST WESTERN HOTELBERN Zeughausgasse 9, 3011 Bern ADVOKATUR UND NOTARIAT Güter- und Erbrecht

Mehr

Modul: Nachlassplanung Internationales Erbrecht

Modul: Nachlassplanung Internationales Erbrecht Modul: Nachlassplanung Internationales Erbrecht FS 2012, M.I.L. (Lund) Lehrstuhl für Privatrecht Universität Zürich Literatur und Materialien 1. Schnyder Anton K., Liatowitsch Manuel, Internationales Privat-

Mehr

TBO Revisions AG Steinstrasse 21 8036 Zürich. TBO Treuhand AG Steinstrasse 21 8036 Zürich. www.tbo.ch info@tbo.ch 044 457 15 15

TBO Revisions AG Steinstrasse 21 8036 Zürich. TBO Treuhand AG Steinstrasse 21 8036 Zürich. www.tbo.ch info@tbo.ch 044 457 15 15 TBO Treuhand AG Steinstrasse 21 8036 Zürich www.tbo.ch info@tbo.ch 044 457 15 15 TBO Revisions AG Steinstrasse 21 8036 Zürich www.tborevision.ch info@tborevision.ch 044 457 15 55 1 Symbole 2 Formen des

Mehr

ST. GALLER ERBRECHTSTAG

ST. GALLER ERBRECHTSTAG Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis ST. GALLER ERBRECHTSTAG Mittwoch, 19. Juni 2013 Kongresshaus, Zürich (1092.) Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis Universität St.Gallen Bodanstrasse

Mehr

Ehe- und Erbrecht was geschieht mit meiner Praxis im Trennungsresp.

Ehe- und Erbrecht was geschieht mit meiner Praxis im Trennungsresp. Ehe- und Erbrecht was geschieht mit meiner Praxis im Trennungsresp. Todesfall? Referent: Leodegar Kaufmann Dr. oec. HSG, Partner Inspecta Treuhand AG St. Gallen Folie 1 Vorstellung Referent Ausbildung

Mehr

11. Lageplan. Erbschaft. Informationsbroschüre des Bezirks Küssnacht. Seemattweg 6, 6403 Küssnacht

11. Lageplan. Erbschaft. Informationsbroschüre des Bezirks Küssnacht. Seemattweg 6, 6403 Küssnacht 11. Lageplan Erbschaft Informationsbroschüre des Bezirks Küssnacht Seemattweg 6, 6403 Küssnacht 31 Besonderheit des Kantons Schwyz Stichwortverzeichnis Geschätzte Angehörige Geschätzte Damen und Herren

Mehr

Fortbildungen im Erbrecht und Vorsorgerecht

Fortbildungen im Erbrecht und Vorsorgerecht Fortbildungen im Erbrecht und Vorsorgerecht Da ich die entsprechenden gesetzlichen Anforderungen nachgewiesen habe, bin ich seit dem 1.3.2006 Fachanwalt für Erbrecht. Erläuterungen Abkürzungen: DAA DAI

Mehr

Testament und Erbvertrag

Testament und Erbvertrag VERBAND BERNISCHER NOTARE Testament und Erbvertrag Wer erbt? Fragen Sie Ihre Notarin oder Ihren Notar PERSÖNLICH DISKRET KOMPETENT Man spricht nicht gerne vom Tod. Und doch muss man sich früher oder später

Mehr

«Erben und Vererben» Herzlich willkommen

«Erben und Vererben» Herzlich willkommen «Erben und Vererben» Herzlich willkommen Haben Sie sich auch schon gefragt? Wie wird das Vermögen im Todesfall verteilt? Sollen wir die Liegenschaft zu Lebzeiten dem Kind übertragen? Was tun bei Problemen

Mehr

Güter- und Erbrecht. Copyright by VGGV - Alle Rechte vorbehalten - www.vggv.ch - Infothek

Güter- und Erbrecht. Copyright by VGGV - Alle Rechte vorbehalten - www.vggv.ch - Infothek Güter- und Erbrecht Das Erbrecht mag für viele als trockene Materie, vergleichbar mit einem Buch mit sieben Siegeln, erscheinen. In Wirklichkeit ist es eine lebendige und sehr interessante Sache. Es geht

Mehr

3 Rechtsquellen des Bürgerlichen Rechts. Rechtsquellen, aus denen sich solches objektives Recht ergibt, sind

3 Rechtsquellen des Bürgerlichen Rechts. Rechtsquellen, aus denen sich solches objektives Recht ergibt, sind 3 Rechtsquellen des Bürgerlichen Rechts I. Begriff und Arten der Rechtsquellen Wie bei einer Quelle Wasser entspringt, bildet eine Rechtsquelle die Grundlage für die Entstehung von Recht. Aus einer Rechtsquelle

Mehr

1 DAS ERBRECHTLICHE MANDAT

1 DAS ERBRECHTLICHE MANDAT 1 DAS ERBRECHTLICHE MANDAT 1 1 DAS ERBRECHTLICHE MANDAT A) Allgemeines Der Mensch befasst sich nicht gerne mit seiner eigenen Endlichkeit. Dies ist eine Erklärung dafür, dass nur ca. 30 % der Bevölkerung

Mehr

Erbrechtliche Risiken nach Trennung und Scheidung

Erbrechtliche Risiken nach Trennung und Scheidung Rechtsanwalt Markus Pöschl erbrecht-x.de rechtsanwaelte-steinstrasse.de Tel: 089 / 230 88 20 Fax: 089 / 230 88 233 mp@ra-steinstrasse.de Erbrechtliche Risiken nach Trennung und Scheidung 1. Ausgangssituation;

Mehr

Konkubinat Ehe Eingetragene Partnerschaft. Art. 62 ff. ZStV) Wahl. - Zeugen bei Trauung. - Begründung der Ehe durch Ja-Wort

Konkubinat Ehe Eingetragene Partnerschaft. Art. 62 ff. ZStV) Wahl. - Zeugen bei Trauung. - Begründung der Ehe durch Ja-Wort Konkubinat, Ehe und eingetragene Eine Gegenüberstellung von RA Dr. iur. Bernhard Maag, Zürich 21.12.2012 Konkubinat Ehe Eingetragene Gesetzliche Grundlagen Keine, allenfalls Rückgriff auf die Regeln der

Mehr

Erbschaftsplanung. Inhalt

Erbschaftsplanung. Inhalt Erbschaftsplanung Inhalt Ziele der Erbschaftsplanung Instrumente der Erbschaftsplanung Typische Muster für die Erbschaftsplanung Checkliste Erbschaftsplanung Wer kann bei der Erbschaftsplanung unterstützen?

Mehr

Erben nach dem Gesetz Mittwoch, den 17. März 2010 um 14:15 Uhr - Aktualisiert Mittwoch, den 29. Februar 2012 um 14:35 Uhr

Erben nach dem Gesetz Mittwoch, den 17. März 2010 um 14:15 Uhr - Aktualisiert Mittwoch, den 29. Februar 2012 um 14:35 Uhr Über den eigenen Tod denkt man nicht gerne nach. Doch gerade wenn es darum geht, dass das kleine oder größere Vermögen auch über Ihr eigenes Leben hinaus erhalten bleiben soll, müssen Sie sich mit der

Mehr

Erbrecht für Versicherungsmakler

Erbrecht für Versicherungsmakler Erbrecht für Versicherungsmakler Vortrag im Rahmen der Hauptstadtmesse der Fonds Finanz Maklerservice GmbH im September 2014 Referentin: Ulrike Specht Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht Paluka

Mehr

Teil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod?

Teil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod? Teil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod? I. Das gesetzliche Erbrecht 1. Was bestimmt das Gesetz? Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt u. a. das Erbrecht. Es bestimmt,

Mehr

5. Kapitel Der Erbfall... 237 I. Maßnahmen nach dem Todesfall... 237

5. Kapitel Der Erbfall... 237 I. Maßnahmen nach dem Todesfall... 237 Inhalt 1. Kapitel Vorsorge... 19 I. Die Patientenverfügung... 20 1. Zweck einer Patientenverfügung... 20 2. Rechtsverbindlichkeit einer Patientenverfügung... 20 3. Inhalt einer Patientenverfügung... 21

Mehr

Unternehmensnachfolge

Unternehmensnachfolge Sudhoff Unternehmensnachfolge 5., völlig überarbeitete Auflage des von Dr. Heinrich Sudhoff begründetenwerkes bearbeitet von Dr. Marius Berenbrok, Rechtsanwalt in Hamburg; Dr. Christoph Froning, LL. M.,

Mehr

Verbessert das neue Erwachsenenschutzrecht die Situation der Angehörigen?

Verbessert das neue Erwachsenenschutzrecht die Situation der Angehörigen? Verbessert das neue Erwachsenenschutzrecht die Situation der Angehörigen? Fachtagung Verein Netzwerk Angehörigenarbeit Psychiatrie: Trends in der Angehörigenarbeit Psychiatrische Klinik Wil, 15. Juni 2012

Mehr

Seite Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XVII

Seite Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XVII Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort...................................................... V Abkürzungsverzeichnis......................................... XV Literaturverzeichnis............................................

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... Inhaltsübersicht... Abkürzungsverzeichnis...

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... Inhaltsübersicht... Abkürzungsverzeichnis... Vorwort... Inhaltsübersicht... Abkürzungsverzeichnis... V VII XIX 1. Kapitel Der Erbfall: Was ist jetzt zu tun?... 1 I. Alles rund um die Beerdigung... 1 II. Welche Kosten entstehen und wer hat sie zu

Mehr

Nichteheliche Lebensgemeinschaft Versorgungslücken und erbrechtliche Risiken vermeiden

Nichteheliche Lebensgemeinschaft Versorgungslücken und erbrechtliche Risiken vermeiden Nichteheliche Lebensgemeinschaft Versorgungslücken und erbrechtliche Risiken vermeiden Hans-Oskar Jülicher Fachanwalt für Erbrecht Testamentsvollstrecker Ostpromenade 1, 52525 Heinsberg Telefon: 02452

Mehr

ERBRECHT UND NACHLASSREGELUNG

ERBRECHT UND NACHLASSREGELUNG Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV ERBRECHT UND NACHLASSREGELUNG Eine Übersicht Eine Dienstabteilung des Sozialdepartements DAS WICHTIGSTE ÜBER DAS ERBRECHT UND DIE RÜCKERSTATTUNG VON ZUSATZLEISTUNGEN

Mehr

PD Dr. Daniel Effer-Uhe. Erbrecht

PD Dr. Daniel Effer-Uhe. Erbrecht PD Dr. Daniel Effer-Uhe Erbrecht Vor- und Nacherbfolge Der Erblasser kann mehrere Personen zeitlich nacheinander als Erben einsetzen ( 2100). Der Nachlass fällt dann zunächst mit dem Erben dem Vorerben

Mehr

ErbR. I. Einführung / Grundbegriffe. Grundbegriffe Karte 1

ErbR. I. Einführung / Grundbegriffe. Grundbegriffe Karte 1 I. Einführung / Grundbegriffe Grundbegriffe Karte 1 Gegenstand des Erbrechts ist insbesondere die Frage, was mit dem Vermögen einer Person nach ihrem Tod geschieht. Die meisten erbrechtlichen Vorschriften

Mehr

RECHTSANWÄLTE. Herzlich willkommen zur Vortragsveranstaltung Erben und Vererben. einschließlich steuerrechtlicher Aspekte. Dienstag, 23.

RECHTSANWÄLTE. Herzlich willkommen zur Vortragsveranstaltung Erben und Vererben. einschließlich steuerrechtlicher Aspekte. Dienstag, 23. RECHTSANWÄLTE Herzlich willkommen zur Vortragsveranstaltung einschließlich steuerrechtlicher Aspekte Dienstag, 23. Juni 2015 Referenten am heutigen Abend: Rechtsanwältin Christa Smeets-Koch Rechtsanwalt

Mehr

Plötzlicher Ausfall eines Unternehmers ein Existenzrisiko für das Unternehmen und die Familie

Plötzlicher Ausfall eines Unternehmers ein Existenzrisiko für das Unternehmen und die Familie Unternehmerforum der Sparkasse Karlsruhe -Ettlingen Plötzlicher Ausfall eines Unternehmers ein Existenzrisiko für das Unternehmen und die Familie Dienstag, den 24. April 2012 Vortragsgliederung A. Gesetzliche

Mehr

Testfragebogen ZGB III (Grundlagen des Erbrechts) (Zeitbedarf: 40 Minuten)

Testfragebogen ZGB III (Grundlagen des Erbrechts) (Zeitbedarf: 40 Minuten) Testfragebogen ZGB III (Grundlagen des Erbrechts) (Zeitbedarf: 40 Minuten) Aufgabe 1 (2.5 Punkte) Grundsachverhalt: Der Erblasser X hinterlässt seine Ehegattin G und folgende Verwandte (vgl. nachstehende

Mehr

ERBEN UND VERERBEN Dr. Michael Reindl, Notar

ERBEN UND VERERBEN Dr. Michael Reindl, Notar ERBEN UND VERERBEN Dr. Michael Reindl, Notar Notar Dr. Michael Reindl Brauche ich ein Testament? Erben und Schenken Vortrag bei der Stifter-Initiative Nürnberg Zur Person Dr. Michael Reindl 44 Jahre 989

Mehr

Checkliste zur Entwicklung einer individuellen Vermögenstransferplanung

Checkliste zur Entwicklung einer individuellen Vermögenstransferplanung Checkliste zur Entwicklung einer individuellen Vermögenstransferplanung Die nachfolgende Checkliste soll helfen, einen Überblick über Ihr aktuelles, im Wege des Erbfalls an die Familie oder sonstige Personen

Mehr

Testament und Testierfähigkeit

Testament und Testierfähigkeit Testament und Testierfähigkeit 1. Gesetzliche Erbfolge gewillkürte Erbfolge Zunächst ist zwischen testamentarischer Erbfolge als sogenannte gewillkürte Erbfolge einerseits und andererseits der gesetzlichen

Mehr

Muzaffer eker. Der türkische und der schweizerische gesetzliche Güterstand im Vergleich

Muzaffer eker. Der türkische und der schweizerische gesetzliche Güterstand im Vergleich Muzaffer eker Dr. iur., Rechtsanwalt Der türkische und der schweizerische gesetzliche Güterstand im Vergleich VERLAG HJ. MAURER Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis 15 Abkürzungen 24 Einleitung 27 I.

Mehr

Der Ehe- und Erbvertrag ein "must-have" in jeder Ehe

Der Ehe- und Erbvertrag ein must-have in jeder Ehe Fest- und Hochzeitsmesse 2009, St. Gallen 17. und 18. Januar 2009, 15.00 15.45 Uhr Der Ehe- und Erbvertrag ein "must-have" in jeder Ehe Ein Workshop von lic.iur.hsg Sonja Lendenmann Rechtsanwältin & Urkundsperson

Mehr

Erben und Vererben. Hans-Michael Schiller. Referent:

Erben und Vererben. Hans-Michael Schiller. Referent: Aktuelle Rechts- und Steuerfragen des Eigenheims: Vererben oder Schenken 09.30 12.30 Uhr 1.Teil Referent: Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Familienrecht Merksatz: Wer keine eigene letztwillige Verfügung

Mehr

Grundlagen des Erbrechts (Teil von ZGB III)

Grundlagen des Erbrechts (Teil von ZGB III) Rechtswissenschaftliche Fakultät Prof. Dr. iur. Paul Eitel Grundlagen des Erbrechts (Teil von ZGB III) Kurzfassung Lehrveranstaltung im 3. Semester / Bachelor Herbstsemester 2013 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis

Mehr