Tätigkeitsbericht Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen. Stadt Erlangen

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1 Tätigkeitsbericht 2013 Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen Stadt Erlangen

2 Herausgeber: Stadtjugendamt Erlangen Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen Karl-Zucker-Straße 10 Postfach Erlangen Erlangen Tel Fax verantwortlich: Hanni A. Fichtner Erlangen,

3 1. Ziele der Beratungstätigkeit Die Schwangerenberatungsstelle bildet zusammen mit der Jugend- und Familienberatung und der Drogen- und Suchtberatung die Integrierte Beratungsstelle des Stadtjugendamtes Erlangen. Die Mitarbeiterinnen sind Diplom-Sozialpädagoginnen und informieren, beraten, unterstützen und begleiten in Fragen der Sexualität, Schwangerschaft, Elternschaft und im Schwangerschaftskonflikt. Sie vermitteln finanzielle Leistungen der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind, nach deren Richtlinien Schwangere in körperlicher, seelischer und sozialer Notlage individuelle Unterstützungen erfahren können. Diese Aufgaben werden in gesetzlichem Auftrag erfüllt, der dem Schutz des ungeborenen Lebens, der Sorge um die Schwangere und der besseren Bewältigung persönlicher, gesundheitlicher und familienbezogener Probleme dient. Im Rahmen des Qualitätssicherungsprozesses in den bayerischen Schwangerenberatungsstellen haben die Beraterinnen ein Leitbild entwickelt. Leitbild: Wir sind ein fachlich selbstständiges Sachgebiet mit eigener Leitung, das den Austausch mit den anderen Beratungsbereichen zur persönlichen und aufgabenorientierten Entwicklung nutzt. Den Ratsuchenden gegenüber sind wir aufgeschlossen, tolerant und wertschätzend. Wir achten deren Würde und Integrität. Sie sind gleichberechtigte Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner, die die Ziele der Beratung mitbestimmen und das eigene Handeln verantworten. Wir tragen dafür Sorge, dass die Beratung vertraulich und unter absoluter Verschwiegenheit verläuft. Unser Qualitätsanspruch ist es, stets unser sozialpädagogisches, arbeits- und sozialrechtliches, medizinisches und familienpolitisches Expertinnenwissen zu aktualisieren, um unseren Klientinnen und Klienten Orientierung zu bieten. Dazu gehört auch die fortlaufende Weiterentwicklung unserer Beraterinnenkompetenz, um mit den Klientinnen und Klienten spezifische Problemlösungen für deren Lebenssituationen zu entwickeln. Unsere sexualpädagogischen Angebote verstehen wir als einfühlsame Begleitung und vielseitige Unterstützung bei Themen, die mit Partnerschaft und Sexualität zu tun haben. Die Entwicklung von Selbstvertrauen, das Akzeptieren des eigenen Körpers, Gleichberechtigung zwischen den Menschen und partnerschaftliches Verhalten sind für uns wichtige Voraussetzungen für lust- und liebevolle Erfahrungen. Durch unsere Veranstaltungen wollen wir dazu beitragen, das Informationsbedürfnis von Menschen altersgerecht zu stillen, ihnen ein Gefühl für ihre Grenzen und die Grenzen Anderer zu geben und sie bei der Entwicklung und Akzeptanz ihrer individuellen Lebens- und Liebesform zu unterstützen. Wir arbeiten konstruktiv und partnerschaftlich mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anderer Beratungsstellen, Ämtern, Arztpraxen, Vereinen, Schulen und weiteren Institutionen zusammen

4 1.1 Öffnungszeiten Wie auch in den Vorjahren stand die Beratungsstelle für Anfragen, Anmeldungen und Beratungsgespräche zu folgenden Zeiten offen: MO DI - DO FR Uhr und Uhr Uhr und Uhr Uhr und 13:00-15:00 Uhr Beratungstermine wurden individuell mit den Ratsuchenden vereinbart. 1.2 Lage und räumliche Ausstattung Die Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen ist Teil der Integrierten Beratungsstelle der Stadt Erlangen. Für die Klientinnen und Klienten ist die zentrumsnah gelegene Beratungsstelle mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar und durch einen Aufzug im Gebäude auch mit Kinderwagen problemlos zugänglich. Ortsangabe: Postanschrift: Karl-Zucker-Str.10, 3.OG, Erlangen Postfach 3160, Erlangen Tel , Fax schwangerenberatung@stadt.erlangen.de Folgende Räume stehen zur Verfügung: 1 Sekretariat 1 Wartezimmer 2 Arbeits- und Besprechungszimmer für Mitarbeiterinnen der Schwangerenberatung 1 Besprechungsraum 1 Sozialraum mit Teeküche, Nebenräume für Archiv, Kopierer und Materialien 1.3 Personelle Besetzung Hanni A. Fichtner, Leiterin Dipl.-Sozialpäd. (FH) ½ Wochenstundenzahl Helga Göbel Dipl.-Sozialpäd. (FH) ½ Wochenstundenzahl Karin Lipfert-Lang Dipl.-Sozialpäd. (FH) ½ Wochenstundenzahl Pamela Knobloch Dipl.-Sozialpäd. (FH) ½ Wochenstundenzahl Karola Bauer Verwaltungskraft ½ Wochenstundenzahl Heike Schaub Verwaltungskraft ½ Wochenstundenzahl - 4 -

5 Erstberatung Folgeberatung Übernahme aus dem Vorjahr Telefon-/ - /Online-Beratung Summe 2. Zusammenfassung zur Beratungstätigkeit, Erfahrungen und Trends; Zusammenfassung zu den angebotenen Hilfen und deren Wirksamkeit, insbesondere in der allgemeinen Schwangerenberatung Beratungsanlass: Schwangerschaftskonfliktberatung nach 219 StGB allg. Schwangerenberatung Pränataldiagnostik Nachgehende Betreuung ab Geburt Nachgehende Betreuung nach einem Schwangerschaftsabbruch Bewusstseinsbildung, Prävention, Sexualaufklärung Sonstige Beratung Summe Im Berichtsjahr fanden insgesamt 748 Beratungen (Vorjahr 771) statt, davon waren 380 Erstberatungen (Vorjahr 377) und 190 Folgeberatungen (Vorjahr: 195). Es gab weitere 118 Beratungskontakte mit Klientinnen (Vorjahr: 121), die bereits im Jahr 2012 die Beratungsstelle aufgesucht hatten und 60 Beratungen (Vorjahr: 78) wurden telefonisch oder per durchgeführt. 581 Beratungsgespräche (Vorjahr: 558) wurden mit der hilfesuchenden Klientin ohne ihren Partner geführt. 141 Klientinnen (Vorjahr: 150) besuchten die Beratungsstelle zusammen mit ihrem Partner und 26 Männer (Vorjahr: 33) kamen alleine. In 31 Fällen (Vorjahr: 29) war zusätzlich ein Elternteil dabei, in 133 Beratungen (Vorjahr: 170) waren Kinder, Geschwister oder Freundinnen anwesend. Leider musste in der Beratungsstelle in diesem Jahr ein hoher Krankenstand verkraftet werden. Zwei Beraterinnen fielen jeweils über drei Monate aus. Trotzdem konnte das Angebot von den anwesenden Kolleginnen aufrecht erhalten werden. Der Migrantinnenanteil und der Anteil der in Deutschland lebenden Ausländerinnen, z. B. Studentinnen oder Ehefrauen von Studenten, lag im Jahr 2013 bei den Erstberatungen bei 28,4 % (Vorjahr: 28,1 %). Die Klientinnen insgesamt stammten aus 48 (Vorjahr: 49) verschiedenen Ländern in Europa, Asien, Amerika und Afrika: davon 15 Frauen z. B. aus der Türkei, neun aus Rumänien, neun aus dem Irak, jeweils sieben Frauen aus Äthiopien, aus Griechenland und aus der Republik Kosovo; sechs Frauen stammten jeweils aus der tschechischen Republik, aus Indien und Vietnam. Dies waren die meist genannten - 5 -

6 Beratung zu finanzieller Hilfe Beratung zu Wohnungsfragen Beratung zu Ausbildung/Beruf Beratung zu Rechtsgebieten psychosoziale Beratung Beratung im Kontext von pränataler Diagnostik Partnerschaft/Familie sonstige Beratung Summe Herkunftsländer. 13,4 % der Ratsuchenden mit deutscher Staatsangehörigkeit (Vorjahr: 14,3 %) hatten einen sogenannten Migrationshintergrund. Bei mangelnden Deutschkenntnissen der Klientinnen ist seitens der Beraterinnen ein besonderes Maß an Aufgeschlossenheit, Geduld, interkultureller Kompetenz und auch an Englischkenntnissen erforderlich. 380 Erstberatene waren im Berichtsjahr zwischen 13 und 49 Jahre alt, mit 34,2 % waren die 18- bis 25-Jährigen am meisten vertreten, gefolgt von den 26- bis 30-Jährigen mit 26,3 %. Minderjährig waren 4,2 % der Ratsuchenden. Die Klientinnen lebten zu 33,1 % in ehelicher Lebensgemeinschaft, zu 17,1 % nichtehelich und zu 14,7 % allein ohne Partner. 49,7 % der Ratsuchenden hatten zum Zeitpunkt der Beratung noch kein Kind und 8,4 % hatten drei oder mehr Kinder. 39,4 % waren erwerbstätig, 21,0 % noch in Ausbildung und 18,6 % erwerbslos. 38,4 % der Klientinnen verfügten über eigenes Einkommen, bzw. Arbeitslosengeld. 25,7 % waren finanziell vom Partner, 21,0 % von Sozialleistungen abhängig, meist von Arbeitslosengeld-II / Sozialgeld-II (ALG-II / SGB-II). Im Rahmen der allgemeinen Schwangerenberatung und der nachgehenden Betreuung ab der Geburt wurden 286 Frauen hinsichtlich finanzieller Hilfen beraten. Für die Vergabe von Geldern der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind ist die psychosozial schwierige Notlage der Klientin nicht mehr ausschlaggebend. Es müssen jedoch nach wie vor unzureichende finanzielle Einkommensverhältnisse vorliegen, die es zu prüfen gilt, und die Hilfesuchende muss sich während der Schwangerschaft an die Beratungsstelle gewandt haben. Dieses Jahr wurden 175 Anträge (Vorjahr: 174) auf wirtschaftliche Unterstützung durch die Landesstiftung gestellt, einschließlich 85 Zusatzanträge. Es wurden (Vorjahr: ) an bedürftige Schwangere und Mütter weitergeleitet. In diesem Jahr stand die allgemeine Schwangerenberatung an erster Stelle mit 291 Kontakten, gefolgt von der Schwangerschaftskonfliktberatung nach 219 StGB mit 224 und den Beratungen zur nachgehenden Betreuung ab der Entbindung mit 204 Kontakten. Hier ging es neben der psychosozialen Situation der Frau, ihrer Partnerschaft und ihrer Familie um die Beratung zu finanzieller Hilfe, Beratung zu Rechtsgebieten, Ausbildung und Beruf und zu Wohnungsfragen. (siehe Tabelle) Bei 46 Beratungen wurden Dritte hinzugezogen. Dabei handelte es sich überwiegend um Kolleginnen und Kollegen in Ämtern und bei Kooperationspartnern z. B. Jugend- und Familienberatung, Drogen- und Suchtberatung, Koordinationsstelle Frühe Hilfen, Jobcenter, Jugendamt, Unterhaltsstelle und sozialpädagogische Familienhilfe. Beratungsinhalt und Vermittlung von Hilfen: Allgemeine Schwangerenberatung und nachgehende Betreuung ab Geburt in % 32,9 5,8 9,0 10,0 23,7 0,1 17,7 0,8 100 % - 6 -

7 Information über Ansprüche auf Sozialleistungen, insbesondere SGB-II-Leistungen, nahmen in den Beratungen einen breiten Raum ein. Häufig waren die entsprechenden Bescheide den Klientinnen unverständlich und mussten erläutert werden. Oft waren die Klientinnen mit geringem Einkommen gar nicht über bestehende Ansprüche auf SGB-II-Leistungen informiert und konnten diese erst nach der Beratung realisieren. Auch bei der konkreten Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem Jobcenter bzw. der ARGE war die Hilfe der Beraterinnen in vielen Fällen dringend nötig. Das Angebot professioneller Unterstützung und vertiefender psychosozialer Beratung bei auffälligem Befund im Zusammenhang mit pränataldiagnostischen Untersuchungen wurde in diesem Jahr häufiger in Anspruch genommen als 2012: Insgesamt nutzten sechs Frauen diese Beratungsmöglichkeit. Eine Frau kam vor pränataldiagnostischen Maßnahmen, eine während der Behandlungen und vier Frauen nach den Untersuchungen. Von ihnen wurden fünf Frauen durch einen Arzt oder eine Ärztin an uns vermittelt. 3. Schwangerschaftskonfliktberatung Gründe für Abbruchswunsch/-erwägung: 74 Schwierigkeiten in der Partnerbeziehung 21 Druck der Familie/des sozialen Umfelds 40 Alleinerziehend 179 fühlt sich psychisch/physisch überfordert 66 Alter der Schwangeren 38 gesundheitliche Situation der Schwangeren 23 Angst vor Schädigung des Kindes 114 berufliche Probleme/Ausbildung gefährdet 20 fehlende Kinderbetreuung 104 finanzielle Probleme/Schulden 16 Arbeitslosigkeit 31 Wohnungsprobleme 43 Angst vor Verantwortung/Zukunftsangst 8 soziale Isolation 14 ausländerrechtliche Probleme 63 Sonstiges Die Problemlagen der Klientinnen in der Schwangerschaftskonfliktberatung haben sich im Vergleich zu den Vorjahren kaum geändert. Als Hauptgrund gegen das Austragen der meist ungeplanten Schwangerschaft wurde die Befürchtung geäußert, mit diesem bzw. einem weiteren Kind überfordert zu sein, und weder seelisch noch körperlich einer Mutterschaft zum jetzigen Zeitpunkt gerecht werden zu können. An zweiter Stelle wurden, gefolgt von finanziellen Problemen und einer nicht tragfähigen Beziehung zum Erzeuger der Schwangerschaft, berufliche Gründe genannt. Ein Großteil der erwerbstätigen Klientinnen befand sich in befristeten oder prekären Arbeitsverhältnissen, bzw. in Ausbildung, viele der nicht Erwerbstätigen hofften auf die Chance, eine Arbeit oder Berufsausbildung aufnehmen zu können. Ein Großteil der Alleinerziehenden bezog SGB-II-Leistungen. In vielen Beratungen wurden die Probleme der Vereinbarkeit von Kinderwunsch und Berufstätigkeit, sowie die negative Auswirkung von immer mehr ungeschützten Beschäftigungsverhältnissen deutlich. Weitere von den Klientinnen angesprochene Gründe für die Erwägung eines Schwanger

8 schaftsabbruches waren unter anderem Arbeitslosigkeit, Wohnungsprobleme, unzureichende Angebote im Bereich Kinderbetreuung und oft eine abgeschlossene Familienplanung (erfasst unter Sonstiges ). Meistens wurden in einem Beratungsgespräch mehrere gravierende Gründe genannt, so dass eine Rangfolge der Gründe nicht sicher zu erstellen ist. Im Berichtsjahr war eine Klientin in der Schwangerenkonfliktberatung jünger als 14 Jahre, vier Klientinnen 14 bzw. 15 Jahre und fünf 16 bzw. 17 Jahre alt, elf Frauen älter als 40. Die größte Gruppe bestand aus Frauen zwischen 18 und 25 Jahren, gefolgt von der Gruppe der 26- bis 30-Jährigen und der 31- bis 35-Jährigen. Teenagerschwangerschaften sind im Einzugsbereich der Beratungsstelle selten. Wenn sie vorkommen, stehen sie fast immer in Zusammenhang mit schulischer und beruflicher Perspektivlosigkeit. 31% der Klientinnen lebten in einer ehelichen, 13% in einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft, 20% lebten allein, hatten aber einen Partner, 17% lebten allein ohne einen Partner zu haben, 11% bei einem oder beiden Elternteilen. 73% der Ratsuchenden waren Deutsche, 13% der Gesamtzahl hatten einen Migrationshintergrund. Unter den Migrantinnen ohne deutsche Staatsangehörigkeit stammte der überwiegende Anteil aus Nicht-EU-Ländern. 45% der Klientinnen nannte als Haupterwerbsquelle eigenes Einkommen bzw. SGB-III-Leistungen, bei 27% war der Partner Hauptverdiener, 12% lebten von Sozialleistungen. 45% der Frauen hatten keine, 24% zwei Kinder und 22% ein Kind. In jeder Konfliktberatung wurde auch die Verhütungsfrage angesprochen, um die reflektierte Entscheidung für ein zukünftiges Verhütungsmittels zu fördern, dessen korrekte Anwendung zu sichern und somit für die Zukunft ungeplante Schwangerschaften und damit verbundene schwierige Konfliktlagen zu vermeiden. Ein Großteil der Schwangerschaften war ohne, bzw. mit falscher Verwendung eines Verhütungsmittels entstanden. Kondom und Pille waren die am häufigsten genannten Verhütungsmittel, deren korrekte Handhabung allerdings in einer unbestimmten Zahl der Fälle in Zweifel steht (z.b. Pilleneinnahme vergessen, Kondom abgerutscht). Alle anderen Mittel und Methoden zur Familienplanung wurden sehr viel seltener genannt, was für deren Verhütungssicherheit, wie etwa die der Spirale, aber auch für eine geringe Verbreitung, z. B. von Persona Computer oder Diaphragma, sprechen kann. Die meisten Frauen waren anlässlich einer ungewollten Schwangerschaft unsicher, wie sie in Zukunft verhüten wollen. Am häufigsten wurden die Pille und die Spirale als gewünschte Verhütungsmittel genannt. Nicht selten hatten die Klientinnen auch schon diverse andere Mittel ausprobiert, besonders hormonell wirkende, ohne mit einem wirklich gute Erfahrungen gemacht zu haben. Das Gespräch über eine geeignete Verhütung mit einer unabhängigen Beraterin, die kein Verhütungsmittel bewirbt, wurde von den Ratsuchenden sehr geschätzt. Für die Bezieherinnen von SGB-II-Leistungen und andere einkommensschwache Frauen stellt die Verhütung auch ein finanzielles Problem dar. Die von einigen Klientinnen mit erfülltem Kinderwunsch angestrebte Sterilisation scheiterte oft an der Finanzierung, da weder Krankenkassen noch Jobcenter die Kosten des Eingriffs tragen und die erforderlichen Mittel nicht privat aufgebracht werden konnten. Die vorgegebene Statistik des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen soll einen bayernweiten Überblick über die Beratungszahlen, über die Entwicklung der einzelnen Beratungsfelder sowie über die Sozialdaten der Klientinnen verschaffen. Dazu soll auch die Aussage über vorangegangene Schwangerschaftsabbrüche dienen. In der Schwangerschaftskonfliktberatung wird nicht ausdrücklich danach gefragt, denn diese Beratung ist wegen des Spagats zwischen Straffreiheit und Rechtswidrigkeit, Zielorientierung und Ergebnisoffenheit ein hochsensibler Prozess. Die Frauen befinden sich meist in psychischem Ausnahmezustand und die Beraterin ist unter Berücksichtigung der Würde der Frau und des Ungeborenen darum bemüht, dass sich die Schwangere dem Konflikt stellen kann und sich nicht verschließt, wenn sie ausgefragt wird. Sie muss ihre - 8 -

9 ambivalenten Gefühle und Einstellungen äußern dürfen, um dann zu prüfen, ob sie nicht doch noch ausreichend Kraft, Mut und Hoffnung für das Kind in sich findet. Werden in dem Gespräch tatsächlich einer oder mehrere vorangegangene Schwangerschaftsabbrüche erwähnt, so wird von den Beraterinnen entsprechend darauf reagiert, indem das Thema Familienplanung nochmals einen besonderen Stellenwert einnimmt. - Es wurde von allen Kolleginnen beschlossen, diese Frage nach vorangegangenen Abbrüchen mit keine Aussage/unbekannt zu beantworten, da zufällig gesammelte Daten kein aussagekräftiges Ergebnis darstellen. 4. Aktivitäten im Bereich der nachgehenden Betreuung Nach der Geburt eines Kindes kamen im Berichtsjahr 2013 insgesamt 204 Frauen zu einem Beratungsgespräch. Beratungsinhalte waren vor allem die finanziellen Hilfen über die Landesstiftung. Die wirtschaftlichen Probleme der Familien bestehen auch nach der Geburt und belasten den Alltag. Die Klientinnen, die einen Zusatzantrag nach der Geburt stellen, beziehen meistens ausschließlich SGB-II-Leistungen, oder der Partner hat ein geringes Einkommen und die Familie bezieht zusätzlich SGB-II-Leistungen. Außerdem geht es in der nachgehenden Beratung auch um andere Belastungen: Die Übernahme der Elternrolle bedeutet einen Einschnitt in die Lebensplanung, zusätzlich kommt es oft zum Verlust der Eigenständigkeit, und berufliche Pläne müssen verschoben oder aufgegeben werden. Partnerschaften, die vor der Geburt krisenhaft waren, sind zum Zeitpunkt der nachgehenden Beratung manchmal schon auseinander gegangen, und die Frauen sind alleinerziehend. Die Beraterinnen informieren die Klientinnen je nach Bedarf über Hilfsangebote (z.b. Jugendund Familienberatung, GGFA-Projekte zur Berufsorientierung, Schuldnerberatung, Wohnprojekte für Alleinerziehende). Diese Unterstützungsangebote des Jugendamtes oder der Freien Träger werden von den Klientinnen in der Regel auch angenommen. 5. Aktivitäten im Bereich der Kinderwunschberatung und Präimplantationsdiagnostik sowie im Bereich der Pränataldiagnostik und Beratung bei zu erwartender Behinderung des Kindes Alle vier Beraterinnen haben Fortbildungen zur psychosozialen Beratung bei Pränataldiagnostik absolviert. Sie sind demzufolge für die Themen Pränataldiagnostik (PND) und Präimplantationsdiagnostik (PID) besonders sensibilisiert, haben entsprechende Beratungskompetenzen und aktualisieren fortlaufend ihr Fachwissen. Der Neufassung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) vom entsprechend müssen ÄrztInnen Schwangere mit auffälligem Befund nach Pränataldiagnostik eingehend, allgemeinverständlich und ergebnisoffen zu medizinischen und psychosozialen Fragen beraten und Möglichkeiten der Unterstützung bei physischen und psychischen Belastungen anbieten. Zudem sollen sie auf Wunsch Kontakte zu Expertinnen und Experten anbieten, die mit der entsprechenden Gesundheitsschädigung bei geborenen Kindern Erfahrung haben und eine realistische Vorstellung vom Krankheitsbild, den Therapie- und Betreuungsmöglichkeiten und der Lebenswirklichkeit geistig und körperlich behinderter Kinder vermitteln können

10 Die ÄrztInnen sind verpflichtet, auf den Anspruch auf weitere und vertiefende psychosoziale Beratung nach 2 SchKG hinzuweisen und im Einvernehmen mit der Schwangeren Kontakte zu Beratungsstellen nach 3 SchKG zu vermitteln. Ebenso müssen Hinweise auf Selbsthilfegruppen und Verbände von Eltern behinderter Kinder erfolgen. Die Beratung in einer Schwangerenberatungsstelle ist freiwillig, kostenlos und vom Medizinbetrieb unabhängig. Diese vertiefende psychosoziale Beratung kann Schwangeren mit ihren Partnern nach einem auffälligen Befund helfen, in einem geschützten Rahmen über die schwierige Situation zu sprechen, Ängste, Wut und Zweifel zu äußern und zu einer bewussten eigenen Entscheidung über das weitere Vorgehen zu finden. Der Wunsch nach psychosozialer Beratung bei PND war 2013 bei sechs Schwangeren der Anmeldegrund. Das Erlanger Universitätsklinikum, in dessen Ambulanz ein Großteil der pränataldiagnostischen Untersuchungen im Einzugsgebiet stattfindet, hat eigene Psychologinnen, die in Krisenfällen konsiliarisch tätig werden. Das ist möglicherweise ein Grund, weshalb wenige Schwangere an die Schwangerenberatung vermittelt wurden. Das Thema PND wurde allerdings immer wieder im Rahmen der allgemeinen Schwangerenberatung und der Schwangerenkonfliktberatung thematisiert. Besonders Frauen ab 35 Jahren werden in der Frauenarztpraxis mit dem Angebot pränataler Diagnostik konfrontiert oder haben sich oft auch schon unabhängig davon mit dem Thema beschäftigt. Das Internet bietet eine unüberschaubare Flut an zum Teil guten Informationsquellen, Foren, Möglichkeiten zum Austausch und der Kontaktaufnahme mit anderen Betroffenen. Dies wird von manchen Schwangeren nicht nur als hilfreich, sondern oft auch als verwirrend und verunsichernd empfunden. In der Schwangerenkonfliktberatung wurden von einigen Frauen besorgniserregende Befunde in der Frühschwangerschaft genannt, bzw. auch die Angst angesprochen, durch einen der Schwangerschaft nicht dienlichen Lebensstil (Alkohol, Rauchen, Medikamenteneinnahme, Narkosen, etc.) das Ungeborene zu einem Zeitpunkt geschädigt zu haben, als die Schwangerschaft noch nicht bekannt war. Die erst in einem späteren Schwangerschaftsstadium oder möglicherweise auch gar nicht pränatal mögliche Abklärung wollten einige dieser Frauen nicht abwarten. Eine medizinische Indikation für einen Abbruch zu erhalten ist schwierig, ein später Schwangerschaftsabbruch körperlich und seelisch sehr belastend, so dass diese Klientinnen eine Beendigung der Schwangerschaft nach der Beratungsregelung vorzogen. Sehr häufig wurde in Beratungsgesprächen geäußert, dass das Leben mit einem behinderten Kind nicht denkbar erschien. Auswirkungen des 2012 auf den Markt gekommenen PränaTest (Analyse des mütterlichen Blutes in der Frühschwangerschaft, zu Zeit nur zum Auffinden von Trisomie 21 geeignet) machten sich im Berichtszeitraum noch nicht bemerkbar. Die Schwangerenberatung der Stadt Erlangen bietet zukünftig psychosoziale Beratung bei unerfülltem Kinderwunsch an. Der Weg zum eigenen Kind ist für viele Paare sehr belastend. Wenn der Kinderwunsch lange Zeit unerfüllt bleibt, wird dies oft als psychischer Druck wahrgenommen. Häufig hat diese Situation auch negative Auswirkungen auf die Partnerschaft. In der psychosozialen Kinderwunschberatung geht es um verschiedene Aspekte: den Umgang mit der Kinderlosigkeit, Unterstützung bei Entscheidungen zu medizinischen Aspekten, Kommunikation des Paares miteinander, mit Ärzten und Anderen, Begleitung und Unterstützung bei erfolgloser medizinischer Therapie und bei der Findung alternativer Perspektiven, wenn der Kinderwunsch unerfüllt bleibt. Paare können über unterschiedliches Erleben und Umgehen mit der ungewollten Kinderlosigkeit sprechen und versuchen einen positiven Umgang mit Erwartungen und Reaktionen von Familie und Freundeskreis zu finden. Sie werden unterstützt bei der Suche nach eigenen Wegen im Umgang mit Erwartungen und Enttäuschungen während der Behandlung. Derzeit gibt es keine Nachfrage nach Kinderwunschberatung, da die Paare vermutlich das Beratungsangebot der Kinderwunschzentren in Erlangen und Nürnberg nutzen und sich dort vor Ort informieren und beraten lassen und nicht zusätzlich eine Beratungsstelle aufsuchen. Die Mitarbeiterinnen der Schwangerenberatung diskutieren schon seit einigen Monaten dieses aktuelle Thema intern und entwickeln derzeit Ideen und Möglichkeiten, wie diese

11 wichtige Beratung in Zukunft beworben werden soll und bilden sich fachlich zu diesem Thema weiter. 6. Aktivitäten im Bereich der Prävention durch Einzelberatung und Gruppenarbeit Im Rahmen einer Kooperation mit der Jugend- und Familienberatung wurde 2013 ein Kurs zum Thema Das Baby verstehen durchgeführt. (siehe Punkt 10) Im Bereich der Sexualpädagogik wurden im Berichtsjahr insgesamt 21 Veranstaltungen durchgeführt mit einer durchschnittlichen Projektzeit von 1,5 Stunden. Damit konnten 400 Mädchen und Jungen erreicht werden. Die angesprochenen Themen richteten sich nach Anfrage und Altersgruppe. Schwerpunkte waren die Themen Pubertät, Körper, Liebe, Partnerschaft, Sexualität, Entstehung menschlichen Lebens, Verhütung, Schwangerschaft, Schwangerschaftskonflikt und HIV. In Kooperation mit dem Gesundheitsamt Erlangen Höchstadt fanden elf Veranstaltungen in 8. und 9. Klassen an verschiedenen Schulen nach dem Konzept des Parcours zu Liebe und Sexualität in gemischtgeschlechtlichen Gruppen statt. Diese bewährte Kooperation soll auch im kommenden Jahr fortgesetzt werden. Für das Jahr 2014 sind erneut die Jugendfilmtage geplant, in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt- Gesundheitsamt Erlangen-Höchstadt und anderen Organisationen. Gemeinsam mit einer männlichen Honorarkraft hat die Beratungsstelle weitere fünf Projekte nach eigenem Konzept durchgeführt. Dafür werden vorab über die Lehrkräfte die Projekte vorbereitet, indem anonym gestellte Fragen der Jugendlichen zu den Themen Liebe und Sexualität gesammelt und an die Projektleitung weiter gegeben werden. Das Konzept orientiert sich neben der entsprechenden Wissensvermittlung an Alter und Fragestellungen der teilnehmenden Jugendlichen. Dank der Zusammenarbeit mit einem männlichen Sozialpädagogen können die Klassen nach Geschlecht getrennt werden. Der geschlechtsspezifische Ansatz bietet den Vorteil, dass die Jugendlichen einen gleichgeschlechtlichen Ansprechpartner und Vorbild haben, und es ihnen leichter fällt, sich zu öffnen und über ihre persönlichen Belange zu reden, wenn sie unter sich sind. Weiterhin haben einzelne Veranstaltungen in einem Kinderhort in Erlangen, beim Kreisjugendring und in einer Mutter-Kind-Einrichtung stattgefunden. Zu Beginn des neuen Schuljahrs 2013/2014 wurden im Herbst wiederholt alle Schulen in Erlangen und im Landkreis angeschrieben und die sexualpädagogischen Angebote der Schwangerenberatung beworben. Ziel ist es, im kommenden Jahr weitere neue Kontakte zu gewinnen und den sexualpädagogischen Arbeitsbereich zu erweitern

12 7.Öffentlichkeitsarbeit Die Beratungsstelle ist im Internet unter sowie im Internet-Ratgeber der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe Eltern im Netz vertreten. In der Lokalpresse ist die Beratungsstelle im Serviceteil publiziert. Das aktualisierte Faltblatt der Beratungsstelle wurde an Kooperationspartner, Frauenärzte und an sonstige Interessierte verteilt. Zum Landratsamt des Landkreises Erlangen-Höchstadt besteht laufend Kontakt mit Informationsaustausch. Eine Mitarbeiterin nahm 2013 an drei Arbeitstreffen des Netzwerk Alleinerziehende teil. Aufgabe dieses mit VertreterInnen verschiedener kommunaler, konfessioneller und freier Organisationen und Beratungsstellen besetzten Gremiums ist es, die Situation Alleinerziehender in Erlangen und im Landkreis Erlangen-Höchstadt zu verbessern. Neben dem Erfahrungsaustausch und der gegenseitigen Information waren 2013 u.a. die Themen Wohnen, Migration und Alleinerziehende auf dem Arbeitsmarkt Schwerpunkte. Das Netzwerk hat im Internet unter iba-netzwerk-erlangen.de Informationen und Anlaufstellen für Alleinerziehende zusammengestellt. Streetwork der Schwangerenberatungsstelle: Immer mehr Bürgerinnen und Bürger informieren sich inzwischen im Internet über Hilfsmöglichkeiten und erst, wenn es konkreter wird, kontaktieren sie die Beratungsstellen persönlich. Um das Angebot der Beratungsstelle den Menschen näher zu bringen, ziehen seit 2012 zwei Mitarbeiterinnen mit Infomaterial im Handwägelchen durch den Kaufhauskomplex Arcaden, da sich hier Teile der Zielgruppe der Schwangerenberatung befinden: Junge Verkäuferinnen, Alleinerziehende mit ihren Kindern und Studentenpärchen. Etwa zweimal im Jahr werden zwei Stunden lang Flyer und Broschüren der Beratungsstelle ausgegeben und Interessierten die Arbeitsgebiete und Hilfsmöglichkeiten erklärt. Die Resonanz ist verblüffend und die Werbekampagne, vom städtischen Ordnungsamt und dem Kaufhausmanagement unterstützt, soll 2014 wiederholt werden. 8. Qualitätssicherung Ausgehend von einem Modellprojekt wurden in den vergangenen Jahren Qualitätskriterien für die Schwangerenberatung sowie Evaluationsinstrumente entwickelt. Der Forschungsbericht Qualitätsentwicklung in der Schwangerenberatung von Frau Dr. Gaby Lenz führte zu einem Qualitätsentwicklungsprozess und der Einführung von Qualitätsbeauftragen in allen Schwangerenberatungsstellen in Bayern. Frau Gertrud Stockert von der Regierung von Mittelfranken und Herr Dr. Hans Winterstein begleiteten den Prozess. Auch in diesem Jahr wurde mit dem Rahmenhandbuch gearbeitet und dieses um weitere Leitfäden und Feedback-Bögen ergänzt. Das Handbuch erleichtert den Beraterinnen die täglichen Arbeitsabläufe. Die Qualitätsstandards setzen verbindliche Vorgaben, erleichtern Prozessabläufe in der Beratung und dienen dem Wohle der Schwangeren

13 Im Anhang des Handbuches finden sich Unterlagen in den Sprachen Englisch, Französisch, Türkisch und Russisch. Weitere Übersetzungen sollten folgen, da die Klientinnen der Beratungsstelle im Jahr 2013 aus 48 verschiedenen Ländern stammten. Ein Qualitätszirkel konnte aufgrund langwieriger Erkrankungen von zwei Mitarbeiterinnen dieses Jahr nicht stattfinden. Die Erkenntnisse aus dem Vorjahr waren jedoch hilfreich und führten zu Weiterentwicklungen. Für 2014 ist ein Qualitätszirkel geplant. 9. Fortbildung und Supervision der Mitarbeiterinnen Auch in diesem Jahr nahmen die Beraterinnen in regelmäßigen Abständen an Teamsupervisionen teil. Diese wurden durch eine externe Supervisorin moderiert und dienten der Reflexion von Beratungsfällen mit dem Ziel, die persönliche Beratungskompetenz zu erhöhen. Von den Beraterinnen besuchte Fortbildungen, Tagungen und Vorträge: Psychosoziale Beratung bei Pränataldiagnostik/Grundkurs in Wasserburg am Inn Veranstalter: Regierung von Oberfranken und Unterfranken Psychosoziale Beratung bei Pränataldiagnostik/Vertiefungskurs in Niederalteich Veranstalter: Regierungen von Mittelfranken und der Oberpfalz Inhouse-Fortbildung Das Baby verstehen (nach Prof. Dr. med. Manfred Cierpka) Veranstalter: Focus Familie Heidelberg Inhouse-Fortbildung der Integrierten Beratungsstelle zum Thema Essstörungen/Adipositas, Dr. Graf Fachtag Risikoeinschätzung/Kindeswohlgefährdung Veranstalter: Koordinationsstelle Frühe Hilfen Erlangen-Höchstadt Auch für 2014 sind Fortbildungen und Schulungen für die Mitarbeiterinnen geplant, u. a. zu folgenden Themen: Fortbildung zum Beratungsangebot Vertrauliche Geburt Workshop Qualitätsmanagement der Regierung von Mittelfranken Fachtag Unerfüllter Kinderwunsch EDV-Aufbau-Kurse: Microsoft Office PowerPoint, Microsoft Office Excel stadtintern Fachenglisch - stadtintern Infobesuch beim Humangenetischen Institut der FAU Konfliktbearbeitung und Paarberatung, Regierung von Mittelfranken

14 10. Zusammenarbeit mit anderen Stellen, Teilnahme an Arbeitskreisen Im Berichtsjahr gab es drei Treffen der Arbeitsgemeinschaft der Staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen der Freien Wohlfahrtspflege in Bayern, zweimal überregional, einmal regional. Ebenso trafen sich Beraterinnen des mittelfränkischen Raumes zu drei Austauschterminen. Folgende Themen wurden diskutiert: Neues EDV-System und Neuregelung der Vergaberichtlinien bei der Landesstiftung, Zusammenarbeit mit den Koordinationsstellen Frühe Hilfen, Vertrauliche Geburt, Hilfen für schwangere Asylbewerberinnen aus der Landesstiftung, Veränderungen bei Elterngeld und Elternzeit, Betreuungsgeld, Fortbildungen für psychosoziale Beratung bei Pränataldiagnostik, Öffentlichkeitsarbeit der Arbeitsgemeinschaft der staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen der freien Wohlfahrtspflege, Kostenübernahme für Verhütungsmittel, Zusammenarbeit mit Jobcentern. Die Kooperation mit den Koordinationsstellen Frühe Hilfen der Stadt Erlangen und des Landkreises Erlangen Höchstadt wurde im Berichtsjahr weiter ausgebaut. Aufgabe der Koordinationsstelle ist die Unterstützung von Schwangeren und Eltern mit Kindern von null bis drei Jahren, so dass diese ihrer Erziehungsverantwortung auch in schwierigen Lebenssituationen gerecht werden können. Im Berichtsjahr profitierten vor allem junge Frauen und Frauen in psychosozialen und finanziellen Notlagen von dem Angebot der Schwangerenberatung und dem ergänzenden Angebot der Koordinationsstelle. Im Bedarfsfall begleiten deren Mitarbeiterinnen Ratsuchende zu den Unterstützungsangeboten im Stadtgebiet Erlangen und bieten ihnen auch den Besuch in ihrem Zuhause an. Die Koordinationsstellen sind wichtige Kooperationspartner im Bereich Kinderschutz und Vermeidung von Kindeswohlgefährdung. Eine Beraterin beteiligte sich auch 2013 an der Arbeitsgruppe Vor der Geburt und den Runde-Tisch -Treffen im Rahmen des KoKi-Netzwerks frühe Kindheit. Der Runde Tisch dient dem Austausch der beteiligten Institutionen aus Gesundheitswesen und Jugendhilfe über aktuelle Entwicklungen und Angebote, sowie einer Intensivierung der Zusammenarbeit im Sinne des Kindeswohls. Die Zusammenarbeit mit der Jugend- und Familienberatung und der Drogen- und Suchtberatung innerhalb der Integrierten Beratungsstelle war auch im Berichtsjahr intensiv. In der Integrierten Beratungsstelle sind drei PsychologInnen und zwei Sozialpädagoginnen tätig, die als insofern erfahrene Fachkräfte im Bereich Kindeswohlgefährdung AnsprechpartnerInnen auch für die Mitarbeiterinnen der Schwangerenberatung sind. Durch kurze Wege, persönlichen Kontakt und das einmal monatlich stattfindende Gesamtteam der Integrierten Beratungsstelle kam es vermehrt zum fachlichen Austausch über gemeinsame Klientinnen und zur Vermittlung von Ratsuchenden an die jeweils andere Stelle. In interdisziplinären Arbeitsgruppen wurden regelmäßig Fälle fachübergreifend besprochen. Eine Abstimmung auf Leitungsebene leistete das wöchentlich stattfindende Chefteam. Die in der Integrierten Beratungsstelle tätige Ärztin steht den Beraterinnen jederzeit für Fragen zu medizinischen Themen zur Verfügung. Ebenso ist es ab 2014 möglich, eine türkischsprachige Sozialpädagogin bei Verständnisproblemen hinzuzuziehen. In Kooperation mit der Jugend- und Familienberatung gab es 2013 das kostenlose Kursangebot Das Baby verstehen für bedürftige Eltern, an dem ein Elternpaar und zwei Alleinerziehende teilnahmen. Die werdenden Eltern, bzw. Mütter bekamen Informationen über frühe Entwicklungsprozesse und wurden mit Hilfe von Videoaufnahmen für die Signale ihres Babys sensibilisiert. Für 2014 ist ein weiterer Kurs in Kooperation mit der Jugend- und Familienberatung geplant

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