Unternehmensrechnung Ia Repetitorium Sommersemester 2009 Jan Oliver Kammesheidt Übung III + IV: Bilanzierung Aufgabe 10 19

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1 Unternehmensrechnung Ia Repetitorium Sommersemester 2009 Jan Oliver Kammesheidt Übung III + IV: Bilanzierung Aufgabe

2 Aufgabe 10 Anfangsbestände (lt. EB): Eigenkapital (?), Bank (4.500), Kasse (1.500), Darlehensschulden (15.000), Verbindlichkeiten (6.000), Forderungen (7.000), Waren (20.000), BGA (30.000) Geschäftsvorfälle: 1. Der Inhaber entnimmt der Geschäftskasse für eine Urlaubsreise GE. 2. Aus einer Erbschaft zahlt der Inhaber auf das Geschäftskonto GE ein. 3. Der Inhaber erhält eine Einkommensteuererst. auf das Geschäftskonto, GE. 4. Überweisung der KFZ-Kosten (5.000 GE) per Bank. 5. Von den KFZ-Kosten entfallen 25% auf die Private Nutzung. 6. Banküberweisung der Miete für ein Lagergebäude vom Geschäftskonto, 700 GE. 7. Banküberweisung der Miete für eine Privatwohnung vom Geschäftskonto, 600 GE. Aufgaben: a) Erstellt die Eröffnungsbilanz und bucht die Eröffnungsbuchungen und die Geschäftsvorfälle im Grundbuch. b) Bucht dann im Hauptbuch und schließen Sie die Konten ab. c) Bucht die vorbereitenden Abschlussbuchungen (III) und die Abschlussbuchungen (IV) im Grundbuch. Erstellt am Ende die Schlussbilanz. 2

3 Aufgabe 10 Lösung (I) Zu a): Aufstellen der Eröffnungsbilanz Aktiva Eröffnungsbilanz Passiva A. Anlagevermögen I. Sachanlagen 1. BGA B. Umlaufvermögen I. Vorräte 1. Waren II. Forderungen 1. Lieferungen u. Leist III. Kassenbestand und Bankguthaben 1. Bankguthaben Kassenbestand A. Eigenkapital B. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

4 Aufgabe 10 Lösung (II) a) Bucht bitte die Eröffnungsbuchungen und die Geschäftsvorfälle im Grundbuch. Anfangsbestände (lt. EB): Eigenkapital (?), Bank (4.500), Kasse (1.500), Darlehensschulden (15.000), Verbindlichkeiten (6.000), Forderungen (7.000), Waren (20.000), BGA (30.000) Zur Erinnerung: Berechnung EK = Vermögen - Schulden I. Eröffnungsbuchungen: Nr. Soll Betrag an Haben Betrag 1 EBK an Passivkonten Aktivkonten an EBK

5 Aufgabe 10 Lösung (III) II. Buchen der Geschäftsvorfälle: 1. Der Inhaber entnimmt der Geschäftskasse für eine Urlaubsreise GE. 2. Aus einer Erbschaft zahlt der Inhaber auf das Geschäftskonto GE ein. 3. Der Inhaber erhält eine Einkommensteuererst. auf das Geschäftskonto, GE. 4. Überweisung der KFZ-Kosten (5.000 GE) per Bank. Nr. Soll Betrag an Haben Betrag 1 Privat an Kasse Bank an Privat Bank an Privat Kfz-Aufwand an Bank

6 Aufgabe 10 Lösung (IV) 5. Von den KFZ-Kosten entfallen 25% auf die Private Nutzung. 6. Banküberweisung der Miete für ein Lagergebäude vom Geschäftskonto, 700 GE. 7. Banküberweisung der Miete für eine Privatwohnung vom Geschäftskonto, 600 GE. Nr. Soll Betrag an Haben Betrag 5 Privat an Kfz-Aufwand Mietaufwand 700 an Bank Privat 600 an Bank 600 6

7 Aufgabe 10 Lösung (V) Soll Kasse Haben EBK Privat SBK Soll BGA Haben EBK SBK Soll Waren Haben Soll Bank Haben EBK Kfz-A Privat MA Privat Privat SBK Soll Forderungen Haben EBK SBK EBK SBK Soll Darlehen Haben SBK EBK Soll Verbindlichkeiten Haben SBK EBK

8 Aufgabe 10 Lösung (VI) Soll Kfz-A. Haben 4. Bank Privat G+V Soll Mietaufwand Haben 6. Bank 700 G+V Soll G+V Haben MA 700 EK Kfz-A Soll Privat Haben 1. Kasse Bank Kfz-A Bank Bank 600 EK Soll Eigenkapital Haben G+V EBK SBK Privat

9 Aufgabe 10 Lösung (VII) c) Bucht die vorbereitenden Abschlussbuchungen (III) und die Abschlussbuchungen (IV) im Grundbuch. III. Vorbereitende Abschlussbuchungen: Nr. Soll Betrag an Haben Betrag 1 GuV an Mietaufwand Kfz-Aufwand Eigenkapital an GuV Privat an Eigenkapital IV. Abschlussbuchungen: Nr. Soll Betrag an Haben Betrag 1 Passivkonten an SBK SBK an Aktivkonten

10 Aufgabe 10 Lösung (VIII) Zu a): Aufstellen der Schlussbilanz Aktiva Schlussbilanz Passiva A. Anlagevermögen I. Sachanlagen 1. BGA B. Umlaufvermögen I. Vorräte 1. Waren II. Forderungen 1. Lieferungen u. Leist III. Kassenbestand und Bankguthaben 1. Bankguthaben Kassenbestand 500 A. Eigenkapital B. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

11 Aufgabe 11 Der Auszubildende der ALPINA AG hat mit der folgenden Hausaufgabe einige Probleme. Helft ihm, indem Ihr in die vier leeren Felder je einen der folgenden Begriffe schreibt, der für den Buchungsgang zutreffend ist: Sonstige Forderungen, Sonstige Verbindlichkeiten, Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (ARA), Passiver Rechnungsabgrenzungsposten (PRA). Abgrenzungsbuchung am Zahlung nach dem Abschlussstichtag Aufwand (Gewinnminderung in der abzurechnenden Periode) Ertrag (Gewinnerhöhung in der abzurechnenden Periode) Zahlung vor dem Abschlussstichtag 11

12 Aufgabe 11 - Lösung Abgrenzungsbuchung am Zahlung nach dem Abschlussstichtag Lösung Aufwand (Gewinnminderung in der abzurechnenden Periode) Sonstige Verbindlichkeiten Ertrag (Gewinnerhöhung in der abzurechnenden Periode) Sonstige Forderungen Zahlung vor dem Abschlussstichtag ARA PRA 12

13 Theorie & Diskussion Wichtige theoretische Grundlagen rund um den Jahresabschluss: Teil I a) Auf welchen zwei Säulen beruht der Jahresabschluss im Wesentlichen? b) Wie finde ich als Leiter des Rechnungswesens heraus, wie umfangreich der Jahresabschluss für meine Personen- bzw. Kapitalgesellschaft sein muss? c) Welche drei Merkmale sind für die Kategorisierung von Unternehmen hinsichtlich des Jahresabschlusses entscheidend? d) Nennt und erläutert die Bedeutung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung. e) Beschreibt die Voraussetzung für den Ansatz von Vermögensgegenständen und Schulden. f) Das Handelsrecht erlaubt für bestimmte Positionen Aktivierungs- und Passivierungswahlrechte. Zeigt bitte die Auswirkungen aus der Nutzung von Aktivierungs-/Passivierungswahlrechten auf Bilanz und GuV auf. 13

14 Theorie & Diskussion Lösung (I) Wichtige theoretische Grundlagen rund um den Jahresabschluss: Teil I a) Auf welchen zwei Säulen beruht der Jahresabschluss im Wesentlichen? Lösung: Auf der Ausschüttungsregelung und der Informationsregelung b) Wie finde ich als Leiter des Rechnungswesens heraus, wie umfangreich der Jahresabschluss für meine Personen- bzw. Kapitalgesellschaft sein muss? Lösung: Ich muss anhand der Anforderungshierarchien herausfinden, in welcher Kategorie sich mein Unternehmen befindet. Gilt es als kleine, mittlere oder große Kapitalgesellschaft? Anhand der Kategorisierung kann ich herausfinden, wie umfangreich meine Jahresabschlussunterlagen sein müssen (siehe auch 267 HGB). c) Welche drei Merkmale sind für die Kategorisierung von Unternehmen hinsichtlich des Jahresabschlusses entscheidend? Lösung: Bilanzsumme, Umsatzerlöse, Mitarbeiterzahl 14

15 Theorie & Diskussion Lösung (II) Wichtige theoretische Grundlagen rund um den Jahresabschluss: Teil I d) Nennt und erläutert die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Lösung: Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) sind ein unbestimmter Rechtsbegriff, der zum einen die Anpassung an aktuelle Entwicklungen erlaubt und zum anderen Einzelfallregelungen überflüssig macht, da die GoB eine Generalnorm darstellen. I. Grundsatz der Wahrheit (Richtigkeit) II. III. IV. Richtigkeit der Angaben in der Bilanz, willkürfrei und objektiv Grundsatz der Vergleichbarkeit Formelle Stetigkeit, Bilanzidentität und materielle Stetigkeit Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit Kein Ausweis sachlich verschiedener Bilanzpositionen in einer Position Grundsatz der Vollständigkeit Aufnahme aller bilanzierungsfähigen Wirtschaftsgüter, Ausnahmen bei gesetzlichen Wahlrechten V. Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, Relevanz und Wesentlichkeit Die Angaben des Jahresabschlusses sollen dem Adressaten einen Informationsertrag ermöglichen. 15

16 Theorie & Diskussion Lösung (III) Wichtige theoretische Grundlagen rund um den Jahresabschluss: Teil I e) Beschreibt die Voraussetzung für den Ansatz von Vermögensgegenständen und Schulden. e) Lösung: Nach 242 Abs. 1 HGB muss das Vermögen dem Kaufmann gehören, damit ein Ansatz in der Bilanz erfolgen kann. Gemeint ist mit gehören das wirtschaftliche Eigentum an einer Sache. Um Schulden bilanzieren zu können, muss eine Verpflichtung des bilanzierenden Unternehmens vorliegen. Dies gilt sowohl für Innen- als auch für Außenverpflichtungen. f) Das Handelsrecht erlaubt für bestimmte Positionen Aktivierungs- und Passivierungswahlrechte. Zeigt bitte die Auswirkungen aus der Nutzung von Aktivierungs-/Passivierungswahlrechten auf Bilanz und GuV auf. f) Lösung: Die Ausübung von Aktivierungs- und Passivierungswahlrechten hat stets Auswirkungen auf die Bilanz und in vielen Fällen auch Auswirkungen auf die GuV. Aktivierungs- und Passivierungswahlrechte können gewinnschmälernd oder gewinnsteigernd wirken, sollten sie sich neben der Bilanz auch auf die GuV des zu bilanzierenden Unternehmens auswirken. Gute Beispiele dazu findet man in der Aufgabe 15 dieses Repetitoriums. 16

17 Aufgabe 12 Herr Heisenberg, Buchhalter der Schrödinger AG, hat seine Schwierigkeiten mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung (GoB). Gegen welche GoB verstoßen die folgenden von Herrn Heisenberg vorgenommenen Buchungs- und Bilanzierungsmaßnahmen? Schreibt Eure Ergebnisse in die vorgegebene Lösungsmatrix. Nennt bitte außerdem die entsprechenden Paragraphen (nebst Absatz, Nr. und ggf. Satz) des HGB. a) Die Miete für das Bürogebäude zahlt die AG an den Vermieter jeweils halbjährlich nachträglich am 1. Februar und am 1. August des Jahres. Herr Heisenberg bucht den Mietaufwand jeweils direkt nach der Zahlung. Die Bilanz wird seiner Meinung nach davon nicht berührt. b) Aus Gründen der Geheimhaltung wird eine strategische Beteiligung nicht aktiviert. c) Eine zu Beginn des abgelaufenen Geschäftsjahres angeschaffte Maschine wird linear abgeschrieben. Alle bisher vorhandenen Maschinen des gleichen Typs (art-, funktionsund kostengleich) wurden degressiv abgeschrieben. Eine Begründung wird nicht gegeben.. d) Da die Schrödinger AG durch einen Zufall am Jahresende genau so hohe Forderungen gegen den Kunden Zweistein hat wie sie ihm auch schuldet, verrechnet Herr Heisenberg diese Positionen zur besseren Übersicht miteinander. e) Das Grundstück der Unternehmenszentrale (Innenstadt München) wird in der Bilanz mit dem Verkehrswert angesetzt. 17

18 Aufgabe 12 Lösung (I) a.) Die Miete für das Bürogebäude zahlt die AG an den Vermieter jeweils halbjährlich nachträglich am 1. Februar und am 1. August des Jahres. Herr Heisenberg bucht den Mietaufwand jeweils direkt nach der Zahlung. Die Bilanz wird seiner Meinung nach davon nicht berührt. b.) Aus Gründen der Geheimhaltung wird eine strategische Beteiligung nicht aktiviert. Fall a) Grundsatz Periodenabgrenzung Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im JA zu berücksichtigen. Paragraph 252 Abs. 1 Nr. 5 b) Vollständigkeit Der JA hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge zu enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. 246 Abs. 1 (S. 1) 18

19 Aufgabe 12 Lösung (II) c.) Eine zu Beginn des abgelaufenen Geschäftsjahres angeschaffte Maschine wird linear abgeschrieben. Alle bisher vorhandenen Maschinen des gleichen Typs (art-, funktions- und kostengleich) wurden degressiv abgeschrieben. Eine Begründung wird nicht gegeben.. d.) Da die Schrödinger AG durch einen Zufall am Jahresende genau so hohe Forderungen gegen den Kunden Zweistein hat wie sie ihm auch schuldet, verrechnet Herr Heisenberg diese Positionen zur besseren Übersicht miteinander. Fall c) d) materielle Bilanzkontinuität oder Bewertungsstetigkeit Die auf den vorhergehenden JA angewandten Bewertungsmethoden sollen beibehalten werden. Verrechnungsverbot Grundsatz Posten der Aktivseite dürfen nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet werden. 252 Abs. 1, Nr Abs. 2 Paragraph

20 Aufgabe 12 Lösung (III) e.) Das Grundstück der Unternehmenszentrale (Innenstadt München) wird in der Bilanz mit dem Verkehrswert angesetzt. Fall e) Vorsichts-/Realisationsprinzip oder AK-Prinzip Es ist vorsichtig zu bewerten. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des JA bekanntgeworden sind, zu berücksichtigen; Gewinne sind nur zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Oder Grundsatz Vermögensgegenstände sind höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um Abschreibungen anzusetzen. Paragraph 252 Abs. 1 Nr. 4 oder 253 Abs. 1 (S. 1)

21 Aufgabe 13 Folgende Angaben einer großen Kapitalgesellschaft für das 2006 liegen Euch vor (in ): Vorräte Forschungskosten Zinsaufwand Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Umsatzerlöse Verbindlichkeiten Sachanlagen Verwaltungskosten Liquide Mittel Herstellungskosten des Umsatzes Lizenz, Anschaffungskosten (netto) Erstellt mit Hilfe der Angaben eine Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung gemäß den Vorschriften des HGB.

22 Aufgabe 13 - Lösung Aktiva Bilanz - Passiva A. Anlagevermögen I. IAV (Lizenz) A. Eigenkapital (inkl. Gewinn) II. Sachanlagevermögen B. Verbindlichkeiten B. Umlaufvermögen I. Vorräte II. Liquide Mittel Soll GuV hh Haben Herstellungskosten des Umsatzes Umsatzerlöse Forschungskosten Verwaltungskosten Zinsaufwand Steuern Gewinn

23 Aufgabe 14 Die Schulze OHG bestellt am eine Maschine, die am geliefert wird. Der Rechnungsbetrag in Höhe von wird bei Lieferung fällig; Umsatzsteuer ist nicht zu berücksichtigen. Mitte Dezember 07 wird Buchhalter A darüber informiert, dass die Maschine bei einem Konkurrenten um 10% günstiger angeboten wird. Bilanzstichtag ist der a.) Welche Art von Geschäft liegt am vor? Wie wird im Regelfall bilanziert? b.) Was ist im obigen Fall handelsrechtlich zu veranlassen?

24 Aufgabe 14 Lösung (I) a.) Welche Art von Geschäft liegt am vor? Wie wird im Regelfall bilanziert? Am liegt ein schwebendes Geschäft vor, da die Hauptleistung (Lieferung der Maschine) noch aussteht. Es wird grundsätzlich nicht bilanziert, da eine Ausgeglichenheitsvermutung besteht. Danach gilt: Wert der Maschine = Wert der Verpflichtung (es wird davon ausgegangen, dass sich Leistung und Gegenleistung ausgleichen werden.)

25 Aufgabe 14 Lösung (II) b.) Was ist im obigen Fall handelsrechtlich zu veranlassen? Am ist der Wert der bestellten Maschine gesunken. Es besteht keine Ausgeglichenheit mehr: Wert der Maschine ; Wert der Verpflichtung Somit ist eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften in Höhe von zu bilden. Es besteht eine Rückstellungspflicht.

26 Aufgabe 15 Welche der folgenden Geschäftsvorfälle führen zu einer Bilanzierungspflicht, einem Bilanzierungsverbot oder einem Bilanzierungswahlrecht? Begründet Eure Lösung unter Angabe der relevanten handelsrechtlichen Vorschriften. Wie würden sich die Vorgänge bei gewinnminimierender bzw. gewinnmaximierender Bilanzpolitik auf den Jahresabschluss auswirken? Gebt bitte, soweit eine Bilanzierung in Betracht kommt, auch an, unter welchen Positionen des handelsrechtlichen Gliederungsschemas die Bilanzierung erfolgt. 1. Die Clever AG hat eine weitere Fertigungsfabrik zur Vergrößerung der Produktionskapazitäten für 500 T übernommen. Die Übernahmebilanz des erworbenen Unternehmens wies 600 T Vermögen und 300 T Schulden aus. Hinweis: Behandlung des Unterschiedsbetrages 2. Nach der Übernahme vergingen bis zur Aufnahme des Geschäftsbetriebes in der Fertigungsfabrik drei Monate. In dieser Zeit fielen bereits 20 T für Personalkosten und 10 T für Miete der Geschäftsräume an. 3. Zur Anschaffung der Fertigungsfabrik hat die Clever AG ein Darlehen von 800 T aufgenommen, das mit 5% jährlich zu verzinsen ist, zu 95 % ausgezahlt wurde und eine Laufzeit von vier Jahren hat. (Hinweis: Behandlung des Unterschiedsbetrages) 4. Die Clever AG hat die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten für einen neuartigen Filter zur Reinigung der Luft abgeschlossen. Für die Erstellung des Patents entstanden Kosten in Höhe von 300 T. Der Filter ist patentiert worden. 5. Zur Durchführung eines neuen Produktionsverfahrens erwarb die Clever AG eine Lizenz von der Chaos GmbH zum Preis von 200 T (Hinweis: Behandlung der Lizenz). 26

27 Aufgabe 15 Lösung (I) 1. Die Clever AG hat eine weitere Fertigungsfabrik zur Vergrößerung der Produktionskapazitäten für 500 T übernommen. Die Übernahmebilanz des erworbenen Unternehmens wies 600 T Vermögen und 300 T Schulden aus. Hinweis: Behandlung des Unterschiedsbetrages Worum geht es? Geschäfts- oder Firmenwert (GFW) 255 (4): Als Geschäfts- oder Firmenwert darf der Unterschiedsbetrag angesetzt werden, um den die für die Übernahme eines Unternehmens bewirkte Gegenleistung den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens abzüglich der Schulden im Zeitpunkt der Übernahme übersteigt. Nr gesetzl. Grundlage (HGB) Begründung / Bilanzposition Gewinnmaximierende Politik G+V / Bilanz Gewinnminimierende Politik G+V / Bilanz (4) 266 (2) GFW / Aktivierungswahlrecht A.I A Ansatz in der GuV Erläuterung: Man hat hier, genau wie in den vier folgenden Fällen auch, die Wahl zwischen einer gewinnmaximierenden Politik und einer gewinnminimierenden Politik bei der Behandlung des Unterschiedsbetrages. Eine Variante der beiden Ansatzmöglichkeiten muss aber durchgeführt werden. 27

28 Aufgabe 15 Lösung (II) 2. Nach der Übernahme vergingen bis zur Aufnahme des Geschäftsbetriebes in der Fertigungsfabrik drei Monate. In dieser Zeit fielen bereits 20 T für Personalkosten und 10 T für Miete der Geschäftsräume an. Worum geht es? Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung de Geschäftsbetriebs 269 HGB: Die Aufwendungen für die Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs und dessen Erweiterung dürfen, soweit sie nicht bilanzierungsfähig sind, als Bilanzierungshilfe aktiviert werden; der Posten ist in der Bilanz unter der Bezeichnung Aufw. vor dem Anlagevermögen auszuweisen und im Anhang zu erläutern. Nr gesetzl. Grundlage (HGB) Begründung / Bilanzposition Gewinnmaximierende Politik G+V / Bilanz Gewinnminimierende Politik G+V / Bilanz S. 1 Aufw. f. Ingangs. und Erw. des Geschäftsbet. Aktivierungswahlrecht A. Aufw. f. Ing [vor Anlagevermögen!] --- A Ansatz in der GuV

29 Aufgabe 15 Lösung (III) 3. Zur Anschaffung der Fertigungsfabrik hat die Clever AG ein Darlehen von 800 T aufgenommen, das mit 5% jährlich zu verzinsen ist, zu 95 % ausgezahlt wurde und eine Laufzeit von vier Jahren hat. (Hinweis: Behandlung des Unterschiedsbetrages) Worum geht es? Disagio 250 (3): Ist der Rückzahlungsbetrag einer Verbindlichkeit höher als der Ausgabebetrag, so darf der Unterschiedsbetrag in den Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite aufgenommen werden. Nr gesetzl. Grundlage (HGB) Begründung / Bilanzposition Gewinnmaximierende Politik G+V / Bilanz Gewinnminimierende Politik G+V / Bilanz (3) 266 (2) Disagio Aktivierungswahlrecht C. RAP --- A Ansatz in der GuV

30 Aufgabe 15 Lösung (IV) 4. Die Clever AG hat die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten für einen neuartigen Filter zur Reinigung der Luft abgeschlossen. Für die Erstellung des Patents entstanden Kosten in Höhe von 300 T. Der Filter ist patentiert worden. Worum geht es? Selbst entwickeltes Patent 248 (2): Für immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die nicht entgeltlich erworben wurden, darf ein Aktivposten nicht angesetzt werden. Nr gesetzl. Grundlage (HGB) Begründung / Bilanzposition Gewinnmaximierende Politik G+V / Bilanz Gewinnminimierende Politik G+V / Bilanz (2) nicht entgeltlich erw. immaterieller VG Aktivierungsverbot Daher: Nur Ansatz in der GuV möglich Das Ergebnis bedeutet, dass der Aufwand für das selbst entwickelte Patent sofort als Aufwand gebucht werden muss und nicht bilanzwirksam wird, egal ob man eine gewinnmaximierende oder eine gewinnminimierende Bilanzpolitik anstrebt.

31 Aufgabe 15 Lösung (V) 5. Zur Durchführung eines neuen Produktionsverfahrens erwarb die Clever AG eine Lizenz von der Chaos GmbH zum Preis von 200 T (Hinweis: Behandlung der Lizenz). Worum geht es? s. o. Behandlung der Lizenz 246 (1): Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge zu enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Nr gesetzl. Grundlage (HGB) Begründung / Bilanzposition Gewinnmaximierende Politik G+V / Bilanz Gewinnminimierende Politik G+V / Bilanz (1) 266 (2) Vollständigkeitsgebot: Ansatzpflicht für käuflich erworbene immaterielle VG A.I A A Das Ergebnis bedeutet, dass das käuflich erworbene Patent bilanzierungspflichtig ist, egal ob man eine gewinnmaximierende oder eine gewinnminimierende Bilanzpolitik anstrebt. Daher ist kein Ansatz in der GuV möglich.

32 Aufgabe 15 Lösung (VI) Erläuterung zu: Nr. 1: GFW = Kaufpreis./. Reinvermögen (zum Zeitwert) GFW = / = (aus 255 Abs. 4 HGB ergibt sich ein Ansatzwahlrecht: zu mindestens einem Viertel abzuschreiben, Hinweis: die Angabe in den Folgejahren wird in der Praxis nicht immer Ernst genommen ) Nr. 2: Aufwendungen in Zusammenhang mit Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs; dazu zählen auch Mitarbeiterschulungen, Werbemaßnahmen, Marktforschungsstudien. Nr. 3: Disagio ~ Unterschied zwischen Auszahlungsbetrag und Rückzahlungsbetrag bei Kreditaufnahme 800 * 5% [da Auszahlung zu 95%} = Nr. 4: Sofortaufwand Nr. 5: käuflich erworben und somit ansatzpflichtig 32

33 Aufgabe 16 Nennen Sie vier Beispiele für Sachverhalte, die als Rückstellung in der Bilanz angesetzt werden müssen. Erläutern Sie, aus welchen Motiven Unternehmen Rückstellungen bilden oder gegebenenfalls unterlassen möchten. 33

34 Aufgabe 16 - Lösung Nennen Sie vier Beispiele für Sachverhalte, die als Rückstellung in der Bilanz angesetzt werden müssen. - ungewisse Verbindlichkeiten - drohende Verluste aus schwebenden Geschäften - unterlassene Instandhaltungsaufwendungen, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von 3 Monaten nachgeholt werden - Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtungen Erläutern Sie, aus welchen Motiven Unternehmen Rückstellungen bilden oder gegebenenfalls unterlassen möchten. Bilanzpolitisches Instrument (Einschätzungsspielraum) Die Bildung von Rückstellungen mindert den Gewinn und damit auch die zu zahlenden Ertragsteuern. (Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbesteuer) In einer Verlustsituation würde das Gesamtbild weiter belastet, so dass das Unternehmen nach Möglichkeit Rückstellungen vermeiden möchte. 34

35 Aufgabe 17 Folgende Beispiele sollen im Anlagenspiegel (Anlagengitter) dargestellt werden: a) Ein bebautes Grundstück mit den historischen Anschaffungskosten für Grund und Boden (2004) und historischen Herstellkosten für das Gebäude (2005) mit Es wird eine planmäßige Abschreibung bis einschließlich 2007 durchgeführt mit der Höhe von jährlich 3% der HK. Ein Erweiterungsbau wird Anfang 2008 durchgeführt und fertig gestellt für Die Jahresabschreibung im Jahr 2008 beträgt insgesamt ( ). b) Vier Maschinen mit den Anschaffungskosten (2005) von je werden jährlich mit abgeschrieben. Eine der Maschinen wird Ende 2008 verschrottet. c) Im Jahr 2007 wurde mit dem Bau einer technischen Anlage begonnen. Bis zum sind Herstellkosten von angefallen. Bis zur Fertigstellung und Inbetriebnahme Ende Mai 2008 sind weitere aktivierungspflichtige Aufwendungen von getätigt worden. Die technischen Anlagen werden über fünf Jahre linear abgeschrieben. d) Es wird eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft angeschafft, die einen Wert von im Jahre 1998 hatte. Es erfolgten dann außerplanmäßige Abschreibungen im Geschäftsjahr 2001 in Höhe von Im Geschäftsjahr 2007 sind die Gründe für die Wertminderung weggefallen. Die Zuschreibung soll vorgenommen werden. 35

36 Aufgabe 17 Lösung Lösung der Aufgabenteile a) bis d) im Anlagenspiegel (Anlagengitter) zum : Umbuchungen Vermögensgegenstand (in ) AK bzw. HK Zugänge Abgänge Zuschreibungen Kumulierte AfA Restbuchwert zum

37 Aufgabe 17 Lösung Lösung der Aufgabenteile a) bis d) im Anlagenspiegel (Anlagengitter) zum : Umbuchungen Vermögensgegenstand (in ) AK bzw. HK Zugänge Abgänge Zuschrei -bungen Kumulierte AfA Restbuchwert zum Grund und Boden Aus a) a) Gebäude a) a) a) a) Maschinen b) b) b) b) (4 Stück) Anlagen im Bau c) c) c) Technische Anlagen - c) c) c) Beteiligung d) d)

38 Theorie & Diskussion Wichtige theoretische Grundlagen rund um den Jahresabschluss: Teil II g) Welche Komponenten gehören zu den Anschaffungskosten? Nennt jeweils Beispiele. h) Welche Komponenten sind in die Herstellungskosten einzubeziehen? Für welche Komponenten besteht ein Wahlrecht nach HGB (Steuerrecht)? i) Welche Möglichkeiten der planmäßigen Abschreibung kennt Ihr? j) Bis zu welcher Höhe ist eine Zuschreibung vorzunehmen, wenn der Grund für eine außerplanmäßige Abschreibung entfallen ist? k) Erläutert die Begriffe Niederst- und Höchstwertprinzip l) Wann ist (darf) bei Kapitalgesellschaften eine außerplanmäßige Abschreibung für immaterielle Finanz- und Sachanlagen vorzunehmen (vorgenommen werden)? 38

39 Theorie & Diskussion Lösung (IV) Wichtige theoretische Grundlagen rund um den Jahresabschluss: Teil II g) Welche Komponenten gehören zu den Anschaffungskosten? Nennt jeweils Beispiele. g) Lösung: Laut 255 Abs. 1 HGB sind Anschaffungskosten all die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit die Anschaffungskosten dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Zu den Anschaffungskosten gehören auch Nebenkosten sowie die nachträglichen Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen sind abzusetzen. Für eine große Werkzeugmaschine gehört also nicht nur der Kaufpreis zu den Anschaffungskosten sondern z. B. auch die Kosten für den Bau des Fundaments der Maschine, die Transportkosten zum Standort, Kosten für die Montage der Maschine etc. h) Welche Komponenten sind in die Herstellungskosten einzubeziehen? Für welche Komponenten besteht ein Wahlrecht nach HGB (Steuerrecht)? h) Lösung: Was Herstellungskosten sind, ist in 255 Abs. 2 S. 1 und 2 HGB festgeschrieben. Als Herstellungskosten zwingend einzubeziehen sind die Material- und Fertigungseinzelkosten sowie die Sondereinzelkosten der Fertigung. Weiterhin müssen nach Steuerrecht (nicht handelsrechtliche Wertuntergrenze) die Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie der Wertverzehr des Anlagevermögens miteinbezogen werden, soweit diese Wertverzehr durch die Produktion des zu bewertenden Gutes hervorgerufen wurde. 39

40 Theorie & Diskussion Lösung (V) Wichtige theoretische Grundlagen rund um den Jahresabschluss: Teil II i) Welche Möglichkeiten der planmäßigen Abschreibung kennt Ihr? i) Lösung: Bei den planmäßigen Abschreibungsmethoden wird nach zeitabhängigen (linear, degressiv (geometrisch und arithmetisch), kombinativ (Wechsel von degressiv auf linear), progressiv (geometrisch und arithmetisch)) und leistungsabhängigen Verfahren (nach Leistungseinheiten) unterschieden. j) Bis zu welcher Höhe ist eine Zuschreibung vorzunehmen, wenn der Grund für eine außerplanmäßige Abschreibung entfallen ist? j) Lösung: Eine Zuschreibung bei Wegfall des Grundes für die außerplanmäßige Abschreibung kann bis zur Höhe der außerplanmäßigen Abschreibung vorgenommen werden. Während für Personen- und Handelsgesellschaften ein Wahlrecht besteht, ist die Wertaufholung für Kapitalgesellschaften zwingend. k) Erläutert die Begriffe Niederst- und Höchstwertprinzip k) Niederstwertprinzip: Man unterscheidet zwischen dem strengen Niederstwertprinzip (gilt für das Umlaufvermögen) und dem gemilderten Niederstwertprinzip (gilt für das Anlagevermögen). Näheres ist den nächsten Folien zu entnehmen. Höchstwertprinzip: Dieses Prinzip gilt für Verbindlichkeiten. Schulden sind stets mit dem am höchsten anzunehmenden Wert anzusetzen. 40

41 Theorie & Diskussion - Lösung (VI) Niederstwertprinzip im Umlaufvermögen 253 Abs. 3 HGB strenges Niederstwertprinzip im Anlagevermögen 253 Abs. 2 HGB gemildertes Niederstwertprinzip Wertminderung voraussichtlich dauerhaft Wertminderung voraussichtlich nicht dauerhaft Abschreibungspflicht auf niedrigeren Wert, auch wenn Wertminderung voraussichtlich nicht dauerhaft ist Abschreibungspflicht auf niedrigeren Wert Abschreibungswahlrecht auf niedrigeren Wert oder jeden Zwischenwert 41

42 Theorie & Diskussion Lösung (VII) Wichtige theoretische Grundlagen rund um den Jahresabschluss: Teil II l) Wann ist (darf) bei Kapitalgesellschaften eine außerplanmäßige Abschreibung auf Immaterial- Finanz- und Sachanlagen vorzunehmen (vorgenommen werden)? l) Lösung: Außerplanmäßige Abschreibungen können, mit Ausnahme der Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung, sowohl für abnutzbare als auch für nicht abnutzbare Vermögensgegenstände angesetzt werden. Für Kapitalgesellschaften gilt im Bereich des Anlagevermögens nur ein Wahlrecht bei vorübergehender Wertminderung von Finanzanlagen. Ansonsten ist bei Kapitalgesellschaften auch bei vorübergehenden Wertminderungen auf den niedrigeren Wert abzuschreiben. Im Bereich des Umlaufvermögens werden Personen-, Handels- und Kapitalgesellschaften ohnehin gleich behandelt (es gilt dann das strenge Niederstwertprinzip). 42

43 Herstellungskosten Materialeinzelkosten (z.b. Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe) + Fertigungseinzelkosten (z.b. Fertigungslöhne) + Sonderkosten der Fertigung (z.b. Kosten für Entwürfe, Modelle, Spezialwerkzeuge, Lizenzen) = Wertuntergrenze Herstellungskosten nach HGB + Materialgemeinkosten (z.b. Kosten für Beschaffung, Prüfung, Lagerung, Abnahme des Materials) + Fertigungsgemeinkosten (z.b. Kosten der Vorbereitung, Hilfslöhne, Energiekosten) + Werteverzehr des AV, soweit durch Fertigung verursacht (z.b. Abschreibungen) = Wertuntergrenze nach EStG + Kosten der allgemeinen Verwaltung (z.b. Kosten der Geschäftsleitung, der Personalabteilung, des Rechnungswesens, des Einkaufs) + Aufwendungen für soziale Einrichtungen während des Zeitraums der Herstellung + Aufwendungen für freiwillige soziale Leistungen während des Zeitraums der Herstellung + Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung während des Zeitraums der Herstellung + Fremdkapitalzinsen, soweit sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen und zurechenbar sind = Wertobergrenze Herstellungskosten ( HGB und EStG) Vertriebskosten dürfen nicht angesetzt werden! Forschungs- und Entwicklungskosten dürfen, abgeleitet aus 248 Abs. 2 HGB, nicht angesetzt werden!

44 Aufgabe 18 Folgende Kosten sind für die Herstellung des sich noch auf Lager befindlichen plastikbeschichteten Schlafzimmerschranks Modell Traumland aufgewendet worden: a.) Anteilige Lagerkosten für das Holz 10 b.) Arbeitslohn zur Herstellung des Schrankes (Akkordlohn) 120 c.) Anteilige Kosten für ein Spezialwerkzeug, das ausschließlich 10 bei der Fertigung dieses Modells benutzt wird d.) Anteilige Stromkosten der Produktionsanlagen (aus Kostengründen 20 pauschal ermittelt) e.) Plastikbeschichtetes Holz 100 f.) Anteilige verbrauchsbedingte Reparaturkosten des Maschinenparks 30 g.) Anteilige zeitabhängige Abschreibung der Sägemaschinen usw. 90 h.) Anteiliger Meisterlohn zur Beaufsichtigung der Herstellung 50 i.) Anteilige Kosten einer Werbekampagne für besonders erholsames 50 Schlafen in Traumlandmöbeln j.) Anteilige Kosten des Personalbüros und des Rechnungswesens 30 k.) Gewinnaufschlag 200 Aufgabenstellung: Ordnet die vorgegebenen Kostenbestandteile nach den Kriterien aktivierungsfähig, aktivierungspflichtig und nicht aktivierungsfähig. Gebt jeweils die handelsrechtliche und die steuerrechtliche Wertoberund Wertuntergrenze der Herstellungskosten an. 44

45 Aufgabe 18 - Lösung Plastikbeschichtetes Holz Arbeitslohn zur Herstellung eines Schrankes Kosten Spezialwerkzeug = handelsrechtliche Wertuntergrenze Anteilige Lagerkosten für das Holz Anteilige Stromkosten Anteilige Reparaturkosten Anteilige Abschreibung Anteiliger Meisterlohn.. 50 = steuerrechtliche Wertuntergrenze Anteilige Kosten des Personalbüros und des Rechnungswesens...30 = handels- und steuerrechtliche Wertobergrenze ) aktivierungsfähig = Einzel- und Gemeinkosten 2.) aktivierungspflichtig = Einzelkosten (handels- und steuerrechtlich), Gemeinkosten (steuerrechtlich) 3.) nicht aktivierungsfähig = Vertriebskosten und kalkulatorische Kosten

46 Aufgabe 19 Bilanzierung und Bewertung von Forderungen Am Bilanzstichtag ( ) hat die Südbräu AG folgende Forderungen: a) an die Getränke GmbH, Ulm, aus Lieferung vom mit einem Zahlungsziel von drei Monaten. b) aus Warenlieferung an die Einzelhandelsgesellschaft A. Huber, die ein Vergleichsverfahren beantragt hat; Vergleichsquote 60%. c) Darlehen zum marktüblichen Zinssatz von 10% an die Weizenbräu AG, an der sie mit 60% am Grundkapital beteiligt ist. Fragestellung: Unter welchen Positionen des handelsrechtlichen Mindestgliederungsschemas ( 266 HGB) und mit welchem Wert sind die einzelnen Forderungen auszuweisen? Dabei soll die Umsatzsteuer aus Vereinfachungsgründen unberücksichtigt bleiben.

47 Aufgabe 19 Lösung (I) Bilanzierung und Bewertung von Forderungen Die Forderungen des Umlaufvermögens sind nach dem strengen Niederstwertprinzip mit dem Nennbetrag (abzüglich eventueller Nachlässe) zu bilanzieren. Zweifelhafte Forderungen sind mit ihrem wahrscheinlichen Wert anzusetzen, uneinbringliche Forderungen sind vollständig abzuschreiben. Unverzinsliche oder besonders niedrig verzinsliche Forderungen müssen mit ihrem Barwert bilanziert werden. Valutaforderungen sind mit dem Briefkurs am Tag ihrer Begründung zu bewerten, soweit nicht die Umrechnung zum Kurs des Bilanzstichtages einen niedrigeren Wert ergibt. Bei Forderungen mit einer Restlaufzeit unter einem Jahr wird eine generelle Umrechnung zum Bilanzstichtagskurs als zulässig angesehen. Beim Ausweis der Forderungen ist nach verschiedenen Schuldnergruppen zu differenzieren. a) Aus Vereinfachungsgründen kann bei unverzinslichen Forderungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr die Abzinsung unterbleiben: B.II.1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

48 Aufgabe 19 Lösung (II) Bilanzierung und Bewertung von Forderungen b) Abschreibung auf den wahrscheinlichen Wert (=Vergleichsquote): B.II.1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 924 c) Da es sich bei dem Darlehen um eine langfristige Finanzforderung handeln dürfte, ist es nicht im Umlaufvermögen sondern im Anlagevermögen auszuweisen. Sofern es sich bei der Weizenbräu AG um ein verbundenes Unternehmen im Sinne des 271 Abs. 2 HGB handelt erfolgt der Ausweis unter: A.III.2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen Ist dies nicht der Fall, erfolgt der Ausweis unter: A.III.4. Ausleihen an ein U., mit dem ein Beteiligungsverhältnis besteht bzw., falls sogar die Beteiligungsabsicht widerlegt werden kann, unter: A.III.6. Sonstige Ausleihen

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