Gebiet. (Stand: April 2013) Potentialfläche nicht zur Ausweisung. Belangen eingeräumt. Potentialfläche in modifizierter Abgrenzung

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1 Anlage 7 Regionalplan Heilbronn-Franken - Teilfortschreibung Windenergie Dokumentation der Entscheidungen zu den n bis Beteiligungsverfahren 2013 Stand: April 2013 Als Gesamtübersicht wird nachfolgend der Entscheidungsgang zu den regionalen n entsprechend den Beschlüssen der politischen Gremien in den Jahren 2012 und 2013 bis zur Einleitung des Beteiligungsverfahrens 2013 dokumentiert. Zu den zeitlich daran anschließenden ergänzenden Standortentscheidungen in Vorbereitung des erneuten Beteiligungsverfahrens 2014 wird auf die Anlagen 1a und 1b verwiesen. Ausgehend von den seit der Novellierung des Landesplanungsgesetzes 2012 parallel betriebenen Windkraftplanungen der Kommunen wird, soweit es bei den einzelnen n relevant ist, standortbezogen auf das Verhältnis zur kommunalen Bauleitplanung nnutzungsplan) eingegangen. Mit Bezugnahme auf das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg wird bei den einzelnen n bei Streichungen und Reduzierungen insbesondere auch darauf eingegangen, wie im Rahmen der standortbezogenen Abwägung mit entgegenstehenden Belangen umgegangen wurde. Abwägung zu den n Stand April 2013 Kennziffer Kommunen Name Größe * (Stand: April Lage überwiegend in Landschaftsschutzgebiet (Schutzgebietsänderung als Voraussetzung für eine Ausweisung), sehr exponierte Lage zu landschaftsprägendem Maintal mit besonders schutzwürdigem Landschaftsbild 01_TBB 02_TBB Wertheim Freudenberg Südlich Wertheim- Mondfeld Nördlich Freudenberg- Rauenberg 30,0 5,75-(6,5) 52,6 5,25-(6,00) in modifizierter Abgrenzung zur Ausweisung (Ausschlussgebiet Windenergie im rechtskräftigen FNP, kein Standort im Planentwurf FNP) gem. 2 Abs. 2 und 3 Abs. 2 Satz 2 und 3 LplG auf eine Weiterverfolgung der verzichtet. In der Abwägung wurde den vorgenannten dem Windkraftausbau im Bereich der Aufgrund der exponierten Randlage im Bereich eines Maintalknies (regionsprägender Talraum) mit besonders hochwertigem Landschaftsbild wurde auf Grundlage einer im Rahmen der Flächennutzungsplanfortschreibung erstellten Sichtbarkeitsanalyse eine randliche Reduzierung der Fläche unter Berücksichtigung veränderter Siedlungsabstände unter teilweiser Inanspruchnahme von untergeordneten Anteilen der flankierend verlaufenden Wildtierkorridore vorgenommen. In der Abwägung wurde den vorgenannten dem Windkraftausbau im Bereich der Belangen 25,1 ergänzende Begründung

2 * 03_TBB 04_TBB Wertheim Freudenberg Nördlich Wertheim- Nassig Westlich Freudenberg- Rauenberg 140,0 5,25-(5,75) 164,4 5,25-5,75 (Stand: April Neben den geplanten n 02-TBB und 08_TBB bildet der Standort 03_TBB den dritten Standort randlich des regionsprägenden Maintals. Zur Erhaltung der charakteristischen Merkmale und Vermeidung einer Überprägung wird die Erhaltung eines windkraftfreien Maintalabschnitts für erforderlich gehalten. Aufgrund der Priorisierung des Standortes 08_TBB von kommunaler Seite und der Bedeutung des Schenkenwaldes für die ruhige siedlungsnahe Erholung im Umfeld der Stadt Wertheim wurde der Standort 03_TBB auch aufgrund der angestrebten Freihaltung auf bayerischer Seite nicht weiterverfolgt. (Ausschlussgebiet Windenergie im rechtskräftigen FNP, kein Standort im Planentwurf FNP) und damit zur Vermeidung von Verzögerungen des Windkraftausbaus durch konkurrierende Planungen gem. 2 Abs. 2 und 3 Abs. 2 Satz 2 und 3 LplG auf eine Weiterverfolgung der verzichtet. In der Abwägung wurde den vorgenannten dem Windkraftausbau im Bereich der Zusammen mit den geplanten kommunalen Ausweisungen nördlich von Rauenberg und südlich von Ebenheid Überlastung der Landschaft und Beeinträchtigung Ortsbild Altstadt Freudenberg Es wurde auch zur Vermeidung von Konflikten mit der weit fortgeschrittenen kommunalen Bauleitplanung (kein Standort im Planentwurf FNP) gem. 2 Abs. 2 und 3 Abs. 2 Satz 2 und 3 LplG auf eine Weiterverfolgung der verzichtet. In der Abwägung wurde den vorgenannten dem Windkraftausbau im Bereich der Flugsektor eines Modellflugplatzes in zentraler Lage, BOS-Richtfunktrasse, Überlastung Landschaft zwischen Ortslagen Rauenberg, Wessental, Ebenheid, Neunkirchen (Bayern), Restfläche am Südrand unterhalb Mindeststandortgröße 2 05_TBB Freudenberg Südöstlich Freudenberg-Ebenheid 128,1 5,25-5,75 in Anlage 1b) Auch zur Vermeidung von Konflikten mit der weit fortgeschrittenen kommunalen Bauleitplanung (größtenteils kein Standort im Planentwurf FNP) und damit zur Vermeidung von Verzögerungen des Windkraftausbaus durch konkurrierende Planungen erfolgte gem. 2 Abs. 2 und 3 Abs. 2 Satz 2 und 3 LplG zunächst eine weitgehende Reduzierung der. Ergänzend wurde dann vor dem Hintergrund der regionalplanerischen Anforderungen unter Berücksichtigung der Unterschreitung der Mindeststandortgröße auf eine Weiterverfolgung der verzichtet. In der Abwägung wurde den vorgenannten dem Windkraftausbau auf regionalplanerischer Ebene im Bereich der entgegenstehenden Belangen (konzeptionelle Grundanforderung des eigenständigen regionalplanerischen Konzepts (ausreichend große Konzentrationsstandorte) nicht erreicht) der Vorzug vor den klimaschutzbezogenen Belangen ergänzende Begründung in Anlage 1b) * Ausgangsgröße am Beginn der Informellen Beteiligung April 2012 sowie Flächenangabe für Einleitung Beteiligungsverfahren April 2013 nangaben für erneutes Beteiligungsverfahren 2014 siehe Anlage 5 (Umweltbericht)) ** Klammerwerte = nur kleinflächig; Windgeschwindigkeit in 140 m über Grund ca. 0,25 m/s höher (Bezug Windhöffigkeitswerte: Abgrenzung n April

3 * (Stand: April Weit überwiegende Lage im Bereich des Siedlungsabstandes von 700 m, teilweise Lage in Zone II eines Wasserschutzgebietes, Lage überwiegend im näheren Umfeld um einen Rotmilanbrutplatz (1km-Radius), aufgrund Waldrandlage der sind erhebliche artenschutzrechtliche Konflikte nicht auszuschließen. 06_TBB Külsheim Westlich Külsheim- Hundheim 56,8 5,25-5,75 in reduziertem Umfang zur Ausweisung (Ausschlussgebiet Windenergie im rechtskräftigen FNP, kein Standort im Planentwurf FNP) gem. 2 Abs. 2 und 3 Abs. 2 Satz 2 und 3 LplG auf eine Weiterverfolgung der verzichtet. In der Abwägung wurde den vorgenannten dem Windkraftausbau im Bereich der Reduzierungen wg. Nahrungshabitat mehrerer Rotmilane im Bereich der Deponie Heegwald, beträchtliche Teile innerhalb des Siedlungsabstandes von 700 m; teilräumliche Überlastung von Ortslagen. Begrenzung auf und Anpassung an bisheriges Vorranggebiet für Windenergie (4 Anlagen im Bestand) 07_TBB Külsheim Nordwestlich Külsheim 477,7 5,25-6,00 ergänzenden Abwägungsvorschläge in Anlagen 1a und 1b) (außerhalb fortgeführter Ausschlussgebiet Windenergie im rechtskräftigen FNP, nur anteilig im Bereich fortgeführter kleinflächiger Standort im Planentwurf FNP) gem. 2 Abs. 2 und 3 Abs. 2 Satz 2 und 3 LplG auf eine Weiterverfolgung der in Teilbereichen verzichtet. In der Abwägung wurde den vorgenannten dem Windkraftausbau im Bereich der 48,2 3 in reduziertem Umfang zur Ausweisung ergänzende Begründung in Anlagen 1a und 1b) Lage teilweise im Bereich der Siedlungsabstände von 700 m bzw. 950m in Bayern), teilweise Lage innerhalb eines militärischen Nachttiefflugübungskorridors, Freihaltung des LSG Wertheim in wertgebenden sowie kleinräumigen Randbereichen (Zustimmung zu LSG-Änderung als Voraussetzung für eine Ausweisung) 08_TBB Wertheim Nordöstlich Wertheim- Dertingen 105,8 5,25-6,00 Es wurde auch zur Vermeidung von Konflikten mit der weit fortgeschrittenen kommunalen Bauleitplanung (nur anteiliger Standort im Planentwurf FNP) gem. 2 Abs. 2 und 3 Abs. 2 Satz 2 und 3 LplG auf eine Weiterverfolgung der in Teilbereichen verzichtet. In der Abwägung wurde den vorgenannten dem Windkraftausbau im Bereich der Belangen 25,7 09_TBB Wertheim Südöstlich Wertheim- Dertingen 31,1 5,25-6,00 ergänzende Begründung Überlastung der Ortslage von Kembach sowie des Kembachtales und Überlastung der Landschaft aufgrund des bestehenden Windkraftstandorts mit 14 Anlagen südlich des Tales und der Ortslage (vormaliger Vorrangstandort 10_TBB). * Ausgangsgröße am Beginn der Informellen Beteiligung April 2012 sowie Flächenangabe für Einleitung Beteiligungsverfahren April 2013 nangaben für erneutes Beteiligungsverfahren 2014 siehe Anlage 5 (Umweltbericht)) ** Klammerwerte = nur kleinflächig; Windgeschwindigkeit in 140 m über Grund ca. 0,25 m/s höher (Bezug Windhöffigkeitswerte: Abgrenzung n April

4 * 10_TBB Wertheim Nördlich Wertheim- Höhefeld 339,6 5,50-6,00 (Stand: April in reduziertem Umfang zur Ausweisung in Anlagen 1a und 1b) (Ausschlussgebiet Windenergie im rechtskräftigen FNP, kein Standort im Planentwurf FNP) gem. 2 Abs. 2 und 3 Abs. 2 Satz 2 und 3 LplG auf eine Weiterverfolgung der verzichtet. In der Abwägung wurde den vorgenannten dem Windkraftausbau im Bereich der (Nach zu einem späteren Zeitpunkt erfolgter Mitteilung befindet sich der Standort auch im Bereich einer militärischen Tiefflugstrecke, die eine Nutzung als Windkraftstandort ausschließt.) In Teilbereich Bestandsstandort mit 14 Anlagen Lage im Bereich einer militärischen Nachttiefflugübungsstrecke Vor dem Hintergrund des Anlagenbestands erfolgte eine Fortführung als (nur Teilbereich Anlagen bzw. vormaliges Vorranggebiet). (außerhalb rechtskräftigem FNP-Standort Ausschlussgebiet Windenergie, im Wesentlichen nur im Bereich der fortgeführten anteiliger Standort im Planentwurf FNP) gem. 2 Abs. 2 und 3 Abs. 2 Satz 2 und 3 LplG auf eine Weiterverfolgung der in Teilbereichen außerhalb des geplanten FNP-Standorts verzichtet. In der Abwägung wurde den vorgenannten dem Windkraftausbau im Bereich der teilbereichsweise (außerhalb des fortgeführten Teilbereichs) entgegenstehenden Belangen der Vorzug vor den klimaschutzbezogenen Belangen 52,0 4 11_TBB Wertheim Westlich Wertheim- Höhefeld 123,0 5,50-6,25 in Anlage 1b) ergänzende Begründung in Anlagen 1a und 1b) Lage beträchtlicher Teile im Bereich des Siedlungsabstandes von 700 m; Lage im Bereich der Klosterlandschaft Bronnbach, exponierte Lage Taubertal mit besonders hochwertigen und schutzwürdigen Landschaftsbildbereichen und dem exponierten regionalbedeutsamen Kulturdenkmal Gamburg, teilweise BOS-Richtfunktrasse und Altholzbestände in den südlichen Waldbereichen. der verzichtet. In der Abwägung wurde den vorgenannten dem Windkraftausbau im Bereich der 12_TBB Werbach Nordwestlich Werbach-Wenkheim 66,8 5,25-5,75 in reduziertem Umfang zur Ausweisung ergänzende Begründung in Anlage 1b) Bestandsstandort mit 9 Anlagen Lage im Bereich einer militärischen Nachttiefflugübungsstrecke Vor dem Hintergrund des Anlagenbestands erfolgte eine Fortführung als (nur Teilbereich Anlagen bzw. vormaliges Vorranggebiet). * Ausgangsgröße am Beginn der Informellen Beteiligung April 2012 sowie Flächenangabe für Einleitung Beteiligungsverfahren April 2013 nangaben für erneutes Beteiligungsverfahren 2014 siehe Anlage 5 (Umweltbericht)) ** Klammerwerte = nur kleinflächig; Windgeschwindigkeit in 140 m über Grund ca. 0,25 m/s höher (Bezug Windhöffigkeitswerte: Abgrenzung n April 35,5

5 * (Stand: April In der Abwägung wurde den vorgenannten dem Windkraftausbau im Bereich der Belangen 13_TBB 14_TBB 15_TBB Werbach Großrinderfeld Großrinderfeld Nördlich Werbach- Wenkheim Westlich Großrinderfeld-Gerchsheim Nördlich Großrinderfeld-Gerchsheim 72,6 5,25-5,75 35,0 5,25-5,50 35,6 5,25-5,50 in Anlage 1a (Reaktivierung in erneutem Beteiligungsverfahren ab Februar 2014)) ergänzende Begründung Lage im Bereich einer militärischen Nachttiefflugübungsstrecke ohne Anlagenbestand Windenergie im Bereich der entgegenstehenden Belangen der Vorzug vor den ergänzende Begründung in Anlage 1a (Reaktivierung in erneutem Beteiligungsverfahren ab Februar 2014)) Überwiegende Lage im Bereich des Siedlungsabstandes von 700 m (Bayern) Siedlung am Niederhofen In der Abwägung wurde den vorgenannten dem Windkraftausbau im Bereich der Lage im Bereich einer militärischen Nachttiefflugübungsstrecke ohne Anlagenbestand Windenergie im Bereich der entgegenstehenden Belangen der Vorzug vor den Lage beträchtlicher Teile im Bereich einer BOS-Richtfunktrasse, nach den Ergebnissen der Rotmilankartierung 2013 teilweise im engeren Bereich um ein Rotmilanvorkommen (1km-Radius), teilflächig Unterschreitung der Windgeschwindigkeit von 5,25 m/s in 100 m Höhe, Unterschreitung der Mindeststandortgröße - Reaktivierung in erneutem Beteiligungsverfahren ab Februar 2014) 5 16_TBB Külsheim nordwestlich Külsheim 22,8 5,25-5,50 der verzichtet. In der Abwägung wurde den vorgenannten dem Windkraftausbau im Bereich der * Ausgangsgröße am Beginn der Informellen Beteiligung April 2012 sowie Flächenangabe für Einleitung Beteiligungsverfahren April 2013 nangaben für erneutes Beteiligungsverfahren 2014 siehe Anlage 5 (Umweltbericht)) ** Klammerwerte = nur kleinflächig; Windgeschwindigkeit in 140 m über Grund ca. 0,25 m/s höher (Bezug Windhöffigkeitswerte: Abgrenzung n April

6 * (Stand: April 17_TBB Külsheim Südwestlich Külsheim 36,4 5,25-5,50 18_TBB Külsheim Nördlich Külsheim 129,0 5,25-6,00 Vollständige Lage innerhalb des 700m-Puffers um Vogelschutzgebiete mit windkraftempfindlichen Arten In der Abwägung wurde den vorgenannten dem Windkraftausbau im Bereich der Landschaftlich exponierte Lage zu den regional bedeutsamen Kulturdenkmalen Kloster Bronnbach, Gamburg und Dreifaltigkeitskapelle Stahlberg mit Kreuzweg sowie dem Taubertal, teilweise Weinbergslage, teilweise Altholzbestand, hohe Bedeutung für die ortsbezogene Erholung als präferierter lokaler Nachfrageschwerpunkt Einkreisung von Külsheim zusammen mit den Standorten 07_TBB und 20_TBB Nachrangige Bedeutung im Zuge der Alternativenprüfung. der verzichtet. In der Abwägung wurde den vorgenannten dem Windkraftausbau im Bereich der Teilweise Lage in Zone II eines Wasserschutzgebietes, sehr exponierte Lage zwischen den regional bedeutsamen Kulturdenkmalen Kapellenberg, Gamburg, Kloster Bronnbach und zu besonders hochwertigen und schutzwürdigen Landschaftsbildbereichen des Taubertales, 6 19_TBB Külsheim Nordwestlich Külsheim-Uissigheim 78,8 5,25-(6,00) 20_TBB Külsheim Südöstlich Külsheim 78,0 5,25-5,75 in veränderter Lage und Abgrenzung zur Ausweisung (modifiziert) der verzichtet. In der Abwägung wurde den vorgenannten dem Windkraftausbau im Bereich der Exponierte Lage zur Stadt Külsheim (Großer Haidberg), nach den Ergebnissen der zwischenzeitlich vorliegenden artenschutzrechtlichen Untersuchung am Ostrand Konflikte mit Flugkorridoren des Rotmilans nicht auszuschließen. Teilbereiche unterhalb Mindestwindgeschwindigkeiten (unter 5,25 m/s in 100 m) Zur Vermeidung von Konflikten mit der kommunalen Bauleitplanung (Ausschlussfläche im Rahmen der Teilfortschreibung Windkraft des Flächennutzungsplanes) erfolgte die Prüfung einer an der kommunalen Ausweisung orientierten Ausweisung. ergänzende Begründung 54,1 * Ausgangsgröße am Beginn der Informellen Beteiligung April 2012 sowie Flächenangabe für Einleitung Beteiligungsverfahren April 2013 nangaben für erneutes Beteiligungsverfahren 2014 siehe Anlage 5 (Umweltbericht)) ** Klammerwerte = nur kleinflächig; Windgeschwindigkeit in 140 m über Grund ca. 0,25 m/s höher (Bezug Windhöffigkeitswerte: Abgrenzung n April

7 * 21_TBB 22_TBB Külsheim/ Tauberbischofsheim Königheim Südlich Külsheim- Eiersheim Nordwestlich Königheim 216,9 5,25-5,75 73,0 5,25-5,50 23_TBB Königheim Nördlich Königheim 33,6 5,25-5,75 24_TBB Großrinderfeld/ Werbach Westlich Großrinderfeld 86,5 5,25-5,50 (Stand: April (randliche Reduzierungen) Lage im Bereich einer militärischen Nachttiefflugübungsstrecke ohne Anlagenbestand Windenergie im Bereich der entgegenstehenden Belangen der Vorzug vor den Lage im Bereich einer militärischen Nachttiefflugübungsstrecke ohne Anlagenbestand Windenergie im Bereich der entgegenstehenden Belangen der Vorzug vor den Lage im Bereich einer militärischen Nachttiefflugübungsstrecke ohne Anlagenbestand Windenergie im Bereich der entgegenstehenden Belangen der Vorzug vor den Bestandsstandort mit 3 Anlagen Lage im Bereich einer militärischen Nachttiefflugübungsstrecke Vor dem Hintergrund des Anlagenbestands erfolgte eine Fortführung als (nur Teilbereich Anlagen bzw. vormaliges Vorranggebiet). In der Abwägung wurde den vorgenannten dem Windkraftausbau außerhalb des vormaligen Vorranggebiets teilbereichsweise entgegenstehenden Belangen der Vorzug vor den klimaschutzbezogenen Belangen 57,0 7 25_TBB 26_TBB Großrinderfeld Großrinderfeld Nordöstlich Großrinderfeld Nordöstlich Großrinderfeld-Schönfeld 41,8 5,25-5,50 28,0 5,25-5,50 ergänzende Begründung Lage im Bereich einer militärischen Nachttiefflugübungsstrecke ohne Anlagenbestand Windenergie im Bereich der entgegenstehenden Belangen der Vorzug vor den Randliche Lage (Südrand) im Bereich Ausschlusskriterium militärische Nachttiefflugübungsstrecke (ohne Anlagenbestand Windenergie) und Teilfläche im Siedlungsabstand 700 m, dadurch Restfläche < 20 ha (Unterschreitung Mindeststandortgröße) Es wurde auch zur Vermeidung von Konflikten mit der weit fortgeschrittenen kommunalen Bauleitplanung (kein Standort im Planentwurf FNP und gemeindliche Bedenken in Bezug auf Beeinträchtigungen der Ortslagen) und damit zur Vermeidung von Verzögerungen des Windkraftausbaus durch konkurrierende Planungen gem. 2 Abs. 2 und 3 Abs. 2 Satz 2 und 3 LplG auf eine Weiterverfolgung der verzichtet. In der Abwägung wurde den vorgenannten dem Windkraftausbau im Bereich der Poten- * Ausgangsgröße am Beginn der Informellen Beteiligung April 2012 sowie Flächenangabe für Einleitung Beteiligungsverfahren April 2013 nangaben für erneutes Beteiligungsverfahren 2014 siehe Anlage 5 (Umweltbericht)) ** Klammerwerte = nur kleinflächig; Windgeschwindigkeit in 140 m über Grund ca. 0,25 m/s höher (Bezug Windhöffigkeitswerte: Abgrenzung n April

8 * 27_TBB 28_TBB 29_TBB Großrinderfeld Großrinderfeld/Grünsfeld Großrinderfeld Nordöstlich Großrinderfeld-Schönfeld Südwestlich Großrinderfeld-Ilmspan Südöstlich Großrinderfeld-Ilmspan 39,5 5,25-5,50 40,2 5,25-5,50 659,4 5,25-5,75 (Stand: April in reduziertem Umfang zur Ausweisung tialfläche Lage im Bereich einer militärischen Nachttiefflugübungsstrecke ohne Anlagenbestand Windenergie im Bereich der entgegenstehenden Belangen der Vorzug vor den Lage im Bereich einer militärischen Nachttiefflugübungsstrecke ohne Anlagenbestand Windenergie In der Abwägung unter Bezugnahme auf 2 KSG BW und auf 11 Abs. 2 Satz 2 LplG musste den vorgenannten dem Windkraftausbau im Bereich der entgegenstehenden Belangen der Vorzug vor den klimaschutzbezogenen Belangen eingeräumt werden. Lage im Bereich einer militärischen Nachttiefflugübungsstrecke Standort wurde aufgrund von nicht abschließend geklärten Tiefflugbelangen auf die Abgrenzung eines vormaligen Vorranggebiets (nur Teilbereich Anlagen und FNP) beschränkt. In der Abwägung wurde den vorgenannten dem Windkraftausbau im Bereich der teilbereichsweise (außerhalb des vormaligen Vorranggebiets) entgegenstehenden Belangen der Vorzug vor den klimaschutzbezogenen Belangen 51,2 8 30_TBB Grünsfeld Nordwestlich Grünsfeld 91,6 5,25-5,50 ergänzende Begründung Lage des Standortes vollständig im engeren Umfeld (1km-Radius) einer erfolgreichen Wiesenweihen-Brut Erhebliche artenschutzrechtliche Konflikte aufgrund des räumlichen Kontextes (Ausbreitungsgebiet) zu den Vogelschutzgebieten Wiesenweihe Taubergrund und Ochsenfurter und Uffenheimer Gäulandschaft nordöstlich von Würzburg nicht auszuschließen.; Gefahr der räumlichen Überprägung durch zwei Windkraftstandorte in 0,8 km Entfernung (3 Anlagen) und 1,8 km-entfernung (9 Anlagen, vormaliges Vorranggebiet 31_TBB); tw. Lage im Bereich einer militärischen Nachttiefflugübungsstrecke, größtenteils Lage im Bauschutzbereich Flugplatz Giebelstadt (starke Höhenbeschränkung) 31_TBB Wittighausen/ Grünsfeld Westlich Wittighausen-Unterwittighausen 89,3 5,25-5,50 in reduziertem Umfang zur Ausweisung In der Abwägung musste den vorgenannten dem Windkraftausbau im Bereich der eingeräumt werden Bestandsstandort mit 9 Anlagen, dabei Lage im Bauschutzbereich Flugplatz Giebelstadt (Höhenbeschränkung) Lage im Bereich einer militärischen Nachttiefflugübungsstrecke Vor dem Hintergrund des Anlagenbestands erfolgte eine Fortführung als (nur Teilbereich Anlagen bzw. vormaliges Vorranggebiet). * Ausgangsgröße am Beginn der Informellen Beteiligung April 2012 sowie Flächenangabe für Einleitung Beteiligungsverfahren April 2013 nangaben für erneutes Beteiligungsverfahren 2014 siehe Anlage 5 (Umweltbericht)) ** Klammerwerte = nur kleinflächig; Windgeschwindigkeit in 140 m über Grund ca. 0,25 m/s höher (Bezug Windhöffigkeitswerte: Abgrenzung n April 49,8

9 * (Stand: April In der Abwägung wurde den vorgenannten dem Windkraftausbau außerhalb des Standort 32_TBB Königheim Nordwestlich Königheim-Pülfringen 155,2 5,25-5,75 in reduziertem Umfang zur Ausweisung ergänzende Begründung Bestandsstandort mit 8 Anlagen Flächenhaftes Naturdenkmal am Westrand, Bereiche mit mittlerer Windgeschwindigkeit von unter 5,25 m/s, Bereiche innerhalb des Siedlungsflächenabstandes unter 700 m In der Abwägung wurde den vorgenannten dem Windkraftausbau im Bereich der Belangen 109,4 33_TBB 34_TBB 35 TBB Königheim Königheim/ Tauberbischofsheim Königheim/ Tauberbischofsheim Westlich Königheim- Gissigheim Südwestlich Königheim Westlich Tauberbischofsheim-Dittwar 119,6 5,25-5,75 268,0 5,25-5,75 41,3 5,25-5,50 in Anlage 1a (Reaktivierung in erneutem Beteiligungsverfahren ab Februar 2014)) ergänzende Begründung Einkreisung der Ortslage Königheim-Pülfringen, Gefahr der landschaftlichen Überlastung (Abstand zur 32_TBB: 1,3 km), exponierte Lage Brehmbachtal und Hauptort Königheim Es wurde auch zur Vermeidung von Konflikten mit der weit fortgeschrittenen kommunalen Bauleitplanung (kein Standort im Planentwurf FNP) gem. 2 Abs. 2 und 3 Abs. 2 Satz 2 und 3 LplG auf eine Weiterverfolgung der verzichtet. In der Abwägung wurde den vorgenannten dem Windkraftausbau im Bereich der Lage im Bereich einer militärischen Nachttiefflugübungsstrecke ohne Anlagenbestand Windenergie im Bereich der entgegenstehenden Belangen der Vorzug vor den ergänzende Begründung in Anlage 1a (Reaktivierung in erneutem Beteiligungsverfahren ab Februar 2014)) Lage im Bereich einer militärischen Nachttiefflugübungsstrecke ohne Anlagenbestand Windenergie Aufgrund fehlendem Abwägungsspielraum musste den vorgenannten dem Windkraft- ausbau im Bereich der entgegenstehenden Belangen der Vorzug vor den * Ausgangsgröße am Beginn der Informellen Beteiligung April 2012 sowie Flächenangabe für Einleitung Beteiligungsverfahren April 2013 nangaben für erneutes Beteiligungsverfahren 2014 siehe Anlage 5 (Umweltbericht)) ** Klammerwerte = nur kleinflächig; Windgeschwindigkeit in 140 m über Grund ca. 0,25 m/s höher (Bezug Windhöffigkeitswerte: Abgrenzung n April - Reaktivierung in erneutem Beteiligungsverfahren ab Februar 2014) 9

10 * 36_TBB Königheim Südwestlich Königheim-Pülfringen 127,0 5,25-5,50 (Stand: April in Anlage 1b) in reduziertem Umfang zur Ausweisung ergänzende Begründung in Anlage 1b) Bestandsstandort mit 5 Anlagen Teilweise Lage im Siedlungsabstandsbereich von 700 m, Gefahr der landschaftlichen Überprägung (Abstand zu vormaligem Vorranggebiet 32_TBB: 2,4 km; raumextensiver Flächenzuschnitt), nach Angaben von Naturschutzverbänden Lage der nördlichen Teile im engeren Umfeld (1km-Radius) um Rotmilanbrutplatz Beschränkung der Ausweisung auf den Bereich der bestehenden Windkraftanlagen. 38,8 In der Abwägung wurde den vorgenannten dem Windkraftausbau im Bereich der Belangen 37_TBB 38_TBB 39_TBB Königheim Königheim Südöstlich Königheim- Pülfringen Südöstlich Königheim- Brehmen Lauda-Königshofen/ Tauberbischofsheim Lauda-Königshofen- Heckfeld 127,0 5,25-5,75 26,8 5,25-5,50 230,7 5,25-5,50 (geringe randliche Verkleinerung) in Anlage 1b) ergänzende Begründung Landschaftliche Überlastung im Zusammenwirken mit den n 32_TBB, 36_TBB und 38_TBB und den derzeitig geplanten kommunalen n Einkreisung der Ortslagen Königheim-Brehmen und Königheim-Pülfringen In der Abwägung wurde den vorgenannten dem Windkraftausbau im Bereich der Vereinbarkeit mit regionalen Überlastungskriterien (Einkreisung und 3km-Abstand) mit der Standortausprägung noch gegeben. ergänzende Begründung Lage weitestgehend im Bereich einer militärischen Nachttiefflugübungsstrecke ohne Anlagenbestand Windenergie. In der Restfläche wird teilweise die dem regionalen Planungskonzept zugrunde gelegte Mindestwindgeschwindigkeit von 5,25 m/s in 100 m nicht erreicht. Die verbleibende Fläche unterschreitet die regionale Mindeststandortgröße. im Bereich der entgegenstehenden Belangen der Vorzug vor den 26,2 10 ergänzende Begründung in Anlage 1b) * Ausgangsgröße am Beginn der Informellen Beteiligung April 2012 sowie Flächenangabe für Einleitung Beteiligungsverfahren April 2013 nangaben für erneutes Beteiligungsverfahren 2014 siehe Anlage 5 (Umweltbericht)) ** Klammerwerte = nur kleinflächig; Windgeschwindigkeit in 140 m über Grund ca. 0,25 m/s höher (Bezug Windhöffigkeitswerte: Abgrenzung n April

11 * 40_TBB Lauda-Königshofen/ Tauberbischofsheim Südlich Tauberbischofsheim-Dittwar 71,7 5,25-5,75 (Stand: April in Anlage 1b) 1 Anlage im Bestand Lage weitestgehend im Bereich einer militärischen Nachttiefflugübungsstrecke. Das Standortpotential wird durch die Randlage zur A 81, durch eine angrenzende BOS_Richtfunktrasse und durch eine Hochspannungsleitung begrenzt. Entwickelbarer Standort liegt deutlich unter der regionalen Mindeststandortgröße. Da aufgrund BOS-Trasse Erweiterbarkeit Standort in Frage gestellt sowie aufgrund zu erwartender Verstärkung teilräumlicher Überlastungssituation erfolgte keine Fortführung als. Weiterhin in Abstimmung mit Abgrenzung in weit fortgeschrittenem FNP-Entwurf keine ausreichende Mindeststandortgröße mehr. In der Abwägung wurde den vorgenannten dem Windkraftausbau im Bereich der 41_TBB Lauda-Königshofen/ Boxberg Südöstlich Lauda- Königs-hofen-Heckfeld 467,4 5,25-(6,25) ergänzende Begründung in Anlage 1b) Reduzierung wg. teilweiser Lage im Bereich einer militärischen Nachttiefflugübungsstrecke, teilweise keine ausreichende Windgeschwindigkeit, teilweise Altholzbestände und Biotopverbundstrukturen, Südlicher Teil im Restriktionsbereich des Landeplatzes Unterbalbach In der Abwägung wurde den vorgenannten dem Windkraftausbau im Bereich der Belangen 47,2 11 ergänzende Begründung Überwiegende Lage im Bereich einer militärischen Nachttiefflugübungsstrecke ohne Anlagenbestand Windenergie; Restfläche im Bereich der Mindeststandortgröße unmittelbar an das EU-Vogelschutzgebiet Unterfränkisches Taubertal und Laubwälder nördlich Röttingen angrenzend, Lage zwischen EU-Vogelschutzgebiet und Naturschutzgebiet Lindach. Nach den Teilverlegungen der Tiefflugstrecken 2013 erhöht sich der Anteil der in Tiefflugstrecken liegenden Flächen. Die Restfläche unterschreitet deutlich die Mindeststandortgröße. 42_TBB Weikersheim/ Igersheim Nordöstlich Weikersheim-Nassau 97,6 5,50-6,00 (aufgrund in räumlich überwiegendem Umfang entgegenstehenden Belangen (Ausschlusskriterien Artenschutz, Tiefflug) kein Abwägungsspielraum gem. 2 KSG BW und 11 Abs. 2 Satz 2 LplG) (Festlegung als Ausschlussgebiet Windenergie in rechtskräftigen FNPs, kein Standort im der verzichtet. im Bereich der teilbereichsweise entgegenstehenden Belangen (Nähe Schutzgebiete Naturschutz) der Vorzug vor den klimaschutzbezogenen Belangen * Ausgangsgröße am Beginn der Informellen Beteiligung April 2012 sowie Flächenangabe für Einleitung Beteiligungsverfahren April 2013 nangaben für erneutes Beteiligungsverfahren 2014 siehe Anlage 5 (Umweltbericht)) ** Klammerwerte = nur kleinflächig; Windgeschwindigkeit in 140 m über Grund ca. 0,25 m/s höher (Bezug Windhöffigkeitswerte: Abgrenzung n April

12 * 43_TBB Boxberg Nordöstlich Boxberg- Uiffingen 300,5 5,25-5,75 (Stand: April (reduziert und modifiziert) Überlastung des Ortsbereiches von Uiffingen (bestehender und fortgeführter benachbarter FNP-Standort mit 5 Anlagen ca. 1,1, km westlich des Ortes sowie geplante Standorte ca. 1,9 km südwestlich Uiffingen 44_TBB), exponierte Lage Umpfertal, Gefahr der Überlastung der Landschaft aufgrund der Entfernung zu den bestehenden Anlagen von 1,5 km und zwischen bestehenden Anlagen und 44_TBB. Teilweise Lage in militärischer Tiefflugstrecke, teilweise Altholzbestände. der verzichtet. In der Abwägung wurde den vorgenannten dem Windkraftausbau im Bereich der Berücksichtigung ggf. erforderlicher weitergehender Abstands-erfordernisse an der BAB 81 bei der Abgrenzung, Berücksichtigung von Eichen- und Buchenaltholzbeständen, Reduzierung wg. teilweiser Lage im Bereich einer militärischen Nachttiefflugübungsstrecke 44_TBB Boxberg/ Ahorn Südwestlich Boxberg- Uiffingen 261,1 5,25-5,50 (außerhalb fortgeführter Festlegung als Ausschlussgebiet Windenergie im rechtskräftigen FNP, nur teilflächiger Standort im Planentwurf FNP) gem. 2 Abs. 2 und 3 Abs. 2 Satz 2 und 3 LplG auf eine Weiterverfolgung der in Teilen(außerhalb des geplanten FNP-Standorts) verzichtet. In der Abwägung wurde den vorgenannten dem Windkraftausbau im Bereich der Belangen 72, _TBB 46_TBB Boxberg Boxberg Südwestlich Boxberg- Wölchingen Südlich Boxberg- Schwabhausen 55,3 5,25-5, ,25-5,50 ergänzende Begründung Gefahr der landschaftlichen Überlastung aufgrund der Nähe zu Potentialstandort 44_TBB im Kontext bestehenden Anlagestandort nordwestlich Uiffingen (Abstand 1,4 km). Randlage zu Vogelrastplatz Naturschutzgebiet Äußeres Ried mit windkraftempfindlichen Arten (Weißstorch, Fischadler), starke Exposition Umpfertal der verzichtet. In der Abwägung wurde den vorgenannten dem Windkraftausbau im Bereich der Größerer Paragleiterlandeplatz im Standort * Ausgangsgröße am Beginn der Informellen Beteiligung April 2012 sowie Flächenangabe für Einleitung Beteiligungsverfahren April 2013 nangaben für erneutes Beteiligungsverfahren 2014 siehe Anlage 5 (Umweltbericht)) ** Klammerwerte = nur kleinflächig; Windgeschwindigkeit in 140 m über Grund ca. 0,25 m/s höher (Bezug Windhöffigkeitswerte: Abgrenzung n April

13 * 47_TBB Boxberg/ Krautheim Südwestlich Boxberg- Windischbuch 33,7 5,25-5,50 (Stand: April der verzichtet. In der Abwägung wurde dem vorgenannten dem Windkraftausbau im Bereich der entgegenstehenden Belang der Vorzug vor den klimaschutzbezogenen Belangen Lage im Bereich einer militärischen Nachttiefflugübungsstrecke im Bereich der entgegenstehenden Belangen der Vorzug vor den Reduzierung, weil größter Teil im Bereich einer militärischen Nachttiefflugübungsstrecke, in Teilbereich Altholzbestände. In der verbleibenden Fläche tw. Unterschreitung des Siedlungsabstandes von 700 m 48_TBB Boxberg/ Bad Mergentheim Südöstlich Boxberg- Schweigern 1.246,9 5,25-6,00 (aufgrund in räumlich überwiegendem Umfang entgegenstehenden Belangen (Ausschlusskriterium Tiefflug) kein Abwägungsspielraum gem. 2 KSG BW und 11 Abs. 2 Satz 2 LplG) In der Abwägung wurde darüber hinaus den vorgenannten dem Windkraftausbau im Bereich der teilbereichsweise entgegenstehenden Belangen der Vorzug vor den klimaschutzbezogenen Belangen eingeräumt ( bleibt reduziert im Verfahren). 80, _TBB 50_TBB 51_TBB Bad Mergentheim Bad Mergentheim Westlich Bad Mergentheim-Althausen Südwestlich Bad Mergentheim- Althausen Östlich Bad Mergentheim- 28,0 5,25-5,75 34,0 5,25-5,75 630,8 5,25-(6,25) (reduziert und modifiziert) nicht zur Auswei- ergänzende Begründung Reduzierung weil teilflächig keine ausreichende Windgeschwindigkeit, teilweise Siedlungsabstand unter 700m, kleinflächiger Altholzbestand, Berücksichtigung eines ausreichenden Siedlungsabstandes Üttingshof (nördlich); kompensierende Ausweisung in östlicher Richtung In der Abwägung wurde den vorgenannten dem Windkraftausbau im Bereich der Belangen eingeräumt ( bleibt reduziert im Verfahren). ergänzende Begründung Überprägung der Landschaft im Zusammenhang mit regionaler 48_TBB und geplantem verwaltungsraumübergreifenden Schwerpunkt westlich des Standortes im Bereich der n 48_TBB und 49_TBB (Abstand 2,2 und 1,0 km) der verzichtet. In der Abwägung wurde den vorgenannten dem Windkraftausbau im Bereich der Vollständige Lage im Bereich einer militärischen Nachttiefflugübungsstrecke Bad Mergentheim/ Mulfingen/ Dörzbach Rengershausen sung Aufgrund fehlendem Abwägungsspielraum musste den vorgenannten dem Windkraft- chen) * Ausgangsgröße am Beginn der Informellen Beteiligung April 2012 sowie Flächenangabe für Einleitung Beteiligungsverfahren April 2013 nangaben für erneutes Beteiligungsverfahren 2014 siehe Anlage 5 (Umweltbericht)) ** Klammerwerte = nur kleinflächig; Windgeschwindigkeit in 140 m über Grund ca. 0,25 m/s höher (Bezug Windhöffigkeitswerte: Abgrenzung n April 21,9 gestri-

14 * 52_TBB Bad Mergentheim Südöstlich Bad Mergentheim- Stuppach 126,4 5,25-6,00 (Stand: April ausbau im Bereich der entgegenstehenden Belangen der Vorzug vor den Überlastung im Zusammenhang mit den kommunalen Ausweisungsschwerpunkten im Bereich der n 48_TBB, 49_TBB und 55_TBB der verzichtet. In der Abwägung wurde den vorgenannten dem Windkraftausbau im Bereich der ergänzende Begründung in Anlage 1b) Überlastung der Landschaft im Kontext mit regionaler 11_KUEN beidseits des Hachteler Baches. Nach Teilverlegung der Tiefflugstrecken 2013 unterschreitet der verbleibende Teil der die regionale Mindeststandortgröße. 53_TBB 54_TBB Bad Mergentheim Bad Mergentheim/ Niederstetten Südwestlich Bad Mergentheim-Hachtel Südlich Bad Mergentheim- Apfelbach 125,5 5,25-6,00 238,8 5,25-6,00 der verzichtet. In der Abwägung wurde den vorgenannten dem Windkraftausbau im Bereich der Lage überwiegend im engeren Umfeld (1km-Radius) um Rotmilanvorkommen erhebliche artenschutzrechtliche Konflikte sind nicht auszuschließen; Beträchtliche Teile der Restfläche innerhalb eines BOS-Richtfunkkorridors; tw. Altholzvorkommen. Restfläche unterschreitet Mindeststandortgröße In der Abwägung wurde den vorgenannten dem Windkraftausbau im Bereich der 14 ergänzende Begründung in Anlage 1b) 55_TBB Bad Mergentheim Südöstlich Bad Mergentheim-Apfelbach 87,6 5,50-6,00 Reduzierung wg. geringfügiger Unterschreitung des Siedlungsabstandes von 700 m, kleinflächige Lage in Zone II eines Wasserschutzgebietes; Berücksichtigung eines 1km- Tabubereiches um nachgewiesenes Rotmilanvorkommen, randlich BOS-Richtfunktrasse querend In der Abwägung wurde den vorgenannten dem Windkraftausbau im Bereich der Belangen eingeräumt ( bleibt reduziert im Verfahren). ergänzende Begründung 54,9 * Ausgangsgröße am Beginn der Informellen Beteiligung April 2012 sowie Flächenangabe für Einleitung Beteiligungsverfahren April 2013 nangaben für erneutes Beteiligungsverfahren 2014 siehe Anlage 5 (Umweltbericht)) ** Klammerwerte = nur kleinflächig; Windgeschwindigkeit in 140 m über Grund ca. 0,25 m/s höher (Bezug Windhöffigkeitswerte: Abgrenzung n April

15 * 56_TBB Niederstetten Nördlich Niederstetten-Herrenzimmern 21,5 5,50-6,00 (Stand: April Lage im engeren Umfeld (1km-Radius) um ein Brutvorkommen des Wanderfalken. Teilweise Lage im Bereich einer BOS-Richtfunktrasse; Restfläche unterhalb der regionalen Mindeststandortgröße, Gefahr der landschaftlichen Überlastung im Bereich eines Vogelzugkorridors (Abstand zu 55_TBB: 1,2 km) In der Abwägung wurde den vorgenannten dem Windkraftausbau im Bereich der Bestandsstandort mit 8 Anlagen Reduzierung wg. teilweiser randlicher Lage im Bereich von 2 militärischen Nachttiefflugübungsstrecken 57_TBB Weikersheim/ Creglingen Nördlich Weikersheim- Neubronn 177,6 6,00-6,50 Vor dem Hintergrund des Anlagenbestands erfolgte eine Fortführung als (nur Teilbereich Anlagen bzw. vormaliges Vorranggebiet). im Bereich der (außerhalb des vormaligen Vorranggebiets) entgegenstehenden Belangen der Vorzug vor den klimaschutzbezogenen Belangen eingeräumt werden. 46, _TBB Weikersheim Südlich Weikersheim- Neubronn 352,4 5,50-6,25 ergänzende Begründung Vollständige Lage im Bereich einer militärischen Nachttiefflugübungsstrecke im Bereich der entgegenstehenden Belangen der Vorzug vor den ergänzende Begründung in Anlage 1b) Hohe Exposition zu geplanten Wohnbauflächen des Hauptortes, zu regionsprägendem Talraum mit regional bedeutsamen Kulturdenkmalen und Talräumen mit besonders hochwertigem Landschaftsbild 59_TBB 60_TBB Creglingen Creglingen Südwestlich Creglingen Westlich Creglingen- Reinsbronn 61,7 5,25-6,25 29,7 5,50-6,00 der verzichtet. In der Abwägung wurde den vorgenannten dem Windkraftausbau im Bereich der Unmittelbar an Teilfläche eines EU-Vogelschutzgebietes (Bayern) angrenzend; sehr exponierte Lage Taubertal unmittelbar an der Talflanke, überwiegend Unterschreitung des Siedlungsabstandes von 700 m, Unterschreitung der Mindeststandortgröße * Ausgangsgröße am Beginn der Informellen Beteiligung April 2012 sowie Flächenangabe für Einleitung Beteiligungsverfahren April 2013 nangaben für erneutes Beteiligungsverfahren 2014 siehe Anlage 5 (Umweltbericht)) ** Klammerwerte = nur kleinflächig; Windgeschwindigkeit in 140 m über Grund ca. 0,25 m/s höher (Bezug Windhöffigkeitswerte: Abgrenzung n April

16 * (Stand: April der verzichtet. 61_TBB Creglingen Nördlich Creglingen- Frauental 49,9 5,75-6,25 In der Abwägung wurde den vorgenannten dem Windkraftausbau im Bereich der Bestandsstandort mit 3 Anlagen Lage innerhalb des 700m-Puffers um EU-Vogelschutzgebiete mit windkraftempfindlichen Arten (Wiesenweihe Taubergrund und Ochsenfurter und Uffenheimer Gäulandschaften nordöstlich Würzburg), früherer Brutnachweis der Wiesenweihe (regionales Ausschlusskriterium) 62_TBB Creglingen Nordwestlich Creglingen-Freudenbach 783,1 5,50-(6,25) (reduziert und modifiziert) In der Abwägung wurde den vorgenannten dem Windkraftausbau im Bereich der Konzentration auf eine Hauptfläche im Klosterwald zur Vermeidung der Einkreisung von Creglingen-Freudenbach und starker Beeinträchtigung landschaftsprägender Talräume (Taubertal); weiterhin Reduzierung wg. teilweiser Unterschreitung des Siedlungsabstandes von 700 m; zahlreiche Altholzbestände als wahrscheinliche Habitate windkraftempfindlicher Arten; Einkreisung von zwei Ortschaften In der Abwägung wurde den vorgenannten dem Windkraftausbau im Bereich der Belangen 185, _TBB 64_TBB 65_TBB 66_TBB Creglingen Creglingen Creglingen Creglingen Nordöstlich Creglingen-Schmerbach Nordöstlich Creglingen-Blumweiler Östlich Creglingen- Blumweiler Südöstlich Creglingen- Blumweiler 22,1 5,75-6,00 35,0 5,75-6,25 31,4 5,75-6,00 81,5 5,75-6,25 ergänzende Begründung Vollständige Lage im Bereich einer militärischen Nachttiefflugübungsstrecke im Bereich der entgegenstehenden Belangen der Vorzug vor den Vollständige Lage im Bereich einer militärischen Nachttiefflugübungsstrecke im Bereich der entgegenstehenden Belangen der Vorzug vor den Vollständige Lage im Bereich einer militärischen Nachttiefflugübungsstrecke im Bereich der entgegenstehenden Belangen der Vorzug vor den Vollständige Lage im Bereich einer militärischen Nachttiefflugübungsstrecke; überwiegende Lage innerhalb des 700m-Vorsorgeabstandes um Vogelschutzgebiet Taubertal in Mittelfranken mit windkraftempfindlichen Arten (Uhu, Rotmilan) * Ausgangsgröße am Beginn der Informellen Beteiligung April 2012 sowie Flächenangabe für Einleitung Beteiligungsverfahren April 2013 nangaben für erneutes Beteiligungsverfahren 2014 siehe Anlage 5 (Umweltbericht)) ** Klammerwerte = nur kleinflächig; Windgeschwindigkeit in 140 m über Grund ca. 0,25 m/s höher (Bezug Windhöffigkeitswerte: Abgrenzung n April

17 * 01_SHA 02_SHA Schrozberg Schrozberg Südöstlich Schrozberg-Spielbach Nordöstlich Schrozberg-Schmalfelden 67,2 5,50-6,00 20,0 5,50-5,75 (Stand: April im Bereich der entgegenstehenden Belangen der Vorzug vor den Lage innerhalb der Kontrollzone des Flugplatzes Niederstetten; Konflikt mit Segelfluggelände im Bereich der entgegenstehenden Belangen (Luftverkehr, Tiefflug) der Vorzug vor den Lage innerhalb der Kontrollzone des Flugplatzes Niederstetten; Konflikt mit Segelfluggelände im Bereich der entgegenstehenden Belangen (Luftverkehr, Tiefflug) der Vorzug vor den Nahezu vollständige Lage im Bereich einer militärischen Nachttiefflugübungsstrecke; Restfläche unterschreitet Mindeststandortgröße (keine Darstellung geplant im FNP- Entwurf) (aufgrund größtenteils entgegenstehendem Belang (Ausschlusskriterium Tiefflug) kein Abwägungsspielraum gem. 2 KSG BW und 11 Abs. 2 Satz 2 LplG) 17 03_SHA Blaufelden Südöstlich Blaufelden- Herrentierbach 248,5 5,50-6,00 der verzichtet. In der Abwägung wurde darüber hinaus den vorgenannten dem Windkraftausbau im Bereich der teilbereichsweise entgegenstehenden Belangen (Unterschreitung Mindeststandortgröße, Widerspruch zu FNP-Entwurf) der Vorzug vor den klimaschutzbezogenen Belangen Einkreisung der Ortslagen von Blaufelden und Sigisweiler im Kontext mit den regionalen n 05_SHA und 06_SHA, Gefahr der Landschaftsüberlastung in einen Vogelzugkorridor östlich der B 290 aufgrund des geringen Abstandes zur Fläche 06_SHA in Zugrichtung 04_SHA Schrozberg Südwestlich Schrozberg 47,6 5,25-6,00 der verzichtet. In der Abwägung wurde den vorgenannten dem Windkraftausbau im Bereich der * Ausgangsgröße am Beginn der Informellen Beteiligung April 2012 sowie Flächenangabe für Einleitung Beteiligungsverfahren April 2013 nangaben für erneutes Beteiligungsverfahren 2014 siehe Anlage 5 (Umweltbericht)) ** Klammerwerte = nur kleinflächig; Windgeschwindigkeit in 140 m über Grund ca. 0,25 m/s höher (Bezug Windhöffigkeitswerte: Abgrenzung n April

18 * 05_SHA Blaufelden Nördlich Blaufelden- Wittenweiler 218,7 5,75- (6,25) (Stand: April Potentialstandort (in reduziertem Umfang) Bestandsstandort mit 7 genehmigten Anlagen Siedlungsabstand unterschreitet teilweise 700 m; Nass- und Feuchtwiesen als mögliche Nahrungshabitate windkraftempfindlicher Arten (mehrere Rotmilanvorkommen im Umfeld von 6 km um den Standort) In der Abwägung wurde den vorgenannten dem Windkraftausbau im Bereich der Belangen 126,9 06_SHA 07_SHA Schrozberg Blaufelden Südlich Schrozberg- Lindlein Nordwestlich Gammesfeld 144,0 5,75-6,00 39,9 5,50-6,00 08_SHA Rot am See Nordöstlich Hausen 288,7 5,50-6,00 ergänzende Begründung Bestandsstandort mit 3 Anlagen Siedlungsabstand unterschreitet teilweise 700 m; Rotmilanvorkommen im östlichen Randbereich (angrenzend an 1km-Radius um Brutvorkommen); In der Abwägung wurde den vorgenannten dem Windkraftausbau im Bereich der Belangen ergänzende Begründung teilflächig im Bereich des Siedlungsabstandes von 700 m, teilweise Lage im Schutzabstand um Sprengstofflager In der Abwägung wurde den vorgenannten dem Windkraftausbau im Bereich der Belangen ergänzende Begründung Im nördlichen Teil: Eichen-Hainbuchen-Wälder als potentielle Lebensräume windkraftempfindlicher Arten, Lage überwiegend im engeren Umfeld (1km-Radius) um Brutvorkommen des Uhu; teilflächig im Bereich des Siedlungsabstandes von 700 m; der südliche Bereich liegt im 1km-Tabubereich um Rotmilanvorkommen In der Abwägung wurde den vorgenannten dem Windkraftausbau im Bereich der Belangen ergänzende Begründung 22,5 35,6 84,2 18 * Ausgangsgröße am Beginn der Informellen Beteiligung April 2012 sowie Flächenangabe für Einleitung Beteiligungsverfahren April 2013 nangaben für erneutes Beteiligungsverfahren 2014 siehe Anlage 5 (Umweltbericht)) ** Klammerwerte = nur kleinflächig; Windgeschwindigkeit in 140 m über Grund ca. 0,25 m/s höher (Bezug Windhöffigkeitswerte: Abgrenzung n April

19 * 09_SHA 10_SHA Blaufelden/ Langenburg Blaufelden/ Langenburg Südwestlich Billingsbach 76,7 5,50-5,75 Südlich Billingsbach 201,3 5,25-6,00 (Stand: April Randliche Lage zu einer militärischen Nachttiefflugübungsstrecke; teilweise Unterschreitung des Siedlungsflächenabstandes von 700m In der Abwägung wurde den vorgenannten dem Windkraftausbau im Bereich der Belangen ergänzende Begründung Teilweise Unterschreitung des Siedlungsabstandes von 700 m; Nasswiesen und Waldränder als mögliche Nahrungshabitate windkraftempfindlicher Arten, flächiges archäologisches Denkmal (vorgeschichtliche Grabhügel), Berücksichtigung eines Abstandes von 3km zur 05_SHA. In der Abwägung wurde den vorgenannten dem Windkraftausbau im Bereich der Belangen 57,6 108,1 11_SHA Blaufelden Südöstlich Blaufelden 102,1 5,75-6,00 ergänzende Begründung Einkreisung der Ortslage von Blaufelden zusammen mit den regionalen n 05_SHA und 06_SHA, Gefahr der landschaftlichen Überlastung im Kontext mit den regionalen n 10_SHA und 06_SHA (Abstand 1,5 km); Lage möglicherweise in 3km-Tabubereich um vermutetes Schwarzstorchvorkommen In der Abwägung wurde den vorgenannten dem Windkraftausbau im Bereich der 19 12_SHA Gerabronn Nordöstlich Gerabronn 51,1 5,50-6,00 ergänzende Begründung in Anlage 1b) 1 Windkraftanlage im Bestand Beträchtliche Teile innerhalb des 700m-Siedlungsabstandes, teilflächig im Bereich einer BOS-Richtfunktrasse, Restfläche deutlich unterhalb der regionalen Mindeststandortgröße In der Abwägung wurde den vorgenannten dem Windkraftausbau im Bereich der 13_SHA Blaufelden Südlich Blaufelden- Wiesenbach 48,9 5,50-5,75 ergänzende Begründung in Anlage 1b) teilweise im Bereich einer BOS-Richtfunktrasse; teilweise innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes, Siedlungsabstand teilweise unter 700 m; Eichenwälder als mögliche Habitatstandorte windkraftempfindlicher Arten, nach den Ergebnissen der Rotmilankartierung 2013 überwiegend in engerem Umfeld (1km-Radius) um Schwarzmilanbrutplatz. * Ausgangsgröße am Beginn der Informellen Beteiligung April 2012 sowie Flächenangabe für Einleitung Beteiligungsverfahren April 2013 nangaben für erneutes Beteiligungsverfahren 2014 siehe Anlage 5 (Umweltbericht)) ** Klammerwerte = nur kleinflächig; Windgeschwindigkeit in 140 m über Grund ca. 0,25 m/s höher (Bezug Windhöffigkeitswerte: Abgrenzung n April

20 * 14_SHA Rot am See Nordwestlich Rot am See 41,7 5,50-5,75 (Stand: April der verzichtet. In der Abwägung wurde den vorgenannten dem Windkraftausbau im Bereich der Einkreisung der Ortslage Blaufelden zusammen mit den regionalen n 05_SHA und 06_SHA In der Abwägung wurde den vorgenannten dem Windkraftausbau im Bereich der Nasswiesenbereiche als mögliche Nahrungshabitate windkraftempfindlicher Arten, nach Ergebnissen der Rotmilankartierung 2013 erheblicher Teil der Fläche im engeren Umfeld (1km-Radius) um Brutvorkommen von Rotmilan und Schwarzmilan, tw. Unterschreitung des Siedlungsabstandes von 700 m, 15_SHA Blaufelden/ Rot am See Nordöstlich Rot am See - Brettheim 109,9 5,50-6,00 Es wurde auch zur Vermeidung von Konflikten mit der weit fortgeschrittenen kommunalen Bauleitplanung (räumlich stark abweichender und nur kleinflächig innerhalb der befindlicher FNP-Standort im Planentwurf) und damit zur Vermeidung von Verzögerungen des Windkraftausbaus durch konkurrierende Planungen gem. 2 Abs. 2 und 3 Abs. 2 Satz 2 und 3 LplG auf eine Weiterverfolgung der möglicherweise in Frage kommenden verzichtet. In der Abwägung wurde den vorgenannten dem Windkraftausbau im Bereich der In überwiegendem Teil Unterschreitung des Siedlungsabstandes von 700 m, nach der Rotmilankartierung 2013 liegt der verbleibende Teil im engeren Umfeld (1km-Radius) um ein Rotmilanvorkommen _SHA Rot am See Nordöstlich Rot am See - Brettheim 64,7 5,75-6,00 der verzichtet. In der Abwägung wurde den vorgenannten dem Windkraftausbau im Bereich der 17_SHA Rot am See Südlich Rot am See Hausen 76,1 5,25-6,00 ergänzende Begründung in Anlage 1b) Gefahr der landschaftlichen Überprägung aufgrund der deutlichen Unterschreitung des 3km-Abstandes zur 08_SHA und dort angrenzend geplanten Windkraftstandorten in Bayern; wahrscheinliches Schwarzstorch-Nahrungshabitat; zahlreiche Vogelzugbewegungen) Planentwurf FNP) gem. 2 Abs. 2 und 3 Abs. 2 Satz 2 und 3 LplG auf eine Weiterver- * Ausgangsgröße am Beginn der Informellen Beteiligung April 2012 sowie Flächenangabe für Einleitung Beteiligungsverfahren April 2013 nangaben für erneutes Beteiligungsverfahren 2014 siehe Anlage 5 (Umweltbericht)) ** Klammerwerte = nur kleinflächig; Windgeschwindigkeit in 140 m über Grund ca. 0,25 m/s höher (Bezug Windhöffigkeitswerte: Abgrenzung n April

21 * (Stand: April folgung der verzichtet. In der Abwägung wurde den vorgenannten dem Windkraftausbau im Bereich der 18_SHA 19_SHA 20_SHA 21_SHA Rot am See Rot am See/ Wallhausen Rot am See Braunsbach Südwestlich Rot am See-Brettheim Südwestlich Rot am See-Reubach Südöstlich Rot am See-Reubach Nördlich Braunsbach- Zottishofen 178,3 5,25-5,75 123,5 5,50-6,00 60,9 5,50-5,75 134,5 5,50 (6,25) ergänzende Begründung in Anlage 1b) Nordteil: tw. Unterschreitung des Siedlungsabstandes von 200 m; tw. flächiges archäologisches Denkmal (vorgeschichtliche Grabhügel), nach der Rotmilankartierung 2013 beträchtliche Teile im engeren Umfeld (1km-Radius) um ein Rot- und ein Schwarzmilanvorkommen. Unterschreitung der Mindeststandortgröße Südteil: Windkraftanlage am Südende des langgezogenen Standorts; tw. im engeren Umfeld (1km-Radius) von Schwarzmilanvorkommen, Auenbereiche von Reinach und Seebach (mit Stillgewässer) mit Bedeutung als Kiebitzrastplatz mit Abstandserfordernis. BOS-Richtfunktrasse (im Bereich des innerhalb der geplanten FNP- Standorts). Insgesamt Unterschreitung der Mindeststandortgröße. Nord- und Südteil: Einkreisung Ortslage Kühnhardt zusammen mit Standort 19_SHA Es wurde auch zur Vermeidung von Konflikten mit der weit fortgeschrittenen kommunalen Bauleitplanung (räumlich stark abweichender und nur kleinflächig innerhalb der befindlicher FNP-Standort im Planentwurf, der unter Berücksichtigung BOS- Richtfunk noch Mindeststandortgröße unterschreitet) und damit zur Vermeidung von Verzögerungen des Windkraftausbaus durch konkurrierende Planungen gem. 2 Abs. 2 und 3 Abs. 2 Satz 2 und 3 LplG auf eine Weiterverfolgung der verzichtet. In der Abwägung wurde den vorgenannten dem Windkraftausbau im Bereich der Kleinflächig Bodenschutzwald und archäologisches Denkmal (Rothenburger Landhege)) In der Abwägung wurde den vorgenannten dem Windkraftausbau im Bereich der Belangen ergänzende Begründung Genehmigter Putenstall mit Freilandhaltung mit Flächenbedarf von ca. 13 ha und Abstandserfordernis; Freihaltung der Talkerbe im Bereich des Tauberurspungs, kleinflächig Bodenschutzwald, kleinflächig Abstand zu Stillgewässer > 1 ha In der Abwägung wurde den vorgenannten dem Windkraftausbau im Bereich der großteils Lage im Bereich einer militärischen Nachttiefflugübungsstrecke (aufgrund großteils entgegenstehendem Belang (Ausschlusskriterium Tiefflug) kein Abwägungsspielraum gem. 2 KSG BW und 11 Abs. 2 Satz 2 LplG) * Ausgangsgröße am Beginn der Informellen Beteiligung April 2012 sowie Flächenangabe für Einleitung Beteiligungsverfahren April 2013 nangaben für erneutes Beteiligungsverfahren 2014 siehe Anlage 5 (Umweltbericht)) ** Klammerwerte = nur kleinflächig; Windgeschwindigkeit in 140 m über Grund ca. 0,25 m/s höher (Bezug Windhöffigkeitswerte: Abgrenzung n April 97,2 21,6 21

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