Unternehmensrechnung Ia Repetitorium Sommersemester 2009 Jan Oliver Kammesheidt Übung III + IV: Bilanzierung Aufgabe 10 19
|
|
- Annika Vogt
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Unternehmensrechnung Ia Repetitorium Sommersemester 2009 Jan Oliver Kammesheidt Übung III + IV: Bilanzierung Aufgabe
2 Aufgabe 10 Anfangsbestände (lt. EB): Eigenkapital (?), Bank (4.500), Kasse (1.500), Darlehensschulden (15.000), Verbindlichkeiten (6.000), Forderungen (7.000), Waren (20.000), BGA (30.000) Geschäftsvorfälle: 1. Der Inhaber entnimmt der Geschäftskasse für eine Urlaubsreise GE. 2. Aus einer Erbschaft zahlt der Inhaber auf das Geschäftskonto GE ein. 3. Der Inhaber erhält eine Einkommensteuererst. auf das Geschäftskonto, GE. 4. Überweisung der KFZ-Kosten (5.000 GE) per Bank. 5. Von den KFZ-Kosten entfallen 25% auf die Private Nutzung. 6. Banküberweisung der Miete für ein Lagergebäude vom Geschäftskonto, 700 GE. 7. Banküberweisung der Miete für eine Privatwohnung vom Geschäftskonto, 600 GE. Aufgaben: a) Erstellt die Eröffnungsbilanz und bucht die Eröffnungsbuchungen und die Geschäftsvorfälle im Grundbuch. b) Bucht dann im Hauptbuch und schließen Sie die Konten ab. c) Bucht die vorbereitenden Abschlussbuchungen (III) und die Abschlussbuchungen (IV) im Grundbuch. Erstellt am Ende die Schlussbilanz. 2
3 Aufgabe 10 Lösung (I) Zu a): Aufstellen der Eröffnungsbilanz Aktiva Eröffnungsbilanz Passiva A. Anlagevermögen I. Sachanlagen 1. BGA B. Umlaufvermögen I. Vorräte 1. Waren II. Forderungen 1. Lieferungen u. Leist III. Kassenbestand und Bankguthaben 1. Bankguthaben Kassenbestand A. Eigenkapital B. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
4 Aufgabe 10 Lösung (II) a) Bucht bitte die Eröffnungsbuchungen und die Geschäftsvorfälle im Grundbuch. Anfangsbestände (lt. EB): Eigenkapital (?), Bank (4.500), Kasse (1.500), Darlehensschulden (15.000), Verbindlichkeiten (6.000), Forderungen (7.000), Waren (20.000), BGA (30.000) Zur Erinnerung: Berechnung EK = Vermögen - Schulden I. Eröffnungsbuchungen: Nr. Soll Betrag an Haben Betrag 1 EBK an Passivkonten Aktivkonten an EBK
5 Aufgabe 10 Lösung (III) II. Buchen der Geschäftsvorfälle: 1. Der Inhaber entnimmt der Geschäftskasse für eine Urlaubsreise GE. 2. Aus einer Erbschaft zahlt der Inhaber auf das Geschäftskonto GE ein. 3. Der Inhaber erhält eine Einkommensteuererst. auf das Geschäftskonto, GE. 4. Überweisung der KFZ-Kosten (5.000 GE) per Bank. Nr. Soll Betrag an Haben Betrag 1 Privat an Kasse Bank an Privat Bank an Privat Kfz-Aufwand an Bank
6 Aufgabe 10 Lösung (IV) 5. Von den KFZ-Kosten entfallen 25% auf die Private Nutzung. 6. Banküberweisung der Miete für ein Lagergebäude vom Geschäftskonto, 700 GE. 7. Banküberweisung der Miete für eine Privatwohnung vom Geschäftskonto, 600 GE. Nr. Soll Betrag an Haben Betrag 5 Privat an Kfz-Aufwand Mietaufwand 700 an Bank Privat 600 an Bank 600 6
7 Aufgabe 10 Lösung (V) Soll Kasse Haben EBK Privat SBK Soll BGA Haben EBK SBK Soll Waren Haben Soll Bank Haben EBK Kfz-A Privat MA Privat Privat SBK Soll Forderungen Haben EBK SBK EBK SBK Soll Darlehen Haben SBK EBK Soll Verbindlichkeiten Haben SBK EBK
8 Aufgabe 10 Lösung (VI) Soll Kfz-A. Haben 4. Bank Privat G+V Soll Mietaufwand Haben 6. Bank 700 G+V Soll G+V Haben MA 700 EK Kfz-A Soll Privat Haben 1. Kasse Bank Kfz-A Bank Bank 600 EK Soll Eigenkapital Haben G+V EBK SBK Privat
9 Aufgabe 10 Lösung (VII) c) Bucht die vorbereitenden Abschlussbuchungen (III) und die Abschlussbuchungen (IV) im Grundbuch. III. Vorbereitende Abschlussbuchungen: Nr. Soll Betrag an Haben Betrag 1 GuV an Mietaufwand Kfz-Aufwand Eigenkapital an GuV Privat an Eigenkapital IV. Abschlussbuchungen: Nr. Soll Betrag an Haben Betrag 1 Passivkonten an SBK SBK an Aktivkonten
10 Aufgabe 10 Lösung (VIII) Zu a): Aufstellen der Schlussbilanz Aktiva Schlussbilanz Passiva A. Anlagevermögen I. Sachanlagen 1. BGA B. Umlaufvermögen I. Vorräte 1. Waren II. Forderungen 1. Lieferungen u. Leist III. Kassenbestand und Bankguthaben 1. Bankguthaben Kassenbestand 500 A. Eigenkapital B. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
11 Aufgabe 11 Der Auszubildende der ALPINA AG hat mit der folgenden Hausaufgabe einige Probleme. Helft ihm, indem Ihr in die vier leeren Felder je einen der folgenden Begriffe schreibt, der für den Buchungsgang zutreffend ist: Sonstige Forderungen, Sonstige Verbindlichkeiten, Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (ARA), Passiver Rechnungsabgrenzungsposten (PRA). Abgrenzungsbuchung am Zahlung nach dem Abschlussstichtag Aufwand (Gewinnminderung in der abzurechnenden Periode) Ertrag (Gewinnerhöhung in der abzurechnenden Periode) Zahlung vor dem Abschlussstichtag 11
12 Aufgabe 11 - Lösung Abgrenzungsbuchung am Zahlung nach dem Abschlussstichtag Lösung Aufwand (Gewinnminderung in der abzurechnenden Periode) Sonstige Verbindlichkeiten Ertrag (Gewinnerhöhung in der abzurechnenden Periode) Sonstige Forderungen Zahlung vor dem Abschlussstichtag ARA PRA 12
13 Theorie & Diskussion Wichtige theoretische Grundlagen rund um den Jahresabschluss: Teil I a) Auf welchen zwei Säulen beruht der Jahresabschluss im Wesentlichen? b) Wie finde ich als Leiter des Rechnungswesens heraus, wie umfangreich der Jahresabschluss für meine Personen- bzw. Kapitalgesellschaft sein muss? c) Welche drei Merkmale sind für die Kategorisierung von Unternehmen hinsichtlich des Jahresabschlusses entscheidend? d) Nennt und erläutert die Bedeutung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung. e) Beschreibt die Voraussetzung für den Ansatz von Vermögensgegenständen und Schulden. f) Das Handelsrecht erlaubt für bestimmte Positionen Aktivierungs- und Passivierungswahlrechte. Zeigt bitte die Auswirkungen aus der Nutzung von Aktivierungs-/Passivierungswahlrechten auf Bilanz und GuV auf. 13
14 Theorie & Diskussion Lösung (I) Wichtige theoretische Grundlagen rund um den Jahresabschluss: Teil I a) Auf welchen zwei Säulen beruht der Jahresabschluss im Wesentlichen? Lösung: Auf der Ausschüttungsregelung und der Informationsregelung b) Wie finde ich als Leiter des Rechnungswesens heraus, wie umfangreich der Jahresabschluss für meine Personen- bzw. Kapitalgesellschaft sein muss? Lösung: Ich muss anhand der Anforderungshierarchien herausfinden, in welcher Kategorie sich mein Unternehmen befindet. Gilt es als kleine, mittlere oder große Kapitalgesellschaft? Anhand der Kategorisierung kann ich herausfinden, wie umfangreich meine Jahresabschlussunterlagen sein müssen (siehe auch 267 HGB). c) Welche drei Merkmale sind für die Kategorisierung von Unternehmen hinsichtlich des Jahresabschlusses entscheidend? Lösung: Bilanzsumme, Umsatzerlöse, Mitarbeiterzahl 14
15 Theorie & Diskussion Lösung (II) Wichtige theoretische Grundlagen rund um den Jahresabschluss: Teil I d) Nennt und erläutert die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Lösung: Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) sind ein unbestimmter Rechtsbegriff, der zum einen die Anpassung an aktuelle Entwicklungen erlaubt und zum anderen Einzelfallregelungen überflüssig macht, da die GoB eine Generalnorm darstellen. I. Grundsatz der Wahrheit (Richtigkeit) II. III. IV. Richtigkeit der Angaben in der Bilanz, willkürfrei und objektiv Grundsatz der Vergleichbarkeit Formelle Stetigkeit, Bilanzidentität und materielle Stetigkeit Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit Kein Ausweis sachlich verschiedener Bilanzpositionen in einer Position Grundsatz der Vollständigkeit Aufnahme aller bilanzierungsfähigen Wirtschaftsgüter, Ausnahmen bei gesetzlichen Wahlrechten V. Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, Relevanz und Wesentlichkeit Die Angaben des Jahresabschlusses sollen dem Adressaten einen Informationsertrag ermöglichen. 15
16 Theorie & Diskussion Lösung (III) Wichtige theoretische Grundlagen rund um den Jahresabschluss: Teil I e) Beschreibt die Voraussetzung für den Ansatz von Vermögensgegenständen und Schulden. e) Lösung: Nach 242 Abs. 1 HGB muss das Vermögen dem Kaufmann gehören, damit ein Ansatz in der Bilanz erfolgen kann. Gemeint ist mit gehören das wirtschaftliche Eigentum an einer Sache. Um Schulden bilanzieren zu können, muss eine Verpflichtung des bilanzierenden Unternehmens vorliegen. Dies gilt sowohl für Innen- als auch für Außenverpflichtungen. f) Das Handelsrecht erlaubt für bestimmte Positionen Aktivierungs- und Passivierungswahlrechte. Zeigt bitte die Auswirkungen aus der Nutzung von Aktivierungs-/Passivierungswahlrechten auf Bilanz und GuV auf. f) Lösung: Die Ausübung von Aktivierungs- und Passivierungswahlrechten hat stets Auswirkungen auf die Bilanz und in vielen Fällen auch Auswirkungen auf die GuV. Aktivierungs- und Passivierungswahlrechte können gewinnschmälernd oder gewinnsteigernd wirken, sollten sie sich neben der Bilanz auch auf die GuV des zu bilanzierenden Unternehmens auswirken. Gute Beispiele dazu findet man in der Aufgabe 15 dieses Repetitoriums. 16
17 Aufgabe 12 Herr Heisenberg, Buchhalter der Schrödinger AG, hat seine Schwierigkeiten mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung (GoB). Gegen welche GoB verstoßen die folgenden von Herrn Heisenberg vorgenommenen Buchungs- und Bilanzierungsmaßnahmen? Schreibt Eure Ergebnisse in die vorgegebene Lösungsmatrix. Nennt bitte außerdem die entsprechenden Paragraphen (nebst Absatz, Nr. und ggf. Satz) des HGB. a) Die Miete für das Bürogebäude zahlt die AG an den Vermieter jeweils halbjährlich nachträglich am 1. Februar und am 1. August des Jahres. Herr Heisenberg bucht den Mietaufwand jeweils direkt nach der Zahlung. Die Bilanz wird seiner Meinung nach davon nicht berührt. b) Aus Gründen der Geheimhaltung wird eine strategische Beteiligung nicht aktiviert. c) Eine zu Beginn des abgelaufenen Geschäftsjahres angeschaffte Maschine wird linear abgeschrieben. Alle bisher vorhandenen Maschinen des gleichen Typs (art-, funktionsund kostengleich) wurden degressiv abgeschrieben. Eine Begründung wird nicht gegeben.. d) Da die Schrödinger AG durch einen Zufall am Jahresende genau so hohe Forderungen gegen den Kunden Zweistein hat wie sie ihm auch schuldet, verrechnet Herr Heisenberg diese Positionen zur besseren Übersicht miteinander. e) Das Grundstück der Unternehmenszentrale (Innenstadt München) wird in der Bilanz mit dem Verkehrswert angesetzt. 17
18 Aufgabe 12 Lösung (I) a.) Die Miete für das Bürogebäude zahlt die AG an den Vermieter jeweils halbjährlich nachträglich am 1. Februar und am 1. August des Jahres. Herr Heisenberg bucht den Mietaufwand jeweils direkt nach der Zahlung. Die Bilanz wird seiner Meinung nach davon nicht berührt. b.) Aus Gründen der Geheimhaltung wird eine strategische Beteiligung nicht aktiviert. Fall a) Grundsatz Periodenabgrenzung Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im JA zu berücksichtigen. Paragraph 252 Abs. 1 Nr. 5 b) Vollständigkeit Der JA hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge zu enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. 246 Abs. 1 (S. 1) 18
19 Aufgabe 12 Lösung (II) c.) Eine zu Beginn des abgelaufenen Geschäftsjahres angeschaffte Maschine wird linear abgeschrieben. Alle bisher vorhandenen Maschinen des gleichen Typs (art-, funktions- und kostengleich) wurden degressiv abgeschrieben. Eine Begründung wird nicht gegeben.. d.) Da die Schrödinger AG durch einen Zufall am Jahresende genau so hohe Forderungen gegen den Kunden Zweistein hat wie sie ihm auch schuldet, verrechnet Herr Heisenberg diese Positionen zur besseren Übersicht miteinander. Fall c) d) materielle Bilanzkontinuität oder Bewertungsstetigkeit Die auf den vorhergehenden JA angewandten Bewertungsmethoden sollen beibehalten werden. Verrechnungsverbot Grundsatz Posten der Aktivseite dürfen nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet werden. 252 Abs. 1, Nr Abs. 2 Paragraph
20 Aufgabe 12 Lösung (III) e.) Das Grundstück der Unternehmenszentrale (Innenstadt München) wird in der Bilanz mit dem Verkehrswert angesetzt. Fall e) Vorsichts-/Realisationsprinzip oder AK-Prinzip Es ist vorsichtig zu bewerten. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des JA bekanntgeworden sind, zu berücksichtigen; Gewinne sind nur zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Oder Grundsatz Vermögensgegenstände sind höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um Abschreibungen anzusetzen. Paragraph 252 Abs. 1 Nr. 4 oder 253 Abs. 1 (S. 1)
21 Aufgabe 13 Folgende Angaben einer großen Kapitalgesellschaft für das 2006 liegen Euch vor (in ): Vorräte Forschungskosten Zinsaufwand Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Umsatzerlöse Verbindlichkeiten Sachanlagen Verwaltungskosten Liquide Mittel Herstellungskosten des Umsatzes Lizenz, Anschaffungskosten (netto) Erstellt mit Hilfe der Angaben eine Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung gemäß den Vorschriften des HGB.
22 Aufgabe 13 - Lösung Aktiva Bilanz - Passiva A. Anlagevermögen I. IAV (Lizenz) A. Eigenkapital (inkl. Gewinn) II. Sachanlagevermögen B. Verbindlichkeiten B. Umlaufvermögen I. Vorräte II. Liquide Mittel Soll GuV hh Haben Herstellungskosten des Umsatzes Umsatzerlöse Forschungskosten Verwaltungskosten Zinsaufwand Steuern Gewinn
23 Aufgabe 14 Die Schulze OHG bestellt am eine Maschine, die am geliefert wird. Der Rechnungsbetrag in Höhe von wird bei Lieferung fällig; Umsatzsteuer ist nicht zu berücksichtigen. Mitte Dezember 07 wird Buchhalter A darüber informiert, dass die Maschine bei einem Konkurrenten um 10% günstiger angeboten wird. Bilanzstichtag ist der a.) Welche Art von Geschäft liegt am vor? Wie wird im Regelfall bilanziert? b.) Was ist im obigen Fall handelsrechtlich zu veranlassen?
24 Aufgabe 14 Lösung (I) a.) Welche Art von Geschäft liegt am vor? Wie wird im Regelfall bilanziert? Am liegt ein schwebendes Geschäft vor, da die Hauptleistung (Lieferung der Maschine) noch aussteht. Es wird grundsätzlich nicht bilanziert, da eine Ausgeglichenheitsvermutung besteht. Danach gilt: Wert der Maschine = Wert der Verpflichtung (es wird davon ausgegangen, dass sich Leistung und Gegenleistung ausgleichen werden.)
25 Aufgabe 14 Lösung (II) b.) Was ist im obigen Fall handelsrechtlich zu veranlassen? Am ist der Wert der bestellten Maschine gesunken. Es besteht keine Ausgeglichenheit mehr: Wert der Maschine ; Wert der Verpflichtung Somit ist eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften in Höhe von zu bilden. Es besteht eine Rückstellungspflicht.
26 Aufgabe 15 Welche der folgenden Geschäftsvorfälle führen zu einer Bilanzierungspflicht, einem Bilanzierungsverbot oder einem Bilanzierungswahlrecht? Begründet Eure Lösung unter Angabe der relevanten handelsrechtlichen Vorschriften. Wie würden sich die Vorgänge bei gewinnminimierender bzw. gewinnmaximierender Bilanzpolitik auf den Jahresabschluss auswirken? Gebt bitte, soweit eine Bilanzierung in Betracht kommt, auch an, unter welchen Positionen des handelsrechtlichen Gliederungsschemas die Bilanzierung erfolgt. 1. Die Clever AG hat eine weitere Fertigungsfabrik zur Vergrößerung der Produktionskapazitäten für 500 T übernommen. Die Übernahmebilanz des erworbenen Unternehmens wies 600 T Vermögen und 300 T Schulden aus. Hinweis: Behandlung des Unterschiedsbetrages 2. Nach der Übernahme vergingen bis zur Aufnahme des Geschäftsbetriebes in der Fertigungsfabrik drei Monate. In dieser Zeit fielen bereits 20 T für Personalkosten und 10 T für Miete der Geschäftsräume an. 3. Zur Anschaffung der Fertigungsfabrik hat die Clever AG ein Darlehen von 800 T aufgenommen, das mit 5% jährlich zu verzinsen ist, zu 95 % ausgezahlt wurde und eine Laufzeit von vier Jahren hat. (Hinweis: Behandlung des Unterschiedsbetrages) 4. Die Clever AG hat die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten für einen neuartigen Filter zur Reinigung der Luft abgeschlossen. Für die Erstellung des Patents entstanden Kosten in Höhe von 300 T. Der Filter ist patentiert worden. 5. Zur Durchführung eines neuen Produktionsverfahrens erwarb die Clever AG eine Lizenz von der Chaos GmbH zum Preis von 200 T (Hinweis: Behandlung der Lizenz). 26
27 Aufgabe 15 Lösung (I) 1. Die Clever AG hat eine weitere Fertigungsfabrik zur Vergrößerung der Produktionskapazitäten für 500 T übernommen. Die Übernahmebilanz des erworbenen Unternehmens wies 600 T Vermögen und 300 T Schulden aus. Hinweis: Behandlung des Unterschiedsbetrages Worum geht es? Geschäfts- oder Firmenwert (GFW) 255 (4): Als Geschäfts- oder Firmenwert darf der Unterschiedsbetrag angesetzt werden, um den die für die Übernahme eines Unternehmens bewirkte Gegenleistung den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens abzüglich der Schulden im Zeitpunkt der Übernahme übersteigt. Nr gesetzl. Grundlage (HGB) Begründung / Bilanzposition Gewinnmaximierende Politik G+V / Bilanz Gewinnminimierende Politik G+V / Bilanz (4) 266 (2) GFW / Aktivierungswahlrecht A.I A Ansatz in der GuV Erläuterung: Man hat hier, genau wie in den vier folgenden Fällen auch, die Wahl zwischen einer gewinnmaximierenden Politik und einer gewinnminimierenden Politik bei der Behandlung des Unterschiedsbetrages. Eine Variante der beiden Ansatzmöglichkeiten muss aber durchgeführt werden. 27
28 Aufgabe 15 Lösung (II) 2. Nach der Übernahme vergingen bis zur Aufnahme des Geschäftsbetriebes in der Fertigungsfabrik drei Monate. In dieser Zeit fielen bereits 20 T für Personalkosten und 10 T für Miete der Geschäftsräume an. Worum geht es? Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung de Geschäftsbetriebs 269 HGB: Die Aufwendungen für die Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs und dessen Erweiterung dürfen, soweit sie nicht bilanzierungsfähig sind, als Bilanzierungshilfe aktiviert werden; der Posten ist in der Bilanz unter der Bezeichnung Aufw. vor dem Anlagevermögen auszuweisen und im Anhang zu erläutern. Nr gesetzl. Grundlage (HGB) Begründung / Bilanzposition Gewinnmaximierende Politik G+V / Bilanz Gewinnminimierende Politik G+V / Bilanz S. 1 Aufw. f. Ingangs. und Erw. des Geschäftsbet. Aktivierungswahlrecht A. Aufw. f. Ing [vor Anlagevermögen!] --- A Ansatz in der GuV
29 Aufgabe 15 Lösung (III) 3. Zur Anschaffung der Fertigungsfabrik hat die Clever AG ein Darlehen von 800 T aufgenommen, das mit 5% jährlich zu verzinsen ist, zu 95 % ausgezahlt wurde und eine Laufzeit von vier Jahren hat. (Hinweis: Behandlung des Unterschiedsbetrages) Worum geht es? Disagio 250 (3): Ist der Rückzahlungsbetrag einer Verbindlichkeit höher als der Ausgabebetrag, so darf der Unterschiedsbetrag in den Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite aufgenommen werden. Nr gesetzl. Grundlage (HGB) Begründung / Bilanzposition Gewinnmaximierende Politik G+V / Bilanz Gewinnminimierende Politik G+V / Bilanz (3) 266 (2) Disagio Aktivierungswahlrecht C. RAP --- A Ansatz in der GuV
30 Aufgabe 15 Lösung (IV) 4. Die Clever AG hat die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten für einen neuartigen Filter zur Reinigung der Luft abgeschlossen. Für die Erstellung des Patents entstanden Kosten in Höhe von 300 T. Der Filter ist patentiert worden. Worum geht es? Selbst entwickeltes Patent 248 (2): Für immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die nicht entgeltlich erworben wurden, darf ein Aktivposten nicht angesetzt werden. Nr gesetzl. Grundlage (HGB) Begründung / Bilanzposition Gewinnmaximierende Politik G+V / Bilanz Gewinnminimierende Politik G+V / Bilanz (2) nicht entgeltlich erw. immaterieller VG Aktivierungsverbot Daher: Nur Ansatz in der GuV möglich Das Ergebnis bedeutet, dass der Aufwand für das selbst entwickelte Patent sofort als Aufwand gebucht werden muss und nicht bilanzwirksam wird, egal ob man eine gewinnmaximierende oder eine gewinnminimierende Bilanzpolitik anstrebt.
31 Aufgabe 15 Lösung (V) 5. Zur Durchführung eines neuen Produktionsverfahrens erwarb die Clever AG eine Lizenz von der Chaos GmbH zum Preis von 200 T (Hinweis: Behandlung der Lizenz). Worum geht es? s. o. Behandlung der Lizenz 246 (1): Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge zu enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Nr gesetzl. Grundlage (HGB) Begründung / Bilanzposition Gewinnmaximierende Politik G+V / Bilanz Gewinnminimierende Politik G+V / Bilanz (1) 266 (2) Vollständigkeitsgebot: Ansatzpflicht für käuflich erworbene immaterielle VG A.I A A Das Ergebnis bedeutet, dass das käuflich erworbene Patent bilanzierungspflichtig ist, egal ob man eine gewinnmaximierende oder eine gewinnminimierende Bilanzpolitik anstrebt. Daher ist kein Ansatz in der GuV möglich.
32 Aufgabe 15 Lösung (VI) Erläuterung zu: Nr. 1: GFW = Kaufpreis./. Reinvermögen (zum Zeitwert) GFW = / = (aus 255 Abs. 4 HGB ergibt sich ein Ansatzwahlrecht: zu mindestens einem Viertel abzuschreiben, Hinweis: die Angabe in den Folgejahren wird in der Praxis nicht immer Ernst genommen ) Nr. 2: Aufwendungen in Zusammenhang mit Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs; dazu zählen auch Mitarbeiterschulungen, Werbemaßnahmen, Marktforschungsstudien. Nr. 3: Disagio ~ Unterschied zwischen Auszahlungsbetrag und Rückzahlungsbetrag bei Kreditaufnahme 800 * 5% [da Auszahlung zu 95%} = Nr. 4: Sofortaufwand Nr. 5: käuflich erworben und somit ansatzpflichtig 32
33 Aufgabe 16 Nennen Sie vier Beispiele für Sachverhalte, die als Rückstellung in der Bilanz angesetzt werden müssen. Erläutern Sie, aus welchen Motiven Unternehmen Rückstellungen bilden oder gegebenenfalls unterlassen möchten. 33
34 Aufgabe 16 - Lösung Nennen Sie vier Beispiele für Sachverhalte, die als Rückstellung in der Bilanz angesetzt werden müssen. - ungewisse Verbindlichkeiten - drohende Verluste aus schwebenden Geschäften - unterlassene Instandhaltungsaufwendungen, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von 3 Monaten nachgeholt werden - Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtungen Erläutern Sie, aus welchen Motiven Unternehmen Rückstellungen bilden oder gegebenenfalls unterlassen möchten. Bilanzpolitisches Instrument (Einschätzungsspielraum) Die Bildung von Rückstellungen mindert den Gewinn und damit auch die zu zahlenden Ertragsteuern. (Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbesteuer) In einer Verlustsituation würde das Gesamtbild weiter belastet, so dass das Unternehmen nach Möglichkeit Rückstellungen vermeiden möchte. 34
35 Aufgabe 17 Folgende Beispiele sollen im Anlagenspiegel (Anlagengitter) dargestellt werden: a) Ein bebautes Grundstück mit den historischen Anschaffungskosten für Grund und Boden (2004) und historischen Herstellkosten für das Gebäude (2005) mit Es wird eine planmäßige Abschreibung bis einschließlich 2007 durchgeführt mit der Höhe von jährlich 3% der HK. Ein Erweiterungsbau wird Anfang 2008 durchgeführt und fertig gestellt für Die Jahresabschreibung im Jahr 2008 beträgt insgesamt ( ). b) Vier Maschinen mit den Anschaffungskosten (2005) von je werden jährlich mit abgeschrieben. Eine der Maschinen wird Ende 2008 verschrottet. c) Im Jahr 2007 wurde mit dem Bau einer technischen Anlage begonnen. Bis zum sind Herstellkosten von angefallen. Bis zur Fertigstellung und Inbetriebnahme Ende Mai 2008 sind weitere aktivierungspflichtige Aufwendungen von getätigt worden. Die technischen Anlagen werden über fünf Jahre linear abgeschrieben. d) Es wird eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft angeschafft, die einen Wert von im Jahre 1998 hatte. Es erfolgten dann außerplanmäßige Abschreibungen im Geschäftsjahr 2001 in Höhe von Im Geschäftsjahr 2007 sind die Gründe für die Wertminderung weggefallen. Die Zuschreibung soll vorgenommen werden. 35
36 Aufgabe 17 Lösung Lösung der Aufgabenteile a) bis d) im Anlagenspiegel (Anlagengitter) zum : Umbuchungen Vermögensgegenstand (in ) AK bzw. HK Zugänge Abgänge Zuschreibungen Kumulierte AfA Restbuchwert zum
37 Aufgabe 17 Lösung Lösung der Aufgabenteile a) bis d) im Anlagenspiegel (Anlagengitter) zum : Umbuchungen Vermögensgegenstand (in ) AK bzw. HK Zugänge Abgänge Zuschrei -bungen Kumulierte AfA Restbuchwert zum Grund und Boden Aus a) a) Gebäude a) a) a) a) Maschinen b) b) b) b) (4 Stück) Anlagen im Bau c) c) c) Technische Anlagen - c) c) c) Beteiligung d) d)
38 Theorie & Diskussion Wichtige theoretische Grundlagen rund um den Jahresabschluss: Teil II g) Welche Komponenten gehören zu den Anschaffungskosten? Nennt jeweils Beispiele. h) Welche Komponenten sind in die Herstellungskosten einzubeziehen? Für welche Komponenten besteht ein Wahlrecht nach HGB (Steuerrecht)? i) Welche Möglichkeiten der planmäßigen Abschreibung kennt Ihr? j) Bis zu welcher Höhe ist eine Zuschreibung vorzunehmen, wenn der Grund für eine außerplanmäßige Abschreibung entfallen ist? k) Erläutert die Begriffe Niederst- und Höchstwertprinzip l) Wann ist (darf) bei Kapitalgesellschaften eine außerplanmäßige Abschreibung für immaterielle Finanz- und Sachanlagen vorzunehmen (vorgenommen werden)? 38
39 Theorie & Diskussion Lösung (IV) Wichtige theoretische Grundlagen rund um den Jahresabschluss: Teil II g) Welche Komponenten gehören zu den Anschaffungskosten? Nennt jeweils Beispiele. g) Lösung: Laut 255 Abs. 1 HGB sind Anschaffungskosten all die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit die Anschaffungskosten dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Zu den Anschaffungskosten gehören auch Nebenkosten sowie die nachträglichen Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen sind abzusetzen. Für eine große Werkzeugmaschine gehört also nicht nur der Kaufpreis zu den Anschaffungskosten sondern z. B. auch die Kosten für den Bau des Fundaments der Maschine, die Transportkosten zum Standort, Kosten für die Montage der Maschine etc. h) Welche Komponenten sind in die Herstellungskosten einzubeziehen? Für welche Komponenten besteht ein Wahlrecht nach HGB (Steuerrecht)? h) Lösung: Was Herstellungskosten sind, ist in 255 Abs. 2 S. 1 und 2 HGB festgeschrieben. Als Herstellungskosten zwingend einzubeziehen sind die Material- und Fertigungseinzelkosten sowie die Sondereinzelkosten der Fertigung. Weiterhin müssen nach Steuerrecht (nicht handelsrechtliche Wertuntergrenze) die Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie der Wertverzehr des Anlagevermögens miteinbezogen werden, soweit diese Wertverzehr durch die Produktion des zu bewertenden Gutes hervorgerufen wurde. 39
40 Theorie & Diskussion Lösung (V) Wichtige theoretische Grundlagen rund um den Jahresabschluss: Teil II i) Welche Möglichkeiten der planmäßigen Abschreibung kennt Ihr? i) Lösung: Bei den planmäßigen Abschreibungsmethoden wird nach zeitabhängigen (linear, degressiv (geometrisch und arithmetisch), kombinativ (Wechsel von degressiv auf linear), progressiv (geometrisch und arithmetisch)) und leistungsabhängigen Verfahren (nach Leistungseinheiten) unterschieden. j) Bis zu welcher Höhe ist eine Zuschreibung vorzunehmen, wenn der Grund für eine außerplanmäßige Abschreibung entfallen ist? j) Lösung: Eine Zuschreibung bei Wegfall des Grundes für die außerplanmäßige Abschreibung kann bis zur Höhe der außerplanmäßigen Abschreibung vorgenommen werden. Während für Personen- und Handelsgesellschaften ein Wahlrecht besteht, ist die Wertaufholung für Kapitalgesellschaften zwingend. k) Erläutert die Begriffe Niederst- und Höchstwertprinzip k) Niederstwertprinzip: Man unterscheidet zwischen dem strengen Niederstwertprinzip (gilt für das Umlaufvermögen) und dem gemilderten Niederstwertprinzip (gilt für das Anlagevermögen). Näheres ist den nächsten Folien zu entnehmen. Höchstwertprinzip: Dieses Prinzip gilt für Verbindlichkeiten. Schulden sind stets mit dem am höchsten anzunehmenden Wert anzusetzen. 40
41 Theorie & Diskussion - Lösung (VI) Niederstwertprinzip im Umlaufvermögen 253 Abs. 3 HGB strenges Niederstwertprinzip im Anlagevermögen 253 Abs. 2 HGB gemildertes Niederstwertprinzip Wertminderung voraussichtlich dauerhaft Wertminderung voraussichtlich nicht dauerhaft Abschreibungspflicht auf niedrigeren Wert, auch wenn Wertminderung voraussichtlich nicht dauerhaft ist Abschreibungspflicht auf niedrigeren Wert Abschreibungswahlrecht auf niedrigeren Wert oder jeden Zwischenwert 41
42 Theorie & Diskussion Lösung (VII) Wichtige theoretische Grundlagen rund um den Jahresabschluss: Teil II l) Wann ist (darf) bei Kapitalgesellschaften eine außerplanmäßige Abschreibung auf Immaterial- Finanz- und Sachanlagen vorzunehmen (vorgenommen werden)? l) Lösung: Außerplanmäßige Abschreibungen können, mit Ausnahme der Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung, sowohl für abnutzbare als auch für nicht abnutzbare Vermögensgegenstände angesetzt werden. Für Kapitalgesellschaften gilt im Bereich des Anlagevermögens nur ein Wahlrecht bei vorübergehender Wertminderung von Finanzanlagen. Ansonsten ist bei Kapitalgesellschaften auch bei vorübergehenden Wertminderungen auf den niedrigeren Wert abzuschreiben. Im Bereich des Umlaufvermögens werden Personen-, Handels- und Kapitalgesellschaften ohnehin gleich behandelt (es gilt dann das strenge Niederstwertprinzip). 42
43 Herstellungskosten Materialeinzelkosten (z.b. Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe) + Fertigungseinzelkosten (z.b. Fertigungslöhne) + Sonderkosten der Fertigung (z.b. Kosten für Entwürfe, Modelle, Spezialwerkzeuge, Lizenzen) = Wertuntergrenze Herstellungskosten nach HGB + Materialgemeinkosten (z.b. Kosten für Beschaffung, Prüfung, Lagerung, Abnahme des Materials) + Fertigungsgemeinkosten (z.b. Kosten der Vorbereitung, Hilfslöhne, Energiekosten) + Werteverzehr des AV, soweit durch Fertigung verursacht (z.b. Abschreibungen) = Wertuntergrenze nach EStG + Kosten der allgemeinen Verwaltung (z.b. Kosten der Geschäftsleitung, der Personalabteilung, des Rechnungswesens, des Einkaufs) + Aufwendungen für soziale Einrichtungen während des Zeitraums der Herstellung + Aufwendungen für freiwillige soziale Leistungen während des Zeitraums der Herstellung + Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung während des Zeitraums der Herstellung + Fremdkapitalzinsen, soweit sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen und zurechenbar sind = Wertobergrenze Herstellungskosten ( HGB und EStG) Vertriebskosten dürfen nicht angesetzt werden! Forschungs- und Entwicklungskosten dürfen, abgeleitet aus 248 Abs. 2 HGB, nicht angesetzt werden!
44 Aufgabe 18 Folgende Kosten sind für die Herstellung des sich noch auf Lager befindlichen plastikbeschichteten Schlafzimmerschranks Modell Traumland aufgewendet worden: a.) Anteilige Lagerkosten für das Holz 10 b.) Arbeitslohn zur Herstellung des Schrankes (Akkordlohn) 120 c.) Anteilige Kosten für ein Spezialwerkzeug, das ausschließlich 10 bei der Fertigung dieses Modells benutzt wird d.) Anteilige Stromkosten der Produktionsanlagen (aus Kostengründen 20 pauschal ermittelt) e.) Plastikbeschichtetes Holz 100 f.) Anteilige verbrauchsbedingte Reparaturkosten des Maschinenparks 30 g.) Anteilige zeitabhängige Abschreibung der Sägemaschinen usw. 90 h.) Anteiliger Meisterlohn zur Beaufsichtigung der Herstellung 50 i.) Anteilige Kosten einer Werbekampagne für besonders erholsames 50 Schlafen in Traumlandmöbeln j.) Anteilige Kosten des Personalbüros und des Rechnungswesens 30 k.) Gewinnaufschlag 200 Aufgabenstellung: Ordnet die vorgegebenen Kostenbestandteile nach den Kriterien aktivierungsfähig, aktivierungspflichtig und nicht aktivierungsfähig. Gebt jeweils die handelsrechtliche und die steuerrechtliche Wertoberund Wertuntergrenze der Herstellungskosten an. 44
45 Aufgabe 18 - Lösung Plastikbeschichtetes Holz Arbeitslohn zur Herstellung eines Schrankes Kosten Spezialwerkzeug = handelsrechtliche Wertuntergrenze Anteilige Lagerkosten für das Holz Anteilige Stromkosten Anteilige Reparaturkosten Anteilige Abschreibung Anteiliger Meisterlohn.. 50 = steuerrechtliche Wertuntergrenze Anteilige Kosten des Personalbüros und des Rechnungswesens...30 = handels- und steuerrechtliche Wertobergrenze ) aktivierungsfähig = Einzel- und Gemeinkosten 2.) aktivierungspflichtig = Einzelkosten (handels- und steuerrechtlich), Gemeinkosten (steuerrechtlich) 3.) nicht aktivierungsfähig = Vertriebskosten und kalkulatorische Kosten
46 Aufgabe 19 Bilanzierung und Bewertung von Forderungen Am Bilanzstichtag ( ) hat die Südbräu AG folgende Forderungen: a) an die Getränke GmbH, Ulm, aus Lieferung vom mit einem Zahlungsziel von drei Monaten. b) aus Warenlieferung an die Einzelhandelsgesellschaft A. Huber, die ein Vergleichsverfahren beantragt hat; Vergleichsquote 60%. c) Darlehen zum marktüblichen Zinssatz von 10% an die Weizenbräu AG, an der sie mit 60% am Grundkapital beteiligt ist. Fragestellung: Unter welchen Positionen des handelsrechtlichen Mindestgliederungsschemas ( 266 HGB) und mit welchem Wert sind die einzelnen Forderungen auszuweisen? Dabei soll die Umsatzsteuer aus Vereinfachungsgründen unberücksichtigt bleiben.
47 Aufgabe 19 Lösung (I) Bilanzierung und Bewertung von Forderungen Die Forderungen des Umlaufvermögens sind nach dem strengen Niederstwertprinzip mit dem Nennbetrag (abzüglich eventueller Nachlässe) zu bilanzieren. Zweifelhafte Forderungen sind mit ihrem wahrscheinlichen Wert anzusetzen, uneinbringliche Forderungen sind vollständig abzuschreiben. Unverzinsliche oder besonders niedrig verzinsliche Forderungen müssen mit ihrem Barwert bilanziert werden. Valutaforderungen sind mit dem Briefkurs am Tag ihrer Begründung zu bewerten, soweit nicht die Umrechnung zum Kurs des Bilanzstichtages einen niedrigeren Wert ergibt. Bei Forderungen mit einer Restlaufzeit unter einem Jahr wird eine generelle Umrechnung zum Bilanzstichtagskurs als zulässig angesehen. Beim Ausweis der Forderungen ist nach verschiedenen Schuldnergruppen zu differenzieren. a) Aus Vereinfachungsgründen kann bei unverzinslichen Forderungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr die Abzinsung unterbleiben: B.II.1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
48 Aufgabe 19 Lösung (II) Bilanzierung und Bewertung von Forderungen b) Abschreibung auf den wahrscheinlichen Wert (=Vergleichsquote): B.II.1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 924 c) Da es sich bei dem Darlehen um eine langfristige Finanzforderung handeln dürfte, ist es nicht im Umlaufvermögen sondern im Anlagevermögen auszuweisen. Sofern es sich bei der Weizenbräu AG um ein verbundenes Unternehmen im Sinne des 271 Abs. 2 HGB handelt erfolgt der Ausweis unter: A.III.2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen Ist dies nicht der Fall, erfolgt der Ausweis unter: A.III.4. Ausleihen an ein U., mit dem ein Beteiligungsverhältnis besteht bzw., falls sogar die Beteiligungsabsicht widerlegt werden kann, unter: A.III.6. Sonstige Ausleihen
Bewertung der Schulden
1 Maßgebliche Regelungen des HGBs 246 Vollständigkeit Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge zu enthalten, soweit gesetzlich
MehrPANTALEON ENTERTAINMENT GMBH, BERLIN BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2013 P A S S I V A
PANTALEON ENTERTAINMENT GMBH, BERLIN BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2013 A K T I V A P A S S I V A 31.12.2013 31.12.2012 A. ANLAGEVERMÖGEN I. Sachanlagen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.456,00
MehrII. Abstrakt und konkret Bilanzierungsfähig
Aufgabe 1.1: Bilanzierungsfähigkeit und pflicht GoB HGB I. Abstrakte Bilanzierungsfähigkeit II. Abstrakt und konkret Bilanzierungsfähig III. Konkrete Bilanzierungsfähigkeit I. allgemeiner Bilanzierungsgrundsatz
MehrJahresabschluss und Bewertung
Jahresabschluss und Bewertung Die Jahresabschlussarbeiten gewinnen, insbesondere bei den Banken, vor dem Hintergrund von 18 Kreditwesengesetz (KWG) und im Hinblick auf das zu erwartende Kreditrating (Basel
MehrEquity A Beteiligungs GmbH. Salzburg J A H R E S A B S C H L U S S
J A H R E S A B S C H L U S S zum 31. Dezember 2012 Wirtschaftsprüfungs- und Treuhand - GmbH Steuerberatungsgesellschaft 5020, Kleßheimer Allee 47 Inhaltsverzeichnis Bilanz zum 31. Dezember 2012... 1 Gewinn-
MehrVorlesung Buchführung / Bilanzierung
Vorlesung Buchführung / Bilanzierung Unit 2.3.: Bewertung der Rechnungsabgrenzungsposten Ansatz Ausweis -Bewertung 1 1. Ansatz 250 I HGB: Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben
MehrAuswirkung von Geschäftsvorfällen auf das Eigenkapital
Bilanz zum 31.12.07 Bilanz zum 31.12.08 = 10 EK = 5 FK = 5 Geschäftsvorfälle (Buchhaltung) = 10 EK = 7 FK = 3 Gewinn ist die Veränderung des Eigenkapitals zwischen zwei Bilanzstichtagen Gewinn = 2 23 Erfolgsneutraler
MehrErfassung und Kontierung von Geschäftsvorfällen
64 Der Geldstrom können. Dabei werden die wesentlichen Bestandteile des Jahresabschlusses die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und die Kapitalflussrechnung behandelt. Erfassung und Kontierung von
MehrGeschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert
Entgeltlich erworbener Geschäfts- und HB StB Ein entgeltlich erworbener (derivativer) Geschäfts- oder ist nach Handels- und Steuerrecht in der Bilanz auszuweisen. Unterschiede ergeben sich bei der Abschreibung.
MehrRechnungsabgrenzungsposten. Prof. Dr. W. Hufnagel Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher
Prof. Dr. W. Hufnagel Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher Grundsatz der periodengerechten Gewinnermittlung 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB Aufwendungen und Erträge sind in den Wirtschaftsjahren zu erfassen, in denen
Mehr8.4 Zeitliche Abgrenzungen
8.4 Zeitliche Abgrenzungen 8.4.1 Übersicht Der soll die Feststellung des Erfolges für das abgelaufene Wirtschaftsjahr ermöglichen und ist Grundlage der Besteuerung. Zur zeitlich genauen Ermittlung des
MehrJAHRESABSCHLUSS. zum 31. Dezember 2012. pferdewetten-service.de GmbH Betrieb und Service der Internetseite "www.pferdewetten.
RETEX Steuerberatungsgesellschaft mbh Alfredstraße 45 45130 Essen JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2012 pferdewetten-service.de GmbH Betrieb und Service der Internetseite "www.pferdewetten.de" Kaistraße
MehrVorlesung Buchführung / Bilanzierung
Vorlesung Buchführung / Bilanzierung Unit 2.4.: Bewertung der Rückstellungen und Verbindlichkeiten Ansatz Ausweis -Bewertung 1 Begriff und Arten der Rückstellungen Verpflichtungen des Unternehmens Grund
MehrWirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht. Klausur Bilanzkunde WS 2014/2015
06.02.2015 Dr. Ernst Ulrich Dobler Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Klausur Bilanzkunde WS 2014/2015 Beantworten Sie alle der folgenden Fragen durch Ankreuzen der
MehrTeilgebiet: Bilanzpolitik. a) Welche grundsätzlichen Ziele können mit Bilanzpolitik verfolgt werden?
Vorleistungsklausur im Wahlpflichtfach Rechnungswesen im WS 2005/2006 Seite 1/6 Teilgebiet: Bilanzpolitik Aufgabe 1 (20 Punkte) a) Welche grundsätzlichen Ziele können mit Bilanzpolitik verfolgt werden?
MehrBilanzierung des Anlagevermögens
Buchhaltung und Bilanzierung Bilanzierung des Anlagevermögens Inhalte dieser Einheit Definition des Anlagevermögens Grundsätze der Bewertung abnutzbares / nicht abnutzbares Anlagevermögen Wertansätze für
MehrUnicontrol Systemtechnik GmbH
Unicontrol Systemtechnik GmbH Frankenberg Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum Bilanz Aktiva A. Anlagevermögen 119.550,59 44.257,59 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 39.227,00 7.011,00
MehrIWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur Musterklausur
Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität in Hagen IWW Studienprogramm Aufbaustudium Modul XIII: Internationale Rechnungslegung zur Musterklausur
MehrWirtschaftsprüfung / Steuern Prof. Dr. H.R. Skopp Vorlesung vom 06.11.03
06/11/03 www.tommy-todeskante.com Page 1 of 5 Wirtschaftsprüfung / Steuern Prof. Dr. H.R. Skopp Vorlesung vom 06.11.03 Exkurs: Verbuchung Erhaltener Anzahlungen s.h. hierzu: Horschitz/Groß/Weidner Bilanzsteuerrecht
MehrBewertung in Handels- und Steuerbilanz. Teil I: Anlagevermögen. Dipl. Betrw. Ruth Kühn Dipl. Finw. Tobias Teutemacher Prof. Dr.
Bewertung in Handels- und Steuerbilanz Teil I: Anlagevermögen Dipl. Betrw. Ruth Kühn Dipl. Finw. Tobias Teutemacher Prof. Dr. Wolfgang Hufnagel Rechtsgrundlagen 252 ff HGB für Handelsbilanz 6 ff EStG für
MehrWesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen
www.boeckler.de Juli 2014 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Christiane Kohs Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
MehrIWW - Studienprogramm Vertiefungsstudium. Klausur: Steuern und Bilanzen
Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität Hagen IWW - Studienprogramm Vertiefungsstudium Klausur: Steuern und Bilanzen Lösungshinweise zur
MehrAuswirkung von Geschäftsvorfällen auf das Eigenkapital
Auswirkung von Geschäftsvorfällen auf das Eigenkapital Bedeutung des Ob und Wie der Bilanzierung 1. Der Kaufmann erwirbt am 2.1. einen LKW für 50 (betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer = 5 Jahre) und eine
MehrDiplom - Bachelor - Master - Prüfung
Wirtschaftswissenschaftliches Prüfungssekretariat der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät Diplom - Bachelor - Master - Prüfung Klausur zur Vorlesung und Übung Buchführung und Unternehmensrechnung
MehrC. Buchungen von komplexen Geschäftsvorfällen
Vorlesung Buchführung & Abschluss Sommersemester 2014 Institut für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Dr. Alfred Brink C. Buchungen von komplexen Geschäftsvorfällen 1. Überblick 2. Buchungen im Anlagevermögen
MehrWesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen
www.boeckler.de Juli 2014 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Christiane Kohs Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen und dargestellt anhand von Fallbeispielen Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien
MehrRechnungsabgrenzungsposten
Rechnungsabgrenzungsposten Sinn und Zweck der Rechnungsabgrenzung ist die zutreffende Ermittlung des Periodengewinns, indem Aufwendungen und Erträge dem Wirtschaftsjahr zugerechnet werden, durch das sie
MehrBuchhaltung und Bilanzierung Bilanzierung des Anlagevermögens
Buchhaltung und Bilanzierung Bilanzierung des Anlagevermögens Inhalte dieser Einheit Definition des Anlagevermögens Grundsätze der Bewertung abnutzbares / nicht abnutzbares Anlagevermögen Wertansätze für
MehrÜberblick Jahresabschluss
Bewertung Erstbewertung Folgebewertung Anschaffungskosten Herstellungskosten planmäßig Abschreibungen außerplanmäßig Zuschreibungen Ausweis Aktivseite Aktivierungsgrundsatz Aktivierungsverbote Aktivseite
MehrIAS. Übung 7. ) Seite 1
IAS Übung 7 ) Seite 1 Erklären Sie die Ursachen für die Entstehung von latenten im IAS-Abschluss. Wann sind latente anzusetzen? Wie sind diese zu bewerten und auszuweisen? ) Seite 2 Grundlagen: IAS 12
MehrFünfte OekoGeno Solar GmbH & Co. KG Herrenstr. 45, 79098 Freiburg
Bilanz Aktiva 2013 in A. Anlagevermögen I. Sachanlagen 1. technische Anlagen und Maschinen 1.774.322,49 1.883.271 Summe Anlagevermögen 1.774.322,49 B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
MehrBuchführung / Jahresabschluss / Rechnungswesen
Fachbegriffe & Erläuterungen A 1 A Buchführung / Jahresabschluss / Rechnungswesen Abgeld: siehe Disagio Abschreibung: Unter dem Begriff der Abschreibung werden sämtliche Wertminderungen des mengenmäßig
MehrMerke: Jahresabschluss ist Grundlage der Steuererklärung
I. Jahresabschluss 1. Bestandteile Bilanz (wertgeprüftes Schlussbilanzkonto, geprüft durch Inventar) Gewinn- und Verlustrechnung (GuV, wertgeprüftes GuV-Konto) Anhang (zusätzliche Angaben, Anlagenspiegel)
MehrInhalte: Sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten, Aktive und Passive Rechnungsabgrenzungsposten,
1 REWE ÜBUNG 6 Inhalte: Sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten, Aktive und Passive Rechnungsabgrenzungsposten, Rückstellungen 1. Zeitliche Abgrenzung der Aufwendungen und Erträge (relevante Abschnitte
MehrNicht-abnutzbares Anlagevermögen
Abnutzbares Anlagevermögen Handelsrecht 253 Abs. 3 S. 3 HGB Abschreibungspflicht bei voraussichtlich dauernder Wertminderung Steuerrecht 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG Abschreibungswahlrecht bei dauerhafter
Mehr1 Einleitung. Kleine Kapitalgesellschaften sind solche, die zwei der folgenden drei Merkmale nicht über
Funktionen der Bilanz 1 1 Einleitung DerJahresabschlussbestehtbeiKapitalgesellschaften(einschließlichjenerPersonengesell schaften, bei denen keine natürliche Person Vollhafter ist, wie typischerweise bei
MehrBremer Wandplatten GmbH Bremen
Bremer Wandplatten GmbH Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 Inhaltsverzeichnis Seite Bescheinigung nach prüferischer Durchsicht 1 Anlagenverzeichnis Anlage Bilanz zum 31. Dezember 2013 1 Gewinn- und
MehrJahresabschluss. zum. 31. Dezember 2010. der. Qualitypool GmbH, Lübeck
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 der Qualitypool GmbH, Lübeck Anlage I Blatt 1 31.12.2010 31.12.2009 Aktiva T T Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände 0 0 Sachanlagen 6 6 Finanzanlagen 1.236
MehrInhalte: Aufwendungen und Erträge, Erfolgskonten, Gewinn und Verlustkonto (GuV), Abschreibungen
1 REWE ÜBUNG 2 Inhalte: Aufwendungen und Erträge, Erfolgskonten, Gewinn und Verlustkonto (GuV), Abschreibungen 1. Buchen auf Erfolgskonten (rel. Abschnitte im Schmolke/Deitermann: 4.1 4.2) 1.1 Aufwendungen
MehrSevenval GmbH, Köln. Bilanz zum 31. Dezember 2011
I Bilanz zum 31. Dezember 2011 AKTIVA PASSIVA A. Anlagevermögen A. Eigenkapital I. Immaterielle Vermögensgegenstände 23.768,71 28.561,22 I. Gezeichnetes Kapital 66.420,00 66.420,00 II. Sachanlagen 154.295,57
MehrRechnungslegung und Jahresabschluss nach HGB. Dipl.-Ing. agr. Philipp Graf v.u.z. Lerchenfeld, MdL Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Rechnungslegung und Jahresabschluss nach HGB Dipl.-Ing. agr. Philipp Graf v.u.z. Lerchenfeld, MdL Wirtschaftsprüfer, Steuerberater 2. Grundlagen der Bilanzierung 2.1 Inventur und Inventar 2.2 Bilanzierungsfähigkeit
MehrSQ IT-Services GmbH, Schöneck. Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012
SQ IT-Services GmbH, Schöneck Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 Bilanz zum 31. Dezember 2012 AKTIVA PASSIVA 31.12.2012 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2011
Mehr23. Buchungen relevanter Sachverhalte und Geschäftsvorfälle im Anlagevermögen. 231. Buchung der Anfangsbestände und der Zugänge. Dr.
23. Buchungen relevanter Sachverhalte und Geschäftsvorfälle im Anlagevermögen 231. Buchung der Anfangsbestände und der Zugänge Dr. Alfred Brink 1 Buchungen in einem Anlagenkonto Anfangsbestand: Wert der
MehrZWISCHENBILANZ. Fürstenberg CapitalErste GmbH, Fürstenberg. zum. 30.Juni 2012 PASSIVA. Vorjahr EUR. A. Eigenkapital. I. Gezeichnetes Kapital
Blatt 1 ZWISCHENBILANZ Fürstenberg CapitalErste GmbH, Fürstenberg zum AKTIVA 30.Juni 2012 PASSIVA Vorjahr Vorjahr A. Anlagevermögen A. Eigenkapital I. Finanzanlagen I. Gezeichnetes Kapital 25.000 25.000
MehrBilanzgliederung gem. 266 HGB
Bilanzgliederung gem. 266 HGB Änderungen nach dem BilMoG 2009 in blau bzw. durchgestrichen Aktivseite A. Anlagevermögen l. lmmaterielle Vermögensgegenstände 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
MehrBilanz zum 31. Dezember 2010
Bilanz zum 31. Dezember 2010 Innocence in Danger Deutsche Sektion e.v. AKTIVA PASSIVA VORJAHR VORJAHR Euro Euro Euro Euro Euro Euro A. Anlagevermögen A. Vereinsvermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände
MehrWertpapiere an Bank 120 T. Bank an Wertpapiere 120 T
Lösungen zu Kapitel 17: Finanzinstrumente Aufgabe 1 Teilaufgabe a) Aktien A (Available-for-sale, Anlagevermögen) HGB: 01.02.13 Wertpapiere an Bank 120 T AK als Wertobergrenze keine Buchung 03.07.14 Bank
MehrGARTENGENOSSENSCHAFT e. G. Leimdölle 1. 78224 Singen. Bericht über die Erstellung der. Kurzbilanz. zum 31. Dezember 2008
GARTENGENOSSENSCHAFT e. G. Leimdölle 1 78224 Singen Bericht über die Erstellung der Kurzbilanz zum 31. Dezember 2008 Manfred Kuhn Steuerberater Singen J A H R E S A B S C H L U S S Z U M 3 1. D E Z E M
Mehrinitplan GmbH Karlsruhe Jahresabschluss und Anhang
initplan GmbH Karlsruhe Jahresabschluss und Anhang 31. Dezember 2012 initplan GmbH, Karlsruhe Anhang für das Geschäftsjahr 2012 I. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 wurde
MehrJAHRESABSCHLUSS. Peter Rzytki Steuerberater vereidigter Buchprüfer. Dachauer Str. 3 82140 Olching. zum 31. Dezember 2013
Peter Rzytki Steuerberater vereidigter Buchprüfer Dachauer Str. 3 82140 Olching JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2013 Prinzregentenstraße 120 81677 Finanzamt: -Abt. Körperschaften Steuer-Nr: 143/158/60254
Mehr2. Gesetzliche Grundlagen der Buchführung
Lernziel: Wer ist buchführungspflichtig? Was sind Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung? Welche Bewertungsgrundsätze gibt es? 1 Der FALL Xaver Als ich meinen Dackel von der Züchterin abholte und bezahlte,
MehrUNIVERSITÄT LEIPZIG WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT BACHELOR PRÜFUNG. FACH / MODUL: Betriebswirtschaftliche Grundlagen
UNIVERSITÄT LEIPZIG WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT BACHELOR PRÜFUNG DATUM: 05. August 2011 FACH / MODUL: Betriebswirtschaftliche Grundlagen TEILGEBIET: KLAUSURDAUER: PRÜFER: Technik des Rechnungswesen
Mehr11 Verbindlichkeiten 371
11 Verbindlichkeiten 371 Verbindlichkeiten 11.1 Überblick Verbindlichkeiten eines Unternehmens werden in folgende Bereiche unterteilt. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Erhaltene Anzahlungen
MehrHandelsrechtlicher Jahresabschluss zur Offenlegung
Handelsrechtlicher Jahresabschluss zur Offenlegung für das Geschäftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 LION Smart GmbH Dieselstr. 22 85748 Garching Steuernummer: 9143/157/61191 Angaben in Euro soweit nicht
MehrWirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht. Klausur Bilanzkunde WS 2010/2011
04.02.2011 Dr. Ernst Ulrich Dobler Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Klausur Bilanzkunde WS 2010/2011 Beantworten Sie alle der folgenden Fragen durch Ankreuzen der
MehrWirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht. Klausur Bilanzkunde WS 2007/2008
15.02.2008 Dr. Ernst Ulrich Dobler Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Klausur Bilanzkunde WS 2007/2008 Beantworten Sie alle der folgenden Fragen durch Ankreuzen der
MehrFreiburg International Business School e.v.
Freiburg International Business School e.v. Institute of Higher Education 79098 Freiburg, Friedrichring 11, Tel.: 0761-3840609-0, Fax 0761-3841985-38 Bachelor of Arts (Honours) International Management
MehrNichtkaufmann ist, wer nicht im Handelsregister eingetragen ist und dessen Gewerbebetrieb die vollkaufmännische Buchführung nicht erfordert.
I. Wer muss Bücher führen? 238 I. HGB jeder Kaufmann Wer ist Kaufmann? 28.05.01 Gewerbetreibender, der in das Handelsregister eingetragen, gleich welcher Branche, dessen Gewerbebetrieb die vollkaufmännische
MehrVorlesung 4. Semester
Vorlesung 4. Semester Modul Wirtschaftsprüfung WP/CIA/CCSA Jan Schmeisky März/April/Mai 2012 1 Gliederung 4. Semester Rahmenbedingungen der Abschlussprüfung 1. Warm up 2. Verbindlichkeiten 3. Rückstellungen
MehrFilmfest Hamburg gemeinnützige GmbH, Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013.
Filmfest Hamburg gemeinnützige GmbH, Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013 Bilanz A K T I V A P A S S I V A 31.12.2013 Vorjahr 31.12.2013 Vorjahr EUR
MehrJahresabschluss 31.12.2010
Verband: RWGV, Münster Land: NRW Regierungsbezirk: Detmold Kreis: Paderborn Jahresabschluss 31.12.2010 Energie-Bürger-Genossenschaft Delbrück-Hövelhof eg Thülecke 12 33129 Delbrück Bestandteile Jahresabschluss
MehrFilmfest Hamburg gemeinnützige GmbH, Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014.
Filmfest Hamburg gemeinnützige GmbH, Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 Bilanz A K T I V A P A S S I V A 31.12.2014 Vorjahr 31.12.2014 Vorjahr EUR
MehrZusammenfassendes Beispiel zur steuerlichen Gewinnermittlung bei Personenhandelsgesellschaften A/B/C - OHG
Zusammenfassendes Beispiel zur steuerlichen Gewinnermittlung bei Personenhandelsgesellschaften A/B/C - OHG A. Sachverhalt Gesellschafter: A, B, C, D, E; Beteiligung zu je 20 %; Tätigkeit der OHG: Stahlhandel
MehrJ A H R E S A B S C H L U S S
J A H R E S A B S C H L U S S für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2012 der bitiba GmbH München ********************* bitiba GmbH Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar
MehrBilanzierung des Umlaufvermögens
Buchhaltung und Bilanzierung Bilanzierung des Umlaufvermögens Inhalte dieser Einheit Definition des Umlaufvermögens Bewertung des Umlaufvermögens Einsatzermittlungsverfahren Behandlung von Forderungen
MehrAufgabe 5 Klausurkolloquium Externes Rechnungswesen (BWL I)
Aufgabe 5 Klausurkolloquium Externes Rechnungswesen (BWL I) Philipp Reinbacher Agenda 1 Aufgabe 5 2 Aufgabe 5a 3 Aufgabe 5b 4 Aufgabe 5c 5 Aufgabe 5d 6 Aufgabe 5e 7 Lösungsbogen / brw-bogen «25.02.2011
MehrAnschaffungskosten gem. 255 Abs. 1 HGB, R 6.2 EstR. Elemente gem. 255 HGB
Anschaffungskosten gem. 255 Abs. 1 HGB, R 6.2 EstR Elemente gem. 255 HGB Aufwendungen zum Erwerb - Kaufpreis (netto) Zielpreis (Warenwert) Aufwendungen zur Herstellung - Montage, Anschlusskosten, Fundament
MehrFUCHS FINANZSERVICE GMBH, Mannheim
FUCHS FINANZSERVICE GMBH, Mannheim Bilanz zum 31. Dezember 2013 A k t i v a A. Anlagevermögen 31.12.2013 31.12.2012 EUR EUR EUR EUR Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen 2.091.416,92 2.409.416,92
MehrLehrstuhl für Steuerrecht Dr. Marcel Krumm
Bilanzierungsgrundsätze Prüfungsreihenfolge (für die Aktivseite) Bilanzierung dem Grunde nach (Ansatzfrage) Abstrakt bilanzierungsfähiges Sachliche, persönliche und zeitliche Zurechnung des es Kein Ansatzverbot
MehrAbgleich der Soll- bzw. Buchbestände der Finanzbuchhaltung mit den Ist- Beständen der körperlichen und buchmäßigen Inventur
1 II. Jahresabschluss Einzelunternehmer Nichtkaufleute und Freiberufler nur GuV = Einnahmen- Ausgaben- Überschussrechnung Einzelunternehmer und Personengesellschaften Bilanz und GuV Kapitalgesellschaften
MehrCCH Immobilien GmbH & Co. KG, Hamburg (vormals: Kronen tausend907 GmbH & Co. Vorrats KG, Berlin)
CCH Immobilien GmbH & Co. KG, Hamburg (vormals: Kronen tausend907 GmbH & Co. Vorrats KG, Berlin) Bilanz zum 31. Dezember 2013 AKTIVA PASSIVA Stand am Eröffnungsbilanz Stand am Eröffnungsbilanz 31. Dezember
MehrSeite 1 von 5 www.jurijs-skripte.de.vu ExReWe Aufgabe6 AUFGABE 6.1) Prüfung der abstrakten Aktivierungsfähigkeit
Seite 1 von 5 www.jurijs-skripte.de.vu ExReWe Aufgabe6 AUFGABE 6.1) - Der Geschäftsführer benötigt diese Einrichtungsgegenstände, um seine Arbeit ordnungsgemäß durchführen zu können. Dadurch entstehen
Mehr11.4.5 Auflösung des Investitionsabzugsbetrags
Es können natürlich auch konkrete Bezeichnungen verwendet werden, wie z. B. Bürostuhl, Wandregal, Schreibtisch oder PKW. Begünstigt ist dann allerdings auch nur genau diese Anschaffung. Die Summe aller
MehrBuchhaltung 3. Lektion 1 Buchungen und Anlagevermögen
Buchhaltung 3 Lektion 1 Buchungen und Anlagevermögen Zugänge zum Anlagevermögen Anlagevermögen unterliegen der Umsatzsteuer, die auf dem Konto 1410 Vorsteuer zu buchen ist. Bewertung des Anlagevermögens
MehrIWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur 3. Musterklausur
3. IWW-Musterklausur zum Modul XIII Internationale Rechnungslegung IWW Studienprogramm Aufbaustudium Modul XIII: Internationale Rechnungslegung zur 3. Musterklausur 1 3. IWW-Musterklausur zum Modul XIII
MehrBuchhaltung und Rechnungswesen Erfordernis, Vorschriften und Aussagekraft 2. Teil: Buchführung
Buchhaltung und Rechnungswesen Erfordernis, Vorschriften und Aussagekraft 2. Teil: Buchführung Ralf Stahl 1 Teil 2 Buchführung GOB Aufbewahrungspflichten EÜ-Rechnung / Bilanz Steuerliche Umsatzgrenzen.
MehrIWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur 2. Musterklausur
Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität in Hagen IWW Studienprogramm Aufbaustudium Modul XIII: Internationale Rechnungslegung zur 2. Musterklausur
Mehr1. Das Konto 23. Wirtschaftsjahr 02
1. Das Konto 23 1. Das Konto 1.1 Die Zerlegung der Bilanz in Konten Nahezu jeder Geschäftsvorfall führt zu einer Änderung des Vermögens und/oder der Schulden und damit letztendlich zu einer Änderung der
MehrTätigkeitsabschlüsse. Veröffentlichung gem. 6b Abs. 7 EnWG
Tätigkeitsabschlüsse Mit der Erstellung des Jahresabschlusses ist die Stadtwerke Wernigerode GmbH verpflichtet, für die in 6b Abs. 3 EnWG genannten Tätigkeitsbereiche, Teilabschlüsse aufzustellen. Nachfolgend
MehrBuchhaltung und Bilanzierung Bilanzierung des Umlaufvermögens
Buchhaltung und Bilanzierung Bilanzierung des Umlaufvermögens Inhalte dieser Einheit Definition des Umlaufvermögens Bewertung des Umlaufvermögens Einsatzermittlungsverfahren Behandlung von Forderungen
Mehrw i r e c a r d e i n z e l a b s c h l u s s beteiligungs 3 1. d e z e m b e r 2 0 0 9 g m b h
w i r e c a r d Beteiligungs g m b h e i n z e l a b s c h l u s s 3 1. d e z e m b e r 2 0 0 9 B I L A N Z zum 31. Dezember 2009 Wire Card Beteiligungs GmbH AKTIVA 31.12.2009 31.12.2008 EUR EUR EUR A.
MehrKlassifikation und Bewertung von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien Erforderliche Anhang-Angaben
Inhaltsverzeichnis 1. Ziele des Standards im Überblick... 1 2. Definitionen... 1 3. Anwendungsbereich... 1 4. Negativabgrenzung... 1 5. Wesentliche Inhalte... 2 6. Beispiel... 5 1. Ziele des Standards
MehrStarDSL AG, Hamburg. Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013. und
StarDSL AG, Hamburg Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS An die StarDSL AG, Hamburg: Wir haben den Jahresabschluss
MehrRechnungslegung und Jahresabschluss nach HGB. Dipl.-Ing. agr. Philipp Graf v.u.z. Lerchenfeld, MdL Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Rechnungslegung und Jahresabschluss nach HGB Dipl.-Ing. agr. Philipp Graf v.u.z. Lerchenfeld, MdL Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Vorlesungsgliederung Rückblick Der Jahresabschluss im einzelnen 3.1 Anlagevermögen
MehrOLT Flugbeteiligungen GmbH, Emden. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012
OLT Flugbeteiligungen GmbH, Emden Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 OLT Flugbeteiligungen GmbH, Emden Bilanz zum 31. Dezember 2012 A K T I V A EUR EUR EUR TEUR P A S S I V A EUR EUR TEUR 31.12.2012
MehrExternes Rechnungswesen
Erstbewertung Anschaffungskosten Herstellungskosten Bewertung Folgebewertung Abschreibungen planmäßig außerplanmäßig Aktivierungsgrundsatz Externes Rechnungswesen Zuschreibungen Aktivierungswahlrechte
MehrDie ABC-GmbH und die XYZ-AG werden in einen gemeinsamen Konzernabschluss einbezogen.
Konzernrechnungslegung (Eva Deutsch-Goldoni) Beispiel 1 2007-05-04 (20 Punkte) Die ABC-GmbH und die XYZ-AG werden in einen gemeinsamen Konzernabschluss einbezogen. Aufgabenstellungen: Führen Sie die Konsolidierungsbuchungen
MehrAustriaTech - Gesellschaft des Bundes für technologiepolitische Maßnahmen GmbH, Wien, FN 92873 d. Offenlegung gemäß 277 ff UGB
AustriaTech Gesellschaft des Bundes für technologiepolitische Maßnahmen GmbH, Wien, FN 92873 d Offenlegung gemäß 277 ff UGB 1) 2) Offenzulegender Anhang Firmenbuchnummer Firmenbuchgericht Beginn und Ende
MehrJAHRESABSCHLUSS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2013
JAHRESABSCHLUSS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2013 ECKODOMO eg Bürgermeister-Jahn-Weg 18 24340 Eckernförde 1 BILANZ ZUM 31.12.2013 Aktivseite Vorjahr ANLAGEVERMÖGEN Wohnbauten 1.429.683,72 1.460.374,60 Betriebs-
MehrTestatsexemplar. Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg. Jahresabschluss zum 30. September 2013. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Testatsexemplar Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg Jahresabschluss zum 30. September 2013 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers "PwC" bezeichnet in diesem Dokument die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft
MehrJAHRESABSCHLUSS. auf den 31. Dezember 2006. der Firma. Mustermandant
JAHRESABSCHLUSS auf den 31. Dezember 2006 der Firma Mustermandant INHALT I. Bilanz...1 II. Gewinn- und Verlustrechnung...3 III. Anhang 1. Kontennachweis zur Bilanz...4 2. Kontennachweis zur Gewinnund Verlustrechnung...6
MehrGrundlagen des externen Rechnungswesens Lukas Diekmann 2. Juni 2010
Übung Grundlagen des externen Rechnungswesens Lukas Diekmann 2. Juni 2010 Übung 2 Es soll eine Probeklausur erstellt werden, der theoretische Teil wird aus Iliasfragen bestehen, der praktische aus Fragen
MehrBERICHT. über den JAHRESABSCHLUSS
BERICHT über den JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2007 TC Unterhaltungselektronik AG Koblenzer Straße 132 Wilfried Heuser Koblenzer Str. 132 Bilanzbericht zum 31. Dezember 2007 Blatt 1 I N H A L T S V
MehrJahresabschluss der abcfinance Beteiligungs AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014
Jahresabschluss der abcfinance Beteiligungs AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014 abcfinance Beteiligungs AG, Köln Bilanz zum 31. Dezember 2014 Aktiva 31.12.2014 31.12.2013 A.
MehrStadtwerke Bad Harzburg GmbH
Stadtwerke Bad Harzburg GmbH Tätigkeitsabschlüsse für Tätigkeiten nach 6 b Abs. 3 S. 1 EnWG für das Geschäftsjahr 2012 Tätigkeitsabschlüsse für Tätigkeiten nach 6 b Abs. 3 S. 1 EnWG (Strommetz) A k t i
MehrJAHRESABSCHLUSS. zum. 14. Oktober 2012. Innovationsbereich Ostertorsteinweg / Vor dem Steintor Business Improvement District Am Dobben 91
JAHRESABSCHLUSS zum 14. Oktober 2012 Innovationsbereich Ostertorsteinweg / Vor dem Steintor Business Improvement District Am Dobben 91 28203 Bremen BID Ostertor Blatt 1 Auftraggeber, Auftrag und Auftragsbedingungen
MehrHerzlich Willkommen zum Tutorium
Herzlich Willkommen zum Tutorium Bilanzierung & Jahresabschlussanalyse Organisatorisches - Bruene.luedemann@fh-stralsund.de - www.brüne.de/tutorium Die Folien findet ihr vor der Vorlesung auf der Internetseite.
MehrPrüfungsamt Fachbereich Wirtschaftswissenschaften. 2. Termin Teilprüfung: Handelsrechtlicher Jahresabschluss
U N I V E R S I T Ä T S I E G E N Diplom-Vorprüfung Matrikel-Nr.: Prüfungsfach: Allgemeine BWL Erstprüfer: Prof. Dr. Gero Hoch Zweitprüfer: Erlaubte Hilfsmittel: (1) Nicht programmierbarer Taschenrechner
MehrUlrike Geismann Diplom - Kauffrau ( FH ) Steuerberaterin Bilanzbuchhalter IHK. Unterrichtung REWE. Skript 1. Fach: REWE
Ulrike Geismann Diplom - Kauffrau ( FH ) Steuerberaterin Bilanzbuchhalter IHK Unterrichtung REWE Skript 1 Fach: REWE Bereiche der Buchführung: 1) Finanzbuchhaltung 2) Debitorenbuchhaltung ( Kundenkonten)
Mehr