AMTSBLATT DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT HOHE RHÖN RHÖNER NACHRICHTEN. Verwaltungsgemeinschaft Hohe Rhön. Sprechzeiten. Amtliche Bekanntmachungen
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- Gretel Lehmann
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1 RHÖNER NACHRICHTEN AMTSBLATT DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT HOHE RHÖN m Aschenhausen m Birx m Erbenhausen, Reichenhausen und Schafhausen m Frankenheim m Kaltensundheim m Kaltenwestheim und Mittelsdorf m Melpers m Oberkatz m Oberweid m Unterweid Jahrgang 25 Freitag, den 12. Januar Woche / Nr. 1 Verwaltungsgemeinschaft Hohe Rhön Sprechzeiten Sprechzeiten der Bürgermeister in den Orten der Verwaltungsgemeinschaft Hohe Rhön Aschenhausen Birx Dienstag Uhr 1. Dienstag im Monat Uhr Erbenhausen...1. und 3. Montag OT Schafhausen im Monat Uhr OT Reichenhausen im Dorfgemeinschaftshaus Erbenhausen (unterer Eingang) Frankenheim Kaltensundheim Kaltenwestheim OT Mittelsdorf Melpers Oberkatz Oberweid Unterweid Dienstag Uhr Donnerstag Uhr Dienstag Uhr 1. u. 3. Mittwoch Uhr im Monat jeden 1. Dienstag im Monat... 19:00-20:00 Uhr Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Dienstag Uhr Verwaltungsgemeinschaft Hohe Rhön Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Tel.-Nr / Fax / Sprechstunde des Kontaktbereichsbeamten der Verwaltungsgemeinschaft Hohe Rhön Hauptstraße Kaltensundheim Donnerstag Uhr Zimmer 23 / Tel.-Nr Ambulanter Hospiz- und Palliativ- Beratungsdienst Meiningen Beratung und Begleitung von Schwerkranken und Sterbenden sowie deren Angehörigen Trauerbegleitung Tel. erreichbar unter : Bekanntmachung Warnung vor illegalen Wertstoffsammlungen Das Ordnungsamt warnt: Immer wieder werden im Bereich der VGem. Hohe Rhön Wurfzettel verteilt. Auf diesen, meist anonymen Handzettel wird kurzfristig angekündigt, dass nicht mehr benötigte Gegenstände wie z. B. Altmetall, Elektro- und Elektronikgeräte, Kleidung, Schuhe, Hausrat, Autoreifen, Felgen usw. gesammelt werden. Diese Sammlungen sind nicht legal und werden vom Landratsamt als Ordnungswidrigkeit geahndet. Wie ähnliche Sammlungen in anderen Regionen gezeigt haben, werden nur Gegenstände mitgenommen, die mit größtmöglichem Gewinn veräußert werden können. Alle Gegenstände, die nicht aufgeladen werden konnten oder nicht gewinnbringend veräußert werden können, wurden stehen gelassen. Im Wurfzettel wird oft extra erwähnt, dass kein Sperrmüll und keine Abfälle zur Sammlung bereitgestellt werden sollen. Erfahrungsgemäß werden trotzdem viele Abfälle zur Abholung bereitgestellt. Oft bleiben diese Gegenstände zum großen Teil stehen und müssen von den Besitzern wieder von der Straße entfernt werden. Derartige Abfälle sind dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, nach entsprechender Anzeige über Art und Menge, zu überlassen bzw. bei zugelassenen Annahmestellen zu entsorgen. Wer im Rahmen derartiger Sammlungen dennoch Abfälle zur Abholung bereit stellt, muss unter Umständen mit einer Geldbuße rechnen. Jeder Einzelne sollte deshalb von illegalen Sammlungen Abstand nehmen. Hinweise auf Sammler, die unberechtigt eine derartige Entsorgung anbieten (z.b. über Wurfzettel), nehmen die Mitarbeiter des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen dankbar (unter Tel:
2 Rhöner Nachrichten vom Nr. 1/ / , -362, -363, -369 oder per fd.abfall@ lra-sm.thueringen.de) entgegen. Gerne können Sie Ihre Hinweise auch unter Tel oder vgem-hoherhoen@t-online.de an uns richten, wir leiten diese dann an die entsprechende Stelle weiter. Hinweis der Friedhofsverwaltung Grabschmuck an Rasengrabstätten auf bzw. neben Namenstafeln auf dem Friedhof Aus gegebenem Anlass weist die Friedhofsverwaltung darauf hin, dass es sich bei den sogenannten Rasenurnen und -reihengrabstätten auf den Friedhöfen im Bereich der VGem. Hohe Rhön (soweit vorhanden) um naturbelassene Grabflächen handelt. Um diesen Charakter auch weiterhin bewahren zu können, wird das Anpflanzen von Blumen und das Ablegen von Grabschmuck direkt auf oder neben den Namenstafeln nicht gestattet. Ausschließlich zum Totensonntag wird das Ablegen von Grabschmuck auf einer Rasengrabstätte geduldet. Da dies jedoch grundsätzlich der Bedeutung dieser Grabart widerspricht, ist der Grabschmuck unverzüglich nach dem Gedenktag wieder zu entfernen. Leider wird das Verbot der Ablage von Grabschmuck immer wieder missachtet. Hierdurch wird die Ansicht des Grabfeldes beeinträchtigt und die Pflege behindert und erschwert. Wir weisen daher ausdrücklich darauf hin, dass Grabschmuck, egal welchen Wertes, regelmäßig abgeräumt und ohne weitere Aufbewahrung unmittelbar entsorgt wird. Wir bitten, im Hinblick auf den Wunsch einer großen Mehrheit der Angehörigen, um Verständnis und künftige Beachtung. Bei Fragen oder weiterem Beratungsbedarf steht Ihnen die Friedhofsverwaltung gerne persönlich oder unter Tel / zur Verfügung. Ja-Stimmen: Stimmenthaltung: Stellenplan 2018 Die Gemeinschaftsversammlung stimmt über den vorliegenden Stellenplan 2018 ab. Ja-Stimmen: Stimmenthaltung: Haushaltssatzung 2018 Der Gemeinschaftsversammlung stimmt über die vorliegende Haushaltssatzung 2018 mit - Einnahmen/Ausgaben Verwaltungshaushalt: Einnahmen/Ausgaben Vermögenshaushalt: Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt. - Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. - Die Verwaltungshaushaltsumlagen werden für die Mitgliedsgemeinden wie folgt festgesetzt: Gemeinde Einwohner Umlage/Einw. Umlage Aschenhausen Birx Erbenhausen Frankenheim Kaltensundheim Kaltenwestheim Melpers Oberkatz Oberweid Unterweid Gemeinschaftsversammlung vom Beschluss- Verwaltungsgemeinschaft Hohe Rhön als Maßnahmenträger für die Errichtung einer Sommertubinganlage auf dem Ellenbogen Die Gemeinschaftsversammlung beschließt, dass die Verwaltungsgemeinschaft Hohe Rhön als Maßnahmenträger für o.g. Maßnahme auftritt und diese bei der Thüringer Aufbaubank beantragt. Mit der Planung wird das Planungsbüro für Landschaftsgestaltung & Freianlagen Gromeleit beauftragt, welches ab von Herrn Neubert übernommen wird. Der Eigenanteil in Höhe von 10% soll aus Rücklagemitteln der Verwaltungsgemeinschaft Hohe Rhön finanziert werden. Die Ausgaben im Vermögenshaushalt sind entsprechend zu ändern. Gremienmitglieder: davon anwesend: Ja-Stimmen: Stimmenthaltung: Haushaltsplan 2018 Die Gemeinschaftsversammlung stimmt über den vorliegenden Haushaltsplan 2018 und seinen Anlagen ab. Gremienmitglieder: davon anwesend: Ja-Stimmen: Stimmenthaltung: Finanzplan und Investitionsplan 2018 Die Gemeinschaftsversammlung stimmt über den vorliegenden Finanzplan und Investitionsplan 2018 ab. - Die Vermögenshaushaltsumlagen werden für die Mitgliedsgemeinden mit 0 /EW festgesetzt. - Die Höchstgrenze für den Kassenkredit zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf festgesetzt. - Es gilt der von der Gemeinschaftsversammlung am beschlossene Stellenplan. - Die Verwaltungsumlage ist mit ¼ des Jahresbetrages am 15.Februar; 15.Mai; 15.August und 15.November 2018 zur Zahlung fällig. Die fälligen Beträge werden zum Fälligkeitstermin von der Verwaltungsgemeinschaft Hohe Rhön mittels Lastschrift eingezogen. - Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2018 in Kraft. ab. Ja-Stimmen: Stimmenthaltung: Kassenkredit 2018 Die Gemeinschaftsversammlung ermächtigt die Kasse der Verwaltungsgemeinschaft Hohe Rhön den Kassenkredit in Höhe von bei der zinsgünstigsten Hausbank (Rhön-Rennsteig-Sparkasse; VR Genobank Fulda eg) in Anspruch zu nehmen. Ja-Stimmen: Beschluss über die Feststellung der geprüften Jahresrechnungen Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Hohe Rhön beschließt gem. 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO die Feststellung der geprüften Jahresrechnungen von
3 Rhöner Nachrichten vom Nr. 1/2018 Ja-Stimmen: Beschluss über die Entlastung des Gemeinschaftsvorsitzenden bzw. Stellvertreter im Rahmen der Prüfung der Jahresrechnungen Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Hohe Rhön beschließt gem. 80 Abs. 3 Satz 2 ThürKO die Entlastung des Gemeinschaftsvorsitzenden. Ja-Stimmen: Aufgrund des 38 ThürKO ist Herr Manfred Beetz wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Veranstaltungskalender Mitteilungen :00 Uhr Theater Das letzte Hemd hat keine Hochrhönhalle Frankenheim Taschen (Theatergruppe Fladungen) :00 Uhr Knutfest + Kartenvorverkauf KCC Feuerwehrgerätehaus Kaltenwestheim :11 Uhr 60 Jahre FCC - Gästeveranstaltung Hochrhönhalle Frankenheim :30 Uhr 60 Jahre FCC - Fastnachtsumzug :11 Uhr Karneval Programmabend Mehrzweckhalle Kaltenwestheim Kaltenwestheim Büttenabend Kulturhaus Kaltensundheim Kaltensundheim :11 Uhr karneval Mehrzweckhalle Kaltenwestheim Kaltenwestheim Kinderfasching Kulturhaus Kaltensundheim Kaltensundheim :11 Uhr Karneval Programmabend Mehrzweckhalle Kaltenwestheim Kaltenwestheim :11 Uhr Kinderkarneval Mehrzweckhalle Kaltenwestheim Kaltenwestheim Sonstiges Auslegung der Fachbeiträge Wald zum Managementplan für das NATURA 2000-GebietFFH-Gebiet 95 Geba-Diesburg-Triften EG Vogelschutzgebiet Thüringische Rhön In der Zeit vom liegen im Thüringer Forstamt Kaltennordheim in Kaltennordheim, Ernst-Thälmann-Str. 1 zum Managementplan Natura 2000-Gebiet die Fachbeiträge Wald für das EG-Vogelschutzgebiet Thüringische Rhön und das FFH-Gebiet 95 Geba-Diesburg-Triften zur Einsichtnahme aus. Die Unterlagen hierzu können von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 07:30 bis 16:00 Uhr und Freitag von 07:30 bis 13:00 Uhr eingesehen werden. gez. R. Zörner stellv. Forstamtsleiterin Gemeinde Aschenhausen Der Bürgermeister der Gemeinde Aschenhausen und die Mitglieder des Gemeinderates gratulieren den Jubilaren des Monats Januar 2018recht herzlich zum Geburtstag. Herrn Bruno Wüst zum 75. Geburtstag Herrn Günther Rudloff zum 70. Geburtstag Gemeinde Birx Gemeinderatssitzung Birx vom Beschluss - Straßenreinigungssatzung Der Gemeinderat beschließt die Straßenreinigungssatzung für das Gebiet der Gemeinde Birx in der vorliegenden Form. Ja -Stimmen: Beschluss - Straßenbeleuchtung Der Gemeinderat beschließt alle vorhandenen LED-Straßenlaternen in der Gemeinde Birx nachts durchgängig eingeschaltet zu lassen. Durch die Gemeinderatsmitglieder ist in der nächsten Zeit die resultierende Veränderung der Lichtqualität der Straßenbeleuchtung zu beobachten, um dann in der nächsten Gemeinderatssitzung nochmals darüber zu diskutieren.
4 Rhöner Nachrichten vom Nr. 1/2018 Der Bürgermeister der Gemeinde Birx und die Mitglieder des Gemeinderates gratulieren der Jubilarin des Monats Januar 2018 recht herzlich zum Geburtstag. Frau Anna-Maria Hartmann zum 75. Geburtstag u u u u u u u u Gemeinde Erbenhausen Gemeinderatssitzung Erbenhausen vom Beschluss über die Feststellung der geprüften Jahresrechnungen Der Gemeinderat der Gemeinde Erbenhausen beschließt gem. 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO die Feststellung der geprüften Jahresrechnungen von Stimmenthaltung: Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters im Rahmen der Prüfung der Jahresrechnungen Der Gemeinderat der Gemeinde Erbenhausen beschließt gem. 80 Abs. 3 Satz 2 ThürKO die Entlastung des Bürgermeisters. Stimmenthaltung: Beantragung einer verkehrsrechtlichen Anordnung - VZ Radverkehr frei - Radweg Zum Stellberg (Struthweg) Richtung Melpers Der Gemeinderat beschließt das notwendige Verkehrszeichen Radverkehr frei als Zusatzzeichen für die Beschilderung des Radweges Zum Stellberg (Struthweg) anzubringen. Ferner wird die Verwaltung beauftragt eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung beim Landratsamt Schmalkalden- Meiningen zu beantragen. 12 Beantragung einer verkehrsrechtlichen Anordnung - VZ 286 eingeschränktes Halteverbot und VZ 2421 Wendeplatte - im Bereich Wendehammer der Frankenheimer Straße, Ortsteil Reichenhausen Der Gemeinderat beschließt die notwendigen Verkehrszeichen 286 eingeschränktes Halteverbot und 2421 Wendeplatte im Bereich des Wendehammers in der Frankenheimer Straße, Ortsteil Reichenhausen anzubringen. Ferner wird die Verwaltung beauftragt eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung beim Landratsamt Schmalkalden- Meiningen zu beantragen. Stimmenthaltung: Beschluss - Vergabe der Stromkonzession an die Überlandwerk Rhön GmbH Der Gemeinderat der Gemeinde Erbenhausen beschließt die Vergabe der Stromkonzession für das Gemeindegebiet ab dem bis zum (Laufzeit: 20 Jahre) zu den im vorgelegten Konzessionsvertrag festgelegten Bedingungen an die Überlandwerk Rhön GmbH. Die Verwaltung wird beauftragt, den Stromkonzessionsvertrag mit der Überlandwerk Rhön GmbH abzuschließen. Der Bürgermeister der Gemeinde Erbenhausen und die Mitglieder des Gemeinderates gratulieren der Jubilarin des Monats Januar 2018 recht herzlich zum Geburtstag. Ortsteil Reichenhausen Frau Irene Amend zum 70. Geburtstag q q q q q q q q Gemeinde Frankenheim Gemeinderatssitzung Frankenheim vom Informationen, Beratung und Beschlussfassung zum Jugendraum im alten Feuerwehrhaus Der Gemeinderat beschließt, das Projekt Jugendclub gemeinsam mit den Jugendlichen anzugehen. Voraussetzung hierfür ist die Gründung eines Jugendclub-Vorstandes, die als feste Ansprechpartner für die Gemeinde fungieren. Weiterhin stimmt der Gemeinderat a) der Installation von 2 Profi-Infrarot-Heizstrahlern b) der Bereitstellung von finanziellen Mitteln für die Renovierung c) der Umsetzung der Renovierungsarbeiten durch die Jugendlichen zu. Gremienmitglieder: Beratung und Beschlussfassung zur weiteren Vorgehensweise zum geplanten Gesundheitszentrum auf Grundlage der Machbarkeitsstudie
5 Rhöner Nachrichten vom Nr. 1/2018 Der Gemeinderat beschließt, das Projekt Gesundheitszentrum in Zusammenarbeit mit der Fa. Diomedes weiter zu verfolgen. Hierfür sollen a) die künftigen Kosten ermittelt werden b) weitere Fördermöglichkeiten erfragt werden c) die Kellerräume im Gemeindezentrum sollen als Übergangslösung für die ärztliche Versorgung genutzt werden; der Bürgermeister wird ermächtigt, einen Bauantrag auf Nutzungsänderung zu stellen Gremienmitglieder: Bauantrag - Bäuerliche Erzeugergemeinschaft SHA Wurst und Schinkenmanufaktur GmbH, Frankenheim/Rhön - Anbau Tiefkühlhaus + Anlieferung, Einbau Produktion, Kühlräume mit Bodensanierung Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauvorhaben Anbau Tiefkühlhaus + Anlieferung, Einbau Produktion, Kühlräume mit Bodensanierung der Bäuerlichen Erzeugergemeinschaft SHA Wurst und Schinkenmanufaktur GmbH, Oberweider Str.2, Frankenheim/Rhön auf dem Grundstück Oberweider Str. 2, Frankenheim/Rhön, Fl. 2, Flst. 298/9, Gemarkung Frankenheim. Gremienmitglieder: Auftragsvergabe Streusalz für die Winterdienstsaison 2017/2018 Aufgrund der minderen Qualität des wirtschaftlichsten Bieters beschließt der Gemeinderat, den Auftrag an den nächstwirtschaftlichsten Bieter, die Raiffeisen Waren GmbH mit einer Gesamtsumme (brutto) 2.808,40 zu vergeben. Gremienmitglieder: Beratung und Beschlussfassung über den Kauf von Verkehrsschildern und Absperrmaterial für den Bauhof (Auftragsvergabe) Der Gemeinderat stimmt dem Kauf von Absperrmaterial und Verkehrsschildern für den Bauhof und zur örtlichen Beschilderung zu. Der Auftrag wird an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. MD Schilder- und Kommunalbedarf, Fernwald vergeben. Die Angebotssumme (brutto) beträgt 4.797,40. Gremienmitglieder: Überplanmäßige Ausgabe Gemeindeentwicklungskonzept Frankenheim Der Gemeinderat stimmt den überplanmäßigen Ausgaben des Gemeindeentwicklungskonzeptes in Höhe von 3.220,29 zu. Gremienmitglieder: davon anwesend:... 8 Der Bürgermeister der Gemeinde Frankenheim und die Mitglieder des Gemeinderates gratulieren der Jubilarin des Monats Januar 2018 recht herzlich zum Geburtstag. Frau Brigitte Abe zum 70. Geburtstag u u u u u u u u Gemeinde Kaltensundheim Gemeinderatssitzung Kaltensundheim vom Beitritt der Gemeinde Kaltensundheim zur Einheitsgemeinde Stadt Kaltennordheim - Beschluss Der Gemeinderat der Gemeinde Kaltensundheim beschließt den Beitritt der Gemeinde Kaltensundheim, mit eigener Ortsteilverfassung, zur Einheitsgemeinde Stadt Kaltennordheim zum nächst möglichen Zeitpunkt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechend notwendigen Erklärungen und Anträge gegenüber dem zuständigen Ministerium auf dem Dienstweg abzugeben. 8 Beschluss - Vergabe der Stromkonzession an die Überlandwerk Rhön Gmbh Der Gemeinderat der Gemeinde Kaltensundheim beschließt die Vergabe der Stromkonzession für das Gemeindegebiet ab dem bis zum (Laufzeit: 20 Jahre) zu den im vorgelegten Konzessionsvertrag festgelegten Bedingungen an die Überlandwerk Rhön GmbH. Die Verwaltung wird beauftragt, den Stromkonzessionsvertrag mit der Überlandwerk Rhön GmbH abzuschließen. 9 Beschluss - Wegenutzungsvertrag zwischen Gemeinde Kaltensundheim und Überlandwerk Rhön GmbH Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Wegenutzungsvertrag zwischen der Gemeinde Kaltensundheim und der Überlandwerk Rhön GmbH. 10 Beschluss - Bauleitplanung Stadt Kaltennordheim - Bebauungsplan Alte Köhlerei ST Kaltennordheim Zum Bebauungsplan Alte Köhlerei, Kaltennordheim beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Kaltensundheim wie folgt: X keine Einwände
6 Rhöner Nachrichten vom Nr. 1/ Beschluss - Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Kaltensundheim Der Gemeinderat beschließt die Straßenreinigungssatzung für das Gebiet der Gemeinde Kaltensundheim in der vorliegenden Form. Der Bürgermeister der Gemeinde Kaltensundheim und die Mitglieder des Gemeinderates gratulieren dem Jubilar des Monats Januar 2018 recht herzlich zum Geburtstag. Herrn Hartmut Walter zum 75. Geburtstag Gemeinde Kaltenwestheim Gemeinderatssitzung Kaltenwestheim vom Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Im Fümmels für die Gemeinde Kaltenwestheim OT Mittelsdorf Es wird die Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach 13b BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich des Bauleitplanes befindet sich im nordöstlichen Teil des Siedlungsbereiches des Ortsteiles Mittelsdorf und umfasst folgende Flurstücke vollständig und teilweise: Gemarkung Mittelsdorf, Flur 3, Flurstücke 26 tw., 729, 421, 420, 418/1. 7 Beschlussfassung über die Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden zur Aufstellung des Bebauungsplanes Im Fümmels Gemeinde Kaltenwestheim OT Mittelsdorf Der Entwurf des Bebauungsplanes (Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Begründung) wird durch den Gemeinderat der Gemeinde Kaltenwestheim gebilligt. Der Gemeinderat der Gemeinde Kaltenwestheim beschließt die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden über den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes bestehend aus Planzeichnung, Textteil sowie Begründung gem. 3 II und 4 II BauGB. 8 Beschluss - Bauvoranfrage - Peggy Bach - Errichtung eines Einfamilienhauses in Mittelsdorf Da sich der Bebauungsplan für das Gebiet Im Fümmels noch in Aufstellung befindet, kann der Gemeinderat nur vorbehaltlich der später vorliegenden Planreife über den Antrag auf Vorbescheid von Frau Peggy Bach, Frankenheim/Rhön Errichtung eines Einfamilienhaus auf dem Flurstück Nr. 421, Fl. 3, Gemarkung Mittelsdorf entscheiden. Der jetzt vorliegenden Bauvoranfrage wird zugestimmt. davon anwesend: Beschluss - Bauleitplanung Stadt Kaltennordheim - Bebauungsplan Alte Köhlerei ST Kaltennordheim Zum Bebauungsplan Alte Köhlerei, Kaltennordheim erhebt der Gemeinderat der Gemeinde Kaltenwestheim keine Einwände und stimmt diesem zu. 10 Beschluss - Vorzeitige freihändige Verpachtung - Eigenjagdbezirk Kaltenwestheim V Lange Bäume - Mittelsdorf Der Gemeinderat Kaltenwestheim stimmt der vorzeitigen freihändigen Verpachtung des Eigenjagdbezirkes Kaltenwestheim V Lange Bäume in Mittelsdorf zu. Die Pachtzeit beginnt am und endet am Die Jagdpächter sind Marko Pabst, Hinterm Schlag 1, Kaltenwestheim und Lothar Dietzel, Dippach 10, Tann (Rhön) Beschluss über die Feststellung der geprüften Jahresrechnungen Der Gemeinderat der Gemeinde Kaltenwestheim beschließt gem. 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO die Feststellung der geprüften Jahresrechnungen von Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters im Rahmen der Prüfung der Jahresrechnungen Der Gemeinderat der Gemeinde Kaltenwestheim beschließt gem. 80 Abs. 3 Satz 2 ThürKO die Entlastung des Bürgermeisters. 12 Beschluss - Beantragung einer verkehrsrechtlichen Anordnung - VZ 267 Verbot der Einfahrt i.v.m. den VZ und Köhlergasse, Mittelsdorf Der Gemeinderat beschließt die Einfahrt in die Köhlergasse im Ortsteil Mittelsdorf von der OD L 1124 zu versagen und die entsprechenden Verkehrszeichen anzubringen. Weiterhin soll die Einfahrt in die Köhlergasse von der Altenbergstraße auf Höhe der Engstelle für Fahrzeuge ab einer Breite von 2,2 m gesperrt
7 Rhöner Nachrichten vom Nr. 1/2018 werden. Die Verwaltung wird beauftragt eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung beim Landratsamt Schmalkalden- Meiningen zu beantragen. 13 Beschluss - Friedhofssatzung für die Friedhöfe Kaltenwestheim und Mittelsdorf Der Gemeinderat beschließt die Friedhofssatzung in vorliegender Form. 14 Beschluss - Friedhofsgebührensatzung für die Friedhöfe Kaltenwestheim und Mittelsdorf Der Gemeinderat beschließt die Friedhofsgebührensatzung in vorliegender Form. 15 Anträge - Baumfällung 15.1 Beschluss - Antrag zum Fällen einer Fichte - Feldweg 6, Kaltenwestheim - Lothar Schäfer Der Gemeinderat stimmt dem Antrag von Herrn Lothar Schäfer zum Fällen der Fichte zu Beschluss - Antrag zum Fällen von vier Birken - Feldweg 6, Kaltenwestheim - Lothar Schäfer Der Gemeinderat stimmt dem Antrag von Herrn Lothar Schäfer zum Fällen der vier Birken zu. Eine entsprechende Ersatzpflanzung von ist anzuordnen Beschluss - Antrag zum Fällen einer Fichte - Lindenstraße 9, Kaltenwestheim - Edgar Hartmann Der Gemeinderat stimmt dem Antrag von Herrn Edgar Hartmann zum Fällen der Fichte auf dem Grundstück, Lindenstraße 9, Kaltenwestheim zu Beschluss - Antrag zum Fällen einer Fichte - Baumschulenweg 3, Mittelsdorf - Hans Sonnenberg Der Gemeinderat stimmt dem Antrag von Herrn Hans Sonnenberg zum Fällen der Fichte zu. 16 Beschluss - Auftragsvergabe - Wartung und Instandhaltung der Brandmeldeanlage in der Mehrzweckhalle, Kaltenwestheim Der Gemeinderat Kaltenwestheim stimmt der Auftragsvergabe an den wirtschaftlichsten Bieter, Fa. ELKOM Meiningen GbR, Landwehrstraße 2, Meiningen zu. Die Auftragssumme beträgt 952,00 einschließlich Umsatzsteuer zzgl. Materialkosten. Öffentlichkeitsbeteiligung gem. 3 Abs. 2 BauGBBebauungsplanes»Im Fümmels«Gemeinde Kaltenwestheim OT Mittelsdorf (Bebauungsplan gem. 13b BauGB) Der Gemeinderat der Gemeinde Kaltenwestheim hat in seiner Sitzung am den Entwurf des Bebauungsplans»Im Fümmels«für den Ortsteil Mittelsdorf mit BeschlussTOP 6 gebilligt und die öffentliche Auslegung des Entwurfs gemäß 3 Abs. 2 BauGB sowie die gleichzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes»Im Fümmels«in Kaltenwestheim OT Mittelsdorf soll im beschleunigten Verfahren nach 13b BauGB erfolgen. Zulässig ist dieses Verfahren ( 13b BauGB) bei Bebauungsplänen mit einer Grundfläche im Sinne des 13a Absatz 1 Satz 2 von weniger als Quadratmetern, durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen. Mit dem Verfahren werden alle Voraussetzungen erfüllt; das beschleunigte Verfahren ist damit zulässig. Ziele und Zwecke der Planung: Mit dem Bebauungsplan soll zusätzliche eine Wohnbaufläche mit insgesamt 4 Baugrundstücken und der dazu gehörigen Erschließungsstraße angrenzend an den Siedlungsbereich von Mittelsdorf geschaffen werden. Der Geltungsbereich des Entwurfs des Bebauungsplans»Im Fümmels«ist im nachfolgend abgebildeten Übersichtsplan mit einer gebrochenen schwarzen Linie gekennzeichnet.
8 Rhöner Nachrichten vom Nr. 1/2018 Gemäß 13b i. V. mit 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 Gemeinde Melpers BauGB abgesehen wird. Der Entwurf des Bebauungsplanes»Im Fümmels«mit der Begründung liegt zu jedermanns Einsichtnahme in der Zeit vom bis in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft»Hohe Rhön«, Hauptstraße 18, Kaltensundheim während der folgenden allgemeinen Dienstzeiten, öffentlich aus: Montag bis Freitag 09:00-12:00 Uhr und zusätzlich Mittwoch von Uhr sowie Donnerstag von 13:00-18:00 Uhr. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Kaltenwestheim, den gez. Harald Heim, Bürgermeister Gemeinderatssitzung Kaltenwestheim vom Beschluss - Vergabe der Stromkonzession an die Überlandwerk Rhön GmbH Der Gemeinderat der Gemeinde Kaltenwestheim beschließt die Vergabe der Stromkonzession für das Gemeindegebiet ab dem bis zum (Laufzeit: 20 Jahre) zu den im vorgelegten Konzessionsvertrag festgelegten Bedingungen an die Überlandwerk Rhön GmbH. Die Verwaltung wird beauftragt, den Stromkonzessionsvertrag mit der Überlandwerk Rhön GmbH abzuschließen. 9 Beschluss Auftragsvergabe - Renovierungsarbeiten Kindertagesstätte Der Gemeinderat Kaltenwestheim vergibt den Auftrag zu den Renovierungsarbeiten im Kindergarten an den wirtschaftlichsten Bieter, Fa. Raumausstattung Eisenbach, Heimengasse 2, Kaltenwestheim. Der Bürgermeister der Gemeinde Kaltenwestheim und die Mitglieder des Gemeinderates gratulieren der Jubilarin des Monats Januar 2018 recht herzlich zum Geburtstag. Frau Inge Markert zum 75. Geburtstag. Öffentliche Ausschreibung-Hintere Dorfstraße 17, Melpers Die Gemeinde Melpers (als Eigentümer) verkauft auf dem Wege der Öffentlichen Ausschreibung im Bieterverfahren folgendes Grundstück: Hintere Dorfstr. 17 in Melpers (ehemaliges Feuerwehrgerätehaus) Gemarkung Melpers, Flur 1, Flurstücke Nr. 48/2 mit 168 m 2 und 46/1 mit 23 m 2 Fläche: 191 m 2 Mindestgebot: ,00 Es handelt sich um ein bebautes Grundstück mit Ortsrandlage in der Gemeinde Melpers. Das Grundstück ist mit einem ehemaligen Feuerwehrgerätehaus (Basaltsteinmauerwerk) bebaut und zu Wohnzwecken nicht geeignet. Das Gebäude bemisst 50 m 2 Grundfläche. Der Erwerbsantrag ist bis zum bei der Gemeinde Melpers in der Verwaltungsgemeinschaft Hohe Rhön, Hauptstr. 18, Kaltensundheim, in Form eines verschlossenen Umschlages mit dem Vermerk Angebot ehem. FFw Hintere Dorfstr. 17 einzureichen. Die Gebotseröffnung findet im Anschluß an die Gebotsfrist statt. Die Zuschlagserteilung erfolgt voraussichtlich in der 9. Kalenderwoche Bieter, die den Zuschlag nicht erhalten, werden nicht gesondert benachrichtigt. Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen. Besichtigungstermine können mit Frau Bürgermeisterin Anja Schmuck der Gemeinde Melpers vereinbart werden. Schmuck Bürgermeisterin Die Bürgermeisterin der Gemeinde Melpers und die Mitglieder des Gemeinderates gratulieren der Jubilarin des Monats Januar 2018 recht herzlich zum Geburtstag. Frau Lisbeth Leutbecher zum 85. Geburtstag Gemeinde Oberkatz Gemeinderatssitzung Oberkatz vom Beschluss - Beitritt der Gemeinde Oberkatz zur Einheitsgemeinde Stadt Kaltennordheim Der Gemeinderat der Gemeinde Oberkatz beschließt den Beitritt der Gemeinde Oberkatz, mit eigener Ortsteilverfassung, zur Ein-
9 Rhöner Nachrichten vom Nr. 1/2018 heitsgemeinde Stadt Kaltennordheim zum nächst möglichen Zeitpunkt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechend notwendigen Erklärungen und Anträge gegenüber dem zuständigen Ministerium auf dem Dienstweg abzugeben. davon anwesend: Beschluss - Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Oberkatz Der Gemeinderat beschließt die Straßenreinigungssatzung für das Gebiet der Gemeinde Oberkatz in der vorliegenden Form. davon anwesend: Beschluss Bauleitplanung Stadt Kaltennordheim - Bebauungsplan Alte Köhlerei ST Kaltennordheim Zum Bebauungsplan Alte Köhlerei, Kaltennordheim beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Oberkatz wie folgt: Es bestehen keine Einwände. davon anwesend: Beschluss - Außerplanmäßige Ausgabe Honorarkosten Dipl.-Ing. Raßmann - Kombination Radweg/ Ländlicher Wegebau Grundweg Gemeinde Oberkatz/ Unterkatz Der Gemeinderat stimmt über die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 7.140,28 für die Honorarkosten des Dipl.-Ing. Raßmann zur Erstellung der Entwurfs- und Antragsunterlagen o. g. Maßnahme ab. davon anwesend:... 6 Der Bürgermeister der Gemeinde Oberkatz und die Mitglieder des Gemeinderates gratulieren der Jubilarin des Monats Januar 2018 recht herzlich zum Geburtstag. Frau Elli Strauch zum 85. Geburtstag u u u u u u u u Gemeinde Oberweid Gemeinderatssitzung Oberweid vom Beschluss - Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Oberweid Der Gemeinderat beschließt die Straßenreinigungssatzung für das Gebiet der Gemeinde Oberweid in der vorliegenden Form. 10 Ortsdurchfahrt Gemeinde Oberweid - Beschluss Verwaltungsvereinbarung LK/Gemeinde/WVS Der Gemeinderat stimmt der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen, der Gemeinde Oberweid und dem Wasser- und Abwasser-Verband Bad Salzungen (WVS) zur Baumaßnahme Grundhafter Ausbau der K 80 in der Ortsdurchfahrt Oberweid zu. Gremienmitglieder:... 9 Der Bürgermeister der Gemeinde Oberweid und die Mitglieder des Gemeinderates gratulieren der Jubilarin des Monats Januar 2018 recht herzlich zum Geburtstag. Frau Gunda Tügend zum 80. Geburtstag q q q q q q q q Gemeinde Unterweid Gemeinderatssitzung Unterweid vom Beschluss - Errichtung Aussichtsplattform zur Umweltbeobachtung, Umweltbildungsstation und Grenzbeobachtungsanlage Der Gemeinderat beschließt, die o. g. Maßnahme mit den aufgeführten Kosten in den Haushaltsjahren 2018/2019 bzw. 2019/2020 und nachfolgende Jahre durchzuführen. Das Planungsbüro Peter Gemmer, Charlottenstraße 1 in Meiningen wird mit der Planung beauftragt. Gremienmitglieder:... 7 davon anwesend:... 6 Ja-Stimmen:... 4 Stimmenthaltung:... 1 Gemeinderatssitzung Unterweid vom Beschluss - Vergabe der Stromkonzession an die Überlandwerk Rhön GmbH Der Gemeinderat der Gemeinde Unterweid beschließt die Vergabe der Stromkonzession für das Gemeindegebiet ab dem bis zum (Laufzeit: 20 Jahre) zu den im vorgelegten Konzessionsvertrag festgelegten Bedingungen an die Überlandwerk Rhön GmbH.
10 Rhöner Nachrichten vom Nr. 1/2018 Die Verwaltung wird beauftragt, den Stromkonzessionsvertrag mit der Überlandwerk Rhön GmbH abzuschließen. 10 Antrag zum Fällen einer Fichte sowie von zwei Obstbäumen - Lindenstraße 55, Unterweid - Ingo Denner Der Gemeinderat stimmt dem Antrag von Herrn Ingo Denner zum Fällen der Fichte sowie der beiden Obstbäume zu. 11 Beschluss - Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Unterweid Der Gemeinderat beschließt die Straßenreinigungssatzung für das Gebiet der Gemeinde Unterweid in der vorliegenden Form. Impressum Rhöner Nachrichten Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Hohe Rhön Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft Hohe Rhön Hauptstraße 18, Kaltensundheim Tel.: / , Fax: / Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, Tel / , Fax / Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil: Verwaltungsgemeinschaft Hohe Rhön Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet: Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 2 (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen. Nächster Redaktionsschluss Montag, den Nächster Erscheinungstermin Freitag, den
RHÖNER NACHRICHTEN AMTSBLATT DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT HOHE RHÖN. Jahrgang 24 Freitag, den 3. Februar Woche / Nr. 2.
RHÖNER NACHRICHTEN AMTSBLATT DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT HOHE RHÖN m Aschenhausen m Birx m Erbenhausen, Reichenhausen und Schafhausen m Frankenheim m Kaltensundheim m Kaltenwestheim und Mittelsdorf m Melpers
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