Referat für Gesundheit und Umwelt Gesundheitliche Versorgung und Prävention RGU-GVP-KVP

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1 Telefon Telefax Referat für Gesundheit und Umwelt Gesundheitliche Versorgung und Prävention RGU-GVP-KVP Ambulante Palliativ- und Hospizversorgung in München Verbesserung der ambulanten palliativ-medizinischen Versorgung und Sterbebegleitung der Münchner Bürger Antrag Nr / A von Frau StRin Elisabeth Schosser vom Palliativ-medizinische, palliativ-pflegerische und hospizliche Versorgung im ambulanten Bereich Antrag Nr / A von Frau StRin Elisabeth Schosser vom Fachgespräch über Sterbebegleitung Antrag Nr / A der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen/RL vom Ambulante Palliativversorgung in München Antrag Nr / A von Frau StRin Elisabeth Schosser vom Anlagen Beschluss des Gesundheitsausschusses vom (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die frühere Stadträtin, Frau Elisabeth Schosser hat beantragt, Aussagen zum Bedarf ambulanter Palliativversorgung und über die in Frage kommenden Träger zu machen (Anl.1). Es soll auch dargestellt werden, ob ein städtisches Eingreifen zur schnelleren Einführung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) erforderlich ist. Bereits in den Beschlussvorlagen vom (SV-Nr / V 09097) und vom (SV-Nr / V 11482) wurde das Thema Palliativ- und Hospizversorgung behandelt und die Anträge Nr / A (Anl. 2), / A (Anl. 3) und / A (Anl. 4) aufgegriffen. Mit dem Beschluss vom wurde das RGU beauftragt, - Daten zur ambulanten Palliativ- und Hospizversorgung zu erheben - den Aufbau von Ambulanten Hospiz- und Palliativteams zu entwickeln - Informationen über Leistungs- und Fortbildungsangebote Bürger/-innen sowie Leistungsanbieter/-innen zu geben und - ein Fachgespräch zur Sterbebegleitung durchzuführen.

2 Seite 2 Diese decken sich mit den Fragen von Frau Schosser und werden in dieser Vorlage ebenfalls behandelt. 1. Gesetzeslage Mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) vom hat der Gesetzgeber ein wichtiges Signal zur Verbesserung und Sicherung der Versorgung von schwerstkranken und sterbenden Menschen gesetzt. Nach 37b Abs. 1 SGB V haben Versicherte mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung und mit einem besonderen Versorgungsaufwand Anspruch auf Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV). Dazu verabschiedete das Bundesministerium für Gesundheit am die vom Gemeinsamen Bundesauschuss (G-BA) erstellten Richtlinien vom Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben lt. Auftrag nach 132d Abs. 2 SGB V Empfehlungen zur Umsetzung der SAPV am herausgegeben, die jedoch nicht vor Sept verabschiedet werden. Die Empfehlungen zur SAPV fordern von den spezialisierten Leistungserbringern einen integrierten Ansatz, nämlich die Einbindung in vorhandene Strukturen der medizinischen, pflegerischen, psychosozialen und seelsorgerischen Versorgung. Die Leistungserbringung muss durch entsprechend qualifiziertes Personal (Ärztinnen/Ärzte, Pflegende, andere Professionen) erbracht werden und im Hinblick auf die Kooperation sich an der Konzeption eines Palliativ Care Teams orientieren. Es wird davon ausgegangen, dass etwa 10 % der Palliativpatienten/-innen die SAPV aufgrund des umfassenden Betreuungsbedarfes in Anspruch nehmen müssen. 2. Daten zur Ambulanten Palliativ- und Hospizversorgung 2.1 Datenerhebung Im Mai 2007 wurde eine Datenerhebung zu den Ressourcen in München durchgeführt. Die KVB übernahm die Befragung im medizinischen, das RGU im pflegerischen Bereich. Nach Aussagen der KVB gibt es in der ambulanten medizinischen Versorgung in München zwei Fachärzte Palliativmedizin und ca. 15 Ärztinnen/Ärzte, die Palliativmedizin anbieten, langjährige Erfahrung haben und eng mit Palliativ- und Hospizdiensten bereits zusammenarbeiten. In der pflegerischen Datenerhebung wurde u.a. erfasst: wie viele Menschen ambulant palliativ durch ambulante Pflegedienste versorgt werden, wie viele Pflegedienste palliative Pflege anbieten, wie viele Pflegende in den ambulanten Pflegediensten über eine Palliative Care Weiterbildung (mind. 160 h) verfügen, welche Kooperationen mit anderen Einrichtungen bereits bestehen und welche ambulanten Pflegedienste bereit sind, in Netzwerken mitzuarbeiten. Von den 198 angeschriebenen ambulanten Pflegediensten antworteten 101 (Rücklaufquote 51 %), die 1711 Mitarbeiter/-innen beschäftigten. Davon hatten 190 Mitarbeiter/-innen Kenntnisse zum Thema Sterbebegleitung über eine Fortbildung und 57 Pflegende verfügten über einen Abschluss bzw. waren am Beginn einer Weiterbildung zur Palliative- Care- Fachkraft. Diese arbeiten teilweise schon eng mit Palliativ- und Hospizdiensten zusammen. Lt. Umfrage würden 21 Pflegedienste mit ca. 33 Palliative- Care-Kräften für die spezialisierte Palliative Care Versorgung zur Verfügung stehen.

3 Seite 3 Parallel zum RGU führte das Soziologische Institut München (SIM) eine Befragung ambulanter Pflegedienste (n= 196, Rücklauf 50 %) durch. Daraus ist zu entnehmen, dass 62 % der Pflegedienste Betreuungs- und Pflegeleistungen auch in den Nachtstunden erbringen und 81,5 % ein Bereitschaftsdienst für Notfälle vorhalten. 2.2 Bedarfsermittlung In den derzeit bekannten Empfehlungen der Krankenkassen zur spezialisierten Palliativversorgung (SAPV) werden keine klaren Anhaltszahlen für den Bedarf benannt, sondern von einer Schätzung ausgegangen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Bedarf je nach Region unterschiedlich sein kann: mögliche Indikatoren sind soziale Siedlungsstrukturen, Altersstruktur, epidemiologisch relevante Erkrankungen sowie die demographische Entwicklung. Auch Menschen, die eine allgemeine Palliativ- und Hospizversorgung benötigen, werden nicht registriert, so dass bei der Einschätzung des Bedarfs für die allgemeine Palliativ- und Hospizversorgung sowie für die SAPV nur die Anzahl der Sterbefälle herangezogen werden. Nach einer aktuellen Studie der Deutschen Hospizstiftung sind 88,2 % der Verstorbenen in Bayern 2007 ohne hospizliche Begleitung oder Palliative-Care-Versorgung gestorben. 1 In dieser Studie wurden bayernweit 17 % der vorhandenen Palliativstationen, 11 % der ambulanten und 51 % der stationären Hospizdienste befragt. Für München liegen keine konkret erhobenen Zahlen vor, doch es ist davon auszugehen, dass bis zu 80 % der Verstorbenen ohne adäquate Hilfen sind. In 2006 waren das ca Menschen von Verstorbenen in München 2. SAPV-Leistungen benötigen lt. Gesetz 10 % der Pallativpatienten/-innen, d.h. man kann von ca Patienten/-innen (m=500, w=580) in München ausgehen. Das Bundesland Niedersachsen kalkuliert auf Einwohner/-innen einen Palliativstützpunkt mit 5,0 Stellen 3 ; Experten/-innen in Deutschland gehen eher von 6,0 Stellen aus. München würde demnach ca. 5-6 SAPV-Teams benötigen. 3. Etablierung der SAPV (Ambulante Hospiz- und Palliativteams) Versorgungsexperten/-expertinnen aus der Palliativmedizin sowie aus dem Hospizbereich sehen erhebliche Probleme bei der Umsetzung der SAPV entsprechend der derzeitigen Empfehlungen der Krankenkassen. Das RGU teilt diese Einschätzung und richtete am ein Schreiben an den Landesverband der AOK Bayern, in dem die Problempunkte aufgezeigt wurden. Das RGU geht davon aus, dass der Landesverband der AOK Bayern die federführende Krankenkasse sein wird, die die Verhandlungen zur Erstellung von Rahmenvereinbarungen mit den Spitzenverbänden weiterer Krankenkassen und den Leistungserbringer/-innen auf Landesebene führt. Problempunkte der SAPV: 1 Sonder Hospiz Info Brief: HPCV-Studie: Hospizliche Begleitung und Palliative-Care-Versorgung in Deutschland 2007, Deutsche Hospiz Stiftung, Stand: Statistisches Amt LH München, Gutachten im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familien und Gesundheit, der Verbände gesetzlicher Krankenkassen in Niedersachsen sowie der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen: Palliativversorgung in Niedersachsen Bestandsaufnahme und Empfehlungen zur Weiterentwicklung, Medizinische Hochschule Hannover, Okt. 2004

4 Seite 4 Unklar ist, wer die Organisationsform und die konkrete Anzahl der Mitarbeiter/-innen für eine Region/ Stadt und Team festlegt. Der sehr hohe qualitative Anspruch an die Ausbildung der Mitarbeiter/-innen im ärztlichen sowie im pflegerischen Bereich ist sicher richtig, setzt aber einer kurzfristigen Umsetzung der SAPV Grenzen. Weder im medizinischen noch im pflegerischen Bereich gibt es derzeit in München genügend Fachkräfte, die die Anforderungen der vorgesehenen Empfehlungen erfüllen. Des weiteren stellt sich die Frage, ob aus den vorhandenen Fachkräfte Mitarbeiter/-innen bereit wären in einem Team mit zu arbeiten und ggf. ihren aktuellen Arbeitgeber zu wechseln bei all den finanziellen Unsicherheiten. Es sollte Übergangsregelungen für die Qualifizierung geben und auch die Möglichkeit für Kooperationsmodelle zwischen den bereits aktiven Trägern. Bezüglich der Qualitätssicherung wird die Mitarbeit der spezialisierten Leistungserbringer/-innen in fachspezifischen und sektorenübergreifenden Qualitätszirkeln sowie in multidisziplinären Netzwerktreffen gefordert. Auch hier sollten Übergangszeiten festgelegt werden, da der verbindliche Aufbau dieser Strukturen personelle und zeitliche Ressourcen erfordert. Unklar ist, ob alle gesetzlichen Krankenkassen bereit zu Strukturverträgen sind, oder ob Einzelleistungsverträge mit Leistungserbringer/-innen geschlossen werden wie bisher bei den IV-Verträgen. Wir halten es für notwendig, dass alle Versicherten den Anspruch auf gleiche Leistungen haben und es dabei keine krankenkassenspezifischen Unterschiede gibt. Es wird ein Dokumentationssystem gefordert, das eine bundesweite Evaluation ermöglicht. Die Verständigung auf eine bundesweite einheitliche Evaluation wird nicht festgelegt. In den zurückliegenden Jahren haben sich in München informelle Netzwerke zur Palliativund Hospizversorgung entwickelt. Die Zusammenarbeit und Verbindlichkeit ist jedoch sehr unterschiedlich. Da die zukünftigen Teams der SAPV lt. Empfehlungen in ein Netzwerk integriert sein sollen, wird das RGU überprüfen, welche Entwicklungen in München notwendig sind. Neben den internen Netzwerken der Wohlfahrtsverbände sind dem RGU die Netzwerke verschiedener anderer Träger bekannt. Ein Hauptakteur in München ist der Hospizverein Christophorus e.v. (CHV), der an sehr unterschiedlichen Netzwerken mitwirkt bzw. teilweise aufgebaut hat. Zu diesen gehören u.a.: - Arbeitskreis der Hospizinitiativen und -vereine (AK Umland) - Arbeitskreis der Hospiz- und Palliativeinrichtungen in München (alle Sozialdienste) - Vernetzung und Kooperation mit den städtischen Kliniken Bogenhausen, Harlaching und Schwabing - Aufbau und Mitarbeit am Palliativ Forum München - Vernetzungsarbeit mit den Münchner Pflegeheimen - Expertenkreis des Bayer. Staatsministeriums der Justiz zu Fragen der Vorsorge mit enger Vernetzung mit der Münchner Betreuungsstelle - Austausch mit den großen Kirchen in Bayern und Universität zu spirituellen Fragen

5 Seite 5 Der Ikarus e.v. setzt sich aus Mitgliedern aller im Gesundheitsbereich tätigen Berufsgruppen zusammen und ist seit Jahren im Münchner Norden zur Verbesserung der Versorgung alter Menschen aktiv. Durch diese Vernetzung ist Ikarus in der Lage neben rehabilitationsbedürftigen geriatrischen Patienten/-innen auch Palliativpatienten/-innen zu betreuen mit Schwerpunkt demente Patienten/-innen, die bis zuletzt in der häuslichen Umgebung versorgt werden können. Eine enge Kooperation besteht mit dem Krankenhaus der Barmherzigen Brüdern und einem Pflegeheim. Einzelfallbezogen gibt es weitere Kooperationen zwischen den beteiligten Diensten, die schwierig zu erfassen sind. 4. Informationen über Leistungs- und Fortbildungsangebote für Bürger/-innen sowie Leistungsanbieter/-innen Um Bürgerinnen und Bürger über die Leistungsangebote zur Palliativ- und Hospizversorgung (Palliativstationen, stationäre und ambulante Hospize, Pflegedienste mit Palliativ Care Kompetenz) in München zu informieren, erstellte das RGU eine Internetseite mit digitalisierter Stadtkarte ( Hilfesuchende (aber auch Beratende) können so erkennen, welche pflegerischen, beratenden und betreuenden Einrichtungen im näheren Lebensumfeld zur Verfügung stehen. Die Internetseite wird suksessive um die anstehenden Entwicklungen ergänzt. Gemeinsam mit den Verbänden werden derzeit die Fortbildungsangebote überprüft, insbesondere für Ehrenamtliche, so dass zu einem späteren Zeitpunkt auch Fortbildungsmöglichkeiten im Internet aufgezeigt werden können. 5. Fachgespräch Sterbebegleitung Das RGU führte lt. Stadtratsauftrag vom ein Fachgespräch Sterbebegleitung mit Politikerinnen/Politikern und Expertinnen/Experten aus den Krankenhäusern, Pflegeheimen, ambulanten Hospizdiensten, Pflegediensten sowie Vertreterinnen/-Vertretern der Kassenärztlichen Vereinigung, der Krankenkassen und Verbänden am durch (Dokumentation s. Anl. 5) 4. Der Schwerpunkt des Gespräches lag auf der stationären Sterbebegleitung im Krankenhaus und Pflegeheim. In der Diskussion wurde sehr deutlich, dass nur durch eine gute Vernetzung mit den ambulanten Versorgungseinrichtungen, insbesondere mit den Hospizdiensten, den niedergelassenen Hausärztinnen/-ärzten und den Pflegediensten, eine adäquate Sterbebegleitung erfolgen kann. Voraussetzung hierfür ist, dass die ambulante sektorenübergreifende Palliativ- und Hospizversorgung mit all ihren Facetten zur Verfügung steht und Versorgungsabläufe zwischen stationärem und ambulantem Bereich verbindlich festgelegt werden. Das Städt. Klinikum greift genannte Defizite i.r. der Personalentwicklung (z.b. Fortbildungen), dem Aufbau von palliativen Konsiliardiensten und der konzeptionellen Versorgungsplanung auf, insbesondere auch für palliativ-geriatrische Patienten/-innen. Ca. 60 % der Münchner Pflegeheime befassen sich intensiv mit dem Thema Sterbebegleitung, das durch die steigenden Nachfragen bei den Hospizdiensten ersichtlich wird. 6. Weitere Qualität durch zielgruppenspezifische Arbeit Gendergesichtspunkte Wie schon im Beschluss vom berichtet, fehlt beim Thema Palliativ- und Hospizversorgung die Auseinandersetzung mit Genderfragen. Das RGU wird sich im Herbst Dokumentation: Fachgespräch Sterbebegleitung, Referat für Gesundheit und Umwelt,

6 Seite 6 gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden mit weiteren Fortbildungsmodulen befassen, in die das Thema Gender einfließen wird. Menschen mit Migrationshintergrund Am führte die Stelle für interkulturelle Arbeit der LHM/Sozialreferat gemeinsam mit dem Hospizdienst Da-Sein e.v. einen Fachtag mit dem Titel Sterben in der zweiten Heimat durch. Es war ein Zusammentreffen von Mitarbeiter/-innen der unterschiedlichen Einrichtungen und Nationalitäten, die sich mit den kulturspezifischen Bedürfnissen in der letzten Lebensphase auseinander setzten. Es wurde über christliche, jüdische und muslimische Sterbekulturen informiert, aber auch deutlich gemacht, dass jede/r Sterbende eigene Werte und Normen hat, die es gilt herauszufinden. Deshalb ist sicherzustellen, dass Kommunikation in der Sprache möglich ist, die die/der Betroffene versteht. Bei Bedarf sollte der Einsatz von Dolmetscher/-innen selbstverständlich sein. Das Thema der interkulturellen Sterbebegleitung muss verstärkt in die Aus-, Fort- und Weiterbildung aller beteiligter Berufsgruppen, aber auch ehrenamtlichen Helfer/-innen einfließen. Nur so können Mitarbeiter/-innen ambulanter Dienste die Wünsche und Bedürfnisse verschiedener Nationalitäten aufgreifen. In den Kliniken der StKM gibt es und wird es auch weiterhin Fortbildungsangebote zu interkulturellen Aspekten im Sterbeprozess geben, ebenso wird Donna Mobile in Zusammenarbeit mit Da-Sein e.v. die speziellen Fortbildungen zur Sterbebegleitung von Migrantinnen für Multiplikatorinnen fortführen. Einzelne Krankenhäuser haben Sterberäume eingerichtet, so dass auch Menschen mit muslimischem Glauben ihre Rituale leben können. Eine ehrenamtlich tätige junge muslimische Frau unterstützt in München auf Wunsch Hinterbliebene und bereitet den Verstorbenen nach ihren religiösen Vorgaben für die Bestattung vor. Menschen mit Demenzerkrankung Die Hospizdienste betonen immer stärker die besondere Begleitung von demenzkranken Menschen. Defizite liegen hier sehr stark in der Qualifikation von hauptamtlichen wie auch von ehrenamtlichen Helfer/-innen. Das RGU befindet sich diesbezüglich im Gespräch mit den Wohlfahrtsverbänden, um Möglichkeiten weiterführender Qualifizierungsmaßnahmen auszuloten. Die zukünftige Gestaltung der gesamten Versorgungslandschaft im Palliativ- und Hospizbereich liegt sehr stark in den Händen der Krankenkassen. Die vom RGU formulierten Fragen sind noch mit der AOK zu klären. Das RGU wird seine Einflussmöglichkeiten nutzen und die Entwicklungen der Palliativ- und Hospizversorgung gemeinsam mit dem Gesundheitsbeirat (AK Versorgung und UAK Palliativ- und Hospizversorgung) den Ausbau der Versorgungslandschaft koordinierend begleiten und wo möglich, qualitätssichernde Maßnahmen initiieren und fachlich unterstützen. Die Beschlussvorlage wurde mit der Städt. Klinikum München GmbH abgestimmt. Der Korreferent des Referats für Gesundheit und Umwelt, Herr Klaus Peter Rupp, die Verwaltungsbeirätin, Frau Eva Maria Caim, das Sozialreferat, die Städt. Klinikum München GmbH, der Seniorenbeirat sowie die Stadtkämmerei haben einen Abdruck der Vorlage erhalten.

7 Seite 7 II. Antrag des Referenten 1. Vom derzeitigen Sachstand über die Verhandlungen für eine verbesserte ambulante Palliativversorgung wird Kenntnis genommen. 2. Das RGU wird beauftragt, die Entwicklungen in der Palliativversorgung wie dargestellt weiter zu verfolgen. 3. Die Anträge Nr / vom und Nr / A vom von Frau StRin Schosser sind damit geschäftsordnungsmäßig erledigt. 4. Der Antrag Nr / A der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen/RL vom ist damit geschäftsordnungsmäßig erledigt. 5. Der Antrag Nr / A vom von Frau StRin Schosser ist damit geschäftsordnungsmäßig erledigt. 6. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der/Die Vorsitzende Der Referent Ober/Bürgermeister/in Joachim Lorenz Berufsmäßiger Stadtrat IV. Abdruck von I. mit III. über den stenographischen Sitzungsdienst an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei an das Direktorium - Dokumentationsstelle an das Referat für Gesundheit und Umwelt RGU-GVP-KVP an das Referat für Gesundheit und Umwelt RGU-S-SB an das Referat für Gesundheit und Umwelt RGU-S-L an das Referat für Gesundheit und Umwelt RGU-GVO an das Sozialreferat an das Direktorium - Frauengleichstellungsstelle an das Direktorium Beschwerdestelle für Probleme in der Altenpflege an den Seniorenbeirat an den Ausländerbeirat V. Wv Referat für Gesundheit und Umwelt RGU-GVP-KVP

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