Neue Schiedspersonen vereidigt

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1 11. Jahrgang, Nr Februar 2018 DRK-Blutspende LEADER-Bewerbungsphase gestartet Stellenausschreibungen Aktivitäten der Kindergärten Jahreshauptversammlungen zahlreicher Vereine Neue Schiedspersonen vereidigt Im Rahmen eines sehr angenehmen Gesprächs und in feierlicher Form wurden am 29. Januar 2018 die neuen Schiedspersonen der Gemeinde Titz, Daniela Oktar und Dr. Walter Liedgens, in ihr Amt eingeführt. Das Foto zeigt v.l.n.r. Bürgermeister Jürgen Frantzen, Norbert Hillmann (Direktor des Amtsgerichts Jülich), Dr. Walter Liedgens, Daniela Oktar, Guido Pungg (Gemeinde Titz), Hermann-Josef Schmitz (BDS Aachen) Ein Produkt von Foto: Günter Jagodzinska

2 AMTS BLATT DER GEMEINDE T ITZ Besuchszeiten im Rathaus Montag bis Mittwoch von 7.30 bis Uhr und bis Uhr Donnerstag von 7.30 bis Uhr und bis Uhr Freitag von 7.30 bis Uhr Offene Sprechstunde des Jugendamtes Donnerstag von 9.00 bis Uhr 90. Geburtstag Seite 2, Sonntag, 18. Februar 2018 Herzlichen Glückwunsch Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag Herrn Rudolf Caumanns, Jülicher Str. 41, Titz-Jackerath, der am Jahre alt wird, Herrn Karl-Georg Eder, Zum Königstal 4, Titz, der am Jahre alt wird, Herrn Hans Lemm, Kapellenstr. 10, Titz- Spiel, der am Jahre alt wird, Frau Fourné, Tel / im Rathaus Titz, Landstraße 4, Raum U06 Bereitschaftsdienst des Ordnungsamtes Telefon: 112 Wasserwerk der Gemeinde Titz Telefon: 02463/ Bereitschaft Kanal und Straße Telefon: 02463/ Landschaftswacht für das Gebiet der Gemeinde Titz Michael Leifeld, Tel.: 02463/ Die Polizei vor Ort Sprechzeiten des Bezirksdienstbeamten Norbert Tirtey Donnerstag von bis Uhr sowie nach Vereinbarung im Rathaus Titz, Raum 1 Tel.: 02463/ Mobil: 01522/ Fax: 02461/ Norbert.Tirtey@polizei.nrw.de Straßenbeleuchtung Störungsstelle Telefonnummer: 0800/ Störungsformular: Am feierte Frau Irene Blisniewski, Von-Leerodt-Straße 23, Titz- Hasselsweiler ihren 90. Geburtstag. Für Rat und Verwaltung gratulierten Bürgermeister Jürgen Frantzen und Ortsvorsteher Robert Holzportz. 90. Geburtstag Am feierte Frau Gertrud Otto, Poststraße 4, Titz-Hasselsweiler ihren 90. Geburtstag. Für Rat und Verwaltung gratulierten Bürgermeister Jürgen Frantzen und Ortsvorsteher Robert Holzportz. Impressum Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt: Bürgermeister der Gemeinde Titz, Landstraße 4, Titz Telefon: 02463/6590, Fax: 02463/ info@gemeinde-titz.de Verlag: Super Sonntag Verlag, Dresdener Straße 3, Aachen Geschäftsführer: Jürgen Carduck, Andreas Müller Druck: Euregio Druck GmbH, Dresdener Str. 3, Aachen Das Amtsblatt erscheint alle drei Wochen und wird kostenlos an die Haushalte im Gemeindegebiet als Beilage des Super Sonntag verteilt Auflage: Exemplare Herrn Konrad Holzweiler, Theodor-Storm-Str. 15, Titz, der am Jahre alt wird, Frau Maria Schneiders, Grevenbroicher Str. 7, Titz-Jackerath, die am Jahre alt wird, Herrn Josef Riesen, Güstener Str. 7, Titz- Ameln, der am Jahre alt wird, Frau Maximiliane Rixen, Kreuzstr. 16, Titz- Hasselsweiler, die am Jahre alt wird, Herrn Gerhard Weitz, Blankenheuerstr. 9, Titz-Rödingen, der am Jahre alt wird, Frau Maritta Kradepohl, Hochfeld, Titz- Ralshoven, die am Jahre alt wird, Frau Katharina Sesselmann, Klasend 31, Titz-Rödingen, die am Jahre alt wird, Frau Gertrud Bremer, Jahnstr. 1, Titz, die am Jahre alt wird. Das Amtsblatt Titz erscheint in Kooperation mit

3 Seite 3, Sonntag, 18. Februar 2018 AMTS BLATT DER GEMEINDE T ITZ Stellenausschreibung Bei der Gemeinde Titz (ca Einwohner, verkehrsgünstig gelegen im Mittelpunkt des Städtedreiecks Aachen Köln Mönchengladbach, im Norden des Kreises Düren) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Bautechnikerin/eines Bautechnikers der Fachrichtung Tiefbau mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden zu besetzen. Die Stelle wurde mit dem Stellenplan in der Ratssitzung am beschlossen und kann nach Genehmigung der Kommunalaufsicht, voraussichtlich im März 2018, unbefristet besetzt werden. Aus organisatorischen Gründen ist die ausgeschriebene Stelle nicht teilbar. Einstellungsvoraussetzung ist eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum staatlich geprüften Techniker/in der Fachrichtung Bautechnik, möglichst mit dem Schwerpunkt Tiefbau sowie entsprechende Berufserfahrung in den nachfolgenden Arbeitsbereichen der Stelle. Die Arbeitsbereiche der Stelle umfassen schwerpunktmäßig folgende Aufgaben: technische Betreuung des Kanalnetzes (z. B. Planung und Steuerung von Reparaturarbeiten), technische Betreuung der gemeindlichen Liegenschaften (z. B. Fortschreibung, Umsetzung und Überwachung des Gebäudesanierungskonzeptes), technische Unterhaltung der Infrastruktur (z. B. Vorbereitung von Straßenausbauplanungen, Koordinierung und Planung von Reparaturarbeiten) sowie die Unterstützung der Leitung des Bauhofes. Ausübung der gesetzlich vorgeschrieben Kontrollen (z.b. Spielplätze, Ingenieurbauwerke, Straßen etc.) Änderungen im Aufgabenbereich bleiben vorbehalten. Wir bieten Ihnen: eine Vergütung gemäß Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in der Entgeltgruppe 9a, eine leistungsorientierte Bezahlung (LOB) nach TVöD, eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung durch eine Zusatzversorgungskasse, eine flexible Arbeitszeit, fachspezifisch- und fachübergreifende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, eine gute Arbeitsatmosphäre in einem engagierten Team. Wir erwarten ein hohes Maß an Engagement, Aufgeschlossenheit, Flexibilität, Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, Belastbarkeit und Verantwortungsbewusstsein, kaufmännisches und technisches Verständnis sowie gute Kenntnisse im Umgang mit Office-Programmen. Wünschenswert sind darüber hinaus praktische Erfahrungen im Umgang mit CAD-Programmen. Im Interesse der Frauenförderung werden Frauen ausdrücklich zur Bewerbung ermutigt. Behinderte Menschen werden ebenfalls besonders gebeten, sich zu bewerben. Fahrerlaubnis mindestens der Klassen B/BE und die Bereitschaft zum Einsatz des Privatfahrzeugs gegen Kostenersatz für dienstliche Zwecke. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Lichtbild, usw.) werden bis zum erbeten an den Bürgermeister der Gemeinde Titz - Zentrale Steuerungsunterstützung - Landstraße 4, Titz. Bewerbungen per senden Sie bitte an personal@gemeinde-titz.de. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Bitte verwenden Sie bei Ihrer Bewerbung nur Kopien, da eine Rücksendung der Unterlagen nicht erfolgen kann. Die Personalverwaltung der Gemeinde Titz sichert Ihnen die Aufbewahrung der Bewerbungsunterlagen für sechs Monate nach Ablauf der Bewerbungsfrist zu. Werden die Unterlagen in diesem Zeitraum nicht von Ihnen abgeholt, werden sie anschließend zuverlässig und datengeschützt vernichtet. Bewerbungsphase um Fördergelder startet Projektbewerbungen bis zum 11. März 2018 einreichen Nachdem im vergangenen Jahr die ersten zehn Projekte auf den Weg gebracht wurden, ist jetzt die Bewerbungsphase für die nächste Projektauswahl gestartet. Die Leader-Region Rheinisches Revier an Inde und Rur wählt im April neue Vorhaben aus, die mit Geldern der Europäischen Union und des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt werden sollen. Alle Bürgerinnen und Bürger sowie insbesondere Vereine und Institutionen sind herzlich eingeladen, ihre Ideen einzubringen und damit einen Beitrag zur Weiterentwicklung ihrer Heimat zu leisten. Projektbewerbungen können bis zum 11. März 2018 beim Regionalmanagement eingereicht werden. Gefördert werden Projekte, die in einer oder mehreren Kommunen der Leader- Region stattfinden und einen konkreten Bezug zu einem der folgenden Themenfelder haben: Energiewende, Mobilität, Soziale Prävention, Nahversorgung, Lebensqualität in den Dörfern, Kunst, Kultur oder Natur- und Artenschutz. Je Projekt gibt es einen Zuschuss von maximal Euro. Bis zu 65% der Projektkosten können gefördert werden. Bei der Erstellung einer Projektskizze oder sonstigen Fragen zum Förderprogramm hilft Ihnen das Regionalmanagement. Nähere Informationen und die Auswahlkriterien finden Sie im Internet unter In NRW gibt es insgesamt 28 Leader-Regionen, das Rheinische Revier an Inde und Rur ist eine davon. Zur Weiterentwicklung und zur Steigerung der Attraktivität stehen diesen Regionen Fördergelder zur Verfügung, über deren Verwendung die lokalen Akteure selbst entscheiden können. Die Europäische Union ermöglicht damit eine Regionalentwicklung von unten nach oben. innogy und Regionetz betreuen gesamtes Stromnetz der Gemeinde Titz Seit 1. Januar ist innogy neuer Eigentümer des Jackerather Stromnetzes Mit einem Handschlag haben Bürgermeister Jürgen Frantzen, Axel Kahl als Geschäftsführer der Regionetz und Michael Stangel, Regionsleiter Kommunales Partnermanagement der innogy Ende Januar 2018 die Übergabe des Ortsteiles Jackerath an die innogy SE besiegelt. Seit dem 1. Januar 2018 ist innogy Eigentümerin des Jackerather Stromnetzes. Die insgesamt Meter Nieder- und Mittelspannungskabel, über 250 Hausanschlüsse sowie sechs Ortsnetzstationen und elf Kabelverteilerschränke gehen damit vom bisherigen Eigentümer NEW Netze GmbH in das Eigentum des Energieunternehmens innogy über. Das Stromnetz in Jackerath wird wie zuvor schon im übrigen Gemeindegebiet an die EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH in Stolberg verpachtet. Örtlicher Netzbetreiber und Ansprechpartner bei Kundenfragen ist die Regionetz, der gemeinsame Netzbetreiber der EWV und STAWAG. Bürgermeister Jürgen Frantzen sagt: Die innogy ist für die Gemeinde Titz ein zuverlässiger Partner, mit dem auch weiterhin eine sichere Energieversorgung der Ortschaft Jackerath gewährleistet ist. Die Die nächste Ausgabe des Amtsblattes Titz erscheint in drei Wochen, am Sonntag, 11. März 2018, Redaktionsschluss ist am 27. Februar Texte und Mitteilungen für das Amtsblatt sind bis zum jeweiligen Redaktionsschluss an diese - Adresse zu senden: amtsblatt@gemeinde-titz.de Bitte beachten Sie bei Ihren Beiträgen folgendes: 1.) Es wird gebeten, bei eingesandten Textdateien auf jegliche Formatierung (größere Zeilenabstände, Rahmen, Schattierungen o.ä.) zu verzichten. Die Beiträge werden in einem einheitlichen Layout veröffentlicht, weshalb diese v.l.n.r.: Sarah Thießen, Kommunalbetreuerin innogy, Axel Kahl, Geschäftsführer der Regionetz, Jürgen Frantzen, Bürgermeister der Gemeinde Titz, Michael Stangel, Regionsleiter Kommunales Partnermanagement der innogy, Artur Faulhammer, Ortsvorsteher von Jackerath (Bildquelle: Westnetz). technische Umstellung hat, wie erwartet, reibungslos funktioniert. Wir freuen uns auf eine weiterhin gute und erfolgreiche Zusammenarbeit. Regionetz-Geschäftsführer Axel Kahl ergänzt: Als regionaler Netzbetreiber kümmern wir uns bereits um das Stromnetz der Gemeinde Titz. Die technische Netzumstellung hat problemlos geklappt und wir sind sicher, auch in Zukunft für eine sichere und zuverlässige Stromversorgung der Anwohner in Jackerath sorgen zu können. Redaktionsschluss Veränderungen beim Druck des Amtsblattes keine Berücksichtigung finden können. 2.) Bitte schreiben Sie keine Beiträge auf Kopfbögen oder ähnliche Vordrucke. Auch diese können beim Druck des Amtsblattes nicht berücksichtigt werden, was zu umfangreichen Nachbearbeitungen führt. Eine einfache Textdatei (im Word-Format) ist ausreichend und im Sinne einer schnellen Bearbeitung erwünscht. Enthalten Beiträge Fotos, so sind diese gesondert als JPEG-Datei zu übersenden. Michael Stangel fügt hinzu: Wir freuen uns, dass wir mit der Gemeinde Titz die bisherige vertrauensvolle Partnerschaft nun auch für den Ortsteil Jackerath fortsetzen können. Zur Historie: Die Gemeinde Titz hatte am 12. Juli 1993 mit der Niederrheinischen Licht- und Kraftwerke AG (jetzt NEW Netz GmbH) einen Strom-Konzessionsvertrag für das Gemeindegebiet Titz, Ortsteil Jackerath, abgeschlossen, der am 30. Juni 2013 ausgelaufen ist. Mit Ratsbeschluss vom 2. Oktober 2013 hat die Gemeinde Titz die Stromkonzession für die gesamte Gemeinde Titz inklusive des Ortsteils Jackerath an die innogy SE vergeben (damals noch RWE Deutschland AG). Bitte geben Sie Ihren Textund Fotodateien den gleichen Namen, am besten nach Ihrer Institution (z.b. MGV Konzert.., Kiga Müntz Ausflug, IG Titz Termine usw.), damit die Zugehörigkeit für die Gemeinde und den Verlag eindeutig ist. Fotodateien sollten mindestens 1 MB groß sein, um eine deutliche Abbildung zu gewährleisten. 3.) Um eine möglichst problemlose Bearbeitung Ihrer Beiträge zu gewährleisten, werden Sie gebeten, eine Telefonnummer für mögliche Rückfragen anzugeben. So ist sichergestellt, dass im Falle von Komplikationen eine schnelle Absprache mit Ihnen möglich ist. Private und gewerbliche Anzeigen sind bitte direkt an den SuperSonntag-Verlag unter Telefon: +49 (2461) oder k.schiffer@mail. supersonntag.de zu richten!

4 AMTS BLATT DER GEMEINDE T ITZ Seite 4, Sonntag, 18. Februar 2018 Abfalltermine in Titz Graue, gelbe und braune Tonne, Sondermüll und Altpapier Stellenausschreibung Bei der Gemeinde Titz (rund Einwohner/innen, verkehrsgünstig gelegen im Mittelpunkt des Städtedreiecks Aachen Köln Mönchengladbach, im Norden des Kreises Düren) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer/eines staatl. anerkannten Erzieherin/Erziehers mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden zunächst befristet bis zum als Mutterschaftsvertretung im fünfgruppigen Gemeindekindergarten Zauberwelt (zertifiziertes Familienzentrum NRW) für eine U-3-Gruppe in einer teiloffenen Arbeit in Funktionsräumen zu besetzen. Die Besetzung der Stelle mit Teilzeitkräften ist mit der Maßgabe möglich, dass eine ganztägige Besetzung sichergestellt ist. Die jeweiligen Arbeitszeiten für Teilzeitkräfte sind daher in Absprache mit dem Fachbereichsleiter festzulegen. Sie unterstützen Ihre Kolleginnen als Fachkraft in einer Gruppe mit U-3 Kindern, betreuen die Kinder, planen und führen Gruppenangebote durch. Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Wenn Sie gerne in einem netten Team arbeiten möchten und Ihren Beruf lieben, richten Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bitte bis zum an den Bürgermeister der Gemeinde Titz -Zentrale Steuerungsunterstützung- Landstraße Titz Bewerbungen per senden Sie bitte an personal@gemeinde-titz.de. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Bitte verwenden Sie bei Ihrer Bewerbung nur Kopien, da eine Rücksendung der Unterlagen nicht erfolgen kann. Die Personalverwaltung der Gemeinde Titz sichert Ihnen die Aufbewahrung der Bewerbungsunterlagen für sechs Monate nach Ablauf der Bewerbungsfrist zu. Werden die Unterlagen in diesem Zeitraum nicht von Ihnen abgeholt, werden sie anschließend zuverlässig und datengeschützt vernichtet. Restmüll (graue Tonne) Titz, Jackerath 26. Februar 2018 Rödingen, Höllen, Bettenhoven, Kalrath, Ameln, Spiel, Sevenich 27. Februar 2018 Opherten, Mündt, Hasselsweiler, Gevelsdorf, Ralshoven, Müntz, Hompesch 28. Februar 2018 Sondermüll Schadstoffmobil Am 28. Februar 2018 werden Schadstoffe an folgenden Stellen angenommen: Standort Standzeit Stellplatz Jackerath von Uhr Parkstreifen am Sportplatz Titz von Uhr Wendehammer Schillerstr. Opherten, Mündt von Uhr Kirmesplatz Maarstraße Ameln, Spiel, Sevenich von Uhr Ameln, Alte Schule Rödingen, Höllen, Kalrath, von Uhr Rödingen, Parkplatz Bettenhoven am Sportplatz Gevelsdorf, Ralshoven von Uhr Gevelsdorf, an der Kirche, Dackweilerstraße Leichtstoffe Gelbe Tonne/gelber Sack Gesamtes Gemeindegebiet 23. Februar März 2018 Februar März 1 Do 2 1 Do 2 2 Fr Rödigen 3 2 Fr Rödingen 3 3 Sa Malefinkbach 3 Sa Malefinkbach 4 So 4 So 5 Mo 5 Mo 6 Di 6 Di 7 Mi 7 Mi 8 Do 8 Do 9 Fr 1,2,3 1 9 Fr 1,2, Sa 10 Sa 11 So 11 So 12 Mo Rosenmontag 12 Mo 1 13 Di 1 13 Di 2 14 Mi 2 14 Mi 3 SoM 1 15 Do 3 15 Do 2 16 Fr Fr 3 17 Sa Titz 17 Sa Titz 18 So 18 So 19 Mo 19 Mo 20 Di 20 Di 21 Mi 21 Mi 22 Do Gemeinde 22 Do Gemeinde 23 Fr 1,2, Fr 1,2, Sa Jackerath 24 Sa Jackerath 25 So 25 So 26 Mo 1 26 Mo 1 27 Di 2 27 Di 2 28 Mi 3 SoM 2 28 Mi 3 29 Do Fr Karfreitag 31 Sa Erläuterung: = Restmüll = Biomüll = Papier = Leichtstoffe (Gelber Sack) SoM = Sondermüll (Schadstoffmobil) Rödingen, Höllen, Bettenhoven 2. März 2018 Hasselsweiler, Hompesch 3. März 2018 Müntz, Jackerath, Mündt, Opherten 24. Februar 2018 Bioabfälle (braune Tonne) Titz, Jackerath 23. Februar März 2018 Rödingen, Höllen, Bettenhoven, Kalrath, Ameln, Spiel, Sevenich 1. März 2018 Altpapier (gebündelt, in Kartons verpackt oder in Papiertonne) Beide Schiedsleute werden in den kommenden Jahren die Arbeit des Amtsgerichts unterstützen und in kleineren, also weniger bedeutsamen, Straf- oder Zivilstreitigkeiten (z.b. Nachbarschaftsstreitigkeiten) zwischen den Parteien vermitteln: Schlichten statt richten, so das Motto Kalrath, Ameln, Spiel, Sevenich, Gevelsdorf, 22. Februar 2018 Ralshoven (Gemeinde) der Schiedsleute! Opherten, Mündt, Hasselsweiler, Gevelsdorf, Ralshoven, Müntz, Hompesch 2. März 2018 Fortsetzung der Titelstory Neue Schiedspersonen offiziell vereidigt Bürgermeister Jürgen Frantzen ist froh und dankbar, dass sich Daniela Oktar und Dr. Walter Liedgens zur Übernahme dieser verantwortungsvollen Tätigkeit bereit erklärt haben und wünscht beiden neuen Schiedspersonen viel Erfolg sowie eine glückliche Hand für ihre Aufgabe. Seinen Dank sprach er auch den beiden nunmehr ausgeschiedenen Schiedspersonen, Marion Fanter und Annegret Greven, aus; beide haben das Amt jahre-, im Fall von Annegret Greven sogar jahrzehntelang, ausgeübt.

5 Seite 5, Sonntag, 18. Februar 2018 AMTS BLATT DER GEMEINDE T ITZ Mitarbeiter- und Telefonverzeichnis Telefonnummer der Gemeindeverwaltung (Zentrale): Telefaxnummer der Gemeindeverwaltung: Mailadresse der Gemeindeverwaltung (allgemeine Mail): Mailadresse zur Veröffentlichung von Artikeln im Amtsblatt: Mailadresse des Bauhofes für allgemeine für Anliegen der Bevölkerung: info@gemeinde-titz.de amtsblatt@gemeinde-titz.de bauhof@gemeinde-titz.de Leitung der Verwaltung Name Funktion Zimmer Telefon Mailadresse Jürgen Frantzen Bürgermeister jfrantzen@gemeinde-titz.de Stephan Muckel Beigeordneter smuckel@gemeinde-titz.de Zentrale Steuerungseinheit Name Funktion Zimmer Telefon Mailadresse Christine Seul-Wulf Sekretariat cseul-wulf@gemeinde-titz.de Petra Kampa Telefonzentrale und Archiv pkampa@gemeinde-titz.de Kerstin Hesse Personal, Organisation und EDV khesse@gemeinde-titz.de Andreas Bräuer Projektbetreuung und Ratsangelegenheiten abraeuer@gemeinde-titz.de Lisa Weckauf Beamtin im Vorbereitungsdienst lweckauf@gemeinde-titz.de Fachbereich 1 (Kommunalwirtschaft und Finanzen) Name Funktion Zimmer Telefon Mailadresse Michael Dahlem Fachbereichsleiter und Kämmerer mdahlem@gemeinde-titz.de Daniela Classen Wasserwerk/Belegbuchhaltung dclassen@gemeinde-titz.de Michael Zehnpfennig Finanzbuchhaltung mzehnpfennig@gemeinde-titz.de Hans-Jakob Becker Steuerverwaltung hjbecker@gemeinde-titz.de Maria Portz Belegbuchhaltung mportz@gemeinde-titz.de Stephanie Lucas Zahlungsabwicklung 1a slucas@gemeinde-titz.de Olga Wagner-Steinert Vollstreckung 1b owagner-steinert@gemeinde-titz.de Fachbereich 2 (Bürgerservice und soziale Leistungen) Name Funktion Zimmer Telefon Mailadresse Michael Müller Fachbereichsleiter mmueller@gemeinde-titz.de Katharina Bölke Soziale Leistungen kboelke@gemeinde-titz.de Heinz Schumacher Soziale Leistungen hschumacher@gemeinde-titz.de Rebecca Dahlem Wohngeld und Bildungsangelegenheiten rdahlem@gemeinde-titz.de Francesca Coianiz Offene Jugendarbeit U fcoianiz@gemeinde-titz.de Guido Pungg Ordnungswesen und Feuerwehr 1d gpungg@gemeinde-titz.de Traudel Ropohl Bürgerservice 1c tropohl@gemeinde-titz.de Ines von Ameln Standesamt, Bürgerservice (mobiles Rathaus) 1c ivonameln@gemeinde-titz.de Fachbereich 3 (Planen, Bauen, Umwelt) Name Funktion Zimmer Telefon Mailadresse Michael Biermanns Fachbereichsleiter mbiermanns@gemeinde-titz.de Lisa Schumacher Fachbereichskoordination lschumacher@gemeinde-titz.de Ramona Braß Bau- und Planungsrecht rbrass@gemeinde-titz.de Annika Vetter Kaufmännisches Immobilienmanagement avetter@gemeinde-titz.de Hans-Peter Luksch Technisches Immobilienmanagement hpluksch@gemeinde-titz.de Thorsten Meyer Vorarbeiter Technikkolonne tmeyer@gemeinde-titz.de Michael Merki Vorarbeiter Grünkolonne mmerki@gemeinde-titz.de Bauhof (allgemeine Mailadresse für Anliegen der Bevölkerung) bauhof@gemeinde-titz.de Dienststelle des Kreises Düren Name Funktion Zimmer Telefon Mailadresse Norbert Tirtey Bezirkspolizist, PHK / Norbert.Tirtey@polizei.nrw.de Gemeindekindergarten Zauberwelt, Mörikestraße Name Funktion Telefon Mailadresse Gerta Cremers Kindergartenleiterin familienzentrum-zauberwelt 6460 Jessika Esser Stellvertretende

6 AMTS BLATT DER GEMEINDE T ITZ 2. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr Ortslage Titz gelegen im Bereich der Ophertener Straße, Hinter den Gärten und Landstraße Der Rat der Gemeinde Titz hat am 14. Dezember 2017 den folgenden Beschluss gefasst: Der Rat der Gemeinde Titz beschließt einstimmig: 1. Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 29, Ortslage Titz, gelegen im Bereich Ophertener Straße, Hinter den Gärten und Landstraße, wird beschlossen. 2. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Titz 29 - Ortslage Titz, gelegen im Bereich Ophertener Straße, Hinter den Gärten und Landstraße, ist gemäß 13 Abs. 2 Nr. 2 i.v.m. 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Weiterhin ist die Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 13 Abs. 2 Nr. 3 i.v.m. 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß 2 Abs. 1 BauGB (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht. Das Plangebiet und seine Begrenzungen sind der folgenden zeichnerischen Darstellung zu entnehmen. Ziel und Zweck der 2. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr Ortslage Titz gelegen im Bereich der Ophertener Straße, Hinter den Gärten und Landstraße ist es, folgende Punkte anzupassen: Ziel der 2. Änderung des Bebauungsplanes ist es, die textlichen Änderungen anlässlich des 1. Änderungsverfahrens des Bebauungsplanes Nr. 29 in Verbindung mit dem Ursprungsplan zusetzen, um eine eindeutige Darstellung der Änderungsbereiche zu erwirken. Insofern soll u.a. die derzeitige textliche Festsetzung der Dachformen und Dachneigungen angepasst werden, um so für das Gesamtgebiet einen erhöhten Gestaltungsspielraum zu ermöglichen und die Ausnutzbarkeit der Gebäude zu fördern. Zeitgleich sollen durch die neue Festsetzung - Zulässig sind für Öffentliche Bekanntmachung die Hauptgebäude geneigte Dächer mit einer Dachneigung von 25 bis 48 - Flachdächer innerhalb des Plangebietes vermieden werden. Als weiteres Ziel, welches bereits in der 1. Änderung des Bebauungsplanes betrachtet wurde, soll, durch die Festsetzung von Firsthöhen, der Gestaltungsspielraum erhöht und gleichzeitig die maximale Gebäudehöhe festgesetzt werden. Die Beschränkung der maximal zulässigen Höhe der Gebäude durch Firsthöhe ist auch für eine geregelte städtebauliche Entwicklung, unter Betrachtung der vorgenannten Änderungen, notwendig. Neben den vorgenannten Anpassungen soll durch die Festsetzung von nun maximal zwei Wohneinheiten pro Einzelgebäude und auch maximal zwei Wohneinheiten pro Doppelhaushälfte das Entstehen einer ortstypischen kleinteiligen Baustruktur gemäß der ursprünglichen Planungsintention gefördert werden. Diese Festsetzungen gewährleisten den Erhalt der aufgelockerten und gleichmäßigen, familienfreundlichen Bebauungsstruktur der Siedlung. Ein weiteres Ziel des 2. Änderungsverfahrens ist die Anpassung des Landschaftsplanes 11 Titz/Jülich Ost. Der Bebauungsplan Nr. 29 erfasst in seinem östlichen Verfahrensgebiet den geschützten Landschaftsbestandteil Dabei handelt es sich um die ehemalige Bahntrasse von Welldorf bis Jackerath, die sich nach Nutzungsaufgabe als lineare Ruderalstruktur mit Gehölzen ein gliederndes und vernetzendes Landschaftselement darstellt. Im ursprünglichen Bebauungsplan Nr. 29 wurden über den geschützten Landschaftsbestandteil hinaus die rückwärtigen Grundstücksflächen der Flurstücke 292 bis 305 (Gemarkung Titz, Flur 41) gemäß des Landschaftsplanes mit dem Entwicklungsziel 1 Erhaltung der Naturraumpotenzial einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen naturnahen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft dargestellt. Im Zuge des vorliegenden 2. Änderungsverfahrens wird das Zurücktreten des Landschaftsplanes gemäß 20 Abs. 4 LNatSchG gegenüber der Bauleitplanung angepasst. Zukünftig werden die betroffenen Flurstücke als private Grünflächen mit der Zweckbestimmung Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft gemäß 9 Abs. 1 Nr. 20 festgesetzt, da die Ausgleichsberechnungen des Bebauungsplanes Nr. 29 auf der Basis einer Grünfläche gemäß 9 Abs. 1 Nr. 15 bereits erfolgt ist. Des Weiteren wird das Geh-, Fahr- und Leitungsrecht auf dem Flurstück 270 (Gemarkung Titz, Flur 41) im Zuge des 2. Änderungsverfahrens aufgehoben, da mit Schreiben vom 2. August 2017 durch die regionetz GmbH mitgeteilt wurde, dass keine Versorgungsleitungen bzw. anlagen auf der Parzelle Nr. 270 berührt werden. Ferner wird eine unbeabsichtigte städtebauliche Einschränkung gegenüber dem Bebauungsplan Nr. 29 beseitigt. Der ursprüngliche Bebauungsplan hat die Zahl der Vollgeschosse innerhalb der Ellipse zwingend auf zwei Geschosse festgelegt. Im Rahmen der 2. Änderung soll diese Vorgabe durch eine optionale Zweigeschossigkeit ersetzt werden, um einen größeren Gestaltungsspielraum zu erreichen. Die Höhe der baulichen Anlagen für die ein- und zweigeschossige Bauweise bleibt von der Änderung unberührt, sodass sich keine negativen Auswirkungen auf die Sichtbeziehungen ergeben. Es wird das vereinfachte Verfahren gem. 13 BauGB angewandt, da durch die Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Es wird daher von einer Umweltprüfung abgesehen, Informationen zu umweltrelevanten Aspekten liegen daher nicht vor. Auf eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach 3 Abs. 1 BauGB und 4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 29, Ortslage Titz, mit Begründung liegt in der Zeit vom 6. Februar 2018 bis einschließlich 8. März 2018 in der Gemeindeverwaltung Titz, Rathaus, Zimmer 5, Landstraße 4, Titz, während der Besuchs- und Öffnungszeiten, und zwar von montags bis donnerstags jeweils von 7.30 Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr, donnerstags zusätzlich bis Uhr sowie freitags von 7.30 Uhr bis Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Stellungnahmen zur Planung können während der vorgenannten Offenlagefrist bis einschließlich zum 8. März 2018 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Titz im Rathaus, Landstraße 4, Titz, Zimmer 5, abgegeben werden. Es wird empfohlen, sich telefonisch unter zwecks Terminabsprache zu melden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (gemäß 4a Abs. 6 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist und dass ein Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan (gemäß 47 Abs. 2a VwGO) unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Übereinstimmungserklärung gemäß 2 Abs. 3 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht Die o.g. Beschlüsse über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr Ortslage Titz gelegen im Bereich der Ophertener Straße, Hinter den Gärten und Landstraße wurde durch den Rat der Gemeinde Titz am 14. Dezember 2017 ordnungsgemäß gefasst. Ich bestätige hiermit gemäß 2 Abs. 3 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung) vom (GV.NRW. S. 516) SGV. NRW.2023, geändert durch VO vom (GV. Seite 6, Sonntag, 18. Februar Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr Ortslage Titz gelegen im Bereich der Ophertener Straße, Hinter den Gärten und Landstraße NRW. S. 442, ber. S. 481), dass der Wortlaut von Aufstellungs- und Offenlagebeschluss mit dem Beschluss des Rates der Gemeinde Titz vom 14. Dezember 2017 übereinstimmt und dass verfahrensgemäß die Bestimmungen des 2 Abs. 1 und 2 der Bekanntmachungsverordnung beachtet worden sind. Titz, 25. Januar 2018 Jürgen Frantzen Bürgermeister Bekanntmachungsanordnung Die o.g. Beschlüsse wurden gemäß 2 Abs. 1 BauGB (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht. Gemäß 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der derzeit gültigen Fassung wird auf folgende Rechtsfolgen hingewiesen: Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes kann gegen Aufstellungsbeschlüsse, Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) der Aufstellungsbeschluss, die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Titz vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Titz, 25. Januar 2018 Jürgen Frantzen Bürgermeister

7 Seite 7, Sonntag, 18. Februar 2018 AMTS BLATT DER GEMEINDE T ITZ Ratsbeschlüsse werden noch transparenter Im Rahmen des Pilotprojektes Kommunales Open Government in NRW wurde unter Federführung der kdvz Rhein-Erft-Rur ein Portal mit für jedermann verfügbaren Gremiendaten von aktuell schon 27 Kommunen geschaffen. Mit der Bereitstellung kommunaler Daten für die Allgemeinheit verfolgen Städte und Gemeinden wie auch die IT-Dienstleister den Ansatz des sog. Open Government, der Öffnung und Transparenz der Verwaltung gegenüber der Bevölkerung bzw. einzelnen Interessengruppen. Gerade politische Entscheidungen stehen oft im Fokus der Bürgerinnen und Bürger, sind mitunter schwer verständlich oder können nur mit großem Aufwand nachvollzogen werden. Andere werden erst gar nicht wahrgenommen, weil die Sitzungen kommunaler Gremien, obwohl öffentlich, nur wenig verfolgt werden. Gerade diese Intransparenz fördert Desinteresse und Politikverdrossenheit. Das Projekt verfolgt das Ziel, diesen Entwicklungen mit innovativen und praxisorientierten Lösungen zu begegnen. Die einfache und für jedermann verständliche Darstellung in dem Portal hilft hier unter anderem in Gremiendaten von 27 Kommunen in einem Portal öffentlich zugänglich und weiterverwertbar; auch der Sitzungsdienst der Landgemeinde ist dabei Form einer Suche, die sich auch auf Straßen oder Gebäude bezieht (Georeferenzierung), und die ohne jegliche Fachkenntnis bedienbar ist. Der Betrieb und Weiterentwicklung erfolgt durch die Open Knowledge Foundation, sodass das Portal langfristig und deutschlandweit eingesetzt werden kann. Ein solches Portal ist für die Bevölkerung bzw. die Wirtschaft natürlich vor allem dann interessant, wenn eine gleichartige Bereitstellung von Daten über enge regionale Grenzen hinweg erfolgt. Die kdvz ist hier in engem Kontakt mit weiteren Städten und Gemeinden aus NRW. Die Zusammenarbeit fördert die Akzeptanz des Portals und forciert die Anstrengungen in Richtung Open Government im bevölkerungsreichsten land. Bundes- Vorgesehen ist die Bereitstellung der Informationen als offene Daten über eine gemeinsame Datenstruktur nach dem sog. OParl- Standard ( org). Mit OParl wurde in den letzten Jahren in ehrenamtlicher Arbeit ein ausführlich dokumentierter Standard von der Open Knowledge Foundation (OKFN) in Zusammenarbeit mit den führenden Anbietern kommunaler Sitzungsdienstsoftware geschaffen. Mit diesem Standard können Daten der Ratsinformationssysteme strukturiert und maschinenlesbar abgerufen sowie weiterverarbeitet werden. Die gemeinsame Einführung dieses Standards aus der Sitzungsdienstsoftware sowie die Bereitstellung der Daten im Transparenzportal Politik bei uns pilotiert in NRW sowie auch bundesweit diesen Standard und zeigt auf, dass Open Data, Transparenz des Verwaltungshandelns und Open Government Themen sind, die nicht nur in großen Verwaltungen umsetzbar sind. Das Portal Politik bei uns ruft die Daten der einzelnen Kommunen mittels OParl-Schnittstelle ab und bietet sie sowohl im Rohformat, als auch optisch aufbereitet an. Bei der Aufbereitung werden verschiedene Strategien verfolgt, um die Daten aufzuwerten. Anders als in den bisherigen, einzelnen Ratsinfosystemen der Kommunen sind viele Dokumente geolokalisiert. Somit kann entweder über eine Karte oder über eine Textsuche nach Straßen inklusive Hausnummer gesucht werden. Hiermit können politisch Interessierte schnell und einfach herausfinden, was in der Nähe ihrer Wohnung politisch entschieden wurde oder in naher Zukunft wird. Die Weboberfläche selbst stellt neben einer räumlichen und inhaltlichen Suche ein neu entwickeltes Info-System bereit, mit dem sich interessierte Bürgerinnen und Bürger Updates zu den räumlichen oder inhaltlichen Suchen via zuschicken lassen können. Außerdem ist ein Rückmelde- und Bewertungssystem entwickelt worden, welches beim Identifizieren spannender Datensätze hilft. Dasselbe System kann auch für potenzielle Datenschutzverletzungen eingesetzt werden, um ggf. personenbezogene Daten, die versehentlich von den Städten oder Gemeinden veröffentlicht wurden, schnell und effizient entfernen zu können. Als weiteres Feature ist die Integrationsmöglichkeit in Drittseiten geplant, damit die Inhalte von Politik bei uns ganz einfach in Blogs oder in die Websites der Kommunen integriert und damit auch diskutiert werden können. Natürlich beinhaltet Politik bei uns die Möglichkeit, Entscheidungen in Social Media Communities zu posten, wodurch kommunale Entscheidungen schnell und einfach verbreitet und diskutiert werden können. Das Projekt ist so ausgelegt, dass auch Daten weiterer Kommunen aus NRW oder aus anderen Bundesländern aufgenommen werden können. Da OParl als Standard von den drei größten Softwareherstellern von Ratsinformationssystemen gemeinsam entwickelt wurde, ist die Nutzung von Politik bei uns nach Abschluss des Projektes für einen großen Teil der Verwaltungen einfach und standardisiert nutzbar. Im Projekt unterstützen sich die projektbeteiligten Kommunen, die kdvz Rhein-Erft-Rur, ehrenamtlich Mitwirkende und die Privatwirtschaft gegenseitig bei der Datenaufbereitung und -bereitstellung (z.b. Test der OParl- Schnittstelle, Erfassung von Geodaten, Ausgabe der Daten im Portal, Projektkoordination). Dies stellt ein Novum in der Zusammenarbeit dieser Akteure dar und kann als positives Beispiel für gelebte Transparenz und Offenheit von Verwaltungshandeln mit ehrenamtlicher Unterstützung dienen. Zum Abschluss des Projektes wird die Vorgehensweise zur Bereitstellung der Daten von der Fachsoftware über eine API (=Programmierschnittstelle) bis hin zur Visualisierung beschrieben und offen zur Verfügung gestellt werden. Über das Projekt wird ein Grad an Transparenz von offenem Verwaltungshandeln sowie politischer Arbeit erreicht, der einzelnen Verwaltungen in dieser Form nicht möglich wäre. In den nächsten Monaten wird das Portal weiter entwickelt, letzte kleine Fehler werden bereinigt und um Ideen der Projektteilnehmer, aber auch von Bürgerinnen und Bürgern, ergänzt. Im laufenden Jahr werden viele weitere Kommunen ihre Daten ebenfalls auf dem Portal veröffentlichen. Weiterführende Informationen: Link zum Portal: politik-bei-uns.de/ Link zu Erläuterungen: Link zur Projektseite der kdvz: Link zur Projektseite des Landes NRW: nrw/pilotprojekt Ansprechpartner bei der kdvz Rhein-Erft-Rur für dieses Projekt ist Herr Pick (Nebenstelle -224; kmpick@kdvz-frechen. de). KONTAKT: kdvz Rhein-Erft-Rur Bonnstr Frechen Tag der offenen Tür am 13. Januar 2018 im kath. Kindergarten St. Cosmas und Damian in Titz Das Team des Kindergartens durfte in der Zeit von 14 Uhr bis 17 Uhr zahlreiche Besucher ob groß oder klein im Kindergarten begrüßen. Während die Kinder an vielen unterschiedlichen Aktionen teilnahmen, hatten auch neue Eltern die Gelegenheit sich einen ersten Eindruck vom Kindergarten zu verschaffen. Bei Kaffee und leckeren selbst gebackenen Kuchen, hatten alle die Möglichkeit sich auszutauschen. Die Kinder hatten große Freude beim Basteln, Experimentieren und dabei, ihren ganz persönlichen Luftballon in die Lüfte steigen zu lassen. Die Fotobox, für die sich die Kinder mit unterschiedlichen Accessoires verkleiden durften und fürs Familienalbum festgehalten wurden, bereitete ihnen besonders große Freude. Bevor die Verlosung mit tollen Preisen stattfand, trafen sich alle zum Figurentheater Firlefanz in der Turnhalle. Mit großer Begeisterung verfolgten alle die Aufführung und die Darstellerin erntete einen großen Applaus. Nachdem alle ihre tollen Gewinne aus der Tombola in Empfang genommen hatten, ging ein aufregender Tag zu Ende.

8 AMTS BLATT DER GEMEINDE T ITZ Seite 8, Sonntag, 18. Februar 2018 Öffentliche Bekanntmachung Aufstellung des Bebauungsplanes Titz Nr. 35 Ortslage Opherten gelegen im Bereich Irmundusweg, Urbanstraße und Eintrachtstraße Aufstellung des Bebauungsplanes Titz Nr Ortslage Opherten gelegen im Bereich Irmundusweg, Urbanstraße und Eintrachtstraße Der Rat der Gemeinde Titz hat am 14. Dezember 2017 den folgenden Beschluss gefasst: 1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Titz Nr. 35, Ortslage Opherten, gelegen im Bereich Irmundusweg, Urbanstraße und Eintrachtstraße, wird beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht. Das Plangebiet und seine Begrenzungen sind der folgenden zeichnerischen Darstellung zu entnehmen. Das Ziel und der Zweck des Bebauungsplans Titz Nr Ortslage Opherten gelegen im Bereich Irmundusweg, Urbanstraße und Eintrachtstraße ist nachfolgende dargestellt: Die Gemeinde Titz stellt sich als attraktiver Wohnstandort dar und die Nachfrage nach neuem Wohnbauland ist stabil. Insofern möchte die Gemeinde einer angemessenen und landschaftsverträglichen Entwicklung Rechnung tragen und über Einzelfläche hinaus, deren Entwicklung derzeit im Zuge einer Überarbeitung der Innenbereichssatzung geprüft wird, das Gesamtgebiet, welches im Flächennutzungsplan der Gemeinde Titz als Wohnbaufläche ausgewiesen ist, über die Aufstellung eines Bebauungsplans entwickeln. Dies würde neben der Befriedigung der erhöhten Baulandnachfrage, zudem bei einem negativen Ergebnis im Rahmen des Verfahrens zur Änderung der Innenbereichssatzung für Einzelflächen am Irmundusweg den Vorteil mit sich bringen, dass die Berücksichtigung und Entwicklung auch dieser Fläche möglich würde. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von rund qm und ist der Planskizze zu entnehmen. Übereinstimmungserklärung gemäß 2 Abs. 3 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht Der o.g. Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans Titz Nr Ortslage Opherten gelegen im Bereich Irmundusweg, Urbanstraße und Eintrachtstraße wurde durch den Rat der Gemeinde Titz am 14. Dezember 2017 ordnungsgemäß gefasst. Ich bestätige hiermit gemäß 2 Abs. 3 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung) vom (GV.NRW. S. 516) SGV. NRW.2023, geändert durch VO vom (GV. NRW. S. 442, ber. S. 481), dass der Wortlaut des Aufstellungsbeschlusses mit dem Beschluss des Rates der Gemeinde Titz vom 14. Dezember 2017 übereinstimmt und dass verfahrensgemäß die Bestimmungen des 2 Abs. 1 und 2 der Bekanntmachungsverordnung beachtet worden sind. Titz, den 25. Januar 2018 Jürgen Frantzen Bürgermeister Bekanntmachungsanordnung Die o.g. Beschlüsse wurden gemäß 2 Abs. 1 BauGB (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht. Gemäß 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der derzeit gültigen Fassung wird auf folgende Rechtsfolgen hingewiesen: Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes kann gegen Aufstellungsbeschlüsse, Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) der Aufstellungsbeschluss, die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Titz vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Titz, den 25. Januar 2018 Jürgen Frantzen Bürgermeister Information der Förderinitiative Einladung zum 13. vorsortierten Baby-/Kindersachen- Flohmarkt (Frühjahr/Sommersaison) Samstag, 3. März 2018 von 14:00 bis 17:00 Uhr im Katholischen Zentrum für Familien, Agricolastr. 2a, Titz-Rödingen Bei uns gibt es alles rund um Baby und Kind, sowie eine Cafeteria mit Kuchenbuffet & Würstchenstand! Wer auch Sachen beim Flohmarkt verkaufen möchte, kann sich am 22. oder 23. Januar von Uhr unter melden! Menschen mit Autismus Das Therapiezentrum Düren-Nordeifel ggmbh ist eine Tochter der Lebenshilfe HPZ Zülpich-Bürvenich und hat es sich seit 2010 zur Aufgabe gemacht, spezialisierte Hilfe in Form von ambulanter therapeutischer Versorgung für Kinder, Jugendliche und erwachsene Menschen mit Autismus anzubieten. Zudem sollen diese Hilfen in das jeweilige soziale Umfeld, wie Elternhaus, Kindergärten, Schulen, etc. übertragen werden um somit die Prinzipien der Inklusion zu fördern. Die Weltgesundheitsorganisation WHO zählt Autismus grundsätzlich zu den tief greifenden Entwicklungsstörungen, die sich in aller Regel schon in der Kindheit manifestieren. Welche Symptome und Beeinträchtigungen genau auftreten, ist sehr unterschiedlich. Mit Bezug auf das internationale Diagnoseklassifikationssystem ICD-10 unterscheiden Ärzte meist drei Arten von Autismus: den frühkindlichen Autismus, das Asperger Syndrom sowie den atypischen Autismus. Meist lassen sich die verschiedenen Formen des Autismus nicht leicht voneinander abgrenzen, stattdessen spricht man daher inzwischen häufig von einer Autismus-Spektrum- Störung(ASS). Der Begriff soll verdeutlichen, dass viele verschiedene Verlaufsformen und die Übergänge zwischen den Ausprägungen oft fließend sind. Soziale Interaktion fällt den Menschen mit Autismus oft schwer; sie haben Schwierigkeiten, Beziehungen zu Gleichaltrigen zu knüpfen, Blickkontakt wird kaum aufgenommen, meiden oftmals Körperkontakt und es fällt ihnen schwer, Emotionen über Gestik, Mimik oder der Stimmlage zu transportieren. Neben der therapeutischen Arbeit möchte das Therapiezentrum- Düren-Nordeifel die Eltern, Angehörigen und die Betroffenen selbst, nicht alleine lassen, wenn sie mit der Diagnose ASS konfrontiert werden. Frau Wollerich (päd. Leitung) hat den Eltern, Angehörigen und Betroffenen ein Gesprächsforum in Form einer Selbsthilfegruppe angeboten und begleitet. Diese Gruppe wird in Zukunft unter dem Namen Erzählcafé-Autismus einen neuen Rahmen, neue Räumlichkeiten dank der Hilfe des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und neue Gesichter bekommen. Frau Moll sowie Frau Langhoff werden die Leitung und Organisation der Gruppe übernehmen. Das erste Treffen wird am Mittwoch, , in der Zeit von 18 bis 20 Uhr stattfinden; Adresse: Paritätischer Wohlfahrtsverband, Paradiesbenden 24, Düren, bei Interesse bitte anmelden unter: selbsthilfe-dueren@ paritaet-nrw.org. oder autismus-dueren@dn-connect.de Die Gruppe ist offen für alle Betroffenen im Kreis Düren und soll die Möglichkeit bieten, Familien zu begegnen, die dieselben Erfahrungen und Probleme haben, sie bietet aber auch die Möglichkeit, Strategien für spezifische Probleme zu erörtern, Meinungen auszutauschen und Spezialisten einzuladen.

9 Seite 9, Sonntag, 18. Februar 2018 AMTS BLATT DER GEMEINDE T ITZ Alles hat seine Zeit Es war einmal dieser Satz steht für Spannung und Abenteuer, in einer Welt voller Hexen, Drachen, Einhörnern, Prinzessinnen und Ritter. In diese Welt wollen wir in den nächsten Wochen eintauchen, denn es ist Märchenzeit in der Kita St. Peter. Wir knabbern mit Hänsel und Gretel am Pfefferkuchenhaus, gehen mit Rotkäppchen durch den Wald, schütteln mit Frau Holle die Betten oder sammeln mit einem kleinen Mädchen Sterntaler ein. Viele interessante Märchenfiguren haben sich bereits jetzt in unserem Kindergarten eingefunden. Der Eingangsbereich der Einrichtung verwandelt sich immer mehr in einen geheimnisvollen Märchenwald und auch der ein oder andere Zwerg wurde schon gesichtet. Wir freuen uns auf eine Zeit voller magischer Wesen und spannender Abenteuer, die mit den Wörtern enden. und wenn sie nicht gestorben sind, dann leben sie noch heute. Der Sorgenfresser ist krank! Die Kinder von St. Cosmas und Damian haben das Krankenhaus in Jülich besucht Neun Vorschulkinder des Zentrums für Familien St. Cosmas und Damian fuhren am Montag, , mit einem kranken Sorgenfresser im Gepäck ins St. Elisabeth Krankenhaus nach Jülich. Eine Erzieherin und zwei Mütter begleiteten die Kinder. Liebe Schwimmbadbesucher, unsere Öffnungszeiten im Hallenbad Titz sind: von bis Montag 17:00 Uhr 20:00 Uhr Dienstag Für Vereine reserviert Mittwoch 15:00 Uhr 17:00 Uhr Spielenachmittag für Kinder Donnerstag 17:00 Uhr 19:00 Uhr Warmbadetag (32 Grad) Donnerstag 19:00 Uhr 20:00 Uhr Nur für Erwachsene Freitag 17:00 Uhr 19:45 Uhr Samstag 10:00 Uhr 14:00 Uhr Sonntag 8:30 Uhr 10:00 Uhr Nur für Erwachsene Sonntag 10:00 Uhr 15:00 Uhr Sie wollen uns unterstützen? Die einfachste Lösung uns beim Erhalt unseres Hallenbads zu unterstützen ist eine Mitgliedschaft im Förderverein Hallenbad Titz e.v. Für einen Monatsbeitrag von nur 12 Euro für eine ganze Familie oder 6,50 Euro für eine Einzelperson erhalten Sie: freies Schwimmen zu unseren Öffnungszeiten, verbilligte Kursgebühren für unser FHT-Kursangebot, verbilligte Platzmieten für unserer Beachvolleyballanlage und das gute Gefühl dazu beizutragen, das kleine Bad für unsere Gemeinde und insbesondere für die Kinder und die Schulen vor Ort zu erhalten. Beachten Sie auch unsere neuen Kursangebote für Fitness und Gesundheitsvorsorge: Wir bieten Ihnen in jeder Woche verschiedene Kurse aus allen Bereichen der Wassergymnastik und der Aquafitness an. Näheres dazu finden Sie auf unserer Homepage unter bei unseren Kursleiterinnen oder direkt im Hallenbad. Nach einem freundlichen Empfang besichtigten alle zusammen die Notfallambulanz. Hier wurde einer Mutter fachmännisch ein Verband am Finger angelegt. Weiter ging es zur Krankenwageneinfahrt, in die Wäscherei, auf die ambulante chirurgische Station, in Behandlungsräume und zur Küche. Die Küchenchefin zeigte und erklärte den Kindern eindrucksvoll, dass die Kochtöpfe so groß wie Badewannen sind und brachte einen Schneebesen mit, welcher so groß wie die Kinder selbst war. Doch der kranke Sorgenfresser war noch nicht behandelt. Was ist los mit ihm? Er hatte Bauchschmerzen und musste dringend geröntgt werden. In der Notfallambulanz Kirche Kirchherten Sonntag, 18. Februar 10 Uhr, Gottesdienst, Schwarzrock Sonntag, 4. März 10 Uhr, Gottesdienst, Ost Gemeindezentrum Titz Sonntag, 25. Februar wurde der kleine Sorgenfresser geröntgt und die Kinder konnten schnell die Diagnose feststellen. Er hatte einen Schlüssel und zwei Büroklammern verschluckt. Kein Wunder, 10 Uhr, Familiengottesdienst, Schneiders-Kuban Sonntag, 11. März 10 Uhr, Vorstellungsgottesdienst der Konfirmandinnen und Konfirmanden, Mischnick Zu jedem Gottesdienst dass es ihm nicht gut ging. Nach einer kurzen Operation, ging es ihm zum Glück schnell besser. Ein aufregender und eindrucksvoller ging zu Ende. Kirchengemeinde Kirchherten Vormittag wird ein Fahrdienst angeboten. Wenn Sie nicht selbstständig unsere Gottesdienststätten erreichen, so melden Sie sich bitte bis jeweils mittwochs für das kommende Wochenende im Gemeindebüro (02463/7207).

10 AMTS BLATT DER GEMEINDE T ITZ Seite 10, Sonntag, 18. Februar 2018 Förderverein PRIMUS-Schule Titz e.v. 3. Titzer Fahrzeugbörse Fahrräder, Roller, Bobby Cars, Rollschuhe, Kinder- und Puppenwagen,, sowie Zubehör (Ver-)Kaufen Sie alles, was Räder hat, sowie Zubehör (z.b. Helme oder Taschen). Genießen Sie Kaffee und Kuchen. Wann: Samstag, 3. März bis 16 Uhr Wo: Aula der PRIMUS-Schule Mörikestraße, Titz Sollten Sie Fahrzeuge zu Verkauf anbieten wollen, finden Sie weitere Informationen und einen Anmeldebogen unter: 15% des Erlöses kommen dem Förderverein PRIMUS-Schule Titz und damit den Kindern der Schule zugute. Theaterprojekt Weltall Erinnern Sie sich noch? Unter dieser Überschrift haben Sie im Oktober letzten Jahres hier im Amtsblatt von der Idee des Bürgervereins Unsere Alte Schule Rödingen e.v. gelesen, Kinder im Alter von sechs bis zehn Jahren zu einem Theaterprojekt einzuladen. Dieses vom Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung geförderte Vorhaben stieß auf so viel Begeisterung, dass wir schweren Herzens sogar einigen Kindern absagen mussten. Mit 30 Kindern und drei erfahrenen Theaterpädagoginnen konnten wir am 19. November 2017 loslegen und uns auf die Reise in unbekannte Welten machen. Wir landeten auf fernen, unentdeckten Planeten, auf denen wir mit Hitze oder mit Kälte fertig werden mussten, von starken Winden weggepustet werden sollten oder alle zu Königinnen und Königen gemacht wurden. Auch die Unsere Alte Schule Rödingen Bewohner der Planeten stellten uns vor große Herausforderungen: Mal konnten wir ihre Sprache nicht verstehen, mal wussten wir vor lauter Fell nicht, wo vorne und hinten ist. Erste Erfolge sind zu erkennen Inzwischen haben wir schon fast die Hälfte unseres Vorhabens mit viel Spaß in die Tat umsetzen können und gemerkt, dass mit Händen und Füßen fast immer eine Verständigung möglich ist und wir viel voneinander lernen können: sei es, wie und womit man überraschenderweise einen leeren Raketentank befüllen oder der glitschigen Oberfläche des Planeten Rutschox ein Schnäppchen schlagen kann. Andererseits nahmen auch die Fremdlinge manch liebgewonnene Rituale von uns Erdlingen an: Weihnachtsplätzchen und Teetrinken waren bisher unbekannt, fanden aber viel Anklang. Anregungen finden Am 4. März 2018 wollen wir gemeinsam, gerne auch mit Eltern und Geschwistern, ins Theater fahren, um anderen Schauspielern mal über die Schulter zu schauen und vielleicht noch Anregungen für unsere eigene Aufführung zu finden. Merken Sie sich schon jetzt auf jeden Fall den 18. März 2018 vor: da feiern wir nämlich unser Abschlussfest, zu dem Sie herzlich eingeladen sind. In einem kleinen, selbst ausgedachten Stück zeigen wir Ihnen dann, was wir so alles geschafft und erlebt haben. Wenn Sie schon vorab Informationen brauchen, wenden Sie sich bitte an: hintzen-muckel@t-online. de, ansonsten erfahren Sie mehr im nächsten Amtsblatt! Ein gelungener Neujahrsempfang Im Alten- und Pflegezentrum Heilige Familie Kaum war das alte Jahr ausgeklungen, wurde bereits das Neue Jahr mit einem Fest gestartet. Am Dreikönigstag fand in den noch festlich dekorierten Räumen des Alten- und Pflegezentrums ein Neujahrsempfang für Bewohnerinnen, Bewohner, Angehörige, Besucher und ehrenamtliche Mitarbeiter statt. Nach einer kurzen Begrüßungsrede konnten sich alle bei Kaffee und süßem Hefegebäck, in Form von Hufeisen als Glücksbringer, stärken, bevor es mit einem liebevoll vorbereiteten Programm weiter ging. So wurden Neujahrsgedichte vorgelesen und über Neujahrsbräuche gesprochen. Ein besonderes Am Mittwoch, 7. März 2018 findet die Versammlung der Jagdgenossenschaft Spiel um 20 Uhr in der Alten Schule in Spiel statt. Tagesordnung: 1. Bekanntmachung der Niederschrift der letzten Versammlung 2. Kassenbericht und Highlight war der Auftritt des Männergesangsvereins Lätitia Hasselsweiler, der mit herrlichen Stimmen und mit einer Auswahl seines Programms sehr beeindruckte. Bei einigen Liedern waren die Zuhörer so gerührt, dass vor Ergriffenheit Tränen flossen. Für diesen ehrenamtlichen Einsatz in ihrer Freizeit bedankten sich die Zuhörer mit einem herzlichen Applaus bei allen Chormitgliedern und ihrem Dirigenten Ralph Over. Zitat eines Bewohners: Das ist richtig zu Herzen gegangen und war wunderschön! Bei der Verabschiedung betonte der 1. Vorsitzende Helmut Lieven die langjährige gute Zusammenarbeit und lud zum Liederabend am 3. Kassenprüferbericht für die Jahre Entlastung von Vorstand und Kassenführung für die vergangenen Jahre 4. Neuwahl des Vorstands 5. Neuwahl von 2 Kassenprüfern 6. Haushaltsvorschlag für die kommenden Geschäftsjahre/Ausschüt- tung der Jagdpacht 7. Verpachtung des Jagdbezirks 8. Verschiedenes Die Jagdgenossenschaft Spiel ist zur Führung eines aktuellen Jagdkatasters verpflichtet. In diesem Zusammenhang haben wir bereits in der letzten Jagdversammlung und im Jahr 2015 durch separate Schreiben und öffentliche Bekanntmachung um Mitteilung der aktuellen Eigentums- und Kontodaten gebeten. Insbesondere mit Blick auf die in diesem Jahr anstehende Auszahlung der Jagdpacht weisen wir erneut darauf hin, dass eine März 2018 in die Bürgerhalle ein. Nach diesem musikalischen Genuss erfolgte ein gelungener Rückblick über die Veranstaltungen des Jahres 2017, der mit viel Engagement von Christian Melzener zusammengestellt und vorgetragen wurde. Zum Abschluss des Neujahrsempfanges wurden noch gemeinsam Weihnachtslieder und das neue Hasselsweiler Lied gesungen, welches gekonnt am Flügel von Annette Theissen begleitet wurden. Für die tatkräftige Unterstützung bedanken sich die Verantwortlichen bei allen Mitwirkenden, ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitern, ohne die eine so schöne Feier nicht möglich gewesen wäre. Jagdgenossenschaft Spiel Berücksichtigung bei der Ausschüttung ohne Vorliegen der entsprechenden Angaben und Nachweise nicht erfolgen kann. Alle Jagdgenossen werden hiermit zur Versammlung eingeladen. Pächter von bejagbaren Flächen werden gebeten, die auswärts wohnenden Grundstückseigentümer zu benachrichtigen. Titz-Spiel, 2. Februar 2018 Werner Hompesch 1. Vorsitzender Denkmalstrasse Titz-Spiel

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