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1 Dezember 2009 Inhalt: Steuerrisiken bei der Personalüberlassung Einkommensteuer Expatriates Überblick Ecovis International Partnermeeting Kopenhagen Steuer-News Steuerrisiken bei der Personalüberlassungen an chinesische Tochtergesellschaften In den letzten Monaten, haben das Finanzministerium und die oberste Steuerverwaltungsbehörde einige Regelungen zur Vermeidung und Verfolgung von Steuerhinterziehung veröffentlicht. Unter anderem wurde der Erlass zur Prüfung von grenzüberschreitenden Vereinbarungen über die Personalüberlassung (Ji Bian Han [2009] No.103, Notice 103 ) veröffentlicht. Das Schreiben bezieht sich auf die Besteuerung der grenzüberschreitenden Personalüberlassung. Überblick Die grenzüberschreitende Personalüberlassung ist heutzutage weltweit unter den global agierenden Unternehmen üblich. Sofern ein international agierendes Unternehmen (entsendendes Unternehmen/ Muttergesellschaft) in einen Unternehmensstandort in China investiert, z.b. WFOE (aufnehmendes Unternehmen/ Tochtergesellschaft), ist es üblich einen Entsendungsvertrag abzuschließen. Gemäß diesem Vertrag ist die entsendende Gesellschaft verpflichtet den jeweiligen Mitarbeiter (Entsandten) der aufnehmenden Gesellschaft zur Verfügung zu stellen, sei es für Aufgaben in einer Leitungsfunktion oder einer anderen qualifizierten Funktion. Auf Grund des Entsendungsvertrages besteht dann die Verpflichtung zur Kostenerstattung des Gehaltes, Auslagen und sonstiger Gehaltsbestandteile, die vereinbart wurden (ohne Gewinnaufschlag), die das entsendete Unternehmen verauslagt hat. Wobei das Nettogehalt bereits direkt an den Entsendeten auf ein Konto im Heimatland ausgezahlt wurde. Bisher wurde der Personalüberlassungsvertrag nicht als Dienstleistungsvertrag und damit als Begründung einer Betriebstätte (PE) der ausländischen Gesellschaft in China angesehen, sofern die Muttergesellschaft die Kosten ohne Gewinnaufschlag der Tochtergesellschaft in Rechnung gestellt hat. Nachdem der Erlass 103 herausgeben wurde, ergibt sich diesbezüglich eine Änderung der Sichtweise. Sofern der Entsendungsvertrag dem Charakter eines Servicevertrages entspricht und der Entsandte weiterhin die Interessen der entsendenden Gesellschaft vertritt, wird eine Leistung an die chinesische Niederlassung

2 ausgeübt und die ausländische Gesellschaft begründet aus Sicht der chinesischen Finanzverwaltung durch Ausüben des Services in China eine Betriebstätte. Dies hat zur Folge, dass die ausländische Gesellschaft mit ihrer Betriebstätte in China körperschaftsteuerpflichtig und geschäftssteuerpflichtig wird in Bezug auf die Serviceleistungen an die Tochtergesellschaft in China. Weiterhin sind Säumniszuschläge, Gebühren und weiterhin die Einkommensteuer für die Mitarbeiter in China abzuführen. Wichtige Inhalte Nachfolgend möchten wir gern die Kernpunkte des Erlasses 103 erläutern. 1. Ziel der Überprüfung Der Interessenschwerpunkt chinesischer Steuerbehörden liegt bei ausländischen Unternehmen mit Personalüberlassungsvereinbarungen, welche durch die Rückerstattung der Expatriates-Gehälter, Einnahmen aus China erhalten. Dabei werden die Behörden den Schwerpunkt der Untersuchungen auf Produktionsgesellschaften und Serviceunternehmen legen, wobei die Autoindustrie besonders unter die Lupe genommen wird. 2. Untersuchungsmethoden Die Steuerbehörden werden die Steuerunterlagen sowie die Zahlungen der Firma überprüfen, um festzustellen, ob die chinesische Tochtergesellschaft Personalüberlassungsvereinbarungen abgeschlossen hat. Sofern dies der Fall ist, werden die Finanzämter überprüfen, ob die Entsendeten ordnungsgemäß steuerlich angemeldet sind und die Steuern entsprechend korrekt, konform mit den Steuergesetzen berechnet, erklärt und termingerecht abgeführt wurden. Sofern der Personalüberlassungsvertrag von den Steuerbehörden als Servicevertrag zu werten ist, wird geprüft, ob eine Betriebstätte in China angemeldet wurde und die entsprechenden Steuern (Körperschaftsteuer, Geschäftssteuer und Einkommensteuer) abgeführt wurden. 3. Konsequenzen Wenn der Personalüberlassungsvertrag eines ausländischen Unternehmens als Servicevertrag zu werten ist und es unterlassen wurde die Betriebstätte anzumelden sowie die entsprechende Steuer anzumelden und abzuführen, wird die Steuerbehörde fällige Steuern sowie Säumniszuschläge und Strafgebühren nachfordern. Sofern nicht ordnungsgemäß und vollständig über die Personalüberlassung bzw. Serviceüberlassung Buch geführt wurde, können die Steuern geschätzt werden. Die Körperschaftsteuer (CIT) wird dann nach der deemed profit margin method ermittelt. Unsere Anmerkungen und Hinweise Momentan gibt es keine offiziellen Regelungen, die eindeutig zwischen einem Personalüberlassungsvertrag und einem Dienstleistungsvertrag unterscheiden. Aus unserer Erfahrung heraus empfehlen wir daher die Formulierungen des Vertrages genau darzustellen und die Inhalte eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages klar von den Inhalten eines Dienstleistungsvertrages (dieser würde zur Betriebsstätten Begründung führen) zu trennen. Gemäß einer Personalüberlassungsvereinbarung, arbeitet der Entsendete normalerweise unter der Führung und Aufsicht des aufnehmenden Unternehmens, welches im Gegenzug auch von der täglichen Arbeitsleistung des Angestellten profitiert. Zusätzlich übernimmt der chinesische Arbeitgeber die Verantwortung und das Risiko des Angestellten. Unter einem Dienstleistungsvertrag hingegen arbeitet der entsandte Mitarbeiter weiterhin unter der Führung und Aufsicht der Muttergesellschaft, um die Servicevereinbarung zwischen der Muttergesellschaft und der Tochtergesellschaft zu erfüllen. In diesem Fall profitiert die entsendende Gesellschaft von der Tätigkeit des Arbeitnehmers und trägt zudem auch das Risiko über den Angestellten. 2

3 In der Praxis sollte man folgende Fragen zur Beurteilung des Vertrages überdenken: Welche Gesellschaft profitiert von der Tätigkeit des entsandten Mitarbeiters? Welches Unternehmen ist für die Führung des Mitarbeiters verantwortlich und vergibt die Tätigkeiten an den Mitarbeiter? Welche Gesellschaft trägt die Kosten, Risiken und die Verantwortung über die Arbeit des Angestellten? Welches Unternehmen überwacht und bewertet die Arbeitsleistung des Angestellten? Ist die Arbeit des Entsandten untrennbar mit dem Geschäft der chinesischen Gesellschaft verbunden? Verlangt die Muttergesellschaft lediglich die Rückerstattung der verauslagten Gehaltskosten oder wird ein Gewinnaufschlag berechnet? Welche Partei hat die Befugnis über die Vergütung des Arbeitnehmers zu entscheiden? Wie nachfolgend erläutert wird, empfehlen wir die Verträge zu überprüfen, um die steuerlichen Risiken zu minimieren: Die chinesische Niederlassung sollte die Muttergesellschaft über die potentiellen steuerlichen Risiken informieren und die bestehenden Entsendungsverträge inhaltlich durchgehen und überprüfen. Als Alternative könnte u.a. die Zahlungsmethode geändert werden. Das Nettogehalt kann direkt von der aufnehmenden Gesellschaft an den Arbeitnehmer überwiesen werden, andere Gehaltsbestandteile wie z.b. die Sozialversicherung könnten weiterhin von der entsendeten Gesellschaft abgeführt werden. Wir empfehlen zudem der Muttergesellschaft als auch der Tochtergesellschaft die Vertragsunterlagen von einem Experten erstellen bzw. überprüfen zu lassen bzw. einen Berater zu beauftragen, der im Falle einer Steuerprüfung das Unternehmen unterstützt. Wie können wir Sie unterstützen? Unser erfahrenes Beratungsteam hilft Ihnen gern dabei, optimale Lösungen für Ihr Unternehmen zu entwickeln, um Ihr China-Geschäft zu optimieren. Zu diesem Thema bieten wir Ihnen u.a. den folgenden Service an: - Detaillierte Erläuterungen zu den neuen Verwaltungsanweisungen; - Überprüfung der aktuellen Situation zur Personalüberlassung hinsichtlich der Neuregelungen; - Auf Anfrage können wir uns mit den zuständigen Steuerbehörden in Verbindung setzen, um aktuelle Sachverhalte zu klären, inkl. Gespräche, Anträge, Genehmigungen etc.; - Unterstützung im Falle einer Überprüfung der Finanzbehörde Für weiterführende Fragen zu dem Thema Personalüberlassungsvertrag, können Sie uns gern kontaktieren. 3

4 Lexikon Einkommensteuer von Expatriates Überblick Sofern man nach China kommt um einem Anstellungsverhältnis nachzugehen, sollte man sich im Vorfeld einen Überblick über die persönliche Steuersituation und die chinesischen Steu erverpflichtungen verschaffen. Es ist zu erwähnen, dass zunehmend mehr Informationsaustausch zwischen den Behörden innerhalb des Landes vorgenommen wird und Steu ermissbrauch zunehmend verfolgt wird. Dies gibt u.a. die Gelegenheit sich über die Einkommenbesteuerung in China einen Überblick zu verschaffen. Steuerbarkeit in China Folgende Faktoren entscheiden darüber, ob man in China Einkommensteuer zu entrichten hat: - Dauer des Aufenthaltes in China - Einkommen Die nachfolgende Tabelle gibt dazu eine Zusammenfassung. Status des Steuerpflichtigen Steuerbares Einkommen Ansässigkeit in China: Weltweites Einkommen Expatriate - lebt in China: > 5 Steuerjahre Weltweites Einkommen > 1 Steuerjahr Einkommen aus chinesischer Einkunftsquelle und aus ausländischer Einkunftsquelle, hinsichtlich der Tätigkeit in China > 183 Tage Einkommen aus chinesischer Einkunftsquelle < 183 Tage Gehaltszahlungen entstanden oder gezahlt Einkommen aus aus einer chinesischen Einkunftsquelle chinesischen Einkunftsquellen während der Tätigkeit in China (anteiliges Einkommen) < 183 Tage Ausgenommen von der Besteuerung Einkommen aus ausländischen Einkunftsquellen (Steuerjahr = Kalenderjahr) Auf jeder Stufe kann ein bestimmter Betrag von der Steuerzahlung zum Abzug gebracht werden. Zu versteuerndes Steuersatz Steuer-Abzugsbetrag Einkommen RMB < 500 5% ,000 10% ,000 15% 125 5,001-20,000 20% ,001-40,000 25% 1,375 40,001-60,000 30% 3,375 60,001-80,000 35% 6,375 80, ,000 40% 10, % 15,375 Für Expatriates ist ein Betrag in Höhe von 4,800 RMB des Einkommens steuerfrei. Steuererklärung Monatliche Einkommen steueranmeldung Die Einkommensteuer muss monatlich erklärt und abgeführt werden. Die Unternehmen sind dazu verpflichtet die Einkommensteuer vom Gehalt einzubehalten und an das Finanzamt zu entrichten. Termin: 10. des Folgemonats Einkommensteuer-Jahreserklärung Seit dem Kalenderjahr 2006 sind Steuerpflichtige ebenfalls dazu verpflichtet eine Jahressteuerlärung einzureichen, sofern die folgenden erk Bedingungen erfüllt sind: - Ansässigkeit in China für ein volles Steuerjahr=Kalenderjahr - Einkünfte > 120,000 RMB Termin: 31. März des Folgejahres Steuerberechnung China hat ein gestuftes progressives Steuersatzsystem. Steuerbares Gehalt - Grundgehalt - Bonuszahlungen - Zuschüsse - Zuschüsse zur Rentenversicherung im Heimatland 4

5 Vergünstigungen für Expatriates Bestimmte Aufwendungen des Steuerpflichtigen können steuermindern geltend gemacht werden bzw. sind als Zuschuss des Arbeitgebers steuerfrei. Die Steuervergünstigungen erfolgt nur sofern Zuschüsse im Arbeitsvertrag geregelt sind und ordnungsgemäße Rechnungen für die Aufwendungen vorgelegt werden können. - Kosten für die Unterkunft (Miete) - Umzugskosten - Heimflüge (max. 2mal pro Jahr) - Chinesisch-Sprachkurse - Schulgebühren der Kinder - Kantine und Reinigungskosten Jährliche Bonuszahlungen Im Jahr 2005 hat die oberste Steuerverwaltungsbehörde (SAT) einen Erlass herausgeben, dessen Regelungen es ermöglichen eine jährliche Bonuszahlungen niedriger zu versteuern. Diese Regelung sollte bei der Steuerplanung der Expatriates beachtet werden. Der Steuerpflichtige kann bei entsprechender vertraglicher Regelung über die Bonuszahlung einen einmal jährlich begünstigten Steuersatz in Anspruch nehmen. Dabei wird dieser Gehaltsbestandteil separat von dem regulären Gehalt erklärt und in einem besonderen Berechnungsverfahren ein niedriger Steuersatz für die jährliche Bonuszahlung angewendet. Der Steuervorteil hängt von der Höhe der Bonuszahlung ab. Überweisung des Gehaltes in das Heimatland Sofern für Zwecke der Auslandsüberweisung des Gehaltes die entsprechenden Steuerbe- über das bereits in China scheinigungen versteuerte Gehalt vorgelegt werden können, ist eine Überweisung in das Heimatland problemlos möglich. Chief Representative Der Chief Representative (CR) eines Liaisonbüros ist einkommensteuerpflichtig für jeden Aufenthalts- und Arbeitstag in China. Die Steuererklärung erfolgt monatlich auch wenn in einem Monat keine Besuche in China statt gefunden haben. Steuern sind anteilig gemäß der Anzahl der Aufenthaltstage in China zu berechnen. Zur Berechnung werden die Passeinträge des Steuerpflichtigen geprüft. Die anteilige Steuerberechnung kann nur durchgeführt werden, sofern sich der CR nur zeitweise in China aufhält und durch ein Schreiben der Zentrale der chinesischen Steuerbehörde nachgewiesen wird, dass dieser im Heimatland einer weiteren Position nachgeht. Top Management Gemäß dem chinesischen Steuerrecht müssen Steuerpflichtige in einer leitenden Funktion für das gesamte Gehalt, welches von der chinesischen Gesellschaft gezahlt wird Steuern entrichten unabhängig davon, wie lange Sie sich während des Kalenderjahres in China aufhalten. Wie ist Top Management definiert? - Geschäftsführer, - Vize-Geschäftsführer, - Personen in einer leitenden Position Neue Steuerregelungen Die oberste Steuerverwaltungsbehörde hat am 17. August und am 4. September 2009 neue Erlasse hinsichtlich der Einkommenbesteuerung herausgeben. Wir haben über die Inhalte bereits in unserem Newsletter Oktober 2009 berichtet. Der Artikel kann lediglich einen Überblick über die komplexen Einkommensteuerregelungen geben. Für eine detaillierte Beratung oder Fragen wenden Sie sich bitte an unser Ecovis Ruide Team. 5

6 Neues von ECOVIS Ruide China Ecovis International Partner Meeting in Kopenhagen Zweimal jährlich treffen sich alle Partner in einem der Mitgliedsländer von Ecovis zum gemeinsamen internationalen Erfahrungsaustausch. Im Herbst dieses Jahres fand das Treffen vom November in der dänischen Hauptstadt Kopenhagen statt. Dabei haben wir wieder neue Mitgliedsländer wie Griechenland, Hongkong und Japan empfangen. Sehr interessant ist der interkulturelle sowie fachliche Austausch zwischen den Partnern. Tipps und Tricks, Unterschiede und Gemeinsamkeiten, es gibt viel zu Stauen und zu Plaudern. Fachlicher Schwerpunkte stellten diesmal Themen zu Verrechnungspreisen, der Wirtschaftsprüfung und rechtliche Themen dar. Zusätzlich tragen verschiedene Workshops in den Bereichen Marketing und interkultureller Kommunikation zur internen Fortbildung bei. Auch für uns hat sich die lange Anfahrt aus China wieder einmal gelohnt und wir freuen uns auf das kommende Treffen, welches im Frühjahr in Zürich stattfinden wird. Rechts: Herr Wang Ecovis Ruide China. Links: Berater der neuen Mitgliedskanzleien aus Hongkong and Japan. Über ECOVIS Ecovis ist ein international agierendes Beratungsunternehmen aus Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten und Unternehmensberatern. Seinen Ursprung hat das Unternehmen in Deutschland und zählt dort zu den Führenden der Branche. In den mehr als 120 Büros in Deutschland sowie den über 30 internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa Mitarbeiter. Ihre besondere Beratungsstärke beziehen die Ecovis-Kanzleien aus dem Zusammenspiel mit dem Back-Office sowie der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten und Unternehmensberatern. Der im Back-Office zur Verfügung stehende Expertenpool ermöglicht eine große Beratungsbandbreite und garantiert den Mandanten, kompetente Beratungsleistungen auf höchstem Qualitätsniveau. Impressum ECOVIS Ruide Certified Public Accountants Co., Ltd. ECOVIS Ruide Investment Management Consulting Co., Ltd. 18E, Double Dove Tower, 438 Pudian Road, Pudong New District, Shanghai, P.R. China Telefon: Telefax: Webseite: Shanghai, 1. Dezember 2009 ECOVIS Ruide China Info wird für Informationszwecke für unsere Kunden und Mitarbeiter von Ecovis Ruide China veröffentlicht. Die Inhalte sind allgemein gehalten und können nicht die Beratung im Einzelfall ersetzen. Bevor Sie auf Grund der gewonnen Information im Newsletter tätig werden, bitten wir Sie sich mit unserem ECOVIS Ruide China Team für weiterführenden Fragen oder Beratungen in Verbindung zu setzen. ECOVIS Ruide China haftet nicht für die Inhalte. 6

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