Aufhebung der Festbeträge und Festbetragspositionen aufsaugende Inkontinenzhilfen und Stoma-Artikel zum
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- Maria Brodbeck
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1 Nr. 02/2018 vom 8. Januar 2018 Inhalt: Neue OT-Verträge zwischen GWQ Service Plus AG und BIV-OT zu den Produktgruppen PG 05 Bandagen, PG 23 Orthesen und PG 24 Bein- und Brustprothetik zum Aufhebung der Festbeträge und Festbetragspositionen aufsaugende Inkontinenzhilfen und Stoma-Artikel zum Neue Handbücher erleichtern Kalkulationen Update-Garantie für Kalkulationshandbücher (im Abo) F.A.Z.-Artikel berichtet über BVA-Ermittlungen gegen Krankenkassen BIVdirekt Newsletter 02/2018 1
2 Neue OT-Verträge zwischen GWQ Service Plus AG und BIV-OT zu den Produktgruppen PG 05 Bandagen, PG 23 Orthesen und PG 24 Bein- und Brustprothetik zum Was lange währt wird endlich gut! Nach langen Verhandlungen freuen wir uns Ihnen die neu abgeschlossenen OT-Verträge mit der GWQ Service Plus AG anbieten zu können. Vertragsbeginn ist der 15. Januar Der entsprechende OT-Vertragsteil des alten GWQ-Vertrages wird nun durch mehrere neue Verträge zum Teil abgelöst. Es handelt sich ab sofort um jeweils eigenständige Verträge: PG 05 (Bandagen) PG 23 (Orthesen) PG 24 (Beinprothetik) und PG 24 (Brustprothetik) Diese Verträge beinhalten allerdings einen gleichlautenden Rahmenvertrag. Bitte beachten Sie, dass es sich hier jeweils um einen OT-Rahmenvertrag handelt. Dieser weicht in einigen Punkten erheblich von den neuen GWQ-Rahmenverträgen, z. B. im Bereich der sogenannten Reha- Produkte, ab! Wir konnten, unter anderem, folgende besonders kritische Punkte ausräumen: 7 Abs. 1: Hier wurde die Angabe der Höhe der wirtschaftlichen Aufzahlung gestrichen Es sind lediglich die gesetzliche Zuzahlung und der Eigenanteil (z. B. bei Orth. Schuhen) anzugeben 7 Abs. 4: Hier konnten wir ein Recht auf Korrektur von Kostenvoranschlag/ Versorgungsanzeige aufnehmen und die Verpflichtung, dass die Kasse die korrigierten Kostenvoranschläge/ Versorgungsanzeigen erneut in das Prüfverfahren aufnehmen muss 13 Abs. 3: Hier wurde das einseitige Änderungsrecht der GWQ gestrichen 15 Abs. 1 a: Hier konnten wir erreichen, dass dem Leistungserbringer vor Aussprechen einer Verwarnung die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird Bitte beachten Sie auch die in den Verträgen als Anlage beigefügte Mehrkostenerklärung. Diese ist im Vergleich zu den Reha-Verträgen dahingehend geändert, dass Sie die zum Vertragspreis angebotenen Produkte nicht aufführen müssen. Vertrag PG 05: Hier handelt es sich um das Vergütungsmodell 1 aufzahlungsfreies Produkt. Hier ist mindestens ein Produkt aufzahlungsfrei, also zum Vertragspreis, vorzustellen und anzubieten. Für weitere Produkte können wirtschaftliche Aufzahlungen realisiert werden. In diesem Fall hat der Versicherte gegenüber dem Leistungserbringer eine schriftliche Mehrkostenerklärung zu unterschreiben. Die Preise sind mit StVer-Satz von 54,50 errechnet und bis zum gültig. Vertrag PG 23: Für die Produkte der konfektionierten und teilkonfektionierten Orthesen handelt es sich ebenfalls um das Vergütungsmodell 1 aufzahlungsfreies Produkt. Auch hier ist mindestens ein Produkt aufzahlungsfrei, also zum Vertragspreis, vorzustellen und anzubieten. Für weitere Produkte können wirtschaftliche Aufzahlungen realisiert werden. In diesem Fall hat der Versicherte gegenüber dem Leistungserbringer eine schriftliche Mehrkostenerklärung zu unterschreiben. Für individuelle Orthesen wurde ein Vertragspreis vereinbart! BIVdirekt Newsletter 02/2018 2
3 Im Bereich der Orthesen-Zusätze haben wir einige Positionen heraus nehmen müssen, sodass diese bei einer Neuversorgung nicht zusätzlich angesetzt werden können. Einige dieser Positionen konnten wir jedoch als Reparaturpositionen mit angepassten Vertragspreisen vereinbaren. Die Vertragspreise der teilkonfektionierten und individuellen Orthesen, sowie der Zusätze und Instandsetzungen sind mit einem StVer-Satz von 58 und ab mit einem StVer-Satz von 61,50 berechnet. Die Preise der konfektionierten Orthesen sind mit StVer-Satz von 54,50 errechnet und bis zum gültig. Vertrag PG 24 Beinprothetik: Hier handelt es sich ebenfalls um Vertragspreise! Für Prothesenfußsysteme, Knie- und Hüftgelenke sowie Strukturteile haben wir folgendes Aufschlagsystem (systematisch wie DGUV, SpectrumK und IKK classic) vereinbart: LEK-Anteil bis ,00 plus 20 % (Grundbetrag) LEK-Anteil von ,01 bis ,00 plus 10 % (Differenzbetrag) Restbetrag LEK-Anteil ab ,01 ohne weiteren Aufschlag Auch hier sind die Vertragspreise der Beinprothetik und der Instandsetzungen mit einem StVer-Satz von 58 und ab dem mit einem StVer-Satz von 61,50 berechnet. Vertrag PG 24 Brustprothetik: Hier handelt es sich ebenfalls um Vertragspreise! Diese sind verhandelt und bis gültig. Laufzeit der Verträge: Alle vier Verträge starten zum und können von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende, frühestens zum gekündigt werden. Ihr Beitritt: Die Tatsache, dass es sich um vier eigenständige Verträge handelt erfordert leider auch einen Beitritt zu jedem Vertrag. Bitte beachten Sie, dass, auch wenn Sie am ehemaligen Vertrag teilgenommen haben, hier erneute Vertragsbeitritte unbedingt notwendig sind. Die Beitritte werden immer zum nächsten Ersten eines Monats gültig. Für Leistungserbringer welche dem alten GWQ-Vertrag in den Produktgruppen 05 Bandagen, 23 Orthesen, 24 Beinprothesen und 24 Brustprothesen beigetreten waren, gilt eine Übergangsfrist von zwei Monaten beginnend ab dem , sodass diese die neuen Preise ab Vertragsbeginn anwenden können. Wie immer können Sie den Verträgen online im Vertragsportal des BIV-OT beitreten. Bitte klicken Sie hier, um direkt zur entsprechenden Seite zu gelangen. BIVdirekt Newsletter 02/2018 3
4 Aufhebung der Festbeträge und Festbetragspositionen aufsaugende Inkontinenzhilfen und Stoma-Artikel zum Im BIVdirekt vom 3. Januar 2018 haben wir bereits darauf hingewiesen, dass der GKV-Spitzenverband beschlossen hat, die Festbetragsfestsetzung gem. 36 SGB V (Krankenversicherung) für aufsaugende Inkontinenzhilfen (Positionsnummern ; ; ) und für Stoma-Artikel vom in der Fassung der Beschlüsse vom mit Wirkung zum aufzuheben. Ergänzend dazu fügen wir die öffentliche Bekanntmachung des GKV-Spitzenverbandes im Bundeanzeiger als Anlage bei. Neue Handbücher erleichtern Kalkulationen Mit der neuen, elektronischen Version zur PG 23 (individuell) erweitert der BIV-OT die Reihe seiner Handbücher für Preiskalkulationen. Auch der neue Kalkulationsband erscheint als praktischer Online- Zugriff und kann im Excel-Format als Download im Internet abgerufen werden. Zusätzlich werden regelmäßige Updates zur Verfügung gestellt. Die Aktualisierungen betreffen neben den EK-Preisen für Materialien und Produkte ebenso sämtliche Neuaufnahmen in das Hilfsmittelverzeichnis sowie erforderliche neue Kalkulationsgrundlagen für neue innovative Versorgungstechniken. Käufer des neu verfügbaren Kalkulationshandbuchs verfügen ab Freischaltung auf unserer Website damit 24 Monate lang über den stets aktuellen Status der Kalkulationsgrundlagen. Nach Ablauf dieser Update-Garantie empfehlen wir das Update-Abo, um dauerhaft auf die jeweiligen Aktualisierungen zugreifen zu können. Die Handbücher enthalten wie immer Kalkulationsbeispiele für Versorgungen im Rahmen der GKV und ersetzen damit nicht die eigenverantwortliche Kalkulation des Orthopädie-Technikers. Es werden keine bestimmten Preise oder Preisbestandteile empfohlen. Das Handbuch soll dabei helfen, unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse des Betriebes und des wirtschaftlichen Umfelds individuell richtig zu kalkulieren. Bereits jetzt können auch die im Frühjahr erscheinenden Kalkulationshandbücher zur PG 26 (individuelle Sitzschalen) sowie zur PG 24 (Armprothetik) bestellt werden. Die Preise der Handbücher und einen Bestellschein finden Sie hier. Die Bestellung kann per Fax an oder per an handbuch@biv-ot.org abgegeben werden. BIVdirekt Newsletter 02/2018 4
5 Update-Garantie für Kalkulationshandbücher (im Abo) Zur zuverlässigen Erstellung beispielhafter Kalkulationen ist es unumgänglich die jeweils aktuellste Version (aktuelle Listeneinkaufspreise der Hersteller, Ergänzungen im Hilfsmittelverzeichnis, aktuelle Stundenverrechnungssätze etc.) der Kalkulationshandbücher, die ausschließlich im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung anzuwenden sind, zu nutzen. Aus diesem Grund bietet der BIV-OT eine praktische Update-Garantie im Abo an. Die Update-Garantie gilt für 12 Monate und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht 6 Wochen vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Über jede Aktualisierung informieren wir über die bekannten Medien oder schreiben den Abonnenten direkt an. Nach dem Login auf dem Portal des BIV-OT können die Updates in kürzester Zeit abgerufen und das eigene Handbuch auf den aktuellen Stand gebracht werden. Die Handbücher enthalten wie immer Kalkulationsbeispiele und ersetzen damit nicht die eigenverantwortliche Kalkulation des Orthopädie-Technikers. Es werden keine bestimmten Preise oder Preisbestandteile empfohlen. Das Handbuch soll dabei helfen, unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse des Betriebes und des wirtschaftlichen Umfelds individuell richtig zu kalkulieren. Das Bestellformular für die Update-Garantie der Kalkulationshandbücher können Sie unter folgendem Link herunterladen: F.A.Z.-Artikel berichtet über BVA-Ermittlungen gegen Krankenkassen Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (F.A.Z.) berichtet in ihrer heutigen Print-Ausgaben vom über Ermittlungen des Bundesversicherungsamtes (BVA) gegen mehrere Krankenkassen. Gegenstand der aufsichtsrechtlichen Prüfung sind Verträge zur Versorgung mit Beatmungs-, Atemtherapiegeräten und zur Stomaversorgung, wird BVA-Präsident Frank Plate im Artikel zitiert. Nach Ansicht von Plate seien mehrere Ausschreibungen für nicht zweckmäßig eingestuft worden. Dr. Roy Kühne, MdB sieht in den aktuellen Fällen die Berücksichtigung von Qualitätskriterium gemäß des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetztes (HHVG) als ungenügend an. Eine Online-Zusammenfassung des Beitrags finden Sie hier. Impressum: BIVdirekt wird kostenlos an alle im BIV-OT zusammengeschlossenen Innungen und deren Mitglieder sowie Multiplikatoren der Branche verschickt. Er erscheint in der Regel zweimal im Monat. Anschrift der Redaktion: Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT), Reinoldistr. 7-9, Dortmund, bivdirekt@biv-ot.org, Redaktion: Klaus-Jürgen Lotz (Präsident), Norbert Stein (Geschäftsführer). BIVdirekt Newsletter 02/2018 5
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