über den Personenunfall bei Zug 5825 der BLS Lötschbergbahn AG vom Montag, 27. Februar 2006 in Spiez

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1 Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe UUS Service d enquête sur les accidents des transports publics SEA Servizio d inchiesta sugli infortuni dei trasporti pubblici SII Jean Gross 10. Juli 2006 Reg. Nr Schlussbericht der Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe über den Personenunfall bei Zug 5825 der BLS Lötschbergbahn AG vom Montag, 27. Februar 2006 in Spiez Jean Gross Utikonerstr Schlieren Tel , Mobile Fax jean.gross@gs-uvek.admin.ch

2 Dieser Bericht wurde ausschliesslich zum Zweck der Verhütung von Unfällen beim Betrieb von Eisenbahnen, Seilbahnen und Schiffen erstellt. Die rechtliche Würdigung der Umstände und Ursachen von Unfällen ist nicht Gegenstand der vorliegenden Untersuchung gemäss Art. 25 der Verordnung über die Meldung und Untersuchung von Unfällen und schweren Vorfällen beim Betrieb öffentlicher Verkehrsmittel (VUU, SR ). 0. ALLGEMEINES 0.1 Kurzdarstellung Am Montag, 27. Februar 2006 um ca Uhr kam es im Bahnhof Spiez Seite Wimmis zu einem Personenunfall bei Regionalzug Dabei erlitt ein junger Mann tödliche Verletzungen. 0.2 Untersuchung Unfallstelle Turnhalle Gehrichtung Verunfallter und Fahrrichtung Zug Die Unfalluntersuchungsstelle UUS wurde um Uhr durch die Meldestelle REGA über das Ereignis informiert. Der Untersuchungsleiter Jean Gross rückte unverzüglich an den Unfallort aus. Der Untersuchungsbericht der UUS fasst die Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen zusammen. 1. FESTGESTELLTE TATSACHEN 1.1 Vorgeschichte Zug 5825 verkehrte fahrplanmässig von Interlaken Ost nach Spiez. In Spiez fand ein Lokpersonalwechsel statt. Die Fahrt von Interlaken Ost nach Spiez verlief ohne besondere Vorkommnisse. Auf der linken Trasseeseite im Ausfahrbereich Spiez Seite Wimmis wurden durch Forstangestellte der BLS Holzarbeiten durchgeführt. Einem dieser Angestellten, welcher etwa 200 m vor der späteren Unfallstelle Seite Spiez beschäftigt war, fiel ein junger Mann auf, welcher kurz vor dem Ereignis mit Ohrhörer ausgerüstet in Richtung Spiezmoos marschierte. 2/10

3 1.2 Verlauf der Fahrt Zug 5825 hat den Bahnhof Spiez pünktlich um Uhr Richtung Wimmis Zweisimmen verlassen. Der Steuerwagen wurde durch einen Lokführeranwärter (LfA) bedient, welcher durch einen Ausbildungslokführer (Alf) begleitet und überwacht wurde. Der LfA beschleunigte Zug 5825 auf ca. 60 km/h. Bei Bahnkm bemerkte er plötzlich einen jungen Mann von links her kommend über den Zaun zwischen Weg und Bahntrassee springen. Der LfA gab einen Achtungspfiff ab und leitete unverzügliche eine Schnellbremsung ein. Die Kollision mit dem jungen Mann konnte der LfA nicht verhindern. Der Jugendliche wurde durch den Zug ca. 15 m mitgerissen und erlitt dabei tödliche Verletzungen. Zwei weitere Mitarbeiter des Forstdienstes, welche im Bereich der Unfallstelle arbeiteten, schraken durch den Achtungspfiff des Lokführers auf und sahen nach eigenen Angaben den jungen Mann über den Zaun direkt vor den herannahenden Steuerwagen des Zuges 5825 springen. Bild Personenschäden Nachgestellte Unfallsituation. Aufgrund der Spuren hat der Verunfallte an dieser Stelle den Zaun überquert und ist vom Zug erfasst worden. Bahnpersonal Reisende Drittpersonen Tödlich verletzt: Sachschäden am Rollmaterial und an der Infrastruktur des Bahnunternehmens Weder an den Infrastrukturanlagen noch am Rollmaterial der BLS entstanden Schäden. 1.5 Sachschäden Dritter Dritte kamen beim Ereignis keine zu Schaden. 1.6 Beteiligte Personen Lokpersonal Lokführeranwärter BLS Lokführer BLS 3/10

4 Zugbegleiter Zug 5825 verkehrte ohne Zugpersonal. Reisende Zug 5825 wurde von ca. 20 Reisenden benutzt. Dritte Ein jugendlicher Fussgänger wurde beim Unfall tödlich verletzt. 1.7 Schienenfahrzeuge Eigentümer: Zugskomposition: Triebfahrzeug: RBDe Nr Zugreihe / Bremsverhältnis: R 125% Ausgeschaltete Bremsapparate: Keine 1.8 Strassenfahrzeuge BLS Lötschbergbahn AG, Genfergasse 11, 3001 Bern Dreiwagenpendel bestehend aus (Spitze Schluss): Steuerwagen mit Erst- und Zweitklassabteil ABt Nr Zweitklass-Zwischenwagen B Nr Triebwagen mit Zweitklass- und Gepäckabteil RBDe Nr Zugslänge ca. 90 m. Strassenfahrzeuge waren keine am Ereignis beteiligt. 1.9 Wetter, Schienenzustand Tag, Sonne. Schienen trocken Bahnsicherungssysteme Die Bahnsicherungssysteme haben normal funktioniert. Sie sind für den Verlauf des Ereignisses nicht relevant Zug- und Rangierfunk Der Steuerwagen ist mit dem Zugfunk 88 (ZFK 88) BLS/SBB ausgerüstet. Die Funkgespräche werden aufgezeichnet. Die Funkgespräche sind für den Unfallablauf nicht relevant Bahnanlagen Der Ausfahrbereich des Bahnhofes Spiez Seite Wimmis besteht aus einer Einspurstrecke. Die Gleisanlagen befinden sich in ordnungsgemässem Zustand. Im Unfallbereich ist das Bahntrassee beidseitig abgezäunt (Bilder 2 und 3). Die Drähte des Zauns auf der Seite des Turnhallenareals sind nicht mehr straff gespannt. 4/10

5 Bild 2 Zaun entlang dem Weg Seite Baggersee. Bild Fahrdatenschreiber Zaun gegen das Turnhallenareal (beim Veloständer). Der Triebwagen RBDe ist mit einem Geschwindigkeitsmesser Hasler Teloc 2000 mit einem Registrierstreifen ausgerüstet. Die Fahrdaten wurden durch die UUS ausgewertet. Die Auswertung der Fahrdaten ergab, dass der Lf unmittelbar vor dem Ereignis mit einer Geschwindigkeit von ca. 60 km/h gefahren ist und somit die vorgeschriebene max. Geschwindigkeit von 80 km/h für diesen Streckenabschnitt eingehalten hat (Anlage 1). Der Lokführer hat die Schnellbremsung unverzüglich eingeleitet, der Anhalteweg betrug ca. 120 m Befunde an den Bahnfahrzeugen Die visuelle Kontrolle der am Ereignis beteiligten Schienenfahrzeuge durch den Untersuchungsleiter ergab keine Beanstandungen. 5/10

6 1.15 Medizinische Feststellungen In Bezug auf medizinische Beschwerden der am Unfall beteiligten Personen ist nichts bekannt Feuer Beim Ereignis trat kein Feuer auf Ueberlebensmöglichkeiten Aufgrund des Ablaufs des Ereignisses hatte der Verunfallte keine Ueberlebensmöglichkeit Informationen über Organisation und Verfahren Bei Zug 5825 handelt es sich um einen regelmässig verkehrenden, im offiziellen Kursbuch aufgeführten, Reisezug von Interlaken Ost (ab Uhr) via Spiez (an/ab 13.08/13.14 Uhr) nach Oberwil (an Uhr) Verschiedenes Arbeitsrechtliche Bedingungen: Seitens des Lokpersonals BLS wurden die arbeitsrechtlichen Bedingungen eingehalten. Untersuchungen durch die kantonalen Strafverfolgungsbehörden: Das Ereignis wird seitens der Strafverfolgungsbehörden durch die Kantonspolizei Bern, Polizeistation Spiez und durch den Unfalldienst Bern untersucht. 2. BEURTEILUNG 2.1 Technisches - Die visuelle Kontrolle der am Ereignis beteiligten Schienenfahrzeuge durch den Untersuchungsleiter ergab keine Beanstandungen. - Die Gleisanlagen waren in einem ordnungsgemässen Zustand. - Die Bahnsicherungsanlagen haben korrekt funktioniert. - Bei Bahnkilometer befand sich ein im Jahre 1976 aufgehobener Fussweg der BKW. - Das Bahntrassee war im Bereich der Unfallstelle beidseitig mit einem Zaun versehen (Bilder 2 und 3). Die BLS hat die Bestimmungen gemäss Verordnung über Bau und Betrieb der Eisenbahnen (SR , Art. 10 und 23) eingehalten (Anlage 5). Aufgrund der nicht mehr gespannten Drähte am Zaun Seite Turnhallenareal muss davon ausgegangen werden, dass das Gleis im fraglichen Bereich durch Dritte bereits mehrere Male unrechtmässig überschritten wurde (Bild 3). 2.2 Betriebliches - Der Lokführer hat beim Erkennen der Gefahr sofort einen Achtungspfiff abgegeben (FDV 300.2, 2.2.3; Anlage 3) und eine Schnellbremsung eingeleitet (FDV 300.9, ; Anlage 4). 6/10

7 3. SCHLUSSFOLGERUNGEN 3.1 Befunde - Die visuelle Kontrolle der am Ereignis beteiligten Schienenfahrzeuge ergab keine Beanstandungen. - Die Bahnsicherungsanlagen funktionierten einwandfrei. - Der zugführende Lokführer hat richtig reagiert. Er hat beim Erkennen der Gefahr einen Achtungspfiff abgegeben und unverzüglich eine Schnellbremsung eingeleitet (FDV 300.2, 2.2.3; FDV 300.9, ; FDV , 3.3.2). 3.2 Ursache Das Ereignis ist auf das unberechtigte Ueberschreiten des Gleises durch den tödlich verunfallten jungen Mann zurückzuführen. 4. SICHERHEITSEMPFEHLUNGEN Keine Der angrenzende Grundeigentümer (Gemeinde Spiez) hat im Auftrag der BLS einen höheren Maschendrahtzaun erstellt. Die Untersuchung wurde von Jean Gross geführt. Schlieren, 10. Juli 2006 Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe Jean Gross Untersuchungsleiter Fotos: UUS/grj 7/10

8 Anlage 1 Fahrdaten Zug 5825 Geschwindigkeitsdiagramm Zeitdiagramm Halt Spiez Schnellbremsung 8/10

9 Anlage 2 Schweizerische Fahrdienstvorschriften FDV Fahrweise. 3.3 Fahrweise Grundsatz Der Lokführer hat den Zug sicher, pünktlich und für den Reisenden komfortabel zu führen. Nach Möglichkeit ist wirtschaftlich zu fahren Aufmerksamkeit auf Fahrweg und Strecke Der Lokführer hat während der Fahrt seine Aufmerksamkeit auf den Fahrweg bzw. auf die Strecke zu richten. Daneben sind die der Zugführung dienenden Instrumente und Meldeeinrichtungen zu beachten. Sind während der Fahrt Aktivitäten auszuführen, welche die Aufmerksamkeit stören, ist nötigenfalls die Geschwindigkeit zu reduzieren und allenfalls anzuhalten. Verrichtungen und Gespräche, die mit dem Fahrdienst oder der Fahrzeugbedienung nichts zu tun haben, sind verboten. Bevor der Lokführer ein Triebfahrzeug in Bewegung setzt, hat er sich soweit als möglich zu überzeugen, dass keine Personen oder Sachen gefährdet werden. Unmittelbar nach Beginn der Fahrt hat er den Zug bzw. die Rangierbewegung auf Unregelmässigkeiten zu kontrollieren. Er hat nach Möglichkeit darauf zu achten, dass niemand gefährdet wird. Der Lokführer hat in regelmässigen Abständen und vor der Einfahrt in einen Tunnel den eigenen Zug sowie nach Möglichkeit andere Züge und Rangierbewegungen auf betriebsgefährdende Unregelmässigkeiten zu überwachen. Anlage 3 Schweizerische Fahrdienstvorschriften FDV Achtungssignal Achtungssignal Das Achtungssignal weckt Aufmerksamkeit oder warnt Personen. 1 Pfiff Begriff Bedeutung Achtung Vorsicht, es nähert sich ein Zug oder eine Rangierbewegung Der Lokführer gibt das Signal mit der Lokpfeife, das übrige Personal mit der Mundpfeife oder dem Rufhorn. Je nach Entfernung, auf die das Signal gehört werden muss, ist es kürzer, länger, schwächer oder stärker zu geben. Nötigenfalls ist das Achtungssignal mehrmals kurz nacheinander zu wiederholen. 9/10

10 Anlage 4 Schweizerische Fahrdienstvorschriften FDV Verhalten bei Gefahr 14.2 Verhalten bei Gefahr Grundsatz Wird an einem Zug bzw. einer Rangierbewegung Luftverlust in der Hauptleitung eine Entgleisung eine Zugtrennung eine Ladungsverschiebung eine nicht erklärbare Unregelmässigkeit im Zuglauf festgestellt, oder ein Hindernis andere den Zugverkehr gefährdende Gründe entdeckt, sind folgende geeignete Massnahmen zu ergreifen: anhalten Warnsignal einschalten Notruf aussenden allenfalls Fahrleitung ausschalten Haltsignal bei Gefahr geben parallel verlaufende Gleise sperren allenfalls Zugsammelschiene ausschalten. Anlage 5 Verordnung über Bau und Betrieb der Eisenbahnen (SR ) Eisenbahnverordnung EBV vom , Stand Art Art Verantwortlichkeit der Bahnunternehmen Die Bahnunternehmungen sind für die vorschriftsgemässe Erstellung, den sicheren Betrieb und die Instandhaltung der Eisenbahnanlagen und Fahrzeuge verantwortlich. Abstände von Strassen Wo Bahnlinien und Strassen parallel verlaufen, ist für Neuanlagen von Bahnen oder Strassen zwischen dem Rand des nächsten Fahrstreifens und der nächsten Gleisachse genügend Abstand einzuhalten. 2 Wo die Gefahr besteht, dass Strassenfahrzeuge auf das Bahntrassee geraten, sind Schutzvorrichtungen anzubringen. 3 Das Bahntrassee muss gegenüber einer parallel verlaufenden Strasse sichtbar abgegrenzt sein. 10/10

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