VORLAGE 16/ 2Q;,::L?LQ/,
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- Laura Diefenbach
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1 Ministerium tür Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Mimstenum für Inneres und Kommunales NRW, Düsseldorf Präsidentin des Landtags Nord rhein-westfalen Platz des Landtags Düsseldorf LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE '2.1 Jum2014 Seite 1 von 1 Aktenzeichen (bel Antwort bitte angeben) ,02-01 für die Mitglieder desinnenausschuss 50-fach VORLAGE 16/ 2Q;,::L?LQ/, {ff}"et-''''': :- MR Held Telefon Telefax chnstoph.held@mik.nrw.de Sitzung des Innenausschusses am 26. Juni 2014 Bericht des Ministeriums für Inneres und Kommunales zum Tagesordnungspunkt IIPfingstunwetter in Nordrhein-Westfalen" Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, zur Information der Mitglieder des Innenausschusses des Landtags übersende ich anbei den erbetenen Bericht zum Tagesordnungspunkt "Pfingstunwetter in Nordrhein-Westfalen". Mit freundlichen Grüßen Dienstgebäude und Lleferanschrift: Haroldstr. 5, Düsseldorf Telefon Telefax poststelle@mik.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: Rhembahnlimen 704, 709, 719 Haltestelle: Poststraße
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3 Bericht zum Tagesordnungspunkt "Pfingstunwetter in Nordrhein-Westfalen" der Sitzung des Innenausschusses am 26. Juni 2014 I. Unwetter vom Am Pfingstmontag, den 09. Juni 2014 wurde nahezu ganz Nordrhein-Westfalen von einem schweren Unwetter mit Gewittern, Starkregen und extremen Sturm getroffen. Dadurch kam es zu zahlreichen Schäden und Verkehrsbeeinträchtigungen. In den meisten der 23 kreisfreien Städten und 31 kreise richtete das Unwetter Schäden an. Besonders stark betroffen waren die Region Düsseldorf und Teile des Ruhrgebietes. Bis Freitag, 20. Juni 2014, wurden aus den fünf Regierungsbezirken mehr als unwetterbedingte Einsätze gemeldet. Ca Einsatzkräfte der Feuerwehren, der Hilfsorganisationen, des Technischen Hilfswerks und der Bundeswehr waren im Einsatz. Die Aufräumarbeiten dauern in vielen Städten und Gemeinden noch an, so dass insbesondere die Zahl der Einsätze noch weiter steigen wird. Durch das _Unwetter verloren 6 Menschen ihr Leben. In Düsseldorf wurden drei Menschen getötet, die vor dem Sturm in ein Gartenhaus geflüchtet waren, auf das eine große Pappel stürzte. In Köln erschlug ein nach einem Blitzeinschlag umstürzender Baum einen Radfahrer. In Krefeld zerstörte ein umstürzender Baum eine Stromleitung und traf einen 28-jährigen Radfahrer. Er verstarb an einem Stromschlag. In Essen verstarb eine Person bei Aufräumarbeiten. Nach den bisher vorliegenden Meldungen wurden durch das Unwetter und die anschließenden Aufräumarbeiten zudem 98 Menschen verletzt, davon 17 Einsatzkräfte. Neben dem Straßenverkehr war der Bahnverkehr landesweit eingeschränkt, bzw. teilweise länger unterbrochen. Nach Sperrungen und Behinderungen sind die Bundesautobahnen und Hauptverkehrswege sowie die Bahnstrecken in Nordrhein Westfalen jetzt wieder weitgehend störungsfrei befahrbar. 11. Entstandene Schäden Das Sturmtief richtete mit orkanartigen Windgeschwindigkeiten in einigen Großstädten deutliche Verwüstungen durch umgestürzte Bäume und heruntergefallene Äste an. Die versicherten Schäden schätzt die Versicherungswirtschaft für die privaten Haushalte nach vorläufigen Auskünften gegenüber dem Ministerium für Inneres und Kommunales auf einen Betrag von mehr als 200 Mio. Euro ein. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft wird erst in einigen Wochen eine konkrete Übersicht erstellen können. 1
4 Um einen schnellen Überblick über das Ausmaß der Schäden, insbesondere an öffentlichen Einrichtungen und Infrastruktur zu erhalten" hat das Ministerium für Inneres und Kommunales am 11. Juni 2014 eine erste Abfrage bei allen kreisfreien Städten und Kreisen in NRW veranlasst. Die meisten Kommunen haben mitgeteilt, dass ihnen eine solche Einschätzung zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sei. Vorrang hatten zu Recht akute Maßnahmen der Gefahren- und Schadensbeseitigung. Lediglich die,städte Essen ( 75 Mio.), Remscheid ( 5.000,-), die Kreise Mettmann ( 2,7 Mio.) Herford ( ,-), Höxter ( 8.000,-), Paderborn ( ,-), Unna ( ,-) und der Märkische Kreis ( 14,0.000,-) haben eine erste Schätzung ohne weitere Spezifizierung zur entstandenen Schadenshöhe übermittelt. Auf eine zweite Abfrage vom lagen bis zum Rückmeldungen von allen Kreisen und kreisfreien Städten vor. Angaben zur Schadenshöhe erfolgten von 13 kreisfreien Städten und 14 Kreisen. Es handelt sich dabei um die Städte Bochum, Bonn, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Herne, Mönchengladbach, Mülheim a.d.r., Remscheid und Solingen, sowie die Kreise Coesfeld, Düren, Herford, Höxter, Märkischer Kreis, Mettmann, Glpe, Paderborn, Rhein-Kreis-Neuss, Recklinghausen, Soest, Siegen-Wittgenstein und Unna. Die übrigen 10 kreisfreien Städte und 17 Kreise konnten noch keine Angaben zur Schadenshöhe machen. Dies gilt insbesondere für den Regierung~bezirk Köln (mit Ausnahme der Stadt Bonn und des Kreises Düren) und die Stadt Düsseldorf. Die Städte Bonn und Hagen sowie die Kreise Borken, Märkischer Kreis, Glpe und Soest gaben an, dass keine "nennenswerten" Schäden entstanden seien. Die Gesamtsumme der gemeldeten Schäden aus allen fünf Regierungsbezirken summiert sich auf ca. 220 Mio. Ausweislich der Rückmeldungen handelt es sich bei den genannten Zahlen um erste grobe Schätzungen. Die Schadensumme ergibt sich aus Beschädigungen der Bäume (an Verkehrswegen, in Grünanlagen und kommunalen Wäldern), der Verkehrsinfrastruktur (Straßen, Gehwegen, Ampelanlagen, Straßenbeleuchtung), städtischer Gebäude und Grundstücke (insbesondere Schulen und Kindertagesstätten), dem Öffentlichen Personennahverkehr sowie dem Kanalnetz. Die höchsten Summen melden bisher Essen mit 63;3 Mio. Euro und Bochum mit 51,5 Mio. Euro. Für den Regierungsbezirk Düsseldorf liegen Schätzungen in Höhe von ca. 116 Mio. Euro vor. Auch wenn noch die Hälfte der Schadensmeldungen ausstehen, belegen die bisherigen Angaben die deutliche Tendenz, dass die höchste Schadensposition für die Beseitigung und Neuanpflanzung zerstörter innerstädtischerbäume angesetzt wird. In den vom Sturm besonders betroffenen Städten machen die Schätzungen der Grünflächenämter mehr als die Hälfte der gesamten Schadenshöhe aus. Die Stadt Bochum meldet sogar 50 Mio. Euro (von 51,5 Mio. Euro Gesamtschaden) für die 2
5 Kompensation der Schäden an den Bäumen, die Stadt Essen 40 Mio. Euro (von 63,3 Mio. Euro Gesamtschaden) und die Stadt Mülheim 22 Mio. Euro (von angegebenen 28,84 Mio. Euro Schäden im öffentlichen Bereich) Hilfeleistungen der Landesregierung Die Prüfungen der Landesregierung ergaben, dass auf der Grundlage der bisher gewonnenen Erkenntnisse voraussichtlich keine Mittel aus dem Europäischen Solidaritätsfond beantragt werden können. Der an hand des Bruttoinlandsprodukts (BIP) für Deutschland zu ermittelnde Schwellenwert eines Gesamtschadens von 3,7 Mrd. Euro dürfte nicht erreicht werden. Nach Neufassung der neuen Verordnung wird künftig zwar eine regionale Betrachtung möglich sein. Aber auch das regionale BIP, z.b. für den Regierungsbezirk Düsseldorf in Höhe von 2,7 Mrd. Euro, ist bisher nicht annähernd erreicht. Dies gilt auch für Mittel nach dem Aufbaustrukturgesetz, die nicht beantragt werden können, weil das Gesetz nach seiner Zweckbestimmung auf die Förderung von Maßnahmen zur Beseitigung der Schäden aus dem Hochwasser 2013 beschränkt ist. Angesichts der Vielzahl entstandener Schäden und der Betroffenheit weiter Teile des Landes hat die Landesregierung am 17. Juni 2014 die Einrichtung eines Hilfsfonds für die unwettergeschädigten Städte und Gemeinden beschlossen. Mit dem Fonds will sie die durch das Unwetter betroffenen Kommunen finanziell unterstützen und so eine schnelle Beseitigung der entstandenen Schäden ermöglichen. Die genaue Höhe des Fonds und seine konkrete inhaltliche Ausgestaltung wird die Landesregierung festlegen, nach dem durch die Kommunen eine umfassende Schadensermittlung und Bestandsaufnahme erfolgt ist. Hier ist die Landesregierung auf die Übermittlung belastbarer Daten durch die Städte und Gemeinden angewiesen. Zweck dieses Fonds wird vorrangig die Beteiligung des Landes an der Wiederherstellung der notwendigen Infrastruktur in den Kommunen sein. Versicherbare Schäden sind hiervon nicht erfasst. Es ist der Landesregierung wichtig, die betroffenen Kommunen in die Überlegungen zur Ausgestaltung des Fonds einzubeziehen. Minister Jäger hat daher am 20. Juni 2014 die Oberbürgermeister und Landräte aller kreisfreien Städte und Kreise zu einem Gespräch eingeladen. Er bat die Kommunen um schnelle Unterstützung bei d~r weiteren Schadensermittlung. Die genannten Ressorts werden dazu noch in dieser Woche einen Fragebogen entwickeln und den Kommunen zur Beantwortung zuleiten. Damit soll sichergestellt werden, dass jedenfalls innerhalb der kurzen Antragsfrist von 10 Wochen für eine Inanspruchnahme des EU-Solidaritätsfonds Art und Höhe der Schäden für ganz NRW zuverlässiger eingeschätzt werden können. 3
6 Zugleich unterrichtete Minister Jäger über den Beschluss der Landesregierung und erörterte mit den anwesenden Vertreterinnen und Vertretern der Kreise und kreisfreien Städte, wie der Hilfsfond des Landes konkret ausgestaltet werden könnte. Es bestand Einvernehmen, dass möglichst einfache Kriterien gewählt werden sollen, damit die Kommunen schnelle und unbürokratische Hilfe erhalten können. Die Kriterien wird die Landesregierung zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden entwickeln', sobald die Ergebnisse des Fragebogens vorliegen. IV. Einsatzbewältigung Die Maßnahmen zur Schadensbeseitigungwerden von den betroffenen Kommunen in erster Linie mit eigenen Kräften durchgeführt. Dort wo diese Kräfte nicht ausreichen, erfolgt eine Unterstützung durch Einsatzkräfte aus anderen Teilen des Landes. Für die gegenseitige Unterstützungsleistung der Gemeinden und Kreise im Feuer- und Katastrophenschutz bei Schadensereignissen, welche die personellen und materiellen Kapazitäten eines Aufgabenträgers übersteigen, hat das Land zusammen mit den Kommunen und Kreisen ein System der überörtlichen Hilfe entwickelt, das bundesweit führend ist. Im Bereich der Feuerwehren wurden beginnend in den Jahren 2002 und 2003 nach Regierungsbezirken strukturierte Feuerwehr-Großve,rbände geschaffen (Feuerwehr Bezirksabteilungen mit 4 oder 5 Bereitschaften mit je ca. 150 Kräften), durch die bei Bedarf eine großen Anzahl von Einheiten der Feuerwehr angefordert werden kann, ohne dass der Grundschutz in den entsprechenden Gebietskörperschaften gefährdet wird. Alle Hilfeleistungen erfolgen durch die nach dieser Struktur vorgeplanten Einheiten. Aufgrund des Unwetters vom 09. Juni 2014 wurden mehrere Städte im Rahmen der landesweiten überörtlichen Hilfe durch Einsatzkräfte und -materialien unterstützt. Dies waren insbesondere die Städte Bottrop, Duisburg, Düsseldorf, Essen und Mülheim a.d.r. sowie der Kreis Mettmann. Entsandt wurden die Einsatzkräfte und - materialien aus den weniger stark betroffenen Regionen des Landes, die trotz eigener Schaden lagen Hilfe in den besonders betroffenen Städte und Kreise leisteten. Neben Einsatzkräften erfolgte eine Unterstützung insbesondere durch die Entsendung sämtlicher verfügbaren Drehleitern aus allen Landesteilen und vom Institut der Feuerwehr in Münster. Koordiniert wurde die überörtliche landesweite Hi'lfe innerhalb von Nordrhein Westfalen durch die Bezirksregierungen. Insbesondere die Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf, Köln und Münster waren seit dem 09. Juni 2014 rund um die Uhr aktiv. Im hauptsächlich betroffenen Regierungsbezirk Düsseldorf hatte die Bezirksregierung ihren Krisenstab aktiviert. Die Maßnahmen wurden seitens des Ministeriums für Inneres und Kommunales begleitet. 4
7 Die Stadt Düsseldorf hat die Bundeswehr um Unterstützung gebeten. Ein Pionierbataillon mit Pionierpanzern und Soldaten war vom 13. bis zum 17. Juni 2014 in der Landeshauptstadt tätig. Zus.ammenfassend kann festgestellt werden, dass die Zusammenarbeit der in die Bewältigung des Schadensereignisses eingebundenen Kräfte des Feuer- und Katastrophenschutzes sowie aller weiteren Kräfte und der beteiligten Stellen gut funktioniert hat. Die Konzepte der landesweiten ü~erörtlichen Hilfe haben sich bewährt. Die überörtliche Hilfe ist von den anwesenden Oberbürgermeistern/innen und Landräten in der Besprechung am als vorbildlich beschrieben worden. Die Bewältigung des Ereignisses stellte für die überwiegend ehrenamtlichen Einsatzkräfte des Feuer- und Katastrophenschutzes eine besondere Belastung dar. Infolge des Unwetters hatten sie über einen Zeitraum von mehreren Tagen eine sehr hohe Zahl von Einsätzen zu bewältigen. Sie haben diese professionell und mit hohem Engagement erledigt. Damit haben sie nicht nur die entstandenen Schäden beseitigt, sondern auch dafür gesorgt, dass es zu keinen weiteren gekommen ist. Hierfür gilt der Dank der Landesregierung allen Helferinnen und Helfern der Feuerwehren, der im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen, des Technischen Hilfswerks und der Bundeswehr. Diesen Dank hat Minister Jäger bereits gegenüber den Einsatzkräften in einem Dankschreiben zum Ausdruck gebracht. v. Warnung der Bevölkerung Der Deutsche Wetterdienst (DWD) ist vor dem Hintergrund seines gesetzlichen Informations- und Forschungsauftrags nach 4 Abs.1 Nr. 3 DWDG zur Herausgabe von amtlichen Warnungen über Wettererscheinungen verpflichtet, die zu einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung führen können. Das Warnsystem des DWD ist dreistufig zeitlich gestaffelt. Mit einem zeitlichen Vorl'auf von bis zu einer Woche gibt die Wochenvorhersage eine großräumige auf das ganze Bundesgebiet bezogene Frühwarninformation zu warnwürdigen Wettereignissen. In der Regel 24 Stunden vor dem erwarteten gefährlichen Wetterereignis erfolgt eine auf das Bundesgebiet oder auf einzelne Bundesländer eingegrenzte Vorwarninformation in Form des Warnlageberichts. Eine kreisbezogene und damit zeitlich sowie räumlich genauere amtliche Unwetterwarnung kann erst frühestens 3-12 Stunden im Voraus ausgesprochen werden. Seitens des DWD wurde bereits in der Wochenvorhersage vom vor der ampfingstwochenende zu erwartenden Unwetterlage gewarnt. Am erfolgten seitens des DWD im Laufe des Tages, erstmalig um 0:59 Uhr für den Kreis Kleve, zahlreiche amtliche Unwetterwarnungen für NRW, die ständig aktualisiert und über Fernsehen und Hörfunk verbreitet wurden. Die Informationslage für die 5
8 Bürgerinnen und Bürger zum Unwetter war in allen Medien aktuell und angemessen gegeben. Im Gegensatz zu anderen großräumigen Warnlagen, wie großen Schneefallgebieten oder Dauerregengebieten, ist eine meteorologische Prognose zur zeitlichen und räumlichen Betroffenheit von Gebieten bei Sommergewittern erst kurz vor Eintritt des Ereignisses' möglich. Es handelte sich am Pfingstmontag zudem um ein spezielles Wetterphänomen eines Gewitterkomplexes mit einem sogenannten "Bow-Echo", einem bogenförmigen Niederschlagsgebiet an der Vorderfront, was im Nachzug starke bis extreme Windgeschwindigkeiten verursacht. Die Entwicklung einer derartigen Unwetterlage, insbesondere die punktuell auftretenden Orkanböen bzw. Orkane, sind nicht mit größeren zeitlichen Vorlauf geographisch einzugrenzen sondern in Bezug auf Landkreise oder Teile davon nur sehr kurzfristig möglich. Vor diesem Hintergrund war über die bereits vorhandene Warnlage auf Grundlage der amtlichen Unwetterwarnungen des DWD, die auch entsprechende Verhaltensregeln beinhalten, hinaus keine Präzisierung durch zusätzliche Warnungen möglich. Die fachliche Bewertung für die Erforderlichkeit von Vorkehrungen wie beispielsweise einer Warnung an die Bevölkerung kann nur vor Ort in Kenntnis aller lokalen Rahmenbedingungen getroffen werden. Die Kreise und kreisfreien Städte haben in Ihrer Verantwortung als Katastrophenschutz- und Gefahrenabwehrbehörden die Maßnahmen, die trotz Unvorhersagbarkeit konkreter Schadensorte und genauer Schadenszeitpunkte möglich waren, getroffen. Beispielsweise wurde die Räumung von MUsikfestivals in Essen und Köln veranlasst. Es gibt keine Anhaltspunkte für die Aufsichtsbehörden, die Angemessenheit der vor Ort getroffenen Maßnahmen in Frage zu stellen. Eine dauerhafte, den Katastrophenschutz bei Unwetterlagen unterstützende Einrichtung ist das in Zusammenarbeit mit dem DWD betriebene Informationssystem (FeWIS). Dies stellt ein effektives Warnmanagementsystem mit einer Warnübersicht für den Feuer- und Katastrophenschutz dar. FeWIS eröffnet einen schnellen, umfassenden Überblick über alle regional sowie überregional relevanten Unwetterwarnungen und ermöglicht zudem einen unmittelbaren "Zugriff' auf den Meteorologen vom Dienst in den DWD-Regionalzentren. FeWIS kann allerdings bei derartigen punktuell unterschiedlichen Lagen innerhalb eines Stadt- oder Kreisgebiets die Einsatzsteuerung erst ganz kurzfristig mit ortgenaueren Vorhersagen unterstützen. Nordrhein-Westfalen wird darüber hinaus die Kreise und kreisfreien Städte mit einem einheitlichen Warnsystem ausstatten. Dieses sog. Modulare Warnsystem (MoWaS) wird in allen Leitstellen installiert und ermöglicht eine schnelle und effektive Warnung der Bevölkerung und gleichzeitig die Information anderer Gefahrenabwehrbehörden. Den Anfang haben die ersten zwölf Pilotbehörden bereits gemacht. Nordrhein-Westfalen setzt mit diesem System auf einen Warnrnix. Über moderne Warnmittel sollen mehr Menschen im Falle einer Warnung erreicht werden können. 6
9 Voraussichtlich im Herbst wird das Installieren einer Warn-APP des BBKs möglich sein, welche alle Warnungen offizieller Stellen vereint. Damit ist es für Smartphone Besitzer möglich sowohl die Warnungen der Leitstellen wie auch des Deutschen Wetterdienstes, Hochwassermeldungen etc. zu empfangen. Diese App wurde vom Bund zusammen mit Nordrhein-Westfalen entwickelt und ist ein wichtiger Baustein, um die Bürgerinnen und Bürger umfassend und schnell über mögliche Gefährdungen zu unterrichten. Die App ist mit einer Push-Funktion ausgestattet, sodass eine Warnung den Nutzer auch erreicht, wenn die App gerade nicht geöffnet ist. Ebenso kann sie, wenn der Nutzer es erlaubt, über GPS den genauen Standort ermitteln, um bedarfsgerecht warnen zu können. Sie wird in der ersten Ausbaustufe sowohl für Smartphones mit dem Betriebssystem ios wie auch für Android-Geräte zur Verfügung stehen. Außerdem haben Anfang Mai dieses Jahres alle Städte, Gemeinden und Kreise Zuwendungen in Höhe von 10 Mio. Euro für die Verbesserung ihrer Warnsysteme - und Konzepte erhalten. Das vergangene Pfingstunwetter zeigt, wie wichtig es für die Zukunft ist, die Kommunen in dieser Aufgabe zu unterstützen. VI. Nachbereitung Das Unwetter vom 09. Juni 2014 hat erneut die Leistungsfähigkeit des nord rheinwestfälischen Feuer- und Katastrophenschutzes bewiesen. Insbesondere das Konzept der landesweiten überörtlichen Hilfe hat sich zum wiederholten Male bewährt. Die auf dieser Grundlage mögliche strukturierte und koordinierte gegenseitige Hilfeleistung hat es ermöglicht, dass an jedem Ort in Nordrhein-Westfalen Einsatzkräfte in der benötigten Anzahl vorhanden waren, um kompetent und schnelle Hilfe leisten zu können. Wie bei allen anderen Einsätzen auch, werden die Abläufe der landesweiten Hilfe nachbereitet werden. Anlass für grundlegende Anpassungen ergibt sich aus dem Ereignis nicht. 7
Genehmigte Wohngebäude*) in Nordrhein-Westfalen 2012 mit erneuerbaren Energien als primäre Heizenergie
*) in 2012 mit erneuerbaren MINDEN-LÜBBECKE STEINFURT BORKEN HERFORD MÜNSTER BIELEFELD LIPPE COESFELD WARENDORF GÜTERSLOH KLEVE WESEL BOTTROP RECKLINGHAUSEN GELSEN- KIRCHEN HAMM PADERBORN HÖXTER DUISBURG
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