Mittelfristige Finanzplanung
|
|
- Gotthilf Walter
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Mittelfristige Finanzplanung
2 Erläuterungen zur mittelfristigen Finanzplanung Dem beigefügten Finanzplan liegen folgende Annahmen zugrunde: a) Die Entwicklung der wichtigsten Ertrags- und Aufwandsarten wurde aufgrund der Orientierungsdaten des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 14. September 2012 (Basis: gesamtwirtschaftliche Projektion der Bundesregierung vom April 2012) berechnet. Demnach ergeben sich folgende Veränderungen: Ertrags-/Aufwandsart Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer + 5,5 % + 5,0 % + 5,0 % + 3,0 % + 3,0 % + 3,5 % Grundsteuer B + 2,0 % + 2,0 % + 2,0 % Grundsteuer A +/- 0,0 % +/- 0,0 % +/- 0,0 % Gewerbesteuerumlage (Veränderung Vervielfältiger) +/- 0,0% +/- 0,0 % +/- 0,0 % b) Die Gewerbesteuererträge wurden in den Jahren 2014 bis 2016 mit jeweils 75,5 Mio. berücksichtigt. Die Berechnung dieser Beträge beruht auf der Betrachtung der Gewerbesteuerentwicklung der letzten Jahre und beinhaltet die Erwartung einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung in den Haushaltsjahren 2014 bis c) Weitere Ertragsarten des Ergebnishaushaltes wurden um bis zu 2 % angehoben. Hierin ist auch die Steigerung der Erträge im Rahmen der Haushaltskonsolidierung (Erschließung neuer bzw. bessere Ausnutzung der vorhandenen Ertragsquellen) berücksichtigt. d) Der Berechnung der Schlüsselzuweisungen liegen eine aktuelle Betrachtung der Gewerbesteuerentwicklung sowie die aktuellen Prognosen und die Orientierungsdaten bezüglich der Entwicklung der Steuerverbundmasse zugrunde. Da unser Gewerbesteueraufkommen weiterhin erfreulich hoch ist und das Land beabsichtigt, dem kommunalen Finanzausgleich dauerhaft Mittel zu entziehen, ist ab 2014 nicht mit einer signifikanten Steigerung des städtischen Anteils zu rechnen. Dies ist in der Zeile Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke und allgemeine Umlagen berücksichtigt. e) Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten sowie die Aufwendungen für die Abschreibungen sind bestimmt durch die veranschlagten Investitionen und die hierfür eingeplanten Zuwendungen beispielweise des Bundes und des Landes. Der Finanzplan übernimmt diese Werte dahingehend, dass eine durchschnittliche Abschreibungsdauer der beschafften und bezuschussten Gegenstände des Anlagevermögens von rd. 33 Jahren zugrunde gelegt wird. f) Die Aufwendungen für das Personal sowie für Sach- und Dienstleistungen sind mit leichten Steigerungsraten berücksichtigt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass in den vergangenen Jahren in diesen Bereichen bereits das Einsparpotential größtenteils ausgeschöpft wurde und Tarifsteigerungen beim Personal und bei Sach- und Dienstleistungen nicht ohne weiteres durch weitere Einsparungen aufgefangen werden können.
3 g) Die Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse etc. sowie die Transferaufwendungen wurden mit leichten Steigerungsraten berücksichtigt. Auch hier gilt, dass die Zuwendungsempfänger durch Tarifsteigerungen im Personal- sowie Sach- und Dienstleistungsbereich betroffen sind. h) In der Position Steueraufwendungen einschließlich Aufwendungen aus gesetzlichen Umlageverpflichtungen sind die Kreisumlage und die Gewerbesteuerumlage enthalten. Auch hier werden eine moderate Steigerungsrate sowie ein konstanter Kreisumlagehebesatz von 50 % unterstellt. Die Kreisumlage wurde nach dem System der Haushaltsjahre 2007 bis 2013 berechnet, also voller Ermäßigungssatz zuzüglich eines Festbetrags. Bei der Berechnung der Gewerbesteuerumlage wurden nur die Veränderungen bei dem Vervielfältiger berücksichtigt. Etwaige Nachzahlungsbeträge bzw. Erstattungsbeträge bezüglich der Folgekosten der Deutschen Einheit sind in ihrer Höhe zur Zeit nicht abzusehen und können zu einer weiteren Erhöhung bzw. Verminderung der Gewerbesteuerumlage führen. i) Im Bereich des Finanzergebnisses sind die geplanten Kreditaufnahmen berücksichtigt. j) Dem zweiten Teil der Finanzplanung (Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionen) liegen der Finanzhaushalt 2012 und 2013 sowie das Investitionsprogramm zugrunde. Der Ergebnishaushalt gilt gemäß 92 Absatz 3 Nr. 1 HGO als ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge inkl. der Zins- und sonstigen Finanzerträge mindestens ebenso hoch ist wie der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen inkl. der Zins- und sonstigen Finanzaufwendungen. Die Haushalte 2013 bis 2016 erreichen dieses Ziel und erwirtschaften kleine Überschüsse. Die Stadt Marburg verfügt mit dem Jahresabschluss 2010 über eine Rücklage aus den Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses von rd. 60,3 Mio., die im Planungszeitraum auf rd. 65,7 Mio. anwächst. Unsere Investitionen konnten wir bis zum Haushaltsjahr 2012 ausschließlich aus den liquiden Mitteln finanzieren und gleichzeitig auch unseren Schuldenstand reduzieren. Ab dem Haushaltsjahr 2013 sind diese Mittel aufgebraucht, und es sind dann wieder Kredite vom Kapitalmarkt zur Finanzierung unserer Investitionen nötig. Hierdurch kann auch der Kassenkreditbedarf der Folgejahre in Grenzen gehalten werden. Hinweis: Die Zuordnung der einzelnen Konten zu den Positionen der mittelfristigen Finanzplanung kann der Kontenübersicht entnommen werden, die auf den blauen Seiten des Haushaltsplanes abgedruckt ist.
4 1. Erträge und Aufwendungen Ergebnis- und Finanzplanung für den Planungszeitraum 2012 bis Beträge in Euro - KVKR Arten der Erträge und Aufwendungen - Planungszeitraum Erträge 50 Privatrechtliche Leistungsentgelte Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Kostenersatzleistungen und -erstattungen Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Grunderwerbsteuer Andere Steuern Wertberichtigungen Erträge aus Umlagen Sonstige Erträge aus Steuern, sonstige steuerähnliche Erträge, sonstige Umlagen Erträge aus Transferleistungen Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke und allgemeine Umlagen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweisungen, -zuschüssen und -beiträgen Sonstige ordentliche Erträge davon Wertberichtigungen Summe der ordentlichen Erträge
5 KVKR Arten der Erträge und Aufwendungen - Planungszeitraum Aufwendungen 62, 63, , Personalaufwendungen , Versorgungsaufwendungen , 61, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Abschreibungen Einzelwertberichtigungen Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzaufwendungen Steueraufwendungen einschl. Aufwendungen aus gesetzlichen Umlageverpflichtungen Transferaufwendungen , 74, 76 Sonstige ordentliche Aufwendungen Summe der ordentlichen Aufwendungen Verwaltungsergebnis , 57 Finanzerträge Zinsen und ähnliche Aufwendungen Finanzergebnis Ordentliches Ergebnis Außerordentliche Erträge Außerordentliche Aufwendungen Außerordentliches Ergebnis Jahresergebnis
6 2. Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionen - Beträge in Euro - Art der Einzahlung/Auszahlung - Planungszeitraum Einzahlungen Aufnahme von Krediten und Begebung von Anleihen Investitionszuweisungen, -zuschüsse und Investitionsbeiträge Verkaufserlöse aus Abgängen von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens Tilgung von gewährten Krediten Summe der Einzahlungen Auszahlungen Tilgung von Krediten Investitionen für immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Finanzanlagen davon: Investitionszuweisungen, -zuschüsse und Investitionsbeiträge Investitionen in Finanzanlagen davon: Ausleihungen Summe der Auszahlungen Saldo
7 Entwicklung des Kassenbestandes und der Rücklage der ordentlichen Erträge - Beträge in Euro - I. Kassenbestand Bezeichnung Geplantes Jahresergebnis des Gesamtergebnishaushalts /- Abschreibungen/Zuschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für erhaltene Investitionszuweisungen und -zuschüsse /- Sonstiges Finanzmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit Finanzmittelfluss aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit Finanzmittelüberschuss/Finanzmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres Voraussichtlicher Finanzmittelbestand am Anfang des Haushaltsjahres *1) Voraussichtlicher Finanzmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres II. Rücklage aus ordentlichen Erträgen *2) Bezeichnung Stand zu Beginn des Haushaltsjahres Zugang/Abgang Stand am Ende des Haushaltsjahres III. Rücklage aus außerordentlichen Erträgen *2) Bezeichnung Stand zu Beginn des Haushaltsjahres Zugang/Abgang Stand am Ende des Haushaltsjahres *1) Als Kassenbestand zum 1. Januar 2012 bzw. 1 Januar 2013 wurde der tatsächliche Wert (gerundet) übernommen. *2) Hier ist der vorläufige Jahresabschluss 2010 und 2011 berücksichtigt.
Mittelfristige Finanzplanung 2 0 1 1-2 0 1 5
Mittelfristige Finanzplanung 2 0 1 1-2 0 1 5 Erläuterungen zur mittelfristigen Finanzplanung Dem beigefügten Finanzplan liegen folgende Annahmen zugrunde: a) Die Entwicklung der wichtigsten Ertrags- und
MehrDie Werte in der Spalte für das Haushaltsjahr 2008 entsprechen jedoch den im Gesamtergebnishaushalt
Erläuterungen zur mittelfristigen Finanzplanung Die Werte in der Spalte für das Haushaltsjahr 2008 sind nur bedingt für Vergleichszwecke geeignet, da sich durch das Buchführungsverfahren nach den Grundsätzen
MehrStadt Bad Wildungen - Haushaltsplan 2015 -
Stadt - Haushaltsplan 2015 - Mittelfristige Ergebnisplanung - Beträge in 1.000 - KVKR Arten der Erträge und Aufwendungen Ansatz 2014 Ansatz 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 50 Erträge Privatrechtliche
MehrVorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011
Vorbericht Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011 Die Ansätze für den Haushaltsplan 2011, der als Doppelhaushalt bereits im Juni 2010 beschlossen wurde, mussten bereits sehr früh im Jahr 2010 ermittelt
MehrDie Stadt und ihr Haushaltsplan
Die Stadt und ihr Haushaltsplan Hier erfahren Sie allgemeines zur Doppik, zum Aufstellungsverfahren und die Kaufleute finden die Bilanz und eine vereinfachte Gewinn- und Verlustrechnung Der Nachtragshaushaltsplan
MehrTeilergebnisrechnung Produktbereich 16 Allgemeine Finanzwirtschaft
Teilergebnisrechnung Produktbereich 16 Allgemeine Finanzwirtschaft des 01 Steuern und ähnliche Abgaben -11.915.148,00-13.784.893,66-14.084.000,31-299.106,65 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen -9.255.925,63-8.971.000,00-9.014.890,47-43.890,47
Mehr2015 Stadt Angermünde. 2.2. Ergebnishaushalt und mittelfristige Ergebnisplanung Haushaltsjahr 2015
2.2. Ergebnishaushalt und mittelfristige Ergebnisplanung Haushaltsjahr 2015 41 Ergebnishaushalt und mittelfristige Ergebnisplanung Haushaltsjahr 2015 -in EUR- Ertrags- und Aufwandsarten vorl. Ergebnis
MehrMittelfristige Ergebnisplanung 2016
Mittelfristige Ergebnisplanung 216 Gemeinde: Büttelborn Seite : 1 Datum: 29.1.215 Uhrzeit: 15:5:4 Nr. KVKR Arten der Erträge und Aufwendungen 215 Planungszeitraum 216 217 218 219-1. Euro - - 1. Euro -
MehrErgebnishaushalt. Vorl. Ergebnisse 2013. Ansätze einschl. Nachträge 2014
08.04. Ertrags- und Aufwandsarten (gemäß 2 Absatz 1 GemHVO-Doppik) Vorl. Ergebnishaushalt 1 2 3 4 5 6 1 + Steuern und ähnliche Abgaben 24.073.485,77 24.690.000 25.595.900 25.595.900 25.595.900 25.595.900
MehrHaushaltsrede für das Jahr 2014
Haushaltsrede für das Jahr 2014 von Stadtkämmerer Peter Bühler Sehr geehrte Damen und Herren, es darf gerne wieder zur Routine werden, dass wir Ihnen, jetzt bereits zum dritten Mal, einen ausgeglichenen
MehrEntwurf Haushalt 2015/2016. Allgemeine Finanzmittel
53 Entwurf Haushalt 215/216 Allgemeine Finanzmittel 54 Entwurf Haushalt 215/216 55 Entwurf Haushalt 215/216 Allgemeine Finanzmittel Stadt Troisdorf Produktinformation Erläuterung Den allgemeinen Finanzmitteln
MehrHaushaltsrede für das Jahr 2015
Haushaltsrede für das Jahr 2015 von Stadtkämmerer Peter Bühler Sehr geehrte Damen und Herren, wir konnten seit dem Jahr 2012 unsere Haushaltsplanentwürfe immer ausgleichen bzw. einen kleinen Überschuss
MehrEntwurf des Neuen Kommunalen Haushalts 2008 - Eckdaten -
1 Entwurf des Neuen Kommunalen Haushalts 2008 - Eckdaten - Einbringung in den Rat der Stadt am 20.09.2007 Ergebnisplanung 2007-2008 2 Entwicklung Gesamtergebnisplan 2007-2008 Veränderung Verbes s erung
MehrHaushaltsplanentwurf 2016 Information
Haushaltsplanentwurf 2016 Information Haushaltsplanentwurf 2016 S. 3 Einführung S. 4 Wie hoch sind die laufenden Einnahmen und Ausgaben? S. 5 Wie viele Mittel stehen zur Finanzierung kommunaler Aufgaben
MehrSonderrechnung Sanierung Innenstadt Feldberg für das Haushaltsjahr 2015
Sonderrechnung Sanierung Innenstadt Feldberg für das Haushaltsjahr 215 Inhaltsverzeichnis zum Haushaltsplan der Sonderrechnung Sanierung Innenstadt Feldberg Haushaltssatzung S. 5-6 Vorbericht S. 7-8 Erfolgsplan
MehrGesamtverschuldung Landkreis 2012-2017 Finanzplanung ALT (mit Masterplan Schulentwicklung)
Landratsamt Esslingen Anlage 1 zur Vorlage Nr. 163/2012 Gesamtverschuldung Landkreis 2012-2017 Finanzplanung ALT (mit Masterplan Schulentwicklung) Entwicklung Schulden Kernhaushalt PPP Verwaltungsgebäude
Mehr98.10 Kredite und Schuldendienst
Erläuternde Hinweise Die Produktgruppe 98.10 umfasst im wesentlichen die zur Deckung des Kreditbedarfs aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit aufzunehmenden Kredite nach Maßgabe der 93 Abs. 3 HGO
MehrErläuterungen zu den Positionen des Ergebnisplanes
Erläuterungen zu den Positionen des Ergebnisplanes Gesamtergebnisplan 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 + Zuwendungen und ähnliche allgemeine Umlagen 3 + Sonstige Transfererträge 4 + Öffentlich-rechtliche
MehrPinnebergs Finanzen. Wie viele Schulden für unsere Kinder?
Pinnebergs Finanzen Wie viele Schulden für unsere Kinder? Der städtische Haushalt nicht anders als zu Hause Laufenden Einnahmen und Ausgaben > Der Haushalt ist ausgeglichen, wenn die laufenden Einnahmen
MehrMittelfristige Finanzplanung 2012-2016
Mittelfristige Finanzplanung 2012-2016 Präambel Die Verpflichtung zur Aufstellung einer fünfjährigen Finanzplanung ergibt sich aus dem 85 GemO i.v.m. 9 GemHVO-NKHR Die Finanzplanung ist jährlich der Entwicklung
MehrWesentliche Abweichungen des Haushaltsplans von der Haushaltsplanung des Vorjahres - Ergebnishaushalt -
Wesentliche Abweichungen des Haushaltsplans von der Haushaltsplanung des Vorjahres - Ergebnishaushalt - Ordentliche Erträge Ansatz 215 Ansatz 214 weniger/mehr Steuern und ähnliche Abgaben 31.161.7 29.179.6
MehrVorbericht. I. Nachtragshaushaltsplan
Schulverband Schwarzenbek Nordost Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr Inhalt des Vorberichtes a) Vorwort ( 8 Abs. 1 Satz 2 GemHVO-Doppik) b) Berechnung der Schullasten c) Berechnung
MehrAmt Siek. Jahresabschluss. zum
Jahresabschluss zum 3.2.202 Jahresabschluss zum 3.2.202 Seite Inhalt Bilanz rechnung Finanzrechnung Teilergebnisrechnungen (nach Produkten) Teilfinanzrechnungen (nach Produkten) Anhang Anlagenspiegel Forderungsspiegel
MehrJahresabschluss des Landkreises Mainz Bingen für das Rechnungsjahr 2010
Jahresabschluss des Landkreises Mainz Bingen für das Rechnungsjahr 21 Inhaltsverzeichnis Seite Aufstellungsvermerk I Jahresabschluss 1. Ergebnisrechnung 2-3 2. Finanzrechnung 4-6 3. Teilrechnungen 8-4
MehrHaushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2014 Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.153), zuletzt geändert durch
Mehr1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Stadt Marlow Der Bürgermeister Am Markt 1 18337 Marlow Amtliche Bekanntmachung Nr.: I/10-0054-14 1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund des 48 i. V. m. 47 Kommunalverfassung
MehrÖ f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2014 VOM 05.12.2013
Der Stadtrat der Stadt Andernach hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der jeweils gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Aufsichts-
Mehr(Lesefassung) Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Sellin für das Haushaltsjahr 2013
(Lesefassung) Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Sellin für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung
Mehr1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2015 vom 26.02.2015 Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.153), zuletzt
MehrHaushaltssatzung der Stadt Marlow
Stadt Marlow Der Bürgermeister Am Markt 1 18337 Marlow Amtliche Bekanntmachung Nr.: I/10-0006-15 Haushaltssatzung der Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des
Mehr1. Bundesprogramm und Programteil Komplementärfinanzierung
Anlage 4 zur Förderrichtlinie KIP Kommunen Die mit den geförderten Maßnahmen verbundenen finanzwirtschaftlichen Vorgänge sind auf dafür einzurichtende Konten zu buchen. Damit werden statistische Auswertungen
MehrHaushaltssatzung. der Gemeinde Essingen. für das Haushaltsjahr 2014. vom 24. Juli 2014
Haushaltssatzung der Gemeinde Essingen für das Haushaltsjahr 2014 vom 24. Juli 2014 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),
MehrHaushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2014 vom 12. Dezember 2013
Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2014 vom 12. Dezember 2013 Der Gemeinderat Grafschaft hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),
MehrH a u s h a l t s s a t z u n g 2 0 1 5
H a u s h a l t s s a t z u n g 2 0 1 5 I. Haushaltssatzung Auf Grund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert
MehrEinbringung Haushaltsplan 2015 Haushaltsrede bzw. Haushaltsvortrag von Stadtkämmerer Tobias Weidemann
Haushaltsrede bzw. Haushaltsvortrag von Stadtkämmerer Tobias Weidemann -Große Kreisstadt Eppingen- 1 NKHR Neues kommunales Haushaltsrecht In Eppingen Umstellung auf das NKHR ab 2014 Ressourcenverbrauchskonzept
MehrVerwaltungsvorschrift über die Muster zum Neuen Kommunalen Finanzwesen (VwV NKF-Muster):
Nr. 17/2009 Thüringer Staatsanzeiger Seite 715 Verwaltungsvorschrift über die Muster zum Neuen Kommunalen Finanzwesen (VwV NKF-Muster): 1. Gemäß 41 Abs. 3 Satz 2 ThürKDG werden die Muster zum Neuen Kommunalen
MehrHaushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015
Haushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Gager vom 20.04.2015
MehrHaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land für die Jahre 2014 und 2015 vom 23.05.2014
Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land für die Jahre 2014 und 2015 vom 23.05.2014 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBI. S.
MehrBeratungsfolge Termin TOP Anw. Für Gegen Enth. Zahl/Vertr. Gemeindevertretung 17.02.2014 10 8 7 1 0 10
Der Amtsdirektor für die Gemeinde Mühlenberge Beschluss X öffentlich nichtöffentlich Beschluss-Nr. 0005/14 Beratungsfolge Termin TOP Anw. Für Gegen Enth. Zahl/Vertr. Gemeindevertretung 17.02.2014 10 8
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 1. Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund des 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung
MehrAusführungsanweisung zur Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigVO -) (AA EigVO)
Ausführungsanweisung zur Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigVO -) (AA EigVO) Runderlass des Innenministeriums vom 16. August 2007 - IV 305-163.101-1 - Die
Mehr1 Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens Altstadt für das Haushaltsjahr 2015
Veröffentlichung: 17.04.2015 Inkrafttreten: 18.04.2015 1 Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens Altstadt für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
MehrHaushaltssatzung. der Gemeinde Bornheim. für das Haushaltsjahr 2009. vom 20. Mai 2009
Haushaltssatzung der Gemeinde Bornheim für das Haushaltsjahr 2009 vom 20. Mai 2009 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),
Mehr2013 01 LK Vorpommern-Greifswald. Haushaltssatzung. Stand: 23.04.2013. Seite 1 von 5
Haushaltssatzung Stand: 23.04.2013 Seite 1 von 5 Haushaltssatzung der LK Vorpommern-Greifswald für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach
MehrFinanzausschuss 04.12.2012 Etatberatungen 2013/2014
Finanzausschuss 04.12.2012 Etatberatungen 2013/2014 0 Eckdaten 2013-2016 Ergebnis 2011 Ansatz 2012 Ansatz 2013 Ansatz 2014 Planung 2015 Planung 2016 Ergebnishaushalt Ordentliche Erträge 388.458.183 411.119.777
MehrHaushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2014
Veröffentlichung: 14.07.2013 Inkrafttreten: 15.07.2013 Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach
MehrHaushaltsplan Gemeinde Elz 2015
Haushaltsplan Gesamtergebnishaushalt haushalt 01 02 03 04 05 55 06 07 540-543 08 546 09 50 1 Privatrechtliche Leistungsentgelte -289.866-274.091-271.801 51 2 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte -2.806.450-2.630.798-2.541.688
MehrÖ f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2015 VOM 16.12.2014
Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2015 VOM 16.12.2014 Der Stadtrat der Stadt Andernach hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung
MehrHaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Jahr 2014 vom 28.05.2014
Die Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut: Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen
MehrHaushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2015 vom 11. Dezember 2014
Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2015 vom 11. Dezember 2014 Der Gemeinderat Grafschaft hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),
MehrAls Zuwendungen sind z.b. die Schlüsselzuwendungen vom Land für laufende Zwecke und die Zuweisungen für Auftragsangelegenheiten zu nennen.
46 1.01 Steuern und ähnliche Abgaben Realsteuern Gemeindeanteile an den Gemeinschaftssteuern Sonstige Gemeindesteuern Steuerähnliche Erträge Ausgleichsleistungen Hierzu zählen die Gemeindeanteile an der
MehrMuster 1 (zu 6 ThürKommDoppikG)
Haushaltssatzung der Gemeinde... für das Haushaltsjahr... 1) Der Gemeinderat hat auf Grund des 6 ThürKommDoppikG in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Haushaltssatzung beschlossen:
MehrStadt Hamm Beschlussvorlage der Verwaltung
Stadt Hamm Beschlussvorlage der Verwaltung Beschlussvorschriften Stadtamt Vorlage-Nr. 20, 22 0368/15 Datum 95 Abs. 3 GO NRW 06.03.2015 Beschlussorgan Sitzungstermin Ergebnis Genehmigungsvermerk Rat 24.03.2015
MehrH A U S H A L T S S A T Z U N G der STADT HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 0 9 vom
H A U S H A L T S S A T Z U N G der STADT HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 0 9 vom Der Stadtrat hat auf Grund des 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl.
MehrAmtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung Bekanntmachung und Offenlegung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde Großenlüder für das Haushaltsjahr 2011 und des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Gemeindewerke
MehrHaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 - Altstadt -
Veröffentlichung: 20.12.2013 Inkrafttreten: 21.12.2013 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 - Altstadt - Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss
Mehr1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuwied für das Jahr 2014
1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuwied für das Jahr 2014 vom. Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der
MehrHAUSHALTSPLAN. für das Haushaltsjahr
HAUSHALTSPLAN für das Haushaltsjahr Haushaltssatzung des Spital und Gutleuthausfonds Oberkirch für das Haushaltsjahr Der Stiftungsrat hat am 4.. aufgrund des Stiftungsgesetzes für BadenWürttemberg i. V.
MehrPB 14 Umweltschutz. Kommunaler Umweltschutz, Ausgleichsmanagement. U.ä.
PB 14 Umweltschutz PR14-1-1 Kommunaler Umweltschutz, Ausgleichsmanagement U.ä. Haushaltsplan 211 I Teilergebnishaushalt Produktgruppe PG14-1 Umweltschutzmaßnahmen Nr. Bezeichnung Ergebnis 29 211 212 213
Mehr1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dierdorf für das Jahr 2012 vom 06.11.2012
1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dierdorf für das Jahr 2012 vom 06.11.2012 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994
MehrMuster 2 (zu 9 ThürKommDoppikG)
Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde... für das Haushaltsjahr... Der Gemeinderat hat auf Grund des 9 ThürKommDoppikG in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Nachtragshaushaltssatzung
MehrAmtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Karlshafen Nr. 6/2015
Amtliche Bekanntmachung der Nr. 6/2015 Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan und Bekanntmachung der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplans der für das Haushaltsjahr 2014 1. Haushaltssatzung Aufgrund
MehrH A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016
I. H A U S H A L T S S A T Z U N G der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005
MehrHaushaltssatzung der Gemeinde Mutterstadt für das Jahr 2015
Haushaltssatzung der Gemeinde Mutterstadt für das Jahr 2015 Der Gemeinderat hat aufgrund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz am 27.01.2015 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung
MehrHaushaltsplan 2016 Stadtverordnetenversammlung 12. November 2015. Bürgermeister Dr. Holger Habich
Haushaltsplan 2016 Stadtverordnetenversammlung 12. November 2015 Bürgermeister Dr. Holger Habich Eckdaten Ordentliches Ergebnis Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Kreditaufnahmen Kredittilgung
MehrBEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren
Betreff: Haushaltssatzung 2011 BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Göhren für das Haushaltsjahr 2011 1.Aufgrund der 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes
Mehr1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016
1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016 vom 14. Dezember 2015 Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz in der Fassung vom 31. Januar
MehrNichtamtliche Lesefassung. Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Baabe für das Haushaltsjahr 2014
Nichtamtliche Lesefassung Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Baabe für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung
MehrHaushaltssatzung der Verbandsgemeinde für das Jahr 2015 vom 11.02.2015
Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde für das Jahr 2015 vom 11.02.2015 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. 1994, 153),
MehrWirtschaftsplan. des Regiebetriebs. Technische Dienste Cuxhaven
W 1 Wirtschaftsplan des Regiebetriebs Technische Dienste Cuxhaven Wirtschaftsplan Technische Dienste Cuxhaven I. Erfolgsplan 2012-2016 2008 2009 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Ergebnis Ergebnis Ergebnis
Mehrder Landeshauptstadt Wiesbaden für die
H A U S H A L T S S A T Z U N G der Landeshauptstadt Wiesbaden für die Haushaltsjahre 28/29 Aufgrund der 114 a ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 25 (GVBl.
Mehr95 Abs. 3 GO NRW 12.03.2014. Beschlussorgan Sitzungstermin Ergebnis Genehmigungsvermerk
Stadt Hamm Beschlussvorlage der Verwaltung Beschlussvorschriften Stadtamt Vorlage-Nr. 20 1599/14 Datum 95 Abs. 3 GO NRW 12.03.2014 Beschlussorgan Sitzungstermin Ergebnis Genehmigungsvermerk Rat 25.03.2014
MehrHaushaltssatzung der Ortsgemeinde Ingelbach für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom... 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ingelbach für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom... Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) folgende Haushaltssatzung beschlossen,
MehrH A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 1 4 vom 24.01.2014
H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 1 4 vom 24.01.2014 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des 95 ff. der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO)
Mehr1. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadtwerke Braunfels für das Wirtschaftsjahr 2014
1. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadtwerke Braunfels für das Wirtschaftsjahr 2014 Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Braunfels hat in Ihrer Sitzung am 10.04.2014 gemäß 10 Absatz 2 Ziffer 4
MehrFinanzplan der Stadion GmbH
Finanzplan der Stadion GmbH Plan Plan Ist 2004 2003 2002 Mittelbedarf Investitionen Immaterielle Vermögensgegenstände 0 0 0 Grundstücke 0 0 0 - davon Gebäude 0 0 0 Bauten auf fremden Grundstücken 300.000
MehrGEMEINDE KÖNGERNHEIM 1.779.557 1.714.842 64.715
GEMEINDE Ergebnishaushalt (beinhaltet Erträge und Aufwendungen innerhalb des Haushaltsjahres, incl. Abschreibungen, Rückstellung und Sonderposten) geplant: 1.779.557 1.714.842 64.715 Erträge Aufwendungen
Mehr0001 Stadt Monheim am Rhein. Ergebnisplan Druckliste: F60081
Gesamtergebnisplan Ergebnisplan HH- 4.2 - Hhsatzung Ratsbeschluss 03.04. Release 2 nach Stoppinmar Haushaltsjahr 17.06. Seite: 1 Ertrags- und Aufwandsarten 1 - Steuern und ähnliche Abgaben 10.696,40 36.065.050,00
MehrProjektgruppe 11 - Empfehlungen für die Erstellung einer Haushaltssatzung und eines Haushaltsplans -
Haushaltssatzung der Gemeinde... für das Jahr... 1) vom... Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Haushaltssatzung
MehrEröffnungs- bilanz zum 01.01.2010
Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 Aktiva Eröffnungsbilanz der Gemeinde Weyhe zum 01.01.2010 Passiva - Euro - - Euro - 1. Immaterielles Vermögen 314.045,24 1. Nettoposition 141.402.457,67 1.1 Konzessionen
MehrJahresabschluss. der. Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mitteifranken
Jahresabschluss der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mitteifranken zum 31.12.2013 Inhalt - Bilanz - Gewinn und Verlustrechnung (GuV) - Finanzrechnung 1. Immaterielle Vermögensgegenstände 245.839.00
MehrDefinition Ergebnis- und Finanzhaushalt
Definition Ergebnis- und Finanzhaushalt Ergebnishaushalt (Gliederung nach Positionen in Spalte 1) Der Ergebnisplan bildet sämtliche Erträge und Aufwendungen der Kommune ab. Hierbei werden Erträge und Aufwendungen,
MehrI. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite
AMTSBLATT Nr. 28 vom 17.07.2009 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 13.07.09 Bekanntmachung über die Haushaltssatzung der 332 Ortsgemeinde
MehrBericht an das Regierungspräsidium 3. Quartal 2011. Auflage des RP gemäß Haushaltserlass vom 6. Juli 2010
Bericht an das Regierungspräsidium 3. Quartal 2011 Auflage des RP gemäß Haushaltserlass vom 6. Juli 2010 Die Stadt Pforzheim wird gebeten, das Regierungspräsidium zum Ende eines jeden Quartals über die
MehrHandeln für Greven: Überschuldung vermeiden und Haushaltssicherung gestalten
TOP 6.1 Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2012 Handeln für Greven: Überschuldung vermeiden und Haushaltssicherung gestalten Haushalt 2012 1 WAZ
Mehr.: Stadt Barsinghausen. Haushalt 2014. -Entwurf - Fachdienst Finanzen
.: Stadt Barsinghausen Haushalt 2014 -Entwurf - .: Haushaltsplanergebnis Ergebnishaushalt HH 2012 HH 2013 HH 2014 Erträge 51.093.800 EUR 54.781.300 EUR 54.632.300 EUR Aufwendungen 54.469.800 EUR 54.776.400
MehrH A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014
I. H A U S H A L T S S A T Z U N G der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005
Mehr2. im Finanzhaushalt - die ordentlichen Einzahlungen auf 1.953.800,-- Euro
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde S i m m e r t a l für das Haushaltsjahr 2015 vom Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Simmertal hat in seiner Sitzung am aufgrund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz
MehrH A U S H A L T S S A T Z U N G
H A U S H A L T S S A T Z U N G der Stadt Mülheim an der Ruhr für das Haushaltsjahr 2008 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung
MehrAmtliche Bekanntmachung der Stadt Neu-Anspach
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neu-Anspach I. Haushaltssatzung der Stadt Neu-Anspach für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung vom 07.03.2005 (GVBl. S.
MehrH A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 1 5 vom 18.03.2015
H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 1 5 vom 18.03.2015 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des 95 ff. der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO)
Mehr2013/14 2014/15 2015/16 Ist TEUR. 2. Erhöhung/Minderung des Bestandes an unfertigen Ausstattungen 3. Andere aktivierte Eigenleistungen 0 0 0
2.1 Erfolgsplan 2015/2016 Bühnen und Orchester der Stadt Bielefeld 1. Umsatzerlöse 2013/14 2014/15 2015/16 Ist Plan Plan Einnahmen aus Spielbetrieb 3.227 3.148 3.155 Gastspiele 95 90 70 sonstige Umsatzerlöse
Mehr2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014
2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014 vom 16. Dezember 2014 Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994
MehrVolkshochschule Frankfurt am Main
Allgemeines: Aufgaben: Die Volkshochschule Frankfurt am Main ist eine Einrichtung des öffentlichen Bildungswesens. Ihre Tätigkeit ist eine Pflichtaufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge. Sie gewährleistet
MehrVorbericht zum Haushaltsplan der Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr 2013
21 Vorbericht zum Haushaltsplan der Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr 2013 22 23 I. Jahresabschlüsse 2009 bis 2011 Durch die Umstellung des Rechnungswesens von der Kameralistik auf die Doppik
MehrMünchen reduziert Schulden im Hoheitshaushalt um 393 Mio. Euro auf 968 Mio. Euro / Bereinigter Überschuss im Ertragshaushalt steigt auf 311 Mio.
Presseinformation vom 11.10. Entwurf 2. Nachtragshaushalt München reduziert Schulden im Hoheitshaushalt um 33 Mio. Euro auf Mio. Euro / Bereinigter im Ertragshaushalt steigt auf 311 Mio. Euro Eckdaten
MehrÖffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises für das Haushaltsjahr 2015
Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 52 und 53 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der derzeit gültigen Fassung
MehrVerbandsgemeinde Rockenhausen Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Eckdaten des Planentwurfs
Verbandsgemeinde Rockenhausen Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Eckdaten des Planentwurfs 1 Ergebnishaushalt 12.000.000,00 11.000.000,00 10.000.000,00 9.000.000,00
MehrBEKANNTMACHUNG der Gemeinde Lancken-Granitz
BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Lancken-Granitz Haushaltssatzung der Gemeinde Lancken-Granitz für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach
MehrTEILHAUSHALT ZENTRALE FINANZLEISTUNGEN
TEILHAUSHALT ZENTRALE FINANZLEISTUNGEN Seite 255 Rimbach/Odw. Produktübersicht Haushalt 2015 Teilhaushalt V Zentrale Finanzleistungen Produkt Produktbezeichnung Gesamterträge Gesamt- Gesamt- Nr. aufwendungen
Mehr