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1 Ausgabe Nr. 06/ Amtsblatt im Netz: /Aktuelles/Amtsblatt I n h a l t s v e r z e i c h n i s Lfd. Nr. Datum Titel Seite Wahlbekanntmachung der Stadt Sprockhövel zur 1 Europawahl und Kommunalwahl am 25.Mai Einladung zu einer Sitzung des Rates am Donnerstag, dem um 17:30 Uhr im Foyer der Glückaufhalle, Dresdener Str. 11, Sprockhövel Einladung zu einer Sitzung des Wahlausschusses am 4 Montag, dem um 17:00 Uhr Kantine des Rathauses, Rathausplatz 4, Sprockhövel Jahresabschluss 2011 der Stadt Sprockhövel Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66 Mittelstraße Ost 6 hier:einleitungsbeschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66 Mittelstraße Ost gemäß 2 Abs.1 BauGB Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66 Mittelstraße Ost hier: Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66 Mittelstraße Ost 8 1.) Wahlbekanntmachung der Stadt Sprockhövel zur Europawahl und Kommunalwahl am 25.Mai Am 25. Mai 2014 finden die Europa- und Kommunalwahlen statt. Die Europawahl (Wahl eines Vertreters für das Europäische Parlament), die Gemeindewahlen (Wahl der Vertretung der Stadt Sprockhövel sowie die Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin) und die Kreiswahlen (Wahl der Vertretung des Ennepe-Ruhr-Kreises) sind miteinander verbunden, sie finden gleichzeitig statt. Die Wahlen dauern von 8.00 Uhr bis Uhr. 1

2 2. Die Stadt Sprockhövel ist in 20 Stimmbezirke eingeteilt worden. Die Stimmbezirkseinteilung für die Stadt Sprockhövel mit Abgrenzungskriterien (Straßen, Hausnummern) wurde am durch amtliche Bekanntmachung veröffentlicht. Auf die Kreiswahlbezirke entfallen folgende Gemeindewahlbezirke: Kreiswahlbezirk Nr. 4: Gemeindewahlbezirke 1, Kreiswahlbezirk Nr. 5: Gemeindewahlbezirke 2-9 Im Stimmbezirk 091 wird bei der Wahl zum Europäischen Parlament und zur Vertretung des Ennepe-Ruhr-Kreises eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. Dies gilt auch für Personen aus diesem Bezirk, die durch Briefwahl den Kreistag wählen. Die amtlichen Stimmzettel sind mit Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und Altersgruppen gekennzeichnet. Das Wahlgeheimnis wird gewahrt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 21. April 2014 bis 4. Mai 2014 übersandt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Das gesamte Stadtgebiet gehört zu einem Wahlbezirk der Europawahl. Die Briefwahlvorstände treten um Uhr in der Turnhalle Haßlinghausen, Rathausplatz 6, Sprockhövel, zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Europawahl und die Kommunalwahl werden auf einem gemeinsamen Wahlbenachrichtigungsbrief mitgeteilt. Die Wähler werden gebeten, die Wahlbenachrichtigung und einen gültigen Ausweis (Identitätsnachweis) zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl vorgelegt werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum bereitgehalten werden. Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraumes die Stimmzettel ausgehändigt. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihrer Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber (Europawahl) oder 3 Bewerber (Kommunalwahl) der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt in der Weise seine Stimme ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf anderer Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll. Die Stimmzettel müssen vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass nicht erkannt werden kann, wie er gewählt hat. Der Wähler hat für die Europawahl- und die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl sowie die Kreistagswahl jeweils eine Stimme. Auf dem jeweiligen Stimmzettel kann nur ein Bewerber a) für einen Sitz im Europäischen Parlament b) für einen Sitz im Kreistag c) für einen Sitz im Gemeinderat 2

3 d) für das Amt des Bürgermeisters gekennzeichnet werden. Die Stimmzettel unterscheiden sich wie folgt: a) für die Europawahl: weißer Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck b) für die Kreistagswahl: blauer Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck c) für die Gemeinderatswahl: rosa Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck d) für die Bürgermeisterwahl: grüner Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Stimmbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlbezirk, für den der Wahlschein ausgestellt ist, wählen. Die Wahl erfolgt durch a) Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk des maßgeblichen Wahlbezirks oder b) durch Briefwahl. Für die Europawahl gilt der Wahlschein im gesamten Stadtgebiet. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde die Briefwahlunterlagen (amtliche Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag) beschaffen. Der Wahlbrief mit den Stimmzetteln im verschlossenen Stimmzettelumschlag und dem unterschriebenen Wahlschein getrennt nach Europawahl und Kommunalwahl ist so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zu übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis Uhr (Kommunalwahl) bzw Uhr (Europawahl) eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind ( 6 Abs. 4 EuWG und 25 Kommunalwahlgesetz). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Sprockhövel, den Der Bürgermeister: (Dr. Walterscheid) -Wahlleiter- 2.) Einladung zu einer Sitzung des Rates am Donnerstag, dem um 17:30 Uhr im Foyer der Glückaufhalle, Dresdener Str. 11, Sprockhövel Tagesordnung: 3

4 Öffentliche Sitzung TOP 1: Unterrichtung des Rates über die Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen Situation (Vorlagen-Nummer 2014/111) TOP 2: Zustimmung zu einer überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung (Vorlagen-Nummer 2014/104) TOP 3: Haushaltssanierungscontrolling hier: Bericht für den Zeitraum bis (Vorlagen-Nummer 2014/131) TOP 4: Neuabschluss der Konzessionsverträge (Vorlagen-Nummer 2014/130) TOP 5: Änderung des Gesellschaftervertrages der Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr mbh (Vorlagen-Nummer 2014/097) TOP 6: Flächendeckende Breitbandversorgung in Sprockhövel (Vorlagen-Nummer 2014/103) TOP 7: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75 "Öffentliche Golfanlage Sprockhövel" hier: Abschluss der städtebaulichen Verträge (Vorlagen-Nummer 2014/099) TOP 8: 6. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Golfanlage Sprockhövel" hier: 1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB 2. Beschluss über die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß 6 BauGB (Vorlagen-Nummer 2014/105) TOP 9: Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil (Vorlagen-Nummer 2014/121) TOP 10: Anfragen im öffentlichen Teil (Vorlagen-Nummer 2014/120) TOP 11: Fragestunde (Vorlagen-Nummer 2014/119) Nichtöffentliche Sitzung TOP 12: Neuwahl von zwei Schiedspersonen (Vorlagen-Nummer 2014/118) TOP 13: Anfragen im nichtöffentlichen Teil (Vorlagen-Nummer 2014/122) TOP 14: Mitteilungen der Verwaltung im nichtöffentlichen Teil (Vorlagen-Nummer 2014/123) Mit freundlichen Grüßen (Dr. Walterscheid) -Bürgermeister- 3.) Einladung zu einer Sitzung des Wahlausschusses am Montag, dem um 17:00 Uhr Kantine des Rathauses, Rathausplatz 4, Sprockhövel 4

5 Tagesordnung: Öffentliche Sitzung TOP 1: Feststellung des Wahlergebnisses für die Kommunalwahl und ggf. Entscheidung über die Notwendigkeit einer Stichwahl zur Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin (Vorlagen-Nummer 2014/124) Gemäß 2 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz ist der Wahlausschuss ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Mit freundlichen Grüßen (Dr. Walterscheid) Wahlleiter 4.) Jahresabschluss 2011 der Stadt Sprockhövel Der Rat der Stadt Sprockhövel hat in seiner Sitzung vom gemäß 96 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV.NRW.S.666), in der zurzeit gültigen Fassung, nach erfolgter Jahresabschlussprüfung aufgrund der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses den Jahresabschluss zum festgestellt und dem Bürgermeister uneingeschränkte Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss 2011 der Stadt Sprockhövel weist eine Bilanzsumme von ,81, in der Ergebnisrechnung ein Jahresfehlbetrag von ,46 und in der Finanzrechnung eine Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln von ,33 aus. Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag wird mit der Ausgleichsrücklage verrechnet. 1. Schlussbilanz zum Aktiva 1. Anlagevermögen ,49 2. Umlaufvermögen ,55 3. Aktive Rechnungsabgrenzung ,77 Bilanzsumme ,81 Passiva 1. Eigenkapital ,14 2. Sonderposten ,73 3. Rückstellungen ,12 4. Verbindlichkeiten ,76 5. Passive Rechnungsabgrenzung ,06 Bilanzsumme ,81 5

6 2. Ergebnisrechnung 2011 Ordentliche Erträge ,05 Ordentliche Aufwendungen ,09 Ordentliches Ergebnis ,96 Finanzergebnis ,42 Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit ,46 Außerordentliches Ergebnis 0,00 Jahresergebnis ,46 3. Finanzrechnung 2011 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ,88 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ,55 Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ,33 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit ,54 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ,29 Saldo aus Investitionstätigkeit ,25 Finanzmittelüberschuss ,58 Saldo aus Finanzierungstätigkeit ,25 Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln ,33 Anfangsbestand an Finanzmitteln ,77 Bestand an fremden Finanzmitteln ,27 Liquide Mittel ,37 Gemäß 96 Abs. 2 GO NRW liegt der Jahresabschluss 2011 einschließlich Anlagen ab dem Tag der Bekanntmachung bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses im Rathaus, Rathausplatz 4, Sprockhövel, Zimmer I.29, während der Öffnungszeiten öffentlich aus. Sprockhövel, Dr. Walterscheid Bürgermeister 5.) 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66 Mittelstraße Ost hier:einleitungsbeschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66 Mittelstraße Ost gemäß 2 Abs.1 BauGB Der Rat der Stadt Sprockhövel hat in seiner Sitzung am folgenden Beschluss gefasst: 6

7 Der Rat beschließt die Einleitung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66 Mittelstraße Ost gemäß 2 Abs. 1 BauGB. Der in der Sitzung ausgehängte Plan mit Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Geltungsbereich liegt im Siedlungsschwerpunkt Haßlinghausen, nördlich und südlich der Mittelstraße, in der Gemarkung Haßlinghausen, Flur 1 und 2 der Stadt Sprockhövel. Der Geltungsbereich wird begrenzt durch die im Südwesten gelegene Dorf- bzw. Poststraße, im Südosten durch die Gustav-Altenhain-Straße und im weiteren Verlauf durch die nördliche Grenze des Bebauungsplanes Nr. 46 Haßlinghausen Süd. Im Nordosten wird der Geltungsbereich durch die Gevelsberger Straße sowie die Friedhofstraße und im Nordwesten durch die Handstraße begrenzt. Das Plangebiet ist im Wesentlichen bebaut. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im zentralen Versorgungsbereich Haßlinghausen. Insofern ist es sinnvoll, dass die Flächen im Hauptgeschäftsbereich von Haßlinghausen dem Einzelhandel vorbehalten bleiben. Der bisherige Charakter der Mittelstraße mit seinem attraktiven Geschäftsangebot und Branchenmix soll erhalten bleiben bzw. ausgebaut werden. Daher ist es u.a. beabsichtigt, den Bebauungsplan dahingehend zu ändern, dass Vergnügungsstätten, Sexshops, Sportwettcafés und Sportwettbüros ausgeschlossen werden. Negative Auswirkungen durch den Verlust von Verkaufsflächen im Hauptgeschäftsbereich sollen vermieden werden. Für die Gebäude entlang der Mittelstraße soll ein eingeschränktes Mischgebiet vorgesehen werden. Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66 ist in dem nachstehend dargestellten Übersichtsplan (ohne Maßstab) durch Umrandung gekennzeichnet. Übersichtsplan 7

8 Der zu dem Beschluss gehörende Lageplan mit eindeutiger Abgrenzung des Geltungsbereiches ist während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung Sprockhövel, Rathausplatz 4, Sprockhövel, im Sachgebiet Planen u. Umwelt/Bauen u. Wohnen, Zimmer Nr einzusehen. Rechtsgrundlage: 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 1548) in Verbindung mit 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV. NRW. S.666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetztes vom (GV. NRW. S. 878). Bekanntmachungsanordnung: Der vorstehende Beschluss des Rates wird hiermit gemäß 3 und 4 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung - BekanntmVO-) vom (GV. NRW. S. 516), geändert durch Verordnung vom (GV NRW S. 442, 481), öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung Nordrhein- Westfalen eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes beim Zustandekommen des Beschlusses zur Einleitung der 1. Änderung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht geltend gemacht werden kann, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, b) der Einleitungsbeschluss ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist schriftlich gegenüber der Stadt Sprockhövel - Sachgebiet Planen und Umwelt-, Rathausplatz 4, Sprockhövel vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Sprockhövel, den Dr. Walterscheid - Bürgermeister Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66 Mittelstraße Ost hier: Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66 Mittelstraße Ost 8

9 I. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst den bereits überwiegend bebauten Bereich entlang der Mittelstraße zwischen den Einmündungen Gevelsberger Straße und Dorfstraße/Poststraße. Es handelt sich um einen Teil des gewachsenen Ortskerns, der sich in Form eines Straßendorfes entlang der Mittelstraße entwickelt hat. Diese Prägung setzt sich bis heute fort. Der Bebauungsplan Nr. 66 Mittelstraße Ost setzt entlang der Mittelstraße ein Mischgebiet fest. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im zentralen Versorgungsbereich Haßlinghausen. Insofern ist es sinnvoll, dass die Flächen im Hauptgeschäftsbereich von Haßlinghausen dem Einzelhandel vorbehalten bleiben. Um negative Auswirkungen durch bestimmte Nutzungen bzw. den Verlust von Verkaufsflächen des Hauptgeschäftsbereiches zu vermeiden, ist es im Wesentlichen beabsichtigt, den Bebauungsplan dahingehend zu ändern, dass Vergnügungsstätten, Sexshops, Sportwettcafes und Sportwettbüros, Tankstellen und Gartenbaubetriebe ausgeschlossen werden. Weiter sollen u.a. die Regelungen zu Nebenanlagen sowie Stellplätzen und Garagen überarbeitet werden mit dem Ziel, den ruhenden Verkehr im Mischgebiet auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zuzulassen. Der räumliche Geltungsbereich zur 1. Änderung des Bebauungsplanes ist in dem unten dargestellten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet. Die gemäß 3 Abs. 1 BauGB vorgeschriebene Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die gemäß 4 BauGB erforderliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde abgeschlossen. 9

10 Der Rat hat in seiner Sitzung am folgenden Beschluss gefasst: Der Rat beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66 Mittelstraße Ost mit der Begründung, dem Umweltbericht und den wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß 3 Abs. 2 BauGB. Rechtsgrundlage: 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 1548) in Verbindung mit 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV. NRW. S.666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (GV. NRW. S. 878). Bekanntmachungsanordnung: Der vorstehende Beschluss des Rates wird hiermit gemäß 3 und 4 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung - BekanntmVO-) vom (GV. NRW. S. 516), geändert durch Verordnung vom (GV NRW S. 442, 481), öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung Nordrhein- Westfalen eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes beim Zustandekommen des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht geltend gemacht werden kann, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, b) der Beschluss zur öffentlichen Auslegung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist schriftlich gegenüber der Stadt Sprockhövel - Sachgebiet Planen und Umwelt -, Rathausplatz 4, vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Sprockhövel, den Dr. Walterscheid - Bürgermeister - II. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66 Mittelstraße Ost mit Begründung einschließlich Umweltbericht sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden, 10

11 umweltbezogenen Stellungnahmen, liegt in der Zeit vom bis einschließlich, während der Dienststunden von montags bis freitags im Rathaus der Stadt Sprockhövel, Rathausplatz 4, im 2. Obergeschoss, Sachgebiet Planen u. Umwelt, öffentlich aus. Es liegen folgende umweltbezogene Stellungnahmen der beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vor: 1 Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie, es ist nach den vorliegenden Erkenntnissen kein einwirkungsrelevanter tages- oder oberflächennaher Bergbau umgegangen 1 Stellungnahme eines Mobilfunkbetreibers zu einer Richtfunktrasse, die Planung berührt die Richtfunktrasse nicht erheblich. Darüber hinaus liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor: Umweltbericht: In dem Umweltbericht befinden sich Angaben und Bewertungen zu den Schutzgütern Tiere und Pflanzen, Artenschutz, Boden, Wasser, Klima, Luft, Mensch, Landschaft und Ortsbild, Kulturund Sachgüter und Aussagen zu wechselseitigen Auswirkungen der vorgenannten Schutzgüter. Im Ergebnis sind keine erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten, da es sich im Wesentlichen um ein bereits bebautes Plangebiet handelt. Die o. g. Informationen können während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden. Anregungen und Bedenken können während der o. g. Zeit der öffentlichen Auslegung schriftlich oder zur Niederschrift im Sachgebiet Planen u. Umwelt, Zimmer Nr. 2.11, vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Ort und Dauer der Auslegung werden gemäß 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 1548) in Verbindung mit 52 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (GV. NRW. S. 878) hiermit öffentlich bekannt gemacht. Sprockhövel, den Dr. Walterscheid -Bürgermeister- 11

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