Mittelfristige Finanzplanung

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1 Mittelfristige Finanzplanung

2 Erläuterungen zur mittelfristigen Finanzplanung Dem beigefügten Finanzplan liegen folgende Annahmen zugrunde: a) Die Entwicklung der wichtigsten Ertrags- und Aufwandsarten wurde aufgrund der Orientierungsdaten des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 14. September 2012 (Basis: gesamtwirtschaftliche Projektion der Bundesregierung vom April 2012) berechnet. Demnach ergeben sich folgende Veränderungen: Ertrags-/Aufwandsart Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer + 5,5 % + 5,0 % + 5,0 % + 3,0 % + 3,0 % + 3,5 % Grundsteuer B + 2,0 % + 2,0 % + 2,0 % Grundsteuer A +/- 0,0 % +/- 0,0 % +/- 0,0 % Gewerbesteuerumlage (Veränderung Vervielfältiger) +/- 0,0% +/- 0,0 % +/- 0,0 % b) Die Gewerbesteuererträge wurden in den Jahren 2014 bis 2016 mit jeweils 75,5 Mio. berücksichtigt. Die Berechnung dieser Beträge beruht auf der Betrachtung der Gewerbesteuerentwicklung der letzten Jahre und beinhaltet die Erwartung einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung in den Haushaltsjahren 2014 bis c) Weitere Ertragsarten des Ergebnishaushaltes wurden um bis zu 2 % angehoben. Hierin ist auch die Steigerung der Erträge im Rahmen der Haushaltskonsolidierung (Erschließung neuer bzw. bessere Ausnutzung der vorhandenen Ertragsquellen) berücksichtigt. d) Der Berechnung der Schlüsselzuweisungen liegen eine aktuelle Betrachtung der Gewerbesteuerentwicklung sowie die aktuellen Prognosen und die Orientierungsdaten bezüglich der Entwicklung der Steuerverbundmasse zugrunde. Da unser Gewerbesteueraufkommen weiterhin erfreulich hoch ist und das Land beabsichtigt, dem kommunalen Finanzausgleich dauerhaft Mittel zu entziehen, ist ab 2014 nicht mit einer signifikanten Steigerung des städtischen Anteils zu rechnen. Dies ist in der Zeile Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke und allgemeine Umlagen berücksichtigt. e) Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten sowie die Aufwendungen für die Abschreibungen sind bestimmt durch die veranschlagten Investitionen und die hierfür eingeplanten Zuwendungen beispielweise des Bundes und des Landes. Der Finanzplan übernimmt diese Werte dahingehend, dass eine durchschnittliche Abschreibungsdauer der beschafften und bezuschussten Gegenstände des Anlagevermögens von rd. 33 Jahren zugrunde gelegt wird. f) Die Aufwendungen für das Personal sowie für Sach- und Dienstleistungen sind mit leichten Steigerungsraten berücksichtigt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass in den vergangenen Jahren in diesen Bereichen bereits das Einsparpotential größtenteils ausgeschöpft wurde und Tarifsteigerungen beim Personal und bei Sach- und Dienstleistungen nicht ohne weiteres durch weitere Einsparungen aufgefangen werden können.

3 g) Die Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse etc. sowie die Transferaufwendungen wurden mit leichten Steigerungsraten berücksichtigt. Auch hier gilt, dass die Zuwendungsempfänger durch Tarifsteigerungen im Personal- sowie Sach- und Dienstleistungsbereich betroffen sind. h) In der Position Steueraufwendungen einschließlich Aufwendungen aus gesetzlichen Umlageverpflichtungen sind die Kreisumlage und die Gewerbesteuerumlage enthalten. Auch hier werden eine moderate Steigerungsrate sowie ein konstanter Kreisumlagehebesatz von 50 % unterstellt. Die Kreisumlage wurde nach dem System der Haushaltsjahre 2007 bis 2013 berechnet, also voller Ermäßigungssatz zuzüglich eines Festbetrags. Bei der Berechnung der Gewerbesteuerumlage wurden nur die Veränderungen bei dem Vervielfältiger berücksichtigt. Etwaige Nachzahlungsbeträge bzw. Erstattungsbeträge bezüglich der Folgekosten der Deutschen Einheit sind in ihrer Höhe zur Zeit nicht abzusehen und können zu einer weiteren Erhöhung bzw. Verminderung der Gewerbesteuerumlage führen. i) Im Bereich des Finanzergebnisses sind die geplanten Kreditaufnahmen berücksichtigt. j) Dem zweiten Teil der Finanzplanung (Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionen) liegen der Finanzhaushalt 2012 und 2013 sowie das Investitionsprogramm zugrunde. Der Ergebnishaushalt gilt gemäß 92 Absatz 3 Nr. 1 HGO als ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge inkl. der Zins- und sonstigen Finanzerträge mindestens ebenso hoch ist wie der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen inkl. der Zins- und sonstigen Finanzaufwendungen. Die Haushalte 2013 bis 2016 erreichen dieses Ziel und erwirtschaften kleine Überschüsse. Die Stadt Marburg verfügt mit dem Jahresabschluss 2010 über eine Rücklage aus den Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses von rd. 60,3 Mio., die im Planungszeitraum auf rd. 65,7 Mio. anwächst. Unsere Investitionen konnten wir bis zum Haushaltsjahr 2012 ausschließlich aus den liquiden Mitteln finanzieren und gleichzeitig auch unseren Schuldenstand reduzieren. Ab dem Haushaltsjahr 2013 sind diese Mittel aufgebraucht, und es sind dann wieder Kredite vom Kapitalmarkt zur Finanzierung unserer Investitionen nötig. Hierdurch kann auch der Kassenkreditbedarf der Folgejahre in Grenzen gehalten werden. Hinweis: Die Zuordnung der einzelnen Konten zu den Positionen der mittelfristigen Finanzplanung kann der Kontenübersicht entnommen werden, die auf den blauen Seiten des Haushaltsplanes abgedruckt ist.

4 1. Erträge und Aufwendungen Ergebnis- und Finanzplanung für den Planungszeitraum 2012 bis Beträge in Euro - KVKR Arten der Erträge und Aufwendungen - Planungszeitraum Erträge 50 Privatrechtliche Leistungsentgelte Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Kostenersatzleistungen und -erstattungen Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Grunderwerbsteuer Andere Steuern Wertberichtigungen Erträge aus Umlagen Sonstige Erträge aus Steuern, sonstige steuerähnliche Erträge, sonstige Umlagen Erträge aus Transferleistungen Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke und allgemeine Umlagen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweisungen, -zuschüssen und -beiträgen Sonstige ordentliche Erträge davon Wertberichtigungen Summe der ordentlichen Erträge

5 KVKR Arten der Erträge und Aufwendungen - Planungszeitraum Aufwendungen 62, 63, , Personalaufwendungen , Versorgungsaufwendungen , 61, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Abschreibungen Einzelwertberichtigungen Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzaufwendungen Steueraufwendungen einschl. Aufwendungen aus gesetzlichen Umlageverpflichtungen Transferaufwendungen , 74, 76 Sonstige ordentliche Aufwendungen Summe der ordentlichen Aufwendungen Verwaltungsergebnis , 57 Finanzerträge Zinsen und ähnliche Aufwendungen Finanzergebnis Ordentliches Ergebnis Außerordentliche Erträge Außerordentliche Aufwendungen Außerordentliches Ergebnis Jahresergebnis

6 2. Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionen - Beträge in Euro - Art der Einzahlung/Auszahlung - Planungszeitraum Einzahlungen Aufnahme von Krediten und Begebung von Anleihen Investitionszuweisungen, -zuschüsse und Investitionsbeiträge Verkaufserlöse aus Abgängen von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens Tilgung von gewährten Krediten Summe der Einzahlungen Auszahlungen Tilgung von Krediten Investitionen für immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Finanzanlagen davon: Investitionszuweisungen, -zuschüsse und Investitionsbeiträge Investitionen in Finanzanlagen davon: Ausleihungen Summe der Auszahlungen Saldo

7 Entwicklung des Kassenbestandes und der Rücklage der ordentlichen Erträge - Beträge in Euro - I. Kassenbestand Bezeichnung Geplantes Jahresergebnis des Gesamtergebnishaushalts /- Abschreibungen/Zuschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für erhaltene Investitionszuweisungen und -zuschüsse /- Sonstiges Finanzmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit Finanzmittelfluss aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit Finanzmittelüberschuss/Finanzmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres Voraussichtlicher Finanzmittelbestand am Anfang des Haushaltsjahres *1) Voraussichtlicher Finanzmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres II. Rücklage aus ordentlichen Erträgen *2) Bezeichnung Stand zu Beginn des Haushaltsjahres Zugang/Abgang Stand am Ende des Haushaltsjahres III. Rücklage aus außerordentlichen Erträgen *2) Bezeichnung Stand zu Beginn des Haushaltsjahres Zugang/Abgang Stand am Ende des Haushaltsjahres *1) Als Kassenbestand zum 1. Januar 2012 bzw. 1 Januar 2013 wurde der tatsächliche Wert (gerundet) übernommen. *2) Hier ist der vorläufige Jahresabschluss 2010 und 2011 berücksichtigt.

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