Raumordnungsrecht und Baurecht
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- Herbert Peters
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1 Raumordnungsrecht und Baurecht Raumordnungsrecht und Baurecht Vorlesung vom Mag. Gernot Posch
2 Raumordnungsrecht Begriff Gestaltung des Staatsraumes nach den politischen Zielvorstellungen durch staatliche Akte Hoheitlicher und nichthoheitlicher Natur Im Sinne wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Leitlinien
3 Raumordnungsrecht Charakterisierung Final determiniert - Ziele Querschnittsmaterie - Verschiedenen Kompetenztatbeständen zuordenbar - Daher auch unterschiedliche Gesetzgeber/Vollzugsorgane zuständig
4 Raumordnungsrecht Raumordnungsgesetze Ziele& Grundsätze Ziele Gemeinwohl Gleichwertige Lebensbedingungen Sicherung und Verbesserung der Siedlungsstruktur Schutz vor Naturgewalten Erhaltung einer lebensfähigen Land- und Forstwirtschaft Umweltschutz Grundsätzliche Regelungen Zuständigkeiten Raumordnungsprogramme, FlWPl Widmungsarten im FlWPl Verfahrensrechtliche Regelungen
5 Raumordnungsrecht Kompetenz Bund Länder Gemeinden Fachplanung zb Eisenbahnrecht Folgt Hauptmaterie zb Baurecht Art 15 Abs1 B-VG Berücksichtigungsgebot (Interessenabwägung) 15a-Vereinbarungen Österreichische Raumordnungskonferenz
6 Raumordnungsrecht Kompetenz Bund Länder Gemeinden Überörtliche RPl Örtliche RPl Art 118 Abs3 Z 9 B-VG Berücksichtigungsgebot (Interessenabwägung) 15a-Vereinbarungen Österreichische Raumordnungskonferenz
7 Raumordnungsrecht Hierarchie der Rechtsakte(Land) Raumordnungsgesetze Raumordnungsprogramme (V) Landesraumplanung (Überörtliche Raumplanung) Räumliches Entwicklungskonzept Flächenwidmungsplan Bebauungsplan (V) Gemeinderaumplanung (Örtliche Raumplanung) Bauplatzerklärung und Baubewilligung (B) Baurecht
8 Raumordnungsrecht BspRaumordnungsprogramm(Text+Plan)
9 Raumordnungsrecht BspRaumordnungsprogramm(Text+Plan)
10 Raumordnungsrecht Flächenwidmungsplan(Plan)
11 Raumordnungsrecht Bebauungsplan(Plan)
12 Raumordnungsrecht Zuständigkeiten und Rechtsquellen Raumordnungsgesetze der Länder Landtage Landesgesetz
13 Raumordnungsrecht Zuständigkeiten und Rechtsquellen Raumordnungsprogramme Landesregierungen Verordnung
14 Raumordnungsrecht Zuständigkeiten und Rechtsquellen Räumliches Entwicklungskonzept Flächenwidmungsplan Bebauungsplan Gemeinderat Verordnung
15 Raumordnungsrecht Grundrechte Eigentum(Art 5 StGG, Art 1 1. ZPEMRK) - Enteignung - Beschränkung: Wertänderungen durch Umwidmungen Zwang zur Ausübung der Nutzung - In allen Landesgesetzen gibt es Entschädigungsregelungen Gleichheitssatz(Art 7 B-VG) Fairtrial (Art 6 EMRK)
16 Raumordnungsrecht Legalität Höhere Planungsakte relativ unbestimmt isd Art 18 B-VG - Verwaltungshandeln inhaltlich nicht genau festgelegt - Final determiniert - Problem der formalgesetzlichen Delegation Differenzierte Anwendung des Legalitätsprinzips Legitimation durch(besonderes) Verfahren
17 Raumordnungsrecht Verfahren Verdichtete Einbindung von Betroffenen Rechte zur Stellungnahme Kundmachung von Planänderungsabsichten Äußerungsrechte bezüglich Planungsinteressen Beschluss eines Planentwurfs Auflegung des Entwurfs Umweltprüfungen Änderung von V an erschwerte Bedingungen geknüpft (Wesentlichkeit, öffentliche Interessen) Prüfungs- und Zustimmungsrechte der LReg (FlWpl)
18 Raumordnungsrecht Rechtsschutz VfGH Bescheidbeschwerde gemäß Art 144 B-VG Individualantrag Art 139 B-VG Subjektive Betroffenheit Unmittelbare Betroffenheit Umwegsunzumutbarkeit
19 Raumordnungsrecht Nichthoheitliche Raumplanung Anhand von privatrechtlichen Instrumenten Akte der Privatwirtschaftsverwaltung - Förderungswesen - Vertragsraumwesen - PrivatrechtlicheAbsprachenzwischenGemeinden, informelle Vereinbarungen(ÖROK)
20 Begriff Privates Baurecht Öffentliches Baureht Baurecht
21 Charakterisierung/Ziele Einschränkung der privatrechtlichen Freiheit auf eigenem Grund zu bauen zur Wahrung öffentlicher Interessen zb Emissionsschutz, Lärmschutz, Umweltschutz, Ortsbildschutz Sicherung der Qualität der Wohnverhältnisse
22 Grundrechte Va Eigentumsrecht betroffen - Beschränkt durch Bewilligungspflichten - zt Enteignungsmöglichkeiten vorgesehen o Anliegerleistungen o Abtretung von Ergänzungsflächen Gleichheitssatz Art 6 EMRK (Entschädigung)
23 Kompetenz Bund Länder Gemeinde Fachkompetenzen Art 15 Abs 1 B-VG
24 Kompetenz Bund Länder Gemeinde Fachkompetenzen Art 15 Abs 1 B-VG & Art 15 Abs5 Örtliche Baupolizei Art 118 Abs3 Z 9 EWB
25 Rechtsakte im Baurecht Bauplatzerklärung und Baubewilligung Bescheid
26 Rechtsschutz/Instanzenzug(bis ) Beschwerde VwGH VfGH Beschwerde Berufung LReg Vorstellung BVB (DelegierungsV) EWB Gemeinderat oder Stadtsenat bzw Sonderbehörde Bürgermeister oder Magistrat Berufung
27 Rechtsschutz(ab 2014) Revision VwGH VfGH Beschwerde LandesverwG Beschwerde Beschwerde BVB (DelegierungsV) EWB Gemeinderat oder Stadtsenat bzw Sonderbehörde Bürgermeister oder Magistrat Berufung
28 Bauplatzerklärung und Baubewilligung Bauplatzerklärung Öffentliches Baubewilligung Baureht Dinglicher Bescheid Auf Grundfläche ist die Errichtung eines Gebäudes zulässig ztdem Baubewilligungsverfahren vorgeschaltet ztim Baubewilligungsverfahren enthalten Vorschreibung von Anliegerleistungen und Aufschließungskosten Wegfall der Bauplatzeigenschaft ztdurch Bausperre, Zeitablauf Keine Erteilung wenn in Widerspruch zu Bebauungsplan oder FlWPl Dinglicher Bescheid Recht auf dem Grundstück einen Bau auszuführen Rechtsanspruch sofern kein Versagungsgrund vorliegt Erlischt ztsofern Baubeginn nicht innerhalb von bestimmter Frist
29 Arten von Bauvorhaben Anzeigepflicht Bewilligungspflicht Mitteilungspflicht Freie Bauvorhaben Neu-, Zu-, Umbauten Wesentliche Änderungen des Verwendungszwecks Bauverhandlung ztgibt es vereinfachte Bewilligungsverfahren ohne Bauverhandlung Bewilligt sofern Behörde nicht binnen Frist untersagt keine Einwendungen der Nachbarn Befugter Bauführer Einhaltung baurechtlicher Bestimmungen Bescheid nur bei Versagung Lediglich Informierung der Behörde Allfällige Verstöße geahndet mit nachträglichen baupolizeilichen oder verwaltungsstrafrechtlichen Mitteln Gewisse nicht sehr eingreifende Maßnahmen Oft demonstrative Aufzählung zb Innenausbau, Solaranlagen, Bescheid
30 Definition»Bau«- VwGH Anlage - Bautechnische Kenntnisse zur Errichtung - Mit Boden in gewisse Verbindung gebracht - Die öffentlichen Interessen zu berühren geeignet - BauO orientieren sich im Großen und Ganzen daran(siehe Begriffsbestimmungen) - Auch Hütten, Mauern, Zäune, Handymasten fallen darunter
31 Bewilligungsverfahren Schriftlicher Antrag + gewisse Unterlagen Vorprüfung Kundmachung der Bauverhandlung Erhebung von Einwendungen Mündliche Bauverhandlung Abhandlung von Einwendungen Bescheid
32 Parteien des Bewilligungsverfahrens Bewilligungswerber* Nachbar Anrainer knüpft an ET an zt Grund- Eigentümer sofern nicht BW* Unterschiedliche Definitionen in BauO Gemeinsame Grenze Räumliches Naheverhältnis Gewisse Entfernung zb 10 m
33 Parteistellung und Präklusion AVG Anwendbar sofern BauOnicht nach neu oder wiederverlautbart Parteistellung bei Einleitung 41 AVG: Persönliche Verständigung + Anschlag odamtliche Kundmachung + Besondere Form in Materiengesetz oder geeignet = Doppelte Kundmachung ( 42 AVG) Präklusion für alle Sofern nicht rechtzeitig Einwendung erhoben
34 Parteistellung Bsp Wien Wien Parteistellung der Nachbarn erst ab Erhebung von Einwendungen Vor Einwendung Akteneinsichtsrecht
35 Einwendungen Prozessuales Mittel zur Durchsetzung von Rechten Privatrechtlich Öffentlichrechtlich Behörde hat auf Einigung hinzuwirken Sonst Verweisung auf Zivilrechtsweg Im Bescheid anzuführen Objektiv öffentlichrechtliche Zurückweisung event von Amts zu berücksichtigen zb: Ortsbildschutz Subjektiv öffentlichrechtlich In Bescheid zu berücksichtigen Oft taxativ in BauO aufgezählt dienen dem Schutz der Nachbarn
36 Nachträgliche Einwendungen - AVG Verhinderter Nachbar Übergangener Nachbar Wurde ordnungsgemäß geladen Unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis Kein Verschulden oder minderes Versehen Binnen 2 Wo nach Wegfall des Hindernisses bzwbis zur rechtskräftigen Entscheidung Wurde nicht ordnungsgemäß geladen Zeitlich unbegrenzt Zustellung des B und Berufung Sofortige Berufung im Mehrparteienverfahren BescheidmäßigeFeststellung der Parteistellung
37 Bauführung Beginn zt mit Rechtskraft des Bescheides zt nach Ablauf gewisser Fristen Bestellung eines Bauführers (GewO oder Ziviltechniker) Obliegt Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und des Bescheides Behörde obliegt Bauaufsicht (kann zb Baustopp verhängen)
38 Benützungsbewilligung Kollaudierung(Prüfung durch Behörde ob bescheidgemäß errichtet) Mit Bescheid erteilt ztgenügtfertigstellungsanzeige (+ Bescheinigungdes Bauführers) an Behörde
39 Baupolizei Verwaltungspolizei Abwehr von mit dem Baurecht typischerweise verbundenen Gefahren(BauP im materiellen Sinn) - konsenslosebauwerke Zutrittsrechte, Auskunftsrechte
40 Baupolizei - Maßnahmen Baueinstellung Nachträgliche Auflagen Nachträgliches Ansuchen um Bewilligung Abbruch der Anlage Bescheid Bei Gefahr in Verzug Sofortmaßnahmen AuvBZ
41 Strafbestimmungen Zahlreiche Verwaltungsstrafbestimmungen - Va die konsenswidrige Bauführung betreffend - Verstöße gegen Auflagen Nicht im EWB zu vollziehen! Grundsätzlich von den BVB/UVS (LVG ab 2014) vollzogen
42 Genehmigungskumulation Ausnahmen 38 AWG 3 Abs 3 UVP-G Genehmigungskumulation Genehmigungskonzentration
43 Quellen: Berka, Verfassungsrecht 3 (2010) Donner, Planungskonflikte zwischen den Gebietskörperschaften (2008) Gamper (Hrsg), Interkommunale Zusammenarbeit und überörtliche Raumplanung (2007) Hengstschläger, Verwaltungsverfahrensrecht 4 (2009) Lienbacher, Raumordnungsrecht, in Bachmann, Besonderes Verwaltungsrecht 9 (2012) Strejcek/Klingenbrunner, Raumordnungsrecht,, in Hammer/Kolonovits/Muzak/Piska/Strejcek (HG), Besonderes Verwaltungsrecht (2012) Raschauer, Allgemeines Verwaltungsrecht 3 (2009) Wessely, Örtliche Raumplanung als Instrument des Umweltschutzes, in N. Raschauer/Wessely, Handbuch Umweltrecht (2006) Berka, Verfassungsrecht 3 (2010) Hengstschläger, Verwaltungsverfahrensrecht 4 (2009) Jahndel, Baurecht, in Bachmann, Besonderes Verwaltungsrecht 9 (2012) Pabel, Die Rechtsstellung der Nachbarn im Bauverfahren, RFG 2006/7 Raumordnungsrecht und 2005/58 Raschauer/Wessely, Besonderes Verwaltungsrecht Baurecht 4 (2001) Pabel, Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Regelung der Parteistellung im Bauverfahren, RFG Raschauer, Allgemeines Verwaltungsrecht 3 (2009) Strejcek, Baurecht, in Hammer/Kolonovits/Muzak/Piska/Strejcek (HG), Besonderes Verwaltungsrecht (2012) Walter/Mayer, Verwaltungsverfahrensrecht 8 (2003) _bebaupl_ pdf pdf pdf
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