Verfügung Nr. 1 des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung zum Arbeitsgesetz (Internationale Organisationen)...

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Verfügung Nr. 1 des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung zum Arbeitsgesetz (Internationale Organisationen)..."

Transkript

1 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Inhaltsverzeichnis... 7 Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Einleitung Arbeitsschutzrecht A. Gesundheitsschutz I. Kommentar zum Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz, ArG) Nr. 1 Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz, ArG) I. Geltungsbereich II. Gesundheitsschutz und Plangenehmigung III. Arbeits- und Ruhezeit Arbeitszeit Ruhezeit Ununterbrochener Betrieb Weitere Vorschriften IV. Sonderschutzvorschriften Jugendliche Arbeitnehmer Schwangere Frauen und stillende Mütter Arbeitnehmer mit Familienpflichten Andere Gruppen von Arbeitnehmern V. Betriebsordnung VI. Durchführung des Gesetzes Durchführungsbestimmungen

2 2. Aufgaben und Organisation der Behörden Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer Verwaltungsverfügungen und Verwaltungsmassnahmen Verwaltungsrechtspflege Strafbestimmungen VII. Änderung von Bundesgesetzen VIII. Schluss- und Übergangsbestimmungen II. Verordnungen zum ArG Nr. 2 Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) Kapitel: Geltungsbereich Abschnitt: Begriffe Abschnitt: Betrieblicher Geltungsbereich Abschnitt: Ausnahmen vom betrieblichen Geltungsbereich Abschnitt: Ausnahmen vom persönlichen Geltungsbereich Kapitel: Arbeits- und Ruhezeiten Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen Abschnitt: Pausen und Ruhezeit Abschnitt: Wöchentliche Höchstarbeitszeit Abschnitt: Überzeitarbeit Abschnitt: Voraussetzungen für Nacht- und Sonntagsarbeit und den ununterbrochenen Betrieb Abschnitt: Besondere Formen der Nachtarbeit Abschnitt: Lohn- und Zeitzuschlag Abschnitt: Schichtarbeit Abschnitt: Ununterbrochener Betrieb Abschnitt: Arbeitszeitbewilligungen Kapitel: Massnahmen bei Nachtarbeit Abschnitt: Medizinische Untersuchung und Beratung Abschnitt: Weitere Massnahmen Kapitel: Kapitel: Sonderschutz von Frauen Abschnitt: Beschäftigung bei Mutterschaft Abschnitt: Gesundheitsschutz bei Mutterschaft Abschnitt: Beschäftigungseinschränkungen und -verbote

3 6. Kapitel: Besondere Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer Abschnitt: Betriebsordnung Abschnitt: Weitere Pflichten gegenüber Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen Abschnitt: Pflichten gegenüber Vollzugs- und Aufsichtsorganen Kapitel: Aufgaben und Organisation der Behörden Abschnitt: Bund Abschnitt: Kantone Abschnitt: Eidgenössische Arbeitskommission Kapitel: Datenschutz und Datenverwaltung Abschnitt: Schweigepflicht, Datenbekanntgabe und Auskunftsrecht Abschnitt: Informations- und Dokumentationssysteme Kapitel: Schlussbestimmungen Abschnitt: Aufhebung bisherigen Rechts Abschnitt: Übergangsbestimmungen Abschnitt: Inkrafttreten Anhang: Nachweis der technischen oder wirtschaftlichen Unentbehrlichkeit von Nacht- oder Sonntagsarbeit für einzelne Arbeitsverfahren (Art. 28 Abs. 4) Nr. 3 Nr. 4 Verfügung Nr. 1 des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung zum Arbeitsgesetz (Internationale Organisationen) Verordnung des WBF über gefährliche und beschwerliche Arbeiten bei Schwangerschaft und Mutterschaft (Mutterschutzverordnung) Kapitel: Allgemeine Bestimmungen Abschnitt: Gegenstand Abschnitt: Überprüfung von Schutzmassnahmen Kapitel: Risikobeurteilung und Ausschlussgründe Abschnitt: Beurteilungskriterien der Gefährdung Abschnitt: Stark belastende Arbeitszeitsysteme Abschnitt: Ausschlussgründe Kapitel: Fachlich kompetente Personen und Information Kapitel: Schlussbestimmung

4 Anhang 1: Grenzwerte für die Exposition von schwangeren Arbeitnehmerinnen durch nichtionisierende Strahlung (Art. 12 Abs. 3) Grenzwerte für die Exposition in einem Feld einer einzigen Frequenz Grenzwerte für den Fall gleichzeitiger Exposition in Feldern mit mehreren Frequenzen Grenzwerte für den Fall von Expositionen mit gepulsten oder oberwellenhaltigen Feldern Anhang 2: Entsprechungen zwischen H-Sätzen und R-Sätzen (Art. 13 Abs. 3) Nr. 5 Nr. 6 Nr. 7 Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2; Sonderbestimmungen für bestimmte Gruppen von Betrieben oder Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen) Abschnitt: Gegenstand und Begriffe Abschnitt: Sonderbestimmungen Abschnitt: Unterstellte Betriebsarten und Arbeitnehmer Abschnitt: Schlussbestimmungen Verordnung des WBF zur Bezeichnung der Bahnhöfe und Flughäfen gemäss Artikel 26a Absatz 2 der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz Verordnung des WBF zur Bezeichnung der Einkaufszentren für die Bedürfnisse des internationalen Fremdenverkehrs gemäss Artikel 25 Absatz 4 der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz Nr. 8 Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV 3; Gesundheitsschutz) Kapitel: Allgemeine Bestimmungen Kapitel: Besondere Anforderungen des Gesundheitsschutzes Abschnitt: Gebäude und Räume Abschnitt: Beleuchtung, Raumklima, Lärm und Vibrationen Abschnitt: Arbeitsplätze Abschnitt: Lasten Abschnitt: Überwachung der Arbeitnehmer Abschnitt: Persönliche Schutzausrüstung und Arbeitskleidung Abschnitt: Garderoben, Waschanlagen, Toiletten, Ess- und Aufenthaltsräume, Erste Hilfe Abschnitt: Instandhaltung und Reinigung Kapitel: Schlussbestimmungen

5 Nr. 9 Verordnung 4 zum Arbeitsgesetz (ArGV 4; Industrielle Betriebe, Plangenehmigung und Betriebsbewilligung) Kapitel: Geltungsbereich Kapitel: Bau und Einrichtung von Betrieben mit Plangenehmigungspflicht Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen Abschnitt: Arbeitsräume Abschnitt: Verkehrswege Abschnitt: Licht, Raumluft Abschnitt: Betriebe mit besonderen Gefahren Abschnitt: Richtlinien und Ausnahmebewilligungen Kapitel: Industrielle Betriebe Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen Abschnitt: Unterstellungsverfahren Kapitel: Plangenehmigung und Betriebsbewilligung Abschnitt: Plangenehmigungsverfahren Abschnitt: Betriebsbewilligungsverfahren Abschnitt: Besondere Bestimmungen Kapitel: Schlussbestimmungen Nr. 10 Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz (Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV 5) Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen Abschnitt: Besondere Tätigkeiten Abschnitt: Beschäftigung schulentlassener Jugendlicher unter 15 Jahren Abschnitt: Arbeits- und Ruhezeit Abschnitt: Ärztliches Zeugnis Abschnitt: Pflicht des Arbeitgebers zur Information und Anleitung Abschnitt: Aufgaben und Organisation der Behörden Abschnitt: Schlussbestimmungen Nr. 11 Verordnung des WBF über gefährliche Arbeiten für Jugendliche Nr. 12 Nr. 13 Verordnung des WBF über die Ausnahmen vom Verbot von Nacht- und Sonntagsarbeit während der beruflichen Grundbildung Verordnung über die Gebühren für die Erteilung von Arbeitszeitbewilligungen gemäss Arbeitsgesetz (GebV-ArG)

6 III. Feiertage und Liste der Organisationen gemäss ArG 3 lit. b Nr. 14 Verzeichnis der den Sonntagen gleichgestellten kantonalen Feiertage Feiertage ganze Schweiz Kantonale Feiertage Ausnahmen Nr. 15 Liste der Organisationen, die vom Anwendungsbereich des Arbeitsgesetzes ausgenommen sind IV. Stellvertretende Arbeitsbedingungserlasse zum ArG Nr. 16 Nr. 17 Bundesgesetz über die Arbeit in Unternehmen des öffentlichen Verkehrs (Arbeitszeitgesetz, AZG) I. Geltungsbereich II. Arbeits- und Ruhezeit Arbeitnehmer im Betriebsdienst Arbeitnehmer im Verwaltungsdienst III. Ferien IV. Gesundheitsvorsorge und Unfallverhütung V. Sonderschutz VI. Durchführung des Gesetzes VII. Strafbestimmungen VIII. Schluss- und Übergangsbestimmungen Verordnung über die Arbeit in Unternehmen des öffentlichen Verkehrs (Verordnung zum Arbeitszeitgesetz, AZGV) I. Geltungsbereich II. Arbeits- und Ruhezeit III. Ferien IV. Gesundheitsvorsorge und Unfallverhütung V. Sonderschutz VI. Durchführung des AZG VII. Ausnahmebestimmungen VIII. Arbeitszeitgesetzkommission IX. Schluss- und Übergangsbestimmungen

7 V. Vorbehaltene Erlasse zum ArG Nr. 18 Nr. 19 Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und -führerinnen (Chauffeurverordnung, ARV 1) Abschnitt: Gegenstand und Begriffe Abschnitt: Geltungsbereich Abschnitt: Lenkzeiten, Arbeitszeiten, Pausen, Ruhezeiten Abschnitt: Kontrollbestimmungen Abschnitt: Sonderbestimmungen Abschnitt: Strafbestimmungen und Strafverfolgung Abschnitt: Vollzug Abschnitt: Übergangsbestimmungen Abschnitt: Inkrafttreten Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Führer von leichten Personentransportfahrzeugen und schweren Personenwagen (ARV 2) Abschnitt: Gegenstand und Begriffe Abschnitt: Geltungsbereich Abschnitt: Arbeitszeit, Lenkzeit, Ruhezeit Abschnitt: Kontrollbestimmungen Abschnitt: Sonderbestimmungen Abschnitt: Strafbestimmungen, Strafverfolgung, Administrativmassnahmen Abschnitt: Schlussbestimmungen Nr. 20 Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen Nr. 21 Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen (Passivrauchschutzverordnung, PaRV) Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen Abschnitt: Raucherräume und Raucherlokale Abschnitt: Spezielle Einrichtungen Abschnitt: Schlussbestimmungen VI. Weitere Erlasse Nr. 22 Bundesgesetz über die Information und Mitsprache der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben (Mitwirkungsgesetz) Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen Abschnitt: Arbeitnehmervertretung

8 3. Abschnitt: Mitwirkungsrechte Abschnitt: Zusammenarbeit Abschnitt: Rechtspflege Abschnitt: Schlussbestimmungen Nr. 23 Auszug aus dem Bundesgesetz über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (Erwerbsersatzgesetz, EOG) Erster Abschnitt a: Die Erwerbsausfallentschädigung IIIa. Die Mutterschaftsentschädigung Nr. 24 Auszug aus der Verordnung zum Erwerbsersatzgesetz (EOV) Kapitel: Entschädigung bei Mutterschaft Abschnitt: Beginn und Ende des Anspruchs auf Entschädigung Abschnitt: Mindestversicherungsdauer Abschnitt: Mindesterwerbsdauer Abschnitt: Berechnung der Entschädigung Abschnitt: Geltendmachung des Anspruchs, Festsetzung und Auszahlung der Entschädigung Nr. 25 Nr. 26 Auszug aus dem Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren (Verwaltungsverfahrensgesetz, VwVG) Erster Abschnitt: Geltungsbereich und Begriffe Zweiter Abschnitt: Allgemeine Verfahrensgrundsätze Dritter Abschnitt: Das Beschwerdeverfahren im Allgemeinen Auszug aus dem Bundesgesetz über das Bundesverwaltungsgericht (Verwaltungsgerichtsgesetz, VGG) Kapitel: Zuständigkeiten Abschnitt: Beschwerde Nr. 27 Auszug aus dem Schweizerischen Strafgesetzbuch (StGB) Erstes Buch: Allgemeine Bestimmungen Erster Teil: Verbrechen und Vergehen Erster Titel: Geltungsbereich Zweiter Titel: Strafbarkeit Zweiter Teil: Übertretungen Zweites Buch: Besondere Bestimmungen Erster Titel: Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben Fünfter Titel: Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität

9 Siebenter Titel: Gemeingefährliche Verbrechen und Vergehen Fünfzehnter Titel: Strafbare Handlungen gegen die öffentliche Gewalt Achtzehnter Titel: Strafbare Handlungen gegen die Amts- und Berufspflicht Drittes Buch: Einführung und Anwendung des Gesetzes Erster Titel: Verhältnis dieses Gesetzes zu andern Gesetzen des Bundes und zu den Gesetzen der Kantone B. Arbeitssicherheit I. Allgemeine Erlasse Nr. 28 Auszug aus dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) Sechster Titel: Unfallverhütung Kapitel: Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten Abschnitt: Geltungsbereich Abschnitt: Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer Abschnitt: Durchführung Abschnitt: Finanzierung Kapitel: Verhütung von Nichtberufsunfällen Kapitel: Prämien Neunter Titel: Rechtspflege- und Strafbestimmungen Kapitel: Sonderbestimmungen zur Rechtspflege Kapitel: Strafbestimmungen Nr. 29 Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (Verordnung über die Unfallverhütung, VUV) Erster Titel: Vorschriften über die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten (Arbeitssicherheit) Kapitel: Geltungsbereich Kapitel: Pflichten der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer im allgemeinen Abschnitt: Pflichten des Arbeitgebers Abschnitt: Pflichten des Arbeitnehmers a. Kapitel: Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit Kapitel: Sicherheitsanforderungen Abschnitt: Gebäude und andere Konstruktionen Abschnitt: Arbeitsmittel

10 16 3. Abschnitt: Arbeitsumgebung Abschnitt: Arbeitsorganisation Zweiter Titel: Organisation Kapitel: Arbeitssicherheit Abschnitt: Durchführungsorgane Abschnitt: Koordinationskommission Kapitel: Verhütung von Nichtberufsunfällen Dritter Titel: Vollzug der Vorschriften über die Arbeitssicherheit Kapitel: Kontrolle, Anordnungen und Vollstreckung Abschnitt: Kontrolle Abschnitt: Anordnungen Abschnitt: Vollstreckung Kapitel: Ausnahmebewilligungen Kapitel: Datenbank der Koordinationskommission Vierter Titel: Arbeitsmedizinische Vorsorge Kapitel: Unterstellung Kapitel: Vorsorgeuntersuchungen Kapitel: Ausschluss gefährdeter Arbeitnehmer Kapitel: Ansprüche des Arbeitnehmers Abschnitt: Persönliche Beratung Abschnitt: Übergangstaggeld Abschnitt: Übergangsentschädigung Abschnitt: Kürzung des Übergangstaggeldes oder der Übergangsentschädigung Fünfter Titel: Finanzierung Kapitel: Arbeitssicherheit Kapitel: Verhütung von Nichtberufsunfällen Sechster Titel: Siebter Titel: Schlussbestimmungen Schlussbestimmung der Änderung vom 1. Juni Nr. 30 Weitere Bestimmungen zur Arbeitssicherheit II. Weitere Durchführungsbestimmungen Nr. 31 Auszug aus der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) Sechster Titel: Finanzierung Kapitel: Prämien

11 Nr. 32 Nr. 33 Auszug aus dem Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) Kapitel: Definitionen allgemeiner Begriffe Kapitel: Allgemeine Verfahrensbestimmungen Abschnitt: Auskunft, Verwaltungshilfe, Schweigepflicht Abschnitt: Sozialversicherungsverfahren Abschnitt: Rechtspflegeverfahren Kapitel: Koordinationsregeln Abschnitt: Rückgriff Auszug aus der Verordnung über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSV) Kapitel: Allgemeine Verfahrensbestimmungen Abschnitt: Akteneinsicht und Zustellung der Urteile Abschnitt: Einspracheverfahren C. Anwenderschutz Nr. 34 Bundesgesetz über die Produktesicherheit (PrSG) Abschnitt: Zweck, Geltungsbereich und Begriffe Abschnitt: Voraussetzungen für das Inverkehrbringen Abschnitt: Pflichten nach dem Inverkehrbringen Abschnitt: Durchführung, Finanzierung und Rechtspflege Abschnitt: Strafbestimmungen Abschnitt: Schlussbestimmungen Nr. 35 Verordnung über die Produktesicherheit (PrSV) Abschnitt: Gegenstand Abschnitt: Allgemeine Vorschriften über den Vollzug des PrSG Abschnitt: Subsidiär geltende Vorschriften über das Inverkehrbringen Abschnitt: Besondere Vorschriften über das Inverkehrbringen von Gasgeräten und persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) Abschnitt: Marktüberwachung Abschnitt: Schlussbestimmungen Anhang 1: Konformitätsbewertung bei Gasgeräten und persönlichen Schutzausrüstungen (PSA): Grundsätze und Verfahren (Art. 15 und 17 Abs. 1) Anhang 2: Konformitätserklärung für Gasgeräte und persönliche Schutzausrüstungen (PSA) (Art. 16 Abs. 1)

12 Anhang 3: Spezielle Anforderungen an die technischen Unterlagen für Gasgeräte und persönliche Schutzausrüstungen (PSA) (Art. 18) Anhang 4: Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts (Art. 30) D. Durchführungsorgane Nr. 36 Liste der Durchführungsorgane «Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz» Stichwortverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis... 5. Abkürzungsverzeichnis... 18. Einführung... 21

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis... 5. Abkürzungsverzeichnis... 18. Einführung... 21 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 5 Abkürzungsverzeichnis... 18 Einführung... 21 A. Recht des Arbeitsverhältnisses I. Einzelarbeitsvertrag OR Art. 319 355, 361, 362... 27 Nr.

Mehr

EKAS Online-Wegleitung durch die Arbeitssicherheit

EKAS Online-Wegleitung durch die Arbeitssicherheit Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS EKAS Online-Wegleitung durch die Arbeitssicherheit

Mehr

Bundesgesetz über die Unfallversicherung

Bundesgesetz über die Unfallversicherung Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) Änderung vom 23. Juni 2000 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 24. November 1999

Mehr

Eintritt sozialversicherter Risiken während des Arbeitsverhältnisses

Eintritt sozialversicherter Risiken während des Arbeitsverhältnisses Vorlesung Sozialversicherungsrecht II, Universität Zürich Eintritt sozialversicherter Risiken während des Arbeitsverhältnisses Prof. Dr. iur. Thomas Gächter Herbstsemester 2011 1 Übersicht I. Natur des

Mehr

Mal in der Kita übernachten und was dabei zu beachten ist

Mal in der Kita übernachten und was dabei zu beachten ist Mal in der Kita übernachten und was dabei zu beachten ist Guido Schär Für die Beschäftigung von ALLEN Arbeitnehmenden am Abend, in der Nacht und an Sonntagen gilt: 1. Tages- und Abendarbeit; Arbeits- und

Mehr

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bei Abwasseranlagen Rolle des Kantons (KAI)

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bei Abwasseranlagen Rolle des Kantons (KAI) Amt für Wirtschaft und Arbeit Industrie- und Gewerbeaufsicht Ingenieurtagung 2015 Siedlungsentwässerung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bei Abwasseranlagen Rolle des Kantons (KAI) Evelyn Ripke

Mehr

Rechtliche Grundlagen. Gesetzgebung. Verträge Übersicht

Rechtliche Grundlagen. Gesetzgebung. Verträge Übersicht Tagung zum vergleichbaren Arbeitsrecht vom 6. November 2014 in Bozen Regelungen zum Mutterschutz und Massnahmen zur Elternschaft in der Schweiz Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Graubünden Uffizi per

Mehr

Bundesgesetz über die Arbeit in Unternehmen des öffentlichen Verkehrs

Bundesgesetz über die Arbeit in Unternehmen des öffentlichen Verkehrs Bundesgesetz über die Arbeit in Unternehmen des öffentlichen Verkehrs (Arbeitszeitgesetz, AZG) 1 822.21 vom 8. Oktober 1971 (Stand am 1. Oktober 2012) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

Mehr

ArbMedVV- die medizinische Sichtweise zur Gefahrstoffverordnung

ArbMedVV- die medizinische Sichtweise zur Gefahrstoffverordnung - die medizinische Sichtweise zur Gefahrstoffverordnung Die Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge trat am 23.Dezember 2008 in Kraft. Die Arbeitsmedizinische

Mehr

Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG) (Erlassen von der Landsgemeinde am 4.

Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG) (Erlassen von der Landsgemeinde am 4. Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG) Vom 4. Mai 1997 (Stand 1. Januar 2011) (Erlassen von der Landsgemeinde am 4. Mai 1997) 1. Organisatorische Bestimmungen

Mehr

E. Öffentliches Arbeitsrecht (Öffentlich-rechtliche Vorschriften auf dem Gebiete des Arbeitnehmer/innen-Schutzes)

E. Öffentliches Arbeitsrecht (Öffentlich-rechtliche Vorschriften auf dem Gebiete des Arbeitnehmer/innen-Schutzes) E. Öffentliches Arbeitsrecht (Öffentlich-rechtliche Vorschriften auf dem Gebiete des Arbeitnehmer/innen-Schutzes) I. Arbeitsgesetz Das Arbeitsgesetz und die ergänzenden Verordnungsbestimmungen stellen

Mehr

Eintritt sozialversicherter Risiken während des Arbeitsverhältnisses

Eintritt sozialversicherter Risiken während des Arbeitsverhältnisses Eintritt sozialversicherter Risiken während des Arbeitsverhältnisses Prof. Dr. iur Thomas Gächter Seite 1 Übersicht: Eintritt sozialversicherter Risiken während des Arbeitsverhältnisses I. Natur des Arbeitsverhältnisses,

Mehr

Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG) (Erlassen von der Landsgemeinde am 4.

Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG) (Erlassen von der Landsgemeinde am 4. Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG) Vom 4. Mai 1997 (Stand 1. September 2014) (Erlassen von der Landsgemeinde am 4. Mai 1997) 1. Organisatorische

Mehr

(Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV 5) vom 28. September 2007 (Stand am 1. Januar 2008)

(Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV 5) vom 28. September 2007 (Stand am 1. Januar 2008) Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz (Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV 5) 822.115 vom 28. September 2007 (Stand am 1. Januar 2008) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 40 des Arbeitsgesetzes

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Inhaltsübersicht. Rechtliche Grundlagen des Medizinprodukterechts 1

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Inhaltsübersicht. Rechtliche Grundlagen des Medizinprodukterechts 1 Inhaltsverzeichnis Vorwort Inhaltsübersicht III X Rechtliche Grundlagen des Medizinprodukterechts 1 Richtlinie über Medizinprodukte 1 Rechtliche Grundlagen in der Europäischen Union (EU) 1 Rechtliche Grundlagen

Mehr

MERKBLATT FÜR DIE ANWENDUNG DES ARBEITSGESETZES IN KRANKENANSTALTEN UND KLINIKEN

MERKBLATT FÜR DIE ANWENDUNG DES ARBEITSGESETZES IN KRANKENANSTALTEN UND KLINIKEN Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Arbeitsbedingungen Arbeitnehmerschutz ABAS MERKBLATT FÜR DIE ANWENDUNG DES ARBEITSGESETZES IN KRANKENANSTALTEN UND

Mehr

Infoveranstaltung SVBT Kurzreferat Daniel Morel / Rudolf von Bergen 24. Oktober 2012

Infoveranstaltung SVBT Kurzreferat Daniel Morel / Rudolf von Bergen 24. Oktober 2012 Infoveranstaltung SVBT Kurzreferat Daniel Morel / Rudolf von Bergen 24. Oktober 2012 Arbeitsgesetz ArG Berufsbildungsgesetz (BBG) Jugendarbeitsschutz-VO ArGV5 VO z. Berufsbildungsgesetz (BBV) EVD-VO Ausnahme

Mehr

Arbeit und Gesundheit - Die Rolle(n) des Bundes und der Kantone

Arbeit und Gesundheit - Die Rolle(n) des Bundes und der Kantone R. Knutti? Arbeit und Gesundheit - Die Rolle(n) des Bundes und der Kantone 17.10.2007 R. Knutti Arbeit und Gesundheit - Die Rolle(n) des Bundes und der Kantone 1 Arbeit und Gesundheit - Menu Die Rolle(n)

Mehr

MERKBLATT ZUM PIKETTDIENST

MERKBLATT ZUM PIKETTDIENST Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Arbeitsbedingungen Arbeitnehmerschutz MERKBLATT ZUM PIKETTDIENST ArG: Arbeitsgesetz, SR 822.11

Mehr

Merkblatt für die Anwendung des Arbeitsgesetzes in Krankenanstalten und Kliniken

Merkblatt für die Anwendung des Arbeitsgesetzes in Krankenanstalten und Kliniken Merkblatt für die Anwendung des Arbeitsgesetzes in Krankenanstalten und Kliniken BBl: Bundesblatt ArG: Arbeitsgesetz, SR 822.11 ArGV 1: Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz, SR 822.111 ArGV 2: Verordnung 2 zum

Mehr

Wegleitung zum Gesetz und zu den Verordnungen 1 und 2

Wegleitung zum Gesetz und zu den Verordnungen 1 und 2 Wegleitung zum Gesetz und zu den Verordnungen und Arbeitsgesetz SECO Arbeitsbedingungen Publikation Hinweise für die Benutzung der Wegleitung Die Seitennummerierung erfolgt kapitel- bzw. artikelweise.

Mehr

Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer 1

Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer 1 Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer 7. (Vom 5. August 997) Der Regierungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf Art. 59 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) sowie Ziff. des Einführungsgesetzes

Mehr

Gesetz vom..., mit dem das Bediensteten-Schutzgesetz geändert wird

Gesetz vom..., mit dem das Bediensteten-Schutzgesetz geändert wird Q:\2003\GESETZ-BEARBEITEN-AKTUELL\C-Bedienstetenschutz\C-Bedienstetenschutzgesetz.docx \ 14.12.2015 10:50:00 E n t wurf Gesetz vom..., mit dem das Bediensteten-Schutzgesetz geändert wird Der Salzburger

Mehr

Konkordat über die Rechtshilfe und die Interkantonale Zusammenarbeit in Strafsachen

Konkordat über die Rechtshilfe und die Interkantonale Zusammenarbeit in Strafsachen 1 351.910 Konkordat über die Rechtshilfe und die Interkantonale Zusammenarbeit in Strafsachen (Angenommen am 5. November 1992) l. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Das Konkordat bezweckt die effiziente Bekämpfung

Mehr

Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz

Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (Gesundheitsvorsorge, ArGV 3) Änderung vom Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz vom 18. August 1993 1 wird wie folgt geändert: Titel

Mehr

Reglement über die berufliche Vorsorge und die Versicherung der Mitglieder des Stadtrates

Reglement über die berufliche Vorsorge und die Versicherung der Mitglieder des Stadtrates Stadt Aarau.8-5 Reglement über die berufliche Vorsorge und die Versicherung der Mitglieder des Stadtrates Vom 0. Juni 005 (Stand 5. April 06) Der Einwohnerrat erlässt gestützt auf 0 Abs. lit. e des Gesetzes

Mehr

Ostschweizer Zahnärzteforum 2015 Forum Recht: Arbeitsrecht Praxisfragen zur Arbeitszeit. Hansruedi Wyss

Ostschweizer Zahnärzteforum 2015 Forum Recht: Arbeitsrecht Praxisfragen zur Arbeitszeit. Hansruedi Wyss Ostschweizer Zahnärzteforum 2015 Forum Recht: Arbeitsrecht Praxisfragen zur Arbeitszeit Hansruedi Wyss Themenübersicht Vertrauensarbeitszeit? Arbeitszeiterfassungs- und Dokumentationspflicht Überstunden

Mehr

Das Wichtigste in Kürze

Das Wichtigste in Kürze Das Wichtigste in Kürze Das Arbeitszeitgesetz (AZG) und seine Verordnung (AZGV) Version Personalverleih Gesetze schützen uns! Gesetze bilden den Rahmen für unser Handeln. Bei der Arbeitszeit ist dies das

Mehr

Anhang. ArG. ArGV 3 und 4 ASA. BK BU EKAS MwG NBU PA PG PSA. seco SGA STEG. suva TOP UVG VUV

Anhang. ArG. ArGV 3 und 4 ASA. BK BU EKAS MwG NBU PA PG PSA. seco SGA STEG. suva TOP UVG VUV Anhang A B C D E F G H Abkürzungen Begriffe Rechtliche Grundlagen Auswahl von Links Organisation der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes Information und Ausbildung der Mitarbeitenden Mitwirkung

Mehr

Lockerung der Arbeitszeiterfassung hinterlässt viele offene Fragen

Lockerung der Arbeitszeiterfassung hinterlässt viele offene Fragen Medienkonferenz vom 26. März 2015 / Redetext Arbeitszeit im Gegenwind Lockerung der Arbeitszeiterfassung hinterlässt viele offene Fragen Die Schweizer Wochenarbeitszeiten sind im europäischen Vergleich

Mehr

DAS ARBEITSGESETZ: DIE WICHTIGSTEN ARBEITS- UND RUHEZEITBESTIMMUNGEN IN KÜRZE

DAS ARBEITSGESETZ: DIE WICHTIGSTEN ARBEITS- UND RUHEZEITBESTIMMUNGEN IN KÜRZE Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Arbeitsbedingungen Arbeitnehmerschutz DAS ARBEITSGESETZ: DIE WICHTIGSTEN ARBEITS- UND RUHEZEITBESTIMMUNGEN

Mehr

Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen (Passivrauchschutzverordnung, PRSV)

Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen (Passivrauchschutzverordnung, PRSV) Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen (Passivrauchschutzverordnung, PRSV) vom... Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 2 Absatz 3 und 6 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 3. Oktober 2008

Mehr

Arbeits- und Ruhezeiten

Arbeits- und Ruhezeiten Arbeits- und Ruhezeiten Dieses Merkblatt richtet sich insbesondere an Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es gibt Auskunft über die wesentlichen Bestimmungen der Arbeits- und Ruhezeiten gemäss dem Arbeitsgesetz.

Mehr

Vorwort zur 18. Auflage... 1. Arbeitsstätten Einleitung zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)... 3

Vorwort zur 18. Auflage... 1. Arbeitsstätten Einleitung zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)... 3 INHALTSVERZEICHNIS Vorwort zur 18. Auflage.................................... V 1. Arbeitsstätten Einleitung zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)............. 3 1.1 Verordnung über Arbeitsstätten

Mehr

Kanton Zug 212.315. Ausführungsbestimmungen der Zentralschweizer BVGund Stiftungsaufsicht (ZBSA) über die berufliche Vorsorge

Kanton Zug 212.315. Ausführungsbestimmungen der Zentralschweizer BVGund Stiftungsaufsicht (ZBSA) über die berufliche Vorsorge Kanton Zug.35 Ausführungsbestimmungen der Zentralschweizer BVGund Stiftungsaufsicht (ZBSA) über die berufliche Vorsorge Vom 6. September 005 (Stand. Juli 03) Der Konkordatsrat der Zentralschweizer BVG-

Mehr

RICHTLINIE 2013/59/EURATOM DES RATES. vom 5. Dezember 2013

RICHTLINIE 2013/59/EURATOM DES RATES. vom 5. Dezember 2013 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Seite 1 RICHTLINIE 2013/59/EURATOM DES RATES vom 5. Dezember 2013 zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor

Mehr

vom 29. Dezember 1966

vom 29. Dezember 1966 822.10 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 1967 Nr. 6 ausgegeben am 31. Januar 1967 Gesetz vom 29. Dezember 1966 über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz) Dem nachfolgenden

Mehr

Verordnung über den Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub

Verordnung über den Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub: Verordnung 6.0 Verordnung über den Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub Vom. Oktober 987 (Stand 5. Oktober 05) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt,

Mehr

Kurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3

Kurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3 HARTMUT HARDT Rechtsanwalt Kurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3 Mai 2010 Annenstraße 137 58453 Witten an der Ruhr Tel.: 02302-956133 Fax: 02302-956136

Mehr

MERKBLATT FÜR DIE ANWENDUNG DES ARBEITSGESETZES IN KRANKENANSTALTEN UND KLINIKEN

MERKBLATT FÜR DIE ANWENDUNG DES ARBEITSGESETZES IN KRANKENANSTALTEN UND KLINIKEN Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Arbeitsbedingungen Arbeitnehmerschutz MERKBLATT FÜR DIE ANWENDUNG DES ARBEITSGESETZES IN KRANKENANSTALTEN

Mehr

Nr. 881 Gesetz über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV. vom 10. September 2007 (Stand 1. Januar 2014)

Nr. 881 Gesetz über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV. vom 10. September 2007 (Stand 1. Januar 2014) Nr. 88 Gesetz über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV vom 0. September 007 (Stand. Januar 04) Der Grosse Rat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 3. März 007, beschliesst:

Mehr

Muster für einen «Temporär-Arbeitsvertrag» gem. Art. 19 f. AVG und Art. 48 f. AVV

Muster für einen «Temporär-Arbeitsvertrag» gem. Art. 19 f. AVG und Art. 48 f. AVV Muster für einen «Temporär-Arbeitsvertrag» gem. Art. 19 f. AVG und Art. 48 f. AVV Temporär-Rahmenarbeitsvertrag zwischen (Name, Adresse, Verleihfirma) und (Name, Adresse, Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer) als

Mehr

Verordnung über die Kantonale Ethikkommission für die Forschung (KEKV) vom (Stand )

Verordnung über die Kantonale Ethikkommission für die Forschung (KEKV) vom (Stand ) 8.05 Verordnung über die Kantonale Ethikkommission für die Forschung (KEKV) vom 0.08.04 (Stand 0.0.06) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 54 des Bundesgesetzes vom 0. September 0

Mehr

Welches sind Ihre Rechte und Pflichten auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz?

Welches sind Ihre Rechte und Pflichten auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz? Welches sind Ihre Rechte und Pflichten auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz? 1 Dieses Merkblatt richtet sich insbesondere an Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es gibt Auskunft

Mehr

Gefährliche Maschinen und Geräte

Gefährliche Maschinen und Geräte Gefährliche Maschinen und Geräte Einleitung Der Mensch liebt keine Vorschriften. Er missachtet Gefahren, unterschätzt sie und lässt sich leicht ablenken. «Mir kann nichts passieren» «Ich passe immer auf»

Mehr

Verordnung über Leistungsangebote in den Bereichen Sozialpädagogik, Sonderschulung und Förderung von Menschen mit einer Behinderung

Verordnung über Leistungsangebote in den Bereichen Sozialpädagogik, Sonderschulung und Förderung von Menschen mit einer Behinderung Ergebnis der ersten Lesung des Kantonsrats vom 9. September 00.0.05 Verordnung über Leistungsangebote in den Bereichen Sozialpädagogik, Sonderschulung und Förderung von Menschen mit einer Behinderung vom

Mehr

vom 22. Juni 1998 (Stand am 1. Januar 2008) Art. 3 Aufsicht Die Stiftung wird vom Bundesamt für Sozialversicherungen 2 (BSV) beaufsichtigt.

vom 22. Juni 1998 (Stand am 1. Januar 2008) Art. 3 Aufsicht Die Stiftung wird vom Bundesamt für Sozialversicherungen 2 (BSV) beaufsichtigt. Verordnung über den Sicherheitsfonds BVG (SFV) 831.432.1 vom 22. Juni 1998 (Stand am 1. Januar 2008) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 56 Absätze 3 und 4, 59 Absatz 2 und 97 Absatz

Mehr

Mehr Sicherheit für Sicherheitsbeauftragte

Mehr Sicherheit für Sicherheitsbeauftragte Mehr Sicherheit für Sicherheitsbeauftragte Sind die aktuellen gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf Sicherheit bekannt und umgesetzt? Der SAFOS Sicherheitscheck liefert Ihnen exakte Antworten auf diese

Mehr

Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte ab 1. Januar 2005

Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte ab 1. Januar 2005 Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte 1. Unterstellung der Assistenzärztinnen und -ärzte unter das ArG Ab dem 1. Januar 2005 unterstehen

Mehr

Europäische Menschenrechtskonvention

Europäische Menschenrechtskonvention Dr. Jens Meyer-Ladewig, Ministerialdirigent a.d. Europäische Menschenrechtskonvention Handkommentar 2. Auflage Nomos Vorwort 5 Abkürzungen 11 Hinweise für den Gebrauch 13 Literaturverzeichnis 15 Einleitung

Mehr

Pflichten des Arbeitgebers unter dem Aspekt der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes

Pflichten des Arbeitgebers unter dem Aspekt der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes Pflichten des Arbeitgebers unter dem Aspekt der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes Info Waldeigentümer Referent Heinz Hartmann Heinz Hartmann -Förster -Suva - Arbeitssicherheit - Bereich Holz

Mehr

Bundesgesetz über die Arbeit (ArG)

Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) Der vollständige Text des ArG und der ArGV 1 bis ArGV 4 sind rechtsverbindlich. Dies ist lediglich eine Wiedergabe ausgewählter Bestimmungen. Wo aus Gründen der besseren

Mehr

Die Europäischen Richtlinien zur Zeitarbeit

Die Europäischen Richtlinien zur Zeitarbeit Die Europäischen Richtlinien zur Zeitarbeit 91/383/EWG 2008/104/EG Zeitarbeit über Grenzen hinweg Kehl, 27.11.2009 Heidi Wunenburger Bergische Universität Wuppertal 1 Die Europäischen Richtlinien zur Zeitarbeit

Mehr

Verordnung des EVD über gefährliche und beschwerliche Arbeiten bei Schwangerschaft und Mutterschaft

Verordnung des EVD über gefährliche und beschwerliche Arbeiten bei Schwangerschaft und Mutterschaft Verordnung des EVD über gefährliche und beschwerliche Arbeiten bei Schwangerschaft und Mutterschaft (Mutterschutzverordnung) vom 20. März 2001 Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, gestützt auf

Mehr

Verordnung zur ergänzenden Umsetzung der EG-Mutterschutz-Richtlinie MuSchRiV - Mutterschutzrichtlinienverordnung

Verordnung zur ergänzenden Umsetzung der EG-Mutterschutz-Richtlinie MuSchRiV - Mutterschutzrichtlinienverordnung Verordnung zur ergänzenden Umsetzung der EG-Mutterschutz-Richtlinie MuSchRiV - Mutterschutzrichtlinienverordnung Vom 15. April 1997 (BArbBl. I 1997 S. 782) Die Verordnung dient der Umsetzung der Artikel

Mehr

Ergänzungsleistungen. www.el-info.ch

Ergänzungsleistungen. www.el-info.ch Ergänzungsleistungen Fachkurs Sozialversicherungsfachleute SVS Anspruchsvoraussetzungen 1. Kapitel Grundlagen 2 Geschichte 1948: AHV tritt in Kraft 1960: IV tritt in Kraft 1966: EL tritt in Kraft 3 Drei

Mehr

Verordnung über das Anwaltsregister

Verordnung über das Anwaltsregister Verordnung über das Anwaltsregister 7. Vom 5. September 000 (Stand. Juli 03) Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf 9 und 9 des Gesetzes über die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen (Anwaltsgesetz)

Mehr

Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz

Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz Vom 15. April 1997 (BGBl. I S. 782) (1) Zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 9 der Verordnung vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 1643) (1) Red. Anm.:

Mehr

Die Kodifikation des Tierschutzrechts

Die Kodifikation des Tierschutzrechts Sabine Lennkh Die Kodifikation des Tierschutzrechts Modellvorstellungen Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 13 I. Einleitung 17 II. Tierschutz im sozialen, philosophischen und historischen Kontext

Mehr

Inhaltsübersicht. Abschnitt I. Allgemeines zum AGG

Inhaltsübersicht. Abschnitt I. Allgemeines zum AGG K Inhaltsübersicht Abschnitt I. Allgemeines zum AGG Teil 1. Das Gesetz und dieser Rechtsberater........ 1 Teil 2. Entstehung des AGG................ 2 Teil 3. Sinn und Zweck des AGG............. 6 Teil

Mehr

Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel

Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz, ArG) 1 822.11 vom 13. März 1964 (Stand am 1. Dezember 2013) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt

Mehr

die unter der Aufsicht des Bundes stehen (Art. 61 Abs. 2 BVG).

die unter der Aufsicht des Bundes stehen (Art. 61 Abs. 2 BVG). Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) Ausführungsbestimmungen über die berufliche Vorsorge (vom 16. September 2005 1 ; Stand am 1. Januar 2007) Der Konkordatsrat der Zentralschweizer BVG-

Mehr

Unfälle und Zwischenfälle im Biologischen Labor

Unfälle und Zwischenfälle im Biologischen Labor Unfälle und Zwischenfälle im Biologischen Labor Meldewesen an der UZH und am USZ 4. Weiterbildungsmodul für BSOs des USZ und der UZH 15. November und 1. Dezember 2010, Annette Hofmann 07.12.10 Seite 1

Mehr

VUV-Änderungen (in Kraft treten per.1 Oktober)

VUV-Änderungen (in Kraft treten per.1 Oktober) VUV-Änderungen (in Kraft treten per.1 Oktober) Art. 1 Abs. 1 1 Die Vorschriften über die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten (Arbeitssicherheit) gelten für alle Betriebe, die in der Schweiz

Mehr

3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG

3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG Anlage 9 3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG Vorgabe von Beurteilungsmaßstäben: 1. Anhänge 1-5 BetrSichV 2. 16 GefStoffV (Ermittlungspflicht des Arbeitgebers bzgl. Umgang mit Gefahrstoffen)

Mehr

I. II. I. II. III. IV. I. II. III. I. II. III. IV. I. II. III. IV. V. I. II. III. IV. V. VI. I. II. I. II. III. I. II. I. II. I. II. I. II. III. I. II. III. IV. V. VI. VII. VIII.

Mehr

Verordnung über die nichtärztliche Psychotherapie * (Psychotherapeutenverordnung)

Verordnung über die nichtärztliche Psychotherapie * (Psychotherapeutenverordnung) 97 Verordnung über die nichtärztliche Psychotherapie * (Psychotherapeutenverordnung) Vom 5. November 977 (Stand. März 0) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf des Gesetzes vom 0.

Mehr

Kommentar zum Gaststättengesetz mit den Vorschriften des Bundes und der Länder. Begründet von. Dr. Egon Hoffmann. Ministerialdirigent a. D.

Kommentar zum Gaststättengesetz mit den Vorschriften des Bundes und der Länder. Begründet von. Dr. Egon Hoffmann. Ministerialdirigent a. D. Gaststättenrecht Kommentar zum Gaststättengesetz mit den Vorschriften des Bundes und der Länder Begründet von Dr. Egon Hoffmann Ministerialdirigent a. D. Von der 2. bis zur 4. Auflage bearbeitet von Dr.

Mehr

Wegleitung zum Arbeitsgesetz und zu denverordnungen 1 und 2

Wegleitung zum Arbeitsgesetz und zu denverordnungen 1 und 2 Wegleitung zum Arbeitsgesetz und zu denverordnungen 1 und 2 SECO Arbeitsbedingungen Publikation Hinweise für die Benutzung der Wegleitung Die Seitennummerierung erfolgt kapitel- bzw. artikelweise. Beispiele:

Mehr

Merkblatt über den Schutz der jugendlichen Arbeitnehmenden

Merkblatt über den Schutz der jugendlichen Arbeitnehmenden Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Arbeitsbedingungen Arbeitnehmerschutz Merkblatt über den Schutz der jugendlichen Arbeitnehmenden ArG: Arbeitsgesetz,

Mehr

Das Volk des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 53 und Artikel 90 Absatz 1 der Kantonsverfassung 2, beschliesst:

Das Volk des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 53 und Artikel 90 Absatz 1 der Kantonsverfassung 2, beschliesst: GESETZ über den Ladenschluss und die Sonntagsruhe (LSG) (vom 9. Februar 2003 1 ; Stand am 1. Januar 2007) Das Volk des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 53 und Artikel 90 Absatz 1 der Kantonsverfassung

Mehr

Gesetzliche Unfallversicherung

Gesetzliche Unfallversicherung Gesetzliche Unfallversicherung Siebtes Buch Sozialgesetzbuch Handkommentar Bearbeitet von Prof. Dr. jur. Gerhard Mehrtens Direktor der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege a.

Mehr

Verordnung des Regierungsrates über den Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitsverhältnisse im Kanton Thurgau

Verordnung des Regierungsrates über den Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitsverhältnisse im Kanton Thurgau .5 Verordnung des Regierungsrates über den Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitsverhältnisse im Kanton Thurgau vom 6. Juli 999 I. Geltungsbereich und Wirkung ) Die Bestimmungen dieses Normalarbeitsvertrages

Mehr

DIE NACHT IN DEUTSCHEN KRANKENHÄUSERN RECHTLICHE ASPEKTE DER NACHTARBEIT

DIE NACHT IN DEUTSCHEN KRANKENHÄUSERN RECHTLICHE ASPEKTE DER NACHTARBEIT DIE NACHT IN DEUTSCHEN KRANKENHÄUSERN RECHTLICHE ASPEKTE DER NACHTARBEIT Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers/Trägers für Beschäftigte im Nachtdienst definiert sich unter anderem in folgenden Schutzgesetzen

Mehr

- 1 - der Funktion in gleicher Weise für Mann oder Frau. Art. 1bis 1

- 1 - der Funktion in gleicher Weise für Mann oder Frau. Art. 1bis 1 - 1 - Gesetz über das Walliser Bürgerrecht vom 18. November 1994 Der Grosse Rat des Kantons Wallis Eingesehen die Artikel 28, 29, 30 Absatz 1, 38 und 42 der Kantonsverfassung; Eingesehen die Bestimmungen

Mehr

Verordnung über den Sonderstab Geiselnahme und Erpressung

Verordnung über den Sonderstab Geiselnahme und Erpressung Verordnung über den Sonderstab Geiselnahme und Erpressung vom 25. November 1998 (Stand am 9. Februar 1999) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 55 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes

Mehr

ALLGEMEINER TEIL DES. Dr. med. Christian A. Ludwig, M.H.A. Universität Bern

ALLGEMEINER TEIL DES. Dr. med. Christian A. Ludwig, M.H.A. Universität Bern VERSICHERUNGSMEDIZIN ALLGEMEINER TEIL DES SOZIALVERSICHERUNGSRECHTS Dr. med. Christian A. Ludwig, M.H.A. Universität Bern Lernziele Social insurance C PH 75 Definitions in the general section of the social

Mehr

Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und -führerinnen (Chauffeurverordnung, ARV 1)

Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und -führerinnen (Chauffeurverordnung, ARV 1) Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und -führerinnen (Chauffeurverordnung, ARV 1) Änderung vom 30. Juni 2010 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Chauffeurverordnung

Mehr

Arbeitsrecht / Arbeitsgesetz ANWALTSKANZLEI SH.CH 1

Arbeitsrecht / Arbeitsgesetz ANWALTSKANZLEI SH.CH 1 Arbeitsrecht / Arbeitsgesetz ANWALTSKANZLEI SH.CH 1 Überblick I. Unterscheidung Arbeitsrecht Arbeitsgesetz II. III. IV. Wöchentliche Höchstarbeitszeit Ruhezeiten Tages / Sonntags / Abend und Nachtarbeit

Mehr

Bundesgesetz über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten

Bundesgesetz über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten Bundesgesetz über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten 819.1 vom 19. März 1976 (Stand am 13. Juni 2006) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die

Mehr

beschliesst den folgenden Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmer in der Landwirtschaft:

beschliesst den folgenden Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmer in der Landwirtschaft: Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmer in der Landwirtschaft 7. (Vom 6. Juni 00) Der Regierungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf Art. 59, 59a und 60 des Schweizerischen Obligationenrechts sowie Ziff.

Mehr

Verordnung über das bäuerliche Bodenrecht (VBB) 1. Abschnitt: Ertragswert. vom 4. Oktober 1993 (Stand am 1.

Verordnung über das bäuerliche Bodenrecht (VBB) 1. Abschnitt: Ertragswert. vom 4. Oktober 1993 (Stand am 1. Verordnung über das bäuerliche Bodenrecht (VBB) 211.412.110 vom 4. Oktober 1993 (Stand am 1. Januar 2016) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 7 Absatz 1, 10 Absatz 2 und 86 Absatz 2

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur 3., aktualisierten Auflage 5. Vorwort zur Auflage 7. Autorenverzeichnis 10. Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur 3., aktualisierten Auflage 5. Vorwort zur Auflage 7. Autorenverzeichnis 10. Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 3., aktualisierten Auflage 5 Vorwort zur Auflage 7 Autorenverzeichnis 10 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis 29 I. Die Rechtsgrundlagen des schweizerischen

Mehr

4 PaRat 111 Personalentwicklung

4 PaRat 111 Personalentwicklung 4 PaRat 111 Personalentwicklung Massgeschneiderte Angebote für jede Zielgruppe Die Zusammenstellung der Aus- und Weiterbildungsaktivitäten und deren Ausgestaltung basiert auf dem aktuellen Weiterbildungsbedarf,

Mehr

Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV)

Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV) 7.0 Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV) Vom 7. Februar 0 (Stand. Juni 06) Gestützt auf Art. 45 der Kantonsverfassung ) sowie Art. 5, 6, 7, 8 und 9 des kantonalen Geoinformationsgesetzes ) von

Mehr

Bundesgesetz über die Arbeit (ArG)

Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) Der vollständige Text des ArG und der ArGV 1 bis ArGV 4 sind rechtsverbindlich. Dies ist lediglich eine Wiedergabe ausgewählter Bestimmungen. Wo aus Gründen der besseren

Mehr

Verordnung des WBF über gefährliche und beschwerliche Arbeiten bei Schwangerschaft und Mutterschaft

Verordnung des WBF über gefährliche und beschwerliche Arbeiten bei Schwangerschaft und Mutterschaft Verordnung des WBF über gefährliche und beschwerliche Arbeiten bei Schwangerschaft und Mutterschaft (Mutterschutzverordnung) 822.111.52 vom 20. März 2001 (Stand am 1. Januar 2013) Das Eidgenössische Departement

Mehr

Arbeitsvertrag. Vertragsabschluss

Arbeitsvertrag. Vertragsabschluss Vertragsabschluss Grundsätzlich können Arbeitsverträge mündlich oder schriftlich abgeschlossen, bzw. auch mündlich oder schriftlich gekündigt werden (Ausnahme bilden die Lehrverträge, welche zwingend immer

Mehr

Verordnung zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom 22. Juli 1979 (Raumplanungsverordnung)

Verordnung zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom 22. Juli 1979 (Raumplanungsverordnung) 700. Verordnung zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom. Juli 979 (Raumplanungsverordnung) vom 4. Dezember 98 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, gestützt auf Art. 6 Abs. des Bundesgesetzes vom.

Mehr

Verfahrensrechtliche Bestimmungen der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht

Verfahrensrechtliche Bestimmungen der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen 355. Verfahrensrechtliche Bestimmungen der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht vom 6. November 00 (Stand. Januar 0) Die Verwaltungskommission der Ostschweizer

Mehr

Vorblatt Problem: Ziel und Inhalt Alternativen Auswirkungen auf Beschäftigung und Wirtschaftsstandort Österreich Finanzielle Auswirkungen

Vorblatt Problem: Ziel und Inhalt Alternativen Auswirkungen auf Beschäftigung und Wirtschaftsstandort Österreich Finanzielle Auswirkungen Problem: Vorblatt Mit Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 6. April 2006 in der Rechtssache C-428/04 betreffend eine Vertragsverletzungsklage nach Art. 226 EG hat dieser festgestellt, dass die Republik

Mehr

Arbeitszeitrecht. ArbZG IAGG IArb5chG IBBiG IBetrVG GewO IMu5chG 15GB ITzBfG ITVöD. Dr. Frank Hahn IGerhard Pfeiffer I Prof. Dr. Jens Schubert [Hrsg.

Arbeitszeitrecht. ArbZG IAGG IArb5chG IBBiG IBetrVG GewO IMu5chG 15GB ITzBfG ITVöD. Dr. Frank Hahn IGerhard Pfeiffer I Prof. Dr. Jens Schubert [Hrsg. Dr. Frank Hahn IGerhard Pfeiffer I Prof. Dr. Jens Schubert [Hrsg.] Arbeitszeitrecht ArbZG IAGG IArb5chG IBBiG IBetrVG GewO IMu5chG 15GB ITzBfG ITVöD Handkommentar Dr. Bettina Graue, Arbeitnehmerkammer

Mehr

Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel

Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel Ablauf der Referendumsfrist: 17. Januar 2013 Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel (Börsengesetz, BEHG) Änderung vom 28. September 2012 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

Mehr

Nebentätigkeit. Von Dr. Rolf Wank o. Professor an der Ruhr-Universität Bochum. Forkel Verlag

Nebentätigkeit. Von Dr. Rolf Wank o. Professor an der Ruhr-Universität Bochum. Forkel Verlag Nebentätigkeit Von Dr. Rolf Wank o. Professor an der Ruhr-Universität Bochum Forkel Verlag Vorwort Abkürzungsverzeichnis V XII-XIV 1. Teil: Einleitung A. Der Begriff der Nebentätigkeit 1 I.Gesetz 1 II.

Mehr

Arbeitssicherheit in der Schweiz

Arbeitssicherheit in der Schweiz Christoph Liebi Arbeitssicherheit in der Schweiz und in Deutschland Erwin Stirnadel Felix, Stirnadel & Partner CH-4419 Lupsingen Folie 1 Gesetzlicher Rahmen Persönliches Leid Folie 2 1 Gesetzlicher Rahmen

Mehr

Flexibilität im Arbeitsrecht

Flexibilität im Arbeitsrecht Flexibilität im Arbeitsrecht Raetus Cattelan Rechtsanwalt / Fachanwalt SAV Arbeitsrecht Fellmann Tschümperlin Lötscher AG Löwenstrasse 3 6000 Luzern 6 Ausgangslage Juli 2014 Juli 2015 2 Ausgangslage Bsp:

Mehr

Ausführungsverordnung zum Bundesbeschluss über die Förderung der gewerblichen Bürgschaftsgenossenschaften

Ausführungsverordnung zum Bundesbeschluss über die Förderung der gewerblichen Bürgschaftsgenossenschaften Ausführungsverordnung zum Bundesbeschluss über die Förderung der gewerblichen Bürgschaftsgenossenschaften 951.241 vom 9. Dezember 1949 (Stand am 1. Februar 2000) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), geändert durch Artikel 1 10 der Verordnung vom 4. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4456) Auf Grund des

Mehr

856.211 Ausführungsbestimmungen der Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) über die berufliche Vorsorge

856.211 Ausführungsbestimmungen der Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) über die berufliche Vorsorge 856. Ausführungsbestimmungen der Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) über die berufliche Vorsorge vom 6. September 005 (Stand. Januar 0) Der Konkordatsrat der Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht

Mehr