Rechnungsprüfungsamt der Stadt Elmshorn Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum der Stadt Elmshorn

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1 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Elmshorn Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum der Stadt Elmshorn Schlussbericht vom: Rechtsgrundlagen: 95 n, 116 GO Prüfer/in: Kurt Schäfer Prüfungszeit: bis (mit Unterbrechungen)

2 - 2 - Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Vorbemerkungen Prüfungsauftrag Prüfungsumfang und Prüfungsunterlagen Vorangegangene Prüfung Grundsätzliche Feststellungen Systemprüfung Anordnungswesen Buchführung Verträge Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Anhangs Wirtschaftliche Verhältnisse Richtlinien und Dienstanweisungen Grundlagen der Haushaltswirtschaft Haushaltssatzung/Nachtragshaushaltssatzung Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan Ansätze des Haushaltsplans Vorjahresvergleich Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Teilhaushalte/Budget Vorläufige Haushaltsführung Liquiditätskredite Jahresabschluss für das Haushaltsjahr Ergebnisrechnung Ordentliche Erträge Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgemeine Umlagen Öffentlich-rechtliche Entgelte Privatrechtliche Entgelte Zinsen und ähnliche Finanzerträge Aktivierte Eigenleistungen Sonstige ordentliche Erträge Ordentliche Aufwendungen Aufwendungen für aktives Personal Stellenplan... 16

3 Personalaufwand Aufwendungen für Versorgung Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Abschreibungen Zinsen und ähnliche Aufwendungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen Ordentliches Ergebnis Außerordentliche Erträge Außerordentliche Aufwendungen Jahresergebnis Teilergebnisrechnungen Finanzrechnung Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit Einzahlungen für Investitionstätigkeit Auszahlungen für Investitionstätigkeit Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit; Aufnahme von Krediten und inneren Darlehen für Investitionstätigkeit Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit; Tilgung von Krediten und Rückzahlungen von inneren Darlehen für Investitionstätigkeit Saldo aus Finanzierungstätigkeit Endbestand an Zahlungsmitteln (Liquide Mittel am Ende des Jahres) Teilfinanzrechnung Bilanz Vermögens- und Finanzlage Bilanz - Aktiva Immaterielles Vermögen Sachanlagen Finanzanlagen Umlaufvermögen Liquide Mittel Aktive Rechnungsabgrenzung Bilanz - Passiva Eigenkapital, Rücklagen, Jahresergebnis Sonderposten Verbindlichkeiten Rückstellungen Anhang... 25

4 Anlagenübersicht Verbindlichkeitenspiegel Forderungsübersicht Haushaltsreste (Übersicht über zu übertragende Haushaltsreste) Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Lagebericht Ergebnis der Jahresabschlussprüfung Fehlbetrag Zusammenfassung Erklärung des Rechnungsprüfungsamts... 28

5 - 5 - Ansichtenverzeichnis Ansicht 1: Erträge Ansicht 2: Aufwendungen Ansicht 3: Aktiva Ansicht 4: Passiva

6 - 6 - Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Ergebnishaushalt 12 Tabelle 2: Finanzhaushalt 12 Tabelle 3: Teilhaushalte und Budgets 13 Tabelle 4: Ergebnisrechnung 14 Tabelle 5: Stellenplanentwicklung 16 Tabelle 6: Finanzrechnung 19 Tabelle 7: Aktiva 22 Tabelle 8: Passiva 24 Tabelle 9: Rückstellungen zum Tabelle 10: Verbindlichkeitenspiegel 26 Tabelle 11: Forderungsspiegel 26 Hinweis: Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen Rundungsdifferenzen von +- einer Einheit (T, Prozent usw.) auftreten.

7 - 7 - Abkürzungsverzeichnis Die Abkürzungen sind teilweise im Text dieses Berichtes erläutert. Soweit keine Erläuterungen erfolgt sind, können diese der nachfolgenden Aufstellung entnommen werden. Für Gesetze, Verordnungen und Verdingungsordnungen wurde die für den Prüfungszeitraum jeweils gültige Fassung zugrunde gelegt. Abs. AO Art. BeamtVG BGB BGBl. BRKG BHO EStG EW Absatz Abgabenordnung Artikel Beamtenversorgungsgesetz (Überleitungsfassung für Schleswig-Holstein) Bürgerliches Gesetzbuch Bundesgesetzblatt Bundesreisekostengesetz Bundeshaushaltsordnung Einkommenssteuergesetz Einwohnerin/ Einwohner GemHVO-Doppik Landesverordnung über die Aufstellung und Ausführung eines doppischen Hauhaltsplanes der Gemeinden (Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik) GewStG GkZ GO GoB Gewerbesteuergesetz Gesetz über kommunale Zusammenarbeit Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung) Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung GVOBl. Schl.-H. Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein HGB HGrG Handelsgesetzbuch i. H. v. in Höhe von IT KAG KGSt KLR KPG LDSG LHO LRH NKR RPA TTG UStG VgV SHVgVO SHGT Haushaltsgrundsätzegesetz Informationstechnik Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement Kosten- und Leistungsrechnung Kommunalprüfungsgesetz Landesdatenschutzgesetz Landeshaushaltsordnung Landesrechnungshof Neues Kommunales Rechnungswesen Rechnungsprüfungsamt Tariftreue- und Vergabegesetz Umsatzsteuergesetz Vergabeverordnung Schleswig-Holsteinische Vergabeverordnung Schleswig-Holsteinischer Städte- und Gemeindetag

8 Allgemeine Vorbemerkungen Es ergaben sich folgende Hinweise: Die Einwohnerzahl von Personen beruht auf der Zählung des hiesigen Einwohnermeldeamtes und weicht von der beim Statistischen Landesamt geführten Zahl nach oben ab. 1.1 Prüfungsauftrag Die Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) ist durch das Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und anderer Gesetze (Doppik-Einführungsgesetz) neu gefasst worden. Das Stadtverordneten-Kollegium der Stadt Elmshorn hat in der Sitzung am beschlossen, die Haushaltswirtschaft mit doppelter Buchführung ab dem Jahre 2010 einzuführen. Der gesetzliche Prüfungsauftrag ergibt sich aus dem 95 n Absatz 1 GO. Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Elmshorn kann die Prüfung nach seinem pflichgemäßen Ermessen beschränken und auf die Vorlage einzelner Prüfunugsunterlagen, gemäß 95 Abs. 1 Satz 2 GO, verzichten. 1.2 Prüfungsumfang und Prüfungsunterlagen Die Prüfung wurde nach 95 n Absatz 1 bzw. Absatz 5 GO durchgeführt und erstreckte sich auf den Jahresabschluss und auf die mit dem Lagebericht vorgelegten Unterlagen. Im Einzelnen sind für das Jahr 2013 vorgelegt worden: Haushaltssatzung und Haushaltsplan mit Anlagen Ergebnisrechnung Finanzrechnung Bilanz Anhang Dem Anhang waren folgende Anlagen beigefügt: Anlagenspiegel Verbindlichkeitenspiegel Forderungsspiegel eine Aufstellung der übertragenen Haushaltsermächtigungen eine Übersicht über Sondervermögen, Zweckverbände, Gesellschaften, Kommunalunternehmen, andere Anstalten und Wasser- und Bodenverbände Die weiteren zur Prüfung angeforderten Unterlagen wurden dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Elmshorn bereitwillig zur Verfügung gestellt, notwendige Auskünfte wurden von der Verwaltung erteilt. 1.3 Vorangegangene Prüfung Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012 wurde durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Elmshorn in der Zeit vom bis geprüft. Die Prüfungsbemerkungen sind vollständig ausgeräumt. Das Stadtverordneten-Kollegium hat den Jahresabschluss 2012 gemäß 95 n Abs. 3 GO am beschlossen. Die Bekanntgabe und Veröffentlichung nach 95 n Abs. 4 GO ist bestimmungsgemäß durch Veröffentlichung Elmshorner Nachrichten vom vorgenommen worden.

9 - 9 - Der Jahresabschluss und der Beschluss zu diesem Bericht durch die Gemeindevertretung lagen vom bis öffentlich aus. 2. Grundsätzliche Feststellungen Die Prüfung erstreckt sich gemäß 95 n Absatz 1 Ziffer 3 GO auch darauf, ob nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren wird. 2.1 Systemprüfung Es wurde geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d. h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen kommunalverfassungsrechtlichen und haushaltsrechtlichen Vorschriften und den Beschlussfassungen des etatberechtigten Organs geführt worden sind. Grundlegendes Geschäftsinstrumentarium ist das Rechnungswesen, zu dem der jährlich aufzustellende Haushaltsplan, die Buchführung und der Jahresabschluss gehören. Entsprechend 75 Abs. 4 Satz 2 GO kann das Rechnungswesen nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung geführt werden. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sind zu beachten. Das Rechnungswesen entspricht den Bedürfnissen einer Verwaltungsbehörde dieser Größenordnung. Es kann relevante Informationen zeitnah liefern. Bei der Prüfung ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die Geschäfte nicht ordnungsgemäß geführt werden. Es konnte festgestellt werden, dass die Geschäftspolitik auf üblichen ordnungsmäßigen Entscheidungsgrundlagen beruhte Anordnungswesen Die gesetzlichen Bestimmungen über das Anordnungswesen wurden beachtet. Nach dem Ergebnis dieser Prüfungen wurden die Bücher ordnungsgemäß geführt. Entsprechend 116 Absatz 1 Nummer 2 und 3, 95 n Absatz 5 GO sind die Kassenvorgänge und Belege zur Vorbereitung des Jahresabschlusses 2013 geprüft worden. Dazu fanden am und am Kassenprüfungen statt. Geprüft wurden anlässlich der ersten Kassenprüfung die Belege mit den AO-Nummern 1 bis 1.000, anlässlich der zweiten Kassenprüfung die Belege mit den AO-Nummern bis Darüber hinaus erfolgte zuletzt am eine unvermutete Kassenprüfung Buchführung Die Buchführung erfolgte unter Anwendung des EDV-Buchführungssystems H & H. Die Jahresabschlussbuchungen wurden mit dem Buchführungssystem der Software H & H erstellt. Die Buchführung erfolgte ordnungsgemäß unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und entspricht gesetzlichen Vorschriften. Die Bücher sind nach den Regeln der doppischen Buchführung geführt worden Verträge Die im Haushaltsjahr 2013 von der Stadt Elmshorn geschlossenen Verträge haben zur Prüfung vorgelegen. Auf die Beachtung der Aufgabenzuständigkeit nach 2 GO wird hingewiesen.

10 2.2 Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Anhangs Die Prüfung ergab, dass die Bilanz, die Ergebnis- und die Finanzrechnung nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften über die Rechnungslegung der GO und der GemHVO- Doppik aufgestellt und ordnungsgemäß aus den Büchern der Stadt entwickelt worden sind. Die Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften sowie der Stetigkeitsgrundsatz wurden vollumfänglich beachtet. Der Anhang enthält die erforderlichen Erläuterungen der Bilanz, der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung sowie die sonstigen Pflichtangaben. 2.3 Wirtschaftliche Verhältnisse Gemäß 75 Abs. 2 GO ist die Haushaltswirtschaft sparsam und wirtschaftlich zu führen. Die Beachtung dieses Haushaltsgrundsatzes ist auch im Hinblick auf die Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung prüfungsrelevant. Bei der Vergabe von Aufträgen dient die Beachtung der Vergabevorschriften unter anderem dem Ziel, wirtschaftlich zu verfahren. Für Körperschaften des öffentlichen Rechts gilt das Vergaberecht (gemäß 4, 5 und 6 Vergabeverordnung (VgV) i.v.m. 98 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie 2 und 3 Tariftreue- und Vergabegesetz (TTG) und der Schleswig-Holsteinischen Vergabeverordnung SHVgVO). Das Rechnungsprüfungsamt hat daher im Rahmen der Jahresabschlussprüfung die Beachtung von Vergabevorschriften zu prüfen. Darüber hinaus ist die Art der Aufgabenwahrnehmung, die personelle Ausstattung sowie die Höhe der dafür eingesetzten Finanzmittel ein Indiz für den Zwang zum Umgang mit knappen Recourcen. Nach dem Ergebnis dieser Prüfung ist festzustellen, dass der Haushalt der Stadt Elmshorn wirtschaftlich geführt wird. 2.4 Richtlinien und Dienstanweisungen Die Stadt Elmshorn hat die in 27, 28, 33, 36 und 57 GemHVO-Doppik genannten notwendigen Regelungen wie folgend erlassen: 33 GemHVO-Doppik in der Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung (DA Fibu) 57 GemHVO-Doppik in der DA Fibu. Änderung sind in folgender Hinsicht notwendig: 27, 28 GemHVO-Doppik: Die Stadt hat keine nach 27, 28 GemHVO-Doppik notwendigen Regelungen zur Liquiditätssteuerung erlassen, da die Leiterin der Finanzbuchhaltung die Liquidität stetig überwacht. Die nach 28 GemHVO-Doppik notwendigen Regelungen sind in den städtischen Bewirtschaftungsbestimmungen enthalten. 3. Grundlagen der Haushaltswirtschaft 3.1 Haushaltssatzung/Nachtragshaushaltssatzung In seiner Sitzung am hat das Stadtverordneten-Kollegium die Haushaltssatzung für das Jahr 2013 beschlossen. Die Vorlage nach 79 Abs. 2 GO 2012 erfolgte rechtzeitig vor Beginn des Haushaltsjahres. Die Haushaltssatzung enthielt genehmigungspflichtige Teile. Die notwendige Genehmigung der Haushaltssatzung wurde am von der Kommunalaufsichtsbehörde erteilt.

11 Die Kommunalaufsichtsbehörde hat die erforderliche Genehmigung nur mit Nebenbestimmungen erteilt. Betroffen waren: 2 der Haushaltssatzung; der Gesamtbetrag der im Finanzhaushalt vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ( 95 g Abs. 2 GO). Es wurde eine Begrenzung des Gesamtbetrages für Kredite vorgenommen. Die Stadt Elmshorn hat die von der Kommunalaufsicht erteilten Nebenbestimmungen beachtet. Die Kommunalaufsichtsbehörde hat folgende Festsetzungen der Haushaltssatzung beanstandet: 2 der Haushaltssatzung; den festgesetzten Gesamtbetrag der im Finanzhaushalt vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen. Für 2013 wurde keine Nachtragshaushaltssatzung verabschiedet. 3.2 Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan Der Haushaltsplan war im Ergebnishaushalt unausgeglichen und schließt in den ordentlichen Erträgen mit ,74 und ordentlichen Aufwendungen mit ,61 sowie außerordentlichen Erträgen mit 0,00 und außerordentlichen Aufwendungen mit 0,00 ab. Der gemäß 75 Absatz 3 GO vorgeschriebene Haushaltsausgleich war somit nicht gegeben. Im Vergleich zum Vorjahr ist bei den geplanten ordentlichen Erträgen hinsichtlich des Einnahmevolumens eine Erhöhung um ,49 und bei den geplanten ordentlichen Aufwendungen eine Erhöhung um ,94 eingetreten. Unter Berücksichtigung des Finanzergebnisses hat sich das ordentliche Ergebnis der Stadt damit gegenüber dem Vorjahr um ,45 verschlechtert. Die Ertrags-/Finanzkraft der Stadt reichte nach den Plan-Ansätzen in Anbetracht der nicht auskömmlichen Erträge nicht aus, um die Aufwendungen zu finanzieren. Der Finanzhaushalt weist Einzahlungen von ,76 und Auszahlungen von ,98 nach. Im Vergleich zum Vorjahr sind erheblich Abweichungen festzustellen. Die erheblichen Abweichungen sind im Anhang zum Jahresabschluss erläutert. Wegen der Teilhaushalte wird auf den Haushaltsplan Bezug genommen. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wurde auf ,00 festgesetzt. Verpflichtungsermächtigungen wurden in Höhe von ,00 veranschlagt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde auf ,00 festgesetzt. Die Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde vom hat als Höchstbetrag für die Kreditaufnahmen für Investitionen einen Betrag von ,00 festgelegt.

12 Ansätze des Haushaltsplans 4.1 Vorjahresvergleich Ergebnishaushalt Ergebnishaushalt Ansätze 2012 Ansätze 2013 Differenz Summe der ordentlichen Erträge aus laufender Verwaltungstätigkeit , , ,49 Summe der ordentlichen Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit , , ,94 Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit , , ,45 Finanzergebnis , , ,50 ordentliches Jahresergebnis , , ,95 außerordentliche Erträge 0,00 0,00 0,00 außerordentliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 außerordentliches Jahresergebnis 0,00 0,00 0,00 Jahresergebnis , , ,95 Tabelle 1: Ergebnishaushalt Aus dem Vorjahr standen für Aufwendungen noch übertragene Haushaltsermächtigungen in Höhe von ,37 zur Verfügung Finanzhaushalt Finanzhaushalt Ansätze 2012 Ansätze 2013 Differenz Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit , , ,95 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit , , ,44 Saldo , , ,49 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit , , ,53 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit , , ,51 Saldo , , ,98 Finanzmittelüberschuss/Finanzmittelfehlb etrag , , ,49 Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit , , ,21 Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit , , ,79 Saldo , , ,00 Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln , , ,53 Voraussichtlicher Bestand an Finanzmitteln am Ende des Haushaltsjahres , , ,56 Tabelle 2: Finanzhaushalt Aus dem Vorjahr standen Einnahmeermächtigungen in Höhe von ,96 als Kreditermächtigung zur Verfügung. Es standen Ausgabeermächtigungen aus dem Vorjahr in Höhe von ,18 zur Verfügung.

13 Teilhaushalte/Budget Die Stadt Elmshorn hat folgende Teilhaushalte/Budget eingerichtet: Teilhaushalte und Budgets Bezeichnung Ansatz Abschluss Haupt- und Rechtsamt , ,98 Besondere Dienststellen , ,35 Amt für Bürgerbelange , ,20 Amt für Kinder, Jugend und Sport , ,71 Amt für Kultur und Weiterbildung , ,72 Flächenmanagement , ,16 Amt für Stadtentwicklung , ,83 Gebäudemanagement , ,82 Stadtentwässerung , ,30 Betriebshof , ,71 Amt für Finanzen , ,50 Gesamt , ,04 Tabelle 3: Teilhaushalte und Budgets 4.2 Vorläufige Haushaltsführung Die Haushaltssatzung der Stadt Elmshorn ist am in Kraft getreten. Daher galten bis einschließlich die Regelungen des 95 c GO über die vorläufige Haushaltsführung. Die Stadt Elmshorn hat während der vorläufigen Haushaltsführung die Bestimmungen des 95 c GO beachtet. Beanstandungen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung wurden nicht festgestellt 4.3 Liquiditätskredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen betrug nach 4 der Haushaltssatzung ,00. Die Überprüfung der Auszüge aller Konten ergab, dass Kassenkredite - auch als Überziehungskredite der Girokonten - durchgängig in Anspruch genommen wurden. Die Stadt Elmshorn nahm im Berichtszeitraum keine festen Kredite in Anspruch. Für Kassenkredite waren im Berichtsjahr rund ,47 (im Vorjahr ,63 ) an Zinsleistungen aufzubringen. 5. Jahresabschluss für das Haushaltsjahr Ergebnisrechnung In folgender Übersicht ist die Ergebnisrechung dargestellt:

14 Erträge und Aufwendungen Ergebnis des Vorjahres Ergebnisrechnung Ergebnis des Haushaltsjahres Fortgeschriebene Ansätze des Haushaltsjahres Plan-/Ist-Vergleich ordentliche Erträge 1. Steuern und ähnliche Abgaben , , , ,48 2. Zuwendungen und allgemeine Umlagen , , , ,30 3. sonstige Transfererträge 6.776, , ,00-92,06 4. öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte , , , ,41 5. privatrechtliche Leistungsentgelte , , , ,82 6. Kostenerstattungen und Kostenumlagen , , , ,53 7. sonstige ordentliche Erträge , , , ,37 8. aktivierte Eigenleistungen , , , ,50 9. Bestandsveränderungen 3.530,89 0,00 0,00 0,00 Summe der ordentlichen Erträge aus laufender , , , ,79 Verwaltungstätigkeit ordentliche Aufwendungen 10. Personalaufwendungen , , , , Versorgungsaufwendungen , , ,00 0, Aufwendungen für Sachund Dienstleistungen , , , , bilanzielle Abschreibungen , , , , Transferaufwendungen , , , , sonstige ordentliche Aufwendungen , , , ,87 Summe der ordentlichen Aufwendungen aus laufender , , , ,22 Verwaltungstätigkeit Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit , , , , Finanzerträge , , , , Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen , , , ,74 Finanzergebnis , , , ,73 ordentliches Ergebnis , , , , außerordentliche Erträge 0, ,49 0, , außerordentliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 außerordentliches Ergebnis 0, ,49 0, ,49 Jahresergebnis , , , ,33 Tabelle 4: Ergebnisrechnung Es ergaben sich folgende Hinweise: Die wesentlichen Abweichungen im Plan-Ist-Vergleich sind im Erläuterungsteil zum Jahresabschluss dargestellt.

15 Ordentliche Erträge Die ordentlichen Erträge des Jahres 2013 stellen sich wie folgt dar: Ansicht 1: Erträge 2013 Die Erträge wurden rechtzeitig und vollständig erfasst. Sie wurden nach dem Ergebnis dieser Prüfung in der Regel zeitnah geltend gemacht. Der Zahlungseingang wurde dabei ordnungsgemäß überwacht Steuern und ähnliche Abgaben Die Finanzvorfälle wurden entsprechend dem verbindlichen Kontenrahmen, Kontengruppe 40 erfasst Zuwendungen und allgemeine Umlagen Die erhaltenen Zuwendungen für die laufende Verwaltungstätigkeit wurden zutreffend als Ertrag gebucht Öffentlich-rechtliche Entgelte Die von der Einrichtung erhobenen öffentlich rechtlichen Entgelte (Gebühren und Beiträge) wurden zutreffend erfasst und in der Ergebnisrechnung ausgewiesen Privatrechtliche Entgelte Die im Haushaltsjahr entstandenen Erträge aus privatrechtlichen Entgelten wurden zutreffend erfasst und in der Ergebnisrechnung ausgewiesen Zinsen und ähnliche Finanzerträge Den Erträgen aus Zinsen und anderen Finanzerträgen stellt die Ergebnisrechnung die Aufwendungen für Zinsen und andere Finanzaufwendungen gegenüber und bildet daraus das Finanzergebnis. Es waren Finanzerträge in Höhe von ,53 vorhanden Aktivierte Eigenleistungen Die Stadt hat die eigene Aufgabenerledigung für selbst hergestellte Vermögensgegenstände mit ,50 in der Ergebnisrechnung ausgewiesen.

16 Aktivierte Eigenleistungen sind eine Gegenposition zu Aufwendungen der Kommune zur Erstellung von Anlagevermögen. Sie dienen somit zum Ausgleich der Aufwendungen, die die Kommune für sich selber erbracht hat. Damit wird eine Verminderung des Jahresergebnisses durch solche Tätigkeiten vermieden. Die Werte sind zutreffend dargestellt Sonstige ordentliche Erträge Die Zuordnung der sonstigen ordentlichen Erträge erfolgte im geprüften Haushaltsjahr zutreffend Ordentliche Aufwendungen Die ordentlichen Aufwendungen des Jahres 2013 stellen sich wie folgt dar: Ansicht 2: Aufwendungen Aufwendungen für aktives Personal Stellenplan Die Entwicklung der Stellen ist in folgender Tabelle dargestellt: Stellenplanentwicklung Haushaltsjahr 2012 (nachrichtlich) (nachrichtlich) Planstellen Beamte 91,750 93,000 89,380 davon f. Altersteilzeit 2,000 5,000 5,000 davon Teilstellen 20,000 38,000 24,000 Leerstellen 0,000 1,500 7,000 bereinigt 91,750 91,500 82,380 Beamte a. Probe 0,000 0,000 0,000 insgesamt 91,750 91,500 82,380 Bedienstete mit Vertrag (TVöD) 260, , ,170 davon Teilstellen 84, , ,000 Summe Gesamtzahl Planst./St. 352, , ,550 davon Teilzeit 104, , ,000 Veränderung gegenüber Vorjahr 5,400 7,000-4,470 Tabelle 5: Stellenplanentwicklung

17 Personalaufwand Es waren ausschließlich Personalaufwendungen erfasst, die nach dem verbindlichen Kontenrahmen keiner anderen Position zuzuordnen waren. Als Personalaufwendungen sind alle Aufwendungen zu erfassen, die für die unmittelbare Beschäftigung der aktiven Beamten und Beschäftigten in der Verwaltung entstehen. Also Bezüge und Entgelte, aber auch Sach- und Sonderzuwendungen und die Aufwendungen für die soziale Sicherung der Beschäftigten und Rückstellungen. Grundsätzlich werden die Beträge brutto erfasst. Die Personalaufwendungen waren mit den Angaben der Personalbuchhaltung abstimmbar. Die gewährten Sondervergütungen entsprachen den aktuellen rechtlichen Vorgaben. Lohn- /Gehaltsabzüge erfolgten ausschließlich auf der Grundlage von rechtlichen Vorgaben / Vereinbarungen Aufwendungen für Versorgung Die Aufwendungen für Versorgung wurden zutreffend auf den vorgeschriebenen Kontenarten erfasst. Es sind alle Aufwendungen für aus dem Dienst ausgeschiedene Bedienstete (Versorgungsempfänger) zu erfassen soweit dafür keine oder keine ausreichenden Rückstellungen in der Vergangenheit gebildet worden sind. Außerdem sind evtl. Sachaufwendungen für Pensionäre oder ehemals Beschäftigte und Zuführung zu Pensionsrückstellungen in Betracht zu ziehen. Der im Teilwertverfahren ermittelte Barwert wurde zutreffend angesetzt Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Es handelt sich bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen um Aufwendungen, die mit Ressourcenverbrauch einhergehen. Der Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit wurde in der Regel beachtet. Die Zuordnungen der Aufwendungen zur Kontengruppe 52 erfolgte zutreffend. Bei den Sach- und Dienstleistungen ist zwischen dem aktivierungspflichtigen Herstellungsaufwand und dem erfolgswirksamen Erhaltungsaufwand zu unterscheiden. Der erfolgswirksame Erhaltungsaufwand hat hierbei eine direkte Wirkung auf das kommunale Eigenkapital. Diese Abgrenzung wurde in der Stadt Elmshorn getroffen Abschreibungen Die Abschreibungen im Berichtsjahr entsprechen den Werten aus der Anlagenbuchhaltung. Die Abschreibungssätze sind nach 43 GemHVO-Doppik gebildet worden. Ausnahmen hiervon sind begründet und im Anhang dokumentiert Zinsen und ähnliche Aufwendungen Unter der Position Zinsen und ähnliche Aufwendungen sind Zinsaufwendungen für die in der Bilanz erfassten Geldschulden und auf Grund von kreditähnlichen Geschäften zu zahlende Zinsen zu erfassen. Es erfolgte dabei eine zutreffende Differenzierung der Zinsaufwendungen nach den Empfängern bzw. Darlehensgebern entsprechend der Bereichsabgrenzung, so dass die Anforderungen an die Statistik erfüllt wurden. 1 Finanzaufwendungen fielen in Höhe von ,76 an. 1 Bund, Land, Gemeinden, Zweckverbände, sonstiger öffentlicher Bereich, verbundene Unternehmen, öffentliche Sonderrechnungen, Kreditinstitute, sonstiges inländischer Bereich, sonstiger ausländischer Bereich

18 Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen Die ausgewiesenen sonstigen ordentlichen Aufwendungen standen in einem angemessenen Verhältnis zur Größe der Stadt Elmshorn. Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen handelt es sich z. B. um Geschäftsaufwendungen, Steuern, Versicherungen oder auch Wertveränderungen des Vermögens. Bei der stichprobenmäßigen Prüfung einzelner Positionen der Geschäftsaufwendungen ergaben sich keine Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten. Die Aufwendungen für Versicherungen bewegten sich in einem für Kommunen notwendigen und üblichen Rahmen. Die eingetretenen Wertveränderungen sind zutreffend ausgewiesen Ordentliches Ergebnis Das ordentliche Ergebnis als Summe des Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit ( ,30 ) und Finanzergebnis ( ,23 ) beläuft sich auf , Außerordentliche Erträge Die außerordentlichen Erträge resultieren insbesondere aus verschiedenen alten Verwahrungen, die aufgelöst wurden Außerordentliche Aufwendungen Außerordentliche Aufwendungen sind nicht vorhanden Jahresergebnis Der Saldo aus dem ordentlichen Ergebnis ( ,53 ) und dem außerordentlichen Ergebnis (34.859,49 ) wird mit ,04 als Jahresergebnis ausgewiesen. Damit ist ein Fehlbetrag in dieser Höhe entstanden. 5.2 Teilergebnisrechnungen Die produktorientierten Teilergebnisrechnungen sind als Bestandteil des Jahresabschlusses in die Prüfung einbezogen worden. Die Teilergebnisrechnungen entsprachen dabei der in 47 GemHVO-Doppik vorgeschriebenen Form. Die Gliederung erfolgte gemäß 4 i.v.m. 2 Absatz 1 GemHVO-Doppik. Die durchgeführte Plausibilitätsprüfung ergab, dass die Summe aller Teilergebnisrechnungen (ohne interne Leistungsbeziehungen) mit den Werten der Ergebnisrechnung übereinstimmt. Interne Leistungsbeziehungen zwischen den Teilergebnishaushalten wurden angemessen veranschlagt und verrechnet. Die sich aus diesen Verrechnungen ergebenden Erträge glichen die Aufwendungen aus. 5.3 Finanzrechnung In folgender Übersicht ist die Finanzrechnung dargestellt:

19 Einzahlungen und Auszahlungen Ergebnis Vorjahr Finanzrechnung Ergebnis Haushaltsjahr Fortgeschriebene Ansätze Haushaltsjahr Plan-Ist-Vergleich Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1. Steuern und ähnliche Abgaben , , , ,72 2. Zuwendungen und allgemeine Umlagen , , , ,90 3. sonstige Transfereinzahlungen 6.026, , ,00-92,06 4. öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte , , , ,98 5. privatrechtliche Leistungsentgelte , , , ,84 6. Kostenerstattungen und Kostenumlagen , , , ,94 7. sonstige Einzahlungen , , , ,59 8. Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen , , , ,39 9. Einzahlungen aus laufender , , , ,34 Verwaltungstätigkeit Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 10. Personalauszahlungen , , , , Versorgungsauszahlungen , , ,00 0, Auszahlungen für Sachund Dienstleistungen , , , , Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen , , , , Transferauszahlungen , , , , sonstige Auszahlungen , , , , Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit , , , ,61 (Zeilen 10 bis 15) 17. Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit , , , ,95 (Zeilen 9 und 16) Einzahlungen für Investitionstätigkeit 18. Einzahlungen aus Zuwendungen und , , , ,30 Zuschüssen 19. Einzahlungen aus der Veräußerung von , , , ,18 Grundstücken und Gebäuden 20. Einzahlungen aus der Veräußerung von beweglichem 5.898, , , ,47 Anlagevermögen 21. Einzahlungen aus der Veräußerung von 0, ,00 0, ,00 Finanzanlagen 22. Einzahlungen aus der Abwicklung von 0,00 0,00 0,00 0,00 Baumaßnahmen 23. Einzahlungen aus Rückflüssen von , , , ,27 Ausleihungen 24. Einzahlungen von Beiträgen und ähnlichen , , , ,18 Entgelten 25. sonstige Investitionseinzahlungen 0,00 0,00 0,00 0, Einzahlungen aus Investitionstätigkeit , , , ,92 Auszahlungen für Investitionstätigkeit 27. Auszahlungen von Zuweisungen und Zuschüssen , , , , Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden , , , ,83

20 Einzahlungen und Auszahlungen Ergebnis Vorjahr Finanzrechnung Ergebnis Haushaltsjahr Fortgeschriebene Ansätze Haushaltsjahr Plan-Ist-Vergleich 29. Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem , , , ,50 Anlagevermögen 30. Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0, Auszahlungen für Baumaßnahmen , , , , Auszahlungen für die Gewährung von Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0, sonstige Investitionsauszahlungen 0,00 0,00 0,00 0, Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten (Zeilen , , , ,74 27 bis 33) 35. Saldo aus Investitionstätigkeit , , , ,82 (Zeilen 26 und 34) 36. Finanzmittelüberschuss/ -fehlbetrag , , , ,77 (Zeilen 17 und 35) Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 37. Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen , , , , Einzahlungen aus Rückflüssen von Darlehen aus 0,00 0,00 0,00 0,00 der Anlage liquider Mittel 39. Aufnahme von Kassenkrediten 0,00 0,00 Summe Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit , , , , Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnamen , , , , Auszahlungen aus der Gewährung von Darlehen zur 0,00 0,00 0,00 0,00 Anlage liquider Mittel 41. Tilgung von Kassenkrediten 0,00 0,00 Summe Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit , , , , Saldo aus Finanzierungstätigkeit , , , , Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln , , , ,74 (Zeilen 36 und 42) 44. Anfangsbestand an Finanzmitteln , , ,98 0, Liquide Mittel (Zeilen 43 und 44) , , , ,74 Tabelle 6: Finanzrechnung Unter Berücksichtigung des nicht dargestellten Saldos aus fremden Finanzmitteln in Höhe von ,19 ergeben sich liquide Mittel in Höhe von , Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit Der Zahlungsmittelsaldo (Cash Flow) aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt zum Ende des Jahres ,87. Der Saldo wird damit korrekt ausgewiesen. Damit stehen in diesem Umfang Eigenmittel zur Finanzierung von Investitionen, zur Schuldentilgung oder zur Verstärkung der Liquiditätsreserven zur Verfügung.

21 5.3.2 Einzahlungen für Investitionstätigkeit Die Einzahlungen für Investitionstätigkeiten wurden nach dem Ergebnis dieser Prüfung in der Regel zeitnah geltend gemacht und rechtzeitig eingezogen. Der Zahlungseingang wurde ordnungsgemäß überwacht. Die Rückzahlungen zuviel eingegangener Beträge wurde zutreffend gemäß 35a Absatz 1 GemHVO-Doppik bei den entsprechenden Buchungsstellen abgesetzt. Die Einzahlungen waren grundsätzlich ordnungsgemäß entsprechend 33 Abs. 5 GemHVO- Doppik belegt Auszahlungen für Investitionstätigkeit Die ausgewiesenen Investitionsauszahlungen (einschließlich der aktivierten Eigenleistungen) wurden mit den Zugängen in der Bilanz abgestimmt. Differenzen ergaben sich grundsätzlich nicht. Die richtige Abgrenzung von Zahlungen für den investiven Bereich gegenüber Maßnahmen für den konsumtiven Bereich war im Berichtsjahr gewährleistet Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit; Aufnahme von Krediten und inneren Darlehen für Investitionstätigkeit Es handelt sich bei den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit um die Aufnahme von Krediten und inneren Darlehen für Investitionstätigkeit. Sie waren 2013 mit ,79 ausgewiesen Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit; Tilgung von Krediten und Rückzahlungen von inneren Darlehen für Investitionstätigkeit Es handelt sich bei den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit um die Tilgung von Krediten und die Rückzahlungen innerer Darlehen für Investitionstätigkeit. Sie waren 2013 mit ,86 ausgewiesen Saldo aus Finanzierungstätigkeit Die Zahlungsströme im Bereich der Finanzierungstätigkeit führen zu einem Zahlungsmittelsaldo zum in Höhe von ,93. Der positive Saldo zeigt hierbei eine erhöhte Kreditaufnahme gegenüber einer geringeren Tilgung bestehender Kredite bzw. Darlehen. Die Stadt nimmt mehr neue Schulden auf, als sie aktuell zurückzahlt Endbestand an Zahlungsmitteln (Liquide Mittel am Ende des Jahres) Die Veränderung des Zahlungsmittelbestandes zum gibt Aufschluss darüber, ob die Liquidität und die Investitionsfinanzierung gesichert waren. Der Saldo der Finanzrechnung als vollständige Abbildung aller Ein- und Auszahlungen wird buchhalterisch in der Bilanz über die Bilanzposition Liquide Mittel abgeschlossen. 5.4 Teilfinanzrechnung Die produkt(bereich)orientierten Teilfinanzrechnungen sind als Bestandteil des Jahresabschlusses in diese Prüfung einbezogen worden. Die Teilfinanzrechungen entsprachen der in 47 GemHVO-Doppik vorgeschriebenen Staffelform, die Gliederung entsprach den gesetzlichen Bestimmungen. Die dargestellten Investitionen wurden den entsprechenden Produkten zutreffend zugeordnet.

22 5.5 Bilanz Die unter Einbeziehung des Jahresergebnisses ausgeglichene Bilanzsumme beträgt ,73 (Vorjahresbilanzwert: ,55 ). Die Bilanz ist entsprechend den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung aufgestellt worden Vermögens- und Finanzlage Bilanz - Aktiva In der folgenden Übersicht sind die einzelnen Posten der Aktivseite zusammengefasst. Aktiva Eröffnungsbilanz/ Vorjahr Veränderung 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände , ,91-16,0% 1.2 Sachanlagen , ,06 5,1 % 1.3 Finanzanlagen , ,32-0,6% 2.1 Vorräte , ,29-93,2% 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände , ,49 8,2 % 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0, Liquide Mittel , ,32 38,9 % 3. Aktive Rechnungsabgrenzung , ,34 2,4 % Gesamt , ,73 4,2 % Tabelle 7: Aktiva Ansicht 3: Aktiva 2013 Das Gesamtvermögen erhöhte sich um ,18. Die Gründe der erheblichem Vermögenszunahme sind in erster Linie auf die Zuschreibungen auf die KGSE zurückzuführen. Die immateriellen Vermögensgegenstände, die Sach- und Finanzanlagen wurden zu Anschaffungs- und Herstellungswerten bewertet. Die fortgeführten Buchwerte stimmten mit dem ausgedruckten Anlagenspiegel in der Gesamtsumme überein. Der Bestand der Forderungen zum Jahresende mit der Veränderung der Forderungen gegenüber dem Vorjahr kann der Aufstellung des Kapitels Anhang - Forderungsspiegel entnommen werden. Das Anlagevermögen der Stadt wird im Anlagenspiegel zum Beginn und zum Ende des Haushaltsjahres 2013 korrekt ausgewiesen.

23 Immaterielles Vermögen Es waren nachvollziehbare Unterlagen (wie Verträge, Urkunden, Belege oder andere) über den entgeltlichen Erwerb von immateriellen Werten vorhanden. Sie wurden ordnungsgemäß verwaltet. Der Bestand an immateriellem Vermögen verringerte sich. Den Zugängen von ,00 standen Abgänge von ,00 gegenüber Sachanlagen Die Sachanlagen und sonstigen Anlagen waren in einer eigenständigen Anwendung erfasst. Die Erfassung und Bewertung des Sachvermögens ist nachvollziehbar erfolgt. Das in der Bilanz ausgewiesene Sachvermögen wird durch Sachkonten/Konten der Anlagenbuchhaltung korrekt nachgewiesen und ist im Anlagenspiegel zutreffend dokumentiert. Die Abschreibung, die Bemessungsgrundlage und die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wurden entsprechend der verbindlichen Abschreibungstabellen angesetzt. Soweit die Nutzung der Sachanlagen zeitlich begrenzt ist, wurde der Wert entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Es wurde die lineare Abschreibungsmethode gewählt. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr ihrer Anschaffung voll abgeschrieben ( 41 Absatz 5 GemHVO-Doppik wurde beachtet). Durch Umbuchungen von ,36 auf die zuständigen Anlagekonten verringerten sich die Sachanlagen (allein bei den bebauten Grundstücken wurden Umbuchungen in einem Gesamtvolumen von ca. 2,8 Mio. und bei Anlagen im Bau von knapp 24 Mio. vorgenommen) zum auf ,08. Den Zugängen von Sachvermögen von ,53 standen Abgänge von ,12 gegenüber. Die wesentlichsten Zugänge waren weit überwiegend auf die Aktivierung des Bauteil B der KGSE mit rd T zurückzuführen Finanzanlagen Das Finanzvermögen wird mit ,32 (Vorjahr ,98 ) ausgewiesen. Anteile an verbundenen Unternehmen (Anteil größer 50 Prozent) sowie Beteiligungen der Stadt Elmshorn sind zutreffend bilanziert Umlaufvermögen Die Vorräte haben sich gegenüber dem Vorjahr wesentlich verändert und beinhalten insbesondere die unbebauten Grundstücke. Inventurlisten sind vorhanden. Die in der Bilanz dargestellten Forderungen stiegen gegenüber dem Vorjahr um ,21 auf ,49. Die Forderungen kamen mit dem Nennwert zum Ansatz. Wegen der Einzelheiten wird auf das Kapitel Forderungsspiegel verwiesen.

24 Liquide Mittel Als flüssige Mittel sind der Kassenbestand und das Guthaben bei Kreditinstituten aufgeführt. Das Guthaben bei Kreditinstituten war durch Kontoauszüge nachgewiesen. Die liquiden Mittel betrugen ,32 zum (Vorjahr: ,50 ) und waren damit um ,82 gestiegen. Die Liquidität der Stadt war durch eigene Mittel gewährleistet (siehe Kapitel Kassenkredite ) Aktive Rechnungsabgrenzung Es wurden Rechnungsabgrenzungsposten mit einem Gesamtbetrag von ,34 gebildet Bilanz - Passiva In der folgenden Übersicht sind die einzelnen Posten der Passivseite zusammengefasst. Passiva Eröffnungsbilanz / Vorjahr Veränderung 1. Eigenkapital , , allgemeine Rücklagen , ,55 0,5 % 1.2 Sonderrücklagen , ,48-22,2% 1.3 Ergebnisrücklagen , ,84-38,2% 1.4 vorgetragener Jahresfehlbetrag 0, , Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag ,88 0,00-2. Sonderposten , ,46 1,6 % 3. Rückstellungen , ,52 4,3 % 4. Verbindlichkeiten , ,83 12,7 % 5. Passive Rechnungsabgrenzung , ,09 4,0 % Gesamt , ,73 4,2 % Tabelle 8: Passiva Ansicht 4: Passiva 2013 Die Bilanzsumme hat sich um ,18 auf ,73 erhöht. Die Bilanzpositionen der Passiva waren durch entsprechende Nachweise zutreffend nachgewiesen und ausreichend erläutert. Das Jahresergebnis wird übereinstimmend mit der Ergebnisrechnung ausgewiesen.

25 Eigenkapital, Rücklagen, Jahresergebnis Das Eigenkapital ist zum mit ,83 um ,04 gegenüber dem Vorjahresabschluss niedriger ausgewiesen. Das Jahresergebnis zum wurde korrekt übertragen Sonderposten Es wurden Sonderposten in Höhe von ,46 gebildet Verbindlichkeiten Die Schulden haben sich gegenüber dem Vorjahr um ,67 verändert. Die Höhe der Schulden ist jeweils urkundlich belegt. Über die Schulden wurde das Stadtverordneten-Kollegium vorschriftsmäßig unterrichtet Rückstellungen Es wurden zum Rückstellungen in Höhe von ,52 gebildet und entsprechend in der Bilanz ausgewiesen: Rückstellungen der Stadt Elmshorn am Art der Rückstellung Höhe 3.1 Pensionsrückstellungen , Altersteilzeitrückstellungen , Rückstellungen für später entstehende Kosten 0, Altlastenrückstellung , Steuerrückstellungen 0, Verfahrensrückstellungen , Finanzausgleichsrückstellungen 0, Instandhaltungsrückstellungen 0, sonstige (andere) Rückstellungen ,59 Summe der Rückstellungen ,52 Tabelle 9: Rückstellungen der Stadt Elmshorn am Die gebildeten Rückstellungen sind angemessen. Es ergaben sich folgende Hinweise: Der Anstieg der Pensionsrückstellungen erhöhte sich von ,00 auf ,00 sehr progressiv. Dies ist nicht nur auf die allgemeinene Steigerungsrate zurückzuführen, sondern auch auf einen konkreten Einzelfall. Erstmals wurde eine sonstige andere Rückstellung ausgewiesen. Es handelt sich um einen noch nicht festgesetzten Verschmutzungszuschlag beim Abwasserzweckverband. Eine Zahlungsverpflichtung ist sehr wahrscheinlich. 5.6 Anhang Anlagenübersicht Der Anlagenspiegel entspricht dem Muster 16 des Ausführungserlasses und hatte zum einen Bestand von ,29. Der Anlagenspiegel hat das immaterielle Vermögen, die Sachanlagen und die Finanzanlagen zum Inhalt Verbindlichkeitenspiegel In der folgenden Tabelle ist der Verbindlichkeitenspiegel gemäß 95 m Abs. 1 GO, 6 Abs. 1 GemHVO-Doppik dargestellt.

26 Verbindlichkeitenspiegel Gesamtbetrag davon mit einer Restlaufzeit von Gesamtbetrag Art der am bis zu 1 Jahr in über 1 bis 5 mehr als 5 am Verbindlichkeiten in EUR EUR Jahre in EUR Jahre in EUR in EUR Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen , , , , ,63 Verbindlichkeiten aus Kassenkredite , ,97 0,00 0, ,48 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 wirtschaftlich gleichkommen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und , ,22 0, , ,38 Leistungen Verbindlichkeiten aus Transferleistungen , ,89 0, , ,05 Sonstige Verbindlichkeiten , ,07 0,00 0, ,62 Summe , , , , ,16 Tabelle 10: Verbindlichkeitenspiegel Die Zahlen des Verbindlichkeitenspiegels stimmen mit den Werten der Bilanz überein Forderungsübersicht In der folgenden Tabelle ist der Forderungsspiegel gemäß dem Muster zu 51 Abs. 3 Nr. 2 GemHVO-Doppik dargestellt. Art der Forderungen Gesamtbetrag am in EUR Forderungsspiegel davon mit einer Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr in über 1 bis 5 mehr als 5 EUR Jahre in EUR Jahre in EUR Gesamtbetrag am in EUR Öffentlichrechtliche Forderungen , , ,00 105, ,60 aus Dienstleistungen Sonstige öffentlichrechtliche Forderungen , , ,94 87, , Privatrechtliche Forderungen aus 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Dienstleistungen Sonstige privatrechtliche , , ,00 0, ,15 Forderungen Sonstige Vermögensgegenstände ,85 0, ,85 0, ,09 Summe , , ,79 192, , 28 Tabelle 11: Forderungsspiegel Die Forderungen waren durch Saldenlisten nachgewiesen. Der in der Bilanz zum ausgewiesene Betrag in Höhe von ,28 bezog sich auf Forderungen aus öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Forderungen aus Dienstleistungen. Die Zahlen des Forderungsspiegels stimmten mit den Werten in der Bilanz überein Haushaltsreste (Übersicht über zu übertragende Haushaltsreste) Im Neuen Kommunalen Rechnungswesen sind Haushaltsreste gemäß 23 GemHVO-Doppik bzw. 95 g Abs. 3 GO zulässig, soweit nach 24 GemHVO nicht vorrangig Rückstellungen gebildet werden müssen. Zu differenzieren ist zwischen Haushaltsresten des Ergebnishaushalts und solchen des Finanzhaushalts. Haushaltsreste führen in keinem Jahr zu einer Buchung im Ergebnis- bzw. Finanzhaushalt, sie erhöhen nur die Ermächtigungen des Folgejahres.

27 Das NKR in Schleswig Holstein sieht zwingend vor, dass alle in das Folgejahr zu übertragenden Haushaltsreste - d.h. Haushaltsreste für Erträge, Einzahlungen und Auszahlungen - einzeln in einer Übersicht dem Anhang des Lageberichts beizufügen sind ( 51 Abs. 3 Nr. 4 GemHVO-Doppik) Ergebnishaushalt Haushaltsreste wurden in Höhe von ,25 gebildet. Die Voraussetzungen gemäß 23 Absatz 1 GemHVO-Doppik lagen vor. Das ordnungsgemäße Verfahren wurde eingehalten Finanzhaushalt Ausgabeermächtigungen wurden in Höhe von ,64 gebildet. Die Voraussetzungen gemäß 23 Absatz 2 GemHVO-Doppik lagen vor. Das ordnungsgemäße Verfahren wurde eingehalten. 5.7 Lagebericht Der Lagebericht für 2013 ist gemäß 95 m Abs. 1 GO, 52 GemHVO-Doppik erstellt worden. Er enthält die grundsätzlich geforderten Angaben. Der zur Prüfung vorgelegte Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Die sonstigen Angaben im Lagebericht erwecken keine falschen Vorstellungen von der haushaltswirtschaftlichen Situation der Stadt. Es wird zutreffend auf die voraussichtliche Entwicklung hingewiesen. 6. Ergebnis der Jahresabschlussprüfung 6.1 Fehlbetrag Es gab keine kumulierten Fehlbeträge. Der strukturelle, auf das Haushaltsjahr 2013 bezogene Fehlbetrag beträgt ,04. Die Fehlbetragsquote lag damit bei 3,4 Prozent. 2 Die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt ist noch als gegeben anzusehen. 6.2 Zusammenfassung Der zur Prüfung vorgelegte Jahresabschluss 2013 wurde ordnungsgemäß aus den Büchern und den sonst erforderlichen Aufzeichnungen der Stadt entwickelt. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Haushaltsführung, der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und des Kassen- und Vergabewesens hat keine Feststellungen ergeben. Einwendungen gegen die Buchführung, den Jahresabschluss und den Lagebericht sind nach dem abschließenden Ergebnis dieser Prüfung nicht zu erheben. Die Vermögenswerte sind ausreichend nachgewiesen sowie richtig und vollständig erfasst. Die Bilanz, die Ergebnisrechnung und die Finanzrechnung wurden nach den Vorschriften der GO / GemHVO und den analog anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Der Anhang enthält die vorgeschriebenen Angaben. 2 Fehlbetrag in Relation zu den Erträgen des Ergebnishaushalts.

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